Archiv für kriminologie
(kriminalanthropologie und ...
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ARCHIV
für
KRIMINAL - ANTHROPOLOGIE
UNO
KRIMINALISTIK
MIT EINER ANZAHL VON FACHMÄNNERN
HERAUSGEGEBEN
VON
Prof. Dr. HANS GROSS
ELFTER BAND.
MIT 23 ABBILDUNGEN IM TEXT CSD 2 TAFELN.
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LEIPZIG
VERLAG VON F. C. W. VOGEL
1903
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Inhalt des elften Bandes.
Erstes Heft
ausgegeben 22. December 1902.
Original - Arbeiten. Seit«
1. Die Breiehungen der Prostitution zum V ort» roch cn. Von Pr. Antun
Banmgarten, Wien 1
IL Psychiatrische Gutachten. I» Von Ernst Schultze 35
III. Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage vor
Gericht im Strafgesetzbuch beibehalten werden? Von .lustizrath
K.Martin. Rechtsanwalt in Nürnberg
IV. Emile Zola. In memoriam. Seino Beziehungen zur Kriminalanthro-
pologie und Sociologic. Von Medicinalrath Pr. V. Nücke in
Hnbertusburg SO
V. Die Geldmftnnel im sächsischen Vogtlande. Von Referendar Mothes
in Prc^deü . , , , , .. .. .. . « .. s « , , , • « .. , 22
Zweitee und Drittes Heft
ausgegeben 16. April 1908.
Original-Arbeiten.
VI. L'eher jugendliche Monier und Todtsehläger. Kriminnlanthropo-
logische Beobachtungen. Von Geh. Mcd.-Kath Dr. A. Bacr,
Oberarzt am Strafgcfangniss l'lötzeiisee bei Berlin. (Mit 22 Ab-
bildungen .... .103
VII. Der Raubmordprocess gegen Georg Will. Mitgetheilt vom k. k.
Gerichtsailjuncten I >r. \ . M acko w i tz in Innsbruck 171
VII I. Zwei Knaben als Kaubmörder. Von Alfred Amachl. k. k. Staats-
anwalt in Graz. . , , . . , , . . . , , . , , , , , , Iii
IX. Kin Opfer platonischer Liebe. Von Hans Sclmeirkert. Uechts-
praktikant in München 200
X. Das Vorleben des Angeklagten. Vom Ersten Staatsanwalt Sicfert
in Weimar , , , . , , , . . , , , . , , , , , . ,
XI. Scxualpathologisclic Fülle. Von Siegfried Türkei in Wien . . 214
XII. Statistisches Ober das Lynchen in Nordamerika. Von Dr.E. A. Spltzka
in New- York. (Mit 1 Curve) 224
XIII. Körperverletzung durch K'"'iitgcn>tralden. Vom Kr>tcn Staatsanwalt
Nessel in Hannover. . . . . . . . . . . . . . . . , 221
XIV. Vonmindschait über Verbrecher. Von Werner Koaonberg, Staats-
anwalt in Stragsburg i. E 232
IV
Iidialtsverzeicbniss.
Seite
Kleinere M i 1 1 h e i 1 n n g e n :
L. L'eber innere Stigmata bei schweren Verbrechern. (Nücke* . 255
2. Thierquälerei und Aberglaube. (Nücke) 2.">r,
3. Eine entartete Familie, (Nücke) 257
4. Zur Psychologie der Aufmerksamkeit uml de* Traume». (Nücke) 25**
5. Merkwürdige Untersuchungen über die Kraft der L'rinblaso.
(Nücke) 2»il
H. Paradoxe Wirkung der Pubertät. tXiiekcj 2»>2
7. Mithilfe des Publicums bei Erkennung gewisser Verbrecher.
Vc'v . ■ ... 2
S. Nochmals: Pro und contra Todesstrafe. (Nücke) .... 2*i3
9. Aerzt liehe Untersuchung der Heinitii'kaii'H'iaten. (Nücko . 2»it>
10. Galgenbriefe. (.Schukowitz) 2t>~
11. .Süuiinungsuiaeherei durch Ansichtskarten. {Lobsing* . . . 2»'.*
B Q c herbesprechungen vou Medicinalrath Dr. P. Nücke:
I. Baer, l'eber die Trunksucht, ihre Folgen und ihre Bekämpfung 27Q
2. May et, Les stigmates anatomiques et physiologiques de la
deg£gen6rcscence etc 272
3. Die Gesetze Hanimurabi's, Königs von Babvlon um 2250 v. Chr. 27-1
4. Pf ister. Strafrechtlich-psychiatrische Gutachten als Beiträge
zur gerichtlichen Psychiatric für Juristen und Aerzte . . . 275
5. Penot. Kvolution du Manage et Consanguiiiite 275
6. Die Memoiren einer Sängerin 27t>
7. Bloch, Beitrüge zur Aetiologie der Psychopathia sexnaliB . 276
S. Asch äffen bürg, Das Verbrechen und seine Bekämpfung . 277
9. Eulenburg, Sadismus und Masochismus 270
10. Löwenfeld, l'eber die geniale Geistesthütigkeit mit beson-
derer Berücksichtigung de* Genien für bildende Kunst . . . 279
11. Bernd t, Krankheit oder Verbrechen 2S1
12. Estadistica de la administraciun de justica eu lo criminaJ
duraute el afio 1900 en la peninsula e islas adyaeentes publi-
cado por el Ministerio de Gratia y Jusficia 2S2
13. Morselli e de Sanctis, Biograf ia di un bandito, Giuseppe
Musolino di fronte alla psiehiatria cd alla sociologia .... 253
14. Moll, Der Kinfluss des grossstädtischen Lebens uud des Ver-
kehrs auf das Nervensystem 2S6
15. Matiegka, l'eber das Hirngewicht, die Schadelcapacitat und
die Kopfform, sowie deren Beziehungen zur psychischen
Thatigkeit des Menschen 2Sti
16. Möbius, 1. Geschlecht und Krankheit; 2. Geschlecht und
Kiitartuiiu 2*7
17. Mcudes Martins, Sociologia Crimiual 2S*>
Büchorbesprechungen von Han8 Gross.
IS. H e n n e b erg , L'eber die Beziehungen zwischen Spiritismus und
Geistesstörung 2£9
19. Kevenstorf, l'eber Gefricirmnktsbestimmungcn von Leichen-
flüssigkeiten und deren Venvendung zur Bestimmung des Zeit-
punktes des eingetretenen Todes 289
Inhaltsverzeichnis». V
Seite
2'">. Franciseus Hähnel, Alkoholisinus und Frziehunif . . . 2H0
21. Holling, Praktische Strafanzeigen (Strafrechtsfälh-i aus der
Praxis «ler Staatsanwaltschaft gesammelt und für <len akadem.
Unterricht sowie für Referendaro der Justiz und Verwaltung
unter Berücksichtigung des bürgert. Gesetzbuches und fort-
laufender Anführung der gesetzl. VorBchriften,Verordnungcn usw. 200
22. Travers. Internationales Verhrechcralhiun . . 291
2:\. Landau, Archiv für slavischc Philologie ... . . 2'U
24. Parcns-Duchätelet, Die Prostitution in Paris ... 291
25. William Stern, ..Zur Psychologie der Aussage .... 292
26. Richard Katzenstein, Die Todesstrafe in einem neuen
Kcichsstrafgesetzlmch "IW
Viertes Heft
ausgegeben 7. Mai 1903.
Original- Arbeiten.
XV. Mord und Raub versuch oder Todtschlag und Aufgeben der Absicht
zu stehlen . . . . , , . . , , , , , , . , , , . 2M
Mord aus eigenem Entechlnss oder auf Anstiften ...... 307
XVI. Ein Fall schwerster Beschuldigung eines Unschuldigen. Erläutert
durch die Kriminalanthropologie. Von Prof. C. 1, o m h ro s o und
Dr. A. Bon elli. Uebersetzt von Benvenuto Tonelli in Prag . . 322
Kriminelle Suggcstionining an einem schwachsinnigen Alkoholiker.
Von Prof. C. Lomhro«o und Dr. A. Bonelli , , , , , , 227
XVII. Die Sehrcckreacfion vor (iericht. Von Nervenarzt 1 >r. 1> i eli I . Lübeck 'JtP
Will. Aus dem Institut für gerichtliche Medicin der Universität Leipzig.
Weiteres über die Idcntificirung von Schartenspuren. Von Prof.
Dr. Rockel. (Mit Tafel I. 11 1 347
MX, <'ode Hanunural'i vor -!»'>" ,l;ilneii \ «>n "efele in l>ad Neuenahr Ml
I.
Die Beziehungen der Prostitntion zum Verbrechen.
Von
Dr. Anton Baumgarten, Wien.
In den folgenden Zeilen soll der Versuch unternommen werden,
die Erscheinung der Prostitution vom Standpunkte des Kriminalisten
möglichst umfassend zu untersuchen, und zwar nicht bloss nach der
Richtung der kriminellen Veranlagung der Prostituirten hin, sondern
insbesondere auch rücksichtlich ihres, oft nur indirecten Zusammen-
hanges mit dem Verbrechen. Das schwierige, vom kriminalistischen
Standpunkte noch ungenügend erforschte Gebiet der auf einer abnormen
vita sexualis beruhenden Delicte wird gleichfalls berührt werden
müssen, um einige Anhaltspunkte zu gewinnen, welche für die Auf-
hellung mancher, mysteriös erscheinender, im Grunde auf sexuelle Ver-
irrungen zurückzuführender Verbrechen von grösster Wichtigkeit sind.
Die nachfolgenden Untersuchungen werden speciell bezüglich des
letzterwähnten Punktes die Schwierigkeiten darthun, welche der Ge-
winnung kriminalistisch bedeutungsvoller Gesichtspunkte entgegen-
stehen und werden aus diesem Grunde oft nur Anregungen zu
weiteren Forschungen bieten. — Die Erfahrungen zu vorstehender
Arbeit habe ich in meiner nun mehr als 10 jährigen Thätigkeit als Poli-
zeikommissär gewonnen. —
I. Wesen der Prostitution.
Bereits in meinem im 8. Bande des Archivs publicirten Aufsatze
„Polizei und Prostitution** habe ich meiner Auffassung über das
Wesen der Prostitution in grossen Zügen Ausdruck gegeben. Diese
Auffassung wurde auch vonNeisser in seinem Referate, welches er
der in der Zeit vom t.— 6. September 1902 in Brüssel stattgefundenen
II. internationalen Conferenz zur Verhütung der Syphilis und der
venerischen Krankheiten vorgelegt hatte, als richtig bezeichnet. Ich
habe darauf hingewiesen, dass die Prostitution alsein organischer
Archiv fftr Kriminal anthiopologi* XI. 1
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2 : . I. BaUMU ARTEN
Bestflndtheil des socialen Lebens im Zusammenhange mit dem gesanim -
ten-sorialen Leben weder vom einseitig ethischen, noch einseitig Ökono-
miken oder gar psychopathischen Standpunkte aus begriffen werden
kann. Uebersieht man diesen Charakter der Prostitution als einer noth-
wendigen — d. h. sociologisch, nicht teleologisch noth wendigen — durch
. das gesammte sociale Leben und dessen Ent Wickelung bedingten Erschei-
nung, so verfällt man leicht in den Irrthum, die einzelne Prostituirte als
ein von gewissenlosen Verführern dem Laster in die Arme getriebenes
unschuldiges Opfer, oder als ein der wirtschaftlichen Nothlage er-
legenes oder endlich als ein psychopathische« Individuum zu betrachten.
Die leider am meisten verbreitete, jedoch von der Erkenntniss
des wahren Wesens der Prostitution sich am weitesten entfernende
Ansicht ist jene, welche in der einzelnen Prostituirten regelmässig ein
Opfer der Verführung erblickt und deshalb die Befreiung der Verirrten
fordert. Tarnowsky hat in seinem durch die Fülle treffendster Be-
obachtungen sich auszeichnenden Buche „Prostitution und Abo-
litionismus" an der Hand reicher statistischer Daten gezeigt, wie
die an Prostituirten unternommenen sogenannten Besserungsversuche
fast ausnahmslos scheitern, und dass alle hierauf abzielenden Be-
strebungen ihren Zweck selbst in jenen einzelnen Fällen verfehlen, in
welchen es gelingt, der Prostituirten eine behagliche, vom mora-
lischen Standpunkte einwandfreie Existenz zu sichern. Die Prostituirte
kehrt — über kurz oder lang — immer wieder zu ihrem alten Ge-
werbe zurück. Naturain expellas furca, tarnen usque recurret Die
Magdalenenstifte, wie die in manchen Städten bestehenden Besserungs-
häuser genannt werden, haben trotz ihrer zumeist vortrefflichen Orga-
nisation keine nennenswerthen Erfolge nachzuweisen. Auch sonstige
auf die Besserung Prostituirter abzielende Bestrebungen prallten nutz-
los ab. So wird in Wien von der Stellung einer minderjährigen
Frauensperson unter sittenpolizeiliche Controle stets das zuständige
Vormundschaftsgericht verständigt. Das Gericht verfügt in der Regel,
dass der Prostituirten das Gesundheitsbuch entzogen und derselben
unter Androhung ihrer Abgabe in eine Besserungsanstalt eine Frist
zum Nachweise eines redlichen Erwerbs ertheilt werde. Die praktische
Consequenz dieser Verfügung ist die, dass die Prostituirte entweder
Wien verlässt und im Auslande der Controle sich unterstellt, oder abeT,
und dies ist zumeist der Fall, nach einiger Zeit nach Wien zurück-
kehrt und, jeder polizeilichen Aufsicht sich entziehend, der geheimen
Prostitution verfällt. In den seltensten, praktisch gar nicht in Betracht
kommenden Fällen wendet sich die gewesene Prostituirte einem red-
lichen Erwerbe zu. Aus der Fülle meiner Beobachtungen will ich
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
3
nur ein besonders drastisches Beispiel anführen, welches die Nutz-
losigkeit noch so ernster und wohlgemeinter Besserungsversuche in's
hellste Licht zu rücken vermag.
Vor einigen Jahren wurde eine Frau in einer sehr frequenten
Strasse von einem Polizeiorgane angehalten, weil sie in Begleitung
ihrer 13 Jahre alten Tochter vorübergehende Männer in unzweideu-
tiger Art an sich lockte. Die Untersuchung ergab, dass die Mutter
selbst die Prostitution ausgeübt hat, und zwar im Beisein der Tochter,
welche, völlig entkleidet, dem Unzuchtsacte der Mutter zusehen und
von deren Besuchern sich schänden lassen musste. Zuweilen wurde
mit dem Kinde selbst der Coitus vollzogen. Bei einem solchen An-
lasse acquirirte das junge Geschöpf Lues. Während die Mutter dem
Gerichte eingeliefert worden ist, wurde die Tochter — nach erfolgter
Genesung — in eine Besserungsanstalt abgegeben, wo ihr eine be-
sonders liebevolle und sorgfältige Behandlung zu Theil geworden ist
Nach dreijährigem Aufenthalte in der Anstalt, woselbst man sich be-
sondere Mühe mit der sittlichen Erziehung gegeben hatte, trat das
Mädchen, dessen Mutter inzwischen im Kerker gestorben war, angeb-
lich „gebessert" aus. Bereits nach Verlauf weniger Monate meldete
sich das Mädchen mit der Bitte, unter sittenpolizeiliche Controle ge-
stellt zu werden, obwohl ihm Gelegenheit zu redlichem Erwerbe ge-
boten war. Charakteristisch ist dieser Fall auch dadurch, dass für
die Rückkehr des Mädchens zur Prostitution nicht die Erinnerung an
das scheinbare Wohlleben als Prostituirte bestimmend sein konnte, da
es in frühester Jugend der gewissenlosen Mutter nur als Ausbeutungs-
object diente und ihm als Erinnerung an die Prostitution nur die er-
worbene Lues zurückgeblieben ist.
Nicht minder einseitig, wenn auch der Wahrheit etwas näher
kommend, ist jene Ansicht, welche in der Prostituirten ein, der wirt-
schaftlichen Noth zum Opfer gefallenes Individuum erblickt. Jeder-
mann, welcher vermöge seiner ärztlichen Thätigkeit, oder vermöge
seines amtlichen Berufes, genöthigt ist, in die Verhältnisse der Pro-
stituirten tieferen Einblick zu gewinnen, wird wissen, dass bei einer
Unzahl Prostituirter nicht die Noth als Ursache der Hingabe an das
Laster bezeichnet werden kann. Es ist ein Trrthum, zu glauben, dass
das Schandgewerbe vermöge des mit demselben angeblich verbundenen
mühelosen Erwerbes und Wohllebens die verworfenen Frauenspersonen
an sich locke. Ein verhältnissmässig nur geringer Procentsatz der
Prostituirten lebt thatsächlich in anscheinendem Wohlstande, während
die bei Weitem überwiegende Mehrzahl in unsagbarem, wirtschaft-
lichem Elende, welches sogar jenes der niedersten Magd oder Tag-
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•1
I. Baumgarten
löhnerin übertrifft, schmachtet Wie viele dieser Geschöpfe müssen
Tag und Nacht, ohne Rücksicht auf die Unbill der Witterung, noth-
dürftig bekleidet, in den Strassen herumstreichen, um schliesslich von
einem etwa betrunkenen Passanten nach Hause geleitet zu werden?
Der empfangene Scbandlohn wandert zumeist in die Tasche der die
Pro8tituirte völlig ausbeutenden Kupplerin oder aber in den nimmer-
satten Rachen des Zuhälters. Von dem Heere jener Prostituirten,
welche, ohne bestimmten Unterstand, während der nächtlichen Stunden
in Parkanlagen und in der Nähe von Brücken herumstreichen und
froh sind, wenn sie gegen ein geringes Schandgeld die oft absonder-
lichen Lüste vorübergehender Wüstlinge befriedigen können, will ich
gar nicht reden. Diese in der Wiener Prostituirtensprache „Stangel-
putzerinnen" genannten Dirnen führen, oft Monate lang ohne Obdach,
das kümmerlichste Dasein. Diese vorangeführte, auf langjähriger Er-
fahrung beruhende Schilderung möge endlich dem weit verbreiteten
Irrthume, dass die Mehrzahl der Prostituirten einer Grossstadt im
scheinbaren Wohlstande lebe, den Boden entziehen.
Wohl bildet in den meisten Fällen die Noth jenes Agens, welches
die Wirkung der bereits vorhandenen Ursache auslöst, so dass
allerdings, bei oberflächlicher Betrachtung, dieses Agens mit der viel
tiefer liegenden, wie bereits oben angedeutet, in der Entwicklung des
gesammten socialen Lebens begründeten Ursache der Prostitution
verwechselt wird.
Die richtige Erkenntniss, dass weder die Verführung, noch die
wirthschaftliche Noth die Prostitution, wie sie sich uns als zwar sehr
bedauerliche, doch naturgesetzlich noth wendige Erscheinung des socialen
Lebens darstellt, verursachen, da einerseits die an Prostituirten unter-
nommenen Besserungsversuche zumeist scheitern, andererseits zahl-
reiche Personen der Prostitution verfallen, bezw. in derselben verharren,
obwohl sie genügend Gelegenheit zum redlichen Erwerbe hätten und
obwohl sie in vielen Fällen durch die Prostitution vor Noth nicht
geschützt werden, hat zur Auffassung der Prostituirten als eines
psychopathischen Individuums geführt. So entstand, gleich dem
Lombroso 'sehen „delinquente natou, der Begriff der geborenen
Prostituirten, als einer anatomisch und psychisch vom normalen Men-
schen sich unterscheidenden anthropologischen Speeies. Aehnlich wie
Lombroso, setzt Tarnowsky, welcher als hauptsächlichster Ver-
treter der erwähnten Richtung erscheint, bei der Prostituirten nicht
bloss angeborenen moralischen Defect, angeborene Lasterhaftigkeit,
sondern auch anatomische Verschiedenheiten voraus. Diese, auf un-
zuverlässigen statistischen Daten und auf unwissenschaftlicher Gene-
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen. 6
ralisirung von Einzelfällen beruhende Theorie ist gleich der Lom-
bro so sehen Lehre, welche die neue Strafrechtswissenschaft trotz
mancher werthvoller Einzelerkenntnisse über Bord geworfen hat,
hinfällig. Schon durch die nothgedrungene, jedoch willkürliche Ein-
schränkung, wonach jene Prostituirten , bei welchen die speeifischen
Degenerationszeichen nicht wahrnehmbar sind, keine „eigentliche*
Prostituirte, sondern nur „zufällige4', sogenannte Gelegenheitsprostituirte
seien, wird der Werth der Hypothese bedeutend gemindert. Dass psycho-
pathische, mit angeborenen moralischen und anatomischen Defecten
behaftete Individuen, deren Existenz selbstverständlich nicht in Zweifel
zu ziehen ist, am leichtesten und am wahrscheinlichsten der Prostitution
verfallen werden, ist wohl richtig, berechtigt aber nicht zu der, auf
dem unrichtigen a minori ad majus gezogenen Schlüsse beruhenden
allgemeinen Erklärung der Prostitution als einer in das Gebiet der
Psychopathie fallenden Erscheinung.
Wir können die Prostitution nur als Gesammterscheinung im Zu-
sammenhalte mit dem gesammten socialen Leben und dessen Ent-
wicklung begreifen und dürfen auch die Prostituirte als solche nicht
in ihrer Eigenschaft als isolirtes Einzel Individuum, sondern nur
als Glied einer socialen Gruppe, welcher sie angehört, betrachten.
Sehen wir uns einmal die Bevölkerungsschichten, aus deren An-
gehörigen sich die Prostituirten recrutiren, genauer an; Von 1721 Pro-
stituirten waren vor Eintritt in die Prostitution 58 Proc. Dienstmädchen,
16 Proc. Handarbeiterinnen, 14 Proc. Cassirinnen, 5 Vi Proc. Fabrik-
arbeiterinnen, 0,38 Proc.Comptoiristinnen, 0,36 Proc. Bonnen, 0.28 Proc.
Sängerinnen; der restliche Theil recrutirte sich aus ehemaligen Fri-
seurinnen und Modellen.
Alle diese Prostituirte haben, zumeist in den ärmlichsten Verhält-
nissen aufgewachsen, eine äusseret vernachlässigte Erziehung genossen,
haben — zuweilen als Zeugen der Unmoral der Eltern — den sitt-
lichen Werth der Keuschheit, sowie den Begriff der Geschlechtsehre
nicht kennen gelernt, und haben es, in Folge der in ihrem allernächsten
Kreise herrschenden Ungezwungenheit der gegenseitigen Beziehungen
der Geschlechter, alsbald als ihr natürliches Recht betrachtet, über
ihren Körper frei zu verfügen. Diese mit geringer moralischer Wider-
standskraft ausgestatteten Personen müssen zwar als zur Prostitution
veranlagt bezeichnet werden, jedoch ist — und hierin besteht der
fundamentale Gegensatz zur Lombroso-Tarnowsky 'sehen Lehre —
diese Disposition keine angeborene, oder, um mich eines Ausdruckes
Tarnowsky ?s zu bedienen, keine in der „inneren Organisation"
selbst gelegene, vielmehr muss diese Veranlagung, die verhältniss-
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6
1. ÜAr.M« i ARTEN
massig geringen Fälle psychopathischen Charakters auggenommen,
als eine erst anerzogene bezeichnet werden. Dase diese, ursprünglich
nicht angeborene Disposition mit der Zeit bei der Prostituirten
bleibende und vererbbare Structurveränderungen hervorzubringen
im Stande ist, mag wohl richtig sein, ja ich wäre sogar geneigt, die
von Wundt in seinem System der Philosophie enthaltene Bemerkung,
dass die regelmässige Betätigung des Menschen eine Disposition
hinterlässt, welche in dem Organismus als Habitus fixirt wird und
bleibende, durch Vererbung übertragbare Structurveränderungen her-
vorbringt, auch als für die Prostituirte giltig, ohne Weiteres zu accep-
tiren. Thatsächlich bemerken wir bei Frauenspersonen, welche längere
Zeit die Prostitution ausüben, einen gewissen Habitus, welcher dem
Kenner die Beschäftigung des betreffenden Individuums sofort verräth.
Glücklicher Weise sind die meisten Prostituirten kinderlos und ver-
mögen daher ihre erworbene Disposition durch Vererbung nicht zn
übertragen.
Seit frühester Jugend von den äusseren Lebensbedingungen der
erwähnten Art umgeben, bedarf es nur einer geringen äusseren
Veranlassung, um diese jugendlichen Personen der Prostitution, für
welche sie prädisponirt erscheinen, zuzuführen. Sie erblicken in der
Prostitution selbst nichts Schimpfliches und büssen auch innerhalb
ihres bisherigen Milieus, wo die Geschlechtsehre nur als ein imaginäres
Gut erscheint und die Bethätigung der Tugend sich höchstens in der
NichtVerletzung der fremden Rechts-, speciell der Eigenthumssphäre
äussert, an der Achtung in ihrem Bekanntenkreise nichts ein. Es
giebt zahlreiche Prostituirte, welche in ausgiebiger Weise für ihre
Angehörigen sorgen, ja gewisse, mit ihrem Schandgewerbe anscheinend
unvereinbare, moralische Anwandlungen zeigen, — ein Zeichen, dass
sie sich des unmoralischen Charakters der Hingabe ihres Körpers an
den Erstbesten gar nicht bewusst sind. Flierin liegt auch einer der
Hauptgründe, warum Bekehrungsversuche, welche an Prostituirten
unternommen werden, fruchtlos sind. Während der Verbrecher der
Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise sich regelmässig wohl be-
wusst ist, begreift die Prostituirte es nicht, warum es ihr verwehrt
sein soll, über ihren eigenen Körper nach freiem Willen zu verfügen.
Ihr leuchtet ein, dass sie nicht stehlen dürfe und dass sie hiermit die
Rechtssphäre eines Anderen verletze, sie hat jedoch kein Verständnis»
dafür, dass sie im geschlechtlichen entgeltlichen Verkehre mit den sie
selbst begehrenden Männern beschränkt werden soll. Die Rechts-
parömie „Volenti non fit injuria" schlummert, ich möchte sagen, im
Unterbewusstsein der Prostituirten.
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
7
An dieser Stelle wäre noch in aller Kürze jener Bestrebungen zu
gedenken, welche den Schutz der verwahrlosten Jugend betreffen.
Auf diesem Gebiete bricht sich allmählich die Erkenntniss Bahn, das«
es in erster Linie darauf ankomme, die Jugend vor drohender
Verwahrlosung zu schützen, also die Entstehung bezw. die Entwick-
lung der kriminellen Anlage zu hindern, und dass es bei der Errich-
tung von Besserungsanstalten für bereits verwahrloste jugend-
liche Personen nicht sein Bewenden haben dürfe. Von diesem Stand-
punkte geht auch das treffliche preussische Fürsorge-Erziehungsgesetz
vom 2. Juli 1900 aus.
In Oesterreich haben einige in jüngster Zeit stattgefundene, Auf-
sehen erregende Processe gegen ihre Kinder roh misshandelnde
Eltern das öffentliche Bewusstsein kräftig aufgerüttelt Die Behörden,
besonders die Justiz- und Polizeibehörden, fördern in hervorragendster
Weise die Ziele der in Wien gegründeten Kinderschutzvereine, welche
bestrebt sind, die Kinder vor eintretender Verwahrlosung aus den
sie umgebenden, schädlich wirkenden Verhältnissen zu befreien. Dank
der Förderung der genannten Behörden entwickeln diese Vereine seit
ihrem kurzen Bestände eine segensreiche Thätigkeit. Insbesondere
hat auch das österreichische Justizministerium in mehreren Erlässen
den Schutz der Kinder als vornehmste und wichtigste Aufgabe der
Pflegschaftsbehörden bezeichnet. Zu einer vollkommen erspriesslichen
Thätigkeit ist allerdings noch nothwendig, da.ss die Bevölkerung stets
über die Wichtigkeit des Kinderschutzes aufgeklärt werde und selbst,
von der Ueberzeugung der Nothwendigkeit dieses Schutzes durch-
drungen, an der Verwirklichung des angestrebten Zweckes im Vereine
mit den in Betracht kommenden staatlichen Factoren mitwirke. Durch
das hoffentlich in absehbarer Zeit zu Stande kommende Kindcrfür-
sorgegesetz wird auch Oesterreich in die Reibe jener Staaten treten,
welche, wie England, Frankreich und Deutschland, auf dem Gebiete
der staatlichen Fürsorgeerziehung hervorragende I^istungen nachzu-
weisen haben. Speciell bezüglich der Schilderung der englischen
Zwangserziehung und deren geradezu erstaunliche Resultate möchte
ich hier auf die ausgezeichnete, ein reiches Zahlenmaterial enthaltende
Schrift von Adolf Lenz „Die Zwangserziehung in England" verweisen.
Aus dem Gesagten erhellt wohl zur Genüge, dass es eine von
vornherein ihren Zweck verfehlende Maassregel ist, wenn man durch
Abgabe minderjähriger Prostituirter in Besserungsanstalten, oder aber
durch Untersagung der Stellung Minderjähriger unter polizeiliche
Controle eine sittliche Besserung erhofft. Wiewohl auch für die Ver-
minderung der Kriminalität der Jugend in erster Linie jene Fürsorge,
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I. BaüMOARTEN
welche die Abwendung drohender Verwahrlosung bezweckt, viel
erfolgreicher ist, als die versuchte Besserung bereits verwahrloster,
mit dem Strafgesetze schon in Conflict gerathener, jugendlicher Per-
sonen, sind dennoch letztere Versuche bei rationell eingerichtetem
Strafvollzuge und bei entsprechend organisirten, mehr dem Charakter
von Erzieh ungs- als Strafanstalten sich nähernden Besserungshäusern,
nicht als unnütz zu bezeichnen und zwar letzteres deshalb, weil der
jugendliche Verbrecher in der Regel der Rechtswidrigkeit seiner Hand-
lungsweise sich bewusst ist und nur zu willensschwach ist, um den
sittlichen Motiven gegenüber jenen, welche ihn zum Verbrechen
drängen, das Uebergewicht zu verschaffen. Ganz anders verhält sich,
wie ich bereits oben angedeutet habe, die Sache bei der jugendlichen
Prostituirten, welcher der Begriff und das Wesen der Geschlechtsehre
überhaupt nicht zum Bewusstsein gelangt. Hierzu kommt noch, dass
die Geschlechtsehre nur so lange sie völlig unberührt ist, nach den
herrschenden sittlichen Anschauungen, moralischen Werth besitzt und
dass die einmal der Prostitution verfallen gewesene Frauensperson in
den Augen der Mitwelt stets geächtet bleibt. Auf dem Gebiete der
Prostitution ist es daher vor Allem nothwendig, Institutionen zu schaffen
und Bestrebungen zu fördern, welche — die Axt an die Wurzel des
Uebels legend — bezwecken, den Zufluss zur Prostitution durch
ausreichende Fürsorge für solche jugendliche, weibliche Personen zu
vermindern, welchen in Folge der sie umgebenden, äusseren Lebens-
bedingungen die sittliche Verwahrlosung droht. Es würde den
Rahmen dieser Abhandlung überschreiten, wenn ich hier die speciellen
Mittel, durch welche der vorerwähnte Zweck erreicht werden könnte,
eingehend erörtern wollte. Dass eine solche Fürsorge dringend nöthig
ist, erhellt aus der grossen Zahl minderjähriger Prostituirter. Um
jedoch die richtige Auffassung über die grosse Anzahl minorenner
Prostituirter zu erlangen, genügt es nicht, bloss die Listen der bei der
Polizei Inscribirten zu vergleichen, vielmehr ist es nothwendig, das
grosse Heer der geheimen Prostituirten zu überblicken. Während
nämlich unter 1000 inscribirten Frauenspersonen bloss 16 Proc.
unter 21 Jahren alt waren, erreicht der Procentsatz bei 1000 aufge-
griffenen geheimen Prostituirten die stattliche Ziffer 52,7 Proc
Also mehr als die Hälfte von 1000 angehaltenen, geheimen Prosti-
tuirten war unter 21 Jahren, hierunter waren:
Jahre ... 13 14 16 17 18 19 20
Prostituirte . . 4 19 94 97 III 119 83
Da wir die meisten minderjährigen Prostituirten nicht als verf ü h rte
unschuldige Opfer betrachten dürfen, sondern als Grundursache der Prosti-
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
9
tution die durch äussere Lebensbedingungen und vernachlässigte Er-
ziehung veranlasste sittliche Verwahrlosung bezeichnen müssen, werden
wir grundsätzlich alle jene Massnahmen, welche im Wege versuchter
Bekehrung der Prostituirten das üebel zu bekämpfen trachten, nur in
jenen, verhältnissmässig nicht allzu zahlreichen Fällen für begründet er-
achten, in welchen nachweisbar nicht sittliche Verwahrlosung, sondern
lediglich Verführung vorliegt, oder wo es sich bloss um eine sogen. Gelegen -
heitsprostituirte handelt, welche nur temporär, während der Zeit ihrer
Arbeitslosigkeit, der Prostitution sich ergiebt. Im Uebrigen wird,
wenn — was die Regel ist — vollständige sittliche Verwahrlosung
auf Grund der früheren Lebensverhältnisse, unter welchen ein der
Prostitution ergebenes Mädchen sich befand, vorliegt, die nicht
besserungsfähige minderjährige Prostituirte — schon aus Gründen der
Hygiene — genau so zu behandeln sein, wie die grossjährige. In
richtiger Erkenntniss des Wesens der Prostituirten hat auch Neisser
diesen letzteren Satz der oben erwähnten II. internationalen Conferenz
in Brüssel als zu beschliessende These vorgelegt. Aus den angeführten
Gründen muss daher die Bestimmung des dänischen Gesetzes vom
1. März 1895, wonach Frauenspersonen unter 18 Jahren der Aufent-
halt in öffentlichen Häusern verboten ist, als verfehlt betrachtet werden.
Um der Verführung jugendlicher Personen zur Unzucht zu
steuern, ist eine strenge Handhabung der Bestimmungen über Kuppe-
lei, sowie eine energische Bekämpfung des Mädchenhandels noth-
wendig. Allerdings darf hier nicht verschwiegen werden, dass die be-
stehenden, auf Kuppelei sich beziehenden Bestimmungen des öster-
reichischen Strafgesetzes unzureichend sind, und dass es insbesondere
nothwendig wäre, eine dem $ 48 des deutschen Auswanderungsgesetzes
vom 9. Juni 1S97 analoge Bestimmung, welche den Mädchenhandel
als selbstständiges Delict erfasst, aufzunehmen. Der citirte Para-
graph bestraft mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren und mit Verlust der
bürgerlichen Ehrenrechte die Verleitung einer Frauensperson zur Aus-
wanderung zu dem Zwecke, sie der gewerbsmässigen Unzucht zuzu-
führen, mittelst arglistiger Verschweigung dieses Zweckes. Mit Rück-
sicht darauf, dass die einzelnen, Delictsmomente bildenden Thathand-
lungen regelmässig auf Territorien mehrerer verschiedener Staaten
sich abspielen, wäre die Zusicherung internationaler Rechts-
hilfe eine conditio sine qua non der erfolgreichen Bekämpfung des
Mädchenhandels. Die Nothwendigkeit solcher internationaler Rechts-
hilfe wurde auch von den beiden im Jahre 1902 in Paris und in
Frankfurt a. M. stattgefundenen, mit der Frage des Mädchenhandels
sich befassenden Congressen nachdrücklichst betont.
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10
I. BAi'M«iAim:x
II. Kriminelle Veranlagung der Prostitu irten.
Eine statistische Zusammenstellung der im Zeiträume von 3 Jahren
— und zwar standen mir die Jahre 189G, 1887 und 1898 zur Ver-
fügung — wegen anderer Delicte, als blosser Uebertretung der sogen.
Prostitutionsvorscliriften , bestraften Prostituirten , wird die längst be-
kannte, jedoch nicht genügend gewürdigte Thatsache, dass nur ein
äusserst geringer Procentsatz der Prostituirten mit dem Strafgesetze,
speciell mit den zum Schutze des Eigenthums erlassenen Bestimmungen
in Conflict geräth, ziffermässig illustriren.
Bei einer Gesammtzahl von 2400 Prostituirten wurden bestraft:
Wegen
Oeff entlicher Gewalttätigkeit
Vorleitung zum Mißbrauch der Amtsgewalt
Schwerer körperlicher Beschädigung
Üaufhandcls
Waehbeleidigung
Boshafter Sachbeschädigung . . .
Verbrechen de« Diebstahls . . .
Verbrechen der Veruntreuung . .
Verbrechen de« Betruges ....
Uebertretung des Diebstahls . .
Veruntreuungen und Betrügereien
Zusammen
In den Jahren:
ls9r. | 1897 1 1S9S
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41
Unter den vorangeführten Ziffern fällt insbesondere der, im Ver-
hältniss zu 2400 Prostituirten äusserst geringe, fast gar nicht in Be-
tracht kommende Procentzatz der gegen die Sicherheit des Eigenthums
sich vergehenden Prostituirten auf. Dies ist bemerkenswerth und be-
darf um so mehr einer Erklärung, weil einerseits, wie meine Aus-
führungen über das Wesen der Prostitution ergaben, den Prostituirten
im Hinblicke auf ihre vernachlässigte Erziehung eine sehr geringe
moralische Widerstandskraft eignet, andererseits, weil gerade der Prosti-
tuirten in Folge ihres häufigen, wahllosen geschlechtlichen Verkehrs
mit verschiedenen Leuten wiederholt die denkbar günstigste Gelegen-
heit, speciell zur Bestehlung ihrer Besucher, sich bietet Diese Ge-
legenheit ist um so verlockender, als in zahlreichen Fällen der die
Prostituirte frequentirende Mann alkoholisirt ist, sich daher event gar
nicht bewusst wird, dass ihm ein Theil seiner Baarschaft gestohlen
wurde und überdies in vielen Fällen die Prostituirte mit Grund er-
warten könnte, dass der Bestohlene die Anzeige bei der Behörde zu
erstatten aus Scham unterlassen würde. Dass wirklich nur eine ver-
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
11
schwindend geringe Zahl Prostituirter diebisch veranlagt ist, erbellt
Übrigens nicht bloss aus den angeführten Ziffern, welche einerseits sich
nur auf die inscribirten Prostituirten, andererseits nur auf jene Fälle
beschränken, welche der Behörde zur Kenntniss gelangt sind, sondern
auch aus der die Wahrheit obigen Satzes stützenden Erfahrung, dass
in den seltensten Fällen Prostituirte in ihrem Unterstande, wo sie oft
Zutritt zu den Effecten ihrer Mitbewohnerinnen oder ihrer Ver-
mietherinnen haben, Diebstähle verüben. Solche Diebstähle würden
jedenfalls zur Anzeige gebracht werden. Hierzu kommt noch, dass
es sich durchaus nicht selten ereignet, dass Prostituirte Pretiosen oder
Baarbeträge, welche unbekannte Besucher bei ihnen vergessen, frei-
willig bei der Behörde deponiren. und zwar auch in Fällen, wo
nach der concreten Sachlage die Entdeckung des Diebstahls zweifel-
haft wäre.
Ist die auch kriminalpsychologisch höchst interessante Thatsache
der verschwindend geringen kriminellen Veranlagung der Prostituirten
etwa auf einen diesen innewohnenden Sinn für Rechtlichkeit zurück-
zuführen?
Wiewohl ich bereits oben angedeutet habe, dass die moralische
Verworfenheit der Prostituirten zum Tbeile auch darauf beruht dass
sie sich des schimpflichen Charakters ihres Gewerbes gar nicht be-
wusst sind und dass aus dieser Thatsache nicht auch auf den
Mangel des ßewusstseins der Grenze zwischen Recht und Unrecht
geschlossen werden kann, wird es wohl Niemandem ernstlich ein-
fallen, die geringe kriminelle Veranlagung der Prostituirten mit deren
Sinn für Rechtlichkeit zu begründen. Diese Begründung wäre um so
nichtiger, als nicht übersehen werden darf, dass die Prostituirte in
Fortsetzung ihres Schandgewerbes auch des etwa zur Zeit, als sie sich
der Prostitution ergab, noch vorhandenen geringen Restes moralischer
Widerstandskraft völlig verlustig geht.
Wir müssen also eine andere Erklärung der merkwürdigen That-
sache suchen. Die von Vielen vertretene Ansicht, dass für die Prosti-
tuirte die Prostitution Das ist, was für den verkommenen Mann das
Verbrechen, oder deutlicher ausgedrückt, dass die Prostitution den
Ersatz für das Verbrecheu bildet, dass daher für die Prostituirte,
weil vom Ertrage des Unzuchtsgewerbes lebend, kein ausreichendes
Motiv zur Verübung von Verbrechen, insbesondere Diebstählen, vor-
handen sei. ist schon deshalb unrichtig, weil sie eine petitio prineipii
enthält, nämlich die keineswegs der Wahrheit entsprechende Prämisse,
dass das Scbandgewerbe der Prostituirten ein genügendes Erträgniss
abwerfe. In Wahrheit ist die wirtschaftliche Situation der Prosti-
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12
I. Bacmoaktkx
tuirten keineswegs eine solche, um hieraus den Schluss ziehen zu
können, dass in der Prostituirten das Verlangen, sich fremdes Gut
rechtswidrig anzueignen, nicht entstehen könne. Derjenige Theil der
Prostituirten, welchen das Unzuchtsgewerbe ein beträchtliches Erträg-
niss abliefert, bildet für die Vermietherin das willkommenste Objekt
maassloser Ausbeutung, und nur in den seltensten Fällen gelingt es
einer Prostituirten, für sich selbst eine Summe zu ersparen, die sie in
Stand setzen würde, sich vom wirth schaftlichen Abhängigkeitsverhält-
nisse zur Vermietherin zu emancipiren und selbst in den Stand der
Kupplerinnen „hinaufzusteigen". Die meisten Prostituirten sind beim
Domicilswechsel so armselig, wie zur Zeit, als sie das Domicil be-
zogen, nur oft mit dem Unterschiede, dass sie noch Schulden zurück-
lassen, zu deren Deckung ihre geringen Habseligkeiten der Ver-
mietherin verbleiben. Hiezu kommt noch, dass jene Prostituirten,
welchen es ausnahmsweise gelingt, mehr, als sie der Vermietherin
zahlen müssen, zu erwerben, diesen Ueberschuss entweder in leicht-
sinnigster Weise vergeuden, oder aber in die Tasche ihrer Zuhälter
fliessen lassen. Die oft an Naivetät grenzende Unerfahrenheit in
wirtschaftlichen Dingen, sowie die in Folge geistiger und moralischer
Beschränktheit zu Tage tretende Vertrauensseligkeit tragen auch dazu
bei, dass die Prostituirte regelmässig nichts für sich selbst zu erübrigen
vermag. Der auffallendste und zugleich für das Wesen der Prosti-
tuirten höchst charakteristische Umstand ist jedoch, dass sie sich gar
nicht dessen bewusst sind, von der Vermietherin ausgebeutet zu wer-
den und dass sie sogar gegen den Versuch einer Abhilfe sich wehren.
Als Beleg hierfür diene folgendes Beispiel: In einem Bordelle,
in welchem beiläufig 1 5 Prostituirte untergebracht waren, wurde der
Schandlohn für jeden einzelnen, mit der Prostituirten verübten Unzuchts-
akt von der Vermietherin eincassirt. Diese pflog dann wöchent-
lich mit der einzelnen Prostituirten in der Weise Abrechnung, dass
sie zunächst die Hälfte des Schandlohnes für sich behielt, sodann
von der anderen Hälfte den pro Tag mit 10 Kronen berechneten
Bernig für Kost und Wohnung abzog und erst den etwa verbleiben-
den Ueberschuss der Prostituirten ausfolgte. Selbstverständlich ergab
sich oft nicht nur kein Ueberschuss, sondern vielmehr ein Deficit
zum Nachtheile der Prostituirten, welches ihr dann für die nächste
Woche zu Lasten geschrieben worden ist. Von dem allfälligen Ueber-
schusse niusste die Prostituirte ihren Bedarf an Wäsche, Kleidern und
dgl. mehr decken. Jn vorstehendem Falle musstc daher die Prosti-
tuirte mindestens 20 Kronen täglich erwerben, um nur ihren Ver-
pflichtungen gegenüber der Vermietherin nachzukommen, hatte aber
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Die Beziehungen der Prostitution /um Verbrechen. 13
noch nichts für Wäsche, Beschuhung und Bekleidung. Wenn die
Prostituirte das Bordell verliess, wurde allerdings — nach dem mit
der Vennietherin getroffenen Uebereinkommen — die Schuld als getilgt
betrachtet Als den erwähnten Prostituirten von massgebender Seite
die Aussicht eröffnet wurde, sich von dem Sklavenjoche dadurch be-
freien zu können, das6 die Vermietherin verhalten würde, auf die
ohne jedes Aequivalent empfangene Hälfte des Schandlohnes zu ver-
zichten, und sich mit einem, von vornherein mit der Prostituirten ver-
einbarten, fixen täglichen Miethzins zu begnügen, waren es die
Prostituirten, welche überhaupt nicht begreifen wollten, dass sie aus-
gebeutet werden, und welche sich gegen die. ihr wirtschaftliches
Abhängigkeitsverhältniss mildernde Verfügung ernstlich sträubten. Die
Begründung dieses Widerstandes der Prostituirten ist psychologisch
merkwürdig: Bei dem gewohnten Modus der Bezahlung brauchten
sie sich, sagten die Prostituirten, um nichts zu kümmern, denn wenn
sie wenig oder nichts verdienen, bekomme auch die Vermietherin wenig
oder nichts, während sie bei der geänderten Zahlungsweise von vornherein
mit einem bestimmten Betrage verpflichtet wären, den sie unter allen
Umständen zahlen müssten. Mit anderen Worten: Die Prostituirten
wollten nicht einmal jenes geringe Maass von Energie aufwenden,
welches erforderlich wäre, wenn sie selbst über das Erträgniss ihres
Gewerbes Rechnung führen müssten. Sie wollten gar nichts zu
thun haben und Alles, sogar die Auftheilung des Geldes, sollte von
der Vermietherin besorgt werden. Es genügte ihnen, dass sie der
Sorge um Wohnung und Verköstigung enthoben waren und sich um
nichts zu kümmern brauchten. Hiermit ist aber nur jener Theil der
Prostituirten gekennzeichnet, welchen das Erträgniss des Schandge-
werbes wenigstens ein Obdach, sowie die tägliche Nahrung sichert.
Abgesehen von dieser (Masse von Prostituirten, sowie von jener ver-
schwindend geringen — allerdings in Folge ihrer Lebensweise mehr in die
Augen fallender — Anzahl von Prostituirten, welche ein behagliches Dasein
zu führen in der Lage sind, giebt es ein grosses Heer Prostituirter,
welche in den elendesten, kümmerlichsten Verhältnissen leben und
nicht einmal die notwendigsten Bedürfnisse zu befriedigen im Stande
sind. Der Versuch, die geringe kriminelle Veranlagung der Prosti-
tuirten damit zu erklären, dass das Unzuchtsgewerbe der Prostituirten
ein genügendes Erträgniss abwerfe, ein Erträgniss, welches den An-
reiz zur Vertibung von Diebstählen nicht auszulösen vermag, niuss
demnach als misslungen verzeichnet werden.
Die richtige Erklärung ist — meines Erachtens — weder ethi-
scher, noch, ich möchte sagen, ökonomischer Natur, sie ist vielmehr
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I. Bai m<; artks
in dem bereits charakterisirten Wesen der Prostituirten, in deren Psyche
zu finden. Das Verbrechen — im weitesten Sinne als Bezeichnung
für die vorsätzliche kriminelle Handlung überhaupt gebraucht — setzt
nicht nur den auf die Verletzung der fremden Rechtssphäre gerich-
teten Willen voraus, sondern auch die diesen Willen ausfuhrende
That. Die zur That erforderliche Energie mangelt der geistig und
moralisch unterwerthigen Prostituirten, welche in einem förmlichen
Dämmerzustande mehr animalisch, als menschlich vegetirt und nicht
einmal jene geringe Thatkraft aufzubringen vermag, welche erforder-
lich wäre, um sich im eigensten Interesse des drückenden Joches
ihrer Äusbeuterinnen, der Kupplerinnen, zu entledigen. Auf diesem
völligen Mangel jedes Gefühles der Selbstständigkeit und der
Thatkraft beruht auch, wenigstens theil weise, das Verhältniss der
Prostituirten zu ihrem Zuhälter. Dieser Mangel an Thatkraft ist
nicht identisch mit Feigheit. Die wenigsten Prostituirten scheuen
sich, die Nacht mit einem ihnen völlig unbekannten Manne, welcher
sie auf der Strasse angesprochen hat, in einem einsamen Hotelzimmer
zu verbringen.
Weit entfernt davon, das Verhalten der Prostituirten als Muth
auszulegen, halte ich vielmehr dafür, dass, sowie der Begriff der
Geschlechtsmoral überhaupt, so auch der Begriff des Muthes und der
Feigheit zum grossen Theile der Prostituirten mangelt und nur im
Falle augenscheinlichster, unmittelbarer Gefahr gleichsam in-
stin ctiv zum Vorscheine kommt. Feigheit setzt immerhin den Willen
zur That voraus, die That unterbleibt nur, weil bei dem Feigling das
durch die Vorstellung der Folgen der That bez. der die That be-
gleitenden Umstände hervorgerufene Unlustgefühl die Lust zur That
überwindet. Dieser Kampf beider Gefühle findet bei der Prostituirten
nicht statt, vielmehr mangelt ihr der Wille zur That und sie zieht es
vor, ohne Nachdenken im Schlamme fortzuwaten. Wenn wir die
oben angeführten statistischen Daten näher ansehen, so finden wir,
dass im Verhältniss zu der gar nicht in Betracht kommenden
geringen Zahl der von Prostituirten verübten Eigentbumsdelicte jene
gegen die Autorität der Behörde gerichteten Delicte eine relativ statt-
liche Anzahl aufweisen. So wurden wegen Wachebeleidigung in den
Jahren 1896, 1S97 und 189b: 12, 16 bez. 11 Prostituirte bestraft
Diese Delicte, welche die Prostituirte verübt, sei es, dass sie alkoholi-
sirt ist, sei es, dass sie, wegen Uebertretung der Prostitutionsvor-
schriften beanstandet, sich zu exculpiren versucht und hierbei die
Grenze des Zulässigen überschreitet, haben regelmässig einen Affect-
zustand des Delinquenten zur thatsächlichen Voraussetzung und be-
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
15
ruhen nicht auf einer, wenn auch noch so kurzen, planmäßigen Ueber-
legung, wie die VerÜbung; eines Diebstahls. Diese Delicte sind als
sogen. Augenblicksdelicte Aeusserungsformen blosser acuter Krimi-
nalität und bedürfen zu ihrer Begehung auch nicht jener, oben ge-
kennzeichneten Thatkraft Aus denselben Gründen erklärt es sich
auch, dass die Betheiligung der Prostiruirten an Excessen und Rauf-
händeln relativ keine so unbedeutende ist, wie deren Theilnahme an
der Verübung von Eigenthumsdelicten.
Üm einem Missverständnisse vorzubeugen, muss hier noch einer
Kategorie von Diebinnen, welche in der Wiener Gaunersprache als
«Abstiererinnen" bezeichnet werden, gedacht werden. Es sind dies
Frauenspersonen, welche die sie besuchenden Männer anlässlich des
Unzuchtsactes bestehlen. Solche Frauenspersonen besitzt jede Gross-
stadt in beträchtlicher Menge. Diese Thatsache widerlegt keineswegs
die behauptete, auffallend geringe kriminelle Veranlagung der Prosti-
tuirten. Die erwähnten verbrecherischen Frauenspersonen sind nicht
diebische Prostituirte, sondern nur Diebinnen, welche unter dem
Scheine der Prostitntion, um eben die Gelegenheit zum Diebstahle
»ich zu verschaffen, die Unzucht betreiben. Das Diebeshandwerk ist
das primäre, die Prostitution nur das Mittel zur Ausübung des
Handwerkes. Diese Diebinnen üben auch nicht die Prostitution in
einem bestimmten Unterstande aus, sondern gehen mit ihrem Opfer,
welches sie in Vergnügungsetablissements oder auf der Strasse an
sich gelockt haben, in ein Hotel, um dann dort den Mann während
des Schlafes zu bestehlen. Gelingt ihnen die That, so verschwinden
sie, um die Verfolgung zu erschweren, vom Schauplatze für einige
Zeit, nach deren Verlauf sie abermals ihr Metier aufnehmen.
III. Kriminalistische Bedeutung der
Prostitution für die Entdeckung von Verbrechern bezw.
strafbarer Handlungen.
Wiewohl die Prostituirte selbst nicht verbrecherisch veranlagt ist
und auch selten der Theilnahme an von Anderen verübten Verbrechen
sich schuldig macht, ist sie nichtsdestoweniger für die Sicherheitsbe-
hörde, welche sich mit der Entdeckung der Verbrechen und Ausfor-
schung der Verbrecher zu befassen hat, von nicht zu unterschätzender,
hoher Bedeutung. Diese Bedeutung ergiebt sich nach zwei verschie-
denen Richtungen. Zunächst ist in Betracht zu ziehen, dass zahlreiche
Prostituirte einen grossen Theil des Tages — und insbesondere Nacht-
zeit — auf Männerfang ausgehend, auf der Strasse und zwar stets
nur in wenigen, bestimmten Strassen sich aufhalten, daher in erster
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I. B a tr m OA rten
Linie bei jenen Verbrechen, dessen Spuren von der Strasse ans wahr-
nehmbar sind, wie beispielsweise Einbrüche in Geschäftsiocale, als
Auskunftspersonen vorzüglich zu berücksichtigen sind. An das nor-
male Strassenbild gewohnt, fällt der taglich, bezw. allnächtlich den-
selben Strassentheil wiederholt passirenden Prostituirten jede, vom
einfachen Passanten gar nicht bemerkte Abweichung auf. Auch fällt
ihr, da sie gewohnt ist, männliche Passanten zu fixiren. um sie zum
Besuch einzuladen, die Erscheinung eines Mannes auf, welcher wiederholt
ein und dieselbe Strasse passirt oder in derselben wartet. Ein aus einem
sonst unbeleuchteten Ideale hervordringender Lichtschimmer, kurz
Umstände, welche der nur gelegentlich Vorübergehende keiner Be-
achtung würdigt, werden die Aufmerksamkeit der Prostituirten erregen.
Mit Bücksicht auf die geringe Intelligenz der Prostituirten darf jedoch
nicht damit gerechnet werden, dass die Prostituirte selbst Umstände,
welche für den Kriminalbeamten von Bedeutung sind, angeben werde.
Hier ist es Aufgabe der Sicherheitsbehörde, dafür Sorge zu tragen,
dass einige ihrer Organe mit den persönlichen Verhältnissen der Pro-
stituirten vertraut sind und in stetem Contacte mit diesen stehen.
Diesen Organen wird es. wenn sie ihre Aufgabe richtig erfassen und
wenn sie — ohne denunciatorisch oder spionenhaft vorzugehen —
es verstehen, das Vertrauen der die Behörde ängstlich meidenden
und fürchtenden Prostituirten zu gewinnen, oft gelingen müssen, durch
fleissige Umfrage bei Prostituirten, und zwar nicht bloss dann, wenn
bereits ein Verbrechen entdeckt worden ist. manche wichtige Anhalts-
punkte zur Eruirung eines Verbrechers, ja oft Umstände, welche zur
Aufdeckung eines noch nicht bekannten Verbrechens führen, in Er-
fahrung zu bringen. Eine Conditio sine qua non ist jedoch hierbei,
dass ein einträchtiges, verständiges Zusammenwirken der Sittenpolizei
mit der Sicherheitspolizei bestehe und dass insbesondere erstere die
sitten polizeiliche Aufsicht bezüglich des Verhaltens der Prostituirten
auf der Strasse denselben nur dann fühlbar mache, wenn thatsäch-
lic h ein öffentliches Aergerniss erregt worden ist. Insbesondere wird
eine milde Handhabung der sittenpolizeilichen Aufsicht zur Nachtzeit
Platz greifen müssen. Es darf auch der nicht unwichtige Umstand
nicht übersehen werden, dass die Prostituirten, wenn sie häufig, bei
allen möglichen Anlässen, über Vorgänge auf der Strasse befrag
werden, selbst in gewissem Grade eine Art Routine in der Wahr
nehmung und Beobachtung bedenklicher Umstände oder bedenklicher
Personen erlangen. Mit Rücksicht auf den bekannten Hang der Prosti-
tuirten zur Lügenhaftigkeit, sowie zum unbewussten Uebertreiben werden
selbstredend die von Prostituirten erhaltenen Auskünfte nicht kritiklos
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen. 17
aufzunehmen sein und wird es insbesondere von Werth sein, wenn
irgend möglich, einen und denselben Vorfall von mehreren Prostituirten
sich erzählen zu lassen.
Auch nach einer zweiten Richtung hin kommen die Prostituirten,
soweit es sich um die Ausforschung von Verbrechern und die Entdeckung
strafbarer Handlungen handelt, in Betracht. Eine, speciell in der Gross-
stadt gemachte, bekannte Erfahrung ist, dass viele Verbrecher, um
sich für einige Zeit der Verfolgung zu entziehen, bei Prostituirten,
bauend auf deren Leichtgläubigkeit und Vertrauensseligkeit, für einige
Zeit Aufenthalt nehmen, oder dass sie, um nach verübtem Verbrechen
sich zu vergnügen und das verbrecherisch erlangte Geld in lustiger
Gesellschaft zu vergeuden, Prostituirte aufsuchen. Der Prostituirten
wird es oft möglich sein, gewisse markante Merkmale der Pereons-
besebreibung, die normaler Weise gar nicht bemerkt werden, wie
Täto wirungen am Körper, Muttermale u. dgl. wahrzunehmen. Das
Verhalten der Sicherheitsorgane wird dasselbe sein müssen, wie es
bereits geschildert worden ist Allerdings muss bemerkt werden, dass
es durchaus nicht genügt, sich auf die etwa unter Controle stehenden
Prostituirten zu beschränken, vielmehr wird es nothwendig sein, dass
die genannten Organe auch eine grosse Anzahl sogenannter clan-
destiner Prostituirter kennen, die an Zahl und oft auch an Intelligenz
die regulären Prostituirten überragen. Von ganz besonderer Bedeu-
tung werden hier jene Mädchen in Betracht zu ziehen sein, welche
eine anscheinend ehrliche, jedoch in Wahrheit nur als Deckmantel
der Prostitution dienende Beschäftigung ausüben, so z. B. Blumen-
mädchen, Buffetdamen in gewissen, von der Lebewelt frequentirten
Vergnügungsetablissements. Gerade die letztere Kategorie Prostituirter
unter welchen sich zumeist jüngere Mädchen befinden, welche durch
den Verkehr mit der Lebewelt einen gewissen sogenannten gesell-
schaftlichen Schliff und einen der regulären Prostituirten nicht eig-
nenden Grad von Intelligenz und Pfiffigkeit erlangt haben, werden
mit Vorliebe von flüchtigen Defraudanten und Hochstaplern aufgesucht
von Prostituirten schon oft durch ihre den
Sicherheitsorganen gemachte Angaben zur Entdeckung so mancher
Verbrecher beigetragen. Eine geschickte Beachtung dieser Prostituirten
würde nicht selten der Flucht eines Verbrechers ein vorzeitiges Ziel
setzen.
Einer traurigen, mit der Prostitution, insbesondere mit der m-
scribirten, untrennbar verbundenen Erscheinung muss hier Erwähnung
pethan werden. Es ist dies die Erscheinung des Zuhälters, in Wien
„Strizzi", in Berlin „Louis", in Paris rsouteneur* genannt dessen Ge-
Archir fQr Kriminalen thropologio. XI. 2
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18 1. Bacmoakten
meingefährlichkeit zu steuern, speciell in jüngster Zeit, in einigen
Ländern durch Erlassung strenger Bestimmungen, leider zumeist ohne
grossen Erfolg, versucht worden ist. Das Zuhälterwesen ist so innig
mit der Prostitution verknüpft, dass man fast geneigt wäre, dasselbe,
gleich der Prostitution, für unausrottbar zu halten. Während jedoch
die Gefahren der Prostitution im Grossen und Ganzen hygienischer
Natur sind, ist der Zuhälter ein die öffentliche Sicherheit im höchsten
Grade beunruhigendes, gefährdendes Individuum. Die Zuhälter sind
fast ausnahmslos wegen Gewaltthätigkeit und Diebstahls vorbestrafte
Individuen, welche, zunächst ein Liebesverhältniss mit der Prostituirten
anknüpfend, in ihr den geringen Rest jedweden Selbstetändigkeitsge-
fühles ertödten und sie vollkommen unterjochen. Sie begleiten die
Prostituirten auf ihren nächtlichen Spaziergängen, um sie einerseits
gegen die Concurrenz der anderen Prostituirten zu schützen, anderer-
seits um ihnen das Herannahen behördlicher Organe zu avisiren, und
suchen auch wiederholt mit Passanten Händel. Für den prekären
Schutz, weichen der Zuhälter der Prostituirten angedeihen lässt, muss
diese ihn denkbar reichlichst versorgen. Schliesslich muss die Pro-
stituirte Schläge, Drohungen und Erpressungen seitens des Zuhälters
erdulden, wenn die Einkommenquelle aus dem Schandgewerbe nicht
reichlich fliesst Zuweilen kommt es auch vor, dass Prostituirte von
ihren Zuhältern getödtet werden. Das erpresserische Vorgehen des
Zuhälters versetzt die ohnehin nur mit geringer Willenskraft ausge-
stattete Prostituirte in derartige Furcht, dass sie das wirthschaftliche
Abhängigkeitsverhältniss nicht zu lösen wagt
Im österreichischen Rechte fehlt die scharfe Abgrenzung des Be-
griffes des Zuhälters vom Kuppler. Die einzige gegen Zuhälter ge-
richtete Bestimmung ist in den §§ 5 und 7 des Gesetzes wider Arbeits-
scheue und Landstreicher vom 24. Mai 1885 enthalten: „Personen
beiderlei Geschlechtes, welche ausser den Fällen des § 512 Strafgesetz
vom 27. Mai 1S52 (Kuppeleiparagraph) aus der gewerbsmässigen Un-
zucht Anderer ihren Unterhalt suchen, sind mit strengem Arrest von
8 Tagen bis 3 Monaten zu bestrafen/ ^Das Gericht kann im Falle
der Verurtheilung im Urtheile die Zulässigkeit der Anhaltung in einer
Zwangsarbeitsanstalt aussprechen/ Diese Bestimmungen sind in
der Praxis schwer anwendbar. In den meisten Fällen gelingt es dem
Zuhälter einen scheinbaren Erwerb als sogenannter Provisionsagent
nachzuweisen. Erschwert wird noch die Feststellung des Thatbestandes
durch die regelmässig rückhältige Aussage der Prostituirten, welche,
vom Zuhälter eingeschüchtert, es nicht wagt, ihn zu beschuldigen,
dass er an ihrem Schandlohne participire. In dem Momente, wo es
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
19
dem Zuhälter gelingt, nachzuweisen, dass er einen, wenn auch nur
scheinbaren, redlichen Erwerb hat, bietet die Subsumption des That-
bestandes unter die angeführte gesetzliche Bestimmung die grössten
Schwierigkeiten, auch dann, wenn nach allen äusseren Umständen,
wie ständiges Verweilen in Gesellschaft der Prostituirten, kein Zweifel
über den factischen Charakter des fraglichen Individuums obwaltet
In dieser Beziehung ist das deutsche Strafgesetzt vorzuziehen, welches
in § iSta folgende Bestimmung enthält:
„Zuhälter ist die männliche Person, welche von einer Frauens-
person, die gewerbsmässige Unzucht treibt, unter Ausbeutung ihres
unsittlichen Erwerbes ganz oder theilweise den I^ebensunterhalt
bezieht/
„Zuhälter ist aber auch derjenige, der einer solchen Frauens-
person gewohnheitsmässig oder aus Eigennutz in Bezug auf die Aus-
übung des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förder-
lich ist"
„Strafe: Gefängniss nicht unter einem Monat; ist der Zuhälter der
Ehemann oder hat er die Frauensperson unter Anwendung von Ge-
walt oder Drohungen zur Ausübung des unzüchtigen Gewerbes an-
gehalten, Gefängniss nicht unter einem Jahre. Neben der Gefängniss-
strafe kann auf Ehrverlust erkannt werden, Polizeiaufsicht, sowie
Ueberweisung an die Landespolizeibehörde mit den im § 362 alinea 3
und 4 vorgesehenen Folgen, d. h. Unterbringung in's Arbeitshaus oder
statt dessen in eine Besserungs- oder Erziehungsanstalt oder in ein Asyl/
Nach dem deutschen Gesetze ist es demnach möglich, auch
jene Individuen, bezüglich welcher der Nachweis, dass das unzüch-
tige Gewerbe der Prostituirten für sie eine Einnahmequelle bilde, der
Bestrafung zuzuführen.
Gleich dem österreichischen und dem deutschen Strafgesetz stellt
auch das belgische Gesetz vom 27. November 1891 und das franzö-
sische Gesetz vom 27. Mai 1885 die Zuhälter mit den Landstreichern
in gleiche Linie und ermöglicht daher deren Abgabe in Corrections-
häuser oder Zwangsarbeitsanstalten. —
IV. Die Prostitution als Veranlassung zum Verbreohen.
Die Frage, ob durch die Prostitution Verbrechen veranlasst bezw.
verursacht werden, ist von zwei Gesichtspunkten aus zu erörtern.
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Prostitution die VerÜbung von
Verbrechen veranlasst, welche auch, ja zumeist, aus anderen Motiven
begangen werden, sodann wäre zu erörtern, ob die Prostitution nicht
die Ursache ganz besonderer, ihr speeifisch eignender Delicto sei.
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I. Batmoarten
Nach der ersteren Richtung hin ist es wobl klar, dass der Ver-
kehr mit Prostituirten, insbesondere mit solchen, welche nicht inscribirt
sind und welche den Umgang mit den sie besuchenden Männern
nicht auf den Unzuchtsact, für welchen sie honorirt werden, allein
beschränken, nicht selten Männer, hauptsächlichst junge, willens-
schwache Leute von der Bahn der Redlichkeit auf den Weg des Ver-
brechens drängt. Ich fasse hier speciell jene Kategorie von Prosti-
tuirten in's Auge, welche als „feine demi-mondeu oder als „Lebedarae"
bezeichnet werden, das sind Frauenspersonen, welche zumeist in
Theatern oder grösseren Vergnügungsetablissements mit scheinbarer,
äusserer Eleganz auftretend, es nicht darauf absehen, durch Anlocken
zahlreicher Männer Erwerb zu finden, sondern es sind dies Pro-
stituirte, welche, sich auf den Verkehr mit verhältnissniässig wenigen
Männern beschränkend, die intensivste Ausbeutung dieser Männer
bezwecken, indem sie mit denselben in den Vergnügungslocalen in
möglichst zahlreicher Gesellschaft zechen und auch andere kost-
spielige Passionen befriedigen. Da diese Prostituirten durch ele-
gantes Auftreten und verführerisches Temperament in dem Willens-
schwächen Manne nicht bloss die momentane, nur auf den Un-
zuchtsact gerichtete, nach erfolgter geschlechtlicher Befriedigung
verschwindende Leidenschaft erwecken, sondern ihn für so lange,
als seine Geldmittel ausreichen, an sich fesseln und ihn in eine Art
sinnlichen Liebestauraels versetzen, ist wohl nicht zu verwundern,
dass der in eine solche Gesellschaft gerathene Mann, um die Bedürf-
nisse seiner Maitresse zu befriedigen, zum Diebe oder Defraudanteu
wird. Der Typus solcher, durch den Verkehr mit Dirnen der er-
wähnten Kategorie zu Verbrechern gewordener Männer ist jedem
Kriminalbeamten einer Grossstadt bekannt. So bedauernswerth auch
diese durch die Prostituirten zu Verbrechern gewordenen Geschöpfe
sein mögen, bieten sie dennoch in der Regel nur geringes krimina-
listisches Interesse.
Eine erhöhte Bedeutung kommt jenen Fällen zu, in welchen die
Prostitution in directem causalen Zusammenhange mit dem Ver-
brechen steht: ich meine hier die Kuppelei und den Mädchenhandel.
Die Kuppelei weist von der einfachsten Verführung einer Frauens-
person zur Unzucht bis zur gewaltsamen Entführung die verschieden-
artigsten Formen auf. Zu den häufigsten Fällen zählen jene, in welchen
weibliche oder männliche Agenten der Bordelle dienstlose Mägde unter
der listigen Vorspiegelung, ihnen einen Dienstplatz zu verschaffen, in
ein verrufenes Haus locken, woselbst sie, erst allmählich den Charakter
der Oertlichkeit wahrnehmend, unter Anwendung ganz läppischer Ver-
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1
Die Beziehungen der Prostitution zum Vorbrechen. 21
führungskünste zum freiwilligen Verweilen in Bordelle veranlasst und
so für die Prostitution angeworben werden. Weit gefährlicher als
diese, immerhin durch eine strenge Beaufsichtigung bintanzuhaltende
Form der Kuppelei ist jene, bei welcher junge Mädchen — oft kaum
den Kinderschuhen entwachsen — in, der Behörde nicht bekannten
Absteigquartiere gelockt und dort, eventuell mit Anwendung von Ge-
walt, Wüstlingen preisgegeben werden. Diesbezüglich enthielten die
im Jahre 1 889 erfolgten Enthüllungen der Pall-Mall- Gazette in London
haarsträubende Schilderungen, deren Richtigkeit damals auch gericht-
lich nachgewiesen worden ist. So giebt es in London Kupplerinnen,
die sich damit befassen, Jungfrauen (fresh girls), deren Virginität durch
ärztliches Attest nachgewiesen ist, Wüstlingen zuzuführen. Die Nach-
frage nach solchen fresh girls soll, nach Tarnowsky's Schilderungen
eine so grosse sein, dass behufs Täuschung von Männern deflorirten
Mädchen durch Zustopfen oder Zunähen der zerrissenen Hymenränder
der Schein der Jungfräulichkeit verliehen wird. Es sind dies die
künstlich gefälschten Jungfrauen (patched up). Die Frauen, welche
solche .Jungfrauen14 präpariren, werden „Stopferinnen" genannt. Mag
auch in Ixmdon — vielleicht in Folge der mit Bezug auf die Pro-
stitution herrschenden abolitionistischen Auffassung — die Kuppelei
in besonders crasser Form auftreten, so darf dennoch nicht geleugnet
werden, dass auch in anderen Grossstädten, woselbst die Prostitution
reglementirt erscheint, die Verkuppelung unschuldiger Personen, ins-
besondere Kinder, nur zu häufig vorkommt. Jede Grossstadt besitzt
eine erschreckend grosse Anzahl moralisch und sexuell degenerirter
Männer, deren Wollust durch den einfachen Verkehr mit Prostituirten
nicht befriedigt wird, welche vielmehr eines besonderen Kitzels
bedürfen» um ihrer Sinnenlust befriedigend fröhnen zu können. Ein
interessanter Fall, in welchem ein Kind von seiner Mutter für die
Prostitution förmlich trainirt wurde, mag hier Erwähnung finden:
K., ein akademisch gebildeter Mann in geachteter, socialer Stellung,
32 Jahre alt, seit 2 Jahren verheirathet und Vater eines Kindes, hatte
in Folge seines gesteigerten Geschlechtssinnes, dessen Befriedigung er
in der Ehe nicht erlangen konnte, Beziehungen zu seiner Wäscherin,
einer um 8 .Fahre älteren, unintelligenten, geradezu hässlichen Frau,
angeknüpft Ursprünglich bewegte sich der geschlechtliche Verkehr
innerhalb der normalen Grenzen. Alsbald jedoch regte sich in dem
Manne die Begierde nach der 13jährigen Tochter seiner Maitresse.
Da er es aber, aus Furcht vor den Folgen der Nothzucht, nicht
wagte, das Kind vor vollendetem 14. Lebensjahre zu entjungfern,
schloss er mit der Mutter einen förmlichen Vertrag des Inhaltes,
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I. Bavmoartek
dass es ihm vorbehalten bleiben müsse, das Kind, sobald es das
14. Lebensjahr vollendet hat, zu defloriren. In der Zwischenzeit
suchte er seine Sinnenlust dadurch zu befriedigen, dass er im Beisein
des völlig entkleideten Kindes mit der Mutter desselben den Beischlaf
vollzog und gleichzeitig die Schamtheile des dem ünzuchtsacte zu-
sehenden Kindes betastete. Die Mutter, in ihrem Kinde eine will-
kommene Einkommensquelle erblickend, eqtschloss sich, das Mädchen
noch vor vollendetem 14. Lebensjahre der Prostitution zuzuführen.
Sie gab zu diesem Zwecke vorerst dem eigenen Kinde förmlichen
Unterricht, indem sie es auf einen Divan legte und ihm die den Coitus
begleitenden Körperbewegungen einstudirte. Sodann führte sie das
Kind auf die Strasse. Bei der Entjungferung durch den ersten, auf
der Strasse acquirirten Mann war die Mutter zugegen. Das Kind
ergab sich später, trotz eindringlicher Besserungsversuche, freiwillig
der Prostitution.
Dieses Beispiel, welches noch durch andere, nicht minder ent-
setzliche Sittenbilder vermehrt werden könnte, zeigt, dass trotz der
reglementirten Prostitution die Kuppelei in den widerwärtigsten Formen
existirt und dass die Richtigkeit der vielfach geäusserten Ansicht,
wonach die reglementirte Prostitution ein Palliativ gegen das Ueber-
handnehmen der Kuppelei bilden würde, mindestens sehr bezweifelt
werden niuss. Die Notwendigkeit einer Reglementirung der Pro-
stitution kann mit der Notwendigkeit einer Verhinderung der Kuppelei
nicht begründet werden.
Nicht selten erscheint auch die Kuppelei in Form von Zeitungs-
inseraten, in welchen ein Herr oder eine Dame entsprechende Be-
kanntschaft sucht, ein junges Mädchen einen edlen Wohlthäter um ein
Dahrlehen bittet u. dgl. m. Von der ärgsten Form der Kuppelei, dem
sogenannten Mädchenhandel, zu dessen Bekämpfung vor Allem, da
sich derselbe unter den casuistisch gefassten, gesetzlichen Begriff der
Kuppelei oft nicht subsumiren lässt, eine den Mädchenhandel als
Specialdelict erfassende legale Bestimmung, sowie die Sicherung
internationaler Rechtshilfe gehört, haben wir bereits oben gehandelt —
V. Besondere, auf sexuellen Verirrungen beruhende
D e I i c t e.
Es giebt eine Reihe von Fällen, in welchen es sich um Vor-
kommnisse handelt, welche auf sexuelle Verirrungen zurückzuführen
sind und welche oft, für sich betrachtet, gar nicht den Thatbestand
einer strafbaren ITandlung involviren, nichtsdestoweniger jedoch von
hervorragendstem, kriminalistischem Interesse sind. Die ausgezeichneten
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Die Bezieh uiffceii der Prostitution zum Verbrechen.
23
Untersuchungen K raf f t-Ebing's, Moll's und zahlreicher anderer
Schriftsteller haben zwar über das Wesen der abnormen vita sexual iß
einiges aufklärendes Licht verbreitet, doch sind immerhin diese Er-
scheinungen mehr vom Standpunkte des Pathologen, als von dem des
Kriminalisten erörtert worden. Die genannten Untersuchungen lehrten
uns insbesondere verstehen, dass zwar zahlreiche Erscheinungsformen
des abnormalen Geschlechtslebens lediglich vom Standpunkte des
Psychiaters zu betrachten sind, dass aber dennoch genug widerwärtige
geschlechtliche Perversitäten existiren, deren Erklärung nicht so sehr
eine pathologische, als vielmehr psychologische ist. Der Uebergang
vom Pathologischen zum Psychologischen ist allerdings oft schwer zu
entdecken. Ehe ich zu dem Versuche schreite, die hier in Betracht
kommenden Fälle kriminalistisch zu beleuchten, will ich ein von mir
gesammeltes Thatsachenmaterial vorführen, um dann die auf dieser
concreten Basis beruhenden, allgemein giltigen Folgerungen zu ziehen.
Dieses Material habe ich vorzugsweise dadurch gewonnen, dass ich
bei mehr als 300 Prostituirten eingehende und wiederholte Umfragen
hielt über von ihnen bemerkte Abnormitäten im Geschlechtsverkehre,
Dass Männer mit masochistischen oder sadistischen Empfindungen
zur Befriedigung ihrer Lüste in erster Linie die käufliche Lustdirne
erwählen, ist wohl in der Natur der Sache begründet. Thatsächlich
bat ausnahmslos jede Prostituirte eine Anzahl solcher Männer unter
ihren Besuchern. Bei dem bekannten Hange zur Lügenhaftigkeit,
sowie bei der Furcht, diese Dinge zu erzählen, ist es begreiflich, dass
ich die mir gegebenen Schilderungen der Prostituirten nicht kritiklos
hinnehmen konnte und unter den zahllosen Erzählungen insbesondere
jenen, welche von mir als glaubwürdig erkannten Prostituirten her-
rührten, eine grössere Bedeutung beilegte. Auch von diesen Mittei-
lungen habe ich jedoch eine Mittbeilung erst dann als verlässliche
Beobachtung angesehen, wenn ich durch die Vergleichung vieler
Schilderungen mehrerer, zu einander in gar keiner Beziehung
stehender Prostituirter die Wahrheit des Sachverhaltes erprobt habe.
Dass trotzdem auch diese als zweifellos richtig zu bezeichnenden Be-
obachtungen nicht alle vom kriminalistischen Standpunkte wichtigen
Details enthalten, ist auf die leider beschränkte Intelligenz der Prosti-
tuirten, speciell der inscribirten , welche letztere in erster Linie von
perversen Individuen aufgesucht werden, zurückzuführen.
Mediciner, ca. 28 Jahre alt, sucht beiläufig zweimal im Monate
eine Prostituirte auf der Strasse auf, wartet in ihrer Wohnung, bis
sie in der Lage ist, die grosse Nothdurft zu verrichten. Hierauf
fängt er urinas et faeces mit seinem Munde auf. Hie und da übt
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I. Baumgarten
er zum Schlüsse den normalen Coitus ans. Dieser anf masochisti-
scher Triebempfindung beruhenden Handlungsweise fehlt jede Be-
ziehung zur Kriminalität und ist der Fall zweifellos ausschliesslich
pathologischer Natur. —
■ ' mm mm m m 't* mm^ m fcrf mm . m^ m-mmm ■
Mann, ca. 28 Jahre alt, lässt sich von der Prostituirten in den
Mund uriniren und entfernt sich, ohne den Coitus ausgeübt zu haben.
Dieser Fall unterscheidet sich von dem vorerwähnteu nur durch die
Unterlassung des Coitus. —
Ein, anscheinend den gebildeten Ständen angehörender, ca,
35 jähriger Mann lässt sich, nachdem er sich bis aufs Hemd enkleidet
hat, von der Prostituirten die Details, wie eine Henne geschlachtet
wird und wie deren Blut floss, schildern. Nachdem Erection einge-
treten ist, übt er den Coitus aus. Hier handelt es sich um einen
symbolischen Sadismus, und ist diesem Falle bereits mehr krimina-
listische Bedeutung beizumessen, weil es nicht ausgeschlossen erscheint,
dass nur die noch vorhandene moralische Widerstandskraft die per-
verse Geschlechtsempfindung so weit niederringt, dass sie sich vor-
läufig nur in der geschilderten symbolischen Ausdrucksform äussert.
Mit der Schwächung der moralischen Widerstandskraft kann die per-
verse Geschlechtsempfindung in Handlungen sich äussern, welche mit
dem Strafgesetze in Collision gerathen, wie Verletzung, ja selbst Tödtung
der Prostituirten. —
Eine Prostituirte wird seit zwei Jahren fast wöchentlich von
einem Manne besucht, welcher den gebildeten Ständen angehört und
ca, 26 Jahre alt ist. Derselbe entkleidet sich nackt, lässt sich sodann
von der vollkommen bekleideten Prostituirten an einen Tisch fesseln
und mit einer Hundepeitsche züchtigen, wobei er wiederholt ruft:
„Ich bin dein Sklave, du bist meine Herrin !u Die Züchtigung er-
reicht mit dem Eintritte der Ejaculation ihr Ende. Dies ist ein Fall
des Masochismus, wo der Proccdur ein Coitus weder vorausgeht
noch nachfolgt. In der erduldeten Züchtigung erschöpft sich die
sexuelle Befriedigung. —
Eine Prostituirte wird seit zwei Jahren, allmonatlich an mehreren
auf einander folgenden Tagen von einem ca. 40 Jahre alten, gebil-
deten Manne, anscheinend Russe, besucht. Sie muss ihn würgen,
ohrfeigen, ihm in die Brustwarzen zwicken und in die Mundhöhle
spucken. Er ist während der etwa 10 Minuten währenden Procedur
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
26
*ehr aufgeregt; es tritt schliesslich, ohne Coitus, Ejakulation ein.
Hierauf entfernt sich der Mann in anscheinend sehr deprimirter
Stimmung. —
Ein ca. 45 jähriger Mann, Kaufmann, übt durch immissio penis
in anum der Prostituirten die den Coitus zu ersetzende Handlung aus.
Hier haben wir es vermuthlich mit einem ursprünglich sexuell normal
veranlagten Individuum zu thun, dessen Potenz jedoch durch Ueber-
sättigung im normalen Geschlechtsverkehr gesunken ist und der seiner
libido durch abnorme Reize Befriedigung zu verschaffen sucht Bemerkt
uiU8s allerdings hier werden, dass eine Befriedigung des Geschlechts-
triebes durch den Coitus inter mammas oder in anum nicht immer den
Scbluss rechtfertigt, dass der fragliche Mann ein Wüstling sei, viel-
mehr liegt den geschilderten Vorgängen oft nur Syphilidophobie zu
Grunde. Endlich ist vielleicht selten die sexuelle Ausschreitung er-
wähnter Art lediglich auf einen durch Trunkenheit veranlassten Ueber-
muth zurückzuführen. —
Eine bezüglich ihrer Mittheilungen als verlässlich erkannte Pro-
stituirte, welche selbst 32 Jahre alt ist, erzählt, dass auf 10 ihrer Be-
suche mindestens 3 entfallen, welche sich flagelliren lassen. Ein
Theil derselben übt nach erfolgter Flagellation den Coitus aus, die
Anderen begnügen sich mit der blossen Misshandlung. Die fraglichen
Individuen sind zumeist jüngere, gebildete I^ute. Wie häufig diese
Form perversen geschlechtlichen Handelns ist, beweist die von mir
gemachte Beobachtung, dass fast jede Prostituirte eine Ruthe besitzt,
um masochistisch belastete Männer zu flagelliren. —
Folgender Fall illustrirt das seltene Vorkommen beider, anscheinend
entgegengesetzter Perversionen — des Sadismus und des Masochis-
mus — bei einem und demselben Individuum. Ein Fabrikant,
ca. 37 Jahre alt, ist seit 9 Jahren Gast einer und derselben Prosti-
tairten. Anfangs äusserte sich bei dem Manne die perverse Anlage
nur darin, dass die Prostituirte sich mit der von ihm mitgebrachten
Seidenwäsche bekleiden musste und er ihr sodann den Fuss küsste.
Nach einigen Monaten steigerte sich die Perversion, und der Mann
verlangte, dass er gefesselt und gegeisselt werde. Später brachte er
eine Hundepeitsche, mit welcher ihn die Prostituirte züchtigen musste.
Manchmal äusserte er auch sadistische Anwandlungen, indem er die
Prostituirte auf das Bett warf und in sichtbar grösster Erregung sie
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I. Baimgaktei»
zu schlagen versuchte. Sie musste oft ihre Mitbewohnerinnen zu
Hilfe rufen, um aus der ihr Gefahr drohenden Situation befreit zu
werden. Immerhin war jedoch die masochistische Veranlagung die
vorherrschende, die sadistische nur eine gelegentlich hervortretende.
Dieses Beispiel illustrirt den von Krafft-Ebing hervorgehobenen
innigen Zusammenhang beider anscheinend entgegengesetzter Per-
versionen. Hiernach stellen sich Sadismus und Masochismus eigent-
lich nur als die Avers- bezw. Reversseite einer und derselben perversen
Triebempfindung dar. Ich schliesse mich daher auch der psycholo-
gisch geistvoll begründeten Ansicht Krafft-Ebing's an, wonach
mit der Erklärung des Wesens der einen Perversion auch die Er-
klärung des Wesens der anderen Perversion von selbst gegeben er-
scheint Das letztangeführte Beispiel ist deshalb von besonderem
kriminalistischem Interesse, weil es einen wichtigen Fingerzeig giebt,
dass beim Versuche der Aufhellung eines, auf erwiesen sadistischem
Motive beruhenden Verbrechens nicht bloss nach Männern mit sadisti-
scher Veranlagung geforscht werden darf, sondern dass auch, aller-
dings erst in zweiter Linie, die Nachforschungen sich auf solche In-
dividuen zu erstrecken haben werden, deren perverse Veranlagung
vorzugsweise nach der Richtung des Masochismus hin sich äussert.
Insofern, dass accidentiell neben der masoch istischen Veranlagung
auch eine sadistische einhergehen kann, kommt demnach auch dem
Masochismus eine kriminalistische Bedeutung zu.
Wie ich bereits oben erwähnt habe, tritt die masochistische
Neigung viel häufiger und in den verschiedensten Formen auf, seltener
der Sadismus und am seltensten der sogen. Fetischismus. Manchmal
treten auch diese Perversionen in Verbindung mit conträrer Sexual -
empfindung auf. Von zahlreichen Prostituirten wird übereinstimmend
geschildert, dass die meisten ihrer perversen Besucher sich in sicht-
lich deprimirter Stimmung wortlos entfernen, während sie vor und
während der perversen Acte sehr lebhaft und redselig seien.
In einem mir bekannten Falle wurde eine Prostituirte 2 Jahre
hindurch von einem ca. 33jährigen Manne in Intervallen von 3 bis
4 Wochen besucht. Beide legten sich, völlig entkleidet, nieder und
der Mann beschränkte sieh darauf, die Körpertheile des Mädchens zu
berühren. Eines Tages musste das Mädchen einen 1 5 jährigen Knaben
herbeischaffen. Der völlig entkleidete Knabe musste sich zwischen
den nackten Mann und die nackte Prostituirte legen, worauf Beide
mit dem Gliede des Kindes spielten. Schliesslich nahm der Mann
das Glied des Knaben in den Mund, indem er gleichzeitig mit den
Händen die Brüste der Prostituirten betastete.
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Die Beziehungen der Prostitntion zum Verbrechen.
27
Eine nicht selten vorkommende Erscheinung ist, dass der die
Frostituirte besuchende Mann sich darauf beschränkt, aus einem Ver-
stecke dem mit einem anderen Manne verübten Coitus zuzusehen
oder aber Zeuge zu sein, wie zwei Frostituirte widernatürliche Un-
zucht treiben in der Weise, dass ein Mädchen den Geschlechtsthcil
des anderen mit der Zunge leckt Nicht selten befriedigt sich der
dem Acte zusehende Mann durch Onanie. Auch kommt es wieder-
holt vor, dass der Mann selbst dadurch seine Wollast befriedigt, dass
er die Schamtheile der Prostituirten mit der Zunge leckt. Eine
Kupplerin hatte einen künstlichen Penis in ihrem Hause, mittelst
welchen die Prostituirte, denselben um ihren Leib schnallend, mit
einer anderen Prostituirten den männlichen Coitus nachahmte. Dem
Acte sah der hiermit seine Lust befriedigende Mann zu. In den zu-
letzt angeführten Fällen handelt es sich zweifellos zumeist nicht um
pervers veranlagte Individuen, sondern um Wüstlinge, welche, in Folge
Ausschweifung ihrer Potenz verlustig geworden, auf absonderliche
Art ihrem Geschlechtstriebe Befriedigung zu verschaffen versuchen.
Die mir bekannt gewordenen Fälle, welche ich oben gewisser-
maassen nur typisch angeführt habe, erreichen die stattliche Anzahl
von mehr als 500. Untersuchungen, welche ich bezüglich des Alters,
Standes, der Religion und der Nationalität der, perverse Neigungen
äussernden Männer angestellt habe, lassen keinen wissenschaftlich ver-
werth baren Schluss zu auf das etwa häufigere Vorkommen der Per-
version bei einer bestimmten Classe von Menschen, vielmehr betrachte
ich es als feststehend, dass die auf pathologischen Bedingungen be-
ruhenden perversen Geschlechtsempfindungen eine Unterscheidung be-
züglich der Religion, Nationalität des Individuums nicht zulassen.
Nur so viel haben die Untersuchungen ergeben, dass die Anzahl der,
perverse Geschlechtsempfindungen äussernden Individuen eine sehr
beträchtliche ist und dass mindestens der fünfte Theil der Besucher
von Prostituirten auf solche Individuen entfällt. Bemerkenswerth ist
endlich, dass diese Individuen in den meisten Fällen den gebildeten
Stünden angehören, und mag dieser traurige Umstand in der durch
die geistige Thätigkeit hervorgerufenen Steigerung der Nervosität be-
gründet erscheinen.
So weit wir auch noch davon entfernt sein mögen, die Psyche
eines Individuums mit abnormer vita sexualis vollständig erfasst zu
haben, sind wir dennoch, besonders durch die gründlichen Arbeiten
K rafft -Ebing's zu der wohl heute als wissenschaftlich sicher
geltenden Einsicht gelangt, die erwähnten Erscheinungen als patho-
logische Erscheinungen zu erkennen. Sowohl der Sadismus — ich
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I. BArVUAJtTES
folge hier der von Krafft-Ebing angewendeten Terminologie —
als Association der Wollust mit Grausamkeit und activer Gewalttätig-
keit, als auch der Masocbismus als Association der Wollust mit er-
duldeter Grausamkeit und Gewalttätigkeit, und endlich der Fetischis-
mus als Association der Wollust mit der Vorstellung einzelner Körper-
theile oder Kleidungsstücke des Weibes, sind krankhafte Aeusserungen
der Geschlechtsempfindung. Ich schliesse mich der Ansicht Krafft-
Ebing's an, wonach — im Gegensatze zu der von Schrenck-
Notzing geäusserten Meinung — bei der perversen Veranlagung des
einzelnen Individuums der originäre Charakter und nicht das rein
äusserliche, durch zufällige Ereignisse hervorgerufene occasionelle
Moment zu betonen ist. Das occasionelle Moment ist lediglich im
Stande, die bisher latente Perversion in die äussere Erscheinungs-
form treten zu lassen. Einige Schriftsteller haben den Masocbismus
und Sadismus als atavistischen Rückschlag zu erklären versucht, indem
sie darauf hinwiesen, dass bei gewissen Thieren niedriger Gattung
die Paarung anscheinend in dem Verzehren, d. i. in der Vernichtung
des einen Thieres durch das andere bestünde. Wie Kraf ft-Ebing
richtig hervorhebt, ist der Vorgang der Paarung niederer Lebewesen
wissenschaftlich noch nicht genügend festgestellt, um in unzweifel-
hafter Weise den Geschlechtsact der erwähnten Organismen einfach
als eine Verzehrung des Individuums auffassen zu können. Die auf
dieser, wissenschaftlich nicht feststehenden Basis gegründeten Hy-
pothesen verlieren hierdurch an Werth. Wohl aber möchte ich —
vielleicht nicht ganz unbegründet — die Ansicht theilen, dass der
Sadismus, insofern sich in demselben das Verlangen nach
Grausamkeit und activer Gewalttätigkeit äussert, aller-
dings atavistischen Charakters und dass lediglich die Verbindung
dieses Verlangens mit Gefühlen sexueller Lust pathologischer Natur
ist. Mit anderen Worten: Die Culturgeschichte aller Völker zeigt
uns, dass der Hang zur VerÜbung von Grausamkeiten ein dem Natur-
menschen innewohnender Drang ist, welcher mit wachsender Cultur
immer mehr durch stärker hervortretende, Widerstand leistende sitt-
liche Motive in den Hintergrund geschoben wird und schliesslich förm-
lich unter der Bewusstseinsschwelle verschwindet und nur bei
Störungen des Nervensystems hervorbricht. Die Zerstörungswuth der
Kinder, die Lust ungebildeter Leute, Thiere zu quälen, die Mordlust
im Kriege, die Lust der Stierkämpfer, das Verlangen, Hinrichtungen
beizuwohnen, sogen. Schauerromane zu lesen, das sich äussernde Ver-
gnügen, waghalsigen Productionen von Artisten zuzuschauen u.dergl.m.
sind auf den erwähnten atavistischen Trieb zurückzuführen. Die im
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I
Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen. 29
Streicheln der Wangen, Zwicken und scherzhaften Schlagen der
Kinder, sowie Drücken der Hände sich täglich äussernden Formen
unserer Liebe und Freundschaft sind vielleicht nichts Anderes, als
rudimentäre Aeusserungsformen des erwähnten in uns schlummern-
den, uns nicht mehr bewussten Triebes. Bei neuropathischen Indi-
viduen assoeiirt sich dieser Trieb mit wollüstigen Vorstellungen. Diese
Association begründet dann die pathologische Perversion.
Zwei Fälle seien hier angeführt, in welchen einerseits die Zer-
stürungswuth , andererseits der Drang, sich unterzuordnen, ohne
nachweisbare Beziehung zur Geschlechtsempfindung hervortritt:
Ein 16 jähriger Lehrling hatte Wochen hindurch die Behörde
dadurch in Athem gehalten, dass er die Kleider vorübergehender
Passanten, gleichviel ob männlichen oder weiblichen Geschlechtes,
durch Bespritzen mit einer ätzenden Säure beschädigte. Er wurde
eruirt und gab als Motiv seiner Handlungsweise das Gefühl der
maasslosen Freude an, welches er bei Beschädigung der Kleider
empfinde. Er stellte die Existenz irgend welcher mit dem Geschlechts-
triebe in Verbindung stehender wollüstiger Gefühle bei Begehung der
erwähnten Delicte in Abrede, und es konnte auch eine solche Asso-
ciation nicht constatirt werden.
In einem anderen Falle hatte ein Hoehschüler Knaben ange-
balten, ihnen mit einer Bürste, welche er bei sich trug, die Schuhe
geputzt und sodann die geputzten Schuhe geküsst. Seine vita sexualis
wies nichts Abnormes auf. Er selbst bezeichnete den unwidersteh-
lichen Drang, untergeordnete Dienste zu verrichten als Motiv seiner
Handlungsweise. Beziehungen seines Vergehens zu seinem Geschlechts-
leben leugnete er. Der Unglückliche war bereits einmal in einer
Irrenanstalt.
Wenn wir nun versuchen wollen, die für den Kriminalisten wich-
tigen Gesichtspunkte hervorzuheben, müssen wir zunächst feststellen:
1. Deutet das uns vorliegende Verbrechen, mit Rücksicht auf die
Art der VerÜbung oder mit Bezug auf den Mangel eines vernünftigen
Motive», auf Merkmale, welche auf eine geschlechtliche Verirrung des
Thäters schliessen lassen?
2. Ist diese geschlechtliche Verirrung pathologischer Natur oder
deutet sie lediglich auf die Handlung eines Wüstlings hin, oder — um
mich der Kr äfft- Ebing'schen Terminologie zu bedienen, begründet
das Handeln des Thäters eine Perversion (das ist Ausfluss der krank-
haften Veranlagung) oder eine Perversität (verbrecherisches Handeln)?
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I. Baltig arten
Die stärkste Ausdrucksform des Sadismus äussert sich in der
Tödtung des weiblichen Individuums, in dem sogenannten Lust-
morde. Die äusserlichen Merkmale des Lustmordes bestehen zumeist
darin, dass Körpertheile, und zwar vorzugsweise die Geschlechtstheile
und die mit diesen zusammenhängenden Organe der getödteten Pereon
herausgeschnitten oder herausgerissen oder Körperhöhlen geöffnet
wurden oder auch einzelne Körpertheile überhaupt fehlen. Zuweilen
kommt es auch vor, dass der Thäter gewisse, an sich gering-
werthige Kleidungsstücke, wie Hemd, Strümpfe u. dgL, geraubt
hat Diese Gegenstände haben für den Thäter zweifellos fetischi-
stische Bedeutung. Aus diesen äusserlichen Merkmalen allein
wird jedoch noch nicht auf einen Lustmord geschlossen werden
dürfen, vielmehr wird die Möglichkeit ins Auge gefasst werden müssen,
ob nicht etwa ein Mord aus Aberglauben verübt worden ist So hebt
Gross in seinem „Handbuch für Untersuchungsrichter11, sowie in
seinem jüngst erschienenen Buche „Die Erforschung des Sachverhaltes
strafbarer Handlungen, endlich in seiner Abhandlung „Psychopathischer
Aberglaubenu (Bd. IX dieses Archivs S. 253) mit Recht hervor, da±>s
in vielen mysteriös erscheinenden Fällen, in welchen das Motiv des
Verbrechens nicht erklärbar erscheint, sowie insbesondere auch die
Morde, welche prima facie als Lustmorde erscheinen, der That in
Wahrheit ein Aberglaube des Thäters zu Grunde liege. Erst
wenn die Nachforschungen nach dieser letzteren Richtung hin
nichts ergeben, wird die Annahme eines Lustmordes berechtigt er-
scheinen. Oft wird auch das Augenmerk darauf zu lenken sein, ob
nicht etwa lediglich deshalb ein Mord verübt worden ist, damit
der Thäter sich des Zeugen der von ihm verübten Nothzucht oder
Schändung entledige. Bemerkenswerth ist übrigens, dass der Lust-
mord durchaus nicht zur Voraussetzung hat, dass an der Getödteten
ein Stuprum verübt oder zu verüben versucht worden wäre. Ist
der Lustmord an einer Prostituirten verübt worden, werden ein-
gehendste Umfragen bei den Prostituirten nach dem Charakter ihrer
Besucher erfolgen müssen wobei nicht bloss nach Individuen mit
ausgesprochen sadistischer oder masochistischer Veranlagung, sondern
auch nach solchen Personen, die nur andeutungsweise sadistische
Anwandlungen zeigten, eifrigst zu forschen sein wird. Wichtig ist
auch die Erkenntniss, dass der eigentliche Lustmord immer nur
von einem Thäter verübt wird. Wo demnach die Nachforschungen
mit Sicherheit auf Complicen hinweisen, ist die Annahme eines Lust-
mordes eine irrige und müssen andere Motive für die That gefunden
werden. —
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
31
Vor 4 Jahren wurde in Wien eine 41 Jahre alte Prostituirte
früh in ihrem Cabinete ermordet aufgefunden. Bauchhöhle und
Brust sind mit einem scharfen Instrumente geöffnet worden, die Leber
war herausgerissen und lag neben der Leiche, auf welch7 letztere
abgeschnittene Haare der Ermordeten gestreut worden waren. Geraubt
wurden die Schuhe, Strümpfe und das Hemd der Ermordeten. Der
Verdacht lenkte sich gegen ein geschlechtlich pervers veranlagtes
Individuum, doch führten die vollkommen sachlich gepflogenen Nach-
forschungen nicht zur Eruirung des Thäters. —
Es sei hier noch einiger, mit der Geschlechtsempfindung in Ver-
bindung stehender strafbarer Handlungen gedacht, deren Object aller-
dings, der Natur der Sache nach, nicht die Prostituirte bildet In den
fallen von Nothzucht und Schändung wird es besonders wichtig er-
scheinen, sich nicht auf die schablonenhafte Feststellung des sub-
jectiven und objectiven Thatbestandes zu beschränken, sondern es
wird unter allen Umständen eine eingehende, gerichtsärzliche Unter-
suchung des Geisteszustandes des Thäters, sowie eine sorgfältige
Prüfung bezüglich etwa vorhandener sexueller Perversion stattfinden
müssen. Diese Prüfung ist um so wichtiger, als die beiden erwähnten
Delicte keineswegs pathologische Bedingungen zur Voraussetzung
haben, sondern oft ihre Erklärung finden in einer durch Alkoholmiss-
brauch gesteigerten Sinnlichkeit oder in einer durch die concreten
Umstände verursachten langen Enthaltsamkeit vom normalen Ge-
schlechtsverkehre oder endlich in einer Uebersättigung in diesem Ver-
kehre. Auch ist es nicht selten, dass Schändungen von Wüstlingen
verübt werden, ohne dass von einer krankhaften Veranlagung des
Thäters gesprochen werden könnte. Oft wird allerdings schon die
Art der Begehung des Delictes, die Häufigkeit der einzelnen Sctiän-
dungsacte, die wiederholte Rückfälligkeit trotz vorausgegangener Be-
strafung, die Verübung des Delictes auf offener Strasse, vor Schul-
gebäuden, trotz grosser Gefahr, entdeckt zu werden, der Mangel jeder
Schlauheit, den Schluss auf das Vorhandensein pathologischer Be-
dingungen gerechtfertigt erscheinen lassen. Hierher gehören auch
jene unglücklichen Geschöpfe, welche in geradezu läppischer Weise,
z. B. durch Reiben ihres Gliedes an vorübergehenden weiblichen Per-
sonen — sogenannte Frotteure — oder durch blosses Entblössen ihres
Schamtheiles — sogenannte Exhibitionisten — , die geschlechtliche
libido befriedigen. So wurde einmal ein Mann angehalten, welcher
beim Stiegenaufgange einer Mädchenschule auf die die Schule ver-
lassenden Mädchen mit entblösstem Gliede wartete, ohne die Mädchen
anzusprechen oder sonstwie zu belästigen.
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32
I. Ii Al'MG ARTEN
Zwei mir bekannte Schändungsfälle mögen hier angeführt werden
Dieselben erscheinen nicht bloss durch ihr seltenes Vorkommen, sondern
auch dadurch merkwürdig, dass in den Kindern, welche geschändet
worden sind, durch die Schändung die latente Geschlechtserapfindung.
welche Krafft-Ebing mit Paradoxia sexualis bezeichnet, erst ge-
weckt worden ist:
Eine Arbeitersgattin bemerkte, dass das Glied ihres zweijährigen
Söhnchens auffallend geröthet und entzündet war. Sie verniuthete,
dass das Kind von einem Hausgenossen geschändet worden sei, und
erstattete die Anzeige. Die Erhebungen ergaben das überraschende
Resultat, dass das Kind von seiner S jährigen Halbschwester durch
immissio penis in den Mund und Saugen am Penis wiederholt ge-
schändet worden ist. Aus den Angaben des Mädchens erhellte, dass
das Mädchen zu der ungeheuerlichen Perversität von einem unwider-
stehlichen Drange getrieben worden sei. Es war ausser der Ehe ge-
boren worden und befand sich zur Zeit der Verehelichung der Mutter
bei seinem natürlichen Vater in Pflege. Dieser hat das Kind schänd-
lich missbraucht, indem er entweder dessen Hand zum Onaniren be-
nutzte oder aber sein Glied in den Mund des Kindes steckte, welches
daran bis zum Eintritte der Ejaculation saugen musste. Dieses Vor-
gehen des im Laufe des Gerichtsverfahrens durchaus nicht als patho-
logisch belastet erklärten Lüstlings hat zweifellos die im Kinde ah
origine schlummernde perverse Geschlechtserapfindung ins Leben ge-
rufen. Das Mädchen wurde später, trotz mehrjähriger Anhaltung in
einer Besserungsanstalt, — Prostituirte.
In einem anderen Falle wurde ein 7 jähriges Mädchen von ihrem
21 Jahre alten, syphilitischen Bruder genothzüchtet. Das Kind hat
männliche Altersgenossen in den Abort gelockt und dort coitusähn-
liche Handlungen zu verüben versucht. Dein sittenverderbenden
Treiben des Mädchens wurde Einhalt gethan, als es, mit arger Sy-
philis behaftet, in ein Krankenhaus abgegeben werden musste. So
oft dem Kinde im Spitale die Schamtheile gereinigt wurden, fühlte
es eine heftige libido. Diese äusserte es im Spitale in unbewachten
Momenten in der Weise, dass es, im Bette liegend, die den Coitus
begleitenden Körperbewegungen imitirte und hierbei mit dem Aus-
drucke höchster Wollust rief: „So hat es der M. (Name eines männ-
lichen Spielkameraden) gemacht." Auch dieses Kind ergab sich mit
Erreichung des entsprechenden Alters der Prostitution.
Dass Verletzungen des Körpers oder Beschädigungen fremden
Eigenthumes, sowie Diebstahl und Raub manchmal eine perverse
Gcschlechtsempfindung zur Grundlage haben, ist bereits oben erwähnt
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Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrechen.
33
worden und ergeben sich die für die Nachforschungen wichtigen
Gesichtspunkte aus dem Gesagten. Insbesondere wird beim Diebstahle
oder Raube dann die Vermuthung für eine perverse Geschlechts-
empfindung bestehen, wenn der Thäter immer gleichartige Gegen
stände, z. B. Taschentücher, Schuhe, Damenhandschuhe unter gleichen
äusseren Begleitumständen stiehlt oder raubt und ein gewinnsüchtiges
Motiv der Handlungsweise ausgeschlossen erscheint. Viele Fälle der
sogenannten Kleptomanie finden in der perversen Geschlechtsenipfin-
dung des Tbätere ihre Erklärung. —
Noch eine häufig vorkommende Erscheinung sei hier angeführt :
Während nach deutschem Strafgesetze nur die Päderastie strafbar
erscheint, ist nach dem geltenden österreichischen Strafgesetze auch
die Tribadie (amor lesbicus) strafbar. Diesem letzterwähnten Laster
begegnen wir bei den Prostituirten sehr häufig und werden solche
Prostituirte in Wien von den übrigen Dirnen „warme Schwestern"
genannt und tief verachtet Das Vorhandensein einzelner psychopa-
thischer Individuen unter den Prostituirten, der häufige Verkehr fast
ausnahmslos aller Prostituirter mit perversen Männern, mag das nicht
seltene Vorkommen des Lasters unter den Prostituirten begreiflich
erscheinen lassen. De lege ferenda möchte ich mich der Ansicht
anschliessen, welche sowohl Tribadie als auch Päderastie nur dann
als strafbar gelten lassen will, wenn die öffentliche Sittlichkeit ver-
letzt erscheint Speciell gegen die Strafbarkeit der Päderastie sprechen
gewichtige kriminalpolitische Gründe. Die grosse Anzahl von Männern
mit conträrer Sexualempfindung hat zur Folge, dass in jeder Gross-
stadt moralisch depravirte Individuen sich finden, welche ihren aus-
schliesslichen Erwerb in dem sich Anbieten an Urninge suchen. Diese
gefährlichen Individuen üben nicht selten Erpressungen an dem Ur-
ning aus, wodurch dieser entweder finanziell zu Grunde gerichtet
oder aber zum Selbstmorde getrieben wird. Es bilden sich förmliche
Erpresserbanden, welche ihren Opfern in der Nähe von Pissoirs oder
in Parkanlagen auflauern; einer der Burschen lockt den Urning an
sich, worauf der zweite Complice plötzlich auftaucht und — schein-
bar Beiden — mit der Anzeige droht und von der Verwirklichung
seiner Drohung erst ablässt, nachdem er vom Urning den erpressten
Geldbetrag erhalten hat. Schon behufs Beseitigung dieser gemein-
gefährlichen Chantage wäre eine Streichung des Verbrechens der
Päderastie aus dem Strafgesetze zu wünschen. Ueber die Ausbreitung
den Urningthums wird man sich wohl einige Vorstellung machen
können, wenn man erfährt, dass in Wien bis vor wenigen Jahren in
einem bekannten grossen Tanzsaale alljährlich ein Ball abgehalten
Arehir ür Kriminalanthroplogie. XL 3
34 I. Baumoabtes, Die Beziehungen der Prostitution zum Verbrochen.
worden ist, welcher fast ausschliesslich von, theils in Männer-, theils
in Frauenkleidung erschienenen Urningen besucht war. Die als Frauen
verkleideten Urninge vermochten durch ihr weibisches Aussehen und
Benehmen das wachsamste Auge zu tauschen.
Der Mangel einer verlfisslichen Statistik, sowie die Schwierigkeit
der Beobachtung der einzelnen Fälle verhinderte es bisher, auf dem
in vorstehenden Zeilen berührten Gebiete zu wissenschaftlich fest-
stehenden Resultaten zu gelangen; immerhin enthalten jedoch obige
Schilderungen einige nicht unwesentliche Anhaltspunkte, welche der
weiteren wissenschaftlichen Forschung würdig erscheinen und auch
vom praktischen Standpunkte aus für den Kriminalisten von grösster
Wichtigkeit sind.
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II
Psychiatrißclie Gutachten. I.
Von
Ernst Schult ze.
Klinische, diagnostische, therapeutische Erörterungen werden viel-
fach in der Form von Vorträgen veröffentlicht; und letzthin ist man
dazu übergegangen, den heutigen Stand der klinischen Medicin in
einem gross angelegten Sammelwerk in der gleichen Form dar-
zustellen.
Das hat seinen guten Grund; eine derartige Arbeit liest sich
besser, angenehmer, auch schneller, als die streng wissenschaftliche
Abhandlung in ihrer starren Form, und das lebendige Wort des
Redners wird so am besten ersetzt, soweit es überhaupt bei der
Benutzung der todten Buchstaben möglich ist
Es hätte nun sicherlich sehr nahe gelegen, auch gerichtlich-medi-
cinische, insbesondere psychiatrische Gutachten in gleichem Gewände
mitzutheilen.
Gerade der Umstand, dass viele strafrechtliche Gutachten persön-
lich von dem Sachverständigen vor den Schranken des Gerichts ver-
treten werden, hätte dazu auffordern müssen. Meines Wissens ist es
aber bisher wenig oder gar nicht geschehen; an Gelegenheit dazu hätte
es nicht gefehlt. Denn darüber, dass nicht hinreichend Gutachten
weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden, darf in unserer publica-
tionslustigen Zeit wirklich nicht geklagt werden.
Aber diese Gutachten entsprechen in der Form der Wiedergabe
meist dem schriftlichen Gutachten; der Leser muss sich erst durch
eine mehr oder minder ausführliche Geschichtserzählung und die eige-
nen Beobachtungen des Gutachters hindurchwinden, um dann schliess-
lich zum endgültigen Gutachten zu gelangen. Dieses pflegt aber doch
am meisten zu interessiren, weniger vielleicht, weil es eine klinische
Würdigung des Befundes giebt — hie und da begegnet man sogar
der Ansicht, der Gutachter brauche dem Richter keine bestimmte
8*
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36 II. SCHILTZK
Diagnose zu stellen — , als vielmehr, weil es die Anwendbarkeit oder
Nichtanwendbarkeit bestimmter rechtlicher Begriffe nachweist. Wieder-
holungen werden sich bei der Erstattung des schriftlichen Gutachtens
nicht umgehen lassen.
Ohne sie kann es vielmehr nicht hergehen, wenn die Forderung
strenge durchgeführt wird, dass in dem den Befund enthaltenden
Theile die eigenen Beobachtungen des Gutachters ohne jedes Urtheil
seinerseits wiedergegeben werden, während die kritische Verarbeitung
erst im eigentlichen Gutachten erfolgt.
Diese Wiederholungen werden sich in dem mündlichen Gut-
achten leichter vermeiden lassen, 6chon deshalb, weil es eine freiere
Form der Darstellung zulässt Nichtsdestoweniger wird und kann
es oft genug nicht kurz ausfallen. Die Kenntniss des bei den Acten
liegenden, bereits früher erstatteten Gutachtens därf bei dem Gericht
nicht unbedingt vorausgesetzt werden. Das mündliche Verfahren ist
es vor Allem, das die richterliche Entscheidung anbahnen soll.
Im Laufe der mündlichen Verhandlung sind vielleicht neue
Zeugenaussagen aufgetaucht, mit denen auch der Gutachter sich sofort
abfinden muss; oder aber es werden durch die Richter Fragen an-
geschnitten, die bisher noch nicht berührt sind. Schliesslich wird der
(lutachter die eigentliche Beweisführung breiter anlegen, als er es in
seinem schriftlichen Gutachten gethan hat; er wird sich unter steter
Berücksichtigung des im Laufe der Verhandlung zu Tage geförderten
Materials mehr in Detailmalerei einlassen dürfen und seine Aus-
führungen mit dem Hinweis auf andere ähnliche Beobachtungen,
unter Bezugnahme auf actuelle Ereignisse, belegen.
Wenn aber auch wirklich so geartete Gutachten für den Medi-
ciner zu lang gerathen erscheinen, für den Richter werden sie es
kaum sein, der nach Aufklärung verlangt, zumal wenn ihm psychia-
trische Probleme früher fremd waren; und wenn schon der Jurist
einer Belehrung sich nicht unzugänglich erweist, so wird deren in
noch höherem Grade der Geschworene bedürfen.
Diese Erwägungen waren es, die mich veranlassten, in Folgen-
dem in dieser Zeitschrift Gutachten zu publiciren, die mir von einigem
Interesse zu sein scheinen, und zwar so, wie ich sie etwa mündlich
in der Verhandlung vertreten habe. Eine möglichst kurz gehaltene
Geschichtserzählung ist zur Orientirung für den Leser vorausgeschickt.
1.
Der 22 Jahre alte Musketier K. verliess am 12. Jan. 1902 Nach-
mittags die Kaserne seiner Garnison G. und stellte sich erst am
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Psychiatrische Gutachten.
37
27. Jan. freiwillig der Polizeibehörde in Z., von derer nach 6. trans-
portirt wurde. Am 1 3. Jan. hatte man seine sämmtlichen Bekleidungs-
und Ausrüstungsstücke im Volksgarten in G. gefunden.
Bei seiner Vernehmung gab K. an, er habe sich in trunkenen»
Zustande von der Truppe entfernt; wenn er angetrunken sei, und auch
sonst wohl, sei er nicht ganz richtig im Kopfe. Seine Mutter sei in
einer Irrenanstalt Er habe 1897 bei einer Schlägerei einen Schlag mit
einem Selterswasserglas auf den Hinterkopf erhalten und habe dar-
nach 3 — 4 Wochen im Krankenhause gelegen. Letztere Angabe
konnte durch Erkundigungen nicht bestätigt werden; ebensowenig Hess
sich durch die von ihm angegebenen Zeugen feststellen, dass er früher
Zeichen von Geistesstörung geboten oder zeitweilig verkehrte Arbeiten
gemacht habe. Auch bei der Truppe sind Zeichen von Geistesschwäche
an ihm nicht bemerkt worden. Dagegen wurde ermittelt, dass seine
Mutter sich seit 12. Febr. 1S89 in der Irrenpflege -Anstalt X. wegen
hallucinatorischer Verrücktheit befindet.
Bei der Verhandlung des Gerichts am 18. Febr. gab K. an, seit
der Verletzung habe er Momente, in denen er nicht mehr wisse, was
er thue ; in einem solchen Zustande sei er weggelaufen. Da K. zudem
auf das Gericht den Eindruck eines Geisteskranken machte, so wurde
die Sache auf unbestimmte Zeit vertagt, und K. dem Garnisonlazareth
zur Beobachtung auf seinen Geisteszustand überwiesen. Unter dem
29. April beantragte der Vertheidiger von K. mit Erfolg dessen üeber-
fdhrung in eine Irrenanstalt zum Zwecke der Beobachtung, entsprechend
dem militärärztlichen Gutachten.
In diesem wurde hervorgehoben, dass K. im Garnisonlazareth
dauernd eine etwas deprimirte Stimmung aufwies; leidenschaftliche
Ausbrüche hätten nicht stattgefunden. Auf die Eindrücke der Aussen-
welt reagire er langsam; seine Vorstellung erscheine verlangsamt;
der Drang zum Handeln sei herabgesetzt
K. ist wegen Bettelei einmal mit 3 Tagen, dann mit 3 Wochen
Haft bestraft, sodann wegen Landstreicherei mit 6 Wochen Haft und
wegen Körperverletzung mit 2 Monaten Gefängnis».
Gutachten.
M. II. ! Dass die Frage der Zurechnungsfälligkeit überhaupt bei
der vorliegenden Strafsache auftauchte, daran sind meines Erachtens
zwei Momente Schuld, einmal die Angabe K.% dass er von der ihm
zur Last gelegten strafbaren Handlung nichts wisse, und dann der
persönliche Eindruck, den K. bei der vorigen Verhandlung auf das
Gericht gemacht hat.
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38
II. SCHILTZE
Aus praktischen Rücksichten erscheint es mir rathsamer, bei der
Erstattung des Gutachtens von dem an erster Stelle erwähnten Um-
stände auszugehen; auf das zweite Moment werde ich zu gegebener
Zeit noch zu sprechen kommen.
Wenn uns ein Individuum angiebt, es habe keine Erinnerung
mehr an bestimmte Erlebnisse, so sprechen wir Aerzte kurz von Am-
nesie; diesen Ausdruck wollen wir auch hier gebrauchen, um eine
gegenseitige Verständigung möglichst zu erleichtern.
Ich brauche Ihnen kaum zu versichern, dass die Angabe des
Vorliegens einer Amnesie ein rein subjectives Symptom ist, d. h. ein
Zeichen, welches willkürlich zu jeder beliebigen Zeit von Jedem pro-
ducirt werden kann. Die Amnesie an sich lässt sich in objectiver
Weise nicht feststellen, ich meine, in einer solchen Weise, dass auf
die Beweisführung, ob eine Amnesie wirklich vorliegt oder nicht, die
betreffende Person ohne jeden Einfluss ist Es ist aber selbstver-
ständlich , dass wir dem Individuum, das sich keine Lüge zu Schul-
den kommen lässt, von vornherein mehr Glauben beimessen werden
hinsichtlich seiner Angabe, es leide an Zuständen mit nachfolgender
Amnesie, als dem, welches sich immerzu in Widersprüche verwickelt.
Nach den Acten macht K., wie ich offen zugebe, einen höchst
unglaubwürdigen Eindruck. Um nun den wichtigsten Grund gleich
hervorzuheben, so hatte seine Angabe, dass er im Jahre 1897 im
Krankenhause wegen einer Schädelverletzung 4 Wochen gelegen habe,
durch Nachfrage an der betreffenden Stelle nicht im Geringsten bestä-
tigt werden können. Eine gewisse Voreingenommenheit gegen K. er-
scheint daher schon berechtigt.
Uns gab K. später an, er sei nicht 1897, sondern 1899 im Kranken-
hause behandelt worden; in der That wurde uns von dort aus be-
stätigt, dass er zu der von ihm angegebenen Zeit dort verpflegt wurde
wegen einer Kopfverletzung, vielleicht auch wegen einer Schädelver-
letzung behandelt worden sei. Dass er bei einer früheren Verneh-
mung ein falsches Datum angab, das darf man ihm nicht nachtragen
aus Gründen, die ich nachher noch berühren werde.
Ebenso wenig vermag aber auch der Umstand zu seinen Un-
gunsten zu sprechen, dass die von K. angeführten Schutzzeugen nur
wenig über geistige Anomalien bei ihm zu berichten wissen. Zum
Theil erklärt sich das dadurch, dass K. nur kurze Zeit bei ihnen in
Stellung war, zu kurz, als dass es zu einer Kenntnissnahme seiner
geistigen Persönlichkeit gekommen wäre; sodann ist aber darauf hin-
zuweisen, dass die bei K. vorliegenden, übrigens nur vorübergehenden:
Störungen derart sind, dass sie nicht Jedermann ohne Weiteres er-
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Psychiatrische Gutachten.
kennen kann; dazu bedarf es, ich will nicht gerade sagen, einer
psychiatrischen Kenntniss, aber doch einer gewissen psychologischen
Schulung und einer nicht gewöhnlichen Beobachtungsgabe. Aber
selbst wenn solche Beobachtungen gemacht sind, bedarf es weiterhin
einer Routine und Fachkenntnis«, um bei der Zeugenvernehmung das
Resultat dieser Beobachtungen ermitteln zu können. Das erklärt denn
auch hinreichend, warum der Fachmann bei der Unterhaltung mit
dem angeblich kranken Individuum, sowie durch persönliche Ver-
nehmung der Zeugen unendlich viel mehr erfährt als der Laie.
Der ungünstige Eindruck, den K. auf Jeden macht, der seine
Strafacten durchliest, darf also durchaus nicht maassgebend sein, und
daraus ergiebt sich, dass der Inhalt der Acten hinsichtlich des Nach-
weises der Glaubwürdigkeit von K. nur mit Vorsicht zu verwerthen ist
Ich habe mich sehr viel und eingehend mit K. unterhalten; aber
auch nicht einmal habe ich feststellen können, dass er mir die Un-
wahrheit gesagt hätte oder dass er sich auch nur in wenn auch im-
gewollte Widersprüche verwickelt hätte. Seine Angaben stimmten
untereinander stets Uberein und entsprechen in jeder Richtung dem
Inhalte der Acten. Er hat mir eine Reihe von Details aus seinem
Leben erzählt, die ich, weil sie von nebensächlicher Bedeutung sind,
dem schriftlichen Gutachten nicht einverleibt habe; aber heute, nach-
dem inzwischen 6 Wochen verflossen sind, lässt er sich in genau der
gleichen Weise wieder darüber aus. Uns berichtete er z. B. von
zwei Ohnmachtsanfällen, die er beim Militär gehabt habe. Sie haben
gehört, m. H., dass deren Schilderung seitens der zwei als Zeugen
vernommenen Unterofficiere sich vollkommen mit der seinigen deckte.
Ich darf bei der Gelegenheit auf das weitere Ergebniss der Zeugen-
aussagen hinweisen. K. erhält von allen Vorgesetzten das beste Zeug-
niss; er ist der beste seines Ersatzes, wie verschiedene Zeugen über-
einstimmend bekunden. Er war nach seiner eigenen Auslassung mit
Lust und Liebe Soldat; beim Militär hat er sich bis heute keines
Vergehens schuldig gemacht, abgesehen von diesem, das der heutigen
Verhandlung zu Grunde liegt
Das spricht auch für seine Wahrheitsliebe; wir stehen seinen
Angaben somit weit unbefangener gegenüber, als wenn wir hätten
oach weisen können, dass er es mit der Wahrheit wenig genau nehme;
das gilt dann aber auch für den vorliegenden Fall, wo K. Aeusserungen
macht die ihn zu entlasten geeignet erscheinen.
Ich gebe zu, dass die bisherigen Erwägungen viel mehr juristischer
als klinischer Art sind, aber sie schienen mir nothwendig, um meine
Stellungnahme zu der Glaubwürdigkeit des Angeklagten zu begründen,
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II. 8<;hüi*tze
die gerade im vorliegenden Falle besonders wichtig ist; sodann er-
scheinen sie mir auch deshalb berechtigt, weil sie sich auf meine
eigenen Beobachtungen gründen und weil insbesondere auch vom
rein ärztlichen Standpunkte aus betrachtet, die Angaben von K.
durchaus glaubhaft sind; sie stimmen völlig mit den an andern, nicht
kriminellen Fällen gemachten Beobachtungen überein.
üm aber auf die eigentliche Domäne des Sachverständigen zurück-
zukommen, so giebt K. an, er habe für bestimmte Zeiten keine Er-
innerung.
Trifft dies in Wirklichkeit zu, so kann man in erster Linie an-
nehmen, dass es sich um eine eigenartige Bewusstseinsstörung zur
kritischen Zeit gehandelt haben kann; in ihr hat die Beziehung der
Persönlichkeit zu ihrer Umgebung eine derartige Lockerung erfahren,
dass sie eine Reihe der verschiedensten, geordneten sowohl wie un-
geordneten Handlungen begehen kann, ohne dass nachher eine klare
Erinnerung möglich ist. Das Verhalten des Gedächtnisses kann da
recht verschiedenartig sein. Früher nahm man gemeiniglich an, dass
die Erinnerung für den ganzen Zeitraum völlig fehle, dass also aus
dem Gedächtniss eine umschriebene Partie wie mit dem Locheisen
scharf ausgestossen sei. So sehr damit auch die Begutachtung erleichtert
wurde, so sehr war andrerseits der Simulation Vorschub geleistet Denn
es ist einleuchtend, dass es sehr viel leichter ist, anzugeben, man
habe etwa für einen bestimmten Tag gar keine Erinnerung, als zu
behaupten, man habe für dies und das keine Erinnerung, und be-
ständig bei dieser Behauptung, trotz aller Querfragen, zu bleiben.
K. weiss nach seiner Angabe nicht, wie er an dem fraglichen
Abend von A., dem Vorort der Garnison G., nach G. gekommen ist; er
erinnert sich nur dunkel, dass er im Laufe des Tages in einem Restaurant
in einer grösseren Gesellschaft, von der er heute nur eine Person be-
stimmt angeben kann, ein Glas Bier getrunken hat, und dass er am
nächsten Tage in dem Bette eines Kameraden in dessen Privatwoh-
nung erwachte. Für alles das, was dazwischen liegt, besteht bei ihm
gar keine Erinnerung, so oft und so eindringlich man ihn auch befragt
Diese eigenartigen Zustände von Trübung oder Umdämmerung
des Bewusstseins, die man kurz als Dämmerzustände bezeichnet, sind
indess keine Krankheit für sich; sie sind vielmehr lediglich von
symptomatischer Bedeutung und weisen auf ein Hirnleiden hin,
von dem sie einen Theil bilden.
Am bekanntesten sind die Dämmerzustände der Epileptiker. Dass
auch hier Epilepsie vorliegt, erscheint mir, um das gleich vorweg zu
nehmen, nach meinen Beobachtungen das Wahrscheinlichste.
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Psychiatrische Gutachten.
41
Freilich typische epileptische Anfälle, die Krampfanfälle der Fall-
süchtigen, die in ihrem jähen Einsetzen, ihrer elementaren Gewalt
auch dem Laien wohlbekannt sind, sind bei K. nicht beobachtet; es
läsat sich nicht nachweisen, dass er solche jemals gehabt hat.
Es wäre aber falsch, daraus nun den Schluss ziehen zu wollen,
dass K. deshalb nicht Epileptiker sein kann; denn die Forschungen
auf dem Gebiete der Epilepsie der letzten Jahrzehnte haben gelehrt,
dass an die Stelle der epileptischen Anfälle andere Zustände, Äqui-
valente, treten können, die den epileptischen Anfällen gleich werthig
sind, die aber entweder die Störungen auf motorischem Gebiete —
ich meine die Zuckungen — oder die Bewusstseinsstörung — ich
meine die tiefe Benommenheit zur Zeit der epileptischen Anfälle, in
denen die Kranken sich die schwersten Verletzungen zuziehen können,
ohne das Geringste zu merken — mehr oder weniger vermissen lassen
können. Diese Störungen, die das psychische oder somatische Gebiet
betreffen können, haben mit jenen Krampfanfällen das geraeinsam,
<\aa& sie ohne äusseren Anlass auftreten, dass sie sich des Oefteren
wiederholen, dass sie mehr oder weniger schnell verlaufen. Dass sie
aber den Krampfanfällen klinisch gleichwerthig sind, das erhellt
daraus, dass diese Zustände sich vorwiegend oder fast nur bei Epi-
leptikern finden, dass diese Störungen bei denselben Individuen in
directer Abhängigkeit von Krampfanfällen sowohl wie unabhängig
von ihnen auftreten können ; das beweist ferner die Beobachtung, dass
Individuen, welche nur an Aeqnivalenten leiden, auf die Dauer die
gleiche Veränderung der Persönlichkeit erfahren können, wie wir bei
der typischen Epilepsie so oft zu beobachten in der läge sind; das
beweist schliesslich auch der häufige Erfolg einer Behandlung, die
der der Epilepsie gleicht
Es wäre sicherlich auffallend, wenn K. nur den einen Dämmer*
zustand geboten hätte, der mit der Strafthat zusammenfällt, die ihrer
Beurtlieilung, m. H. , untersteht Wäre dem wirklich so, so würde
das ein peinlicher, fast verhängnissvoller Zufall sein.
Nun hat aber K. mir angegeben, dass er früher 2 mal ähnliches
bei sich beobachtet habe.
Das eine Mal ist er, als er in L beschäftigt war, eines Sonnabends
den ganzen Tag im Walde spazieren gegangen, ohne das geringste
davon zu wissen. Er erinnert sich nur dunkel, dass er an dem
fraglichen Abend müde und matt nach Hause kam. Seine Kennt-
niss von der Wanderung im Walde verdankt er der Mittheilung
eines Arbeitscollegen, der wegen einer Verletzung an der Hand feiern
musste und ihm damals im Walde begegnete. Dass ein „Ausnahme-
*
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42
II. fXHULTZK
zustand", wie man solche Störungen auch nennt, wirklich vorgelegen
hat, wird weiter dadurch wahrscheinlich gemacht, dass er an dem
Tage sich nicht wie sonst die ihm zustehende Löhnung holte.
Eine zweite Begebenheit, die hier erwähnt zu werden verdient,
spielte sich in Baden ab. Er erschien dort eines Tages wie gewöhnlich
zur Arbeit und war aufs Höchste erstaunt, als ihm ohne Weiteres sein
Meister die Thüre wies. Von ihm erfuhr er, was ihm bis dahin ganz
fremd war, dass er am Tage vorher r Krach geschlagen44 habe, dass
er mehr Lohn verlangt und, als ihm dies verweigert worden war, ge-
kündigt habe. Er musste die Stellung aufgeben.
K. schildert diese beiden Begebenheiten recht glaubhaft, in völliger
Uebereinstimmung mit dem, was wir von unseren Kranken erfahren.
Ich betone noch besonders, dass Alkoholgenuss hierbei keine Rolle
gespielt hat.
Es ist sehr gut möglich, dass K. solche Ausnahmezustände noch
öfter erlebt hat; aber die kamen ihm selbst vielleicht nicht zum Bewusst-
sein, weil er etwas Besonderes in der fraglichen Zeit nicht gethan hat.
Ist gar die Absence nur von kurzer Dauer, und hat sie sich in die
gewohnte Beschäftigung eingeschoben , diese also nur für kurze Zeit
unterbrochen, so vermag das betreffende Individuum aus eigener
Wissenschaft kaum etwas anzugeben, wenn es nicht von Anderen nach-
her eine Aufklärung erfährt.
Sodann hat K. hier mehrfach über intensive Kopfschmerzen ge-
klagt, die plötzlich, unvermittelt auftraten und die nach kurzer Zeit
von selbst wieder verschwanden. Dahinlautende Angaben hatte er
mir von Anfang an gemacht. Dass aber die Kopfschmerzen wirklich vor-
handen waren, das bewies sein leidender Gesichtsausdruck; noch mehr
beweiskräftig ist die mehrfach gemachte Beobachtung, dass bei seinen
Klagen über einseitigen Kopfschmerz das Auge derselben Seite stark
thränte und dass dessen Bindehaut sehr stark gefüllte Blutgefässe
aufwies. Diese beiden Erscheinungen kamen und verschwanden mit
den Kopfschmerzen.
Glauben Sie nur nicht, m. H., dass ich Jeden, der an zeitweiligen
oder periodischen Kopfschmerzen leidet, nun direct für einen Epileptiker
halte; das wäre sehr falsch, und die Zahl der Epileptiker würde bei
einer derartigen Auffassung noch weit grösser werden, als sie schon ist.
Der periodische Kopfschmerz ist gewissermaassen nur ein kleiner Mo-
saikstein, der an und für sich werthlos ist, der aber sofort an Be-
deutung gewinnt, wenn er zu andern, für sich ebenfalls bedeutungs-
losen Mosaiksteinen passt und mit diesen ein harmonisches Bild
liefert.
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Psychiatrische Gutachten.
43
Sodann gab mir K. an, dass er mehrfach Ohnmacht»- und
Schwindelanfälle gehabt habe. Er giebt zwei ganz bestimmte Fälle
an, die beim Militär passirt sind, das eine Mal beim Exerciren, das
andere Mal beim Springen. Er wurde bleich, es schwindelte ihm vor
den Augen, er glaubte, die Sinne schwänden ihm, aber nicht für
längere Zeit, sondern höchstens 2 — 3 Minuten; er meinte, erbrechen
zu müssen, er musste austreten, und in kurzer Zeit hatte er sich so
erholt, dass er wieder seinen Dienst aufnehmen konnte. Nachher
wusste er wohl noch, was während der 2—3 Minuten passirt war, aber
nicht so recht deutlich.
Auf Befragen haben uns heute erst, m. H., die Zeugen angegeben,
dass sie sich dieser Vorkommnisse erinnern. In Vervollständigung
des Berichts von K. führen sie noch aus, dass das eine Mal K. beim
Stillestehen während der ersten Aufstellung bewusstlos zusammen-
brach, dass er das zweite Mal Erbrechen hatte.
Nach den übereinstimmenden Berichten kann nun Alkoholwirkung
nicht vorliegen. Uebermüdung kann auch nicht im Spiele sein, denn
K. wurde allein ohnmächtig, und der an erster Stelle erwähnte Ohn-
niachtsanfall trat bei der ersten Aufstellung ein. An einen Hitzschlag
darf man schon deshalb nicht denken, weil K. ja erst im Oktober
vorigen Jahres, kurz vor den fraglichen Ereignissen, eingetreten war.
Nun ist von einem von Ihnen, m. H., die Frage angeschnitten
worden, ob nicht der Druck des Helmes auf die Narbe am Kopf den
i Mimnachtsanfall ausgelöst habe. Gewiss ist das an und für sich
möglich; aber diese Annahme trifft für den 2. Fall sicherlich nicht
zu, da bei der Gelegenheit K. keinen Helm trug.
Indess giebt mir diese Zwischenbemerkung erwünschten Anlass
auf die Bedeutung der Schädelverletzung mit wenigen Worten ein-
zugehen.
Das Krankenhaus tbeilte uns nur kurz mit, dass K. eine Kopf-
verletzung, möglicher Weise einen Schädelbruch erlitten habe und
dieserhalb dort verpflegt worden sei.
Andrerseits sind die bisher beschriebenen Krankheitserscheinungen
und noch andere, auf deren Bedeutung ich gleich noch eingehen werde,
erst nach der Kopfverletzung zu Tage getreten. Dadurch gewinnt
die Annahme an Wahrscheinlichkeit, dass hier nicht nur ein zeitlicher,
sondern auch ein ursächlicher Zusammenhang vorliegt.
Man wende nicht ein, jene Kopfverletzung, die in kurzer Zeit
zur Heilung oder doch wenigstens zur Entlassung aus dem Kranken-
bause geführt habe, könne nicht so schwer gewesen sein, dass sie
eine Epilepsie hätte nach sich ziehen können. Der kurze Kranken-
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44
II. ScHri/raic
hausaufenthalt spricht nicht unbedingt dagegen, dass etwa ein Bruch
der innersten Schicht des knöchernen Schädels vorgelegen haben kann;
dieser wäre dann nach aussen nicht in Erscheinung getreten, und
einer Behandlung hätte es somit nicht bedurft
Wir brauchen aber die Annahme einer solchen, ich gebe zu, nicht
gerade wahrscheinlichen Verletzung nicht zu machen. Denn es ist
bekannt, dass der erste epileptische Anfall ausgelöst werden kann durch
einen blossen psychischen Shok. Wenn der Lehrer dem Kinde eine
Ohrfeige giebt, und dieses gleich nachher mit einem echten epilep-
tischen Anfall debutirt, so ist dabei, abgesehen von der individuellen
Beschaffenheit des Verletzten, neben der mechanischen Einwirkung
sicherlich auch der psychische Schreck von Bedeutung. Mit diesem
allein haben wir etwa dann zu reebnen, wenn der erste Anfall da-
durch ausgelöst wird, dass das Kind über den ihm entgegenspringen-
den, bellenden Hund erschrickt
Die Möglichkeit, dass K. durch eine relativ unbedeutende Ver-
letzung oder gar durch einen blossen Schreck epileptisch werden
konnte, ist hier um so grösser, als er hierzu disponirt war, d. h. in
besonderem Maasse dazu befähigt war, auf derartige Einwirkungen
von aussen so lebhaft, so nachhaltig zu reagiren. Die Disposition
ist im vorliegenden Falle gegeben vor Allem durch die geistige Er-
krankung seiner Mutter, die nun schon fast 20 Jahre in einer Irren-
anstalt verpflegt werden rausste.
Es ist oft genug beobachtet, dass eine Kopfverletzung, welche
psychische Veränderungen des Verletzten nach sich zieht, insbesondere
eine hochgradige Reizbarkeit und Intoleranz gegen Gifte im Gefolge
hat. Die gleichen Symptome bieten aber auch viele Epileptiker. In
der That finden wir sie auch hier.
K. hat bei sich selbst beobachtet, dass er, nachdem er die Ver-
letzung erlitten hat, sehr viel reizbarer geworden ist gegen früher.
Während er früher gegebenen Falls bei Seite ging, lässt er sich jetzt
gleich hinreissen, zu schimpfen und dreinzuschlogen.
Während seines Anstaltsaufenthalts hatten wir sehr oft Gelegen-
heit, zu beobachten, dass K. sich zutreffend geschildert hat. Ich be-
gnüge mich damit, ra. II., Ihnen nur ein Vorkommniss zu schildern.
Um eine möglichst genaue und ununterbrochene Beaufsichtigung
des K. zu erreichen, die wegen des nur periodischen Auftretens der
Störungen besonders geboten war, lag K. Tag und Nacht auf einem
Wachsaal zu Bett, d. h. in einem grösseren Krankenzimmer, mit
anderen Kranken tinter ständiger, Tag und Nacht anhaltender Aufsicht
durch Pfleger. Seinem leicht begreiflichen Wunsch, aufstehen zu
Digitized by Goc
Psychiatrische Gutachten.
45
dürfen, glaubte ich, aus den eben skizzirten Gründen nicht sofort
nachgeben zu dürfen. Eines Tages hatte ich mich allein mit ihm
in einem anderen Zimmer unterhalten. Als er sich nun wieder zu
Bett legen sollte, wurde er sehr erregt; der Hinweis des Pflegers,
er dürfe nur mit besonderer ärztlicher Erlaubniss aufstehen, fruchtete
nichts. Er riss die Weste so heftig auf, dass alle Knöpfe absprangen.
Er schimpfte sehr über die ihm zu Theil werdende Behandlung, und
er drohte damit, dass er es durch seinen Vetter, den Redacteur einer
Zeitung, in die Presse bringen lassen werde, dass man ihm nicht
gestatte, aufzustehen. Schliesslich kündigte er an, er werde niemals
mehr mit dem Gutachter auch nur ein Wort sprechen. Dabei war
er bleich, bleicher als sonst; sein Blick hatte etwas flackerndes; und
während er sonst nur wenig stotterte, stotterte er jetzt so stark, dass
er mehrsilbige Worte kaum hervorstossen konnte, ja dass er viel-
fach ganz unverständlich sprach. Er legte sich zu Bett, ver-
kroch sich unter der Bettdecke, unterhielt sich mit keinem seiner
Nachbarn und ass nicht Dies Verhalten, welches stark mit seinem
sonstigen Benehmen contrastirte, hielt bis zum Abend an, und erst
im Laufe des anderen Nachmittags liess er sich wieder herbei, mit
dem Gutachter zu sprechen. Für das fragliche Ereignis» hatte er
eine nur mangelhafte Erinnerung; vor Allem wusste er nicht auf
Vorhalt meinerseits, dass er erklärt hatte, er wolle niemals mehr mit
mir sprechen.
Derartige Ausbrüche haben wir oft genug bei ihm erlebt; die
geringste Kleinigkeit, ein Anlass, den zu finden oft geradezu schwer
war, genügte schon.
Die hochgradige Erregbarkeit ist Ihnen auch heute aufgefallen.
Es wird Ihnen nicht entgangen sein, wie der recht intelligente und
geweckte K. sich auf die Beantwortung selbst einfacher Fragen viel-
fach lange besinnen musste, wie undeutlich er einzelne Worte aus-
sprach, wie ungeschickt er die einzelnen Worte zu Sätzen gruppirte.
Dass in der That eine deutliche Veränderung mit ihm heute vorgeht, das
haben die verschiedenen Zeugen, die K. von der Dienstzeit her, also
aus dem normalen Leben her, kennen, übereinstimmend bekundet.
Vor Allem hat einer von Ihnen, m. H., auf den „trüben Blick'', den
der Angeklagte bietet, hingewiesen, und in Uebereinstimmung mit
dieser Beobachtung sagen die Zeugen aus, er sehe sonst anders drein.
Es ist ja sicherlich zuzugeben, dass wohl kein Angeklagter, der zum
ersten Male vor den Schranken des Militärgerichts steht, die gewohnte
Ruhe beibehalten wird; aber die Veränderung, die wir hier beobachten,
übersteigt doch das Maass des Physiologischen. Dafür spricht vor
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46
II. Sciirr/rzE
Allem der Umstand, dass gerade Ihnen, die Sie doch öfter Ange-
klagte vor sich stehen sehen, diese Veränderung aufgefallen ist.
Wir dürfen nach dem heutigen Eindruck, den der K. auf uns
gemacht, mit Sicherheit annehmen, dass er auch bei der ersten Ver-
handlung ein ähnliches Bild geboten hat Das lässt es denn auch
durchaus begreiflich erscheinen, dass der Angeklagte bei der ersten
Verhandlung den Eindruck eines Kranken gemacht hat.
Ebenso werden wir es aber verstehen, wenn K. in einem solchen
Zustande Angaben macht, die nicht ganz den Thatsachen entsprechen,
wenn er z. B. erklärt, er wisse nichts von seiner Reise durch Belgien
oder Holland. Er selber macht darauf aufmerksam, er sei damals zu
erregt gewesen , als dass er Alles hätte klar überlegen können ; man
habe ihn zudem missverstanden, man habe ihn nicht ausreden lassen.
Jener Kopfverletzung schreibt K. eine weitere Folgewirkung zu,
nämlich eine erhöhte Empfindlichkeit gegen die Einwirkung von Giften.
Er könne das Rauchen, raeint er, schlechter vertragen, und nach
schweren Cigarren werde es ihm leichter schlecht als vordem.
Aber auch auf Alkohol reagirt er stärker. Wenn er früher 15
bis 20 Glas Bier trinken konnte, wird es ihm jetzt nach einem Genuss
von 3 — 4 Glas Bier schon schlecht ; dann verwirrten sich die Gedanken
bei ihm, er sei reizbar, könne keinen Spass vertragen. Er schlafe ein ;
nach dem Erwachen sei er matt, unlustig zu Allem, leide an Kopf-
schmerzen, und er wisse nicht mehr Alles, was er gethan habe. Er
wisse dann vielmehr nur hier und da etwas, habe aber keinen rich-
tigen Zusammenbang.
Um ihn auf die Richtigkeit seiner Angaben zu prüfen, gaben
wir ihm eines Tages eine geringe Menge unseres ganz leichten An-
staltsbieres zu trinken. Ich brauche Sie wohl kaum zu versichern,
dass wir zu dem Experiment sein Einverständnis*» einholten, das, er
übrigens bereitwilligst gab. Er hatte noch nicht ein Liter des, wie
gesagt, recht leichten Anstaltsbieres getrunken, da ging eine bedeutende
Aenderung mit ihm vor. Der sonst schweigsame, fast scheue K.
wurde recht gesprächig und redete ohne Anlass den Gutachter an;
so verträglich er sonst war, fing er jetzt mit seiner Umgebung Händel
an. Er fühlte sich sehr wohl; er war munter, fast ausgelassen, sang
unausgesetzt Militärlieder; und während er sonst Hochdeutsch sprach,
wandte er nun den echten, unverfälschten Cölnischen Dialect an. Er
bekam nur noch wenig Bier, obwohl er solches energisch verlangte
und verfiel dann nach vorübergehendem Erbrechen in einen Schlaf.
Ich darf wohl noch hinzufügen, dass er während der gehobenen
Stimmung gegen sonst erheblich erhöhte Sehnenreflexe hatte.
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Psychiatrische Gutachten.
47
Gewiss ist zuzugeben, dass K. seit Ende Januar in Haft war und
*?it der Zeit keinen Alkohol bekommen bat, dass die Wirkung der
Alkoholzufubr nach der langen Abstinenz eine lebhafte sein musste.
Aber da er selber angab, schon früher bei sich eine verstärkte
Reaction8fähigkeit beobachtet zu haben, so ist nach Lage der Sache
auch seine persönliche Beschaffenheit hierbei sehr wohl zu berück-
sichtigen. Ob eine Abstinenz von nur wenigen Monaten bei einem
sonst gesunden, an massigen Alkoholgenuss gewöhnten Menschen
solche Wirkung hätte entfalten können, das möge dahingestellt bleiben.
Dass das Ungewöhnliche der Wirkung der Alkoholmenge auch der
Umgebung auffiel, das braucht, meine ich, kaum noch erwähnt zu
werden, wo heut zu Tage noch die Mehrzahl unter uns ein gewisses,
wenn auch nur beschränktes Sachveretändniss in der Beurtheilung der
Alkoholwirkung durch Beobachtung an sich und Anderen erworben hat.
Ich gebe zu, dass es dieses Experiments nicht unbedingt bedurft
liätte, aber andererseits ist der Nachtheil, der dem K. daraus erwachsen
könnte, gering im Vergleich dazu, dass der positive Ausfall sehr zu
Gunsten der Annahme der Wahrheitsliebe des Angeklagten spricht.
Darf ich die bisherigen Erörterungen, m. H., kurz zusammen-
fassen, so ergiebt sich, dass der Angeklagte im Anschluss an eine
Kopfverletzung an Dämmerzuständen, an periodischem Kopfschmerz
an Schwindelanfallen, an hochgradiger Reizbarkeit und schliesslich an
einer verminderten Widerstandsfähigkeit gegen Alkohol und Nicotin
leidet.
Dieser eigenartige Symptomencomplex entspricht aber durchaus
dem Krankheitsbilde der traumatischen Epilepsie. Es ist daher die
Annahme berechtigt, dass auch hier diese Krankheit mit höchster
Wahrscheinlichkeit vorliegt.
Mit diesen rein klinischen Erörterungen, die ich mit Absicht etwas
ausführlicher gestaltet habe, weil sie ein ungewohntes und weiteren
Kreisen noch wenig bekanntes Krankheitsbild betreffen, darf ich mich
aber nicht begnügen. Meine wesentliche Aufgabe besteht vielmehr
noch darin, Ihnen, m. H., zu erörtern, was sich daraus für die Frage
der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten ergiebt.
Aus praktischen Gründen erscheint es mir geboten, die ihm zur
Last gelegte strafbare Handlung in zwei Theile zu zerlegen; einmal
ist er am 12. Januar Abends nicht zur Kaserne zurückgekehrt, und
dann hat er am 13. Januar Morgens die Garnison verlassen.
Was das Ausbleiben über Urlaub, also den ersten Theil der
Strafthai angeht, so darf ich Ihnen wohl kurz in's Gedächtniss zurück-
rufen, dass K. am 12. Januar Nachmittags die Kaserne mit Urlaub
48
II. SOHLI.TZE
verliess und nach A, dem Vorort der Garnison, ging, um dort seine
Schwester, an der er offenbar mit inniger brüderlicher Liebe hängt
zu besuchen. Er findet sie unvermuthet schwer krank, und in ihren
Fieberdelirien erzählte sie ihm von seiner Mutter, die in der Irren-
pflegeanstalt zu H. schon seit Jahr und Tag sei. Das machte einen
tiefen Eindruck auf ihn. Hatte er doch bis dahin geglaubt, seine
Mutter sei schon lange todt Ich darf an dieser Stelle wohl einschalten,
das8 ich durch private Erkundigungen habe feststellen können, daas
damals seine Schwester thatsächlich plötzlich schwer an Gallenstein-
war; und dass K. an den Tod seiner Mutter wirklich
glaubte, dafür spricht seine bei der Einstellung gemachte und uns
heute von einem Zeugen bestätigte Angabe, seine Eltern seien beide
todt. Wie er von A. nach G. gekommen ist, welche Strecke zu Fuss
zurückzulegen etwa ;Vi Stunden erfordert, ob zu Fuss, ob mit der
Pferdebahn, das weiss er nicht. Er findet sich in einer Kneipe wieder,
und dann setzt erst am nächsten Morgen die Erinnerung wieder ein,
als er erwacht und sich in dem Bette eines Kameraden wiederfindet
Das ist aber auch Alles, was K. zu reproduciren vermag.
Dürfen wir die Richtigkeit seiner Angaben annehmen — und
dazu werden auch Sie sich für berechtigt halten nach dem beutigen
Ergebniss der Beweisaufnahme — , so handelt es sich zweifellos um
einen Zustand von krankhafter, auf dem Boden der traumatischen
Epilepsie beruhenden Bewusstseinsstörung. Das Fehlen der Erinne-
rung gestattet im vorliegenden Falle mit einer an Sicherheit grenzenden
Wahrscheinlichkeit den Rückschluss auf eine Trübung des Bewußt-
seins. Dieser Anfall war ausgelöst durch das psychische Moment des
Erschreckens über die schwere Erkrankung seiner Schwester und
über die seine Mutter betreffenden Nachrichten und unterhalten durch
die Zufuhr von Alkohol, von dem für sein Gehirn so verhängniss-
vollen Gifte«).
Lag damals, an dem Abend des 12. Januar, aber eine Bewußt-
seinsstörung vor, so fällt K. für die Zeit unter den Schutz des § 51
St. G. B.
Weiterhin ist K. am Morgen des 13. nicht in die Kaserne heira-
1) Als Medianer wird man an die Möglichkeit denken müssen, dass der
Ausfall der Erinnerung für die Zurücklegung des Weges auf retrograde Amnesie
zurückgeführt werden kann. Ich habe mit dieser Möglichkeit vor Gericht nicht
gerechnet, um das S:ieh\ erhältniss nicht complicirter zu gestalten, als es schon
ist; dann aber wäre auch, die Richtigkeit «lieser Annahme vorausgesetzt, die hier
vertretene Auffassung der Krage der Zurechuungsfahigkeit nicht im Mindesten
verändert worden.
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Psychiatrische Gutachten. 49
gekehrt; statt dessen hat er die Garnison verlassen, ist längere Zeit
durch Holland und Belgien Arbeit suchend gereist, und hat sich erst
Ende des Monats freiwillig in Z. gestellt
Die nächstliegende Annahme ist ja wohl die, dass auch dieser
Zeitraum bei ihm, der mit Lust und Liebe Soldat war, in einen
Dämmerzustand fiel. Die Länge der Zeit — 14 Tage — spricht
nicht unbedingt dagegen, denn man hat Dämmerzustände beobachtet,
die Wochen gedauert haben und die von den Kranken zur Zurück-
legung weiterer Reisen, z. B. von Deutschland bis in's Innere von
Amerika benutzt worden sind, ohne dass die Individuen auf ihren
Reisen irgendwie aufgefallen wären.
Allein diese Annahme wird durch seine eigenen Aussagen wenig
wahrscheinlich gemacht.
Einmal giebt er nämlich recht genau an, wo er sich an den ein-
zelnen Tagen aufgehalten bat, was er da und dort gemacht hat,
welche Strecken er zurückgelegt hat, wann er weiter gereist ist.
Das allein spricht natürlich noch nicht gegen die obige Annahme,
wie ich Ihnen, ra. H., schon früher auseinandersetzte. Ebenso wenig
würde auf der anderen Seite eine lückenhafte Erinnerung zur An-
nahme von Dämmerzuständen zwingen. Denn wer von Ihnen ist im
Stande, mir heute genau anzugeben, wo und wie er vor einigen
Monaten an einem bestimmten Tage die einzelnen Stunden zugebracht
hat! Ich bin der Ansicht, dass, wenn nicht ganz besondere Umstände
mitsprechen, keiner von Ihnen das vermag.
Aber noch zwei andere Punkte verdienen bei der vorliegenden
Discussion verwerthet zu werden. Reist ein Epileptiker im Dämmer-
zustande, so giebt er meist an, er habe fortgemusst, er habe einen
inneren Drang gehabt, der ihn getrieben habe, dem er nicht habe
widerstehen können, er habe Angstgefühle gehabt; andrerseits berichtet
er, in dem Orte X. sei er zu sich gekommen, da sei es ihm wie
Schuppen von den Augen gefallen, da habe er gemerkt, was für eine
Dummheit er wieder gemacht habe.
K. macht weder die eine noch die andere Angabe. Das zu-
sammengehalten mit dem Fehlen einer erweisbaren Amnesie macht
es nur wenig wahrscheinlich, dass er in einem Dämmerzustand
die Garnison verlassen und sich im Auslande umhergetrieben hat.
Ich muss aber zugeben, dass die Möglichkeit nicht mit einer, wenn
ich so sagen darf, mathematischen Sicherheit ausgeschlossen wer-
den kann.
K. selber motivirt seine Reise in einer anderen und, wie mir
dünkt, nicht unglaubhaften Weise. Als er am Morgen des 13. er-
Arehir für KriBioalanthropoloffio. XI. 4
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II. Schult/K
wachte, erzählte ihm sein Kamerad, er habe am Abend vorher sich
schlecht aufgeführt, er habe Krach geschlagen, er werde auf FeBtung
kommen; das Beste für ihn sei, in's Ausland zu gehen. Auf eine
Detailschilderung Hess sich der Kamerad nicht ein, wiewohl ihn K.
darum bat.
Nun vergegenwärtigen Sie sich die Lage, in der K. war. Er
hört von einem Kameraden, dass ihm eine schwere Strafe bevorsteht.
K. kennt ihn hinreichend genau, um die Annahme auszuschliessen,
dass jener sich einen Scherz mit ihm erlauben wolle. Sie haben Alle
selber gesehen, wie leicht K. sein psychisches Gleichgewicht verliert.
Diese Gefahr war für ihn an dem Tage noch grösser als sonst, da
er am Abend vorher gekneipt hatte. Die Schwester von K. hatte ihm
früher schon gesagt, er solle nur machen, dass er beim Militär nicht
bestraft werde; sonst wolle sie gar nichts mehr von ihm wissen. K.
sieht diese Möglichkeit vor Augen, und andrerseits weiss er doch auch
nicht das Geringste von dem, was er gethan haben soll, hat also das
leicht begreifliche Gefühl, völlig unschuldig zu sein.
Ich glaube, Sie werden mir beipflichten, wenn ich annehme, dass
alle diese Momente K. zu einer verständigen Ueberlegung nicht haben
kommen lassen. Ich sehe davon ab, dass er, der sich unschuldig
fühlte, mit der Möglichkeit rechnen konnte, straffrei auszugehen. Die
zu einem solchen Schluss nothwendige psychiatrische und juristische
Kenntniss fehlte ihm. Er dachte gar nicht ruhig über seine Lage
nach. Planlos, ohne jede weitere Vorbereitung verlässt er, dem be-
denklichen Rathe seines Freundes blindlings folgend, die Garnison;
er macht seine Situation damit nur noch schlechter, als sie bereits ist.
Der besonnene, einer verständigen, ruhigen Ueberlegung zugäng-
liche Mensch wird doch nicht eine zweite Strafthat der ersten folgen
lassen, um deren Folgen zu entgehen!
Es lässt sich meines Erachtens nicht erweisen, dass K., als er
seine Garnison verliess, sich in einem Zustande ausgesprochener Geistes-
störung gemäss § 51 St. G. B. befand. Aber andrerseits muss bei der
strafrechtlichen Bewerthuug dieser strafbaren Handlung deren Moti-
virung und die Eigenart der psychopathischen Persönlichkeit des An-
geschuldigten im weitesten Maasse berücksichtigt werden. K. gleicht
da eben, möchte ich fast sagen, einem Kinde, das wenig Lebenserfah-
rung gesammelt hat und ohne Nachdenken das thut, was ihm ein
Anderer sagt; es erweist sich den Eingebungen fremder Personen
gegenüber zugänglicher, als es für den normalen Durchschnittsmenschen
zutrifft.
Ich weiss wohl, dass das Militär-Strafgesetzbuch sowenig wie das
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Psychiatrische Gutachten. 51
Bürgerliche Strafgesetzbuch eine geminderte Zurechnungsfäbigkeit kennt
Gäbe es aber eine solche, so würde ich nicht anstehen, von ihr im
vorliegenden Falle Gebrauch zu machen.
Die dauernd bestehende geistige Anomalie des K. verdient eben
eine weitgehende Berücksichtigung, besonders im militärischen Leben.
Ich gebe daher nach bestem Wissen und Gewissen mein Gut-
achten dahin ab:
1. Der Angeklagte befand sich, als er am 12. Januar nicht zur
Kaserne heimkehrte, mit grosser Wahrscheinlichkeit in einem Zustande
von Bewusstlosigkeit gemäss § 51 St G. B.
2. Dagegen befand er sich wahrscheinlich nicht in einem die
freie Willensbestimmung aussen liessenden Zustande gemäss § 51 St
G. B., als er sich aus der Garnison entfernte; indess verdient er hier-
bei aus den oben angeführten Gründen eine milde Beurtheilung.
Im Laufe der Verhandlung wurde mir die Frage vorgelegt, ob
ich K. für dienstuntauglich halte; ich bejahte die Frage.
Der Vorsitzende des Gerichts wies dann weiterhin auf die be-
kannte Reichsgerichts-Entscbeidung hin, nach der schon berechtigte
Zweifel an der Zurechnungsfäbigkeit diese ausschliessen und fragte
mich im Anschluss daran, oh denn die Möglichkeit bestände, dass K.
in einem Dämmerzustande die Reise gemacht habe. Ich erwiderte,
dass das wohl möglich sei, aber auch nur möglich; etwas Weiteres
könne ich nicht sagen.
Der Vertreter der Anklage billigte dem Angeklagten mildernde
Umstände im weitesten Maasse zu und beantragte die geringste Strafe
ohne Verlust der Ehrenrechte.
Der Vertheidiger plaidirte für Freisprechung.
Das Gericht kam nach kurzer Berathung zu dem Schluss, K. sei
möglicher Weise auch zur Zeit der Fahnenflucht unzurechnungsfähig
gewesen, und sprach ihn daher frei.
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bei dem Zustande-
kommen des freisprechenden Unheils auch die Erwägung mitgewirkt
hat, dass K. dienstuntauglich sei.
IL
Der 25 Jahre alte Matrosen -Artillerist X. hatte eines Tages mit
seinem Kameraden ohne Urlaub seine Garnison verlassen und hatte
sich diesen und den nächsten Tag in der benachbarten Stadt umher-
getrieben, bis er von einer ausgesandten Patrouille festgenommen wurde.
4*
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52
IL SCHULTZK
Den meisten Zeugen erschien er damals zum Mindesten angetrunken,
jedenfalls betrunkener als sein mit ihm verhafteter Kamerad. In die
Kaserne zurückgebracht, versuchte er zu entweichen, widersetzte sich
seiner Verbringung in die Zelle und geberdete sich dabei ganz wild.
Er verlangte bald darauf auszutreten, zog auf dem Aborte sein Taschen-
messer, bedrohte damit seine Umgebung, insbesondere einen bestimmten
Unterofficier, und gab das Messer erst nach mehrfachem Befehle seitens
eines Officiers ab, nachdem er vorher von anderen Vorgesetzten ver-
geblich dazu aufgefordert worden war. Er wurde, da er Drohungen
ausstiess, mit Gewalt in die Arrestzelle zurückgebracht Hier tobte er
weiter, zerschlug die hölzernen Fensterladen, riss am Fenster eine
Sicherheitsstange aus der Wand und wurde schliesslich ruhig. Er
wurde dann gebunden ; dabei soll er sich in einem völlig erschlafften,
vielleicht besinnungslosen Zustande befunden haben.
X. wurde daraufhin von dem Kriegsgericht zu A. zu 3 Jahren
2 Monaten Gefängniss wegen seiner eben skizzirten Vergehen (uner-
laubte Entfernung, Unternehmen eines thätlichen Angriffs gegen Vor-
gesetzte, Selbstbefreiung als Gefangener, ausdrückliche Gehorsamsver-
weigerung, Achtungsverletzung, Beschädigung von Dienstgegenständen)
verurteilt. Der als Sachverständiger hinzugezogene Militärarzt hatte
bei der Verhandlung erklärt , X. sei nicht sinnlos betrunken gewesen
und habe sich keinenfalls in einem Zustande krankhafter Störung u.s.w.
befunden ; er habe vielmehr bei den ganzen Vorgängen die volle Be-
sinnung gehabt; ebensowenig sei aus den Aussagen über sein Vor-
leben ein krankhafter Zustand zu folgern.
X. legte daraufhin Berufung ein, indem er unter Hinweis auf die
verschiedensten Vorkommnisse seines Lebens behauptete, er habe die
strafbaren Handlungen in einem Zustande völliger Bewussüosigkeit
begangen, da er sich ihrer nicht zu entsinnen vermöchte. Er bean-
tragte eine irrenärztliche Untersuchung.
Das Obergutachten der militärärztlichen Commission kam zu dem
Scbluss, X. leide an Dipsomanie; dieser zeitweise auftretende krank-
hafte Geisteszustand schliesse selbstverschuldete Trunkenheit aus; die
fraglichen Handlungen seien in einem dipsomanischen Anfall, also in
einem krankhaften Geisteszustand, vollbracht
In der darnach folgenden Sitzung des Ober - Kriegsgerichts des
. . . Armeecorps beantragten sowohl der Vertreter der Anklage, wie der
Vertheidiger Freisprechung des X. unter Anwendung des § 51 Str.G.B.
Das Gericht beschloss aber eine nochmalige Begutachtung des X. durch
einen Irrenarzt auf Grund einer Anstaltsbeobachtung gemäss § 21 7 Militär-
strafgerichtsordnung, der dem bekannten § Sl Str. P. 0. entspricht
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Psychiatrische Gutachten.
53
Es sei noch bemerkt, dass X. vor seinem Eintritt beim Militär
9 mal vorbestraft ist, nnd zwar 8 mal mit Haft bezw. Geldstrafe
wegen Erregung ruhestörenden Lärms, Bettelei, Beleidigung, sowie
einmal mit 2 Monaten Gefangniss wegen Körperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt. Ferner ist X. bei der Marine des
Oefteren bestraft wegen Trunkenheit, Postenbeleidigung, unerlaubter
Entfernung, sowie zweimal mit je 2 Monaten Gefängniss wegen offene
lieber Beleidigung, Ruhestörung, Widerstand gegen die Staatsgewalt
bezw. Körperverletzung und ausdrücklicher Gehorsamsverweigerung.
Gutachten.
M. II.! Wer sich über das Wesen und den Charakter einer
Persönlichkeit klar werden will, wird hierzu oft genug nur dann
im Stande sein, wenn ihm die Kenntniss von ihrer ganzen Lebens-
geschichte zur Verfügung steht. Deren bedarf es naturgemäss vor
Allem dann, wenn nicht nur einzelne Aeusserungen, einzelne Handlungen,
sondern viele und zudem zu den verschiedenen Zeiten einen Zweifel an
dem Vorhandensein geistiger Gesundheit aufkommen lassen. Damit
stimmt durchaus eine Erfahrung überein, die jeder Irrenarzt oft genug zu
machen Gelegenheit hat, nämlich die, dass bei vielen seiner Patienten
deren Lebensgeschichte zugleich auch deren Krankheitsgeschichte ist.
Das Gesagte gilt im besonderen Maasse von dem vorliegenden
Falle. Eben deshalb habe ich mich mit X. in den mannigfachen Unter-
redungen besonders eingehend über sein früheres lieben unterhalten. Eben
deshalb ist es auch dankbar zu begrüssen, dass die mit der Erstattung
des Obergutachtens betraute Coramission so weitgehende und mannig-
fache Erhebungen über das Vorleben und die häuslichen Verhältnisse
des X. hat anstellen lassen ; denn dadurch war ich in der I^age, mich
von der Richtigkeit der Angaben, die X. selber mir gemacht hat, über-
zeugen zu können.
Was wir über das Vorleben des X. wissen, entspricht im Wesent-
lichen Folgendem:
Schon als Kind war er reizbar, jähzornig, eigenwillig, eitel. In-
tellectuell zwar ganz gut veranlagt — er verfügt heute über durchaus
normale Kenntnisse auf den verschiedensten Wissensgebieten — war er
faul und musste oft zum Fleiss angehalten werden. Bereits auf der
Schule duldete er keinen Widerspruch seitens seiner Kameraden, und
so kam es oft zu Zank und Streit, zumal er auch vielfach glaubte, dass
man ihn hänselte. Da er die Angriffe als Stärkerer und Geschickterer
stets abwehrte, wurde er immer rauflustiger und anmaassender.
Uebereinstimmend hoben die verschiedenen als Zeugen vernom-
54
II. Sem ltzk
menen Ijehrer, die Sie gehört haben, seine Leichtlebigkeit hervor. Der
eine Lehrer kennzeichnet ihn kurz und treffend mit den heute noch
zutreffenden Worten „ Bruder sorglosu, und ein Anderer sagt von ihm
mehr richtig als schön aus, er habe wohl etwas mehr Anlage zum
Leichtsinn gehabt, als man es noch ohne besondere Befürchtungen für
die Leistungen in Kauf zu nehmen pflege. Er stellt ihm also eine
sehr wenig erbauliche Zukunft in Aussicht!
Diese sich schon von früh an geltend machende Abnormität seines
Wesens erscheint um so erklärlicher, als X. — und auch darin stimmen
die Angaben aller in Betracht kommenden Zeugen durchaus überein
— als einziger Sprössling von den Seinigen, besonders von seiner Mutter
und Grossmutter, aufs Aeusserste verwöhnt und in seiner Neigung
zum Eigenwillen nur bestärkt wurde. Die Eltern nahmen ihren Sohn
gegenüber den Klagen Anderer gar zu einseitig in Schutz und schenkten
den Warnungen wohlmeinender Freunde vor zu grosser Nachgiebigkeit
kein Gehör. Sie putzten ihn heraus ; er fiel allgemein auf der Elemen-
tarschule durch seinen guten Anzug auf, und ein Zeuge glaubt, darauf
besonders aufmerksam machen zu dürfen, dass X., der Sohn eines
Werkmeisters, schon auf der Bürgerschule Manschetten getragen habe.
Nachdem er auB der Schule entlassen ist, rauss er natürlich einen
Beruf ergreifen. Am liebsten möchte er auf die See; die verschie-
denen Romane, insbesondere die May 'sehen Erzählungen, haben es
ihm angethan. Aber die Eltern wollten es nicht, und noch musste er
sich deren Willen fügen.
X. wollte Lehrer werden; aber nachdem er etwas über 1 Jahr auf
einer Präparandenschule geblieben war, ging er weg. Er hatte da noch
mehr Indianergeschichten gelesen, und er wollte weg, nach Amerika.
Die Eltern licssen das aber nicht zu. Seine Absicht, Förster zu werden,
scheiterte daran, dass er bei einer Untersuchung als zu schwach be-
funden wurde.
Dann wollte er in den Reitstall gehen, Jockey werden ; der ver-
diene doch viel Geld auf seinen Reisen mit Wetten und Spielen ; aber
das wollten die Eltern nicht Deren Wunsch, auf die Postschule zu gehen,
passte ihm wieder nicht, weil er keine Lust hatte, Beamter zu werden.
So wurde er denn Kaufmann. Zuerst war er V2 Jahr auf
einem Fabrikcomptoir, Hess sich da aber nichts sagen, überwarf sich
mit den andern Lehrjungen und lief einfach weg nach Hause. Darnach
war er V2 Jahr in einer Eisenhandlung und gab ohne Grund die
Stellung auf. Ebensolang war er in einer Droguerie, aus der er mehr-
fach fortlief. Schliesslich blieb er für immer weg, weil es ihm nicht
passte, andere Leute zu bedienen, da er lieber sich selber bedienen
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Psychiatrische Gutachten.
55
Hess. Und dann Abends so lange arbeiten zu müssen ! Und Sonntags
nicht frei zu haben! Und alle die Beschränkungen bei den Vergnü-
gungen und Tanzlustigkeiten sich gefallen zu lassen ! Das passte ihm
nicht Die Lust, in's Ausland zu gehen, machte sich wieder recht stark
geltend; in Folge der Leetüre der „furchtbaren" Seegeschichten und
Räuberromane hatte er, wie er sich selber ausdrückt, „romantische
Gedanken gekriegt u ; aber da er, anscheinend in Folge der Mitwirkung
seiner Eltern, keinen Pass bekam, musste er zu Hause bleiben.
Der Vater sah, dass mit seinem Sohne nichts zu raachen war, und
er verschaffte ihm eine Stellung als „Volontär", wie X. mit Stolz
immer wieder erzählt, in dem Möbelgeschäft, in dem er selber als
Werkmeister seit Jahren angestellt war. Hier blieb er Über ein Jahr,
wurde nach eigener Angabe als Decorateur und Tapezierer völlig aus-
gebildet und trat dann eines Tages plötzlich, eigenmächtig, ohne Grund
aus. Er Hess sich auch hier nichts sagen, von keinem Menschen, weil
er nicht daran gewöhnt sei, oder es müsste schon ein kolossaler Zwang
dahinter sein. Es kam, wie der Zeuge S. anschaulich, fast zu drastisch,
schilderte, zu richtigen Wuthausbrüchen bei X.; es traten ihm die
Augen förmlich aus dem Kopf, Schaum stand vor seinem Mund, und
er wusste nicht mehr, was er sagte. Einmal schlug er seinen Vor-
gesetzten mit einem Holzpantoffel; ein anderes Mal warf er nach einem
Gehilfen, der ihn zurechtgewiesen hatte, mit dem Beile, und wenn
dieser nicht so schnell zur Seite gesprungen wäre, wäre ihm der
Schädel vom Beile gespalten worden.
Derselbe Zeuge S. wurde mehrfach vom Vater des X. in seine
Wohnung gerufen, und bei der Gelegenheit sah er, wie X. das Mittag-
essen, Teller, Geschirr, kurz Alles, was ihm in die Finger kam, gegen die
Wände und Fenster warf. Das Gleiche bekundet auch der Vater des X.
Die Rücksichtnahme auf den Vater hat wohl dazu beigetragen,
dass X., der sich im geschäftlichen Verkehr als so jähzornig erwies
nicht ohne Weiteres entlassen wurde. Seine Wuthanfälle im Kreise
der Seinigen hatten aber später zur Folge, dass der Vater des X. seine
im Geschäft gelegene Wohnung räumen musste.
Uebrigens wurde danach noch der Zeuge S. einmal zur Hilfe ge-
rufen und fand, dass X. wieder alles Geschirr zerschlagen hatte.
Die Eltern mochten wohl eingesehen haben, dass es nicht mehr
möglich war, X. länger zu Hause zu halten; und damit begann für X.
ein regel- und zielloses Wanderleben. Er kam in aller Herren Länder ;
wir erfahren, dass er in England, Frankreich, Belgien, Italien, Oester-
reich-Ungarn und Amerika gewesen ist Ab und zu arbeitete er wohl
als-Decorateur, indess nur wenig und nicht anhaltend. Und warum ?
56
II. Soiri.Tzr.
er verdiente dabei täglich nur 4,00 Mk., und das war ihm ein zu ge-
ringer Verdienst, ihm, der nach seiner Ansicht so viel ausgeben konnte
wie er Lust hatte; so sei er doch erzogen worden!
Später arbeitete er auch wohl in Kunstarena's, indem er den
Diener spielte oder in Ausstattungspantomimen half, aber immer nur
für kurze Zeit. Vorübergebend rang er auch in Athletenbuden, die
auf Schützenfesten umherzogen, oder er war bei wandernden Schau-
spielertruppen thätig und spielte die Rolle des jugendlichen Liebhabers.
Nirgendwo aber hielt er es lange aus, und wenn das Geld ausging,
vermiethete er sich als Arbeiter, als Kohlenschlepper, als Viehtreiber, um
freie Heimfahrt zu haben, oder die Eltern mussten ihm Gelder schicken,
damit er wieder in seine Heimath reisen konnte.
Auch hier lag er ihnen, so lange es ihn zu Hause hielt, auf der
Tasche. Wohl versuchte er dreimal, in dem Möbelgeschäft, in dem
auch sein Vater thätig war, wieder zu arbeiten, jedoch immer nur für
kurze Zeit Nach einigen Wochen blieb er jedesmal weg, ohne An-
gabe eines Grundes, ohne aeine begonnene Arbeit fertig zu machen;
und man sah ihn nicht ungern scheiden, da er sich mit Keinem vertrug,
da Keiner es mit ihm aushalten konnte.
Dass X. bei einem solchen Lebenswandel sich vielfach alko-
holischen und sexuellen Excessen hingab, erscheint um so weniger
wunderbar, als seine Eltern ihm nach seinen Angaben recht er-
kleckliche Summen sandten. In 4 — 5 Jahren will er etwa 4 — 5000 Mk.
erhalten haben. Woher das Geld stammt, dass weiss er nicht; auf
directes Befragen meinte er, das werde sich der Vater wohl im Laufe
der Zeit erspart haben. Aber darüber, wie viel Geld der Vater früher
verdient habe, kann er mir keine Auskunft geben. Das Geld habe
er, wie er offen, ich möchte fast sagen, mit einem Anfluge von stolzem
Selbstbewusstsein erzahlt, alle verbraucht, verreist, versoffen, mit
Frauenzimmern durchgebracht
Wie Ihnen aus dem Strafregister bekannt ist, m. H., ist X. im
bürgerlichen Leben fast 10 mal vorbestraft, und fast immer hat er die
strafbare Handlung in einem Zustande von Trunkenheit begangen.
Ebenso wissen Sie alle, dass er vor kaum 2 Jahren zur Marine kam
und dass er auch in dieser Zeit recht oft, meist wieder unter dem Ein-
fluss von Alkohol, sich strafbare Handlungen hat zu Schulden kommen
lassen, bis die jetzige Anklage die Untersuchung auf seinen Geistes-
zustand herbeigeführt hat.
Das ganze bisherige Leben des X. ist somit nichts wie eine un-
unterbrochene Kette von Entgleisungen. So viele Geschäfte er auch
begonnen hat, so viele hat er auch aufgegeben, und das geschieht
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jedesmal nach ganz kurzer Zeit, ohne jeden ersichtlichen oder ver-
ständigen Grund. Aber auch in dem einen Arbeitsbetriebe, in dem
er noch am längsten gearbeitet hat, hat er wenig erreicht; er hat
darin so wenig gelernt, dass er zu einer einschlägigen, selbständigen
Arbeit heute unfähig ist. An keinem Orte hält er es lange aus,
ziellos und zwecklos wandert er durch die Welt.
Der Irrenarzt wird, wenn ihm eine solche Biographie aufstösst,
nicht nur geneigt sein, an der geistigen Intactheit des Individuums
zu zweifeln, sondern wird noch weiterhin angesichts der ungeschwächten
Intelligenz die Vermuthung nicht unterdrücken können, dass er es mit
einem Degenerirten zu thun hat, d.h. mit einem Individuum, das
vom Typus im ungünstigen Sinne dauernd und so wesentlich abge-
wichen ist, dass man berechtigt ist, es bereits zu den Geisteskranken
zu zählen.
Gerade die Degenerirten sind es, auf die man das oft citirte
Stifter 'sehe Wort mit Recht anwendet: „Es waren in seinem Leben
nur Anfänge ohne Fortsetzungen und Fortsetzungen ohne Anfänge",
und dass des Dichters Wort auch für den vorliegenden Fall zutrifft,
wird Jeder von Ihnen, m. H., ohne Weiteres zugeben.
Sehen wir nun zu, m. H., ob unsere Vermuthungsdiagnose zu-
trifft, ob X. auch noch andere Zeichen bietet, welche die klinische
Beobachtung Degenerirter uns hat erkennen lassen.
Man muss hier unterscheiden zwischen Zeichen auf körperlichem
und solchen auf geistigem Gebiete. Die ersteren sind vorzugsweise
das, was man unter dem bekannten Namen Degenerationszeichen zu-
sammenfasst. Es kann nicht bezweifelt werden, dass dieser Begriff
gar zu oft und zu viel angewandt, um nicht zu sagen, missbraucht
wurde; es darf daher auch nicht Wunder nehmen, wenn er discre-
ditirt ist, und deshalb begnüge ich mich, mehr im Vorbeigehen darauf
hinzuweisen, dass X. eine Differenz der Sehnenreflexe, die übrigens
recht lebhaft sind, ein Zucken der Gesichtsmusculatur, sowie der
Schiütermusculatur beim Sprechen erkennen lässt.
Von ungleich grösserem Werthe sind für den vorliegenden Zweck,
m. H., die geistigen Merkmale der Degeneration, und hier kann man
bei der bnnten Mannigfaltigkeit der Züge, die der Degenerirte bietet,
vor Allem 2 Symptomengruppen beobachten ; das ist einmal eine auf-
fällige Ungleichmässigkeit in der Entwicklung und Ausbildung der
einzelnen geistigen Fähigkeiten, sodann ein ungewöhnliches Missver-
hältniss zwischen Reiz und zugehöriger Reaction.
Was den ersteren Punkt angeht, den Mangel des Gleichgewichts
in der geistigen Persönlichkeit, so muss hervorgehoben werden, dass
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11. Belli LTZE
die Intelligenz von X. eine durchaus normale ist, ja vielleicht die
Intelligenz der Leute seines Standes und seiner Herkunft übersteigt.
Es wird auch Ihnen aufgefallen sein, m. H., mit welch' regem Interess« .
mit welch' tiefem Verständnisse er dem Gange der Verhandlung ge-
folgt ist. Die Intelligenz erfreut sich bei der Beurtheilung zweifel-
hafter Geisteszustände, insbesondere durch Laien, einer so weit ver-
breiteten Ueberschätzung, dass es durchaus verständlich ist, wenn
X. der Mehrzahl der Zeugen nicht als Kranker erschienen ist
Um so mehr fällt aber die gute intellectuelle Veranlagung des
X. auf, als sein ethisches Empfinden und Wollen im Vergleich dazu
recht kümmerlich entwickelt ist. Diese Dishannonie machte sich
schon recht früh bei ihm geltend.
Ich weise nur darauf hin, dass er trotz seiner guten Auffassungs-
kraft, trotz seines guten Gedächtnisses nichts mehr von dem , was er
im Religionsunterricht gelernt hat, anzugeben vermag; er kennt nicht
die Zahl noch das Wesen der Sacramente, und die Confirmation
spricht er als eine heute nun einmal übliche Mode an, durch die
nach aussen hin der Eintritt unter die Zahl der Erwachsenen be-
kundet werde. Doch aus naheliegenden Gründen möchte ich auf
diese Unkenntniss nicht allzugrosses Gewicht legen.
Viel wichtiger ist die Verkümmerung des sittlichen Empfindens,
die sich in seinen Handlungen kundgiebt.
Er findet gar nichts Beschämendes darin, dass er seinem Vater
solche Unkosten verursacht hat, die in keinem Verhältniss zu dessen
socialer Stellung stehen, dass er ihm mehr als einmal Geldsummen
mit Drohungen abgetrotzt hat.
Man bekommt eher fast den Eindruck, dass er den Vater dazu
für verpflichtet hält; und er entblödet sich nicht, auch heute, nach-
dem er den Seinigen bereits so viel Herzeleid bereitet hat, diese um
Zusendung von Esswaaren anzugehen. Deren bedarf er doch wirklich
nicht ! Aber kaum ist ein Packet da, so bittet er schon um Wiederholung
der Sendung in „angemessenen Zwischenräumen*4 ; und wie mannig-
fache Wünsche an Zahl und Art äusserte er dabei!
Die mangelhafte Ausbildung der Gefühlsseite tritt uns wohl kaum
deutlicher entgegen, als dann, wenn er über seine sexuellen Erlebnisse
erzählt. Sie haben vielfach einen recht bedenklichen, abenteuerlichen
Anstrich ; aber ohne jede Spur von Scham oder Reue erzählt er von
ihnen. Ein wie strenger Sittenrichter aber ist er, wenn er von der
Unkeuschheit des weiblichen Geschlechts redet! Einer Tochter, die sich
vergeht, muss der ordentliche Vater, meint er, sofort die Thüre weisen.
Auch heute fällt er Ihnen, m. H., auf durch die Eitelkeit und
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Psychiatrische Gutachten.
59
Selbstgefälligkeit, die er zur Schau trägt; sie macht sich bei ihm in
einem Maasse geltend, wie sie weder zu seiner Stellung noch zu seiner
momentanen Lage passt. Ich darf Ihnen wohl auch verrathen, das*
er, da ihm die Natur einen geraden Wuchs der Beine versagt hat,
sich ein besonderes von ihm construirtes Bekleidungsinstrument zur
Verdeckung dieses Schadens zugelegt hat — sicherlich etwas sonderbar
für einen Königlich preußischen Soldaten. Wie grossen Werth er
aber auf dessen Anwendung legt, mögen Sie daraus ermessen, dass
ers dringend verlangte, als er zum Zwecke der Unterhaltung mit mir
ganz vorübergehend, für eine Stunde den Wachsaal verliess, in dem
er damals zu Bett lag.
Die Schwäche und Haltlosigkeit tritt weniger im Denken als im
Handeln zu Tage; er vermag sehr schön zu sprechen und zu schreiben,
er ist verständigen Ueberlegungen nicht unzugänglich, aber er ver-
sagt sofort, wenn es sich um praktische Betätigung handelt Die
Sorge um das eigene liebe Ich spricht hier allein mit, aber nicht Er-
wägungen einer praktischen Klugheit, und wie er selber des inneren
Gleichgewichts entbehrt, so ist seine ganze Lebensführung schwankend
und haltlos.
Bisher hat er es mit seinen 25 Jahren noch zu nichts gebracht,
obwohl es ihm wahrlich nicht an Gelegenheit fehlte, sich die für
einen bestimmten Beruf nöthigen Kenntnisse zu erwerben. An die
Zukunft denkt er auch heute trotz aller bösen Erfahrungen nicht; da-
für zu sorgen ist Sache seines Vaters ! Wie kindlich naiv sind seine
Vorstellungen darüber, was er später anfangen soll! Sie sind zu
kennzeichnend für das ganze Wesen eines Degenerirten, als dass ich
deren Mittheilungen Ihnen, m. H., vorenthalten möchte! Wenn er
vom Militär entlassen wird, will er eine Kneipe anfangen. Geld hat
er nicht, aber er denkt, eine Wirthschaft könne er schon für ein paar
tausend Mark pro Jahr pachten, und der Vater werde ihm wohl das
Geld geben. Er wird die Gäste nicht selbst bedienen! Wie kann er
das thun, so etwas macht der Wirth selber nicht, der sitzt am Büffet
und schenkt aus. Zuvor will er eine Zeitlang „Volontär" sein; ein
Vierteljahr wird genügen. Das Essen — ja, das macht der Koch
in der Küche! An die Buchführung, an den Einkauf der verschie-
denen Waaren u. s. w., ja, daran hat er noch gar nicht gedacht in
seiner Einfalt und Kurzsichtigkeit; nun, da muss er doch etwas länger
in die Lehre gehen.
Nun hört er vom Arzt, dass diese Beschäftigung gerade für ihn
recht bedenklich ist Flink giebt er den Plan auf, und er will nun
als Inspektor auf eine Plantage. Er hat zwar nichts gelernt von der
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II. SCHCLTZE
Landwirtschaft; aber dessen bedarf es auch nicht. Er hat ja doch
mit eigenen Augen gesehen, wie die Aufseher in Amerika auf den
Plantagen herumreiten, und das kann er doch auch. Na, wenn das
nicht geht, dann wird ihm vielleicht der Vater etwas Besseres sagen.
So etwa sind die Betrachtungen, die er über seine zukünftige
Thätigkeit anstellt, und jede für sich beweist, wie wenig er den An-
forderungen des praktischen Lebens gewachsen ist, selbst wenn man
diese nicht zu hoch stellt Aus Allem spricht eine völlige Unfähigkeit
in der Erfassung socialer Verhältnisse, wie man sie vielleicht noch
von einem Knaben in den Entwicklungsjahren, aber nicht von einem
25jährigen Menschen erwarten darf!
Kurz und treffend bezeichnen die Franzosen die Degenerirten
eben wegen dieses Fehlens der Harmonie als desequilibres.
Diese sind aber, wie ich oben schon andeutete, weiterhin dadurch
gekennzeichnet, dass sie auf Reize qualitativ oder quantitativ wesent-
lich anders reagiren wie der Durchschnittsmensch. Auch das können
wir bei X. leicht feststellen.
So viel Zeugen auch vernommen worden sind, alle stimmen darin
überein, dass X. ein jähzorniger Mensch ist ; und dass ihm ein solches
Zeugniss bereits von einem Lehrer ausgestellt wird, beweist, dass er
es bereits von Jugend auf war. Ich erinnere nur kurz an die mannig-
fachen Auftritte, die X. den Seinigen machte, in denen er, wenn ihm
seine Bitte, etwa das Verlangen nach Geld, gar nicht oder nicht hin-
reichend erfüllt wurde, fluchte, schimpfte, tobte, in brutalster Weise
die Seinigen mit dem Beile bedrohte, so dass diese sich flüchten raussten.
Es kann unter den Umständen nicht auffallen, wenn der eine oder
andere Zeuge von solchen Auftritten den Eindruck bekam, als ob X.
nicht mehr recht bei Verstand sei! Bei der Truppe erboste er sich
über einen verschmitzt lächelnden Kameraden derartig, dass er einen
Besen auf dessen Kopf zerschlug.
Wie roh sein Gefühlsleben ist, das konnten wir, m. H., auch in
der Anstalt beobachten.
Der geringste Anlass brachte ihn aus dem gemüthlichen Gleich-
gewicht. So forderte ihn einmal ein bewährter Pfleger in ruhiger
Weise, entsprechend den ärztlichen Anordnungen, auf, er möge das
betreffende Zimmer verlassen. Sofort brauste X. auf, er brauche sich
das nicht sagen zu lassen, er brauche hier nach Keinem etwas zu
fragen. Als der gleiche Pfleger den X. wenige Tage darauf bat, zu
Bett zu gehen, wurde er sofort wieder sehr erregt und verbat sich
jede Berührung; wer ihn anfasse, der sei eine Leiche. Da er sich
später noch öfter zu derartigen Drohungen hinreissen Hess, auch Miene
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Psychiatrische Gutachten.
machte, diese in Thätlichkeiten umzusetzen, so wurde X. aus Sicher-
heitsrücksichten dauernd auf den Wachsaal gelegt.
Diese Neigung zu Wuthausbrüchen berechtigte sicherlich die Poli-
zeibehörde seiner Heimath, X. als einen brutalen Menschen zu be-
zeichnen, und sie lässt es andererseits auch erklärlich erscheinen,
wenn die verschiedensten Zeugen einstimmig bekunden, es sei mit
ihm recht schwer auszukommen ; keiner wolle gerne was mit ihm zu
thun haben.
Noch deutlicher tritt uns die ungewöhnliche Reactionsfähigkeit
des X. entgegen, wenn es sich um Gifte handelt, die ihm zugeführt
werden; ich meine seine Reaction auf Alkoholzufuhr.
Es ist eine alte Erfahrung, dass gerade bei den degenerirten In-
nividuen der Alkohol ganz anders wirkt wie bei normalen Individuen,
dicht nur, indem schon geringe Mengen dieselbe Wirkung entfalten wie
sonst grössere Mengen, sondern vor Allem, indem die Art der Gift-
wirkung eine völlig andere ist.
Dass das auch bei X. zutrifft, lehren uns die mannigfachen
Zeugenaussagen. X., der schon in gesunden Zeiten brutal ist, wird
dann noch gewalttätiger, er beleidigt und droht dann nicht nur,
sondern er lässt dann auch, wie uns Zeuge B. glaubhaft und in Ueber-
einstimmung mit anderen Erfahrungen angiebt, an Personen und Gegen-
ständen seine Kraft aus. Die Steigerung seiner Reizbarkeit und Händel-
sucht durch den Trunk hat ihn darum auch so mannigfach mit den»
Strafgesetz in Conflict gebracht.
Aber es kommt auch zu eigenartigen, dem nüchternen Individuum
sonst fremden Störungen der geistigen Thätigkeit, zur Bildung von
mancherlei Wahnideen und einer gleichzeitig einhergehenden Einengung
des Bewusstseins. Geradezu klassisch ist das in den Acten mehrfach
erwähnte Erlebniss.
Sie haben gehört, wie die Eltern bis in Einzelheiten tiberein-
stimmend uns erzählten, dass sie eines Abends, vor etwa 2 Jahren,
ihren Sohn auf der Strasse im Rinnstein liegend fanden; er war be-
trunken und phantasirte, vor Angst in Schweis» gebadet. Er erzählte,
er habe eben den Schlosser C. D. erschossen, der liege an der und der
Brücke. Die Polizei komme, um ihn zu holen, und er verlangte
dringend Geld, um seinen Verfolgern, die er schon deutlich um sich
sah, zu entfliehen. Die Eltern brachten ihn in's Haus, wo er die
gleichen Ideen äusserte. Er wusste sich ein Dolch messer zu ver-
schaffen, stach damit um sich, trieb den Vater in die Flucht, drang
in das Schlafzimmer seiner Mutter und führte mehrere Stiche nach
deren Bett. Nur mit Mühe und Noth konnte er in's Bett gebracht
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62 IL ScHULTÄK
werden, wo er alsbald in einen tiefen Schlaf verfiel. AU er erwachte,
wusste er vom ganzen Vorfall auch nicht das Geringste.
Uebrigens äusserte X., wenn er betrunken war, nicht nur Wahn-
ideen persecutorischen Inhalts, sondern auch Grössenideen. So er-
fahren wir durch die Mutter, dass er sich dann für sehr reich hielt,
so dass er sich Wagen und Pferd halten könnte, dass er dann glaubte,
nicht der Sohn seiner Eltern, sondern der eines Grafen zu sein.
Eine der Hauptursachen der Entartung ist, um die ätiologische
Seite hier kurz abzuhandeln, erbliche Belastung; solche besteht hier
bei X. sowohl von Vaters wie Mutters Seite. Sie haben gehört, dass
ein Bruder der Mutter an Grössenwahn litt und deshalb in einer Irren-
anstalt untergebracht werden musste, wo er starb, dass ein Vetter der
Mutter gleichfalls geisteskrank war und eine ganz auffallende Men-
schenscheu erkennen Hess, dass ein Bruder des Vaters endlich dem
Trünke ergeben war.
Sodann kann man sich bei Betrachtung der Lebensgeschichte
des X. weiterhin nicht dem Eindrucke entziehen, dass die Eltern, be-
sonders die Mutter, recht uneinsichtige und schwächliche Naturen waren,
welche sich ihrer Pflichten bei der Erziehung nicht in vollem Maasse
bewusst waren. Nicht einmal heute schreiben und handeln sie ver-
ständig.
Ich behaupte durchaus nicht, dass der Wegfall einer sorgfältigen
und verständigen Erziehung die Degeneration verschuldet hat; ich
möchte nur hervorheben, dass diese auch zu ihrem Theile beige-
tragen hat.
Schliesslich dürfen wir die Trunksucht nicht unerwähnt lassen,
der sich X. schon in relativ jungen Jahren hingegeben und seitdem
immer gehuldigt hat.
Diese drei Schädlichkeiten haben alle in der einen Richtung ge-
wirkt, und ihr Vorhandensein kann unsere Annahme, X. sei ein Degene-
rirter, nur stützen, wenn natürlich auch nicht für sich allein beweisen.
Wir finden nun aber weiter bei den Degenerirten noch Eigen-
schaften, die auf der einen Seite nicht immer, sondern nur periodisch
sich geltend machen und die auf der anderen Seite nicht bei allen De-
generirten sich nachweisen lassen. Unter diesen nimmt die Neigung
zu impulsiven Handlungen wegen ihrer ausserordentlich engen Be-
ziehung zur Begehung gerade krimineller Thaten vom strafrechtlichen
Standpunkte fast die erste Stelle ein.
Unter impulsiven Handlungen versteht die Psychiatrie solche Hand-
lungen, denen nur ein einziges Motiv — und das ist der Trieb — zu
Grunde liegt.
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Psychiatrische Gutachten
Der Degenerirte thut dann eben das, was ihm in den Sinn kommt,
er überlegt nicht, was für oder gegen die Bethätigung seines Triebes
spricht, er kennt keinen Streit der Beweggründe zur Handlung. Der
Degenenrte bandelt so und muss so handeln Dank seiner krankhaften
< Organisation.
Weiter lehrt uns die Erfahrung, dass solche Individuen vielfach
ähnliche oder gar ganz gleiche Handlungen begehen ; der Eine stiehlt
immer, der Andere demonstrirt immer seine Genitalien, ein Dritter
legt immer Feuer an u. s. w. Das sind die Zustände, die zu der
bedenklichen, heute überwundenen Lehre von den auch Ihnen sicher-
lich bekannten Monomanien geführt haben.
Impulsive Handlungen können wir auch bei X. feststellen, und
zwar erstreckt sich diese Neigung einmal aufs Trinken und dann
aufs Reisen.
Ich bin aber weit davon entfernt, jeden Alkoholexcess nun auf
Rechnung eines solchen unwiderstehlichen Triebes zu setzen. Im Gegen-
theile, wir hören von X., dass er seit seinem 16. — 17. Lebensjahre,
seitdem er Tanzstunde gehabt hat, dem Trünke ergeben ist. Er trinkt
fast immer; in manchen Zeiten ist er nach eigener Angabe Tag für
Tag betrunken gewesen. Wenn er aber Zeiten hatte, in denen er
nicht trank, nun, so hatte er kein Geld oder es fehlte ihm an Ge-
legenheit, alkoholhaltige Getränke zu bekommen. Hätte er Gelegen-
heit gehabt, so würde er eben jeden Tag gekneipt haben, wie er
selber sagt.
Nun aber hat X. zweifellos in ganz unbestimmten Zwischenräu-
men ab und zu ein erhöhtes, fast unwiderstehliches Bedürfniss, zu
trinken. Er selbst merkte dieses, wie er mir mittheilte, wohl kaum,
aber der Mutter ist es aufgefallen, dass er dann besonders gereizter
Stimmung, übelnehmerisch und ärgerlich gewesen sei. Nachträglich
fällt ihm ein, dass er dann vorher vielfach schlecht geschlafen bat.
Kam dieser Zustand, dann hatte er ganz im Gegensatze zu sonst keine
Lust zum Spielen und Tanzen; er musste vielmehr nur trinken, immer
trinken, er lief von einer Kneipe zur anderen und schüttete wahllos
Alles herunter, was er nur bekam. Dann schlief er tief und wusste
nach dem Erwachen nur wenig oder gar nichts von Dem, was pas-
sirt war.
Auf der andern Seite bin ich aber auch ebenso wenig geneigt,
alle die vielen Reisen, die X. gemacht hat, als eine periodische krank-
hafte Eigenthümlichkeit zu deuten. Vielfach reist er nur, um sich für
den Augenblick Vergnügen zu verschaffen, ohne an später zu denken.
Andere Reisen aber führt er aus, weil er unwiderstehlich dazu
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64 II. Schültzi:
angetrieben wird. Lassen Sie mich, m. HL, statt vieler Auseinander-
setzungen seine eigenen Worte anführen: „Lange vorher war der
Gedanke nicht da; er kam meist ganz plötzlich und Hess mich dann
nicht wieder los. Ich wurde furchtbar wild, wenn ich nicht wegkam.
Ich hatte keine Angst, sondern nur einen Trieb, als wenn ich weg-
müsste. Es war mir so, als ob ich angebunden wäre und hingezogen
würde. Ich musste reisen, trotzdem es mir schon recht schlecht ge-
gangen war, und zu Hause brauchte ich gar nichts zu machen; da
hatte ich es sehr gut. Was ich mir dabei dachte, das weiss ich nicht.
Es ist, als ob mich eine Gewalt forttrieb, obwohl ich trübe Erfahrungen
gemacht hatte. Ich konnte es zu Hause nicht mehr aushalten, ich
musste weg, und es ist schon passirt, dass ich um 12 Uhr eine grosse
Reise antrat, während ich um 11 Uhr noch nichts wusste. Ich be-
komme eine förmliche Sehnsucht; es kommt mir nur auf das Reisen
an; und wenn ich in der Bahn sitze, fühle ich mich schon wohler. u
Das sind freilich seine eigenen Aussagen, die einer objectiven
Prüfung nicht wohl zugänglich sind; die sonst sicher berechtigte
Skepsis gegenüber ihrer Verwerthung können wir hier ausser Acht
lassen, da uns auch die Eltern unter Eid bekundet haben, dass ihr
Sohn häufig und plötzlich, ohne jeden ersichtlichen vernünftigen
Grund den Einfall bekam, in?s Ausland zu gehen; dann Hess er sich
gar nicht zureden, er musste weg, und er Hess Alles Hegen. Um so
grösserer Werth ist diesen Aussagen der Eltern, die unabhängig von
denen des Sohnes erfolgten, beizumessen, als sie die klinische Be-
deutung des Symptoms zu würdigen nicht in der Lage sind.
Ich glaube annehmen zu dürfen, dass diese Ausführungen Ihnen,
m. H., den Beweis erbracht haben, dass X. zu den Degenerirten mit
ausgesprochener Neigung zu impulsiven Handlungen gehört
Damit ist aber nur der erste Theil meiner Aufgabe gelöst, und
ich habe noch zu erörtern, wie unter diesen Umständen seine straf-
baren Handlungen aufzufassen und zu beurtheilen sind.
Ich möchte die Summe der ihm zur Last gelegten Thaten aus
praktischen Gründen in zwei Theile theilen; einmal bitte ich, allein
die unerlaubte Entfernung aus der Garnison berücksichtigen und dann
die Gesammtheit der anderen Delicte besprechen zu dürfen.
Was den Thatbestand der unerlaubten Entfernung angeht, so ist
der mit wenigen Worten wiedergegeben. X. verlangte an dem frag-
lichen Sonntage Urlaub, der ihm zuerst bewilHgt, dann aber vom
Feldwebel mit Rücksieht auf eine bald abzusitzende Gefängnissstrafe
wieder entzogen wurde. X. hielt den Feldwebel hierzu nicht für be-
rechtigt, und er ging weg, ohne Urlaub zu haben.
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Psychiatrische Gutachten.
65
Hinsichtlich der strafrechtlichen Würdigung dieser Handlung sind
wir auf seine eigenen Angaben angewiesen, und wir würden es, rein
menschlich betrachtet, schon verstehen, wenn X. hierbei die Unwahr-
heit sagen würde, um dadurch seine Lage besser zu gestalten. Da
aber X., so viel schlechte Eigenschaften er auch haben mag, nach
Anderer und meiner Erfahrung Glauben verdient, da seine Angaben
unter sich und mit den klinischen Erfahrungen übereinstimmen, so
darf man ihm, meine ich, Glauben beimessen.
Nun giebt uns X. an, dass er an jenem Tage zur Stadt habe
fahren müssen; es sei ihm so gewesen, als ob er wegreisen müsse,
und wenn er angebunden gewesen wäre, wäre er nicht zu halten ge-
wesen. Wir werden also, wenn wir ihm glauben, seine Wegreise von
der Garnison als eine impulsive Handlung deuten, also als eine Hand-
lung, die, nachdem deren Vorstellung im Bewusstsein des Indivi-
duums aufgetaucht ist, in die That umgesetzt wird, ohne dass das
pro et contra überlegt, ohne dass deren Tragweite ermessen wird.
Aber nicht nur das, sie muss auch sofort ausgeführt werden; ein dem
Kranken unverständlicher Drang zwingt ihn dazu, eine innere Un-
ruhe bemächtigt sich seiner, die nicht eher nachlässt, bis die Hand-
lung erfolgt ist.
Wir haben somit einen Zustand vor uns, der beide im § 51 St.
G. B. verlangten Kriterien der Unzurechnungsfähigkeit erfüllt, einmal
einen Zustand krankhafter Störung der Geistesthätigkeit und zweitens
eine dadurch bedingte Aufhebung der freien Willensthätigkeit.
Mit um so grösserer Berechtigung müssen wir X. den Schutz
des genannten Paragraphen zusprechen, als wir wissen, dass die
Neigung zu triebartigen Handlungen gerade unter dem Einfluss von
Affecten sich besonders leicht und intensiv geltend macht; es ist aber
leicht ersichtlich, dass X. bei seinen lebhaften Affectschwankungen
die Verweigerung des erbetenen Urlaubs besonders peinlich empfand,
um so peinlicher, als er die nachträgliche Zurückziehung der einmal
ertheilten Erlaubniss als eine ungerechtfertigte Handlung ansah.
Hinsichtlich der Beurtheilung der anderen X. zur Las»t gelegten
Strafthaten steht uns zweierlei Material zu Gebote, einmal die Aus-
sagen des X., über deren Verwendbarkeit ich auf meine Ausführungen
von vorhin zurückweise, sodann die Angaben der Zeugen.
Was X. über die kritische Zeit anzugeben vermag, das ist herz-
lich wenig; aber das Wenige bekundet er zu den verschiedenen Zeiten
immer in der gleichen Weise. An dem betreffenden Sonntage ist er
nach seiner Schilderung in die Stadt gefahren und hat dort viel Bier
getrunken; er selber schätzt die Menge auf 30 Glas! Er erinnert sich
ArehiT für KrimJnalMthropologi«. XI. 5
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6ti
II. ScWl'LTZE
nur dunkel, dass er sieb Abends längere Zeit auf der Strasse mit
einem Mädchen unterhalten bat, dass er am andern Morgen, als er
halbwegs nüchtern aufwachte, mit seinem Kameraden Z. im Chaussee-
graben lag. Mit diesem hat er den ganzen zweiten Tag hindurch
weitergetrunken, und um sich das nöthige Geld zu verschaffen, noch
seine Uhr versetzt.
Wie er aber an diesem Abend von der Patrouille heimgebracht
worden ist, wie er in der Kaserne empfangen wurde, das weiss er
nicht; er hat nur das unbestimmte Gefühl, als ob er sich widersetzt
habe. Von allen weiteren Vorkommnissen weiss er aus eigener Kennt-
niss gar nichts. Er ist nur sehr erstaunt, als er am zweiten Morgen
beim Erwachen sieh in der Zelle fand, mit Stricken an die Pritsche
gebunden. Er verspürte etwas Schmerzen im linken Arm und hatte
das dunkle Gefühl, als ob er gekämpft habe.
Auf der anderen Seite haben wir die Aussagen der Zeugen. Die
einen gaben an, X. sei ganz gerade gegangen, er habe noch gut laufen
können, er habe eine militärische Haltung angenommen, er habe offenbar
seine Vorgesetzten erkannt. Andere gaben an, X. sei nicht sinnlos be-
trunken gewesen, sondern er habe gewusst, was er gethan; er habe
noch ganz vernünftige Antworten gegeben. Dann wieder hören wir,
dass er „turkelte", dass er wunderlich war im Kopfe, dass er den
Officier in schlaffer Haltung und eordialem Tone anredete, dass er
vom Feldwebel Essen verlangte, da er noch Geld habe. Weiter erfahren
wir, dass er sich wie toll geberdete, dass er wüthete und tobte, dass
er eine Eisenstange mitsammt Krampe losriss.
Was iässt sich nun daraus schliessen?
Ich möchte gleich vorw eg bemerken, dass ein Laie nicht der Sach-
verständige sein kann, der über die Frage entscheidet, ob hier eine
sinnlose Betrunkenheit vorliegt oder nicht, und ich halte es, neben-
bei gesagt, für recht bedenklich, wenn der Untersuchungsrichter die
Vernehmung eines Zeugen darüber anordnet, ob die Betrunkenheit
so stark ist, dass nach seiner Ansicht die freie Willensbestimmung
ausgeschlossen ist. Wie wenig Verständniss die Zeugen für die Beur-
teilung derartiger Zustände haben, das scheint mir schon daraus
hervorzugehen, dass das Heulen des Kameraden von X. von einem
Zeugen als Ausdruck der Beue autgefasst wird. Nach Lage der
Sache halte ich es für viel wahrscheinlicher, dass man es hier mit
einer selteneren Spielart der Betrunkenheit, mit dem sogenannten heu-
lenden Elend, zu thun hat
Wie man aber auch über die Urtheilsfähigkeit der Laien gegen-
über solchen Zuständen denken mag, das Eine steht fest, dass, wenn
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Psychiatrische Gutachten.
67
eine atypische Reaction des Alkohols in Frage steht, nur der Psychiater
berechtigt ist, zu urtheilen. Das ist der gegebene Sachverständige.
Die Zeugenaussagen bieten in ihrer Mannigfaltigkeit hinreichendes
Material zu einer facbgemässen Beurtheilung. Wir wissen, dass der
Alkohol bei Degenerirten weniger auf das motorische Gebiet wirkt, als
bei Andern; und in der That fällt es den verschiedenen Zeugen auf,
dass die Bewegungen des X. alle sicher und schnell erfolgen. Daraus
darf natürlich nicht geschlossen werden, er sei nicht sinnlos betrunken
gewesen, ebensowenig wie aus der Thatsache, dass er einen Vorge-
setzten vorschriftsmässig grüsste. Ich meine, das ist eine Thätigkeit, die
bei den älteren Soldaten geradezu automatisch vor sich geht, genau so
automatisch, wie das Auf- und Zuschliessen der Hausthüre durch den
heimkehrenden Trunkenbold; und keinem Menschen wird es natürlich
einfallen, daraus allein den Schluss ziehen zu wollen, dieses Individuum
sei wohl nicht sinnlos betrunken.
Verfolgt man die Zeugenaussagen des genaueren, so kann man
feststellen, dass X. sich zuerst leidlich geordnet benimmt; erst in dem
Augenblick tritt er so wüst und roh auf, als er hört, dass er in die
Arrestzelle gebracht werden soll; da erst widerstrebt er, während er
bis dahin ruhig mitgeht, er widersetzt sich, und nun folgt ein Delict
dem anderen. Nun wissen wir aber, dass dieser atypische oder com-
plicirte Bausch ganz plötzlich und unvermittelt bei dem betrunkenen
Individuum einsetzen kann im Anschluss an einen Affect. Ich bin
geneigt, dies auch hier anzunehmen, und ich halte es für nicht un-
wahrscheinlich, dass X., als er den Befehl hörte, dass er in eine Arrest-
zelle gebracht werden sollte, geraüthlich sehr alterirt wurde und damit
die ungewöhnliche Reaction auf die Alkoholzufuhr auslöste; die mo-
torische Entladung, die nun einsetzte, ist fast typisch; wir begegnen
ihr vor Allem noch bei der Epilepsie, und oft genug liegt hier sowohl
wie da ein Angstaffect zu Grunde. Die Aeusserung von X., er habe
das Gefühl, als ob er gekämpft habe, lässt es nicht ausgeschlossen
erscheinen, dass auch bei ihm die Angst die Handlungen dictirt hat
Doch ich möchte nicht auf eine weitere Analyse jenes Zustandes
eingehen. Ich glaube, meine bisherigen Ausführungen genügen. Wir
rinden einen durch Zufuhr grosser Alkoholmengen entstandenen Zu-
stand, der mancherlei Charakteristisches hat; eine geringe Betheiligung
der motorischen Sphäre, das Nebeneinander geordneter und unge-
ordneter, unverständlicher, widersinniger Handlungen, dann intensive
motorische Entladung, Verfallen in einen tiefen Schlaf. Erwachen aus
ihm mit einer fast völligen Erinnerungslücke.
Alle diese Momente sprechen mit einer Sicherheit, soweit von einer
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II. Sc*hultzk
solchen bei einer Begutachtung wie der vorliegenden die Rede sein
kann, dafür, dass X. sich zur Zeit dieser strafbaren Handlungen in
einem Zustand von Bewußtlosigkeit befand, in welchem er der Fähig-
keit ermangelte, planroässig und zielbewusst zu handeln und sich zu
entscheiden.
Dass auch diese Bewußtseinsstörung nicht auf eine selbstver-
schuldete Trunkenheit zurückzuführen ist, das wird dadurch wieder
mehr als wahrscheinlich gemacht, dass X. an dem fraglichen Tage
in sich den Drang fühlte, zu trinken; er wurde dazu wieder, wie er
selbst sagte, geradezu getrieben.
Mithin treffen auch hier die Voraussetzungen des § 51 St G.B. zu.
Gestatten sie mir noch, m. H., mit einigen wenigen Worten
Stellung zu der Ansicht der Herren Vorgutachter zu nehmen. Ich
will durchaus nicht behaupten, dass X. nicht an Dipsomanie leidet
und nicht von diesem Standpunkte aus zu begutachten sei.
Ich gebe gerne zu, dass Vieles zu Gunsten der Dipsomanie oder
der weiteren Diagnose Epilepsie spricht. Aber andererseits hat mich
die genaue Beobachtung des X. während seines sechswöchigen An-
staltsaufenthaltes in dieser Annahme schwankend gemacht
Nur einige wenige Punkte möchte ich herausgreifen. Er gab
mir auf meine wiederholten Fragen an, dass er vor den als pathologisch
gedeuteten Reiseunternehmungen weniger das Gefühl der Angst, der
Unruhe, als das eines Triebes gehabt habe, dessen Einwirkung er sich
nicht zu entziehen vermocht habe. Doch das will nicht viel besagen.
Auch mir gab er an, dass ihn zeitweilig eine trübe Stimmung
überfalle, aber aus eigenem Antriebe setzte er hinzu, er mache sich
Gedanken wegen seines verfehlten Trebens, er empfinde Reue, und er
denke mit Schrecken an die Zukunft Das ist doch ein gesundes
Empfinden, wie wir es bei X. nur recht selten, und dann auch nur
vorübergehend, nicht nachhaltig finden. Jedenfalls liegt kein zwingen-
der Grund vor, diese Zustände in seinem Gemüthsleben als periodische
Depression aufzufassen, der wir so oft bei Epileptikern begegnen.
Die ungewöhnliche Art des Rausches sowie Angstzustände, wie
deren einer im Garnisonlazareth beobachtet ist, sprechen ebenfalls nicht
unbedingt nur für Epilepsie, da die gleichen Erscheinungen auch auf
dem Boden der Degeneration vorkommen.
Was ich zu Gunsten meiner Ihnen hier entwickelten Ansicht an-
führen möchte, das ist der Umstand, dass diese der ganzen Persön-
lichkeit des X. meiner Ansieht nach mehr gerecht wird.
X.lässt nicht nur zwischen den Episoden viel Auffallendes erkennen,
sondern ist vor Allem schon ein ab ovo psychopathisches Individuum.
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Strafrechtliche Gutachten.
69
Gross ist aber der Unterschied zwischen der Ansicht der Herren
Vorgutachter und meiner Meinung nicht; er liegt mehr auf klinischem
als auf strafrechtlichem Gebiete. Sind wir doch Beide der Ueber-
zeugung, dass X. von einem krankhaften Drang beseelt war, der die
Straffreiheit involvirt.
Darauf wurde X. entsprechend dem Antrage des Vertheidigers
und des Vertreters der Anklage nach kurzer Berathung freigesprochen.
Auf Befragen erklärte ich noch, dass X. meiner Ansicht nach
dienstuntauglich sei, dass er nach dem bisherigen Vorleben nichts
Gutes verspreche, mithin gemeingefährlich und einer Irrenanstalt zu
überweisen sei.
X. war natürlich wenig von dieser Aussicht erbaut, um zweifellos
wieder später ebenso sehr auf seine völlige geistige Gesundheit hin-
zuweisen, wie er jetzt angesichts der drohenden Strafe behauptete
ein Geisteskranker zu sein.
Wenige Stunden nach der Freisprechung schrieb übrigens X.
seinen Eltern und bat sie, ihn bald abzuholen, aber in guter Toilette
zu erscheinen, um auf die Herren einen guten Eindruck zu machen.
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III.
Soll die Strafbarkeit der fahrlüssigen
falschen eidlichen Aussage vor Gericht im Strafgesetzbuch
beibehalten werden?
Von
Juatizrath B. Martin, Itechteanwalt in Nürnberg.
Der 9. Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuches, umfassend
$ 153 bis 163 führt die üeberechrift Meineid.
§ 153 sagt, dass mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft wird,
wer einen ihm zugeschobenen, zurückgeschobenen oder auferlegten
Eid wissentlich falsch schwört.
§ 154 bedroht mit Strafe denjenigen, welcher wissentlich ein
falsches Zeugniss oder Gutachten vor den zuständigen Behörden abgibt
Für obige Frage interessirt noch § 163, welcher in Abs. 1 sagt:
„Wenn eine der in den §§ 153 bis 163 bezeichneten Handlungen
aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, tritt Gefängnissstrafe bis
zu einem Jahre ein*'.
Dieser § schaltet sobin aus § 153 und 154 den Thatbestand des
Wissentlichen aus und setzt an dessen Stelle Fahrlässigkeit.
Der Rechtslehrer Oppen hof führt in seinem Commentar zum
St G. B. aus, dass bei § 163 der vollständige Thatbestand der Verbrechen
mit der Modification vorliegt, dass statt der dort erheischten
Wissentlich kei t der Falschheit eine Fahrlässigkeit bei
der Beurkundung von etwas objectiv U n w a h r e m vorliegt.
Es finde also § 163 auch Anwendung auf einen unrichtig aus-
geschworenem Glaubens- oder Ignoranzeid. Oppenhof ist hierbei noch
der Meinung, dass der Umstand, dass der Schwörende von der Rich-
tigkeit der bekundeten Thatsachen überzeugt war, an sich die An-
wendung des § 163 nicht ausschliesse. Ols hausen, welcher in seinen
Anschauungen milder zu sein scheint, sieht in Mangel der Anstrengung
des Gedächtnisses eine Fahrlässigkeit.
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Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage u. s. w. 71
II.
Bei meinen weiteren Ausführungen mache ich keinen Anspruch
auf besondere Gelehrsamkeit, ich will mich auch in keiner Weise
über herrschende Streitfragen und deren Richtigkeit einlassen. Mein
Boden, auf welchem ich stehe, ist derjenige der Praxis und meine
Anschauungen gründen sich auf diejenigen des Volkes und auf die
Beobachtungen, welche ich im Verkehr mit denjenigen Personen
machte, welche meinen Schutz oder meinen Rath in Anspruch nahmen.
Im Volke sieht man die Strafe als ein Uebel an, welches Denjenigen
zu treffen bestimmt ist, welcher die als allgemein anerkannte Rechts-
ordnung verletzt, und zwar absichtlich verletzt, wer sich über die-
selbe bewusst hinwegsetzt. Dagegen hat die Meinung, dass es auf
den Willen des Verletzenden nicht ankommt, weil die Gesetzeskennt-
nise bei Jedem vorausgesetzt wird, im Volke nie ein Verständniss
gefunden, es hat vielmehr das Gefühl sich gegen diese Anschauung
aufgelehnt.
Klar ist, dass Jeder weiss, dass man nicht stehlen, dass man
nicht unterschlagen, dass man nicht betrügen, dass man keinen falschen
Eid schwören darf. Hierüber herrscht im Volke kein Zweifel, so
wenig wie darüber, was man unter stehlen, falsch schwören u. s. w.
versteht.
Aber die feinen Doctrinen und Unterscheidungen, die oft aufge-
stellt wurden und die Rechtssprechung die zum Theil noch herrscht
welche eine Handlung zu einer strafbaren stempelten, für welche dem
Volke jedes Verständniss fehlt, haben ein Unheil bewirkt, welches
nur Denjenigen unbekannt ist, welche dem Empfinden des Volkes
ferne stehen.
Ich erwähne nur ein Beispiel. In vielen bäuerlichen Gegenden
ist es Brauch, dass nach dem sogenannten Versprach, d. h. wenn
man einig ist, dass man sich heirathet, der Verkehr mit der Braut
im Hause derselben dem Bräutigam gestattet ist. Derselbe fensterlt
d. h. steigt Nachts ein und bleibt bei seiner Braut Wenn er dies
nicht thut, wird er für einen langweiligen Buben gehalten. In niederen
Volkskreisen wird kein Anstand genommen, dem Bräutigam, wenn
die Heirathspapiere eingereicht sind und die Braut mit ihrer Mutter
zusammenlebt, in die Familiengemeinschaft aufzunehmen, in welcher
er nach der Hochzeit ohnedies verbleibt. Dass in diesen Fällen die
Eltern wegen Verbrechens der Kuppelei mit Zuchthausstrafe von
mindestens 1 Jahr zu verurtheilen sind, konnte Niemand, als das
Reichsgericht begreifen. Das Volksbewusstsein empörte sich hiergegen
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72
III. Maktin
derartig, dass Abhilfe geschaffen werden musste. Freilich konnte
man in Berlin lediglich einen Beisatz durchsetzen, wonach mildernde
Umstände zugelassen wurden.
In Bayern sind meines Wissens nur auf Anzeige, welche meist
Bosheit geboren hat, Verurtheilungen erfolgt, als das Reichsgericht
mit seiner strengen Auffassung hervortrat und es wurden Verurthei-
lungen der Gnade des Regenten empfohlen. Bei einem Falle weiss
ich, dass den betroffenen alten Vater nach der Verurtheilung der
Schlag getroffen hat
Diese Abschweifung gehört streng genommen nicht zur Sache,
sie ist nur insofern von Bedeutung, als ich hiermit beweisen will,
dass Strafgesetze dem Volksbewusstsein entsprechend, klar und bundig
sein und juristischen Doctrinen und Auslegungen, an welche das Volk
nicht denken kann, keinen Raum gewähren dürfen. Eine gesetzliche
Bestimmung aber, wie sie nicht sein soll, welche nur schädlich und
unheilvoll wirken kann, ist der § 163 St G. B. Was nun die Eide,
welche gewöhnlich geschworen werden, anlangt, so betreffen sie ent-
weder bestimmte wahrgenommene Thatsachen, unter welchen sowohl
die Zeugen als auch die Parteieide fallen und worunter ich auch die
Eide über Angabe von Vermögensbestandtheilen (Offenbarungseid)
rechne oder Eide, welche in der Ueberzeugungsform geschworen
werden, d. h. darüber, dass man nach gewissenhafter Nachforschung
zu einer bestimmten Ueberzeugung gelangt ist. Endlich kommen noch
die Eide der Sachverständigen in Betracht.
III.
Was nun die Eide der Sachverständigen anlangt, so ist hier meines
Erachtens jede Fahrlässigkeit oder doch jede Verurtheilung hieraus
ausgeschlossen. Jeder Sachverständige hat die Pflicht, sein Gutachten
nach reiflicher Erwägung, nach bestem Gewissen abzugeben. Es wird
schwer sein, ihm nachzuweisen, dass er nicht nach seinem besten
Wissen das Gutachten abgegeben hat
Ist das Gutachten aber von der Art, dass es gegen alle Regeln
der Kunst und Wissenschaft sich auf einen dem Vorschlagenden
dienenden Standpunkt stellt, so dass die Absicht des Sachverständigen
unverkennbar und nachweisbar ist, dass er sich gegen besseres Wissen
in den Dienst einer Partei stellt, so liegt Fahrlässigkeit überhaupt
nicht vor.
Handelt der Sachverständige aber nach bestem Wissen und Ge-
wissen, so kann man ihm Fahrlässigkeit nicht vorwerfen. Denn es
handelt sich ja um sein Wissen, um den Umkreis seiner Kenntnisse
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Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Auasage u. 8. w. 73
und es ist verfehlt, den Maassstab eines höher begabten oder kennt-
nissreicheren Mannes als Grundlage dafür anzunehmen, dass eine Fahr-
lässigkeit auf Seite des Anderen vorliege. Wer nach seiner Ansicht
eine Materie beherrscht hat keinen Anlass, nach Ansichten Anderer
zu forschen und wer jene Ueberzeugung in sich trägt, hat keinen
Anlass, sich um weitere Anschauungen umzusehen. Entspricht dieser
Ansicht dem Hochmuthe eines beschränkten Geistes, so ist hierdurch
noch keine Strafbarkeit gegeben.
IV.
Zu einem gleichen Resultate kommt man beim Parteieide oder
Zeugeneide über bestimmte wahrgenommene Thatsaehen.
Hier kann nun vorkommen, entweder, dass man ohne es zu wissen,
das Bild der erlebten Thatsache falsch aufgenommen hat oder dass
man sich nach und nach in der Erinnerung die aufgenommene That-
sache in einzelnen Punkten unrichtig fixirt.
Für ersteren Fall kann ich ein vor Kurzem selbst erlebtes Bei-
spiel aufführen. Eine Dame erklärte mir, dass ich in einer bestimmten
hell erleuchteten Strasse ihr und ihrem Manne Nachts 12 Uhr be-
gegnet sei und sie nicht gegrüsst habe. Ihr Mann bestätigte dies. Ich
war aber an diesem Tage schon früh nach Hause gegangen und dort
geblieben. Ich konnte ihr den Irrthum nicht ausreden. Sie ist heute
noch von dieser Thatsache überzeugt und würde diese sicherlich mit
reinem Gewissen beschwören. Wenn sie nun dies in der That be-
schworen hätte, könnte man einwenden, dass sie in einem solchen
Falle aber allen Anlass gehabt hätte, sich zuerst zu erkundigen? Dies
kann man wohl einwenden, aber diese Dame hat eben keinen Anlass,
sich zu erkundigen, weil ihre Ueberzeugung feststeht. Es ist eben
der grosse Fehler, seinen Nebenmenschen nach sich selbst zu beur-
theilen und insbesondere aus den später sich ergebenden Thatsaehen
zu seh Hessen, was ein Anderer hätte thun sollen. Man könnte hier
sicher nicht sagen, dass ein fahrlässiger Eid vorliegt, weil es nicht
schwer war, sich vor der Vernehmung hierüber Kenntniss zu ver-
schaffen. Es lag eben für die Dame nach deren innersten Ueber-
zeugung kein Anlass vor, sich zu erkundigen. Verfehlt ist die Mei-
nung, es sei eben die Pflicht gewesen, sich zu erkundigen, womit ich
nicht sagen will, dass das Gespenst der Verurtheilung wegen Fahr-
lässigkeit nach der Doctrin und den mehrere Jahre anhaltenden An-
schauungen des Reichsgerichts, des Musterbildes für unsere Strafrechts-
pflege, diese Dame nicht bedroht hätte.
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111. Martin
V.
Andere Hegt die Sache bezüglich des Offenbarungseides, wonach
Jemand den Bestand eines ihm bekannten Vermögens angeben soll.
Hier hat Jeder die Verpflichtung, bevor er schwört, sich genau zu in-
formiren, was ja auch nicht schwierig ist, da die anzugebenden Gegen-
stände vor Augen liegen oder doch bekannt sind. Hat der Schwörende
dies gethan, so fällt ihm keine Fahrlässigkeit zur Last, hat er es nicht
gethan, sondern hält er es nicht für der Mühe werth, Nachforschungen
anzustellen, so kann von Fahrlässigkeit nicht mehr die Rede sein,
dann nimmt er eben das Risiko des wissentlich falschen Eides auf sich.
VI.
Nun kommt noch der Eid, wonach Jemand beschwört, nach ge-
wissenhafter Nachforschung zur Ueberzeugung der Richtigkeit der
beschworenen Thatsache gekommen zu sein. Was beisst nun Nach-
forschung und wie weit hat sich dieselbe zu erstrecken?
In den meisten Fällen wird die Gelegenheit Nachforschungen
zu halten, eine sehr umgrenzte sein. Jedenfalls kann man nur da
Nachforschungen halten, wo man glaubt, etwas sicheres erfahren zu
können. Wie weit diese Nachforschungen zu gehen haben, wann sie
genügend sind, ergiebt sich nach der Individualität der Personen
ganz verschieden. Es geht auch hier, wie bereits bemerkt, nicht an,
seine eigene Pereon bei Beurtheilung anderer Personen als maass-
gebend zu Grunde zu legen. Hierzu kommt, dass später nach durch-
geführter Untersuchung Quellen auftauchen können, welche dem
Schwörenden unbekannt waren. Man ist zu leicht dann versucht,
anzunehmen, dass auch diese Quellen bei einiger Aufmerksamkeit
hätten gefunden werden können. Diese Annahme, zu welcher spätere
Ergebnisse verleiten, ist eine unrichtige. Hat Jemand nach seiner
Meinung Alles das gethan, was nach seiner Meinung geeignet war.
eine gewisse Ueberzeugung über eine Thatsache zu erhalten, so kann
aus eben bemerkten Gründen der geschworene Eid nicht als fahr-
lässig angenommen werden. Wenn Oppenhof sagt, dass der Um-
stand, dass der Schwörende von der Richtigkeit der bekundeten That-
sache überzeugt ist, an sich die Anwendung des § 163 nicht aus
schliesst, so ist diese Meinung meines Erachtens eine verfehlte. Was
soll denn „an sichu bedeuten V Wenn Jemand von der Richtigkeit
der beschworenen Thatsache überzeugt ist, beschwört er nach seiner
Ueberzeugung die Wahrheit und kann nicht bestraft werden.
Nicht unberührt kann ich eine Anschauung Oppenhofs lassen.
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i
Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage u. s. w. 75
dass fahrlässiger Eid dann vorliegt, wenn der aufgelegte Eid resp.
dessen Inhalt fahrlässiger Weise missverstanden ist Was soll denn
damit gesagt werden? Wenn ein Eid, was überhaupt nicht vor-
kommen soll, derartig ist, dass er missverstanden werden kann, so
kann Derjenige nicht gestraft werden, welcher ihn so schwört, wie
er ihn verstanden bat Ein aufgelegter Eid soll übrigens so gefasst
werden, dass ein Missverständniss nicht möglich ist. liegt aber noch
etwas im Eide was dem Laien ein Missverständniss ermöglicht, so ist
es Pflicht des Richters, hierüber dem Schwörenden, bevor er den Eid
abnimmt, eine Aufklärung zu geben. Thut er dies nicht, so trifft ihn
ein schwerer Vorwurf, eine Pflichtverletzung, wegen welcher es Un-
recht ist, den Schwörenden Missen zu lassen.
VII.
Interessant ist es noch, die Rechtssprechung des Reichsgerichtes
über fahrlässigen Falscheid kennen zu lernen. Hier ist vor Allem
zu bemerken, dass ich diejenigen Urtheile ausscheide, welche sich auf
den Offenbarungseid, wonach Jemand verpflichtet ist, sein Vermögen
anzugeben und die Richtigkeit dessen zu beschwören, beziehen. Denn
wenn Jemand beschwört, dass die vorhandenen Mobilien seine Ehe-
frau in die Ehe gebracht hat, während er sie auf Abzahlung kaufte,
oder wenn Jemand verschweigt, dass er Theilhaber einer offenen
Handelsgesellschaft ist, wenn Jemand seinen Gehalt, den Besitz eines
Pelzrockes verschweigt, so liegt überhaupt kein fahrlässiger Falscheid,
sondern ein wissentlicher Meineid vor. Ist der Fall so geartet, dass
er einer milderen Beurtheilung würdig wäre, so ist nicht § 163 an-
zuwenden, sondern es liegt eben ein Mangel in der gesetzlichen Be-
stimmung insofern vor, als bei § 153 mildernde Umstände nicht vor-
gesehen resp. zugelassen sind.
Was aber die übrigen Fälle anlangt, so sind dieselben insofern
interessant, als sie erkennen lassen, wie gefährlich es ist, dem Richter
eine strafrechtliche Bestimmung an die Hand zu geben, durch welche
ein Angeklagter ganz den Anschauungen eines Richters oder der mo-
mentan herrschenden Richtung in die Hände gegeben ist.
Oppenhoff hat in der neuesten Auflage seines Conimentare
die Meinung ausgesprochen, dass es auf den Grund der Fahrlässig-
keit nicht ankomme, dass dieselbe auch bei einem Rechtsirrthum vor-
kommen könne. Rechtsirrthum sei regelmässig nur dann als Fahr-
lässigkeit anzunehmen, wenn der Schwörende nach Lage des concreten
Falles die Pflicht hatte, sich die richtige Kenntniss zu ver-
schaffen. Das Reichsgericht sagt in seiner Entscheidung vom
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III. Martin
21. Juni 1S80, dass eine allgemeine Verpflichtung, Bich bei einem
Rechtsverständigen über die einschlagenden civilrechtlichen Bestim-
mungen zu erkundigen, nicht überall eine verantwortlich machende
Fahrlässigkeit enthalte. Mit solchen Grundsätzen und Anschauungen
kann man doch in der Strafrechtspflege nicht arbeiten, wo es darauf
ankommt, sich in die Seele des Angeklagten und seine Anschauungen
hineinzudenken, wenn man ihn strafrechtlich beurtheilen will. Wem
man auferlegen will, sich erst über civilrechtliche Bestimmungen zu
erkundigen, von diesem muss man doch erst wissen, ob er nach
seiner Geistesrichtung dies für nöthig hielt Was heisst das Wort
nicht Teheran? was heisst concreter Fall?
Wenn einmal mit solchen Begriffen gearbeitet wird, so ist es
schon besser, eine strafgesetzliche Bestimmung zu streichen, welche
nur zu Ungerechtigkeiten führen kann und ich stehe stets auf dem
Standpunkt, dass eine ungerechte, dem Volke nicht verständliche Ver-
urteilung viel mehr Schaden bringt, als wenn einmal ein Schuldiger
der Bestrafung entgeht
Es ist dies zwar auch eine verbrecherische Ansicht in den Augen
mancher strenger Kriminalisten, allein ich halte dieselbe doch für die
richtige.
Am IG. Februar 1883 hat das Reichsgericht ein freisprechendes
Urtheil aufgehoben. Es hatte ein Zeuge ein bestimmtes Ereig-
niss, über welches selbst keine Differenzen vorlagen, als am 23., 24.,
25. Februar geschehen bezeichnet, während es am 26., 27., 28. Februar
geschehen war. Der Erstrichter sprach frei, weil der Angeklagte von
der Richtigkeit seiner Zeitangaben im Augenblick der Vernehmung
überzeugt gewesen sei und eine Pf licht dem Zeugen nicht
obliegt, vor der Vernehmung hierüber Erkundigungen einzuziehen.
Der Zeuge habe lediglich die Pflicht, nach bestem Wissen auszusagen,
was er zur Zeit der Vernehmung weiss.
Das Reichsgericht hob dieses Urtheil auf. Die Fahrlässigkeit ist
nach dessen Ansicht zu suchen im pflichtwidrigen Verhalten des
Schwörenden, welches ihn dahin gebracht hat, die Unwahrheit eidlich
zu erhärten, der Zeuge hätte sich vorbereiten, Erkundigungen ein-
ziehen sollen, es handle sich nicht um fahrlässige Unwissenheit, sondern
Fahrlässigkeit in der Unterlassung eines Handelns, wo ein solches
geboten war.
Dieses Urtheil ist unrichtig, psychologisch unbegreiflich. Wer
von einer Thatsache überzeugt ist, hat doch gar keinen Anlass sich
zu erkundigen, ob seine Ueberzeugung richtig ist. Und wenn Jemand
sich erkundigen und ein Anderer ihm sagen würde, dass die Sache
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Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage u. s. w. 77
sich anders verhält, darf er dann von seiner bestimmten Ueberzeugung
abweichen? Wie ist es denn dann, wenn der Andere eine unrichtige
Ueberzeugung gehabt hätte? Wie kann man sich dann vorbereiten?
Weiss man denn, was man Alles gefragt wird?
Wenn solche Urtheile bekannt werden, entstellt eine Unsicherheit
in der Ergründung der Wahrheit, indem jeder Schwörende hinter sich
bereits den Staatsanwalt sieht, sich nicht mehr traut, eine bestimmte
Aussage zu machen, sich vielmehr darauf beschränkt, seine Aussagen
als seine Meinung zu bezeichnen. — Diese reichsgeriehtliche Ent-
scheidung hat in der Praxis schnell ihre Jünger gefunden.
Das Reichsgericht hat aber bald selbst eine andere Richtung
'ingenommen. In seiner Entscheidung vom 8. Januar 1892 hat es
den Erstrichter, welcher nichts Anderes that, als dem Geiste des Reichs-
gerichts zu folgen, reprobirt und sich dahin geäussert:
„.Der oben raitgetheilte Satz „Bei gehöriger Aufmerksamkeit
konnte und musste die Angeklagte einsehen, dass das von ihr eidlich
Bekundete nicht der Wahrheit entsprach-, entbehrt jedes concreten,
greifbaren Inhaltes, gibt nur eine formelmassige Umschreibung der
subjektiven Voraussetzung eines fahrlässigen Falscheides, lässt aber
nicht im Mindesten ersehen, was die Angeklagte hätte bedenken und
worauf sie ihre Aufmerksamkeit hätte richten sollen, um die bei ihr
festgewurzelte Vorstellung als eine solche zu erkennen." u Das Reichs-
gericht ist nun der Anschauung geworden, dass der Zeuge, wenn bei
ihm eine Thatsache nach bestem Wissen zweifellos feststeht, sie auch
als feststehend zu bekunden hat und auch beim Widerspruch anderer
Zeugen nicht verpflichtet ist, zu wiederholen, dass er nur sein bestes
Wissen bekunde.
Auch am 16. Februar 1894 musste ein Urtheil aufgehoben werden.
Der Erstrichter hat folgende Ansicht seiner Verurtheilung zu Grunde
gelegt:
«Die Angeklagte hat es bei der Erinnerung an den Vorfall an
der gehörigen Aufmerksamkeit und Vorsicht fehlen lassen und sie
hätte, wenn sie dieselbe angewendet hätte, wozu sie genügende Zeit
und Gelegenheit hatte, nach den ihr eigenen geistigen Fähigkeiten
erkennen können und müssen, dass die von ihr beschworene That-
sache den wirklichen Verhältnissen nicht entspricht. Sie war zu einer
Prüfung um so mehr verpflichtet, als es ihr keinen Augenblick ent-
gangen sein konnte, dass diese Bekundung für den Ausgang des Straf-
verfahrens von maassgeblicher Bedeutung gewesen ist."
Mit Recht hat das Reichsgericht dieses Urtheil aufgehoben und
ausgeführt :
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IU. Martin
„Diese Begründung: ist unzureichend und beruht auf einer Ver-
kennung der im § 1 63 St G. B. vorausgesetzten Fahrlässigkeit. Be-
fand sich die Angeklagte nun einmal in einem tatsächlichen Irrthume,
hatte sich bei ihr eine falsche Vorstellung über die Reihenfolge der
in Betracht kommenden Vorgänge festgesetzt, so ist nicht verständlich,
wie sie durch „Aufmerksamkeit und Vorsicht44 ihren Irrthum ver-
meiden konnte. Es muss daran festgehalten werden, dass im Allge-
meinen, wie der erkennende Senat bereits in dem Urtheile vom
8. Januar 1902, (Entsch. des R.-Gs. in Strafsachen Bd. XXII, S. 297)
hervorgehoben hat, das Gedächtniss durch blosse Anstrengungen des
Willens und der Aufmerksamkeit nicht dazu gebracht werden kann,
richtig zu funetioniren.*
Auch am 2. Getober 1894 war das Reichsgericht in die Not-
wendigkeit versetzt, ein Urtheil aufzuheben und von Interesse ist
folgende Ausführung:
„Es wäre daher zu prüfen gewesen, ob und inwiefern der Ange-
klagte gleichwohl, da er bestimmt in Abrede stellte, mit dem N. ge-
sprochen und zusammen mit ihm gegessen zu haben, den Zeugeneid
verletzte. Hierbei hätte insbesondere erwogen werden müssen, ob
denn wirklich gerade diese Thatsache im Vergleiche mit dem ander-
weitigen Gegenstande seiner im Uebrigen nicht beanstandeten Aus-
sage von so besonderer Bedeutung gewesen war, dass sie sich seinem
Gedächtnisse mit Noth wendigkeit einprägen musste. Der Umstand
allein, dass andere Zeugen von seiner Aussage abwichen, konnte dem
Angeklagten keinen Anla&s geben, von seiner Aussage, wenn er diese
für wahr hielt, abzugehen; dass ihm aber besondere Anhaltspunkte
zur Auffrischung seines Gedächtnisses geboten seien, oder dass er sich,
wie es in dem Urtheile beisst, in Widersprüche verwickelt habe, ist
nicht ersichtlich. Der erste Richter hat offenbar auf die Aussage
der erst vernommenen Th.'schen Eheleute erhebliches Gewicht gelegt
und ist von der rechtsirrthümlichen Annahme ausgegangen, dass ein
objectiv falscher Eid entweder auf Vorsätziichkeit oder auf Fahrlässig-
keit zurückgeführt werden müsse, während eine fahrlässige Verletzung
des Zeugeneides nur angenommen werden darf, wenn der Zeuge eine
objective falsche Aussage abgiebt, obwohl er bei seiner Vernehmung
die Wahrheit hätte wissen können.*4
Hiermit hat das Reichsgericht seine Anschauung vom 16. Feb-
ruar 1S83 missbilligt.
VIII.
Nach dieser Excursion in die praktische Rechtspflege ist aus
derselben zu entnehmen, dass das Reichsgericht öfters in die Lage
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Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen falschen eidlichen Aussage u. 8. w. 79
versetzt war, in sehr ernster und bestimmter Weise die Anschauung
des Untergericbtes über fahrlässigen Falscheid zu corrigiren.
Welche Fälle aber nicht an das Reichsgericht kamen, weil die
Angeklagten in ihrer Bestürzung sich unterworfen haben oder nicht
wussten, dass ihnen noch ein Rechtsmittel zu Gebote steht, ist unbe-
kannt Jedenfalls sind die wenigen dem Reichsgericht unterstellten
Fälle nicht erschöpfend und liegt eine Anzahl von Verurtheilungen
vor, welche sich anlehnend an die Doctrinen maassgebender Rechtslehrer
oder der momentanen Auffassung des obersten Gerichtshofes besser
nicht erfolgt wären.
Fehlgriffe in der Praxis sind nie ausgeschlossen, aber im höchsten
Grade bedenklich erscheint es, wenn das Gesetz die Fehlgriffe be-
günstigt durch Aufstellung von Begriffen, welche den Richter nur zu
leicht verleiten, seine individuellen kritischen Anschauungen als maass-
gebend bei Beurtheilung der geistigen Vorgänge anderer Menschen
zu erachten. Auch der gewissenhafteste Zeuge kann irren, er kann
sich selbst täuschen, er kann je nach seiner individuellen Anschauung
ein ihm gegebenes Bild anders gestalten, er kann auch nach und nach
durch Beeinflussungen sich eine andere Ueberzeugung bilden. So
lange der Zeuge von seiner inneren Ueberzeugung nicht abweicht,
handelt er nicht fahrlässig. Würde er anders aussagen, so wäre diese
von seinem Standpunkt aus betrachtet, meineidig. So lange er aber
eine feste innere Ueberzeugung hat, hat er keinen Anlass hierüber
erst Erkundigung einzuziehen und die Meinung Anderer seiner Ueber-
zeugung zu substituiren.
Welcher Richter endlich vermag zu beurtheilen, ob die nach bester
Ueberzeugung gegebene Aussage nur auf oberflächliche Eindrücke
sich bezieht?
Ich schliesse meine Erörterungen mit dorn Hinweise auf die vor-
trefflichen Ausführungen des Reichsgerichtsrathes a. D. Dr. Steng-
lein in Leipzig in den Verhandlungen des 26. Deutschen Juristen-
tages Bd. I. (Gutachten) S. 56, welcher diese Frage ebenfalls ver-
neinend beantwortet und hierbei auch die bisher in verschiedenen
Landern bestehenden gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt
Es ist daher nur zu wünschen, dass dieser § 163 in ein Straf-
gesetzbuch nicht aufgenommen, wo er besteht, gestrichen wird.
Ich möchte nur noch bemerken, dass im bayerischen Strafgesetz-
buch vom 10. November 1861 eine solche Bestimmung nicht bestanden
und sich in der Praxis kein Bedürfniss nach derselben gezeigt hat,
wie dies auch Reichsgerichtsrath Stenglein in seinem oben bemerkten
vorzüglichen Gutachten hervorhebt
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IV.
iSmile Zola* In memoriam.
Seine Beziehung zur Kriminalanthropologie und Sociologie.
Von
Medicinalrath Dr. P. Nack© in Hubertusburg.
Dahingegangen ist der gewaltige Barde, ein Füret im Reiche der
Geister, der mit Ibsen und Tolstoi ein seltenes Dreigestirn bildete,
das seine tiefen Furchen in die Gedankenwelt eines halben Jahr-
hunderts zog. Er starb seinen tragischen Tod zur rechten Zeit, sagt
man, just als sein Stern zu verbleichen begann.
Wir wollen hier nicht Zola's literarisch -künstlerischen Werth
untersuchen, weil dies mehr Sache der eigentlichen Literaturhistoriker
ist. Noch lebt zudem sein Andenken zu frisch, als dass man hier ein
völlig gerechtes und abschliessendes Urtheil darüber fällen könnte.
Interessant für den Unparteiischen ist es aber zu sehen, wie auch
seine literarisch-künstlerische Einschätzung immer höher stieg, nach-
dem das theologisch- moralisirende Gebälfer über seine angebliche Un-
sittlichkeit allmählich mehr und mehr verstummte.1)
War es ja doch Verblendung zu behaupten, Zola wälze sich ab-
sichtlich in Schmutz, mit Wollust male er die gewagtesten Situationen
aus und thue dies nicht am wenigsten, um Leser anzulocken, indem
er ihren niederen Trieben schmeichle. Es gehört nur wenig Ueber-
legung und Lektüre dazu, um solche Beschuldigungen als albern hin-
zustellen. Da er sich vorgenommen hatte, hauptsächlich die Nachtseiten
des zweiten kaiserlichen Paris zu schildern, und zwar concreter Weise,
so war es unausbleiblich, dass er, wollte er ein wirklicher Sitten-
schilderer sein, die Personen und das Milieu möglichst wahrheitsgetreu
1) Audi die ganz einseitige, /. Th. sogar total falhchc Beurteilung Zola's
seiten» Nordau's (Entartung. 2. Bd. Berlin 1S93), hat zum Glück Zola wenig
geschadet. Nordau spielt sich gern unter Anderen als Psychiater auf und bringt
dann oft ganz unhaltbare Behauptungen vor. wie er denn als glühender Verehrer
Lombroso» kritiklos des»cu mehr als zweifelhafte Theorieen auftischt
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fimile Zola.
81
darstellen musste, nicht als Fälschung ä la Salontiroler oder etwa so
wie Auerbach die dörflichen Typen verbal! bornisirte. Er musste
also die Gedanken und die Sprache der betreffenden Berufs- und
Volksschichten wiedergeben, das Jargon der feilen Dirne verwenden
u. s. w. Und noch gab er nicht die volle, krasse Nacktheit wieder,
sondern deutete Vieles nur an, was ein Hintertreppen-Romanschrift-
steller breit und lüstern geschildert hätte. Selbst sein laszivstes Werk:
Nana, lässt dies genugsam erkennen. Hier würde manch anderer
Schriftsteller viele Details noch weiter ausgemalt haben, die Zola
nur errat hen lässt Seine Cynismen sollen nicht als solche wirken,
sondern — man liest dies überall zwischen den Zeilen — abschrecken
und zum guten Wege leiten. Zola 's Romane sind nicht nur cultur-
historisch wichtig, sondern, wie ich behaupte, eminent moralisch,
freilich in anderer Weise wirkend, als die Moral der Geistlichen und
Lehrer. Zuzugeben ist allerdings ohne Weiteres, dass diese Art von
Moralpredigt nur für Erwachsene und Erfahrene passt, die zugleich
die mancherlei Uebertreibungen , deren sich Zola schuldig macht,
richtig würdigen können. Für die Jugend, den Unerfahrenen sind
und bleiben sie zum grossen Theile nur Giftblumen. Damit ist also
der Kreis, den Zola's Werke finden sollen, wesentlich eingeschränkt,
aber hier wirken sie nicht die Sinne kitzelnd, sondern tragisch, und
deshalb „reinigend*4 im Sinne von Aristoteles.
Viele Sittenschilderungen hat es freilich schon vor Zola gegeben,
Schilderungen bald der höheren, bald der niederen Schichten, bald
mehr wahr oder nicht, bald humoristisch angehaucht oder nur zur
Belustigung dienend u. s. w. Bei Zola ist aber Alles bitter ernst Er
ist der strenge Sittenrichter und durch Hinweis auf die eiternden
Wunden glaubt er eine Mission zu erfüllen. Ein Kritiker nennt ihn
daher mit Recht den „Juvenal* seiner Zeit. Trotz fruchtbarer, wenn
vielleicht auch etwas einseitiger Phantasie, die ihn befähigte, immer
neue Gestalten (ca. 2000!) und Lagen zu ersinnen, ist er im Grunde
doch der gelehrte Analytiker und Kritiker geblieben, ein echter Schüler
Taine's, der erst auf Grund von massenhaften wissenschaftlichen Daten
"eine Romane aufbaut und ihnen so einen soliden, dauernden Unterbau
giebt Allerdings passirt es ihm hierbei öfters, dass er als Laie sich
bez. der Tragweite gewisser Theorieen irrt — z. B. betreffs der Ver-
erbung — , oder in den angesammelten Notizen Wesentliches und Un-
wesentliches zusammen verarbeitet Das sind aber immerhin nur
kleine Ausstellungen. Er steht durch seine Methodik thurmhoch über
den meisten seiner Zeitgenossen. Seine Sprache ist aber ungelenk,
grobkörnig, man merkt es ihm an, dass er kein Vollblutfranzose ist,
ArehlT für KrimiB»lanthropologte. XL f>
82
IV. XXCKE
Sie wird daher schneller veralten, als die seines grossen Vorgängers
Balzac, nnd nicht entfernt reicht sie an die schöne Diction eines
Bourget oder gar an das elegante und fascinirende Französisch eines
Marcel Pr£vost oder Loti heran.
Zwei deutliche Penoden lassen sich in Zola's Schaffen erkennen.
Die erste, grössere, umfasst sein monumentales Werk der Rougon-
Macquart Hier ist er vorwiegend Pessimist, obgleich er in seinen
schwärzesten Bildern immer noch einige Lichtpunkte anzubringen
weiss. Er lässt sich nicht auf Heilung der Schäden ein; er will
letztere nur schonungslos aufdecken, wobei er in seinem Hasse gegen
das zweite Kaiserreich sicher zu weit geht, daher manches zu schwarz
malt In seinen 3 Städteroraanen und in den letzten zwei Werken
— das dritte ist eben im Drucke begriffen — zeigt uns Verfasser
dagegen ein ganz neues Gesicht Er ist hier Reformator, ungeschminkter
Optimist und vollkommen überzeugt, dass die Menschheit ganz
gesunden könne, durch das Evangelium der Arbeit, Abstreifen dog-
matischer und abergläubischer Fesseln u. s. w. Hier jagt er leider
solchen Utopieen nach, dass selbst der simpelste Leser sich von der
Undurchführbarkeit derselben überzeugt und davon sich abgestossen
fühlen rauss, was zum grossen Theile den Niedergang Ruhmes
mit bewirkte. Auch war schliesslich die Phantasie erlahmt, die Wieder-
holungen und Längen wurden immer häufiger, die Situationen manch-
mal an den Haaren herbei gezogen, ja, Manches erinnerte bedenklich
an die Technik der Hintertreppenromane. Trotzdem zeigen sich bis
zuletzt noch viele poetische Perlen. —
Sein Hauptwerk ist also der Cyklus der Rougon-Macquart, und
nur staunend kann man trotz mancher Einwendungen das Ganze über-
schauen. Es ist auch nicht der nackte Naturalismus, der den Autor
hier leitet, sondern er handelt stets seinem Principe getreu, dass ein
Kunstwerk ^ein durch ein Temperament gesehenes Stück Naturu sein
soll. Trotz möglichster Beachtung alier Realien und scharfer Beob-
achtung von I^and und Leuten taucht er doch alles in die Färbung
des Prismas, durch welches er die Welt betrachtet. Dadurch erst
kann in der That ein Werk zum Kunstwerk erhoben werden, wenn
ein subjectiver Ton überall sichtbar wird, der nackten, absolut objec-
tiven Photographie gegenüber. Diese subjective Seite seines Schaffens
zeigt sich auch in seiner merkwürdigen Liebe zur Verkörperung leb-
loser Dinge, wie z. B. der Lokomotive, und zwar von Anfang an.
Das macht kein wahrer Naturalist! In ihm steckt eben mehr: auch
ein Romantiker. Zola's warme Menschen- und Gerechtigkeitsliebe
ferner pulsirt überall und ringt sich schliesslich zu einem unmöglichen
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Kmile Zola.
83
Optimismus durch, wie wir schon sahen. Nur da, wo sein Hass
£egen das kaiserliche Regiment die Oberhand gewinnt, wird er un-
gerecht, weniger schon in der Aufstellung gewisser Typen, wie wir
noch sehen werden. Einmal wird er sogar aus Connivenz ungerecht.
Deutscherseits hat man ihm nämlich mit Recht den Vorwurf gemacht,
dass er in einem grossen Werke: „la D6bacle'k die deutschen Soldaten
meist als rohe Barbaren darstellte und zwar wider besseres Wissen.
Er selbst hat seiner Zeit gebeichtet, dass er vollständig von der Grund-
losigkeit dieser Behauptung tiberzeugt sei, dies aber seiner franzö-
sischen Leser halber gethan habe, welche er durch seine klassische
und wenig schmeichelhafte Darstellung der inneren Ursachen des Zu-
sammenbruchs auf französischer Seite schwer gekränkt hatte. Ver-
zeihen wir ihm also diese offenbare Lüge!
Doch wir wollten Zola ja von einer anderen Seite her unter-
suchen, bez. seines Verhältnisses nämlich zur Kriminalanthropologie
und Sociologie. Das wird uns gleichzeitig Gelegenheit geben, einige
wichtige allgemeine Principien zu besprechen. Eine Vorfrage erhebt sich
hier zunächst Was befähigte ihn, sich mit den Problemen jener Dis-
ciplinen zu beschäftigen? Von jeher hatte er sich speciell für Natur-
wissenschaften interessirt, damit natürlich auch für den Causalzu-
*ammenhang der Dinge. Dem bio- oder sociologischen Causalnexus
nachzudenken scheint ihm aber erst während seiner Studienzeit beige-
kommen zu sein, angeregt wohl durch das wahre Kaleidoskop mensch-
licher Typen in den Romanen des grossen Balzac, dann aber beson-
dere durch das Studium Ta ine's. Durch Letzteren beeinflusst, er-
kannte er immer mehr, dass jeder Charakter, jedes mensch-
liche Thun die Resultante eines angeborenen Elements
und des Milieus im engeren und weiteren Sinne sei. Er
ward also überzeugter Determinist und glaubte fast mathema-
nsch den Charakter und die kommenden Dinge aus oben genannten
Hauptfactoren construiren zu können. In thesi hat er sicher Recht.
Wenn es nämlich gelänge, absolut sicher den angebornen — vielleicht
richtiger gesagt: eingeborenen — Factor eines Menschen in allen
Details zu kennen, ferner genau das Milieu, in dem er lebte, sowie
die daraus niedergelegten Gedächtnisshilder und die Gedankenwelt,
wenn man endlich die ihn erfüllenden Gedanken und Gefühle in den
einer Handlung vorangehenden Minuten, nebst dem begleitenden all-
gemeinen Körperzustand sicher feststellen könnte, so müsste absolut
sicher jede Handlung oder Unterlassung in jedem Momente seines
Lebens construirbar sein. Da aber leider alle diese Prämissen uner-
füllbar sind, so ist der Schluss zwar hinfällig, darum aber noch lange
6*
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84
IV. SÄCKE
nicht falsch. Er ist sogar logisch ahsolut richtig, nur die Prämissen
können nie ganz erfüllt werden, immerhin aber doch bis zu einem
gewissen Grade. Das Ganze steht also zweifelsohne auf einer soli-
deren Basis als alle sonstigen metaphysischen Schlüsse. Der Deter-
minismus und die Lehre des Nichtexistirens eines freien Willens im
eigentlichen Sinne bildet daher mit Recht eine stolze Errungenschaft
der heutigen Naturwissenschaft, die auch immer mehr und mehr von
der Rechtswissenschaft und Philosophie anerkannt wird, freilich mit
der dogmatischen Theologie sich schlecht verträgt
Mit diesem Grundsatze des Determinismus hat Zola schon einen
Fuss in die Kriminalanthropologie gesetzt. Sein Fehler ist vielleicht
nur der, dass er seine Constructionen doch hie und da etwas zu ge-
wagt aufbaute. Weiter war er von dem tiberwiegenden Ein-
flüsse des endo- über den des exogenen Factors im
Menschenleben völlig tiberzeugt, namentlich bez. der Wirkung
der Vererbung. Hier ging es ihm jedoch leider so, wie es vielen
iAien ergeht: er übertrieb diesen Einfluss. „Die Stammmutter , sagl
Sommerau ') in seiner lesenswerthen Studie über Zola, .eine ge-
borene Fouque, ist schwachsinnig und epileptisch und hat chronische
Geisteskrankheit in ihre Sippe gebracht, von der kein einziges Mit-
glied völlig gesunde Nerven, einen völlig normalen und harmonischen
Charakter hat." Dies ist fabelhaft übertrieben ! Eine solche Familie
hat es kaum jemals gegeben. 2) Auch in seinem „Dr. Pascal" hat er
die Vererbungstheorie auf die Spitze getrieben. Aehnliches passirt be-
kanntlich gleichfalls I bsen. Man vergesse aber nicht, dass Zola kein
Arzt, noch weniger ein Irrenarzt ist; ihm sind also solche Uebertrei-
bungen nicht allzuhoch anzurechnen. Ein Verdienst ist es jedenfalls
von ihm, dass er im Gegensatz zu den neuesten Schriftstellern bewusst
auf den grossen Einfluss des endogenen Elements hinwies und weiter-
hin auch bewusst den Wirkungen des Milieus auf dasselbe nachgeht,
während Balzac dies alles mehr unbewusst thut und jedenfalls den
angeborenen Factor viel weniger in Anschlag bringt.3) Das Milieu haben
schon viele Schriftsteller vor oder gleichzeitig mit Zola dargethan,
wenn auch nicht immer mit klarer Absicht und nicht so eindringlich.
Denn, um diesen Einfluss darzulegen, ergeht sich Zola oft in die
lt Semmerau, ftmilc Zola. Wissenschaftliche Beilage der Leipziger Zeitung.
1902. Nr. 12t». 7. Octbr.
2) Nordau (I.e.) behauptet, dasB die Geschichte der Familie Kerangal den
Stoff zu Zola's sämnitlichcu Romanen geliefert habe was er natürlich nicht
beweisen kann — und dass der Stammbaum der Kougon-Macquart dem der
Korangars nachgebildet wäre.
8) Dass Balzac aber schon durch reine Beobachtung Vieles richtig voraus-
sah, zeigt die Notiz im Arcluvio di psichiatria etc 1002. p. fi05.
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I'lmile .Zola.
85
geringsten Details, in häufig weitschichtige Ausmalung, deren Zweck
gerade dem Leser anfangs nicht einleuchten will. ') So werden die
traarigen hygienischen Verbältnisse der Armen, ihre schlechte Nah-
rung, das Spärliche von Licht und Luft, der Schmutz, das Cantinen-
leben u. s. w. in grausiger, fast photographischer Treue wiedergegeben.
Ebenso aber auch die Atmosphäre des Reichthums, Luxus u. s. w., kurz
alle Höhen und Tiefen der menschlichen Gesellschaft.
Ein grosses Verdienst Z ola' 8 beruht ferner darin, dassersehr
früh schon auf den „männertödtenden" Alkohol hinwies
and seine furchtbaren Folgen nicht bloss für das Individuum und das
Familienleben, sondern namentlich für die Nachkommenschaft dar-
stellte. Jeder, der den „Todtschläger" gelesen hat, sieht mit Schaudern
die Menschen in der ekeln Fuselregion sich bewegen: und wer mit
den schrecklichen Folgen des Alkohols einigermaassen vertraut ist,
wird die wahrheitsgetreue Schilderung des Verfassers nur bewundern
können. Mit fast cynischer Offenheit riss er den Verband von der
Wunde los und zeigte sie den Menschen als abschreckendes Beispiel.
Damals, als der „Todtschläger" zuerst erschien, kannte das Publikum
diesen Erbfeind des Menschen in Paris relativ noch wenig und hielt
deshalb die Beschreibung Z o 1 a 's für ungeheuer übertrieben. Als jedoch
vor etlichen Jahren dasselbe Werk in Form eines Dramas dort auf den
Brettern erschien, waren alle Anwesenden über die Wahrheit der Bilder
geradezu verblüfft und erschüttert. Hatte doch Jeder unterdess am
hellen lichten Tage die traurigen Opfer des Soffs sogar auf den
eleganten Boulevards genügsam studiren können! Aber nicht nur
die Zerrüttung aller Familienbande durch den Schnapsteufel wird uns
vorgeführt, wie auch das selbstverständliche Zurückgehen der pecu-
nären und socialen Lage, sondern wir sehen den Trinker intellektuell,
besonders aber ethisch immer tiefer sinken und sogar zum Verbrecher
werden. Gerade dieser Zusammenhang zwischen Alkohol
und Verbrechen tritt überall klar zu Tage. Nicht weniger
drastisch sehen wir die Wirkung des Fusels auf die Kinder, wie sie
so oft von Geburt an geistige und moralische Krüppel sind und es
Ii Wenn N ordau sagt, es »ei in der Dichtkunst eine Verirrung, die Theorie
de* Milieu» vorzubringen, so bestreite ich das entschieden. Die Phantasie hat
dadurch keinen Schaden gelitten und wahre Poesie lässt sich sicherlich auch auf
wissenschaftlicher Basis errichten, wie wir dies z. B. in Jordan 's ..Demiurgos-*
neben. Anderweitig meint Nordau: „Statt künstlerischer Gestaltung versucht
er. uns Wissenschaft zu geben, und er giebt uns falsche Wissenschaft . . Auch
«las ist falsch, abgesehen davon, dass uns Zola zwar keine strenge Wissen-
schaft giebt, sicher aber auch keine falsche, wenigstens nicht allgemein gesprochen.
Ein Hanptverdienst liegt sicher mit darin, dass er gewisse wissenschaftliche That-
>aehen, die eben berührt wurden, erst popularisirte.
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8H
IV. NÄCKK
durch das traurige Milieu nocii mehr werden. Typisch hierfür ist
die kleine Nana im „Todtschlägeru. Schlecht genährt, elend aussehend,
sehen wir in ihr schon alle späteren Schattenseiten angedeutet. Früh-
zeitig geschlechtlich erregt, späht sie durch die halbgeöffnete Thür
des Schlafzimmers, wo der betrunkene Vater eben mit der Mutter
coitirt So kann nichts Anderes als eine Dirne aus ihr werden!
Aber auch die übrigen Wurzeln des Verbrechens wer-
den aufgedeckt Es giebt da „geborene Verbrecher" im Sinne
Lombroso's — die wir bekanntlich ablehnen — , ferner Leidenschafts-
Gelegenheitsverbrecher in Hülle und Fülle ; und Zola hätte nicht der
grosse Schilderer menschlicher Leidenschaften sein müssen, wenn er
nicht auch hier den nahen Schritt zum Verbrechen dargethan hätte.1)
Wir sehen den traurigen Einfluss von Noth und Elend auf das Ver-
brechen, ebenso aber auch des Geldes, der Habsucht, der Weiberherr-
schaft u. s. f. bei gewissen Menschen. Die Psyche des Verbrechens
wird secirt. Hierbei lässt sich deutlich erkennen, dass Zola von einer
speeifischen Verbrecherpsychologie nichts wissen will,
sondern sie nur aus der normalen Psyche gleichsam herauswachsen
lässt. Wir sehen genug äusserlich schon abstossende Delinquenten.
Auch die Gefahren des Geschlechtstriebs und seiner Perversionen werden
geschildert, wie überhaupt wohl Alles, was die Abwege der mensch-
lichen Seele kennzeichnet.
Aber alle äussere, scharfe Beobachtung würde Zola wenig ge-
nützt haben, wäre er nicht zweitens zugleich auch ein feiner Psycho-
log gewesen. Am prägnantesten, fast peinlich, tritt dies in seinem
.lugendwerk, in Therese Raquin, in Erscheinung. Jeder Gedanke
wird hier zergliedert und logisch reiht sich ein Gedanke an den an-
deren, eine Handlung an die andere. Man hat von gewissen Seiten
dieses Werk als Hintertreppenroman bezeichnet und seine Psychologie
als falsch hingestellt. Das ist sicher unrichtig. Wie die Charaktere
einmal gegeben sind, musste Alles logisch so vor sich gehen und
nicht anders. Das, was selten, aussergewöhnlich ist, ist darum noch
l) Lombrogo (Nordau I.e.», sagt freilich bez. der Gestalt des Morden*
Lantier in „La bete huraaine": „Zola hat meiner Uebcrzeugung nach Verbrecher
im Leben nicht beobachtet . . . Seino Verbrechergestalten machen nur den Ein-
druck des Blassen und Verzeichneten gewisser Lichtbilder, die Portrait« nicht
nach dem Leben, sondern nach Oelgcmälden wiedergeben." Ob dies Urtheil
wirklich gerechtfertigt ist, in dieser Allgemeinheit wenigstens, möchte ich sehr
bezweifeln und mit mir gewiss Andere auch. Ein Mann, der, wie Zola, die
Monscheu so beobachtet hat, wird genug verbrecherische Personen aller Art an-
getroffen haben. Auch die Mörder stellen durchaus nicht immer das Bild dar,
wie es Lombroso schematisch entwirft. Es ist mir ausserdem sehr wahr-
scheinlich, dass Zola bei seiner Gründlichkeit die Gelegenheit ergriffen hat, die
Insassen eines Gefängnisses zu besuchen.
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Kmilc Zola.
87
nicht falsch. Wir vergessen immer, das« auch im gewöhnlichen Leben
die sogenannten Normalen in so manchen Dingen sich abnorm ver-
halten und dass unendlich viel Zwischenstufen von hier bis zur geistigen
Erkrankung führen. Davon muss selbstverständlich auch die Psycho-
logie betroffen werden. Um also in psychologischen Dingen einen ge-
rechten Maassstab zu gewinnen, dürfen wir nicht fragen: wie würdest
du dich in einem solchen Falle verhalten, sondern: wie kann und darf
die betreffende Person mit ihren angeborenen Eigenschaften und in
ihrem Milieu sich benehmen? Stimmt Letzteres mit den Prämissen
überein, so ist die Psychologie wahr. Wenn uns nun trotzdem die
Folgerichtigkeit in Themse Raquin peinlich berührt, so kommt es daher,
dass wir 1. nicht gewöhnt sind, unsere eigenen Gedanken und Handlungen
so eingebend zu analysiren; und 2. die geschilderten Charaktere uns ab-
gössen. Ganz Aehnliches erleben wir ja auch in der grossartigen No-
velle von Otto Ludwig: „Zwischen Himmel und Erde8 und in Bour-
get's „le disciple% dessen Held fast die Grenze der Wahrscheinlich-
keit streift, trotzdem aber sehr wohl denkbar ist. Auch in Tolstoi's
r Auferstehung" haben wir eine ähnliche Seelenanalyse oder in Dosto-
jewski^ „Raskolnikow*. So eingehend psychologisch wie in Therese
Raquin sind freilich die meisten anderen Figuren Zola's nicht behandelt
Wir werden hier vielmehr gezwungen, die Zergliederung nach einigen
Andeutungen, Handlungen oder Unterlassungen selbst vorzunehmen.
Trotzdem tritt uns bei selbst flüchtig Gezeichneten meist eine hin-
reichend scharfe Charakterisirung entgegen, so dass ich nie habe be-
greifen können, wie Zola bloss Typen, Schemen, Abstractionen, aber
keine lebenden Menschen gezeichnet haben soll. Sicher kommt es
ihn) zunächst auf das Allgemeine, Typische an, z. B. im Bauern, im
Geldprotzen, in der Dirne u. s. f. Daneben aber giebt es stets noch
eine Menge rein individueller Züge, die sich zu einem besonderen,
persönlichen Charakter zusammenschliessen.
Freilich geschieht es bisweilen, dass Zola dabei auf, ich will nicht
sagen, unmögliche, aber doch sehr gesuchte Wege geräth, oder aber
Züge bringt, die mindestens überflüssig sind, ja unästhetisch wirken.
Im Momente fallen mir einige Beispiele aus seinen Städteromanen:
Rome und Paris, ein. Die jugendliche Gräfin in „Ronie* hatte dem
directen oder indirecten Anstürmen ihres Geliebten, ihres leiblichen
Vetters, nach fleischlicher Umarmung bisher stets widerstanden. Als
nun der Mann auf dem Todtenbette lag, entkleidet sie sich in Gegen-
wart ihrer Umgebung, bereut in ihrer heissen Liebe, dass sie seinem
Wunsche nicht früher nachgab und will dies jetzt bei dem Sterbenden
nachholen! Eine widerliche, trotzdem vielleicht nicht unpsychologische
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1
88 IV. NXcke
Handlang, die aber um so ekler wirkt, als vorher die erschütternde
Scene der letzten Oelung vor sich gegangen war. Weiterhin sehen
wir den brutalen, uncultivirten I^andcuraten, der Früchte vergiftet hat,
um eine seinem hohen Gönner missliebige Person aus dem Wege zu
schaffen. Auch dies ist durchaus möglich und sicher nicht bloss im
Mittelalter vorgekommen, wie hier und da gewisse Mordprocesse katho-
lischer Geistlicher, besonders im Süden Europas, oder gar im spani-
schen Amerika beweisen. Aber diese immerhin überaus seltene Hand-
lung war hier ganz unnöthig, da der Tod des Geliebten der Grafin
ganz anders hätte herbeigeführt werden können. Wahrscheinlich wollte
aber Zola in seinem Hasse gegen die Priester ihnen etwas am Zeuge
flicken, wobei er jedoch sicher nicht daran dachte, diesen Vorgang
etwa verallgemeinert zu wissen. Hat er doch manche herrliche Gestalten
unter ihnen gezeichnet. So kam es jedenfalls, dass Manche ..Rome*
zu den Hintertreppenromanen zählen, was absolut falsch ist Ich er-
innere ferner an den Ingenieur in „Paris", der in seinem verkehrten
Fanatismus gegen die Religion die Sacr6-Coeur-Kirche auf dem Mont-
martre in die Luft zu sprengen beabsichtigt, woran er in der elften
Stunde nur durch den Bruder verhindert wird. Sicher ist ein solcher
ganz zweckloser Fanatismus möglich, aber in dieser Gestalt brauchte
er in dem Stücke nicht aufzutreten.
Wir sehen also Zola nicht bloss verschiedenartig die Krimi-
nalanthropologie streifen, sondern als feinen Psychologen auch die
Kriminalpsychologie. Aber damit noch nicht genug, zeigt er sich uns
auch als kundiger Sociolog. Er schildert meisterhaft die einzelnen
Volksschichten, von unten bis oben, in besonderen Repräsentanten,
denen, wie gesagt, jedoch stets noch individuale Züge anhaften. Er
führt unserem Auge so den Proletarier, den Bürger, den Rentner,
den kleinen und grossen Beamten, den Börsianer, Geldprotzen, Par-
venü, den alten, verarmten Adligen, den kleinen Krämer, den Gross-
kaufmann, den Diplomaten u. s. w. vor. Diese Personen sind im All-
gemeinen so wahr geschildert, dass sie eben in jedem I^ande und zu
jeder Zeit vorkommen können und das eben verleiht ihnen die all-
gemeine Bedeutung. Manche Charaktere kann man freilich von einer
gewissen Einseitigkeit oder Uebertreibung nicht freisprechen, besonders
wenn sie mehrfach in gleicher Zeichnung auftreten und deshalb erst
recht den Eindruck des Typischen zurücklassen.
So bat Z o 1 a z. B. in „la Terre" dem Bauer sicher zu viel Schlimmes
aufgehalst.') Wer aber denselben genauer kennen lernt, wobei es im
1) Siehe Notiz 3 auf S. !>4 dies«* Aufsatzes.
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i
Kmile Zola.
89
Allgemeinen ziemlich gleichgültig ist, wo der Bauer sich befindet, wird
dem Kerne der Darstellung nur zustimmen können. Der Geiz, die
Habsucht, der Ultraconservatismus, das Fehlen jeglicher Ideale, das
gewöhnliche Heiraten aus Geldrücksichten, die nicht seltene geistige
Beschranktheit trotz gewisser Schlauheit u. s. w., sind solche Schatten-
seiten, die jeder Kenner nur bestätigen wird. Aus dem Milieu und aus
der Inzucht wird man diese Qualitäten erklären können. Natürlich giebt
es viele Ausnahmen, doch kommt es immer darauf an, was das Häu-
figere ist Auf dem 3. internationalen psychologischen Congresse zu
München im Jahre 1896 habe ich1) speciell diese Punkte näher be-
leuchtet, und zwar nach eigener Erfahrung und nach Besprechung mit
einem Collegen, der diese Verhältnisse gut kannte. Auf diesem Con-
gresse protestirten Verschiedene gegen meine Ausführungen, unter An-
derem Prof. v.Mayr, der den Bauern, speciell den bayerischen, energisch
in Schutz nahm und sagte, dass, wenn meine Darstellung des Bauern-
charakters richtig wäre, sich dies nur auf Sachsen beziehen könnte, wo
vielfach die Industrie auf den Charakter nachtheilig wirke. Nun habe ich
aber meine langjärigen Beobachtungen gerade in einer Gegend Sachsens
gemacht, die von Industrie so gut wie frei ist. Dass aber selbst die
Meinung v. Mayr's bez. des bayerischen resp. des süddeutschen Bauers
unrichtig ist, weisen namentlich die Bauerngeschichten von Maxi-
milian Schmidt und die ähnlichen von Rosegger auf. Neuer-
dings hat Ludwig Thoma (München 1902) einen Bauernroman
„Hochzeit* herausgegeben. Prof. Stern2) sagt hierbezüglich : „Dem
Verfasser ist es vor Allem darum zu thun, den schweren, zähen Eigen-
nutz wohlangesessenen Bauernthums, die völlige Unterordnung jeden
persönlichen Gefühls unter das nackte prosaische Herkommen, die
Abwesenheit jeder besseren seelischen Regung in verschiedener Deut-
lichkeit vor Augen zu bringen.14 Thoma geht also noch bedeutend
weiter als ich es that und entschieden zu weit, sodass er sich Zola
nähert Alle echten Bauerngeschichten der Weltliteratur stimmen in
der Hauptsache mit dem von mir Geschilderten überein. Man denke
z. B. an den Simplicissimus ! Ich will hier nur an die häufige Be-
obachtung erinnern, dass der Bauer eher den Thier - als den Menschen-
arzt holt und Letzteren am wenigsten beim Dienstpersonal. Freilich,
wo die Industrie einwirkt, ändert sich der Charakter und ich glaube,
im Gegensatze zu v. Mayr, zum Besseren. Die Jugend vom Lande
1) Näcke, Ueber Kriminalpsychologie. Erweiterter Vortrag, gehalten auf
dem 3. internationalen Congress für Psychologie zu München. Wiener klin.
Rundschau. 1696. Nr. 46— 4ö. Dort sehe man alles Nähere ein.
2) Besprochen im Dresdener Journal vom 30. Septbr. 1902.
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90
IV. NXckk
erscheint heute psychologisch zum Theile anders geartet, als früher,
wie ich mich wiederholt überzeugte. Sie nähert sich im Denken und
Fühlen mehr der übrigen Welt, mit der sie ja vielmehr in Berührung
kommt als die Altvordern, was nur ein Vortheil ist. Gewiss bringt
die Cultur auch hier Schattenseiten, doch scheinen mir die Vorzüge
grössere zu sein. Man halte mir nicht die patriarchalischen Ver-
bältnisse von früher vor, wie sie namentlich auf den grossen Gütern in
Ostpreussen, Mecklenburg u.s.w. bestanden, und die eher nach Tyrannei
und Sklaverei rochen. So lange der Untergegebene unterwürfig sich
zeigte, ging Alles gut. Sobald er aber wagte, eine eigene Meinung
zu äussern oder gar ein Freiheitsgelüste, so waltete der Kantschu
seines Amtes. Freilich ist und war dies bei den eigentlichen Bauern
viel weniger der Fall, aber doch bis zu einem gewissen Grade. Auch
das Inslitut des „Auszugs" fällt sehr zu Ungunsten der Bauern-Psy-
chologie aus.
Wenn bei der Psychologie des Bauern oder anderer Berufsklassen
oft so diametrale Meinungen geäussert werden, so liegt dies daran, dass
jeder Beobachter andere, aber immer nur beschränkte, dazu oft genug
rein subjectiv gefärbte Erfahrungen macht, also nur auf den Eindruck
sein Dogma gründet Das wird auch so lange bestehen, als es noch
nicht gelungen ist, eine wissenschaftliche Untersuchungsmethode bei
Psychologie von Berufsarten, Völkern u. s. w. zu finden, so lange also
der Willkür Thür und Thor offen stehen. Trotzdem hat Jeder das Recht
— und so auch ich — seine eigene Meinung vorzutragen, voraus-
gesetzt, dass er sich der möglichen Fehlerquellen stets bewusst bleibt.
Der Leser verzeihe mir diese kleine Abschweifung, die mir aber
aus principiellen Gründen wichtig erschien. Zola hat also die unan-
genehmen Hauptzüge des Bauern festgehalten, wenn auch übertrieben,
und die guten meist vernachlässigt. Im Romane „au bonheur des dames"
wird uns dann klassisch der kleine Krämer geschildert, der mit seinen
zurückgebliebenen Ansichten gegen den modernen Geschäftsbetrieb um-
sonst ankämpft. Wunderbar in der lakonischen Sprechweise, in seiner
Brutalität, Sorglosigkeit und Leichtsinnigkeit sehen wir weiter den Berg-
mann auftreten. Und derselbe bleibt in der Hauptsache überall gleich.
Ein specieller Kenner des Zwickauer Kohlenbezirks erzählte mir, dass
Zola 's Typen von Bergleuten genaue Photogramme der Wirklich-
keit wären. Aber auch der Handarbeiter, der ehrliche Handwerker,
der Unternehmer u. s. w., sie werden uns mehr oder weniger gut vor-
geführt Andererseits die hohe und niedere Frauenwelt, von der ehr-
lichen Frau bis zur verachteten Dirne herab. Ein schöner Zug Zola'»
bleibt immer der, dass er uns selbst in des Verworfensten Seele noch
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I
Kmile Zola.
Hl
einige Lichtpunkte zeigt und uns so nicht alle Hoffnung aufgeben
lässt Wie versöhnt uns z. B. Die Tragik von Xanas Tod mit
ihrer traurigen Vergangenheit!
Selbstverständlich musste bei so genauer Darstellung der Personen
das Milieu ebenfalls nicht zu kurz kommen. Und fast bin ich geneigt,
hier die Stärke Zola's grösser zu sehen als in der Schilderung von
Personen. Er kann in der Ausmalung der Details, die das Mosaik-
bild zusammensetzen sollen, nicht genug thun, daher die häufigen
Widerholungen und scheinbaren Längen. Er erreicht damit aber eine
fast greifbare Wirklichkeit, Am Anfang von rNanaa sehen wir das
Theater geöffnet, und die U»ute strömen hinein. Wir riechen förmlich
den Gasgeruch, hören das Geräusch der sich füllenden Plätze, der
knisternden Toiletten, das gedämpfte Reden u. s. w., kurz wir empfinden
in uns das Entstehen und Wachsen der Feststiramung. Wie anders
ist das Milieu in den traurigen Kneipen des „Todtschlägers* oder unter
den Bergleuten in „Genninal". Wer ist nicht mit Leib und Seele bei
den Salonschilderungen oder bei der päpstlichen Pilgeraudienz in„Rome"
oder auf dem Rennplatze von Longchamps? Wer schaudert nicht bei
der Beschreibung der fürchterlichen üeberschwemmung der Garonne
oder der Einnahme der Mühle im Kriege? Zola zeigt sich überall
als grossartiger Massenschilderer und Massenpsycholog. Man erkennt
die Macht der Suggestion — man denke z. B. an die Streikscenen im
Gennina] — , man sieht die Entfesselung der bete humaine, wenn der
geeignete Augenblick kommt. Man trifft alle Momente wieder, die
Sighele und andere Autoren hervorheben. Wie wird weiter die
weibliche Menge bezaubert, wenn sie in die festlich geschmückten
Räume des grossen Bazars zum Ausverkaufstage tritt und wir sehen,
wie sie zum Theile der Verhöhnung unterliegen muss.
So könnte ich noch Vieles anführen, doch mag das Gegebene
genügen. Hier erhebt sich aber eine wichtige Frage. Zola zählt be-
kanntlich seine Personen und Geschichten zu den „Documenta humainsu.
Hat er Recht? Ich glaube es entschieden. Selbstverständlich kommen
diese immerbin nur ersonnenen Geschichten an wissenschaftlichem
Werthe nicht gleich den von Gelehrten studierten wirklichen That-
sachen, wie z. B. bei Feuerbach oder im Pitaval (resp. dessen
Nachahmern). Wenn wir aber bedenken, dass wir doch solche wirk-
liche documents humains relativ noch recht wenige besitzen, der
kaleidoskopischen Wirklichkeit gegenüber, so dürfen wir jene, die ein
Dichter mit freier Benutzung concreten Materials uns bringt, darum
noch nicht verwerfen und zu leicht befinden, zumal wir dann eine
neue und mögliche, von der Wissenschaft bisher noch nicht studierte
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92
IV. Xäcke
menschliche Seite kennen lernen und unser Augenmerk auf sie richten
können. Auch unsere psychologischen Kenntnisse werden erweitert,
indem wir immer neue Combinationen als durchaus möglich vor uns
sehen. Die Wissenschaft kann aus ihnen also sicher Vieles lernen
und der Satz Nordau's: „Welch' eine Kinderei! Die Wissenschaft
kann [mit Erdichtung nichts anfangen" ist also ganz unberechtigt.
Dessoir1) hat sicher Recht, wenn er sagt, dass unsere Menschen-
kenntniss zum grossen Theile aus Romanen stammt Letzteres ist
aber nur dann werthvoll, wenn die Romane gut sind. Sie erweitern
zweifelsohne den geistigen Horizont Faute de mieux sind also Zola 's
Romane wichtig und verdienen durchaus das Interesse des Psycho-
logen und Soziologen. Der bekannte Soziolog und Kriminalpsycholog
Ferriani hat daher auch mit gutem Recht immer wieder auf die hohe
Bedeutung der Werke von Zola, Ibsen, Tolstoi, Bourget,
Dostojewski u. s. w. hingewiesen, als auf eine nie versiegende
Quelle menschlicher Weisheit. Wissen wir dies nicht auch z. B. vom
„Wilhelm Meister", trotzdem dies nur ein Dichterproduct ist? Wie
unendlich viel kann man bez. der Psychologie der Liebe bei Marcel
Pr£vost lernen! Wenn auch zahlreiche Kriminalerzählungen wie im
Pitaval uns authentisches Material liefern, oder die „geheimen Ge-
schichten" Bünau's, selbst Kriminalromane älaGobinau,Temme,
0. Klausemann u. s. w. solches mit verarbeiten, so wirkt das doch
nicht so auf das Gemüth und die Phantasie des Lesers ein, wie die
Geistesproducte eines wahren Dichters, die daher viel nachhaltiger sich
geltend machen und gewisse Wahrheiten stärker einprägen. Das aber
ist gerade einsehr wesentlicher Punkt!
Das Mileu wirklich wissenschaftlich zu bearbeiten, ist bei
dem ungeheuren Durcheinander von Gewebsfäden aller Art bisher un-
möglich gewesen. Man hat sich daher begnügt, nur eineine dieser Fäden
zu verfolgen, z. B. die Statistik der Armuth, des Verbrechens, Selbst-
mords, der unehelichen Geburten, der Löhne, der Lebensdauer u. s. w.
So haben wir bis jetzt sogar wissenschaftlich nur einen sehr unge-
nügenden Einblick in das sociale Gewebe. Dass ein Dichter, selbst
ein Zola, wissenschaftlich davon noch wenigergeben kann, ist klar.
Was er aber zu leisten vermag, ist: einen allgemeinen und gewaltigen
Eindruck des Ganzen zu geben, den selbst die Darstellung aller ein-
zelner Fäden nicht gewähren kann. Dieser Eindruck wird um so
grösser sein, je me hrer den Erfahrungen der Meisten entspricht. Und
diesen Eindruck gewinnt man bei Zola. Dass er nicht das wirk-
1) Dessoir, Die sociale Stellung iler Kunst. Die Woche. 1902. Nr. 43.
Digitized by Google
KmiJe Zola.
93
liehe, ganze Leben in seine Romane eintragen kann, wie Nordau sagt
ist richtig; das wird billiger Weise von ihm aber Niemand verlangen.
Aach die Personen, die er schildert, sind, wie wir sahen, meist
richtig anfgefasst Es fragt sich nun: sollen diese wirklich einen
Typus darstellen, d. h. einen in der betreffenden Berufsclasse oder
Volksschicht gang und gäben oder wenigstens sehr häufigen ? oder sollen
sie nur einzelne Charaktere und Personen wiedergeben? Es ist sicher
Zola nie eingefallen zu behaupten, dass eine von ihm geschilderte
Gestalt stets einen Typus in obigem Sinne bedeuten sollte. Das legen
meist nur die Leser oder die Kritik hinein. Nur wo, wie in „la
terreu der Bauer, mehrere Personen in gleicher Art beschrieben
werden, hat er offenbar einen Typus darstellen wollen. Der beste
Beweis dafür ist, dass in einem und demselben Romane meist gute
und böse Repräsentanten derselben Species zur Beschreibung gelangen.
So z. B. in rRome;': gute und böse Priester, in „Germinal~: gute und
böse Bergleute u. s. w. Nur das Verhältnis einer bestimmten Person
zur Anzahl der Berufsgenossen u. s. w. kann den terrainus technicus:
Typus, bestimmen. Diese statistische Arbeit hat der Dichter nicht
unternommen. Wenn wir nun trotzdem in seinen meisten Gestalten
Typen erkennen oder zu erkennen glauben, so liegt dies offenbar
daran, dass wir die geschilderten Charaktere in ihrem Kern so häufig
wiederfinden, zumal Zola absichtlich mehr das Allgemeine, als das
Individuelle betont Nie ist es ihm beigekommen, alle Financiers als
Schurken, alle Priester als Heuchler, Lügner u. s f. darzustellen. Er
wollte nur zeigen, dass solche Leute wirklich vorkommen, und zwar
jrar nicht so selten. Damit hat er einen Typus geschaffen, dessen
Abschätzung in der Häufigkeit zu den übrigen Typen desselben Be-
rufs, derselben Volksschicht, er dem Leser ruhig überlässt.
Direct falsch ist die Behauptung Nordau *a: „ Die Sittengeschichte
legt die unterhaltlichen Romane Zola's geringschätzig bei Seite und
greift zu den langweiligen statistischen Tafeln, wenn sie Thatsachen
braucht.14 Nein, sie muss sich ihrer — natürlich cum gran salis —
ebenso bedienen, wie der Werke eines Balzac oder der „promessi
sposiu, des Decamerone, des Simplicissimus, wie der Dramen der alten
Tragöden, Shakespeares u. A., wie der Schilderungen eines Juvenal,
Martial u. s. f. Der schwerste Vorwurf aber, den Nordau Zola
macht, ist, dass er Tnie beobachtet14, nie in's volle Menschenleben
hineingegriffen habe, sondern stets in der engeren Welt eingesperrt
geblieben ist und alle seine Stoffe aus dem eigenen Gemüth, alle seine
realistischen Einzelheiten aus Zeitungen und kritiklos gelesenen Büchern
geholt hat11 Das ist direct eine Lüge! Es wäre sicher dem Dichter
94
IV. NÄCKE
unmöglich gewesen, das Getriebe der Bergwerke, der Börse, der
grösseren Bazare, der Markthallen, der Theatercoulissen, der Salons,
der Rennplätze n. s. w. bloss auf Grund schriftlicher Notizen so lebens-
wahr zu schildern. Er hat sich mit den Gegenständen persönlich
ganz eingehend beschäftigt; wenn er in den späteren Jahren sich mehr
zurückzog, so hat er es Anfangs doch nicht gethan. Auch ist es falsch,
dass er die Bücher und Zeitungsberichte „kritiklos" verwendet habe.
Hier und da wohl, als Ijue, aber durchaus nicht allgemein. Rßgis1)
sagt z. B., dass er bez. der Schilderung des Säuferwahnsinns im „Todt-
schlägera ziemlich naturgetreu verfahren sei, sich jedenfalls aber der
besten Quellen bedient habe. Nord au macht ihm aber sogar den
Vorwurf des Plagiats. Er habe z. B. eine Entbindungsscene „wörtlich
aus einem Lehrbuche der Geburtshilfe abgeschrieben" u. s. f. Nun,
dies kann ich einfach nicht glauben. Hat man doch dasselbe auch
bez. der historischen Einleitung in „Romeu gesagt, ihn einen rBädekera
genannt. Dass er vielfach Bücher u. s. w. benutzt hat und meist ge-
wissenhaft und mit Kritik, ist sicher. Abgeschrieben hat er aber wohl
kaum ! Die lange Einführung in „Romeu z. B.. wo die ganze römische
Geschichte in markigen Zügen vorüberrollt, trägt durchaus Zola's
Gepräge. Ich möchte sie trotz ihrer Länge nicht missen und ich
kenne keinen Abriss der römischen Geschichte in wenigen Seiten, der
so packend wirkte. Toulouse2), der genau Zola und seine Arbeits-
weise kennt, sagt wörtlich : „II est ordinairement oblige" de faire une
enqußte sur place . . . Jusque-lä M. Zola a agi en savant consciencieux
et honnete: il cherchait . . . Comme on le voit, M.Zola emploie, pour
faire ses romans, des procedes rationeis scientifiques. II s'instruit
d'abord, cnquete, observe, puis laisse fermenter les idees . . . M. Zola ne
fait pas de brouillon. Ce qu'il ecrit est pour Pimprimeur . . M. Zola
ne change pas ce qui a ete ecrit . . . Cela montre une grande lucidite
dans les idees des le debut . . .u Das klingt freilich anders als der
oberflächliche Nordau sagt, der Zola sogar Verworrenheit der Ideen
andichtet! Er verurtheilt sich selbst!
Ich glaube der kriminalanthropologischen und soziologischen Be-
deutung Zola's wenigstens einigermaassen gerecht geworden zu sein,
einer Bedeutung nicht nur für den Fachgelehrten, der ja zudem kritisch
Ii Hegis, La folie dann Part dramatique. Archive» d'anthropologie crimi-
nelle etc. 1902 p. 581.
2) Toulouse, Emile Zola. Paris, societ£ d'cditions scientifiques. Parist896.
An andrer Stelle (Revue de Psychiatric etc. 1902, p. 517) schildert Toulouse ,
wie Zola, als er Ja Terrea schrieb, intensiv sich mit den Bauern beschäftigte,
so sehr, dass dann da» Militär, die Finanziers u. s. w. seine Aufmerksamkeit nicht
mehr erregten.
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ßinile Zola.
»5
sichten wird, sondern namentlich für den Laien, der so wichtige
Theorien eingeprägt erhält Bevor ich jedoch diese Studie beende,
möchte ich nochmals auf den Autor zurückkommen und auf diese
Weise den Ring der Betrachtung schliessen.
Jeder, der sich intensiv mit einem Geisteshelden abgegeben hat,
fühlt ein inneres Bedürfniss, dem Menschen selbst näher zu treten.
Er wird dann zu Biographien desselben greifen, die zum Theil nur
Wahrheit und Dichtung sind und nie den wahren Menschen erfassen
können, selbst wenn sie möglichst archivalisch und philologisch vorgehen.
Wir möchten aber gerade gern etwas vom Menschen selbst wissen,
von seinem innersten Denken, Fühlen und Wollen. Ein genaues
Studium seiner Schriften, Briefe u. s. w. wird uns hierbezüglich freilich
riel enthüllen, aber wiederum viele Rath sei aufgeben. Wir werden
z. B. fragen: Warum wählte der Dichter gerade diesen und nicht jenen
Stoff? Warum bebandelte er ihn so und nur so? Wir werden daher
immer wieder auf das innerste Palladium verwieseu, auf seine ange-
borene Naturanlage, und weiterhin erst fragen, wie das Milieu auf
diese wohl eingewirkt habe. Das Milieu eines Dichters im Allgemeinen
und im Speciellen erfahren, kann wohl ein fleissiger Biograph. Da-
gegen vermag er dessen wahren Einfluss auf seinen Helden nie richtig
zu ermessen, weil er eben seine angeborene Naturanlage, sein wahres
„Ich" nicht kennt Dies kann streng wissenschaftlich nur
auf Grund von physiologischen und psychologisch-ex-
perimentellen Untersuchungen sich zeigen, was leider bei
allen Grossen im Reiche der Geister nicht geschah. So werden wir
denn nie absolut Exactes über die innere Geistesstructur eines Goethe,
eines Schiller erfahren. Ja, nicht einmal die äussere Gestalt ist
überall sicher gestellt! Man denke nur an die so verschiedenen, von
einander oft abweichenden Bilder eines Goethe, noch mehr eines
Beethoven!
Emile Zola ist nun bis jetzt der einzige Grosse, der
auch naturwissenschaftlich, d. Ii. anthropo-, physio- und
psychologisch nach besten Methoden untersucht worden
ist. Wir verdanken diese Grossthat dem energischen Betreiben von
Dr. Toulouse in Paris, der Zola dazu veranlasste, während eines
ganzen Jahres sich, zeitweis wenigstens, von 16 verschiedenen Specia-
listen untersuchen zu lassen. So kennen wir genau (zur Zeit der
Untersuchung) die Beschaffenheit seiner Sinnesorgane, seine Blut- und
Athemverhältnisse, den Stoffwechsel, das Muskel- und Nervensystem,
seine Sprache, Gedächtnis*, Phantasie, Wille, Emotivität, Arbeitsweise
u. s. w. Wir haben authentische Körper- und Schädelmaasse von ihm,
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96
IV. Näbkk
Photographien der Büste und der Hände, Fingerabdrücke u. s. f.
Freilich ist gleich hier festzustellen, dass alle Untersuchungen nicht
so häufig und andauernd vorgenommen werden konnten, wie an einem
I^aboratoriums-Object, da Zola ja zu wenig Zeit zu opfern hatte.
Immerhin gewinnen wir doch einen solchen tiefen Blick in seine
Leibes- und Gehirnbeschaffenheit, wie bei keinem anderen genialen
Sterblichen zuvor. Toulouse hat dann die Gesammtbeobachtungen
veröffentlicht — in dem citirten Buche über Zola — indem er nichts
unterschlug, und selbst gewisse Seiten berührte, die Empfindlichen sicher
unangenehm gewesen wären. Der Dichter erlaubte ihm die Veröffent-
lichung, und zwar ganz charakteristisch für ihn, in dem einführenden
Briefe, mit dem Zusätze: „parceque je n?ai eu qu'un amour dans la vie,
la venteV' Aus diesem Buche seien folgende Daten kurz mitgetheilt.
Zola war griechisch-italienischer Abkunft. ') Der Vater war eine
Art von Abenteurer, doch hat dies damals, um 1815 herum, bei
Venetianern nicht viel zu besagen. Beide Eltern waren kräftig, also
auch der Sohn. Die Mutter war nervös , was sich auch bei Zola
durch eine Contractur des linken Augenschliessmuskels, durch ge-
wisse leichte Sprachstörungen, später durch allerhand Neuralgieen,
Zitterbewegungen, Harndrang u. s. w. kundgab. Im 56. Lebensjahre
war er 170,5 cm gross, mit grösserem Schädel als normal, also wahr-
scheinlich auch mit grösserem Gehirne. Eigentliche Entartungszeichen
fehlten. Der Puls war zur Zeit der Untersuchung langsam, die Zähne
waren schlecht, die Hautsensibilität, besonders die Schraerzempfind-
lichkeit sehr gross. Der Schlaf war oft schlecht. Es bestand
Kurzsichtigkeit, leichter A srygmatismus, etwas verengtes Gesichts-
feld, rechts verminderte Hörschärfe. Die tactischen Empfindungen
erwiesen sich als sehr zart Die Hörfunction war für Musik
schlecht1), das Geruchsvermögen dagegen stark.1') Der Realismus
Zola 's beruhte vielleicht zum Theil eben auf der Richtigkeit
und Schärfe der Wahrnehmungen. Er gehörte ferner zu den sogen,
„auditifs verbaux", d. h. beim Denken gebrauchte er mit Vorliebe
Hörbilder der Worte 4), doch verstand er nur gut, wenn er las,
1) Auch ein jüdischer Einschlag soll nach Einigen bei ihm vorhanden sein.
Davon merkt man aber wohl kaum etwas in »einem Lehen und Schaffen. In
den Werken Lombroso's und Nordau's hingegen, die jüdischer Abstammung
sind, lässt sich dies nicht verleugnen, wenn man Ferrero folgt, der eine er-
schöpfende Psychologie der jüdischen Schriftsteller giebt, wobei er jedoch auch
Ausnahmen statu irt haben will.
2) Daher spielt in seinen Schriften die Musik nur eine geringe Rolle.
3) Wer denkt hierbei nicht an seine berühmte „Kasesymphonio"?
4) Diese „auditifs verbaux" in reiner Form sind sehr" selten. Die Meisten
gehören ganz oder thoilweis zu den sog. ,.moteurs", d. h. Solchen . die beim
Denken innerlich leise mitsprechen. Auch Zola that dies z. Th., da er eben
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Kmile Zola.
97
nicht wenn er hörte. Er sprach schlecht und dachte am besten beim
Schreiben1). Sein Gedächtniss war schlecht bestellt, besonders z. Z.
der Untersuchung. Er behielt nur das, was für ihn günstig war.
Messer war seine Aufmerksamkeit beschaffen. Die Erinnerung knüpfte
besondere an Farbe, Form und Namen des Gegenstandes an. Am
>färksten wird der Geruch behalten; so besass für ihn jede Frau,
j^de Jahreszeit, manche Stadt u. s. f. einen besonderen Geruch. Sein
W'ortgedächtniss war nicht gut, auch nicht für Orthographie, Syntax
oder Literatur, sogar nicht für seine eigenen Werke. Die Associationen
fingen leicht von statten, meist durch visuelle Bilder, besonders bei
concreten Sachen. Mit Abstraction gab er sich wenig ab. Bezüglich
der Moral huldigte er nur den natürlichen Gesetzen; er war Atheist,
peinlich in der Ordnung und Methodik des Arbeitens, gross seine Neigung
zu Kampf, Kraft und Gruppirung. Eigentümlich waren bei ihm ge-
wisse krankhafte Ideen und Impulse, so Anklänge an Zweifelsucht, der
Drang, bestimmte Gegenstände immer wieder zu zählen u. s. w. Seine
Phantasie war nicht sehr gross. „Son imagination creatrice est . . . une
sorte de d£duction, oü les personnages et les episodes sont les consß-
quences deHats g£nerauxu, sagt Toulouse. Seine Sympathieen be-
zeugten den Realisten. Er war endlich weder epileptisch, noch hyste-
risch oder geisteskrank, wohl aber neur opathisch. Toulouse hält
ihn aber mit Recht deshalb noch nicht für einen Entarteten. Er ist
ein Neuropath, erblich dazu beanlagt und durch Ueberanstrengung
noch mehr so geworden. «Schwerlich war dies aber die Ursache seines
Genies, trotz Lorabroso's. Seine geistigen Eigenschaften waren im
Manzen harmonisch abgestimmt u. s. w. Das allein spricht schon
fregen eine eigentliche Degeneration, zumal die krankhaften Ideen
mehr den schlechten Angewohnheiten beizuzählen sind.
Das ist die Quintessenz des Toulouse'schen Buches. Nordau
erklärt natürlich Zola ohne Weiteres — Beweise kennt er ja nicht! —
für einen Entarteten, und zwar ganz in der oberflächlichen Weise
Lombroso's, dem er nicht nur „erröthend", sondern sehr stramm
durch dick und dünn folgt. Er sagt: ..Die Verworrenheit seines
besser verstand, wenn er las, als wenn er hörte, wobei allerdings nicht ausgeschlossen
ist. das» zugleich Gesichtsbilder mitwirkten. Letzteres wohl aber kaum allein.
Ii Dies ist besonders interressant , da es ausserordentlich selten ist. Auch
icb gehöre zu den „Schreibdenkern", wie ich diesen Arbeitstypus bezeichnen
machte. Durch abstraktes Denken kann ich höchstens nur das Skelett einer
Arbeit oder einer Gedankenreihe festlegen. Sobald ich aber die Kcdcr zur Hand
nehme, fliegen mir von selbst die Gedanken zu und am Ende der Seite bin ich
dann oft genug überrascht, was für Ideen ich producirte, die vorher absolut im
L'nbewusstsein lagen.
ArchtT fftr Kriraiiwlanthropologio. XI 7
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«8
IV. Näcke, Emile Zola.
Denkens, seine triebhafte Hinneigung zur Darstellung von Wahn-
sinnigen, Verbrechern, Prostituirten und Halbnarren, sein Anthropo-
morphismus und Symbolismus, sein Pessimismus, seine Coprolalie und
seine Vorliebe für das Rothwälsch kennzeichnen Zola hinreichend
als höheren Entarteten. Er weist aber ausserdem noch einige be-
sonders charakteristisehe Stigmata auf, welche die Diagnose vollends
sicher stellen. Dass er ein Sexual-Psychopath ist, verräth sich auf
jeder Seite seiner Romane . . . Besondere Erregung verschafft ihm der
Anblick der Frauenwäsche ... die betreffenden Vorstellungen bei
ihm wollüstig betont sind . . . Mit seiner Sexual-Psychopathie hängt
auch die Rolle zusammen, welche die Geruchsempfindungen bei ihm
spielen." Fast jeder Satztheil ist hier falsch und erdichtet. Toulouse*«
wissenschaftliches Urtheil über Zola steht uns unendlich viel
höher, als das Gefasel eines Xordau! Zola war also wohl ein
Neuropath, aber kein Entarteter, wenn man diesen Begriff nicht zu
weit fassen will. Nordairs Beweise für Zola's abnorme Sexuali-
tät sind aber geradezu kindisch. Toulouse sagt hier bezüglich:
„L'appetit sexuel n'a pas ete chez M.Zola tres expansif . . L'instinct
de la reproduetion est . . . un peu anormal dans son activite , mais
nullement dans son objet ... 11 a toujours ete tres-olfaetif dans ses
sympathies sexuelles." Nirgends also weiss er von eigentlichen tiefen
Perversitäten des Geschlechtstriebs zu berichten.
Die Section hat bestätigt, dass Zola einen gesunden und kräftigen
Körper besass. Leider ist, allein Anschein nach, das Gehirn nicht
untersucht worden. Und hier wäre geradezu die Untersuchung der
Riechcentren sehr wichtig gewesen. Principiell sollte aber bei allen
grossen Männern das Gehini zur wissenschaftlichen Forschung aufge-
hoben werden, um endlich dem, was man Genie, Talent nennt, näher
zu kommen, was sicherlich zum grösseren Theile anatomisch begründet
ist. In allen liindern sollten daher nach dem Beispiele von Paris
Gesellschaften bedeutender Männer gegründet werden, die sich ver-
pflichten, nach ihrem Tode ihr Gehirn der wissenschaftlichen Unter-
suchung zu vermachen. Dann würde auch der schöne Spruch Geltung
haben, dereinst über dem alten Pariser anatomischen Amphitheaterstand:
Hie locus est, ubi mors gaudet succurrere vitae.
Wenngleich es sich nicht um einen handgreiflichen Nutzen für
die leidende Menschheit handeln würde, wohl aber um einen grossen,
der Wissenschaft geleisteten Dienst. So hatten vor Kurzem 2 ameri-
kanische berühmte Psychiater und Neurologen: Seguin, Vater und
Sohn, ihr Gehirn der Wissenschaft zur Verfügung gestellt und wir
lernten daraus mit Staunen ')? dass die Aehnlichkeit von Vater und
Sohn sogar auf viele Details der Gehirnwindungen sich erstreckte,
also greifbare Befunde, die sicher irgendwie mit gleichen Eigenschaften
in Verbindung standen.
1» E. A. Spitzka, A preliminary cominunication of a *tmlv of the brains
of two distingnished physicians, fathor and son. Philadelphia tfcdical Journal.
April (». 1901.
Hnbertusbiirg, November 4002.
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V.
Die Geldmännel im sächsischen Vogtlande.
Von
Refeivmlar Mothea in Dresden.
Ann sacra fames zeitigt im sächsischen Vogtlande eine eigen-
artige Form des Betruges. Die Vogtländer glauben, dass es Leute
triebt, die es in der Falschmünzerei zu hoher Vollkommenheit ge-
bracht haben, und bei denen man für wenig Geld gut gefälschte
Münzen, Kassenscheine und Hanknoten über hohe Beträge kaufen
könne; solche Leute heissen sie Geldmännel. Da nun ein ehrlicher
Mann nicht so leicht mit einem Geldmännel in Berührung kommt
und es vielleicht weniger giebt, als die Vogtländer annehmen, so
pflegen sich derzeit ehrliche l,cute an einen Vermittler zu wenden,
der glaubhaft versichert, dass er ein Geldmännel kenne. Dieser Ver-
niiltler, der bisweilen auch Geldmännel genannt wird, lässt sich den
Betrag, um den er gefälschtes Geld einkaufen soll, auszahlen und
verschwindet damit. Er baut darauf, dass der Gesehädigte ihn nicht
anzeigen wrird, um seine eigene böse Absieht nicht an den Tag kommen
zu lassen. In einem Falle wurde das Geldmännel in eigenartiger
Weise, ähnlich wie der grosse Unbekannte und zwar neben diesem
benutzt: Ein verlaufener Musiker fuhr im September 1901 mit einem
Viehhändler aus dem Vogtlande nach I^eipzig zur Michaelismesse. Sie
kehrten gemeinsam, um zu speisen, in einem Gasthause ein. Als der
Viehhändler die Zeche bezahlen wollte, merkte er, dass ihm das Klein-
geld ausgegangen sei. Er wollte sich Papiergeld wechseln lassen,
um auch für seine etwaigen Einkäufe besser gerüstet zu sein. Er
hegte Bedenken, dass die Kellnerin ihm einen Tausendmarksehein
wechseln könne. Da erklärte der Musiker, er sei in dem Laden jen-
seits der Strasse bekannt und wolle ihm dort den Sehein umwechseln;
der Viehändler solle auf ihn in dem Gasthause warten. Nach einigem
Zögern gab der Viehhändler dem Musiker den Schein. Dieser ver-
schwand damit und wurde auf die Anzeige des Viehhändlers erst nach
7*
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100 V. Murin», Oie Geldmännel im ahrhftiachpn Voptlande.
einigen Wochen in Dresden festgenommen, wo er auffälligen Auf-
wand mit dem veruntreuten Geld gemacht hatte. Bei seiner Ver-
nehmung vor Gericht erklärte er, der Viehhändler habe ihn veran-
lasst mit nach Leipzig zu fahren, um dort ein sog. Geldmännel auf-
zusuchen. In dem Gasthause in Leipzig habe er ihm den Tausend-
markschein gegeben, nicht damit er ihn einwechsele, sondern damit
er dafür bei einem Geldmännel gefälschtes Geld kaufe. Nur zum
Schein habe er die Banknote genommen, um sie dann zurückzubringen.
In einer benachbarten Gastwirthschaft habe ihm aber ein Unbekannter
gesagt, den Viehhändler müsse man eine Weile ängstigen. Diesem
Unbekannten habe er die Banknote gegeben u. s. w. Der als Zeuge
vernommene Viehhändler stellte unter Eid die Geschichte mit dem
Geldmännel in Abrede; der Musiker wurde verurtheilt.
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VI.
Ueber jugendliche Mörder nnd Todtechlftger.
Kriminalanthropologische Beobachtungen.1)
Von
Geh. Med.-Rath Dr. A. Ba«r,
Oborant an Strafaeningiiiat Plötrenaee bei Berlin.
Unter den jugendlichen Gefangenen im Alterzwischen 1 2—1 8 Jahren
erregen diejenigen, welche wegen schwerer Verbrechen zu einer langen
Strafzeit verurtheilt sind, und unter diesen wiederum besonders die
wegen Mordes und wegen eines verwandten Delicts, wie wegen Theil-
nabme am Mord, wegen Mordversuches, Todtschlages bestraften, ein
hervorragendes Interesse. Sowohl wegen ihres relativ seltenen Vor-
kommens als vorzugsweise wegen ihrer moralischen Monstrosität ver-
dienen sie eine ernste Beachtung.
In dem Special -Gefängniss für männliche jugendliche Gefangene
in der Anstalt Plötzensee war uns die Gelegenheit gegeben, eine nicht
zu kleine Anzahl von jugendlichen Verbrechern dieser Art zum Theil
durch viele Jahre hindurch einer genauen Beobachtung zu unterziehen.
Die nachstehenden Erörterungen beruhen auf Wahrnehmungen, die
an 22 Personen jugendlichen Alters gemacht worden sind, welche
nicht allein aus Berlin, sondern auch aus anderen Orten und Provinzen
der Anstalt zugegangen sind. Diese Zahl ist keine geringe, wenn
man bedenkt, dass im ganzen Deutschen Reiche während der vier-
jährigen Periode von 1897- 1900 jährlich durchschnittlich 464 837 er-
wachsene Personen wegen Verbrechen und Vergehen verurtheilt sind
und unter diesen 262 wegen Mordes und Todtschlages, dass in der
gleichen Zeit 47371 Jugendliche im jährlichen Durchschnitt verurtheilt
sind und unter diesen 21 wegen Mordes und Todtschlages, sodass bei
1) Ein kleiner Theil dieser Arbeit ist bei Gelegenheit einer Di&cusaion auf
dem Kriminalanthropologischcn Congress zu Amsterdam 1901 zum Vortrage ge-
bracht worden
2) Statistisches Jahrbuch für das Deutsehe Reich. 19.-21. Jahrg. 1899-1901.
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104 ••:•/• VI. Baer
• • •.
d$r" 'allgemeinen Kriminalität die Jugendlichen mit 10.19 Proc, beim
.'^ford und Todtscblag hingegen mit S.Ol Proc. betheiligt sind. Die
*eJ5ige Zahl ist hinlänglich gross, um der Beantwortung einer Reihe von
Fragen näher treten zu können, welche sich nur an der Hand der Be-
obachtung solchen Verbrechermaterials entscheiden lassen. Die Beant-
wortung derselben dürfte auch um desshalb werthvoll sein, weil unsere
jugendlichen Beobachtungsobjecte aus verschieden gearteten örtlichen,
gesellschaftlichen und wirthschaftlichen Verhältnissen, somit aus einem
verschieden gearteten localen und socialen Milieu stammen, und ganz
vorzugsweise auch um desshalb, weil, wie schon angedeutet, diese
jugendlichen Gefangenen durch eine lange Reihe von Jahren unter
unserer fortgesetzten Beobachtung verblieben sind.
Da die Frage nach dem „Geborenen Verbrecher" und dem
„Verbrecher-Typus^ noch immer die Grundlage bildet, auf welcher
die positive Schule die Lehre der Kriminalanthropologie aufbaut, so
glauben wir, dass es von wesentlichem Interesse sein dürfte, zu ver-
suchen, auch aus diesen Beobachtungen festzustellen, ob diese jugend-
lichen Verbrecher mit Merkmalen somatischer Art behaftet, welche
für die verbrecherische Individualität specifisch sind der Art, dass
man aus ihrem Vorhandensein mit irgend einer Wahrscheinlichkeit auf
eine verbrecherische Tendenz ihres Trägers zu schliessen berechtigt ist;
— und ob diese jugendlichen Verbrecher sich schon frühzeitig durch be-
sondere, eigenartige psychische und ethische Eigenschaften auszeichnen.
Fragen dieser Art lassen sich nicht durch allgemeine Eindrücke
beantworten. Nur die genaue Beobachtung einer grösseren Zahl dies-
bezüglicher Einzelfälle, die genaue Darlegung ihrer Genese und die
strenge Analyse ihres Verlaufes berechtigen, die realen Thatsachen
zu concreten Schlussfolgerungen zu verwerthen. In diesem Sinne halten
wir die Mittheilung derselben für den Kriminalisten, für den ärztlichen
Sachverständigen und für den Strafvollzugsbeamten nicht unwerth.
Um die einzelnen Fälle in ihrer Bedeutung für die vorgenannten
Beobachtungszwecke kennen zu lernen, werden wir die Geschichte
des Einzelfalles, so weit sie die individuelle Entwicklung anbetrifft,
insbesondere den Hergang der Strafthat, das Verhalten des Verbrechers
bei und nach derselben, und die weiteren Wahrnehmungen bei dem
Einzelindividuum während der Gefangenschaft darstellen. Wir verfahren
bei ihrer Ausführung lediglich chronologisch, ganz nach der Zeit ihrer
Einlieferung in die Anstalt, und wünschen besonders hervorzuheben, dass
die einzelnen Gefangenen zu unserm lebhaften Bedauern nicht einem
gleichartigen und einheitlichen System der Beobachtung unterzogen
worden sind, weil diese sich über eine zu lange Zeit erstreckte, und im
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Ueber jugendliche Mörder und Todtsehlägcr. 105
Laufe derselben immer neue Fragen auftraten, die bei den früheren Be-
obachtungsobjecten nicht Gegenstand der Expertise werden konnten. Wir
bedauern ausserordentlich, das» es nicht möglich war, mit genügender
Sorgfalt die Familienabstammung und die Entwicklung unserer jugend-
lichen Personen in ihrer Kindheit zu ermitteln und genügend zu analysiren.
Von dem früheren und älteren Theile unserer Beobachtungsindividuen
fehlen uns auch die exaeten Befunde der anthropologischen Maassbe-
stimmungen und ebenso die Merkmale der Kopf- und Gesichtsbildung,
sowie die des physiognomiseben Ausdruckes. Bei Einzelnen haben
wir versucht, die Entwicklungsveränderung während der langen Haft-
zeit durch photographische Bilder aus der früheren und späteren Lebens-
zeit des Delinquenten darzustellen.
1. Der erste dieser Fälle betrifft den Eigenthümereohn Karl L.
aus Scböneberger Theerofen (Brandenburg), einer kleinen Ortschaft
auf dem Lande. Er war am 24. März 1860 geboren und wurde
am 17. October 1876, 16 Jahre alt, wegen Mordes zu 10 Jahren Ge-
fängnis» verurtheilt
L. selbst war der That geständig. Er giebt nach den gerichtlichen
Artenden Vorgang folgendermaassen an: Meine Eltern lebten mit meiner
Tante N. seit langer Zeit im Streit. Diese und meine Mutter sind am
1 3. Juli 1876 auf der Strasse vor unserem Hause in Zank gerathen, wobei
die Tante gegen meine Mutter thätlich geworden war. „Ich hörte", sagte
er, „die letztere um Hülfe rufen, sprang rasch hinzu und sah, dass
raeine Mutter geschlagen wurde; dies versetzte mich derartig in Wuth,
dass ich unser mit Rehposten geladenes Gewehr holte und damit nach
meiner Tante schoss. Leider traf ich so unglücklich, dass sie sogleich
niederstürzte und bald verstarb." — Diese Angaben sind gerichtlicher-
seits nicht als wahrheitsgetreu befunden. Es hat sich vielmehr er-
geben, dass L. die Frau N., seine Tante, schon lange mit Hass und
Groll verfolgte. Oftmals that er Aeusserungen in dem Sinne: „Ich
will ihr was auswischen". Die N. ging am 13. Juli 1876 Mittags zu
ihrer Tochter mit einem Eimer Milch. Das bemerkte L. und fasste
den Entschluss, sie auf dem Rückwege zu erschiessen. Mit geladenem
Gewehr lauerte er ihr an der Hausthür stehend auf und schoss
sie nieder, als sie bei ihm vorübergehen wollte. Das Gericht war
überzeugt, dass es sich um die wohlüberlegte Ausführung eines
Racheactes gehandelt Die That war vorher überlegt und beab-
sichtigt Der p. L. hat, so heisst es in dem Straf urtheil, einen ver-
worfenen Charakter; er hat bis zum letzten Augenblick gelogen
und die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt. Er hat seine eigene
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106
VI. Bark
Tante aus Bache erschossen und zeigt dann nicht eine Spur von
Reue über diese ruchlose That
Das Appellationsgericht fand das gegen den L. erkannte höchste
Strafmaass von 15 Jahren GefängnisB mit Rücksicht darauf, dass der-
selbe zur Zeit der That kaum das 16. Lebensjahr zurückgelegt hatte,
dass er augenscheinlich bei seiner Handlung wesentlich unter dem
Einfluss seiner Mutter gestanden, wenn auch eine directe An-
stiftung seitens derselben nicht erwiesen ist, und dass zwischen seiner
und der Neschen Familie ein sehr feindseliges Verhältniss obgewaltet
hat, als zu hoch gegriffen und eine Gefängnissstrafe von 10 Jahren
für angemessen.
L. war bei seiner Einlieferung am 21. November 1876 in die An-
stalt von körperlich kräftiger Gesundheit, für sein Alter robust ent-
wickelt Er war ehelich geboren, und sind in seiner Familie Geistes-
krankheiten nicht vorgekommen. Er hatte eine geringe Schulbildung
genossen, war wenig intelligent, das Gedächtniss überaus gut In
seinem Gemüthszustande waren viele auffallende Absonderlichkeiten
zu bemerken. Er war verschlossen und mürrisch. Er sprach sehr
wenig, ungemein langsam und eintönig, häufig etwas näselnd, da-
bei war Kopf und Blick nach unten gerichtet Die mürrische Stimmung
wurde noch anhaltender, als ihn die Nachricht vom Tode seines Vaters
1878 getroffen. Später war er zeitweise etwas gehobener und heiterer
Stimmung; sein Lachen war immer ungewöhnlich, kurz und unheim-
lich. Besonders hervorstechend war bei seiner nicht geringen Zu-
gänglichkeit und Empfänglichkeit für religiösen Zuspruch sein rohes
Fühlen und sein ungezügelter Jähzorn. In einem Anfall von Aerger
und Unzufriedenheit hat er in grausamer Art seinem Kanarienvogel,
den er in der Zelle als Vergünstigung sich halten durfte, den Kopf
umgedreht Auch hierüber hat er bei entsprechenden Vorhaltungen
kein Wort der Reue oder des Bedauerns geäussert
Dem bizarren, stumpfen und rohen inneren Wesen entsprach sein
äusseres. Er hatte einen flachen, sehr breiten Schädel, eine schmale,
etwas zurückfliehende, relativ hohe Stirn. Augenbrauengegend gewölbt
Augenbrauen spärlich, obere Augenlider herabgesenkt; Hinterhaupt
flach; Ohren gross, abstehend; Jochbeine hervorragend und breit von
einander weit entfernt; Kinn schmal, spitz; Haare hochblond, dünn.
L. hat sich häufig während der Strafverbüssung Zuwiderhand-
lungen gegen die Hausordnung zu Schulden kommen lassen und
Disciplinarstrafen zugezogen. Er war nachlässig, eigensinnig, bisweilen
frech, jähzornig und selbst bösartig. Er war schon früh in Gemein-
schaftshaft verlegt Sein Geistes- und Gemüthsleben verschlimmerte
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üebcr jugendliche Mörder und Todtsch läger. 107
sich, als er Ausgang 1882 auf wiederholte Versuche, definitiv oder
bedingt begnadigt und aus der Strafliaft enthissen zu werden, ab-
schlägig beschieden wurde, als er sein stetes Hoffen und Trachten
die Freiheit zu erlangen, gescheitert sah. Er wurde tief verstimmt,
misstrauiscb , apathisch, verweigerte die Nahrung, nnd zeigte 18S3
Anfälle von Unruhe , von Präcordialangst ; er sah später brennende
Scheiterhaufen mit grässlichen Gestalten. Er wurde nach einer ca.
7 jährigen Gefangenschaft in einem dement-paranoischen Zustande am
19. Juni 1883 in die Irrenanstalt verbracht und befindet sich, wie
von dort berichtet ward, auch jetzt, Februar 1903, noch in einem
Zustande tiefer Stumpfheit und Verblödung.
2. Am 23. October 1877 wurde der Knecht Gottlieb H. in die
Anstalt eingeliefert Er wurde am 17. März 1877 vom LAndgericht
zu Liebenwerda wegen Mordes zu 15 Jahren Gefängniss verurtheilt
H. war bereits wegen Sachbeschädigung und wegen schweren
Diebstahls mit je 3 Tagen Gefängniss vorbestraft Er fasste am 9. Fe-
bruar 1877 den Vorsatz, seinen Mitknecht W. zu ermorden und sich
dessen neue Kleidungsstücke und Uhr anzueignen. Er trug am 10. Fe-
bruar 1877 die üolzaxt in den Pferdestall, in welchem W.'s Bettlager
war und versteckte sie daselbst, um sie in der folgenden Nacht zu
gebraueben. Gegen 10 Uhr legten sich beide im Pferdestall zu Bett,
W. im Hemd und Unterhose, H. nur nach Entkleidung des Rocke»
und der Stiefel. Nachdem sich Beide noch eine Weile unterhalten
und W. eingeschlafen war, stieg H. von der hochgelegenen Bettstätte
herunter, holte die Axt, stieg die Leiter bis auf die obere Sprosse
hinauf und schlug mit der Axt nach W.'s Kopf. Als W. wiederholt
„au" geschrieen, schlug H. noch mehrere Male auf ihn los, warf als-
dann die Axt auf den Boden des Stalles, packte den W. mit der rechten
Hand an der Gurgel, hielt ihn eine Weile fest, uro, wie er selbst ein-
gestand, ihn vollends todt zu machen. Daraufhin warf er den
Korper des W. von der Bettstatt herunter und schlug auch jetzt noch
einmal mit der Axt auf W.'s Kopf ein. Jetzt suchte er bei angezündetem
Licht die Uhr und steckte diese zu sich ; die Kleidungsstücke des W.
hatte er bereits Tags vorher versteckt Nach einer Weile ging er zum
Voigt B., weckte diesen und erzählte ihm, dass er mit W. in der Schenke
gewesen, dass er später als dieser in den Pferdestall zurückgekehrt
und ihn auf dem Boden todt vorgefunden habe.
Bei seiner späteren Vernehmung am 14. Februar 1877 und auch
bei der öffentlichen Gerichtsverhandlung hat H. jedoch die Strafthat
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VI. Baeb
in allen Einzelheiten so eingestanden, wie die sonst ermittelten Um-
stände mit denselben übereinstimmen. Der Voigt B. erzählte, dass E.
ihn mit kläglichem Geschrei geweckt und ihm weinend mitgetheilt
habe, Carl W. sei aus dem Bett gefallen, liege todt im Stall und blute.
Er, B., habe zweifellos dem H., da er die Leiche des W. in der be-
zeichneten Lage gefunden, Alles geglaubt, bis er bald erfahren, dass
H. und W. die vorige Nacht nicht in der Schenke gewesen. — Die
gerichtliche Section hatte festgestellt, dass W. durch die Axthiebe be-
täubt und widerstandslos gemacht, und durch Zusammenpressung der
Luftröhre gestorben sei Der Gerichtshof hat angenommen, dass W.
mit voller Ueberlegung gehandelt und bei der Begehung der Handlung
die zur Kenntniss ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen, dass
H. seinen stets freundlich gesinnten Mitknecht mit kalter Ueberlegung
ermordet habe, um sich einige Kleidungsstücke und die Uhr anzueignen.
II. empfand keine Reue über seine That, trug vielmehr die
vollständigste Gleichgültigkeit zur Schau, und da wegen der That,
wenn er im gesetzlichen Alter gewesen, die Todesstrafe über ihn aus-
gesprochen wäre, so konnte die höchste zulässige Strafe als Sühne für die
Freveltbat gelten und wurde desshalb auf 1 5 Jahre Gefängniss erkannt.
H. war am 12. Juli 1860 ehelich geboren, bei den Eltern erzogen,
und hat die Dorfschule besucht. Seine Erziehung war eine sehr mangel-
hafte. Der Vater, ein Arbeiter und starker Trinker, trieb sich in der
Welt umher und kümmerte sich nicht um den Knaben. Er selbst
musste schon Behr frühe in ärmlichen Dienst treten und ebenso seine
beiden jüngeren Schwestern.
Bei seiner Einlief erung in die Anstalt gab H. an: „Ich habe den
bei meiner Herrschaft mit mir dienenden Knecht Carl W. im Bett mit
einem Beil erschlagen. Er schuldete mir Geld und wollte mir dasselbe
nicht zurückgeben".
Er war damals, am 23. October 1877, schlecht genährt, abgemagert,
von blassem Aussehen. Der Brustkorb war sehr flach, an der Lunge
selbst liessen sich Zeichen einer organischen Erkrankung nicht wahr-
nehmen. Er war stumpfsinnig und gleichgültig, von sehr geringer In-
telligenz. Es stellte sich bald grosse Reue und tiefgehende Zerknirschung
bei ihm ein, so dass in der Conferenz der Anstalts-Oberbeamten eine
freundliche und aufmunternde Behandlung für ihn gewünscht und
empfohlen wurde. H. war 152 cm gross, schlank, blond; der Kopf
zeigte eine regelmässige Bildung, die Stirn hoch und breit, der Unter-
kiefer stark hervorragend, der Blick hatte einen gutmüthigen, demuths-
vollen, flehentlichen Zug.
Schon früh im 2. Jahre seiner Haft entwickelte sich das Symptom-
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Ueber jugendliche Mörder und Todtachläger.
109
bild einer schnell fortschreitenden Lungenschwindsucht, so dass er am
9. August, nach einer 2'/2 jährigen Gefangenschaft, seinem Leiden im
vorgeschrittenen, marantischen Zustande erlag.
Die Zeichen tiefster Reue machten sich bei H. schon früh
geltend; er hatte viele schlaflose Nächte, weinte viel; 'der von ihm
ermordete W., so klagte er vielfach, stehe vor seinem Bett und lasse
ihn nicht zur Ruhe, zum Schlafen kommen.
3. Wegen Ermordung seines eigenen Vaters ist der Schuhmacher-
lehrling Louis B. zu 15 jähriger Gefängnissstrafe am 12. October 1877
vom Königl. Kreisgericht zu Thorn verurtheilt und am 14. Februar 1878
in unsere Anstalt eingeliefert worden.
B. ist am 22. April 1860 als Sohn des Wirthschaftsbesitzers Hein-
rich B. geboren. Er lebte mit seiner 15jährigen Schwester, Auguste
B., bei seinem Vater. Da die Mutter vor 1 V» Jahren verstorben war,
musste Auguste B. die Wirthschaft führen. Louis B. war bei einem
Schuhmacher in der Lehre gewesen und von hier weggelaufen, am
10. Juni 1877 in's elterliche Haus zurückgekehrt Der Vater B. soll
zu den Kindern hart und lieblos gewesen sein, sie geschlagen und
gemisshandelt haben. Als der Vater die Absicht äusserte, sich wieder
zu verheirathen, fürchteten Beide eine Verschlechterung ihrer l^age,
und jetzt wagte die Schwester Auguste, welche schon früh sittlich
verwahrlost war, zuerst den Gedanken zu äussern, diese Wiederver-
heirathung durch Beiseiteschaffung des Vaters zu verhindern. Louis B.
fasste den Gedanken auf und schlug vor, den Vater im Schlafe zu
erwürgen und in die Weichsel zu schaffen. Auguste B. stellte dies
dein Bruder als nicht ausführbar vor, und beide beschlossen hierauf,
den Vater mit dem in der Stube hängenden Revolver zu erschiessen.
Louis B. verstand sich nicht auf das Oeffnen des Patronenlagers, und
Auguste war ihm behilflich, sie öffnete selbst den Verschluss. Sie
theilte am 23. Juni den älteren, auswärts lebenden Geschwistern mit
dass der Vater verreisen werde. In der Nacht am 24. Juni, um 3 Uhr,
stand Louis B. auf und ging in die nebenstehende Stube, in welcher
ausser dem Vater die Schwester Auguste und auch die siebenjährige
Schwester Amanda schlief; er zauderte unschlüssig, und erst um 5 Uhr
hat er auf das wiederholte Zureden der Auguste dem fest schlafenden
Vater mit dem bereit gehaltenen Gewehr eine Kugel in den Hals ge-
schossen. Der verwundete B. versuchte sich zu erheben, rief wieder-
holt: „Was ist das für ein Schmerz, ach Gott, erbarm Dich meiner!*
und ist auf die Kissen zurückgesunken. Louis B. war nach seiner
Schlafstube geeilt und die Auguste war ihm dahin gefolgt Bald darauf
110
VI. Bxzn
nahm Louis B. dem verwundeten Vater das Decktnch fort,' um den
Tod desselben festzustellen. Das Bett wurde in die Stube des Louis
gelegt Jetzt raffte sich der Verwundete auf, begab sich, mit Blut über-
gössen, in die Nebenstube, nahm das Deckbett von der Erde auf, trug
dasselbe auf sein Bett zurück und legte Bich darauf. Auguste B. rief
nunmehr dem Bruder zu: „Du hast den Anfang gemacht, du musst
auch das Ende machen". — Und nun ergriff dieser die in seiner Stube
liegende Axt und versetzte mit dem Rücken derselben dem Vater zwei
Schläge auf den Hinterechädel. In Folge des von diesem erhobenen
Geschreis entfloh die Auguste nach der Küche. Von hier wurde sie von
Louis B. wieder in die Stube zurückgerufen, und als Beide vernahmen,
dass der Vater noch Leben in sich habe, rieth Auguste B. nun dem
Bruder, dem Vater mit der scharfen Kante des in der Vorderstube
liegenden Beiles in den Hals zu hauen. Während die Auguste das
Deckbett vom Halse des Vaters wegzog, versetzte Louis B. dem Vater
mit dem Beile 2 Hiebe mit solcher Kraft in den Hals, dass der Er-
schlagene nach dem gerichtsärztlichem Gutachten als geköpft zu
erachten war. — Nunmehr trugen Beide die mit Blut übergossene
Leiche in den Keller. Sie waren Tags über bemüht, die Blutspuren
aus den Betten und Stubendielen zu beseitigen, trennten die blutge-
tränkten Federn von den unbefleckten und verbrannten die ersteren.
Den jüngeren Geschwistern sagte die Auguste, dass der Vater schon
sehr früh zu seiner Braut gegangen sei. In der folgenden Nacht
schafften sie die Leiche nach dem Ufer der Weichsel ; hier zog Louis
B. die Leiche längs einer in den Strom hineingebauten Buhne mitten
in den Fluss hinein und Hess sie abwärts hinunter schwimmen. Noch
in derselben Nacht vergruben sie die blutigen Sachen, Betten, Bezüge
in der im Bau begriffenen Scheune und fuhren frische Erde darauf.
Gleich nach der That, am 24. Juni, reiste Louis B., von Reue ergriffen,
nach Thorn zu seinem beim Militär stehenden älteren Bruder Friedrich B.,
und theilte diesem die entsetzliche That mit Nachdem Auguste B.,
welche roh und gefühllos geständig war, diesen Thatbestand bestätigte,
machte Friedrich B. am 26. Juni 1877 bei dem Amtsvoreteher die An-
zeige von dem Mord.
Das Kreisgericht zu Thorn verurtheilte am 12. October 1877
den Louis B. wegen Mordes zu 15 Jahren Gefängniss und zu
gleichem Strafmaass die Auguste B. wegen Anstiftung zum Morde,
weil sie durch Rath und That bei Begehung des Mordes Hülfe
geleistet, da sie mit dem Bruder Louis B. den Plan der Ermor-
dung besprochen, ihn die Handhabung des Revolvers gelehrt, ihm
die Anwendung des Beiles und der Axt gerathen und sodann vor
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Ueber jagendliche Mörder und TodtschlSgor.
111
den geführten Beilhieben die Decke von dem Halse des Vaters zurück-
gezogen hat.
Der noch nicht 18 Jahre alte Louis B. war am 14. Februar 1878
in die Anstalt eingeliefert; er war von gutem Gesundheitszustande be-
fanden, jedoch zeigte die rechte Lungenspitze keine normalen Ver-
hältnisse. Von gesunden Eltern stammend, war er gut genährt und
von kräftigem Körperbau. Aber schon nach 1 '/* jähriger Haft war er
sehr heruntergekommen. Durch die Nachricht von der schweren Erkran-
kung und dem im Gefängniss bevorstehenden Ende seiner Schwester
Auguste hart betroffen, musste er im September 1879 wegen ausge-
sprochener Lungenphthisis in's Lazareth verlegt werden, und ist be-
reits am 1. October 1880 diesem rapid verlaufenem Leiden erlegen.
Louis B. erklärte selbst, dass ihn gleich nach der That die Beue
ergriffen und er furchtbar gelitten habe, während seine Schwester
Auguste sehr kaltblütig ihre Häuslichkeit weiter versehen. Auch diese
war im Gefängniss nach kaum 2 Jahren verstorben.
Louis B. war kräftig gebaut, 162 cm gross. Der Kopf zeigte bis auf
geringe rhachi tische Deformation keine Anomalie; er war flach, breit und
nach vorn stark ausgelegt; tiefliegende, dunkle Augen, niedrige Stirn mit
prominenten Stirnhöckern und gewölbter Augenbrauengegend verliehen
dem Gesichte einen unheimlichen Ausdruck. B. war immer tief
gedrückt, still in sich gekehrt, ergeben und zufrieden, aber meist
in tiefer Zerknirschung, sodass ihm inniges Mitleid geschenkt wer-
den musste, ganz besonders als ihm das Schicksalsende seiner
Schwester bekannt wurde. Seine Intelligenz war ungemein gering;
Gefühl und Gemflth ungemein weich, allen Einwirkungen leicht zu-
gängig. Schwere Gewissensbisse lagen auf den kummervollen Gesichts-
zügen. Charakteristisch ist, wie er an seine ältere verheirathete
Schwester am 12. October 1879 schreibt: „Liebe Schwester. Gott weiss
es, dass ich bereue und darum hoffe ich, von ihm durch meinen Hei-
land Gnade zu erlangen In mir war wieder Hoffnung erwacht
und einen guten Entschluss hatte ich gefasst, aber seit ich das weiss
dass sich die Geschwister seiner schämen) ist alles in mir verloren,
und ich bin ganz verzagt und meine Seele betrübt bis in den Tod —
Ich werde Euch stets treu bleiben, aber raein Leben muss ich nur
mit Vorwürfen hinfressen, dass ich meinen Geschwistern allen ein Stein
des Anstosses und des Aergernisses geworden bin."
4. Der Wirthschaftslehrling Robert Sch., am 18. Mai 1868 geboren,
wegen Diebstahl am 2. Juni 1877 mit 14 Tagen Gefängniss vorbestraft,
war auf dem Landgute Str. bei Perleberg untergebracht, um daselbst
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VI. Baku
die Landwirtschaft zu erlernen. Nach seinem eigenen Geständnis«
hat er im October 1 878 zu Str. seinen Mitlehrling M. Geld und Cigarren
gestohlen. Er war im December 1877 zur Weihnachtszeit von seinem Lehr-
herrn zu seinen Eltern beurlaubt Von seinem Vater mit Reisegeld ver-
sehen, trat er am 27. December die Rückreise an. In Bitterfeld, so giebt
er an, habe er auf den Abgang des Zuges warten müssen und den Ent-
schluss gefasst, nicht mehr nach Str. zurückzukehren, weil der dort von
ihm begangene Diebstahl seinem Lehrherrn bekannt geworden sei,
sondern sich selbst zu erschiessen. Zu diesem Zwecke habe er auch in B.
einen Revolver mit 50 Patronen gekauft Er habe indessen nicht den
Muth gehabt, den Selbstmord auszuführen, sei nach Vergeudung
Reisegeldes, nachdem er dort mit einem Bekannten Bier getrunken,
in den Wohnort seines Vaters zurückgekehrt. Um sich mehr in die
Enge zu treiben und auf diese Weise sich zur Begehung des Selbst-
mordes zu zwingen, habe er beschlossen, die Gehöfte der ihm befreun-
deten Gebrüder K. anzuzünden. Er schlich sich in die Wohnung der-
selben und suchte daselbst mit einem angezündeten Streichholze, ob
K. sich dort befinde. Da er nicht deutlich sehen konnte, schlug er die
Fensterscheibe ein und sah von der Strasse aus den K. aus dem
Hause kommen und wieder dahin zurückkehren. Er habe noch 15
Minuten gewartet und dann die anstossende Scheune des K. ange-
zündet, indem er von der Gartenseite ein brennendes Streichholz in
die Oeffnung der Scheune gesteckt. Das Feuer hat sich schnell
verbreitet; es wurden 2 Scheunen, 2 Ställe und das Wohnhaus des
K. in Asche gelegt. Als das Feuer ausgebrochen war, ging er, wie
festgestellt worden ist, raschen Schrittes nach Redis zu; auf dem
Wege dahin beschloss Sch., bei dem Besitzer des Gasthofes zu Gr.
Geld zu stehlen. Er stieg durch eine eingeschlagene Scheibe in
die Schenkstube zur ebenen Erde und öffnete den unverschlossenen
Kasten des Buffetschrankes. Da er in diesem kein Geld fand, wollte
er sich durch die Hausthür entfernen, traf jedoch auf dem Hausflur
den Sohn des Besitzers, der hinter einem Lattenverschlage des Gast-
zimmers die Manipulationen des Sch. gesehen und den Vater rufen
wollte. Sch. hat, 6 Schritt von ihm entfernt, gerufen „Zurück oder
geschossen" und entkam auf die Strasse. Auf einem Nebenwege
in Redis angekommen, ging er nach dem von der Strasse abgelegenen
Hause des Windmüllers R., in dessen Stube er Licht sah, trat an
das Fenster und schoss, als er jenen vom Sopha nach dem Fenster
sich nähern sah, eine Kugel aus dem Revolver auf R. und begab sich
nach Gr. Von R. verfolgt, wurde er hier arretirt Sch. behauptete zu-
erst, dass R. ihn früher mit dem Stocke geschlagen und dass er sich
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Ceber jugendliche Mörder und Todtechlager.
113
jetzt rächen wollte; später gab er an, dass er den R. gar nicht gekannt,
dass er ihn auch gar nicht habe tödten wollen; er wollte nur durch
den Schuss auf sich aufmerksam machen, um sich alsdann selbst er-
schiessen zu müssen. Thatsächlich bat Frau R. ihren Mann aufmerk-
sam gemacht, dass ein Mensch am Fenster sei; und als dieser sich
nach demselben hin begab, erhielt er 3 Schritt von dem Fenster einen
Schuss, der auf die Rippen aufgeschlagen und nur wegen der dicken
Bekleidung des R. keine schweren Folgen für diesen nach sich gezogen.
Das Gericht kam zu der Ueberzeugung, dass der Selbstmord nicht
der Grund dieser Verbrechen gewesen. Sch. wollte, weil er den Empfang
bei seinem Lehrherrn fürchtete, nicht zu diesem zurückkehren; er
wollte in die weite Welt fliehen, sich aber vorher Geld auf jede Weise
verschaffen und sich selbst vor Angriffen sichern. Zu diesem Zweck
kaufte er den Revolver mit mehr Munition als zum Selbstmord not-
wendig war. Er wollte bei seinem Freunde K. stehlen, revidirte das Haus,
steckte das Gehöft an, um bei dieser Gelegenheit den Diebstahl aus-
zuführen. Als dies nicht anging, versuchte er es im Gasthof zum grünen
Berg, und als es auch hier misslang, versuchte er es bei dem Müller
R. Im Gasthof drohte er zu schiessen und bei R. schoss er wirklich,
als er überrascht wurde. Das Gericht nahm an, dass Sch. am 27. De-
cember 1S7S zu R. den Entschluss, den Müller R. zu tödten, zwar
mit Vorsatz, jedoch nicht mit Ueberlegung, durch eine Handlung be-
thätigt hat, welche einen Anfang der Ausführung dieses Verbrechens
enthält nicht aber ist dieses mit Ueberlegung geschehen, sodass nur
Mordversuch vorliegt.
Sch. ist erst 17 Jahre alt, heisst es in dem Gerichtserkenntniss,
aber er hatte die zur Erkenn tniss der Strafbarkeit der begangenen
Handlung erforderliche Einsicht Auch hatte der Sachverständige
Dr. H. kein Zeichen einer Geistesstörung bald nach dem verübten Ver-
brechen an ihm beobachtet, ihn vielmehr für zurechnungsfähig erklärt.
Er wurde daher der vorsätzlichen Brandstiftung, eines ver-
suchten schweren Diebstahls und des versuchten Todt-
sc h lag es für schuldig befunden.
Sch. ist zur Verbüssung der wider ihn erkannten 7jährigen Ge-
fängnissstrafe am 9. Mai 1879 in unsere Anstalt eingeliefert Er war
der Sohn eines Pfarrers, im elterlichen Hause erzogen und hat das Gym-
nasium bis Tertia besucht. Er war gross, schlank gewachsen (171 cm),
kräftig gebaut und vollkommen gesund. Schädel und Gesicht zeigten
keine Deformationszeichen; er hatte röthliches Haar und blaue Augen.
Er hat im üntersuchungsgefängniss einen Selbstmordversuch ge-
macht Er war in den ersten Jahren seiner Strafzeit, die er gern
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114
VI. Baer
und willig in der strengen Einzelhaft verbüsste, anfangs verschlossen,
auffallend gedrückt und tief verstimmt, später offener, ruhiger und ge-
faxter. Seine Führung war eine tadellose, er war bescheiden und
ernst geworden und geblieben, er zeigte das volle Bewusstsein seiner
Schuld und eine aufrichtige Keue unter festen Grundsätzen zur Besserung
seines Lebens. Er wurde in Anerkennung seines sittlich gebesserten
Charakters nach Verbüssung von drei Viertel seiner Strafzeit am
30. Juli 1884 aus der Strafhaft bedingungsweise entlassen.
Es kann nicht unerwähnt bleiben, dass die so schnell hinterein-
ander in einer Nacht ausgeführten Verbrechen (wie Brandstiftung,
schwerer Diebstahl, Todtschlagversuch) bei dem p. Sch. etwas der-
artig Impulsives zeigte, dass man unwillkürlich an einen vorübergehenden
pathologischen Geisteszustand desselben denken muss. Es liegt nahe,
einen durch den starken Biergenuss hervorgerufenen krankhaften Er-
regungszustand, einen pathologischen Rausch, zu vermuthen. Während
seiner ö1/^ jährigen Gefangenschaft sind bis auf vorübergehende durch-
aus nicht krankhafte Depressionszustände bei Sch. Zeichen von Geistes-
störung nicht wahrgenommen worden.
5. Der Müller Otto K. aus Klein-Karge (Kr. Wittenberg), am
14. Sept 1863 geboren, Sohn des Mühlenbesitzers K. zu Sclimiede-
berg, war wegen Mordes und wegen Diebstahls zu 15 Jahren Gefängniss
verurtheilt
Derselbe hat am Tage nach seiner Verurtheilung Folgendes ge-
standen: „In der Nacht vom 14. zum 15. December 1880 befand ich
mich mit dem Mühlknappen R. in der Obermühle. Kurz nach 2 Uhr
gerieth ich mit ihm in Streit, weil R. mir vorwarf, das Getreide-
reinigen nicht zu verstehen; wir fassten uns und rangen miteinander.
Als wir dem Fahrstuhl nahe kamen — es war auf dem Boden —
stiess ich ihn mit aller Kraft durch die Oeffnung nach unten, und R.
stürzte mit dem Kopf voran auf den unteren Fussboden. Durch das
Ringen war ich sehr aufgeregt und ging halb besinnungslos hinunter;
hier sah ich, dass R. mit den Händen noch Bewegungen machte, und
da ich fürchtete, dass er wieder aufleben und ich eine schwere Strafe
erleiden werde, holte ich einen Spitzhamraer und schlug mit der spitzen
Seite gegen seinen Hinterkopf. Der Tod musste rasch eingetreten sein.
Ich zog den R. unter den Fahrstuhl und legte den Leichnam so, wie
er gefunden wurde. Ich ging zu Bett, konnte aber vor Aufregung
nicht schlafen. Zwischen 5 und 6 Uhr ging ich zum Obermüller Sch.
und theilte ihm mit, dass R. todt unter dem Fahrstuhl liege, dass er
vom Fahrstuhl erschlagen sein müsste Uhr und Geld habe ich
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ücber jugendliche Mörder und Todtschlüger. 115
nicht gestohlen ; das Verbrechen stand mir stets vor Augen und bereue
ich es auf das Tiefste. Mein Gemüth ist nach diesem offenen Ge-
standniss ruhiger und will ich meine erhaltene Strafe geduldig ertragen."
Der Verdacht des Mordes war auf K. gefallen, weil dieser mit
R. in der qu. Nacht allein war, weil K., wie das Gericht annahm,
tod gewaltsamem und hinterlistigem Wesen und schon mehrfach wegen
Diebstahls vorbestraft war. „Wer uns zu nahe kommt, der wird er-
würgt", hat er zu seinem Complicen bei der Ausführung eines solchen
geäussert. K. hat an seiner Kleidung Blutspuren gehabt, hat kurz
nach dem Tode It?s den gebrauchten Hammer ohne Wissen des Herrn,
dem er gehörte, umarbeiten lassen. An dem einen Ende desselben
waren rothe Flecke sichtbar. K. hat nach vollbrachtem Morde sich
die Uhr und das in der Kiste aufbewahrte baare Geld von R. ange-
eignet; er hat trotz der erdrückensten Beweise die Blutthat und die Dieb-
stahle geleugnet Da K., wie das Strafurtheil hervorhebt, die schwerste
strafbare Handlung in wahrhaft tückischer und teuflischer Weise voll-
fuhrt hat und trotz der gravirendsten Momente in der frechsten, keine
Reue zeigenden Weise ableugnete, da er einen Mann tödtete, dem er seine
Stelle zu verdanken hatte, und welcher der beste Familienvater und
Mensch war, da K. seinem Vorleben nach als gemeingefährlicher Mensch
anzusehen ist, so ist gegen ihn das höchste Strafmaass anzuwenden.
K. hat in der Untersuchungshaft einen Fluchtversuch gemacht,
einen Ofen eingerissen und das Fenstergitter beschädigt. Er ist nach
seiner Verurtheilung am 28. Oktober 1881 in das Strafgefängniss
Plötzensee verbracht worden. Er war bei guter Gesundheit, 1 65 cm
gross. Der Schädel war flach, die Stirn niedrig und breit, der Joch-
beinknochen ragte stark hervor; das Kinn war rund, die Ohren regel-
mässig, Haare blond.
K. war im elterlichen Hause erzogen unter 8 Geschwistern und
hatte die Elementarschule besucht Er war verschlossen, stumpf und
gleichgültig, apathisch; häufig war er sehr gedrückter, ergriffener
Stimmung. Er fing bald an abzumagern und unter dem Bilde einer
galoppirenden, in allen Organen gefundenen Miliar-Tuberculose ist er
am 2. October 1884 nach einer 3jährigen Gefangenschaft verstorben.
6. In der Nacht zum 16. März 1881 ermordete die Ehefrau des
Tapetendruckers L. ihren Ehemann dadurch, dass sie ihn mit einem
Rasirmesser den Hals durchschnitt Bei diesem Mord war der damals
14jährige Arbeitsbursche Ernst L., ihr beiderseitiger Sohn, betheiligt da-
durch, dass er dem Vater die Hände festhielt, als die Mutter den Mord
ausführte. Ernst I* war wegen T heil nah nie am Mord am 27. Mai
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11(3
VI. Baer
1881 vom Landgericht zu Nordhausen zu "'/»jähriger Gefängniss-
strafe verurtheilt. Am t. November 1884 ist er in die Anstalt zu
Plötzensee, Abth. für Jugendliche, eingeliefert.
Nach dem wiederholt abgelegten Geständniss der Frau L., welche
zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurtheilt wurde, soll der Ernst
nicht blos die Hände des Vaters bei dem von ihr ausgeführten Morde
gehalten haben, sondern auch seinerseits verschiedene Stiche gegen
ihn geführt haben. Diesen letzteren Angaben wiederspricht Ernst L.
Er selbst sagte später aus : Als meine Mutter meinem Vater die Kehle
durchschnitten hatte, und dieser in seiner Todesangst noch auf die
Mutter zusprang, trat ich dazwischen und stiess den Vater zurück,
worauf er auch sofort verstarb. Die Geschworenen haben den Ernst
L. für schuldig befunden, zur Begehung der That wissentlich Hülfe
durch die That geleistet zu haben, dagegen die in Gemeinschaft mit
Vorsatz und mit üeberlegung ausgeführte Tödtung verneint
Ernst L. war am TS. August 1866 ehelich geboren und in elter-
lichem Hause erzogen. Er hat die Elementarschule besucht, und war
am 3. November 1884 bei seinem Zugange in die Anstalt von kleinem,
kräftigem, gedrungenem Körperbau. Er selbst gab an, früher an epi-
leptischen Krämpfen gelitten zu haben. Auf der linken Hornhaut
war eine starke, fleckenartige Trübung vorhanden. Der Schädel war
schmal, hoch und dadurch deformirt, dass der obere Stirntheil wie eine
Halbkugel sich nach vorn und oben hutförmig hervorwölbte. Das
Hinterhaupt war flach; die Nase klein und platt; die Ohren weit
nach hinten, die Augen klein und flach liegend. Gesicht und Unter-
kiefer war breit und grob; die Physiognomie bot ein fremdartiges,
hässliches Bild dar.
Ernst L. zeigte sich immer verschlossen, wenig zugänglich, ge-
fühllos. Er blieb in dieser Weise während der ganzen Gefangenschaft
bis zu der am 4. December 1888 erfolgten Entlassung. Er wurde
wegen unpassenden Verhaltens und wegen groben Vergehens gegen
die Hausordnung, auch wegen Fluchtverdachts häufig disciplinirt „Man
habe", wie der Gefängnissgeistliche am 8. Februar 1888 mittheilt
„bei aller Mühe, ihm die Furchtbarkeit seiner That zu Gemüth zu
fuhren und bei ihm das Gefühl der Reue zu erwecken, nichts als
kalte, herzlose Antworten und ein völlig verstocktes Gemüth gefunden,
und eine Gleichgültigkeit sondergleichen gab sich zu erkennen. Er
hat das schwere und entsetzliche Verbrechen sowie seine verantwortliche
Schuld nie begriffen und nie gefühlt" . . .
In einem Briefe an einen Verwandten schreibt er: Er habe in
den Gefängnissbeamten nur Personen gesehen, die dem Gefangenen das
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Ucbcr jugendliche Monier und Tod tseh läger.
117
Leben sauer machen wollen und die Strafe hart, er habe desshalb
die Beamten immer gemieden; ... sie wollen nur etwas aus ihm heraus-
locken; darüber, wie es in seinem Herzen aussehe, sei er Niemand
Rechenschaft schuldig. Das müsse er immer sagen, dass seine Ver-
schuldung an dem Morde seines Vaters ihm zu schwer angerechnet
sei, da er damals noch ein ganz unreifer Junge von 14'/2 Jahren,
and auch durch den Genuss von Liqueur mit Rum, den die Mutter
ihm beim Abendessen gereicht hatte, etwas dämlich gewesen sei.
Seine Entlassung nach Verbüssung von dreiviertel seiner Straf-
zeit konnte nicht befürwortet werden, da er nicht das geringste An-
zeichen von Reue, von Gewissensbissen dargeboten, sondern, wie der
Hausgeistliche mit Recht hervorhob, vielmehr in rätselhafter Weise
immer zufrieden mit sich wäre, und je länger die Strafzeit währt, um
so kalter an sein entsetzliches Verbrechen zurückdenkt.
L. hat bis zu seiner am 4. December 1888 eingetretenen Ent-
lassung eine nie zu durchbrechende Gefühllosigkeit und eine eiserne
Ruhe behalten. Er hat sich im Gefängniss stets behaglich gefühlt und
niemals das Gefühl eines Schuldbewusstseins gezeigt
7. Der Dienstknecht Ernst II., am 2. August 1867 zu Z., Kreis
Torgau geboren, nicht vorbestraft, war am 28. März 1885 vom Land-
gericht Torgau wegen Mordversuches zu 9 Jahren Gefäng-
niss verurtheilt und am 25. April 18S5 in das Strafgefängniss Plötzen-
see eingeliefert.
Es ist durch Zeugenaussagen und durch eigenes Geständniss
Nachstehendes festgestellt: H. hatte als Mistknecht früher einen sehr
geringen Lohn und dabei Schulden gemacht, die ihn andauernd drückten.
Am Abend des tl. Januar 1885 wurde er in einem Tanzlocale von
einem Schuhmacher an seine Schuld von 5 Mark gemahnt. Er konnte
diese nicht bezahlen und fasste den Entschluss, sich auf jede Weise
Geld zu verschaffen. Im Locale bemerkte er den Hufner A. mit seinem
Dienstpersonal, und gewann dadurch die Ueberzeugung, dass die Frau
des A. sich allein im Hause befinde. Aus dem Stall seines Dienst-
herrn nahm er eine Axt und ein Stemmeisen, begab sich alsdann,
nachdem er einen schlechten Rock angezogen, nach dem A.'schen
Hause. Hier brannte in der Stube Licht und H. konnte in derselben
die Frau A. sehen. Da die Hausthür verschlossen war, klopfte er an
das untere Fenster und rief „Gebt das Geld heraus". Frau A.
glaubte, dass muthwillige Dorfkinder sich einen schlechten Spass er-
lauben und rief zurück: rMacht, dass ihr fortkommt**. H. drückte hierauf
eine Fensterscheibe ein, stieg in die Stube und folgte Frau A. nach
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11»
VL Bazr
dem Hausflur, wohin dieselbe geflohen war. Hier versetzte er derselben
einen wuchtigen Schlag mit dem flachen Theil der Axt auf den Kopf,
sodass der Schädel zerschmetterte. Frau A. stürzte zu Boden und in
dieser Lage versetzte H. ihr noch 2 Schläge auf den Kopf, die je-
doch wegen des dichten Haares die tödtliche Wirkung nicht ausübten.
H. Hess nunmehr die besinnungslose Frau A. liegen, erbrach mittelst
des Stemmeisens in der Stube die Kommode, entwendete aus derselben
ca. 400 Mark baaren Geldes, ging nach Hause, stellte das Beil an
den früheren Ort, zog den guten Rock wieder an und ging in das
Tanzlocal zurück. Das Gerücht von dem Verbrechen war sehr bald
in das Local gedrungen, woselbst sich H. an dem bald wieder be-
ginnenden Tanze lebhaft betheiligte. Er tractirte die Burschen und
Mädchen mit Bier und Kuchen, bezahlte dem Schuhmacher die schul-
digen 5 Mark, blieb bis zum Schluss des Tanzes und ging gegen 7 Uhr
früh nach Hause ohne sich schlafen zu legen.
Das in der Stube des A. zurückgelassene Stemmeisen, Blutflecke
in den Kleidern des H. und an der Axt haben zur Entdeckung des
Thäters geführt. Da Frau A. am Leben geblieben und voraussicht-
lich bald ganz hergestellt werden dürfte, so wurde auf die obige
That wegen Mordversuches erkannt.
Bei seinem Zugang in die Anstalt war der 17 Vi jährige H. von
mässigem Ernährungszustand, blassem Aussehen, kräftigem Körperbau,
der Brustkorb flach, die linke Lungenspitze verdächtig. Der Vater
war an Lungenschwindsucht gestorben. H. war 160 cm gross, von
dunkler Gesichtsfarbe, der Kopf flach und breit, vornüber gebeugt,
die Stirn niedrig, das Kinn spitz. Die Augen lagen tief in grossen
Augenhöhlen ; der Blick war gutniüthig. Die Gesichtsknochen waren
stark hervorragend, weit von einander liegend, das Hinterhaupt steil.
Die Sprache war auffallend langsam.
H. war ehelich geboren, zuerst im elterlichen Hause, später bei
den Grosseltern unter sehr ärmlichen, kümmerlichen Verhältnissen er-
zogen. Der Vater war Panrinenmacher und 1873, die Mutter be-
reits 1871 verstorben. Er selbst giebt an, dass er eine schlechte Er-
ziehung gehabt habe. Er war mehrfach wegen Diebstahls bestraft.
Bei seiner Einlieferung war seine Stimmung gefasst, häufig jedoch
gedrückt; er war anfangs sehr verschlossen, später offener und zu-
traulicher. Er zeigte eine aufrichtige, tiefe Reue. Nach einer mehr-
jährigen Strafhaft war H. brustkrank und arbeitsunfähig geworden.
Vom 6. April 1890 an befand er sich auf dem AnstaltslazaretL
Er schrieb häufig an seinen einzigen Bruder und bittet 1891 um
seine vorläufige Entlassung. „Er möchte aus der Straf halt, die
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Ueber jugendliche Mörder und Todtw-hlfiger.
119
schwer auf ihn drückt, entlassen sein; er fühle, dass er im Gefängniss
zu Grande gehe und er möchte doch noch gern leben. u
Er ist am 18. Jannar 1892 an weit vorbereiteter Lungenschwind-
sucht gestorben. Nach dem Urtheil der Beamten konnte H. als ge-
bessert angesehen werden, da er stets eine tiefe, ernste Reue gezeigt
8. Der noch nicht 18 Jahr alte Diener Max R. aus Pr. wurde
wegen Todtschlages und Diebstahls zu 5'/2 Jahren Gefängniss
verurtheilt und verbüsste diese Strafe in der Anstalt Plötzensee vom
11. November 1886 bis zum 24. April 1892.
E. befand sich auf der Wanderschaft und lernte am 15. Juli 1886
in Burg bei Magdeburg den Töpfergesellen N. kennen, der am
5. Juli ej. aus dem Gefängniss zu Werden in Hannover entsprungen
und nicht im Besitz von Legitimationspapieren war. Auf dem
Wege von Burg nach Genthin gesellte sich der 22jährige Schlosser
H. aus Böhmen zu ihnen. Sie nächtigten alle drei in einer Korn-
miethe und als sie am anderen Tage in der Nähe von Brandenburg
im Walde Bast gemacht, und H. sich auf sein ausgezogenes Jacket,
in dem seine Papiere steckten, hingelegt hatte und eingeschlafen war,
stahlen B. und N. dieselben und entfernten sich schleunigst auf dem
Wege nach Berlin. H. traf Beide am nächsten Tage wieder in
Baumgartenbrück und verlangte von ihnen seine Papiere zurück. R.
und N. leugneten den Besitz, und H. folgte ihnen mit der Erklärung,
sie in Potsdam der Behörde anzuzeigen. H. war in G. in ein Wirths-
baus gegangen, um sich ein Stück Brod zu holen, und N. machte
den Vorschlag, den H. zu erwürgen, da sie sonst bestraft würden.
R. ging auf diesen Vorschlag ohne Zögern ein ; alle drei gingen auf
der Chaussee lang und Hessen sich später auf N.'s Aufforderung in
einer Schonung nieder, um auszuruhen. Es wurde so eingerichtet,
dass H. zwischen den beiden andern zu sitzen kam. Auf ein verab-
redetes Zeichen schlang N. seinen Lederhosenträger um den Hals
H/s, behielt das eine Ende in der Hand und warf das andere
Ende dem R. zu. Beide zogen mit vereinten Kräften die Schlinge
fest zu und hielten ihm die Hände fest R. hatte dem H. ein Taschen-
tuch in den Mund gesteckt, sodass er nicht schreien konnte. Nach
wenigen Minuten war H. erwürgt. Beide entkleideten die Leiche bis
auf's Hemd und eigneten sich dessen wenige Habseligkeiten an, ver-
kauften diese später für 10 Mark, und hat R. 3 Mark 50 Pfg. davon
abbekommen. Die Leiche banden sie mit einem Tuch, das an einem
um den Hals geschlungenen Bindfaden befestigt war, an einer jungen
Kiefer fest, sodass der Anschein eines Selbstmordes erweckt werden
ArchiT für Kriminalanthropologio. XI. 9
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120
VI. Baer
sollte. Die Leiche selbst wurde am 26. Juli, mit Moos bedeckt und stark
verwest, aufgefunden. Bis zum 23. Juli reisten R. und N. zusammen, dann
hat N. heimlich den R. verlassen und blieb auch spurlos verschwunden,
obschon festgestellt war, dass er wieder die Nähe des Thatortes auf-
gesucht hatte. R. wurde am 26. Juli in Dahme verhaftet, weil er
sich durch den Gebranch der Papiere des H. verdächtig gemacht
hatte. Nach seiner Verhaftung legte er ein offenes, reuiges Geständniss
ab. Die Geschworenen erachteten R. des Mordes nicht, dagegen des
Todtschlages schuldig und billigten ihm auch mildernde Umstände zu.
R. war bei seiner Einlieferung (12. November 1886) schlecht ge-
nährt und blutleer. Die rechte Hornhaut zeigte eine starke Trübung. Das
Gesicht war asymmetrisch, die Ohrläppchen faltenartig an die Wangen
angewachsen. Der Kopf war flach, breit R. war ehelich geboren
und im elterlichen Hause erzogen. Er war sehr verkommen und ver-
wahrlost Während seiner Strafverbüssung war er ruhig und gefasst;
er zeigte stets eine ernste Reue. Er ist am 25. April 1895 aus der
Anstalt gesund entlassen und war die Hoffnung auf seine sittliche
Besserung allseits als wohl vorhanden angesehen.
9. Anton Kr„ Müllerlehrling, am 26. Februar 1869 zu K., Kreis
Heilsberg geboren, noch nicht bestraft, war am 10. Mai 1S86 vom
Landgericht Bartenstein wegen Mordes zu zwölfjähriger Gefängniss-
strafe verurtheilt
Kr. selbst ist geständig in der Nacht vom 22. zum 23. Februar
1886 in der Mühle des Mühlenbesitzers B. in M. den Müllergesellen
Karl W. ermordet zu haben. Etwa zwei Monate nach seinem Eintritt
als Lehrling bei dem Mühlenbesitzer B., trat, wie Kr. angiebt, W. als
Geselle ein. Er habe sich mit diesem niemals sonderlich vertragen,
weil er ihn öfters ausgeschimpft habe. Als er, Kr., Mitte Februar 1886
sich bei einer Weizenlieferung Unredlichkeiten habe zu Schulden kommen
lassen und ihn W. wieder ausgescholten habe, habe er nicht mehr in
die Mühle zurückgehen wollen. Die Eltern brachten ihn jedoch am
Montag den 22. Februar wieder nach M. zurück. Sein Stiefvater sei
zu dem Mühlenbesitzer B. gegangen, um mit ihm seinetwegen (Kr.'s
wegen) zu sprechen, er habe sich dann nach der Mühle begeben und
seine gewöhnliche Arbeit wieder aufgenommen.
Er hatte schon jetzt den Entschluss gefasst, den W. todtzu-
schlagen und ihn alsdann in's Mühlenbassin zu werfen. Als um
3 Uhr Morgens die Arbeit eingestellt werden sollte, sei er an den
Steg gegangen, um das Rad abzuschrauben, während W. in der
Nähe, mit dem Gesicht abgewandt, gestanden habe. Diesen Augen-
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Ueber jugondliche Mörder und Todtsehläger.
121
blick habe er benutzt, habe einen in der Nähe liegenden Hammer er-
griffen und mit demselben dem W. mehrere Schläge auf den Hinter-
kopf versetzt, sodass derselbe mit den Worten „Anton", „Antonu zur
Erde gesunken sei. Dann habe er dem W. weitere 5 — 6 Schläge und
demnächst mit einer Axt noch 2 — 3 Schläge auf den Kopf versetzt;
alsdann habe er die Fallthür des Wassers geöffnet und den leblosen
Körper in das Wasser geworfen. Nachdem er hierauf von dem Gelde
des W. sich 8 Mark angeeignet, sei er zu Bett gegangen und habe
ruhig geschlafen. Um 6 Uhr sei er erwacht, habe sich angekleidet
und sei zum Arbeiter Kl. gegangen,
um ihn aufzufordern, nach der
Mühle zu kommen, weil W. ver-
schwunden sei. Es wurde nach
ihm vergeblich gesucht, da Nie-
mand von dem Morde etwas wusste.
Erst als der Amtsrichter heraus-
gekommen und ihm, weil an seinen
Kleidern Blutspuren entdeckt wur-
den, den Mord auf den Kopf zu-
gesagt hatte, habe er eingestanden,
dass er der Mörder sei.
K. war am S. Juli 1S86 in die
Anstalt eingebracht Er war voll-
kommen gesund, gross gewachsen
und sehr kräftig gebaut. Sein
Kopf war hoch und breit, die Stirn
in der Augenbrauengegend hervor-
ragend und gewölbt, die Augen-
brauen zusammengewachsen, die
Ohren gross, nach hinten stehend, der Unterkiefer breit. Der Blick war
stets düster; der Gesichtsausdruck hatte etwas Unheimliches, Finsteres.
Er war stets still, gedrückter Stimmung, immer nachdenklich vor sich
hinbrütend. Seine Führung am Strafort war stets gleich gut Die
ernste und tiefgehende Reue Hess eine sittliche Gesundung erhoffen.
Fig. 1 (Kr.).
10. E. M. war am 1. Juli 1887 wegen Todtschlags vom Land-
gericht zu Königsberg i. P. zu einer fünfjährigen Gefängnissstrafe ver-
urtheilt und verbüsste dieselbe vom 11. August ej. bis zum >. Juli 1892
in der Gefangenanstalt zu Plötzensee.
Es ist Nachstehendes festgestellt. Der Commis Albert Sehr, war
in einer Dampfer-Expeditionsgesellschaft angestellt und musste häufig
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VI. Baeb
den Schiffscapitänen Geld an Bord bringen. Am 8. November 1SS6
hatte er einem solchen ca. 50o Mark abgeliefert nnd sollte am 9. No-
vember nm '/?9 Uhr Abends die Summe von 325 Mark hinüberbringen.
Von diesem Gange ist er niemals zurückgekehrt; er war von Georg G.
und Ernst M. gemeinschaftlich ermordet und beraubt worden.
G. und Sehr, waren von Kindheit an bekannt und befreundet.
Ersterer machte diesen mit M. und dem Commis S. bekannt Diese
drei, G. M. und S. holten den Sehr, öfters von den Dampfern,
auf denen er zu thun hatte, ab. G. und M. waren stellungslos und
lebte Letzterer nur vom Versetzen von Werthgegenständen. Beide be-
schlossen den Sehr, zu berauben und bei Seite zu schaffen. Der Vor-
schlag war von G. ausgegangen und von M. sofort angenommen. Sie
verabredeten, dieses Verbrechen am 8. November Abends auszuführen,
da sie wussten, dass Sehr, um diese Zeit 5— 600 Mark einem Boots-
capitän zu überbringen habe. M. entwendete seiner Mutter zwei
silberne Löffel, versetzte diese sowie seinen Ueberzieher, um Geld zum
Miethen eines Bootes zu haben. G. hatte einen Hammer und einen
Strick eingesteckt; er sollte nach Verabredung den Sehr, mit dem
Hammer tödten, dann wollten sie die Leiche mit mitgenommenen
Steinen, die sie an den Strick banden und um jene befestigten, in
den Pregel werfen. Sie nahmen noch einige Flaschen Bier mit und
wussten es dahin zu bringen, dass Sehr, zwischen G. und M. sass, die
Rückseite dem G., der am Steuer sich befand, zugewandt Dieser
führte, als ihm M. zugenickt hatte, einen Schlag mit dem Hammer
gegen das Hinterhaupt des Ahnungslosen, der sofort röchelnd auf den
Boden sank. G. führte noch einige Schläge gegen den Kopf des
Sehr, und MM der vorher „bau zu, hau zuu gerufen, legte die Leiche
mit dem Kopf über den Bootsrand, damit das Blut m das Wasser floss.
Sie nahmen nunmehr den Beutel mit Geld aus Schr.'s Tasche; G. band
einen Stein an den linken Oberschenkel der Leiche und warf diese
in der Mitte unter der Eisenbahnbrücke in's Wasser. Sie reinigten
das Boot mit ihren Taschentüchern, die sie ebenfalls hineinwarfen,
fuhren nach der I.andungsstelle, zählten das Geld, warfen den Beutel
fort, gingen in ein Restaurant und speisten dort M. löste seinen Ueber-
zieher ein und ging zu einer Prostituirten. Das Geld wurde nicht
getheilt; am andern Vormittag trafen sich Beide und blieben 10 Tage
hindurch zusammen. Am Tage trieben sie sich in Restaurationen, des
Nachts in schlechten Schank- und Gasthäusern herum. G. bezahlte
alle Kosten aus dem gemeinsamen Gelde, kaufte sich einen Anzug,
einen Revolver und einen Tesching. Nachdem das Geld verbraucht
war, trennten sich beide Genossen ; M. ging nach Hause und G. trieb
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Ueber jugendliche Mörder und Todtschläffcr.
123
sich noch mehrere Tage herum und lebte von dem Erlös der früher
angeschafften Waffen.
Diese Darstellung beruht im Wesentlichen auf den Geständnissen
der beiden Complicen. M. will jedoch von dem Plane Nichts gewusst
haben und von dem verbrecherischen Vorhaben G.7s, mit dem er
ahnungslos den Sehr, abgeholt, erst erfahren haben, als G. den Hammer
auf letzteren losschlug. Nur aus Furcht will er später dem G. ge-
holfen haben, weil dieser gedroht habe, ihn nebst seiner Mutter zu
erschlagen. G. wollte die intellectuelle Urheberschaft des Verbrechens
auf H. schieben, dieser war aber an dem Tage, wo die Besprechung
stattgefunden, in Hamburg.
Den beiden Complicen M. und G. wurde noch ein zweiter Mord
an dem Kanonier Sn einem Freunde Schr.'s zur Last gelegt Jener
war am t8. November 1886 plötzlich und spurlos verschwunden. Erst
am 5. Februar 1887 wurde er bei den Fortificationsgruben unter dem
Eise auf dem Rücken liegend gefunden. Die Sachverständigen er-
klärten, dass Selbstmord und Verunglückung ausgeschlossen, dass
derselbe vielmehr durch einen Dritten um's Leben gekommen sei.
G. und S. kannten sich seit ihrer Jugend und sollte auch M. in ihrer
Gesellschaft gesehen worden sein. M. soll auch bei diesem Morde be-
theiligt sein, da er mit G. bis zum 21. November 1886 ein gemein-
sames Leben geführt habe. — G. ist auch verdächtig mit M. Päde-
rastie getrieben zu haben, was M. auch zuerst zugegeben, nachher
jedoch widerrufen hat
G. ist zum Tode verurtheilt und zu lebenslänglicher Zuchthaus-
strafe begnadigt Er ist nach einigen Jahren im Zuchthause verstorben.
M. wurde wegen Todtschlages zu 5 Vi Jahren Gefängniss verurtheilt,
da er, wie das gerichtliche Urtheil hervorhebt, bei seiner grossen
Jugend eine aussergewöhnliche sittliche Verwilderung durch das hart-
nackige leugnen und sein Auftreten vor dem Gerichte gezeigt
Ernst M. war am 7. August 1871 ehelich geboren; sein Vater
war Zugführer und bereits 1884 gestorben. Seine Mutter war ihm
mit grosser Liebe zugethan. Er selbst hat das Gymnasium bis Tertia
besucht, musste jedoch auf Anrathen seiner Innrer Michaelis 1885
dasselbe verlassen. Er wurde Schreiber bei einem Rechtsanwalt, ver-
liess am 1. Oktober 1886 diesen Dienst, weil sich herausstellte, dass
Briefe, welche durch M.'s Hände gingen, aus dem Bureau unfrankirt
an die Kunden verschickt wurden, und man angenommen hatte, dass
M. die Briefmarken unterschlagen habe. Er wurde Lehrling in einem
Assecuranzgeschäft, lief jedoch auch hier am 1. November 1886 fort.
Es stellte sich heraus, dass M. eine Postanweisung und den Betrag
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VI. Baer
derselben (26 Mk.) unterschlagen habe. Er wurde mit einer Gefäng-
nissstrafe belegt und trieb sich, aus dem Gefängniss entlassen, ohne
Stellung umher, bis er sich mit dem Complicen G. zu der Ausführung
der entsetzlichen That entschloss.
Ueber seine Abstammung, über seine Entwicklung in der
Kindheit ist Genaues nicht ermittelt worden. Seine intellectuellen
Fähigkeiten waren, soweit aus dem späteren Beobachtungen ge-
schlossen werden darf, überaus gut ausgebildet. Um so ungünstiger
war sein sittlicher Entwicklungsgang; schon früh war sein Hang
zur Ungebundenheit, zur Lüder-
lichkeit und Zügellosigkeit stark
ausgeprägt.
Während der Untersuchungs-
haft in K., also kurz nach jener (ein-
oder auch zwiefachen) Mordthat
musste M. disciplinirt werden wegen
eines Vergehens, das sein Denken
und Fühlen, seinen Leichtsinn und
seine Verkommenheit charakteris-
tisch kennzeichnet Er wurde am
25. April 1887 mit 3 Tagen Arrest
bei Wasser und Brod bestraft,
weil er in ein ihm in die Zelle ge-
gebenes Lesebuch an verschiedenen
Stellen mit einem scharfen Gegen-
stand Bemerkungen eingekratzt
hat, wie: „0, du himmlische
See, kennst nicht mein
Weh!u — „na Prosit14 —
„Ochsentreiber" — „Ich habe einen Mord begangen; den
13. 3. 1887.u
Bei seiner Einlieferung in die Anstalt Plötzensee am tl. August
1887 ist M. massig genährt, für sein Alter von 16 Jahren kräftig ent-
wickelt, 171 cm gross, Haar dunkelblond, Augen grau. Die Brust ist
schmal und flach. Schädel und Gesicht symmetrisch; die Stirn
hoch und breit; die Ohren sehr gross, missgestaltet; Ohrläppchen
angewachsen; Nase lang und breit; Gesichtsknochen und Unterkiefer
massig, hervorspringend. Lippen dick, aufgeworfen. Das Gesicht
ist grob sinnlich, ungemein abstossend und finster. Seine Stimmung
ist während der ganzen Zeit seiner naft gedrückt; er ist immer ver-
schlossen, sehr leicht erregt und zeitweise von Angst und Unruhe
Ueber jugendliche Mörder und Todtechläger. 125
befallen. Er wird als Schreiber beschäftigt, zeigt ein geordnetes Be-
nehmen und eine sehr gute Befähigung für geistige Arbeit; er wird
jedoch sehr bald in seiner Kleidung und äusseren Haltung auffallend
nachlässig. Er musste später aus der Zellenhaft entlassen werden,
weil sein geistiger Zustand ihn für diese ungeeignet machte. In der
Gemeinschaftshaft verursachte er vielfache Störungen, verweigert die
Arbeit, ist eigensinnig und widersetzlich, so dass er vielfach disciplinirt
werden musste.
In den ersten Jahren seiner Haft verräth er oft einen schweren
inneren Kampf; er legte später ein volles Geständniss ab. Die unver-
kennbaren Zeichen von Gram und Angst und die Erscheinungen eines
gefolterten Seelenzustandes waren bald als Heimsuchungen schwerer
Gewissensbisse gedeutet, bald auch als Unruhe und Furcht, dass G.
im Zuchthause ein Geständniss von der Ermordung des Kanonier S.
ablegen würde. Als er die Nachricht von dem Tode dieses, seines
Complicen erfahren, da erscheint er mehr ruhig und gesammelt, legt
ein langes, weites Geständniss ab und wagt auch nach Ablauf der
betreffenden Strafzeit um die vorläufige Entlassung zu bitten. In
diesem Gesuche am 16. März 1891 erklärt er: ,,Ich bereue aufrichtig
meine schwere That, sie steht mir Tag und Nacht vor Augen und
noch habe ich bis jetzt keine Ruhe finden können. . . . Mein einziger
Wunsch geht dahin, in die weite Welt hinausgehen zu dürfen, um
in rastloser Thätigkeit und unerkannt unter Mitmenschen mich ehr-
lich ernähren zu können/
Man war allgemein überzeugt, dass auch nach dem gemachten
Geständniss noch ein schwerer Druck auf ihm laste. Sein ver-
schlossener, schwankender Charakter, seine übergrosse Empfindlichkeit,
nnd sein häufiger, unüberwindlicher Eigensinn sprachen nicht für eine
wirkliche Sinnesänderung. Er machte den Eindruck, dass sein Ge-
wissen noch schwer belastet sei. Sein Gesam mtverhalten war stets
ein abnormes und erregte schon früh den Verdacht, dass der Zu-
stand seines Gefühls- und Gemüthslebens krankhaft afficirt und ein
deffecter sei. Dieser Verdacht sollte sich bald als wirkliche Wahrheit
erweisen.
M. wurde am 2. Juli 1892 nach Verbüssung seiner vollen Straf-
zeit aus der Strafhaft entlassen und kehrte nach Königsberg zurück.
Er war bis auf die erwähnten Eigenheiten und die Gemüthsschwan-
kungen, die sich zeitweise einstellten, bei voller Einsicht in seine Lage
und vollkommen orientirt
Am 31. Juli 1893 musste M., wie berichtet worden ist, wegen eines
plötzlichen Ausbruchs vonTobsucht in die städtische Irrenanstalt gebracht
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VI. Baer
werden. Am 9. September wurde er nach der Pro vinzial- Irrenanstalt in
Alienstein überführt und stellte sich hier nach einer erheblichen Beruht-
gung und Klärung, die auch noch weiter zunahm, Anfangs December ein
neuer Erregungsanfall ein. Seitdem, beisst es in einem Berichte, befindet
sich M. in einem Zustande andauernder, hochgradiger. Verwirrtheit,
Incohärenz, Ideenflucht und der lebhaftesten auf Illusionen oder Hai-
lucinationen beruhenden Delirien, welche sich vorzugsweise um seine
Strafthat drehen. Am 1. April 1894 schreibt der dortige, leider so
früh verstorbene Director Dr. Sommer: „Augenblicklich befindet sich
M. schon seit Monaten im katatonischen Stupor mit Stummheit, Speichel-
fluss, massiger Gliedstarre." Er ist sehr bald in einem Zustande
tiefster Verblödung seinem chronischen Leiden erlegen.
Dass M. schon während der Strafzeit nicht im Besitz normalen
Geistes gewesen ist, ist bereits erwähnt; es ist auch anzunehmen, dass
er schon zur Zeit der Begehung seines Verbrechens und wohl auch
schon von Kindheit an ein degenerirtes, psychisch defectes Individunm
gewesen ist.
11. Der Tischlerlehrling Otto Br. wurde am 16. Juli 1SS9 vom
Landgericht I Berlin wegen Todtschlages zu 6 Jahren Gefängniss ver-
urtheilt. Er war am 8. März 1872 zu Berlin geboren und noch nicht
171/» Jahr alt, als er die strafwürdige Handlung begangen.
Br. war seit dem 22. März 1886 bei einem Tischlermeister B.
in der Lehre mit noch zwei anderen Lehrlingen zusammen, mit Sk.
und M. Am 26. März 1889 war Sk. aus der Lehre entlaufen und
klagte seiner Mutter, dass Br. ihn schlage und misshandle. Sk., der
nach der Werkstatt zurückgebracht wurde, gab auch dem Lehrmeister
an, dass Br. ihn veranlasst habe, zu entlaufen.
Nach dem Geständnisse, dass Br. am 10. April 1859 bei seiner
Verhaftung abgelegt, hat er am 26. März Abends bald nach 8 Uhr
den Sk. getödtet. Er sei mit diesem in der Werkstatt allein gewesen ;
sie seien in einen Streit gerathen, der in eine Schlägerei ausge-
artet, in welcher Sk. von ihm zu Boden geworfen sei. Er (Br.) habe
dann einen in der Werkstatt liegenden Schnürgurt ergriffen, eine
Schlinge aus diesem gemacht, diese dem Sk. um den Hals geworfen
und sie zusammengezogen. Er wollte den Sk. nicht tödten sondern
züchtigen. Er sei so erregt gewesen, dass er seiner Sinne nicht
mächtig war. Die Schlinge habe er fest zugezogen und die beiden
Enden des Gurtes so lange festgehalten, bis Sk. kein Lebenszeichen
mehr von sich gegebe. Hierauf habe er die Leiche aus dem Fenster
in den Garten gezogen, durch den Zaun gesteckt, nach dem Hof
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Ueber jugendliche Mörder und Todtschläger.
127
geschleift und dort in die Spähnegrube geworfen. Die zurückgeblie-
benen Pantinen habe er verbrannt. An der Leiche war der Tod durch
Strangulirung festgestellt.
Das Gericht nahm an, dass Br. vorsätzlich mit dem Bewusstsein
der Rechts Widrigkeit die That begangen. Er habe sich als ein ver-
stockter, lügenhafter Mensch erwiesen. Es sei jedoch auch möglich,
dass er im Affect und ohne Ueberlegung gehandelt, dass er bei der
Ausführung der ursprünglich nur vorgehabten Züchtigung in eine der-
artige Erregung gerathen, dass er erst jetzt beschloss, den Sk. zu tödten
und diesen Entschluss ausgeführt.
Br. habe die zur Erkenntniss der
Strafbarkeit jener Strafthat erfor-
derliche Einsicht besessen, habe
aber die Tödtung nicht mit Ueber-
legung ausgeführt und sei bei
seiner aussergewöhnlichen Ver-
stocktheit und Verlogenheit des
Todtschlages schuldig und zu
<j jähriger Gefängnissstrafe zu ver-
urteilen.
Br., am 8. März 1872 als
Sohn der Silberarbeiterseheleute
ßr. geboren und nicht vorbestraft,
war bei seiner Einlieferung kör-
perlich gut entwickelt, 157 cm
j.toss, kräftig, von straffer Mus-
kulatur und gesundem Aussehen.
Der Kopf war hoch und gleich- s (Hr.>.
massig breit; Hinterhaupt wie
Stirn gut gewölbt, letztere hoch und frei; Augenbrauen etwas zusam-
menflie8send, Ohren ohne jede Verbildung, Nase lang und breit, Mund
breit; die Nasenlippenfalte stark ausgeprägt, die Gesichtsknochen
standen weit von einander ab; das Gesicht hatte einen sonderbar
selbstgefälligen, stets lächelnden Ausdruck, stets immer denselben
ohne Abwechslung. Seine Stimmung war beständig eine ruhige,
heitere, fast vergnügte und auch diese zeigte keine Abwechslung.
Ein Ausdruck von Reue ist bei ihm niemals zu Tage getreten.
Er war stets zufrieden und erging sich in grosser Selbstgefälligkeit
gern in Betrachtungen philosophischen und religiösen Inhalts; er
machte Gedichte, auf die er sehr stolz war. rEr habe sie aber alle
verbrannt, weil der Herr Pastor sie von ihn verlangt habe.44 Er
128
VI. Baer
sucht sein Verbrechen mit seiner mangelhaften Erziehung zu ent-
schuldigen. Seine Eltern lebten getrennt, er sei bis zum 8. Jahre in
mehreren Familien in Pflege gewesen, sei dann bis zum 14. Lebens-
jahre im grünen Hause (Rettungsanstalt) erzogen und dann als
Tischlerlehrling eingetreten. Er sei zu schlecht erzogen und vernach-
lässigt, sei jedoch niemals roh und schlecht gewesen. Von Kindheit
an, so gab er selbst an, sei er immer unglücklich gewesen, ihm seien
wiederholt schon als Knabe Selbstmordgedanken gekommen. „Er sei
über die begangene Strafthat sehr unglücklich ; er habe eine Abneigung
gegen den Sk. gehabt und habe ihm gerathen, aus der Lehre zu gehen.
Das Schlimmste, meint er, war, dass er mit diesem in einem Bette
habe schlafen müssen. Als Sk., nachdem er fortgelaufen, von seiner
Tante wieder in die Werkstatt gebracht sei, da sei ihm zum ersten
Male der Gedanke gekommen, ihn umzubringen, damit er ihn los wäre.
Er wundere sich jetzt, wie er dies habe ausführen können, da er nicht
habe zusehen können, wenn im Hause geschlachtet worden sei."
Br. hat sich während der Straf verbüssung fleissig und fügsam
gezeigt ; seine Führung war eine stets gute ; er Hess die Hoffnung auf
seine Besserung erwarten und hat dieselbe insofern bewahrheitet, als
er nach seiner Entlassung aus der Straf haft (15. Juli 1S92) bis jetzt
(1901) nicht wieder bestraft ist.
12. Friedrich R., Fabrikarbeiter, am 25. April 1872 zu W. im
Weimar'schen geboren, zweimal vorbestraft, ist am 16. Januar 1890
vom Landgericht zu Nordhausen wegen Mordes zu 15 Jahren Ge-
fängniss verurtheilt worden.
Am 13. October 1S89, an einem Sonntage, wurde der Leichnam des
19 jährigen Arbeiters M. in Sangerhausen in einem Wasserleitungsgraben
mit dem Gesicht im Wasser liegend todt gefunden. Der Hinterkopf
war entzwei geschlagen, und musste die Verletzung mit einem stumpfen
Instrumente beigebracht sein. Ausser dieser schweren Verletzung
war an der Leiche eine tiefe, scharf geränderte Stirnwunde gefunden,
die dem M. mit einer Thürangel beigebracht sein konnte, welche in
dem halbverfallenen Brunnen des R.'schen Hauses aufgefunden und
erst kurz vor der Auffindung der Leiche in diesen gebracht sein
konnte. An der Leiche waren ferner erhebliche Messerstiche hinter
beiden Ohren, am Halse und an der Hand vorhanden. Der Tod
des M. war in Folge von Erstickung in dem Wasserschlamm ein-
getreten; M. muss, noch kräftig athmend (Schlammtheilchen in der
Luftröhre und im Magen), mit dem Gesicht nach unten in den Schlamm
niedergedrückt sein. Einige Schritte von der laiche entfernt wurde
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Uebcr jugendliche Mßitler und Todtechläger.
129
auf der dem Ufer des Grabens sich entlang ziehenden Rasenfläche,
die einige Schritte weit wie von einem schweren Körper niedergedrückt
war, die Mütze des M. sowie ein ca. 24 cm langes Bruchstück einer
eisernen Gasröhre aufgefunden. Bei der Leiche selbst war kein Geld
vorhanden, und doch hat M. am 12. October ej. am Sonnabend Nach«
mittag 63/« Uhr die Fabrik mit einem Wochenlohn von 8 Mk. 7 Pfg.
in einem ledernen, von der Fabrik gelieferten Geldbeutel, in welchem
der Name M. eingezeichnet war, verlassen. M. ist nicht mehr nach
Hause gekommen. Der Beutel war leer, nur mit dem Wochenlohn-
zettel des M. in einem blutigen Taschentuch mit rothen Rändern, eine
Strecke entfernt von dem Fundort der Leiche, aufgefunden.
Es hat, wie es in den Gerichtsacten heisst, eine mit Ueberlegung
und vorsätzlich mit scharfem Instrumente ausgeführte Tödtung des M.
stattgefunden, und hat der Thäter den Körper des Opfers in den Graben
gezogen und dort in den Schlamm eingedrückt. Diese Tödtung hat
nach der Ueberzeugung des Gerichts der R. ausgeführt. Dieser hatte
dem M. gegenüber seit Kurzem eine feindselige Gesinnung an den
Tag gelegt, weil M. ihm einen Wurstdiebstahl vorgeworfen. R. hat
gegen M. an demselben Abend die Drohung ausgestossen : „Er solle
sich nur in Acht nehmen; er (M.) komme sicher nicht nach Hause."
Diese Drohung machte M. den Tag über auffallend niedergeschlagen.
— R. will an dem betreffenden Abend aus der Fabrik direct nach
Hanse gegangen, zu Abend gegessen und dann sofort noch vor 8 Uhr
sich zu Bett begeben haben. Dies hat sich als unwahr ergeben
R. ist nicht vor 3/4S Uhr, wie die Hausgenossen des R. bezeugen,
nach Hause gekommen. Es wurde ferner festgestellt, dass R. seine
Arbeitsstiefel und die braune Arbeitsjacke, die er am Tage der That
getragen, bei Seite geschafft hatte. Es wurde weiter ermittelt, dass
diese Stiefeln mit grosser Wahrscheinlichkeit im Ofen der elterlichen
Familie verbrannt wurden, da bei dessen Reinigung 13 Schuhzwecken,
welche sich zwischen den Roststäben festgesetzt hatten, entfernt werden
mussten, und diese nach Zeugenaussagen von den vermissten Stiefeln
herrühren konnten. Auch wurde das oben erwähnte blutbefleckte
Taschentuch mit dem leeren Geldbeutel des M. von mehreren Zeugen
als Eigenthum des R. erkannt, während dieser alle Ermittlungen und
auch diese Angaben bestritt Das Gericht ist durch die Gesammtheit
der ermittelten Thatsachen zu der überzeugenden Gewissheit von der
Schuld des R. gelangt. Dieser hat durch seine Gefühllosigkeit und
sein reueloses Verhalten nach der That jede mildernde Beurtheilung
derselben unmöglich gemacht, so dass die ganze Schwere des Gesetzes
gegen ihn in Anwendung kommen musste.
130
VI. Bakk
R. hat seit seiner Verhaftung bis auf den heutigen Tag (1902)
stete seine Schuld geleugnet, er hat niemals auch nur die Andeutung
eines Geständnisses gemacht, sodass von Einzelnen an seine Unschuld
geglaubt wird. Er hat mit Aufgebot aller Energie und mit Aufwand
vieler Kosten eine Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt. Diese
ist jedoch nach Prüfung der Sachlage vom Gericht zurückgewiesen.
R., ehelich geboren und von seinen Eltern, Arbeitsleuten in
Sangerhausen erzogen, besuchte die Dorfschule. Er hat noch 2 Ge-
schwister und war zweimal wegen Diebstahls mit 14 Tagen und
6 Wochen Gefängniss vorbestraft. Er war bei seinem Zugang in die
Anstalt am 24. April 1890 noch nicht 17 Jahre alt, für sein Alter
ungemein kräftig und durchgehends gesund. Er war 165 cm gross,
von roher, unschöner Gesichtsbildung; die Stirn hoch, die Augen-
brauen zusammenfliessend, Schädel schmal, hoch, Ober- und Unter-
kiefer massig, breit. Hinterhaupt stark hervorragend, Ohren abstehend,
das Gesicht asymmetrisch. Bei seiner im Juli 1901 vorgenommenen
Nachuntersuchung war der ganze Horizontalumfang 57 cm (der vordere
29, hintere 28), der Längendurchmesser 119 mm, der Breitendurch-
messer 115; die Schädelhöhe 125, Stirnhöhe 73; Stirnbreite 120, Occi-
pitalregion stark hervorragend ; Gesichtshöhe A 1 19, Gesichtshöhe B 1 13 ;
Augenbrauengegend stark hervorragend, Augenbrauen confluirend;
Fig. 4 a (R. IS92).
Fig. 4 b. (R. 1901).
Googl
Ueber jugendliche Mörder nnd Todtechlager.
Körperlänge 167 cm, Spannweite 169; Jochbeinbreite 125, Unterkiefer-
breife 123 mm; Nase 56 lang, 37 breit, Gaumen hoch und schmal; Haar
stark nnd dunkel, auch ist die ganze Körperfläche abnorm stark behaart.
R. hat niemals einen Schein von Reue gezeigt und niemals seine
Schuld gestanden, er hat niemals Zeichen von Gewissensbissen ge-
zeigt. Er hat sich körperlich sehr kräftig entwickelt und war stets
bei guter Gesundheit; er bat sich auch geistig und sittlich nicht un-
günstig geändert. Er ist ernster und ruhiger geworden; die in früherer
Zeit wechselnde Stimmung ist eine mehr gleich massige, ergebene ge-
worden. Er ist für religiöse Einwirkung zugänglich und arbeitet
fleissig. Er schickt den Geschwistern und den Eltern zu Weihnachten
und zu den Geburtstagen Geldsendungen und hat grosses Interesse für
seine Familie. Er hat mehrfach Geschicklichkeit in mechanischen
Fähigkeiten gezeigt. Er hat in den ersten Jahren wegen Plauderns,
Unfugs vielfach disciplinirt werden müssen, zeigte sich oft unverträg-
lich, rechthaberisch, jähzornig, in den letzten Jahren ist er fügsamer
und hofft auf dem Wege der Gnade aus der Strafhaft entlassen zu
werden. Es muss noch erwähnt werden, dass er gelegentlich einmal
angegeben hat, dass er schon als Kind an Krämpfen gelitten habe.
Während seiner nunmehr über 12 jährigen Inhaftirung haben sich nie-
mals Zeichen eines epileptischen Zustandes bei ihm zu erkennen gegeben.
Er befindet sich gegenwärtig noch in der Anstalt.
13. W. Otto Julius, Stukateur, am 9. Juli 1 874 zu Berlin geboren,
ist wegen Mordes und Raubes am 10. September 1892 vom Land-
gericht zu 1 5 Jahren Gefängniss verurtheilt und am 1 5. September in
das Strafgefängniss Plötzensee eingeliefert. Er hat den grausigen Mord
zusammen mit seinem Freunde N. ausgeführt.
Die Postschaffnersfrau M. war am 4. Mai 1 892 ermordet in ihrer
Wohnung gefunden worden. W. hat dieselbe schon seit langer Zeit
gekannt, da diese mit seiner Mutter als Landsmännin befreundet war
und ihm selbst auch viel Gutes getban hatte. Im April 1892 machte
W. die Bekanntschaft mit N. und zwei anderen Angeklagten, K.
und W. Diese drei hatten keine Arbeit und kein Geld, sie sprachen
oft vom Stehlen und Einbrechen. N. frug den W. mehrfach, ob er
nicht eine Gelegenheit zum Stehlen auskundschaften könne. Nach
vielem Drängen erklärte er, dass vielleicht bei Frau M., von der er
wusste, dass sie Ersparnisse habe und oft allein sei, etwas geholt werden
könnte. N. Hess nunmehr von dem W. nicht mehr ab; am 2. Mai
1892 suchte N. diesen Mittags auf dem Arbeitsplatz auf, und als sie
fortgehen wollten, da entdeckte W., dass ihm seine Uhr gestohlen sei.
132
VI. Bahr
N. meinte nun, da müsse man eine andere suchen, — »jetzt gehst da
zu Frau M. und stichst sie nieder. u W. ging auf den Gedanken ein,
und beide schliffen nunmehr das Arbeitsmesser des W. auf der scharfen
und stumpfen Seite, da N. zu W. sagte, er solle es nur recht scharf
machen, sonst gehe die Sache schief. Beide suchten die M.'sche
Wohnung auf, fanden sie aber nicht und W. ging zu seinen Eltern,
um die Wohnung zu erfragen. Zufällig war Frau M. bei seiner Mutter
zu Besuch und W. wusste zu erfahren, dass Frau M. am 3. Mai allein
zu Hause sei. An diesem Tage begaben sich beide Angeklagte in
die M.'sche Wohnung; sie verabredeten, dass W. der Frau M. erzählen
solle, dass ihm die Uhr gestohlen und dass N., sein Freund, vor der
Thür sei und dies bestätigen könne. N. sollte alsdann in die Woh-
nung gerufen werden. Als W., wie verabredet, der Frau M. den
Diebstahl erzählte und nach N. vergeblich gerufen hatte, da dieser auf
die Strasse gegangen war, machte dieser den Vorschlag, dass W. noch
einmal hinaufgehen und von Frau M. etwas Geld borgen sollte. Er
fügte eindringlich hinzu : „Stich die Frau gleich nieder, wenn sie die
Thür aufmacht44 W. erhielt in der That von Frau M. 80 Pfennige, da
sie nicht mehr Kleingeld hatte; sie forderte ihn auf, einige Zeit zu
warten, da sie mit ihm mitgehen wollte. Als sie die auf die Erde
gefallenen Schlüssel der Kommode aufheben wollte, packte W. die M.
mit der linken Hand an der Kehle, warf Bie aufs Bett und stiess das
aufgemachte scharf geschliffene Messer mit aller Wucht in ihre Brust
Diese schrie um Hilfe und versprach, ihm Alles zu geben, wenn er
sie los lasse. Dieser hörte auf die Bitte der Frau M. nicht, holte
vielmehr, da die Spitze des Messers abgebrochen war, ein Küchen-
messer aus der Küche und brachte mit diesem der Frau M. noch
einige Stiche bei. Als Frau M. sicli nicht mehr rührte, nahm er aus
der Kommode 180 Mark und einige Silbersachen. Es schien ihm,
dass sich Frau M. wieder bewege, und nun nahm er einen Ofen-
kratzer und hieb damit mit voller Kraft auf das Gesicht und den
Kopf der Frau ein. W. ging nun mit N., der Schmiere gestanden,
nach einem Keller, wo W. sich die Hände gewaschen; sie theilten das
Geld, kneipten bis Nachmittags, gingen alsdann zu einem Schneider
und Hessen sich Proben zu einem Anzug vorlegen. Sie renommirten
hier mit dem Gelde, erzählten, dass sie eine Alte todt gemacht hätten,
morgen werde es an der Litfasssäule stehen. W. hat sich später gerühmt,
wie er sich zu verstellen verstanden habe, um sich bei seiner Mutter
nicht zu vcrrathen, als diese ihm am Tage nach der That weinend
um den Hals gefallen sei und erzählt habe, dass die Frau M. ermordet
worden sei.
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Ueber jugendliche Mörder und Todtechläger.
133
Beide Complicen sind geständig gewesen und auch des Mordes
überführt worden. Sie sind mit dem höchst zulässigen Strafraaass,
mit 15 jährigem Gefängnissstrafen belegt worden.
W. ist ehelich geboren und im elterlichen Hause erzogen. Die
Erziehung war eine wenig günstige; er soll schon als Kind mit
dem Messer auf den Vater losgegangen sein. Bei seinem Zugang
in die Anstalt am 15. September 1892 war W. massig kräftig, im
Allgemeinen gesund. Schädel- wie Gesichtsbildung sind regelmässig;
der Gesichtsausdruck hatte trotz der Rohheit der einzelnen Züge zeit-
Fig. 5 a. (W. 1890). Fig. 5 b. (W. 1901).
weise etwas Gewinnendes, Harraloses. Die Stirn ist gut gewölbt;
die Nase breit und geradlinig, die Jochbeinhöcker wenig hervortretend,
Unterkiefer schmal und spitz. — Sein Verhalten während der Ge-
fangenschaft ist sehr verschieden; er hat keine Einsicht in seine
Lage trotz seines Geständnisses, keine Spur von Gewissensbissen und
von reuigem Gefühl. Er hat oft ein schwachsinniges Benehmen,
zeigt sich kindisch, läppisch. Er benimmt sich in der ersten Zeit
häufig sehr frech, widersetzt sich wiederholt der Hausordnung und
wird schwer bestraft. Er ist immer zufrieden und heiter, entwickelt
sich körperlich zu einem kräftigen starken Menschen und zeigt auch
jetzt keine besonderen Degenerationszeichen. „Man muss sich das
Leben nicht verbittern lassen," äussert er häufig. Er ist ungemein
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134
VI. Baer
eitel, hält viel auf sein Aeusseres und meint selbst, dass er sich
freue, was für ein Kerl er sei. — W. ist ein willenloser unselbständiger
Charakter, ein beschränkter, schwachsinniger Mensch, der ohne Spur
von Gemüth, keine Hoffnung auf Aenderung seiner Gefühlsart und
auf Besserung zulässt.
14. N., Otto, Arbeiter, am 31. Januar 1875 ehelich geboren und
bei den Eltern erzogen, wegen Sachbeschädigung mit drei Monaten
Gefängniss vorbestraft, ist der Complice von dem vorher genannten W.
und wegen derselben Strafthat, wegen Mordes und Raubes zu 15 Jahren
Fig. 6a. (X. 1890). Fig. X 6b (X. 1901).
Gefängniss verurtheilt. Bei seinem Zugang in die Anstalt am 29. Oc-
tober 1892 war er vollkommen gesund befunden. Er weist die An-
gaben des W., dass er der Urheber des Mordes gewesen, zurück; er
sei nur als Mitwisser bei dem Raub betheiligt gewesen.
X. war körperlich gut und kräftig entwickelt, 170 cm gross; die
Stirn ist hoch und breit, der Schädel gleichmässig gewölbt, Ohren
gross, Unterkiefer stark prognath. Er hat sich im Laufe der Ge-
fangenschaft nach 10 Jahren regelmässig weiter entwickelt, ist jetzt
(1901) nur sehr massig genährt Der Horizontalumfang des Kopfes be-
trägt jetzt 57 cm (vorderer Umfang 29, hinterer 25), Längendurchmesser
118 mm, Breitendurchmesser 114, die Kopf- resp. Schädelhöhe 117,
Stirnhöhe 52, Stirnbreite 42. Das Hinterhaupt ragt stark hervor. Die
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Ueber jugendliche Mörder und Todtechläger. 136
Ge^ichtshöhe A beträgt 117, die Gesichtshöhe B 112 mm. Die Joch-
breite 12,8, die Unterkieferbreite 11,5, Körperlänge 174, Spannweite
173 cm, Körpergewicht 62 kg; die Nase ist 5,7 cm lang und 3 cm
breit Der Gaumen ist breit, niedrig, Augenbrauengegend hervortretend
Augenbrauen nicht zusammenfliessend.
N. war in der ersten Zeit seiner Gefangenschaft sehr verstockt,
häufig gedrückt, später mehr gefasst Die Reue war nur scheinbar
und das Geständniss nur ein theilweises. Er schreibt viel an seine
5 Geschwister, hängt mit inniger Liebe an Mutter und Geschwistern.
Er schickt ihnen häufig Geldgeschenke, und als er im October 1900
die Nachricht von dem Tode der Ersteren erhielt, war er lange tief
ergriffen. Er war auch in den früheren Jahren häufig schwer ver-
stimmt und niedergedrückt „Ihm sei so traurig zu Muthe, meint er
(1894), wenn er so an Alles zurückdenkt; er könne es nicht über
sich bringen, dass er sich mit so etwas habe abgeben können/ Er
denkt am liebsten an seine kleinen Geschwister und weint dabei viel.
Auch später wird er beim Anblick der Photographien der Seinigen weinend
gesehen. Im Jahre 1897 bittet er in strenge Einzelhaft wieder ver-
legt zu werden, da er die guten Grundsätze, die er für sein spätere«
Leben gefasst, in der Gemeinschaftshaft nicht aufrecht erhalten könne.
Im Jahre 1895 und später im Jahre 1899 hat er trotzdem einen sehr
verwegenen Fluchtversuch gemacht Im September 1901 gesteht er
uns persönlich nnter Thränen, dass er viel an sein Verbrechen denke
und häufig des Nachte. „Er möchte es gern wieder gut machen,
wenn er es könnte. Er bedaure stets diese That und begreife nicht,
wie er dazu gekommen. Er habe viel Reue und wollte für seine
Mutter sorgen, wenn er heraus käme, nun sei sie gestorben/
15. Einen der entsetzlichsten Fälle von Raubmord bildet der
nachstehende.
Der Arbeitsbursche Paul Sch., am 10. November 1877 bei Brom-
berg geboren, ist wegen Ermordung einer Frau und ihres Kindes zu
15 Jahre Gefängnissstrafe verurtheilt und verbüsst diese Strafe seit
dem 15. April 1893 in der Gefangenanstalt zu Plötzensee.
Sch. hat im Jahre 1892 bei seinen Eltern gewohnt Im Keller-
geschoss dieses Hauses bewohnt der Schneidergeselle L. mit seiner
30 jährigen Ehefrau und dem 2 Vi jährigen Söhnchen Hans drei nach
vorn und drei nach hinten liegende Räume. Zum ersten Vorderraum
führt von der Strasse aus eine 6 Stufen haltende Kellertreppe durch
eine Holzthür, die am Tage immer offen gehalten wird und an
welcher eine Klingel angebracht war, die beim Oeffnen und Schliessen
Arrtür für Krimin.l.nthropologi. XI. 10
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136
VI. Bakh
anschlägt In diesem Vorderraum betrieb Frau L. ein kleines Grfin-
waaren- nnd Victualiengeschäft Von diesem Raum ans führt eine
Thür in ein Zimmer, in welchem eine von den Nachbarn benutzte
Wäscherolle aufgestellt war, und an diesen Raum grenzte die Schlaf-
stube der Familie L. Der Ehemann ging gewöhnlich des Morgens
6 Uhr zur Arbeit und kehrte Abends nach 6 Uhr zu seiner Familie
zurück.
Paul Sch. war oft in diese Räume gekommen und wusste, dass
die Loschen Eheleute in der Wohnung Geld aufbewahrten. Ende 1892
hatte er keine Arbeit und kein Geld; die Eltern drangen in ihn, sich
Arbeit und Verdienst zu verschaffen. Er wnsste sich im Januar 1 893
durch einen unentdeckten Diebstahl 27 Mk. zu verschaffen, hatte aber
dieses Geld verausgabt. Ihm fehlte es auch an Geld, sich die not-
wendigste Kleidung und Wäsche zu besorgen. Er kam, wie er in
seinem Geständniss aussagte, auf den Gedanken, Frau L. in ihrer
Wohnung zu überfallen und zu berauben. Er wollte anfänglich der
Frau L., um von ihr nicht erkannt zu werden, eine Schürze über den
Kopf werfen, sie knebeln und dann das Geld stehlen. Da er indessen
befürchtete, dass er nicht kräftig genug wäre, sie zu aberwältigen, so
beschloss er, sie zu tödten; da er kein Mordinstrument besass, so
beschloss er das Rollholz hierzu zu benutzen. Er verschob diesen
Plan mehrfach, nur weil der rege Verkehr auf der Strasse und im
Keller selbst ihn hinderte. Am 1. Februar 1893 Abends nach V26 Uhr
sah er durch die erleuchteten Fenster, dass Frau L. mit dem kleinen
Hans sich in der Schlafstube befanden, und dass die zu dieser führende
Thür geschlossen war. Auf der Strasse war kein Verkehr. Sch. stieg
durch die äussere Holzthür in den Laden, hielt den Glockenklöppel
fest, um das Klingeln zu verhüten, schraubte die Petroleumlampe im
Traden herunter, schlich sich in die Rollkammer, ergriff das Mangel-
holz, welches ca. 7 kg schwer war, und stellte sich in die Glasstuben-
thür. Er sties8 mit dem Rollholz mehrere Male auf den Fussboden
auf, und als Frau L. die Thür geöffnet und die Schwelle kaum über-
schritten hatte, schlug Sch. mit dem Rollholz derartig auf ihren Kopf,
dass sie lautlos zu Boden fiel. Im Fallen riss sie das ihr dicht ge-
folgte Kind mit zu Boden, und als dieses zu schreien anfing, warf Sch.
das Rollholz ihm derartig wuchtig an den Kopf, dass dasselbe sofort
verstummte. Sch. nahm nunmehr das in der Seitentasche der Frau L.
befindliche Geld (3 Mk.), zertrümmerte mit dem Rollholz die obere
Platte der Kommode, entnahm aus der ersten Schublade 150 M. ein-
gewickeltes baares Geld und aus der zweiten Schublade ein Etui mit
goldener Damenuhr und unechter Kette, Er entfernte sich nunmehr
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Ueber jugendliche Mörder und Todtochläger.
schleunigst ans der Wohnung und als er beim Vorbeigehen be-
merkte, dass Frau L. noch Lebenszeichen von sich gab, stach er mit
einem auf dem Tisch liegenden Messer in ihren Hals und Hess das-
selbe in der Wunde stecken. Er verliess unbemerkt das Haus. Der
ganze Vorgang hatte kaum eine Viertelstunde gedauert Nach 6 Uhr
war der Mord entdeckt; der Knabe verschied bald darauf und Frau L.
3 Stunden später. Scb. ging gleich nach der Mordthat zu einem
Uhrmacher, um einen Uhrschlüssel zu der Uhr (Remontoir) zu kaufen;
dort erfuhr er, dass er zu dieser Uhr keinen Schlüssel brauche. Er
zeigte dieselbe am nächsten Morgen bei einem Uhrmacher in der
Oranienstrasse. Er ging selbst zu seiner Tante H. und übergab
dieser unter Vorspiegelung falscher Thatsachen 65 Mk. und die Uhr
zur Aufbewahrung, kaufte sich einen Anzug, Hut, Shlips, eine Uhr,
Hess sich photographiren, vertrank und verprasste viel Geld und trieb
sich mit einem Freunde umher. In einem Laden, wo er diese Ein-
kaufe machte, gab er seinen richtigen Namen an. Er hielt sich zum
Theil bei seiner Tante H. auf und zeigte sich in den ersten Tagen
scheinbar ruhig, suchte sich aber zu zerstreuen und in Vergnügungs-
und Tanzlokalen Vergessenheit zu finden. Er lebte, wie er in seinem
Geständniss aussagte, in steter Furcht und wurde namentlich gegen
Abend von einer namenlosen Angst befallen. Er bat seine Tante in-
ständigst, bei ihr bleiben zu dürfen. „Lass mich nicht allein schlafen"
bat er diese, „lass mich auf den Stühlen oder lass mich unter dem
Bette schlafen". Später kehrte er in die elterliche Wohnung zurück
und gab seiner Mutter 25 Mk. als Beihülfe zur Miethe. Nach kaum
einer Woche wurde er am 12. Februar von hier aus verhaftet
Das Gericht verurtheilte ihn, ohne sein Geständniss als straf-
mildernd in Betracht zu ziehen, mit Rücksicht auf die ganz ausser-
ordentliche Verworfenheit und Ruchlosigkeit der an den Tag gelegten
Gesinnung zu der höchsten zulässigen Strafe, zu 1 5 Jahren Gefängniss-
strafe. Bios um seine Habgier zu befriedigen, habe er zwei Menschen
um's Leben gebracht
Paul Sch. ist der eheliche Sohn unbescholtener Eheleute. Der
Vater ist Schuhmacher und von Schneidemühl nach Berlin verzogen.
Er besuchte hier die Gemeindeschule und hat sich gute Kenntnisse
angeeignet
Bei seiner Einlieferung in die Anstalt am 17. April 1893 war
er für sein Alter, 15 Jahr, gross gewachsen und gut genährt
Sein Gesichtsausdruck und seine Gesichtsbildung hat sich im Laufe
der Jahre ungemein verändert. Sein früher kindliches, fast un-
schuldiges Aussehen hat sich bis zu einem unheimlichen, widrigen
10*
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138
VI. Baku
entwickelt Der Kopf ist relativ klein zu seiner Körperlänpe (176 cm),
nach hinten und oben zulaufend, die Stirn hoch und breit, die lange
Fitf. 7 c (1896). Fig. 7.1 <1901i.
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Uehcr jugendliche Mörder und Todtschläger.
139
spitze Nase ragt stark hervor, Mund und Kinn treten nach innen und
hinten zurück. Das Gesicht hat ein vogelartigea Aussehen, zeitweise
mit einem im höchsten Grade widrigen, abstossenden Ausdruck.
Der Horizontalumfang des Kopfes beträgt jetzt (Juli 1901) 56 cm,
der vordere wie der hintere 28 cm; der Längendurchmesser 195 mm,
der Breitendurchmesser 145, die Kopfhöhe 1 16, die Stirnhöhe 63, Stirn-
breite 134; der Hinterhauptshöcker ragt mächtig stark hervor. Die
Gesichtshöhe A beträgt 17,0, die Gesichtshöhe B 11,7 cm; die Augen-
brauenbogen ragen stark hervor, die Augenbrauen nicht zusammen-
fliessend; die Körperlänge beträgt 176 cm, die Spannweite 181, Körper-
gewicht 69,5 kg, die Jochbeinhöcker stehen 13,0 cm weit von einander
ab, die Unterkieferbreite 16,6; die Nase ist 6,3 cm lang, 3,2 breit;
Ohren sind gross, Ohrmuschel verkrüppelt nach hinten sitzend; Ohr-
läppchen angeheftet; Gaumen breit, flach. Oberkiefer stark prognath,
Gesiebt asymmetrisch. Der Blick ist ungemein finster, stechend, die
oberen Augenlider, insbesondere das linke, hängen schlaff herab; an
diesem ist eine Narbe vorhanden. Die Lippen sind dünn, der Mund
breit, Kinn spitz und schmal, Haar braun und dicht Der Gesichts-
ansdruck hat stets einen tiefernsten, eisigen Ausdruck, der bei ge-
wissen Stimmungen und zu gewissen Zeiten abschreckend wild und
widrig wird. Er ist sehr blasa geworden und in der Ernährung
heruntergekommen.
Sch. ist während der ganzen Strafzeit (seit 1893) immer tief ver-
schlossen, in sich gekehrt, stets unzufrieden, nur vorübergehend
raittheilsam und zugänglich. Sein ganzes Sinnen und Trachten war
stets darauf gerichtet, aus der Gefangenschaft zu entkommen und
hierzu hat er die raffinirtesten und kaum glaublichen Machinationen
in's Werk gesetzt. In den ersten Jahren seiner Haft bat er mehr-
fache Fluchtversuche gemacht; er hat die Fenstertraillen durchfeilt
und sich eine Strickleiter angefertigt; er hat die Steine der Zellen-
wand herausgenommen und versucht in den Heizkanal zu gelangen;
er hat in sehr geschickter Weise die Thürbekleidung an dem Zellen-
schloss zu entfernen versucht, um in der Nacht aus der Zelle zu ent-
kommen und wie vermuthet wird, einen Aufseher niederzuwerfen und
zu entfliehen. Als ihm diese Manipulationen durch die sorgsame
Ueberwachung des Aufsichtspersonals nicht gelungen waren, versuchte
er in's Lazareth zu kommen, um von dort aus seinen Ausbruch besser
zu ermöglichen. Er schob sich ganz feine Lederstückchen — Sch. war
als Schuhmacher beschäftigt — unter die Augenlider und führte sich
eine sehr heftige Augenbindehautentzündung herbei ; er verweigerte später
die Nahrung, machte einige Tage nachher einen Selbstmordversuch, in-
140
VI. Bakk
dem er sich die Pulsader am linken Arm anzuschneiden versuchte, stört
in der Kirche den Gottesdienst und gesteht selbst, dass er dies gethan,
um als geistesgestört zu gelten. — Schon vorher hat er zu einem
anderen, niederträchtigen Mittel gegriffen. Er gab (1S94) mit An-
führung der genauesten Einzelheiten an, dass sein Onkel H. den Mord
in dem L.* sehen Keller mit Hülfe seines Vaters ausgeführt, dass auch
seine Tante Mitwisserin dieser That »ei. Diese Angaben haben sich
bei seiner polizeilichen Confrontirung mit dem Onkel und Vater als
Lug und Trug ergeben. Er hat selbst angegeben, dass er gehofft
hatte, auf dem Wege zum Termin auf dem Polizeipräsidium ent-
springen zu können. — Im Jahre 1 897, nachdem er einige Jahre von
seinen Entweichungsversuchen abgelassen hatte, entkam er aus dem
Dachfenster seiner Arbeitsbaracke und hielt sich in eisiger Winters-
kälte eine ganze Nacht unter der Closetverkleidung verborgen. Und
in der allerjüngsten Zeit (September 1902) wusste er auf dem Boden,
auf welchem er mit einem anderen Gefangenen zeitweise Arbeiten zu
verrichten hatte, einen schweren Eisenhammer zu verbergen und ver-
suchte mit diesem jenen durch einen wuchtigen Schlag auf den
Kopf zu beseitigen und eine sehr gewagte, missglückte Entweichung
auszuführen. Für dieses schwere Verbrechen, für den Mordversuch,
wurde Sch. vom Schwurgericht (November 1902) mit 15 Jahren
Zuchthaus verurtheilt. Bei allen diesen Fluchtversuchen, die im Laufe
von 9 Jahren zu verschiedenen Zeiten ausgeführt sind, ist Sch. stets
mit klarster Ueberlegung vorgegangen, er hat sie lange Zeit mit grosser
Schlauheit vorbereitet und immer den richtigen Zeitpunkt gewählt,
um sie auszuführen.
Es haben sich bei Sch. niemals Zeichen von fixirten oder vorüber-
gehenden Wahnideen gezeigt, niemals Zustände abnorm gesteigerter
Affecte, niemals Zustände von Bewusstseinsstörungen, von Erinnerungs-
defecten oder von Zwangshandlungen erkennen lassen. Er war stets
gut orientirt und im Besitz derjenigen geistigen Eigenschaften, welche
seine Einsicht in die Folgen seiner Handlungen nicht ausschlössen.
Häufig hingegen war bei ihm der Zustand seiner Stimmung, seines
Gefühls- und Gemüthslebens krankhaft und abnorm beschaffen. Er war
und ist tief verschlossen, mürrisch, nur äusserst selten zugänglich
und mittheilsam. Er hat niemals eine Spur von Reue über seine Ver-
brechen zu erkennen gegeben und Hess sich niemals zu einer Aeus-
serung über diesen unglücklichen Punkt seiner Vergangenheit herbei.
Er schiebt die ganze Schuld auf die harte und lieblose Erziehung, die
er genossen, auf die schlechte Behandlung, welche ihm von seinem
Vater zu Theil geworden. .Seine Eltern haben immer von ihm Geld
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Ueber jugendliche Mörder und Todteehlagcr.
141
verlangt, haben auf ihn geschimpft, er durfte nicht zu Hause bleiben
und niusste sich immer herum treiben. Und so habe er zu stehlen
angefangen.* — In der ersten Zeit seiner Haft hat sich Sch. viel mit
Zeichnen beschäftigt; wollte eine Flugmaschine construiren, machte
allerband Zeichnungen zu derselben und wollte sich diese Entdeckung
patentiren lassen. Er grübelt auch sonst über Religion und ist mit
frommen Gedanken beschäftigt Er schreibt konfuse Briefe, macht
Gedichte, will im Traum Stimmen hören. Seine Strafzeit werde
bald zu Ende sein, es werden Wunder geschehen. Er schreibt an
seine Mutter: „Alles sieht mich ärgerlich an und doch bin ich nicht
daran schuld. Ja mir wäre am liebsten, mein Ende wäre auf dem
Block gewesen, dann wäre ich gestorben und brauche mich hier nicht
mit den wirren Gedanken zu ärgern, aber Gott sei es anheimgestellt,
wozu er es zum Resten lenkt" Sein Gefühls- und Gemüthsleben
äussert sich auch in wechselnder explosiver Form. Hin und wieder
schickt er seinen Eltern Geld von seinem Arbeitsverdienst, bittet
eindringlich um ihren Besuch und freut sich mit ihnen, ein anderes
Mal will er Nichts von ihnen wissen, wendet er sich in bösem Zorn
von ihnen ab. Alle diese Anomalien des Gefühlslebens gehen vorüber;
sie sind nicht bleibend und wechseln in verschiedener Zeit ab.
Körperlich ist Sch. stets gesund, er war niemals krank; er hat
während seiner ca. 10 jährigen Haft, wie er selbst sagt, stets gut ge-
schlafen und gegessen. Es lassen sich bei ihm, wie schon angeführt,
viele Degenerationszeichen nachweisen. Gesicht und Schädel sind
asymmetrisch, der Kopf spitz nach hinten mit starken Hinterhanpts-
höckern; die Ohren sind sehr missgestaltet, Ohrläppchen fehlen; die
Spannweite ist grösser als die Körperlänge, Oberkiefer prognath,
Nase sehr lang und spitz; das Auge ruhig, lauernd.
Sch. ist jetzt nach langer Strafzeit andauernd stumpf, eiskalt,
unter dem Druck schwerer Depression seelisch zweifellos abnorm.
Und wenn sein Geisteszustand auch nicht der Art ist, dass seine Wil-
lensbestimmung als ganz ausgeschlossen erachtet werden kann, so ist
er doch ein andauernd minderwerthiger, ein geistig hochgradig defecter
Mensch, der auf der äussersten Grenze zwischen Geistesgesundheit
nmi vTeisicSKranK neu sieoi«
16. Der Barbierlehrling Richard L. ist am 11. März 1878 in Berlin
geboren. Als er zwei Jahre alt war, waren seine beiden Eltern be-
reits verstorben, der Vater an den Folgen der Schwindsucht. Er
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142
VI. Baeb
wurde bis zum 7. Lebensjahre von Verwandten und später in einer
öffentlichen Erziehungsanstalt erzogen. Im Jahre 1892 kam er zu
dem Barbierherrn A. in die Lehre, entlief in wenigen Monaten
dreimal von dort und entwendete das letzte Mal seinem Lehrheim
24 Mark. Er flüchtete nach Kiel zu einem Onkel, wollte nach
Dänemark, wurde aber verhaftet nach Berlin gebracht und hier zu
einer Woche Gefängniss verurtheilt Auf Bitten seiner Verwandten
nahm ihn der frühere Lehrmeister A. wieder in die Lehre; hier nahm
er mit den Kindern seines Lehrherrn wiederholt unzüchtige Hand-
lungen vor, entlief bald wieder und wurde schliesslich in die städtische
Besserungsanstalt gebracht Wegen der sehr strengen Zucht Hess sich
L. hier nichts zu schulden kommen und wurde 1893 im August bei
dem Barbierherrn W. zu K. untergebracht unter der Bedingung, dass
er bei der kleinsten Unredlichkeit auf der Stelle entlassen werde.
Sehr bald machte er sich einer geringen Unterschlagung verdächtig,
und da er fürchtete, dass er entlassen und ausserdem gerichtlich
bestraft wieder in die Erziehungsanstalt kommen werde, so fasste
er, wie er selbst angegeben hat, den Entschluss zu entfliehen und
gleichzeitig eine solche Strafthat zu begehen, dass er eine recht
lange Gefängnissstrafe bekommen mtisste, sodass er aus dem Gefäng-
niss in einem Alter entlassen würde, in welchem er nicht mehr in
die Correctionsanstalt kommen könnte. Er fürchtete nach seinem Ge-
ständniss vor Gericht die strenge Zucht und die Behandlung in der
Correctionsanstalt, zumal diese im Gefängniss eine viel bessere sei.
Nach reiflicher Ueberlegung entwendete er Abends, als die W.'schen
Eheleute sich auf den Hof begeben hatten, die Ladenkasse mit circa
18 Mk., nahm das 4 jährige, in tiefem Schlaf befindliche Kind Lucie W.
aus dem Bett, wickelte es in seinen Mantel ein, lief mit der Kasse
und dem Kinde bis zum Kanal und warf letzteres in diesen hinein.
Das Kind war des niedrigen Wasserstandes wegen nicht ertrunken,
sondern auf die Böschung geklettert und nach langer Bemühung
wieder in's Leben zurückgerufen. Mit einer mitgenommenen Feile
öffnete L. die Kasse und fuhr mit der Eisenbahn nach Berlin,
um sofort von hier weiter zu fahren und, wenn ihm das wenige
Geld ausginge, sich bettelnd weiter durchzuschleppen. Er wurde je-
doch bald verhaftet und räumte die begangene That unumwunden ein.
Als Motiv für sein Vergehen bezüglich der Lucie hat er früher an-
gegeben, dass er sich an den Vater des Kindes rächen wollte, weil er
ihm mit der Entlassung drohte, später gab er jedoch bestimmt an,
dass er sich durch diese Handlung die lange Gefangnissstrafe zuziehen
wollte.
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lieber jugendliche Mörder und Todtschläger.
143
Das Gericht nahm als strafmildernd die Jugend und die mangel-
hafte Erziehung des L. an und verurtheilte ihn wegen des Mord-
versuches, des Sittlichkeitsverbrechens, der Körperverletzung und der
Unterschlagung, sowie des Diebstahls zu einer Gefängnissstrafe von
6 Jahren.
L. ist am 2. Mai 1894, noch nicht 15 Jahre alt, in die Abtheilung
für Jugendliche eingebracht worden. Er war körperlich für sein Alter
noch wenig entwickelt, klein und schlecht genährt. Der Brustkorb
war flach und schmal, Fettgewebe und Musculatur spärlich, der
allgemeine Ernährungszustand sehr
mangelhaft. Der Kopf war hoch
und kugelig, die Stirnhöcker stark
ausgeprägt, die Stirn hoch und
breit Die Ohren gross, nach
hinten stehend. Unterkiefer breit
und das Kinn rund; Nase lang
und breit Das Gesicht war sym-
metrisch gebildet, mit dem Aus-
druck einer einfältigen kindlichen
Gutmüthigkeit und einer zurückge-
bliebenen Entwicklung. Er hatte
sich schon in der Erziehungsanstalt
als ein geistig wenig begabter
Knabe gezeigt, der hinter seinen
gleichaltrigen Kameraden weit zu-
rückgeblieben war. In der Correc-
tionsanstalt wird er als schläfriger,
ziemlich stumpfsinniger, unauf-
merksamer Zögling bezeichnet, wel-
cher sich meist jüngeren Genossen angeschlossen. Er zeigte bösartige
instinktive Neigungen, musste sehr streng gehalten werden und wurde
oft ihretwegen gezüchtigt. Er hat sich schon früh, wie angegeben
worden ist, abnormen, sexuellen unsittlichen Handlungen hingegeben
und beging ausserdem noch andere, die für seine minderwerthige
Organisation sprechen. So hat er dem Erich A. ohne jede Veran-
lassung ein glühendes Messer gegen die Backen gehalten, angeblich
um zu sehen, ob es diesem weh thun würde.
In der Gefangenanstalt zeigte er eine grosse Gleichgültigkeit und
Stumpfheit, und immer eine gleich ruhige, zufriedene Stimmung. Er
soll in früherer Kindheit epileptisch gewesen sein; während seiner
6 jährigen Gefangenschaft sind Zeichen einer solchen nicht beobachtet
Fig. 8 iL.).
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144
VI. Baeb
worden. Er war immer als ein mit angeborenem Schwachsinn und
zurückgebliebener geistiger Entwicklung behafteter Mensch angesehen
worden. Im Frühjahr 1896 stellten sich bei L. die deutlichen Zeichen
eines schweren Lungenleidens ein und ist er am 22. Juni ej. an
Lungenschwindsucht gestorben.
17. u. 18. Nachstehender Mordfall bildet ein grausiges, viel be-
sprochenes Ereigniss, das lange Zeit das öffentliche Interesse be-
schäftigt hat Der Arbeitsbursche Bruno W. und der Laufbursche
Willy G., beide aus Berlin, haben gemeinschaftlich am 18. October 1896
den Justizrath L. in Berlin mit Vorsatz und Ueberlegung getödtet
und dessen Frau mit Vorsatz und Ueberlegung zu tödten versucht.
Beide sind am 1. December 1896 wegen des gemeinschaftlichen,
theils vollendeten, theils versuchten Mordes, sowie wegen der ihnen
zur Last gelegten Diebstähle zu je 15 Jahren Gefängnissstrafe ver-
urtheilt worden. Sie befinden sich Beide seit dem 16. December 1896
in dem Straf gefängniss zu Plötzensee.
Wir entnehmen auch hier den gerichtlichen Feststellungen nach-
stehende Thatsachen. Zur Zeit als Beide das grässliche, das ungeheuer-
lichste Aufsehen erregende Verbrechen begangen hatten, war W. 163/*
und G. 16' i Jahr alt. Beide waren, da ihre Familien seit langem in
demselben Hause wohnten, schon aus der Knabenzeit bekannt. Beider
Väter waren vor einigen Jahren gestorben und sie selbst fanden
Wohnung und Unterhalt bei ihren Müttern. Ihre Freundschaft war
nach ihrer Einsegnung eine um so innigere, als sie beide Schreiber
hei Rechtsanwälten wurden.
W. war vom 15. April 1894 bis 1. Januar 1896 bei dem Justiz-
rath L. als Schreiber beschäftigt und wegen eines begangenen Dieb-
stahls entlassen. Bis zum 8. Mai 1896 fand er alsdann eine gleiche
Stellung bei dem Rechtsanwalt G., später war er abwechselnd kurze
Zeit in verschiedenen Geschäften thätig. — G. war in gleicher Weise
bis Mai 1896 bei verschiedenen Berliner Rechtsanwälten und dann in
verschiedenen Geschäften als Laufbursche in Stellung. Beide befanden
sich, da sie mehr verausgabten als ihre Stellen einbrachten und sie
auch häufig stellenlos waren, fortgesetzt in Geldnoth, und da sie in
inniger Verbindung geblieben waren, beschlossen sie, gemeinschaftlich
Diebstähle auszuführen. Einzeln und gemeinsam unternahmen sie
solche in raffinirter Weise insbesondere in ihren früheren Arbeits-
stellen mittelst Einsteigens in Wohnräume und Erbrechens von ver-
schlossenen Behältern. Auf Anregung von W. beschlossen Beide, in
die Wohnung seines früheren Dienstherrn, des Justizrath L., einzudringen
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lieber jagendliche Mörder und Todtschifiger. 145
und aas dem im Bureau befindlichen Geldspinde Geld zu entwenden.
Zu diesem Zwecke musste der Schlüssel zu diesem Spinde, welchen
der Justizrath L. nach der Vermntbung W.'s in der von ihm und seiner
Ehefrau gemeinschaftlich benutzten Schlafstube verwahrt hatte, beschafft
werden. Sie kamen nach langer Besinnung überein, jeden sich etwa ent-
gegenstellenden Widerstand des Ehepaares L. mit Gewalt zu beseitigen.
Sie kauften sich zu diesem Zweck etwas Bindfaden, um die Eheleute
zu knebeln; gingen aber von diesem Plane ab, da W. befürchtete, von
dem Justizrath L. erkannt zu werden. Sie beschlossen diese zu tödten,
falls sie bei der Entwendung des Geldseh lüssels erwachen und ihnen
irgendwie hinderlich würden. W. und G. kauften am 15. October 1896
zwei grosse, scharf geschliffene, sogen, schwedische Dolchmesser, be-
sichtigten am Abend desselben Tages die Lage der Loschen Wohnung
und den Zugang zu dieser vom Hausflur und vom Hofe aus. Sie
wollten am 16. October in der Frühe an dem vorderen Wohnungs-
eingang der Loschen Wohnung klingeln, das Dienstmädchen, welches
die Zimmerthür öffnet, niedermachen und in die Schlafstube eindringen.
Die Ausführung dieses Planes wurde jedoch an diesem wie am an*
deren Tage vereitelt, weil am ersten Tage bereits Bewohner des Hauses
auf dem Hofe beschäftigt waren, und am zweiten Tage (am 17. October),
weil sie nach ihrem Anklingeln an der Loschen Wohnung das Ge-
räusch von zuklappenden Thüren und Stimmen von mehreren Per-
sonen hörten. Sie verloren alsdann den Muth und eilten davon. Am
18. October sind sie in aller Frühe durch ein Flurfenster über eine
Gallerie in das Schlafzimmer des L.'schen Ehepaares eingedrungen.
Die wach gewordene Frau L. schrie laut: „Wer ist da?* worauf W.
sofort mit gezücktem Messer auf sie eindrang und losstiess, ohne in
der Dunkelheit zu sehen, wohin er gestossen. Frau L. war im Bett
zurückgesunken und hatte das Bett über sich gezogen. Auch G. stiess
auf sie ein, und als sie Hilfe rufend sich erhoben, drückte er sie mit
der linken Hand packend in das Bett zurück, und verwundete sich
selbst beim eifrigen Znstossen in der Dunkelheit an der linken Hand
derartig, dass er von Frau L. abliess. Dieser gelang es jetzt, hinter
G. und den Betten herumlaufend, in das Nebenzimmer zu entkommen
und das im zweiten Zimmer liegende Mädchen zu Hülfe zu rufen. In-
dessen war der aus dem Schlaf erwachte Justizrath L. nach dem
Fussende des Bettes gekrochen, um seiner Ehefrau zu helfen, und
ward hierbei von den Stichen der Beiden derartig schwer verletzt, dass
er blutüberströmt zusammenbrach. In Folge des Hülfegeschreies der
Frau L. Hessen W. und G. von weiteren Stichen ab und eilten aus
der Wohnung, wobei G. seinen Dolch noch auf der Gallerie fallen
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VI. Baer
Hess. W. wartete unten vergeblich auf 6., der schon nach einer anderen
Richtung gelaufen war und ging nachher langsam bei dem L.'schen
Hause vorbei. Hier traf er das Dienstmädchen laut um Hilfe rufend;
er fragte, was los sei und versprach ihr einen Schutzmann zu holen.
Er traf später mit 6., der sich die verletzte Hand in einer Sanitäts-
wache hatte verbinden lassen, im Thiergarten zusammen. Sie wan-
derten zusammen weiter und trennten sich in Potsdam. 6. wurde am
21. October in Berlin und W. erst am 29. ej. bei Halberstadt verhaftet
G. und W. gestanden die That; sie erklärten übereinstimmend,
dass sie die Tödtung beider Eheleute zu gleicher Zeit geplant und
beschlossen haben, und dass sie hierbei sich nur in die Arbeit getheilt
hätten. W. hatte sich schon vor der Begehung der That über die auf
Mord stehenden Strafbestimmungen erkundigt und G. damit beruhigt,
dass sie nicht geköpft würden, da sie noch unter 1 8 Jahre seien.
Das gerichtliche Urtheil äusserte sich dahin. Beide haben trotz
ihres jugendlichen Alters ein derartig systematisches, fast zielbewusstes
Fortschreiten auf der Verbrech erl aufbahn an den Tag gelegt, dass man
wirklich staunen muss, wie die von ihnen verübten Strafthaten von
so jugendlichen Personen verübt sein können. In stetig fortschreiten-
der Qualificirung steigerte sich die Schwere ihrer Verbrechen bis zum
Mord. Lediglich die Sucht nach dem Gelde, die Begierde, grössere
Geldsummen ihr eigen zu nennen, trieb sie von Stufe zu Stufe auf
der Verbrecherlauf bahn vorwärts. Für ihre begangenen Strafthaten
und Verbrechen konnte nur auf das höchst zulässige Strafmaass von
15 Jahren Gefängniss erkannt werden.
17. Bruno W. ist am 16. Februar 1880 in Berlin ehelich geboren;
»ein Vater, Kürschner, war 1894 an der Schwindsucht verstorben. Er
besuchte die Volksschule und Hess sich schon als Kind und auch
später als Knabe Gesetzwidrigkeiten zu Schulden kommen.
W. ist bei seinem Zugang in die Gefangenanstalt (16. December
1896) von kleiner (160 cm) schwächlicher Statur und schlecht genährt
Die Haut ist blass, die sichtbaren Schleimhäute blutleer. An der
Halsseite liegen grössere Drüsenanschwellungen, verhärtete Drüsen-
pakete, Zeichen einer bestehenden Skrophulose. Der Kopf ist hoch
und schmal, die Ohren sehr gross, Muscheln stark gekrümmt Sein
gesundheitliches Befinden ist stets ein vortreffliches; er bat immer
guten Appetit, schläft gut und ist immer zufrieden. Er hat sich zu
einem kräftigen, starken Menschen entwickelt Er hat jetzt (Juli 1901)
eine Körperlänge von 172, eine Spannweite von 175 cm und ein
Körpergewicht von 71 kg. Der Kopfumfang beträgt 56 cm, der
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Ueber jugendliche Monier und Todtschliigcr
147
vordere Horizontalumfang 29, der hintere 27 cm, der Längendurchmesser
174 der Breitendurchmesser 141 mm; das Hinterhauptsbein ist flach. Die
Schädel- resp. Kopf höhe 1 1,7, die Stirnhöhe 6,4 cm, die Stirnbreite 13,2,
die Gesichtshöhe 11,8, die Jochbeinbreite 12,8, der Unterkiefer 11,3;
die Nase 4,9 lang, 3,4 cm breit; die Ohren sind gross, weit nach hinten
stehend, Muschelrand oben stark verkrüppelt, Gaumen sehr hoch und
schmal. Augenbrauen nicht zusammenf liessend. Das Gesiebt hat nicht
selten einen sympathischen, ansprechenden, zeitweise aber auch einen
düsteren, unheimlichen Ausdruck, der Blick ist lauernd, zeitweise bei
Fig. 9 a ( VV. , 1 &96 ). Fig. 9 b ( 1 «0 1 l.
geeigneter Gelegenheit ausserordentlich stechend, durchbohrend und
unangenehm.
W. ist immer verschlossen, kalt, ohne jede erkennbare Spur von
Reue und Gewissensbissen. Er spricht ungern und abweichend von
seiner Vergangenheit Es ist ihm sichtlich unangenehm, wenn er an
seine That erinnert wird. In der ersten Zeit seiner Haft soll er des
Nachts hin und wieder unruhig gewesen, aus dem Bett gesprungen
sein und an die Zellenthür geklopft haben aus innerer Angst und Un-
ruhe. Seine Führung war in der ersten Zeit keine gute, er war
wiederholt diseiplinirt. In den letzten Jahren weiss er sich in die
Hausordnung sehr wohl zu fUgen und ist stets fleissig und ordnungs-
liebend. Er bat keine geistigen Interessen; obschon er angeblich viel
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148
VI. Baer
Romane und dergl. in seiner Kindheit gelesen haben soll. Er lebt
jetzt in ruhigstem Gleich muth und ißt während der mehrjährigen Ge-
fangenschaft nach wie vor ohne jede seelische Erregung, ohne jeden
Gern üthsz weif el gewesen; in gleicher Ruhe und in zufriedener Stimmung
ist er körperlich und geistig gesund geblieben. Bei seiner eisigen Kälte
und stets gleich scheinender Gleichgültigkeit war es doppelt über-
raschend, dass er jüngst aus sich herauskommend eingestand, dass er
seine ßtrafthat niemals vergessen könne, dass er täglich an sie denke.
18. Willy G., der Complice von dem vorigen W., ist am 6. Juli
1880 zu Berlin ehelich geboren. Der Vater, Postschaffner, ist 1890
verstorben, als er selbst erst 10 Jahre alt war. Er hat die Ge-
meindeschule besucht und soll daselbst erheblich zurückgeblieben sein.
Er ist, wie W., wegen gemeinschaftlich mit W. theils vollendeten, theils
versuchten Mordes und Diebstahls zu 1 5 Jahren Gefängniss verurtheilt.
G. soll angeblich als Kind, 7 Monate alt, aus dem Bett auf den
Fussboden und zwar auf den Hinterkopf gefallen sein. An demselben
Tage soll er gegen Abend Krämpfe bekommen, die die ganze Nacht
bis zum Morgen angedauert haben. Später war er angeblich lange
Zeit hindurch mit der englischen Krankheit (Rachitis) behaftet, hatte
den Stimmritzenkrampf und konnte erst mit dem 4. Lebensjahre gehen;
er lernte erst sprechen als er in die Schule ging. Er soll auch später
und zuletzt im 1 4. Lebensjahre auf der Strasse Krampfanfälle gehabt
haben; er soll mit einem Korb Essen hingefallen sein, und die Mutter
musste polizeilicherseits ermittelt werden, um ihn abzuholen. Auch
1896 soll er in einem Anfalle auf dem Abtritt in Koth gefallen sein.
Seit dem 14. Lebensjahre sollen Zustände aufgetreten Bein, in denen
er schwindelig und ganz verwirrt wurde; das Gesicht soll ganz roth
und aufgedunsen werden, die Augen stille stehen. Er musste Bich
hinsetzen oder hinlegen. Die Schule bat er regelmässig besucht, war
aber zerstreut, immer zurückgeblieben; er hat schlecht gelernt und
hat oft seine Sachen vergessen. Der Vater war ein Gewohnheitstrinker.
Von den später geborenen Kindern, 3 an der Zahl, lebt nur der Willy.
In der weiteren Familie sollen viele Fälle von Geistesstörungen, Miss-
bildungen, Hydrocephalie vorkommen.
Bei seiner Einlieferung ( 1 6. December 1 896) ist G. für sein Alter
kräftig entwickelt, von kräftigem Körperbau. Der Kopf ist schmal,
nach oben und hinten zulaufend, die Stirn sehr hoch und breit,
etwas zurückstehend, die Stimhöcker sehr stark ausgebildet Das
Gesicht ist asymmetrisch. Die Ohren sind klein, die Ohrmuschel
oben stark verkrüppelt; Oberkiefer massig und breit, Nase kurz und
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Ueber jugendliche Mörder und Todtsehläger.
149
breit, Oberkiefer prognathisch. An beiden Zeigefingern ist eine läng-
lich verlaufende, gut verheilte Narbe von ca. 4 cm Länge. Die Sprache
ist stotternd.
G. klagt in der ersten Zeit seiner Haft viel über Kopfschmerzen;
er schläft aber gut. Er zeigt sich ungemein roh, frech, faul, wider-
spenstig und wird viel disciplinirt; er bleibt stumpf und absolut frei
von Reue und Gewissensbissen. Auf seine Schiefertafel schreibt er:
„die schlage ich alle todt. W. G.u. Darunter hat er ein Beil und
Messer, kreuzweise liegend, gezeichnet und daneben „Blut, Blut.u —
¥i^. 10a (Gr).. Fip. 10h.
„Grosse Strolche sind die Vorgesetzten. Ihr Ijausebuhen, unschuldig
muss ich 15 Jahre bleiben, unschuldig wie Jesus Christus." Er klagt
in sehr charakteristischer Weise, dass er gar nicht ein bischen Freude
habe. Während einer längeren Zeit ist er ruhiger, zufriedener.
Später (1898) richtet sich sein ganzes Denken und Trachten darauf,
auf irgend eine Weise die Freiheit wieder zu gewinnen. Von be-
sonders ungünstigem Einflüsse auf seinen Gemüthszustand sind Be-
suche und Briefe von seiner Mutter, die die schweren Verbrechen ihres
Sohnes als dumme Jungenstreiche betrachtet, die ihn mit Zärtlichkeit
überhäuft und mit ungebührlichen Redensarten aufregt — G. klagt
später Uber Schlaflosigkeit und Angstzustände, so dass er in's I-azareth
verlegt werden muss. Er macht hier (Nachts vom 15. bis 16. Mär/.
150
VI. Baer
1899) einen Selbstmordversuch durch Erhängen. „Er sei des Lebens
überdrüssig, habe auch Nichts in der Welt, und solle so lange im Ge-
fängniss leiden. Er denke immer an seine Mutter und habe so schlechte
Träume; er habe keine Lust mehr zu leben."
Er vermeidet, von seinen Verbrechen zu sprechen. „An meine
Sachen denke ich nicht mehr, meint er bei einer Unterredung. Man
sagt, dass solche Menschen, die so etwas gethan haben, keine Ruhe
mehr haben. Wenn ich an so was denken möchte, würde ich nicht
mehr leben; ich habe, seitdem ich hier bin, nicht daran gedacht fc
— Er spricht viel von seinem Complicen W. „Das ist ein pfiffiger
Junge; er konnte mit mir Dusel machen, was er wollte, ich habe
nicht so viel Kraft und Energie gehabt."
G. sucht den Geisteskranken zu simuliren. „Er habe Frau
Justizrath L. gesehen. Sie habe sich über den Tod ihres Ehemannes
zu Tode gegrämt. Des Nachts komme sie an sein Bett und wolle ihn
erwürgen; er müsse dann aufspringen und sich vertheidigen/ — Er
copirt das Verhalten von zwei im Lazareth befindlichen wirklichen
Geisteskranken, benimmt sich ganz wie diese. Er theilt einem anderen
Gefangenen seine Absicht mit, nach einer Irrenanstalt gebracht zu
werden, um von dort zu entspringen oder beurlaubt zu werden. Er
werde einen Aufseher angreifen, um als geisteskrank zu gelten. G. hat
wiederholt derartige Auftritte siroulirt, bis er die Vergeblich keit dieser
Versuche eingesehen und zu einem mehr geordneten Verhalten zurück-
gekehrt ist Zeitweise kehren periodische Aufregungszustände mit im-
pulsiver Handlungsweise wieder.
G. ist thatsächlich geistig nicht intact, er leidet, wie auch be-
obachtet ist, an selten auftretenden epileptoiden Zustanden, die seinem
Verhalten zu Grunde liegen. Er ist sehr leicht erregbar, aber voll-
kommen gut orientirt und weiss in genau berechneter Weise, seinen
Zustand zu verwerthen. Er ist im Laufe der Jahre in der Gefangen-
schaft ein robuster, ungemein stämmiger Mensch geworden. Er ist
sittlich noch so verkommen, wie er gewesen, ohne jede Regung von
Reue und Gewissensbissen.
19. Franz W., Arbeitsbursche, am 15. October 1884 geboren, ist
wegen versuchten Mordes, schweren Raubes an seiner Grossmutter zu
8 Jahren Gefängnissstrafe verurtheilt, und am 3. November 1899 zur
Verbüssung dieser Strafe eingeliefert
Der noch sehr unentwickelte 15jährige Knabe war arbeitsscheu
und wiederholt aus der Lehre entlaufen. Er hatte seinem Arbeitgeber
100 Mk. unterschlagen und das Geld mit lüderlichen Frauenzimmern
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lrcber jugendliche Morder und Todtechläger.
151
vergeudet. Er war bald mittel- und obdachslos und begab sieb am
26. September 1899, da sein Vater ihn züchtigen wollte, zu seiner
83 jährigen Grossmutter, der Wittwe K., die mit zwei Schlafburschen
eine kleine Wohnung inne hatte. Er erzählte ihr, dass er am folgen-
den Tage nach Hamburg reisen wolle und bat sie um Obdach. Die
Grossmutter räumte ihm ihr eigenes Bett ein und schlief selbst auf
dem Sopha. Als am anderen Morgen die beiden Schlafburschen die
Wohnung verlassen hatten, und die alte schwächliche Frau in der
Küche beschäftigt war, stürzte Franz W. plötzlich aus der Vorderstube,
packte sie von hinten mit der linken Hand um den Hals mit dem
Ausruf: „Jetzt muss Du sterben", und führte mit seinem Taschenmesser,
welches er in der rechten Hand hatte, mehrere Stiche gegen ihren
Kopf. Diese hielt sich unter Stöhnen noch aufrecht, und jetzt
führte er mit einem schweren Mangelholz, das er ergriffen hatte,
mehrere wuchtige Schläge gegen den Kopf seiner greisen Grossmutter.
<lass Sie zusammenbrach. Aus einer Schublade der Kommode ent-
wendete er ca. 1 00 Mk. baares Geld und 6 Stück Stadtobligationen zu
je 500 Mk. Er vertauschte seinen mit Blut besudelten Anzug mit
einem solchen, der einem der Schlafburschen gehörte, verschloss die
Thür der Wohnung ohne auf die leblos daliegende Frau zu achten
und verliess das Haus. Die Frau, die eine Schnittwunde, mehrere
Verletzungen am Kopf und einen Bruch des linken Armes davonge-
tragen, ist mit dem Leben davongekommen. Von einem lüderlichen
Frauenzimmer, bei der er sich mehrere Tage aufgehalten, angezeigt,
wurde er verhaftet. Er hat diese unglaubliche Handlung, dessen Her-
gang die alte geschwächte Greisin vor Gericht erörterte, ohne jedes
Zeichen von Reue eingestanden und wurde, da er die zur Strafbar-
keit erforderliche Einsiebt besessen und eine unglaublich rohe Natur
documentirt hatte, zu einer Gefängnissstrafe von 8 Jahren verurtheilt.
Franz W. ist ehelich geboren; er hat die Volksschule besucht und
ist dort regelmässig vorwärts gekommen. Er hat schon früh eine
Neigung zum Vagabundiren und zu sexuellen Excessen gezeigt, und
soll auch eine kurze Zeit in einer Erziehungsanstalt gewesen sein. Ob-
schon er sein Verbrechen eingestanden, hat er niemals ein Zeichen
einer ernsten, Reue zu erkennen gegeben. Er ist verschlossen, in sich
gekehrt, von stets ruhiger Stimmung, ohne jede Erregung. Er scheint
überaus stupid, ohne jedes Interesse für kirchliche Einrede oder
sonstige sittliche Fragen; er ist kalt und undurchdringlich.
Körperlich schlecht entwickelt, schwächlich, 161 cm gross, hat er
im Gefängniss sich gesundheitlich gekräftigt. Er hat jetzt ein Körper-
gewicht von 62 kg; die Spannweite beträgt 166 cm; der Kopf ist
Atthir für KrimliuUnthropoloKi«. XI. 1 1
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152
VI. Baer
relativ gross, hoch und rund; der Horizontaluni fang beträgt 57 cm,
der vordere 28, der hintere 29; der Längendurchmesser 18,8, der
Breitendurchmesser 14,5; die Kopfhöhe 11,6, Stirnhöhe 7,2, Stirn-
breite 13,7. Gesichtshöhe 18,8, Nasenlänge 6,0, Nasenbreite 3,1 cm.
Ohren sehr gross, Muscheln stark gekrümmt. Jochbeinbreite 12,5, Unter-
kieferbreite 11,8 cm, Kinn spitz, Lippen aufgewuistet dick, Augen-
brauen etwas zusammenfliessend. Der Gesichtsausdruck ist leer, voll-
kommen gleichgültig.
W. ist geistig von nicht normaler Beschaffenheit; er ist von Ge-
burt aus ein schwachsinniger mit vielen Defecten begabter Mensch.
als Zwangszögling untergebracht. Er wohnte und arbeitete dort in
demselben Räume zusammen mit den Zöglingen J., H. und Sch. J.
hatte sich durch seine Gewandtheit die Zuneigung der Aufseher zu
erwerben gewusst, und übte auch durch seine Körperkräfte eine ge-
wisse Herrschaft über die Mitzöglinge aus und ganz besondere da-
durch, dass er diese bei irgend welcher Ungehörigkeit anzeigte und
zur Bestrafung brachte. Zu diesem J. hatte B. schon wiederholt ge-
äussert, dass er einem anderen Zöglinge etwas auswischen möchte, nur
um aus der strengen Erziehungsanstalt in's Gefängniss zu kommen,
weil sie es hier besser haben werden. Beide kamen schliesslich überein,
den Mitzögling H. zu tödten. B. versuchte dieses Vorhaben aus-
Auch dieses scheinbar eisig kalte,
undurchdringlich harte Herz von
Stein zeigt hin und wieder, wie
wir selbst erfahren, Beweise von
aufdämmernder Reue und Ge-
wissensregung. Nur ist * diese
weniger leicht erkennbar wie bei
Anderen.
20. Karl August B., geboren
am 24. Juli 1877 zu Alsleben im
Kreise Merseburg, ist wegen Mordes
am 18. Juli 1S94 zu 15 Jahren
Gefängnissstrafe verurtheilt. Nach-
dem er über 7 Jahr dieser Straf-
zeit in Naumburg verbüsst hatte,
wurde er am 12. Januar 1900 in
die Anstalt Plötzensee überführt
Fig. 11 (W., 1901*.
B. war im Jahre 1894 in
der Erziehungsanstalt zu Zeitz
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zuführen, indem er eines Tages den auf dem Schemel sitzenden H.
mit einem Stuhlbein an den Kopf schlug, sodass dieser vom Schemel
herunterfiel. Er richtete sich jedoch wieder auf und setzte sich
zur Wehr. Am 27. Mai 1894 forderte J. den B. auf, den viel
schwächeren Mitzögling Sch. zu tödten und gab ihm eine Ofenschraube,
mit welcher er jenen an die Schlafe schlagen sollte. Auch H. wurde
von diesem Plane in Eenntniss gesetzt und stimmte ihm nach anfäng-
lichem Sträuben zu. B. gab jedoch die Ofenschraube zurück. Am
28. Mai IS94 früh rieth J., den Sch. mit einem Hosenträger zu er-
würgen. J. reizte verabredetermaassen den Sch. gegen B., sodass
dieser den kleinen schwächlichen Sch., der ihn geschimpft hatte, zu
Boden warf und auf ihm derartig kniete, dass er nicht im Stande
war, sich zu wehren. B. verlangte nun einen Hosenträger; H. knüpfte
sich auf die Aufforderung von J. einen seiner Hosenträger ab, warf
ihn dem B. zu, und da ihn B. noch nicht greifen konnte, stiess J.
denselben mit dem Fusse dem B. hin. Dieser legte den Hosenträger
dem Sch. um den Hals und zog mit beiden Händen fest zusammen.
Als Sch. das Gesicht verzerrte und ganz blau wurde, legte H. auf die
Aufforderung des J. und des B. ein Taschentuch über das Gesicht
des Sch. und B. zog noch einige Minuten den Hosenträger fest zu.
Jetzt rief J. nach dem Aufseher, und dieser traf bei seinem Eintritt in
den Arbeitsraum den J. und H. bei der Arbeit sitzend, den B. vor
der Leiche des Sch. stehend. Dieser war an Erstickung durch Er-
drosselung gestorben. Diesen Tod hat, wie der Gerichtshof befunden,
B. zuerst geplant und mit voller Ueberzeugung herbeigeführt. Den
Gedanken, Sch. zu tödten, hat J. in dem B. nicht nur erzeugt, sondern
ihn durch Ueberredung, Drohung und Missbrauch des Ansehens zur
Ausführung der Tödtung vorsätzlich bestimmt, indem er wollte, dass
B. die That, sowie er sie ausführte, beging. H. bat in Eenntniss der
in seiner Gegenwart geplanten That zur Ausführung derselben Hülfe
geleistet, indem er dem B. den Hosenträger zuwarf, den dieser, wie
er wnsste, zur Vollbringung der Strafthat verlangte. Da die Handlungen
des Bn J. und H., wie das gerichtliche Urtheil lautet, von einer Rohheit,
sittlichen Verworfenheit und Verderbtheit zeugen, die fast ohne Gleichen
dasteht, so war gegen die beiden Ersteren eine Strafe von je 15 Jahren
und gegen Letzteren eine solche von 5 Jahren für angemessen er-
achtet
B. war, da seine Mutter 1 884 und sein Vater 1 896 gestorben war,
schon früh verwahrlost Er ist im Rettungshause in Langensalza, wo
er die Schule besuchte, erzogen und kam später in die Corrections-
anstalt zu Zeitz. Hier ist er vielfach wegen Faulheit, Anstiftung zum
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VI. Bark
Ungehorsam, Thätlichkeit gegen Mitgefangene. Durchstecherei und
auch wegen Vorbereitung eines Ausbruchsversuches bestraft.
In hiesiger Anstalt ist er in der ersten Zeit seiner Inhaftirung in
strenger Einzelhaft sehr deprimirt, ungemein verschlossen, und auch
körperlich heruntergekommen. Sein Complice an dem Mord war ge-
storben und B. soll auch in Folge dieser Nachricht sehr viel an Ge-
wissensbissen gelitten haben. Am 25. Mai 1900 machte er einen
Selbstmordversuch durch Erhängen mittelst eines Halstuches.
Das an der Thürangel befestigte Tuch war, als er sich in der Schlinge
Wort, das an ihn gerichtet wird. Er ist gross und ebenmässig
gewachsen, blass und schlecht genährt Die Körperlänge beträgt
177 cm, Spannweite 179, das Körpergewicht 69 kg. Der Kopf ist
gross, hoch und schmal; der Horizontalumfang beträgt 58 cm, der
vordere 31, der hintere Umfang 27, der Längendurchmesser 11,8,
der Breitendurchmesser 11,5, die Kopf höhe 12,1, die Stirnhöhe 7,8,
Stirnbreite 13, Gesichtshöhe 11,8, die .Jochbeinbreite 12,5, die Unter-
kieferbreite 11,2 cm, Nase 5,1 cm lang und 3,4 cm breit, Augenbrauen-
bogen massig stark entwickelt. Ohren gross, Ohrläppchen deforrairt.
Auf den Annen und der Brust ist er viel tätowirt (Schiff). Der Ge-
sichtsausdruck ist leidend, sehr tiefe Depression verrathend, unsym-
pathisch, obwohl Mitleid erregend. B. hat in neuester Zeit wieder
anhing, gerissen und er zur Erde
gefallen. Er war weinend und
zerknirscht gefunden; er gestand
später tief jammernd, „dass er
nicht mehr leben wolle und mit
Selbstmordgedanken umgehe . . .
Er sei öfters ohne Besinnung.u
Fig. 12 <B., 1901).
B. zeigt tiefe Reue über sein
Vorleben: r Ich bin es kaum werth",
schreibt er am 10. Juni 1900, an
seinen Schwager, „dass ich noch
Menschen sehe, ich war vor drei
Wochen fast zum Selbstmörder
geworden. Denn du wirst dir den-
ken können, wie mir manchmal zu
Muthe ist . . . Die Hoffnung, dass
ihr mich nicht vergesst, erhält
mich noch aufrecht." B. ist sehr
scheu und demüthig, ungemein
dankbar für jedes freundliche
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155
einen Anfall schwerer Verstimmung und Verzweiflung überstanden.
Er klagt schon seit längerer Zeit über Kopfschmerzen, allgemeines
Schmerzgefühl im Bücken und war mehr als vorher unzufrieden und
mürrisch. Im Ausbruch schwerer Verzweiflung verweigerte er jede
Nahrung, suchte sein Bettzeug anzustecken, und war unzugänglich,
stumm und konnte kaum die Worte: „ich will nicht leben41 hervor-
bringen. Nach mehreren Tagen wurde er jedoch für freundlichen Trost
wieder zugänglich und allmählich kehrte er in das alte Leben zurück.
21. Der Photographenlehrling Hugo H., am 16. Juni 1884 zu
Berlin geboren, ist wegen Raubes und Mordversuches, eines schweren
und mehrerer einfachen Diebstähle zu einer 7 '/2 jährigen Gefängniss-
strafe verurtheilt und befindet sich seit dem 21. Oktober 1900 in der
< fcfangenanstalt zu Plötzensee.
H. hat schon frühzeitig verbrecherische Neigungen gezeigt, er hat
seinem Vater und seinen Verwandten, sowie auch seinem ersten Lehr-
heim Münzen und Geld gestohlen, das er im Theater und in Restau-
rants mit Damenbedienung verbrachte. Auch seinen neuen Lehrherrn,
den Photographien Pf. bestahl er mehrfach. Er beschloss, das Ver-
mögen des Lehrherrn, welches dieser in einem Geldschranke auf-
bewahrte, sich anzueignen und dann in?s Ausland zu flüchten. H.
wusste, dass der Lehrherr den Schlüssel zum Geldschrank stets bei
sich trug, und dass er nur aus dem Schlafzimmer entwendet werden
konnte. Am 18. Juni 1900 Hess sich H. beim Schluss des Ge-
schäfts in das Atelier einsperren; er hatte sich vorher mit einem Beile,
mit einer Luftpistole, mit einem Fläschchen Schwefeläther zum Betäuben,
mit einem Tuch, einem Lederriemen, einer Schnur und einer grossen
Flasche Spiritus versehen. Er hatte die Absicht, den Pf. zu tödten,
ihn zu betäuben, zu binden und dann die Wohnung in Brand zu
setzen. An 8 Stunden hat H. sich versteckt gehalten und auf Pf.
gewartet Dieser war gegen 4 72 Uhr, als es heller Tag geworden,
in seine Wohnung zurückgekehrt Kaum eingeschlafen, hörte er ein
Geräusch und sah einen Menschen aus der Ofenecke auf allen Vieren
hervorkriechen, der sich sofort auf ihn stürzte und ihn zu erwürgen
versuchte. Er fühlte sich an der Gurgel gepackt und erhielt mehrere
Hiebe auf den Kopf. Bei dem jetzt entstehenden Kampfe entfiel dem
H. das Beil, und als es dem Pf. durch Zufall gelang, den Hodensack
des H. zu fassen und zu drücken, Hess dieser von dem Halse des
ersteren ab. Pf. übergab ihm den Geldschrankschlüssel und rief ihm
zu, er möge Alles nehmen, ihm nur das Leben lassen. Während dieser
dem Geldschrank ca. 500 Mark entnahm, eilte Pf. ans Fenster und
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16fi
VI. Barr
schrie um llülfe. Jetzt vertauschte H. das blutgetränkte Jacket schnell
mit einem andern, schloss die Thür zu, stieg auf das Dach und suchte
über das des Nebenhauses zu entkommen. Er wurde aus einem Boden-
verschlage hervorgezogen und verhaftet.
H. gestand sein Verbrechen und wurde wegen der angewendeten
Hinterlist und Rohheit, sowie wegen der in einem hohen Grade sich
zeigenden Verworfenheit der Gesinnung und wegen der Hartnäckigkeit,
mit welcher er sein Opfer erwartet hatte — wegen des Mordversuches
ist er freigesprochen — zu 7*/j jähriger Gefängnissstrafe verurtheilt.
H. ist ehelich geboren und bei
den Eltern erzogen ; sein Vater, ein
Stubenmaler, hat ihm eine gute
Schulbildung angedeihen lassen. Er
hat die Realschule bis zur Ober-
sekunda besucht
Während der Untersuchungs-
haft am 18. Juni 1900 hat er einen
Selbstmordversuch gemacht. Er
giebt an, als Kind an Epilepsie ge-
litten zu haben. Er ist während
seiner Strafzeit ungemein ernst,
zeitweise deprimirt, scheinbar auch
reuig und von dem Willen erfüllt,
sein verfehltes Leben neu zu be-
ginnen. Er selbst gesteht sein Ver-
brechen offen und rückhaltlos ein,
er will sehr viele Räubergeschichten
gelesen haben und die Mordver-
brechen in neuerer Zeit mit be-
sonderem Interesse verfolgt haben. Er war in Folge seines lüder-
lichen Lebenswandels sehr stark heruntergekommen.
H. ist ein lang aufgeschossener, gross gewachsener Mensch,
von blassem Aussehen und schlecht genährt. Seine Körperlänge be-
trägt (17 jährig) 178 cm, seine Spannweite 179; das Körpergewicht
67 Kilo. Der Kopf ist lang und hoch, der Horizontalumfang 57 cm,
der vordere 29 cm, der hintere 28 cm; der Längendurchmesser 18,4,
der Breitendurchmesser 15,5, die Kopfhöhe 11,9 cm; die Stirn ist hoch,
etwas zurückfliehend, sie hat eine Höhe von 6,5 cm und ist 11,8 cm
breit. Die Gesichtshöhe 13,5 cm, die Jochbeine stehen 11,7 cm von
einander, die Unterkieferbreite beträgt 11,2 cm. Der Oberkiefer ist
prognath, das Hinterhaupt ragt stark hervor; die Ohren sind gross,
Flg. Kl (11., 1901).
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Ucber jugendliche Mörder und Todtacliläger. 157
das Kinn spitz; der Gesichtsausdruck ist finster, ernst, unsympathisch,
unangenehm.
22. Theodor Otto Bl. wurde am 27. März 1901 der Anstalt
Plötzensee zugeführt, nachdem er bereits eine ca. 6 jährige Gefängniss-
strafe in der Gefangenanstalt zu Naumburg verbüsst hatte.
In der Zwangserziehungsanstalt zu Zeitz, in welcher Hl. als
Zwangszögling lebte, wurde in der Nacht vom 27. zum 2S. November
1S94 (in demselben Jahr, als der obige Mord, vgl. Nr. 20, in der
Anstalt vorgefallen war) der Zwangs-
zögling L. getödtet und zwar hat
Bl. und M. diese Tödtung gemein-
schaftlich, vorsätzlich und mit Ueber-
legung ausgeführt, während J., der
in dem B.'schen Falle zuerst nicht
mitangeklagt war, durch Rath
wissentliche Hilfe geleistet hat Die
beiden ereteren, 15 und 16 Jahre
alt, haben übereinstimmend in der
Hauptverhandlung gestanden, dass
sie auf Mittel gesonnen hätten, aus
der Erziehungsanstalt herauszu-
kommen. J. habe ihnen gerathen,
einen Mitzögling zu tödten, damit
sie aus der Anstalt ins Gefängniss
kamen. Alle drei, Hl., M. und J.,
kamen am 27. November 1894
überein, den schwächlichen L. im Fig. u (HL, I9un.
Schlafsaale mittelst eines Hosen-
trägers zu erdrosseln. M. hatte einen solchen heimlich in den
Schlafsaal mitgenommen und etwa 2 Stunden nach der Schlafzeit rief
J. dem M. zu: „Na, wird's nu bald". Um 3 Uhr Morgens legte sich
M. dicht neben L., schlang den Hosenträger um dessen Hals, und
während er mit ihm freundlich sprach, drückte er das eine Ende dem
auf der anderen Seite des L. liegenden Bl. in die Hand und behielt
das andere Ende in der eigenen. Auf den Ruf „Bl. zuu zogen beide
den Hosenträger fest nach beiden Seiten an, und nachdem L. noch
3 Mal aufgeschrieen , war er verschieden. Durch das Geschrei er-
weckt, wollten die anderen Schlaf genossen den Aufseher herbei-
rufen, J. verbat ihnen dies jedoch unter schweren Drohungen und
meldete selbst am andern Morgen das Vorgefallene. Das Gericht
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158
VI. Baer
verurtheilte den M. zu 15 Jahren, J. zu 15 und Bl. zu 12 Jahren
Gefängniss.
Bl. ist jetzt 22, zur Zeit der Begehung des schweren Verbrechens
war er kaum 15 Jahre alt. Er ist kräftig gebaut , gut genährt
Seine Körperlänge beträgt 167 cm, die Spannweite 172, das Körper-
gewicht 72,5 Kilo. Der Kopf ist relativ gross, flach und breit;
der ganze Horizontalumfang beträgt 59 cm, der vordere 30, der hintere
29, der Längendurchmesser 11,8, der Breitendurchmesser 11,4, die
Kopfhöbe 12,7, die Stirnhöhe 5,8, Stirnbreite 12, die Gesichtshöhe 11,7,
die Jochbeinbreite 11,8. Die Nase ist 5,7 cm lang und 3,4 cm breit,
das Ohr ist vielfach deform; es hat das Darwinsche Knötchen und
ist ein Spitz-, sowie ein Henkelohr; die Muschel ist verkrüppelt Die
Augenbrauenbogen sind stark gewölbt, die Stirnhöcker hervorragend,
Kinn spitz, Unterkiefer massig, breit Der Gesichtsausdruck ist un-
heimlich, abstoBsend.
Bl. ist am 16. Mai lSsO in Greussen unehelich geboren, hat
die Bürgerschule besucht und musste schon früh in die CorrectionB-
anstalt gebracht werden. Er ist dort viel disciplinirt worden wegen
Faulheit, Ungehorsams, frechen Benehmens, Arbeitsverweigerung und
Misshandlung eines Gefangenen. Er ist hier stets gehorsam, fleissig,
ruhig, ernst, gefasst und zufrieden. Er ist sehr verschlossen, verstockt
und wenig mittheilsam. Er hat bis jetzt kein Zeichen von Beue und
von Gewissensbissen gezeigt
Die oben eingehend beschriebenen 22 jugendlichen Verbrecher
waren verurtheilt, wie wir gesehen haben: 13 wegen Mordes, 4 wegen
Mordversuches, 1 wegen Theilnahme am Mord, 3 wegen Todtschlages,
1 wegen Todtschiags versuch es.
Wir dürfen, ohne erheblichen Widerspruch zu erwarten, diese
verschiedenartige Bewerthung der Straf that, so sehr bedeutungsvoll sie
strafrechtlich auch ist, für den Zweck unserer Betrachtung übersehen,
und sämmtliche Fälle als gleichartige erachten, insofern bei allen die
kriminelle Tendenz mehr oder weniger dieselbe gewesen, und nur die
Begleit- und Folgeerscheinungen für die Begriffsbestimmung des Ver-
brechens sowie für die Bestrafung des Verbrechers ausschlaggebend
gewesen ist.
Von wesentlicher Bedeutung für die kriminalistische Analyse
des Einzelfalles ist das Motiv, das den Verbrecher zur Ausführung
der Straf that bestimmt. In den das Verbrechen veranlassenden, das-
selbe zeitigenden und zur Ausführung bringenden Ursachen offen-
bart sich offenkundig oder auch nur andeutungsweise, ob überhaupt eine
*
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lieber jugendliche Mörder and Todtschläger.
159
wirkliebe verbrecherische Neigung in dem Verbrecher vorhanden, und
von welcher Intensität dieselbe gewesen ist Wir dürfen erwarten,
rinss ein im Verbrecher liegender angeborener Keim, eine instinetive
Neigung zum Verbrechen, sowie die mit diesem etwa zusammen-
hängenden somatischen und moralischen Anomalien gerade bei den-
jenigen jugendlichen Verbrechern am ausgeprägtesten zur Erschei-
nung kommen werden, bei denen der Beweggrund zum Mord ein
gemeiner, rein selbstsüchtiger gewesen, auch selbst wenn er von einem
sonst schon kriminell belasteten Individuum ausgeführt ist
Unterscheiden wir, wie das bekanntlich immer geschieht, unter
den Triebfedern zur Mordthat, wenn man von etwaigen edleren
Motiven, von den politischen, patriotischen u. dgl. absieht, solche, die
auf sexuelle Verhältnisse (verschmähte Liebe, Eifersucht u. dgl.) zu-
rückzuführen sind, und solche, die aus gemeinen, habsüchtigen und
egoistischen Beweggründen entspringen, so liegt auch bei unseren
jugendlichen Mördern der Raubmord, d. b. dasjenige Mordmotiv,
in denen der Mord zur Befriedigung der Habgier oder der Geldgier
verübt wird, in den allermeisten Fällen zu Grunde. „Meist sind",
wie v. Holtzendorff1) die Genese des Raubmordes zutreffend
ausfuhrt, „die Thäter durch Verwahrlosung zur rohesten Genuss-
sucht und Ausschweifung, durch Müssiggang zum Eigenthumsver-
brechen, zum Diebstahl und endlich zum Mord, anfangs langsam,
dann schneller sinkend, heruntergekommen". Von dem Raubmörder,
der nach langer, reiflicher Ueberlegung sein Opfer auflauert und um-
bringt, lediglich um den Raub zu gemessen, ist diejenige Klasse von
Mördern zu unterscheiden, welche durch die impulsive Kraft einer
entbrannten Leidenschaft zur Straft hat getrieben werden. Während
der eretere kalt und ruhig zu Werke geht, geschieht die That bei
letzterem schnell, plötzlich, wie von einem unwiderstehlichen Zwang
getrieben. Bei ersterem fehlt jede sittliche Regung, die den Willen
an der Ausführung hindert, bei letzterem kann die Leidenschaft nicht
gezügelt werden, wenn auch das sittliche, hemmende Motiv nicht
piozlicb fehlt.
Nur bei 6 von unseren jugendlichen Mördern war das zweite
Mordmotiv vorhanden und zwar bei den schwersten der ausge-
führten Mordverbrechen (2 Mal Vatermord in Folge schlechter Be-
handlung, 2 Mal Rachegefühl, 1 Mal verletztes Ehrgefühl, 1 Mal Hass
gegen einen Mitlehrling) ; in 13 Fällen hingegen war gemeiner Raub-
1) Da» Verbrechen des Mordes und die Todesstrafen. Von Franz v. II oltzcn-
dorff. Bertin 1828. S.96.
160 VI. Baer
mord das Motiv zur Strafthat und zwar in 7 Fällen zum Morde, in
6 Fällen zum Todtscblag — und endlich noch lag die Triebfeder in 3 Fällen
in dem selbstsüchtigen Verlangen, sich durch den Mord in eine bessere
Lebenslage (aus der strengen Correctionsanstalt in eine Gefangenanstult
u. dgl.) zu bringen.
Beim Begehen der That waren die bestraften jugendlichen Mörder
(resp. Todtschläger) in dem Alter von:
14— 15 Jahren 3
15— 16 = 3
16— 17 = 8
17— 16 s 8
22
Nach den Motiven ihrer Strafthat vertheilt, standen die Deli-
quenten in dem Alter von:
AJter: Motiv aus Leidenschaft: Motiv aus Habsucht:
14— 15 Jahren 1 2
15— 16 s — 3
16— 17 s 4 4
17— 18 s 1 7
tt~ "76
War bei diesen Verbrechern, bei den in noch fast kindlichem oder
bei den in späterem jugendlichem Alter befindlichen, in der körper-
lichen Organisation eine spezifische Formation oder eine Andeutung
einer solchen vorhanden, derartig, dass sie bei ihnen einzig und allein
vorkommt, so dass man das Vorhandensein dieser als ein Merkmal
der kriminellen Individualität bezeichnen könnte?
Wir haben Zeichen dieser Art bei diesen jugendlichen Verbrechern
in keiner Kategorie und in keinem Alter auffinden können Wir
haben weder an der allgemeinen Bildung des Schädels noch an der
des Gesichts und an der des übrigen Skeletts besondere Charaktere
verzeichnen können, die spezifisch abweichend wären von der all-
gemeinen Norm der Entwicklung der Altersgenossen aus demselben
Volksstamm und event. auch der Volksklassen, denen diese jugend-
lichen Mörder angehören. Wie wir bei vielen Verbrechern aus dem
späteren Lebensalter schon nachweisen konnten1)» zeigen die Köpfe
unserer jugendlichen Verbrecher eine normale meist brachycephale For-
mation; weder war der vordere, noch der hintere Theil des Schädels vor-
1) A. Baer, Der Verbrecher in anthropologischer Beziehung. 1893. Leipzig.
Thieme.
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Ueber jugendliche Mörder und Todtechlägcr.
161
wiegend oder mangelhaft ausgebildet; meist war die vordere Circum-
ferenz sogar etwas grösser als der hintere, und der Hinterkopf durch-
aus nicht durch eine besondere Entwicklung ausgezeichnet Nur in
seltenen Fällen war die Stirn flach und fliehend, waren die Stirn-
höcker überaus stark entwickelt. Es waren häufig einzelne Abnor-
mitäten zu verzeichnen, wie leichte Grade der Proganthie, starke Ent-
wicklung des Unterkielers und abnorme Breite desselben, ebenso eine
grosse Breite des Jochbeinknochens, das Ueberwiegen der Spannweite
über die Körperlänge; es waren Zeichen pathologischer Deformationen
vorbanden (zuallermeist Folgen rhachitischer Knochenerkrankung) und
auch häufige geringfügige und schwere Deformationserscheinungen an
den Ohren. Aber alle diese Zeichen traten bald vereinzelt, bald gehäuft
auf und fehlten auch gänzlich in vereinzelten Fällen bei den ver-
schiedenen Graden der manifesten Delinquenz. Wir müssen, wie schon
früher, auch in den vorliegenden Fällen behaupten, und wir sind hier
in üebereinstimmung mit vielen Beobachtern aus früheren und auch
aus der neuesten Zeit1), dass bei dem Verbrecher kein Merkmal der
somatischen Organisation vorhanden ist, das ihm allein spezifisch ist,
das nicht auch bei ehrenhaften, nicht verbrecherischen Personen vor-
kommt. Wir müssen auch besonders hervorheben, dass die bei unseren
jugendlichen Verbrechern vorhandenen somatischen Erscheinungen der
Degenerescenz in gar keinem Verbältniss zu dem Grade der ver-
brecherischen Intensität steht, deren der Träger jener Stigmata fähig
ist. Darf man ohne sonderliche Widersprüche erwarten, dass die
sieht- und nachweisbaren typischen Zeichen des „Geborenen Ver-
brechers" am meisten und ursprünglichsten im kindlichen und jugend-
lichen Alter ausgeprägt sein müssten, weil jene in diesem Entwicklungs-
stadium noch nicht durch anderweitige Einflüsse modificirt und ab-
geändert sind, bedenkt man ferner, dass der Mord insbesondere bei
Individuen, die ihn aus gemeinem egoistischen Instinct begehen, den
extremen Grad einer endogenen d. h. angeborenen, kriminellen Tendenz
darstellen dürfte, so kann man bei dem Mangel solcher spezifischen
Merkmale ohne Voreiligkeit und ohne Voreingenommenheit die Ueber-
zeugung aussprechen, dass es in Wirklichkeit keinen „Verbrecher-
typuB" und ebensowenig einen „ Geborenen Verbrecher" giebt
Der Verbrechertypus der Lombroso'schen Schule ist ein anthropologi-
scher Irrthum. „Er ist", wie v. Holder ausführt, „nur eine Summe
von pathologischen Eigentümlichkeiten, aber nicht die von cbarakte-
1) Vgl. auch: Recherche« d'authrogravologic criminelle cbez i'cnfant. Crimi*
nalite et Degeneration. Dr. Leon Monpatl. These. Paris 1893.
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VI. Baer
ristischen, normalen, körperlichen nnd geistigen Eigenschaften44. Und
ebensowenig wie im Bau des Schädels nnd des Gesichts lassen sich in
der Formation des Gehirns Merkmale auffinden, die ein Verbrech ergehirn
erkennen lassen. Die Existenz eines Verbrechertypus und eines Ver-
brechergehirns hat ganz besonders R. Virchow stets mit Entrüstung zu-
rückgewiesen. „Ein Verbrechergehirn, meint auch der Anatom Bischof,
d. b. durch die anatomische Organisation ihrer Gehirne bestimmte Mörder,
Diebe, Meineidige u. s. w. giebt es nicht, und ebensowenig eine Aenderun^
der Furchen und Windungen des Gehirns, welches dasselbe von vorn-
herein zum Verbrecher stempeltu. An dem Gehirn des vielfältigen
Mörders ßobbe hat in neuester Zeit Prof. Waldeyer keine besonderen
Abnormitäten nachweisen können, so dass der autoritative Beobachter
dasselbe im Gegentheil als Typus eines normalen menschlichen Gehirns
bezeichnen möchte. Und am Gehirn von Czolgosz, dem Mörder
Mac Kinley's haben die Experten keine Abweichung von der Norm,
keine Anomalie, keine Asymmetrie, keine Entwicklungshemmung
gefunden.
Was von älteren und neueren Beobachtern bei dem Verbrecher
als charakteristisches und typisches Moment angesehen und ange-
nommen wird, das ist der Gesammtausdruck der Gesichtsbildung, die
Eigen- und Fremdartigkeit des Gesichtsausdruckes, das in sehr vielen
Fällen Widerwärtige und Abstossende in demselben. Auch wir finden
unter unseren jugendlichen Mördern und insbesondere unter den Raub-
mördern höchst unangenehme, rohe und unsympathische Physio-
gnomieen, Physiognomieen, die uns mit Abschen erfüllen und deren
unangenehmen Eindrücke wir uns nicht entziehen können. Aber
auch der physiognomischc Eindruck unserer jugendlichen Mörder ist
kein gleichartiger; er ist auch durchaus nicht der treue Spiegel der Seele
und des Inneren seines Besitzers. Ein Theil dieser rohen und un-
schönen Physiognomieen findet sich bei jugendlichen Individuen in
allen Gesellschaftsklassen gar nicht selten wieder, ein anderer Theil
zeigt mehr den vollständigen Ausdruck von Schwachsinn und Im-
becillität, mehr den Ausdruck einer krankhaften, mangelhaften geistigen
Entwickelung als den eines Verbrechers. Und ein nicht geringer Theil
unserer jugendlichen, schweren Verbrecher haben sich, wie wir ge-
sehen haben, während der Gefangenschaft als ausgesprochene Geistes-
kranke oder auf der Grenze der Geistesstörung sich befindlich gezeigt
Endlich sind auch Gesichtsbildungen unter ihnen vertreten, die durch
eine gewisse Gefälligkeit uns sogar über ihren wirklichen Werth zu
täuschen geeignet sind.
Es kann von einer spezifischen d. h. angeborenen typischen Physio-
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Ueber jugendliche Mörder und Todtschläser.
163
gnomie des Verbrechers im allgemeinen ebensowenig die Rede sein,
als Ton der typischen Besonderheit eines Diebes, eines Todtschlägers
oder eines Mörders. Viele von unseren Raubmördern waren schon in ihrer
frühesten Jugend mehrfach wegen Diebstahls bestraft, die allermeisten
waren schon in zarter Jugend sittlich verkommen und der Verwahr-
losung anheim gefallen. Ihnen ist der Stempel der Verkommenheit
auf dem Gesicht ausgedrückt, der Minderwerthigkeit der gesammten
Organisation, aber durchaus nicht der einer in der Organisation liegenden
genuinen Kriminalität. Und bei nicht wenigen von ihnen hat sich
das Gesicbtsgerüst und der Gesichtsausdruck unter den Einflüssen
der langen Gefangenschaft, wie einzelne Photographien zeigen, immer
mehr zu der unschönen widrigen Form entwickelt, welche die Ver-
brecher-Physiognomie darstellt
Ibissen sich bei diesen jugendlichen Mördern bestimmte Charaktere
für ein absonderliches und eigengeartetes Verhalten der psychischen
Organisation nachweisen?
Bei allen Verbrecherklassen sind intellectuelle und emotive De-
fekte derartig häufig und wiederkehrend, dass der minderwerthige
und abnorm geartete Zustand ihres Geisteslebens nicht bezweifelt
werden kann. Die eigenartigen Erscheinungen dieser psychischen
Organisation dürfen, wenn die Art des Verbrechens einen Hinweis
auf den Grad derselben zu bieten vermag, nach der monströsen Straf-
that eines Mordes zu urtheilen, bei den Mördern am intensivsten zu
gewärtigen sein. Dieses zeigt sich in der That in einem extremen Grad
auch bei unseren jugendlichen Mördern. Diese Thatsache wird um
so deutlicher, je länger die That jugendlichen Verbrecher in ihrer
Gesammtentwicklung Gegenstand einer genauen Beobachtung bleiben,
je genauer ihr Entwicklungsgang verfolgt und erkannt wird.
Von unseren 22 jugendlichen Mördern waren, wie sich heraus-
gestellt hat: 3 geistesschwach, 4 epileptisch, 3 psychisch defect, 1 2 geistes-
gesund. Es waren 3 entschieden mit einer mehr oder weniger ange-
borenen, stark ausgeprägten Geistesschwäche behaftet (W., Fig. 11 ; Br.,
Fig. 3; L.); 4 waren mit Epilepsie in früher Kindheit oder später
behaftet gewesen (H., Fig. 13; L., Fig. 8; Gr., Fig. 10; Sch., Xr. 4);
2 zeigten ferner kenntliche Spuren eines geisteskranken defecten Zu-
standes (L., Nr. 1; M., Fig. 2), so dass sie auch früher oder später
einer Irrenanstalt übergeführt werden müssten. Auch von den anderen
zeigten 5 (Schm., Fig. 7; Gr., Fig. 10; Br., Fig. 12; H., Fig. 13; Sch.)
vorübergehend Depressionszustände , die sich bis zum Selbstmord-
versuch steigerten. Von diesen hatten 2 den Selbstmordversuch schon
während der Untersuchungshaft, 3 während der Verbüssung der Straf-
[
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1 04
VI. Baer
haft unternommen. Von den 22 waren 2 (L. [Nr. 1] nach Verbüssung
7'/* jährigen Haft von seiner 10jährigen Strafzeit; M. [Fig. 2] kurz
nach seiner Entlassung, nach Verbüssung einer 5 '/z jährigen Strafzeit)
geistesgestört und nach Irrenanstalten gebracht worden. Die vorkommen-
den Fälle bestätigen in überzeugender Weise, was in jüngster Zeit auch
von Cr am er1) mit besonderem Nachdruck betont worden ist, dass die
Psychosen, deren Anfänge schon in die Pubertät hineinreichen (Hebe-
phrenie, originäre Paronoia), meist erst im 16. bis 18. Lebensjahre sicher
erkannt wurden, dass ihre Conflicte mit dem Strafgesetz im 13. bis
15. Lebensjahre schon der Ausdruck der im Gehirn sich entwickelnden
pathologischen Verhältnisse sind. — Dass bei nicht wenigen unserer
jugendlichen Mörder das sexuelle Moment in einem nicht geringen
Grade zu der Entstehung der verbrecherischen That im Alter der
Pubertätsentwicklung beigetragen hat, ist bei der frühreifen sexuellen
Perversität dieser Individuen nicht zu bezweifeln; haben doch mehrere
von diesen jugendlichen Verbrechern unmittelbar nach verübter
Mordthat das geraubte Geld bei und mit Prostituirten verprasst.
Geben diese Zahlen einen deutlichen Beweis dafür, dass die Zahl
der psychisch Defecten und Abnormen bei unseren jugendlichen Mör-
dern eine excessiv grosse ist (ca. 50 Proc.) so lassen sich, wie schon von
anderen Beobachtern und auch von uns an einer anderen Stelle aus-
führlich dargelegt ist, auch bei den meisten von ihnen vielfache Merkmale
der psychischen Degeneration nachweisen. Viele von unseren jugend-
lichen Verbrechern zeigen bei einer relativ genügenden intellectuellen
Befähigung eine schwache Ausdauer ihrer Denkfähigkeit, einen Man-
gel an Aufmerksamkeit, sodass sie in der Schule mehrfach zurück-
geblieben und bei einer zeitweise ausgesprochenen Begabung für
technische und selbst künstlerische Hantirungen einen geringeren
Grad der Denkfähigkeit und des Urtheilsvermögens besitzen als Durch-
schnittspersonen aus derselben Alters- und Berufsklasse im gewöhnlichen
Leben.
Einen besonders starken Defect zeigt bei einem ansehnlichen
Theile der jugendlichen Verbrecher und auch unserer jugendlichen
Mörder die Willensstärke und Willensfähigkeit. Nicht nur dass
bei den aus Leidenschaftsmotiven Handelnden der Wille nicht im
Stande ist, das Gefühl des Hasses, der Rache, des Zornes u. s. w. zu
zügeln und zu unterdrücken, sodass die That in impulsiver Form
1) ITebcr jugendliche Verbrecher. Von Cr am er- Göttingen. Versammlung
des Vereins der Irrenärzte Niedersachsens u. s. w. Allgem. Zeitschr. f. Psychiatric.
1899. 8,79$.
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ücber jugendliche Morder und Todtschlfigcr.
165
ohne jede Corrective and Hemmung schnell vor sich geht, noch
deutlicher tritt dieser Mangel an Willensenergie and an Selbstleitung
durch den eigenen Willen bei denjenigen Leidenschaft«- und auch
bei einer nicht geringen Zahl von Raubmördern hervor, die von einem
Andern zur That angestiftet und zur Ausführung angeleitet werden.
So war bei den Thätern aus ersterem Motiv bei 2 Vatermördern
(B. und L.), die Schwester und die Mutter der suggerirende
Theil, bei 5 Mördern aus egoistischen Motiven ein Gomplice der
denkende, treibende — , und der ausführende der willensschwache
Faktor.
Ueberaus abnorm beschaffen ist die Gemüths- und Gefühlssphäre
unserer jugendlichen Verbrecher. Bekanntlich wird von vielen
Seiten in dem Fehlen der altruistischen Kegungen, der moralischen
Neigungen und Instincte das charakteristische Merkmal des „Ge-
borenen Verbrecherett gesehen. Sollten diese Merkmale, wenn sie
angeboren und durch eine eigene Organisation bedingt sind, nicht
in einem unmodificirten Zustande sich bei schweren jugendlichen
Verbrechern am deutlichsten und sichersten zeigen? Bei einem
grossen Theil unserer jugendlichen Mörder sehen wir die That mit
einer Grausamkeit, Rohheit und Gefühllosigkeit ausführen, die dem
Alter der Thäter niemals zuzutrauen ist Schon Casper ') weist bei der
Besprechung erwachsener jugendlicher Mörder darauf hin, dass sich
des Bösewichts, wenn der mörderische Entscbluss zur That geworden
ist, ein blinder Affect bemeistert T Fanatisch erstickt er, schlagt oder
sticht er auf sein Opfer los, auch wenn es ihm nach der ersten Ver-
letzung klar sein muss, dass ein weiteres Wüthen wirklich zweck-
los ist44. Einer unserer Verbrecher gestand selbst, dass er es unbe-
greiflich finde, wie er so grausam ein Menschehieben habe ermorden
können, da er sonst kein Blut habe fliessen sehen können. Aber
dieses Verhalten ist bei dem jugendlichen Verbrecher zum Theil
dadurch erklärlich, dass dem Zerstörungsgedanken, wie bei einem
Geisteskranken, kein gebietender Einhalt durch einen hemmenden
Willen entgegentritt. Noch überraschender und befremdlicher kann
das gefühllose Benehmen unserer jugendlichen Mörder bei Gelegenheit
der Recognoscirung mit der Leiche, bei ihrer Vernehmung vor Ge-
richt erscheinen, die kalte Ruhe, mit der sie die That eingestehen,
das Fehlen jeglicher Reue über ihr grausiges Verbrechen, der Mangel
1) Mörderphysiognomien. Studie aus der praktischen Psychologie nach
eigenen Beobachtungen. Von J. L. Casper. Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med.
1854. 6. Bd. S. 8.
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166
VI. Baku
jedes Mitgefühls mit dem erlegenen Opfer ihrer bösen That Gewiss
weist dieser Zustand während und nach der That auf eine abnorme
Beschaffenheit des Gefühls- und Gemüthslebens hin, ebenso wie das
Fehlen jeder Reue und Gewissensregung während der Strafverbüssung.
Bei 14 unserer jugendlichen Mördern hat sich niemals, weder früher
noch nach einer langen Straf verbüssung eine wirkliche Reue gezeigt,
obschon 1 3 von ihnen ihre That eingestanden haben ; bei 4 von den
22 war eine tiefe Reue unmittelbar nach dem Begehen des Delicto
eingetreten und in anderweiten Merkmalen stets lebhaft geblieben; bei
anderen 4 war die Reue erst später lebhaft aufgetreten, während sie
mit kalter Gleichgültigkeit und ohne jede Regung von Reue vor dem
Richter ihre That eingestanden. Dieses Verhalten scheint jedoch bei
genauer Beobachtung des Thäters in einzelnen Fällen nicht immer
die Ursache, sondern eine Folge des Verbrechens. Das Bewusstwerden
der begangenen Strafthat wirkt auf den Thäter nach Art einer
Erschütterung, die sein geBammtes Sein ergreift und sein Denken und
Fühlen eisern erhärtet und erstarrt.
Wie die Reue und Gewissensbisse, fehlt bei einem Theile dieser
schweren Verbrecher jedes sittliche Fühlen, jede sittliche Regung,
aber der Defect dieses moralischen Empfindens ist gar häufig allein
dem Mangel der Erziehung und dem Beispiel der Umgebung (Milieu)
zuzuschreiben. Neben vielen angeerbten und angeborenen Fehlern
der Organisation werden in den Verbrecherklassen viele Erschei-
nungen der Deformation und der Unvollkommenheit in der ersten
und späten Kindheit durch die Einflüsse der Umgebung in grosser
Anzahl erworben. Und das Product dieser Einwirkungen ist den
Verbrechern, wie auch vielen Nicht -Verbrechern aus den niederen
Volkskreisen als Stempel der Minderwertigkeit aufgedrückt Körper-
liche Defecte werden in diesen Klassen durch mangelhafte Er-
nährung, durch ungünstige gesundheitswidrige Lebensweise, durch
frühzeitige Ueberanstrengung vielfach erworben, — und Rohheit
des Gemüthslebens, Unempfindlichkeit gegen das Leiden Anderer,
Stumpfheit des Gefühls und sittliche Verkommenheit nicht minder
durch Beispiel und Angewöhnung anerzogen. Nur 2 von unseren
jugendlichen Verbrechern haben eine bessere, 9 eine schlechte
und 1 1 eine mangelhafte Erziehung genossen; 8 von ihnen waren
verwaist; nur 9 haben eine genügende Schulbildung (Volksschule)
genossen; 11 waren in sehr armen Familienverhältnissen gross ge-
worden und mussten schon früh, sehr früh, durch Mitarbeit die Fa-
milie erhalten helfen. Und endlich waren 10 von ihnen auf den
Strassen in der Grossstadt aufgewachsen, der Verwahrlosung und der
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Ueber jugendliche Mörder und TodtechlSger.
167
Verführung preisgegeben. Aach unter unseren jugendlichen Mördern
finden sich solche, die nicht des Mitgefühls mit dem Leiden Anderer
entbehren, die mit grosser Zärtlichkeit und Liebe an den Ihrigen und
an früheren Freunden hängen, sie mit dem geringen Verdienste, den
sie von der Strafarbeit erwerben, unterstützen. Liebe und Freund-
schaft werden in ,ihren Briefen nicht selten in übertriebener Weise
geäussert; nur an ihr Verbrechen wollen sie nicht erinnert sein. Und
noch Andere schliessen ihr Inneres von der Aussenwelt und den Mit-
menschen ab in tiefem Haas und Grimm, weil sie sich als ausgeworfen
und ausgegossen von der Mitwelt ansehen, auch als Opfer eines unab-
änderlichen Schicksalswillens, als Opfer ihrer Herkunft und Erziehung
betrachten und misstrauisch jede Gemeinschaft mit der Aussenwelt
meiden.
Der Mangel an Reue und das Fehlen von Gewissensregung bildet
die gewöhnliche Erscheinung bei den jugendlichen Verbrechern, die
aus den Lebensverhältnissen der Grossstädte hervorgehen, und dieses
ist im gesteigerten Maasse der Fall bei den jugendlichen Raubmördern
derselben Art Diese gedeihen in ihrer körperlichen Entwicklung und
zeigen nur hin und wieder Stimmungszustände, die eine zeitweise
Verstimmung ihres Inneren verrathen, die sie zu Ausbruchs- und Ent-
weichungsversuchen , selbst zum Selbstmordversuche, wie wohl nur
sehr selten zum wirklichen Selbstmord treiben. Auch unter diesen
jugendlichen Raubmördern erscheint nach langer Haft nicht selten ein
Gemüthszustand, der an Reue und Gewissensbisse erinnert, der ihm
iibnlich sieht und vielleicht auch in Wirklichkeit ein solcher ist Unter
Thränen wird das Vorleben und das Elend der Gegenwart sowie der
Zukunft geklagt, um abwechselnd wieder einer heiteren Stimmung,
einer freudigeren Lebensauffassung Platz zu machen. Die geoffen-
barten Gemüthsregungen sind nicht immer die Anzeichen einer wirk-
lichen Reue. Nicht das Verbrechen, nicht die schwere That wird be-
reut und bedauert, sondern der Verbrecher bedauert sich selbst; er
beweint das I^eid, das ihn getroffen, die Entbehrungen, die er durch
die Strafverbüssung erleiden muss. Wirkliche Reue, inneres Seelen-
leid, andauernde Einkehr in sich und schwere Gewissensangst zeigen
nur wenige unserer jugendlichen Mörder, und meist solche, die aus
ländlichen Verhältnissen stammen, und auch solche, die aus voller
Lebenskraft herausgerissen, im Gefängnisse zur Einsicht ihres Elends
gelangen. Vier unserer jugendlichen Mörder, die von tiefer Reue
und Zerknirschung ergriffen wurden, sind nach kurzer Strafzeit unter
schweren Leiden erlegen, sie sind von einer schnell oder langsam
sich entwickelnden Schwindsucht hingerafft worden. Bei 2 war dies
AicWt für Krüniumlanthropolotf«. XI. 12
1
I
168 VI. Baer
der Fall; bald nachdem sie von dem Todesfall ihres Mitthätere gebort
haben ; hier hat die Angst und die Furcht vor einem gleichen Geschick
und unter dem Einfluss andauernden Kummers das Gemüthsleben
unterwühlt. Andere zwei, die aufrichtig ihre Missethat bereut, sind
nach einer 12- und 7 jährigen Strafzeit nach der Ueberzeugung der Ge-
fängnissbeamten gebessert aus der Anstalt entlassen und voraussicht-
lich einem geordneten Lebenswandel wiedergegeben. Von den noch in
der Anstalt befindlichen 1 0 Sträflingen zeigt nur ein einziger Zeichen
von Reue und ernsten Gewissenskämpfen. Diejenigen unter ihnen,
welche durch ihre ruchlosen, schweren Strafthaten viel Aufsehen erregt
haben, sind nach vielen Jahren ihrer Strafverbüssung ebenso stumpf
und gleichgültig ob ihrer That geblieben, wie sie unmittelbar nach
VerÜbung derselben gewesen. Sie werden voraussichtlich auch nach
Verbüssung ihrer langen Strafzeit dieselbe Gefahr für die Gesellschaft
bleiben, wie sie eine solche schon vorher gewesen.
Am Schlüsse dieser Betrachtungen drängt sich noch die Frage
auf: „Wie werden diese jugendlichen Mörder von dem System
unseres Strafvollzuges betroffen und beeinflusst?"
Von unseren 22 jugendlichen Verbrechern waren verurtheilt zu
einer Strafe von:
5 Jahren 1 (Todtschlag)
5 Vi * 1 (Todtschlag)
6 * 2(1 Mordversuch, l Todtschlag)
7 * 1 (Todtschlag)
2 (Mordversuch)
8 < 1 (Mordversuch)
9 i 1 (Mordversuch)
10 * 1 (Mord)
12 * 2 (Mord)
15 * 10 (Mord).
Sämmtliche Sträflinge wurden bei Beginn der Haft der strengen
Einzelhaft unterworfen. Diese wurde je nach der Individualität ver-
schieden ertragen. Bei einer nicht geringen Zahl musste dieselbe
unterbrochen werden, da diese auf Geist und Gemüth derartig
nachtheilig einwirkte, dass sie mit der Gemeinschaftshaft vertauscht
werden musste. Schwere Depressionserscheinungen, zu tiefe Reue
und auch schwere nachtheilige Einwirkungen auf die körperliche
Gesundheit (beginnende Phthisis) machte eine Ueberführung in ge-
meinschaftliche Haft nothwendig. Dies war ganz besonders bei den
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Ueber jugendliche Mörder und Todtochliffer. 169
aus leidenschaftlichen Motiven zum Verbrechen gelangten und ganz
vorwiegend bei den aus ländlichen Verbältnissen herausgerissenen
Sträflingen der Fall. Viele zu den maximalen Strafsätzen Verurtheilten
verlangten nach der Verbüssung der ersten 3 Jahre ihrer Strafzeit
in der Einzelhaft die ihnen gesetzlich zustehende Versetzung in die Ge-
meinschaftshaft Von ihnen verlangten wiederum einzelne sehr bald
die Rück Versetzung in die Zelle, weil sie unter den Mitgefangenen
Widerwärtigkeiten und Unannehmlichkeiten erdulden mussten. Andere
lebten sich in den Zustand der Isolirung derartig ein, dass sie, da
sie in eine abnorme Stupidität verfielen, sogar widerwillig in die
Gemeinschaft gebracht werden mussten. Bei der grössten Mehrheit
wirkte die Einzelhaft in keiner Weise nachtheilig auf die geistige
und körperliche Entwicklung der jugendlichen Sträflinge ein.
Von den 22 Sträflingen verliessen 7 die Anstalt vollkommen
gesund: 2 nach Verbüssung einer 5»/i jährigen (der eine von diesen
war bald nachher geisteskrank und in eine Irrenanstalt gebracht);
2 nach 6; 1 nach 7; 1 nach 71 und einer nach 12 jähriger Strafzeit
Von ihnen sind ferner 4 in der Anstalt verstorben und sämmtlich
an Phthisis (1 nach 2'/4 ; 1 nach 2 1 2 ; l nach 23/4 und 1 nach
3 jähriger Straf verbüssung) ; von ihnen ist endlich l nach einer 7'/2-
jährigen Straftzeit geisteskrank in eine Irrenanstalt gebracht worden.
Ob es für das Gemeinwohl nützlich und zweckmässig ist, zu
langzeitiger Strafe verurtheilte jugendliche schwere Verbrecher in der
bisherigen Weise dem Straf Vollzüge zu unterwerfen V
Will man diese Kategorie von Verbrechern nicht als moralisch
unverbesserlich ansehen, und will man mit Rücksicht auf ihre Jugend
und ihre häufig vernachlässigte Jugenderziehung noch eine Rettung
versuchen, so ist ihre Bestrafung mehr nach pädagogisch-progressivem
System einzurichten. Hier kann nach langer Erprobung der Sträfling
seine Umkehr zu einem besser gewordenen Menschen zeigen, das Ver-
trauen zu seiner sittlichen Besserung sich erwerben und verdienen. Und
diejenigen von ihnen, welche auch nach langem Strafvollzug keine
Umkehr, keine Aenderung zeigen, die, wie wir auch bei unseren
jugendlichen Sträflingen sehen und erfahren, eine stete Gefahr für
die freie Gesellschaft bilden, diesen sollte man nicht nach formaler
Verbüssung der ihnen gesetzlich auferlegten Strafzeit die Gefängniss-
thüren öffnen und sie auf die ausserhalb derselben befindliche Gesell-
schaft loslassen. Hier sollte die Einsperrung auf unbestimmte Zeit
und mit dieser auch die lebenslängliche Internirung zulässig sein,
um Verbrecher dieser Art andauernd unschädlich zu machen. Die Ge-
sellschaft hat ein Recht, sich vor diesen gefährlichen Elementen zu
12*
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170 VI. Baer, Ueber jugendliche Mörder und Todtechlägcr.
schützen. Für die schweren Missethäter im jugendlichen Lebens-
alter sollten eigene Anstalten vorhanden sein, Erzieh ungs- und Straf-
anstalten mit kolonial - ländlichem Charakter. Als jugendliche Ver-
brecher eingeliefert, wachsen sie bald aus dem kindlichen Lebensalter
heraus und werden der Behandlung der ereteren bald entwachsen.
Eine zu lange Einzelhaft wird in vielen Fällen unzulässig. Mit
anderen Sträflingen gemeinsam sind sie eine sittliche Gefahr für
diese und eine schwere Verlegenheit für die Verwaltung; sie müssen
besonders beobachtet und auch besonders berücksichtigt werden. Ver-
brecher dieser Art sollten in eigenen Anstalten zusammengebracht
und einem eigenen Strafvollzug unterworfen werden.
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VII.
Der Raubmordprocess gegen Georg Will.
MHgAtheilt vom
k. k. Gerichtoadjancten Dr. Maokowita in Innsbruck.
Im Mai 1902 spielte sich vor dem Schwurgericht in Augsburg
ein Kriminalprocess ab, der im Publikum grosses Aufsehen erregte
und auch für die Fachkreise nicht ohne Interesse ist, weshalb seine
wichtigsten Momente in einer kurzen Darstellung hier Platz finden
mögen, die sich streng an meine persönlichen Erinnerungen anschliesst.
Am 6. November 1900 Nachts wurde ein Individuum wegen
Einbruchsdiebstahls auf der Karlsbader Hütte im Gerichtsbezirk Glums
(Tirol) verhaftet und dem Kreisgericht in Bozen eingeliefert Der Mann
gab bei seinem Verhör dem Schreiber dieser Zeilen, der damals als
Untersuchungsrichter in Bozen fungirte, an, er heisse Emil Szeget,
sei im Jahre 1874 zu Rezisca in Ungarn geboren worden, habe seine
Eltern früh verloren, nach mangelhafter Erziehung bei seiner Gross-
mutter das Bierbrauergewerbe gelernt, eine Zeit lang in Ungarn und
Oesterreich gearbeitet; er streife nun seit Jahren aus weis- und be-
schäftigungslos in Deutschland, der Schweiz und Oesterreich herum,
führe den Namen Kohlhammer oder Becheraz und habe bereits früher
in Innsbruck eine Abstrafung wegen Einbruches in Alpenschutzhütten
erlitten.
Szeget räumte weiters beim Verhör aus freien Stücken ein, dass
er eine ganze Reihe von Alpenschutzhütten erbrochen und beraubt
habe und dass er gerade im Begriffe gestanden sei, sich durch das
Ortlergebiet in die Schweiz und nach Italien zu wenden, als seine
Arreurang erfolgte.
Bevor die notwendigen Constatirungen in den angeblich beraubten
Schutzhütten vorgenommen werden konnten, traten enorme Schnee-
falle ein und an eine Schadenserhebung (welche in Oesterreich schon
wegen der Competenzfrage unerlässlich ist) war vorläufig nicht mehr
zu denken. Aus den requirirten Strafacten des Landesgerichts Inns-
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172
VII. Mackowitz
brück ergab sich, dass Szeget dortselbst am 22. Februar 1898 wegen
Einbruches in Schutzbütten zu 15 Monaten schweren Kerkers verurtheilt
worden war und die Strafe in der Anstalt Garsten verbüsst hatte.
Die Untersuchung vermochte zwar zu konstanten, dass seine Angaben
über Heimath u. s. w., welche sich im Ganzen und Grossen mit seinen
bezüglichen Behauptungen in Bozen deckten, erlogen seien, aber eine
Identificirung des Mannes war nicht zu erreichen gewesen; wenn ich
daher auch nicht hoffen konnte, volles Licht in die Angelegenheit zu
bringen, so beschloss ich doch, das Möglichste zu versuchen, da es
mir einerseits räthselhaft genug schien, dass der Beschuldigte allein,
zu beginnender Winterszeit, lebensgefährliche, halsbrecherische Wege
durch die verlassenen Gebirge, über Schnee und Gletscher unternahm,
während doch seinesgleichen um diese Jahreszeit die wirthlichen Thäler
aufzusuchen pflegen, und da ich andererseits aus seinem freiwilligen
Geständniss von der Beraubung verschiedener Ilütten den Schluss
zog, der Mann wolle dem Strafgericht möglichst viel und genaues
Material zu einer baldigen Verurtheilung an die Hand geben.
Schon während der Untersuchung beim Landesgericbt Innsbruck
hatte Szeget erzahlt, er sei in der Schweiz anlässlich einer Rauferei
mit einem Revolver angeschossen und in Bern verpflegt worden;
letztere Behauptung erwies sich als unwahr, wohl aber fand sich an
seiner linken Brustseite eine kreisrunde, etwa 1 cm im Durchmesser
haltende Narbe, die von einer Schusswunde herrühren konnte und
ausserdem fühlte man in der linken Achselhöhle des Verhafteten einen
runden harten Körper, der sich alsProjectil deuten Hess, als welches
ihn auch Szeget erklärte.
Die umfangreichen Recherchen nach seiner Persönlichkeit schienen
kein Resultat ergeben zu wollen, bis Ende November 1900 von
der königl. Staatsanwaltschaft in Augsburg die Anfrage einlief, ob
Szeget vielleicht mit dem langgesuchten Raubmörder Georg Will
identisch sei. — Aus dem mir zur Prüfung dieser Frage zur Ver-
fügung gestellten Actenmaterial ergab sich in Kurzem folgende Vor-
geschichte:
Am 6. October 1891 Nachts wurden in Wertingen bei Augsburg
der Bäcker Josef Braun und dessen Tochter Theres in ihrer Woh-
nung erschlagen, die Frau des Ersteren, Anna Braun aber in mörde-
rischer Absicht mittelst mehrerer Beilhiebe am Kopfe schwer verletzt;
der Mörder nahm Geld und Wertheffecten mit sich und entfloh. Der
Verdacht lenkte sich sofort auf den Bäckergehilfen Georg Will, am
28. März 1872 in Pabres (Bayern) geboren, der wegen groben Un-
fuges und Diebstahls bereits mehrere Male vorbestraft war, vom
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Der Raubmordproceiw gegen Georg Will. 173
23. August 1891 bis zur Unglücksnacht bei Braun gearbeitet hatte
und sodann spurlos verschwand.
Am 12. October 1891 fand man in einem Park zu Bremen einen
jungen Mann auf, der sich in selbstmörderischer Absicht drei Revolver-
kugeln in die Brust geschossen hatte; im Krankenhaus entfernte man
ein Projectil, während zwei im Körper belassen wurden. Das Be-
finden des Verletzten besserte sich, und am 21. October 1891 gab er
bei einer polizeilichen Vernehmung an, er heisse Kotier Georg, sei
am 28. Februar 1872 geboren, seines Zeichens Graveur; seine Eltern
seien Zigeuner gewesen und er habe nach langem Wanderleben in
Verzweiflung über seine Mittellosigkeit einen Selbstmordversuch unter-
nommen. Ohne dass der Verdacht rege geworden zu sein scheint,
Kotter sei mit dem von Augsburg aus verfolgten Georg Will iden-
tisch, wurde er aus dem Krankenhaus entlassen und kam in die An-
stalt „Bethel" bei Bremen, wo er bis zum 14. Februar 1892 verblieb.
Am 13. Februar 1892 wurde er über Veranlassung der Regierungs-
behörde, die sich mit dem ausweislosen Menschen zu befassen be-
gann, photographirt und im Schrecken darüber entfloh er Tags darauf
heimlich, ohne dass man weiter eine sichere Spur von ihm eruirt hätte.
Zwei in seinem Besitz gefundene Zinsscheine, welche eingewechselt
wurden und sich als Eigenthum des ermordeten Braun herausstellten,
sowie die in Bethel aufgenommene Photographie bewiesen, dass der
angebliche Kotter mit Georg Will identisch sei und da die weiter
gepflogenen Erhebungen einem Zweifel, dass Will den Raubmord
verübt hatte, nicht mehr Raum Hessen, musste das Verfahren bis zur
Aufgreifung des flüchtigen Thäters eingestellt werden. — Jahre waren
vergangen, ohne dass sich eine Spur des Verbrechers entdecken Hess
und die Betheiligten nahmen an, Georg Will habe Selbstmord verübt,
oder sei nach Amerika entschlüpft.
Die [Photographie Will's, welche der Staatsanwalt in Augsburg
dem Kreisgericht in Bozen übersandte, war ein Abzug jener in Bethel
aufgenommenen und stellte einen jungen, bartlosen Mann mit rundem,
breitknochigen, ausdruckslosen Gesicht dar; die Farbe der Augen
liess sich nicht erkennen. Szeget hingegen hatte eher schmales, langes
Gesicht, mittelstarken Schnurrbart, stechende graue Augen und un-
gemein markante, in Folge seines beschwerlichen Wanderlebens ver-
witterte Züge: also für den ersten Moment nicht die geringste Aehn-
lichkeit! Aber wer vermag die Aenderungen zu beurth eilen, denen
ein in der Entwicklung begriffener Organismus unterworfen ißt, ins-
besondere wenn der Kampf um das Leben harte Entbehrungen for-
dert? Wer würde es wagen, sich über die Identitätsfrage zu äussern,
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174
VII. Mackowitz
wenn, wie in diesem Fall, zum Vergleich nur eine vor 9 Jahren auf-
genommene Photographie vorliegt?
Das in Bozen angefertigte Bild Szeget's wurde also mehreren
Personen vorgewiesen, welche Will gekannt hatten — die einen wollten
Aehnlichkeit mit letzterem herausfinden, andere nicht Ein in der
Strafanstalt Garsten aufgenommenes Bild Szeget's lieferte auch kein
brauchbares Mittelglied zwischen dem Bilde Will's und der in Bozen
angefertigten Photographie, ebenso vermochten die Haftgenossen
keinerlei verwerthbare Angaben zu machen, da Szeget als schweig-
samer Mann bekannt war. Pa konnte nur die Confrontation mit allen
Zeugen helfen und so lieferte man Szeget am 30. Januar 1901 zn
diesem Zwecke nach Augsburg.
Der Verhaftete hatte in Bozen während der ganzen Zeit, als die
ersten Erhebungen währten, absolut keine Kenntniss vom Verdacht
erhalten, der nunmehr auf ihm ruhte und mit Spannung sah ich
deshalb der Wirkung entgegen, welche die, am 29. Januar 1901
Abends gemachte Eröffnung, er werde am nächsten Morgen nach
Augsburg geliefert, auf ihn ausüben würde. Keine Miene zuckte in
seiuem wetterharten Gesicht und lachend trug er mit ungeheuchelteni
Erstaunen, was man von ihm in Augsburg wolle. Das Eine stand
bei mir fest: der Mann ist ein Schauspieler ersten Ranges, wenn er
wirklich den Raubmord begangen hat
Die Erhebungen in Augsburg verstärkten den Verdacht; eine
ganze Reihe von Zeugen betonte grosse Aehnlichkeit mit Will, einige
behaupteten geradezu, er sei sicher der Gesuchte, wenige, darunter
ein Oberamtsrichter, der den Mörder kurze Zeit vor der That gesehen
hatte, schlössen die Identität Szeget's mit Will aus. Der Vater, ein
Bruder und eine Schwester Will's entschlugen sich nach Gegenüber-
stellung mit Szeget der Aussage; ein Zeuge wusste zu sagen, Will
habe sich vor dem Mord geäussert, er werde, wenn er einmal etwas
anstelle, in die Berge flüchten, wo ihn Niemand finden könne. —
Aus dem Dialekt des Verhafteten Hess sich keinerlei verwert-
bares Moment konstruiren, weil die Zeugen über die Mundart Will's
ganz verschieden aussagten und Szeget, vermuthlich in Folge seines
Wanderlebens, ein Gemisch von Dialekten sprach , das auf keine be-
stimmte Gegend deutete.
Endlich ist noch zu bemerken, dass von all den vernommenen
Zeugen Niemand mit Will näher bekannt war, sondern, dass s&mnit-
liche ihn nur oberflächlich an seinen früheren Dienstorten, in Wer-
tingen, oder auf der Flucht gesehen hatten. Von besonderer Wichtigkeit
waren aber die objectiven Momente, die zu Lasten Szeget's zeugten.
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Der Raubmordprocees gegen Georg Will.
175
Die Durchleuchtung seines Körpers mit Röntgenstrahlen bewies,
dass ein Revolverprojectil in der Lunge stak, und zwar an jener
Stelle, wo es sich nach den im Bremerspital gemachten ärztlichen
Aufzeichnungen auch bei Will finden musste. Der von Szeget als
Projectil gedeutete Fremdkörper in der Achselhöhle konnte hingegen
nicht als Geschoss anerkannt werden; nun blieb die Möglichkeit, dass
das zweite Projectil (das dritte war, wie schon gesagt, extrahirt worden)
bei der Durchleuchtung nicht gefunden — oder aber später einmal
herausgenommen wurde, eine Annahme, die um so gerechtfertigter
schien, als der Bremer Spitalsarzt nach seinen Aufzeichnungen die
I-age der drei Schusswunden Kottens genau zu lokalisiren wusste,
und diesen drei Stellen präcis je eine Narbe am Körper Szegetfs ent-
sprach, von denen die erste von ihm selbst als von einer Schuss-
wunde herrührend erklärt worden war, während er die zwei anderen,
für das Laienauge kaum kenntliche kleine Hautverfärbungen , über-
haupt nie beobachtet haben wollte.
Eine Narbe Will's an der linken Hand findet sich an gleicher
Stelle bei Szeget, ebenso eine Narbe am rechten Ellenbogen, die der
Mörder hatte, und einige Narben, die ein Friseur kurze Zeit vor der
Thal am Kopfe Will's konstatirt hatte.
Nur die Depositum des Photographen, von dem das Bild Will's
in Bethel aufgenommen worden war, fügte sich nicht in den Rahmen
des Beweises; nach diesem besass nämlich Will braune Augen, wäh-
rend Szeget graublaue hatte.
Den angeführten, wie man wohl zugeben muss, sehr belastenden
Momenten setzte Szeget stets nur die eine Antwort entgegen, er sei
mit Will nicht identisch, wenngleich er zugeben müsse, dass er nicht
Szeget heisse, und dass auch seine Angaben über Geburtsort, Zu-
ständigkeit u. 8. w. erlogen seien. So wurde der Genannte nach Bozen
zurückgeliefert und dortselbst am 12. April 1901 wegen Verbrechen
des Diebstahls zur Strafe des schweren Kerkers von 2 Vi Jahren ver-
urtheilt die er in der Strafanstalt Graz verbüsste.
Mittlerweile fanden die Erhebungen in Bayern ihre Fortsetzung,
verschiedene nebensächliche Momente, deren Ausführung hier nicht
nöthig erscheint, ergänzten den Schuldbeweis, und nnn sah sich die
Staatsanwaltschaft Augsburg bewogen, im Frühling 1902 gegen
Georg Will alias Emil Szeget die Anklage wegen Mordes an Josef
und Theres Braun, Mordversuch an Anna Braun, beides im Zusammen-
fluß mit erschwertem Raub zu erheben, über welche am 1. Mai 1902
vor dem Schwurgericht in"Augsburg die Hauptverhandlung stattfand.
Bei hundert Zeugen (darunter auch der Untersuchungsrichter des
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176
VII. Mackowitz
I-andesgerichtes Innsbruck und ich) theils von der Anklage, theils von
der Verteidigung beantragt, waren geladen, da der Schuldbeweia in
dreifacher Richtung zu erbringen war: 1. dass das Verbrechen von
Georg Will verübt wurde, 2. dass Georg Will und Georg Kotter —
endlich 3. dass Georg Will und Emil Szeget identisch sei.
Dem Beschuldigten hatte man Kleider gegeben, wie sie Will auf
der Photographie zeigt, sein Schnurrbart war rasirt, sein Haupthaar
geschnitten worden und ich muss gestehen, dass ich im ersten Moment
Mühe hatte, in dem, vom Aufenthalt im Kerker bleich gewordenen
Burschen den verwegenen kecken Mann wiederzuerkennen, der mir
M/2 Jahre früher eingeliefert worden war.
Die oben sub 1 und 2 bezeichneten Beweissätze wickelten sich
rasch und glatt ab und es traten nun in langer Reihenfolge die Zeugen
auf. welche die Identität des Beschuldigten mit dem Mörder dartbun
sollten. Das Ergebniss dieser Aussagen hätte sich gewiss nicht ein-
mal der von der Schuld Szegefs fest überzeugte Staatsanwalt träumen
lassen : Den früher erwähnten Oberamtsrichter ausgenommen, der bei
seiner Annahme blieb, versicherte ein Zeuge nach dem anderen mit
einer geradezu verblüffenden Entschiedenheit, der Beschuldigte sei
kein anderer als Will; wer in der Untersuchung unentschieden, zweifel-
haft ausgesagt hatte, jetzt wusste er sicher und genau, dass der Lang-
gesuchte vor ihm sitze. Der Hinweis des Vertheidigers auf die Mög-
lichkeit der Täuschung nach so langer Zeit, auf Differenzen zwischen
einzelnen Angaben bezüglich des Dialektes WilPs blieb stets ohne Er-
folg, ja schien sogar die Sicherheit der Zeugen zu bestärken. Nuu
stelle man sich den Eindruck vor, den diese Beweisführung auf die
Geschworenen machte, man vergegenwärtige sich die geradezu frap-
pirende Wirkung, als die Narben zur Sprache kamen! Dazu ein
Angeklagter, der nur höhnisch lächelt, dann und wann eine freche
Bemerkung macht und zu all den belastenden Momenten nichts
anderes zu sagen weiss, als er sei nicht Will, wolle aber nicht ver-
rathen, wer er wirklich sei!
Das Schicksal des Beschuldigten schien besiegelt; es dürften
wenige Menschen im Schwurgerichtssaale gewesen sein, welche nicht
fest von der Schuld Szegefs überzeugt waren, dies spiegelte sich in
den Mienen der Geschworenen wieder, man konnte es aus dem Zu-
schauerraum hören und in den Zeitungen lesen: der Angeklagte ist,
Gott sei Dank, überwiesen!
Am dritten Verhandlungstage — es wären noch ca. 30 Zeugen,
darunter der Arzt aus Bremen abzuhören und das gerichtsärztliche
Gutachten über die Schussnarben abzugeben gewesen — erklärte der
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Der Raubmordprocess gegen Georg Will.
177
Vertheidiger, offenbar unter dem Eindruck der bisherigen Verhand-
lung und in der Ueberzeugung, es stehe kein anderer Ausweg
mehr offen, — der Angeschuldigte heisse Anton Kerscher aus Furth
im Walde, habe zur Zeit des Raubmordes in Oesterreich gearbeitet,
die Schusswnnde an der Brust gelegentlich in der Heimath anlässlich
eines Streites erhalten und mit Rücksicht auf seine Familie seine
Generalien verschwiegen; sein Bruder, der in Augsburg arbeite, könne
als Kronzeuge sofort auftreten.
Anfangs war alles starr vor Staunen; man konnte sich nicht im
Gedanken zurecht finden, dass der Zufall ein solches Spiel treibe,
man dachte an Mystificationen, bis die Scene der Erkennung, welche
sich unmittelbar darauf mit dem herbeigerufenen Bruder abspielte,
Licht in die Sache brachte, die Behauptung des Vertheidigers be-
stätigte und den Gerichtshof veranlasste, die Verhandlung zu vertagen,
um das nun leicht nachzuweisende Vorleben des Angeklagten und
sein Alibi für die kritische Zeit zu erheben.
Dies geschah denn auch in einer, jeden Zweifel ausschliessenden
Weise und zwei Monate später erfolgte vor dem Schwurgericht formell
der Freispruch Anton Kersch er 's.
Wenn auch die gebotene Darstellung nur die wichtigsten Mo-
mente des Processes berührt und eine Menge von kleinen Schatti-
rangen übergeht, die sich wie der verbindende Mörtel in das Beweis-
gebäude eingliederten, so wird wohl Niemand zweifeln, dass da eine
Reihe von sehr spannenden und aufregenden Augenblicken zu durch-
leben waren, die jedem Betheiligten immer in Erinnerung bleiben werden.
Es bedarf eigentlich zur Erzählung der Facta gar keiner weiteren
Ausführungen: der Process lehrt eo ipso eindringlich genug; doch
möchte ich kurz zwei Punkte berühren, die für die Praxis von Werth
sein können, es ist dies die Verwendbarkeit der Identitätszeugen und
der sogenannten objectiven Indicien.
Jeder Praktiker weiss von der Unverlässlichkeit der Zeugen zu
erzählen, insbesondere, wenn sie die Identität eines ihnen nicht sehr
nahe bekannten Menschen bestätigen sollen. Trotz aller theoretischen
Belehrungen wird aber häufig ausser Acht gelassen, dass man den
lauten von Gerichtswegen zu derartigen Aussagen behülflich ist Im
concreten Fall sollten die verlässlichsten Zeugen jene sein, welche
den Will während der Zeit kannten, die er beim Bäcker Braun ge-
arbeitet hatte, oder die er sich in Bethel aufhielt, in zweiter Linie
jene, welche ihn früher, und endlich jene, welche ihn nach der That
in oder bei Wertingen sahen. Mehr als 10 Jahre sind verflossen,
das Verbrechen und der Thäter vergessen. Nun erfolgen plötzlich
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VII. Ma< kowtiz
gerichtliche Ladungen, die ersten Vernehmungen lauten zweifelnd, aber
zufällig' nicht absolut verneinend. Die Leute tragen die Neuigkeit
in das stille Wertingen zurück, sie bildet ein Gesprächsstoff; die Er-
innerung an das 'schreckliche Verbrechen, an den flüchtigen Thäter
taucht wieder auf, in manchen Details durch Gedächtnissfälschungeo
verzerrt, in manchen Details lückenhaft Diese Lücken füllen sich
von selbst durch die Erzählungen der bereits Vernommenen, der
Eine bat dies Moment beobachtet, Jener ein anderes; man hört von
den Narben, die Will trug, mit denen Szeget gezeichnet ist: das
schafft kein Zufall! Der Verhaftete nennt seinen Namen nicht, man
hat ihn in der einsamen Bergwelt festgenommen, in der er, offen-
bar das Vergessen suchend, herumgeirrt, — kein Zweifel, die Nemesis
hat ihn endlich erreicht!
Es kommt zur Hauptverhandlung; durch zwei Tage sitzen die
Zeugen beisammen, sprechen von Will und ihren Erinnerungen daran.
Die Erzählung der Zeugen aus Bremen ergänzt die der Wertinger
und umgekehrt, und wenn der Einzelne zur Aussage vor die Ge-
richt8scbranken tritt, steht es in ihm unumstösslich fest, der Beschul-
digte sei Georg Will und gehoben durch das ßewusstsein, mit bei-
zutragen zu dessen Ueberweisung, beschwört er seine Angabe.
Der Zeuge spricht optima fide, aber im Banne der suggestiven
Wirkung, welche der Process auf ihn unmerklich ausgeübt hat und
der er sich nicht entziehen kann, wenn ihm die das Gedächtnis» kri-
tisch prüfenden Fähigkeiten mangeln, welche dem erwähnten Ober-
amtsrichter ermöglichten, fest bei seiner Meinung zu bleiben. Es ist
ja selbstverständlich, dass Niemand im Stande sein wird, die Gefahr der
Suggestion zu bannen, aber zur Vorsicht mahnen muss der Fall, nicht
nur den Untersuchungsrichter, der durch mehrmalige Vernehmungen,
durch Bekanntgabe von Momenten, die das vom Zeugen Auszu-
sagende wahrscheinlich machen, häufig selbst unbewusst suggerirt,
sondern auch den erkennenden Richter, der diesen Factor besonders
dann nicht aus den Augen lassen darf, wenn eine grössere Anzahl
von Zeugen durch längere Zeit (z.B. während der Verhandlung) sich
selbst überlassen bleiben muss.
Interessant war übrigens, den Eindruck zu beobachten, den die
Eröffnung des Vertheidigers über die Generalien seines dienten auf
die im Saale anwesenden, bereits vernommenen Zeugen machte. In
wirrem Durcheinander versicherten sich die Leute, es handle sich
nur um einen verzweifelten Coup des Rechtsanwaltes, sie hätten sich
nicht getäuscht, könnten Bich nicht täuschen und das Ende vom
Lied werde eine neuerliche Vorladung zur nächsten Schwurgerichts-
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Der Raabmordproceas gegen Georg Will.
179
Verhandlung sein; mir ist nicht erinnerlich, dass auch nur einer von
ihnen sich dahin geäussert hatte, er räume die Möglichkeit eines Irr-
tbums ein, oder er erschrecke vor dem Spiel des Zufalls, welch
letzterer Empfindung sich gewiss keiner verscbliessen konnte, dessen
Lebensberuf die Arbeit im Gerichtssaale ist
Es d«irf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass man nur schwer
ermessen kann, in wie weit Aehnlichkeiten des Gesichtes und des
ganzen Gebahrens zwischen Kerscher und Will den Zeugen die Bil-
dung ihrer Meinung erleichtert haben, nur steht fest, dass vom Bilde
Will's Niemand auf Szeget- Kerscher geschlossen hätte; aber auch an-
genommen, dass Aehnlichkeiten existirten, muss in der fortgesetzten
Aussprache zwischen den Zeugen zum Mindesten jene suggestive
Wirkung gesucht werden, welche die gesteigerte Präcision ihrer Be-
hauptungen bei der Verhandlung im Gegensatz zur Untersuchung
verursachte.
Oder kann man zu einer anderen Erklärung kommen, wenn man
bedenkt, dass das Bild Szeget's sowohl von Bozen als auch später
von Augsburg an alle Sicherheitsbehörden gesendet und veröffentlicht
wurde, — wenn man erwägt, dass jedenfalls die Sicherheitsbehörden
in der Heimath Kerscher's, — wahrscheinlich auch einige seiner Be-
kannten — es zu Gesicht bekamen, und dass trotzdem von dort keine
Nachricht einlief, obwohl die in den Beschreibungen erwähnte Schuss-
narbe, durch welche die Staatsanwaltschaft Augsburg zur Anfrage in
Bozen veranlasst wurde, das Augenmerk auf die Person des lange
vermissten Anton Kerscher hätte lenken müssen.
Die Gefahr der Suggestion, schon beim Zeugenbeweis in hohem
Maasse vorhanden, heftet sich aber in unvergleichlich grösserem Um-
fange an den Beweis durch objective Indicien.
Es kann Niemand Wunder nehmen, wenn der Richter besonderes
Gewicht auf die Punkte legt, welche den Sinnestäuschungen und
Erinnerungsfälschungen schlechter zufälliger Beobachter nicht aus-
gesetzt, durch Fachmänner gewürdigt wurden, oder ihm selbst zur
Würdigung vorliegen, mit anderen Worten, dass er sich gerne aus
dem Reiche schwankender Zeugenaussagen nach dem realen Boden der
objectiven Indicien rettet, die mit Recht als Errungenschaft des
modernen Processes gelten, dass er sich an sie klammert, auf sie
seine Ueberzeugung baut.
Aber ein Fehler schleicht dann nicht selten mit, der ver-
hängnissvoll werden kann: gerade der Umstand, dass Sachverständige
unter richterlicher Controle geprüft und ihr Gutachten abgegeben
haben, oder dass der Richter selbst die Umstände wahrnehmen kann,
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180 VII. Mackowitz, Der Raubmordproccs» gegen Georg Will.
deren Constatirung er beim Zeugenbeweis Dritten überlassen muss,
gerade das hierdurch hervorgerufene Gefühl der Beruhigung ver-
leitet nur zu leicht, an die Möglichkeit von Täuschungen nicht zu
denken, und den Fehlercoefficienten des Zufalls ausser Berechnung
zu lassen.
Es giebt natürlich auch hier keinen Grundsatz, nach dem man
bei Würdigung solcher Indicienbeweise vorzugehen hat, nur wird
man sich beim Vorliegen einzelner Indicien gewissenhaft die Fragv
beantworten müssen, ob gerade der zu verwertende Umstand für sich
allein betrachtet, leicht als Product des Zufalles vorkommen kann
und, falls mehrere Indicien zur Prüfung gelangen, ob ein gewisser
Zusammenhang unter ihnen besteht, oder ob sie, von einander unab-
hängig, nur scheinbar einen Complex, in Wirklichkeit aber eine Mehr-
heit von Momenten bilden, von denen jedes einzelne für die Con-
struction eines Beweises wenig oder gar kein Gewicht hätte.
In welch' erhöhtem Maasse liegt aber die Gefahr eines Fehl-
schlusses vor, wenn die Geschworenen solch heikle psychologische
Fragen in den Bereich ihrer Erwägung ziehen sollen ! Der Suggestion
so leicht zugänglich, wie die Zeugen, der schwierigen Arbeit des
gegenseitigen Abwägens belastender und entlastender Momente völlig
ungewohnt, liegt ihnen der Ausweg nur zu nahe, anscheinend präcis
aussagenden Zeugen blind zu glauben, sich auf das erste beste ob-
jective Moment zu verlassen und daran eine felsenfeste Ueberzeugung
zu knüpfen, die sie aus allen Zweifeln befreit, aber auch für das
Schicksal des Angeklagten entscheidend wird.
Die Pathologie des Geschworeneninstitutes ist schon so oft und
erschöpfend von berufensten Seiten behandelt worden, dass sie durch
eine weitere Darlegung dieser Momente keine nennenswerthe Be-
reicherung erfahren würde; ich glaube aber zum Schlüsse noch an-
führen zu sollen, dass wir praktische Juristen, die wir dem Process
Will beiwohnten, unter dem tiefen Eindruck des Erlebten unB die
Versicherung gaben, die Lehre von der Macht des Zufalls, welche
der Straf fall mit erschreckender Eindringlichkeit gepredigt hatte, nie
vergessen zu wollen.
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VIII.
Zwei Knaben als Raubmörder.
Von
Alfred Amsohl,
V. k. StaAtsanwalt In Gnu.
In meiner langen Praxis als Untersuchungsrichter, Vertheidiger,
Bezirksrichter, Schwurgerichts-Vorsitzender und Staatsanwalt hat noch
niemals ein so scheusslicher Fall mich beschäftigt als derjenige, dessen
Schilderung ich jetzt beginne. Es sind schon schwerere Verbrechen be-
dangen worden und schwerere Verbrecher haben auf der Anklage-
hank gesessen. Nicht die einzelnen Strafthaten, die Thäter sind es,
die dem heutigen Falle sein grauenhaftes Relief verleihen.
Der eine zählt 19, der andere 17 Jahre; der eine ist acht-, der
andere - siebenmal vorbestraft. Allein abgesehen davon: die beiden
jugendlichen Verbrecher offenbaren eine solche Summe von Ver-
worfenheit und Schlechtigkeit, einen solchen Abgrund von Rohheit
und Gewissenlosigkeit, dass man sich fragen muss: Sind das Men-
schen von Fleisch und Blut? Menschen mit menschlichen Fehlern
und Schwächen, aber auch mit jenen Vorzügen des Menschen, von
denen ein Keimchen selbst noch im Verdorbensten zu finden ist, wie
Gefühl, Religion, Gewissen? ,
Die Ursachen solcher Erscheinungen zu ergründen, ist nicht
Aufgabe der Strafrechtspflege. Ob Naturanlage, Erziehung, böses
Beispiel hier das treibende Moment gewesen, ob alle diese Factoren
zusammengewirkt haben, lässt sich nicht ermitteln. Ob Heilung
möglich war, mag dahingestellt bleiben, — wie Heilung möglich ge-
wesen wäre, ist Angesichts der Thatsachen, die nun geschildert werden
sollen, eine müssige Frage.
Johann Nestl wurde am 24. November 1S82 im Gebärhause
zu Graz als unehelicher Sohn der nachmaligen Keuschlersgattin Marie
Koisek und des Fabrikarbeiters Johann Hörzer oder Hierzer geboren,
in dessen Haus er aufwuchs. Der Knabe bereitete seinen Lehrern
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182
VIII. Am sohl
nach deren Zeugniss Stunden der bittersten Qual und bot seinen Mit-
schülern während seines ganzen Aufenthaltes in der Schule ein Bei-
spiel der niederträchtigsten Verworfenheit als Lügner, Dieb, Betrüger
und Raufer. Der Oberlehrer setzte sich energisch für die Aufnahme
dieses, die übrige Schuljugend geradezu verpestenden Burschen, in
eine Erziehungsanstalt für verwahrloste Jugend ein, musste aber
wegen Ueberfüllung dieser Privatanstalt abgewiesen werden.
Am 7. Februar 1893 schilderte ihn das Gemeindeamt Eggenberg
als grundverdorbenen, gemeingefährlichen Knaben, dessen Anhaltung
in einer Besserungs- oder Erziehungsanstalt dringend geboten sei. Im
Alter von 12 Jahren, am 17. August 1694, erlitt er seine erste Ab-
strafung vom Bezirksgericht Umgebung Graz, weil er seinem Dienstgeber
Johann Reisinger in Thal eine Sackuhr im Werthe von mehr als
10 Kr. entwendete, eine That, die ihm wegen Unmündigkeit nur als
Ucbertretung zugerechnet werden konnte, wenngleich sie an sich ein
Verbrechen begründet1). Er wurde dann vom 7. September 1894 bis
13. März 1897 in der Zwangsarbeitsanstalt Messendorf angehalten2),
woselbst er sich schlecht führte und 14 Disciplinarstrafen erlitt, da-
runter eine auch wegen Entweichung. Nach seiner Entlassung
aus der Anstalt kam er mittelst Schubes in seine Heimathgemeinde
Flamberg, Bezirk Leibnitz, von dort zu seiner Mutter, der vulgo
Michelbäuerin, nach Dobl bei Graz und dann zur Grundbesitzerin
Maria Tropper in Attendorfberg als Knecht Dort stahl er am 9. De-
cember 1897 seinem Mitknechte Rudolf Friedl eine Uhr und Baargeld
und floh unter Zurücklassung eines Revolvers, den man in seinem
Bette fand, nach Mödling zu seinem damals dort arbeitenden Vater.
1) Nach § 287 de« österr. Strafgesetzes Bind die »trafbaren Handlungen, die
von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahre begangen werden, bloss
der häuslichen Zucht zu überlassen; vom angehenden elften bis zum vollendeten
vierzehnten Jahre werden Handlungen, die nur wegen Unmündigkeit des Thäters
nicht als Verbrechen zugerechnet werden, als Ucbertretungcn bestraft.
2) Die Zwangsarbcitsanstaltcn in Oesterreich sind nicht Staats-, sondern
Landesanstalten und unterstehen dem vom Landtag gewählten autonomen
Landesausschnss. Die Statuten und Hansordnungen der Zwangsarbeitsanstalten
bedürfen der Genehmigung der Staatsverwaltung. Der politischen Landesbehörde
kommt es zu, die vom Gerichte für zulässig erkannte Anhaltung in der Zwangs-
arbeitsanstaJt zu verhängen ttnd in Vollzug zu setzen, lieber die Verhängung
der Anhaltung entscheidet eine bei der politischen Ijuidesbehörde (Statthalterei,
I^ndesrcgierung) unter Zuziehung wenigstens Eines Vertreters des Landesaus-
schusses als stimmführenden Mitgliedes zu bildende Commission.
Die Anhaltung in einer Zwangsarbcitsaustalt darf ununterbrochen nicht
länger als 8 Jahre dauern. Tritt die Besserung früher ein, so ist der Angehaltene
vor Ablauf dieser Zeit zu entlassen (Gesetz vom 24. Mai 1SS5, Nr. 89 R. G. B.).
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Zwei Knaben als Raubmörder.
183
In Mödling, Nieder-Oesterreich, erhielt er am 14. November 1899 wegen
Raufhandels 48 Stunden und am 20. December desselben Jahres wegen
Landstreicherei 8 Tage Arrest. Im Januar odei Februar 1900 ent-
wendete er seinem Unterstandsgeber Sebastian Küfer in Mödling 6 K
und verschwand bald darauf. Am 13. Februar 1900 trat er beim
Grundbesitzer Johann Zötsch in St Gotthard bei Graz als Knecht in
Dienst, stahl dort am 5. März 1900 nach Aufbrechen eines versperrten
Koffers dem Tagelöhner Franz Holl Geld, Kleider und eine Uhr,
flüchtete dann nach Voitsberg, wurde dort am 30. März 1900 ver-
haftet und am 1. Mai 1900 wegen dieser Diebstähle vom Landes-
gerichte Graz zu 8 Monaten schweren Kerkers verurtheilt, worauf
ihn das Erkenntniss der K. K. Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom
4. Januar 1901 Z. 175 in seiner Heimathgemeinde Flamberg auf ein
Jahr unter Polizeiaufsicht stellte. Schon am 28. April 1901 musste
er vom Bezirksgericht Leibnitz wegen Entweichung aus der Polizei-
aufsicht mit achttägigem Arreste bestraft werden. Am 14. Mai des-
selben Jahres erhielt er wegen Raufhandels 3 Wochen und am 29. Oc-
tober 1901 wegen neuerlicher Entweichung aus der Polizeiaufsicht
und Landstreicherei 2 Monate Arrest. Das Gemeindeamt Flamberg
äusserte sich am 20. October 1901 über ihn, er sei trotz seiner Jugend
gemeingefährlich, jeder Besserung unzugänglich, kein Besitzer wage
es, ihn auch nur eine Stunde zu behalten, weil Niemand vor ihm
seines Lebens sicher sei. Da das Bezirksgericht Leibnitz die Zu-
lässigkeit seiner Anhaltung in einer Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen
hatte, wurde er nach verbtisster Strafe am 29. December 1901 dem
Gemeindeamte Leibnitz als Schubstation überstellt, brach am 30. De-
cember 1901 aus dem Gemeindearreste aus und vagirte bis 21. Ja-
nuar 1902 arbeitslos und stehlend herum.
An demselben Tage erschien er gegen lO'/i Uhr Abends bei den
Knechten Josef und Franz Maier in St Nicolai i. S., die er im Stall
weckte, erzählte ihnen den Vorgang des Ausbrechens, gestand ihnen,
unterwegs einen vor einem Stall hängenden Lodenrock gestohlen zu
haben, den er bei sich trug, und fügte bei, er wolle zunächst seine
Mutter aufsuchen, dann nach Graz und von dort nach Ungarn gehen,
denn in's Zwangsarbeitshaus brächte ihn Niemand. Er erkundigte
sich hierauf, ob beim vulgo Pichler noch derselbe Knecht diene, mit
dem er dort im Jahre 1900 durch ein halbes Jahr zusammen gedient
hatte und entfernte sich nach bejahender Antwort dahin. Dieser Knecht,
Simon Kositter, gewahrte am nächsten Morgen den Abgang seiner
Schuhe, seiner Stiefel und einer Hose, die ihm Nestl in der Nacht,
ohne ihn zu wecken, gestohlen hatte.
Axchir fttr Kriminalanthroplope. XI 13
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184
VIII. Amsciil
Am Abende des 7. Januar 1902 brach er in die ebenerdige Bau-
kanzlei des Guido Wolf in Graz, Tummelplatz 7, ein, indem er mit
Hülfe seines Taschentuches eine Scheibe eindrückte, die Fensterriegel
öffnete und einstieg. Am nächsten Morgen ertappte ihn daselbst der
Kanzleidiener Franz Thamm auf dem Zimmerteppich schlafend. Thamm
packte den Burschen an beiden Armen, hielt ihn fest und rief um
Polizei, Nestl aber versetzte ihm einen so kräftigen Stoss, dass Thamm
zurücktaumelte und sprang durch 's Fenster auf die Strasse. Er hatte
die Schreibtische durchwühlt, jedoch nichts entwendet, wohl aber aus
einer offenen Stellage mehrere Arbeitsbücher, darunter die des Michael
Stadler, Markus Posch und Georg Labitsch, sowie ein Arbeitszeugniss
des Marcus Posch und ein vom Gemeindeamte Trofajach für Johann
Brugger ausgestelltes Certificat vom 22. Juni 1901, Ziffer 1350, mit-
genommen. Diese Documente behielt er sich, die andern warf er
weg. Er wanderte dann in die Gegend von Semriach, bat am 15. Ja-
nuar 1902 Abends den Besitzer vulgo Paulpeter in Windhof um Nacht-
berberge und erhielt im Stall ein Bett angewiesen, das er mit dem
Knechte Joseph Kröpf 1 theilte. Nachts stand er heimlich auf und
stahl dem Kröpfl eine Uhr sammt Kette. Am H.Januar 190t kam
er zum Besitzer Matthäus Fuchs vulgo Winkler in Schönegg, Ge-
meinde Semriach, gab sich für Markus Posch aus, überreichte dessen
Arbeitsbuch, verdang sich als Knecht und entlehnte von Fuchs 4 K
unter dem Vorwande, dass er dieses Betrages zur Auslösung seines
in Graz verwahrten Koffers benöthige. Er fälschte nun im Arbeits-
buche des Georg Labitsch das Geburtsjahr 1831 in BlSS2li und be-
gab sich in die Gegend von Leoben. Am 17. Januar Abends erschien
er beim Strasseneinräumer Matthäus Genowitz am Präbichl, Bezirk
Eisenerz, und bat um Arbeit und Nachtquartier. Das Letztere wurde
ihm gewährt; er erhielt auch Abendessen und am nächsten Morgen
Frühstück, worauf er sich am 18. Januar etwa 10 Uhr Vormittags
in der Richtung gegen Eisenerz entfernte. Bald nach seinem Ver-
sehwinden bemerkte Frau Genowitz den Abgang einer silbernen Uhr,
welche frei an der Wand gehangen war.
Nestl hatte sie in Anwesenheit der Frau Genowitz und ihres
Töchterchens ganz ungescheut von der Wand herabgenommen. Ueber
telephonische Verständigung des Postens Hieflau hielt ihn der Gen-
darmerie-Postenführer Gregor Wagner noch am 18. Januar in Hief-
lau an. Nestl nannte sich zuerst Michael Stadler, dann Johann
Fuchs, wies aber schliesslich das gefälschte Arbeitsbuch des Georg
Labitsch vor und erklärte diesen Namen für seinen richtigen. Er
leugnete die Fälschung entschieden und behauptete, das Arbeitsbuch
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Zwei Knaben als Raubmorder. 185
von einem unbekannten Manne schon in diesem Zustande gekauft zu
haben. Bei seiner Durchsuchung fand der Gendarm Wagner die dem
Genowitz gestohlene Uhr und das Arbeitszeugniss des Markus Posch.
Nestl wurde verhaftet und sollte am 19. Januar dem Bezirksgerichte
Eisenerz eingeliefert werden. Auf dem Wege dahin entwich er trotz
der angelegten Fesseln dem Gendarm und wanderte Eons -abwärts
gegen Waidhofen an der Ybbs nach Niederösterreich. Am 21. Ja-
nuar 1902 trat er unter dem Namen und mit dem Arbeitsbuche des
Michael Stadler beim Besitzer Anton Huber in St Georgen a, d. Reith
als Tagelöhner in Dienst und verblieb daselbst bis zum 16. März 1902.
An diesem Tage verschwand er aus der Gegend unter RUcklassung
des Stadler'schen Arbeitsbuches, nachdem er seiner Mitmagd Maria
Brackner Geld und eine silberne Damenuhrkette im Gesammtwerthe
von 66 K gestohlen hatte. Er wandte sich dann in die Voitsberger
Gegend-
Arn 22. März 1902 gegen 2 Uhr Nachmittags kehrte die 58 jährige
Grandbesitzerin Anna Theissl vulgo Paulijosl von Voitsberg nach ihrem
Gehöft in Oberwald zurück. Auf der von Ligist nach Wald führenden
Strasse erblickte sie am Saume des Eholzwaldes einen unbekannten
Burschen, der in auffälliger Weise die Baumstämme zu betrachten
schien. Theissl sprach ihn an; er erwiderte, dass er einen Dienst
als Knecht suche. Der Bursche schloss sich ihr an, blieb aber zu-
rück und folgte ihr etwa eine halbe Stunde lang. — Plötzlich packte
er die gebrechliche, ganz verschrumpfte und marastische, alte Frau
von rückwärts mit beiden Händen am Halse, würgte sie, warf sie
zu Boden, versetzte ihr mit geballter Faust einige heftige Schläge auf
den Kopf, schob ihren Kittel in die Höhe, entblösste sein Glied, legte
sich auf sie und versuchte sie zu gebrauchen. Anna Theissl aber
leistete ihm so heftige Gegenwehr, dass es nicht zum Beischlafe kam,
worauf er sich mit den Worten: „Alte, bist du denn gar nicht zu
brauchen?'* erhob. Darauf erfasste er die noch auf der Erde liegende
Theissl abermals mit einer Hand am Halse und rief: „Jetzt giebst
mir s Geld her! Wie du imVs Geld nicht giebst, bist geschwind hin!"
Anna Theissl erhob sich mühsam, vermochte aber in Folge des
Würgens nicht zu reden. Darauf entriss er ihr das Körbchen, das
sie noch am rechten Arme trug, öffnete den Deckel, leerte den Inhalt
auf den Boden, nachdem er dem Korbe ein Gebetbuch entnommen
hatte, durchblätterte dessen Inhalt, fand eine 10 Gulden -Note und
steckte sie zu sich. Das Gebetbuch warf er wieder fort Dann rief
er neuerdings: „Alte, wenn's d7 mir's Geld nicht giebst, bist heute hin!*'
— griff in den hinteren Kittelsack, riss ihr den Kittel derart vom
in*
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VIII. Amschl
Leibe, dass er nur noch vorae festsass, entnahm dem Sacke die Brief-
tasche mit 17 K, steckte das Geld zu sich, warf das Täschchen weg
und sprang davon in den angrenzenden Wald.
Nestl leugnet diese Thaten, während er die Diebstähle ge-
steht, wiewohl ihn Anna Theissl mit vollster Bestimmtheit wieder
erkennt und der Gastwirth Gabriel Schörgi in Ligist, seine Frau Agnes
und seine Tochter Rosa bestätigen, dass Nestl am 22. März 1902 (Palm-
samstag) Nachmittag vor dem- Attentat auf Theissl bei ihnen gezecht
und dort erzählt hätte, er sei Rosshändler und habe all sein Geld
versoffen und verspielt. Auch der Pferdeknecht Schörgi's, Johann
Pöschl, erkennt in Nestl bestimmt jenen Burschen, der die Theissl
gegen den Eholzwald begleitete, als er durch diesen Wald gegen den
Sucholdwald in Steinberg fuhr.
Tags darauf erscheint Nestl mit dem Arbeitsbuch eines gewissen
Konrad Klampfer, das er von einem unbekannten Burschen um 8 K
gekauft haben will, beim Grundbesitzer Vincenz Salmutter in St Rade-
gund bei Graz, verdingt sich bei ihm als Knecht, lockt ihm 4 K
Leibkauf heraus, bleibt bis 30. März 1902 daselbst, stiehlt an diesem
Tage seinem Dienstgeber aus versperrtem Behältnisse 140 K, begiebt
sich damit nach Graz und verjubelt diesen Betrag in einer Nacht
Ende Mär/ 1902 verlor der Schlossergehülfe Julian Schuster in
Graz sein Arbeitsbuch. Ob es Nestl gestohlen, gefunden oder dem
Finder abgekauft hat, lässt sich nicht feststellen. Thatsache ist, dass
Schuster den Verlust seines Arbeitsbuches am 3. April 1902 beim
Stadtrath in Graz angezeigt hat, dass Nestl sich fortan den Namen
Julian SchuBter beilegte und dass dieser letztere am 1. Juli 1902 unter
dem Verdachte, die von Nestl verübten Verbrechen begangen zu haben,
verhaftet und dem Grazer Landesgericht eingeliefert wurde.
Am 3. April 1902 trat Nestl unter dem Namen Julian Schuster
bei Maria Glantschnigg vulgo Almbäuerin in Kemetberg, Bez. Voits-
berg, im Stubalpengebiete am Fusse des bewaldeten Laudonkogels,
als Knecht in Dienst. Er erzählte, Maschinenschlosser zu sein. Der
schlechte Geschäftsgang zwinge ihn, anderswo Arbeit zu suchen. Er
sei auch mit landwirtschaftlichen Arbeiten vertraut, denn seine Eltern
hätten 2 Stunden ausser Graz eine Keusche besessen, die von seiner
Mutter, nachdem der Vater, ein Raufer, erstochen oder erschlagen
worden, verkauft werden musste.
Eines Tages meinte er, wenn er nur seine Büchse hier hätte,
dann wäre es viel lustiger. Er habe sie versteckt und zum Holen
sei es zu weit
Auch über Viehzucht sprach er sachverständig. Einmal erzählte
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187
er, dass daheim ein Kalb fast todt zur Welt gekommen wäre, worauf
seine Mutter gerufen hätte: „Johann, komm her und stich das Kalb
ab!"4 Kaum hatte er diese unvorsichtigen Worte gesprochen, als er
feuerroth wurde und bei seinen Zuhörern den Verdacht erregte, Julian
sei nicht sein wahrer Taufname.
Nach den Wahrnehmungen der Maria Glantechnigg pflegte der
angebliche Julian Schuster nach 6 Uhr Abends wildern zu gehen.
Er gesteht, einem Holzknechte ein einläufiges Schrotgewehr abgekauft
und dieses wiederholt zum Wildern benützt zu haben. — Wären ihm
Hirsche oder Rehe schussgerecht gekommen, so hätte er sicherlich
geschossen.
Nestl blieb bis 10. Mai 1902 im Dienste der Maria Glantechnigg.
Am S.Mai 1902 trat daselbst als Taglöhner Johann Reinthaier
in den Dienst. Seit jener Zeit schlössen sich Nestl und Reinthaier
eng aneinander und trieben sich bis zu ihrer am 5. Juli 1902 erfolgten
Verhaftung gemeinschaftlich herum, nur auf Verbrechen sinnend, trotz
ihrer Jugend ein Schreck für die Gegenden, die sie durch ihren
Besuch unsicher machten; ein Raubmörderpaar, das an Gefährlichkeit,
Verwegenheit und Skrupellosigkeit seinesgleichen sucht.
Johann Reinthaier war am 27. December 1 886 m Lobming bei Voits-
berg als der Sohn eines Bezirkskrankenkassen-Controleurs geboren, be-
suchte durch 8 Jahre die Volksschule in Voitsberg und wurde dann
Fabrikarbeiter. Nach dem Zeugnisse des Gemeindeamtes Voitsberg steht
die Familie im übelsten Rufe und soll die Mutter ihn und seine 7 Ge-
schwister nach dem 1899 im Irrenhaus erfolgten Tode des Vaters zum
Betteln und Stehlen angeleitet haben. Reinthaier selbst wird schon
im Jahre 1900 als äusserst roher und arbeitsscheuer Bursche geschildert,
der ein Jahr zuvor vom Gemeindeamte Voitsberg wegen boshaften Be-
werfens eines Lastzuges polizeilich mit 2 Stockstreichen bestraft wurde1).
Am 27. Februar 1900 verurtheilte ihn das I^andes- als Strafgericht
Graz zu 3 Monaten schweren Kerkers wegen verschiedener, in Gesellschaft
seines Bruders Anton verübter Diebstähle. Am 27. December 1 900 wurde
Johann Reinthaier vom Bezirksgerichte Graz wegen Betteins zu 8 Tagen
Arrest verurtheilt, seine Mutter Antonia aber, die von der Sicherheits-
bebörde angezeigt worden war, ihre Kinder zum Betteln von Haus
zu Haus verwendet zu haben, sowie seine Geschwister Ignaz und
Anton freigesprochen. Antonia Reinthaier übersiedelte dann nach
1) Nach § 273 des österr. Strafgesetzes sind die von Unmündigen begangenen
Vergehen nnd Uebertretungen der häuslichen Züchtigung, in Ermangelung dieser
aber der Ahndung durch die Sicherheitsbehördc (hier das Gemeindeamt Voits-
berg) überlassen.
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VIII. Amscbl
Niederösterreich, wohin ihr Johann folgte, der am 21. Januar 1901
vom Bezirksgericht Gloggnitz wegen Diebstahls eine Strafe von
4 Wochen Arrest erlitt Im März 1902 verübte er mehrere Diebstähle
an seinen Mitarbeiterinnen in der Pappendeckelfabrik Stnppach bei
Gloggnitz, wurde deshalb vom Bezirksgericht Gloggnitz am 2. April
1902 in seiner Abwesenheit zu 4 Monaten Arrest verurtheilt, entzog
sich aber dem Strafvollzug durch die Flucht, sowie er sich auch der
vom Bezirksgericht Graz ihm wegen Betteins auferlegten 8 tägigen
Arreststrafe durch die Flucht zu entziehen wnsste. Von Gloggnitz
begab er sich in die Gegend von Bruck a. M., trat dort beim Bauer
Thomas Scheikl in Lassing in Dienst, wurde am 15. April 1902 von
einem Gendarm in Strasseck gesehen, dem er eiligst zu entrinnen
suchte, jedoch festgehalten und dem Bezirksgericht Bruck vorgeführt,
weil er unter seinem Rock ein Hemd verborgen hatte und sich im
Besitze eines stiletartigen Messers befand. Auf dem Wege nach Bruck
bot er dem Gendarmen die ihm abgenommenen 82 II als Geschenk
für seine Freilassung an. Dieserwegen wurde er vom Bezirksgerichte
Bruck am 19. April 1902 zu 14 Tagen Arrestes verurtheilt, die er am
3. Mai 1902 verbUsste, worauf er dem Stadtamte Bruck überstellt
wurde. Von dort kam er mittelst Schubes nach seiner Heimathgemeinde
Voitsberg und trat am 8. Mai 1902 bei Maria Glantschnigg als Tag-
löhner in Dienst. Mit NeBÜ schloss er bald Freundschaft. Dieser
erzählte ihm, dass er sich in der Vorzeit nur durch Diebstähle fort-
gebracht und mit falschen Documenten durchgeschlagen habe; er
werde ohnehin nie erwischt und sei den Gendarmen schon öfter durch-
gegangen. Es sei auch ganz bequem, auf der Strasse Weibsbilder
anzufallen, sie abzuwürgen und dann zu berauben; er kenne den
Brauch der Weiber; diese haben das Geld entweder in einem Körbchen
oder in den Gebetbüchern zwischen den Blattern. Nestl brüstete sieb,
zu Ostern in einer Nacht die bei Salmutter gestohlenen 140 K ver-
braucht zu haben und schilderte dem Reinthaler das Vagantenleben
so verlockend, dass beide beschlossen, sobald als thunlich das ihnen
so verhasste Arbeiten aufzugeben und von Raub und Diebstahl ein
müheloses Leben zu führen.
Am 3. Mai 1902 trat Nestl beim Holzmeister Ferdinand Moser
vulgo Engelbauer in Kemetberg als Holzknecht in Taglohn; über sein
Zureden folgte ihm am 16. Mai 1902 Reinthaler dorthin nach. Nestl
j:ing fleissig auf die Pürsch, wohin ihn Reinthaler begleitete. Einige
Tage jagten sie im Klceacker der Glantschnigg Hasen. Auf einem
dieser Pürschgänge fand Nestl in einer Mühle zwei vermuthlich von
Wilderern versteckte Gewehre, einen Doppellader und ein einläufiges
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Zwei Knaben als Raubmörder.
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Kugelgew ebr, die er sich aneignete; seine Schrotflinte schenkte Nestl
am 14. Juni t902 dem Reinthaler. Im Besitze dreier Gewehre be-
schlossen die beiden Freunde, ihren Plan auszuführen und die Arbeit
aufzugeben. Nestl goss aus Blei, das er am 15. Juni 1902 in Lanko-
witz gekauft hatte, 5 bis 6 Kugeln , die Reinthaler zuschnitt, Pulver
verschafften sie sich durch den kleinen Anton Moser, den sie baten,
solches beim Vater zu nehmen und ihnen zu geben, und so verliessen
sie denn am 16. Juni 1902 vor 4 Uhr Morgens heimlich ihren Dienst-
platz bei Moser, um ihren Raubzug anzutreten, Nestl mit seinem
Doppelgewehr, Reinthaler mit der Schrotflinte bewaffnet, beide Ge-
wehre mit Kugeln geladen.
Sie schlugen den Weg auf die Höhe der Stubalpe ein und hatten
beide die Absicht, denjenigen, der ihnen unterkommt und
voraussichtlich Geld bei sich haben dürfte, niederzu-
schießen und zu berauben. Dieser Absicht hatte Nestl bei
Moser mehrmals Ausdruck verliehen und sie mit der Bemerkung be-
gründet: „Ohne Geld können wir ja nicht fortgehen und das Arbeiten
freut mich nicht".
Noch vor 4 Uhr Morgens erschienen beide Freunde bei der
Grundbesitzerin Maria Birnhuber vulgo Adamjackl in Kemetberg,
fragten, ob ein Mannsbild im Hause sei und gaben sich den Schein,
Arbeit zu suchen. Sie baten um Milch, frühstückten und entfernten
sich gegen die Stubalpe zu. Nach kurzer Zeit kehrte Reinthaler zu-
rück, um NestTs beim Brodschneiden vergessenes Messer abzuholen,
wobei er bemerkte, sein Messer dürfe man doch nicht verlassen.
Gegen 7 Uhr früh trafen sie die vulgo Hochpuntschertochter
Juliana Ofner. Da sie Gewehre trugen, war ihnen diese Begegnung
nicht angenehm. Nestl meinte zur Ofner, sie werde sie wohl nicht
verratben. Juliana Ofner, die sich offenbar fürchtete, erwiderte, dass
in ihren Krautgarten öftere ein schöner Hirsch komme, den sie schiessen
könnten. Gegen 10 Uhr Vormittags kamen sie zum Gaberl wirthshaus
auf der Stubalpenhöhe. Sie versteckten die Gewehre im Gebüsch.
Nestl ging ins Wirthshaus, um Cigaretten zu kaufen und zu speculiren.
Nach einigen Minuten kehrte er zu Reinthaler zurück, erzählte, dass
sich im Wirtbshause Bauern befinden, darunter auch ein Viehhändler,
der gewiss Geld bei sich trage und den sie „nehmen* können. Rein-
thaler verstand sogleich, dass es sich um einen Raub handle und war
einverstanden. Sie legten sich nun auf die Lauer und sahen mehrere
Bauern, darunter auch den vermeintlichen Viehhändler. Da dieser sich
in Gesellschaft befand, meinte Nestl, da könne man nichts machen, worauf
sie in der Richtung gegen das sogenannte Soldatenhaus weiter gingen.
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I
190 VIII. Am« hl
Am Sonntag den 15. Juni hatten mehrere Bauern, darunter Os-
wald Krammer vulgo Riegler aus St Martin, Bezirk Voitsberg, ihr
Vieh auf die Stubalpe aufgetrieben1). Sie übernachteten beim vulgo
Neuhäuslwirth in Kreuzberg und setzten am Morgen des 16. Juni
ihren Weg auf die Stubalpe fort Krammer kehrte unterwegs um
9 Vi Uhr Vormittags bei seinem Vetter Ignaz Schmölzer vulgo Gaberl -
wirth ein und befand sich zu der Zeit im Wirtbshause, als Nestl dort
Cigaretten kaufte. Er trug über dem Bock eine grosse braunlederne
Tasche mit einem Ueberzug von Rehfell und Rehklauen, die einen
sackleinenen Regenmantel, einen Jochriemen und etwas Fleisch ent-
hielt, trank »/< Liter Wein, ass vom mitgebrachten Fleisch, zahlte seine
Zeche mit einer Krone und verliess etwa um ! >11 Uhr das Gaberl-
wirthshaus. Er mochte 10 bis 15 Minuten gegen den Rappoldsberg
gegangen sein, als die beiden Räuber seiner ansichtig wurden und
sich im Tannendickicht verbargen. Nestl hockte sich nieder, hielt sein
Gewehr mit beiden Händen, den Lauf nach aufwärts und flüsterte zu
Reinthaler, der sich niedergesetzt hatte: „Ein Bauer ist's, der rauss
jetzt vorbei!" Während Reinthaler an seinem Gewehre herumgriff,
ging dieses los, worauf Nestl ihm zurief: „Verfluchter Tepp, jetzt
schiesst er, dass es Lärm macht, dass uns alle hören!* Als Rein-
thaler sich darauf erhob, um zu schauen, ob der Bauer näher komme,
stand Nestl auf, legte sein Gewehr auf den Bauer an und drückte
aus einer Entfernung von ungefähr 30 Schritt los. Krammer fuhr
mit beiden Händen gegen den Kopf, rief: „Geht's! marschirt's!*1 und
that einige Schritte gegen das Gaberlwirthshaus zurück. Nun feuerte
Nestl einen zweiten Schuss gegen Krammer ab, welch letzterer den
Beiden bereits den Rücken gekehrt hatte. Krammer stürzte nach vorn
zu Boden. Nestl rief zu Reinthaler: „Geh hin, er liegt schon !u Beide
schritten nun auf Krammer zu, Reinthaler warf den im Todeskampfe
zuckenden unglücklichen Bauer, der am Hinterhaupt, an Stirn und
Schläfen blutete, die Augen aber noch offen hatte, auf den Rücken,
zog ihm die I^edertascbe Uber den Kopf herab, reichte sie dem Nestl,
durchwühlte Krammers linke Hosentasche und entnahm ihr ein
schwarzes Taschenmesser mit Schnapper und einen Schlüssel. Die
beiden Burschen eilten dann in den Wald und durchsuchten die Tasche,
1) Der 15. Juni ist der Tag des heiligen Veit und der Tag des Auftriebs
auf die Alpe, das wichtigste und fröhlichste Fest des Alpenbewohners. Die
Bauern hegleiten ihre Sennerinnen (auch Schwaigerinnen oder Brentierinnen ge-
nannt) und das Vieh auf die Alpe, die Sennerinnen bewohnen den Sommer Oher
die Hütten und herrschen dort, viel umfreit und viel umworben, mit dem Wahl-
spruch: „Auf der Alm da gieht's ka Sund!"
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Zwei Knaben als Raubmörder.
191
fanden aber nur das Fleisch. Nest] warf die Tasche mit den Worten:
„Ist nichts! der ist umsonst hin geworden, da hab' ich nix kriegt!u
in ein Gebüsch. Diese Aeusserung harmonirt mit der cynisch- rohen
Bemerkung, die Nestl nach seiner Einlief erung gegen den landes-
gerichtlichen Gefangenaufseher Hermann Zielinski machte: „Ja, man
wird so ein Viech nicht lang leiden lassen !~
Nestl und Beintbaler nahmen dann ihre Gewehre auf und liefen
durch den Wald den Graben hinab. Unterwegs rief Nestl dem Rein-
thaler zu: „Dummer Kerl, warum bist so traurig? Mir macht's nix!",
gab dem Reinthaler vom geraubten Fleisch zu essen und meinte, es
wäre ihm lieber, wenn Reinthaler vom Ganzen nichts wüsste. Das
geraubte Messer gab Reinthaler dem Nestl, den Schlüssel warf er weg.
In der Mittagsstunde kehrten die Besitzer Joseph Pöschl und
^1 rinn Krug vom Auftrieb auf das Stühlergut gegen das Gablerwirths«
haus zurück. Zwischen diesem und dem Almwirth sahen sie auf der
Erde einen Todten liegen, die Hände beiderseits wie ein Gekreuzigter
ausgestreckt, die Beine über's Kreuz. Neben ihm lag eine hölzerne
Schnupftabakdose. Die beiden Besitzer trafen auf dem Wege den
Besitzer Leopold Reibenbacher und den Knecht Mathias Assmann,
die im Todten den Oswald Krammer erkannten. Assmann fand hinter
Kramiuer's Hut einen Viehpass, auf dessen Namen lautend, und brachte
ihn zum Gaberlwirth, während Pöschl im Stüblerwirthshause die Auf-
findung des Todten erzählte. Dort befand sich der Foretwart Sylvester
Leitner, der telegraphisch die Anzeige an das Bezirksgericht Knittel-
feld erstattete. Bei dem am nächsten Tage vorgenommenen gericht-
lichen Augenschein wurde in Krammer's rechter Hosentasche ein
lederner Geldbeutel mit 10 K 72 H vorgefunden, der den beiden
Raubmördern entgangen war. Die Tasche Krammer's und den Zwilch-
regenmantel fand der Jäger Johann Hübler am 1. August 1902 in
Jungholz.
Jobann Reinthaler gesteht die That, wie sie hier ge-
schildert ist Nestl dagegen erklärte sich anfänglich für ganz un-
schuldig, behauptete, Reinthaler habe den Plan des Raubmordes aus-
geheckt und zwei Schüsse auf Krammer abgegeben. Während Rein-
thaler die Leiche durchsuchte, sei Nestl in den Wald geflohen. —
Reinthaler soll nach der That sich geäussert haben: „ Wegen des einen
Mannes macht's so nix, gesehen hat uns so Niemand14. Nestl habe
Reinthaler meiden wollen, dieser aber sich nicht abschütteln lassen.
Ja, Nestl behauptet, dass er dem Reinthaler Vorwürfe über die Blut-
that gemacht habe.
Nun ist aber Reinthaler gewiss noch der Bessere von Beiden und
192
VIII. Amschi,
sein Geständniss glaubwürdiger. Er besass nur seine einläufige Schrot-
flinte, kann daher nur einen Schuss abgegeben haben, während Nestl
aus seinem Doppelgewehr ganz leicht zwei Schüsse nacheinander ab-
zufeuern vermochte. Erst in jüngster Zeit wurden durch die Umsicht
des Forstwartes Sylvester Leitner drei Zeugen namhaft gemacht, die
zur Thatzeit drei Schüsse hörten, der Pächter Florian Reiner, sein
Sohn Felix und sein Knecht Franz Petscbek. Dadurch erscheint die
Wahrheit der Angaben Reinthalers bekräftigt Beim Untersuchungs-
richter in Graz gestand Nestl schliesslich, dass sich Beide auf die
Lauer gelegt hätten, um den Mann, der sich im Wirthshause befand,
niederzuschießen und zu berauben.
Die vom Bezirksgerichte Knittelfeld geleitete Obducrion ergab je
eine Oeffnung der Hirnschale und des Hinterhauptbeines und gelangte
zum Schlüsse, dass Oswald Kram m er mit einem Hammer erschlagen
worden sei. Da die Landärzte bei der Section ;m Innern des Schädels
an verschiedenen Knochensplittern Metallglanz wahrgenommen haben
wollten, sandte das Bezirksgericht diese Splitter nach Graz zur mikro-
skopischen Untersuchung. Diese ergab, dass die Metallspuren von
Blei herrühren, was den Verdacht einer Schussverletzung erregte. Die
Grazer Gerichtsärzte Professor Kratter und Dr. Kautzner ver-
langten die Einsendung des Schädels, der nach sorgfältiger Unter-
suchung am Hinterhaupte genau die Einschussstelle aufwies. Ein
Ausschussloch wurde nicht gefunden, das Projectil muss daher in der
Hirnmasse stecken geblieben sein, woselbst es bei der Obducrion un-
begreiflicher Weise nicht gefunden wurde. Die Leiche zeigte auch
am linken Unterarm eine offenbar von einem Streifschuss herrührende
Verletzung.
Die Mörder flohen nun durch den Stüblergraben nach Klein-
Feistritz. Etwa um 1 Uhr Nachmittags kamen sie, die Gewehre frech
am Rücken, zur Trattnerkeusche. Nestl fragte, wie weit es noch nach
Zeltweg sei und ob der verfluchte Graben nicht bald ein Ende nähme.
Beim vulgo Bärmüller erkundigten sie sich abermals um den Weg
nach Zeltweg. Ungefähr 20 Minuten von der Ortschaft Klein-Feistritz
entfernt war der beeidete Jäger Aegyd Eisbacher mit Streuaufladen
beschäftigt, als er die beiden Bursche mit ihren Gewehren vorüber-
gehen sab. Er eilte ihnen nach, forderte sie auf, stille zu stehen,
worauf sie die Flucht ergriffen, Halt machten und den Jäger an sich
herankommen Hessen. Nestl fragte nun, was er wolle, worauf der
Jäger erwidernd fragte, in welchem Reviere sie das Recht zu jagen
hätten. Nestl riss sein Doppelgewehr von der Schulter, spannte den
Hahn, forderte den Jäger 3 oder 4 Mal auf, sich zu entfernen, rief
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Zwei Knaben als Raubmörder.
193
schliesslich: rGehen's weg, ich sag' Ihnen's zum letzten Mal!u und
nahm hierbei sein Gewehr in Anschlag. Da Eisbacher vollständig
unbewaffnet war, zog er sich langsam zurück, lief nach Hause, be-
waffnete sich und verfolgte die beiden Bursche, die auf der sogen.
Reisstrasse weiter geflohen waren, vergeblich. Zwischen 2 und 3 Uhr
trafen sie die Schülerin Kunigunde Gruber. Nestl rief ihr zu: rWir
sind Wilderer, die Feistritzer sollen nur kommen, wenn sie den letzten
Dreck geschissen haben wollen!" Damals trugen sie keine Gewehre
mehr. Sie dürften sie in der Nähe des Krumpengrabens versteckt
haben. Trotz eifrigsten Suchens vermochte sie die Gendarmerie nicht
zu rinden.
Nestl und Reinthaler sind diesfalls im Wesentlichen
geständig. Nestl gesteht auch, dass er beim Anschlag auf den
.läger, den er als solchen erkannt hatte, den Hahn gespannt
hielt Reinthaler behauptet, er habe dem Jäger den Raubmord an-
zeigen wollen, sei aber von Nestl abgehalten worden, der sein Gewehr
gegen ihn mit den Worten aufzog: „Bub*, renn7 nicht, sonst ist mir
alles Eins!" Durch diese Drohung eingeschüchtert, sei er bei Nestl
geblieben, der ihm später wiederholt gesagt haben soll, „mit ge-
fangen, mitgehangen/4
Die beiden Burschen führten nun bis zu ihrer Verhaftung ihren
Vorsatz, durch Diebstähle sich mühelosen Erwerb zu sichern, getreu-
lich aus. Fast kein Tag verging ohne Einbruch. . Sie brandschatzten
die armen Landbewohner förmlich und entwickelten eine Verwegenheit,
die für ihre Jugend beispiellos genannt werden muss. Hatten sie sich
ihrer Gewehre entledigt, so besassen sie Messer und seit 26. Juni Re-
volver, stets bereit, bei ihrer Betretung mit Waffengewalt sich all-
fälliger Verfolger zu erwehren.
Schon am 16. Juni Nachmittags unmittelbar nach dem Zusammen-
stoß mit dem Jäger Eisbacher, wenige Stunden nach der Ermordung
Krammer's, brachen sie beim Besitzer Franz Karner vulgo Lex in
Feistritz bei Zeltweg ein, nachdem sie den in einem Kellerfenster ver-
steckten Hausthorschlüssel gefunden hatten. Sie kehrten dann in
einem Dorfwirthshause bei Zeltweg ein, wo Reinthaler den Plan aus-
heckte, die Wirthin zu Uberfallen und zu berauben, an dessen Aus-
führung sie nur durch das Erscheinen einer zweiten Frau gehindert
wurden.
Am 18. Juni Vormittags bemächtigten sie sich des auf dem Fenster
neben dem Eingang liegenden Schlüssels zum isolirt stehenden Hause
des Pulverwerkbesitzers Johann Dietrich nächst Feistritz, sprengten
mit einer Hacke die Kästen und Koffer auf und nahmen, was sie
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VIII. Amschl
nehmen konnten. Insbesondere gingen sie. wie überall, auf Uhren
und Bargeld. Als der Pulverarbeiter Johann Kogler gegen 9 Uhr
Vormittags nach Hause zurückkehrte, erfuhr er durch seinen Kame-
raden Josef Hoffeiner, dass bei ihnen eingebrochen worden sei. Kogler
lief in?8 Dorf, holte die zwei Burschen ein, von denen einer seinen
Hut auf dem Kopf und zwei gestohlene Röcke auf dem Rücken trug
und riss ihm Hut und Röcke herab. Die beiden Einbrecher kehrten
sofort um, rissen ihre Taschenmesser heraus, öffneten sie und richteten
die Spitzen gegen Kogler, der in Folge dessen zurücktrat, worauf die
Beiden nach Knittelfeld flüchteten, wo Nestl eine der gestohlenen
Uhren verkaufte und um den Erlös dem Johann Reinthaler einen
Hut kaufte. — Dann fuhren sie nach Leoben, übernachteten dort am
18. und 19. Juni, gingen nach Bruck, verkauften dort zwei Uhren,
übernachteten in einem Heustall bei St. Marein im Mürzthale und
gingen am 20. Juni gegen Mittag nach Kapfenberg. Dort brachen
sie in das alleinstehende Haus des Andreas Trippl in Deuchendorf
ein, indem sie die verriegelte Hausthür mit dem Messer öffneten und
die Wohnung durchsuchten. Hierauf gingen sie nach Bruck und fuhren
nach. Frohnleiten, wo sie übernachteten. Am 2t. Juni wanderten
sie nach Graz. In Rohrerberg, Gemeinde Schattleiten, kroch Nestl
durch das offene Fenser in das Haus des Johann Schöberl und stahl
einen Winterrock und ein Hemd, ^während Reinthaler den Aufpasser
machte. Sie zogen dann nach Graz, übernachteten dort vom 21. bis
22. Juni und statteten über NestTs Vorschlag seinem einstigen Dienst-
geber Johann Zötech in St. Gotthard bei Graz, wegen dessen er schon
im Jahre 1900 bestraft worden war, einen Besuch ab. Nestl wusste,
dass die Tenne ein mit einem Ziegel verschlagenes Loch besitze, durch
das man in den Heuboden gelangt. Sie entfernten den Ziegel, über-
nachteten in der Tenne, stahlen am 23. Juni vom Hausboden Schinken
und Würste und gingen auf Umwegen über den Rosenberg nach Graz.
Unterwegs wurde Nestl in der Nähe des Stoffbauer vom Wachmann
Gustav Laurer angehalten, erwiderte aber: „Wir sind Arbeiter, wir
können gehen, wo wir wollen". Nachdem der Wachmann Beiden
mit der Verhaftung gedroht hatte, entschlossen sie sich, ihm zu folgen.
Vor dem Gasthause zur Rose warf Nestl sein Packet mit Wurst und
Schinken weg und lief durch die Quellen- und Zuserthalgasse davon.
Während der Wachmann ihm vergeblich nacheilte, ging auch Rein-
thaler durch.
Am 24. Juni zogen sie neuerdings auf einen Diebstahl aus und
zwar erkoren sie sich die dem Nestl wohlbekannte Gegend von Anten-
dorf hierzu. Dort drangen sie mittelst Nachsperre in das Wohnhaus
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Zwei Knaben als Raubmörder.
195
des Mathias Weiss! vulgo Schartenhiesl ein. nahmen eine im Bette ver-
wahrt gewesene Ledertasche mit einer Hundertguldennote und ein
steiermärkisches Sparkassabüchel, lautend auf 740 Gulden. Am 29. Juni
Nachmittags fand der Winzer Johann Reiter im Kaiserwald Fetzen
des Sparkassabuches und zwar einen, der den Namen Weissl trug.
Reinthaler und Nestl beschuldigen sich gegenseitig, das Sparkassa-
buch und die Brieftasche zerrissen zu haben.
Die beiden Burschen hatten nun die Frechheit, nach Kemetberg
zurückzukehren, um ihre zurückgelassenen Kleider zu holen. Am
25. Juni etwa um 4 Uhr Morgens fand sie der Grundbesitzer Josef
Pischler in seinem Heustall schlafend. Nestl-Schuster wünschte ihm
guten Morgen und erwiderte auf Pischler's Frage, wie sie daher
kommen, bei der Nacht seien sie halt kommen, es sei so kalt ge-
wesen ; in der Nacht hätte der Hund einmal so geheult, — „ich habT
glaubt, sie suchen unsu. Pischler bemerkte darauf, dass sie gesucht
werden, weil sie den Oswald Kram in er auf der Alm erschlagen haben.
Nestl hielt sich hierüber nicht weiter auf, sondern sagte nur „mir nötlu
Leider wagte es Pischler nicht, sie festzuhalten, sondern Hess sie ruhig
zu ihrem früheren Arbeitgeber Ferdinand Moser ziehen. Dort traten
sie keck, ohne sich anzumelden, in's Zimmer und räumten den Koffer
aus, der ihre Effecten barg. Moser war nicht zu Hause, seine Frau
lag krank im Bette. Die Tochter, Maria Grabler, war überrascht, die
beiden Flüchtlinge beim Ausleeren des nicht einmal ihnen gehörigen
Koffers unvermutbet anzutreffen. Auf ihre Frage, wo sie jetzt immer
gewesen, entgegnete Nestl, frech wie immer: „das brauchst Du jetzt
gar nicht zu fragen". Nach einigen Minuten entfernten sich die
sauberen Gäste und Hessen einige Kleidungsstücke zurück, die Nestl
im üebermuthe vorher zerschnitt.
Die beiden Vagabunden kehrten nun wieder nach Graz zurück
und führten ein flottes Leben. Sie besuchten in Gesellschaft von
Mädchen in den Nächten vom 26. zum 28. Juni verschiedene Ver-
gnügungslocalitäten in Graz und gaben sich, der eine für einen reichen
Pferdehändler, der andere für einen Bauernsohn aus. Nestl nannte
sich nach seinem Vater „Hörzer" (Hierzer) und gab in diesen Tagen
mindestens 50 — 60 K aus. Der Kellnerin Maria Brodnik schenkte
er 10 K. Reinthaler wurde als sein Stiefbruder vorgestellt.
Am 27. Juni reisten sie nach Gloggnitz in der zugestandenen
Absicht, einen Bauer, bei dem Reinthalers Mutter früher gewohnt
hatte, auszurauben, zu welchem Zwecke sie sich am 26. Juni 1902
in Graz bei einem Trödler 2 Revolver gekauft hatten, die sie fortan
stets bei sich trugen. Sie konnten aber ihr Vorhaben nicht ausführen,
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VIII. Amschl
weil Leute im Hause sich befanden und Gelegenheit mangelte. Am
30. Juni reisten sie unverrichteter Dinge nach Mürzzuschlag. am fol-
genden Tage nach Bruck und von da nach Peggau, um die Gegend
von Semriach zu brandschatzen.
Am 2. Juli um 9 Uhr Vormittags kamen sie zum Hause des
Keuschlere Andreas Pensold auf der „Taschen", fanden den über der Thür
Hegenden Schlüssel, plünderten die Kästen, aus denen sie die Sachen
auf den Boden streuten und durchwühlten die Betten. Die 4jährige
Justine Pensold, die ihrer Mutter aus dem Garten durch- und in die
Wohnung gegangen war, genirte sie hierbei nicht Das Kind lief
zur Mutter hinaus und rief ihr zu: „Mutter, grausliche Buben I" Die
Mutter aber schenkte dem Kinde kein Gehör. Die Diebe fanden zum
Glück nur 2* K, einen Ring und 2 Cigarren, nicht aber die Brief-
tasche mit dem Gelde. Gegen 5 Uhr Nachmittags öffneten sie das
Hausthor der Juliane Reisinger vulgo Grabenseppl in Schrems bei
Fladnitz mit der unter dem Dach in einer Stellage versteckten Schnalle,
plünderten die Kästen und stahlen Geld, eine Uhr und ein Messer.
Am 3. Juli zwischen 9 und 10 Uhr Vormittags öffneten sie die
Hausthür der Keuschlerin Margarethe Hollantsch in Haufenreith auf
gleiche Weise, stahlen Baargeld und eine Uhr. Sie wanderten nach
Arzberg, zechten dort und wandten sich dann gegen Graz. Am 5. Juli
gegen 1 1 Uhr Vormittags schlichen sie in das Haus des Vincenz
Schweinzger vulgo Postmeister in Eisenberg, Gemeinde Grambach.
Nestl erbrach mit einem Schusterhammer die versperrte Lade eines
Kleiderkastens. Sie entwendeten Geld und Uhren im Gesammtwerthe
von 76 K. Schon um Mittag machte sich die Gendarmerie an
ihre Verfolgung. Um 5 Uhr Nachmittags traf Postenführer Friedrich
Theierl die beiden Strolche in Hart, Gemeinde Raaba. Sie folgten
ihm anfänglich willig, rissen aber bei der Ziegelei aus. Theierl fasste
den Reinthaler, während Nestl im Wald gegen Petersbergen verschwand.
Nachdem Theierl den Reinthaler gefesselt und den Bauernburschen
zur Ueberwachung gegeben hatte, machte er sich mit mehreren Ar-
beitern an die Verfolgung des Nestl. Die Ziegelmacher Friedrich Urdl
und Michael Grach hatten ihn fast erreicht, als Nestl Kehrt machte,
aus seinem Stiefelschaft einen Revolver hervorzog und ihn auf die
beiden Arbeiter anlegte. Auf diese Weise gelang es Nestl, nach
Graz zu entkommen, woselbst er seine Freundinnen aus den letzten
Junitagen, Oi Iii Kohl und Maria Brodnik, in einer Kaffeeschänke in
der Dominikanergasse aufsuchte. Der Gendarm Theierl war ihm bis
zur städtischen Sicherheitsbehörde nachgeeilt und machte sich auf die
Verfolgung Nestl's, wobei ihm der Wachmann Karl Wachschütz Assi-
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Zwei Knaben als Raubmörder.
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stenz leistete. Bei Beintbaler hatte man eine Gruppenphotographie,
ihn, Nestl und Cacilia Kohl darstellend, gefunden, weshalb die beiden
Wachorgane sich in die Kaffeeschänke anf die Suche begaben. Nestl
hatte sich bereits entfernt, wurde aber von Wachschütz bald in der
Schulgasse getroffen, worauf ihn dieser verhaftete. Nestl -Hörzer
suchte sich loszureissen, griff in seine innere Rocktasche nach seinem
Revolver, konnte ihn aber nicht herausziehen, weil sich der Hahn in
der Tasche verfangen hatte, versetzte dem Wachschütz mehrere Stösse,
sodass dieser beinahe zu Fall gekommen wäre, bis Theierl herzukam
und dem Nestl das Bajonett auf die Brust setzte.
Die beiden Raubmörder wurden nun dem Landesgerichte Graz
eingeliefert, hierauf nach Leoben überstellt, von dort aber nach Ent-
scheidung über die Zuständigkeitsfrage wieder nach Graz befördert.
Am 13. August hatte Nestl beim Kreisgericht Leoben einen Ausbruchs-
versuch gemacht, indem er die Mauer über dem Fussboden durchbrach.
Am 19. August erfolgte die Escorte nach Graz. Nestl wurde von
zwei Gendarmen begleitet, Reintbaler von einem. Beide Gefangene
waren gefesselt. Als die Escorte gegen 5 Uhr Nachmittags vor dem
Landesgerichtsgebäude angelangt war und nach dem grossen Thore
des Gefängnisstractes einbog, machte Nestl einen gewaltigen Sprung
nach rechts in die Steyrergasse. Der Zimmerputzer Franz Egger sass
gerade in einem Gasthause und sah einen von zwei Gendarmen ver-
folgten Burschen in die Maigasse einbiegen. Egger setzte sich rasch
aufs Rad und fuhr dem Burschen nach, der ihm in der Brockmann-
gasse entgegenlief. Egger sprang vom Rad, packte Nestl, der ihm
zuschrie: „Du Hund, lass mich aus!" und der mit den Zähnen nach
ihm bise, am Rock, versetzte ihm einen Schlag auf die Zähne und
gab ihm, da Nestl ihm mit der rechten Hand das Gesicht zerkratzeD
wollte, einen Stoss in die Magengegend, sodass Nestl überwältigt und
in7s Gefangenhaus gebracht werden konnte, das mit ihm einen der
gefährlichsten Verbrecher aufnahm, denen sich je seine Thore öffneten,
und der, höchst bezeichnend, bei seinem Eintritt dem Gefangenauf-
seber zurief: „Ach was, a zwanzig Jahrl'n werdend halt werden, da
is ja nix dahinter". „Ja," meinte der Aufseher, „wenn's nur nit gar
der Strick wird!" „Kann man a nix machen", schloss Nestl.
Die k. k. Staatsanwaltschaft Graz erhob auf Grund dieses Sach-
verhaltes gegen Johann Nestl und Jobann Reintbaler die Anklage
wegen Verbrechens des meuchlerischen Raubmordes und zwar gegen
Beide als Mitthäter, wegen Verbrechens des versuchten Wilddiebstahls,
wegen Verbrechens des qualificirten Diebstahls, wegen Uebertretung
der lAndstreicherei und des unbefugten Waffentragens, gegen Nestl
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VIII. Amschl
allein überdies auch wegen Verbrechens der versuchten Nothzucht und
des dreifach qualificirten Raubes an Anna Theissl, wegen bewaffneten
Widerstandes gegen den in Ausübung Dienstes befindlichen, be-
eideten Jagdaufseher Aegydius Eisbacher, wegen Verbrechens der Er-
pressung, verübt durch gefährliche Bedrohung des Polizeiwachmanns
Karl Wachschütz, der Arbeiter Grach und ürdl und des Zimmerputzer?
Egger, um die Unterlassung seiner Festnahme zu erzwingen, wegen
Verbrechens der Urkundenfälschung, wegen Uebertretung des Betruges
durch üerauslockung von Leihkauf, wegen Uebertretung der Falsch-
meldung und des Fortkommens mit fremden Documenten.
Die Hauptverhandlung vor dem Schwurgerichtshof in Graz fand
am 12. und 13. November 1902 unter grossem Zulauf des Publicums statt.
Johann Nestl und Johann Reinthaler erschienen in ihren Kleidern,
die Beinkleider in hohe Röhrenstiefel gesteckt, Nestl mit einer schweren
silbernen Uhrkette, daran eine grosse Silbermünze baumelte. Nestl
trug sein flachsblondes Haar nach vorn sorgfältig in die Stirne ge-
kämmt Seine blauen Augen blickten keck umher, sein längliches
Gesicht schien nicht unsympathisch, die fein gebogene, längliche Nase,
die bartlosen, regelmässigen Lippen verliehen ihm ein hübsches Profil,
seine Gestalt war für sein Alter gross, zwar schlank, aber kräftig und
elastisch, seine Hände auffallend klein und wohlgeformt.
Reinthaler ist grösser als Nestl, sein Ausseben kindlicher, seine
Gestalt gröber, das Gesicht rund, die Lippen aufgeworfen, die Nase
stumpf und etwas aufgestülpt, die Stimme tief und kräftig, wie die
eines erwachsenen Mannes.
Nestl benahm sich während der ganzen Verhandlung frech und
selbstgefällig, Reinthaler weit anständiger, aber viel rückhältiger.
Nestl gestand alle seine Tbaten mit cynischer Offenheit ein, nur
die Nothzucht und den Raub an Anna Theissl stellte er mit Ent-
schiedenheit in Abrede. Er behauptete, die Erhebungen ob seines
Alibis am Tage der That seien „lüderlich" geführt worden; „i bin a
nixnutziger Mensch, aber dös hab' i net than." Er schämte sich offen-
bar seines schlechten Geschmackes, nicht nur vor dem Publicum,
sondern auch vor Reinthaler. Als ihn der Vorsitzende befragte, wie
er sich in Hieflau und bei seiner Escorte ins Grazer Landesgericht
der Fesseln so rasch entledigen konnte, erwiderte er mit selbstge-
fälligem Lächeln: „Das ist meine Geschicklichkeit*'.
Bei Besprechung des Einbruches in die Baukanzlei des Stadt-
baumeisters Wolf meinte er, ,,ieh hab' müssen einbrechen, weil ich ein
Arbeitsbuch gebraucht hab'." Das Arbeitsbuch des Julian Schuster
will er in Graz von einem Unbekannten um 6 K, jenes des Konrad
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Zwei Knaben als Raubmörder.
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Klampfer auf der Wanderschaft bei Leoben um 8 K gekauft haben.
Dem Klampfer war es, als er am Fusse des Annaberges bei Leoben
schlief, nebst 10 K gerade um jene Zeit gestohlen worden, als Nestl
auf der Wanderschaft von Waidhofen jan der Ybbs nach Steiermark
sich befand, also in der Zeit vom 16. bis 22. März 1902.
Bei der Hauptverhandlung gestand Nestl ausdrücklich zu, zwei
Schüsse auf Oswald Krammer abgegeben zu haben, nachdem Rein*
thaler zuerst auf Krammer gezielt, geschossen, aber gefehlt hatte. Er
selbst habe Krammer nicht durchsucht, sondern nur Reinthaler, was
auch vollkommen glaubwürdig klang, da Nestl Krammer's Jagdtasche
durchsuchte, während Reinthaler den linken Hosensack, der umge-
stülpt und heraushängend gefunden worden war, plünderte.
Reinthaler behauptet dagegen, der Schuss sei ihm zufällig losge-
gangen, erst auf Nestl's zweiten Schuss sei Krammer zu Boden gestürzt
Nestl gestand auch, Weissl's Sparkassabuch gestohlen zu haben, wo-
bei Reinthaler bemerkte, „wenn wir nix haben, soll er auch nix haben*.
Beim Diebstahl an Vincenz Schweinzger in Grambach bei Graz am
5. Juli 1902 haben sie sich eines Fiakers bedient, um an den Tbatort zu
gelangen; dies sei zu ihrer persönlichen Sicherheit noth wendig gewesen;
sie haben sich öftere eines Fiakers bedient, um nicht erkannt zu werden.
In der Untersuchungshaft hatte sich Nestl geäussert, es wäre das
Beste gewesen, er hätte, wie der Bauer „hin41 gewesen ist, auch den
Reinthaler erschossen, dann säss' er heut nicht hier. —
Die Geschworenen bejahten sämmtliche an sie gestellten Fragen
und zwar nahezu alle einhellig.
Nach dem österreichischen Strafgesetze (§ 52) ist anstatt der Todes-
oder lebenslänglichen Kerkeretrafe auf schweren Kerker zwischen zehn
und zwanzig Jahren zu erkennen, wenn der Verbrecher zur Zeit des
begangenen Verbrechens das Alter von zwanzig Jahren noch nicht
zurückgelegt hat; der Gerichtshof ist jedoch nach § 33S St. P. 0. be-
fugt, die Strafe wegen des Zusammentreffens sehr wichtiger und über-
wiegender Milderungsumstände bis auf drei Jahre herabzusetzen.
Johann Nestl wurde zu zwanzig, Reinthaler zu zwölf Jahren
schweren Kerkers, ergänzt durch ein hartes Lager vierteljährig, ver-
schärft bei Nestl durch einsame Absperrung in dunkler Zelle, bei Rein-
thaler durch Fasten am 16. Juni j. J. verurtheilt Zugleich wurde
ihre Anhaltung in einer Zwangsarbeitsanstalt nach verbüsster Strafe
für zulässig erklärt. Beide traten ihre Strafe an und verzichteten
auf jedes Rechtsmittel, Nestl mit der Bemerkung „nutzt eh' nix, kann
man nix machen !" — Nach Schluss der Verhandlung wendete sich
Nestl höhnisch lachend mit einer tiefen Verbeugung gegen das Publicum.
Archiv für Kiiminjüanthropolosie. XI. 14
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IX.
Ein Opfer platonischer Liebe.
Von
Hans Sehneiokert, Rechtspraktikant in München.
Am 6. Juni vorigen Jahres, Abends um 7 Uhr, verbreitete sich
in der Halbmillionenstadt München wie ein Lauffeuer die Kunde, dass
ein Grieche seiner Geliebten aufgelauert und sie erschossen habe.
Einen näheren Grund hierfür wusste man in bestimmter Weise nicht
anzugeben, zumal da das Motiv zur That Vielen heute noch ein
Räthsel ist.
I. Die Vorgeschichte dieses nicht wenig interessanten Kriminalfalles
ist Folgende:
Constantinos Kentros, geboren am 24. April 1S69 zu Patraa
in Griechenland, kam im Jahre 1 895 zum ersten Mal nach München,
trat dort bei einem Friseur in Stellung, verliess aber bald darauf
wieder diese Stadt und hielt sich u. A. auch einmal in Berlin auf.
Im Jahre 1S97 kam er wieder nach München und hielt sich hier
dauernd auf bis zu seiner Verhaftung am 6. Juni vor. Jahres. Am
1. August 1899 errichtete er ein selbstständiges Friseurgeschäft in der
Herzogstrasse und gab sich auch jetzt ernsthaft mit dem Gedanken
ab, als selbstständiger Mann zu heirathen. Bald nach diesem Zeit-
punkte wurde er aufmerksam auf ein junges hübsches Mädchen, das
öfters an seinem Laden vorbeikam und zufälliger Weise ihm gegen-
über bei den Eltern wohnte. Es war die damals erst 15 Jahre alte
Therese H., Tochter des Vorarbeiters H. Er grüsste sie, wenn er sie
sah, ohne aber jemals den Muth gehabt zu haben, sie anzureden.
Eine heftige Leidenschaft erfasste gar bald den jungen Griechen; er
liebte das Mädchen, wie er des öfteren angab, ganz platonisch und
mit der ernstesten Absicht, das Mädchen auch zu heirathen, da er es
für ordentlich und sittsam hielt. Den Leuten seiner Umgebung konnte
er diese Absicht nicht länger verheimlichen und wurde jedes Mal
leidenschaftlich erregt, wenn diese ihm unter den verschiedensten, einen
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Ein Opfer platonischer Liebe.
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Verzicht auf das Mädchen bezweckenden Einwänden seine Absicht
auszureden suchten. Der Einwand, dass das Mädchen viel zu jung
sei, dass es noch gar nichts von Liebe wisse und daher unmöglich
eine Neigung zu ihm haben könne, brachte ihn am meisten aus seiner
Ruhe, zumal er, wie er angab, durch das Verhalten des Mädchens zur
Ueberzeugung kam, dass es auch eine Neigung zu ihm haben müsse.
So legte er insbesondere das freundliche Danken des Mädchens beim
Grüssen zu seinen Gunsten aus, will auch mit dem Mädchen, wenn
es aus dem Fenster zu ihm herüber sah, günstig zu deutende Blicke
und Zeichen gewechselt haben. Und als Therese H. in letzter Zeit
als Buchhalterin in einem Geschäft eingetreten und daher seltener zu
Hause war wie sonst, will er sie durch Zeichen — zum Fenster des
Mädchens hin — gefragt haben, wo sie während des Tages sei, worauf
er ebenfalls durch Zeichen die Antwort erhalten haben will, dass sie
Buchhalterin sei. Daraufhin sei er ihr einmal nachgegangen und
habe so erfahren, wo sie als Buchhalterin beschäftigt sei, und habe
so auch die Zeit ihres täglichen Austrittes aus dem Geschäfte erforscht
Von diesen gegenseitig gewechselten Zeichen will eine Zeugin, die
Kentros zu beobachten Gelegenheit hatte, nie etwas gemerkt haben.
Am 29. Mai vorigen Jahres fasste Kentros den Entschluss, den
Vater des Mädchens um die Hand seiner Tochter zu bitten und lud
ihn unter dem Vorgeben,. etwas mit ihm sprechen zu wollen, ein, in
seinen Laden zu kommen, was auch geschah. Als dieser Kentros
Absicht erfuhr, erklärte er ihm die Unmöglichkeit der Erfüllung seines
Wunsches, da seine Tochter noch zu jung und auch lungenleidend
sei. Diese nicht erwartete Abweisung durch den Vater brachte Kentros
in der Folgezeit der Verzweiflung nahe. Er vernachlässigte von jetzt
an sein Geschäft, das lieben war ihm ganz gleichgültig. Acht Tage
etwa vor der That fasste er Selbstmordgedanken, wurde aber, wie er
selbst angab, durch seinen 13 jährigen Neffen, den er nach dem Tode
dessen Vaters aus Griechenland zur Erziehung zu sich genommen
hatte, und der ihn bat, ihn nicht allein hier zu lassen, wieder von
diesen Gedanken abgebracht, ohne sie aber ganz aufzugeben. In seiner
Verzweiflung wandte sich Kentros an einen in seiner Nähe wohnenden
Geistlichen um Rath, der ihm, als er Kentros von seinem Entschluss, das
junge Mädchen unbedingt heirathen zu wollen, nicht abzubringen glaubte,
anrieth, das Mädchen einmal selbst zu fragen, ob es ihn wolle. Das war
am Abend des S.Juni, und am nächsten Tag befolgte Kentros diesen Rath-
schlag und beging, als er sich durch eine unerwartete abweisende Ant-
wort des von ihm jetzt zum ersten Male angeredeten Mädchens
in allen seinen Hoffnungen getäuscht sah, die verbrecherische That.
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202 IX. ScuxriCKEBT
Ueber die That selbst sind noch folgende Einzelheiten bekannt
und von Interesse: Am Abend des 6. Juni, kurz vor 7 Uhr, wartete
Kentros auf die Ii, bis diese ans dem Geschäft kam, ging ihr nach
bis zu der unweit von diesem Geschäft gelegenen Theklapost, wo die
H. Briefe aufzugeben hatte. Als sie von da wieder auf die Strasse
kam , trat Kentros auf sie zu , grüsste sie und redete sie hier zum
ersten Mal an, etwa mit den Worten: „Fräulein Therese, ich habe ein
paar ernste Worte mit Ihnen zu reden". Das Mädchen aber machte
eine abweisende Bewegung, um Kentros verstehen zu geben, daas sie
nichts hören wolle. Dieses abweisende Verhalten der H., in dem
Kentros, wie er angab, eine Verachtung seiner Person fühlte, brachte
ihn in helle Verzweiflung, er zog einen Revolver aus der Tasche und
feuerte aus unmittelbarer Nähe einen Schuss auf das Mädchen, das,
ins Herz getroffen, nach einigen Augenblicken lautlos zu Boden stürzte.
Ein zweiter Schuss, den Kentros auf sich selbst gerichtet hatte, war
erfolglos, da die Kugel nur bis auf die Haut drang, ohne diese jedoch
zu verletzen, wie sich nachträglich herausstellte. Dem ihn wider-
standslos verhaftenden Schutzmann gegenüber entschuldigte er seine
That mit dem Vorbringen, er sei in das Mädchen verliebt gewesen
und Bie wollten zusammen sterben. Während Postbedienstete das be-
wusstlose und zum Tod verwundete Mädchen in das Postgebäude
trugen, wo es alsbald seinen Geist aushauchte, entzog ein Schutzmann
den Thäter den Angriffen der wüthenden sich ansammelnden Volks-
menge und brachte ihn in einer Droschke in polizeilichen Gewahrsam.
Ueber das Verhalten des Thäters vor und nach der That geben
uns dessen Aussagen, soweit möglich durch Zeugen bestätigt, noch
näheren Aufschluss:
Zwei Tage vor der That steckte er einen Revolver zu sich, den
er kurz vorher bei einem Tändler gegen einen anderen eintauschte.
Er fühlte Bich in der letzten Zeit vor der That lebensüberdrüssig,
melancholisch, nervös gereizt, lief viel allein herum. Am Morgen des
6. Juni, dem Tage der That, erhob er bei der hiesigen Sparkasse seine
Spareinlage im Betrage von 230 Mark, damit sie sein hülfloser Neffe
für den Lebensunterhalt oder für die Reise in seine Heimath verwenden
könne. Im Einklang mit den von Kentros geäusserten Selbstmord-
gedanken steht auch eine kurze Aufzeichnung, die er am gleichen
Vormittag in sein Notizbuch in neugriechischer Sprache machte. Sie
enthielt nach seiner Angabe, die mit der Uebersetzung eines Sach-
verständigen übereinstimmt, den Gedanken, dass er durch den Ent-
schluss des Vaters seiner Geliebten an den Rand des Grabes getrieben
worden sei, und dass man seinen Leichnam beim Auffinden auf die
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Ein Opfer platonischer Liebe. 203
Strassen Münchens werfen solle, womit er, wie er selbst erklärte, sein
Einverständnis« mit der Lehre der katholischen Kirche, die dem Selbst-
mörder das kirchliche ßegräbniss verweigert, zum Ausdruck bringen
wollte.
Kentros' Leumund war ungetrübt Die Straf liste enthielt
keinen Eintrag; nach seiner eigenen Angabe wurde er einmal mit
6 Mark Strafe belegt, weil er einem Landsinanne, durch den er sich
beleidigt fühlte, eine Ohrfeige gab. Seine früheren Lehrmeister und
Geschäftskameraden bekundeten übereinstimmend, dass Kentros im
Geschäft ein fleissiger, sparsamer und zuverlässiger Arbeiter gewesen;
andere wussten auch zu bezeugen, dass er ein braver, redlicher und
frommer Mensch gewesen sei, ferner dass er leicht reizbar sei, be-
sonders wenn man an seiner Ehrenhaftigkeit zweifle. Auch Wider-
spruch konnte er nicht gut vertragen. Dass er sparsam war, beweist
sein selbstständiges schuldenfreies Geschäft, zu dessen Einrichtung er
haare Darlehn aufnahm, die er bald wieder aus seinen Einnahmen
zurückbezahlte. Die 230 Mark betragende Spareinlage rührte auch
von seinen Arbeitseinkünften her; dabei unterstützte er noch seinen
13jährigen Neffen und seine jetzt 70 Jahre alte Mutter, sowie seine
Schwester, die beide in Griechenland verwitwet leben. Seine Lebens-
weise war anspruchslos und nüchtern; im Genuss alkoholischer Ge-
tränke war er sehr massig, dagegen rauchte er stark Cigaretten. Auch
bezüglich der Befriedigung sexueller Bedürfnisse konnte ein tadelns-
wert b es Verhalten des Kentros nicht nachgewiesen werden.
Aus seiner Jugendzeit gab Kentros noch einige bemerkenswerthe
Daten an: Als Freiwilliger machte er den griechisch-türkischen Krieg,
sowie die Expedition nach Kreta mit Er war als Kind immer schwäch-
lich und nervös und machte auch mehrere Kinderkrankheiten durch,
was seine greise Multer, die zur Schwurgerichtsverhandlung hierher
gereist war, auch bestätigte. Selbstmord oder Geisteskrankheiten traten
in seiner Familie niemals auf; doch glaubten einige Zeugen, bei Kontros
einen Hang zur Melancholie entdeckt zu haben.
Die getödtete H. war ein unbescholtenes Mädchen.
Aus dem Gutachten des Landgerichtsarztes Dr. II., der auch
die Secrion der Leiche vorgenommen hatte, ist Folgendes hervorzuheben :
Das 12 mm lange Geschoss war dem Mädchen in der Nähe der
linken Brustwarze in's Herz eingedrungen, durchbohrte die vordere
Wand der rechten Herzkammer, die Scheidewand zwischen den beiden
Herzkammern, sowie die hintere Wand der linken Herzkammer. Im
Wundcanal wurde ein kleines Stück Draht aufgefunden, das von einem
Kleidungsstück abgerissen und mit der Kugel eingeführt sein musste.
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IX. SCHKKICK
Die Geschlecbtetbeile des Mädchens waren in jungfräulichem Zu-
stand; an der Lunge wurden einige Tuberkeln entdeckt.
Ueber den körperlichen und geistigen Zustand des An-
geklagten wurde angegeben, dass dieser bei seiner kleinen Statur ganz
normal entwickelt und zur Zeit körperlich und geistig vollkommen
gesund sei. Eine flache glänzende Narbe, in der Magengegend des
Angeklagten wahrzunehmen, scheint der zweite Schuss, den er un-
mittelbar nach der That auf Bich gerichtet hatte, hinterlassen zu haben.
Das Motiv zur That habe keine krankhafte Anlage zur Grund-
lage gehabt, sondern lediglich einen durch die Abweisung verursachten
Kummer; der Angeklagte habe sonach in einem erregten Zustande
gehandelt, durch den seine freie Willensbestimmung zwar beeinträchtigt,
aber nicht ausgeschlossen worden sei.
Oberarzt Dr. II. von der hiesigen Kreisirrenanstalt kam zu dem
gleichen Resultate wie Landgerichtsarzt Dr. H. Er bezeichnete den
Angeklagten als einen abnorm leidenschaftlichen Menschen, der, wie
im gewöhnlichen Leben durch einen unbedeutenden Widerspruch auf-
geregt, so durch die für ihn eine Verachtung seiner Person bedeutende
Abweisung des Mädchens zu dessen Tödtung hingerissen worden sei.
Am 28. October fand die Strafthat in einer etwa sechsstündigen
Verhandlung vor dem oberbayerischen Schwurgericht in München seine
Erledigung. Die den Geschworenen vorgelegten Fragen lauteten 1. auf
Todtschlag, 2. auf mildernde Umstände; auf Antrag des Vertheidigers
wurden noch zwei weitere Fragen diesen zugefügt: 3. auf vorsätzliche
Körperverletzung mit nachgefolgtem Tod, 4. auf mildernde Umstände.
Der Staatsanwalt beantragte, nachdem die Geschworenen die beiden
ersten Fragen bejaht hatten, eine Gefängnissstrafe von drei
Jahren sechs Monaten, welche dem Angeklagten auch zuerkannt
wurden.
II. Der an sich ganz einfache Thatbestand dieses Kriminalfalles
giebt Veranlassung zur Erörterung einiger interessanter psycholo-
gischer Fragen.
Im Vordergrund steht natürlich die Frage : Hatte das junge Mäd-
chen eine Ahnung von der leidenschaftlichen Liebe des Griechen?
Die Eltern veraeinen dies unter allen Umständen; directe überzeugende
Anhaltspunkte sind auch keine dafür vorhanden. Ein Verkehr zwischen
beiden bestand nicht; ob die angebliche geheime Verständigung durch
Wechseln von Zeichen aus der Ferne in Wirklichkeit stattgefunden
hat, hängt zunächst von der Glaubwürdigkeit des Kentros ab. Seine
Aussagen sind, wie aus dem ganzen Verlauf des Strafverfahrens zu
erkennen ist, durchweg glaubwürdig. Ein Widerspruch, auf den ich
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Ein Opfer platonischer Liebe.
20b
unten noch näher eingehen werde, fand sich allerdings in seinen An-
gaben, wurde aber durch ihn selbst in zufriedenstellender Weise ge-
löst. Aber Unwahrheiten, die eine Besserstellung seiner schlimmen
Lajje hätten bezwecken sollen, hat Kentros eigentlich nie behauptet.
Dass Kentros die H. grüsete, wenn er sie sah, und diese dankte, ist
nicht ohne Weiteres zu bezweifeln, ebenso nicht, dass Kentros zu dem
Fenster, aus dem die H. schaute, hinblickte und Zeichen machte, um
deren Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Dass diese aber die Zeichen
bemerkte und sich Mühe gab, sie zu verstehen und zu beantworten,
ist nicht leicht anzunehmen; denn wenn sie Kentros Zeichen beachtet
und beantwortet hätte, so hätte Kentros sicher öfters Gelegenheit ge-
funden, solche Zeichen zum Zwecke einer Verständigung mit der H.
zu wechseln, und wäre Kentros durch die offensichtliche Bereitwillig-
keit der H., mit ihm zu sprechen, auch zu mündlichen Unterredungen
ermuthigt worden. Kentros hat aber nie mit dem Mädchen Worte ge-
wechselt; sein Gestündniss in dieser Richtung hat auch nie Jemand
bestritten. Andererseits aber hätten, wenn Zeichen mit beiderseitigem
Bewusstsein und Einveretändniss gewechselt worden wären, Leute
aus Kentros' Nachbarschaft diese zweifellos bemerken müssen, da
Kentros von seinem zu ebener Erde gelegenen Friseurladen aus zu
einem höhergelegenen Stockwerke hin solche Zeichen unbeobachtet
nicht leicht hätte machen können. Dazu kommt noch Kentros' ausser-
ordentliche Anlage zur Autosuggestion, die ihm bei seiner regen
Phantasie und Einbildungskraft zu den optimistischsten Ueberzeugungen
brachte. So behauptete auch Kentros, dass das Mädchen, von dessen
Neigung zu ihm er felsenfest überzeugt war, die abweisende Antwort
des Vaters erfahren haben und dadurch sehr traurig gestimmt worden
sein müsse, da er es eines Tages weinend am Fenster stehen gesehen,
die Augen mit dem Taschentuch verdeckend.
Es ist also nicht anzunehmen, dass die H. die Liebe des Kentros
zu ihr fühlte und erwiderte, während sie aber von dessen Neigung
zu ihr sehr leicht Kenntniss erhalten haben kann, da ja Kentros mit
dieser und jener Nachbarin öfters über dieses Thema sprach und kein
Geheimniss daraus machen wollte. Der Vater der H., den Kentros
bat, von seiner Unterredung mit ihm Niemandem etwas mitzutheilen,
wird wohl kaum über diesen Punkt mit seiner jungen Tochter ge-
sprochen haben. Leicht ersichtliche Gründe, warum das junge Mäd-
chen die liebe seines Verehrers nicht erwiderte oder bei unbestrittener
Kenntniss derselben wohl auch nicht erwidert hätte, wären manche
anzuführen; doch gehören diese nicht hierher.
Dass die Abweisung durch den Vater Kentros ausser Fassung
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IX. ScflNFK.'K KRT
brachte, ist bei seinem schon erwähnten Naturell leicht erklärlich.
Als dieser fühlte, dass der Gegenstand seiner idealsten Wünsche und
Hoffnungen für ihn unerreichbar ist, hatte das Leben keinen Beiz
mehr für ihn. Alles um ihn her ist ihm jetzt gleichgültig; er ver-
fällt in melancholische Grübeleien, die in natürlicher Folge zu Selbst-
mordgedanken führen. Beim Anblick eines ihm bisher so geliebten
Verwandten, seinem jungen Neffen, wird er dem überlegenden Be-
wußtsein wieder näher gebracht, es kommen ihm, dem frommen,
orthodoxen Christen, die Gedanken , an seine ihm so heilige Religion,
und so schiebt er seine Selbstmordgedanken, dessen Verwirklichung
er schon so nahe getreten war, noch einige Augenblicke auf, geht zu
einem Geistlichen, vertraut ihm seinen Herzenskummer an,, klagt ihm
seine bittere Noth und erhofft von ihm rettende Rathschläge. Dieser
war sich nicht bewusst, dass er einem halbwahnsinnigen Menschen
einen so verhängnissvoll werdenden Rath ertheilt Wäre Kentros nicht
der Gedanke gekommen, als frommer Christ in der äussersten Noth-
lage einen Geistlichen aufzusuchen, oder hätte ihm dieser den Rath,
das Mädchen einmal selbst zu sprechen, nicht gegeben, wer weiss,
ob Kentros allein den Muth gefasst hätte, das Mädchen unerwartet
auf offener Strasse anzusprechen: an einsamer Stelle, ohne Aufsehen
zu erregen, hätte er vielleicht als Selbstmörder sein Leben beschlossen.
Doch sind in dieser Lage des Menschen Entschlüsse nicht mehr so
abhängig von seinem sonst freien Willen und daher hinsichtlich ihrer
Entstehung und Entwicklung nicht mehr controllirbar.
Dafür, dass Kentros, als er zwei oder drei Tage vor der That
den Revolver zu sich steckte, schon einen Entschluss fasste, auch die
H. zu tödten, sind keine Anhaltspunkte vorhanden; es lässt sich an-
dererseits aber auch nicht ohne Weiteres die Richtigkeit des Gedankens
bestreiten, dass Kentros allmählich den Entschluss fasste, gemeinsam
mit dem so leidenschaftlich geliebten Mädchen aus dem Leben zu
scheiden, da ihm sein Besitz ja doch für immer vorenthalten erschien,
er diesen aber auch unter keinen Umständen einem Anderen gönnte.
Dieser Gedanke, in Verbindung mit der ungeahnten, ihn aufs Heftigste
erregenden, bitteren Enttäuschung hinsichtlich der erwarteten Gegen-
liebe des Mädchens, scheint mir für die Begehung der That ausschlag-
gebender gewesen zu sein, als der von Kentros angegebene, dass er
in der Abweisung des Mädchens lediglich eine Verachtung seiner
Person fühlte. Dafür spricht auch die natu r noth wendige Folgeer-
scheinung einer leidenschaftlichen Liebe, die selbstsüchtige Eifersucht,
dafür spricht ferner die innere Befriedigung und Seelenruhe nach der
That — und besonders bei der Nachricht des eingetretenen Todes des
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Ein Opfer platonischer Liebe.
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Mädchens — sowie seine Ruhe während des ganzen Verlaufs der
Schwurgerichtsverhandlung.
Soviel über die inneren Beweggründe zur That
Es ist nun noch ein während des Strafverfahrens zu Tage ge-
tretener Widerspruch in den Aussagen des Kentros aufzuklären.
Wie schon erwähnt, waren Kentros' Angaben im Allgemeinen glaub-
würdig. Er war, wie die Zeugen ihn schilderten, ein braver, ehren-
hafter Mensch, und fand auch, nachdem ihm sein ganzes Leben gleich-
gültig war und er durch den Tod seiner für ihn unerreichbaren Geliebten
eine gewisse innere Befriedigung empfunden hatte, nicht die geringste
Veranlassung, durch eine falsche oder bloss günstigere Darstellung der
Thatumstände eine Milderung seiner Strafe zu bezwecken. Kein Zeuge
— allerdings mit Ausnahme des Vaters der Getödteten — konnte den
Angaben des Angeklagten widersprechen. Der einzige Widerspruch
in den Angaben des Kentros trat bei der Erzählung des genauen Her-
gangs der Begegnung mit der H. auf. Bei dem wiederholten Verhör
des Angeklagten in der Voruntersuchung stellte er in stets unverän-
derter Weise seine Begegnung mit der H. vor der That dar, wie folgt:
Ich wartete auf der Strasse, bis die H. aus dem Comptoir kam,
trat grüssend auf sie zu und fragte sie, ob ich sie begleiten dürfe.
Sie hat dies zwar zuerst abgelehnt, mir aber erlaubt, mit ihr zu
sprechen, wenn sie ihre Aufträge bei der nahegelegenen Theklapost
erledigt habe. Ich ging langsam hinter ihr nach und erwartete sie
vor dem Postgebäude. Als sie von da wieder auf die Strasse kam,
fragte ich sie, ob sie etwas von ihrem Vater erfahren habe, worauf
sie dann antwortete: „Ja, alles, aber ich bin nicht schuld daran, ich
bin seit dieser Zeit sehr traurig". Mit den Worten: „Therese, ich kann
nicht leben ohne Dich, es ist besser, wir sterben zusammen" — richtete
ich die Waffe zuerst auf sie und dann auf mich.
Während Kentros in der Voruntersuchung den Vorgang bei der
That öftere in der eben angegebenen Weise wiederholte, doch ohne
hierbei je zu behaupten, dass die H. mit einem gemein-
samen Tode einverstanden gewesen sei, bat er beim Beginn
seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, die Erzählung des Vor-
ganges dahin berichtigen zu dürfen, wie sie dem oben wiedergegebenen
objectiven Thatbestand zu Grunde liegt. Die frühere Erzählung des
Kentros war zweifellos eine Folge seiner Autosuggestion. Bei seiner
Schüchternheit machte sich Kentros gewiss viele Gedanken darüber,
wie er die H. anreden, wie er ihr seine heisse Liebe eingestehen soll
und wie er sie bei der Aussichtslosigkeit einer ehelichen Verbindung zu
einem freiwilligen, gemeinsamen Tode überreden werde. So kam
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IX. Schneickert, Ein Opfer platonischer Liebe.
wohl der Oedanke des gemeinsamen Todes in seine erste Erzählung
des Vorgangs herein ; so rührte wohl auch die Erwähnung der trau-
rigen Stimmung des Mädchens wegen der Abweisung des Vaters in
Kentros' erster Erzählung [offenbar von dessen angeblicher Beobach-
tung her, dass er das Mädchen einmal weinend am Fenster stehen sah.
Andererseits muss man auch bedenken, dass die seelische Nüchternheit
und die Ueberlegungsfähigkeit bei dem gleich nach der That erfolgten
Verhör bei dem Thäter noch nicht zurückgekehrt sein konnte nnd
jetzt noch die Autosuggestion eine um so grössere Wirkung ausüben
musste. Die einmal gegebene Schilderung des Vorgangs bei der That
wusste Kentros bis zur Hauptverhandlung stets consequent und wider-
spruchslos zu wiederholen und vermied so durch eine vorzeitige Aen-
derung bezw. Berichtigung seiner Erzählung eine nachtheilige Er-
schütterung seiner Glaubwürdigkeit Sein Gefühl der Ehrenhaftigkeit
Hess es aber nicht zu, in diesem einzigen Punkt von der Wahrheit
abzuweichen, zumal deren Geständniss seine Lage kaum verschlimmern
konnte; und so benutzte Kentros die letzte geeignete Gelegenheit seine
Vernehmung vor den über ihn zu Gericht sitzenden Geschworenen,
um in diesem Punkte der Wahrheit auch die Ehre zu geben. Und
dies that er unaufgefordert zu Beginn seiner Vernehmung. Das gute
Vorleben, das unumwundene Geständniss und die unglückselige Liebes-
leidenschaft des Angeklagten stimmten seine Richter milde.
Zu der Schwurgerichtsverhandlung war der Zudrang des Publi-
cums gross. So sehr die Zuhörer ohne nähere Kenntniss des Falles
den Thäter ob seines Verbrechens verfluchten, so sehr bemitleideten sie
den jungen, unglücklichen Mann am Ende der Verhandlung, nachdem
sie in deren Verlauf selbst erfahren hatten, dass es sich um einen ganz
braven Menschen handelte, der keine Anlagen zu Rohheiten, dagegen
eine furchtbare, eine geradezu abnorme und doch nicht entwürdigende
Liebesleidenschaft besass, die seine , Verantwortlichkeit nicht unbe-
deutend minderte.
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X.
Das Vorleben des Angeklagten.
Vom •
Ersten Staatsanwalt 8iefert in Weimar.
Am 8. November 1902 stand vor dem Schwurgerichte zu Weimar
eine Verhandlung wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen die folgen-
den Personen an:
1. Schlosser Arthur Behnert,
2. Stallschweizer Oskar Richard Goldschmidt von Dresden, ge-
boren 29. Februar 1876, militärfrei, dreizehnmal wegen Betteins vor-
bestraft,
3. Bahnarbeiter Peter Fousse.
Die Genannten hatten sich im Juni v. J. in der Herberge zur Heimat
in Plauen getroffen. Behnert, welcher im December 1901 einen
Raubmord in Leipzig begangen hatte, engagirte die beiden anderen,
mit ihm auf Raub und Mord auszugehen. Um sich vor Allem bessere
Kleider zu schaffen, sollte zuerst ein Althändler beraubt werden, dann
war ein Raubmord in Goslar und hierauf in Wien gegen einen Bankier
geplant. Nachdem es in Gera, in Halle, auf dem Wege von der Rudels-
burg nach Kösen, in Apolda nicht gelungen war, die beabsichtigte
That auszuführen, wurde am 3. Juli v. J. die Ehefrau des Althändlers
Harz in Jena von den Genannten überfallen. Goldschmidt sollte sie
mit einem Hammer todtschlagen, fand aber nicht den Muth dazu und
gab den Hammer an Behnert ab, der dann den tödtlichen Schlag aus-
führte. Auch Fousse führte Schläge nach der Frau. Nachdem die
Harz leblos in einer Ecke lag, machten sich die Drei daran, den Laden
auszurauben und begaben sich dann in die eine Treppe hoch gelegene
Wohnung. Sie befürchteten, dass der Ehemann Harz, welcher nicht
heimisch war, zurückkehre und planten, ihn eventuell zu tödten.
Goldschmidt stand vor der Stubenthür Wache und sollte den etwa
herankommenden Harz festhalten.
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X. SlEFKRT
Ueber das Vorleben Goldschmidt's war in der Voruntersuchung
festgestellt, dass sein letzter Wohnort Apolda war, wo er bis 24. Januar
v. J. beim Oekonomen Schrimpf gearbeitet habe, dass er öfters wegen
Betteins bestraft sei, dass er nicht Soldat war. In letzterer Beziehung
hiess es im Protokolle: „wegen Krankheit militärfrei". Was war denn
das für eine Krankheit? — fragte der Herr Schwurgerichtsvorsitzende
den Angeklagten Goldschmidt, und dieser erzählte nun, dass er in
Hubertusburg 3 Jahre im Irrenhause gewesen sei. Diese Mittheilung
hatte die Aussetzung der Verhandlung auf den 10. November zur
Folge und die Vorladung des Irrenarztes, welcher Goldschmidt in der
Irrenanstalt behandelt hatte, sowie des Directors der Irrenanstalt in
Jena als Sachverständigen. Jener Arzt war Medicinalrath Näcke,
dieser ist der Geheime Medicinalrath Binswangen
In der am 10. November fortgesetzten Verhandlung stellte sich
nun Folgendes heraus:
Der Vater betreibt in Dresden einen kleinen Brennholzhandel.
. Aus der Ehe stammen 15 Kinder, von denen 10 ganz klein oder in
den ersten Lebensjahren starben. Die Goldschmidt'scben Eheleute
erfreuen sich eines guten Rufes, doch soll der Vater trinken.
Richard Goldschmidt lernte erst im dritten Jahre laufen, er litt
an der englischen Krankheit. In der Jugend hat er Diphtheritis,
Scharlach, Blattern, Masern gehabt
Seine Mutter hat ihn als stets vergesslich bezeichnet. Er habe,
als er schon gross war, nur mit kleinen Kindern gespielt Verschiedene
Frauen hätten, als er 10 Jahre alt war, gesagt, er sei nicht ganz
richtig im Kopfe.
In der Schule lernte er sehr schlecht, er war faul, nachlässig,
unordentlich. Stundenlang kam er nicht nach Hause, sondern bummelte
umher. Deshalb kam er mit dem 1 2. Lebensjahre der besseren Auf-
sicht wegen in das Pestalozzistift. Auch hier war er träge und seine
Censuren waren immer schlecht Seine Confirraation erfolgte ein Jahr
später als gewöhnlich.
Nachdem er confirrairt war, kam er zu einem Bäcker in die
Lehre. Schon nacli 6 Wochen wurde er wegen Trägheit und Un-
brauchbarkeit entlassen, worauf er Jahr in die Siemens'sche Glas-
fabrik ging. In dieser Zeit fing er an Schnaps zu trinken.
Mehrmals setzte er die Arbeit aus, weshalb er entlassen wurde. Lan<n
war er nun arbeitslos zu Hause, ohne Energie und Trieb sah er sich
nicht nach Arbeit um. Endlich brachte ihn sein Vater in die Lehre
zum Schornsteinfeger Naumann, einem sehr ordentlichen Manne, der
sehr gut gegen den jungen Goldschraidt war. In dieser Lehre scheint
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Daa Vorleben des Angeklagten.
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er 1 Jahr lang gewesen zu sein, aber er war anch hier faul, lief von
der Arbeit fort und führte sich schlecht Entlassen, ging er zunächst
wieder in die Glasfabrik, von wo er aber anch bald wieder fort-
geschickt wurde. In der Folgezeit war er überall nur kurze Zeit
beschäftigt und befand sich öfter auf Wanderschaft. Ueberall log er,
war faul, trank Schnaps und Bier, soviel er bezahlen
konnte. Er wurde wegen groben Unfuges, Betteins und Trunkenheit
mehrfach bestraft, auch der Correctionsanstalt in Rummelsburg über-
wiesen. Durch den Geistlichen dieser Anstalt bekamen die Eltern
wieder Nachricht von ihm; eines Tages kehrte er zu diesen zurück.
Wieder sah er sich nicht um Arbeit um, mehrfach suchte er bei ganz
jungen Mädchen Geschlechtsverkehr („Dummheiten") zu erlangen.
Die Mutter musste sich an die Polizei wenden, um ihn unterzubringen;
er bekam auch eine Stellung. Aber auch in dieser blieb er nur kurze
Zeit und wurde dann in die Arbeitsanstalt gebracht. Mehrfach wurde
er hier wegen Faulheit und ungebührlichen Benehmens bestraft. Am
2. Februar 1S95 schreibt der Anstaltsarzt Dr. Raab nieder:
„Goldschmidt macht hie und da den Eindruck eines schwachsinnigen
Menschen. Ich ersuche den Herrn Anstaltsgeistlicben um sein Gut-
achten über Goldschmidt's geistigen Zustand auf Grund der im
Unterricht gemachten Beobachtungen"
und der Geistliche erwidert:
.Goldschmidt muss als schwachsinnig (wenn auch nicht im schlimmsten
Grade) bezeichnet werden. Im Unterricht war er, wie mir gegen-
über stets, zugänglich und willig, und vermochte deswegen immerhin
leidliche Antworten zu geben; dagegen ist er sehr schwerfällig und
hastig, geradezu und roh. Nach meiner Erfahrung ist G. durch
Milde noch am besten zu lenken."
Am 25. Februar wird Goldschmidt für „geistesschwach in Folge Schnaps-
trinkens in jugendlichem Alter erklärt". Tags darauf wurde er von
der Arbeitsanstalt in das städtische Irren- und Siechenhaus gebracht.
Hier lernte man ihn als einen vielfach frechen und unverschämten
Menschen kennen, der die Pfleger und Kranken belästigte, während
er gegen die Aerzte zuvorkommend und unterwürfig war. In gereizter
Stimmung knotete er sich einmal das Halstuch um den Hals und war
dabei so erregt, dass er isolirt werden musste. Er tobte und lärmte
in der Zelle ununterbrochen einen Tag lang und verweigerte 1 >/* Tage
die Nahrung.
Am 9. Mai 1895 wurde er in die Irrenanstalt zu Hubertusburg
übergeführt. Dabei erklärte der Dresdener Oberarzt:
«Sein Gesichtsausdruck ist apathisch, stumpfsinnig. Gereizt, wird
X. SlEFKKT
er leicht hitzig, jähzornig und gewaltthätig gegen Andere. Sein
Gedächtnissvennögen ist schlecht Leichtere abstrakte Be-
griffe vermag er ziemlich gut zu definiren und weiss auch bei
fingirten Beispielen die ethisch richtige Handlungsweise anzugeben,
bandelt aber im geeigneten Falle nicht demgemäss. Er
leidet an angeborener Geistesschwäche mit Reizbarkeit, Neigung zur
Vagabundage, Trunk und verbrecherischen Ausschreitungen. Er ist
unheilbar und gefährlich und dauernder Behandlung in einer ge-
schlossenen Anstalt bedürftig.1*
Unter dem 15. Januar 1896 wurde der Militär-Ersatz-Behörde über
ihn bezeugt, dass er an unheilbarem Geistesgebrechen leide, und am
30. April 1897 in Erbschaftssachen dem Amtsgerichte Dresden, dass
er an unheilbarem Schwachsinn mit Erregungszuständen, zeitweise
auftretender hochgradiger Reizbarkeit und einem pathologischen Hang
zu verbrecherischen Excedirungen leide und deshalb als seines
Vernunftgebrauches beraubt zu erachten sei.
Medicinalrath Näcke bezeichnet ihn als sehr frech und wider-
spenstig. Er habe nach den übrigen Kranken mit Steinen geworfen,
einmal versucht, einem Anderen Drahtstifte in den Kopf zu treiben.
Wegen seines flegelhaften Betragens sei er zeitweise auf die Station
der Unruhigen gebracht worden. Mit der Zeit habe sich seine Unruhe
gelegt und deshalb sei er im Februar 1899 als „gebessert1* vom
Personalbestande der Anstalt abgeschrieben worden. Am 6. Februar
1899 Hess ihn die Arbeitsanstalt in Dresden wieder abholen; hier blieb
er bis 24. April 1899.
Seiner Behauptung nach hat sein Vater es durchgesetzt, dass er
wieder auf freien Fuss kam. Dann hat er sich aber nicht lange in
Dresden aufgehalten und ist wieder auf die Wanderschaft gegangen,
wo er sich als Stallschweizer ausgebildet hat
Nach nochmaligem Gehör des Angeklagten Goldschmidt und nach
der zeugenschaftlichen Vernehmung des Medicinalrathes Näcke gab
der Letztere sein Gutachten über Goldschmidt ab. Die unmoralische
That an sich besage noch nichts für Krankheit, es habe eine genaue
Anamnese bis in die früheste Kindheit zurück einzusetzen, um zu
sehen, ob die Unmoralität schon von Anfang an bestand oder erst
später eintrat und letzteren Falls, ob dies pathologisch oder im Wesent-
lichen durch das Milieu (Verführung, Verlotterung) bedingt war. Es
frage sich, ob im concreten Falle wirkliche, declarirte Psychose und
damit Unzurechnungsfähigkeit vorliege. Ohne Weiteres brauche man
diese aber nicht auszusprechen. G. sei der Suggestion Anderer in
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213
hohem Grade unterworfen. Er bezeichne den Angeklagten als ver-
mindert zurechnungsfähig, es lägen mildernde Umstände vor. Auf
Hefragen erklärte der Sachverständige, dass, wenn er mildernde Um-
stände ausscheiden solle, er den Angeklagten als unzurechnungsfähig
bezeichnen müsse. G. sei ethisch depravirt, sein ethisches Niveau wenig
über 0.
Geheimer Medicinalrath Binswanger hatte aus der Vernehmung
Goldschmidt's und der Zeugenaussage des Herrn Näcke ein ab«
schliessendes Urtheil darüber sich nicht bilden können, ob der Schwach-
sinn Goldschmidt's so ausgedehnt sei, dass er dessen Zurechnungs-
fähigkeit ausschliesse. Er beantragte deshalb Beobachtung Goldschmidt's
in der Irrenanstalt, welchem Antrage vom Gerichtshofe stattgegeben
wurde.
Die beiden anderen Angeklagten wurden von den Geschworenen
als Mitthäter am Morde der Frau Harz schuldig erklärt und vom
Gerichtshofe zum Tode verurtheilt
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Sexualpathologische Fälle.
Von
I>r. Siegfried Türkei, Wien.
I.
Der Umstand, dass der vorliegende Fall in seiner Art vereinzelt
dasteht und, soweit mir bekannt ist, ein in seiner Aetiologie so
klarer Fall noch nicht beschrieben ist, veranlasst mich zu dieser Ver-
öffentlichung.
Wohl haben Moll und Tarnowsky auf eine besondere Per-
version des Geschlechtssinnes hingewiesen, die man bei hetero- und
homosexualem Triebe findet und welche Moll als „Mixoskopie" be-
zeichnet hat
Es finden sich nämlich mitunter Männer, die nicht durch den
Coitus mit dem Weibe sich befriedigt fühlen, sondern die ihre Be-
friedigung darin finden, dass sie einen dritten den Coitus ausführen
sehen.
Moll ist durch Analysis zur persönlichen Anschauung gelangt,
dass diese Fälle eine Abart des von Kr äfft -Ebing so benannten
Masochismus seien, indem er annimmt, es bestehe der Reiz dieser
Mixoscopie für den Dritten vielleicht in dem Leiden, welches in ihm
dadurch hervorgerufen wird, dass er das begehrte Weib in den Armen
eines Andern sieht.
Sacher-Masoch selbst habe bereits in seiner „Venus im Pelzt"
dieses masochistische Gefühl folgenderraaassen beschrieben: „Die Treu-
losigkeit eines schönen Weibes facht meine Leidenschaft sehr an". „In
der Treulosigkeit eines geliebten Weibes liegt ein schmerzhafter Reiz,
die höchste Wollust".
Tarnowsky hat Weiteres über einige homosexuale Fälle ähn-
lichen Charakters berichtet. (Es handelte sich um zwei Knaben, die
ein Mann dazu abgerichtet hatte, einander zu masturbiren; er selbst
sah zu, wobei er sich mitunter am päderastischen Acte selbst be-
theiligte.)
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Sexualpatholngische Fälle.
215
Der von mir im Folgenden beschriebene Fall hat mit den obigen
vielleicht eine scheinbare und ätisserliche Aehnlicbkeit, unterscheidet
sich aber im Wesen ganz bedeutend von denselben, was bei psycho-
logischer Analyse der Genese und der Motive sofort zu Tage tritt
Dr. A. F. ist 1870 in einer Provinzhauptstadt geboren. Seine Mutter,
derzeit 64 Jahre alt, eine gewesene Opernsängerin, ist angeblich seit dem
Klimax hysterisch (Stigmen, Anästhesien, Lähmungen, Einschränkungen des
Gesichtsfeldes). Der Vater, ein höherer Staatsbeamter, sei angeblich höchst
nervös und reizbar gewesen, habe in den letzten Jahren auffallende Ge-
dächtnisschwäche gezeigt, litt in diesen Jahren auch an heftigen Neuralgien,
wurde Morphinist und starb angeblich in einem apoplektischen Anfalle (1899).
Dr. A. F. wurde im ersten Jahre der Ehe geboren. Drei weitere Kinder
wurden todt zur Welt gebracht (Lues?).
A. F. wurde als Kind von der Amme fallen gelassen, hatte angeblich
Zahnkrämpfe, litt später an Bettnässen, unruhigem Schlafe (Epil. noctV).
Er besuchte die unteren Schulen mit gutem Erfolge und gelangte sohin in
das Gymnasium. Im 13. Lebensjahre lernte er von einem Schulcollegen
,masturbiereni4, welchem Treiben er sich seither exceesiv ergab. Er litt
auch an häufigen Pollutionen.
Seine Collegen aus jener Zeit schildern ihn als höchst reizbar, jäh-
zornig und verschlossen.
In Gesellschaft fiel er durch sein linkisches, schüchternes Benehmen
und durch seinen lauernden Blick auf.
Das Gymnasium absolvirte er mit Mühe und begann das Studium der
Geschichte.
Die Leetüre von populären Schriften über Nervenschwäche erweckte
in ihm, der noch nie einen Coitus versucht hatte, die Angst vor der Impo-
tentia coöundi. Dies suchte er auf folgende Art zu constatiren:
Er beobachtete sich, ob er beim Anblicke schöner Frauen auf der Gasse
erregt werde, und consultirte wegen des negativen Erfolges mehrere Aerzte,
welche ihn angeblich zu einem „ Versuche* ermunterten. Der erste Versuch
mißlingt, wie er selbst sich ausdrückte, „da mich einige brutale Worte der
Meretrix sofort ernüchterten. Möglich war auch eine Erregung überhaupt
nicht vorhanden*.
Auch in der folgenden Zeit sind einige Versuche, zu welchen er sich
mit Mühe entschlossen hat, misslungen.
Er eonsultirt brieflich einen „Nervenarzt'*, welchem er in seinem auffallend
schwülstigen Stile schreibt, dass „seine Ausschweifungen ihm das Kains-
zeichen des Lasters auf sein Antlitz gedrückt" hätten, „die blauen Ränder
seiner Augen seien die sichtbaren Ringe jener höllischen Kette, die den
Gefesselten auf ewig der Freiheit beraube" u. s. w.
Er fühlt sich von den Frauen so sonderbar beobachtet provocirt ein-
mal einen Excess in einem ihm bisher unbekannten Bordelle, indem er sich
von der Inhaberin wegen seiner Impotenz, die man ihm ansehe, verlacht
wähnt (Paronia masturbatoriaV Paranoide Form der Neurasthenie?).
Der Gedanke an seine Impotenz und die Furcht vor Verhöhnung lassen
eine sexuelle Erregung praesente puella nie zu Stande kommen, während
er absente puella an sexuellen Erregungszuständen leidet, die ihn oft zwingen,
AietÜT für KrimiiuüanthTopologie. XI. 15
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216
XI. TORR KI.
Uber Hals und Kopf Arbeit und Studium im Stiche zu lassen und zur nächsten
Meretrix zu eilen, jedesmal mit gleichem, negativen Erfolge.
lieber Consultation eines Nervenarztes in Prag, zu welchem Zwecke
er von der Provinzhaupt- und Universitätsstadt unbegreiflicher Weise eigens
nach Prag und nicht in das nähere Wien fuhr (vielleicht auch ein paranoider
Zug), machte er eine Kaltwassercur mit. Nach zweimonatlichem Aufenthalte
kehrte er zurück und nahm seine Universitätsstudien wieder auf.
Vom Theater spät Nachts heimkehrend, blickte er durch ein Glasfenster
im Vorübergehen in das erleuchtete Dienstbotenzimmer im elterlichen Hause.
Da wurde ihm nach seiner Angabe folgender Anblick: Das eine von
den Mädchen hatte sich bereits zur Ruhe begeben, wahrend die Andere, am
Bettrande sitzend, mit Dir „hetzte, sie zwickte und unter den Armen kitzelte",
während sie sie mit der freien Hand festhielt.
Der Anblick dieses „festgehaltenen, gekitzelten und sich unter krampf-
haftem Lachen sich windenden Mädchens" u. s. w. verursachte ihm eine Eja-
culation mit „ unsagbarem Orgasmus".
Eine erfahrene Prostituirte, welche er nach diesem Vorfalle und in
Folge desselben provocandi causa fragt, „ob alte Greise sich nie tribadisclie
Komödie aufführen lassen", erbietet sich hierzu. Hierbei Erectio und Eja-
culatio unter heftigem Orgasmus. Oeftere Wiederholung.
Im 25. Jahre Rigorosen und Doctorat. Nach Alkoholgennss (acute
Intoxication) Krampfanfall mit Bewußtlosigkeit, Zungenbiss und Amnesie.
Reise nach Paris. Anblick eines wirklichen Coitus inter virum et
inulierem, den er, von Freunden verführt, in Paris zu sehen bekommt, er-
regt Ekel und Uebelkeiten.
Eine Stelle seines Pariser Tagebuches, an welcher er über sich als
sexuelle Persönlichkeit meditirt, lautete: „Männer sind mir ein Greuel
ferner „Ich, der ich nie iin Stande wäre, einem Lebewesen etwas zu
Leide zu thun, werde aber durch den Anblick eines sexuell entbehrenden
Weibes und ihres psychischen Leidens halb wahnsinnig vor Freude. Mein
Wunsch wäre, einmal eine Nymphomanin durch Abstinenz zum Tode zu
bringen/
Er kauft sich in Paris sohin eine ganze Collection obseöner Bilder und
Films von Kineniatographen, welche später bei ihm gefunden werden und
welche alle Tribaden darstellen.
In seine heimathliche IVovinzhauptstadt zurückgekehrt, lernt er in einem
Vergnügungs-Etablissement zwei französische Chansonetten kennen, welche
er für seine Zwecke gewann. Insbesondere legt er Gewicht darauf, dass
„die Qual der Liebe" hierbei deutlich zu Tage trete. Von einer Collegin
der Variet^bühne, welche hiervon Kenntniss erlangte und „solche französische
Ausartungen k brandmarken wollte, wurde die Anzeige erstattet und die Ge-
sellschaft in flagranti ertappt, und zwar Dr. A. F. in einem Fauteuil sitzend,
die zwei puellae nudae in eubiculo coitum inter virum et mulierem sed sine
priapo non nisi symbolice id est motu et geraitu imitantes.
Dr. A. F. wurde mit den zwei Mädchen verhaftet. Er wurde sohin
auf freien Fuss gesetzt, soll sielt jedoch einige. Tage nachher erhängt haben.
Gegen die zwei Mädchen soll die Anklage wegen Unzucht wider die Natur
mit Personen desselben Geschlechtes erhoben worden sein. Es ist mir nicht
gelungen, authentische Nachrichten über letztere Momente zu erhalten.
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SexuaJpathologteche Fälle. 217
Ueber die Frage der geistigen Gesundheit des Dr. A. F. und
über die Diagnose seiner möglichen Erkrankung (Epilepsie — Neu-
rasthenie?) will ich als für den vorliegenden Fall nicht ausschliess
lieh entscheidend nicht sprechen. Ueber das sexuelle Moment dieses
von mir redigirten Falles sei es mir gestattet, nachstehende psycho-
logische Bemerkungen anzusch Ii essen.
Es ist eine bekannte, bereits von Krafft-Ebing und Anderen
ausführlich besprochene Thatsache, dass das Ereotionscentrum, jene
Zwischenstation im Rückenmarke, auch hemmenden Einflüssen von
Seiten des Gehirns unterworfen ist Insbesondere bei Neurasthenikern,
Hypochondern u. A. wirkt oft die Angst vor Impotenz schon als hem-
mende Vorstellung und macht den Act unmöglich, so auch bei Dr. A. F.
Durch Zufall wurde Dr. A. F. sich nun beim Anblicke eines unter
den in gewissem Sinne stimulirenden Heizungen des anderen Mädchens
„sich windenden Weibes44 inne, dass dieser Anblick für ihn höchst
positiv sexuell betont sei! Und mit einem bei Neuropathen
so häufigen Trugschlüsse führt die zufällige Coexistenz
der Thatsache, dass die stimulirende Person damals ge-
rade ein Weib war, in seinem minderwerthigen Gehirne
zu einer causalen Association, und seine Sexualität wird
auf Bahnen gelenkt, welche dem Falle ein so eigenartig
perverses und täuschendes Colorit verleihen.
Ob es sich im vorliegenden Falle psychogenetisch um einen
-psychischen Sadismus" handelt, ist fraglich. Eine gewisse Analogie
mit sadistischen Ideen lässt sich, bei Berücksichtigung der obeitirten
Stellen ans dem Tagebuche, nicht leugnen.
Der Leiter der psychiatrischen Klinik an der Wiener Landes-
irrenanstalt, Docent Dr. Pilcz, der so freundlich war, den obigen
Fall gesprächsweise zu begutachten, will für denselben die Bezeich-
nung „Sadismus" nicht gelten lassen, da das Moment eines physischen
oder psychischen Leidens nicht klar genug zu Tage liege.
Schliesslich ist dies jedoch kaum mehr als ein Streit um Namen
und Worte.
Sieht man selbst ganz von der Eventualität eines sadistischen
Colorits des Falles ab, die Associations-, respective Irradiationsanomalien
treten in dem besprochenen Falle sexueller Perversität mit einer sel-
tenen, geradezu paradigmatischen Klarheit zu Tage und heischen
nach einigen erläuternden Worten.
Wie Friedmann») bereits gezeigt hat, sind eindrucksvolle sinn-
1) Weiteres zur Entstehuog der Wahnideen und über die Grundlage des
Urtheils. Monataschr. f. Psychologie u. Neurasthenie. tyJT.
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218 XI. Türk«.
liehe Wahrnehmungen oder Körperempfindun^en häufig bei wilden
Völkern die UrBache falsch gebildeter Urtheile, abergläubischer Denk»
gewohnheiten, ja ganzer Wahnsysteme, indem solche Eindrücke,
unbekümmert um die Gesetze der Causalität, lediglich
mit Rücksicht auf die Gleichzeitigkeit mit einer zweiten
Vorstellung zu einem Urtheile verknüpft werden (nach
Fried mann: Primärurtheile).
Es ist diese associative Verknüpfung unbekümmert um die Ge-
setze der Causalität ganz besonders charakteristisch für das kindliche
Geistesleben zur Zeit des Gehirnwachsthnms, sowie für die minder-
entwickelte Denkkraft der Naturvölker.
„Affecte, gesteigerte Vorstellunpsfähiirkeit, lebhafte Organempfin-
dungen, minderwerlhige Denkkraft begünstigen die Tendenz zu solchen
Ideen Verknüpfungen , durch welche eincausales Band zwischen
zufällig coexistenten Vorstellungen, oder zwischen einer
Vorstellung und einer coexistenten Lust- oder Unlust-
empfindung geknüpft wird.
Die Irradiation von Reizen bei psychischen Geschehnissen ist nun
bei Degenerirten eine viel ausgiebigere, oft uncorrigirbare (Binet,
Zingerle1) und auf diese pathologische Association und Irradiation
lasBt sich eine grosse Zahl der Anomalien des geschlechtlichen Fühlens
zurückführen, wobei ich die streitige Frage einer latenten Disposition
unerörtert lassen will.
Mit grosser Klarheit hat Schrenck- Notzing2) diesen psychi-
schen Process beschrieben.
Die Erinnerung an die erste sexuelle Erregung und an alle äusseren
begleitenden Umstände ist in der Regel begreiflicher Weise sehr leb-
haft. Wenn nun ein zufälliger äusserer Reiz — also ein rein aoei-
denticlles Moment — zur Auslösung der natürlichen Reaction wirklich
oder vermeintlich beiträgt, so erfolgt oft impulsiv und ganz kritiklos die
associative Verknüpfung der Objectsvorstellung mit dem sexuellen Be>
wusstsemsinhalte, die nun in der Regel auch nachträglich jahrelang
keine Correctur erfährt. Die beiden assoeiirten psychischen Elemente
reproduciren sich gegenseitig und schliessen sich dadurch immer enger
aneinander.
„Der durch festgewordene, pathologische Association mit den sexu^
eilen Sphären verknüpfte Vorstellungscomplex ruft sexuelles Drängen
hervor", andererseits begleitet „der durch beinahe automatische Repro-
1) Zur Psychogene«? sexueller Perversitäten. Jahrb. f. Psychologie.
2) Beitrige rur forenaen Beurtheilang von Sittlichkeitevergehcn u. s. w.
Archiv f. Kriminalanthropologie. I.
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Sexualpathologische Falle. 219
duction jeweilig über die Bewusstseinsschwelle gehobene Vorstellun^s-
complex alle sexuellen Körpervorgänge (Traumpollutionen). u
Es ist also die Möglichkeit gegeben, dass schon in den frühesten
Jahren eine solche pathologische Association oder Irradiation sich
bildet, und mit Rücksicht auf die hohe Wertigkeit sexueller Sensa-
tionen einerseits, die psychische Defectuosität neuropathischer Indivi-
duen andererseits, ist sie eine besonders feste (Zwangsdenken, vide
Schrenck-Notzing 1. c,).
Auf diese Weise erhalten oft ganz disparate Vorstellungen mit-
unter sexuelle Betonung, und es knüpft das Individuum seine
Sexualität an eine mit dem Geschlechtsleben in gar keinem
Zusammenhange stehende Vor stell ung oder Handlung als
causale conditio sine qua non.
So hatte ein Patient Schrenck-Notzing's regelmässig Erec-
tionen beim Antritt eines Spazierganges, ein Patient Zingerle's1) bei
Schularbeiten und Prüfungen, eine weitere Patientin desselben beim
Ausführen von Diebstählen (ohne Rücksicht auf die Art des gestohlenen
Gegenstandes — also kein Fetischismus).
Die Vergangenheit hilft uns hier oft einzig und allein zum Ver-
ständnisse der Gegenwart und so muss man zur Zusammenstellung einer
brauchbaren Anamnese stets womöglich bis auf die Zeit der ersten
bewussten sexuellen Regungen zurückgehen, um die Psychogenese des
Falles zu erforschen oder um zu studiren, wann „eventuell latente
psychopathische Momente" zum ersten Male zur Geltung kamen.
Im Straf-, respective Untersuchungsverfahren, dürfte jedenfalls
nicht versäumt werden, nach der bezeichneten Richtung zu forschen,
denn sie ist diejenige, die oft einzig zur psychologischen Lösung des
jeweiligen Falles und sohin zur richtigen Beurtheilung in foro führt.
II.
M. S. Hereditäre Belastung nicht nachweisbar, 1868 in Ostpreussen ge-
boren, übersiedelte in jagendlichem Alter mit seiner Familie nach P. Besuchte
mit zehn Jahren das Österreichische Gymnasium, war in der I. und II. Clas.se
Vorzugisscli iiier, fiel in der HI. Glasse durch, wurde im Wiederholungsjahre
von seinem Vater aus dem Gymnasium herausgenommen (wegen Schulschwän-
zens während eines ganzen Monates), besuchte hierauf zwei Jahre eine Han-
delsschule mit fraglichem Erfolge, wird wegen kleinerer Diebstähle im dritten
Jahre ausgeschlossen. Wird sohin zu einem mit dem Vater befreundeten
Theater- und Dekorationsmaler m die Lehre gegeben, brennt durch; bleibt
ein Jahr lang unbekannten Aufenthaltes, taucht sodann als Mitglied einer
„fahrenden Schmiere" in Nordböhmen auf, gelangt als Chorist in ein Pro-
l) Zingerle 1. c.
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220
XI. Türk el
vinztheater, wo er wegen seiner besonderen musikalischen Begabung ge-
schätzt wird. Er verlässt dieses Engagement und findet als Localkomiker
in einem Vergnügungsetablissement der Hauptstadt Anstellung. Ist straf-
rechtlich nicht unbescholten: „vier Mal wegen Raufexcesses, zwei Mal wegen
Wachebeleidigung vorbestraft"
In sexueller Hinsicht wäre zu bemerken: Wurde von der Naiven der
fahrenden Bühne verführt, übte aber geschlechtliche Acte, wie er sich äusserte,
nur ,als körperliche Notwendigkeit ohne Vergnügen k aus. Vergewaltigt
während seines Auf enthaltes in der Hauptstadt ein 15jährige»
Mädchen, das sich herbeigelassen hat, ihn zu besuchen (Anzeige
wurde gegen ihn keine erstattet). Hierbei mächtiges Wollustgefüh 1.
Hierauf etliche Nothzuchtsversuche an anderen Frauenspersonen,
welche er jedoch jedes Mal in Folge Schreiens der Frauenspersonen aus
Angst aufgiebt (keine Strafanzeigen).
Er veranlasst nun Prostituirte, sich gegen gute Honorirung oft stunden-
lang zu wehren und erst dann scheinbar seiner Gewaltanwendung weichen
zu müssen. Ist in den Kreisen der Prostituirten unter dem Spitznamen
„der Nothztichter" bekannt
Im Sommer 1 899 trifft er im Garten eines VergnügungsetablissementB
der Stadt V. ein junges Mädchen, welches er durch Geldversprechungen da-
hin bringt, die Nacht bei ihm zuzubringen. Er macht sie jedoch mit den
folgenden oder ähnlichen Worten aufmerksam, „sie möge an seinen Eigen-
tümlichkeiten nicht Anstoss nehmen, er sei ein Sonderling'.
In seiner Wohnung fesselt er plötzlich das im Bette liegende Mädchen
und vergewaltigt es in diesem Zustande. Anzeige. Voruntersuchung wegen
Nothzucht Anklage und Verurteilung wegen Beschränkung der persönlichen
Freiheit
Die obigen Daten ex vita stammen aus der Krankheitßgeschichte de*
seither wegen Cocainismus in einer Anstalt internirten Patienten.
Dieser Fall symbolischen Sadismus zeigt wiederum, dass Noth-
zucbtsacte nicht selten auf sadistischer Basis beruhen1)«
Bereits veröffentlicht ist ein ganz analoger Fair von Kraf f t-Ebing,
in welchem ein Mann nur ein einziges Mal beim Coitus ein Wollust-
gefühl hatte, und zwar als er sich ein Stuprum gegen ein Mädchen
zukommen Hess. Kurze Zeit darauf übte er mit derselben Person
nach deren Einwilligung den Beischlaf aus, ohne dabei ein Wollust-
gefühl zu haben.
(In einem Ehescheidungsprocesse der Gräfin K. kam ein ähnliches,
noch nicht veröffentlichtes Moment zur Sprache. Ihr Gatte verlangte
von ihr, dass sie sich an ein eigens zu diesem Zwecke angefertigtes
Kreuz binden lasse, in welchem Zustande er sie gebraueben wollte,
da er nur bei Ausübung des Coitus an „willenlos gemachten Personen44
ein Vergnügen habe.)
1; Moll, Die contiitic .Sexualcmpfindung. 1891.
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Sexualpathologiftche Fälle. 221
Die deutsche Literatur zählt solche Fälle meistens zum Sadismus.
Anders der Franzose Raffalovich »):
„On a beaucoup abuse* en psycho-pathologie du sadisme et du
masochisme. Des qu'on dlcouvrit l'&trange familiarite' entre la volupte
sexuelle assouvie ou inassouvie et la cruauttf, la rage destructrice qui
s'empare de certains etres humains apres le plaisir sexuel ou qui le
remplace möme, on crut avoir une des clefs du probleme de la sexu-
alite\ Le vrai sadisme cependant est une folie criminelle qui selon
moi n'est qu'illusoirement H6e au faux sadisme litteraire ou psycho-
logique".
„L'homme qui enfonce des aiguilles ou des epingles dans le corps
de ses maftresses n'est pas du tout explicable de la meme raaniere
que lTiomme ironique ou irritable qui donne des piqüres d'amour-
propre aux femmes qui Faimentu.
Entre la cruaute* que Ton aime exercer et Pamour d'executer un
semblant de cruaute, il y a une difference fondamentale que les ob-
servations cliniques tendent ä obscurcir".
„L'homme qui reclame de ses maftresses de ne pas sc
donner mais de se laisser prendre nesaurait etreconfondu
avec le detrousseur de filles campagnardes, de fillettes, pari-
siennes ou autres. LTiomme qui recherche une factice con-
quSte qui'l sait qu'ilaura, ou qui s'amuseädes symboles
de victoire, est un faux sadique, un fatigu£, un ennuyö qui
demande aux rapports sexuelles un intCrft autre que le physique; le
detrousseur de campagne ou de fortification est un brutal; le minotaure,
le monstre qui de"vore les enfanta, qui ne peut avoir de volupte sexu-
elle sans la souffrance reelle et non symbolique de sa Yictime, est
le vrai sadique".
„Dans ce culte infernal, celui que cherche la souffrance morale
ou son symbole n'est qu'un idolatre, en dehors des vrais erflyants;
les vrais croyants ne peuvent se passer de la souffrance corporelle
reelle".
„II ne faut pas se tromper et prendre Fidolatre pour le croyant"
„L'un est taquin, vilain, ggo'iste, sans coeur, sans Timagination
de la Sympathie; l'autre est cruel, mechant, mauvais, avec une vio-
lente force d'imagination destructrice. Entre le couard, le läche des
laches, et le nerveux, le timide capable de toutes les belles actions, il
y a moins de distance qu'entre le vrai et le faux sadique".
Eine Entscheidung, welche von diesen sich diametral gegenüber-
1) Uraniune et Uni&exuaJite.
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XI. TÜRKJCL
stehenden Ansichten die richtige ist, lässt sich so allgemein nicht fallen,
denn in der Praxis will und muss jeder Fall auf Grund der concreten
Umstände und nach Erforschung der Psychogenese, nicht aber nach
äusserlichen Merkmalen entschieden werden.
Der Name ist ja, wie bereits erwähnt, schliesslich für die con-
creto Beurtheilung ganz gleichgültig.
III«)
Louis N., 38 Jahre alt, Sohn von Bauersleuten aus dem Süden Frank-
reichs. Seine Mutter war sehr bigott und litt seit ihrem 45. Jahre an ex-
statischen und visionären Krampfanfällen (la grande neuroseV).
Der Vater soll ein nur massiger (?) Alkoholiker gewesen und im Alter
von 58 Jahren an Pneumonie gestorben sein. Dieser Ehe entstammte
Louis N., welchem noch drei Geschwister folgteu. Von diesen sollen noch
2 Schwestern am Leben sein, die dritte Schwester, Marie N., durch Suicid
im 14. lebenswahre aus Furcht vor Strafe ihrem Leben ein Ende gemacht
haben. Ueber die Kindheit und den Schulgang des Louis N. ist mir nichts
Näheres bekannt.2)
Mit 1 7 Jahren übersiedelte er in die grossere Industriestadt MM wo er
sich als Commis, dann als Copist und Schreiber bei einein Rechtsanwälte
seinen Lebensunterhalt erwarb.
Ungefähr in seinem 20. Lebensjahre machten sich neurasthenischc Be-
sehwerden stärker fühlbar (Zwangsvorstellungen, z. B. Buchstabenkrankbeit
und Zwangshandeln); er wendet sich an einen Arzt, welchem er mittheilt,
dass schon vor oder kurz vor der Pubertät der Anblick be-
trübter oder erschreckter Gesichter für ihn mit dem Impulse
zu lachen verbunden war, dass aber dieses Lachen mit seiner jewei-
ligen, psychischen Stimmung keineswegs contraatirte, wie dies meist bei
,Zwangshandelntt vorzukommen pflegt, sondern, dass er dergleichen An-
blicke psychisch stets als belustigend empfunden habe.
An den ersten Fall dieses positiv mit Lustgefühlen betonten Anblickes
könne er sich nicht erinnern, er falle aber lange vor seine Ueberaiedlung
nach M.
Ueber Befragen giebt er an, dass zur Zeit der Pubertät sich
zu dem bisherigen Lustgefühle, welches sich in .Lachen Luft
machte", auch sexuelle, ihm bewusst werdende Lustgefühle
gesellten. Er hatte jedoch auch ohne Anblick von depressiven Affeoten
sexuelle Libido beim Anblick üppiger Frauengestalten gehabt, nur sei die-
selbe mächtiger in der erwähnten Combination aufgetreten und sei er „seinem
Begehren dadurch entgegengekommen", dass er sich derartige Vorstellungen
jwychisch reproducirte.
1) Ich verdanke diesen noch uicht veröffentlichten interessanten Fall der
Liebenswürdigkeit des in der Krankcngescltichte erwähnten seither verstorbenen
französischen Arzte», den ich während einer Ferienreise in München zufällig
kennen lernte.
2) Da der erwähnte Arzt verstorben, konnte ich hierüber keine Nachrichten
erhalten.
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Sexualpathologische Fülle.
Er nennt seine Empfindung hierbei: „un doux et merveilleux sentiment".
Er habe deshalb ungefähr in seinem 15. oder 16. Jahre seine zwei
Schwestern beim Ankleiden oder schlafend gerne überrascht, nicht um Nudi-
täten zu sehen, sondern nur, weil er bei deren erschrecktem Aufschrei leb-
haftes Wollustgefühl, einige Male verbunden mit Ejakulation, gehabt habe.
Bis zu seinem 19. Jahre habe er wohl onanirt, aber keinen normalen Co-
itus gepflogen.
Louis N., dessen geistige Fähigkeiten in intellectueUer Hinsicht keine
wesentlichen Defecte aufweisen sollen, findet später als Detectiv, ob im
öffentlichen oder privaten Dienste, konnte ich nicht erfahren, Anstellung und
wird zur Ueberwachung von Ladendiebstählen verwendet Mit 30 Jahren
lässt sich Louis N. ärztlich untersuchen, wobei die erwähnten Einzelheiten
durch Befragen in Erfahrung gebracht wurden.
Ueber sein derzeitiges sexuelles Leben antwortet er ausweichend und
wird misstrauisch, erklärt, er sei lediglich gekommen, um sich untersuchen
zu lasen, ob er nicht an Tabes leide.
Acht Jahre nachher wird er wegen eines peinlichen Missgriffes, be-
dangen durch Beschuldigung der Gattin eines hohen Beamten, einen Dieb-
stahl versucht zu haben, aus seiner Stellung entlassen. Er wendet sich nun
neuerlich an den Arzt mit der Bitte, ihn zu hypnotisiren oder zu diesem
Behufe nach Paris zu Charcot zu begleiten. Er eröffnet über Befragen,
das» sich sein Znstand verschlimmert habe, dass er nur mehr
beim Anblicke grosser psychischer Angstzustände sexuelle
Erregung verspüre, dass er daher, wenn er nicht genügend
wirkliche Diebe ertappte, ganz unschuldige Personen weib-
lichen Geschlechts wegen angeblich versuchten Diebstahles
anhalten und verhaften liess, um sich an ihren vor Schreck und Auf-
regung verzerrten Gesichtern zu weiden, wobei Ejaculation eintrete. Auch
Hinrichtungen weiblicher Personen mitanzusehen, verursache ihm die
gleiche Wollust, aber auch hier sei es nur die Todesangst der Delinquentin,
die ihn errege, während er zu sensibel sei, um dem eigentlichen Hinrichtungs-
acte zusehen zu können. Auch seine Zwangsvorstellungen (Tiefenschwindel,
Suiridimpulse) quälen ihn bei Tag und in den schlaflosen Nächten. Er
erhielt eine Empfehlung an Charcot, erhängte Bich jedoch vor Antritt der
Heise nach Paris.
Dieser letzte Fall verdient besonders die Aufmerksamkeit des
Kriminalisten, denn er ist ein werthvoller casuistischer Beitrag zur
Psychopathologie der Anzeige, einem Capitel der Kriminalpsychologie,
welchem bisher entschieden zu wenig) Beachtung geschenkt wurde.
XII.
Statistisches über das Lynchen in Nordamerika.
Von
Dr. B. A. Spitzka in New-York.
(Mit 1 Curve.)
Die interessante Notiz Dr. Näcke's (dieses Archiv, S. 171 — 173)
bedarf einer vielleicht unwesentlichen Berichtigung. Die Behauptung-
<lass das Lynchen in neuerer Zeit zu- statt abnimmt, entspricht näm-
lich den Thatsachen nur ungenau. So z. B. hat in dem letzten Jahr-
zehnt das Lynchen bedeutend abgenommen, was allerdings blos epi-
sodisch aufgefasst werden könnte, da die Statistik eine Art periodische
Schwankung, wie man es ja oft im Kriminal- und Irrsinnswesen findet,
zeigt Unmittelbar nach dem Bürgerkrieg (1860—65) wurden auf-
fallend viele Menschen gelyncht, und zwar beinahe ausschliesslich
Neger. Dann aber nahm das gesetzlose Wesen beträchtlich ab, um
wieder im Anfang der 90 er Jahre zeitweilig zu steigen. Die nach-
stehende Tabelle (I) enthält sämmtliche bekannt gewordenen Lynch-
fälle, sowie die Mordthaten und die Anzahl der gesetzlich zum Tode
Verurtheilten in den Jahren 1886 — 1901.
Tabelle I.
Jahr.
Lynchings.
Gesetzlich
verurtheilt.
Mordthaten.
1886
133
83
1,449
18*7
123
79
2,335
18S8
144
87
2,184
1889
175
98
3,567
1890
127
102
4,290
1891
192
123
5,906
1892
236
107
6,791
1893
200
126
6,615
1894
190
132
7,747
1895
171
132
7,900
1896
131
122
10,652
1897
160
128
9,520
1898
127
109
7,840
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Statistisches über das Lynchen in Nordamerika.
225
Mordtliatcn.
6,225
5,637
V»
I>m,I>>7I^, 181*. IV.M 1-!'.' l.v.CM-'M 1 *.<>."» IS'JG Ifc»7 I81W ls'ifl PJ04I 1901
wLvnchingsu in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, lSSfi— 1901.
Die Curve (Fig. 1) zeigt, dass (trotz der beträchtlichen Zunahme
der gesammten Einwohnerzahl — 21 Proc. in dem Jahrzehnt 1890
bis 1900 — die hier nicht mit in Anbetracht genommen worden) eine
bedeutende Verminderung der „Lynchings" seit 1892 stattgefunden hat.
Das Minimum wurde im Jahre 1899 erreicht, und steigt seitdem all-
mählich wieder. Es wird nach Jahren interessant sein, nachzuforschen,
ob diese Steigerung fortläuft, um wieder zum gewöhnlichen Procent-
satz zurückzufallen. Die hohe Zahl der Lynchings in den Jahren
1891 — 1893 ist sehr auffallend und erinnert an eine Art Periodicität
nach Art gewisser endemischer Erscheinungen. Auch ist die relativ
grosse Anzahl der gelynchten Weissen in dieser Periode bemerkens-
werth, nämlich 69 von 195 im Jahre 1891 oder 35,4 Proc. In den
Jahren 1898 und 1901 waren blos 18,1 und 19 Proc. Weisse. Auch
wurden in dem bewussten Jahr (1891) 6 Frauen gelyncht! Im Jahre
1890 auch 1 Frau. (S. Tabelle II.)
Tabelle II.
(Gelynchte nach Rasse und Geschlecht.)
Im Jahre
: 1890
1891
1898
1901
90
121
102
107
. 31
09
23
4
2
2
1
Chinesen
2
1
Mexikaner
1
120
195
127
135
(Darunter
waren
weiblich :)
1
6
J*r. 1^ £Ä
1899 107 131
1900 115 — ?
1901 135 — ?
226
XII. Spitzka
Wie Dr. Näcke bemerkt, finden die meisten Lynchings in den
Südstaaten statt; so waren es 1898, 118 solche von 127; in 1901,
121 von 135. In dem letztgenannten Jahre gab es 16 Fälle in
Mississippi, 15 in Alabama, 15 in Louisiana, 14 in Georgia, 12 in
Tennessee und 11 in Texas; also 83 in nur 6 Staaten mit 12 Millionen
Einwohnern. Die beste Erklärung hierfür liegt in der Thateache, dass
über 92,5 Proc. der Neger sich in den 16 Südstaaten, wo der Rassen-
hass am stärksten ist, befinden.
Die weitverbreitete Meinung, das die Neger meistens wegen un-
sittlichen Angriffs auf Frauen gelyncht werden, ist irrthümlich. Die
„Lynchers" selbst verbreiten diese Ansicht zur Erklärung und Be-
schönigung ihrer Handlungen. Unter den 127 Personen (darunter
102 Neger), die in 1898 gelyncht wurden, gab es blo* 16, welche
solchen Angriffes beschuldigt waren, 7, einen solchen versucht zu
haben und 1, welcher der Mitschuld verdächtig schien; also 24 im
Ganzen — 18,9 Proc. Wegen Mordes wurden 61, des Mordes ver-
dächtig 16 und wegen Diebstahls 6 weitere gelyncht 2 armselige
Geschöpfe wurden „irrthümlicher Weise" von dem rabiaten „Moba
getödtet. Als weitere Gründe wurden angegeben: Schweinediebstahl,
freches Benehmen gegen einen Weissen, Bestellung eines Glases Soda-
wasser, Selbstverteidigung gegen den Angriff eines Weissen u. s. w.
Brannte zum Beispiel eine Scheune nieder und verrauthete man diesen
oder jenen rNiggcru als den Brandstifter, so knüpfte der „Mobu ihn
am ersten besten Baume auf und spickte den Körper voll Kugeln.
Am Pfahle wurden wenigstens 14 Neger im Zeiträume 1893—1901
verbrannt Doch muss hier hervorgehoben werden, dass solche grau-
same Misshandlungen und Torturen, wie sie in dem citirten Bericht
der Dresdner Nachrichten (dieses Archiv, S. 171) erwähnt sind, wahr-
haftig äusserst selten vorkommen, und in diesem Falle nur in den
schlimmsten und verwildertsten Gregenden. In dem T,Mob"-wesen der
Südstaaten kommt die bete hu raaine oft schnell zum Erwachen;
die Weissen (besonders die niederträchtige Art, die man „White
Trash"1) nennt) sind nur zu flinkfertig mit dem Schiesseisen und
dem Galgenstrick. Dass die lose Gesetzesausführung in den Süd-
staaten daran viel Schuld trägt, ist unzweifelhaft; doch wird auch
oft eine „Lynchingbee" durch das brutale Element zum Jux orga-
nisirt und dann fällt oft ein ganz Unschuldiger in die Hände des
aufgeregten Lynchmobs. Unter solchen Umständen hat natürlich
ein wirklicher Verbrecher wenig Hoffnung, davon zu kommen, da-
1) Weisser Abschaum, resp. Abfall; sogen. „Grobzeug-.
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Statistisches über das Lynchen in Nordamerika.
227
neben der Unschuldige seinem Schöpfer danken kann, falls ihm nichts
„ Lynchiges" passirt
Obgleich die Ne^erfainilien ziemlich kinderreich sind, vennehrt
sich die Basse doch viel weniger als die weisse; ihre Anzahl ist des-
halb — besonders seit dem Bürgerkrieg — relativ weniger und weniger
geworden. Dies ersiebt man aus der folgenden Tabelle III (nach
„Statistics of the Negroes in the United States", v. H. Gannett, Balti-
more, 1894). Im Aussterben sind die Neger zwar nicht, doch ist die
nNeger-Frage" nicht das drohende Gespenst, als welches sie früher
♦.•rschien.
Verhältnisse zwischen der weissen und schwarzen Bevölkerung,
1790—1900.
Tabelle III.
Jahr.
1790
1800
1810
1820
1830
1840
1850
1860
1870
1880
1890
1900
80,73
81,12
80,97
81,61
81,90
83,16
84,31
85,62
87,11
86,54
87,80
88,41
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XIII.
Körperverletzung dnrch Röntgenstrahlen.
Vom
Ersten Staatsanwalt Nessel in Hannover.
Ein juristisch wie medicinisch gleich interessanter Fall wurde
von der Strafkammer des Landgerichts Hannover abgeurtheilt Er
führte zur Bestrafung eines Arztes wegen fahrlässiger Körperverletzung
begangen unter Verletzung seiner Berufspflicht (§ 230 Abs. 2 R.StG.B.).
Der Sachverhalt ist dieser:
Eine 35 Jahre alte Dame war mit einem bartartigen Haarwuchs
am Kinn behaftet Bereits 1896 wurde sie dieserhalb von dem Arzt
N. N. behandelt, welcher mittelst Elektricität jeden Haarbalg einzeln
ausbrannte und dadurch auch den Erfolg erzielte, dass die Haare
schwanden und dauernd beseitigt schienen. Allein nach gewisser Zeit
wuchsen die Haare vermehrt wieder. — Die Dame las in der Zeitung,
dass es Aerzten gelungen sei, abnormen Haarwuchs durch Röntgen-
strahlen zu beseitigen. Sie wandte sich daher aufs Neue an den
schon erwähnten Arzt, der sich als Specialisten auf dem Gebiete der
Röntgenstrahlen-Therapie bezeichnete. Dieser versicherte ihr, dass er
schon in 12 bis 15 Fällen Patienten von gleichartigen Leiden durch
Röntgenstrahlen befreit hätte. Nach sechs- bis achtmaliger Behandlung
werde der Haarwuchs ohne sonstige nachtheilige Folgen beseitigt sein.
Daraufhin willigte sie im Januar 1900 in die vorgeschlagene Kur,
die in drei Perioden stattfand: 1) vom Januar an 7 Wochen lang,
dann 4 — 6 Tage Unterbrechung, demnächst 2) 27 Sitzungen durch
13 Wochen mit Unterbrechung von August bis October, 3) von Mitte
October bis 3. November. — In dem ersten Kurabschnitt geschahen
etwa 17 Bestrahlungen von 15—18 Minuten, zuerst 3 Mal, dann 2 Mal,
zuletzt 1 Mal in der Woche. Mitte März stellten sich leichte Röthungen
am Halse, im Gesicht und namentlich dem Kinn der Patientin ein.
Deshalb die mehrtägige Unterbrechung. — Hierauf 27 Bestrahlungen,
wie früher; nach einigen Sitzungen leichte, bald aber wieder ver-
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Körperverletzung durch Röntgenstrahlen.
229
schwindende Verbrennungserscheinungen. Der Haarwuchs aber ver-
schwand, sodass der Arzt im August die Kur für beendet erklärte.
Nach wenig Wochen trat indessen Haarwuchs, wenngleich vermindert,
wieder auf. Mitte October wurde die Kur deshalb fortgesetzt Der
Arzt erklärte , er werde auf Grund von Mittheilungen, die ihm auf
dem Pariser Aerztecongress geworden, nunmehr häufigere und längere
Bestrahlungen vornehmen, womit die behandelte Dame einverstanden
war. Dies geschah nun — 2 Tage ausgenommen — täglich. Es
stellten sich schon am 27. October Hautverfärbungen ein. Trotzdem
erfolgten weitere Bestrahlungen. Die Röthungen der Haut verstärkten
sich und verbreiteten sich auf Hals und Brust; die Behandlung ging
dennoch bis zum 3. November weiter, an welchem Tage das Kinn
sich hochroth färbte, die Lippen schwollen und weiss wurden. Der
Arzt sah dieses alles wohl, bestrahlte aber die Patientin nochmals,
„weil der Erfolg so gut im Gange sei", allerdings unter Verwendung
einer Schutzvorrichtung für die Lippen. — Nach dieser letzten Sitzung
verschlimmerte sich aber der Zustand des Fräuleins derartig, dass ihr
Vater ihre weitere Behandlung untersagte. Die Schwellung der Lippen
steigerte sich, andere Gesichtstheile schwollen auch an. Es traten
heftige Gesichtsschmerzen ein, sodass am 8. November derselbe Arzt
zu ihr gerufen wurde. Dieser constatirte erhebliche Schwellung des
ganzen Gesichts vom Auge bis unter das Kinn, nannte dies eine leichte
Verbrennung, die er in 4—6 Wochen zu heilen versprach. Er ver-
ordnete mildernde Salben. Die Dame wandte sich wegen ünerträg-
lichkeit der Schmerzen Mitte November an einen ihr verwandten
Zahnarzt, der ihr einmal Carbolumschläge applicirte. Ende Januar
gab der bisher genannte Arzt wegen unerfreulicher Auftritte mit dem
Vater des Fräuleins deren Behandlung auf. Andere Aerzte traten ein,
stellten eine schwere Verbrennung (dritten Grades) fest und vermochten
erst nach Monaten die heftigen Schmerzen der Patientin zu beseitigen.
Die Heilung ist bis heute aber keine vollständige, vielmehr sind an
Kinn, Hals und Brust geröthete Wundflächen mit Narbenbildungen
verblieben, die entstellend wirken.
Auf Grund eines Gutachtens des Medicinalcollegiums der Provinz
und eines solchen der Königlichen Wissenschaftlichen Deputation für
das Medicinalwesen zu Berlin hat die Strafkammer zunächst objectiv
festgestellt, dass die schweren Verbrennungen der Dame durch das von
dem angeklagten Arzte angewendete Heilverfahren mittelst X-Strahlen
verursacht seien. Die vom Angeklagten hiergegen gemachten Ein-
wendungen, dass der Zustand seiner Patientin durch unzweckmässige
Behandlung späterer Aerzte, namentlich auch durch die einmaligen
XIII. Ni
Carbolumschlage erheblich verschlimmert sei, werden als rechtlich und
^tatsächlich belanglos erachtet; rechtlich, weil die etwaige concurrirende
Fahrlässigkeit Dritter die Strafbarkeit dessen nicht beseitige, der durch
sein eigenes fahrlässiges Handeln den Erfolg mit herbeigeführt habe,
— thateächlich , weil nach den medicinischen Gutachten keines der
von anderer Seite angewendeten Mittel die bereits eingetretene Ver-
brennung verschlimmert habe. Namentlich sei nach dem Obergntachten
das Sichsteigern der Krankheitserscheinungen während der spateren
sachgemässen Behandlung eine schon mehrfach bei Röntgenstrahlen-
Verbrennungen gemachte Beobachtung.
Anlangend die subjective Seite, so ist in der Behandlung mit
X-Strahlen an und für sich, sowie in der Art ihrer Anwendung in
der ersten und zweiten Kurperiode besonders eine Fahrlässigkeit nicht
gefunden; auch ist die forcirte Benutzung derselben Mitte October
nicht als Kunstfehler angesehen. Ferner ist der Annahme der Anklage
dahin nicht beigetreten, dass der Angeklagte fahrlässig handelte, indem
er es unterliess, seine Patientin auf die besondere Gefährlichkeit ver-
stärkter Anwendung von X-Strahlen hinzuweisen. Dagegen folgt der
Richter dem Gutachten der genannten Collegien dahin, dass der An-
geklagte insofern fahrlässig handelte, als er Ende October trotz Auf-
tretens von Verbrennungssymptomen erheblicher Art die Bestrahlungen
fortsetzte. Ende October durch seine Patientin auf die Gesichts-
verfärbung mehrfach aufmerksam gemacht, wäre es Pflicht des An-
geklagten gewesen, die Dame einer eingehenden UnterBuchung, nicht
blos, wie geschehen, bei Auerlicht, sondern erneut auch bei Tageslicht
zu unterziehen. Die Verbrennungserscheinungen hätten ihm bei An-
wendung gehöriger Sorgfalt nicht entgehen können, er hätte dann die
Bestrahlungen, wie in den ersten Abschnitten des Heilverfahrens, so
lange aussetzen müssen, bis die Erscheinungen gänzlich geschwunden
waren. Tbat er das, wie festgestellt, nicht, setzte er vielmehr die
„forcirte" Behandlung ohne ausreichende Unterbrechung fort und hielt
er selbst dann nicht inne, als er am 3. November die weisse Färbung
und Schwellung der Lippen sah, so beging er, wie das Obergutachten
der Wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen in Ueber-
einstimmung mit dem gerichtsärztlichen Gutachten ausführt, einen den
anerkannten Regeln der Wissenschaft zuwiderlaufenden Kunstfehler,
durch den er die vorerwähnte, sich als Körperverletzung darstellende
schwere Verbrennung verursachte.
Bei der erforderlichen Sorgfalt habe er auch diesen Erfolg als
mögliche Folge seines Thuns vorhersehen können. Denn wenn es
ihm bei dem heutigen Stande der wissenschaftlichen Forschung über
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Korperverletzung durch Röntgenstrahlen
231
Wesen und Wirkung von X-Strahlen auch nicht möglich gewesen sei,
die eingetretene schwere Verbrennung in ihrer concreten Erscheinungs-
form vor Augen zu haben, so hätte er doch sich sagen müssen, dass
fortgesetzte Anwendung solcher Strahlen eine einmal bestehende Ver-
brennung unter allen Umständen steigern und in höhere Verbrennungs-
grade überführen werde.
Die Behauptung, dass Specialisten in Fachzeitschriften Fortsetzung
der Bestrahlung auch bei geringer Verbrennung der Haut anriethen,
und dass dieses auch auf dem Pariser Aerztecongress empfohlen sei,
könne den Angeklagten nicht schützen. Denn es sei in jedem Einzel-
falle selbstständig die Anwendbarkeit solcher Methode zu prüfen und
dann jedenfalls auszusch Hessen, wenn die Empfindlichkeit der Haut
des Patienten sie nicht vertrüge. Derartige besondere Empfindlichkeit
sei dem Angeklagten vorliegenden Falls an seiner Patientin im Laufe
der Cur immer wieder vor Augen getreten.
Auch die Einwilligung der Dame in die fortgesetzte Bestrahlung
schliesse die Strafbarkeit des Angeklagten nicht aus. Denn diese Ein-
willigung sei nur unter der Voraussetzung sachgemässer Behandlung
und des Nichteintritts des concreten rechtsverletzenden Erfolges ge-
schehen.
Das Reichsgericht hat am 4. December 1902 die Revision des
Angeklagten gegen dieses Urtheil verworfen. Der Angriff namentlich,
es sei widerspruchsvoll und unbegründet, das Verfahren forcirter Be-
strahlung als einen Knnstfebler anzusehen, obzwar festgestellt werde,
dass ärztliche Specialisten diese Therapie trotz Röthung und anderer
Merkmale minderwerthiger Verbrennung empfehlen, ist mit der Be-
gründung zurückgewiesen, diese Empfehlung habe schon wegen ihrer
aus der Natur der Sache sich ergebenden Unbestimmtheit den An-
geklagten der Verpflichtung nicht entheben können, die Besonderheit
des einzelnen Falles, also bei der von ihm behandelten Dame deren
Hautempfindlichkeit zu beachten. Dass die« es nicht geschehen sei,
habe der erste Richter einwandsfrei für erwiesen erachtet
XIV.
Vormundschaft über Verbrecher.
Von
Werner Bosenberg,
Staatunwalt in Straubarg 1. E.
Die Ehefrau Weibel , Besitzerin eines Bauernhofes in der elsässi-
schen Landgemeinde Batzendorf, hat aus erster Ehe eine 33jährige
Tochter Katharina, aus zweiter Ehe einen 18 jährigen Sohn Joseph;
beide Kinder leben zusammen im Hause ihrer Mutter. Am 21. August
1 902 gebar die Tochter Katharina ein uneheliches Kind. Als Erzeuger
desselben bezeichnete sie ihren Stiefbruder Joseph, der sie angeblich
verführt habe. Joseph Weibel gab zu, mit seiner Stiefschwester ge-
schlechtlich verkehrt zu haben, behauptete jedoch, die Verführung sei
von der Stiefschwester ausgegangen, welche 15 Jahr älter sei und
schon vor 6 Jahren ein Mal unehelich geboren habe. Gegen beide
Geschwister wnrde Voruntersuchung wegen Blutschande eingeleitet.
Im Laufe derselben entstanden Zweifel über die Zurecbnungsfähiirkeit
der Angeschuldigten.
Die Katharina Weibel kann 2 und 2 zusammenzählen, 4 und 4
dagegen nicht Zehn Pfennige und fünf Pfennige vermag sie nicht
zusammen zu rechnen ; sie unterscheidet aber die verschiedenen Münz-
sorten : Zehn- und Fünf-Pfennigstücke, auch Einmarkstücke. Sie weiss,
dass wir „ditschtt reden; von der Existenz einer französischen Sprache
hat sie keine Vorstellung. Die Stadt Hagenau, welche in der Nähe
ihres Heimathdorfes liegt, ist ihr bekannt; dagegen sind Elsass-
Lothringen, Deutschland, Frankreich und der Kaiser ihr unbekannte
Begriffe. Sie kennt nur das ganz Naheliegende und Alltägliche; alle
Dinge, zu deren Verständniss Ueberlegung und Combination gehören,
sind ihr fremd.
Der Bruder Joseph Weibel besitzt eine etwas höhere Intelligenz.
Ein Einmarkstück kennt er allerdings nicht; so viel Geld hat er nach
seiner Behauptung noch nie gehabt Er rechnet aber richtig 54-5 + 1
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Vormundschaft über Verbrecher.
Pfennige = 11 Pfennige. Bei der Addition von 8 -+-8 Pfennigen triebt
er zuerst 18, später aber richtig 16 Pfennige als Resultat an. Der
Kreis Hagenau, in welchem sein Heimathdorf liegt, ist ihm bekannt;
für den Höchsten im Kreise hält er den Herrn Pfarrer. Was Elsass-
Lotli ringen ist, kann er nicht näher beschreiben; dagegen weiss er,
dass der Rhein ein Fluss mit vielem Wasser und mit einer Brücke
ist, dass Strasbourg eine Stadt ist und dass in Deutschland der Kaiser
regiert
Ueber den Geisteszustand der beiden Angeschuldigten wurde das
Gutachten eines Sachverständigen erhoben. Letzterer erklärte, die
Katharina Weibel sei ganz unzurechnungsfähig, die Zurechnungs-
fäbigkeit des Joseph Weibel sei zweifelhaft; jedenfalls müsse an-
genommen werden, dass Joseph Weibel, der zur Zeit des geschlecht-
lichen Verkehrs mit seiner Schwester erst 17 Jahr alt war, die zur
Erkenntniss der Strafharkeit erforderliche Einsicht nicht besessen habe.
Auf Grund dieses Gutachtens wurde Joseph Weibel von der Straf-
kammer freigesprochen und seine Unterbringung in einer Erziehungs-
oder Besserungsanstalt angeordnet
Dieser Fall giebt zu folgenden Betrachtungen Anlass:
Joseph Weibel darf nur bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
in der Erziehung»- oder Besserungsanstalt festgehalten werden (§ 56
Absatz 2 StG.B.). Nach seiner Entlassung, welche spätestens in
hj% Jahren erfolgen mass, kann er den geschlechtlichen Verkehr mit
seiner Stiefschwester wieder aufnehmen und zahllose schwachsinnige
Kinder- erzeugen. Die Gerichts- und Polizeibehörden haben kein Mittel,
um gegen die Geschwister Weibel wegen Blutschande einzuschreiten.
Bestraft können die genannten Geschwister auch in Zukunft nicht
werden. Die Katbarina Weibel wird ihr ganzes Leben hindurch un-
zurechnungsfähig bleiben und die Zweifel, welche an der Zurechnungs-
fähigkeit des Joseph Weibel bestehen, genügen, um eine Verurtheilung
desselben auszuscb Hessen (Entscheidungen des Reichsgerichts in Straf-
sachen Bd. 21 8. 131). In eine Irrenanstalt kann die Katharina Weibel
gleichfalls nicht gesperrt werden. Die Familie Weibel wird die Unter-
bringung niemals beantragen, weil sie die Arbeitskraft der Katharina
Weibel nicht entbehren will; die Polizeibehörde darf die Unterbringung
nicht anordnen, weil die Katharina Weibel nicht gemeingefährlich ist
Dagegen ist es möglich, die Aufnahme der Katharina Weibel in eine
Pflegeanstalt herbeizuführen. Die Staatsanwaltschaft kann die Ent-
mündigung wegen Geistesschwäche beantragen. Das Gericht kann
diesem Antrage stattgeben und der Katharina Weibel einen Vormund
bestellen. Der Vormund hat für die Person des Mündels zu sorgen
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234
XIV. Rodenberg
und den Aufenthaltsort desselben zu bestimmen. Der Vormund der
Katharina Weibel ist also befugt, die Letztere in einer Pflegeanstalt
unterzubringen. Will er von dieser Befugniss Gebrauch machen , so
entsteht sofort die Frage: „Wer bezahlt die Kosten der Unterbringung?"
Die Entmündigte selbst besitzt kein Vermögen. Die Mutter Weibel ist
nicht verpflichtet, die fraglichen Kosten zu tragen, weil ihre Tochter
im Stande ist, sich selbst zu ernähren (§ 1602 B.O.B.). Die Gemeinde
kann zur Erstattung der Pflegekosten gleichfalls nicht gezwungen
werden; in Elsass- Lothringen gilt noch das alte französische Gesetz
vom 24. Vendemiaire des Jahres II, welches lediglich eine moralische
Verpflichtung der Gemeinden zur Unterstützung ihrer kranken und
hülfsbedürftigen Angehörigen kennt1). Der Bezirk bat allerdings
Mittel, welche zur Unterhaltung der Pflegehäuser bestimmt sind; allein
diese Mittel sind doch nur beschränkt. Dieselben müssen in erster
Linie zur Unterstützung von arbeitsunfähigen Personen verwendet
werden; für die Unterstützung arbeitsfähiger Personen bleibt in der
Regel nichts übrig. Der Staat überlässt die Sorge für die Pflegehäuser
den Bezirken; er selbst leistet keine Beiträge für den Unterhalt der
genannten Anstalten. Es ist also möglich, aber zugleich sehr unwahr-
scheinlich, dass die körperlich gesunde, arbeitsfähige und arbeitswillige
Katharina Weibel, welche ein sicheres Unterkommen bei ihrer Mutter
hat, überhaupt in einer Pflegeanstalt Aufnahme findet
Nehmen wir nun an, die Katharina Weibel hätte denselben Grad
von Intelligenz, wie ihr Bruder Joseph, so wäre sie im Stande, ihre
Angelegenheiten als Dienstmagd oder Tagelöhnerin in den kleinen
Verhältnissen ihres Heimathdorfes selbst zu besorgen. Ein genügender
Grund zur Entmündigung läge nicht vor (§ 6 Ziff. 1 B. G. B.); ein
Vormund könnte nicht bestellt werden ; ein Zwang zur Unterbringung
der Katharina Weibel in eine Pflegeanstalt dürfte nicht ausgeübt werden.
Die Vorschriften des positiven Rechts reichen also nicht aus, um
zwei Geschwister, deren Zurechnungsfähigkeit nicht festgestellt werden
kann, an der fortgesetzten VerÜbung des Vergehens der Blutschande
zu hindern!
Es entsteht nunmehr die Frage: welche Reformen sind erforder-
lich, um die geschilderten Mängel unserer Rechtsordnung zu beseitigen ?
Ein geeignetes Mittel, die Geschwister Weibel und andere, geistig
minderwerthige Personen unschädlich zu machen, bietet die Einführung
einer staatlichen Vormundschaft für alle diejenigen Verbrecher, bei
1) l'rtheil de* Olierlandesgerichtis Colmar in der Juristischen Zeitschrift fßr
Elsass-Lothringcn. 23. Bd. 8. 139.
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Vormundschaft über Verbrecher.
denen die Verhängung einer Freiheitsstrafe überhaupt keinen oder
wenigstens keinen ausreichenden Schutz gegen den Ruckfall gewährt.
v. Massow bat vorgeschlagen, die Rechtsnormen des Privatrechts
über die Bevormundung minderjähriger und geisteskranker Personen
auch auf grossjährige und zurechnungsfähige Verbrecher auszudehnen.
Bei Uebertretungen und kleinen Vergehen soll die Bevormundung einen
Ersatz für die Freiheitsstrafe bilden; bei grösseren Delicten soll die
Bevormundung eine Ergänzung der Freiheitsstrafe sein. Die Ent-
mündigung grossjähriger Verbrecher soll keine obligatorische Maass-
regel werden; vielmehr soll es ganz vom Ermessen des Gerichtes ab-
hängen, dieselbe in geeigneten Fällen auszusprechen. Wenn der gross-
jährige Verbrecher unter Vormundschaft gestellt wird, so erhält er
einen Vormund, der einerseits für den Verbrecher sorgt, andererseits
denselben beaufsichtigt. Der Vormund bestimmt die Wohnung und
die Arbeitsstelle seines Mündels; er entscheidet, wieviel Geld das
Mündel für sich und seine Familie verbrauchen darf; der Ueberschuss
des Lohnes und der sonstigen Einnahmen wird vom Vormund auf der
Sparkasse eingezahlt oder in anderer Weise zinsbar angelegt Der
Vormund schreibt auch vor, ob das Mündel Abends ausgehen darf
und wann es wieder heimkommen muss. Zuwiderhandlungen gegen
die Gebote und Verbote des Vormunds werden vom Gericht mit der
Disciplinarstrafe des Arrestes geahndet1).
Noch viel weiter gehen die Vorschläge, welche Professor Julius
Vargha in seinem Werke „Die Abschaffung der Strafkncchtschaft"
gemacht hat Vargha steht auf dem Standpunkt: alle menschlichen
Tbaten seien naturnothwendige Ereignisse; Jeder, der ein Ver-
brechen begehe, sei ein „Unglücklicher, den der Zufall mit dem
für seine momentane Widerstandskraft allzuheftigen Anreize zu einer
strafgesetzwidrigen Handlung heimgesucht habe, welchem er unter
den gegebenen Umständen unausweichlich unterliegen musste2); der
Verbrecher dürfe daher nicht als Bösewicht gemartert werden,
sondern müsse als Unglücklicher gezähmt und erzogen werden 3) ;
für den Unglücklichen solle die Strafe kein Uebel, sondern eine
1) v. Massow, Reform oder Revolution. 2. Aufl. 1S95. S. 125-12«.
Ferner: Die Stellung volljähriger Delinquenten unter Vormundschaft als selbst-
ständigo Strafart und als Zosatzstrafe , sowie die Ausdehnung und energische
Handhabung der Vormundschaft über Minderjährige als Praventivmittel. Blatter
für Gefängnisskunde. Redigirt von Wirth. 29. Bd. S. 3 -IS. 1^95.
2) Julius Vargha, Die Abschaffung der Strafknechtschaft. 1S96 97. 2. Bd.
S. 35, 718. 1. Bd. S. 235.
3) Derselbe, 2. Bd. S. 51t.
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XIV. ROSEXBER«
Wohlthat sein1). Das gerichtliche Verfahren — der Strafbevor-
mundungs-Process — wird von Vargha in zwei verschiedene Ab-
schnitte zerlegt: in das Straferkenntnissverfahren nnd in das Straf-
voll 8t reo kungs verfahren. Ersteres hat den Zweck, festzustellen a) ob
der Anpekla^rte eine gesetzlich verpönte Handlung begangen hat.
b) ob der Angeklagte einen abnormen, kriminell-gemeingefährlichen
Charakter besitzt Wird festgestellt, dass eine gesetzlich verpönte That
überhaupt nicht vorliegt, so spricht das Gericht den Angeklagten frei.
Wird festgestellt, dass eine gesetzlich verpönte That vorliegt, aber der
kriminell-gemeingefährliche Charakter des Thäters nicht für erwiesen
erachtet, so ertheüt das Gericht dem Angeklagten einen Verweis. Wird
zugleich die gesetzlich verpönte That und der kriminell -gemein-
gefährliche Charakter des Thäters festgestellt, so verurtheilt das Gericht
den Angeklagten zur Strafe der staatlichen Bevormundung 2). Das
Straf vollstreckungsverfahren bat den Vollzug der Bevormundungsstrafe
zum Gegenstand. Der als Vormund bestellte Straf vollzugsrichter»)
hat nach dem Grundsatz der Individualisirung gegen jeden Ver-
urtheilten diejenigen Beschränkungen der persönlichen Freiheit zu
verhängen, welche im speciellen Falle am wirksamsten sind4). Die
Einsperrung des Bevormundeten wird in der Regel überflössig oder
sogar schädlich sein, da die meisten Sträflinge auch ausserhalb eines
Gefängnisses tiberwacht, gezähmt und erzogen werden können*). Ueber
den Zeitpunkt, in welchem die Bevormundung aufhören soll, bat nicht
der Erkenntnissrichter, sondern der Strafvollzugsrichter zu entscheiden.
Letzterer wird den Sträfling nur dann aus der Vormundschaft entlassen,
wenn zuverlässige Gründe dafür vorliegen, dass der Sträfling nicht
mehr gemeingefährlich ist«).
Vargha macht also keinen Unterschied zwischen zurechnungs-
fähigen und unzurechnungsfähigen Thätern. Jeder, der den objectiven
Thatbestand einer strafbaren Handlung verwirklicht, wird unter Vor-
mundschaft gestellt, wenn er einen gemeingefährlichen Charakter bat.
Die Jugend-, Irren- und Sträflingsbevormundung sind lediglich Unter-
abtheilungen eines und desselben Rechtsinstituts, der staatlichen Vor-
mundschaft über gemeingefährliche Personen7).
Gegen die Vorgehläge von Massow sprechen folgende Bedenken:
Das persönliche Verhältniss zwischen dem Minderjährigen und seinem
1) Vargha, 2. Bd. 8. 163—164. 2) Derselbe, 2.Bd. 8. 508.
3) Derselbe, 2. Bd. S. 508. 4) Derselbe, 2. Bd. 8.504, 684.
5) Derselbe, 2. Bd. S. 511, «05, 678. 6) Derselbe, 2. Bd. S. 509.
7) Derselbe, 2. Bd. S. 45)6, 512, 684.
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Vormundschaft über Verbrecher.
Vormund ist ein ganz anderes als das persönliche Verhältnis* zwischen
dem Verbrecher und seinem Vormund. Der Minderjährige ist in Folge
seiner Jugend und Unerfahrenheit vielfach ausser Stande, Nahrung,
Kleidung und Obdach für sich zu beschaffen, sowie seinen Lebens-
unterhalt selbst zu verdienen. Er befindet sich daher in materieller
und moralischer Abhängigkeit von seinem Vormund. Hierzu kommt
das höhere Alter des Vormunds, seine sociale Stellung und das ver-
wandtschaftliche Verhältnis» , welches häufig zwischen dem Vormund
und dem Minderjährigen besteht Alle diese Umstände wirken zu-
-aramen, um den Vormund in den Augen des Minderjährigen als eine
liespectsperson erscheinen zu lassen, welcher der Minderjährige Achtung,
Rücksicht und Dank schuldig ist. Der Verbrecher hingegen hat in
den meisten füllen die Hülfe eines Vormunds gar nicht nöthig, um
sich Nahrung, Kleidung und Obdach zu verschaffen oder um seinen
Lebensunterhalt zu verdienen. Er wird die Einmischung eines Vor-
munds in sein Privatleben, in seine Wohnungs- und Arbeitsverhältnisse,
in seine Einnahmen und Ausgaben nicht als Wohltbat, sondern als
unnöthige Belästigung empfinden. Ein Verbrecher, der während einer
längeren Zuchtbaus- oder Gefängnisstrafe alle Lebensgenüsse entbehrt
hat, kann auch gar nicht geneigt sein, sofort nach wiedererlangter
Freiheit von einem fremden Manne sich vorschreiben zu lassen, wann
und wo er arbeiten soll, wieviel er sparen muss, wie lange er im
Wirtbshaus sitzen darf. Ein Verwandter des Verbrechers wird nur in
seltenen Fallen zum Vormund bestellt werden können, da die Ver-
wandten in der Regel demselben Milieu angehören wie der Verbrecher
und daher keine grössere Garantie gewähren als dieser selbst Eine
weitere Schwierigkeit bietet der Umstand, dass der Vormund des Ver-
brechers häufig ausser Stande ist, die Befolgung seiner Gebote und
Verbote zu controliren. Soll der Vormund etwa durch persönliche
Nachtbesuche sich überzeugen, ob ein trunksüchtiger Fabrikarbeiter
oder ein liederliches Ladenmädchen am Sonntag Abend um 10 Uhr
nach Hause gekommen ist? Er könnte dann leicht in Situationen
geratben, welche das Amt eines Vormunds zu einem sehr dornenvollen
machen würden! Gänzlich verdorben würde das persönliche Verhältnis»
zwischen Vormund und Verbrecher, wenn der Vormund wegen Ueber-
rretung seiner Gebote oder Verbote die Hülfe des Gerichts anrufen
wollte. Der Vormund, der gegen einen rohen und jähzornigen Ver-
brecher eine Arreststrafe wegen Ungehorsams erwirkt hätte, wäre
beständig der Gefahr gemeiner Beschimpfungen, vielleicht sogar brutaler
Misshandlungen von Seiten seines Mündels ausgesetzt. Die Bezahlung,
welche v. Massow den Vormündern der Verbrecher gewähren
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238
XIV. RosfENBEBG
will»), dürfte für die meisten dieser Vormünder nicht verlockend genug
sein, um freiwillig die Mühen, Sorgen und Gefahren auf sich zu nehmen,
welche mit der Beaufsichtigung von Verbrechern verbunden sind.
Endlich kommt noch ein letzter Punkt in Betracht: Wenn der
Vormund den Verbrecher überwachen soll, so muss der Verbrecher in
der Nähe des Vormunds bleiben. Der Baum, in welchem der Ver-
brecher arbeiten kann, ist also nur ein sehr beschränkter. Sache des
Vormunds soll es sein , dem Verbrecher Arbeit zu verechaf fen. Man
denke sich nun in die Lage eines Vormunds, der in den engen Ver-
hältnissen einer kleinen Stadt einem wegen Unterschlagung bestraften
Schreiber oder Reisenden, einem wegen Diebstahls verurtheilten Dienst-
mädchen oder Ladenmädchen ein Unterkommen verschaffen soll. Dem
Vormund wird eine Aufgabe zugemuthet, die er mit seinen schwachen
Kräften vielfach überhaupt nicht lösen kann. v. Massow sagt nun
freilich: die Schutzvereine werden dem Vormund helfen und im
schlimmsten Falle kann der Vormund den Verbrecher in die Arbeiter-
colonie schicken2). Allein an vielen Orten giebt es keine Schutz-
vereine; nicht jeder Schutzverein ist im Stande, Arbeit nachzuweisen;
manche Schutzvereine unterstützen nur „würdige" Verbrecher5). In
Arbeitercolonien finden nur männliche Personen Aufnahme; diese
Colonien sind die letzte Zuflucht aller schiffbrüchigen Existenzen;
zum dauernden Aufenthalte sind sie weder bestimmt noch geeignet.
Die Aufgabe, ständige und passende Arbeit für die bevormundeten
Verbrecher zu beschaffen, lässt sich nur dann bewältigen, wenn Staat
und Communalverband mit den Vormündern und freiwilligen Hülfs-
vereinen planmässig zusammenwirken. Die einfache Ausdehnung der
für Minderjährige und Geisteskranke geltenden Vorschriften auf gross-
jährige und zurechnungsfähige Verbrecher ist also unmöglich.
Die Theorie von Vargha enthält einen inneren Widerspruch.
Wenn Alles, was geschieht, unter den gegebenen Verhältnissen ge-
schehen muss, wenn Jeder dasjenige thut, was er unter den gegebenen
Verhältnissen thun muss4), so ist es nicht blos ungerecht, sondern
auch unlogisch, dem unglücklichen Thäter für seine nothwendige
Handlung einen gerichtlichen Verweis zu ertheilen 5). Der Verweis ist
1) Blätter f. Gefängnisskunde. 29. Bd. S. IS.
2) Ebenda. 29 Bd. S. 14.
3) Vgl. z. B. den IS. Jahresbericht des unterel rassischen Gefangenen-Fürsorge-
Vereins für 1901-1902. S. 10. nDie Aufgabe des Vereins besteht darin, w ürdigeu
entlassenen Gefangeneu die Rückkehr zu einem geordneten Lebenswandel zu
ermöglichen."
4» Vargha, >. Bd. S. 542. 5) Derselbe, 2. Bd. S. 503, 609, 6C3.
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Vormundschaft über Verbrecher.
23 ü
ferner bei Erwachsenen eine ganz zwecklose und wirkungslose Maass-
regel. Der Ansicht von Vargha, das gelinde Straf mittel des Verweises
bewähre sich erfahrungsgemäss vortrefflich *), kann die Ansicht von
Liszt entgegen gestellt werden, der mit vollem Recht sagt: „Für die-
jenigen, deren Ehrgefühl stumpf geworden oder niemals rege gewesen
ist, ist der Verweis des Richters eine Komödie ohne ernste Bedeutung,
für den Ehrliebenden ist er eine tiefe Verletzung, eine schwere Krän-
kung*12). Die Strafe des Verweises passt höchstens für jugendliche
Personen, deren Charakter noch in der Entwicklung begriffen ist Ob
der Verweis bei diesen etwas nützt, hängt zum grossen Tb eil von der
Persönlichkeit des Richters — von der Form und Würde seines Auf-
tretens, von seiner Fähigkeit und Geschicklichkeit, mit jungen Leuten
umzugehen — also von ganz zufälligen Umständen ab 3). Erwachsene
Personen dagegen sind keine Schulbuben; sie dürfen daher auch nicht
wie Schulbuben behandelt werden. Erwachsene Verbrecher werden
sich schwerlich durch einen Verweis abhalten lassen, von Neuem straf-
bare Handlungen zu verüben. Auch die Anordnung einer Vormund-
schaft wird keinen grossen Eindruck auf dieselben machen. Wenn
ihnen die Maassregeln des Strafvollzugsrichters unbequem werden, so
verschwinden sie einfach von dein Schauplatz ihrer bisherigen Thätigkeit
und tauchen an einem entfernten Orte unter falschem Namen wieder
auf. Eine Marterstrafe haben sie ja für ihren Ungehorsam nicht zu
befürchten; im schlimmsten Falle droht ihnen die „Wohlthaf* der
Bevormundung in geschlossenen Räumen! Vargha bestreitet, dass
die bestehenden Marterstrafen eine abschreckende Wirkung hätten;
das Motiv, welches die meisten Menschen von der Verübung strafbarer
Handlungen abhält, soll nicht die Furcht vor der Strafe, sondern
die Furcht vor dem Verbrechen sein4). Diese Meinung wird durch
die historische Tbatsache widerlegt, dass stets eine ungeheure Ver-
mehrung der strafbaren Handlungen eintritt, sobald die Polizei- und
Gerichtsbehörden durch Krieg oder Revolution in ihrer Thätigkeit
gehemmt bezw. gänzlich ausser Function gesetzt sind. Ein interessantes
Beispiel hierfür bietet die Zunahme der Forstdiebstähle in Elsass-
Lothringen während des Krieges von 1870—71. Als die deutschen
Truppen Elsass und Lothringen besetzten, verliess ein grosser Theil
der französischen Beamten das Land. Auch ein Theil der Forst-
beamten ging fort; die zurückbleibenden Forstbeamten reichten nicht
1) Vargha, 2. Bd. S.663.
2) Zeitachr. f. die geaammte Strafrechtswi^enscluift. <>. Bd. S. 777.
3) Ebenda. 22. Bd. S.51
4} Vargha, 2. Bd. S. 557.
240
XIV. Rosenberg
mehr aus, um die Waldungen zu beaufsichtigen. Bei manchen der
Zurückgebliebenen mag auch der Zusammenbruch der bisherigen
Staatsordnung den guten Willen zu einer energischen Handhabung
des Forstscbutzes beeinträchtigt haben. Die Folge dieser Zustände
war eine grosse Verwüstung der Wälder, sodass die deutsche Regierung
schliesslich Truppen gegen die Holzdiebe schicken musste1). Warum
haben nun dieselben Bauern, welche 1870 und 1871 Holz gestohlen
haben, nicht auch 1869 und 1872 Holz gestohlen? Offenbar sind sie
nicht durch die Furcht vor dem Verbrechen, sondern lediglich durch
die Furcht vor der Strafe zurückgebalten worden. — In den Jahren
1793 und 1794 haben zahlreiche Jakobiner in allen Theilen Frank-
reichs die abscheulichsten Verbrechen verübt; diese Verbrechen hörten
plötzlich auf, als Robespierre gestürzt und die Schreckensherrschaft
beseitigt wurde. Warum haben dieselben Menschen, die unter dem
Wohlfahrtsausschuss fortgesetzt gemordet, geraubt, geschändet und
erpresst haben, nicht auch unter dem Directorium, dem Consulat und
dem ersten Kaiserreich gemordet, geraubt, geschändet und erpresst?
Die Furcht vor dem Verbrechen hat sie ganz gewiss nicht abgehalten,
sondern einzig und allein die Furcht vor der Strafe!
v. Massow und Vargha begehen denselben Fehler. Beide
fassen die Vormundschaft über Verbrecher als ein Rechtsinstitut des
Privatrechts auf, welches denselben juristischen Charakter haben soll
wie die Vormundschaft über Minderjährige und Geisteskranke 2). Bei
der Behandlung von Verbrechern aber kann nicht das Interesse der
Individuen maassgebend sein, sondern nur das Interesse der Gesammt-
heit Die Rechtsnormen des Privatrechts gewähren dem Vormund und
dem Vormundschaftsgericht keine ausreichende Zwangsgewalt gegen-
über dem Mündel, wenn das letztere ein erwachsener und zurechnungs-
fähiger Verbrecher ist. Die Vorschriften über die Bevormundung der
Verbrecher müssen von dem Privatrecht vollständig getrennt und zu
einem selbstständigen Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts erhoben
werden. Die Vormundschaftsbehörde muss mit der Generalvollmacht
ausgerüstet werden, gegen den bevormundeten Verbrecher diejenigen
Beschränkungen der persönlichen Freiheit zu verhängen, welche durch
die besonderen Unistände des Falles geboten sind. Die genannte
Behörde muss also die Befugniss haben, den dauernden oder vorüber-
gehenden Aufenthalt des Verbrechers an bestimmten Orten zu ver-
1) Ltfning, Die Verwaltung des Generalgouvernements im Elsass. 1674.
S. 141— 143.
2) v. Massow, Reform und Revolution. S. 125; Blatter f. Gefängnisskunde.
29. Bd. S. 4. - Vargha, Die Abschaffung der Strafknechtschaft. 2. Bd. S. 496, b!2.
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241
bieten, z. B. den Aufenthalt yon Familienvätern, welche ihre minder-
jährigen Töchter oder Stieftöchter gern issbraucht haben, an dem Wohn-
ort ihrer Familie, sowie von gewerbsmässigen Heb lern an dem Orte
ihres früheren Geschäftsbetriebes, das Herumtreiben von Wilddieben
in Wäldern oder von Taschendieben auf Jahr- und Wochenmärkten,
den Verkehr von Raufbolden, Messerhelden, Spielern, Bauernfängern,
Dirnen, Zuhältern und Dieben in Wirtschaften u. s. w.1). Ein all-
gemeines Wirthshausverbot lässt sich natürlich nur in kleinen Orten
dnrchfubren; allein auch in grossen Städten kann das Wirthshausverbot
eine wirksame Maassregel sein, wenn dasselbe auf einzelne Locale
oder auf einzelne Olassen von Localen beschränkt wird. Dem gewerbs-
mässigen Glücks- oder Falschspieler kann z. B. der Besuch gewisser
Spielhöllen untersagt werden, der Dirne und dem Zuhälter der Besuch
gewisser Balllokale und Nachtcafe*s, dem Dieb und Einbrecher der
liesuch gewisser Verbrecherkneipen. — Die Vorraundschaftsbehörde
rnnss ferner befugt sein, den Aufenthalt von Verbrechern an bestimmten
Orten zu gebieten und jeden Wechsel des Aufenthaltsortes von ihrer
Genehmigung abhängig zu machen. Sie muss also berechtigt sein,
(tewohnheitsbettlern, Landstreichern, Dirnen, Zuhältern und anderen
arbeitsscheuen Personen den Aufenthalt in einer bestimmten Gemeinde
anzuweisen, desgleichen kranke und arbeitsunfähige Verbrecher —
Trunksüchtige, Epileptiker, Krüppel u. s. w. — in bestimmten An-
stalten unterzubringen. Das Zwangsdomizil des Verbrechers in einer
Stimmten Gemeinde setzt allerdings voraus, dass die Vormundschafts-
behörde im Stande ist, dem internirten Verbrecher innerhalb des an-
gewiesenen Bezirks regelmässige und passende Arbeit zu verschaffen.
Die Vormundschaftsbehörde kann solche Arbeit verschaffen, wenn ihre
«ocialpolitische Thätigkeit nicht blos von Vereinen und Oommunalver-
bänden, sondern auch vom Staate planmässig unterstützt und gefördert
wird. Der Staat bewirtschaftet Forsten und Domänen; er beutet Kohlen-
gruben und Steinbrüche aus; er betreibt Gewehr- und Munitionsfabriken,
Porzellan- und Tabakmanufacturen, Brauereien und Druckereien, Eisen-
werke und Sägemühlen; er verwaltet Eisenbahnen, Gefängnisse, Bade-
anstalten, Kranken und Waisenhäuser; er baut Strassen, Brücken, Ca-
näle, Häfen, Eisenbahnen, Kirchen, Schulen, Kasernen, Offizierkasinos,
Irrenhäuser, Strafanstalten, Gerichts- und Verwaltungsgebäude u. s. w.
Der Staat ist also in der Lage, arbeitsfähige Personen aus allen Klassen
der Bevölkerung — Städter und Landbewohner, industrielle und land-
wirthschaftliche Arbeiter, Dienstboten, Tagelöhner und Schreiber — in
1) Vgl. Vargha, 2. Bd. S. 667.
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242
XIV. Rosen berg
geeigneter Weise zu beschiifti^en. Es ist auch gar nicht schwierig,
den staatlichen Arbeitsnachweis für den einzelnen Fall zu regeln. Die
Vormundschaftsbehörden berichten alljährlich, wieviel hülfsbedürftige
Verbrecher vorhanden sind und welchen Berufsständen dieselben an-
gehören. Der Staat setzt sodann die Gesamintzahl der Verbrecher
fest, welche er in seinen Geschäftstrieben unterbringen will und ver-
theilt dieselben auf die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung: auf
die Forst-, Domänen-, Strassen-, Eisenbahn-, Bau-, Finanzverwaltung
u. s. w., hierauf bezeichnet er die Behörden und Beamten, welche die
Verbrecher anstellen, beschäftigen und überwachen sollen. Die Liste
der offenen Stellen wird nunmehr nach der Zahl der Einwohner oder
nach der Zahl der bevormundeten Verbrecher in Unterabtheilungen
zerlegt, welche den Unterabtheilungen des Staates — den Provinzen
und Bezirken — entsprechen. Die Vormundschaftsbehörde überweist
den unter ihrer Obhut stehenden Verbrecher, der nicht selbst Arbeit
finden kann, derjenigen Verwaltungsbehörde ihres Bezirks, welche eine
für den Verbrecher passende Stelle zu vergeben hat Sind alle ge-
eigneten Stellen im Bezirk besetzt, so müssen die Communalverbände
und die Htilfsvereine für das Unterkommen des Verbrechers sorgen.
Der Staat kann im Aufsichtswege dahin wirken, dass Communal-
verbände, Berufsgenossenschaften, Innungen, Gewerbevereine u. s. w.
den gemeinnützigen Bestrebungen der Vorraundscbaftsbehörde mög-
lichst entgegenkommen. Der Staat kann auch noch in anderer Weise
die Bemühungen der Vormundschaftsbehörde fördern: zahlreiche Bau-
unternehmer, Holzhändler, Militärlieferanten, Bahnhofsrestaurateure,
Domänenpächter u. s. w., die in ständiger Geschäftsverbindung mit
dem Staate stehen, sind in manchen Dingen auf den guten Willen
der Behörden angewiesen und daher auch ihrerseits geneigt, billige
Wünsche und Forderungen der Behörden zu berücksichtigen. Der
Staat kann nun diesen Personen bei Uebertragung von Arbeiten, Ab-
schluss von Lieferungsverträgen, Mieth- und Pachtverträgen die Ver-
pflichtung auferlegen, eine bestimmte Anzahl von bevormundeten Ver-
brechern, die ihnen von den Behörden überwiesen werden, in ihren
Betrieben zu beschäftigen. Werden alle diese Hebel in Bewegung
gesetzt, so wird die Vormundschaftsbehörde niemals in Verlegenheit
sein, arbeitsfähigen und arbeitswilligen Verbrechern ein geeignetes
Unterkommen zu verschaffen.
Die Vormundschaftsbehörde muss auch berechtigt sein, dem Ver-
brecher nicht blos örtliche, sondern auch zeitliche Beschränkungen
seiner persönlichen Freiheit aufzulegen, z. B. das Herumtreiben von Dir-
nen, Zuhältern, Einbrechern und Wilddieben zur Nachtzeit zu verbieten.
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Vonnundwhaft über Verbrecher.
243
Die Vormundscbaftsbehörde nmss endlich die Ermächtigung be-
sitzen, von dem Verbrecher den Nachweis regelmässiger Arbeit zu
verlangen und eine bestimmte Art der Beschäftigung vorzuschreiben.
Bei den sehr verschiedenartigen Elementen, welche unter den
Verbrechern sich befinden, ist natürlich nicht zu erwarten, dass alle
Verbrecher der Vormundschaftsbehörde blind gehorchen werden.
Manche Verbrecher werden an verbotenen Orten sich aufhalten ; andere
werden die ihnen zugewiesene Arbeit überhaupt nicht aufnehmen oder
sehr bald wieder niederlegen; viele endlich werden durch einen eigen-
mächtigen Wechsel ihres Wohnsitzes sich jeder Aufsicht zu entziehen
suchen. Es sind daher strenge Disciplinarmittel nöthig, um die Auto-
rität der Vormundschaftsbehörde aufrecht zu erhalten : Ordnungsstrafen,
Arrest1), vorübergehende Einsperrung in einer geeigneten Anstalt,
endlich — als ultima ratio — die zeitlich unbegrenzte Internirung in
einem Arbeits- oder Pflegehause. Nach dem Vorbild des französischen
Rechts, welches dem ministere public eine umfassende Mitwirkung
auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtbarkeit einräumte 2), empfiehlt
es sich, der Staatsanwaltschaft das Recht der Antragstellung und Be-
schwerde in allen Angelegenheiten der öffentlich-rechtlichen Vormund-
schaft zu gewähren. Den Verbrechern selbst muss natürlich ebenfalls
das Recht der Antragstellung und Beschwerde zustehen.
Selbstverständlich kann nicht jeder Mensch, der eine kleine
Polizeiübertretung begeht, unter Vormundschaft gestellt werden. Diese
Maassregel muss auf erhebliche Verletzungen der Rechtsordnung
sowie auf diejenigen Personen beschränkt bleiben, bei welchen das
öffentlichelnteresse eine dauernde Ueberwachung erfordert Die
Aufhebung der Vormundschaft ist zulässig, wenn der Bevormundete
durch längere gute Führung bewiesen hat, dass eine Beaufsichtigung
nicht mehr nöthig ist3).
Was nun die Frage betrifft, ob die Vormundschaft über Ver-
brecher einen Ersatz oder eine Ergänzung der bisherigen Freiheits-
strafen bilden soll, so kommen folgende Erwägungen in Betracht:
Der Gesetzgeber unterscheidet in § 51 des deutschen Gesetzbuchs
verschiedene Classen von Thätern: Thäter, welche bewusstlos sind,
und solche, welche nicht bewusstlos sind, ferner Thäter, deren Geistes-
tbätigkeit krankhaft gestört ist und solche, deren Geistesthätigkeit nicht
krankhaft gestört ist, endlich Thäter, deren freie Willensbestimmung
ausgeschlossen ist, und solche, deren freie Willensbestimmung nicht
1) Vgl. Blätter f. Gcfängnisskunde. 29. Bd. S. 6.
2) Art $3 des Code de procßdure civile.
3) Vgl. Vargha, 2. Bd. S. 509.
XIV. ROSKNBKK..
ausgeschlossen ist. Diese scharfe Trennung und Gegenüberstellung
entspricht nicht den thatsächlichen Verhältnissen. Zwischen Bewußt-
sein und Bewusstlosigkeit, zwischen Gesundheit und Krankheit be-
stehen zahlreiche Uebergangsstufen, welche weder ganz der einen
Kategorie noch ganz der anderen hinzugerechnet werden können.
Zwischen den Fällen, in welchen die freie Willensbestimmung zweifel-
los vorhanden oder ausgeschlossen ist, liegt ein Grenzgebiet, in welchem
der Ausschluss der freien Willensbestimmung zweifelhaft ist Solche
Zweifel können namentlich in folgenden Fällen entstehen:
1 Mehrere Sachverständige erstatten widersprechende Gutachten
über den Geisteszustand des Thäters; keiner der Sachverständigen
vermag das Gericht vollständig zu überzeugen.
i. Aieurere toacnversuintiige erstatten unereinsnmmenae iiutacuteu
über den Geisteszustand des Tbäters; sie erklären den Thäter ent-
weder für zurechnungsfähig oder für unzurechnungsfähig. Durch
diese Gutachten wird die abweichende Ansicht des Gerichts zwar er-
schüttert, aber nicht vollständig widerlegt und entkräftet.
3. Mehrere Sachverständige erklären übereinstimmend, es liege
ein zweifelhafter Fall vor, der auf der Grenze zwischen Zurechnungs-
fähigkeit und Unzurechnungsfähigkeit stehe.
In allen 3 Fällen wird der Thäter nach dem Grundsatz in dubio
pro reo regelmässig freigesprochen. Seine Einsperrung in eine Irren
anstalt kann jedenfalls dann nicht erfolgen, wenn die Sachverständigen
ihn für zurechnungsfähig erklärt oder nur Zweifel an seiner Zurech -
fahigkeit geäussert haben. In solchen Fällen darf der Thäter ungestraft
sein gesetzwidriges Verhalten fortsetzen; er ist vor dem Gefängnis*
und vor dem Irrenhause in gleicher Weise sicher. Die Einfuhrung
der öffentlich-rechtlichen Vormundschaft bietet in diesem Falle das
beste Mittel, um den Thäter trotz der gerichtlichen Freisprechung un-
schädlich zu machen. Eine Ueberweisung des freigesprochenen Thäters
an die Landespolizeibehörde, wie sie van Calker in seinem Gut-
achten für den 26. deutschen Juristen tag vorschlägt1), ist nicht zu
empfehlen. Es kommt vor, dass Gericht und Polizeibehörde über die
Notwendigkeit oder Zweckmässigkeit der Ueberfübrung des Tbäters
in eine Anstalt verschiedener Meinung sind, z. B. wenn widersprechende
Gutachten über den Geisteszustand des Thäters vorliegen und da>
Gericht das Gutachten A, die Polizeibehörde das Gutachten B für
richtig erachtet Bestehen solche Differenzen, so wird der Thäter
überhaupt nicht in einer Anstalt untergebracht oder schon nach kurzer
1) Vorbdlgen. d. 26. deutschen Juristentagea. 2. Bd. (Gutachten.) 1902. S. 259.
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I
Vormundschaft Ober Verbrecher.
Zeit wieder entlassen; die vom Gericht ausgesprochene Ueberweisunp:
ist in diesen Fällen also eine ganz wirk ungslose Maassregel. Ferner
ist zn berücksichtigen» dass die zeitlich unbegrenzte Ueberweisung an
die Landespolizeibehörde den Ueberwiesenen anf Lebenszeit des ge-
richtlichen Schutzes beraubt und der schrankenlosen Willkür der Poli-
zeibehörde ausliefert. Bessere Garantieen für die Gesellschaft und für
den Thäter selbst bietet der Vorschlag von Liszt's, nach welchem
das erkennende Gericht die Befugniss haben soll, den freigesprochenen
Thäter einer Heil- oder Pflegeanstalt zu überweisen1). Allein auch
dieser Vorschlag passt nicht für alle Fälle. Häufig wird es zweck-
mässig sein, an Stelle der Einsperrung in einer Anstalt andere Be-
schränkungen der persönlichen Freiheit anzuordnen. Bei altersschwachen
Greisen z. B., welche im Alter von 70 bis 80 Jahren noch ein Un-
zuchtsdelict verüben, wird es vielfach ausreichen, dieselben ihrer Familie
zu überweisen und ihnen das Verlassen der Familienwohnung, des
Familienhauses oder des Familiengutes nur unter sicherer Bewachung
zu gestatten bezw. ganz zu verbieten. Auch in dem oben erwähnten
Fall W ei bei ist das öffentliche Interesse vollkommen gewahrt, wenn
dem Joseph Weibel das Betreten und der Katharina Weibel
das Verlassen der Gemeinde Batzendorf verboten wird. Der Vor-
schlag, alle diese Personen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit
einer Heil- oder Pflegeanstalt zu überweisen, geht viel zu weit Es
kommt darauf an, dem freigesprochenen Thäter diejenigen Freiheits-
beschränkungen aufzulegen, welche den besonderen Umständen des
einzelnen Falles angepasst sind. Zur Verhängung solcher individuellen
Maassregeln ist auch das erkennende Gericht nicht im Stande. Die
Verhältnisse, welche zur Zeit der Urtheilsfällung bestehen, können sich
ändern. Die Angehörigen eines freigesprochenen Thäters, welche
denselben bei sich aufgenommen, verpflegt und überwacht haben,
können sterben oder ihren Wohnsitz nach einem anderen Orte ver-
legen; sie können durch Unglücksfälle aller Art seihst in eine httlfs-
bedürfti^e Lage gerathen, welche ihnen eine weitere Unterstützung
und Beaufsichtigung des Thäters unmöglich macht; sie können es ab-
lehnen, in Zukunft für den Thäter zu sorgen; sie können sich endlich
bei der Bewachung des Thäters als unzuverlässig oder ungeeignet
erweisen. Das Strafgericht muss sich also darauf beschränken, in
allen Fallen, in welchen der objective Tbatbestand einer strafbaren
Handlung festgestellt wird, zugleich aber Zweifel an der Zurechnungs-
fähigkeit des Angeklagten bestehen und das öffentliche Interesse eine
l) VerhdlKen. d. 26. deuüM'Ju u Juristentages. 1. Bd. (Gutachten.) 1902. S.299.
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2 AG
XIV. ROSEKBBRO
Ueberwachung desselben erfordert, den Thäter unter öffentlich recht-
liche Vormundschaft zu stellen. Sache der Vormundschaftsbehörde
ist es sodann, diejenigen Maassregeln zu treffen, welche den gegebenen
Verhältnissen am besten entsprechen.
Die Anordnung einer Vormundschaft kann nicht nur bei den-
jenigen Personen zweckmässig sein, deren Zurechnungsfähigkeit zweifel-
haft ist, sondern auch bei denjenigen Personen, welche notorisch un-
zurechnungsfähig sind. Sie wird sogar häufig das einzige Mittel sein,
um unzurechnungsfähige Personen, die nicht gemeingefährlich sind,
an der Verletzung der bestehenden Rechtsordnung zu hindern. Ein
Beispiel aus der gerichtlichen Praxis soll diese Behauptung näher er-
läutern: H., 33 Jahre alt, Buchdrucker und Theaterstatist in Straas-
burg, hatte mehrere Operngläser an einen Trödler verkauft Da Ver-
dachtsgründe dafür vorlagen, dass diese Operngläser im Theater
weggenommen oder gefunden waren, so wurde eine Haussuchung bei
H. angeordnet, welche eine grosse Menge gestohlener Sachen zu Tage
förderte — 50 Theatertextbücher, 94 andere Bücher, 320 Ansichts-
postkarten, 12 Packete Zucker, 4 Packete Lichter, ferner Thermometer,
Kleiderbürsten, Spielsachen u. s. w., welche sämmtlich aus Strassburger
Geschäften entwendet waren. Der Sachverständige erklärte H. für un-
zurechnungsfähig, der Bezirksprasident lehnte die Unterbringung in
einer Irrenanstalt ab, da H. nicht gemeingefährlich sei. H. kann also
ruhig weiter stehlen; er hat weder das Oefängniss noch das Irren-
haus zu fürchten ! Nehmen wir jedoch an, H. sei in eine Irrenanstalt
überführt worden, so bleibe die Möglichkeit bestehen, dass der An-
staltsarzt anderer Meinung ist als der Gerichtsarzt In diesem Falle wird
II. sehr schnell wieder entlassen werden. Ein Hindernis», neue Dieb-
stähle zu verüben, giebt es für ihn nicht. Wenn er ertappt wird, so
lässt ihn das Gericht laufen, weil er geisteskrank ist, und die Ver-
waltungsbehörde lässt ihn laufen, weil er geistig gesund ist
Ein anderes Beispiel! Der Kaufmann Münter aus Strassburg, ein
vielfach wegen Betruges vorbestraftes Subject, wurde vor der Straf-
kammer in Frankfurt a. M. wegen Betruges angeklagt Der Gerichts-
arzt bezeichnete Münter als unzurechnungsfähig und gemeingefährlich ;
letzterer wurde ausser Verfolgung gesetzt und in eine Irrenanstalt
gebracht Der Irrenarzt kam nach längerer Beobachtung zu der Ansicht,
Münter sei nicht gemeingefährlich : auch seine Unzurechnungsfähigkeit
sei zweifelhaft, Münter stehe auf der Grenze zwischen geistiger Gesund-
heit und Geisteskrankheit In Folge dessen wurde Münter in das
[^andarmenhaus überführt, aus dem er nach kurzer Zeit entsprang.
Er kehrte zu seiner Familie nach Strassburg zurück. Die Polizei-
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Vormundschaft über Verbrecher.
247
behörde Hess ihn daselbst unbehelligt, da sie ihn nicht für gemein*
gefährlich hielt Münter hätte ungestört zahllose neue Schwindeleien
Tertiben können, wenn nicht zufällig noch ein anderes Strafverfahren
gegen ihn in Strassburg anhängig gewesen wäre und ein anderer
Sachverständiger ihn in diesem zweiten Strafverfahren für zurech-
nungsfähig erklärt hätte.
Gegen Verbrecher, welche unzurechnungsfähig sind oder deren
Zurechnungsfähigkeit zweifelhaft ist, kann natürlich das Discipli Bar-
mittel der Ordnungsstrafe nicht angeordnet werden. Es wird daher
zweckmässig sein, nach dem Vorbild des §361 Ziffer 9 St.G.B. zu
bestimmen, dass diejenigen Personen, welche der Vormundschafts-
behörde gegenüber sich verpflichtet haben, einen bevormundeten Ver-
brecher zu beaufsichtigen, durch Unterlassung dieser Beaufsichtigung
sich strafbar machen.
Die Anordnung einer Vormundschaft kann ferner bei solchen Ver-
brechern zweckmässig sein, deren Zurechnungsfähigkeit eine geminderte
ist v. Liszt und van Calker empfehlen, die gemeingefähr-
lichen Personen dieser Gasse in Anstalten unterzubringen1); die
nicht gemeingefährlichen Angehörigen derselben Kategorie sollen ledig-
lich eine geringere Strafe erhalten. Die Herabsetzung des Straf-
maasses ist indessen nicht geeignet, die Gesellschaft vor Alkoholikern,
Epileptikern und anderen geistig minderwerthigen Menschen zu schützen;
dagegen bietet die öffentlich-rechtliche Vormundschaft ein wirksames
Mittel, um die genannten Personen auch nach Vollstreckung der Strafe
zu überwachen und nötigenfalls unschädlich zu machen.
Die Anordnung einer Vormundschaft kann endlich bei Verbrechern
zweckmässig sein, die vollkommen zurechnungsfähig sind, van Calker
will rückfällige Verbrecher, bei denen trotz der Bestrafung ein wei-
terer Rückfall zu erwarten ist, nach Beendigung des Strafvollzugs
auf die Dauer von 1 bis 15 Jahren in einem Arbeitshause unter-
bringen 2). Dieser Vorschlag ist viel zu radical und auch viel zu kost-
spielig. Vor Kurzem wurde von dem Landgericht Strassburg eine
Frauensperson zum siebenten Male wegen Diebstahls verurtheilt Die-
selbe hatte dem Eigenthümer des Hauses, in welchem sie wohnte, zwei
Gänseatallthüren entwendet, um dieselben als Brennmaterial zu be-
nutzen. Die fraglichen Thüren bestanden aus je 3 zusammengenagelten
Brettern im Gesammtwerthe von 20 bis 30 Pfennigen. Nach mensch-
licher Berechnung ist zu erwarten, dass nach Verbüssung der 4 Monate
1) Verhandlangen des 26. deutschen Juristentages. 1. Bd. 8. 300. 2. Bd. S. 259.
2» Ebenda. 2. Bd. S.261.
^:ctüv f&r Kriminalaothiopologta. XI. IT
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248
XIV. Rodenberg
Gefängniss, welche für diesen Diebstahl verhängt wurden, noch weitere
Rückfälle folgen werden. Gleichwohl erscheint die Unterbringung der
Yerurtheilten in einem Arbeitshause nicht nothwendig. Das Interesse
des Staates und der Gesellschaft ist vollkommen gewahrt, wenn die
Vormundschaftsbehörde die Verurtheilte dauernd beaufsichtigt und zn
regelmässiger Tbätigkeit anhält; die Furcht vor dem Arbeitshause
wird in der Regel genügen, um die Durchführung der von der Vor-
mundschaftsbehörde erlassenen Befehlezu sichern.
Die Vorschläge, welche v. Liszt zur Bekämpfung des gewerbs-
mässigen Verbrecherthums macht '), treffen nur eine kleine Minderheit
unter den rückfälligen Verbrechern. Die Zahl der Diebe z. B., welche
das Stehlen gewerbsmässig betreiben, ist verhältnissmässig gering. Auch
die rückfälligen Diebe sind zum grössten Theil Gelegenheitsdiebe;
sie begehen Diebstähle, weil sie in ihrer moralischen Haltlosigkeit der
Versuchung nicht widerstehen können, unter günstigen Umständen fremde
Sachen sich anzueignen. Die Vormundschaft über grossjährige und
zurechnungsfähige Verbrecher behält also auch dann praktische Be-
deutung, wenn für gewerbsmässige Verbrecher besondere Vorschriften
erlassen werden. Diese Vormundschaft bietet ferner die Möglichkeit,
denjenigen Verbrechern, die während einer langjährigen Freiheitsent-
ziehung die Kraft und die Fähigkeit des selbstständigen Denkens,
Wollens und Handelns verloren haben, zunächst nur eine beschränkte
Freiheit einzuräumen und ihnen erst dann, wenn sie in diesem Stadium
sich bewährt haben, die volle Freiheit wiederzugeben.
Es bleibt nun noch die Frage zu erörtern: Welche Behörde soll
die vormundschaftliche Gewalt über Verbrecher ausüben ? Die Polizei-
behörden sind gänzlich ausser Stande, bevormundete Verbrecher in
geeigneter Weise zu überwachen. Dies beweisen die Erfahrungen,
welche seit mehr als fünfzig Jahren in Preussen mit der Polizeiauf-
sicht gemacht worden sind. Ein gewiss unverdächtiger Zeuge für die
Wirksamkeit der polizeilichen Organe ist der preussische Minister des
Innern. Derselbe hat am 22. Mai 1866 eine Verfügung über die
Handhabung der Polizeiaufsicht erlassen, in welcher u. a. folgende
Sätze vorkommen: „Zahlreiche Erfahrungen haben gelehrt, dass bei
Handhabung der Polizeiaufsicht über entlassene Gefangene von vielen
Polizeibehörden zu wenig auf die Besonderheit der ein-
zelnen Fälle Rücksicht genommen wird. — Die aus den Straf-
anstalten von Zeit zu Zeit eingehenden Jahresberichte enthalten fort-
dauernd eine Anzahl Fälle, in welchen frühere Gefangene, welche mit
1) Verhandlungen des 26. deutschen Juristentages. l.Bd. S. 295.
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t
Vormundschaft aber Vorbrecher. 249
den besten Vorsätzen die Anstalt verlassen hatten, hauptsächlich
nar durch die rücksichtslose Art und Weise, mit welcher
viele Polizeibehörden die Polizeiaufsicht handhaben, in
der Erlangung eines ehrlichen Broderwerbes wesentlich
bebindert oder geradezu eines mit vieler Mühe kaum er-
langten ordentlichen Unterkommens wieder verlustig
geworden und in Folge davon dem Rückfall von Neuem
zugeführt worden sind" l).
Bei Berathung des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund
erklärte der Bundescommissar Präsident Dr. Friedberg im Reichstage :
„Es ist eine, wenigstens in diesseitigen Landen, häufig gemachte Er-
fahrung, dass die Polizeiaufsicht für die bestraften Personen, die in
Fabriken oder als Dienstboten oder sonst ein Unterkommen gefunden,
den Missstaud herbeiführt, dum die auf die Polizeiaufsicht
gestützte Nachfrage der Polizeibehörde sie gar leicht
wieder aus dem Kreise der ehrlichen Personen vertreibt44*).
In derselben Reichtagssitzung äusserte ein anderer juristischer Sach-
verständiger, der ehemalige Appellationsgerichts- Vicepräsident von Kirch-
mann, die Stellung unter Polizeiaufsicht sei eine Brandmarkung des
Verbrechers, die ebenso verderblich sei wie die frühere Kennzeichnung
des Verbrechers durch ein auf der Stirn eingebranntes Mal3).
Die Strafgesetzbücher für den Norddeutschen Bund und für das
Deutsche Reich haben die Vorschriften, welche das preussische Straf-
gesetzbuch über die Polizeiaufsicht enthielt, etwas gemildert. Die Polizei-
aufsicht wurde aus einer obligatorischen Nebenstrafe in eine fakul-
tative umgewandelt; die Zahl der strafbaren Handlungen, bei welchen
auf diese Nebenstrafe erkannt werden konnte, wurde vermindert; die
Dauer der Polizeiaufsicht wurde herabgesetzt; auch der Umfang
der Polizeiaufsicht wurde beschränkt; das Recht der Ortspolizei-
behörden, das Verlassen des Wohnorts und der Wohnung zur Nacht-
zeit zu verbieten, wurde beseitigt Allein diese Reform ist ganz
ungenügend.
Auf einer Versammlung des Vereins deutscher Strafanstaltsbeamten,
welche 1880 in Bremen stattfand, wurde von erfahrenen Gefängniss-
und Polizeibeamten die Ansicht vertreten, die Polizeiaufsicht über ent-
lassene Sträflinge nütze gar nichts, in manchen Fällen sei sie sogar
1) Verhandlungen de» Reichstags dos Norddeutschen Bundes. 1. Leg.-Periode.
JS70. 3. Bd. Nr. 5. 8. 108.
2) Reichstagsverhandlungen vom 5. M&ra 1870. Stenogr. Bericht. 8. 218.
3) Stenogr. Bericht S. 2 IS.
17*
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250
XIV. R08KNHEKG
schädlich gewesen '). Die Mehrheit der Versammlung hat allerdings
den Vorschlag, die Polizeiaufsicht ganz aufzuheben, abgelehnt und eine
Verschärfung derselben befürwortet.
Ein anderer klassischer Zeuge — der ehemalige Ministerialrat!)
Eugen von Jagemann in Karlsruhe — schreibt in seinem Handbuch
des Gef ängnisswesens : „Nichts ist zweckwidriger als das Er-
scheinen des Schutzmanns bei dem Arbeitgeber, der da-
durch selbst misstrauisch wird oder oft in die Lage kommt, den Ent-
lassenen dem Mitarbeiter gegenüber nicht behalten zu können" 2).
Der Gefängnissgeistliche Braune in Görlitz hat in der Zeitschrift
für die gesammte Strafrechtswissenschaft 1889 einen Aufsatz : „Wider
die Polizeiaufsicht" veröffentlicht, in welchem er auf Grund zahlreicher
persönlicher Beobachtungen zu dem Ergebniss gelangt: „Es wird mit
und ohne Polizeiaufsicht jedwedes beliebige Verbrechen begangen. Die
Polizeiaufsicht kann daran Niemand hindern. — Die Polizeiaufsicht
ist thatsächlich recht oft noch immer die Klippe, an
welcher jeder Rettungsversuch scheitert, weil Handwerks-
meister, Logiswirthe u. s. w. nicht geneigt sein können, Leute bei sich
aufzunehmen, die sich mindestens Haussuchung bei Tage und bei
Nacht müssen gefallen lassen"3).
Karl Fuhr bat in seinem Werke: „Strafrechtspflege und Social-
politik" die Aeusserungen verschiedener Polizeibehörden über die Er-
folge der Polizeiaufsicht zusammengestellt Das Polizeipräsidium
Berlin, der Kreis Wolffenbüttel, das Landrathamt Koburg, das Kreis-
amt Lauterbach, das Amt Delmenhorst haben erklärt, die Erfolge
der Polizeiaufsicht seien gleich Null4). Fuhr selbst kommt
auf Grund umfassender Studien gleichfalls zu dem Ergebniss, daas
die Polizeiaufsicht gar nichts genützt habe.
In Band IX dieser Zeitschrift hat Hans Gross die Autobiographie
eines Rückfälligen veröffentlicht Hier wird in schlichten und er-
greifenden Worten erzählt, wie ein einfacher Mann aus dem Volke,
der in seiner Jugend mehrfach bestraft worden ist, Jahre lang ernst
lieh versucht, durch ehrliche^ Arbeit sein Brod zu verdienen, aber
1) Blatter f. GcfangniHskunde. Rcdigirt von Gustav EkerL 15. Bd. 1S*>2.
S. 62-64, 68.
2| v. Holtzcndorff und v.Jagomann, Handbuch des GcfangniBswesena.
2. Bd. 1S>S. S. 127.
3) v. Liszt und v. Li Menth al, Zeitschrift für die gesammte Strafrechte-
wissenschaft. 9. Bd. 3. bSl.
4) Karl Fuhr, Strafrechtspflege und Socialpolitik. Ein Beitrag zur Reform
der Strafgesetzgebung auf Grund rcchtsvcrgleichender und statistischer Erhebungen
über die Polizeiaufsieht 1S92. 8.234—236.
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Vormundschaft übor Verbrecher.
251
immer wieder von den Polizeiorganen durch ungeschickte Nach-
forschungen, grobe Verletzungen des Dienstgeheimnisses und willkür-
liche Ausweisungen an der Gründung einer festen Existenz gebindert
oder zur Aufgabe einer mühsam errungenen Stellung genöthigt wird1).
Nach diesen Citaten kann es keinem Zweifel unterliegen, dass
die Abschaffung der Polizeiaufsicht nur noch eine Frage der Zeit ist.
An einen weiteren Ausbau dieses allgemein verurtheilten Rechtsinstituts
ist nicht zu denken.
Andere Verwaltungsbehörden sind gleichfalls nicht geeignet, die
Vormundschaft über Verbrecher zu führen. Dieselben müssen den
dienstlichen Anweisungen der ihnen vorgesetzten Behörden Folge
leisten. Diese Abhängigkeit könnte von der Regierung benutzt werden,
um unbequeme politische Gregner, die von irgend einem Gericht ver-
urtheilt und wegen ihrer Gefährlichkeit unter Vormundschaft gestellt
worden sind, wirthschaftlich zu ruiniren oder der persönlichen Freiheit
zu berauben. Dass die Gefahr eines solchen Missbrauchs der Amts-
gewalt nicht blos graue Theorie ist, beweisen z. B. die wiederholten
Versuche, welche der preussische Minister v. d. Heydt gemacht hat,
um den liberalen Politiker Hans Viktor von Unruh aus seinen
Stellungen in der Privatindustrie zu vertreiben2).
Die beste Vormundschaftsbehörde ist das Vormnndschaftsgericht.
Die Unabhängigkeit des Richterstandes bietet eine genügende Bürg-
schaft dafür, dass die rechtlich unbegrenzte Gewalt, welohe die Vor-
mundschaftsbehörde über den Verbrecher erhalten soll, nicht für poli-
tische Zwecke missbraucht wird. Das Vormundschaftsgericht besitzt
ferner in den Gemeindewaisenräthen, welche kraft Gesetzes in jeder
Gemeinde bestehen müssen3), geeignete Organe, um die seiner Aufsicht
unterstellten Personen in unauffälliger Weise zu überwachen. An
manchen Orten wird das Vormundschaftsgericht sich auch der Hülfe
von Armenpflegern und Fürsorgevereinen bedienen können. In den-
jenigen Fällen, in welchen eine Mitwirkung der Polizeiorgane nicht
zu entbehren ist, kann das Vormundschaftsgericht durch Ertheilung
bestimmter und begrenzter Aufträge dafür sorgen, dass bei Erledigung
der Aufträge berechtigte Interessen der bevormundeten Personen weder
verletzt noch gefährdet werden.
Die Beschränkungen der persönlichen Freiheit, welche hier
empfohlen werden, sind nichts Neues und Unerhörtes. Nach § 39
1) Archiv f. Krhninalantbropologio u. Kriminalistik, i». Bd. 1902. S. 66—951.
2) v. Poschinger, Erinnerungen aas dem Leben von Hans Viktor v. Unruh.
1S95. S. IT!, 173, 175, 198.
3i § 1849-1951 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
262
XIV. ROSKNHEKC.
des Strafgesetzbuchs kann Verurtheilten, welche unter Polizeiaufsicht
stehen, der Aufenthalt an einzelnen bestimmten Orten von der höheren
Landespolizeibehörde untersagt werden. Nach § 3 des Gesetzes über
die Freizügigkeit vom 1. November 1867 kann Personen, welche
innerhalb der letzten zwölf Monate wegen wiederholten Betteins oder
wegen wiederholter Landstreicherei bestraft worden sind, der Aufent-
halt in jedem anderen Bundesstaate von der Landespolizeibehörde
verweigert werden. Nach § 5 desselben Gesetzes dürfen Personen,
die niemals mit den Strafgesetzen in Konflikt gekommen sind, aus
ihrem Wohnort ausgewiesen werden, wenn sie vor Erwerbung des
Unterstützungswohn8itze8 die Hülfe der Gemeinde in Anspruch nehmen
müssen.
§ 2 des Jesuitengesetzes vom 4. Juli 1872 lautet: „Die Angehörigen
des Ordens der Gesellschaft Jesu oder die ihm verwandten Orden
oder ordensähnlichen Kongregationen können, wenn sie Ausländer
sind, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie In-
länder sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten
Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden.1*
Auch diese Beschränkung der Freizügigkeit ist unabhängig davon,
ob der Betroffene eine strafbare Handlung begangen hat oder nicht.
Durch den Beleidigungsprocess Paalzow-Nickel in Berlin ist be-
kannt geworden, dass die Lehrer in Trakehnen Urlaub erbitten müssen,
wenn sie ein Nachbardorf besuchen wollen und dass sie bestraft werden,
wenn sie in der Ferienzeit Urlaub nach Gumbinnen nehmen, oder
nach lnsterburg fahren. Warum soll ein bestrafter Verbrecher grössere
Freiheit der Bewegung gemessen als ein unbestrafter Lehrer?
Den gewerbsmässigen Dirnen ist in manchen Städten verboten,
bestimmte Strassen und Plätze zu betreten, bestimmte Wirtschaften
zu besuchen, zur Nachtzeit sich herumzutreiben u. s. w. Warum soll
das Gericht dem gewerbsmässigen Zuhälter bei seiner Verurtheilung
nicht die gleichen Beschränkungen auferlegen können, welche die
Polizeibehörde den gewerbsmässigen Dirnen auch ohne Verurtheilung
auferlegen darf.
Nach der Gewerbeordnung kann die Verwaltungsbehörde bestraften
und nicht bestraften Personen unter bestimmten Voraussetzungen den
Betrieb einzelner Gewerbe verbieten, sowie den Gewerbebetrieb im
L'mherziehen untersagen x).
Nach manchen Landesgesetzen kann die Verwaltungsbehörde
bestrafte und nicht bestrafte Personen in gewissen Fällen am Fischen
1) Vgl. Gewerbeordnung vom 26. Juli 1900. § 85, 57, 57a, 57b.
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Vormundschaft über Verbrecher.
und Jagen verhindern dadurch, dass sie ihnen den Jagdschein oder
die Fischerkarte verweigert ').
Die Verbrecher, welche nach Verbüssung von Dreivierteln ihrer
Strafe vorläufig entlassen werden (§ 23 Str. G. B.), erlangen nicht so-
fort ihre volle Freiheit, sondern zunächst nur eine geminderte Freiheit.
Zu jeder Veränderung ihres Aufenthaltsortes, zur Vornahme von Reisen
u. s. w. ist die Erlaubniss der Polizeibehörde erforderlich. Auch das
ganze Privatleben der vorläufig Entlassenen unterliegt einer ständigen
Controlle durch die Polizeibehörde, Für Elsass- Lothringen bestimmt
z. B. § 25 einer vom Oberpräsidenten und vom General procurator am
28. März 1872 gemeinschaftlich erlassenen Verfügung: „Zeigt ein
vorläufig Entlassener sich arbeitsscheu, trunk fällig oder
giebt derselbe in anderer Weise durch ungeordnetes Ver-
halten Anstoss, so kann, falls eine sogleich zu erlassende erste Ver-
warnung erfolglos bleibt, seitens des Kreis- oder Polizeidirectors gemäss
§ 24 Sir. G. B. der Widerruf der Entlassung bei dem Generalprocurator
in Antrag gebracht werden. Dasselbe findet statt, wenn der Entlassene
mit übelbertichtigten Personen Umgang pflegt oder bei
denselben Wohnung nimmt oder wenn er einen bestimm-
ten Lebenserwerb nicht nachzuweisen vermag"*). Die vor-
läufige Entlassung darf bekanntlich nur denjenigen Personen bewilligt
werden, welche sich während der Strafverbüssung gut geführt haben
welche also durch ihr Verhalten Hoffnung auf nachhaltige Besserung
erweckt haben 3). Wenn sogar der gebesserte Verbrecher bei seiner
Entlassung einer staatlichen Aufsicht unterworfen werden darf, so ist
es nur recht und billig, dass derungebesserte Verbrecher bei seiner
Entlassung ebenfalls einer staatlichen Aufsicht unterworfen wird.
Weitgehende Beschränkungen der persönlichen Freiheit enthielt
auch das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Social -
demokratie vom 21. October 1878, welches zwölf Jahre lang im
Deutschen Reiche Geltung gehabt hat. Nach diesem Gesetz hatten
die Gerichte die Befugniss, in gewissen Fällen neben der Verurthei-
lung zu einer Freiheitsstrafe auf die „Zulässigkeit der Einschrän-
II Vgl. z. B. das ehvlothr. Gesetz betr. dio Jagdpolizei vom 7. Mai ISV*,
§ 9, 11 und das els.-lothr. Gesetz betr. die Fischerei vom 2. Juli 18b 1. §20, 24.
2) Vgl. die fast wörtlich gleichlautende Verhaltungsvorschrift für beurlaubte
Gefangene im Königreich Sachsen. Stenographische Berichte über die Verhand-
lungen des Reichstags des Norddeutschen Bundes. 1. Leg.-Periode. 1870. 3. Bd.
(Anlagen.) Acten&tück Nr. 5. S. 95.
3) Verordnung des königl. sächsischen Ministeriums des Innern vom 5. August
1*>62. Verbandlungen des Reichstags des Norddeutschen Bundes. 1. Leg.-Periode.
1S70. 3. Bd. Nr. 5. 8. 92.
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254
XIV. Rosknrrrg, Vormundschaft über Verbrecher.
kung des Aufenthaltes* (§22) und auf „Untersagung des
Gewerbebetriebes44 (§ 23) zu erkennen. Die Landespolizeibehörde
war befugt, denjenigen Personen, bei welchen eine Einschränkung des
Aufenthaltes auf Grund richterlichen ürtheils zulässig war, den Auf-
enthalt in bestimmten Bezirken oder Ortschaften zu ver-
sagen. Zuwiderhandlungen gegen diese Aufenthaltsverbote waren
mit Gef&ngniss von einem Monat bis zu einem Jahre bedroht. Die
Centraibehörden der Bundesstaaten durften ferner mit Genehmigung
des Bundesraths für einzelne Bezirke oder Ortschaften sowie für die
Dauer eines Jahres anordnen, dass Personen, von denen eine
Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu
besorgen war, der Aufenthalt in den Bezirken oder Ort-
schaften versagt werden könne (§28 Ziffer 3).
Der berühmte Dictaturparagrapb, der in Elsass-Lothringen durch
Landesgesetz vom 30. December 1871 (§10) eingeführt und durch
Reichsgesetz vom 18. Juni 1902 wieder aufgehoben wurde, ordnete
an: „Bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist derOber-
präsident ermächtigt, alle Maassregeln ungesäumt zu tref-
fen, welche er zur Abwendung der Gefahr für erforderlich
erachtet." Dieser Paragraph ist von angesehenen Juristen und Parla-
mentariern sowie fast von der gesammten öffentlichen Meinung in
dem Sinne ausgelegt worden, dass der Oberpräsident bezw. sein Rechts-
nachfolger, der Statthalter, eine unbegrenzte Gewalt besitze und dass
weder Landesgesetze noch Reicbsgesetze eine Sc Ii ranke für seine Macht-
befugnisse bilden1)-
Bei Einführung der öffentlich-rechtlichen Vormundschaft für Ver-
brecher bandelt es sich also lediglich darum, eine Reihe von Rechts-
vorschriften, welche ohne Ordnung und Zusammenhang in verschie-
denen Gesetzen zerstreut sind, zu einem einheitlichen Rechtssystem zu
vereinigen und dieses einheitliche System von Keclitssützen auf die-
jenigen Personen anzuwenden, welche durch erhebliche Zuwiderhand-
lungen gegen die bestehende Rechtsordnung ihre Gemeingefährlichkeit
bekundet haben.
1) Vgl. Archiv für öffentliches Recht. 12. Bd. 1*97. S. 539 ff. und Grenzboten
vom 10. Oetober 1901. Nr. 41. 8. 67.
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Kleinere Mittheilungen.
a) Von Näcke.
1.
Teber innere Stigmata bei schweren Verbrechern. Der
Leser wird sich erinnern, dass ich im Jahrgange 1902, S. 153 dieser Zeit-
schrift einen kurzen Auszug einer sehr eingehenden Arbeit von mir Dber „innere
somatische Entartungszeichen * gegeben habe. Der ausgezeichnete Kriminal-
anthropolog und Irrenarzt Penta veröffentlicht nun in der Rivista di psich.
for. etc. 1902, p. 425 unter dem Titel: Alcune note su 35 autopsie di
condannati* die Sectionsergebnisse von 35 schweren Verbrechern aus ver-
schiedenen Gefängnissen Italiens. Er weiss sehr wohl, dass diese Zahl zu
klein ist, um definitive Schlüsse zu ziehen und ist daher sehr vorsichtig, wie
meist immer, mit seinen Behauptungen. Vor allem ist es aber schade, dass
das Material kein einheitliches ist (die verschiedensten Provinzen Italiens!)
und keine Vergleiche mit Leichen gleicher Schichten und gleicher Herkunft
geschahen. Trotzdem sind die Ergebnisse interessant genug und verdienen
daher hier eine specielle Erwähnung. Merkwürdig war es zunächst, dass
Brustfellentzündungen und -verklebungen schmerzlos verliefen. Mit Recht
(gegen Lombroso!) führt er diese Gefühllosigkeit zum sehr grossen Theile
auf das Milieu, die Arbeit, Abhärtung gegen Schmerz n. s. w. und nicht
blos auf ein endogenes Moment zurück, damit hängt auch die moralische
Gefühllosigkeit zusammen. Aehnlich entsteht ferner die häufigen schwere
und vorzeitige Gefässverkalkung, wie auch die häufiger partiellen Hirnhaut-
entzündungen , die häufige und frühe Demenz u. s. w. Das Gehirn und
die Gefässe sind also durch das Milieu und den angeborenen Factor ge-
schwächt, nicht am wenigsten durch das elende und lange Gefängnissleben.
So erklärt sich auch z. Th. das durchschnittlich geringere Hirngewicht;
z. Th. freilich auch ist es ab ovo so, wie die mannigfachen Anomalien an den
Hirnwindungen, die oft atavistisch sind (V Näcke), beweisen. Desgleichen
die Abweichungen der inneren Organe und an den Gefässen des Schädels.
Diese .könnten * wohl Stigmata andeuten. Damit hat Penta fast den-
delben Schluss gezogen, wie ich aus meinen grossen, vergleichenden Unter-
suchungen an Paralytikern. Dies muss speciell hervorgehoben werden, du
neuerdings der bekannte Anatom und Anthropolog Prof. Stieda in Königs-
berg, bei einer eingehenden Besprechung meiner Arbeit sich gegen die
Aufstellung der von mir als mögliche Stigmata beschriebenen Abwei-
chungen an den 5 inneren Hauptorganen aussprach. Hier glaube ich, über-
schreitet er seine Function als Anatom. Wohl kann ein solcher mit mehr
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256
Kleinere Mittheilungen.
Recht als ein Irrenarzt u. s. w. die Bedeutung einer Variation bez. ihrer
Genese anfechten. Die klinisch - anthropologische Bedeutung
der sogenannten Entartuugszeichen steht aher heute durch
unzählige Untersuchungen fest. Mögen die Herren Anatomen die-
selben für gewöhnliche oder seltene Variationen ausgeben, sie auf diese oder
jene Weise erklären, so können sie doch nie leugnen, dass 1., dieselben in
den seltneren und schwereren Formen bei allen Entarteten häufiger vorkommen,
als bei sogenannten Normalen ; 2., gern vergesellschaftet und zwar mögliche
am Körper verbreitet sind und 3., mit dem Grade der Entartung an Häufig-
keit und Schwere zunehmen. Damit allein ist ihre Bedeutung festgelegt,
wobei man selbstverständlich nur allgemein spricht, in concreto stet,*
sehr vorsichtig sein muss, da einmal ein Degenerirter scheinbar keine,
ein Normaler viele Entartungszeichen aufweisen kann. Als „Signale"' für
eine „ mögliche" Minderw erthigkeit des Centraluervensystems werden sie deni
Kundigen aber stets wichtig genug sein und ihn zur näheren Untersuchung
der l\vclie u. s. w. direct auffordern.
2.
Thierquälerei und Aberglaube. Unter obiger Spitzmarke lese
ich im „Thier- und Menschenfreund a 1902, Nr. 11 folgenden Passus, der
wieder der „Allgemeinen Thierschutz-Zeitschrift 14 , Januar 1902, entlehnt ist.
rIn manchen Gegenden besteht der Glaube, dass der, welcher den 2. Schwanz
wirbel eines schwarzen Katers in den Mund steckt, unsichtbar wird. Den
Schwanzwirbel gewinnt man auf folgende Weise: Man steckt den Kater
gefesselt in einen halb mit Wasser gefüllten Topf und kocht das lebende
Thier 3 Nächte hindurch langsam zu Tode. Dann löst man den Knochen
aus dem Skelett des zu Tode gemarterten Thieres aus. Man kann den
unsichtbar machenden Knochen noch auf eine zweite Weise gewinnen. Man
steckt einen lebendigen Grünspecht in eine tiberall durchlöcherte Schachtel
und vergräbt diese in einen Ameisenhaufen. Nach etwa 3 Monaten haben
die Ameisen den Vogel aufgefressen. Man gräbt jetzt das Skelett aus und
steckt in Gegenwart eines Freundes einen Knochen nach dem andern in
den Mund, bis man durch den richtigen den Blicken des Freundes ent-
zogen wird."
Diese Mittheilung ist also ein Beitrag zum Aberglauben, der unter
Umständen für den Richter wichtig werden kann. Finden sich nämlich bei
einem Verbrecher unter anderem Knochenstücke, deren Zweck nicht auf der
Hand liegt, so wird man an obige Möglichkeiten denken. Gerade das „Un-
sichtbarmachen'4 spielt bekanntlich bei Dieben eine grosse Rolle, namentlich
früher. Daher die vielen Vorschriften hierfür.
Nicht das Factum aber als solches interessirt mich hier, sondern der
psychologische Vorgang. Bei diesem, wie überhaupt bei jedem Aberglauben
sind nun zwei Möglichkeiten gegeben. Entweder die betreffende Vorschrift
entspringt zufällig im Gehirn eines Einzelnen als neues Phantasiegebilde
und verbreitet sich durcli ihn weiter. Oder aber: Es sind gewisse Erfah
rungselcuiente, die dem Unsinn zu Grunde liegen. Letzteres halte ich for-
den gewöhnlichen, sogar vielleicht für den alleinigen Vorgang. Bleiben wir
nun bei unseren obigen Beispielen stehen, so wäre zunäclist zu fragen:
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Kleinere Mitthcilungen.
257
wie kommt der Kater oder der Grünspecht dazu, eine so wunderbare Eigen-
schaft, wie die der Tarnkappe zu Hefern ? Der Kater ist ein scheues, flinkes
Thier, das gern Nachtspaziergänge macht. Das, sowie das Funkeln der
Augen und andere üble Eigenschaften, macht das Thier in den Augen des
Volkes unheimlich. So wird es zum Gesellschafter der Hexen und Unholde.
Das wäre also erklärlich. Beim Grünspecht ist dies aber nicht der Fall,
da es ganz andere Vögel giebt, die die Volkspliantasie erhitzen. Warum
gerade er, zumal er sehr einladend und also nicht abstossend aussieht?
Aber weiter: nicht das Thier als solches kann unsichtbar machen, sondern
nur ein bestimmter Theil desselben, hier ein Knochen, der im zweiten Falle
humoristischer Weise sogar erst ausprobirt werden muss. Warum gerade
ein Knochen? Warum gerade der 2. Schwanzwirbel des Katers? Letzteres
könnte damit zusammenhängen, dass er sich an einer versteckten und un-
anständigen Stelle vorfindet. Denn gerade das Ekle, Niedrige, Stinkige
wird vom Volke gern als heilbringend angesehen, daher in Salben u. a. w.
verwendet In beiden Fällen endlich muss erst das Thier auf grausame
Art zu Tode geführt werden, bis man zum Wunderknochen gelangt Wes-
halb? Vielleicht zeigt sich liier die böte humaiue in der Form der Jedem
mehr oder minder innewohnenden Grausamkeit, die gerade bei Opferungen
und Ritualien aller Art oft wahre Triumphe feiert. Dadurch soll die Wunder-
kraft wahrscheinlich erhöht, wenn nicht gar erst erzeugt werden. Das sind
so einige der hier möglichen Fragen.
Schon an diesem einfachen Beispiele sieht man, wie viele psychologisch
interessante Fragen an Einen sich herandrängen, und wie tief wir in die
Volkspsyche und die Kulturanfänge hinabsteigen müssen, um einigermaassen
die Elemente des Aberglaubens zu entwirren und unserem Verständnisse
näher zu bringen. Hier vor allem würde eine Vergleichung ähnlichen
Aberglaubens bei verschiedenen Völkern Noth thun, dann aber lohnende
Einblicke in diese verzwickten Verhältnisse gewähren. Die Meisten lachen
oder entsetzen sich bei Lesen abergläubiger Gebräuche, denken aber darüber
nicht weiter nach. Der Gelehrte und Grübler hingegen hebt auch dies
unscheinbare und weggeworfene Ding vom Boden auf und betrachtet es
naturwissenschaftlich. Nur er versteht die abgebrochene Brücke des Ver-
ständnisses wiederherzustellen und wenigstens einige Lichtstrahlen in das
Dunkel der menschlichen Vorzeit zu werfen.
3.
Eine entartete Familie. Der Leser hat gewiss die Geschiente
der berüchtigten Yukesfamilie in Amerika gelesen, die in ihren vielen ver-
brecherischen u. s. w. Mitgliedern verschiedener Generationen dem Staate ent-
setzliche« Geld gekostet hat Auch neuerdings wurden ähnliche Beispiele
aus Frankreich berichtet Jetzt veröffentlicht man in der Medical News
(31. Mai 1902) ') aus Amerika den folgenden Fall, der des Aufhebens wohl
werth ist. Die Stammmutter der Familie, eine Bordellwirthin und Trinkerin
zugleich, starb 1827, mit 51 Jahren. Ihre Nachkommen zusammen be-
laufen sicli auf 800 Personen, davon waren 700 wenigstens einmal bestraft
1) Nach Notiz in den Archive» d'anthropologie criminelle etc. 1902. p.700.
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258 Kleinere Mittheilungen.
worden. Ausserdem waren 342 Nachkommen dem Trünke ergeben, 12*
waren Huren und 37 Personen zum Tode verurtheilt! Die Processkosten
aller krimineller Akten dieser Familie hat dem Staate allein ca. 3 Millionen
Dollars = 12 Hill. Mark gekostet!
Gewiss würden solche traurige Stammbäume sich in Masse vorfinden,
wenn man die Stammtafel gewisser Verbrecher u. s. w. aufstellen könnte,
was gerade aber hier bekanntlich schwer hält. Man wird nicht leugnen,
dass durch solche Ahnen ein schweres Degenerationselement in die Mitwell
gebracht ward und man wird mir wohl Recht geben, dass durch Auemerzung
der Stammeltern viel Unheil und Kosten erspart worden wäre. Freilich
Oberwindet die übrige gesunde Welt solche Schäden, doch nicht ohne Ver-
lust und Schmerzen. Immer wieder wird man an die Unschädlichmachung
gewisser entarteter Elemente gemahnt, wie ich dies des Weiteren in einem
grösseren Aufsatze über die Kastration bei gewissen Klassen von Entarteten
(dies. Archiv, III. Bd., 1 . H.) näher ausführte. Aber noch ein anderer Punkt
verlangt besondere Erwägung. Wie ist diese hohe Kriminalität in unserem
obigen Falle zu erklären V Handelt es sich hier um Vorwiegen des angeborenen,
endogenen Factors, oder des Milieus? Gewiss spielt das endogene Moment
hier eine grosse Rolle. Es lässt sich aber nicht sicher behaupten ob die
vorwiegende. In Säufer- und Verbrecherfamilien pflegt nämlich schon das
Familienmilieu ein sehr desolates zu sein und das äussere Milieu ist meist
dementsprechend. Wie hoch also das exogene Moment hier anzuschlagen
ist, lässt sich nicht ohne Weiteres sagen ; man müsste genau jeden einzelnen
Fall daraufhin für sich betrachten. Trotzdem halte ich das endogene hier
für wichtiger. Um mögliclist reine Naturexperimente zu erlangen, sehe
ich nur 2 Wege: 1., Verfolgen der weiteren Carriere von Findelkindern und
2., Beispiele von schlechten Subjecten in guten, und von guten in schlechten
Familien. Freilich wird auch nur eine sehr grosse Wahrscheinlich-
keit so erreicht, mehr nicht! Im 1. Beispiele kann bei gleichem Milieu
im Findelhause später doch eine Verschlechterung des Charakters durch
ungünstiges äusseres Milieu eintreten und ein Kind der besten Familie kanu
nicht ganz von dem Contacte einer schlechten Umgebung immer bewahrt
werden. Am klarsten liegt der Fall, wo in einer schlechten Familie plötz-
lich ein Engel ersteht, was freilich selten genug ist. Wie ich schon in
einer frühereu Mittheilung (9. Bd. S. 364) sagte, ist das Verhalten von
Waisenkindern nicht so beweisend, wie das von Findelkindern,
weil jene wohl in einem späteren Alter aufgenommen wurden und also
genug Gelegenheit hatten, mit einem schlechten Milieu in Berührung zu
kommen.
4.
Zur Psychologie der Aufmerksamkeit und des Trauraes.
In den Dresdner Nachrichten vom 7. Deceinber 1902 lese ich Folgende*:
* Ein interessanter Fall psychologischer Sinnestäuschung
wurde jüngst in einer Münchener Gesellschaft erzählt. Ein Brautpaar sä*
beim Mondschein im Garten. Unter irgend einem Vorwand entfernte sich
die Braut, während der an und für sich sehr sensible und mit lebhafter
Phantasie begabte Bräutigam in Folge der anstrengenden geistigen Tliäti^-
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Kleinere Mitteilungen.
keit des Tages plötzlich in einen Zustand starker Ermüdung und bald in
tiefen Schlaf gerieth. Da traf ihn nun ein fürchterlicher Traum: Eines
Mordes bezichtigt, wurde er vor Gericht geschleppt und schliesslich zum
Tode verurtheilt. Er sah alle Einzelheiten der Todesvollstreckung an
sich vorübergeben: mit verbundenen Augen wurde er aus der Zelle
hinausgeführt, er hörte die Verlesung des Todesurtheils , das Gebet des
Geistlichen, fühlte sich gepackt, auf das Brett geschnallt, unter die
Guillotine geschoben — und — in diesem Augenblicke legte die inzwischen
zurückgekehrte Braut, um den über den Tisch gebeugt Schlafenden zu
wecken, ihre Hand auf sein Genick, — da machte eine jähe Herzlähmung
seinem Leben wirklich ein Ende. — In diesem Fall war nun die Wirkung
dieser Erzählung auf die Zuhörerschaft das psychologisch Interessanteste,
der spannende Inhalt der Geschichte hatte Alle so sehr gefesselt, daas
Niemand auch nur einen Moment daran dachte, wie denn der ganze Fall
uos überhaupt Überliefert worden sein konnte? ')
Die Sache ist also, wie der Schluss genugsam zeigt, nur ersonnen.
Trotzdem ist sie lehrreich genug und giebt hier Veranlassung, kurz zwei
interessante Punkte zu besprechen. Fassen wir gleich das Ende an, so
hatte Niemand gleich die Unmöglichkeit der Erzählung bemerkt. Wie ist
das möglich? Ganz parallel dazu laufen die oft genug gemachten Er-
falirungen, dase im Theater oder in einer öffentlichen Versammlung u. s. w.
mitten drin ganz ruhig ein Unsinn gesagt werden kann, ohne dass es
Jemanden auffällt. Die Erklärung hierfür kann nur folgende sein. Alles
organische Dasein verläuft nicht in einer geraden, sondern in einer Wellen-
linie. Genau so auch alles Psychische und insbesondere die Aufmerksam-
keit. Letztere ist nie gleichmässig angespannt, auch nicht beim am
schärfsten Denkenden, sondern zeigt fortwährend ein An- und Abschwellen
der Intensität, die bis zu wahrer Intermittenz gedeihen kann, namentlich
bei Denkungewohntep, wie wir denn oft in einer Versammlung, im Theater
u.a. w. genug zerstreuten Gesichtern, sogar Schläfern begegnen. Jeder
kann dies leicht an sich im Ermüdungszustande beobachten, oder wenn ihn
der vorgetragene Gegenstand nicht sehr interessirt. Das Gleiche wird er
aber auch unter entgegengesetzten Verhältnissen bei gewissenhafter Intro-
spection finden. Dieses Flutuiren der Intensität hängt offenbar mit dem
Stoffwechsel des Centrainervensystems zusammen. Je grösser der Reiz die
Gehirnzelle trifft — angenommen, dass hier wirklich die Denkstätte ist —
um so mehr muss nachher eine Ermattung eintreten, mag sie auch nur
noch so kurze Zeit und verschiedenen Grades sein, bis der Stoffwechsel
das Verbrauchte wieder ersetzt hat und ein neuer Reiz wirksam sein kann.
Diese Reizgrösse wird aber gerade dort am grössten sein, wo alle Kräfte
angespannt sind, wo wir mit Affect und höchstem Interesse zuhören, also
i. B. im Drama. Dann muss sehr bald ein Punkt kommen, wo eine Ab-
nahme der Aufmerksamkeit stattfinden muss und da dieser bei den meisten
Zuhörern eventuell synchronisch eintritt, so ereignet es sich leicht, dass
irgend eine ungehörige Aeusserung einfach überhört ward. Dies hat aber
nicht nur grosses psychologische«, sondern auch juristisches Interesse. Be-
kannt ist, dass wenn irgend zehn Leute irgend eine Hede u. s. w. anhören
1) Vgl. Uans Gross, Kriminalpsychologie. Graz lWft. S. 135.
200
Kleinere Mitthei lungen.
und darüber berichten sollen, in Einzelheiten oft die grössten Widersprüche
sich zeigen. Das ist namentlich bei Zeugen der FalL Man spricht dann
gewöhnlich von „ Verhören \ Dies ist meist falsch. Es handelt sich ge-
wöhnlich um ein momentanes Versagen der Aufmerksamkeit in eben ent-
wickelter Weise und die Phantasie füllt die Lücke dann durch irgend eine
unbewusste Association aus. Ein wirkliches Verhören könnte nur statt-
finden, wenn der Hörer schlecht hört oder in einem Moment der Intensitäts-
abnahme ein Wort nur halb hört und die Phantasie dies sofort umgestaltet
Häufiger als diese zwei Fälle ist aber der Modus der später eintretenden
Erinnerungstäuschung oder des Erinnerungsdefects. Mit diesen Vorgängen
muss also der Richter rechnen! Dieses Schwanken der Aufmerksamkeit
erklärt weiter auch die gerade beim Anhören so oft brachliegende Kritik,
wie genugsam die Discussionen nach* einem Vortrag erweisen. Man erfasst
eben meist nur die Hauptsache — auch das nicht immer! — und manche
Nebenpunkte, Lücken, falsche Schlüsse u. s. w. übersieht man einfach.
Aber aucli beim Lesen kann Aehnliches, wie beim Hören passiren. Man
liest — namentlich beim schnellen Lesen — nicht jedes Wort, wie man
nicht jeden Buchstaben buchstabirt, sondern überspringt nicht selten Worte,
besondere in geläufigen Sätzen, und ersetzt sie sich in Gedanken selbst.
Dadurch kann eventuell ein rechter Unsinn entstehen, den man bisweilen
erst am Ende des gelesenen Satzes sich klar macht, und der einen zur
Wiederholung des Satzes zwingt Gerade wenn Kinder vorlesen, die so
leicht zerstreut sind, werden oft Worte weggelassen oder durch andere,
nicht hergehörige ersetzt Bei Kindern ist also das Phänomen besondere
deutlich. An sich strengt das Lesen die Aufmerksamkeit sicher nicht so
an, wie das Hören, datier arbeitet sie hier stetiger und besser und es be-
steht dabei schärfere Kritik.
Der zweite interessante Punkt ist der Vorgang beim Traume. Hier
ist in der Notiz der Traum nur ersonnen. Er könnte aber wohl sicher
sich so abspielen. Man weiss, dass im Traume die ganze Scala der ver-
schiedenen Affecte, wie im Wachen sich abspielen kann, ja vielleicht noch
tiefer packend, da ja eben die Gegenvorstellungen meist abgehen. Alle
begleitenden körperlichen Symptome wie: Angstsch weiss, unregelmässiges
Athmen, können sich einstellen, ja der Affekt kann so gross sein, dass er
in das Wachleben übergehen, Verbrechen, Wahnideen u. s. w. erzeugen
kann '). Es wäre bei sehr sensiblen, nervösen, herzkranken u. s. w. Menschen
daher sehr leicht möglich, dass z. B. in einer erträumten Hinrichtungssoene,
wie oben, irgend eine Berührung des Nackens den Eindruck des Richt-
schwertes macht und einen tödtlichen Herzschlag durch Angstaffect erzeugt
Bis jetzt ist allerdings, soviel ich weiss, solches noch nie passirt, aber mög
lieh ist es gewiss. Solche schwere Träume dürften aber vorwiegend nur
Nachts, besondere nach vollem Magen, Beengtsein des Mundes u. 8. w. ent-
stehen, selten beim Einnicken Abends bei Ermüdung (wie oben) oder gar
in einem Nachmittagsschläfchen. Psychologisch sind die Träume in den
beiden letzten Fällen mit denen in der Nacht nicht ohne Weiteres zu ver-
gleichen, da eben vorher noch inelir frische Eindrücke stattfanden, als beim
1) Siehe Näheres darüber in meinem Aufsatze in diesem Archiv. 3. Bd.
Heft 1, „Die forensische Bedeutung der Träume".
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Kleinere Mittheilungen. 261
Nachttraum und die Kritik gewiss länger fungirt. Dadurch wird aber sicher
Manches verändert und bei der Trauuipsychologie sollten deshalb nur die
Nachtträume berücksichtigt werden. Ja aus ähnlichem Grunde sind für den
l\vchologen auch d i e Träume auszuscheiden, welche entstehen, wenn man
erst schlief, aufwachte und nach Wiedereinschlafen träumte. In der Zwischen-
zeit war die Phantasie erwacht und der Trauminhalt gefälscht. Gern
scheinen sich bei Nachmittagsträumen sexuelle Sachen abzuspielen, offenbar
durch den vollen Magen, Blase bedingt, auch durch den Alkohol, ohne
den manche zu Mittag nichts essen können. Hier schweigt dann die Kritik,
weil der Traum die Sinne kitzelt. Bei schrecklichen Träumen aber bäumt
sich gewöhnlich noch eine Portion Kritik dagegen auf, so dass man der
Sache skeptischer gegenüber steht und dann weniger stark mitgenommen
vird, als wenn es Nachts gesclueht, wo die Kritik meist auch schläft Auf
alle Fälle haben aber die Traumpsychologen auf die Verschie-
denheiten des Traumes Nachts oder am Tage bisher nicht
geachtet.
5.
Merkwürdige Untersuchungen über die Kraft der Urin-
blase. Der ausgezeichnete englische Psycho-, Socio- und Kriminalanthro-
polog Havelock-Ellis veröffentlichte im American Journal of Dermatology
März 1 902) eigenthümliche Untersuchungen über die Blasenkraft. Bekannt
ist, dass die Blase fortwährend sich bewegt und so zum echten „Spiegel
der Seele* wird, mehr als das Auge u. s. w. Die eigentliche Kraft aber
maass Verf. an der vom Urinstrahl erreichten Entfernung von den Fuss-
spitzen. Im Ganzen steigt die Kraft mit den Tagesstunden, doch ist ein
taglicher Rhythmus fraglich; sicher aber ist ein wöchentlicher (wie auch
bei den Pollutionen) und nach den Jahreszeiten (Maximum im August) vor-
handen. Viele äussere Momente wirken mit; die deprimirenden wirken
weniger als die reizenden. Das Seebad erhöht den Druck, auch das Ein-
tauchen der Hand in kaltes Wasser, ebenso Spaziergänge, besonders aber
geschlechtliche Erregungen. Bei einer Frau fand sich, dass die Wurfkraft
noch grösser war, wie beim Mann. In der Kindheit ist sie stets grösser,
als später. Da die Frau im Stehen oder Sitzen meist unter sich pisst, der
Mann im Bogen, so kann die Harnspur gerichtsärztlich unter
Umständen wichtig werden. — Diese Versuche sind, meint Ref., hoch-
interessant. Freilich sind sie immerhin noch sehr roh, da die Aufmerksamkeit
and Autosuggestion dabei nie auszuschliessen waren, und vor allem nie bekannt
war, in welchem Füllungszustand sich die Blase befand, was doch von funda-
mentaler Bedeutung ist Besser — beim Manne freilich bedeutend schwieriger —
wäre es vielleicht, das Maximum von Druckkraft an einem eingeführten Plethys-
raeter zu messen, wobei allerlei Reize wirken könnten. Hier würde man
dann von der Urinmenge absehen und stets einen bestimmten Inhalt der
Kautschuk blase vor sich haben. Auch wäre besonders auf die interessante
Einwirkung der Musik zu achten, die Ellis leider nicht untersucht. Be-
kannt ist ja, wie man Kinder und Pferde durch Töne leichter zum Harnen
bringt, offenbar, weil sie als angenehmer Reiz wirken.
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262 Kleinere Mittheilungen.
6.
Paradoxe Wirkung tler Pubertät. Autonini und Carini
beschreiben nach einem Ref. im Internationalen Centralbl. für Anthropol. u.s.w.
1002, S. 336) eine mikrocephale Idiotin, deren Hirngewicht nur 372,0 be-
trug und interessante Details am Schädel und Gehirn aufwies. Das Be-
merkenswcrtheste ist aber der Umstand, dass die mit 20 Jahren Verstorbene
als Kind wild, fast thierisch, mit verbrecherischen Neigungen behaftet sich
zeigte und nach eingetretener Geschlechtsreife das Gegentheil ward: züch-
tig, reinlich, ordnungsliebend. Das ist im höchsten Grade auffallend und
geradezu paradox ! Man weiss, dass die Geschlechtsreife schon für den Nor-
malen eine Klippe, eine gewisse Gefahr darstellt. Noch viel mehr aber
bei dem Entarteten, Desequilibrirten. Viele Fälle sogenannter Moral insaniiy
treten erst nach der Geschlechtsreife deutlich in die Erscheinung und
dort beginnt das eigentliche jugendliche Verbrecherthum. Auch ent-
schieden geistige und intellectuelle Minderwertigkeiten werden nach dieser
Zeit deutlicher, ebenso wie auch gewisse krankhafte körperliehe Anlagen dann
zu Krankheiten erst auswachsen. Physiologisch ist dies ja auch ganz erklärlich.
Sehr schwer dagegen der umgekehrte Vorgang, wie in obigem Beispiele.
Wir können uns dann nur vorstellen, dass nicht unheilbare anatomische
Verhältnisse dem ursprünglichen Charakter zu Grunde lagen, sondern nur
gewisse zeitweise Hemmungen, die durch den um die Zeit der Pubertät ein-
tretenden, so überaus regen Stoffwechsel behoben wurden. Aehnliches sieht
man bisweilen auf der Schule, wo bei einem „Dummen" plötzlich ,.der
Faden reisst" und der Kopf heller wird. Dies zeigt sich auch manchmal
bei scheinbaren Idioten, die eines Tages als Pseudoidioten sich entpuppen
und fast normal worden. Freilich ist dadurch zunächst nur die Intelligenz
betroffen ; die Moral wird aber häufig auch mit berülirt, da zwischen beiden
entschieden ein gewisser Zusammenhang besteht. In unserem obigen Bei-
spiele erscheint aber nur die Moral verändert.
/.
Mithilfe des Publicum» bei Erkennung gewisser Ver-
brecher. Eine sehr nachahmens werte Einrichtung ist soeben in Dresden
getroffen worden, wie uns in Folgendem dio Dresdener Nachrichten vom
13. Deceraber 1902 berichten:
Seitens der Kriminalabtheilung der Königl. Polizeidirection ist eine neue,
beachtenswerthe, den Kriminaldienst erleichternde Einrichtung getroffen worden.
Im Hauptportal des Königl. Polizei gebäudes, Schiessgasse 7, ist an der linken
Seite ein Schaukasten mit Photographien verschiedener Personen angebracht
worden. Die ausgestellten Abbildungen sind meist in Haft befindliche, ge-
meingefährliche Individuen, die Uber ihre Person zweifelhafte Angaben ge-
macht haben, um das begangene Verbrechen zu verdecken. Ausser diesen
Abbildungen sind noch Photographien von aufgefundenen Todten, deren Per-
sönlichkeit sich nicht feststellen Hess, ausgestellt worden. Der Schaukasten
ist für Jedermann zugänglich. Wer Auskunft zu geben vermag, wolle das
der Kriminalpolizeiabtheilung, 1. Stock, Zimmer 37, melden. Die neue Ein-
richtung, welche sicher vom Publicum Unterstützung finden wird und dazu
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Kleincrc Mitteilungen.
263
beitragen dürfte, gemeingefährliche Personen festzustellen, ist vom Vorstand
der Kriroinalabtheilung, Herrn Oberregiernngsrath Köttig, in s lieben gerufen
Es ist also eine Art Morgue, aber auf Lebende bezogen. Freilich
werden nnr relativ wenig Personen dort passiren und die Schaukästen be-
gichtigen. Besser wäre es gewiss, Letztere an verschiedenen Punkten der
Stadt, wo die Meisten verkehren, also besonders an den Kreuzungspunkten
von Strassen und an den Hauptplätzen aufzustellen. Zu erwägen wäre
endlich noch, ob ein zeitweises Veröffentlichen der Verbrecherbilder in den
gelesensten Zeitungen sich nicht empfehlen durfte. Bei der heutigen Technik
?ind solche Zinkogravüren, die ganz roh sein könnten, billig herzustellen,
wie gewisse, täglich iilustrirt erscheinende Tagesblätter zu beweisen scheinen.
Jedes Mittel, das in das Dunkel zweifelhafter lebender oder todter Persön-
lichkeiten Licht zu verbreiten vermag, muss willkommen geheissen werden.
8.
Nochmals: Pro und contra Todesstrafe. Von Medicinalrath
Dr. P. Näcke in Hubertusburg. Loh sing hat in seinem Aufsatze über
Todesstrafe und Standrecht (dies. Archiv, X. Bd. S. 305 ff.) so lichtvoll seine
Argumente gegen die Todesstrafe vorgebracht, dass er mich beinahe zu
seinem Standpunkte bekehrt und aus mir, dem Saulus, einen Paulus gemacht
hat. Freilich, sage ich, beinahe ! Ich nehme voraus, dass bei mir der „ Affect-
werth" in dieser Sache auf ein Minimum gesunken ist, da man das von
einem vorurtheilsiosen Gelehrten verlangen muss und wie ich das schon oft
betont habe. Sonst ist überhaupt eine Verständigung unmöglich und alle
logischen Gründe prallen von dem Panzer der Af festläge wirkungslos ab.
Eine von Lohsing s Hauptargumenten ist die Besserun ^sniö^lichkeit der
Verbrecher, und er giebt dafür sogar Beispiele, ohne uns leider zu sagen,
ob sie zu jener Gruppe der kaltblütigen Mordbuben gehören, die ich allein
im Ange hatte. Für die meisten anderen Mörder — von Affeetverbrechern
abgesehen — , welche zu Penta's „ Primitiven" gehören, gebe ich die
Besserungsmöglichkeit ohne Weiteres zu. Für Jene dagegen ist mir die
Sache mehr als fraglich und was man von der Besserung schwerer Ver-
brecher im Allgemeinen zu halten hat, wissen die Gefängnissdirectoren am
besten und die Erfahrungen auf Sachalin, in Sibirien u. s. w. bestätigen es
nnr. Ich kann mir nicht helfen, ich muss bekennen und Lohsing wird
mich entschuldigen, dass ich für solche traurige Mordbuben kein Mitleid ver-
spüre und sie wie giftiges Gewürm niedertreten möchte, da sie ihrer Qua-
lität als Mensch völlig entsagten. Es mag dies eine Art „Atavismus" des
(iefühls sein, noch ein Stück des sus talionis, aber so wie ich fühlen gewiss
viele andere auch. Doch lassen wir dies auf sich beruhen!
Ich muss Lo h s i n g durchaus Recht geben, dass die Strafe in jeglicher
Gestalt abschreckend wirkt und dies Moment habe ich leider entselüeden
unterschätzt. Schon dass die Verbrecher in den seltensten Fällen sich frei
dem Gericht stellen, sondern die Strafe durch Flucht u. s. w. abzuwenden
suchen, ist, meine ich, ein hinreichender Beweis für die Abschreckung und
Furcht Dies wird auch so bleiben, wenn wir mit der neuen Schule die
Archiv tür KriminAUnthropoIogie. XI.
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•264
Kleinere Mittheilungen.
Strafe einfach nur als „socialen Schutz" betrachten und gerade die daraus
fliessende Strafe auf unbestimmte Zeit dürfte noch mehr abschreckend wirken
als die jetzigen Strafen. Ich bedaure, dass Lohsing nicht auf die wich-
tige theoretische Frage eingegangen ist, ob der Staat ein Recht hat,
eventuell die Todesstrafe zu verhängen, wie ich es glaube. Doch ist dies
selbstverständlich eine rein juristische Sache, in der ich nicht mitreden darf.
Wenn ich von „Justizmorden a an irren Verbrechern sprach, so sollte dies
Wort natürlich nur im volkstümlichen, nicht im juristischen Sinne ge-
meint sein.
Bezüglich der Guillotine sind die paar Fälle, welche Loh sing erwähnt,
wo die Sache nicht klappte, den Tausenden wohlgelungener Hinrichtungen
gegenüber kaum in Betracht zu ziehen und sie lassen die Guillotine trotzdem
als die einfachste und wenigst grausame Art der Hinrichtung erscheinen.
Wir preisen auch die Chloroformäthernarkose als die beste Art des Narko-
tisirens, trotzdem auch hier immer noch Unglücksfalle vorkommen. Was die
„Elektro- Ex ecution" anbetrifft, so will ich hier der Kuriosität halber erwähnen,
dass Hughes') die Guillotine deshalb bei schweren Verbrechern vorziehen
möchte, weil sie das Gehirn, das, wie er mit Kecht verlangt, in jedem Falle
genau untersucht werden sollte, nicht so schädigt, wie die Elektro-Execution.
Das könnte sich aber doch nur auf mikroskopische Veränderungen in den
Nervenelementen beziehen. Bis jetzt haben wir immer noch relativ recht
wenig genau untersuchte Verbrechergehirne. Das aber lässt sich schon jetzt
sagen uud ein Blick auf die Verbrechergehirne Benedikta beweisen dies
schlagend — dass nämlich hier zwar nichts Specifisches sich vorfindet,
wohl aber viel melir Anomalien aller Art an den Gehirnwindungen, ferner ab
norme Lagerungen der Zellen, der Gefässe u. s. w., als an den der Nor-
malen, genau dem Verhalten der häufigeren sogenannten Entartungszeichen
entsprechend. Diese gröberen Verhältnisse schon — wahrscheinlich bestehen
auch feinere mikroskopische, die bis jetzt aber nicht näher untersucht wurden
— werden durch die Electro-Execution nicht geändert. Wenn aber jene
abnormen Verhältnisse bei schweren Verbrechern so überaus häufig zu sein
scheinen, so folgt daraus, dass auch die Disposition zum Verbrechen mehr
oder minder angeboren sein muss, ohne dass man deshalb Lombrosos
..geborenen a Verbrecher anzunehmen braucht. Denn selbst bei der grössten
Disposition ist ein Verbrecher sein-mttssen nicht ohne weiteres zuzugelien.
Aber schon bei Affektverbrechern müssen wir eine gewisse Disposition an
nehmen, wenn auch eine nur geringe, mehr bereits bei den „Primitiven".
Ist nun, wie ich glaube, bei den schwersten Verbrechern eine mehr oder
minder grosse Anlage zum Verbrecherthum vorhanden, so würde daraus
logisch — auch wenn es sich nicht um eine eigentliche Psychose handelt
— ein neues Argument gegen die Todesstrafe angeben. Dafür würde
dann nur der grössere sichere sociale Schutz reden. Es ist weiter wohl
einleuchtend, dass, je schwerer die Anlage ausgefallen ist, um so weniger
Hoffnung auf Besserung vorhanden ist und das eben scheint bei Jenen be
sonders der Fall zu sein, die ich im Auge habe.
Gering möchte ich das von Lohsing angeführte Verrohungsmoment
1) Hughes. Mcdical aspects of the Czolgosz case. The Alienist ad Neu-
rologie. 1902. Nu. 1.
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Kleinere Mittheilun^en.
2üo
bei intramuraJer Hinrichtung anschlagen. Es sind stets nur wenige Zuschauer
da und nur Gebildete und nie habe ich gehört, dass diese dadurch in ihrer
Moral geschädigt worden sind. Manche treibt ein rein wissenschaftliches
Interesse hin. Das Uebrige sind Juristen und Journalisten. Letztere sollten
allerdings principiell nie über den letzten Act im Leben eines Verbrechers
berichten, da solche Berichte entschieden nur der gemeinen Neugier und dem
Kitzel nach Grausamen, das mehr oder weniger in jedem ruht, dieneu.
Einen Punkt, den ich nur berührt habe, hätte ich endlich gern von dein
erfahrenen und viel belesenen Juristen Lohsing näher besprochen gesehen.
Vielleicht thut er es nächstens einmal! Ich meine nämlich, wie es sich mit
der von vielen Kriminologen und Juristen getheilten Ansicht verhält — die
auch mir sehr sympathisch ist — , dass die Kriminalität im grossen Ganzen
stets gleich bleibt und nur ihre Formen wechseln. Man will im Allgemeinen
nur beobachtet haben, dass mit der Givilisation die Verbrechen gegen die
Person ab-, die gegen das Eigenthum zunehmen. Und hier kommen wir
dann auf die fundamentale Frage: Hebt die Civilisation das etlüsche Niveau
der Menge oder nicht ? Manche bejahen, andere verneinen es. Ich glaube, beide
haben Recht. Sie kann die Moral heben, muss es aber nicht. Freilich
sind das alles nur Muthmassungen und stricte Beweise pro oder contra sind
bisher nicht vorgebracht worden und können es vielleicht auch nie werden.
Nachtrag. Penta wirft in einer kürzlich erschienenen Arbeit ( Pagine
retrospettive. La pena di morte a Firenze dal 132S al 1759 in Kivista
mensile di psich. for. etc. 1903, p. 1) interessante historische Streiflichter
auf die Todesstrafe. Es zeigt sich, dass überall zuerst der Dieb mit Tod
bestraft wird, dann der Ehebruch der Frau, an dritter Stelle erst der Mord.
Wie der Diebstahl wurde auch die Falschmünzerei bestraft „Es steht also
historisch fcstu, sagt Verf., „dass die Todesstrafe eine Waffe der Tyrannei
war and es noch ist". Letzteres, in der Beschränkung der Todesstrafe, die
ich wollte, ist es aber sicher nicht, sondern vor allem ist es die Sicherheit,
die es wünschenswerth macht. Der Schluss des Verf., dass die Todesstrafe
Dicht abschreckt oder nur wenig, weil schwere Verbrecher sich dadurch nicht
abhalten lassen, ist, wie ich jetzt zugebe, falsch, da sicher die meisten
sich durch die Todesstrafe gewiss von schweren Verbrechen abhalten lassen.
Dies gilt auch von jeder Strafe, auch dann, wenn sie als „socialer Schutz44
in Einsperrung auf unbestimmte Zeit verwandelt wird, was für die Mehr-
zahl der Verbrecher noch abschreckender wirken wird, als die früheren fest-
gesetzten Strafen. Penta beklagt sich endlich an anderer Stelle (S. r>9),
dass Lohsing in seinem 2. Aufsatze nur deutsche Autoren angeführt habe,
nicht aber die positive italienische Schule. Das, was von der letzteren für
die Todesstrafe wichtig erscheint, habe ich in meiner Arbeit erwähnt, dass
nämlich kranke Personen selbstverständlich nicht gerichtet werden sollen.
Stellt man sich freilich auf den Standpunkt der Ultra-Lombrosianer, dass
nämlich jeder Verbrecher krank ist, dann ist jede Todesstrafe Frevel. Der
Grosskophta der Schule, Lombroso, erkennt aber trotzdem für gewisse
Fälle, die sich ungefähr mit den meinigen decken, die Berechtigung der
Todesstrafe an. Und Penta sellwt hält ja seine grosse Classe der „Primi-
tiven" auch nicht für eigentlich krank. Wenn wir, was wohl das einzig
Richtige ist, das Gros der Verbrecher als geistig zurechnungsfähig halten,
so wurden vom psychiatrisch-forensen Standpunkte, den ja gerade immer die
IS*
I
266 Kleinere Mitthoilungen.
positive Schule betont, gegen Anwendung der Todesstrafe in gewissen Fällen
kaum etwas einzuwenden sein. Bezüglich der von Lohsing hervorgehobenen
Verrohung der zuschauenden Personen bei einer Hinrichtung, die icb, wie
gesagt, bei der jetzigen Handhabung der Sache für sehr gering halte, will
ich hier einen wohl einzig dastehenden Fall von Irrsinn nach Zuschauen
einer Hinrichtung der Curiosität halber erwähnen. Die Notiz, welche ich
den Dresdener Nachrichten vom 20. März 1903 entnehme, lautet so:
Zu einer in Olmütz vollzogenen Hinrichtung eines Mörders hatte sieh
der Gemischtwaarenhändler Joseph Sadel eine Eintrittskarte verschafft, um
den grausigen Act anzusehen. Er wurde durch die Hinrichtung so unge-
mein aufgeregt, dass er irrsinnig wurde. Als er das Gerichtsgebäude ver-
liess, begann er sich höchst aufgeregt zu benehmen und schrie unaufhörlich,
dass er gemordet habe und auch gehängt werden solle. Von diesem Ge-
danken konnte er sich nicht mehr befreien und musste schliesslich der ärzt-
lichen Beobachtung übergeben werden.
9.
Aerztliche Untersuchung der Heiratbskandidaten. Wie
ich einer Notiz der Archives d'anthropologie criminelle u. s. w. 1903,
S. 757 entnehme, müssen im Staate Dakota die Personen, die sich zu
ehelichen gedenken, gesetzlich durch eine Jury von Aerzten auf so-
matische oder geistige Fehler sich untersuchen lassen. Dies scheint ein
ganz neues Gesetz zu sein und sein Ziel ist ein durchaus würdiges: das
Volk so viel als möglich vor Entartung, Noth und Elend zu schützen.
Freilich fürchte ich, dass das Ganze mehr auf dein Papier steht und dass
sich genug Mittel und Wege werden finden lassen, um dem Gesetze ein
Schnippchen zu schlagen, besonders im Lande des Dollars. Das Experiment
ist aber auf jeden Fall interessant und wenn es, wie ich fürchte, fehlschlägt,
so wird es doch sicher zunächst in Amerika noch weitere Versuche zeitigen,
die, immer besser angestellt, vielleicht doch in erreichbarer Weise dem
Ziele näher kommen. Schon der ausgezeichnete Brauch, der sich dort immer
mehr und mehr einbürgert, dass nämlich von den Verlobten eine
frisch abgeschlossene Lebensversicherung verlangt wird,
die also eine medicinische Untersuchung voraussetzt, ist ein gutes Auslese-
mittel, wenngleich dadurch auf der anderen Seite, wie Penot (Evolution
du Mariage et Consanguinitc\ These de Lyon 1902) richtig bemerkt, die
Zahl der Ehen, die jetzt schon abnimmt, noch mehr zurückgehen dürfte.
Eine gewisse, auslesende Wirkung, in moralischer Hinsicht wenigstens, übt
bei uns das Erforderniss des Heirathsconscnses im Heere und bei gewissen
Beamtenkategorien aus. Interessant ist endlich der Umstand, dass im
Lande der fast absoluten Freiheit Bills vorgebracht und sogar durchgebracht
werden, die der persönlichen Freiheit des Einzelnen am schärfsten entgegen-
treten. Ich erinnere hier an die verschiedenen Bills bez. der Castration ge-
wisser Entarteten '), von denen eine bei einem Haare in einem Staate durch-
1) Siehe hierbezügluh meine ausführliche Arbeit im 8. Bd. dieser Zeitschrift
Prof. v. Eh reu fei d spottet zwar (Zuchtwahl und Monogamie. Politisch. anthropol.
Revue. 1H03. Nr. 2} über die r wohlwollenden Saiiitätsrätheu, die „Züchtung*-
erwägungen auf monogamische Eheachlüsse" vorbringen; die Amerikaner werden
hoffentlich den Professor vielleicht eines Besseren belehren !
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Kleinere Mittheilungen.
207
ging. Sicher werden diese und andere Antrage immer wiederkommen, ver-
bessert werden und einmal wirklich praktisch durchführbar sein, während
das alte Europa solche angebliche Utopien nur belacht und erst, wie so
häufig, Dezennien braucht, um das Gute aus Amerika sich anzueignen.
b) Von Dr. Hans Schuko witz.
10.
Galgen briefe. Im Frank selten Onomastiken aus dem Jahre 1604
findet man unter Anderem auch das damals geläufige Sprüchwort verzeichnet :
Einem einen Galgen an's Haus malen, will sagen: Der Hausinhaber gehört
an den Galgen. Es bestand in der That um die Mitte des 17. Jahrhunderts
in Deutschland und bei uns in Oesterreich die Unsitte, dass fahrendes Volk,
nicht selten auch ein friedlicher Nachbar, dem oder jenem im Dorfe ein
„Mordinstrument4' an die Wand malte. Später wurden eigene Formularien,
Galgenbriefe genannt, von den Briefmalern gedruckt, in die der Name
des .Angeschwärzten* eingesetzt wurde und die dann heimlich an dessen
Hausthor oder Fensterladen geklebt wurden. Auch Wilhelm Stricker
kennt diese Galgenbriefe. (Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte. Neue
Folge II. Jahrg. 1873, S. 254 f.). Mir sind nun otliche solcher Drucke be-
kannt geworden. Sie zählen heute zu den typograplüschen Seltenheiten und
werden, wie die „ Nürnberger Antiquitätenzeitung" unlängst gemeldet hat,
von Liebhabern mit 20—30 Mark per Stück bezahlt. Die zwei Exemplare,
welche ich hier kurz beschreibe, sind in alte lateinische Codices der k. k.
Universitätsbibliothek in Graz eingeklebt. Es sind schlichte Einblattdrucke
in flüchtigen Schwabacher- und gothischen Typen. Bei einem umrahmt
eine magere Holzschnittbordüre in nachlässiger Ausführung den kurzen Text
Das Papier ist dünn und brüchig, das Wasserzeichen des einen, ein ge-
schlängelter Aal, verweist auf eine Nürnberger Officin. Die Grösse dieser
Flugblätter wechselt zwischen 15 — 20 cm Höhe und 10 — 15 cm Breite.
Textlich stehen sich diese beiden Blätter ziemlich nahe. Nach der Schreib-
weise und Sprache müssen wir sie in die Mitte des 1 7. Jahrhunderts zurück-
datiren. Auch dürften sie ziemlich sicher in bayrischen Orten gedruckt
worden sein. Die beiden Texte lauten: 1. Derweilen N. N. widerrecht und
sazzung wucherzins urgieret, arme lcutli, als da seind handtw erckher, pfeiffer
und adterlasser an die Schwellen setzet und ein böss Kebbsweib zueholt, so ge-
hört er an das Dreiholz („Dreibeinige Tier*', Kotler zu Spiegelberg in Schillers
rRänhernu). Wer am Galgen vertrocknen soll, der ersäufet nit im Wasser.
2. N._N. treibet unzuechten, stielt von der andern guth rückhet den
Marstein (Grenzstein), schwöret falsch und führet Trügerisch niaass und
Waagen, also soll er an den Galgen und an das Kadt. Gifft ist im nitt
von nöthen.
Beiden Briefeu sind dann zum Schlüsse handschriftliche „Mordbrenner-
zeichen" beigefügt, die wohl das Signum der Ankläger bedeuten dürften.
^ § <t Y
268
Kleinere Mittheilungen.
Gegen diesen Rachebrauch in jener Zeit ist offenbar das Kölner Ratbs-
edict vom Jahre 1652 gericJitet: Als wir hinbevor ans wichtig Ursaclieii
und billiger Bewegniss den bössen Unfug verbothen, dass unterschiedlich
Landstreicher und Vagabundi an Thor und Thür unser Bürger und Ein-
gesessenen Feuerzettel und Oalgenbriff anheften aus Bach und Teuffei-
listen, so haben wir mit Trommelschlag anjetzo publizieren lassen, dass
unser Stichmeister bei offenem Tag und nächtlich Zeitten solch Gesindel
gefänglich verstricken und auf unser Thürme fuhren, bis solang von uns
ein Arbitrar-Straff, Strafpfahl und Karrenschieben , ihnen erlassen werde.
(Kriegk, Deutsches Bürgerthum im Mittelalter, 1868, S. 226). Die Galgen-
briefe gehören ohne Zweifel in die Kategorie der Drohbriefe (Brandbriefe),
die für den Kriminalisten von Werth und Interesse sind.
c) Von Ernst Lohsing.
11.
Stimmungsmacherei durch Ansichtskarten. Im Oktober 1902
wurden mehrere Ausschnssmitglieder der Wenzelsvorschusskassa in Prag in
Untersuchungshaft genommen unter dem dringenden Verdachte, seit einer
Reihe von Jahren Defraudationen begangen, bezw. ermöglicht zu haben, als
deren Höhe man die Summe von ca. 1 4 000 000 Kr. ermittelt hat. Als die
Hauptschuldigen sieht man den Geistlichen Drozd und einen gewissen Ko-
hout an. „ Drozd" heisst auf deutsch „Drossel", rKohout* ■= «Hahn*. Der
Ansichtskartensport bentitzte dies, Karten in Verkehr zu setzen, deren Bild
einen wohlversperrten Käfig darstellte, in dem sich ein Hahn und eine
Drossel befanden, die mit „Drozd" und „Kohout" bezeichnet waren. Dieser
Witz war zwar nicht schlecht, aber — man verzeihe das harte Wort —
gemein und dies aus mehreren Gründen. Fürs erste sind Namenswitze
stets die ordinärsten, weil bei ihnen jemand dem Gespötte ausgesetzt wird
ans einem Grunde, an dem er thalsächlieh unschuldig ist; denn für seinen
Namen kann man niemanden verantwortlich machen. Fürs zweite war
diese Ansichtskarte, welche übrigens die verschiedensten Variationen erlebte,
die alle reissenden Absatz fanden, gemein aus dem Grunde, weil ^tatsäch-
lich — sehr gelinde gesprochen — gar kein grosser Muth dazu gehört,
über Leute, die sich in Untersuchungshaft befinden, in solcher Weise her-
zufallen; denn gegen derartige Angriffe ist der Untersuchungshäftling aller-
dings wehrlos, aber ehrlos macht ihn die Untersuchungshaft nicht. Auel
der Untersuchungshäftling steht unter dem strafrechtlichen Schutze des § 491
des österreichischen Strafgesetzes, dem zu Folge eine Ehrenbeleidigung be-
geht, .wer einen Andern öffentlich oder vor mehreren Leuten, in Druck-
werken, verbreiteten Schmähschriften, oder bildlichen Darstellungen
von was immer für einer Art, es sei namentlich, oder durch auf
ihn passende Kennzeichen, ohne Angabc bestimmter That Sachen,
verächtlicher Eigenschaften zeiht, oder dem öffentlichen Spotte aus-
setzt/ Allerdings gestattet der 2. Abs. des §491 StGB, dem Schmähen-
den, rum straflos zu werden, die Wahrheit seiner Angaben zu beweisen^;
jedoch im vorliegenden Falle trifft (lies nicht zu, da der Beweis, dass Leute,
die Drozd und Kohout heissen, eine Drossel und ein Halm sind, unmög
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Besprechungen.
26Ü
lieh und straf processual ebenso unzulässig ist, wie wenn man einen minder
intelligenten Menschen mit einem anderen der Zoologie entnommenen Namen
belegt. Das eine muss man den Produzenten dieser Karten freilich lassen :
Schlecht spekulirt haben sie nicht. Die Karten fanden reissenden Absatz;
sie wurden auch seitens solcher Personen verkauft, die gewerberechtlich
hierzu gar nicht befugt waren. Wer in den Oktobertagen 1902 durch die
Strassen Prags ging, konnte den massenhaften Andrang des Publikums vor
den verschiedenen Verkaufsstellen dieser Karten wahrnehmen; der konnte
die Leute aber auch in mitunter recht derber Art auf die czechisch-kleri-
kale Partei schimpfen hören. Und dennoch ! Man braucht weder czechisch
noch klerikal zu sein, um zuzugeben, dass einerseits für das Individuum
nie eine Gesammtheit verantwortlich gemacht werden darf, andererseits eine
Betrachtung der grossen Defraudanten der letzten Jahre lehrt, dass die
Hekenner verschiedener Konfessionen und die Vertreter verschiedener Stände
dies einträgliche Handwerk betreiben. Aber noch eines kommt in Betracht :
Ihese Ansichtskarten waren in aller Händen, wurden auf der Strasse, in
Gast-, Kaffee- und Privathäusern besprochen und haben auf diese Weise
auch auf die Stimmung der öffentlichen Meinung gewirkt, derselben öffent-
lichen Meinung, deren ausgeloste Vertreter von der Geschworenenbank aus
die Schuldfragen zu beantworten haben werden. Weit davon entfernt, zu
behaupten oder auch nur zu glauben, dass die intelligenten Geschworenen
der Hauptstadt sich dem auf die öffentliche Meinung ausgeübten Drucke
fügen werden, lässt sich doch nicht in Abrede stellen, dass hier ein Druck
versucht wurde. Darum ist es anerkennenswerth, dass die politische Behörde
als Gewerbebehörde den Verkauf dieser Ansichtskarten eingeschränkt hat.
Bemerkt sei, dass auf einigen dieser Ansichtskarten die Angabe des Druck-
ortes, des Druckers und des Verlegers fehlte, was eine Übertretung des
§ 9 des Österreichischen Pressgesetzes ist.
Besprechungen.
a) Bücherbesprechungen von Näcke.
1.
Baer, Ueber die Trunksucht, ihre Folgen und ihre Be-
kämpfung. Die deutsche Klinik am Eingange des 20. Jahr-
hunderts. Berlin, Wien, Urban und Schwarzenberg 1902,
7 1 Seiten.
Wenn der Altmeister in Alkoholfragen wieder das Wort ergreift, so
ist damit schon eo ipso gesagt, dass die Arbeit eine ausgezeichnete sein
muss. Und sie ist es in der That. In grossen Zügen schildert uns Ver-
fasser die physiologische und pathologische Einwirkung des Alkohols, die
deletären Folgen desselben für daB Individuum und das Volk, den Nieder-
gang der Familie und der Nachkommenschaft, des Nationalwohlstandes, und
bespricht endlich die verschiedenen dagegen empfohlenen Mittel. Sein
Rcsuml, dem sicher die Meisten nur zustimmen werden, lautet herbezüglich :
„ ... so gross auch der Erfolg zu sein scheint, so wenig halten wir das
Enthaltsamkeitsprincip für dasjenige, was geeignet ist, die Trunksucht in
einem I<ande dauernd zu beseitigen oder auch nur wesentlich zu ver-
mindern." Wie alle Fanatiker, so gehen sicher die Abstinenzler zu weit
und werden ihr Ziel nie erreicht sehen ! Nur eine vernünftige Einschränkung
des Alkohols vermag zu nützen. Sehr richtig sagt Baer weiter: „ ... soll
man deshalb den massigen Alkoholgenuss verbieten, weil der unmassige
schädlich und verderblich ist! . . . aber auch der massige Alkoholgenuss
ist für viele Menschen ohne jeden Nachtheil und auch von unleugbarem
Werth in verschiedenen Lebensverhältnissen und im Kampf im modernen
Leben." Mit dem letzten Satze steht es allerdings im Widerspruch, wenn
er früher sagt, dass auch nach täglich genosseneu massigen und kleinen
Alkohol mengen früher oder später überall pathologische Organveränderungen
sich einstellen. Das mttsste erst bewiesen werden und ist sogar wenig wahr-
scheinlich. Unter den Hunderten von Spitalleichen, bei denen Leber und
Nieren, Herz gesund waren, ist gewiss ein ziemlicher Theil von solchen, die
im Leben täglich ein massiges Quantum Alkohol ohne Schaden für sich und
ihre Organe nahmen. Einen grossen Werth legt Verfasser mit Recht auf
Klarleguug des Alkoholschadens besonders in Schulen, auf Nüchternheit be-
sonders der Beamtenwelt auch im Heere und in der Flotte, Bestrafung der
öffentlichen Trunkenheit, Abschaffung der Trinksitten und Schaffung von
Trinkerasylen.
Noch einige weitere Punkte wollen wir anführen, wobei uns der ge-
ehrte Verfasser einige kleine Meinungsverschiedenheiten nicht verübeln mag.
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27!
Leider giebt er uns keine Definition des „Trinkens* im eigentlichen Sinne.
Wie der Verein deutscher Irrenärzte s. Zt. richtig hervorhob, ist ein Trinker
nur ein solcher, bei dem physisch nnd psychisch Zeichen des chroni-
schen Alkoholismus nachweisbar sind. Vorher kann man einen solchen
zwar vermuthen, nicht aber beweisen, sageich. Selbstverständlich gehen
die Abstinenzler hier viel zn weit, indem sie womöglich Jeden für einen
Trinker ansehen. Die Toleranz gegen Alkohol hängt eben von vielen Um-
ständen ab. Mit Recht betont Verfasser, dass, wenn auch der Alkohol die
Haopt^efahr bildet, doch namentlich noch andere Substanzen, besonders da*
hochwerthige Amylalkohol wichtig ist und früher und schneller zum
chronischen Alkoholismus führt. Dies wichtige Moment vergessen nur zu
leicht die rabiaten Alkoholgegner und alberner Weise behauptete mjr
gegenüber Forel, Bier und Wein wären ebenso gefährlich wie Schnaps
and enthalten ebensoviel Amylalkohol u. s. w.! Das ist absolut falsch!
Zunächst kommt es doch auf die gleiche Alkoholmenge an, die Einer trinkt.
Nun wird diese sicher beim Schnapstrinker meist eine grössere sein als beim
Bier- und Weintrinker. Es enthält aber der Schnaps ausserdem den so ge-
fährlichen Amylalkohol, den Bier oder Wein nicht oder nur in ver-
schwindender Menge enthalten, obgleich Forel mir weiss machen wollte,
sie enthalten ebensoviel. Daraus geht hervor, dass c et. par. der Sehn aps
gefährlicher ist als Bier nnd Wein. Beim Absinth ist weiter be-
kannt, dass das Absinthöl unendlich viel gefährlicher ist als der Alkohol
nnd nach Magnan an den so früh schon auftretenden Krämpfen allein
die Schuld trägt Mit Recht betont Baer, dass Alkohol „zu einem
der wichtigsten und einem häufig lebensrettenden Heil-
mittel" gehört, was jeder Praktiker trotz Abstinenzler nnr bekräftigen
wird. Immerhin sind die Indicationen selten und der vorsichtige Arzt wird
nur zur Notli dazu greifen. Wenn aber Baer weiter sagt, dass Alkohol
„absolut contraindicirt bei allen Geistes- und Nervenkrankheiten* ist, so geht
dies zu weit Leichtes Braunbier (1-1 «/a Proc), i/j 1 täglich wird
sicher keinem Geisteskranken schaden, nicht einmal Epileptikern! Nie
sah ich davon je Schaden, und bei den vielen Festlichkeiten, denen ich
beiwohnte, habe ich vielleicht nur 2 oder 3 der Kranken gesehen, die
etwas angeheitert waren. In den meisten preussischen Anstalten bekam
oder bekommt noch der Kranke I Lagerbier in Flaschen, ohne dass
darüber geklagt wurde. Aber freilich nötliig ist es nicht, und die Kranken
gewöhnen sich dies Getränk sehr bald ab. Wir geben deshalb nur Ar-
beitern je '/» — 1 I Braunbier, sonst nur auf Privatgeld hin und mit Aus-
schaltung der Trinker. Dass durch den Alkohol dermassen Mobilität und
Mortalität steigt, wie Baer sagt, ist sicher, obgleich hier, wie bei Ver-
brechen und Selbstmord, die Rolle des Alkohols procentualiter schwer zu
fixiren ist, da es eben noch andere Momente dafür giebt. Wenn die
Trunksucht wirklich zugenommen hat, so muss dies auch mit der Zahl
der alkoholischen Psychosen der Fall sein. Dass aber überhaupt die
Geistes- und Nervenkrankheiten an Zahl wirklich zugenommen haben, ist
stricte wissenschaftlicli noch unbewiesen, wenn auch sehr wahrscheinlich.
Zwischen beiden Behauptungen besteht aber eben ein kleiner Unterschied,
der nur zu leicht vergessen wird! Bez. des Verhältnisses von Trunksucht
und Armuth hat Verfasser völlig Recht, wenn er nicht mit den Abstinenzlern
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272
Besprechungen.
alle Armuth aus jenen ableitet, obgleich dies wohl der häufigere Fall »ein
dürfte, Verfasser zeigt ferner, dass in Deutschland der Gesammtalkohol
consum in der letzten Zeit mehr abnimmt, auch der Branntweingenuss in
den eigentlichen Schnapsländern , und letzteres geschieht durch immer
steigenden Bierconsum. Das wäre an sich ja von Vortheil, wenn nicht statt
der leichten obergährigen die scliweren untergährigen Biere Uberhand nehmen
würden. Als Hauptursachen für die Volkstrunksucht bezeichnet Verfasser
vor Allem die Nachahmung, weniger die Armuth u. s. w., am wenigsten die
Erblichkeit. Ich glaube nun, dass Baer letztere entschieden unterschätzt.
Berühmte Kenner des Alkoholismus, wie z. B. Fe*re*, sagen: ne boit qui
veut, d. h., um wirklich Säufer zu werden, 'gehört ein angeborenes
Moment, das ich für sehr wichtig halte. Es ist z.B. bekannt,
wie viel leider unter den Studenten auf der Hochschule getrunken wird. Von
diesen bleibt aber sicher nur ein geringer Theil Trinker und zwar derjenige,
welcher eben erblich irgendwie belastet war. Bei den Dipsoroanen ist die*
nun noch viel deutlicher: um sich anhaltend verführen zu lassen, anhaltend
die Andern nachzuahmen, gehört, glaube ich, eben dies endogene Moment,
das meiner Ansicht nach bei keinem echten Säufer fehlt Es Hesse sich
also vielleicht nur über die Stärke desselben streiten. Aehnlich liegen ja
bekanntlich auch die Verhältnisse bei den Gewohnheitsverbrechern, nur dass
mir hier das endogene gegenüber dem exogenen Moment mehr als bei den
Säufern zurückzutreten scheint. Bez. der Trinkerheilanstalten sei erwähnt,
dass es deren in Deutschland z. Z. 24 mit 3 SO Betten für Männer und 50
für Frauen, zusammen 430 Betten giebt, immerhin noch sehr wenig, obgleich
damit ein erfreulicher Anfang gemacht ist. Wenn auch kein Parallelismus
zwischen Verbrechen und Trunksucht besteht — die Ursachen zum Ver-
brechen sind eben vielfach — so steht doch so viel sieher, dass letztere,
und zwar die acute und chronische, Verbrechen vermehrt, namentlich die
gewalttätigen. Zunahme der Alkoholisten ist nicht immer identisch mit
solcher des Alkoholconsums im Allgemeinen. Baer fand unter den ge
fangenen Männern 53,6 Proc. Gelegenheits- und 46,8 Proc. Gewohnheits-
trinker, unter den Weibern 39 Proc. und 6 1 Proc. Indireet wird das Ver-
brechen dadurch befördert, dass die familiäre und pekuniäre Lage unter-
graben wird. Das Schrecklichste bekanntlich ist und bleibt aber immer die \
traurige Nachkommenschaft der meisten Säufer.
Wenn Verfasser gerade diese Arbeit so ausführlich besprach, so ge-
schah es auch deshalb, um gleichzeitig hier verschiedene Punkte, die ihm
der Besprechung werth schienen und ihm darum sehr am Herzen lagen,
etwas klarzulegen, wozu sich hier die beste Gelegenheit darbot.
2.
Mayet, Les stigmates anatomiques et physiologiques de la d<5-
gdndrescence etc. Stork, Lyon -Paris, 164 Seiten.
Verf. hat recht oberflächlich mögliclist alle sogenannte Entartungszeiehen.
insbesondere die anatomischen und physiologischen (nicht aber die socio-
logischeu und die ninnemu) aufgezählt, ohne auf ihre Genese näher einzu-
gehen. Hierbeztiglich ist die entsprechende Arbeit von Giuffrida-Ruggeri
i
i
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Besprechungen.
viel inhaltsreicher und genauer. Besser steht es mit der Kritik, doch über-
schätzt er entschieden den Werth der Degenerationszeiehen. Die Biblio-
graphie ist eine reiche, aber nicht vollständige, wie Verf. selbst zugiebt und
selbst wichtige Specialarbeiten fehlen ganz. Die Ausstattung ist eine vor-
nehme, die Holzschnitte sind leider recht schlecht
Um auf einiges Einzelne zu kommen, sei zunächst gesagt, dass Verf. 's
Definition von Entartung durchaus nicht neu, und wie alle Definitionen
liier, mehr oder minder anfechtbar ist. „Die Entartung (sagt er) ist ein
vererbter Zustand körperlicher und moralischer Minderwerthigkeit, des Herab-
sinkens des ganzen Wesens mit der Tendenz zur Sterilität und raschen
Verloschung des entarteten Individuums und seiner Nachkommen/ „Die
geistige oder moralische Entartung ist nur ein Theil der Entartung. Letztere
zeigt sich durch anatomische, physiologische, psychologische und sociologische
Zeichen. Es ist Identität vorhanden zwischen den anatomischen und physio-
logischen Stigmaten und den Pseudostigmaten ... der Verbrecher, die durch
Lombroso und einige andere italienische Schriftsteller beschrieben wurden/
Das sind seine Hauptsätze. Er bestreitet also mit Recht irgend welche
charakteristische Zeichen für die Verbrecher. Unter den Ursachen zur Ent-
artung folgt er seinen I^andsleuten, giebt aber auf den sogenannten Artheri-
tismus und auf leichte Nervosität nur wenig Gewicht, viel dagegen auf
luberculöse Anlage. Im Hospitale fand Verf. 65 Proc. mit Entartungszeichen,
auf dem Lande kaum 10 — 15 Proc Das liegt gewiss nur an der subjek-
tiven Untersuchung. Ref. z. B. fand bei Normalen so gut wie nie Stigmata
fehlend. So lange nicht feststeht, was als solche zu gelten hat und von
welchem Maasse ab, so lange werden stets Subjectivitäten mit unterlaufen
und die einzelnen Statistiken sind miteinander daher nicht vergleichbar,
\ias Lombroso u. s. w. freilich nicht beachten. Auch Verf. sagt uns nicht,
von wann ab er irgend etwas als Stigma bezeichnet haben will, nur, dass
in geringem Grade es kein solches mehr ist. Zur Feststellung der Schädel-
asymmetrie empfiehlt Verf. das Vergleichen beider auriculobregmatischer
Hohen miteinander. Die Ohranomalien hält Ref. im Gegensatze zu Verf.
für nur wenig wichtig, da schon bei Normalen alles Mögliche hier vorkommt;
ebenso leugnet er, dass die Hutchinson'schen Zähne immer, oder auch nur
meist auf hereditäre Syphilis sich beziehen. Auf die Proportionsverhältnisse der
Krager giebt Verf. nur wenig Werth, ebenso auf die Abdrücke der Finger-
beeren. (Letztere möchte Ref. doch entschieden als wichtig hinstellen.)
Die Schriftzeichen gelten ihm mit Recht nur bisweilen als Stigma, Die
sogenannten „obstetrischen Zeichen" von Larger hält er sehr richtig för
riesige Uebertreibungen (die als solche aber gerade Lombroso passten).
Zu den Stigmaten rechnet Verf. endlich auch alle möglichen Nervenkrank-
heiten u. s. w. Das geht, meint Verf. zu weit und was eine wirkliche Krank-
heit ist, sollte seiner Meinung nach kein eigentliches Degenerationszeichen
darstellen. Sie kann mit solchen verbunden sein oder bei den Nachkommen
solche erzeugen, braucht es aber nicht. Man sieht aber auch hier wieder,
wie schon der Begriff: Entartungszeichen, verschieden interpretirt wird!
274
Besprechungen.
3.
Die Gesetze Hammurabi 's, Königs von Babylon um 2250 v. Chr.
Das älteste Gesetzbuch der Welt Uebersetzt von Dr. H. Winklei.
Der alte Orient, gemeinschaftliche Darstellungen u. s. w. 4. Jahrg.
Heft 4 (1902) Leipzig, Ilinrichs. 42 Seiten. 0,60 M.
Unter den in Snsa von den Franzosen 1897 — 99 ausgegrabenen Alter-
tümern fand sich eine z. Th. verstümmelte Stele mit Keüinschrift des baby-
lonischen, glorreichen Königs Hammurabi (Mitte des 3. Jahrtausends v. Chr.)
vor, die vielleicht die wichtigste Keilinschrift überhaupt bis jetzt
bedeutet. Denn, wie der Uebersetzer sagt, stellt dieses Corpus juris niefit
nur „die älteste bis jetzt bekannte Urkunde dieser Art in der Entwicklung
der Menschheit dar", sondern „die Gesetze Hamraurabi's werden für die Kultur-
geschichte künftig stetB einen Merkstein darstellen." Und damit hat der
Uebersetzer völlig Recht Die vergleichende Rechtskunde, die Soeiologie u. s. w.
wird hier ganz neue Horizonte gewinnen und für lange Zeit wird diese
alte Inschrift eine Quelle der Uranfänge mensclüicher Kultur sein. Wir sehen
hier in eine Urkultur hinein und Alles bestärkt uns, dass hier die Quelle
für die Kultur in Aegypten und Israel zu finden ist Merkwürdig sind
namentlich die vielen Berührungspunkte mit der mosaischen Gesetzgebung.
Es sind 282 Paragraphen oder Gesetze; in der Mitte fehlen aber einige.
Wir sehen eine Gesellschaft, die schon selir entwickelt ist und der Schutz
für Handel, Landwirtiisehaft und Gewerbe ist geradezu erstaunlich. Das
Lehnsrecht, die Sklaven, Halbfreie spielen eine Rolle. Die Erbuchkeits-
verhältnisse sind genau geregelt, ebenso die Prozessualien, die Hauptverbreeben
geschildert, wobei Zeugen und Gottesurtheil auftreten, das Borgen, Ver-
jähren u. s. w. wird geregelt, wie auch das Miethsrecht der Zwischenhandel,
die Schuldforderungen, der Ehevertrag, der Ehebruch, das Erbrecht, die
Nebenfrauen, die Blutschande, die Adoption, das jus talionis u. s. f. besprochen.
Sehr merkwürdig und barbarisch dünkt es uns, dass selbst bei relativ geringen
Vergehen der Tod in verschiedenster Form und Verstümmelung steht Geld-
strafen stehen ganz zurück,* sind aber nach dem Stande abgestuft Hier
einige interessante Beispiele, als Lockspeise für den Leser: 5. „Wenn ein
Richter einen Process leitet und eine Entscheidung fällt . . ., wenn später
sich sein Process als fehlerhaft erweist, jener Richter im Processe, den er
geleitet, als Ursache des Fehlers überfuhrt wird, dann soll er die Anfechtungs-
strafe - . . zwölffach geben und öffentlich soll man ihn von seüiem Richter-
stuhle stossen . . .* — 21. .Wenn Jemand in ein Haus ein Loch bricht
(einbricht;, so soll man ihn vor jenem Ijoclie tödten und einscharren.* —
128. „ Wenn Jemand eine Ehefrau nimmt aber keinen Vertrag mit ihr al>-
schliesst so ist dieses Weib nicht Ehefrau/ (Also Ehevertrag uöthig!) —
145. .Wenn Jemand eine Frau nimmt und sie ihm keine Kinder schenkt
und er beabsichtigt, eine Nebenfrau zu nehmen, wenn er die Nebeufrau
nimmt und in sein Haus bringt, so soll diese Nebenfrau mit der Ehefrau
nicht gleichstehen.* — 157. „Wenn Jemand nach seinem Vater bei der
Mutter schläft, so soll man beide verbrennen.* — 196. „Wenn Jemand
einem Andern das Auge zerstört, so soll man ihm das Auge zerstören." —
218. „Wenn ein Arzt Jemand eine schwere Wunde mit dem Operations-
inesser macht und ihn tödtet ... so soll man ihm die Hände abhauen.*
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Besprechungen.
27 5
4.
Pfister, Strafrechtlicb-psychiatriBche Gutachten als Beiträge
zur gerichtliehen Psychiatrie für Juristen und Aerzte.
Stuttgart, Enke, 1902. 379 Seiten.
Wie der Titel besagt, ist die vorliegende Sammlung psychiatrischer
Cutachten zunächst nur für Juristen und Gerichtsärzte bestimmt und soll
den Irrenärzten nichts Neues bringen. Seinen Zweck hat Verf. voll und
£anz erreicht und der Psychiater wird wenigstens eine interessante Samm-
lung von Krankengeschichten haben. Das Buch kann Juristen und Aerzten
nur bestens empfohlen werden. Es ist überaus klar und anschaulich ge-
schrieben, so dass jeder Laie es verstehen kann. Wichtiger ist es aber,
dass Verf. überall den Leser auf die wichtigsten Punkte aufmerksam macht,
besonders bezüglich der Epilepsie, des chronischen Alkoholismus, der Zu-
rechnungsfahigkeit u. s. w. So wird das Werk eine Art von Lehrbuch
der gerichtlichen Psychiatrie, freilich nur in ausgewählten Kapiteln. Verf.
macht mit Recht auch auf den verschiedenen Werth der „Entartunj^szeiclien"
als , WarnungSvsigiialeu aufmerksam. Dem Ganzen schadet es natürlich
wenig, wenn Verf. einige kleine Ausstellungen macht. So scheint Verf. z. B.
noch die moral insanity anzunehmen, überschätzt das anfallsweise Bettnässen
der Kinder als epileptisches Zeichen, ebenso den Eifersuchtswahn der Alko-
holiker (der auch sonst vorkommt!), ist vielleicht mit der Diagnose: epilep-
tische Aequivalente , larvirte Epilepsie etwas zu freigebig, ebenso mit der
Annahme einer Kindererzeugung im Rauschzustande u. s. w. Die Ausstattung
des Buches ist eine gute.
5.
Penot, Evolution du Mariage et Consanguinitö- These de Lyon,
1902, Storck, 88 Seiten.
1900 hat der Deutsche Peipers in einer ausgezeichneten Dissertation
die schwierige Frage der Bluteverwandtschaft behandelt; 1902 thut es der
Franzose Penot gleichfalls, wenn auch anders, in vorzüglicher Weise. Der
Letztere bat seine Aufgabe aber dadurch erweitert, dass er einen sehr guten
und weiten Ueberblick Uber die Entwicklung der Ehe giebt und hier zu
der wohl jetzt trotz Westermarck's von den Meisten acceptirten Hypo-
these gelangt, dass die Monogamie ein künstliches Institut ist und wahr-
scheinlich aus Promoskuität oder verwandten Zuständen hervorging. Es
sind zu viel Ueberreste davon noch in Sitten, Legenden und Religionsge-
brauchen übrig geblieben. Das Patriarchat folgte dem Mutterrecht. Mit
Recht führt Verf. auch an, dass noch jetzt der innerste Sinn des Mannes
polygam ist Im 2. Theile wird die Blutsverwandtschaft juridisch-ethnologisch
behandelt, eingehend besonders bezüglich ihrer angeblichen Schäden an der
Hand vieler Statistiken und Beobachtungen. In Frankreich giebt es 1 Proc
blutsverwandter Ehen, in Deutschland 1:150, für Berlin 1:125; im
Alterthum waren sie überaus zahlreich. An sich ist die Blutsverwandt-
schaft unschuldig, wie es scheint, und nur gute oder schlechte Erblichkeit
erklärt die eventuellen schlechten Resultate. „Die latente Erblichkeit und
der Atavismus erklären die Ausnahmen, wo die Erblichkeit zu fehlen scheint."
Google
L>7ü
Besprechungen.
Damit kann man sich gewiss nur einverstanden erklären. Interessant und
wohl wahr ist endlich der Satz des Verf., dass der physiologische Werth
eines Volkes nach den guten oder schlechten Resultaten der blutsverwandten
Ehen ermessen werden kann. (Die ganze Frage hat eigentlich, wenn auch
unbewusst, Hippokrates gelöst, wenn er sagt: „A sanis sana, a morbosis.
morbosau. Ref.)
6.
Die Memoiren einer Sängerin. Bukarest, Casanova. 2 kl. Bände.
Wir haben hier ein anonymes Werk aus der zweiten Hälfte des vorigen
Jahrhunderts vor uns, ohne Jahrangabe auf schlechtem Papier, in kleinstem
Format gedruckt Der Herausgeber sagt, dass das Werk durchaus den
Eindruck des Wahren und Selbsterlebten macht, und darin hat er sicher
Recht, Unrecht aber, wenn er behauptet, es sei durchaus sittlich, weil es
vor den vielen Gefahren der Liebe warne. Diese Sachen braucht das junge
Mädchen, der gewöhnliche Mann nicht zu wissen, ebensowenig wie der
Beichtvater trotz der Vorschriften des heiligen Liguori. Es ist vielleicht
mit das unzüchtigste Buch bezüglich des Inhalts und der Darstellung, aber
trotzdem ist es für den Psychologen, Psychiater, Richter u. s. w. von hohem
Werthe, weil es, abgesehen von sehr vielen feinen, psychologischen Bemer-
kungen deutlich zeigt, wie gross, auch ausserhalb der Bordelle, auch im
ehelichen Verkehre, die sexuellen Pervereitäten aller Arten sind, welche, wie
Jean Bloch sehr richtig anführt, das Variationsbedürfniss in der Geschlechts-
liebe bedingt. Freilich giebt es genug solcher Fälle, die angeboren be-
dingt sind, mit Variationsbedürfniss also nichts zu thun haben. Hier sind
es Perversionen, dort Perversitäten. Selbst wenn man aber ein gewisses
Variationsbedürfniss in der Liebe zugesteht, so sind solche Auswüchse, wie
sie in obigem Buche von anscheinend geistig Gesunden gesclüldert werden,
frevel- und lasterhaft und selbst eine Übermächtige Libido kann sie kaum
entschuldigen. Man sieht übrigens auch, wie Verführung, Umgebung,
schlechte Gesellschaft, laszive l>ectüre u. s. w. den geschlechtlichen Reiz-
hunger immer mehr steigern und zu Monstrositäten bringen. Ob dann auch
der Charakter intact bleiben kann, ist mehr als fraglich. Die Verfasserin
scheint sich aus dem Sumpfe aber doch emporgearbeitet zu haben, obgleich
sie sich nicht über ihre Exzesse zu schämen scheint, sondern sie behaglich
und breit schildert. (Sie soll übrigens die berühmte Sängerin Corona Schröder
gewesen sein. Näcke.)
7.
Bloch, Beiträge zur Actiologie der Psy chopathia sexualis.
II. Bd. Dresden, Dohm 1903. 400 S. 10 Mk.
Nachdem Verf. im I. Bd. die allgemeine Aetiologie der sexuellen
Anomalien, speziell der Homosexualität beschrieben hatte, kommen in diesem
Bande der Reihe nach der Sadismus, Masochismus und die „complicirton*
sexuellen Aberrationen, wie: Fetischismus, Skatologte, Nekrophilie, Incest,
Statuenliebe u. s. w. zur Besprechung und zwar bezüglich der Aetiologie
der verschiedenen Erscheinungsweisen und des ubjquitäreo Vorkommens.
Das Ganze ist anregend, mit reicher Benutzung der Literatur geschrieben.
Verf. 's Hauptsätze sind folgende: die klinisch-pathologische Betrachtung der
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Besprechungen.
277
P&ychopathia sexualis ist eine falsche, da die letzte Ursache aller Erschei-
nungen hier im geschlechtlichen Variationsbedürfnisse des Menschen liegt.
Der Geschlechtstrieb ist durch äussere Einflüsse leicht bestimmbar und so
kann Alles schliesslich erworben werden. Die häufige Wiederholung der-
selben Perversion ist sehr wichtig, ebenso Suggestion, Nachahmung und der
Unterschied des geschlechtlichen Fühlens bei Mann und Weib. Bei sexuellen
Delicten sollte stets die „verminderte" Zurechnungsfälligkeit in Anwendung
kommen. Die beste General- Prophylaxe besteht im Abwehren der äusseren
Einflüsse. — Gegen viele Punkte des Verf.'s lassen sich Einwendungen
machen. Er verwechselt immer: Perversion (was nur den angeborenen
Hang bezeichnet) mit: Perversität, er leugnet mehr oder minder das An-
geborensein der Homosexualität, des Sadismus, Masochismus, Fetischismus,
u. s. w., indem er der psychologischen Theorie sich zuwendet. Ref. behauptet
dagegen, sicher mit den meisten Kennern, das Angeborensein von Perver-
sionen, die freilich als Perversitäten auch erworben sein können, aber die
dann nur äusserlich Handlungen darstellen, nicht allein und innerlich bedingt
sind, wie die Perversionen.
8.
Aschaffenburg, Das Verbrechen und seine Bekämpfung.
Heidelberg 1903, Winter. 246 Seiten.
Dieses relativ kleine, sehr vornehm ausgestattete Werk steht thurm-
hoch über das gleiche, dickleibige Buch von Lombroso. Es ist ein Meister-
werk deutscher Gründlichkeit und scharfer Kritik. Mit grösster Vorsicht
wird vorgegangen und lieber ein non liquet ausgesprochen, statt in ufer-
lose Hypothesen sich zu ergehen. Nach einer Einleitung werden in drei
Abschnitten die socialen und individuellen Ursachen, sowie der Kampf
gegen das Verbrechen knapp, aber erschöpfend vorgeführt. Ich freue mich,
dass Verf. bei den meisten Dingen Meinungen äussert, die auch ich früher
wiederholt gethan habe. Vor Allem wird fast in Allem Lombroso scharf
abgewiesen, so bezüglich seiner Lehre des reo-nato, des atavistischen und
epileptischen Hintergrundes des Verbrechens, der Identifizierung mit dem
inoral insane, der Aequivalenz von Verbrechen und Prostitution u. s. w.
Auch das Tätowiren, Hothwälsch u. s. w. als Charakteristica des Verbrechens
wird abgewiesen, ebenso eine speeifische Psychologie. Sehr recht meint
Verf., dass ein Verbrecher nur dann epileptische Züge zeige, wenn er an
dieser Krankheit leide, was durchaus nicht immer der Fall sei. „Das Ver
brechen ist in erster Linie ein sociales Phänomen; jede Zeit hat die Ver-
brechen, die sie selbst hervorbringt. Aber nicht jeder wird zum Verbrecher.
Es gehört dazu zweifellos noch eine individuelle Veranlagung. Das
ist der richtige Kern der Lorabroso'schen Lehre." Verf. wirft L. „ver-
blüffende Kritiklosigkeit" vor. Damit spricht er das denkbar vernichtendste
Verdict über den Italiener aus. Verf. schildert, wie L. Wichtiges und Un
wichtiges, Falsches und Richtiges unter einander vermengt und sagt weiter:
«Diese Unzuverlässigkeit seiner Veröffentlichungen entspringt zum Theil der
unglaublichen Mannigfaltigkeit seiner Veröffentlichungen , die ein vertieftes
Studium unmöglich machen, liegen aber wohl aucli in einer oberflächlichen
Veranlagung." Man sieht, Verf. drückt sich kaum weniger scharf über L.
278
Besprechungen .
aus, als neulich E. C. Spitzka, wie ich in einer kleinen Mittheilung sagte.
"IYotz dieser erneuten Abweisung wird Ijombroso ruhig weiter »eine Laden-
hüter anbieten. Er ist unbelehrbar und darin auch sehe ich einen semiti-
schen Zug. Wie der Handelsjude mit seinen Waaren 10 mal zur Thür
hinausgeworfen wird und das 11. Mal wieder hereinkommt, so auch Lom-
broeo mit seinen Theorien!
Doch möchte ich hier das Wichtigste noch aus des Verf. 's Buche vor-
bringen. Ueberall prüft er die Statistiken auf ihre Fehlerquellen, überall
giebt er reichlich aus eigener Erfahrung. Den Einfluss der Temperatur
auf das Verbrechen bemisst er sehr gering und das mit Hecht. Die Curven
der Sittlichkeitsverbrechen bringt er mit einer sehr wahrscheinlichen perio-
dischen Schwankung des Sexuallebens in Verbindung. Den Einfluss der
Religion scheint Verf. zu unterschätzen. Ref. glaubt, dass wie die Con-
feesion, auch bei gleicher Rasse, von ziemlichem Einflüsse auf Kunst
und Wissenschaft ist, so auch auf das Verbrechen. Noch mehr thut dies
freilich die Rasse, obgleich, wie Verf. richtig bemerkt, es sehr schwer ist,
exaete Beweise dafür zu erbringen. Wichtig, aber wenig erforscht, ist die
Psychologie der Berufsarten. Sehr schön wird die furchtbare Alkoholgefahr
geschildert, namentlich für die Nachkommen. Die Rausch- Verbrechen führen
eher ins Gcfängniss als ins Zuchthaus, hier sind mehr die Gewohnheit*
saufer. Dass Tabak Verbrechen erzeuge, wie Lombroao sagt, ist unbe-
wiesen. Verbrechen und Prostitution vereinigen sich häufig, sind also keine
Gegensätze und keine Aequivalcnte; letzteres nur manchmal (Beweis? Ref.)
Selten (V Ref.) erzeugt Noth Hurerei. Mit Recht verlangt er strenge
Kasernirung und Controle der Dirnen (Ref. hat sogar Vermehrung der
Bordelle verlangt). Zwischen Diebstahl und Getreidepreis besteht ein enger
Oonnex; es ist dies aber nicht die absolute Höhe des Preises, sondern nur
sein Steigen und Fallen. Vererbung verbrecherischer Neigungen läset sich
stricte nicht beweisen, nur die minderwerthige Anlage. Sehr wichtig ist
die Rolle des Milieus, besondere die Erziehung. Kenntnisse schützen nicht
vor Verbrechen, sind aber ein wichtiges Mittel im Kampfe uin's Dasein.
Die Entartungszciehen erkennt Verf. an, scheint sie aber entschieden zu
unterschätzen. -Die Psychologie des Verbrechens zn schreiben,
sind wir einstweilen ausser Stande.*1 Durchschnittlich steht der Ver-
brecher intellectuell tiefer, als der Normale, und damit auch die Ethik, da
zwischen beiden doch ein Connex ist. Die grössten Widersprüche kommen
vor, sogar bei ein uud demselben Verbrecher. Die iBolirhaft ist an Psychosen
ho gut wie unschuldig. Einen eigenen ..Gefängnisswahn* giebt es nicht,
ebenso wenig die sog. raoral insanity. Verf. theilt die Verbrecher ein in:
Zufalls-, Affects-, Gelegenheits-, Vorbedachts-, Rückfalls-, Gewohnheits- und
Berufsverbrecher. Vor Allem muss der Noth und dem Alkohol gesteuert
werden. Vernünftiger Weise sieht aber Verf. ein, dass bei uns völlige
Abstinenz undurchführbar ist. Verwahrloste gehören in Erziehungsanstalten.
Viel können auch leisten Haus, Schule, Kirche und IVesse. Einen r freien
Willen" giebt es naturwissenschaftlich nicht; das ist nur eine Illusion.
Trotzdem besteht ein Verantwortlichkeilsgefühl. Die abschreckende Bedeu-
tung der Strafe wirkt erzieherisch. Hauptsache ist Schuta der Gesellschaft.
Der jetzige Strafvollzug ist ganz mangelhaft. Am besten ist das „irische
Strafsystem". Verf. spricht für die „bedingte Verurtheilung*, versnehs-
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Besprechungen.
270
weise Entlassung, vor Allem aber für die Abschaffung des Strafmaasses.
Die Jugendlieben, vermindert Zurechnungsfähigen und Trinker müssen be-
sonders behandelt werden. Der Verbrecher oder vielmehr das Verbrechen
kann nur naturwissenschaftlich untersucht werden.
9.
Eulenburg, Sadismus und Masochismus. Wiesbaden, Bergmann 1902,
S9 Seiten. Grenzfragen des Nerven- und Seelenlebens XIX.
In glänzender Diction, unter Heranziehung eines reichen geschichtlichen
und literarischen Apparats behandelt Verf. Ursprung und Wesen des Sadis-
mus und Masochismus — die er zusammen auch als Algolagnie bezeichnet
— in ihren verschiedenen Stufen. Gemeinschaftlich ist beiden der Schmerz,
der zum Wollustgefühl wird, selbst wenn es sich nur um psychischen
Schmerz handelt. Die Algolagnie ist krankhaft nnd social und forensisch
wichtig. Die Grausamkeit, Lust zur Zerstörung liegt in jedem Menschen;
es giebt keine Lust ohne Schmerz und umgekehrt. Neben dem Hang zur
Grausamkeit ist auch der frevelnde Hochmut gegen Gott und Autorität
wichtig. Die atavistische Theorie weist Verf. mit Recht zurück, eher ist
sie eine psychologische, indem „der Reiz zur Vorstellung von Wollustge-
fühlen und zur Auslösung sexueller Impulse nicht direkt von den Sinnes-
organen, sondern auf dem Umwege von solchen über die Vorstellung von
Schmerzgefühlen" geht Sodann werden sehr fein das Leben des Marquis
de Sade und Sacher-Masoch's und ihre Werke analysirt, Notbzucht, Lust-
mord, Necrophilie (die nicht immer sadistisch sind) und besonders eingehend
der Flagellantismus betrachtet und endlich eine hochwillkommene, ziemlich
grosse Literatur über die Algolagnie gegeben, wobei auch die belletristische
berücksichtigt wird. — Verf. hätte nur einige Fragezeichen zu machen.
Zunächst scheint Bloch Recht zu haben, wenn er überall die Algolagnie
rindet und sie, soweit Religion oder Krankheit nicht im Spiele sind, aus
dem sexuellen Variationsbedürfniss erklärt. Es würde hier dann also eine
lasterhafte und eine wirklich krankhafte originelle Algola-
gnie zu unterscheiden sein. Bei der letzteren ist es aber weiter ein grosser
Unterschied, ob der sadistische u. s. w. Akt nur präparatorisch
ist oder den Coitus ganz ersetzt. In letzterem Falle ist die Störung
natürlich grösser als im ersteren. Verf. wettert gegen eine Ethik als ^posi-
tive Wissenschaft *. Ref. glaubt doch daran, wie an eine „Entwicklung*
ethik*.
10.
Löwenfeld, Ueber die geniale Geistesthätigkeit mit beson-
derer Berücksichtigung des Genies für bildende Kunst.
Grenzfragen des Nerven- und Seelenlebens. Heft XXI. Wiesbaden,
Bergenau 1903. 104 Seiten.
Verf. erörtert sine ira et studio auf s Neue das schwierige l*roblem
des Genies, speeiell das des künstlerischen, indem er eingehend das Leben
von 12 berühmten Malern (Lionardo, Michelangelo, Tizian, Rafael, Dürer,
Holbein jun., Rubens, Rembrandt, Meissonier, Millet, Böcklin, Feuerbach)
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280
Besprach un gen .
analysirt. Mit Recht erklärt er das Genie dem Talent gegenüber nicht
als ein absolut Neues, verlangt aber für Ereteree das Hervorbringen
eines Neuen, Originellen, für die Menschheit Nützlichen. Neben der reichen
Phantasie ist Conibinationsgabe nöthig, sehr viel auch Intellekt. Dabei ist
es falsch, das Talent nur als reeeptiv zu behandeln. Die Gesetze des Genies
sind die gewöhnlichen psychologischen. Fleiss ist fast stets nöthig. Vieles
geht automatisch und unterbewusst vor, daher es den Anschein von Inspira-
tion erweckt, was es aber nicht ist. „Die neuen genialen Ideen beruhen
auf einem Plus associativer I^eistungcn*. Manche arbeiten mehr periodisch,
andere mehr anhaltend. Der „ Schaffensdrang* ist immer intensiv, bleibt
aber meist stets dem Willen unterthan. Beim Genie kommen gewöhnlich
Disharmonien der Fähigkeiten vor (gerade so, wie bei jedem Andern ! Ref.)
Man darf wohl beim Genie im Allgemeinen sagen, dass seine
Kraft im Gesunden, nicht im Kranken liegt, obgleich patholo-
gische Züge sehr häufig sich beimischen. -Die Annahme der combinirten
Vererbung latenter väterlicher und mütterlicher Fähigkeiten ist von grosser
Tragweite, da sie uns das Auftauchen eines Genies in einer Familie erklärt,
deren Glieder sich bisher, soweit bekannt, in keiner Weise auszeichneten".
(Diese Hypothese ist sehr billig, da man mit ihr alle möglichen anderen
Eigenschaften erklären kann! Ref.) Es giebt ein- und vielseitige Genies.
Verf. unterscheidet endlich 3 Arten von Genies. 1. Solche — wahrschein
lieh die kleinste Gruppe — olme ausgesprochene pathologische Züge:
2. mit solchen als Regleiterscheinungen (ab ovo oder erst erworben) und
3. das pathologisch bedingte Genie. Für Nr. 3 bringt freilich der verehrte
Verfasser keinen Beweis vor, denn wo auch ab ovo pathologische Züge
bestehen, ist dies, meint Verf. noch lange kein Beweis dafür, dass die den
selben zu Grunde liegenden organischen Veränderungen auch wirklich die
Quelle der Genies seien. Es kann sich um reine ^Juxtapposition* handeln.
Soweit also unser vorsichtiger und belehrender Autor.
Hier möchte ich nur noch einige Anmerkungen mir erlauben. Wenn
also das Genie meist, wie es scheint, gewisse pathologische Züge darbietet,
so ist er darum selbst noch nicht pathologisch, selbst wenn ab ovo eine
abnorme Gehirnorganisation vorliegen sollte, und letzteres ist durchaus nicht
immer leicht zu beweisen. Und im letzteren Falle ist der weitere Beweis, dass
diese Gelürnorganisation das Genie erzeugt, glaube ich, absolut nicht zu
führen. Wenigstens wüsste ich nicht wie das geschehen sollte! Bei der
Definition vom Genie bin ich mit Verf. einverstanden. Doch giebt es auch hier
Schwierigkeiten. Ueber die Begriffe: Originelles, Neues, kann man gewiss
oft verschiedener Meinungen sein und nicht selten wird die Tragweite eines
Gedankens oder Erfindung erst spät erkannt. Die Grenze zwischen
Talent und Genie ist also keine absolut eindeutige. Weiter
möchte ich mit Anderen, z. B. Morsclli die Einteilung der Genies in In
tcllekt-, Gefühl-, Willensgenie, ja Muskelgenie u. s. w. befürworten, wobei
allerdings der Begriff der Nützlichkeit mehr oder minder aufgegeben wird,
ein Begriff, der ja auch strittig sein kann. Dann wäre Genie allerdings
nur die höchste Spitze des Talents. Man könnte also einen Virtuosen,
grossartigen Equilibristen u. s. w. auch dazu rechnen. Bez. der pathologischen
Züge, resp. geistigen Minderwertigkeiten bei so vielen Genialen muss man
stets eine gewisse Variationsbreite annehmen, da sonst schliesslich unter
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Besprechungen.
281
«ler Lupe jeder Normale desequilibirt erscheint. Verf. zeigt sich hierin sehr
vorsichtig. Mit Recht führt er das neuerliche Studium des Genies auf Loin-
hroBO zurück. Freilich sind dessen Werke über Genie, so über alle Massen
traurig und oberflächlich, dass sie einen Gewinn kaum darstellen können.
Verf. liat ihm eine ganze Keihe der falschesten Schlüsse nachgewiesen und
wer s. Zt. die Zerpflückung einiger Kapitel des Lombroso sehen 1. Buches
seitens B i n d e r 's gelesen hat, wird genug daran haben. Nur dass Binder
ihm grobkörniger begegnet, als Löwenfeld. Wie Lorabroso mit Bio-
graphien umspringt, Anekdoten auftischt, die albernsten Schlüsse zieht u. s. w.,
ist geradezu haarsträubend. Natürlich wendet sich Löwen fei d mit Recht
auch gegen Lombroso s Lehre des Entstehens des Genies auf epileptischer
Basis. Endlich möchte ich bez. Michelangelo s erwähnen, dass sein Ver-
hältniss zu Cavalieri auf Grund seiner Sonnette namentlich kaum anders
ab ein homosexuelles bezeichnet werden kann. Ob sein Verhältniss zu
Vittoria Colonna wirklich nur ein platonisches war, möchte ich noch
bezweifeln, da ich solche Verhältnisse für fast unmöglich halte.
11.
Berndt. Krankheit oder Verbrechen? Eine gemeinverständliche Dar-
stellung des Geschlechtslebens, des Mordes, der Körperverletzungen,
der Unfallserkrankungen, Geisteskrankheiten, des Hypnotismus u. s. w.
in ihren Beziehungen zum Gesetz und zur öffentlichen Moral. Unter
Anführung von über 200 gerichtlichen Entscheidungen. Mit zahl-
reichen Illustrationen. 2 Bände, Leipzig, Wiest.
Der etwas reclamenhafte Titel, sowie das Fehlen der Jahreszahl —
1»J02 erschienen — nimmt zunächst gegen das Buch ein. Bei näherem
Zusehen bemerkt man aber doch, dass Verf. ein recht brauchbares Buch
der gesammten gerichtlichen Medicin für Laien, namentlich für Juristen und
Geschworene, geliefert hat, was entschieden mit Freuden zu begrttssen ist.
(1* die Laien von den Fachbüchern zu wenig haben. Berndt versteht es,
kurz, prägnant die Hauptsache zu schildern, z. B. bezüglich der Psychosen,
wobei zahlreiche Bilder, Fälle (zum Theil allerdings veraltete!) und inter-
essante gerichtliche Entscheidungen die Sache erläutern. Letztere sind auch
für den Fachmann interessant. Verf. stellt sich meist überall auf den rich-
tigen Standpunkt, vertheidigt die Viviscction, das Impfen, zeigt die heutige
Unmöglichkeit auf, Geistesgesunde in eine Anstalt zu sperren u. s. w. Leider
nimmt er einen -(geborenen4* Verbrecher und eine „geborene Hure" mit Lom-
broso an, nicht aber einen speeifischen Verbrechertypus. Er unterschätzt
entschieden den Werth der Entartungszeichen und vertheidigt leider das
Schächtungsverfahren. Bei Anführung der Gesetzesstellen muthet es den
Leser eigentliümlich au, dass er auch das alte, verflossene, preussische Land-
recht und das sächsische Bürgerliche Gesetzbuch mit citirt. Jeder Jurist
wird in dem Buche viel Interessantes finden. Die Ausstattung ist gut.
Manche Bilder erscheinen überflüssig und mehr auf das Sensationsbedürfniss
berechnet, wie auch die wöchentlichen oder heftweisen Lieferungen.
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282
12.
Estadistica de la administracidn de jnsticia en lo criminal
dnrante el ano 1900 en la peninsula e islas adyacentes
publicado por el Miqisterio de Gracia y Jnsticia.
Madrid, 1902.
Hier liegt die officielle VerbrecherBtatiatik Spaniens für 1 900 vor und
sie bietet auch dem Fernerstehenden manches Interessante dar. Zunächst
ist es sehr auffallend, dass ein Land wie Spanien, welches von Alters her
durch seine Juristen berühmt war, in der Verbrecherstatistik so zurück-
geblieben ist. Und sehr richtig sagt der Verf., dass eine gute Verbrecher-
statistik der sicherste Barometer ist, um die Verbrecherneigung, das mora-
lische Niveau, die Cultur, den Stand der Sitten und die zur guten Führung
der Völker notwendigen Reformen zu beachten. In der Constitution von
1812 wurde eine solche zwar vorgesehen, aber nicht ausgeführt und erst
viel später, unregelmässig und sehr mangelhaft Statistik geübt, die ausser-
dem wegen der verschiedenen Gesetzbücher schwer miteinander vergleichbar
ist. So liegen Daten vor nur aus dem Jahre 1838, 1843, 1859 und
I SS3 — 18S9 vor- Schon diese grossen Zeiträume, wo nichts geschah, zeigen
hinreichend den ganzen Jammer der spanischen Politik und Wirthschaft.
Jetzt liegt nun ein neuer Bericht mit sehr vielen beigelegten Tabellen vor*
die immer Rücksicht auf die früheren Daten nimmt und dadurch unser leb-
haftes Interesse für das unglückliche Land erweckt. In dem Jahre 1900
betrug die Verbrecherzahl der Frauen 13 Proc der der Männer. Unter
1 8 Jahren finden sich 8 Proc. Verbrecher vor. 39 Geistliche figuriren als
Thäter von Vergehen und Verbrechen. 47 Personen wurden zum Tode
verurtheilt, davon nicht begnadigt 18. 581 Selbstmorde wurden gemeldet,
davon ausgeführt 407. Die Männer erschossen oder erhängten sich mit Vor-
liebe, die Weiber (101 incl. Versuche) ertränkten und vergifteten sich.
Mehr Verheirathete. Der häufigste Selbstmordmonat war December, dann Juli
und April. Die meisten Verbrechen gegen die Person geschahen, wie schon
a priori einleuchtet, in Andalusien, die wenigsten auf den Inseln. Seit IS9*>
ist die Kriminalität immer mehr ansteigend, am meisten bei den Delicten
gegen das Eigenthum. Recidive gab es 1843:8 Proc, 1859: 12 Proc..
1983—87:6 Proc, 1895—99:4,9 Proc, 1900:5,60 Proc. Auch der Selbst-
mord hat sehr zugenommen. 1838 sind nur 25 angegeben (sicher ab-
solut falsche Zahl! Ref.), 1843:24; 1883:743; 1897:618; 1900: 551).
Die Gründe dafür werden angegeben. Todesstrafen sind in Spanien im
19. Jahrhundert nur sehr wenige ausgeführt worden. Bis 1883 ist nichts
gemeldet, dann ist die Höchstzahl mit 23 im Jahre 1884: 1900:18 ^incl.
2 Weiber). Eine der Hauptursachen der Verbrechen sieht Verf. in den
schlechten Schulverhältnissen. 1843 waren 58 Proc Analphabeten und
1900 : 57 Proc, was einen schweren Vorwurf für Spanien bildet. Mit Recht
sagt Verf., dass der Elementarunterricht, wenn gut geleitet, die solide Basis
der Erziehung und der socialen Cultur abgiebt, das unfehlbare Gegenmittel
gegen das Verbrechen. Das Fehlen der guten Schulcultur zeigt sich auch
in der erscli reck enden Zahl von Vergehen u. s. w. gegen den Staat und die
Beamten. Die Spielsucht hat abgenommen und nur anscheinend das Duell.
„Der Nachlass religiöser Ueberzeugungen, die Vorbereitung auflösender Ideen,
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Besprechungen.
2S3
der Alkoholismus und der Gebrauch verbotener Waffen beeinflussen schäd-
lich die Menge zur Ausführung von Verbrechen/* Dazu kommt noch mangel-
hafte» Gefängnisswesen. Sehr anerkennenswerth ist es, dass Verf. überall
die Schäden aufdeckt, „lieber der Wahrheit, mag sie auch noch so traurig
sein, den Tribut zollend, als sie mit rhetorischen Kunststücken verdeckend."
Kef. fürchtet aber, dass noch auf absehbare Zeit Spanien innerlich und
äusserlich dieselben Zustände bieten wird.
13.
Morselli e de Sanctis: Biografia di un bandito, Giuseppe
Musolino di fronte alla psichiatria ed alla sociologia.
Con 8 tavole e 59 incisioni. Milano, Treves, 424 S. 5 Lire. 1903.
Vorliegendes Buch zweier italienischer Irrenärzte und Psychologen ist
nicht nur für die Kriminalanthropologie wichtig, sondern auch für die Psy- .
ehiatrie, forense Medicin und Sociologie. Es handelt sich hier um den be-
rüchtigten Banditen Musolino aus Calabrien, der wegen sieben vollendeter, sechs
verfehlter Mordthaten, Diebstahls u . s. w. zu lebenslänglicher Zwangsarbeit
verurtheilt wurde. Es dürfte wohl bisher der einzige so gründlich nach
jeder Hinsicht untersuchte Verbrecher sein und die genauen Untereuchungs-
roethoden stellen gleichsam ein Handbuch dar, wie solche Menschen zu
studiren sind. Dabei ist meist eine genügende Kritik vorhanden und grosse
Erfahrung auf psychiatrischem Gebiete. Leider neigen Verf. trotz manchen
Einwandes — wohl vornehmlich Morselli — sehr zu Lombroso's Lehren,
was dem Buche, wie Verf. glaubt, entschiedenen Abbruch thut. Die Aus-
stattung des Buchs ist eine gute, die Zinkogravüren sind leider z. Th. schlechte.
Bei der Wichtigkeit des Werkes müssen wir etwas näher darauf ein-
gehen. Bei dem ungeheuren Processe waren 6 Sachverständige, meist be-
rühmte Irrenärzte, tliätig, drei für die Anklage, drei für die Verteidigung.
Das Resultat der drei ersten ist kurz folgendes. Joseph Musolino ist nur
wenig belastet, zeigt anthropologisch den calabresischen Typus in Ueber-
treibang, einige Entartungszeichen und eine leichte anatomische und functio-
nelle Asymmetrie. Er ist nicht sehr kräftig, zeigt schnelle Veränderungen
des Blutkreislaufs, leichte dynamometrische und ergographische Linksseitig-
keit, eine ausgebreitete Hypalgesie der Haut, im Arme zeitweis rechts leichtes
Zittern. Er ist epileptisch, wahrscheinlich partiell, hat aber nur selten An-
fälle, scheinbar von einem Schlage am Kopfe aus der Kinderzeit herrührend.
Er ist intelligent, ungebildet, stolz, eitel, rachsüchtig, seit der Jugend gewalt-
tätig, sehr erotisch, liebt die Seinen über alle Maassen, ist schlau, aber
kein moral insane. Die Kopfwunde hat wahrscheinlich Körper und Geist
beeinflnsst und die Epilepsie erzeugt (leider aber nicht sichor zu erweisen!
Verf.). Er zeigt die guten und schlechten Eigenscliaften seiner I^andsleute.
Durch das Banditenleben (während ca. 2'/i Jahre) ist sein Charakter ver-
ludert worden. Seine Verbrechen sind nicht nur durch Kachsucht diktirt
sondern auch Liebe u. s. w. Alles geschah mit Vorbedacht und meist aus
dem Hinterhalt Er verhält sich wie ein gewöhnlicher Verbrecher. Seine
seltene Epilepsie hat den Intellekt nicht angegriffen, aber trotzdem Ver-
änderungen gesetzt, das „kriminelle Temperament" erzeugt (Beweis? Ref.)
Besprechungen.
Seine Verbrechen haben mit der Epilepsie nichts zu schaffen. Er ist weder
ein epileptischer, noch paranoischer oder anderweit irrer, noch ein „geborener"
Verbrecher, auch kein I^eidenschafts- oder Gelegenheitsverbrecher, sondern
ein .Kriminaloider*, eine Fusion oder Oombination der verschiedenen oben
genannten Verbrecherarten. Er ist ein „Primitiver" (Penta) und Krimina-
loider zugleich, der dann ein gewerbsmässiger Verbrecher (Bandit) ward.
(Man sieht Verf. gebraucht ganz die Terminologie Lombroso's, die wir
nicht ohne Weiteres aeeeptiren). Er ist durchaus zurechnungsfähig, aber
zahlt zu den sehr Gefährlichen und Unverbesserlichen. Die Gegenpartei
der Expertise hat wahrscheinlich die Untersuchung nicht so gründlich vor-
genommen, kam z. Th. zu anderen Resultaten und hielt den Verbrecher für
vermindert zurechnungsfähig. Ref. hält das Urtheil der ersten Experten für
das richtigere.
Die Untersuchung des Banditen ist, wie gesagt, meist sehr eingehend
geschehen und namentlich das Psychologische sehr fein herausgearbeitet.
Ein prächtiges Kapitel ist die Darstellung des Milieus, d. h. das von Land
und Leuten in Calabrien. Ausgezeichnet sind im Allgemeinen die Bemer-
kungen Über die Epilepsie und ihren Einfluss auf die Psyche, ferner die
über Zurechnungsfähigkeit u. s. w. Auch bezüglich der Sachverständigen-
thätigkeit kann man manche« Gute lernen, wie überhaupt wohl jetler I^ser
etwas finden wird, was ihn speciell interessirt. Hier wollen wir nur Einiges
erwähnen, womit wir uns nicht einverstanden erklären können. Und eine
gesunde Kritik ist nur nützlich.
Verf. halten, wie die meisten ihrer Landsleute, an dem Begriff der „raoral
insanity*' fest, den wir im Allgemeinen nicht haben wollen. In der Loro-
b roso'schen Schule insbesondere gehört dieser Name fast zum täglichen Brote
und wird sicher nie so missbraucht, wie gerade hier. Da Namen und Diagnosen
zum sehr grossen Theile Sache des Geschmackes und der Gewohnheit, vor allem
aber des Affects sind, so sind manche schwer auszurotten, so auch die „mural
insanity", die absolut keine Daseinsberechtigung hat. Mit Recht räumen Verf.
dagegen dem Milieu eine grössere Rolle ein, als Lombroso. Mit Recht be-
tonen sie feiner die grosse Wichtigkeit der individuellen (anatomischen und
psychologischen) Variabilität der Menschen. Das vergessen eben leider so viele
Kriminalanthropologen! Verf. glauben, dass der Mord recht wenig mit der
ökonomischen Ijige zu thun hat. Ref. glaubt, sie unterschätzen hier ent-
schieden diesen Factor. Sicher haben damit auch die Camorra, Maffia u. s. w.
etwas zu thun, trotz des Leugnens der Verf. Ganz entschieden Front zu
machen ist aber bezüglich der Stellungnahrae der Verf. betreffs der Epilepsie
und Verbrechen, die sie zwar nicht ganz identificiren , wie Lombroso.
aber doch einander sehr nahe stehend erklären. Es giebt epileptische Ver-
brecher, die aber eigentlich nur Kranke sind, keine Verbrecher; andererseits
sind die andern nur Verbrecher, haben aber von der Epilepsie gar nichts,
wenn man nicht die uferlose Definition dieser Krankheit a la Lombroso
annehmen will. Lombroso hat also nichts bewiesen und nur Verwirrung
in der Epilepsielehre angestiftet, ebenso wie mit seiner Lehre des atavistischen
Ursprungs des Verbrechens. Lassen wir aber ruhig die Italiener sich in den
unbewiesenen Lehren Lombroso's berauschen. Die Wissenschaft legt die*«
Sachen ad acta und wird später nur mit Lächeln davon lesen. Es ist be-
dauerlich und wiederum ein Beweis für die ungeheure Wirkung der Suggestion
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B e ^prcdiun gen.
285
auch in der Wissenschaft, dass so scharfe Denker , wie Morselli und de
Sanctis sich von ihrem wissenschaftlichen und nationalen Milieu nicht
immer losmachen können, so auch hier nicht. Sie sind dann blind für
Anderes und die verwegensten Behauptungen erscheinen ihnen schon als
Beweise. Sie behaupten so auch, dass die primitiven Völker mehr Epilepsie
und Entartung darbieten, als die fortgeschrittenen, was wenig wahrscheinlich
ist Vor Allem wissen wir hier über diese Dinge so gut wie nichts
Sichere«. Alles, was Lombroso über die primitiven Völker sagt, ist, wie
auch über Atavismus im Allgemeinen und Besonderen, nur zusamraengefaselt!
Leider folgen Verf. auch ihrem Meister bezüglich der Graphologie, wenn
«deich nur mit Vorsicht. Sie finden in Musolino's Schrift Zeichen von Stolz,
Herrschsucht, Grausamkeit! Ref. hat seine Meinung hierüber an anderer
Stelle angebracht Lombroso hat den Banditen als einen „genialen Ver-
brecher" bezeichnet (Musobno ein Genie? hört, hört! Ref.) und bringt dafür
seine Gründe vor, warum solche geborene Verbrecher nicht die anthropo-
logischen Zeichen der rei naü tragen. Unsere Verf. erwähnen dies nur
kurz, statt der Schiefe der Erklärung, die nur die Verteidigung des ge-
horenen Verbrechers bezweckt, herauszuheben ; ja sie scheinen damit sogar
zu sympathisiren ! Verf. glauben weiter, dass jeder Verbrecher krank oder
anomal, dass jeder Verbrecher im Grunde „desequilibrirt44 sei. Ich glaube,
dies ist zu weit gegangen ; denn dann gäbe es keine Verbrecher mehr, nur
Kranke oder zu Krankheit Disponirte, Strafe wäre ein Nonsens und das
Krankenhaus der einzig richtige Ort für sie. Sicher sind sehr viele Ver-
brecher minderwerthig, manche geisteskrank. Die Meisten aber sind
verlotterte Elemente, die durchaus nicht „desequilibrirt"
zu sein brauchen, sondern sich noch in den so weiten Grenzen der
geistigen u. s. w. Gesundheit bewegen können. Ein Leidenschaftsverhrecher
ist z. B. deshalb noch lange kein „Desiquilibrirter" und kann ganz normal
sein. Wir müssten sonst alle Menschen zu diesen zählen, da in allen mehr
oder minder ein „latenter Verbrecher*' steckt, also eine gewisse Anlage dazu,
die nur bei dem Einen stärker, bei dem Andern schwächer ist. Verf. glauben
nicht, dass ein Epileptiker wissenschaftlich gesundeu Sinnes sein, aber
wohl, dass trotzdem die juristische Zurechnungsfälligkeit bestehen kann, wie
eben bei MusoUno. Bei sehr seltenen Anfällen möchte Ref. Ersteres doch
nicht ohne Weiteres bejahen. Praktisch nehmen endlich Verf. die verminderte
Zurechnungsfähigkeit an, die sie aber theoretisch verwerfen. Wenn man
aber sieht, dass auch in der Psychologie, wie in der Natur, überall Grad-
unterschiede stattfinden, so würde Ref. auch theoretisch keinen Grund gegen
die Annahme einer verminderten Zurechnungsähigkelt finden.
Es wäre dem Ref. ein Leichtes, noch eine Reihe anderer Punkte so
vorzunehmen, doch wollte er hier gerade wieder gewisse wichtige Momente
besprechen, die den Lehren Lombroso's und seiner Schüler gegenüber
immer wieder betont werden müssen, was freilich im Gegenlager sicher
wenig Anklang finden wird, dafür aber hoffentlich um so mehr bei vor-
urteilslosen Praktikern und Gelehrten. Es gilt eben stets immer und immer
wieder eine reinliche Scheidung zwischen Lombrosianern und Nichtlombro-
fiianem herzustellen.
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'J86
Besprechungen.
14.
Moll, Der Einflussdes grossstädtischen Lebens und des Ver-
kehrs auf das Nervensystem. Zeitschr. für Pädagogische l*sy-
chologie, Pathologie und Hygiene, 1902. Berlin, Walther. Hl Seiten.
Viel kritischer und vorsichtiger als Möbius tritt Moll uns selbst in
seinen populären Schriften gegenüber; so auch hier. Er will zeigen, dass
das Leben der Grossstadt (hier nur als Kultur- Centrum aufgefasst) durchaus
nöthig ist und in sich selbst Heilmittel gegen ihre Schäden hat, die entschieden
meist Übertrieben werden. Wohl giebt es hier mehr Hirnarbeiter und Eut
artete, als auf dem Lande, daher hier auch mehr Geistes- und Nerven-
krankheiten. Doch fehlen diese auch dort nicht und es steht der Beweis
noch aus, ob selbige überhaupt in der Jetztzeit zugenommen haben, ob-
gleich es wahrscheinlich ist. Wir haben zu wenig Statistiken aus Stadt
und Land und über deren Leiden, und zu unsichere. Wegen der vielen
Kopfarbeit erkranken relativ mehr Juden, fraglich ist aber die Rolle der
erblichen Belastung und der Inzucht, (Letzteres wird von den Meisten aber
bejaht. Ref.). Den* Concurrenzkampf hält Verf. nicht für grösser in der
Grossstadt (V Ref.), dagegen wohl die Gefahr des Lebens ausserhalb de*
Berufs, wobei der Alkohol nicht eine so übermässige Rolle spielt. Leider
hält Verf. die Verwandtschaft zwischen Geistesstörung und Genie nicht für
eine blosse Schrulle Lombroso's, mit Recht dagegen die Schulüberbür-
dung zum Theil für blosse Phrase. Wer davon tangirt wird, ist eben nur
ab ovo minderwerthig. Es steht noch zu beweisen, ob Kinderselbstmord
in Industrieorten und in den Städten häufiger sei. Die Hygiene ist auf
dem Lande oft schlecht, so dass manche Grossstädte geringere Sterblichkeit
und mehr Rekruten aufweisen als die Umgegend, z. B. Paris. Die Sittlich-
keit der Grossstadt ist kaum schlechter, als auf den Lande. Der Verkehr
bringt Nach-, aber auch Vortheile (z B. hindert er die Inzucht). Eine
nicht geringe Gefahr der Grossstadt liegt in der „doctrinären Hygiene",
z. B. in der Bazillenfurcht. Man sieht also, dass Moll den landläufigen
Ansichten Über die Gefahren der Grossstadt entschieden widerspricht und,
wie Ref. meint, mit vollem Rechte.
15.
Matiegka, lieber das Hirngewicht, die Schädelcapacität und
die Kopfform, sowie deren Beziehungen zur psychischen
Thätigkeit des Menschen. I.Uebcr das Hirngewicht des Menschen.
Sitzungsberichte der kgl. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften in Praj:.
1902. 75 Seiten.
In geradezu musterhafter und erschöpfender Weise behandelt der be-
kannte tschechische Gelehrte das Hirngewicht des Menschen bezw. seiner ver
schiedenen, auf es wirkenden Factoren, wie Alter, Geschlecht, Körpergrösse.
Musculatur und Kuochen, Ernährungszustand, Beruf, Schädelmasse, Schädel
form, Rasse, Krankheiten, speciell Psychosen und Todesart, sowie die Über-
aus häufige Concurrenz mehrerer Factoren. Er bringt sehr reiche Statistiken
.aus Prag, zieht die gesammte Literatur heran und bcfleissigt sich überall
Digitized by Google
287
der grössten Voreicht in seinen Schlössen. Am interessantesten ist natür-
lich das Kapitel von Hirngewicht nnd Intelligenz, wobei von Neuem schlagend
nachgewiesen wird, dass zwischen beiden ein enger Connex besteht, wenn
gleich noch andere Factoren mitspielen, so auch zwischen Schädelmasse
und Hirngewicht. Erst nach Lektion dieser schönen Arbeit (und auf solchem
Grunde werden wir mit Freuden unsern tschechischen Brüdern die Hand
reichen!) wird einem klar, wie unendlich viel Probleme sich hier erheben,
wie kaum vergleichbar die vielen gelieferten Statistiken der Autoren sind
und wie oberflächlich oft Schlüsse gemacht wurden. Von den vielen inter-
essanten Resultaten der Arbeit seien nur folgende erwähnt. Deutlich ist
Abnahme des H. (Hirngewichts) mit dem Alter, und deutlich der Geschlechts-
unterschied, deutlich die Zunahme mit der Körpergrösse, starken Muskeln,
Knochen, besserem Ernährungszustand. Unter den Factoren, die bei der
Intelligenz mitspielen, ist das H. der wichtigste, die Ausnahmen sind eben
nur scheinbar. Auch der Beruf ist von Einfluss, selbstverständlich die
Schädelmaasse und indirekt auch die Kopfform. Trotz A m m o n 's, Wilsers
u. s. w. hat den Brachycephale cet par. mehr H. als der Dolichocephale.
Bei der Rasse spielen neben dem ethischen Factor noch das Milieu, Er-
nährung, Grosse u. s. w. mit Das Hirngewicht der Inen ist im Ganzen
kleiner und zeigt eine grössere Tendenz, von dem Mittelwerthe in beiden
Richtungen hin abzuweichen, wie ja auch der Schädelindex.
16.
Möbius, 1. Geschlecht und Krankheit. Marhold, Halle, 1903.
39 Seiten. 2. Geschlecht und Entartung. Ibidem. 1903, 45Seiten.
Wieder ein echter Möbius ! Geistreich, anregend geschrieben, mit vielen
unbewiesenen Behauptungen und manchen kühnen Hypothesen, sowie z. Th.
mit direkt falschen Tliatsachen. In der ersten Schrift sucht Verf. nachzu
weisen, dass die Männer häufiger als die Weiber durch ihr Handeln er-
kranken und sterben, besondere wegen des Alkohols und der Lues, dass
endlich bei den Weibern eine speeifische Langlebigkeit wahrscheinlich nicht
vorliegt. Die letztere Thatsache hat er aber durchaus nicht so wahrschein-
lich gemacht. Es ist dies jedenfalls auch eine schwere Aufgabe! Die
Wirkung der „inneren Secretion* der Organe überschätzt Verf. entschieden;
sie ist noch viel zu wenig bekannt. Das sind zum grossen Theil nur
Hypothesen. Dass die Entfernung der Eierstöcke die Knochenerweichung
stets aufhören lässt, ist noch zu beweisen. M. ist auch von der fort-
schreitenden Entartung der Menschen überzeugt, was bisher stricte noch
nicht bewiesen ist, ebensowenig wie die Zunahme der Geistes- und Nerven-
krankheiten. Direct falsch ist es, wie M. sagt, dass Paralyse der Irren
und Tabes stets auf Lues sieh bezieht. Das sind so nur einige Punkte.
In der zweiten Schrift schildert Verf. erst den „normalen Menschen* (auch
hier sind hier und da Fragezeichen geboten ! Ref.). Als Entartungen studirt
er nachher kurz die körperlichen und geistigen Abweichungen des Ge-
schlechtstriebes. So den Hermaphroditismus (echter ist beim Menschen, so
viel Ref. weiss, bisher unendlich selten gefunden worden), Hyperpadie, Gynä-
komastie, Effeminatio, Infantilismus u. s. w. Es ist falsch, dass beim Infan
tilismus immer deutlicher Schwachsinn besteht. Falsch ist es auch, dass M.
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288
Besprech iiiigen.
mit Lombroso die Anlage zum Verbrecher- und Dirnenthuni im Grunde für
dieselbe hält; noch erst neuerdings haben Asch äffen bürg und Baum-
garten das widerlegt. In Vielem nähert sich leider M. Lombroso in bedenk-
licher Weise. Hef. glaubt ferner durchaus nicht, dass jeder Homosexuelle
oder Geniale ein Entarteter sei. Mit dem Worte .Entartung" sollte man
Uberhaupt nicht so freigebig sein wie M. Absolut gesunde und harmonische
Menschen giebt es nicht. So wäre nocli manches andere zu rügen. Mit
Recht verlangt endlich Verf. Abschaffung des § 175 und sieht als Haupt -
factor der Entartung den Alkoholismus an. Hier, wie in dem Kampfe,
gegen Syphilis und sociale Noth hat die Therapie einzusetzen
17.
Meudes Martins, Sociologia Criminal. (Estudos) Lisboa, 1903
Tavares Cardoso e Irmao (portugiesisch).
In klarer, kurzer und durchaus origineller Art schildert Verf. —
Advocat in Lissabon — zuerst die alte und die neue Schule der Krimino-
logie, prüft weiter die Kriminalstatistik, bringt die Theorien des Verbrechens
vor und behandelt endlich eingehend die Behandlung des Verbrechers. Er
steht durchaus auf dem neuen Standpunkte der positiven Schale, deren
Resultate er voll annimmt. Wie er sich zu den schiefen Theorien Lom-
broso's stellt, geht nicht aus dem Buche hervor. In vielen Richtungen tritt
er den Meinungen, welche in den romanischen Ländern herrschen, bei, wo
wir ihm nicht folgen können. Einiges aus der interessanten Schrift sei
hier angeführt. Die Literatur wird reichlich angeführt, doch finden sich
hier trotzdem vielfach Lücken vor. So wird unter den deutschen Kriminal
anthropologen nur Albrecht und Liszt erwähnt, Baer, Näcke und
Kurella weggelassen, ebenso unter den Italienern z. B. Penta und
Puglia. Die Kriminalstatistik steckt in Portugal noch in den Kinderschuhen.
Leider sieht Verf. die rooral insanity als eigene Krankheit an, was sie
sicher nicht ist Bei uns in Deutschland sind es nur wenige, die sie ver-
teidigen. Mit Recht ist Verf. Determinist und leugnet den freien Willen.
Leider will er aber von der verminderten Zurechnungsfälligkeit nichte
wissen. Sein Ideal ist die sociale Verteidigung gegen das Verbrechen bei
einem Minimum persönlichen Ixndens. Daher spricht er von der Todes-
strafe überhaupt nicht, präconisirt aber für Unverbesserliche die Deportation.
Leider glaubt er mit manchen Italienern, dass die Verrücktheit ein Atavismus
sei, was wir Deutsche entschieden ablehnen, wie wir auch durchaus nicht
jeden Verbrecher für einen Kranken halten. Mit den Romanen plädirt
Verf. weiter für Centralanstalten für irre Verbrecher. Alle seine Argumente
hat Ref. wiederholt widerlegt. Mit Recht weist Verf. die Existenz einer
eigenen Gefängnisspsychose zurück, hält dagegen das Zellensystem für ab-
solut unschädlich, was sie bei langer Dauer und Disponirten nicht ist.
Warm tritt Verf. endlich für ein Patronat für Gefangene ein.
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Besprechungen. 289
b) Bticherbesprechungen von Hans Gross.
18.
lTeber die Beziehungen zwischen Spiritismus und Geistes-
störung. Von Dr. R. Henneberg, Privatdoz. und Assistent an d.
Psych, und Nervenklinik der Kgl. Charit^. 2. Abdr. a. d. Arch. f.
Psych, u. Nervenkrankheiten. Bd. 34. A. Hirschwald, Berlin 1902.
Der zur Zeit noch immer weit verbreitete Spiritismus berührt das
Straf recht in mehrfacher Weise. Vor Allem ist nicht zu zweifeln, dass mit
demselben in ausgedehnter Weise Betrug verübt wird, indem sich Leute als
.Spiritisten'' produciren und ihre Vorführungen gut bezahlen lassen, oder
indem sie gläubige Leute zu Spenden der verschiedensten Art veranlassen
oder sonst auf sie in benachtheiligender Weise einwirken. Aber auch hier
darf nicht zu weit gegangen werden, indem oft Leute mit ausgesprochen
krankhafter Anlage, im Somnambulismus, in hysterischem Dämmerzustande
u. s.w., Handlungen verüben, die strafbar aussehen, es aber nicht sind.
Das wichtigste Moment dürfte aber darin liegen, dass durch spiritistische
Experimente oft Geisteskrankheiten hervorgerufen werden, so dass von fahr-
lässigem, oft sehr gefährlichem Treiben gesprochen werden kann. So nannte
Charcot den Spiritismus geradezu den agent provocateur der Hysterie; in
amerikanischen Irrenanstalten berechnet man bis zu 2 Proc. der Erkran-
kungen auf Rechnung des Spiritismus, ja die Zahl der in den Vereinigten
Staaten in Folge spiritistischer Manipulationen Erkrankten wird auf 10 000
angegeben. Diese und zahlreiche ähnliche wichtige Daten bringt das an-
gezeigte kleine Werk an der Hand zahlreicher Krankengeschichten in be-
lehrender Weise. Verf. will zwar nur darthun, .dass die Beschäftigung
mit dem spiritistischen Experiment unter Umständen nervöse und psychische
Störungen auszulösen vermag'" — aber er bringt daneben noch so viele
Mittheilungen und Ausblicke der verschiedensten Art, dass die Schrift auch
für uns Kriminalisten als werthvoll und belehrend bezeichnet werden rauss.
19.
Ueber Gefrierpunktsbestimmungen von Leichenflüssigkeiten
und deren Verwendung zur Bestimmung des Zeitpunktes
de« eingetretenen Todes. Von Dr. Revenstorf, Assistent im anatom.
Inst des Hafenkrankenhauses von Hamburg. (Vierteljahrssehrift für
gerichtl. Medicin XXV. 1).
Wenn diese neue Methode auch nur den Gerichtsarzt betrifft, so ist
sie doch, wenn sie sich bewährt, auch für den Kriminalisten so bedeutend,
dass er davon Kenntniss zu nehmen hat. Wir erwarten eingehende Be-
sprechungen dieser Methode von zuständiger Seite mit Interesse.
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230
20.
Alkoholismus und Erziehung. Von Franciscus Hähncl (Bib-
liothek für modernes Geistesleben) Thüringische Verlagsanstalt Eise-
nach, Leipzig 1902. Jahrgang I Heft 5.
Der Kampf gegen den Alkohol ist zweifellos eine der segensreichsten
Thätigkeiten und wer sich demselben anschliesst, ist der beste Gehilfe im
Kampfe gegen das Verbrechen. Die vorliegende Schrift wendet sich gegen
den Alkoholmißbrauch der Jugendlichen und weist mit Recht darauf hin,
wie sehr Zunahme von Alkoholgenuss und Steigerung der Kriminalität bei
Jugendlichen zusammenhängt. Der Verf. bringt einige Zahlen aus deutscher
Kriminalstatistik — die österreichische, wie sie Högel in diesem Archiv
(Bd. 10 8. 1) darstellt, hätte dem Verf. noch sehr unterstützendes Material
geboten. Ich will nur darauf hinweisen, dass Högel darthut, dass in
Oesterreich die Zahl der im Jahre 1881 wegen Verbrechen Verurtheilten
Über 33000, im Jahre 1897 aber nur über 29 000 betrug, also nicht un-
wesentlich gefallen ist; dagegen stieg in der gleichen Zeit die Zahl der
verurtheilten Jugendlichen im Alter von 10 — 14 Jahren von 460 auf 812!
Dass diese erschreckende Steigerung zum Theile auch dem Alkohol zuzu-
schreiben ist, wird kaum zu leugnen sein, wenn wir auch den ziffermässige»
Antheil nicht ausrechnen können.
21.
Praktische Strafanzeigen (Straf rechtsfäl le) aus der Praxis
der Staatsanwaltschaft gesammelt und für den akadem.
Unterricht sowie für Referendare der Justiz und Ver-
waltung unter Berücksichtigung des bürgerl. Gesetz-
buches und fortlaufender Anführung der gesetzl. Vor-
schriften, Verordnungen u. s. w. Bearbeitet von Helling.
Staatsanwaltschaftsrath, kgl. pr. Staatsanwalt beim L.-G. in Hüdesheiiii.
Hannover, Helwing. 1902.
Der Titel dieses sehr brauchbaren Buches ist zwar lang, aber er ent
hält auch alles, was Uber den Inhalt und den Zweck des Werkes zu sageu
ist. Die einzelnen Fälle, über 300, sind alle der Praxis entnommen, oft in
dem mangelhaften Style des Anzeigers, wodurch die Sache an Lebendig-
keit bedeutend gewinnt. Am Ende jedes Falles sind die in Betracht kom-
menden Gesetzesstellen angeführt, wodurch namentlich dem Anfänger die
Behandlung sehr erleichtert wird. Durch diese, dem wirklichen Leben ent-
nommene Form der Fälle wird nicht bloss die wissenschaftliche Frage ge-
stellt: „wie ist der Fall zu entscheiden Vtf sondern auch die praktische:
„was ist Überhaupt mit der Sache anzufangen Vu Ich glaube, dass sich
das Buch auch zum akademischen Gebrauche trefflich eignet Auf österr.
Universitäten kann beim Gebrauche die vergleichende Behandlung aehr
nützlich werden, da zu den angegebenen dcutschrechtlichen Gesetzesstellen
erst die österreichischen gesucht werden müssen, was namentlich in den
Seminaren mehrfachen Nutzen schafft.
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291
22.
Internationales Verbrecheralbum. Von J. Travers, Polizeirath
und Polizeiamtsvorstand, Herausgeber des Internationalen Kriminal-
, polizeiblattes. Mainz 1 1)02. Selbstverlag des Herausgebers.
Dieses internationale Album enthält 502 Abbildungen von Verbrechern
der verschiedensten Länder, die nach Verbrechen geordnet sind (Mörder, Ein:
brecher, Hochstapler, Sittlichkeitsverbrecher u. s. w.). Der Text enthält das
Signalement des betreffenden Verfolgten, die Angabe von wem und in
welchem Blatte er verfolgt wird. Der praktische Werth einer solchen Zu-
sammenstellung ist um so zweifelloser, als es bekanntlich mühsam und
schwierig, mitunter unmöglich ist, gerade eine bestimmte Person aus den
unzähligen Polizei- und Spähblättern herauszusuchen; hat man die Leute
in einem einzigen Buche vereinigt, so ist das Heraussuchen ebenso leicht
als rasch zu bewerkstelligen.
Abgesehen von diesem eminenten praktischen Werth ist dies Buch auch
für den Kriminalanthropologen von grosser Wichtigkeit, denn ein halbes
Tausend Verbrecherbilder sieht man nicht leicht irgendwo vereinigt. Der,
nenn man so sagen darf, künstlerische Werth der einzelnen Bilder ist be-
greiflicherweise sehr verschieden, er hängt davon ab, woher die Abbildung
entnommen wurde, und findet man neben sehr simpeln, aber immer deutlich
erkennbar wiedergegebenen Gesichtern solche, die geradezu vortreffliche Por-
träts darstellen. Belehrend ist die, übrigens genügend bekannte Thataache,
«läse Verbrecher keineswegs immer ausgesprochene Gaunerphysiognomien
aufweisen. Neben einer Reihe von allerdings auserlesenen Galgengesichtern
finden sich auch solche, welche selbst der erfahrene Kriminalist keineswegs
von denen des ehrlichsten* Menschen unterscheiden kann. Ein sorgfältiges
Stadium dieser Köpfe ist sehr lehrreich, für eine Neuausgabe des Buches
möchte ich rathen, unter jeden Kopf ausser Nummer und Name auch ganz
knrz das Delict zu setzen (Todtschlag, Wechselfälschung, Einbruch u. s. w.) ;
es erhöht die Handlichkeit des Werkes bedeutend und macht keine wesent-
liche Mühe.
23.
Archiv für slavische Philologie (v. Jagic) XXIV. Bd. S. 137, ent-
hält eine ausgezeichnete Besprechung v. A. Landau über ein (in pol-
nischer Sprache herausgegebenes) Buch von Anton Kurka über die
polnische Gaunersprache.
Diese Dinge sind für uns sämmtlich von grosser Wichtigkeit, und
wenn sie in einer unverständlichen Sprache erschienen sind, so müssen wir
für Besprechungen, besonders wenn sie so gut sind, wie die von Landau,
hervorragend dankbar sein.
24.
Parens-Duch&telet, Die Prostitution in Paris. Eine social-hygie-
nische Studie, bearbeitet und bis auf die neueste Zeit fortgeführt
von Dr. med. G. Martaus, Freiburg i. Br. und Leipzig. Fr. P.
Idony. 1903.
Dieses vollkommen ernst und wissenschaftlich gehaltene Buch giebt in
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Bcßproclnm^on.
einer Reihe von Artikeln, die die wichtigsten Momente des Wesens der
Prostituirten behandeln, belehrende und erschöpfende Auskunft über das
Leben der Prostituirten in Paris, aber auch Über diese Leute überhaupt
da das Eigentliche der Sache kaum irgendwo wiederholt verschieden sein
wird. Da nun die Prostitution in so wichtigem Zusammenhange mit den
Verbrechern steht, so ist das Buch für den Kriminalisten, Kriminalsociologen,
Kriminalpsychologen und Kriminalpolitiker von wesentlicher Bedeutung.
25.
„Zur Psychologie der Aussage." Experimentelle Untersuchungen
über Erinnerungstreue. Von L. William Stern, Privatdocent der
Philosophie a. d. Universität Breslau. Mit 3 Bildern. Berlin 1902.
J. Guttentag.
Es giebt wenige Bücher, die in letzter Zeit erschienen sind, welche in
gewisser Richtung für uns Kriminalisten wichtiger sind, als das angezeigte.
Stern fasst das Erinnerungsproblem mit fester Hand an und zeigt uns.
wie unsicher und schwankend die auch ganz normale Erinnerung der
Menschen ist ; er wählt lüerzu geschickte ersonnenc Proben, über welche gut
Buch geführt wird und die vortrefflich in ihren Ergebnissen zusammen
gestellt erscheinen. Es hat auch den Anschein, als ob durch solche überaus
fördernde Studien eine der für uns wichtigsten Fragen: die Scheidung des
Wahrnehmungsproblems von dem des Erinneruugsproblems der Lösung
näher gebracht werden könnten. Die Bedeutung dieses Unterschiedes ist
deshalb für uns so gross, weil wir die Verlässlichkeit oder die Fehler einer
Aussage anders beurtheilen müssten, wenn wir die, Probe auf Wahrnehmung,
anders wenn wir sie auf Erinnerung macheu; zum Mindesten finden wir
dann, wenn wir auf Erinnerung proben, einen Anhaltspunkt in der seither
verflossenen Zeit, während diese bei Untersuchung auf Wahrnehmung gleich-
gültig bleibt. Ich habe s. ZtJ) als oft benutztes Experiment einen Vorgang
angegeben , bei welchem vor mehreren Zuschauern aus einer Flasche in
mehrere auf einer Tasse stehende Gläser Wasser gegossen wird, worauf
nach einiger Zeit die Zuschauer sagen sollen, was geschehen ist; Einzel
heiten, z. B. wie viel gegossen wurde, mit welcher Hand, in welcher Reihen
folge, ob es wohl Wasser war u. s. w. weiss selten Einer. Daran ist übrigens
nichts Merkwürdiges, es werden nur Thatsachen bestätigt, die jeder Krimi
nalist längst weiss, aber wichtig wäre es für uns, zu wissen, ob die Leute
die Vorgänge nicht gesehen oder wieder vergessen haben, d. h. ob die Fehler
der Wiedergabe in der Wahrnehmung oder in der Erinnerung gelegen
sind: haben die Leute also in unserem Beispiele nicht gesehen, dass ich
z. B. beim Eingiessen in das zweite Glas etwas daneben gegossen habe,
oder haben sie es wieder vergessen, oder, was auch möglich ist: haben
sie es sinnlich wahrgenommen, aber nicht zum Bewusstsein gebracht?
Ist das erste der Fall, so ist Zeitverlauf natürlich gleichgültig, denn hat
Einer etwas nicht wahrgenommen, so weiss er davon nach einer Minute
gerade so wenig, als nach 10 Jahren. Ist das zweite eingetreten, so werden
— - »
1) „Kriininalpsychologie." Graz 1998. S. 297.
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Besprechungen.
293
wir sehr genau nachsehen, wie viel Zeit seit der Wahrnehmung verflossen
ist, da die Erinnerung mit der Zeit stets schwächer wird ; ist al>er die dritte
Möglichkeit vorhanden, so werden wir, wenn nicht viel Zeit vergangen ist,
versuchen, durch entsprechende Hülfen und Unterstützungen die fraglichen
Momente aus dem Unterbewußtsein in das eigentliche Bewusstsein -empor-
zuheben. Wichtig genug sind diese Fragen, und näher kommt man ihrer,
wenigstens theilweisen Lösung einzig durch solche ausgezeichnete Arbeiten,
wie die besprochene von Stern, und dann durch sogenannte „Zeugen-
prüfungen", wie ich sie in der genannten „Kriminalpsychologie" und in
meinem „Handbuch für Untersuchungsrichter** angegeben habe, und wie sie
dann 0. Klaussroann (in diesem Archiv Bd. I S. 39) genauer ausgeführt
hat. Sind diese Prüfungen für den jeweiligen einzelnen Fall wichtig, so
liefern Arbeiten, wie die Stern's sichere, allgemeine und theoretische Grund-
lagen. Ich wollte, dass dieselbe Anregung zu weiteren Untersuchungen
geben würde, würde aber wünschen, dass den weiteren Untersuchungen nicht
Gegenstände, sondern Vorgänge zu Grunde gelegt werden. Stern
hat seinen Versuchspersonen (lauter gebildete Leute) drei Bilder vorgelegt
und sie 3/.i Minuten lang ansehen lassen; dann mussten sie in gewissen
Zeitabständen berichten, was sie noch davon wussten. Das entspricht aber
den thatsächlichen Verhältnissen nicht, 90 Proc. des für uns Wichtigen sind
Vorgänge. Lässt man nun die Versuchspersonen (aber verschieden nach
Natur und Kultur) einen Hergang beobachten (z. B. eine Person tritt in
das Zimmer, thut da einiges — etwa ein Fenster öffnen, in ein Buch sehen,
einen Stuhl gleichrücken — und geht wieder fort) so hat man auch Proben
für das Nebeneinander und Nacheinander. Ein solches Experiment von ver-
schiedenen Versuchern mit verschiedenen Versuchspersonen vorgenommen,
müsste höchst wichtige kriminalpsychologische Daten gewinnen lassen.
26.
Die Todesstrafe in einem neuen Reichsstrafgesetzbuch. Von
Richard Katzenstein, Dr. jur. intr. Berlin. R. L. Prager. 1902.
Verf. bekennt sich als Anhänger der Todesstrafe und sucht darzu-
stellen, auf welches Maass dieselbe in einem neuen RStGB. eingeschränkt
werden müsste. Er erörtert die meisten Gründe, die für und gegen die
Todesstrafe aufgebracht wurden, und sncht letztere zu widerlegen. Neue
Momente kommen nicht zum Vorschein.
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Verlag von F. C. W. VOGEL in Leipzig.
Soeben erschienen:
Die erste Hilfe in Notfällen
Für Aerzte bearbeitet untor
o o Mitwirkung Anderer o o
Ton Professor Dr. G. Sultan
Privat- Dozent Dr. L
in Güttingen.
Mit 78 A i ,1 ,i:,i„n ,.
gebunden Mk.
Therapie der Kinderkrankheiten
Encyklopädisch nach den
Erfahrungen bearbeitet ron
Dr. Wilhelm Oegre,
Kaüeri. Rat in Wien.
lO.-, geb. Mk. 11 8ö.
Hyperämie als Heilmittel
von
Prof. Dr. Aug. Bier in Bonn.
Mit lO Abbildungen.
lO -, geb. Mk. 11 QU.
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■
XV.
Mord and Ranbversuch oder Todtechlag and Aufgeben
der Absicht, za stehlen »).
Der im Jahre 1868 geborene Alois Jordan ist der außereheliche
Sohn einer Dienstmagd. Nachdem er mit bescheidenen Erfolgen die
Volksschule besucht hatte, diente er von seinem 14. Lebensjahre bis
zur Einreihung in das Heer auf Bauernhöfen und suchte nach erfüllter
Wehrpflicht seinen Erwerb wieder als Dienstknecht. Zu Lichtmess 1891
trat Jordan in den Dienst des Bauers Besch zu Kirchdorf. Dieser war mit
seiner Arbeitsleistung zufrieden und hatte nur zu tadeln, dass Jordan
sich an den Sonntagen zu betrinken pflegte. Ausser der Neigung zum
Trünke zeigte Jordan üble Leidenschaften nicht, er war kein Spieler
und Schürzenjäger und theilte nicht einmal den landesüblichen Hang
zur Theilnahme an Rauf handeln und ärgerlichem Unfug. Nur einmal,
als er im Gasthause von einem anderen gereizt war, Hess es sich hin-
reissen, dem Gegner einige Schläge mit einem Stocke zu versetzen;
er handelte hierbei allerdings mit einiger Heimtücke, weil er zum
Angriff ausholte, als sich der Gegner dessen nicht versah. Die Be-
kannten schildern im Uebrigen den Jordan als einen gutmüthigen Kerl,
den man so weit brachte, als man ihn schob, als einen Menschen, der
.zwar vernünftig redete", aber manchmal „recht dumm dareinschaute
und einen stieren Blick zeigte44. Die geistigen Fähigkeiten des Jordan
erreichten gerade das Mittelmaass der Begabung der Leute seines Standes
und seiner Umgebung. Der ungünstige Eindruck seiner äussern Er-
scheinung wurde durch seine stets vernachlässigte Kleidung erhöht.
Diese war zum Theil die Folge seiner steten Geldnoth; er Hess, was
er verdiente, in der Schänke sitzen. Manchmal zwar nahm Jordan
den Anlauf zur Sparsamkeit, aber er brachte es nie auf eine höhere
Ersparniss als von 5 Mark, weil seine guten Vorsätze immer wieder
1) Der Aufsatz stammt aus der Feder eine» Juristen, der mit dem Straf-
verfahren gegen A. Jordan befasst war.
Archir für Kriminalanthropologle. XI. 20
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294 Moni u. Raubversuch oder Todtschlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehlen.
schnell erlahmten. Der fortdauernde Geldmangel machte dem Jordan
keine Sorge, er lebte stumpf in den Tag hinein. Davon, dass er dem
Eigenthum anderer gefährlich war, wurde nie gehört. Jordan kam
in den letzten Jahren der Uebung religiöser Pflichten nur in lauer
Weise nach ; er erblickte später in dieser Saumsal eine Hauptursache
dafür, dass er sich so weit vergessen konnte, ein Menschenleben zu
zerstören.
Am Nachmittage des 23. August 1891 — eines Sonntags — gin?
Jordan in das von seinem Dienstort etwa eine halbe Stunde entfernt*1
Dorf Steinach, um sich in dessen Schänken die Zeit zu vertreiben.
» Er gesellte sich zu Bekannten, zeigte aber, seinem Wesen gemäss,
weder eine laute Heiterkeit, noch verrieth irgend etwas, dass er sich
mit einem anderen Gedanken trug, als dem, die Stunden herumzu-
bringen. Als es Abend wurde, verliess Jordan die bisherige Gesell
schaft, nachdem er vergeblich seinen Nebenknecht aufgefordert harte,
mit ihm eine andere Schänkc, die Schänke des Wirthes Kraus, zu
besuchen. Ehe er sich allein dorthin begab, machte er bei einer
Krämerin kleine Einkäufe. Diese, die ihren Kunden kannte, wunderte
sich darüber, dass er noch eine Mark besitze; er äusserte lachend:
„ich habe aber auch recht gespart". Es war & V2 Uhr Abends, al>
Jordan das Gastzimmer des Kraus betrat. In diesem zechte seit ein
paar Stunden der reiche Bauerssohn Stadler, der auf dem eine Viertel-
stunde von Steinach entfernten Bauerngute seines Bruders wohnte.
Stadler hatte, bevor er zur Schänke kam, seinem Bruder bei einer
drängenden Feldarbeit geholfen ; er ging von dieser weg zum Trünke
und trug gegen seine Gewohnheit weder seine Uhr noch eine grössere
Baarschaft bei sicli. Stadler pflegte deshalb mehr Geld bei sich zu
führen, weil er es liebte, Burschen, die sich an ihn heranmachten, die
Zeche zu zahlen. Er kehrte oft schwer betrunken aus Steinach heim.
Es kam nicht selten vor, dass Stadler unter wüstem, in ganz Steinach
bekanntem Geschrei aus der Schänkc heimkehrte; manchmal blieb er
in Steinach unter irgend einem schützenden Dache bis zur Ernüch-
terung liegen. — Jordan nahm nicht «am Tische des reichen Bauers-
sohnes Platz; er setzte sich zum kleineren Volke, sprach aber wenig
mit seiner Umgebung. Einmal sagte er zu einem Nachbar: „ich mag
den Stadler gar nicht leiden" und verfiel dann wieder in sein Vur-
sichdämmem. Als er sich von seinem Platze für eine Weile entfernte,
um mit einem Bekannten an einem andern Tische zu plaudern, glaubte
eine als Gast anwesende Tagelöhnersfrau zu beobachten, dass Jordan
„mit grossen stieren Augen auf Stadler hinschaute". Nach und nach
leerte sich die Schänkc; es blieben nur noch Stadler und Jordan ab
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Mord u. Raubversuch oder Todtechlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehlen. 295
Gäste. Da stürmisches Regenwetter eingetreten war, forderte der Wirth
Kraus den volltrunkenen Stadler auf, die Nacht in seinem Hause zu-
zubringen. Stadler lehnte es ab. Auf einmal verliess Jordan seinen
Platz und setzte sich an den Tisch des Stadler. Als dieser die aber-
malige Aufforderung des Wirthes, dazubleiben, abermals abgelehnt
hatte, äusserte Jordan: „Hans ich bringe Dich heimu. Stadler er-
widerte: „ich kenne Dich nichtu, aber Jordan sagte: „ich kenne Dich
und weiss, wohin Du gehörst"4. Der Wirth Kraus glaubte wahrzu-
nehmen, dass Jordan dem Stadler „schön thue"; er sah und hörte,
dass jener „mit aufgehobenen Händen u den Stadler um einen Schluck
Bier — der Vorrath des Wirthes war zu Ende — bat und für den
vergönnten Trunk mit einem „Vergelt's Gott" dankte. Etwa t Stunde
lang sassen die beiden späten Gäste beisammen, ohne viele Worte zu
wechseln ; Jordan schien eine Zeit lang zu schlafen. Als sich Stadler
endlich zum Gehen anschickte, schloss sich ihm Jordan an; Stadler
war stark berauscht, Jordan machte den Eindruck eines angetrunkenen
Menschen.
Die Schänke des Kraus liegt an der von Westen nach Osten ver-
laufenden Hauptstrasse des Dorfes Steinach. Etwa 100 Schritte vor
ihr gegen Osten zu entfernt steht das Haus des Schmiedes Wagmann.
Die Stirnseite dieses Hauses ist gegen die Hauptstrasse gerichtet, die
Ostseite richtet sich gegen die von der Hauptstrasse abzweigende
Strasse, die nach dem Dienstorte des Jordan und zum Bauernhofe
des Bruders des Stadler führt. Vor der Ostseite des Schmiedanwesens
ist ein überdachter Arbeitsraum, die sogenannte Schmiedbrücke, in
ebene Flucht mit dem Körper der abzweigenden Strasse. In der
Schmiedbrücke stehen mehrere Ambosse und in der Regel Ackergeräthe
aller Art War Stadler betrunken, so liebte er es, sieh unter dem
Dache der Schmiedbrücke zum Schlafe niederzulassen. Der Schmied-
brücke gegenüber liegt der zum Gasthause des Wirthes Penninger ge-
hörende Schankgarten. Dieser ist gegen die Strasse durch einen aus
starken Pfählen errichteten Zaun abgeschlossen. An den Garten reiht
sich nach Süden das ebenfalls an der abzweigenden Strasse erbaute
Haus der Glaserseheleute Alois und Franziska Pachmann. Von dem
Fenster des Schlafzimmers dieser Eheleute aus können Vorgänge, die
sich bei der Schmiedbrücke abspielen, gut beobachtet werden; den
Leuten, die im Schmiedan wesen wohnen, ist die Beobachtung nicht
möglich, da das Dach über der Schmiedbrücke die Aussicht verhindert.
Als in der Nacht des 23. August 1891 etwa um 2 Uhr herum
der Dorf Wächter von Steinach die Runde machte, sah er auf der
Strasse vor der Schmiedbrücke zwei Mannspersonen stehen; er er-
20*
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296 Mord u. Raubvereuch oder Todtechlag n. Aufgeben der Absicht, zu stehlen.
j
i
kannte als die eine den Bauerssohn Stadler, der andere Mann war
— dies steht fest — Jordan. Dieser andere „redete in den Stadler
hinein", dass er mit ihm heimgehen solle; Stadler erwiderte: „ich gebe
nicht heim bei dem Regen, ich brauche Dich nicht, ich finde mich so
heim." Der andere sagte darauf: „warum willst Du nicht mit mir
gehen, jetzt habe ich so lang' auf Dich gewartet/ Da diese Wechsel-
reden in einem nicht erregten Tone fielen, hatte der Dorfwächter zu
einem Einschreiten keinen Anlass; er setzte die Runde fort Als er
nach einigen Minuten wieder in die Nähe der Schmiedbriicke kam,
hörte er aus Stadlers Mund die Worte: „lass mir meine Ruhe und
rede nicht so dumm daher44.
Um diese Zeit herum erwachte die Glasersfrau Franziska Pach-
mann aus dem Schlafe. Sie hörte von der Schmiedbrücke her die
Worte: „gehen wir heim! nimm Deinen Hut, ich führe Dich heimu
und von derselben Stimme gesprochen die Worte: „steh auf, ich hin
schon oft rauschig gewesen, aber so noch nie, dass ich nicht wieder
hätte aufstehen können. Da hast Du Deinen Hut, gehen wir heim1*.
Zwischen diese Worte hinein fielen von einer anderen Stimme die
Worte: „ich geh' nicht heim, lasse mich gehen44. Eine kurze Weile
nach diesen Reden und Gegenreden vernahmen die Fachmann und
deren nun auch erwachter Ehemann die mit lauter Stimme gerufenen
Worte: „geh' her, ich firme Dich, dass Du noch nie so gefirmt wurdest4"
und unmittelbar darauf „Patscher und Tuscher44, aus deren Schall die
Hörer schlössen, dass heftige Ohrfeigen ausgetheilt wurden. An diese
Patscher und Tuscher reihte sich die Frage eines Mannes : „was thnst
Du denn mit meiner Pfeife, lass mir meine Pfeife stehen44. Der Glaser
Pachmann fürchtete, es werde nun zwischen den Streitenden zu ärgeren
Thätlichkeiten kommen, und öffnete, um die Ereignisse besser sehen
zu können, das Fenster des Schlafzimmers. Sogleich beobachtete er,
dass ein Mann von der Schmiedebrücke weg zum Zaun des Schank-
gartens eilte, unter krachendem Geräusch einen Zaunpfahl aus der
Erde riss und damit zur Schmiedbrücke zurücklief. Unverzüglich
darauf hörte Pachmann „vier tüchtige Schläge44. Da er die Person,
auf die die Schläge niederfielen, nicht sah, vermuthete er, dass sie
einer auf dem Boden liegenden versetzt worden. Als Pachmann mit
geschärften Augen hinsah, nahm er trotz der nächtlichen Dunkelheit
wahr, dass der Mann, der zugeschlagen hatte, an dem Körper eine*
auf der Erde Liegenden „herumgriff44 ; der Ehefrau Pachmann machte
es den Eindruck, als ob der Angreifer vor dem Geschlagenen kniee
und an ihm „herummachea. Schon nach den ersten zwei Schlägen
rief Alois Pachmann auf die Strasse hinab : „erschlage ihn doch nicht
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Mord u. Raubvereucb oder Todtechlag u. Aufgoben der Absicht, zu stehlen. 297
ganz"; seine Worte verhallten entweder oder verfehlten ihren Eindruck.
Es schien dem Fachmann, dass der Geschlagene, der röchelnde Töne
von sich gab, vom Boden aufzustehen versuche; er sah, dass dessen
Angreifer nochmals mit dem Zaunprügel ausholte und jenem ein paar
Hiebe versetzte, dann den Prügel über den Zaun in's Innere des
Schankgartens warf und seinen Weg auf der abzweigenden Strasse
gegen Süden zu fortsetzte. Die Leute im Schmiedanwesen wurden
ebenfalls auf den bei der Schmiedbrücke entstandenen Lärm aus dem
Schlafe geweckt; sie hörten eine Person röcheln und stöhnen, wie
wenn sie erstickte, dachten aber, als Ruhe eintrat, nichts anderes, als
dass Stadler unter dem üblichen Tumulte bei den Ambossen und
Pflügen der Schmiedbrücke das Nachtlager aufgeschlagen habe. Am
Morgen des 24. August wurde die Leiche des Stadler auf dem Strassen*
körper vor der Schmiedbrücke gefunden; Stadlers Schädel war in
Trümmer zerschlagen und sein Tod die unmittelbare Folge der augen-
scheinlich mit voller Wucht gegen den Schädel geführten Streiche.
Der Zaunpfahl, mit dem die Streiche geführt wurden, war über 1 V2 m
lang und am oberen Ende, womit er auf den Schädel auftraf, 6 V2 cm dick.
Jordan kam etwa 1 Stunde nach diesen Vorgängen in den seinem
Dienstplatze benachbarten Stall, in dem der Knecht Meier eben die
Pferde fütterte. Sein erstes Wort war: „beut' kab? ich eine Gaudi
gehabt" und sich auf Meiert Schlafstelle hinwerfend, erzählte er, er
sei mit Stadler heimgegangen, und dieser über die Pflüge in der
Schmiedbrücke gefallen, er habe den Stadler heimführen, dieser aber
nicht mit ihm geben wollen, er habe den Stadler mit der Hand nieder-
geschlagen und dann mit einem Zaunprügel hübsch fest gebaut/
Meier äusserte Zweifel, ob Jordan, der ihm betrunken zu sein schien,
so kräftig habe zuschlagen können. Jordan erwiderte, Meier könne
an der Schmiedbrücke die Blutlache sehen und fügte bei, er habe
dem Stadler in die Westentasche gelangt, darin nur 1 Pfennig ge-
funden, diesen aber darin gelassen; er habe in Stadlers Hosentaschen
nicht gegriffen, obwohl Stadler nach reicher Bauern Art dort sein Geld
in einem Täschchen getragen haben dürfte". Während Jordan dies
berichtete, athmete er tief; er verliess dann wankenden Schrittes den
Stall und ging seiner Schlaf stätte zu. Eben als er am 24. August
mit den übrigen Dienstboten beim Mittagessen, dein er nur wenig zu-
sprach, sass, wurde er von 2 Gendarmen verhaftet. Diese fanden bei
ihm eine Baarschaft von 3 Mark 48 Pfennig; die Durchsuchung seiner
geringen Habseligkeiten ergab nichts Verdächtiges. Als ein Gendarm
den Jordan fragte, „warum er es gethan habe", antwortete er: „er hat
etwas gesagt, was mich ärgerte, dann habe ich ihm ein Paar hinauf-
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298 Mord u. Ranbversuch oder Todt&chlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehlen.
gegeben* und auf die weitere Frage : „was Stadler gesagt habe", er-
widerte Jordan: „was Letzes* (dialectisch ■» etwas Verletzendes),
schwieg aber, als der Gendarm weiter forschte: rhat er nicht gesagt,
gelt', möchtest mich ausrauben?"
Dafür, dass Stadler ausgeraubt wurde, fehlen Anhaltspunkte. Er
trug am Abend des 23. August gegen seine Gewohnheit weder die
Uhr noch eine grössere Baarschaft bei sich. In der Westentasche
Stadler's fand man 1 Pfennig, in der einen Tasche der Hose 1 Mark,
in der anderen 60 Pfennig. Die Taschen der Kleider des Stadler
waren nicht umgestülpt; in der inneren Tasche seines Rockes steckte
eine fast werthlose Pfeife, deren Porzellankopf in Scherben ausein-
ander gefallen war. Auch bei Jordan wurde nichts entdeckt, was von
Stadler herzurühren schien. Er hatte, ehe er in die Schänke de»
Kraus kam, 1 Mark im Besitze; seine Zeche bei Kraus war nicht er-
heblich und der bei der Verhaftung in seinem Gewahr gefundene Baar-
betrag von 3 Mark 48 Pfennig erscheint daher unverfänglich. Vor
die Leiche des Stadler geführt, gestand Jordan unumwunden, den
Stadler erschlagen zu haben, fügte aber bei: r genommen habe ich
nichtB44.
Gegen Jordan wurde die Voruntersuchung geführt, weil er ver-
dächtig schien, vorsätzlich und mit Ueberlegung bei der Ausführung
den Stadler getödtet und die Beraubung des Stadler versucht zu haben.
Jordan leugnete, den Vorsatz der Beraubung des Stadler gehabt and
diesen, um ihn berauben zu können, getödtet zu haben; er gab bei
den Vernehmungen als Angeschuldigter Folgendes an:
„In der Schmiedbrücke standen drei Pflüge. Stadler, den ich
bis dahin führte, riss sich von mir los und fiel über die Pflüge. Als
ich ihn aus der Schmiedbrücke wieder herausbringen wollte, packte
er mich vorne an der Brust und wollte mich zu Boden werfen. Ich
fasste den Stadler gut an und warf ihn nieder. Der Zorn kam mich
an, weil ich glaubte, Stadler schaue mich für schlecht an, fürchte,
dass ich ihm etwas nehme und gehe aus dieser Furcht nicht mit
mir. Ich gab ihm zuerst mit der Hand 6 — 8 Schläge — zumeist in s
Gesicht — und in meinem Zorn mit dem Zaunprügel etliche Schläge.
Stadler erhob den Kopf, dieser wurde daher von den Schlägen
getroffen. Ich hatte nicht die Absicht, den Stadler zu tödten; ich
wollte nur, dass er es spüre. Ueberhaupt habe ich bei meinem Vor-
gehen nicht gewusst, was ich that, und nicht bedacht, was geschah.
Meine Kache gegen Stadler war nicht so gross, dass ich mir dachte,
er sollte todt werden. Stadler hat mir nichts gethan, gab mir auch
keine unrechte Rede. Ich weiss nicht, wie ich da hineingekommen
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Mord u. Raubvereueh oder Todtschlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehleu. 299
bin. Als ich von Stadler fortging, meinte ich: Jetzt hab' ich ihn
recht gebaut* ; ich wusste nicht, dass ich ihn getödtet habe.u
„An das Ausrauben des Stadier dachte ich zuvor nicht. Ich ge-
stehe aber, dass ich ihn aussuchte, nachdem ich ihm die ersten Schläge
gegeben hatte. Genommen habe ich aber nichts und ich bin darnach
recht froh gewesen, dass ich nichts genommen habe. Ich weiss
nicht, ob ich in eine oder zwei Taschen griff; bei dem Aussuchen der
Taschen wusste ich selbst nicht was ich that. Wegen des Geldes
habe ich den Stadler nicht erschlagen, sondern nur aus Zorn, weil
er mich vorne packte und vielleicht auch zu Boden werfen wollte.*
Jordan wiederholte vor den Geschworenen das, was er vor dem
Untersuchungsrichter vorbrachte. Er wurde auf Grund des Wahr«
spruchs der Geschworenen wegen eines Verbrechens des Mordes
und des versuchten Raubes zur Todesstrafe verurtheilt.
Die Verkündung des ernsten Urtheils schien auf Jordan einen merk-
lichen Eindruck nicht zu machen; er legte ein Rechtsmittel gegeo das
Urtheil nicht ein. Bei den nach § 485 der Straf processordnung ver-
anlassten Prüfung der Acten wurden in dem hierüber erstatteten Vor-
trag einige Bedenken gegen die Richtigkeit der Beurtheilung der
Schuldfrage aufgeworfen. Von diesen Bedenken seien aus dem Vor-
trage die folgenden hervorgehoben.
1. Wer Raub und Mord plant, der muss einen Beweggrund zu
einem so folgenschweren Entschlüsse haben. Er wird sich zu einem
solchen Unternehmen, von dessen Gelingen er die Besserung seiner
wirthschaftlicben Lage erwartet, um so mehr entsch Hessen, je drücken-
der er die Noth empfindet, aus der er sich befreien will. Die Anklage
nimmt an, Jordan habe den verbrecherischen Vorsatz gefasst, um der
steten Geldnoth abzuhelfen. Es ist erwiesen, dass er nie über seine
dürftige Lage klagte. Er war bedürfnisslos, hatte als Dienstknecbt
für Nahrung und Obdach nicht zu sorgen und der Lohn, den er em-
pfing, reichte hin, ihm an den Sonntagen das Schein-Behagen eines
trunkenen Zustandes zu verschaffen. Am 23. August 1691 besass
Jordan noch eine Mark — Geld für ihn und seinen Bedarf genug.
Erwägt man noch, dass Jordan ein Mensch war, der jeder Selbst-
tätigkeit entbehrte, so möchte sehr fraglich sein, ob er seinein Ge-
hirne die Aufgabe zumuthen wollte, über die Ausführung von Raub
und Mord nachzudenken und diese Thaten nach einem bestimmten
Plane vorzubereiten.
2. Die Anklage nimmt an, Jordan habe sich mindestens schon
im Laufe des 23. August 1891 mit dem Entschlüsse der Beraubung
und Ermordung des Stadler getragen. Diese Annahme scheint eine
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300 Mord u. Ifciubvcreuch oder Todtschlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehlen.
Stütze in einem Umstand zu finden, der einer gewissen Seltsamkeit
nicht entbehrt. Jordan Hess seine Leibwäsche bei einer gewissen
Wittwe Fuchs reinigen; er holte am Vormittage des 23. August ge-
reinigte Wäsche bei der Fuchs ab. Diese fragte ihn, ob er am Nach-
mittage nach Steinach gehe; er erwiderte: „ich muss noch hinauf,
ich muss noch einen erschlagend Dass Jordan diese Aeusse-
rung machte, steht durch das Zeugniss der Fuchs fest Als ihm der Unter-
suchungsrichter die Aeusserung vorhielt, sagte er, „er hoffe >), dass er so
nicht gesagt habeu. Die Anklage findet in der Aeusserung den Erweis
dafür, dass „unbedacht über die Lippen trat, was Jordan in Gedanken
bei sich wälzte". Selbst angenommen aber, dass Jordan zur Zeit
des Gesprächs mit der Fuchs zur Tödtung des Stadler entschlossen
war, so konnte er doch nicht voraussehen, dass er überhaupt die Ge-
legenheit haben werde, im Laufe des Tages mit Stadler zusammen-
zutreffen. Es möchte auch einiger Widerspruch darin liegen, dass
die Anklage die Aeusserungen und Handlungen des Stadler nach
dem Maassstabe der ßeurtheilung eines ruhig überlegenden, planmässig
vorgehenden Mörders bemisst, aber zugleich meint, der nämliche
Kaltblüter habe vor einer ihm nur oberflächlich bekannten Frauens-
person seinen Vorsatz, selben Tages noch einen zu erschlagen, aus-
plaudern wollen. Jordan mag ein Mensch von geringer Denkkraft
sein; so wenig begabt ist er sicher nicht, dass er vor einem Weibe tief-
ernste Geheimnisse auskramte. Seine Aeusserung gewann im Lichte
der späteren Ereignisse eine Bedeutung, an die er nicht dachte; sie
ist nach den Umständen, unter denen sie fiel, mehr für eine rohe un-
bedachte Rede als für ein Ueberquellen verbrecherischer Gedanken
zu halten.
3. Tritt man aber auch der Anschauung der Anklage über den
ernsten Sinn der bezeichneten Aeusserung bei, so wird zugegeben
werden müssen, dass Jordan, als er nach Steinach gekommen war,
der Gelegenheit, mit Stadler zusammenzutreffen, nachgespürt haben
wird. Wohl das Gegentheil geschah. Jordan verbrachte mehrere
Stunden des Nachmittags des 23. August in der Gesellschaft junger
Bursche; es fehlt jeder Beweis dafür, dass er auch nur darnach sich
erkundigte, ob Stadler in Steinach sei und in welcher Schänkc er
zeche. Erst um die achte Abendstunde kam Jordan in das Gasthaus,
in dem Stadler schon seit ein paar Stunden weilte; er ging dorthin,
nachdem er vergeblich einen Nebenknecht zur Begleitung aufgefordert
hatte. Man wird im Benehmen des Jordan kaum die vorbereitenden
1) Vergl. dieses Archiv. Bd. VI. S. 126. Anmerkung.
I
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Mord o. Raub vereach oder Todtschlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehlen. 301
Handlungen eines Menschen erblicken, der nach Steinach gegangen
sein soll, um einen zu erschlagen.
4. Die Anklage findet belastend, dass Jordan in der Schänke
des Kraus zu einem Nachbar sagte, er möge den Stadler nicht leiden.
Diese Aeusserung kann den Ausdruck eines tiefgründigen Hasses,
sie kann ebensogut der Ausfluss einer vorübergehenden Missstimmung
gewesen sein. Da alle Anhaltspunkte dafür fehlen, dass sich bis zum
23. August 1S91 die Lebensbahnen des Stadler und Jordan so ge-
kreuzt haben, dass dieser gegen jenen Hass schöpfte, liegt die An-
nahme nicht ferne, Jordan habe aus übler Laune gesprochen. Jordan
wird auch im Bierdunste der Kneipe seine Gedanken — freilich die
Gedanken eines en^begrenzten Gehirns — gesponnen haben. Es lag
nahe, dass er an sein Dasein und das Dasein des reichen Bauern-
sohnes den Maassstab legte, der dort zu Lande nicht selten angelegt
wird und wonach man den Werth des Seins nach der wirtschaftlichen
Fähigkeit, stets über die Mittel zu einem ergiebigen Trünke zu ver-
fügen, misst Nach diesem Maassstabe war freilich zwischen dem
reichen Bauerssohne, der am andern Tische gröhlend zechte, und dem
armen Bauern knechte, der unter kleinem Volke stumpfsinnig sein
Glas leerte, ein gewaltiger Unterschied. Da mochte es den Jordan
verdriessen, dass er vom reichen Stadler bisher der Zechbruderschaft
nicht gewürdigt worden war; es lag nahe, dass sich Jordan's
Stimmungen in die Aeusserung zusammendrängten, er möge den
Stadler nicht leiden. Die Aeusserung gleicht einer abgerissenen Scholle
aus der Gedankenarbeit des Jordan; es möchte bedenklich sein, aus
dem Sprengstücke viel zu schliessen, da man das Ganze nicht kennt,
von dem es sich löste.
Die Anklage führt in's Feld auch die Beobachtung einer Zeugin,
Jordan habe mit grossen, stieren Augen auf Stadler hingeschaut, und
vermuthet, Jordan habe in diesem Augenblicke die bald darauf aus-
geführte That erwogen. Die psychologische Richtigkeit der in der
trüben Beleuchtung einer Dorf schänke gemachten Wahrnehmung einer
Taglöhnersfrau kann auf sich beruhen. Die Anklage scheint bei
ihrer Vermuthung in einigen Widerspruch mit sich zu gerathen. Nach
ihr stand Jordan's Plan schon beim Gespräche mit der Wäscherin
Fachs fest; eine neue Erwägung des Planes war wohl nicht mehr
not big. Daran aber, dass Jordan, nachdem er (angenommen) den
Vorsatz der Ermordung Stadlers einmal gefasst hatte, mit stieren
Augen gleichsam aus Mitleid nach dem nichts ahnenden Opfer hin-
sah, ist wohl nicht zu denken; eine solche Gemüthstiefe ist einem
Menschen, der Raub und Mord plant, kaum zuzutrauen.
302 Mord u. Raubvcreuch oder Todtechlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehlen.
6. Ein besonderes Gewicht legt die Führung des Belaatungsbe-
weises darauf, dass sich Jordan nach dem Weggange der anderen
Gäste an Stadler heranmachte und als Begleiter auf dem Heimweg
anbot. Jordan begegnet dem daraus abgeleiteten Verdachte mit dem
Einwände, dass er dem Stadler, wenn er dessen Geld hätte haben
wollen, auf freiem Felde hätte auflauern und ihn dort hätte nieder*
schlagen können. In der That, hätte Jordan so- gehandelt, so würde
ihn die regnerische Nacht und das einsame Feld wohl vor der Ent-
deckung bewahrt haben. Bei einigem Nachdenken musste sich Jordan
sagen, dass alle Welt sofort auf ihn deuten würde, wenn er den
trunkenen Stadler heimführe und dieser beraubt und getödtet gefunden
würde. Sofern also Jordan Schlimmes plante, verbot ihm die ge-
wöhnlichste Vorsicht, in so auffälliger Weise auf Stadlers Heimgehen
zu warten, sich ihm unter einschmeichelndem Wesen zu nähern und
in seiner Gesellschaft die Schänke zu verlassen. Nach der Unter-
stellung der Anklage machte sich Jordan dieser Unbesonnenheit
schuldig. Ehe man diese annimmt, darf vielleicht doch nach einem
andern Beweggründe des Handeln's des Jordans gesucht werden.
Diesem war es bisher nicht vergönnt gewesen, in die Zechrunde de*
Stadler aufgenommen zu sein. Damals bot sich die Gelegenheit zn
näherer Bekanntschaft und die Möglichkeit, sich dem Stadler durch
Leistung des Führerdienstes gefällig zu erweisen. Eine Politik dieser
Art und solcher Zwecke lag dem engbegrenzten Kopfe des Jordan
wohl näher als der von der Anklage unterstellte weitgreifende Plan,
den Jordan ungeschickt genug eingefädelt und verfolgt hätte.
6. Hält man mit der Anklage an der Anschauung fest, Jordan
habe in verbrecherischer Absicht den Stadler begleitet, so wird von
ihr zu beweisen sein, dass Jordan — seine Handlungen bis dahin
lassen eine Planmäsgigkeit wenig ersehen — im entscheidenden Ab-
schnitte, der der Ausführung seiner Vorsätze gegolten haben soll,
planmässig und mit Bedacht vorging. Jordan musste sich auf einen
Widerstand Stadlers gefasst machen; er musste daher über die Mittel
den Widerstand zu brechen, nachdenken und die Mittel bereit halten.
Es ist festgestellt, dass Jordan damals das landesübliche, im Griffe
feststehende Messer nicht bei sich trug und dass er, als er mit Stadler
die Schänke verliess, nicht einen wuchtigen Stock oder Todtschläger
bei sich führte; er also, dem die gegenüber der Wäscherin gebrauchten
Worte als ein sicherer Erweis mörderischer Absichten ausgelegt wird,
hatte seine Hände mit einem Werkzeuge zum Todtschlagen nicht be-
wehrt Daran, dass er den Stadler durch die Kraft der Arme allein
verstummen machen könne, konnte Jordan wohl nicht denken.
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Mord u. Raubvereuch oder Todtschlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehlen. 308
7. Die Anklage nimmt an, Stadler habe Jordan's Pläne dadnrch
durchkreuzt, dass er in der Schmiedebrücke übernachten wollte; es
wäre dem Jordan dämm zu thun gewesen, den Stadler in's freie
Feld hinauszuführen. War Jordan's Sinnen und Trachten auf das Geld
gerichtet, so konnte er warten, bis der trunkene Mann in tiefen Schlaf
verfiel und dann leicht — ohne morden zu müssen — den Schlafen-
den bestehlen. Die Anklage verschliesst sich einer solchen Annahme:
sie behauptet, dass Jordan, nachdem der Plan der Ausführung im
freien Felde missglückt sei, den verwegenen Muth hatte, mitten im
Dorfe, kaum hundert Schritt von der eben verlassenen Schänke ent-
fernt, zu rauben und zu morden.
Jordan — so nimmt die Anklage an — leitete den Angriff gegen
Stadler mit den Patsebern und Tuschern in das Gesicht des Stadler
ein und griff dann nach der in der inneren Rocktasche vermutheten
Baarschaft Stadlers. Die Anklage stützt diese Annahme auf die Worte
des Stadler: „Was thust Du denn mit meiner Pfeife, lass mir meine
Pfeife stehen14 ; sie stützt diese Annahme nur auf diese Worte und geht
hierbei von der immer erst noch zu beweisenden Absicht des Jordan,
den Stadler zu berauben, aus. Da aber die näheren Umstände, unter
denen die Worte fielen, unbekannt sind, kann aus ihnen ein so weit-
greifender Schluss nicht gezogen werden. Gesetzt nnn aber auch,
dass der Griff in die innere Rocktasche den Raubanfall einleitete, so
liegt in dem weiteren Handeln des Jordan ein Umstand, der die Be-
raubungsabsicht in Zweifel stellt. Stadler war durch die Schläge in's
Gesicht zu Boden gefallen. Jordan setzte das Durchsuchen der
Taschen nicht fort, sondern verliess sein Opfer, zermarterte dann
dessen Schädel und obwohl nun Stadler wehrlos geworden war, be-
gnügte sich Jordan mit der Durchsuchung von einer oder zwei
Taschen, nahm aber daraus nichts und unterliess, nach Weiterem zu
suchen. Die Anklage kann nicht aufklären, warum Jordan von dem
nach ihrer Anschauung gefassten Vorsätze zu rauben, abstand, obwohl
ihn nichts an dessen Ausführung hinderte.
9. Nach den vorstehenden Darlegungen scheint das Leugnen
Jordan's bezt) glich des Vorsatzes der Beraubung und Ermordung
immerhin Beachtung zu verdienen und dürften für die Wahrschein-
lichkeit seiner Darstellung einige Gründe sprechen.
a) Nach dem Zeugnisse des Dorfwächters steht fest, dass an
der Schmiedbrttcke eine Meinungsverschiedenheit zwischen Jordan und
Stadter entstand, weil dieser von jenem nicht heimbegleitet werden
wollte. Der Dorf Wächter hörte, dass Stadler zu seinem Begleiter
sprach: „lass mir meine Ruhe und rede nicht so dumm daher". Es
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304 Mord u. Kaubvereuch oder Todtechlag u. Aufgeben der Absicht, zu stehlen
ist nicht bekannt, welche Worte des Jordan den Stadler zu diesem
Ausbruche des Unwillens veranlasste. Als Stadler sie äusserte, stand
er noch auf seinen Füssen. Dass er bald darauf zu Boden fiel, ist
aus den von der Zeugin Pachmann bestätigten Worten : „steh' auf —
ich war noch nie so rauschig, dass ich nicht wieder hätte aufstehen
können, nimm Deinen Hut, gehen wir heimu zu entnehmen. Jordan
behauptet, er habe den Stadler vom Boden aufgerissen, Stadler dann
ihn an der Brust gepackt und dadurch zu der Meinung verleitet,
jetzt beabsichtige Stadler ihn niederzuzwingen. Diese Behauptung
ist nicht unwahrscheinlich. Es ist möglich, dass Stadler seinem Un-
muthe darüber Luft machen wollte, dass Stadler sein Vorhaben, in
dem Räume der Schmiedbrücke zu nächtigen, störte, es ist auch
möglich, dass Stadler gegen den aufdringlichen Begleiter Misstrauen
schöpfte, daher ihm mit Gewalt entgegentreten und die Lust zu einein
Angriffe nehmen wollte. Berücksichtigt man ferner, dass Jordan
gegenüber dem Gendarmen behauptete, Stadler habe „was Letzes*'
zu ihm gesagt, und ihn dadurch geärgert, so dürfte der Schlüssel
für die Worte des Jordan: „geh' her, ich firme Dich, dass Du noch
nie so gefirmt worden bistu, gefunden sein. Mit solchen Worten
leitet kein Mörder sein meuchelndes Vorgehen ein; sie sind der Aus-
druck einer plötzlich erregten, zur Gewalt gereizten Stimmung. Dieser
entsprach die unverzüglich einsetzende That; es fielen unmittelbar
auf diese Worte die Patscher und Tuscher der Handstreiche des
Jordan. Wenn bei diesem thätlicben Aneinandergerathen Beider Stadler
ausrief: „was thust Du denn mit meiner Pfeife?" so braucht dem
keineswegs ein Zugreifen des Jordan nach der Rocktasche oder Pfeife
vorausgegangen zu sein; es ist ebenso gut möglich, dass der miss-
trauisch gewordene Stadler die Empfindung zu haben glaubte, Jordan
lange nach der Pfeife oder in die Rocktasche.
b) Eben dieser Ausruf des Stadler giebt vielleicht das psycholo-
gische Deutungsmittel bezüglich der Zornesstimmung, in der gehandelt
zu haben Jordan fort und fort betheuerte ; er betheuerte vor den Ge-
schworenen, er sei deshalb so in Zorn gerathen, weil er glaubte,
Stadler halte ihn „für schlecht" und habe den Verdacht, dass er von
ihm ausgeraubt werde. Dafür, dass sich bei Jordan von den ersten
mit der Hand geführten Streichen an die gewaltthätig erregte Stimmung
steigerte und bis zum blindwüthigen Angriff auf Stadlers Leben er-
hitzte, ist nach den übereinstimmenden Aussagen der Eheleute Pach-
mann mit Grund anzunehmen; sie sahen, dass Jordan von der Schmied-
brücke weg zum nahen Zaune sprang, eilends aus dem Zaungefuge
mit grosser Kraftentfaltung einen Pfahl brach und rasch zur Schmied-
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Mord u. Raubvoreuch oder Todtechlag o. Aufgeben der Absicht, zu stehlen. 806
brücke zurückgekehrt mit dem Mahle die wuchtigen Hiebe austheilte.
Vielleicht wendet man ein, dass Jordan's Behauptung, ihn habe eine
.letze" Rede des Stadler geärgert und er „habe es desshalb gethanu
keinen Glauben verdiene, weil Jordan wohl kaum ein so feines Ehr-
gefühl hatte, dass er sich durch die verletzende Rede eines Voll-
trunkenen zu einer so schweren That hätte hinreissen lassen. Der
Einwand scheint vor den Erfahrungen des täglichen Lebens nicht
bestehen zu können. Zwar gehörte Jordan zu der niedersten Schichte
ländlicher Arbeiter und im Dorf und Gau zu den Leuten, die
wenig gelten, weil sie weder ein Geld noch ein liegendes Gut be-
sitzen, aber gerade für solche Leute ist der Ruf der Ehrlichkeit ein
Besitz, den sie ängstlich hüten. Der gute Ruf der Ehrlichkeit ist für
diese Leute die Bedingung der Verwendbarkeit ihrer Arbeitskraft und
die einzige Brücke, die sie gesellschaftlich mit dem Theile der Land-
bevölkerung verbindet, der angesessen ist und darum als angesehen
gilt. Und wenn damals auch in Folge des Alkoholgenusses der
Xervenknäuel des Jordan etwas gelähmt gewesen sein mag, so er-
fasste und empfand er doch gewiss rasch das Verletzende, das im
Zweifel Stadlers an seiner Ehrlichkeit steckte.
c) An meiner der Darstellung des Jordan bezüglich der Veran-
lassung der That günstigen Auffassung darf auch der Umstand nicht
irre machen, dass er in die Westentasche des am Boden liegenden
Stadler — vielleicht auch in zwei Taschen — langte. Man kennt
diesen Umstand nicht auf Grund der Angaben der Eheleute Pach-
mann — sie sahen nur, dass Jordan am Körper des Stadler „herum-
machte", sondern nur aus Jordan's Erzählung im Stalle des Knechtes
Meier. Wäre sich Jordan dessen bewusst gewesen, dass er die Ab-
sicht hatte, dem Stadler Geld zu nehmen, so hätte er diese Schlech-
tigkeit verschwiegen; er konnte nach der landesüblichen Auffassung
darauf rechnen, dass Meier den Raufhandel mit Stadler nicht miss-
billigte, er wusste aber, dass er sich in den Augen Meiers und aller
Dorfgenossen herabgesetzt hätte, wenn er den bestohlen hätte, den
er im Raufhandel niederbezwungen hatte. Das angebliche Selbstbe-
kenntniss des Jordan kann daher nicht für ein Anzeichen seiner räube-
rischen Absicht, viel eher dafür gehalten werden, dass er die Durch-
suchung der Taschen alB einen Akt der Neugier, als eine ihn nicht
belastende Thatsacbe ansah. Es ist ja möglich, dass, als Jordan den
Stadler wehrlos sah, die Versuchung, dem Stadler Geld zu nehmen,
blitzartig an ihn herantrat; dass er der Versuchung Widerstand leistete,
ist aus dem Umstände zu entnehmen, dass er sich von Stadlers Gut
und Geld nichts zueignete, obwohl ihn nichts daran hinderte; die
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30« Mord u. Raubvewuch oder Todtechlag u. Aufgeben der Absicht, zn stehlen.
Worte Jordan's „er sei darnach recht froh gewesen, dass er nichts
genommen habe", deuten daraufhin, dass im damaligen Aufrühre seines
Innern auch der Gedanke, den Stadler zu bestehlen, aufschoss, aber
wieder zum Schweigen gebracht wurde.
d) Jordan fasste am Schlüsse der Voruntersuchung seiner Dar-
stellung die Ereignisse an der Schmiedbrücke in die Worte zusammen :
„zuerst warf ich den Stadler zu Boden, dann gab ich ihm etliche
Streiche mit der Hand, ich erwischte darauf einen Zaunprügel und
gab ihn damit wieder etliche Hiebe. Ich wartete dann ein wenig und
gab ihm wieder einige." Der Untersuchungsrichter fragte ihn, warum
er denn noch einmal auf Stadler einschlug; er erwiderte: „ich weiss
selbst nicht, wie ich da gewesen bin". Soweit Jordan bei dieser Dar-
stellung den äusseren Verlauf der Ereignisse schildert, ist er in
Ueberein8timmung mit den Aussagen der Eheleute Pachmann. Was
nun aber die inneren Beweggründe des Handelns des Jordan be-
trifft, so möchte sich die Anschauung vertreten lassen, dass für die
auf Mord- und Raubversuch erhobene Anklage ein jeden Zweifel aua-
schlies8ender Beweis nicht erbracht ist Eine ruhig abwägende Prü-
fung des ganzen Beweisstoffes gestattet, wie es scheint, die dem Jordan
günstigere Anschauung, dass er ohne auf Raub- und auf Mord aus-
zugehen, die That nur in jäh aufwallender, leidenschaftlich erregter
Stimmung, die ihn der besonnenen Ueberlegung beraubte, ausgeführt
habe. Freilich auch dann, wenn man in diesem Sinne die Waag-
schale zu Jordan's Gunsten sinken Iässt, ist seine Verfehlung, der ein
Menschenleben zum Opfer fiel, noch für ausserordentlich schwer zu
halten. —
Durch die Gnade des Staatsoberhaupts wurde die gegen Jordan
ausgesprochene Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe von fünfzehn Jahren
gemildert.
Nachschrift Mit der Kunde, dass Stadler erschlagen wurde,
trug sich rasch die von Jordan gegenüber der Wäscherin Fuchs ge-
machte Aeusserung „er müsse heute noch einen erschlagen" herum.
Man gelangte zu dem Verdachte, dass ein Raubmord verübt wurde,
um so mehr, als bei der Leiche des Stadler nur wenig Geld gefunden
wurde und bekannt war, dass Stadler eine grössere Baarschaft bei sich
zu tragen pflegte. Das Volksgerücht gelangte noch am 24. August
an den Untersuchungsrichter, der an einem von Steinach ziemlich
entfernten Orte in einer andern Strafsache Untersuchungshandlungen
vornahm. Es erklärt sich daher, dass die dem Jordan ungünstige
Auffassung das ganze Strafverfahren bis zum Wahrspruche der Ge-
schworenen beherrschte. Diese gehörten in der Mehrzahl den länd-
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Mord aus eigenem Eutachluas oder auf Anstiften?
liehen Kreiseu an. Es würde der Erfahrung nicht widersprechen,
wenn man annehmen wollte, dass diese Mehrzahl deshalb nicht ab-
geneigt war, der strengeren Auffassung der Anklagebehörde beizutreten,
weil ein Bauerssohn das Opfer der That des Jordan wurde.
Mord aus eigenem Entschluss oder auf Anstiften ?
Bei Uebersee, einer Station der Bahnlinie München — Salzburg
mündet von Süden her das Thal der grossen Ache. In dem Thale
liegen u. a. die Orte Piesenhausen und Unterwössen. Von Unterwössen
aus führt, der Ache folgend, eine Strasse in westsüdlicher Richtung
nach Klobenstein, dem Grenzdorfe Oesterreichs gegen Bayern; weiter-
hin gegen Süden liegt .der tirolische Ort Küssen. Eine andere Strasse
in ostsüdlicher Richtung angelegt, führt von Unterwössen nach dem
Dorf Oberwössen. Gegen dieses fällt der Südostabhang des etwa
850 m hohen Ecktbalerberges in nicht besonders jäher Weise ab. Der
Süd- und Ostrücken dieses Berges trägt mehrere Almen; zu ihnen
gehören die Donauer-, die Marti-, die Parsberg- und die Baumgartner-
Alm. Von diesen Almen liegen am weitesten gegen Westen hin die
Donauer Alm. Ein Steig führt von ihr zu der 100 m höher und gegen
Osten gelegenen Martl-Alm. Von der Martl-Alm leitet über steile Weide-
bänge und theilweise durch einen lichten Buchenwald ein Steig zu
der tiefer und östlicher gelegenen Parsberg-Alm. Bei den Hütten
(Käsern) dieser Alm beginnt ein bequemerer Weg zu der am weitesten
gegen Osten vorgeschobenen Baumgartner-Alm und von dieser aus er-
reicht man auf einem massig abfallenden Strässchen den Ort Ober-
wössen. Die Weidegründe der Marti- und Parsberg-Alm sind durch
einen Zaun getrennt, der von der Höhe des Ecktbalerberges bis an
dessen Fuss läuft und den bezeichneten Buchenwald durchschneidet.
Der Zaun ist durch keine Thoröffnung durchbrochen; er entbehrt
auch der sonst im Gebirge üblichen Vorkehrungen, die das Steigen
über einen Zaun erleichtern. Da das Klettern über den Zaun Zeit
und Mühe verursacht und die Steige zwischen der Donauer-, Martl-
und Parsberg-Alm steil sind, werden sie von den Leuten dieser Almen
bei dem Gange nach Oberwössen nicht gerne benützt Diese Almer
eilen, zumal wenn sie Lasten nicht zu tragen haben, von ihren Almen
pfadlos über die Weidegründe der Baumgartner-Alm und dem Sträss-
chen nach Oberwössen zu.
Die Martl-Alm gehörte dem Bauer Martin Gruber in Achberg,
einem Weiler an der Strasse von Unterwössen nach Klobenstein. Ach-
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308
Morel aus eigenem Entschlaf» oder auf Anstiften?
berg ist von der Grenze eine halbe Stunde entfernt; die Marti- Alm igt
von Achberg in 1' 2 Stunden zu erreichen. Die Alm war auch im
Sommer 1893 mit Vieh befahren, das unter der Aufsicht des Knechtes
Joseph Schmuck und der Tochter Therese des Martin Gruber stand.
Dieser hatte, wie in den Vorjahren', auch im Sommer 1893 mehrere
Gelasse der geräumigen AlmhUtte an den Senner Sebastian Rappel
von Piesenhausen vermiethet, der in ihnen Käse aus Milch bereitete,
die er auf den benachbarten Almen zusammen kaufte. Der tüch-
tige Rappel war ein wohlhabender Mann. Er hatte einen Theil seines
Vermögens an Schuldner ausgeliehen, die er für sicher hielt, und
pflegte stets eine grössere Baarschaft — 1 500 — 2000 Mark — in Bank-
noten und Gold bei sich zu tragen; verliess er die Alm nur für eine
kurze Weile, so führte er die Baarschaft, in einer Brieftasche und
Börse verwahrt, in der innern Tasche seiner Joppe bei sich. Dieselbe
Tasche barg dann auch sein Notizbuch, worin er die Namen seiner
Dahrlehnsschuldner und die Beträge verzeichnete, die er für gekaufte
Milch schuldete und für verkaufte Käse zu fordern hatte. Die selt-
same Gewohnheit des Rappel, stets eine grössere Baarschaft bei sich
zu tragen, war dem Bauer Gruber, seiner Tochter Therese und dem
Knechte Schmuck bekannt.
Während Rappel in der ganzen Thalschaft den besten Ruf genoss,
ging eine weniger günstige Rede über den Dienstknecht Schmuck.
Dieser wurde im Jahre 1 850 als der aussereheliche Sohn einer Dienst-
magd von Oberwössen geboren, er führte, da seine Mutter einen ge-
wissen Winterstetter heirathete, im Volksraunde den Namen: „Winter-
stetter-Sepp". Schmuck diente seit der frühesten Jugend bei Bauern
des Achenthaies; seit dem Jahre 1883 war er bei dem Bauer Martin
Gruber von Achberg bedienstet. Vermögenslos und in Folge eines
Satthalses von einem abstossenden Aeussern hatte Schmuck keine
Aussicht, durch die Ehe mit einem verraöglichen Mädchen ein eigenes
Heim zu erwerben ; es stand ihm bevor, um einen geringen Lohn die
harte mühselige Arbeit eines Knechtes im Gebirge zu verrichten, so-
lange seine Kräfte Stand hielten. Wie so viele seiner Arbeitsgenossen
suchte auch Schmuck nach der Plage der sechs Wochentage an den
Sonntagen in den Freuden der Flasche Erholung und Betäubung.
Er trieb sich dann in den Schänken herum, huldigte diesseits der
Grenze dem Biere; jenseits der Grenzpfähle dem Wein und zettelte,
wenn er betrunken war, schlimme Raufhändel an. Bei solchem wüsten
Treiben verkam Schmuck mehr und mehr. Es focht ihn nicht an,
dass er sich durch seinen Wandel um die Achtung der ordentlichen
Leute brachte ; sein Ehrgefühl war ebenso abgestumpft wie sein Sinn
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Mord ans eigenem Eutschlns» oder auf Anstiften V
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für Hecht und Gesetz unter seinem Gange zum Wildern litt, dem er
nachging, wo er konnte. Natürlich bot dem Schmuck der Aufenthalt
in der Martl-Alm die beste Gelegenheit, in den nahen wildreichen
Gehegen verbotenem Jagen nachzugehen. Verrath hatte er nicht zu
fürchten; auch nicht von der Seite des Rappel. Mochte dieser auch
gesetzmässig denken und handeln, so verleugnete er gewiss darin
nicht die Natur des Gebirglers, dass er für das Wilderertreiben des
Schmuck, wo nicht zustimmendes Mitgefühl, doch jedenfalls blinde
Augen und stumme Zunge hatte. Es fiel daher dem Rappel gewiss
nicht auf, dass Schmuck auch im Sommer 1893 auf die Alm Gewehre
und reichen Schiessbedarf mitbrachte ; es war übrigens in allen Käsern
des Eckthalerberges bekannt, dass Schmuck wildere.
Am Abende des 5. August 1893 — eines Samstags — äusserte
der Senner Rappel zur Therese Gruber und zu Schmuck die Absicht,
am nächsten Tage nach der Mittagsmahlzeit nach Oberwössen zu
gehen; er versprach der Gruber, für sie ein leeres Bierfass an einen
Wirth in Oberwössen zurückzubringen. Schmuck verliess nach diesem
Gespräche die Alm, ging nach Achberg, brachte die Nacht im Hause
seines Dienstherrn zu und begab sich am Morgen des 6. August nach
Klobenstein; er verzehrte im Gasthause dort einige Schoppen Wein
und enteilte, mit einer Flasche Wein versehen, „weil er wieder auf
seine Alm zurück und die Therese Gruber ablösen müsse14. Es mag
gegen die Mittagszeit gewesen sein, als Schmuck bei der Donauer-
Alm anlangte; er bot der Almerin, der er angetrunken zu sein schien,
einen Schluck Wein, lehnte aber ein längeres Plaudern ab, „weil er
schauen müsse, dass er den Senner Rappel noch erwische, damit er
von dessen Biervorrath noch ein paar Flaschen bekomme". Eben
als sich Schmuck anschickte, zur Martl-Alm anzusteigen, begegnete
ihm die nach Achberg gehende Therese Gruber. Schmuck fragte diese
ob Rappel noch auf der Alm sei ; er sagte auf die Antwort des Mäd-
chens, Rappel stehe im Begriffe, die Arbeitstracht gegen bessere Kleider
zu vertauschen, „dann habe er Eile auf die Alm zu kommen, weil
er von Rappel noch Bier haben wolle* und ging mit raschen Schritten
der Martl-Alm zu; er wird sie in etwa zehn Minuten erreicht haben.
Mittlerweile war schlechtes Wetter eingetreten; ein feiner Regen rieselte
hernieder und um die Flanken des in der Stille eines Sonntagnach-
mittags ruhenden]. ;Eckthalerberges krochen Nebel, die dicht genug
waren, Dinge und Vorgänge schon auf kurze Entfernung zu verhüllen.
Etwa eine Stunde später, nachdem Schmuck von der Donauer-
zur Martl-Alm geeilt war, erschien er wieder bei der ersteren, sagte
zu deren Sennerin „er habe auf der Martl-Alm etwas gegessen und
Archir für Kriminalanthropologie. XI. 21
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310 Mord aus eigenem Entechlu&s oder auf Anstiften?
Zeitung gelesen; es freue ihn nicht, droben allein zu sein, er sei
schläfrig und möchte sich aufs Ileu legen", und bat, man möge ihn
wecken, wenn die Therese Gruber zurückkomme. Der Umstand, dass
Schmuck im Heu der Donauer Alm schlafen wollte, fiel der Sennerin
dieser Alm deshalb auf, weil Schmuck in der geräumigeren Marti-
Alm ein besseres Lager gefunden hätte. Um drei Uhr Nachmittag
kam, von Achberg zurückkehrend. Therese Gruber zur Donauer- Alm;
sie verliess diese in Begleitung des Schmuck, der auf die Frage, ob
er den Rappel noch getroffen habe, erwiderte: „nein, er war nicht
mehr droben". Im weiteren Verlaufe des Nachmittags erhielt die
Martl-Alm, auf der Schmuck mit der Gruber schon längst wieder ein-
getroffen war, den Besuch ihres Eigentümers, des Bauers Gruber;
dieser entfernte sich bald wieder, nachdem er sein Vieh beschaut hatte.
Als der Abend vorrückte und der sonst so pünktliche Rappel
noch nicht zurückgekehrt war, äusserte Therese Gruber lebhafte Be-
sorgnisse um ihn; sie erinnerte sich daran, dass Rappel früher ein-
mal auf dem Wege von Oberwössen zur Alm von einem Krampf
anfalle heimgesucht, zu Boden gestürzt und eingeschlafen war, und
fürchtete, es möge sich dieses Ereigniss wiederholt haben. Schmuck
suchte die Angst der Gruber zu beschwichtigen und meinte, Rappel
sei eben von Kameraden beim Trünke zurückgehalten worden. Nachts
zehn Uhr stieg Therese Gruber zur Donauer-Alm hinab, um deren
Sennerin bei dem Abbinden eines Kalbes zu helfen; Sei imUCK SCDlOSS
sich ihr an, obschon sie ihm bedeutete : „sie brauche ihn nicht, er
solle auf der Alm bleiben" und brachte die ganze Nacht im Heulager
der Donauer Alm zu. Anderen Morgens ging Schmuck, angeblich
um sich an einem Wallfahrerznge nach Klobenstein zu betheiligen,
gegen Achberg; er folgte aber nicht der zu einer frommen Uebung
versammelten Schaar, sondern ging für sich nach Klobenstein, trank
in mehreren dortigen Schänken Wein und traf erst am späten Nach-
mittag auf der Martl-Alm ein. Bei dieser war einige Stunden vorher
der Bauer Martin Gniber erschienen. Er ging nach Oberwössen,
„um über Rappel Erkundigungen einzuziehen", kehrte, als sie erfolg-
los waren, zur Alm zurück und äusserte die Absicht, auf die Suche
nach Rappel zu gehen ; er unterliess es, den Schmuck auf die Suche
mitzunehmen, beauftragte ihn vielmehr, in der Nähe der Almhütte
Gras zu mähen. Schmuck begann die Arbeit, stellte sie aber bald
wieder ein, „weil ihm so schlecht und er krank sei", und suchte die
Liegestatt in der Almhütte auf. Gruber wurde später einmal gefragt,
warum er den Schmuck nicht auf die Suche nach Rappel mitnahm;
er erwiderte, „weil er gefürchtet habe, dass der in steter Geldnotb
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Mord ans eigenem Entschluß oder auf Anstiften?
311
befindliche Knecht, wenn er Rappelt's Leiche fände, in die Versuchung
kommen könnte, dem Rappel seine ßaarschaft abzunehmen". Nach
dieser Erwiderung scheint Gruber schon am Abende des 7. August
es für wahrscheinlich gehalten zu haben, dass dem Rappel, sei es
auf dem Wege nach Oberwössen, sei es auf der Heimkehr, ein Unfall
zustiess. Es wäre daher vielleicht am nächsten gelegen, dass Gruber,
den die Marti- und Parsberg-Alm verbindenden Steig und dessen Um-
gebung absuchte; er unterliess dies und durchstreifte das Gehänge
um den sogenannten Schlierbachgraben. Dieser entspringt östlich der
Martl-Aim; er ist eine von den Wildwassern in den Bergleib gerissene
Hanse, die jäh abschüssig zu Thal führt Gruber hätte sich sagen
können, dass Rappel weder zum Wege nach Oberwössen noch zur
Heimkehr das Steingerölle des gachen Grabens gewählt haben werde;
sein Suchen blieb ohne Erfolg. Als gegen den Abend zu Gruber die
Alm verlassen hatte, forderte seine Tochter den Schmuck auf, doch
auch nach dem Senner zu suchen. Schmuck machte sich zögernd
auf den Weg; auch er schritt dem Schlierbachgraben zu und auch
er fand dort nicht, was er zu suchen vorgab. Im weiteren Verlaufe
des Abends fragte die Gruber den immer stiller und einsilbiger ge-
wordenen Schmuck, ob er denn Tags zuvor den Rappel gar nicht
mehr gesehen habe; er antwortete: nja, der Senner ist gerade von
der Alm weggegangen, als ich zur Alm kam, er rief mir zu: ,Du
weisst schon, wo der Schlüssel ist'. 44 Diese Antwort stand im Wider-
spruch mit der, die Schmuck am Tage vorher der Gruber bei dem
gemeinsamen Aufstiege zur Marti- Alm gab; er sagte damals auf die
Frage der Gruber, ob er den Rappel nicht getroffen habe, „nein, er
war nicht mehr da11.
Die Nachricht, dass der Senner Rappel vermisst werde, verbreitete
sich rasch im Achenthaie. Am Vormittage des 8. August 1893 erschienen
die zwei Brüder, Bekannte und Freunde des Rappel auf der Martl-
Alm, um eine grössere Streife zu halten; sie hatten den Weg über
Achberg her genommen. Auch der Bauer Gruber war wieder zur
Stelle. Er hiess abermals den Schmuck, die Mäharbeit bei der Alm-
hütte fortzusetzen und machte sich dann mit mehreren lauten auf
die Suche; er mühte sich hierbei abermals an den Gängen um den
Schlierbachgraben ab. Andere Aelplcr gingen den die Marti- und
Parsberg- Alm verbindenden Steig ab. Unter ihnen war ein Dienst-
knecht Grabens, Namens Nies, der auf die Suche den von Rappel
öfter gefütterten Hund der Donauer- Alm mitnahm. Nies kam, den
Weg verfolgend, bis in den lichten Buchenwald. Als er sich dem
Zaune näherte, der als Grenze den Wald durchzieht, machte der Hund
21*
312
Mord aus eigenem Entscblues oder auf An*tifteu?
einen Seitensprung. Nies ging dem Tbiere nach und erblickte jen-
seits des Zaunes, drei Meter von diesem entfernt, die Leiche des Rappel.
Sie lag blutüberströmt gegen den abfallenden Bergabhang, die Füsse
ganz nahe einem verwitterten Baumstumpfe, der ihr weiteres Abrollen
aufzuhalten schien. Um die Leiche herum lagen der Hut, die Joppe
und der Regenschirm des Verlebten. In der Nähe des Kopfes der
Leiche steckte in einem Gebüsche Rappels blutbefleckter Rucksack,
mit dem leeren Bierfasse, das nach Oberwössen getragen werden
sollte. Der Oberkörper der Leiche war nur mehr mit Hemd und
Weste bekleidet; beide Stücke waren gleich der abseits liegenden
Joppe blutgetränkt. Die Taschen der Hosen waren nach aussen ge-
stülpt und leer. In der inneren Tasche der Joppe steckte nur ein
Notizbuch, das einen Kalender für das Jahr 1893 enthielt; es fehlten
aus der Tasche Rappel's Geldbörse und Brieftasche. Der Tode hatte
noch die Fingerringe und eine Uhr; es war klar, dass derjenige, der
ihn beraubte, seinen werth volleren Besitz zu finden gewusst hat
Schnell sammelte sich Volk um die gefundene Leiche ; auch Schmuck
kam von der Alm herbei. Er sagte, als er beim Todten war: „schau,
schau, da liegt er jetzt" und fragte dann seinen Dienstherrn, ob er
nicht vielleicht „eine Truhe" (einen Sarg) bestellen solle. Der Dienst-
herr beauftragte ihn, aus Oberwössen einen Sarg herbeizuschaffen;
Schmuck machte sich unverzüglich auf den Weg. Nachdem Schmuck
den Sarg bestellt hatte, besuchte er das Gasthaus in Oberwössen.
Der Wirth und mehrere Gäste bestürmten den Schmuck mit Fragen
über das Ende des Rappel; der anwesende Bürgermeister des Ortes
fasste den Schmuck scharf in's Auge und sagte zu ihm: „Du bist,
scheint es, der letzte Mensch gewesen, der den Rappel gesehen hat,
der kommt noch gewiss auf, der ihn umbrachte; es giebt noch eine
Gerechtigkeit." Schmuck erwiderte nichts auf diese ernsten Worte;
er hatte, als ihm ein anderer Gast in einer Mischung von Ernst und
Scherz sagte: »Sepp, am Ende hast Du ihn umgebracht4', nur eine
verlegene, nichtssagende Antwort Bald nach diesen Reden verliess
Schmuck die Wirtschaft; erbelud sich mit dem für Rappel bestimmten
Sarg und ging bergan. Erinnerte sich Schmuck der Worte, die im
Wirthshause gefallen waren, so wäre es nicht zu verwundern gewesen,
wenn unter seiner Traglast vielleicht seine Nerven mehr als seine
sehnigen Anne litten. Schmuck war am Morgen des 9. August auch
zugegen, als die laiche des Rappel in den Sarg gelegt wurde. Die
Brüder des Verstorbenen beobachteten, dass dem Schmuck „ die Hals-
adern so stark schlugen, als wollten sie springen" und dass er am
ganzen Leibe zitterte. „Armselig dreinschauend" folgte Schmuck dem
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Mord aus eigenem Entachluss oder auf Anstiften?
313
Volke, das dem in den Sarg gebetteten Senner nach Unterwössen
hinaus begleitete. In diesem Orte wurde Schmuck vom Richter als
der Ermordung und Beraubung des Rappel verdächtig für verhaftet
erklärt; er äusserte, er sei unschuldig, obwohl mancher Verdacht gegen
iun spreche, seine Unschuld werde zu Tage kommen und er wollte
sich vorerst gegen die Festnahme nicht beschweren.
Die Leiche des Rappel wurde von den amtlichen Aerzten be-
sichtigt und geöffnet. Sie zeigte drei von einem Schuss herrührende
Verletzungen, nämlich:
1. eine erste und grosste, im unteren Winkel des linken Schul-
terblattes,
2. ihr gegenüber, etwas tiefer, eine zweite unterhalb der rechten
Achselhöhle,
3. dieser gegenüber eine dritte an der Innenseite des rechten
Oberarmes.
Aus dem unteren Ende des rechten Oberarmes wurde eine runde
Kleikugel von 14 mm zu Tage gefördert Die Aerzte gaben das Gut-
achten ab, dass durch einen auf Rappel abgefeuerten Schuss, dessen
Richtung von links oben aussen nach rechts unten ging, die Milz, die
linke Lunge, die Leber und die rechte Niere des Getroffenen zer-
rissen und dessen Tod durch Verblutung verursacht wurde. Es ge-
lang den Nachforschungen der Beamten des Polizei- und Sicherheits-
dienstes nicht, bei Schmuck auch nur einen Pfennig der B aarschaft
zu finden, die Rappel ohne Zweifel bei sich trug, als der Tod ihn
ereilte; diese Beamten fanden aber bei der Durchsuchung der Martl-
Alm, theilweise mit einer dichten Heuschicht bedeckt, zwei Gewehre
und Scbiessfx<Tiithe von mancherlei Art Von den Gewehren war eines
ein Vorderlader, das andere ein Hinterlader nach dem System des
österreichischen Militärgewehrs Wänzl. Die aus dem unteren Ende
des rechten Oberarmes des Rappel herausgeschnittene Bleikugel von
1 4 mm wurde vom Untersuchungsrichter einem Büchsenmacher vor-
gelegt, der in seinem Gewerbe sehr tüchtig, ein erfahrener Jäger und
eine Scheibenschütze ersten Ranges ist Der Fachman wies nach,
dass die ihm vorgelegte Kugel die vier gleichen Züge zeigte, die
dem Lauf eines Wänzl-Gewehrs eigenthümlich sind; er feuerte aus
dem auf der Martl-Alm gefundenen Hinterlader eine der daselbst ge-
fundenen Patronen ab, und die Kugel auch dieses Schusses zeigte an
der Aussenseite genau dieselben Spuren, die an der aus dem Ober-
arme des Rappel geschnittenen Kugel festzustellen waren. Der
Büchsenmacher kam zu dem Gutachten, es könne zwar nicht bewiesen
werden, dass die aus der Leiche entfernte Kugel gerade aus dem
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Mord aus eigenem Entechlui» oder auf Anstiften ?
auf der Alm gefundenen Hinterlader abgefeuert wurde, es sei aber
für zweifellos zu halten, dass diese Kugel aus einem Hinterlader
nach dem System Wänzl abgefeuert wurde. Die Untersuchung
führte zu dem unanfechtbaren Ergebnisse, dass der auf der Martl-AIm
gefundene Hinterlader dem Schmuck gehörte. Dieser kam Ende des
Jahres 1892 zu dem Büchenmacher Mühlberger von Klobenstein, der
ihn seit langer Zeit als „den Winteretetter-Sepp" kannte, tbeilte ihm
mit, dass für ihn beim Wirth in Kossen ein Hinterlader hege und be-
auftragte ihn, den Hinterlader abzuholen, zu kürzen und zu einem
Abscbraubgewehr umzuändern. Mühlberger holte den Hinterlader
beim Wirth in Kossen, dem er von einem Schwager des Schmuck
übergeben worden war, ab, kürzte ihn und änderte ihn zu einem Ab-
schraubgewehr um ; er bändigte dieses am 8. Januar 1893 dem Schmuck
ein und schrieb in sein Geschäftsbuch: „8. Januar 1893. Winterstetter-
Sepp Wänzl Stutzen bezahlt 10 M.T Rest 3 M." Obwohl Mühlberger
diese Thatsachen auf seinen Eid als richtig bestätigte und betheuerte,
der auf der Alm gefundene Hinterlader sei der von ihm für Schmuck
umgeänderte Wänzl-Stutzen und er habe ausser diesem ein anderes
Gewehr nach dem Systeme Wänzl nicht in Arbeit gehabt, leugnete
Schmuck diese Thatsachen rundweg ab. Erst als ihm Mühlberger
gegenübergestellt wurde und auf seinen Behauptungen bebarrte, äusserte
Schmuck : „Jetzt erinnere ich mich. Ein mir fremder Mann, den ich
öfter auf dem Wege nach Kossen begegnete, ersuchte mich, für ihn
einen Wänzlhinterlader, den er mir gab, zu einem Abschraubgewehr
umändern zu lassen. Ich entsprach dem Ersuchen und gab den von
Mühlberger umgearbeiteten Stutzen dem Fremden, mit dem ich auf
der Moosgruber-Alm zusammentraf; es lag damals noch Schnee*.
Diese Erzählung des Schmuck verdient keinen Glauben; sie ist ein
Erzeugniss der Verlegenheit, in die er durch die Wucht der Aussage
des Mühlberger gerieth. Nur zu erwähnen ist und nicht widerlegt zu
werden braucht die weitere Behauptung des Schmuck, dass die auf-
gefundenen Gewehre und das Schiessgeräthe erst nach der Einleitung
der Untersuchung auf die Alm eingeschmuggelt worden seien, um
ihn zu belasten und zu verderben. Freilich war dem Schmuck
diese Art der Verteidigung aufgedrungen, weil er leugnete — und
noch heute leugnet, den Rappel getödtet und beraubt zu haben.
Schmuck wurde vor die Geschworenen gestellt, weil er verdächtig
war, vorsätzlich den Sebastian Rappel getödtet, die Tödtung mit Ueber-
legung ausgeführt und dem Rappel mit Gewalt gegen ihn Sachen in
der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen zu haben (§§211,
73, 249, 251 des StGB.). Die Geschworenen hielten den Schmuck
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Mord au» eigenem Entschlusa oder auf Anatifteo? 315
für überführt, die ihm zur I^ast gelegten strafbaren Handlungen be-
gangen zu haben. Das Gericht sprach gegen ihn die Todesstrafe aus.
Das Urtheil wurde rechtskräftig. Bei den durch § 485 der Straf-
prozessordnung veranlassten Prüfung der gesammten Aktenlage wurde
Folgendes erwogen:
I. Schmuck wurde mit Recht wegen Raubmords verurtheilt.
1. Sebastian Rappel ist, als er auf dem Wege nach Oberwössen
begriffen war, an einer Stelle getödtet worden, die von der Martl-Alm
aus in 10 Minuten erreicht werden kann. Die Kugel, die ihn tödtlicb
traf, wurde aus einem Gewehr gejagt, das nach dem Systeme Wänzl
hergestellt ist. Ein solches Gewehr mit der dazu gehörigen Munition
wurde auf der Martl-Alm gefunden. Schmuck besass seit dem
>s Januar 1893 einen Wänzlhinterlader, der zu einem Abschraub-
gewehr umgeändert war.
2. Die Tödtung des Rappel erfolgte kurze Zeit, nachdem er die
Martl-Alm verlassen hatte. Schmuck erreichte diese Alm zu einer Zeit,
zu der sich Rappel entweder zum Gehen anschickte oder nur eine
geringe Strecke von den Hütten der Alm entfernt war. Schmuck
hatte als Wilderer Gewehr und Schiessbedarf stets in einer nahen
Bereitschaft gegen Wild, das vom Kamme des Berges zu den Alm-
gründen herabäste; er konnte sich damals rasch mit der Waffe ver-
sehen, durch die er das Leben des Rappel zu vernichten vorhatte.
3. Der in den Berghang eingeschnittene Weg theilt den Hang in
eine ansteigende und eine abfallende Lehne. Rappel hatte beim Gange
zur Parsberg-Alm die ansteigende Lehne zur linken Seite. Die tödt-
liche Kugel drang von links und von oben in den Körper des Rappel
ein ; sie wurde von einem Schützen abgefeuert, dessen Standplatz links
und höher war. Es ist nicht festzustellen, ob Schmuck diesen Platz
erreichte, ohne von Rappel gesehen zu werden, oder ob er ihm vor
den Augen des Rappel zuschritt. Da es dem Schmuck vom Wildern
her zur zweiten Natur geworden sein dürfte, sich raubtbierartig an
seine Opfer heranzuschleichen, so ist es möglich, dass er — vielleicht
vom dunstigen Wetter begünstigt — den Standplatz gewann, ohne
dass Rappel seine Nähe ahnte. Es ist aber auch für möglich zu
halten, dass Schmuck vor den Blicken des Senners der Höhe zustrebte.
Rappel hegte gegen den Almgenossen, mit dem er bisher ohne Groll
und Streit unter einem Dache lebte, nicht den Verdacht einer ihm
feindseligen Gesinnung; es hätte ihn auch der Umstand nicht beun-
ruhigt, wenn er gesehen hätte, dass Schmuck ungescheut eine Schuss-
waffe trug, weil er sich denken konnte, Schmuck wolle unter dem
Schutze der sonntäglichen Stille sich dem Waidwerke hingeben.
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Mord au» eigenem Entschiusa oder auf Anstiften?
4. Rappel wurde von der Kugel getroffen, kaum dass er über
den Grenzzaun geklettert und in's Waidegebiet der Parsberg- Alm ge-
langt war; er bauchte das Leben, das er augenscheinlich von keiner
Seite her für bedroht gehalten hatte, an der Stelle aus, an die ihm
eine zielsichere Hand das verderbliche Geschoss nachsandte. Seine
Ermordung war das Werk weniger Secunden. Bäsch war sein Mörder
bei der Leiche. Die Beraubung war durch einen schnellen Griff in
die Taschen des Todten möglich; der Räuber brauchte indessen sich
nicht gar zu sehr zu beeilen, weil er von dem Platze der Lage der
Leiche die Gegend genügend übersah. Schmuck konnte in einer ver-
hältnissmässig kurzen Zeit auf der Martl-Alm wieder eingetroffen sein.
Er erschien 1 Stunde, nachdem er von der Donauer- zur Martl-Alm
geeilt war, auf der ersteren Alm wieder. Von dieser Stunde an, die
für das Leben des Rappel so verhängnissvoll gewesen war, zeigte
Schmuck die Unlust, allein auf der Martl-Alm zu bleiben, zwang ihn
die Unruhe, die Nacht ferne von dieser Alm zuzubringen, irrte er
umher und begannen heftige Stürme seine Brust zu durchtoben; er
konnte von da an bis zu seiner Verhaftung es seinen Muskeln und
Mienen nicht verwehren, dass sie das nach Aussen verriethen, was
sein Inneres bewegte. Wohl nur zur Beschwichtigung des schon leise
umgehenden Verdachts trotzte sich Schmuck die Kraft ab, den für
die Leiche des Rappel bestimmten Sarg herbeizuschleppen.
(5. Erwähnung nebensächlicher Anzeichen wider Schmuck und
Erwägungen, die dafür sprechen, dass er die Tödtung mit Ueberlegung
ausführte.)
II. Wenn auch für erwiesen zu halten ist, dass Schmuck den
Rappel tödtete und beraubte, so liegt doch ein Dunkel über der Frage7
ob er aus eigenem Antrieb und Entschluss handelte oder ob ein anderer
ihn zur Begehung der strafbaren Handlungen anstiftete. Der Ver-
teidiger stellte in der Hauptverhandlung die von Schmuck selbst nie
gewagte Behauptung auf, sein Schützling habe auf Anstiften des
Bauers Martin Gruber von Achberg gehandelt Die nähere Würdi-
gung der Behauptung konnte in dem Processabschnitt, in dem sie
erstmals auftauchte, unterbleiben, weil sie für die Frage der Verant-
wortlichkeit des Schmuck gegenüber dem Gesetz und für die Bemessung
der Strafe im Hinblick auf die bestimmte Strafdrohung des § 211 des
Strafgesetzbuchs nicht in Betracht kam. Im jetzigen Abschnitte des
Verfahrens aber ist die Schuld Verantwortlichkeit des Schmuck nach
allen Seiten zu prüfen; es niuss daher versucht werden, seinen Hand-
lungen thunlichst bis zu den ersten Anfängen nachzugehen.
1. Die wirtschaftliche Lage des Schmuck war ungünstig. So-
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Mord aus eigenem Entschluß» oder auf Anstiften? 317
lange er in der Vollkraft der Jahre war, reichte der vom Dienstherrn
bezogene Geldlohn und der Erlös, den er für ein erwildertes, zu einem
Hehler verschlepptes Stück erzielte, knapp dazu aus, dass er in die
Einförmigkeit seines Lebens an den Werktagen sonntäglich den gleissen-
den Schein der Freuden des Alkohols werfen konnte; es drohte aber
dem Schmuck von der Zeit an, da die Kraft seiner Arme schwand
das schmale Brod des Armenhauses. Erwog er die am Ende noch
erträgliche Gegenwart und die trübere Zukunft, so mochte allerdings
der Gedanke verlockend wirken, dass er sich auf Kosten des Rappel
seine Lage erheblich und für eine geraume Zeit verbessern konnte.
Freilich konnte Schmuck die Gefahren nicht verhehlen, die ihm drohten,
wenn er sich mit dem Gelde des Rappel bereicherte. Jedes Goldstück,
das aus seiner sonst so armen Hand gekommen wäre, hätte ihn ver-
rathen; er konnte aber auch daran nicht denken, dass er die von
Rappel gewonnene Beute ausserhalb des Thaies ungestört hätte ge-
messen können. Für ihn waren Uebersee und Kossen die Wendekreise
der ihm vertrauten Welt; er hätte über sie hinaus den unbeholfenen
Fuss in ein fremdes unverstandenes Land gesetzt Schmuck war klug
genug, solches zu erwägen; es ist wahrscheinlich, dass er bei den
Erwägungen des Für und Wider es vorzog, in der bisherigen Armuth
weiter zu leben und von einem Unternehmen zu lassen, das nicht
ohne Gefahr war, wenn er es auf alleinige Rechnung wagte.
2. Der Bauer Martin Gruber behauptete sich nur mit Mühe auf
seinem stark verschuldeten Anwesen in Achberg. Dachte er über
seine wirthschaftliche Lage nach, so war es nicht unmöglich, dass
ihn der Gedanke durchfuhr, es wäre ihm geholfen, wenn er das Geld
des Rappel hätte. Gab Gruber diesem Gedanken Raum, so thäte man
ihm vielleicht nicht unrecht, wenn man annähme, dass er an ein
gewaltsames Vorgehen gegen Rappel dachte ; Gruber war keineswegs
der jedem schlimmen Denken und Handeln abholde Mann , als der
er lange Zeit hindurch galt. Es ist nach den Ergebnissen des Straf-
verfahrens gegen Schmuck gewiss, dasB dieser und Gruber seit Jahren
gemeinschaftlich und in der verwegensten Weise wilderten ; sie gingen
hierbei mit einer solchen Löst vor, dass nicht einmal der Argwohn
der Forstbeamten rege wurde. Gemeinsames Wildern ist gemeinsames
Wagen. Es verkettet die Wagenden und reisst sie um so tiefer in
die Verschwörung und den Trotz gegen die Rechtsordnung hinein,
je länger und erfolgreicher sie die Wildbahn begehen. Wilderer
achten um des kleinen Vortbeils willen, den ein erlegtes Thier bringt,
das eigene oft bedrohte Leben gering; es gilt ihnen noch weniger
das Leben eines Anderen, zumal wenn es mit der Aussicht auf eine
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Moni aus eigenem Entschiusa oder auf Anstiften 1
reiche Beute aus einem heimlichen Hinterhalte sicher und rasch aus-
gelöscht werden kann. Ilält man es für wahrscheinlich, dass auch
Schmuck und Gruner der entsittlichenden Wirkung des Wilderns ver-
fielen, so dürfte die Unterstellung nicht schlechthin zurückzuweisen
sein, die es für möglich hält, dass sie den — sei es vom einen, sei
es vom andern hingeworfenen — Gedanken einer blutigen Gewalt-
that gegen Kappel nicht sofort von sich stiessen, sondern der Be-
sprechung nicht für unwerth erachteten. Man könnte sich von der
Annahme dieser Möglichkeit aus vorstellen, dass Schmuck und Gruber
das etwa mahnende Gewissen schnell zum Schweigen brachten, die
Vortheile erwogen, die das Gelingen der That versprach, die verhält-
nissmässig geringen Schwierigkeiten, die der Ausführung entgegen-
standen, und endlich den Umstand in Rechnung zogen, das keiner
den Verrath des andern zu befürchten hatte. Stellt man sich solche
Gedankengänge bei Schmuck und Gruber als möglich vor, so kann
man zur weiteren Annahme gelangen, dass der anfänglich schüchtern
aufgetretene Gedanke nach und nach eine festere Gestalt gewann und
schliesslich von den geldlüsternen Sinnen des Herrn und des Knechtes
so Gewalt ergriff, dass die Ausführung beschlossen wurde. Waren
— immer von der bezeichneten Unterstellung aus — Schmuck und
Gruber im Einverständnisse so weit gediehen, dass das Schicksal des
Rappel entschieden war und sie zur Vertheilung der Rollen geben
konnte, so wäre es nicht ferne gelegen, dass dem Gewehre des
Schmuck die Aufgabe der Vollstreckung der Entscheidung zufiel und
Gruber sich gleichsam die geschäftliche Abwicklung des verbreche-
rischen Unternehmens zutheilte. Es wäre in dieser letzteren Beziehung
nicht ausserhalb des Bereichs des Wahrscheinlichen, wenn man an-
nähme, Gruber habe dem Schmuck die sichere Verwahrung seines
Beuteantheils mit dem Hinweise darauf versprochen, dass aus seiner
Hand das Geld und die Banknoten des Rappel unauffällig nach und
nach in den Verkehr abfliessen würden und Schmuck habe darauf
gerechnet, Gruber werde ihm künftig zu dem offen entrichteten Geld-
lohn manche klingende Zubusse heimlich in die Hand drücken und
ihn Zeitlebens auf dem Anwesen mitkommen lassen.
3. Rappel äusserte am Abend des 5. August vor Schmuck die
Absicht, am andern Tage nach Oberwössen zu gehen. Schmuck
brachte die Nacht zum 6. August in Achberg zu. Es ist aus dem
vorliegenden Aktenmateriale nicht zu entnehmen, ob Schmuck etwa
zur Vorfeier der Sonntage auch andere Samstag-Nächte ausserhalb
der Martl-Alm und in Achberg zubrachte, oder ob das, was er in der
Nacht zum 6. August that, gegen seine Gewohnheit war. Wäre
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Mord
eigenem Kntschlaas oder auf Anstiften?
319
letzteres festzustellen, so wäre die Deutung möglich, dass Schmuck
mit einem Andern, einem Mitverschworenen, eine letzte, entscheidende
Besprechung pflog.
4. Der Bauer Gruber fand sich am Nachmittage des 6. August
auf der Martl-Alm ein. Sein Kommen kann der Nachschau nach
dem Viehstande gegolten haben; es fehlt an Anhaltspunkten dafür,
dass die Nachschau nur ein Vorwand war. Wäre feststellbar, es sei
ein Ausnahmefall gewesen, dass Gruber damals auf der Alm erschien,
d. b. er einen Sonntag-Nachmittag zum Almbesucbe benützte, so könnte
ein Zusammenhang zwischen dem Kommen des Gruber und dem
Ereignisse gefunden werden, das sich wenige Stunden vorher in der
Nähe der Alm zutrug.
5. Gruber ging am 7. August nach Oberwössen, wo er über den
Verbleib des Rappel Erkundigungen einzog. Er behauptet, den Hin-
und Bückweg pfadlos über die Almgründe genommen und den Ver-
bindungssteig zwischen der Marti- und Parsberg-Alm nicht benutzt zu
haben. Die Unterlassung dieser Benutzung war mindestens unvor-
sichtig. Rappel wurde vermiest Gruber konnte mit der Möglichkeit
rechnen, es sei dem Senner gerade auf diesem Steig ein Unfall be-
gegnet; er unterliess die Nachschau daselbst und wandte sich des
Suchens halber wiederholt zu den Gängen des Schlierbachgrabens.
Genau so handelte später auch Schmuck. Wer den Verdacht hegt,
Gruber und Schmuck seien Mitwisser der That gewesen, durch die
Rappel auf den Boden des Verbindungssteigs niedergestreckt wurde,
könnte vermuthen, dass beide aus einer und derselben Furcht den
bezeichneten Steg mieden.
6. Die Brüder des Ermordeten sprechen die Vermuthung aus,
es sei dem Gruber die Stelle, an der am 8. August die Leiche ge-
funden wurde, schon vor diesem Tage bekannt gewesen. Auf der
Martl-Alm nämlich wurde das Notizbuch gefunden, das Sebastian
Rappel im Jahr 1892 führte. Das Buch enthält auf der letzten Seite
den Kalender für 1892. Sebastian Rappel hatte auf das Blatt vor
dem Kalender die Namen seiner Darlehensschuldner eingetragen;
einer der letzten, die untere Hälfte des Blattes einnehmenden Namen
ist der des Martin Gruber; auf diesen bezieht sich der Eintrag: „von
Marti Achberg 225 M.u In der inneren Joppentasche der Leiche
fand man Rappel's Notizbuch für das Jahr 1S93. Auch dieses ent-
hält auf der letzten Seite den Kalender für 1 893, auch auf das Blatt
vor diesem Kalender waren von der Hand des Rappel die Namen
von Darlehensschuldnern eingetragen. Die Namen sind — der Mehr-
zahl nach — dieselben, die im älteren Notizbuche verzeichnet stehen,
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320 Mord aus eigenem Entechluss oder auf Anstiften?
aber im Notizbuche für 1893 fehlt, weil weggerissen, die
untere Hälfte der Blattseite, auf der an der entsprechenden
Stelle des Blattes im Buche für 1892 der „Marti von Achbergu als
Schuldner eingeschrieben ist. Aus dieser ihnen auffällig scheinenden
Tnatsache glauben die Brüder des Rappel, der Bauer Gruber hal>e
dessen Leiche „gefunden" und rasch aus dem Notizbuche die Stelle
gerissen, die sich auf sein Schuldverhältniss bezog. Dem Gruber
blieb die von Räppeles Brüdern gegen ihn erhobene Beschuldigung
nicht unbekannt, er suchte sie durch die Behauptung abzuwehren,
dass er im Auftrage seines Gläubigers an einen Dritten 200 Mark
gezahlt habe und von der ursprünglichen Summe nur noch 25 Mark
schulde. Der Dritte, ein Mann von einer unantastbaren Ehrlichkeit
stellt in Abrede, von Gruber für Rechnung des Verlebten 200 Mark
empfangen zu haben. Man kann also — zumal im Hinblick auf
Gruber's ungünstige Vermögenslage — mit einer hohen Wahrschein-
lichkeit glauben, dass Rappel, als er starb, noch die volle Summe zu
fordern hatte, dass er den auf Gruber bezüglichen Eintrag aus dem
älteren Notizbuch in das für 1893 übertrug und bis zu seinem Tode
keinen Anläse hatte, die übergetragene Stelle zu beseitigen, dass also
die Beseitigung erst nach seinem Tode erfolgte. War das Letztere
der Fall, so geschah die Beseitigung von Jemand, der vom Vorhanden-
sein der Stelle erst kurz vor der Beseitigung erfuhr oder schon langst
Kennmiss hatte und geschah sie im Interesse der Person, auf die
sich die Stelle bezog. Es ist möglich, dass, wie die Brüder des
Happel vermuthen, Gruber zufällig die Leiche fand und diese Ge-
legenheit zur Beseitigung der Stelle benützte, sei es, dass er zuvor
das Notizbuch durchblätterte und darin den ihn betreffenden Eintrag
entdeckte, sei es, dass er vom Vorhandensein des Eintrags schon
wusste und nach ihm suchte. Die Frage soll ununtersucht bleiben,
ob Gruber beim Anblicke der zufällig gefundenen Leiche sofort
die ruhige Selbstbeherrschung gewann, um, sei es aus Neugier, sei es
zu einem bestimmten habsüchtigen Zwecke, das Notizbuch des todt vor
ihm liegenden Senners zu durchblättern. Jedenfalls hätte Gruber —
so möchte man meinen — nach der Beseitigung der ihm lästigen Stelle
keinen Grund mehr gehabt, den Fund der Leiche zu verheimlichen.
Niemand würde gegen ihn aus der Thatsache allein, dass er den
Fund bekannt gab, einen Verdacht abgeleitet haben. Gruber unter-
liess die Bekanntgabe; es steht fest, dass er wiederholt die Gegend
beim Schlierbachgraben um den Vermiesten abzusuchen schien. Mög-
lich ist es ja, dass er so handelte, um, wenn später einmal die That-
sache der Beseitigung der Stelle ruchbar werden sollte, dem Verdachte
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Mord aua eigenem Entachhws oder auf Anstiften?
321
der Tbäterschaft der Beseitigung auszuweichen; es ist aber auch das •
für möglich zu halten, dass Gruber bei dem Absuchen den Verbin-
duogssteig aus einem andern Grund, als nur dem mied, weil er sich
der Beseitigung der ihn belastenden Stelle bewusst war. Man wird
die Vermuthung der Brüder des Rappel für minder wahrscheinlich
in dem Grade halten, in dem man mehr zu der Annahme geneigt
sein möchte, dass Gruber um die Leiche mehr wusste, als was jene
vermuthen. Dies führt zur Aufwerfung der Frage, ob nicht auch der
Vermuthung Kaum gegeben werden könnte, dass schon Schmuck
die fragliche Stelle beseitigt habe. Allerdings, wenn man
glaubt, Schmuck habe die Tödtung und Beraubung des Rappel aus
eigenem Entschluss und für eigene Rechnung ausgeführt, dann möchte
kaum wahrscheinlich sein, er habe nebenbei daran gedacht, auftrags-
los ein Interesse des Gruber wahrzunehmen. Dagegen gewänne die
Sache ein anderes Licht, wenn man Gründe für die Anschauung zu
haben glaubt, dass Schmuck im Einverständnisse mit Gruber handelte.
In der Beseitigung der fraglichen Stelle könnte ein bedeutsames An-
zeichen dafür zu finden sein, dass das ganze verbrecherische Unternehmen
mit dem Beirath und im Interesse auch des Gruber zu Stande kam und dass
bei dessen Vorberathung auch nicht einmal die verhältnissmässig unbe-
deutende Einzelheit des Bestehens des Bucheintrags ausser Rechnung blieb.
7. Es wurde schon öfter betont, dass es bisher nicht gelang, zu
ermitteln, wohin die erhebliche, dem Rappel geraubte Baarschaft ge-
langte; sie muss aus der Hand des Schmuck sehr bald in ein sicheres
Versteck gebracht worden sein. Die Annahme liegt nahe, dass das Versteck
in Achberg ist, dem einzigen Orte, mit dem Schmuck Beziehungen hatte.
III. Würdigt man die unter Nr. 1 bis 7 vorgetragenen Erwägungen,
so wird man sich zwar hüten, in Beziehung auf den Bauer Gruber
die Behauptung zu wagen, er habe den Schmuck zu den von ihm
begangenen strafbaren Handlungen angestiftet, aber man wird immer-
hin es für wenigstens möglich halten, dass Schmuck unter der Theil-
nahme eines Andern bandelte. Kann man aber nur auch entfernt an
das Vorbandensein dieser Möglichkeit glauben, dann dürfte das Thun
des Schmuck eine Beurtheilung zulassen, die ihn wenigstens vor der
Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe bewahrt. Schmuck leugnet;
t-i ist fast zu vermuthen, dass ihm die Rücksicht auf den die Zunge
bindet, den er als seinen Genossen verrathen müsste. Entginge der
Genosse der Strafe und zöge er die Vortheile der That, so wäre der
abwägenden Gerechtigkeit kaum entsprechend, wenn Schmuck allein
nnd mit dem höchsten Opfer des Lebens büssen müsste. —
Durch die Gnade des Staatsoberhauptes wurde die gegen Schmuck
ausgesprochene Todesstrafe in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt.
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XVI.
Ein Fall schwerster Beschuldigung eines Unschuldigen.
Erläutert durch die KrirainaJanthropologie.
Von
Prof. C. Lombroso und Dr. A. Bonelli.
Uebcreotzt von Benvenuto Tonelli in Prag.
Am 12. Januar 1. J. verschwand plötzlich aus der Familie Zucca
die sechsjährige Tochter Veronika, welche kurz zuvor — um 5 Uhr
Nachmittags — von Vielen mit einem jungen Mann Namens Conti,
der vorher von ihrem Vater entlassen wurde, in freundschaftlichem
Gespräche gesehen ward. Es fiel daher der Verdacht auf Conti, da
man einen Racheakt vermuthete; er wurde verhaftet, wegen Mangel
an Beweis aber bald darauf wieder auf freien Fuss gesetzt
Nach zwei Monaten fand man im Keller des Palazzo Paesana
in einer strohumflochtenen Kiste eine mit Moder bedeckte Kindesleiche
die dem Alter und der Gestalt nach derjenigen der Verschollenen
entsprach; thatsächlich wurde bei genauer Untersuchung die Leiche
als die der Veronika Zucca agnoscirt.
Die Kleider waren verschoben, sodass man die unteren Extremi-
täten und Gc8chlechtstbeile sehen konnte; hier fanden sich viele Wunden
vor, welche von einem Federmesser herrührten ; auch an der vorderen
Brustwand konnte man tiefe und zahlreiche Wunden konstatiren.
Der kleine Leichnam war bereits in Verwesung begriffen. Irgend-
welche Veränderungen an den Geschlechtsth eilen und am After Ii essen
sich nicht nachweisen, im oberen Antheil des Mastdarmes fanden sich
Kothmengen vor.
Nun schritt man neuerlich zur Verhaftung Conti's, doch rausste
man ihn wiederum in Freiheit setzen, da er jetzt sein Alibi nach-
weisen konnte.
1> Anmerkung des Herausgebers. Ich voröffentliche hiermit die
zwei Abhandlungen de» beruhinten Verfassers, obwohl ich davon überzeugt bin.
da&s derselbe auch hier in seinen Schlüssen und Annahmen viel zn weit geht.
H. Gross.
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Ein Fall schwerster Beschuldigung eines Unschuldigen
Gleichzeitig mit dem Vorhergenannten wurde der Vater der Er-
mordeten Zucca verhaftet, weil er der nichtlegitime Vater des Kindes
war und bei der Agnoscirung der Leiche ausgerufen hatte: „Und
was wird man jetzt von uns sagen!" Doch auch dieser musste ent-
haftet werden, da jedweder Beweis gegen ihn fehlte.
Alle Nachforschungen nach dem Schuldigen blieben erfolglos,
bis man durch einen an die königliche Quästur gerichteten anonymen
Brief, in welchem ein gewisser Cosetti des Mordes beschuldigt er-
schien, auf diesen aufmerksam wurde, und durch einige Anzeichen
bestärkt, zu seiner Verhaftung schritt.
Als Verdachtsgründe dienten:
t. die vor 10 Jahren erfolgte Schwängerung eines Weibes —
welcher Verdachtsgrund wohl bei sehr vielen Leuten vorläge — ;
2. die Auffindung eines Taschenmessers in Cosetti's Tasche, wie
es von den meisten Kutschern zur Ausübung ihrer Profession be-
nutzt wird;
3. wohnte er in dem Palaste, in dessen Keller die kleine Leiche
aufgefunden wurde, und
4. wurde ihm ein Ausspruch, den er am Auffindungstage zu
einer Gruppe von Menschen gemacht hatte, zur Last gelegt Er sagte
nämlich zu einer Zeit, als die Leiche noch mit Moder bedeckt war
und daher nicht deutlich gesehen werden konnte: „die Leiche müsse
Wunden aufweisen".
Ais weiterer Verdachtsgrund diente die Auffindung einiger Blut-
flecken in seinen Leintüchern, welche angeblich von einer Hautab-
schürfung herrührten, die sich der Beschuldigte durch einen mehr-
stündigen Ritt zugezogen hätte; ferner wurde dasselbe Stroh, wie im
Pferdestalle, in dem der Angeklagte seinen Arbeiten oblag, in seiner
Wohnung aufgefunden.
Schliesslich, so unglaublich es klingt, hielt man die Auffindung
einiger Samenflecke (sperma) am Fussboden seines Zimmers für äusserst
wichtig, trotzdem man von Cosetti wusste, dass er ein Anafrodisiacus
sei — vorzeitig gealtert und unfähig, Sperroatozoen zu erzeugen;
ausserdem bewohnte zur selben Zeit noch ein kräftiger Soldat dasselbe
Gemach. —
Noch erfolgloser und hinfälliger erscheinen alle diese wichtigen
Verdachtsgründe durch die psychologisch -anthropologische Unter-
suchung des Angeklagten, besser gesagt, des verleumdeten Cosetti
Dieser, von Profession Kutscher, war ohne jedwede erbliche Be-
lastung^ denn sowohl seine Grosseltern väterlicher- und mütterlicher-
seits, als auch seine Eltern starben im vorgerücktesten Alter und zwar
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324
XVI. LoMimofo und Bonelli
mit 90 und 99 Jahren, ohne nervöse Anomalien, verbrecherische
Neigungen aufzuweisen, oder gar Verbrechen begangen zu haben.
Cosetti war ein nur massiger Trinker und ausser einen Lungen-
emphysem und einem Tripper körperlich normal.
Er war von ruhigem, heiterem Aussehen, hatte stets ein wohl-
wollendes Lächeln auf den Lippen und eine ganz eigene Gutmütig-
keit im Blick, daher ein Aussehen, das ihn jedem sich Nähernden
sympathisch machte. Das Haupthaar ist frühzeitig ergraut; er weist,
ausser stärkerer Entwicklung der Unterkieferwinkel, die seinem Ge-
sichte die Form eines Fünfeckes gaben, keine weiteren Degenerations-
zeichen auf; 1.70 ni hoch, von entsprechendem Körpergewicht — 72 kg
— bietet er keine Schädelanomalien dar.
Thatsächlich ergab die Schädelmessung mittlere Capacität —
grösste Circumferenz 545; Schädel capacität 1531; Schädelindex 94 —
ausgesprochener Kurzschädel, den Piemontesen eigen; kleinster Stirn-
abstand 125, Jochabstand 134, Gesichtsindex 44. — Ebenso regel-
mässig sind die Functionen.
So zeigt er thatsächlich in den verschiedenen Empfindungsquali-
täten keine Abweichung; die taktile Empfindlichkeit ergab, mit dem
Estesismesser von Weber geraessen, 3 mm links, 2.5 rechts; die all-
gemeine, mit dem Schlitten von Dubois-Rey niond gemessen, 85
rechts, 78 links; die Schmerzempfindung 55 rechts, 45 links; ohne
unempfindliche Bezirke und ohne Abweichung vom Normalen.
Auch die Urinanalyse ergab nicht die Resultate, welche wir bei
geborenen Verbrechern zu finden gewohnt sind; das speeifische Ge-
wicht betrug 1021; die Erdpbospbate verhielten sich zu den Alkali-
phosphaten wie 1 .28 : 3.0. Die Sehnenreflexe verhältnismässig schwach,
die Hautreflexe spärlich, die Hodenreflexe verschwunden. Es war
kein Tremor vorhanden.
Das nicht sehr eingeschränkte Gesichtsfeld ergab einige Sko-
tome, welche sicherlich dem Missbrauche von Alkohol zuzu-
schreiben sind.
Psychologisch erscheint er uns als ein Mann von mittlerer Intelli-
genz, sogar ein wenig darunter, ruhig und ehrerbietig bis zur Unter-
thänigkeit ; absolut unfähig, irgend welche Initiative zu ergreifen, neigte
er nicht im Geringsten zur Streitsucht, weshalb er von seinen Genossen
des Oefteren geneckt wurde.
Stets verwies er sich als ein guter Bruder und Sohn, war bäuer-
lich unbeholfen, furchtsam, und gerieth bei den geringsten Vorwürfen
seines Brotgebers wie ein Kind in Verlegenheit. (Siehe elektrische
Algometrie von Ixmibroso 18S0).
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Ein Fall schwerster Beschuldigung eines Unschuldigen.
32b
Er nahm grössere Mengen Wein zu sich, vermied es jedoch,
Branntwein zu trinken.
Frühzeitig, wie alle starken Weintrinker, verlor er den Geschlechts-
trieb, was ihn vielen Hänseleien seiner Kameraden aussetzte; doch
auch schon früher konnte er ohne vorhergegangene längere Vorbe-
reitungen geschlechtlich nicht viel leisten ; früher ein Mann von kühler
Veranlagung, frühzeitig Anafrodisiacus geworden, gehörte er trotzdem
nicht zu jenen, welche sich der langen Liebesentbehrungen wegen
kurzen Excessen oder gar perversen Neigungen hingeben.
Bis zum Geize sparsam, beklagte er sich im Kerker zumeist nur
über den Verdienstentgang. Seinem Handwerke, welchem er mit Eifer
nachging, blieb er stets treu, wechselte es nie, wie es bei echten Ver-
brechernaturen der Brauch ist.
Wie es scheint, suchte man ihm während seiner Haft mit nicht
ganz korrekten Mitteln ein Geständniss zu erpressen, jedoch vergebens.
So oft ihm im Kerker unsererseits sein vermeintliches Verbrechen
vorgehalten wurde, das viele in Zweifel zogen, leugnete er — aber
ruhig, ohne heuchlerische Unterwürfigkeit und ohne excessiven Wider-
spruch.
„Wie kann man mir eine solche Schuld zur Last legen, der ich
von meinen Genossen sogar geneckt wurde, weil ich niemals ein Weib
anrühre", pflegte er zu sagen.
Und als man ihm vorwarf, dass er in Widersprüche gerathe, die
jedoch geringfügig waren (so z. B. sagte er einmal, dass er eines
bestimmten Tages im Laden des Opfers gewesen wäre — ein anderes
Mal aber wieder, dass das nicht der Fall gewesen sei — ) gab er
zur Antwort: „Sie, meine Herren, haben ein vorzügliches Gedächtniss;
ich aber bin ein armer Mann von schwachem Erinnerungsvermögen,
so dass Sie mich oft in Verlegenheit finden werden, weil ich diesen
Sachen, denen ich keinen Werth beimaass, nicht Rechnung trug, und
darüber keine Aufzeichnungen machte".
Nach einigen Monaten begannen in den letzten Tagen des März
die Seelenqualen und der beständige Aufenthalt in der Gefängnisszelle
ihr Zerstörungswerk. Cosetti zeigte sich sehr unruhig, schlaflos, durch
die Zellenhaft bedrückt, und äusserte, dieselbe würde ihm sicherlich
eine Lungenentzündung zuziehen. Darauf folgten schwere Träume,
später ein maniakalischer Anfall, bei welchem sich Cosetti die Kleider
vom Leibe riss. In dem Wahne glaubte er die Pferde des Marquis
in Begleitung seines Herrn in einen Abgrund gelenkt zu haben. Auch
sah er sich zum Tode verurtheilt, wähnte in den Gefängnisswachen
seine Henker und zerbrach hierbei die ganze Kerkereinrichtung.
Archiv für Kriaioafcnthropolotfe. XI. 22
326
XVI. Lombroso und Bonelli
Später in Gesellschaft Anderer in einem grösseren Zimmer unter-
gebracht und mit Opium behandelt, beobachtete man schon nach zwei
Tagen nur noch Hallucinationen , meistens nur während der Nacht
und eine merkliche Zerstreutheit bei ihm.
Als man ihn schliesslich wegen Mangel an Beweis aus der Haft
Hess, traten bei ihm des Morgens Schwindelanfälle auf; auch war
eine theilweise Ideenverwirrung, Schwierigkeit im Gedankenausdruck
und eine enorme Kräfteabnahme zu bemerken, so dass er ganz ent-
muthigt ausrief: „Nun bin ich ein todter Mann und gänzlich zu Grunde
gerichtet !u Als Beweis seiner ausserordentlich sanften Sinnesart diene
der Umstand, dass er weder gegen die Quästur, noch gegen die
Kerkerwachen irgendwelchen Groll hegte, obwohl er genügend Gründe
dazu haben mochte. Von den Kerkerwachen, von denen es bekannt
ist, dass sie sich in Zartheit und guter Behandlung nicht gerade her-
vorthun, pflegte er zu sagen: „Sie haben mich wie einen Sohn be-
handelt".
Diese anthropologische, biologische und psychische, auf das ge-
naueste durchgeführte Untersuchung würde an und für sich genügen,
um Cosetti von dem Verdachte eines erblich belasteten Verbrechers,
d. i. eines Individuums, das aus reiner sadistischer Wollust im Stande
gewesen wäre, ein kleines Mädchen zu ermorden, freizusprechen. Doch
wollen wir trotz alledem der Sicherheit wegen den Beweis, den die
experimentalc Methode liefern konnte, beibringen.
Zu diesem Zwecke wurde dem Cosetti unter Beihülfe des
Dr. A u d e n i n o der Patrici-Mosso 'sehe Handschuh angelegt und man
nahm an demselben einige idrosphygmographische Untersuchungen vor.
Beim Rechnen konnte eine leichte Herabsetzung des Blutdruckes con-
statirt werden. Dagegen, bei Vorweisung von Schädeln, Portraits und
Abbildungen von Gesichtern, auch solchen von Kindern in bereits
verwestem Zustande, die ungezählte Wunden aufwiesen (Lessers
Atlas), konnten keine Blutdruckschwankungen ermittelt werden. Auch
beim Anblick des Bildnisses des Opfers Zucca blieb die Blutdruck-
curve normal. Nur der Anblick eines mit einer Radierklinge mon-
tirten Federmessers ergab eine vier oder fünf Pulsschläge andauernde,
leichte Depression.
All dies genügt, um die Unfähigkeit Cosetti's, einen Mord begehen
zu können, nachzuweisen und seine vollständige Unschuld an den
Tag zu fördern.
Dieser erscheint eines Verbrechens beschuldigt, das nur Sadisten,
die degenerirtesten Irren (Vacher, Verzegni u. s. w.), die vertiertesten
Verbreeher und jene, welche auf der höchsten Sprosse der Stufenleiter
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Kriminelle Suggeetiomrung an einem schwachsinnigen Alkoholiker. 327
des Verbrecherthuma stehen und in sich die meisten psychischen und
physischen Merkzeichen vereinen, begehen können. Daraus ist ersicht-
lich, dass die Kriminalanthropologie, wenn sie einerseits zur Entdeckung
des Verbrechers führt, auch andererseits zur Entlastung des Unschul-
digen dienen kann. Aus alledem ergiebt sich die tbatsftch liehe Folge-
rung, von welch' ausserordentlicher Wichtigkeit die genauesten Unter-
suchungen der intimsten Seelen Vorgänge, wie jene durch den Sphyg-
mographion von Mosso, sind.
Von welch' eminenter Bedeutung diese positiven und streng wissen-
schaftlichen Untersuchungen — sei es nun das genaue Studium des
Stoffwechsels, welcher in unserem Falle nichts Abnormales zeigt, sei
es das Studium der Sensibilität, der Uranionietrie, sowie auch Physio-
gnomik, gegenüber den polizeilichen, wenn auch noch so genauen
Nachforschungen (wie z. B. die Schwängerung eines Weibes u. s. w.)
— sind, bleibt für Jedermann ersichtlich. Letztere sind gegen die
durch die Kriminalanthropologie riesenhaft zu Tage geförderten Be-
weise geradezu kleinlich zu nennen.
Angenommen, dass auch diese Untersuchungen an und für sich
nicht genügen, der Prüfung des intimen und vollständigen Lebens-
wandels eines Individuums durchzuführen, so ergänzen sie sich so
vollkommen, dass ein Zweifel unzulässig erscheint
Demnach erscheint es uns ein Verbrechen, in all den Fällen, wo
ein berechtigter Zweifel auftaucht, den obgenannten wissenschaftlichen
Untersuchungen nicht Rechnung tragen zu wollen.
Kriminelle Snggestionirung an einem schwachsinnigen
Alkoholiker.
Von
Prof. C. LombroBO und Dr. A. Bonelli.
1. Am 1. März 1901 bemerkte Lucia Tassino, welche zur Brunnen-
stube des Nachbars Tissore Wasser schöpfen ging, nahe bei einem
Hause, dem Tissore gehörig, dass vom Brunnen zu diesem auf eine
Distanz von 150 m der ganze Boden mit Blutgerinsel und Blutspuren
bedeckt war. Am folgenden Tage bemerkte die obgenannte Frau in
Gesellschaft ihrer Nachbarin R., dass die erwähnton Blutspuren eine
dunklere Färbung angenommen hatten. Da sie vermutheten, dass
Jemand, um das Wasser zu verunreinigen, getödtete Thiere in den
Brunnen geworfen habe, suchten die beiden mit einem gewissen Bocca
und seinem Knechte, mit den nöthigen Geräthsehaften versehen, im
Brunnen nach und zogen eine menschliche Leiche hervor, welche nach
22 .
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328
XVI. Lombroso und Bonelli
den in ihrer Tasche vorgefundenen Papieren als die eines gewissen
Ferren Giovanni von Montanaro agnoscirt wurde.
Man überführte den Leichnam in das Haus der Tissore, wobei
der bei der Auffindung und Uebertragung anwesende Ortsvorsteber
in demselben noch zahlreichere und frischere Blutspuren, als am Wege
zum Brunnen vorfand. Der bei der Leiche als Wache zurückgelassene
Carabiniere Tontanini fand während der Nacht an einem Kabeltau
neben blutgetränktem Heu ein braunes Haar, welches, als dem Opfer
gehörig, erkannt wurde.
Als man die Nachbarn befragte, wann sie die beiden Brüder
Tissore zum letzten Male gesehen hätten, gaben sie an, die Genannten
wären am 28. Februar zurückgekehrt; man sah zuerst Giovanni in
Begleitung eines Fremden durch's Fenster einsteigen, denen eine Stunde
nachher Giuseppe folgte.
Die Tassino, welche nicht mit Sicherheit angeben konnte, ob die
Blutspuren von vorhergegangenen Tagen herrührten, da sie diesen
Weg vor dem angeführten 1. März nicht zurückgelegt hatte, glaubte
dessen sicher zu sein, dass die Blutspuren an jenem Tage ihr sehr
frisch erschienen.
Die am 4. März erfolgte Leichenschau ergab, dass der Tod vor
mehreren Tagen eingetreten Bei und mittels eines stumpfen Gegen-
standes durch Schläge auf den Hinterkopf und das Gesicht und einen
»Schlag auf das Brustbein, welches inwendig gesprengt wurde, wobei
die Brusthöhle mit Blut gefüllt wurde, verursacht worden ist
Der I^eichnam war schon in leichter Verwesung begriffen; man
fand noch an der Nase frisches Blutgerinsel und ein wenig Todten-
starre war noch zurückgeblieben (Dr. Ereves). —
Die in der Gegend über Ferreri erfolgten Rechereben ergaben,
dass derselbe nach Flüssigmachung seiner Habe am 20. Febr. 600 Fr.
bei sich trug, mit denen er nach Amerika auszuwandern beabsichtigte;
im Bordell von Chivasso traf er mii Giuseppe Tissore zusammen;
nachdem die Beiden Freundschaft geschlossen, wurden sie am folgen-
den Tage, den 21. Februar, in einigen Wirthshäusern trinkend und
dann noch in einigen Molkereien zu später Stunde gesehen, wobei
sich Ferreri über den Gefährten beklagte, der ihn ohne Grund so weit
gelockt habe.
Am 22. sah man Tissore, dem es vorher an Geld gefehlt hatte,
so dass er genötbigt war, seinen Schwager um eine Lire anzugehen,
in Bordells Geld verschwenden und seine Schulden zahlen.
Weiters miethete er die Prostituirte Ada um 20 Lire, reiste mit
ihr nach Oorina und Casalborgone , bewirthete dieselbe in der ver-
i
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Kriminelle Suggestionirung an einem schwachsinnigen Alkoholiker. 329
seb wenderischsten Weise, schenkte ihr eine Puppe, und zahlte auch
fernstehenden Bekannten das Getränke.
Am Nachhauseweg lärmte er derart durch die Strassen von Chi-
vasso, dass er den Verdacht des Stadtriohters erregte, welcher in
diesem Falle Nachforschungen anordnete.
Da Tissore in kurzer Zeit das erbeutete Geld verprasst hatte und
den Verdacht, der auf ihm lastete, kannte, floh er nach Nizza, wo
am 7. März seine Verhaftung erfolgte; zwei Tage vorher, am 5. März,
schritt man zur Verhaftung seines Bruders, des 23jährigen Giovanni,
und zwar aus dem Grunde, weil der schlechte Leumund, die öffent-
liche Stimme und der Thatort des Verbrechens die beiden Brüder als
Thäter kennzeichnete.
Vor die Geschworenen gebracht, leugnete sowohl Giuseppe, als
auch Giovanni lange hartnäckig; endlich beim dritten Verhör am
20. August, einsehend, dass die Menge der Beweisgründe und Zeugen-
aussagen niederschmetternd waren, kündigte Giuseppe an, eine General-
beichte ablegen zu wollen.
Er gab an, dass der Mord an Ferreri durch die beiden Arbeiter
Martinengo und Boulan in seinem Brich (Brunnenstube) vollführt
wurde; sie hätten sich in seine ganze Baarschaft getheilt, nachdem
Ferreri getödtet und in den Brunnen geworfen worden war. Er selber
hätte dabei nichts anderes gethan als den Aufpasser gespielt und den
Anschlag vorbereitet
Die Idee wäre ihm von der Prostituirten Ada eingeflösst worden,
welche ihm raitgetheilt habe, sie hätte bei Ferreri eine Summe von
über 2500 Lire gesehen; sie habe beigefügt, dass im Falle er nicht
den Anschlag durchführe, Boulan und Martinengo dazu bereit wären.
„Ferren war", so sagte Giuseppe, „bei obgenannter Prostituirten,
ich rief ihn um 3 Uhr Nachmittags heraus und führte ihn, wie man
weiss, über die Abhänge; wir erwärmten uns bei Caramellino, tranken
bei Mattion und stiegen dann zur Brücke von Taiteria herab, wo
uns zwei TaglÖhner von Chivasso, Boulan und Martinengo, erwarteten.
Mit Boulan war ich erst seit Mittwoch bekannt, an welchem Tage
er mir durch Ferreri am Marktplatze vorgestellt wurde, worauf wir
auf einen Branntwein gingen.
Boulon traf mich am 21. in Begleitung des Ferreri, nahm mich
bei Seite und sagte: „Lasse ihn nicht entkommen .... wir müssen
ihn berauben .... und im Falle Du dazu nicht fähig bist, komme
ich und Martinengo zu Hülfe."
Darauf kamen wir überein, uns am Thatorte einzufinden. Wir
trafen uns um 1 Uhr Nachts, stiegen zur Brunnenstube herab; es war
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330
XVI. Lombroso und Bonelli
spät, ich öffnete die Thüre; Martinengo gab mir die Schwefelhölzer
um die Laterne anzuzünden — es war eine Stall laterne.
Wir traten ein und tranken noch zwei von den Taglöhnern mit-
gebrachte Flaschen Wein; dann verliess ich den Ort, um Wache zu
halten und sah, wie Boulan mit einem Schlage in den Rücken das
Opfer zu Boden streckte. Ich trat wieder ein, sah Ferren röchelnd
auf dem Boden liegen und sagte zu den Anwesenden: „man muss
nicht so grausam sein". Um ihm den Rest zu geben, ergriff Boulan
einen Knittel, der von mir aufgefunden wurde und führte einen furcht-
baren Hieb gegen den Kopf des Opfers, worauf Martinengo dem-
selben mit den Füssen auf den „Magen" sprang und ihm denselben
eindruckte.
Dann schüttelte er ihn bei den Füssen, um zu sehen, ob er wirk-
lich todt sei. Unterdessen nahm Boulan das Geld an sich, während-
dem ich an der Ecke des Hauses Niano aufpasste. Sodann holte ich
einen Sack, da aber dieser zu klein und ein anderer nicht aufzufinden
war, brachten wir Ferreri nicht hinein.
Nun kamen wir dahin überein, dem Ermordeten, den Sack mit
einem Steine beschwert, an die Füsse zu binden. Ich suchte einen
Stein, brachte ihn in den Sack und rollte Beides zum Brunnen;
während dessen wickelten die Beiden den blutigen Leichnam in den
eigenen Mantel, übertrugen ihn zum Brunnen und warfen ihn hinein.
Nach wenigen Augenblicken kehrten Martinengo und Boulan
auf die Tenne zurück, letzterer trug unter seinem Arm den Mantel;
beide gaben mir ein Zeichen, worauf ich mit eintrat
Martinengo beseitigte mit Heu die Blutflecken und deckte sie
mit Heu zu; auf einer Bank theilten wir das Geld: 1200 Lire in
Banknoten und zwar zu 100, zu 50, zu 25 und zu 10 Lire —
CO Lire in Silber und die Uhr. Letztere verlangte Martinengo, weil
er, wie er sagte, nie eine besessen habe; um sie zu erhalten, gab er
mir und Boulan 5 -Lire, worauf wir weggingen ; beim Kreuze trennten
wir uns. Die Beiden wendeten sich durch die Wälder gegen Chivasso:
ich, fast laufend, schlug die Richtung gegen die Strasse ein und
gelangte um 3 Uhr Morgens bei der Molkerei meiner Tante Ursula
Tissore- Ferro an; dieser Hess ich das Geld sehen und sagte, ich hätte
es gestohlen. Sie machte mir Vorwürfe. Darauf ging ich zur Mol-
kerei des Elia, Hess den Maulesel vor ein Wägelchen spannen, mich
nach Gassino bringen; ich gelangte von dort auf dem Wagen von
Gobetto nach Chivasso und trat des Abends bei Ada ein, die schon
von allem unterrichtet war; mit ihr habe ich das Geld des Ferreri
verprasst.
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Kriminelle Suggeationirung an einem schwachsinnigen Alkoholiker. 381
Boulan traf mich am 25. und sagte zu mir: „Du hast übel
daran gethan, mit jener Prostituirten Dein Geld zu verthun!" — —
Bei diesen Worten, als kämen sie aus dem Munde eines heiligen
Evangelisten, schlössen sich geräuschvoll, wie zu einer Belagerung,
die Thüren des mit Zuschauern gefüllten Gerichtssaales, um so der
Complicen habhaft zu werden. — Leider griff man aber fehl und
verhaftete irrthümlicher Weise den Bruder des Martinengo; kurz darauf
sah man den Irrthum' ein und musste denselben freigeben, so dass
er schon am nächstfolgenden Tage wiederum ruhig in seinem eigenen
Bette schlafen konnte.
Nach Wiederaufnahme des Processes fuhr Tissore fort, seinen
Bruder zu entlasten und mit noch grösseren Details seine drei vor-
genannten Complicen zu beschuldigen.
Ada und Boulan leugneten hartnäckig ebenso, wie sie es auch
im Mai 1902 beim Verhöre vor den Geschworenen thaten.
2. Martinengo, genannt Marghi, 35 Jahre alt, Taglöhner, der
keine andere Vorbestrafung als die eines Jagdfrevels aufzuweisen
hatte, dessen Vater und Grossmutter Alkoholisten waren und dessen
Mutter und Urgrossmutter an Neuritis gelitten hatten, leugnete An-
fangs standhaft, indem er behauptete, besagte Nacht in seinem Hause
verbracht zu haben.
Im vierten Verhöre jedoch, nach einmonatlicher Kerkerhaft, mit
Tissore confrontirt, der in ihn drang, dass er gestehen möge, sagte
er: „Nun schiebt man alle Schuld auf mich, obwohl Du das Ganze
mit Boulan verbrochen hast und jetzt auf Andere wälzen willst. Es
mag sein, wie Du sagst, vielleicht bin ich dabei gewesen, nehmen
wir an, es wäre wahr".
Bei einem fünften Verhöre ohne Beisein des Tissore und dann
auch in den folgenden wiederholte er aufs Genaueste die von Tissore
erfundenen Beschuldigungen und fügte denselben Angaben über Stunden,
Daten und genaue Beschreibungen der Gegenstände bei. So giebt er
z.B. an, mit dem Taglöhner Boulan kurz nach Feierabend um 8 Uhr zu-
sammengetroffen zu sein, der zu ihm von einem Unternehmen sprach,
bei dem sich für den Durst etwas gewinnen Hesse. Darauf traf er
gegen 10 Uhr Abends an der Brücke von Taiteria mit dem Opfer
und Tissore zusammen. Boulan machte Miene, den Mord an Ort
und Stelle zu vollführen, aber Tissore erklärte sich damit nicht ein-
verstanden; so schritt man denn weiter und machte schliesslich den
Abstieg zur Brunnenstube des Tissore, wo man um Mitternacht ankam
und eine Flasche Wein trank.
Im Hause des Tissore eingetreten, zündete derselbe eine mit
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332
XVI. Lombroso und Bonelli
Draht umflochtene Laterne an, worauf man Ferren abermals zutrank;
nun führte Boulan einen Schlag gegen Ferren und warf ihn zu
Boden; dann drückte er ihm zu wiederholten Malen mit dem Knie
den Brustkorb ein, bis man ihn nur mehr röcheln hörte. Aus Er-
barmen brachte nun Tissore einen Stock aus Holz oder Eisen herbei,
und mit diesem gaben die Betheiligten dem Opfer den Eest Dann
brachten alle drei den -Ermordeten zum Brunnen, wo man ihm einen
Stein an die Füsse band und hinabwarf, ohne das Aufschlagen des
Körpers am Wasser zu hören. Nach vollbrachter That kehrte Mar-
tinengo allsogleich, ohne Uhr oder irgendwelche Entschädigung er-
halten zu haben, nach Hause zurück.
Letztere Behauptung steht im Widerspruch mit jener des Tissore,
welcher angiebt, ihm ein Drittel des Geraubten und noch obendrein
die Uhr gegeben zu haben.
Alle diese Behauptungen hielt Margin mit grosser Hartnäckigkeit
auch vor den Geschworenen aufrecht, und behauptete ausserdem,
Boulan unter den Andern gesehen zu haben ; Letzteren kenne er vom
Gasthause Tissani her.
Er beschrieb die Blutspuren, die sich im Zimmer befanden, die
er mit einer Handvoll Heu weggewischt zu haben angab und den
Tisch, neben welchem das Opfer zu Boden geworfen ward.
3) Wie kam man darauf, dass dies alles falsch sei?
Martinengo, der seinerzeit an Neuritis litt und sich an einem der
That vorhergegangenen Tage eine Fussverrenkung zugezogen hatte,
war seither gar nicht aus dem Hause gekommen. Boulan war einer
der besten Arbeiter von Chivasso, kräftig und unermüdlich.
Sein Alibi wurde von einer Gruppe von Personen nachgewiesen,
die Spielens halber in seinem Hause anwesend waren und als nähere
Details angaben, in den letzten Tagen des Oarneval einen Strauss
von Kunstblumen in den nänden von Boulan's Kindern gesehen zu
haben.
Die Unschuld Boulan's und Martinengo's wurde schliesslich auch
vor den Geschworenen durch den Bruder und Mitschuldigen des
Giovanni Tissore nachgewiesen, welcher ohne Widerspruch zu finden,
erklärte, dass der einzige Mörder des Ferren sein eigener Bruder sei,
der ihn am 21. im Schlafe mittels eines Hammers getödtet habe.
Er selbst half demselben am 28. in der Nacht den Leichnam zu
übertragen und in den Brunnen zu werfen, um die Entdeckung zu
verhüten.
Die Unschuld des Boulan wurde durch die Kriminalanthropologie
erwiesen; kein Verwandter desselben war geisteskrank oder Verbrecher
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Kriminelle Suggcstionirung an einem ach wachsinnigen Alkoholiker. 833
gewesen und bei keinem fand Alkoholmissbrauch statt Bonlan hat
das Aussehen eines gutmüthigen Menschen: breite Stirn, frühzeitigen
Kahlkopf, kleine Unterkieferknochen, schönen Mund; er ist ein ruhiger
Mensch und hat in seinem Leben nur eine Strafe abgebüsst, und
diese eines Vergehens halber, das dem Anthropologen nicht als solches
erscheint (er versetzte einem Oarabiniere eine Ohrfeige, in dem Glauben,
derselbe hätte seinen Vater misshandelt).
Boulan, ein tüchtiger Arbeiter, war nicht nur für seine Person
als Brotbficker tbätig, sondern vertrat auch abwesende und erkrankte
Gesellen. Selbst geliebt, liebte er Frau, Gefährten und Kinder zärt-
lich wieder.
4. Wie kann man sich den seltsamen Fall (Martinengo) erklären,
dass ein Unschuldiger sich selbst und andere ohne einen andern Be-
weggrund anklage, als um sich aburtheilen zu lassen?
Dies erscheint uns als ein so seltsames Problem, dass es in seiner
Eigenart kaum einen analogen Fall aufweist und nur th eil weise
durch Studium des Charakters des eigenartigen Selbstanklägers und
seines Verleumders erleuchtet werden kann.
Martinengo hat eine erdfahle Hautfarbe, ein mit frühzeitigen
Furchen bedecktes Gesicht, er ist 1,60 m hoch, Spannweite 1,70 m;
Plattschädel, Monocephale 145 Occ.
Im Urin finden sich keine pathologischen Bestandtheile, speci-
fisches Gewicht 1021, das Verhältniss der Phosphate 3:1 (normal),
Chloride 9,5Proc; Pupillenstarre, ungleiche Pupillen, Zunge und Lippen
nach rechts abweichend, Zittern der Hand, Astasie, Abasie, lebhafte
Patellarreflexe, Haut- und Hodenreflexe fehlen, Schreibstörung, die
auch in den sechs Monate alten Untersuchungsprotokollen ersichtlich
ist; Unsicherheit, Trägheit, Fehlerhaftigkeit im Ausdruck, Bradifasie,
Dysartrie, vollkommene Schmerz- und Tastunempfindlichkeit, so dass
es unmöglich ist, bei ihm die Tast- und Schmerzempfindung zu messen,
während er behauptet, dass ihm ein in die Achselhöhlen angelegter
Thermometer ein unerträgliches Brennen verursache; auf seinen Lippen
erscheint ein immerwährendes Lächeln, auch dann, wenn ihm Vor-
würfe gemacht werden, oder wenn in ihm die Idee schmerzhafter
Gefühle in den Gelenken und in der Magengrube künstlich hervor-
gerufen wird; Martinengo bietet einen seltsamen Fall krankhaften
Wohlbefindens dar, weshalb er seines Aufenthaltes im Kerker nicht
gewahr wird; in Gesellschaft Anderer gebracht, beklagt er sich und
behauptet, sich in der Einzelzelle sehr gut zu befinden, in welcher
er sich durch lange Stunden mit einem Buche in der Hand zu be-
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334 XVI. LoMBHoao und Boneijj
schäftigen glaubt, in der That aber vermag er irgendwelche Auskunft
Uber den Inhalt nicht zu geben.
Von Zeit zu Zeit wird er von Hallucinationen befallen, in welchen
er Schatten und dergleichen sieht; des Abends stellt sich bei ihm
Geistesverwirrung ein, in welcher er in das Bett und wieder aus dem-
selben springt und die zwei Bettdecken für 10 bis 12 zählt; öfters
wird er von langandauernden choreatischen Anfällen heimgesucht,
worauf er in tiefen Schlaf sinkt
Er beharrt, wie bereits erwähnt, auf den genannten Aussagen;
als eines Tages vor den Geschworenen von der möglichen Mittäter-
schaft des Giovanni Tissore die Rede war, beschuldigte er ohne Weiteres,
so wie die zwei Anderen auch diesen der That; und als Giovanni vor
den Geschworenen kurzweg erklärte, dass nur er mit seinem Bruder
den Leichnam übertragen habe, sagte Martinengo: „Ich weiss, was
ich weiss; vielleicht habe ich zu Hause geschlafen, vielleicht war ich
gar nicht dabei". . . . Und zu mir gewendet: „Vielleicht bin ich allein
zur Brunnenstube herabgestiegen, aber Weiteres weiss ich nicht"
Ein Rechtsanwalt fragte ihn: „War ich auch bei der Brunnen-
stube des Tissore?" Und er antwortete mit seinem schläfrigen Lächeln:
„Ich glaube ja, aber es war dunkel".
In jenem durch Alkoholmissbrauch kindlich gewordenen Sinn
prägten sich alle vom Untersuchungsrichter ohne Absicht hervorge-
rufenen Eindrücke, sowie die vom vermeintlichen Mitschuldigen aus-
gehenden, als auch die von den Kerkerwachen hervorgerufenen, wie
in Wachs ein, — und einmal suggestionirt durch jene phantastische
Pseudologik, die Geistesschwachen eigen ist, versah er seine Erfin-
dungen mit den kleinsten Details, wie z. B. die Behauptung seiner
Anwesenheit bei dem Morde, auf der er hartnäckig bestand, als ob
diese Aussage wahr wäre, doch nicht derart, dass ein geübter Unter-
suchungsrichter bei den vielen Widersprüchen den Mangel an Erinne-
rungsvermögen nicht bemerkt haben könnte.
Als man ihm vor den Geschworenen ein Paar in einem Loche
aufgefundener Hosen vorwies, von denen behauptet wurde, dass sie
Boulan?s Eigenthum wären, gab er auf Befragen, was Boulan trug,
als er den Hügel herabstieg, an, Letzterer hätte in einem Bündel ein
Paar Hosen mitgebracht, später aber behauptete er, er wisse nicht,
was der Inhalt des Bündels gewesen wäre').
V) Auch der Richter, von der Schuld des Angeklagten eingenommen, be-
merkte nicht nur die Geistesschwäche und die Sinnesverwirrung des Martinen^»
nicht, sondern zog auch die Schrift8t<uung, die in den Unterschriften der Unter-
suchung&protokolle ersichtlich war, mit der gleichzeitig auftretenden Dysartrie
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Kriminelle Suggestionirung au einem schwachsinnigen Alkoholiker. 335
Als man an Martinengo die Frage stellte, welche Grösse und
Körperbeschaffenheit Ferren hatte, antwortete er in seiner gewöhn-
lichen stockenden Weise, er wäre gut gebaut, vier Finger kleiner ge-
wesen als er (also unter der Mittelgrösse), währenddessen bekannt
war, dass Ferren von hoher Statur gewesen ist, und fügte bei, er
wäre eher dick gewesen. In noch andere Widersprüche verwickelte
er sich vor den Geschworenen; so gab er z, B. an: „Als der Ermor-
dete beim Brunnen niedergelegt wurde, banden wir ihm einen andert-
halb Spannen langen und eine Spanne breiten Stein an die Beineu
(.wogegen in der That der Stein viel umfangreicher war).
Am folgenden Tage meinte er sich nicht erinnern zu können, ob
man dem Todten einen Stein an die Füsse gebunden habe und fügte
bei, der Brunnen wäre offen gewesen (er ist aber gedeckt) und hätte
Wasser enthalten, obwohl er vorher behauptet hatte, er wäre trocken
gewesen. —
Bei allen Verhören beharrte Martinengo darauf, keinen Kreuzer
vom Gelde des Ferren erhalten zu haben; dagegen gestand er im
Kerker einer Wache, solches in einem Loche des Magazins, wo er
arbeitete, versteckt zu halten.
Als darauf die genaueste Nachsuchung gehalten wurde, fand man
weder besagtes Geld, noch das bewusste Loch vor, weshalb wir ruhig
annehmen können, die Worte Martinengo's wären das Resultat der
Suggestion des Polizeisoldaten Ladista.
Alles dies, verglichen mit dem nicht widerlegten Alibi des Marti-
nengo und Boulan, mit Bezug auf ihren unbescholtenen Lebenswandel,
der auch in hervorragender Weise durch die anthropologische Unter-
suchung erwiesen wurde, führt zum sicheren Nachweis, dass die
Aussagen dieWirkung der Suggestion Anderer sind und
der Autosuggestion zugeschrieben werden müssen.
Als man ihn aus dem Kerker entliess, Uberzeugte ich mich selbst
von seiner grossen Suggestionsfähigkeit; um diese zu erproben, sug-
gestionirte ich ihm im Kerker, er befände sich im Gasthofe „zur Sonne."
Damals schien es, er wäre dieser Suggestion nicht zugänglich,
da er mich verneinend angrinste, so wie es auch schien, dass er den
Schmerz des elektrischen Stromes nicht empfand. Als er nach zwei
Monaten vollkommen geistesverwirrt war, behauptete er, im Gasthaus
„zur Sonne" gewesen zu sein, wo ihn Zauberer mit glühendem Eisen
nicht in Betracht, weshalb er keine Untersuchung des abnormalen Geisteszustandes
des Angeklagten anordnete. Diese Prüfung wurde erst wenige Tage vor den
Plaidoyers durch den scharfsinnigen Advocaten Poddigne, den Vertheidiger des
Angeklagten, beantragt.
33(>
XVI. Lombroso und Bonelli
(phantastische Pseudologik) den Bauch, die Augen und Hände durch-
bohrt hätten. Eine solche Suggestion kann nur durch die Leetüre
eines Buches, oder durch ein Gespräch hervorgerufen werden, wie in
jenem Mädchen, das den Bürgermeister von Graz der Schändung
anklagte, nachdem sie einen solchen Fall vorlesen hörte. Eine der-
artige Suggestion wird um so intensiver, wenn man, wie in unserem
Falle, die Kerkerhaft, dann die ruhige, aber doch strenge Stimme des
Richters und schlimmer noch die Einflüsterungen der Kerkerwachen
in Rechnung zieht.
Im Allgemeinen übt an und für sich ein jeder, mit einer grosseren
Autorität Ausgestatteter auf die meisten einen beherrschenden Einfluß,
umsomebr auf die Geistesschwachen, und gar, wie in unserm Falle,
auf ein durch übermässigen Alkoholmissbrauch degenerirtes Indi-
viduum aus.
Es ist bekannt, dass die furchtbare Anklage gegen die Juden von
Tisza-Eszlär von einem jüdischen Knaben ausging, der vorerst von
einem ungarischen Kommissär durch Peitschenhiebe zu Vorbringunp
der Anklage gezwungen, später, von den gemachten Aussagen über-
zeugt, dieselben mit genauesten Details solange aufrecht hielt, das*
er im Stande war, Richter und Geschworene die längste Zeit hinters
Licht zu führen.
Viele, schreibt Berti Hon (Congres dJ Anthropologie criminelle 1896
sind solcher Suggestion verleumderischer Aussagen auch ohne Hyp-
nose fähig.
Ottolenghi fand dieses Phänomen zumeist bei Schwachsinnigen
und Blöden, weil sie an moralischem Defect leiden (La Suggestione
S. 297 Torino 1900) und Sullivan mehr bei Paralytikern.
5. Die Grausamkeit des Tissore, der eine so blutige That ans
eigener Initiative begangen hatte, und dann in so kurzer Zeit eine
bedeutende Summe Geldes verschleuderte, weiters die Hartnäckigkeit
und Beharrlichkeit, mit welcher er fortfuhr, drei Unschuldige so schwer
zu belasten, welche Handlungsweise zu seiner eigenen Entlastung
wohl nur wenig dienlich sein konnte, kann man nur dadurch erklaren,
dass er aus reinem Vergnügen am Verbrechen die schreckliche That
beging und daran Freude fand, seine Umgebung leiden zu sehen.
(In der That verleumdete er vor den Geschworenen sowohl Carabi-
niere, als auch Kerkerwachen).
Alle diese Charakterzüge, wie wir sie bei den erblich Belasteten
und pathologisch veranlagten Individuen bemerken, vereinigen sich
in Tissore zu einem vollkommenen Bilde des geborenen Verbrechers,
so dass der Hinweis auf die unwiderstehliche Macht der ererbten
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Kriminelle Suggestioninrog an einem schwachsinnigen Alkoholiker. 337
krankhaften Anlage genügt Wie aus der Abstammung und dem
Stammbaum ersichtlich ist, leitet Tissore sowohl von väterlicher als
auch von mütterlicher Seite seine Herkunft aus einer Familie ab, in
der unter verschiedenartigen Formen die nervöse Entartung überwiegt
Er hat väterlicherseits einen Vetter, Namens Bocca, welcher im Irren*
hause als Tobsüchtiger starb. Eine Cousine — Ursula Scagna —
starb ebenfalls im Irrenhause. Mütterlicherseits starb der verkrüppelte
Grossonkel Sprozio Carlo als Selbstmörder; ein anderer Vetter, Feiice
Dettoma war blödsinnig und ertrank; ein weiterer Vetter, Bocca, taub-
stumm, starb in der Anstalt; der Grossonkel, Carlo Sprozio, war Alko-
holiker und Müssiggänger. Eine Schwester war blödsinnig; die andere
floh aus dem Hause und sein Bruder war schon öfters vorbestraft
Giuseppe litt schon als Kind an nächtlichem Aufschrecken und
Somnambulismus; älter geworden, erhob er sich öfters nächtlicherweile
von seinem Lager, wandelte im Zimmer umher und hatte den Hang,
sich aus dem Fenster zu stürzen ; in einer Nacht rettete man ihn nur
mit knapper Noth, als er sich im nemde mit dem wiederholten Rufe,
der Schwarze stünde hinter ihm, aus dem Fenster stürzen wollte, so
dass er von seinen Verwandten mittelst einer Leiter vom untern Stocke
aus herabgeholt werden musste.
In der Schule erwies er sich mehr als ungestüm und menschen-
scheu; er mied jeden Verkehr mit Seinesgleichen, gerieth in grosse
Aufregung, wenn man ihn bei seinem Namen Tissore rief, und be-
harrte eigensinnig darauf, nicht so genannt werden zu wollen. Mit
10 Jahren wurde er von einem wuthkranken Hunde gebissen und
nachdem er in Turin die Pas teur 'sehe Impfmethode durchgemacht
hatte, gab man ihn einer Gastwirthin in Pflege. Nach wenigen Tagen
berichtete diese, der Knabe wäre in der Nacht von Krämpfen befallen
worden, wobei er mit den Zähnen fletschte, Tags darauf grosse Nieder-
geschlagenheit zeigte und jedwede Nahrung verweigerte.
Der Knabe litt zeitweise an epileptischen Schwindelan fällen und
Kopfschmerzen; so wurde er z.B. mit 13 Jahren zu einem Bäcker in
die Lehre gethan, wo er einen Schwindelanfall erlitt, dabei fiel und
einen Arm brach.
Unruhig und unbeständig, versuchte er sich in manchem Hand-
werk: Brotbäcker, Tischler, Waldhüter, Landmann u. s. w.; er ermüdete
bald, arbeitete nur unbeständig, ohne feste Zeiteinteilung vertragen
zu können. Oeftere Male setzte er sich mit den übrigen Familien-
mitgliedern zum Mittagstisch, sprang plötzlich und unvermittelt auf,
verliess das Haus und kehrte, ohne eine Erklärung für solche Hand-
lungsweise abzugeben, zurück. Zu Hause zeigte er sich nicht sehr
338
XVI. Lombroso und Bonelli
liebevoll gegen die Mutter, noch weniger gegen den Vater; eine«
Tages sogar, als der Vater ein Paar Schuhe ausbesserte, verbot er
es diesem, und als sich derselbe solch' seltsamem Beginnen widersetzte,
erhob er die Hand, um ihn zu schlagen.
Mit zwanzig Jahren gerieth er mit einigen Genossen in Streit,
welche ihn mit einem Gartenmesser am Kopfe verwundeten, wobei
er nicht nur Verletzungen der t>ehaarten Kopfhaut, sondern auch
Schädelbeinbrüche davontrug. — Er war öftere Male wegen Diebstahl
und Beschimpfungen vorbestraft —
Giuseppe bietet ausser den vernarbten Schädelknochenbrficben
nur drei Anomalien dar: die carrarische Linie an der Hand, die Fistel-
stimme bei der Wiedergabe seiner erfundenen Possen und eine Asym-
metrie der linken Gesichtshälfte; da erstere aber im Vereine mit den
Schädelknochenbrüchen sehr in die Augen springend ist, erweist sie
sich als äusserst wichtig zum Nachweis des krankhaften moralischen
Empfindens eines Epileptikers, wovon die Scbwindelanfälle und die
darauffolgenden Krämpfe das erste Anzeichen waren. Dies erklärt
den Drang des Individuums, das Böse um des Bösen willen zu tbun.
die Wollust, in welcher er in juridischer Form an den drei Mitange-
klagten einen zweiten, nicht weniger grausamen Mord beging als den
ersten. Dieser moralische Defect unterstützt ihn und treibt ihn un-
widerstehlich an, durch Verleumdungen Advocaten und Sachverstän-
dige an sein Lügengewebe glauben zu machen.
Ein Bild seiner vollkommenen Sorglosigkeit kann man sieb
machen, wenn man bedenkt, dass er den Ermordeten, so wie es scheint,
durch 7 Tage in seiner Wohnung bei fast offenen Thüren liegen
Hess, sich zu allererst Vergnügungen hingab, statt zuvor für seine
eigene Sicherheit zu sorgen.
6. Viele Thatsachen, die bei Gericht unbeachtet blieben, wie z. B.
der Besitz der Uhr des Opfers in den Händen des Bruders Giovanni,
welche er bei Annäherung der Carabiniere in den Schnee geworfen
haben will, der Besitz des Mantels des Ermordeten, sein hartnäckiges
durch ein Jahr lang andauerndes Schweigen vor den Geschworenen,
beweisen seine Mitschuld.
Die Kriminalantbropologie zeichnet ihn seiner erblichen Be-
lastung wegen zum vollständigen Typus eines geborenen Verbrechers:
die frühzeitigen, zahlreichen und tiefen Furchen im Gesichte, die
Stenokrotaphie, die markanten Kinnbacken und sein frühzeitiger und
rückfälliger Hang zum Verbrechen.
Angenommen, dass man den Erzählungen der beiden Brüder
Glauben schenkte, erregt es immerhin Verwunderung, dass ein am
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Kriminelle Suggestionirung an einem schwachsinnigen Alkoholiker. 339
21. Ermordeter, der schon am Tage und Orte der That viel Blut
verloren hatte, noch am 28. auf die Distanz von 150 m viele Blut-
spuren hinterlassen konnte und zwar sowohl als Blutgerinsel, als auch
in Form von Flecken und Lachen. Auch bei der Autopsie wurde
noch eine grosse Menge Blutes, innerlich und äusserlich des Brust-
korbes vorgefunden.
Wie durch den Meteorologen Professor Balbi officiell festgestellt
wurde, war am 21. die Temperatur — 15°, und die nächsten vier
Tage — 3<>; der Brunnen hatte -f* 12°; am 3. und 4. März 4- 1°.
Auf die alte Erfahrung von Hewson gestützt, geht aus dem
Ganzen hervor, dass, wenn man das Blut vor dem Gerinnen gefrieren
läset, dasselbe beim Aufthauen wieder flüssig und roth wird und
dann in gewöhnlicher Weise gerinnt (Lezimi di Fisologia Vol. I,
S. 150); es kann sich daher unter solchen Umständen noch lange
nach dem Tode Blutgerinsel bilden.
Da es sich um die Angaben eines lügnerischen Diebes handelt,
ist es wahrscheinlicher, dass auch hier wiederum eine neuerliche Lü^c
vorliegt, wie auch kaum anzunehmen ist, dass der schwächliche und
feige Giuseppe den Mord allein vollführt und die ganze Summe des
geraubten Geldes verprasst hätte.
XVII.
Die Schreckreaction vor Gericht.
Von
Nervenarzt Dr. Diehl, Lübeck.
Unter Schreckreaction im Sinne der hier zu behandelnden Frage
verstehe ich den triebartigen Vollzug einer Handlung, die unmittelbar
unter der Einwirkung des Schrecks erfolgt und zugleich der intellektu-
ellen und ethischen Lage des Individuums nicht entspricht Dabei
wird dem so Handelnden die Inkongruenz zwischen der vollbrachten
That und seiner Auffassung vom Rechtthun fast im Augenblick des
Vollzuges bewusst, worauf sich raeist ein anhaltendes, quälendes Un-
lustgefühl geltend macht.
Wenn ein mächtiges Gefühl oder ein Affect, gleichviel ob freu-
diger oder trauriger Natur, iiu Menschen unvermittelt aufsteigt, tritt
als erstes eine plötzliche Hemmung im Ablauf der Vorstellungen ein.
Der ruhige Gedankengang, das folgerichtige Schliessen wird schroff
unterbrochen. Die Vorstellungskette reisst ab, wo der Zorn wild auf-
braust, wo der Jubel losbricht, wo die Leidenschaft keine Schranken
kennt, und der Schreck die Glieder lähmt. Für all die verschiedenen
Qualitäten des Affects gilt als erste, gemeinsame Wirkung dieser Riss
im Vorstellungsverlauf; erst nach diesem Vorgang macht sich die Ver-
schiedenheit der Wirkung geltend, je nach dem, ob ein Lust- oder
Unlustaffect einsetzte. Der frohen Wallung folgt ein Ansturm von
Vorstellungen, die wesentlich auf den freudigen Ton gestimmt sind,
und heitere, weit ausschauende Phantasiegebilde drängen in rascher
Folge heran. Die plötzliche Freude verklärt die Lebensauffassung
weit über die Grenzen hinaus, wo der Gegenstand der Freude über-
haupt Einfluss haben kann. Befindet sich das Gemeingefühl in froher
Lage, so erscheint auch das wirklich Unerquickliche in freundlicherem
Lichte. Anders beim Unlustaffect; da leuchten nicht bunte Vor-
stellungen in reicher Fülle auf. Die eine Vorstellung, welche den
Unlustaffect hervorrief, klebt im Bewusstsein gleichsam fest; sie be-
hält die Oberhand und duldet nur, dass ihr verwandte, trübe Vor-
uiqiu zedby Google i
Die SchreckreACtion vor Gericht.
341
Stellungen sieb angliedern. Treffend nennt Wundt dieses Phänomen
im Affectleben die Selbsterbaltung des Bewusstseina gegen
die Macht der Eindrücke. Die Nachwirkung eines starken Ge-
fühles empfinden wir als Stimmung. Wie sich die Tendenz zur
Trägheit im ersten Vorstellungsspiel nach der traurigen Affectwirkung
zeigte, so hat die Stimmung nach Unlustaffecten ebenfalls eine aus-
geprägte Neigung, dem Menschen beharrlich nachzugehen. Es liegt
nahe, in dieser Erscheinung ein zweckmässiges Walten der Natur zu
erblicken. Die nachdrückliche Mahnung, sich der Widerwärtigkeiten
im Leben zu erwehren, dem Schädlichen wachsamer auszuweichen,
wird stets ungleich werthvoller für die Erhaltung des Individuums sein
als der Antrieb zur einfachen heiteren Gestaltung des Lebens.
Wenn durch den Affect nun schon die Denkrichtung, die Stim-
mung u. s. w. in hohem Maasse gestört wird, so werden Handlungen
gewiss einer besonderen Beurtheilung zu unterziehen sein, sobald sie
unter der Macht eines starken auflodernden Gefühls, eines Affectes,
vollzogen sind. Diese Wahrheit hat die Gerichtspraxis im Allgemeinen
längst anerkannt, und die mildernden Umstände werden ihrer Forde-
rung zum Theil gerecht
Im Folgenden möchte ich auf eine ganz specielle Affectwirkung
eingehen, die bisher, wie mir scheint, nicht genügend berücksichtigt
war, und die gewiss nicht nur in vereinzelten Fällen zu ungerechter
Beurtheilung Anlass gegeben hat Um klarzustellen, was ich unter
Schreckreaction als Affecthandlung verstanden haben möchte, gehe
ch zur Besprechung von Fällen über, die sich ohne Weiteres bei
geistig normalen Menschen ereignen können.
Wegen Berufung auf einen hohen Posten bat sich Herr X. seinem
Vorgesetzten vorzustellen. [Dieses ist für seine ganze Zukunft von
entscheidender Bedeutung. Im Arbeitszimmer wartet er lange ver-
geblich. Die harte Geduldsprobe lässt Herrn X. nicht länger ruhen;
er wandert auf und nieder, betrachtet sich die Wanddecoration u. s. w.
Es fälllt der Blick auch auf das Bauchservice und der passionirten
Baucher interessirt im Moment die Qualität der Oigarren. Er nimmt,
ohne sich der Unschicklichkeit seines Thuns dabei recht bewusst zu
werden, eine aus dem Cigarrenbecher und untersucht eben auf Sumatra-
deckblatt — da öffnet sich die Thüre und der Vorgesetzte tritt ein.
Der wichtige Moment ist da. Mit dem Augenblick, wo die Thüre
geht, führt Herr X. zusammen; er ist ganz Beamter, correct zur
Stelle. Dass er nicht dabei ertappt werden darf, wie er seine Neu-
gierde an der Cigarre befriedigt, ist ihm nach seiner ganzen Auf-
fassung von Standeswürde und correctem Benehmen selbstverständ-
Arehlr fttr Krimtoalwithropiop«. XI. 23
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342 XVII. Diejil
lieb. Es erledigt sich die Sache für ihn so, dass er die Cigarre in
der Hand behalten kann, um sie unvermerkt in die Tasche gleiten
zu lassen. Ein Zurücklegen des in elementarer Reaction Genommenen
ist ausgeschlossen; die Situation macht Herrn X. zum Entwender
gegen seinen Willen. Er erlebte, wie ich's ausdrücken möchte, eine
Scbreckreaction.
Dem Arzt begegnet es nicht selten, dass eine seiner Bestimmungen
Tom Patienten vergessen wird. Ist der Arzt streng und sein Ver-
bältniss zum Kranken nicht zu vertraut, so erwächst aus solcher Ge-
legenheit für den Patienten leicht eine Situation, die eine grosse Dis-
position zu Schreckreactionen schafft Ein jüngst erlebtes Beispiel
gab mir den directen Anstoss zu dieser Arbeit.
Frau Dr. X. behandle ich wegen eines sehr schmerzhaften chro-
nischen Nervenleidens. Sie ist eine feingebildete, hochstehende Frau
ohne nervöse Reizbarkeit ohne Launenhaftigkeit Die einzelnen Be-
handlungsarten werden wochenweise angewandt, um dann für gewisse
Zeit durch andere ersetzt zu werden. Gegen die heftigen Schmerzen
wandte Patientin in mehreren Abschnitten mit gutem Erfolge Pyra-
midon an. Während einer elektrischen Sitzung fragte ich sie bei-
läufig: Nicht wahr, Sie haben das Pyramidon in der letzten Woche
nach Vorschrift genommen? „Jawohl, Herr Dr., so, wie Sie's be-
stimmt hatten." Diese Antwort kam so gehemmt und unfrei heraus,
mit solch verlegenem, suchendem Blick der Patientin, dass ich gleich
von ihrer Unrichtigkeit tiberzeugt war. Als ich die Frage eben ge-
stellt hatte, fiel mir bei, dass ich im Irrthum war; es war gar nicht
die Periode zum Gebrauch des Mittels. Die Patientin ist sehr ge-
willt, alle Verordnungen gewissenhaft durchzuführen. Bis dahin hatte
ich über keine Unterlassungssünde bei ihr zu klagen. Der Schreck
über die unvermuthete Frage und das sich aufdrängende Schuld-
gefühl Hess bei Frau Dr. X. gar nicht den Verdacht aufkommen,
dass ich mich geirrt hätte. Sie antwortete unüberlegt aus Notwehr,
die aus einem ganz gesunden Erhaltungstriebe entsprang. Wäre die
Frage nicht so unvermittelt an die Patientin herangetreten, so hätte
sich der Sachverhalt sicher klargestellt. Ich überging die Angelegen-
heit gleich, um nicht durch die Correctur meines eigenen Versehen*
die Dame auf ihre unwahre Angabe direct hinzuweisen. Für den
Rest des Zusammenseins hielt das unfreie, verlegene Benehmen der
Frau an; man merkte wohl, dass sie sich wegen der Lüge unglück-
lich fühlte. Als ich nach 3 Tagen wieder einsah, kam es zur
Aussprache. Frau Dr. X. erzählte gleich, dass sie die Unwahrheit
sagte, dass sie sich so sehr deshalb schäme; sie verstehe nicht, wie
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Die Schreckreaetion vor Gericht.
343
das kommen konnte. Sie habe sich in den Tagen damit gequält;
ihr Mann habe gerathen, mir die Sache auseinanderzusetzen. Frau
Dr. X. halte ich für unfähig, eine Unwahrheit dieser Art mit Vor-
bedacht vorzubringen.
In den vorstehenden Fällen war die Folge der durch den Schreck
modificirten Handlung belanglos, weil die Situation eine relativ ein-
fache war. Dass durch geringe Aenderungen in derselben ganz
andere Effecte unter dem gleichen psychischen Vorgange erzielt
werden können, ist einleuchtend. Als letztes Beispiel führe ich einen
Fall an, der zu einer gerichtlichen Entscheidung führte und in dem
ich als psychiatrischer Sachverständiger zu wirken hatte. Alle nicht
direct zur Sache hier gehörigen Umstände bei dem in mancher Rich-
tung interessanten Fall übergehe ich.
Die 32 jährige Bureauvorstehersfrau D. aus W. wohnte im glei-
chen Hause mit der Händlersfrau K., die ihrem auswärts arbeitenden
.Mann nachmittags den Kaffee zu bringen hatte. Während dieser
Stunde wurde ihr kleines Kind eingeschlossen und allein in der Woh-
nung zurückgelassen. Als es nun Pfingsten 1899 kränkelte, bat Frau
K. Frau D., während ihres Fortseins beim Kinde zu wachen. Das
that Frau D. bereitwillig und des öfteren. Mit Frauenneugier musterte
Frau D. die in der K.7schen Wohnung befindlichen Sachen. Eines
Tages machte sie sich mit Schuhen zu schaffen, die zum Verhandeln
in einer Kammer untergebracht waren. Dabei zog sie sich die ver-
schiedenen Paare an, um etwas Passendes für sich heraus zu finden.
Alle Paare waren für sie zu gross. Als sie sieb das letzte Paar an-
gezogen hatte, hörte sie plötzlich auf der Treppe Schritte. Man kam,
und sie hatte die fremden, ihr viel zu grossen Schuhe an, an deren
Entwendung sie keineswegs gedacht hatte. Sie scheute sich, ent-
deckt zu werden; denn sie hatte „doch mit deren (der Frau K.) Schuhen
nichts zu thun.tt In der Verlegenheit lief sie schnell aus dem Zimmer
in ihre Wohnung. Da packte sie nun die Angst wegen der aus-
geführten Schuhe, die sie doch zurückbringen musste und wollte.
Sie lauerte bis zum Abend an der Thüre, ob Frau K. nicht für kurze
Zeit die Wohnung verlasse ; dann hätte sie die Schuhe schnell zurück-
gesetzt Ihr Harren war vergeblich. Um 8 Uhr kam ihr Mann nach
Hause, der sie streng behandelte und dem sie aus Furcht vor schlimmen
Scenen nichts über den Vorgang sagen konnte. In ihrer Noth zog
sie die entwendeten Schuhe an, weil sie diese so am besten vor dem
Manne verstecken konnte. Sie fand keine Ruhe in der Nacht und
am nächsten Tage glückte es ihr nicht, das Entwendete zurück zu
bringen. Am Abend kam Frau K. zu Frau D. und stellte sie gleich
2a*
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344
XVII. DlKHl.
wegen des Diebstahls zur Rede. Frau D. bekannte ohne Lügen, und
es wurde Anzeige erstattet, da der Erklärung der D. kein Glauben
geschenkt werden konnte. Der Verdacht gegen Frau D. war durch
ein Vorkommniss verstärkt, das sich zu eben derselben Zeit aufklärte.
Im Februar 1898 nahm Frau D. einer Hausbewohnerin H. 6 silberne
Löffel aus einem Korbe. Ein Jahr später benutzte sie diese bei einem
Geburtstagskaffee, an dem Frau K. die schonen silbernen Löffel be-
wunderte. Nach längerer Zeit sah Frau K. bei Frau H. Löffel in
der gleichen Art und sagte ihr, dass sie bei Frau D. die gleichen
Löffel gesehen habe. Frau H. erzählte dann, dass von ihren 10 sil-
bernen Löffeln, 6 vor einem Jahr weggekommen seien, dass sie bisher
aber keinen Verdacht auf Frau D. hatte, Frau K. versicherte, dass
es nach Form und Grösse die gleichen Löffel sein müssten und die
Untersuchung ergab dann bald, dass Frau D. die Löffel bei Frau H.
weggenommen hatte. Nach diesem Erlebniss, welches in den Tagen
der Schuhentwendung aufgeklärt wurde, hatte Frau K. besonders
starken Verdacht auf Frau D., deren Entschuldigungs- und Erklärungs-
versuche nicht von ihr anerkannt wurden. Durch Nachforschungen
hat sich ergeben, dass sich die Entwendung der Schuhe so zugetragen
hat, wie Frau D. sie selbst beschrieb; sie ist mehrfach am Abend
und an dem Tage beobachtet worden, wie sie an der Thüre auf-
lauerte, um einen Moment zum Zurücktragen der Schuhe zu erhaschen.
Als Frau D. der beiden Entwendungen halber in Anklagezustand ver-
setzt war, verlangte der Mann Untersuchung auf ihren Geisteszustand;
seine Frau sei nicht normal gewesen, als sie die Löffel wegnahm.
Solche Handlung entspreche durchaus nicht ihrer Erziehung, ihrer
materiellen Lage, ihrer sonstigen Gewissenhaftigkeit Den Rahmen
der vorgezeichneten Aufgabe müsste ich um vieles fiberschreiten,
wollte ich auf die nähere Besprechung des Löffeldiebstahls eingehen.
Ich begnüge mich, zu berichten, dass trotz eifriger Erforschung der
Umstände und eingehender Untersuchung des Geisteszustandes nichts
zu finden war, was mir die Berechtigung gegeben hätte, im Gutachten
für die Zuerkennung der Woblthat des § 51 des StG.B. zu stimmen.
Für die Beurtheilung der zweiten Entwendung, der Schuhe, befand
ich mich in der gleichen Lage, obwohl mit grossem Widerstreben,
Wer gerichtliche Gutachten zu machen hat und sich seine Gut-
achtenthätigkeit erhalten will, weiss genau, wie sehr er sich dem zu
fügen hat, was gerichtlicherseits anerkannt und vereinbar ist. Der
Psychiater z. B. wird nicht nach einer psychologischen Analyse der
Verbrecherseele gefragt, sondern nur, ob der vorliegende Fall das
enthält, was im Gesetzesparagraphen ausgedrückt ist. Es wäre sehr
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Die Sdire< kreaction vor Gericht
345
andiplomatisch, wollte man sich auf dem Felde, wo Jurist und Arzt
sich einigen sollen, auf einen principiellen Standpunkt stellen. Wir
Aerzte fügen uns den richterlichen Vorlagen und müssen uns ge-
dulden, wenn Recht nicht so gesprochen wird, wie es uns nach
der psychologischen Analyse scheinen muss. Langsam, sehr langsam
findet die Rechtsprechung den Weg zu uns. Wir freuen uns, über-
haupt die Hand im Spiele haben zu dürfen und haben allen Grund,
vorsichtig von unserem Zugelassen werden Gebrauch zu machen, damit
das übergrosse Misstrauen gegen uns schwindet Wir wissen, dass
für den Juristen die psychologische Ausbildung einstens auf den
Studienplan gesetzt wird; erst dann haben wir zu erwarten, dass wir
verstanden werden und das mit ärztlichem Auge finden sollen, was
der Richter bereits vermuthet, und nicht wie jetzt, misstrauisch wittert.
Derartige Betrachtungen hatten mich zu leiten, als ich im Gutachten
nicht für die Anwendung des § 51 des St G.B. in Bezug auf den zweiten
Diebstahl eintrat Dass Frau D. zur Zeit der Handlung, als sie durch
die nahenden Schritte aufgeschreckt wurde, nicht die normale Hand-
lungsfähigkeit besass, ist nicht zweifelhaft ; sie befand sich aber auch
hier nicht in einem Zustande von speciell juristisch anerkannter Be-
wußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit, durch
welche ihre freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. Für den
im Sinne der Schreckreaction Handelnden fehlt die richterliche Zu-
stimmung der Unzurechnungsfähigkeit im Moment der Handlung;
für die Anerkennung derselben soll hier geworben werden. Trotz
des Schlusses des Gutachtens trat ich in der mündlichen Verhandlung
des Schwurgerichts in W. als Sachverständiger mündlich für die
Exculpation im zweiten Falle ein. Ich hatte nicht zu Richtern, son-
dern zu Menschen zu sprechen, die sich durch die Schilderung der
seelischen Verfassung im Moment der Schreckreaction zur Freispre-
chung bestimmen Hessen. Die Einmischung in die Rolle des Ver-
th ei d ige rs und die scheinbare Inconsequenz konnte ich mir jenes Mal
bewusst und reulos zu Schulden kommen lassen.'
Bei der Betrachtung der verschiedenen angeführten Beispiele er-
kennt man leicht, dass der Schreck die gleiche psychische Situation
schuf, eine Situation, die eine normale Handlungsfähigkeit aus-
schliesst Wie eingangs angeführt, ist durch den Schreckaffect die
Vorstellungskette jäh abgerissen; zur Bildung des Urtheils und der
Willensentschliessung steht nicht das normale Maass von bestimmen-
den Factoren zu Gebote. Der Vollzug der Handlungen erfolgt auf
Regungen hin, die unter ruhigen Verhältnissen keinen entscheidenden
Einflu8S haben könnten. Aus der eigenen Erfahrung wird jeder wohl
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346
XV II. DrEHL, Dio Schreckreaction vor Gericht.
die Beispiele ergänzen können, und es bedarf nur geringen Nach-
denkens, um zu erkennen, wie bald eine harmlose Situation durch
ein ungünstiges Zusammentreten von äusseren Umständen derart zu-
gespitzt werden kann, dass sie folgenschwer wird oder ein gericht-
liches Nachspiel hat Hätte Herr X. eine Rarität aus einer Münz-
sammlung statt einer Oigarre impulsiv verschwinden lassen, so wäre
seine Lage sehr verschärft worden. Darin lag für Frau D. kerne
Schuld, dass sie sich an der Rückgabe der Schuhe behindert sab,
weil sie wusste, dass ein offenes Aussprechen über die Schreckreac-
tion keinen Glauben finden würde — wegen des belastenden Vor-
falles mit den Löffeln. — Es ist einleuchtend, dass im Grunde die
Schreckreaction eine Affekthandlung ist; aber sie ist eine Affect-
handlung ganz besonderer Art, die noch nicht ihre officielle Bestäti-
gung gefunden bat. Einer solchen möchte ich hier das Wort reden.
Der Schreck bewirkt in solchem Fall nicht eine krankhafte Stö-
rung der Geistesthätigkeit, sondern eine normale Störung im Ablauf
der Seelenfunctionen , wodurch aber ebenfalls eine freie Willens-
bestimmung ausgeschlossen ist
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XVIII
Aus dem Institut für gerichtliche Medicin der Universität Leipzig.
Weiteres über die Identificirung von Schartenspuren.
Von
Prof. Dr. Kookel.
(Mit Tafel I, II.)
Das Bedürfniss nach Realien im Beweisverfahren und nach deren
sachgemässer Ausnützung ist ein mehr und mehr wachsendes. Das
geht nicht nur hervor aus der auch in Deutschland jetzt weit höheren
Bewerthung der gerichtlichen Medicin, sondern auch daraus, dass
anderen Zweigen der praktischen Kriminalistik, so besonders der
Photographie und der Chemie, eine steigende Beachtung zugewendet
wird. Auch in diesem Archiv ist mehrfach (Gross1), Paul2),
Schütze3), Lelever4)) darauf hingewiesen worden, wie wenig zu-
verlässig Zeugenaussagen im Vergleich zu objectiven Befunden sind,
und wie schwerwiegende Beweise selbst aus den scheinbar unbedeu-
tendsten objectiven Merkmalen nicht selten sich ergeben. Der Beweis-
werth derartiger Realien, die man als Spuren im weitesten Sinne
bezeichnen kann, geht sogar so weit, dass sie ganz allein, ohne
Unterstützung durch Zeugenaussagen, im Stande sind, eine einer
straftiaren Handlung verdächtige Person zu überführen bezw. zu
entlasten.
Die Verwerthung thatsächlicher Befunde im Beweisverfahren er-
fordert häufig die Zuziehung von Sachverständigen, denen es obliegt,
dem Richter die stumme Sprache der Objecte gewissermaassen zu ver-
1) Gross, Zur Bewoisfrage. Dieses Archiv. S.Bd. und Hamlb. f. Unter-
suchungsrichter. 3. Aufl.
2) Paul, Ein neues Verfahren zum Nachweis von Urkundenfälschungen.
Dieses Archiv. 5. Bd.
31 Schutze, Beitnlgc zur Lehre des Sachbeweises u. s. w. Dieses Arch. 9.Bd.
4) Lelewer, Beweisführung über die Umstände einer Schussabgabe u. s. w.
Dieses Archiv. 9. Bd.
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348
XVIII. Rockel
dolmetschen. Je weniger hierzu 'die subjectire Ansicht der Sachver-
ständigen erforderlich ist, um so grösser wird die Beweiskraft der
„Spuren" sein, besonders dann, wenn auf Grund anschaulicher, vom
Sachverständigen mit Hülfe geeigneter Methoden dargestellter Präparate
der Richter in der I^age ist, die Befunde zu controlliren und aus eigener
Anschauung auf ihren Werth zu prüfen.
Bei der hohen Bedeutung, die den verschiedenen Sorten von
„Spuren" zukommt, erscheint daher jede neue Mittheilung thatsäcb-
licher Beobachtungen gerechtfertigt, vor Allem, wenn dieselben in einer
gewissen Anzahl und, obwohl an sich gleichartig, doch unter wech-
selnden Bedingungen gemacht worden waren. Denn gerade unter
diesen Verhältnissen muss sich ergeben, ob die zur Klarstellung der
Befunde eingeschlagenen Verfahren allgemein anwendbar sind, sowie,
ob durch sie Beweismittel von hohem Werthe, an die die strengsten
Anforderungen gestellt werden können, zu Tage gefördert werden.
Von diesen Erwägungen ausgehend, möchte Verf. nicht unter-
lassen, nochmals auf die in einem früheren Bande dieses Archivs»)
behandelten Schartenspuren zurückzukommen, da sich im Laufe
der letzten Jahre mehrfach Gelegenheit bot, die bereits gewonnenen
Erfahrungen unter sehr verschiedenen, von den früheren abweichenden
äusseren Umständen anzuwenden, wobei sich die Noth wendigkeit
herausstellte, das Verfahren zu vervollkommnen und zu vertiefen.
Von den zur Beobachtung gelangten Fällen, sollen hier drei be-
sprochen werden, deren jeder in mehrfacher Hinsicht werthvolle und
praktisch wichtige Ergebnisse geliefert hat
I. A. war verdächtig, über hundert junge Birken, die an einem
mit Kies beworfenen Bahndämme standen, in der Nacht abgehauen,
gestohlen und als Pfingstmaien verkauft zu haben. Durch Zeugen-
aussagen wird festgestellt, dass A. am Abend vorher ein geliehenes
Beil geschliffen und dieses einige Tage später dem Eigenthümer zurück-
gesandt hat. A. behauptet, die Birken, die er in der Stadt verkaufte,
auf der Fahrt dahin von einem Unbekannten gekauft zu haben.
Die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ca. 4 Wochen nach
dem Diebstahl am Thatorte durch Absägen entnommenen Birken-
stümpfe zeigten, dass die meisten Bäumchen dicht über dem Boden
abgehackt worden waren. Nach sorgfältiger Säuberung der Stümpfe
mit Bürste und Pinsel wurden diejenigen von ihnen ausgesucht, an
denen gut ausgeprägte llackflächen sich fanden; letztere mussten zum
1) Rockel. Uebor die Darstellung der Spuren von Messerschartcu. Dieses
Archiv. 5. Bd.
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Weiteres über die Identificirang von Schartenspuren.
349
Tbeil durch Abtragen kleiner Stammtheile freigelegt werden. Die so
gewonnenen Objecte wurden in natürlicher Grösse bei seitlich einfal-
lendem Bogenlicht photographirt
Die auf den Hackflächen vorhandenen Schartenspuren (vgl.
Tafel I, auf der unter 3 — 8 einige der wichtigsten Hackflächen wieder-
gegeben sind) stellten sich bald als kaminartige Erhebungen, bald als
rinnenförmige Vertiefungen dar, je nachdem die Beilschneide das Holz
schräg mit oder schräg gegen die Faser durchtrennt hatte. Dem-
entsprechend erschienen dort, wo die Bäume nur angehauen worden
waren, die Schartenspuren auf der der Axe des Stammes näher ge-
legenen Fläche erhaben, auf der dazu gehörigen distalen Fläche da-
gegen vertieft.
Unter den Schartenspuren sprangen am meisten die mit a und e
bezeichneten in die Augen: a ein hoher, breiter Doppelkamm (bezw.
Doppelfurche) von 4,5 mm Breite, e eine drei- oder vierteilige Spur
ron 3,5 — 4 mm Breite. Zwischen beiden waren neben anderen feinen
noch einige gröbere Scbartenspuren ß, yy d vorhanden, von denen
ßt als die feinste, manchmal vermisst wurde. Die Spuren a — £ waren
auf einigen Hackflächen (z. B. 5 auf Taf. I) sämmtlich vorhanden,
während in der Mehrzahl nur die nach a (6, 7, 8 auf Taf. I) oder
die nach £ zu gelegenen Spuren (3, 4 auf Taf. I) vertreten waren.
Schon aus der Form der Schartenspuren, noch sicherer aber
aus ihrer Breite und ihren Abständen von einander ergab sich
mit Bestimmtheit, dass sie sämmtlich von ein und demselben
Beil herrührten.
Von besonderem Werthe war es nun, dass sich aus einigen der
Hackflächen, an denen entweder das nach a zu gelegene periphere
(6, 7, S auf Taf. 1), oder das jenseits £ befindliche, stielwärts gerichtete
Schneidenende (3, 4, auf Taf. I) zum Abdruck gekommen war, mit
völliger Sicherheit feststellen Iiess, wie lang die Schneide des
benützten Beiles war.
Die für diese Feststellung erforderlichen Zahlen wurden durch
directe Messung der Abstände der Schartenspuren erhalten; die
Verwerthbarkeit der so gewonnenen Maasse ist völlig zweifelsfrei,
da an Beil-Hiebflächen die Abstände der einzelnen Schartenspuren
mit den Abständen der bezüglichen Scharten selbst immer überein-
stimmen müssen. Denn beim Hacken wird nicht, wie beim Schnei-
den mit dem Messer, ausser dem Druck ein Zug ausgeübt, sondern
es wird die Schneide des Beiles stets senkrecht zu ihrem Längsver-
laufe in das Holz eingetrieben. Das ist ersichtlich aus den Hack-
flächen 4, 5, 7, 8 auf Taf. I, die an ihrer Basis Abdrücke langer
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350
XVIII. Kochel
Strecken der Beilschneide zeigen; gleichzeitig aber ergiebt sich aus
der schwach kreisförmigen Krümmung der Spuren auf Hackfläche 5
(Taf. I) mit Sicherheit, welche Spuren von dem Stielende, und welche
von dem peripheren Ende der Beilschneide herrühren müssen.
Addirt man die Abstände der Scbartenspuren und fügt die Brei-
ten der einzelnen, mit a — t bezeichneten Spuren hinzu, so ergiebt
sich als Schneidenlänge des benutzten Beiles 74—75,5 mm. Die
Schwankungen in den gewonnenen Zahlen sind einerseits dadurch
bedingt, dass völlig genaue Messungen bei der oft wenig scharfen
Begrenzung der Schartenspuren nicht möglich waren, hauptsächlich aber
dadurch, dass die Birkenstümpfe und mit ihnen die Hackflächen beim Ein-
trocknen einer verschieden starken Schrumpfung anheimgefallen waren.
Auch die Schneidenlänge des in Frage kommenden Beiles liess
sich nicht mit völliger Exactheit feststellen, da die beiden Enden der
Schneide etwas abgerundet waren: die Schneide mass ca. 75 mm,
war also, unter Berücksichtigung der genannten Fehler, die gleiche,
wie die desjenigen Beiles, von dem die an den Birken
befindlichen Hackflächen herrührten.
Das fragliche Beil zeigte die Spuren frischen Schleifens, doch
war nachdem die Schneide an mehreren Stellen stark deformirt wor-
den: sie war vielfach abgeplattet, nach beiden Seiten umgebogen,
schartig. Um diese verschiedenartigen Verunstaltungen der Schneide
zur Anschauung zu bringen, wurden mit der Beilschneide Gipsplatten
so lange geschabt, bis die ganze, leicht gebogene Schneide mit ihren
sämmtlichen Scharten zum Abdruck gekommen war. Es wurde hierzu
ein besonders construirter kleiner Apparat benutzt: auf einem Brett,
auf dem die zu schabende Gipsplatte befestigt war, war seitlich eine
eiserne Schiene angebracht, an der, wie an einem Lineal, das Beil
entlang geführt wurde.
Hierbei war es nöthig, mehrere solcher Platten bei verschiedener
Haltung des Beiles anzufertigen, um sowohl die Defecte der Schneide als
deren Umbiegungen nach der einen, wie nach der anderen Seite zur
Darstellung zu bringen. Abb. 1 und 2 auf Taf. I sind die bei seit-
licher Beleuchtung aufgenommenen Photogramme zweier derartiger
Platten, die, bei einer Neigung des Beiles von ca. 45° geschabt, die
auf beiden Seiten der Schneide befindlichen Verbiegungen und De-
fecte zur Anschauung bringen.
Unter den auf Platte 1 vorhandenen Spuren springt bei weitem
am deutlichsten die mit a bezeichnete hohe Doppel spur hervor, die
einer, auf der einen Seite des Beiles befindlichen, schon vor dem
Schleifen vorhanden gewesenen Doppelscharte entspricht.
Digitized by Google
Weiteres über die Identificirung von Schartenspuren.
Um unter den übrigen, sehr zahlreichen Scbartenspuren der Gips-
platten eine Orientirung zu ermöglichen, wurden die auf den Hack-
flächen vorhandenen Spuren auf die Gipsplatten je nach ihren Ab-
ständen yon einander und nach ihren Entfernungen von den beiden
Schneidenenden (vgl. die Abb. 3, 4, 6, 7, 8) eingezeichnet. Dass hier-
bei u. A. besonders Hackfläche 5 Auskunft darüber gab, welche
Spuren vom Stielende, und welche vom peripheren Ende der Beil-
schneide erzeugt worden waren, wurde bereits besprochen.
Bei diesem Verfahren ergab sich, dass die auf zahlreichen Hack-
flachen vorhandene grobe Doppelspur a sowohl rücksichtlich ihrer
Form und Breite t als auch rücksichtlich ihres Abstandes vom peri-
pheren Schneidenende völlig sich deckte mit der gleichartigen Spur
auf Gipsplatte 1. Auch für die mit ß — e bezeichneten Spuren der
Hackflächen fanden sich auf den Schabeplatten Analoga, unter denen
insbesondere ö auch durch die Zweitheilung (Platte 2) und e durch
die Drei- oder Viertheilung (Platte 1 und 2) den bezüglichen Spuren
der Hackflachen sich übereinstimmend erwiesen.
Wie die Vergleichung der Photogramme der Hack flächen mit
denen der Schabeplatten zeigt, Bind auf diesen, besonders gegen das
Stielende der Schneide hin, viel reichlichere Schartenspuren vorhanden,
als auf jenen. Ausserdem fehlt auf den Schabeplatten eine deutliche,
in Abb. 5 mit einem Pfeil markirte Spur zwischen- a und /?, die in-
dessen auf Abb. 6 und 8 nicht vorhanden ist. Ueberdies endlich
sind über e hinaus auf Abb. 5 nur feine, auf Abb. 3 und 4 dagegen
ausserdem mehrere grobe Spuren vertreten. Es ergiebt sich aus
diesen Befunden, dass die Beilschneide an einigen Stellen nicht nur
während des Ab hacken s der Bäume, sondern auch später Gestalts-
veränderungen erfahren hat, was nicht wunderbar ist, wenn man be-
rücksichtigt, dass die Birken auf Kiesboden standen und dicht über
dem Boden abgehackt wurden, sowie, dass der Beschuldigte seiner
Angabe gemäss die „gekauften" Birken mit dem [Beile behauen
hatte.
Trotz alledem waren mehrere charakteristische Scharten (a— e)
in der Beilschneide unverändert geblieben und Hessen mit vollster
Bestimmtheit erkennen, dass die Birken mit dem zur Unter-
suchung vorgelegten Beil, das der Angeklagte am
Abend vor dem Diebstahl geschliffen hatte, abgehackt
worden waren.
A. wurde zu 6 Monaten Gefängniss verurtheilt.
II. B. stand in dem dringenden Verdachte, einem Verwandten
während dessen Abwesenheit von Hause eine grössere Geldsumme
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362 XVIII. Rockel
aus der verschlossenen Kommode gestohlen zu haben. Von der
Platte der erbrochenen Kommode waren von dem Dieb mit einem
Messer mehrere grosse Spähne abgeschnitten worden, um den Riegel
des Schlosses freizulegen. Die abgeschnittenen Spähne sowie das
mit Schnittflachen versehene Stück der Kommodenplatte wurden nebst
zwei, dem Angeschuldigten gehörigen Taschenmessern dem Verfasser
zur Untersuchung tibergeben.
Die zu prüfenden Holzt heile, die in greller Seitenbeleuchtung
bei schwacher Vergrößerung (1,1 : 1) photographirt wurden (Taf. II,
Abb. 9, 10, II), wiesen an verschiedenen Stellen Schartenspuren
auf. Am deutlichsten traten zwei grobe, auf den Abb. 9, 10, U mit
a und (i bezeichnete Schartenspuren hervor, ausserdem waren noch
mehrere feine d, e> J vorhanden
Zur Darstellung der Scharten der dem Angeschuldigten gehö-
rigen beiden Messer wurden mit den vier Klingen derselben vier
verschiedene Gipsplatten geschabt; unter diesen wies allein die mit
der grossen Klinge des einen Messers erzeugte zwei grobe, nahe bei-
sammen liegende Schartenspuren (a und ß in Abb. 12, Taf. II) auf,
die den auf den Holzschnittfläcben vorhandenen groben Spuren zo
entsprechen schienen. Ueberdies waren auf der Gipsplatte mehrere
feine Schartenspuren vorhanden, die in Abb. 12 mit y — tj bezeichnet
sind. So weitgehend die rein morphologische Aehnlichkeit zwischen
den beiden groben Spuren a und ß auf der Gipsplatte und den Spu-
ren a und si auf den Holztheilen war, so konnte doch der sichere
Nachweis der Identität der Gipsplatten- und der Holz-Schartenspuren
nur an der Hand von Messungen erbracht werden.
Ilierbei durften naturgemäss die Abstände zwischen den Scharten-
spuren auf den Holzschnittflächen nicht, wie in Fall I, ohne Weitere?
mit den Abständen der Schartenspuren auf der Gipsplatte verglichen
werden. Denn die Abstände der Schartenspuren auf den Schabe-
platten stimmen stets genau mit den Abständen der Scharten selbst
überein, da beim Schaben der Gipsplatten die Messerklinge senkrecht
zu der Richtung steht, in welcher geschabt wird. Beim Ein-
und Durchschneiden von Holz dagegen bildet die Schnittrichtun?
mit der Messerschneide fast nie einen rechten, sondern ineist einen
mehr weniger spitzen Winkel, so dass die Spuren der Scharten auf
1) Leider war es dem Verfasser in Folge anderweiter Verfügung über die
Untersuchungsobjecte nicht möglich, von denselben besondere, für die Druck-
wiedergabe bestimmte photogiaphiscbc Aufnahmen anzufertigen; die Abbildungen
i>— U auf Taf. II geben daher die feinen Schartenspuren zum Theil nur wem.:
deutlich wieder.
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I
Weiteres über die Identificirung von Schartenspuren.
353
Messerschnittflächen in Holz immer etwas näher beisammen liegen
werden, als die Scharten selbst
Es war daher nöthig, aus den durch Messungen gewonnenen
Entfernungen der Schartenspuren zu berechnen, wie sich ihre Ab-
stände zu einander verhalten. Die an der Gipsplatte wie an
den Holzschnittflächen erhaltenen Zahlen waren dann mit einander
zu vergleichen.
Die Messungen wurden mit Hülfe eines, in halbe Millimeter ge-
seilten Maassstabes so ausgeführt, dass an den groben Schartenspuren
o und ß nicht die Mitte, sondern der eine oder andere Rand als
Ausgangspunkt gewählt wurde; waren die Schartenspuren auf den
Holzschnittflächen gekrümmt (wie bei 9 a), so wurden die Abstünde
der Parallel-Tangenten gemessen.
Um Weitschweifigkeiten zu vermeiden, sollen im Folgenden ledig*
lieh die bei 9 a, 10 und 11 ermittelten Maasse und Verhältnisszahlen
mit den bezüglichen, an der Gipsplatte erhaltenen Werthen in Parallele
gestellt werden; es sei jedoch hervorgehoben, dass die Ergebnisse
bei 9 b, c, d genau die gleichen waren.
Abstände der Scharten-
apureu in mm
Verhältnis»
ahlen
ß-y
y-i
aß'.ßy
ßy.yS
yS:Se
Schnittfläche am Kommoden-
theil, Abb. 9, bei a. . . .
3,0
3,0
1,0
1,0
1,0
3,0
1,0
Gipsschabeplatte, Abb. 12 . .
4,0
4,0
1,25
1,0
1,0
8,2
1,25
Abstände der
sparen in
Scharten-
mm
Verhältn
Jsazah
ten
a-ß
ß-y
r-»
9 — *
*-£
aß'.ßy
ßy.yS
yd:9t
Schnittfläche am Kommoden-
theil, Abb. 10 ....
2,5
i,s
1,0
1,0
4,0
1,4
1,8
1,0
0,25
Gipascbabeplatte, Abb. 12 .
4,0
2,5
1,25
1,0
5,0
1,6
2,0
1,25
0,2
Abstände der Scharten-
spuren in mm
Verhältnisszahlen
a-ß
ß-y
y—i
aß'.ßy
ßy y.
ya:fT}
Schnittfläche am Holzspahn,
Abb. 11
3,0
2,8
1,5
6,7
1,0$
1,87
0,22
Gipsschabeplatte, Abb. 12 . .
4,0
4,0
2,25-
10,5
1,0
1,8
0,22
354
XVIII. KOCKEL.
Bei der Vergleichung der Verhältnisszahlen, die durch Division
der einzelnen Spurenabstände auf der Gipsplatte (Abb. 12) erhalten
wurden, mit den Verhältnisszablen, die aus den Abständen der Scharten-
Spuren auf den Holztheilen berechnet wurden, war zu berücksichtigen,
dass die Messungen an den Holzschnittflächen nicht mit der gleichen
Genauigkeit ausführbar waren, wie an den Gipsplatten. Denn die
Spuren auf Holzschnittflächen sind stets weniger scharf begrenzt, als
die auf Gips-Schabeplatten, da beim Durchschneiden das Holz an den
Stellen, wo eine Scharte in der Schneide sich befindet, sich stets etwas
auffasert. Ein weiteres, die Messungen an den Holzschnittflächen er-
schwerendes Moment lag in dem vorliegenden Falle darin, dass die
Schartenspuren öfters verschiedene Krümmung (besonders in
Abb. 1 1) besas9en, ein Umstand, der dadurch bedingt war, dass beim
Schneiden mit dem Messer pendelnde Bewegungen ausgeführt wurden.
Unter Berücksichtigung dieser Thatsachen war die Abweichung
der bezüglichen Verhältnisszahlen von einander als eine unerhebliche
zu bezeichnen ; es musste als feststehend angesehen werden, dass die
Abstände der einzelnen Schartenspuren auf den Holzschnittfläcben
sich zu einander verhalten, wie die Abstände der bezüglichen Scharten-
spuren auf der mit der grossen Klinge des einen Messers des B. ge-
schabten Gipsplatte (Abb. 12).
Da es als ausgeschlossen gelten musste, dass ausser dieser noch
eine andere Messerklinge existirt, die dieselben Scharten besitzt, so
wurde das Gutachten mit völliger Sicherheit dahin abgegeben, dass
die Holz8pähne von der Kommode mit der grossen Klinge des einen
Messers des B. abgeschnitten worden waren.
B. wurde zu 2 Jahren Zuchthaus verurtheilt
III. C. hatte um Mitternacht ein an einer öffentlichen Promenade
gelegenes Gastbaus verlassen und war beobachtet worden, wie er ins
Gebüsch trat. Bald danach hörte der Beobachter das Brechen eines
Astes und sah gleich darauf C. aus dem Gebüsch hervortreten. Als
der Zeuge nach der Stelle ging, fand er die abgebrochene Krone
einer der am Wege stehenden jungen Linden am Boden liegend. In
derselben Nacht waren unweit von diesem Ort in den städtischen An-
lagen ca. 30 hochstämmige Rosen theils abgeschnitten, theils abge-
brochen worden.
Verfasser erhielt die abgeschnittenen Roscnstämmchen sowie die
Kronentheile des Lindenbäunichens, überdies aber zwei Messer des
Angeschuldigten C. zur weiteren Prüfung zugesandt
Bei der Besichtigung der kleinen Klinge des einen Messers ergab
sich, dass der Schneide einige feine, grünliche Partikel anhafteten, die
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Weitere« über die Identificimng von Schartenspuren. 365
bei der mikroskopischen Untersuchung als völlig übereinstimmend
mit der Rinde junger Rosenstämmchen sich erwiesen. Leider konnte
jedoch diesem Befunde keine Bedeutung beigemessen werden, da,
wie sich aus den Akten ergab, der in der betreffenden Stadt an-
gestellte Gärtner mit den beiden Messern des Angeklagten Probe-
achnitte in Rosenholz ausgeführt hatte. Es blieb daher nichts weiter
übrig, als an den Rosenstamm-Schnittflächen noch Schartenspuren zu
forschen und diese in der bereits besprochenen Weise mit den Scharten-
spuren der beiden Messer des Angeschuldigten C. zu vergleichen.
Von den Rosenstämmchen wiesen nur vier (Taf. II, Abb. 13, 14,
16, 17), von den Kronentheilen der Linde (Taf. II, Abb. 15) nur ein
Stück Schnittflächen auf, die für die Untersuchung brauchbar waren,
und auch an diesen waren die Schartenspuren so fein, dass es nöthig
erschien, sie im seitlich einfallenden Bogenlicht bei zweifacher
Vergrösserung zu photographiren.
Unter Berücksichtigung des Umstände«, dass die an den Kronen,
theilen der Rosen befindlichen Schnittflächen, Abb. 13, 16, 17, durch
Schnitte mit der Faserrichtung, die an dem Stammtheil Abb. 14 vor-
handene Schnittfläche durch Schneiden gegen die Faser erzeugt
worden waren, Hess sich genau feststellen, welche Theile der Schnitt-
flächen den der Spitze, und welche den dem Hefte zugekehrten
Theilen der Messerklinge entsprachen ; ein Gleiches war an der Linden-
kronen-Schnittfläche Abb. 15 möglich (vgl. die Pfeilmarken an den
Photogrammen).
Es ergab sich so, dass die sämmtlichen der genannten Schnitt-
flächen in den dem Ilefttheil der Klinge entsprechenden Bezirken
eine einfache Spur a aufwiesen, an die sich spitzenwärts eine mehr-
tbeilige Spur ^, und auf den Schnittflächen Abb. 13 und 14 noch
die Spuren y und 6 anschlössen. Die mehrtheilige Spur .i bestand
aus zwei gröberen seitlichen und einer mittleren feinen Erhebung;
zwischen ti und y befand sich überdies, ersterem unmittelbar anlie-
gend, auf Fläche Abb. 13 eine flache, wenig scharf begrenzte Spur
{mit x bezeichnet), die auch auf den flächen Abb. 15, 16 und 17
deutlich zu erkennen war.
Diese Befunde reichten zunächst aus, darzuthun, dass die Schnitt-
flächen an der Linde und die an den Rosenstämmchen mit einem
und demselben Messer erzeugt worden waren.
Um nun zu ermitteln, ob die Schnittflächen von einer der drei
Klingen der beiden beschlagnahmten Messer herrührten, wurden mit
den Illingen in der früher beschriebenen Weise Gips-Schabeplatten
hergestellt, wobei sich ergab, dass die sehr groben Schartenspuren
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356
XVIII. Kochel
der Klinge des einen und der grossen Klinge des zweiten Messers
in keiner Hinsiebt den spärlichen, äusserst feinen Schartenspuren der
Bosenstänimchen bez. der Lindenkrone entsprachen.
Für eine genaue Feststellung der Scharten der kleinen Klinge
des zweiten Messers erwies sich Gips als unbrauchbar, da die sehr
feinen Scharten dieser Klinge in dem relativ grobkörnigen Gips nicht
hinreichend deutliche Spuren hervorriefen. Es wurde daher mit Hülfe
einer Mischung von Wachs und Zink weiss (s. u.) eine andere
Schabeplatte hergestellt, auf der die feinen Schartenspuren der kleinen
Klinge weitaus besser zum Ausdruck kamen. Auch diese Platte
wurde im seitlich einfallenden Bogenlicht bei genau zweifacher Ver-
größern ng photographirt (Taf. II, Abb. 19).
Unter den auf der Wachsplatte vorhandenen Schartenspuren war
am deutlichsten eine ungefähr in der Mitte befindliche (/?), die aus
einem mittleren, sehr feinen, und zwei seitlichen, heft- und spitzen-
wärts mehr flach abfallenden Kämmen bestand. Heftwärts von ß
war unter mehreren feinen eine stärker vorspringende Spur a er-
kennbar, spitzen warte von ß eine gedoppelte Furche y, der sich ab
nächste deutlichere Spur ein flach prominentes, mehrfach getheiltes
Band d anschloss. Zwischen (S und y, ersterem dicht anliegend, fand
sich ein breites, wenig erhabenes Band x. Die gleichen Scharten-
spuren wiesen Probeschnitte auf, die mit der kleinen Klinge in grünem
Birkenholz ausgeführt wurden (Abb. 18).
War es schon nach den bisherigen Befunden in hohem Maasse
wahrscheinlich, dass die Schnittflächen an den Bosen und der Linde
von der kleinen Klinge des zweiten Messers des C. herrührten, so
erschien es zur weiteren Klarstellung doch nöthig, Messungen vor-
zunehmen. Diese wurden so ausgeführt, dass vermittelst einer, mit
zwei feinen Spitzen und Nonius versehenen sog. Schublehre sowohl
die Abstände der Schartenspuren direct an den verschiedenen Ob-
jecten (Rosenstämmchen, Lindenkrone, Probeschnittfläche, Wachsplatte),
als auch zur Controlle an den bei genau zweimaliger Vergrössernng
aufgenommenen Photogrammen gemessen wurden. Diese Vorsichts-
maassregel erschien bei der fast minutiösen Beschaffenheit der Unter-
suchungsobjecte dringend geboten. Die Abstände der Scbartensparen
wurden auf einer, diese entweder rechtwinklig (Abb. 14, 15, 16, 17,
Probeschnitt Abb. 18, Wachsplatte) oder spitzwinklig (Abb. 13) kreu-
zenden geraden Linie gemessen/
Aus denselben Gründen, die bei Besprechung des II. Falles dar-
gelegt worden sind, war es auch hier nöthig, zu berechnen, wie
sich die Abstände der Schartenspuren auf den Untersuchungsobjecten
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Weitere» über die Identificirung von Schartenspuren.
357
zu einander verhalten; die gewonnenen Zahlen waren zu ver-
gleichen mit den bezüglichen Verhältnisszahlen, die aus den Ab-
ständen der Schartenspuren au! der Wachsplatte und auf der Probe-
scbnittfläche (Abb. 18) berechnet wurden.
Die erhaltenen Maasse und die aus ihnen ermittelten Verhältniss-
zahlen sind aus den folgenden beiden Tabellen ersichtlich:
Abstände der Schartenspuren
in mm
Verb
ahlen
a — ß
Breit« von ß
ß-Y
y-8
aß.ß
ß-ßy
ßy:y3
RoseMchnittfläche, Abb. 13
3,6
1,8
4,0
1,5
2,0
0,45
2,7
Rogenschnittfläche, » 14
2,0
1,0
2,2
0,8
2,0
0,45
2,8
Rosenschnittfläche, * 16
1,2
0,6
2,0
Rosenschnittfläche, * 17
1,7
0,8
2,1
Linden Bchnittfläche, * 15
0,7
0,4
1,8
Probeechnittflächo, « 18
1,8
0,8
1,8
2,2
0,44
Wachsacbabeplatte, • 19
2,2
1,0
2,4
0,9
2,2
0,42
2,7
Abstände der Schartenspuron
in mm
Verhältnisazahlen
a-ß
ß-Y
y~9
afl-.ßy
ßY'.Y*
Rosenschnittfläche, Abb. 13 .
3,6
4,0
1,5
0,9
2,7
Rosenschnittfläche, - 14 .
2,0
2,2
0,S
0,9
2,8
Probescbnittfläche, * 18 .
1,8
1,8
1,0
Wachsschabeplatte, » 19 .
2,2
2,4
0,9
0,9
2,7
Berücksicntigt man die minutiöse Beschaffenheit der Unter-
suchungsobjecte und die nicht immer ganz scharfe Begrenzung der
Schartenspuren, durch die eine völlig exacte Messung überaus er-
schwert war, so war die Abweichung einiger der bezüglichen Verhält-
nisszahlen von einander als eine unerhebliche zu bezeichnen. Es
musste vielmehr als feststehend angesehen werden, dass die Abstände
der einzelnen Schartenspuren auf den Schnittflächen der vier Rosen-
stämmchen und des Lindenzweiges sich zu einander verhalten, wie
die bezüglichen Abstände auf der Probeschnittfläche und der Wachs-
schabeplatte, die vermittelst der kleinen Klinge des zweiten Messers
des C. erzeugt worden waren.
Da es ausgeschlossen erscheinen musste, dass ausser der kleinen
Klinge dieses Messers eine zweite Messerklinge existirt, welche genau
die gleichen und gleichweit von einander entfernten Scharten be-
sitzt, so wurde das Gutachten dahin erstattet, dass die Schnittflächen
Archiv für Krimi&alaaüiropoioKie. XL 24
368
XVI1J. Rockel
an den Rosenstämmchen und an dem Lindenzweig zweifellos von
der kleinen Klinge des zweiten Messers des C. herrührten.
0. wurde zn S Monaten Gefängniss verurtheilt
Die im Vorstehenden mitgetheilten Beobachtungen haben in erster
Linie für die Technik bei der Identificirung von Messer- bezw. Beil-
scharten werthvolle Ergebnisse? geliefert.
Zunächst hat sich herausgestellt, das» nicht Gipsplatten, sondern
Platten aus einer Mischung von Wachs und Zinkweiss das ge-
eignetste Material für die Herstellung der Schabeplatten sind, da sie
nicht nur die Spuren der groben, sondern auch der feinsten Scharten
in vollkommener Weise darstellen lassen. Die Wachs-Zinkweiss-
misch ung wird bereitet, indem 100 Theile geschmolzenen weissen
Wachses mit 75 Theilen Zinkweiss auf dem Wasserbade innig ver-
rührt werden; das Ganze wird durch Mull koliert und in ca. 1 cm
dicke Platten gegossen. Das Schaben der Wachs-Zinkweissplatten
vermittelst der zu prüfenden Messerklingen wird in der bereits früher
beschriebenen Weise auf einem Schlitten-Mikrotom vorgenommen.
Das Photograph iren der Schnittflächen und Schabeplatten
wird am besten im seitlich einfallenden Bogenlicht ausgeführt, wobei
zwischen Bogenlampe und Object ein ca. 10 cm im Durchmesser haltender
Condensor eingeschaltet wird. Sind die Ohjecte klein und die Scharten-
spuren sehr fein, 80 empfiehlt es sich, bei genau zwei-, ev. dreifacher
Vergrösserung zu photographiren.
Für die Aufnahmen eignen sich am meisten hart arbeitende
Platten; Verf. benutzte bei Fall I und III ausschliesslich Graphos-
platten von Gebhardt in Berlin. Bei Verwendung dieser Platten
ist eine nur massig stark seitliche Beleuchtung für die Gewinnung
contrastreicher Negative völlig ausreichend; derartige Aufnahmen
haben den Vortheil, dass sie der Schlagschatten entbehren, durch
die die Couturen der gröberen Sehartenspuren auf den Photogrammen
stets verdeckt werden.
Nach Fertigstellung der Papiercopieen schneidet man die, die
Schnittflächen darstellenden Theile derselben heraus und klebt sie
auf Curton auf; es werden dann an den Photogrammen sofort die
zur Orientirung über die Schartenspuren nöthigen Maasse in der auf
den Tafeln ersichtlichen Weise vermerkt, wobei ständig die Objecte
selbst zum Vergleiche herangezogen werden müssen.
Für die Messung der Breite und der Abstände der Scharten-
spuren erwies sich am geeignetsten eine sog. Schublehre, die mit zwei
feinen Spitzen und mit Nonius ausgerüstet war, so dass Grössen bU
herab zu 0,1 mm ohne Weiteres sich ablesen Hessen.
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Weitere« über die Identificirung von Schartenspuren. 359
In der Einfügung der Messungen in das Verfahren liegt seine
hauptsächlichste Vervollkommnung. Denn unter Zuhülfenahme der
Messungen ist die Identificirung von Schartenspuren unter allen Um-
ständen mit völliger Sicherheit, ja mit mathematischer Exactheit
möglich , selbst wenn dieselben sehr fein und in ihrer Form wenig
charakteristisch sind. Gerade die metrischen Feststellungen, die ent-
weder direct oder unter Vermittelung einfacher Verhältnissrechnungen
verwerthet werden, sind es, die die Methode zu einem einwands-
freien, weitgehenden Anforderungen durchaus entspre-
chenden Beweismittel machen, das von subjectiven Empfin-
dungen und Deutungen völlig unabhängig ist.
Dass die Identificirung der Schartenspuren nicht etwa blos ein
theoretisch construirtes Verfahren ist, sondern für die praktische
Rechtspflege unter sehr verschiedenen Bedingungen von hohem Werthe
sein kann, das geht aus den besprochenen drei Beobachtungen wohl
zweifelsfrei hervor. Denn die Beweisführung war nicht nur — wie
in der früher mitgetheilten Beobachtung — in einem Falle von Sach-
beschädigung ausschlaggebend, sie war es auch in einem Falle von ein-
fachem und in einem Falle von Einbruchsdiebstahl. In sämmtlichen drei
Fällen hätte die Anklage angesichts des sonstigen, theilweise recht dürf-
tigen Beweismaterials zum Mindesten einen sehr schweren Stand gehabt.
Voraussetzung für erfolgreiche und einwandsfreie Feststellungen
über Schartenspuren ist, dass das fragliche Material in möglichst
grossem Umfange dem Sachverständigen übergeben wird. Denn öfters
wird es nicht die einzelne Hack- oder Schnittfläche sein, aus der
sichere Ergebnisse zu gewinnen sind, sondern eine grössere Anzahl
solcher, mit Schartenspuren versehener Flächen. Auch kann es vor-
kommen, dass gerade unter den anfänglich eingelieferten Objecten
die für die Beurtheilung ausschlaggebenden sich nicht befinden, so
dass weiteres Untersuchungsmaterial zur Stelle geschafft werden muss.
Dabei ist es meist gleichgültig, ob die fraglichen Schnitt- oder Hiebflächen
mehrere Wochen den atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt waren, da
die Schartenspuren verhältnissmässig recht lange deutlich sich erhalten.
Wenn Verfasser Gelegenheit fand, die Identificirung von Scharten-
spuren neuerlich in umfassenderer Weise zu bearbeiten, so ist das
nicht in letzter Linie dem Umstände zu danken, dass das Unter-
suchungsmaterial in allen Fällen ein vollständiges war. Verfasser
möchte daher nicht unterlassen, den Ilerren von der Königlichen
Staatsanwaltschaft zu Leipzig für das verständnissvolle und überaus
liebenswürdige Eingehen auf die in dieser Form noch wenig berührte
Frage auch an dieser Stelle herzlichen Dank zu sagen.
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360 XVIIJ. Rockel, Weitere» über die Identifidrung von Schartenspuren.
Erklärung der Tafeln.
Tafel I.
Fall I. (Die Photogramme «od in natürlicher Grosse hergestellt)
Abb. 1: Gipsplatte, hergestellt durch Schaben mit dem um ca. 45 "nach
der einen Seite geneigten Beil.
Abb. 2: Gipsplatte, hergestellt durch Schaben mit dem um ca. 45° nach
der anderen Seite geneigten Beil.
Abb. 3: Hackfläche mit der Spur des südwärts gerichteten Schneiden-
endes.
Abb. 4: Hackfläche mit der Spur des südwärts gerichteten Schneiden-
endes und Abdruck eines Theils der Beilschneide.
Abb. 5 : Hackfläche mit dem Abdruck des grössten Theils der Beilschneide.
Abb. 6 : Hackfläche mit der Spur de« peripheren Schneidenendes.
Abb. 7 und 8 : Hackflächen mit der Spur des peripheren Sehneidenend»
und längeren Abdrücken des peripheren Theils des Beilschneide.
Tafel II.
Fall II. (Die Photogramme sind bei einer Vergrösserung von 1,1 : 1 hergestellt i
Abb. 9: Stück von der erbrochenen Kommode mit mehreren Schnitt-
flächen, das bei a, b, c und d die charakteristischen , meßbaren
Schartenspuren aufweist,
Abb. 10 und 11: Schnittflächen an zwei von der erbrochenen Kommode
stammenden Holzspähnen.
Abb. 12: Gipsplatte, hergestellt durch Schaben mit der grossen Klinge
des einen Messers des Angesdiuldigten B.
Fall III. (Die Photogramme 13—19 süid bei genau 2 f acher Vergrösserung her-
gestellt)
Abb. 13, 16, 17: Schnittfladien an den Kronentheilen dreier Ro»en-
stämmchen; das Holz ist mit der Faser durchschnitten.
Abb. 14: Schnittfläche am Wurzeltheile eines Rosenstämmchens; da»
Holz ist gegen die Faser durchschnitten.
Abb. 15: Schnittfläche an einem Lindenzweige; das Holz ist mit der
Faser durchschnitten.
Abb. IS : Probeschnitt (mit der Faser) in grünem Birkenholz, ausgeführt
mit der kleinen Klinge des zweiten Messers des C.
Abb. 19: Wachs-Zinkweissplatte, hergestellt durch Sdiaben mit <1<t
kleinen Klinge des zweiten Messers des C.
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Code Hammurabi vor 4000 Jahren.
Von
Oefele in Bad Neuenahr.
Wo wir die periodische Literatur der letzten Tage aufschlagen,
welche sich mit altorientalischen Fragen beschäftigt, überall tritt uns
ein Hinweis auf den neugefundenen „Code Hammurabi" entgegen.
In Frankreich hat die gegenwärtige Regierung schwere Kämpfe gegen
das Ordenswesens auszufechten. Das unparteiische Ausland hat mit
wachsendem Widerwillen die theatralischen Widerstandskundgebungen
der Nationalisten beobachtet und damit die französischen Orden ge-
ringer und geringer eingeschätzt Da erschien Delegation en Perse
unter Anderem mit dem Code Hammurabi. Der wissenschaftliche
Ruhm dafür gebührt einem französischen Dominicanerabte Namens
V. Scheil, der jetzt in den wissenschaftlichen Journalen aller Länder
aufrichtig beglückwünscht wird. Die Herausgabe und erste Be-
arbeitung des Code Hammurabi muss für den unparteiischen Be-
urtheiler als grosser Sieg für die wissenschaftliche Berechtigung der
Ordenspartei in Frankreich erscheinen. Doch dies nebenbei. Hugo
Win ekler, der uns Deutschen dieses Gesetzbuch rasch zugänglich
machte, sagt in der Oriental. Liter.-Ztg.: „Der Code Haramurabis
wird künftig in der Geschichte der Menschheit als eine der ersten
und bedeutendsten Urkunden seine Stelle einnehmen". Bekanntlich
sind lange Zeit die meisten Alterthümer nach England und zwar vor
Allem nach London gewandert. Wer in der Fülle der Originale
arbeiten wollte, musste darum für Hieroglyphen- und Keilschriftfor-
schung eine Reise nach London unternehmen. Wer nicht in London
gearbeitet hatte, war nicht Fachmann, sondern höchstens Dilettant.
Da begann auch ein internationaler Widerstand gegen England als
Herrin der Weltmuseen. Die Ausgrabungen der deutschen Orient-
gesellschaft unter dem Protectorate des Königs von Preussen sind
bekannt Die Vorderasiatische Gesellschaft strebt ähnliche Ziele an
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362
XIX. Okfei-k
Wollen wir aber von anderen Ländern, z. B. Amerika, absehen, so
war Frankreich in der Lage, sich für Persien ein ausschliessliches
Recht zu Ausübungen zu sichern. Auch für die Bearbeitung der
Funde nimmt Frankreich die Beschränkung auf seine Burger in An-
spruch. Es scheint dies der Gegensatz zur bekannten englischen
Forderung der offenen Thüre zu sein. Aber der Franzose weiss
seine Reservatrechte in ritterlichster Weise zu handhaben, besonders
wenn die Funde in dieser Sehneiligkeit allgemein publicirt werden,
wie es in der Delegation en Perse der Fall ist.
Delegation en Perse. Memoires public sous la direction de
M. J. Morgan. Tome IV. Textes elamites-semitiques, 2. serie
accompagnee de 20 planches hors texte, par V. Seh eil, 0. P. Paris.
E. Leroux. 1902. 200 S. 4°.
Hierin ist als Ilauptstück die erstmalige Publication des in Susa
ausgegrabenen Code Hammurabi enthalten.
Von den kleineren Funden seien aus dem Schlüsse des Bandes
16 Contrakttafeln aus Mal-amir erwähnt, nach Sc heil der Zeit um
1000 v. Chr. angehörig. Dieselben sind zwar nicht kriminalistisch,
aber immerhin juristisch interessant. Da sie im richtigen Contraktstil
mit Anführung der Cesetzesparagraphen abgefasst sind, so lässt sich
aus ihnen erkennen, dass zeitweise auch in den Strafbestimmungen eine
Verschärfung der Gesetze Hammurabi's im Gebrauch war. Wie ich
mich Überhaupt an Wincklcr s Auszüge halte, so sei auch von
den 6 Käufen des Attapirgimmasch der erste wiedergegeben mit
Winckler:
50 Qa Saatfeld gehörig zu Dimdischachalteri , Theilbesitz von
Anikilandi, den er mit Zitanatu, der Tochter von Kunene hat. An-
stossend an Pusuppa und Kiririruchuzirra. Bei vollem Verstände und
aus freiem Willen hat er das Feld (durch Verkauf?) an Attapirgim-
masch gegeben. Wer Einspruch erhebt, dem soll man Hand und
Zunge abschneiden. Beschworen bei Schalla.
An obige grundlegende Publication von Sc heil schliessen sich
in den wenigen Monaten eine Reihe weiterer Publicationen von Ge-
lehrten, welche für den Forscher der Rechtsgeschichte beachtet werden
müssen. Natürlich kann ich nur auf das verweisen, was mir be-
kannt wurde, und das ist nur ein kleiner Bruchtheil.
Im Journal des Savants 1902. Octobre erschien der erste Artikel:
R. Dareste, Le codc babylonien d'IIammurabi, welcher November
etc. fortgesetzt wird.
Unter dem 5. November in der Beilage Nr. 254 zur Allgem. Zeitung
berichtet Bruno Meissner über dies älteste Gesetzbuch der Welt.
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Codo Haoiinurabi vor 4000 Jahren.
363
Dass mit Heft 4 des Jahrg. 4 des „Alten Orient" Hugo
Winckler für 60 Pf. dem deutschen Leser eine deutsche Ueber-
setzung zugänglich gemacht hat, ist schon referirt. (Jetzt 2. Auflage).
Im 7. und S. Hefte der englischen Gesellschaft für biblische
Archäologie hat der bekannte, stets hülfsbereite englische Keilschrift-
forscher am British Museum, Theoph. G. Pinches, Hammurabi's
code of laws gebracht
In der Orientalistischen Literaturzeitung vom 15. Januar 1903
findet sich dann eine lange Besprechung Win ekler 's über Dele-
gation en Perse.
Da die Gesetze Hammurabi's, wie sich erweisen lässt, anderthalb
Jahrtausende — also ähnlich lange wie das römische Recht — in
Geltung waren, so ist es eigentlich natürlich, dass uns auch sonst
Theile des Gesetzbuches überliefert sind.
Besonders wichtig sind davon die im British Museum mit Dt Sl
und Rra 277 bezeichneten Stücke aus Sardanapal's Bibliothek,
welche in die Lücke von ungefähr 34 Paragraphen gehören und von
Scheil und Winckler verwerthet wurden, nachdem sie schon früher
von Bruno Meissner in den „Beiträgen zur Assyriologie*' ver-
öffentlicht waren.
Die Habilitationsschrift von F. E. P eis er in Königsberg vom
Jahre 1890 „Jurisprudentiae Babylonicae quae supersunt" beschäf-
tigte sich auch mit Rm 277 und mit dem londoner Stücke K 4223,
ausserdem mit zwei Berliner Bruchstücken.
Das Londoner Stück Bu 91—5—9, 221 ist Orientalistische Lite-
raturzeitung 1898, S. 108 kurz erwähnt.
Nach diesen Proben mtisste auch vermuthet werden, dass Alles,
was Bezold's Katalog als „Grammatical paradigms concerning legal
subjectsu aufzählt, zu Hammurabi's Gesetzen gehört. Es sind ausser
den erwähnten Stücken in der Kouyunjik-Collection des British Museum
K 8321, K S905, K 10144, K 10483. K 104S5, K 11571, K 13244,
Sm 26, Sm 1008a, Sm 1642, Sin 1672.
Die Bibliothek des Assyrerkönigs würde uns darnach 15 Bruch-
stücke mit Textstücken aus dem Code Hammurabi erhalten haben.
Die beiden Berliner Bruchstücke VA. Th. 991 und 1036 sind
neubabylonisch geschrieben, was so ganz ungefähr datirt der Zeit
des bekannteren Nebukadrezar's entspricht
Ausser diesen Gesetzen Hammurabi's sind neubabylonische Ge-
setze in 82 — 7 — 14, 9S8 ebenfalls einer Keilschrifttafel des British
Museum bekannt, welche F. E. Peiser im Sitzungsberichte der Berlin.
Akad. 1888. XXXVI II veröffentlicht hat.
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364
XIX. Oefble
Damit ist vielleicht für Forseber der Rechtsgeschichte ein all-
gemeiner Literaturnachweis gegeben, um detaillirtere Special-Unter-
suchungen anzustellen.
Interessant ist es, dass uns auch das Bildniss Hammurabi's
erhalten ist und zwar zweimal. Eine Widmung an Aschera für das
Leben Hammurabi's, des Königs von Martu befindet sich in London
im British Museum. Nach einer Aufnahme von W. A. Man seil
& Co. in London hat Bezold Seite 41 in Ninive und Babvlon (Ver-
lag von Velhagen und Klasing) das Reliefbild Hammurabi's von
dort wiedergegeben und war ich durch das Entgegenkommen des
Verlags aus diesem allgemein orientirenden, reichlich illustrirteoi
Buche in der Lage den ältesten Gesetzgeber in Conterfey den Le-
sern vorzuführen. Seite 29 wird auch ein Theil des Textes dieses
Denkmals gegeben.
Fast in derselben Haltung ist auch Hammurabi an der Spitze
des Code Hammurabi abgebildet Dieses Bild hat Win ekler anch
den Gesetzen des Hammurabi vorgesetzt. Ausser diesem Bilde vor
dem sitzenden Sonnengotte hat Hammurabi seine Gesetze mit einem
Berichte über seine Thaten eingeleitet und beschlossen. Wir erfahren,
dass sein Vorfahre Sumulail und sein Vater Sinmuballit war, dass
er in Sippar regierte und vielleicht Babylon erst begründete, dass
sein Reich Assur und Ninive einschloss und vieles andere.
Im I. Buch Mose wird Hammurabi in der hebräischen Um-
änderung als Amraphel mit Abraham in Beziehung gebracht Da-
durch und durch andere keilschriftliche Belege lassen sich Hammurabi
und Abraham gegenseitig relativ datiren. Bei Kautzsch ist Ham-
murabi noch 1650 v. Chr. angesetzt Winckler setzt wegen der
700 Jahre vor der Amarnazeit 2250 v. Chr. an, Bezold in Ninive
und Babylon 2200. Jedenfalls lebte nach allen neueren Belegen
Hammurabi vor dem Jahre 2000 v. Chr.
Aufgestellt war die Gesetzestafel ursprünglich in E-Barra, dem
Sonnentempel von Sippar. Von einem Duplicate ist ebenfalls in Susa
ein Bruchstück gefunden worden. Sicherlich waren also für das Be-
dtirfniss der verschiedenen Reichstheile eine grössere Anzahl Exem-
plare vorhanden. Die späten Abschriften mit Bibliothek vermerken
ergeben ausserdem, dass der Code Hammurabi auch vollständig wie
jedes andere Literaturerzeugniss in einer Serie handlicher Bibliotbeks-
tafeln abgeschrieben wurde. Das gefundene Exemplar könnte aber
die Urschrift sein. Auch im 14. Kapitel des 1. Buch Mose herrscht
ein König Kedorlaomer voll Elam, 12 Jahre bis zum Jordangebiete,
und Hammurabi müsste darnach zeitweise Vasall dieses Elamiten ge-
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Code Hanmmrabi vor 4000 Jahren.
365
wesen sein. Zwischen Hammurabi und Nebukadrezar I. wurde
Babylonien vom Reiche Elam aus (mit der Hauptstadt Susa) wieder-
holt erobert und geplündert. Schuturnachunte und Kudurnachunte,
die Könige von Elam, haben dabei wichtige und selbst schwer trans-
portable Gegenstände aus Babylon nach Elam verschleppt Bei den
französischen Ausgrabungen in Susa, der alten Hauptstadt Elams und
nachberigen Hauptstadt des alten Perserreichs, sind merkwürdiger
Weise nicht als wichtigste Funde elamitische Alterthümer, sondern
vor Allem diese Beutestücke aus dem alten Babylonien gefunden
worden, darunter der Code Hammurabi. Theilweise haben die Er-
oberer der Beute ihren Namen einmeisseln lassen, theilweise wurde
nur dafür vorbereitet. So sind auch dem gefundenen Code Hammurabi
5 Reihen Text ausgemeisselt, welche der Lücke der §§ 65 — 100 ent-
sprechen. Davon abgesehen befindet sich der Code Hammurabi in
sehr gutem Erhaltungszustande. Auch von dieser Lücke sind durch
die besprochenen Parallelüberlieferungen sofort drei Paragraphen
ergänzbar gewesen. Die Hoffnung ist somit keine geringe, in ab-
sehbarer Zeit den lückenlosen, altbabylonischen Gesetzescodex zu
besitzen.
Um beurtheilen zu können, was das heisst, müssen wir flüchtig
die 'ganze alte babylonische und semitische Geschichte streifen. Eine
alte Völkerkammer, aus welcher immer wieder neue jugendfrische
Naturvölker in die Culturgebiete einströmten, war Arabien. Auf Baby-
lonien stürmten aber auch mehrfach aus dem Norden und Westen
theils indogermanische, theils turanische Völker ein. Wir können alle
diese Völkerbewegungen nur aus den babylonisch-assyrischen Be-
richten und theilweise aus der Bibel erschliessen. Ein anderes Cultur-
reich im Westen, das meist nur über seine eigenen Geschicke Auf-
schlus8 giebt, ist Aegypten. Die ältesten erschliessbaren Bewohner
Babylonien s sind die nichtseraitischen Sumerer. Eine auch noch
vorgeschichtliche Einwanderung dorthin aus Arabien ergab die alte
babylonisch-assyrische Bevölkerungsschichte, welche jedenfalls ganz
Vorderasien überschwemmt hatte und bis an das mittelländische Meer
reichte, so dass die Sprache dieser Völker zur internationalen Diplo-
matensprache werden konnte. Hammurabi gehört aber schon einer
zweiten herrschenden Schichte semitischer Völker an, welche von
Arabien aus ebenfalls Vorderasien bis zum Mirtelmeer überschwemmten,
den sogenannten Kanaanäern. Ihr westlichster Zweig sind die Phö-
niker, von denen Herodot ausdrücklich bestätigt, dass sie aus
Arabien von den Küsten des rothen Meeres eingewandert sind. Ihre
letzte Machtentfaltung zeigt sich in Karthago und Spanien. Ein
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366
XIX. Okkele
Nachzügler dieses Völkerschubes ist die Einwanderung der Israeliten
in Palästina. Danach folgt die aramäische Völkerwanderung, denen
die Chaldäer als Begründer des neubabylonischen Reiches und im
Westen die Syrer angehören. In die christliche Zeitrechnung fiilli
dann die Ausbreitung der eigentlichen Araber, welche mit der Re-
ligionsbewegung Muhammeds zusammenfällt
Hammurabi muss nun als Herrscher kanaanäischer Nationalitäi
betrachtet werden, welcher das alte babylonisirte Sumererreich be-
herrschte. Hammurabi mit seinen kanaanäischen Stammesgenossen
beherrscht dies Reich ebenso, wie der deutsche Grossmeister mit
seinen Deutschherren es gegenüber den Wenden und Polen that. Die
Gesetze sind wohl die alten I^andesgesetze, welchen nur besondere
Rechtsnormen zwischen dem kanaanäischen I^ehensadel und der alten
Bevölkerung eingefügt wurden. Der § 40 mit den vorhergehenden
Gesetzen zeigt deutlich, dass ein grosser Theil des Grundbesitzes noi
im männlichen Besitze eines heerespflichtigen Lehensträgers e»'in
durfte, während aller anderer Besitz zwischen den verschiedenen Be-
völkerungsschichten frei veräusserbar war. In diesen Vorzugsrechten
des kanaanäischen feudalen Kriegeradels darf auch das neue Recht,
soweit es Hammurabi schuf, begründet sein.
Abgesehen davon liegt eine sehr demokratische Staatsverfassung
vor. Alle Handlungen und Unterlassungen, wodurch ein Einzelner
oder die Gesammtheit geschädigt wird, scheint als Verbrechen 7.11
gelten. Auch Rechtsverletzungen entsprechend dem modernen bürger-
lichen Gesetzbuche sind theils an sich, theils durch rechtliche Be-
stimmungen in die Begriffe von Diebstahl, Betrug, Hehlerei und ähn-
liches hineingezwungen, so dass jeder verlorene Process den Ver-
lierenden zum Verbrecher stempelte. Den Consequenzen dieser Reclit*-
auffassung gegenüber bei unbeschränkter Haftung jedes Einzelnen für
die Folgen aller Handlungen und Unterlassungen muss es auffallen,
dass der Begriff des Staatsanwaltes völlig fehlt Schon nach § 1
erscheint jeder Bürger die Rolle des Staatsanwaltes mit weitgehenden
Befugnissen zur Verhaftung u. s. w. übernehmen zu können. Dabei
muss er aber die volle Verantwortung für Missgriffe übernehmen.
Ein moderner $ 193, wie heute in Deutschland, stand ihm nicht im
mindesten zur Seite. Nach § 2 wird dieser freiwillige Staatsanwalt
im Verurtheilungsfalle des Beschuldigten finanziell am Processaus-
gange interessirt. Ausser für diesem Ankläger gab es aber auch eint-
Haftpflicht des Richters nach § 5 für falsche Urtheile aus Rechts-
irrthum und z. B. auch eine Haftpflicht des Operateure nach §§ 2IS
bis 220 und 221 für misslungene Operationen.
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Code Hammumbi vor 40ort Jahren.
367
Die einzelnen Abschnitte dieser Gesetze habe ich schon im Archiv
referirt.
Weiter ergiebt sich aber ein Vergleich mit dem Gesetze Moses
auf Tritt und Schritt von selbst und schon alle Handlungen, welche
Abraham vornimmt, sowie vieles andere im alten Testamente, voll-
zieht sich genau nach diesen Gesetzen. Die Codificierung des Ge-
setzes Moses ist aber nach der Bibel mindestens ein halbes Jahr-
tausend nach der Zeit Hammurabi's datirt. Nach den Ueberein-
stimmungen kann die Gesetzgebung am Sinai also nur entweder als
spätere Codificirung der gemeinsamen kanaanäischen Stammesgesetze
oder als modificirte Annahme der für ganz Vorderasien gebräuch-
lichen babylonischen Gesetzgebung betrachtet werden. Wahrschein-
lich ist sie theils das eine, theils das andere. Für das Verständniss
des biblisch-talmudischen Rechtes in der ältesten Form ist in Zukunft
der Code Ilammurabi unentbehrlich.
Aber das Gleiche ist der Fall für das abendländische Recht.
Einmal ist der Code Ilammurabi, wie wiederholt betont, überhaupt
das älteste Recht, welches uns codificirt vorliegt. Dann war dasselbe
sicherlich nicht ohne Einfluss für die Rechtsentwicklung im Westen.
Durch die Keilschriftbelege ist die Continuität der Gesetze
Hammurabi's für das Zweistromland durch mindestens anderthalb Jahr-
tausende verbürgt. Die eigenthümliche Honorarabstufung für ärzt-
liche Ix'istungen ist aber selbst noch in der Zendavesta und den zu-
gehörigen Schriften erweislich. Schon dies zeigt, dass zum mindesten
Theile der Gesetzgebung über Perser, Hellenismus, Parther und selbst
Muhammedanismus weiter bestanden haben. Andererseits ist aber l>e-
kannt, dass sich etruskische und babylonische Cultur enge berühren,
wenn auch die directen Fäden noch wenig ersichtlich sind, welche
hier von Asien nach Europa führen. Auch die babylonische Cultur
und die Phöniker stehen untereinander in Beziehung. Das römische
Reich ist aber im Westen des mittelländischen Meeres theils der Erbe
der Etrusker, theils der Punier. Auch hierin ergeben sicli Finger-
zeige für die Beziehungen zwischen Code Hammurabi und dem
römischen Rechte. So kurz nach der Auffindung des Textes kann
ich über den Grad dieser Beziehungen kein Urtheil abgeben. Ich
kann nur darauf hinweisen und vermuthen, dass, wo Ansichten der
Opferanatomie und anderes, was zur Medicin gehört, gemeinsamem
Urquell entsprungen sind, auch Beziehungen in der Rechtsgeschichte
bestehen müssen.
Druck ron J. 11. Hirsch fel<l in Loijizk.
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Veriag von F. C. W. VOGEL in Leipzig.
Soeben erschienen :
Die erste Hilfe in Notfällen
Für Aerrte bearbeitet unter
o o Mitwirkung Anderer o o
von Professor Dr. 6. Sultan und
Privat- Dozent Dr. L Schreiber
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Verlag von F. C. W. Vogel in Leipzig.
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Die
Schule von Salerno
von
Geh. San.-Rath Dr. LIERSCH in Cottbus.
Lex.-6. 1902. Preis M. 1.50.
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ARCHIV
FÜR
KRIMINAL - ANTHROPOLOGIE
UND
KRIMINALISTIK
MIT EINER ANZAHL VON FACHMÄNNERN
HERAUSGEGEBEN
von
Prof. Dr. HANS GROSS
ZWÖLFTER BAND.
MIT 23 ABBILDUNGEN IM TEXT.
LEIPZIG
VERLAG VON F. C. W. VOGEL
1903
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Inhalt des zwölften Bandes.
ausgegeben 4. Juni 1903.
Original -Arbeiten.
I. Die Donawitzer Brande in den Jahren 1898 und 1894. Von Alfred
A ms cht, k. k. Oberlandesgerichtsrath und Staatsanwalt in Graz . 1
II. Ein Beitrag zur Würdigung der Aussage eines Kindes, das in einem
Strafverfahren wegen eines Verbrechens nach § 176 Abs. 3 de«
Strafgesetzbuchs als Zeuge vernommen wurde 25
UI. Ein eigentümlicher Fall eines plötzlichen Todes. Mitgctheilt von
Ernst Lohsing in Prag 88
IV. Laien als Strafrichter. Von Hauptmann-Auditor Dr. Georg Lo-
lewer in Wien 41
V. Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch?
Von Dr. W. Schütze, Gerichtsassessor in Rostock 55
Zweites und Drittes Heft
ausgegeben 16. Juli 1903.
Original- Arbeiten.
VL Ueber Daktyloskopie. Von Camillo Windt, k. k. Polizeirath in
Wien. (Mit 17 Abbildungen) 101
VII. Sichtbarmachen latenter Finger- und Fussabdrücke. Von Friedrich
Paul, k. k. GerichtsBecretär in Olmütz 124
VIU. DasReformatoriumvonElmira. Mitgctheilt von Dr. Witry in Bamberg 130
IX. Meinungsdissouanzen der sachverständigen Psychiater. Von Primar-
arzt Dr. Josef Berze in Wien 134
X. Versuch der Tödtung eines Kindes durch ein kaltes Bad. Von Dr.
jur. Rudolf Mothes in Dresden 153
XL Beitrage zur Begutachtung alkoholistischer Störungen in foro. Von
Dr. Pollitz, dirigirender Arzt der Irrenabthoilung der konigl.
Strafanstalt zu Münster i. W. 155
XII. Zur Kenntnis« der Zeichen des Erhängungstodes. Von Prof. Strass-
mann -Berlin 170
XIIL Die Technik des Stempelf&lschers und das Arbeitshaus als seine
technische Hochschule, sowie einige Vorschlage zur Abhülfe. Von
Dr. W. Schütze, Rostock i. M. (Mit 6 Abbildungen) .... 175
XIV. Zur Frage der Voruntersuchung. Von Hans Gross 191
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IV
Inhal tsverzcichniss.
XV. Sind wir dem anatomischen Sitze der „Verbrecherneigung" wirklich
näher gekommen, wie Lombroso glaubt? Von Medicinalrath Dr.
P. Nftck e in Hubertusburg 21$
XVI. Einfluss irriger Recbtsanschauungen bei der Begehung von Ver-
brechen. Von Dr. jur. Rudolf Mothes 229
XVII. Zur Frage der Strafproeessreform. Von Hauptmann-Auditor Dr.
Georg Lelower in Wien 254
XVIII. Rechtsanfänge bei den Grönländern nach Sverdrup. Von. D. F. Baron
Oefele in Neuenahr 840
XIX. üeber Gedankenlesen. Von Hans Schneickert, Rechtspraktikant
in München 348
XX. Aberglaube, Wabrsagerei und Kurpfuscherei. Von Dr. W. Schütze,
Gerichtsassessor in Rostock i. M 252
Kleinere Mittbeilungen:
1. Der Fall Bennert (Näcke) 25»
2. In Sachen des Fanatismus. (Nicke) 260
3. Ueber Selbstentmannung. (Nicke) 263
4. Haschisch und Verbrechen. (Nücke) 265
5. Traurige Folgen einer Suggestion bei einem Kinde. (Näcke) 266
6. Thierquälerei und Aberglauben. (Näcke) 267
7. Wichtigkeit einer genauen psychiatrischen Expertise bei ge-
wissen Verbrechern. (Näcke) 267
8. Ueber den Einfluss schlechten Schlafes auf die Zeugenaussagen.
(Näcke) • 269
9. Ein Selbstmord. (Siefert) 269
,10. Blutiger Aberglaube. (Hahn) 270
Bücherbesprechungen von Medicinalrath Dr. P.Näcke:
1. Möbius, Ueber die Wirkungen der Castration 271
2. Kluge, Männliches und weibliches Denken 271
8. v. Dühren, Das Geschlechtsleben in England u. s. w. . . . 272
4. Liebmann und Edel, Die Sprache der Geisteskranken nach
stenographischen Aufzeichnungen 273
5. Politisch-anthropologische Revue 273
6. M. Hirschfeld, Der urnische Mensch 274
. 7. Schultze, Die Stellungnahme des Reichsgerichts zur Ent-
mündigung wegen Geisteekrankheit oder Geistesschwäche
(§6, Abs. 1, B.G.B.) und zur Pflegschaft (§ 1910, B.G.B.)
nebst kritischen Bemerkungen 275
Bücherbesprechungen von Hans Gross.
8. Goldcnweiser, Zurechnung und strafrechtliche Verantwort-
lichkeit in positiver Beleuchtung 275
9. Fritz Hartwig, Die Rechte des Angeklagten 276
10. Kalau v. Hofe, Der Vorsitz im Schwurgericht 276
11. Mittheilungen der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der
.Geschlechtskrankheiten 276
12. Ch. Cartellani, „Das Weib am Kongo" 277
13. v. Marek u. Klose, Die Staatsanwaltschaft bei den Land- und
Amtsgerichten in Preussen 277
14. ArthurDix , Die Jugendliehen in der Social- u. Kriminalpolitik 27$
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Inhaltaveraeichniss. V
S«it«
15. Gerichtliche Median 276
16. Dr. Leo Müf feimann, Da» Problem der Willensfreiheit in
der neuesten deutschen Philosophie 279
17. Flesch, Geschlechtskrankheiten und Rechtsschutz .... 279
18. „Willensfreiheit und Strafrecbt'4 280
19. Münz, Ritualmord und Eid 280
20. Recherche« explrimentales surla pathogenie de la mort par brit-
lure par Dr. Eugene Stock is, assistent ä rUniversite* de Liege 281
21. Bin ding, Lehrbuch des gemeinen Deutschon Strafrechtes . 281
22. Der Begriff der Gerechtigkeit im Strafrecht 282
23. Vortrage und Besprechungen über „Die Krisis des Darwinis-
mus", „Die socialethische Bedeutung der Muse" , „Zur Er-
kenntnisstheorie der ästhetischen Kritik«1 282
24. W. Lexis, Abhandlungen zur Theorie der Bevölkerungs- und
Moralstatistik 283
25. Richard Brfthneck, Die Arten des Masochismus .... 284
26. Köster, Die Schrift bei Geisteskrankheiten 284
27. M. E. Mayer, Die allgemeinen Straf Verschärfungsgründe des
Deutschen Militärs traf Gesetzbuches 285
28. v. Bar, Die Reform des Straf rechtes 286
Viertes Heft
ausgegeben 18. August 1903.
Original- Arbeiten.
XXI. Zur Pbysio-Psychologie der Todesstunde. Von Medicinalrath Dr.
P. Näcke in Hubertusburg 267
XXII. Die Verfolgung flüchtiger Verbrecher. Von Landrichter Haussner
in Zwickau 309
XXIIL Zur Statistik der Sittuchkeitsverbrecheu. Von Medicinalrath Dr.
Matthaes in Hubertusburg 316
XXIV. Ein abscheulicher Fall 820
XXV. Genie, Dandysm und Verbrecherthum. Einige psychologische An-
regungen. Von Max Bruns 322
XXVI. Zur Frage vom psychopathischen Aberglauben. Von Hans Gross 334
XXVII. Nachtrag zu Bd. XII S. 175 ff. 341
Kleinere Mittheilungen:
1. Adnexe für irre Verbrecher an Strafanstalten oder an Irren-
häusern? (Nücke) 342
2. Aenderung des Charakters. (Näcke) 342
3. Die Kosten einer Grossstadt für ihre Vorbrecher. (Näcke) . 343
4. Immer frecheres Gebahren auf dem sexuellen Verkehrs-Markte.
(Näcke) 344
5. Verdachtige Annoncen. (Gross) 345
Bücherbesprechungen von Med.-Rath Dr. P. Näcke,
1. Woltmann, Politische Anthropologie 346
2. Braunschweig, Das dritte Geschlecht (geschlechtliche Uebe) 349
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VI
Inhaltsverzeichniss.
3. Schultze, 1. Wichtige Entscheidungen auf dem Gebiete der
gerichtlichen Psychiatrie. 2. Entlassungszwang und Ablehnung
oder Wiederaufhebung der Entmündigung 54!*
4. Möbius, Geschlecht und Kopfgrösse S5o
5. Mendes-Martins, JusUdefe8aacercadanSociologiacriminalä 35o
6. H och e , Ueber die leichteren Formen des periodischen Irreseins 351
7. Raecko, Die transitorisch.Bewuastseinsstorungend. Epileptiker 351
8. Anatole, Unter der Herrschaft der Ruthe 352
Bücherbesprechungen von Oberarzt Dr. Kellner.
9. Burg 1, Die Exhibitionisten vor dem Straf richter SM
lü. Heilbronn er, Ueber Fuguo und Fugueszustände .... 355
11. Bolte, Ueber einige Fälle von Simulation ....*.. 356
Bücherbesprechungen von Med.-R. Dr. Matthaes.
12. Diebstahl im Dämmerzustand 357
Büchc rbesprechungen von Ernst Lohsing:
13. 1. Boguslawski, Die Antiduellbewegung. 2. Gräser, Für
den Zweikampf. 8. Klein-Lammasch, Die Verbesserung
des Ehrenschutzes. 4. Der Minotaur der „Ehre" 357
14. Busse, Wie beurtheile ich meine Handschrift 362
Bücherbesprechungen von Hans Gross.
15. Friedmann, Ueber Wahnideen im Völkerleben 363
16. Elberg, Ueber Geistesstörungen in der Armee zur Friedens-
zeit 364
17. Braun schweig, Das dritte Geschlecht Gleichgeschlechtliche
Liebe 364
18. West, Homosexuelle Probleme 364
19. West, Die Prostitution bei allen Völkern vom Alterthum bis
zur Neuzeit 365
20. WTest, Der moderne Mädchenhandel 365
21. H a f t e r , Die Rechts- und Straffähigkeit der Personenverbäode 365
22. Montanus, Die Prostitution in Indien 366
28. Montanus, Prostitution und Entartung 366
24. Reissig, Medicinische Wissenschaft und Kurpfuscherei . . 367
25. Dr. Max Thal, Mutterrecht, Frauenfrage und Weltanschauung 369
26. Aschaffenburg, Das Verbrechen und seine Bekämpfung . 36$
l
i
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I.
Die Donawitzer Brände in den Jahren 1893 nnd 1894.
Von
Alfred Amschl,
k. k. Oberlande«; erichtsrtth und Staatsanwalt in Graz.
Oft vernimmt man, und auch von den höchsten Gerichtsstellen,
die Behauptung, das Motiv einer Straftbat sei für deren rechtliche
Beurtbeilung ohne Belang. In dieser Allgemeinheit kann dem aus-
gesprochenen Satze nicht beigepflichtet werden. Mag auch das Motiv
für die rechtliche Beurtbeilung der That, für deren Unterstellung
unter ein positives Gesetz in der Reget gleichgültig sein: die Er-
gründung des Motives ist für die Beurtbeilung des Thäters, des psy-
chologischen Zusammenhanges zwischen That und Individuum, für
die Straffrage und nicht zuletzt auch für die Beweisfrage von grosser
Wichtigkeit. Dass in vielen schweren Fällen auf die Klarlegung des
Motives verzichtet werden muss, beweist nichts für seine Bedeutungs-
losigkeit. In vielen Fällen wird das Motiv zur That als Verdachts-
moment, ja sogar als Beweismittel wichtig sein. Wir verweisen nur
auf den sogenannten Industriebrand. Dass der Brandstifter durch
seine Handlung sich die Versicherungssumme zu erwerben strebt,
bildet nicht nur das Motiv seines Handelns, sondern auch einen her-
vorragenden Beweis für seine Thäterschaft.
Gerade beim Verbrechen der Brandlegung wird das Motiv oft
räthselhaft bleiben, oft nicht aufzuklären sein. Der Untersuchungs-
richter aber, der deshalb von vornherein auf den Versuch, den
Beweggrund zu erforschen, verzichtet, wird seiner Aufgabe nicht
gerecht
Besonders im Stadium des Vorverfahrens hat man nach dem mög-
lichen Motiv zu forschen, weil es einen Fingerzeig bieten kann,
welcher Person, oder mindestens welchem Personenkreis die Thäter-
schaft zugemuthet werden soll. Ein unabsehbares Feld breitet sich
da vor dem Auge des Untersuchungsrichters aus; er darf sich durch
ArchiT für Kriminalanthropologie. XI L L
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2
Ueberraschungen ebensowenig verblüffen als durch Enttäuschungen
lähmen lassen. In der Hanptverhandlung allerdings sinkt die Be-
deutung des Motives herab, weil ohne weitere Beweise die Hanpt-
verhandlung an sich unmöglich wäre und weil Rücksichten auf Pro-
cessökonomie und Zeitersparniss ein tieferes Eindringen in das Motiv,
das ist in die Psychologie des Einzelfalles, hemmen.
Leugnet der Beschuldigte, der allein verlässlichen Aufschluss über
den Beweggrund seines Handelns geben könnte, dann wird in ein-
zelnen, allerdings sehr seltenen Fällen die Aufhellung des Motives
ihn zum Geständnisse bringen. Verharrt er bis zum Schluss im
Leugnen, dann wird das Motiv zur That in stetes Dunkel gehüllt
bleiben, wenn er sich nicht später einmal in der Strafanstalt zu einem
Geständniäs herbeilässt, das dann zwar keinen Werth mehr für die
einzelne Strafsache besitzt, um so grösseren Werth aber für den
Kriminalpsychologen. Allein auch die Geständnisse in der Straf-
anstalt bieten keine Gewähr für ihre unbedingte Glaubwürdigkeit.
Selbst hier noch werden sie eingeschränkt; selbst hier noch wird der
That ein Mäntelchen umgehängt, um sie womöglich in anderem
Licht erscheinen zu lassen. Selten, dass so ein Geständniss unum-
wunden ist. Handelt es sich um eine einzige That, so wird sie nicht
in Abrede gestellt, allein Begleitumstände und Motiv verschwimmen
im Lichte der Darstellung. Handelt es sich um eine Mehr-
heit von Thaten, — es ist durch die Erfahrung bestätigt, das
zum Mindesten eine davon abgeleugnet bleibt. Warum? — da?
lässt sich allgemein und objectiv nicht erklären. Die grösste Rolle
spielt die Eitelkeit auch hier wie überall im Menschenleben und e*
Hesse sich ein ganz interessantes Buch über Verbrechereitelkeit zu-
sammenstellen. Aber auch andere Umstände verschleiern die Wahr-
heit: Schani, sei es echte oder falsche Scham; Schonung noch nicht
entdeckter Mitthäter; Hoffnung auf Gnade oder Wiederaufnahme,
welch letztere in den Strafanstalten einen äusserst günstigen Nähr-
boden findet, weil die Sträflinge sich gegenseitig oder durch Ver«
mittelung freigehender Genossen Entlastungsbeweise zu verschaffen
wissen; schliesslich auch das Streben, die durch die Strafthat ge-
wonnene Beute zu sichern.
Immerhin ist es ausserordentlich interessant, den Sträfling über
seine Strafthat zu hören. In Oesterreich fungirt der Staatsanwalt ab
I^ocalaufsichtsbehorde über die selbstständigen Strafanstalten, eine Ein-
richtung, die für die Strafrechtspflege — abgesehen vom Verwaltung*
Standpunkt — die grössten Vortheile bietet und den Staatsanwalt
unablässig mahnt, dass er nicht blos öffentlicher Ankläger, sondern
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Die Dona witzer Brände in den Jahren 1S93 und 1S04.
3
Hüter des Rechtes, Wahrer des Öffentlichen Interesses nnd aus-
schliesslich Organ zur Erforschung der Wahrheit sein soll. Welche
Fülle von Erfahrungen steht ihm zu Gebote, wenn er dem Angeklagten
nicht nur im Gerichtssaal, sondern später wieder in der Strafanstalt
begegnet, woselbst der Sträfling mit seinen Anliegen, Wünschen und
Beschwerden an ihn sich wendet! Wie manches Fehlurtheil konnte
durch diesen Verkehr, durch diese Doppelfunction beseitigt; wie
manches anscheinend gewagte Urtheil hierdurch bestätigt werden!
Und hier Öffnet sich die Lichtquelle, die so manche dunkle That er-
hellt, so manches räthselhafte Motiv enthüllt, so manche Lücke füllt
und in die Vorzüge der Rechtspflege, sowie in ihre Mängel hinein-
leuchtet Allerdings lassen sich diese Erfahrungen nicht, oder nur
schwer yerwerthen. Oft aber würden sie zur Beruhigung der Richter
und Geschworenen, der Ankläger und Vertheidiger, insbesondere aber
des Publicums, um dessen willen ja alle diese Personen ihrer Aemter
walten, mächtig beitragen. Oft erschlössen sie dem Untersuchungs-
richter einen unerschöpflichen Born der Belehrung, der weder durch
theoretische Grübelei, noch durch die Routine des Werktages ersetzt
werden kann.
Es ist der Vorzug unseres ^Archives", durch Schilderung ein-
zelner Fälle dem Untersuchungsrichter die Fährte zu weisen, die ihn
auf den Weg der Diagnose führt Dass er oft und oft den richtigen
nicht zu finden weiss, darf ihn ebenso wenig beirren als den Arzt
Da wir hier einen Fall von Brandlegung vorführen, sei es ge-
stattet, auf die vorzüglichen Arbeiten von Gross (Handbuch für Un-
tersuchungsrichter, III. Auflage, XIX. Abschnitt, Seite 742 ff.) und
Wein gart (Handbuch für das Untersuchen von Brandstiftungen) zu
verweisen. Wein gart unterscheidet drei Klassen von Motiven:
1. Solche, die aus einer Verstandest hü tigkeit hervorgehen (Eigen-
nutz, die Absicht durch den Brand Verbrechen zu ermöglichen oder
zu verdecken, politische Zwecke).
2. Gemütsbewegungen, Affecte, (Rachsucht, Eifersucht, Unzu-
friedenheit, Heimweh, Furcht, Muthwillen).
3. Motive bei Geisteskranken (pathologische Motive).
Selbstverständlich sind damit die Motive ebensowenig erschöpft,
als sich die Tiefe der menschlichen Psyche ganz ergründen lässt.
Es giebt Motive, die Bicher einen pathologischen Zug aufweisen, aber
noch lange nicht auf Geisteskrankheit schliessen lassen. Schon die
Freude am Anblick eines grossen Brandes, die Erregung des Schauens
bei seiner Betrachtung, die Lust an der Entfesselung des dämonischen
Elementes kann als Motiv dienen und hat schon oft als solches ge-
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4
I. Amschl
i
i
dient. Aber auch die Freude am ManÖvriren der Feuerwehr, die
Passion, sich selbst am Löschen zu bethätigen, der eitle Drang, als
Retter gepriesen und bewundert zu werden, hat Brände verursacht.
Mir ist ein Fall bekannt, dass ein gut beleumundeter, dem Handels-
stand angehöriger junger Mann in Obersteier Brand gelegt und sich
dann an den Löschungsarbeiten übereifrig betheiligt hat, was auffiel
und schliesslich zu seiner Entlarvung führte. Er gestand, den Brand
gestiftet zu haben, um sich bei den Bettungsarbeiten hervorzuthun.
In einem anderen Falle stiftete ein Feuerwehrhornist in Kärnten etwa
zwanzig Brände, nur um sich an seinen Hornsignalen zu ergötzen.
In einem dritten Fall aus Untersteier zeichnete sich bei einer grossen
Ueberschwemmung ein schöner junger Mann im Jahre 185 t dadurch
aus, dass er zahlreichen Menschen mit Lebensgefahr ihr Leben rettete.
Wo es galt, aus Gefahren mit eigener Gefährdung zu retten, war der
brave Helfer zur Stelle. Nach Jahren folgte in seinem Wohnort
Brand auf Brand; der Mann war stets auf der Unglücksstätte 20
finden, unermüdlich im Helfen und Ketten, bis endlich seine Rettungs-
wuth auffiel und den Verdacht der Thäterschaft auf ihn lenkte, Dass
solches Handeln einen Stich in's Krankhafte verräth, wird nicht zu
bezweifeln sein. Das Rudiment zu krankhaften Erscheinungen findet
sich in jeder Menschenseele. „In der Brust eines jeden Menschen
schläft ein entsetzlicher Keim von Wahnsinn. Ringt mittelst aller
heiteren und thätigen Kräfte, dass er nie erwache !u sagt Feuchters-
ieben in seiner Diätetik der Seele. Ebenso schlummert in jeder
Menschenbrust der Keim zum Verbrechen. Diese Erkennte iss verleitet
leicht zu Uebertreibungen. Sie hat auch die Irrlehre vom geborenen
Verbrecher geweckt Folgerichtig wäre dann jeder Mensch ein ge-
borener Verbrecher, aber auch ein geborener Narr.
Besonders schwierig gestaltet sich die Ergründung des Motive*
sowie die Ermittelung des Thäters bei Massenbrandlegungen. Es ist
eine Thatsache der Erfahrung, dass derartige Verbrechen beispiel-
gebend und ansteckend wirken und so hat man anfänglich nie die
Gewähr, ob die Brände von Einer Hand, von einem Complott oder
von verschiedenen, einander selbst nicht bekannten Thätern herrühren.
Diese Ungewissheit herrschte, als im Sommer 1893 die Bewohner
von Leoben, Donawitz und den angrenzenden Gemeinden durch zahl-
reiche Schadenfeuer beunruhigt wurden, die ihre verheerende Wir-
kung meist an kleineren Objecten des Hüttenwerkes übten, jedoch
auch Baulichkeiten benachbarter Grundbesitzer einäscherten.
Wer von unseren Lesern sollte den steirischen Erzberg nicht
kennen, der mit seinen röthlich - grauen Stufen gleich einer ägypn-
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Die Donawitzer Brände in den Jahren und 1S94. 5
sehen Pyramide zwischen Vordernberg und Eisenerz (vormals Inner-
berg genannt) emporragt? Sein Erzgehalt scheint unerschöpflich und
trotz riesenhafter Ausbeutung liefert er unermessliche Mengen an das
benachbarte Hüttenwerk der alpinen Montangesellschaft in Donawitz,
einem Vorort der reichen Bergstadt Leoben. „Im Nord und Süd von
ziemlich hohen waldigen Hügelketten begrenzt, bildet Donawitz ein
kleines Königreich für sich. Rathlos blickt der fremde Besucher,
falls er nicht gerade Ingenieur und Fachmann ist, in das verwirrende
Durcheinander von unförmlichen rätbselhaften Baugebilden, ragenden
Schloten, von gluthroth oder elektrisch-bläulich erleuchteten Betriebs-
räumen, regellos sich kreuzenden Schienensträngen und rasch dahin-
eilenden kleinen Dampfmaschinen. Heute vereinigt sich an dieser
Statte die geistige Kraft Europas und Amerikas, um die wunder-
baren Errungenschaften der technischen Wissenschaften in Eisen und
Gold umzusetzen. Aus dem Hochofen ergiesst sich ein feuriger Strom
geschmolzenen Erzes unmittelbar in eine Reihe von Eisen bah nlowries.
welche das flüssige Roheisen in die Kessel der Martinshütte bringen.
Nach wenigen Stunden strömt dasselbe Eisen geläutert und geklärt
durch geheimnissvolle Kräfte abermals in feurigem Sturze in grosse
Gussformen, die auf unterirdischer Dampfbahn zum Träger walz werk
geführt werden. Dort hebt ein mächtiger Krahn die glühenden Blöcke
wieder zum Licht empor und in einigen Minuten werden sie hier
mit unglaublich wenigem Zuthun von Menschenhand durch die ge-
waltigen Walzen in fertige regelmässige Schienen und Träger ver-
wandelt. Von hier führt man uns in die Drahtzieherei, wo frische
junge Gesellen, thatsächlich jeden Augenblick in ihrem Leben be-
droht, urasaust von wahrhaft betäubendem Iürm, den Draht fertigen
helfen, jenen Draht, der auf Flügeln der Elektricität den Gedanken
und das Wort über Länder und Meere trägt." (Dr. Max Reich,
Leoben. Wanderungen durch Stadt und Umgebung. Verlag der
k. k. Bergakademischen Buchhandlung Ludwig Nüssler in Leoben, 1901.
Seite 16 ff.).
Es ist begreiflich, dass die fortgesetzten Brände in diesem wich-
tigen Industriecentrum im ganzen I^and und darüber hinaus das
grösste Aufsehen erregten und im Monate Februar 1894 den Be-
wohnern von Donawitz und Leoben den höchsten Grad von Unruhe,
Erregung und Besorgniss einflössten.
Einerseits stellten sich alle Anstrengungen, irgend eine Spur vom
geheimnissvollen Thäter zu finden, schon aus dem Grund als erfolglos
dar, weil in einem industriellen Etablissement grössten Stiles, dessen
Gebiet Über zweitausend Arbeiterfamilien vereinigt, schon die Masse,
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6
I. Amschl
in der ein Verbrecher leicht spurlos verschwindet, seine Ermittelung
erschwert, — andererseits aber musste die Bevölkerung der Gedanke
mit Entsetzen erfüllen, dass der Brand eines Nachts die grossen
Werksobjecte ergreifen, ja das ganze Werk vernichten könnte. Die
Schrecknisse, die ein derartiges Ereigniss im Gefolge haben niüsste,
Hessen sich kaum beschreiben. Dazu gesellte sich noch die Un-
gewissheit über das Motiv. Es blieb so räthselhaft wie die Person
des Thäters. Zahlreiche Combinationen erregten die Phantasie der
Bewohner. Man sprach von anarchistischen Complotten und von
Pyromanie; von Rachsucht über inhumane Behandlung der Arbeiter
und von Zorn über ein im Sommer 1893 ergangenes Verbot, inner-
halb des Werkes Schweine und Schweineställe zu halten.
Die meisten dieser Combinationen erwiesen sich in der Folge als
mehr oder minder unhaltbar, alle aber als müssig angesichts der
Thatsache, dass bei auffallenden und Aufsehen erregenden Verbreeben
so häufig auf die Ergründung eines speciellen Motives verzichtet
werden muss, dass aber allen in der Hegel das generelle Motiv der
Lust an bösem Thun, an Schaden, Furcht und Schrecken der Mit-
menschen und moralische Unzulänglichkeit des Thäters zu Grunde
liegt.
Die Reihenfolge der Brände in Donawitz stellt sich folgender-
maassen dar.
1. Am Abend des 21. August 1893 brannten im Dachraunie
der Holzhütte zwischen Haus Nr. 70 und 72 gegenüber der Werks-
restauration Nr. 71 alte Fetzen und Stroh vorrätbe. Der Brand wurde
sofort bemerkt und gelöscht. Die rings um die Holzhütte gelegenen
Gebäude waren entschiedener Feuersgefahr ausgesetzt Die Art, wie
das Feuer entstanden, schliesst jeden Zweifel an absichtlicher Brand-
stiftung aus. Ein Schade ist nicht entstanden.
2. Am 16. 0 et ob er 1893 Abends brannte gegenüber der Werks-
restauration der an das in der Coloniegasse gelegene Haus Nr. 70
angebaute Stall nieder. Die umliegenden Gebäude schwebten in
grösster Feuersgefahr. Der Schade belief sich auf 580 fl. 40 kr
Dem Arbeiter Peter Zischka verbrannten Heu- und Stroh vorrätbe,
dann 8 Strohsäcke im Werthe von 5 fl.
3. Am 8. November 1 89 3 gegen 7 Uhr Abends brach im
Dachraum des zu . den Coloniehäusern in der Langen Gasse gehö-
rigen Stallgebäudes Feuer aus. Dachstuhl und innere Einrichtung
wurden eingeäschert, die Mauern beschädigt, die umliegenden Ge-
bäude grosser Feuersgefahr ausgesetzt
Der Schade der alpinen Montangesellschaft belief sich auf 630 fL
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Die Dona witzer Brände in den Jahren IS 93 und 1S94.
7
10 kr. Dem Arbeiter Peter Zischka verbrannten Heu- und Strohvorräthe
und 6'/'2 mc Futter im Werthe von 30 fl. Dem Arbeiter Anton
Jernest 2 Ziegen, 1 Kitz, 2 Kaninchen, 1 Katze, 4 mc Heu, Stroh,
Handtücher, 1 Schaf und eine Heugabel im Werthe von zusammen
62 fl. 70 kr.
4. Am 19. Januar 1894 Abends brach im Dachraume der
zwischen dem Werksspitale und der Gasanstalt an der Gemeinde-
strasse gelegenen Kalkhütte Feuer aus. Der Brand wurde recht-
zeitig bemerkt und gelöscht. Die Auslagen von Löschkosten beliefen
sich auf 12 fl. 10 kr.
5. Am 4. Februar 1894 (Faschingsonntag) zwischen 9 und
10 Uhr Abends brannte das Materialmagazin der Werksmaurer nächst
dem Martinofen vollständig nieder. Nicht nur in Donawitz, sondern
auch in der Stadt Leoben verursachte dieses Feuer den grössten
Schreck.
Auch diesmal brach das Feuer im Dachraum aus, woselbst
Stukaturrohr aufgeschichtet dalag, also ein Zündstoff, der den Aus-
bruch und die Weiterverbreitung des Feuers erheblich begünstigt.
Nur ein in diesem Theil des Werkes selbst beschäf-
tigter Arbeiter konnte diesen Brand legen; ohne die ge-
naueste Localkenntniss schien dies unmöglich, zumal da
der Portier den Eingang überwachte, ein Fremder daher
gar nicht Zutritt gefunden hätte.
Xach Ausführung des Verbrechens verschwand der Thäter in
den gegen den Vordernbergerbach gelegenen Garten. Im Schnee
fanden sich verwischte Fussspuren eines männlichen Individuums.
Die gesammten nördlichen Anlagen und der Gasometer waren
auf das Höchste gefährdet; 5« 2 Schritte vom Brandobject entfernt
steht ein grosses Holzmagazin, unmittelbar daran die grosse Martins-
hütte. Die jenseits des Baches befindlichen Wohngebäude, der Wald
an der Strasse schwebten ebenso in Gefahr als zahlreiche Menschenleben.
Der Schade belief sich auf 4995 fl. 42 kr.
6. Drei Tage später — am 7. Februar 189 4 — gab es wieder
Feuerlärm im Werk. Es brannte wieder in derselben Kalkhütte, an
der schon am 19. Januar Brand gelegt worden war. Der Brand
kam beim Ziegenstalle der Arbeiterfamilie Trinkl nächst dem Per-
sonalhause Nr. 47 zum Ausbruch, wurde aber unterdrückt. Die ver-
riegelte Eingangsthür der Kalkhütte war aufgerissen, vom Fenster
des TrinkPschen Ziegenstalles der vorgehängte Lappen weggehoben,
das Drahtgitter umgebogen und durch die so erstandene Oeffnung
der Zündstoff in's Stroh geworfen worden.
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8
I. Am so ll
Da die Kalkhütte vom Isolirspitale nur 9 und von den Arbeiter-
wohnungen nur 10 Schritt entfernt ist, war grosse Gefahr für Men-
schenleben und fremdes Eigenthum vorhanden.
Der Schade betrug 51 fl. 20 kr.
7. Etwa 100 Schritt von der Kalkhütte entfernt, liegt das Per-
sonalhaus Nr. 43, in dem seit Herbst 1893 wiederholt Einbrucbs-
diebstähle verübt und versucht worden waren.
In diesem Hause fanden am 8. Februar 1894 die beiden Ar-
beiter Josef Wagner und Franz Erler etwa 2 Fuss von der Treppe
entfernt in einer Dachluke eine runde Papierschachtel mit Sägespähnen
und darauf einen mit einem brennenden Lappen umwundenen Besen.
Dem Zufall, der diese Arbeiter rechtzeitig herbeiführte, ist es zu
danken, dass der Brand im Keim erstickt wurde, im anderen Falle
hätte das Feuer zunächst das hölzerne Stiegenhaus ergriffen und die
zahlreichen, in den beiden grossen Dachwohnungen schlafenden Ar-
beiter zum Opfer gefordert. Aber auch alle benachbarten Objecte
waren der grössten Gefahr ausgesetzt
8. An demselben Abend wurde in einer zu den Endres'schen
Personalhäusern in Donawitz gehörigen Holzläge Feuer gelegt, das
zwar ausbrach, jedoch von selbBt verlosch.
9. Die seit dem 4. Februar 1894 in der Bevölkerung herrschende
Panik erreichte ihren Höhepunkt, als am 10. Februar Abends der
etwa 10 Minuten ausserhalb des Werkes Donawitz in der Richtung
gegen den vulgo Gigerl am Galgenberg gelegene, isolirte Heustadel des
Grundbesitzers Alois Traunwieser sammt einer anstossenden, der Ge-
meinde Dona witz gehörigen Torf mullhütte ein Raub der Flammen wurde.
Der Schade Traun wieser's, dem auch Heu im Werth e von 85 fl.
verbrannte, beträgt 308 fl., jener der Gemeinde Donawitz 25 fl., die
Löschkosten beliefen sich auf 5 fl. 30 kr.
Die begreifliche Aufregung in der Bevölkerung und die Frechheit
der geheimnisvollen Brandleger machten verschärfte Sichern eitsmaass-
regeln nothwcndig.
Seitens der Werksdirection waren bis nun schon über 1 000 fl.
für Streif- und Nachtwachen und Feuerbereitschaft verausgabt worden.
Auf die Ergreifung des Thäters wurde ein Preis von 1 00 f 1. gesetzt
und alles vorgekehrt, was zur Abwendung weiterer Schäden und Ge-
fahren zweckdienlich schien. Nicht minder hat die Gemeindevor-
stehung Donawitz durch Aufstellung von Wachen, durch Kund-
machungen an die Bewohner und durch Nachforschungen nach den
Urhebern der Brände zu deren Bewältigung beigetragen, was in ihren
Kräften stand.
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Die Donawitzer Brände in den Jahren 1893 und 1894.
9
Am 11. Februar 1894 Vormittags 11 Uhr wurde auf dem Garten-
zaun des Hauses Nr. 57 ein angehefteter Zettel gefunden. Darauf
standen, mit Bleistift unorthographisch geschrieben, die Worte:
„Achtung, halb Donawitz uiubs noch im Feuer gehen!
Unser Commando lautet: H. Gd. M. D. J. T. B. H."
Am 15. Februar waren in Leoben zwei Briefe an den Werks-
director Ferdinand Hauttmann und an den Ingenieur und Feuerwehr*
hanptmann Franz Gudera zur Post gegeben worden, welche folgenden
Wortlaut aufweisen:
„Achtung! Halb Friedau (d. i. ein Theil von Donawitz) muss
mit Dynamit in die Luft und Feuer gehen mit Directorhaus ! Unser
Commando, alte Donawitzer gewesen. H. G. W. 0. J. D. F. W." —
„Achtung! die Feuerwehr bekommt Geschäfte ! Noch genug Stallungen
müssen im Feuer stehen mit alt gewesene Donawitzer. H. G. W. 0.
J. D. F. W.u
Für jeden Laien war sofort kennbar, dass beide Briefe, auf
liniirtem weissem Papier geschrieben, von einer und derselben Hand-
schrift herrührten, und zwar von jener, die auch der am 11. Februar
vorgefundene Drohzettel trug.
Auffallen musste, dass die Brände, insbesondere jene des Jahres
1S94, :amnit und sonders zwischen 7 und 9 Uhr Abends, und zwar
meist in den Dachräumen ausbrachen, dass sie sich auf ein eng
umschriebenes Territorium beschränkten, genaueste Localkenntniss
verriethen und — bis auf den Magazinsbrand vom 4. Februar — sich
auf minderwerthige Objecte erstreckten.
Alle diese Umstände und vor Allem auch die Handschrift der
Drohbriefe und ihr Stil Hessen darauf seh Ii essen, dass die Brand-
stifter einbeimische, wahrscheinlich jugendliche Personen sein
müssen, die vielleicht aus Gefallen an Feuer, aus Behagen an den
Manövern der Feuerwehr, oder um diese zu chicaniren, oder
aus Abneigung gegen ihre Pflicht als Mitglieder der Feuerwehr, —
auf jeden Fall aber um Schrecken und Furcht zu erregen und, ge-
trieben von einem zum Theil auf moralischem Defecte beruhenden
Hange zum Verbrechen, ihrem frevlerischem Treiben fröhnten.
Am 13. Februar waren von der k. k. Bezirkshauptmannschaft
unter Intervention der k. k. Staatsanwaltschaft an Ort und Stelle poli-
zeiliche Erhebungen gepflogen worden, am 1 7. Februar fand der ge-
richtliche Augenschein, gleichfalls unter staatsanwaltschaftlicher Inter-
vention, statt.
10. Gewissermaassen als höhnische Antwort auf den gerichtlichen
Augenschein brach Sonntag den 18. Februar 1894 zwischen 9 und
I
10 I. AM9CHL
10 Uhr Nachts in der Zeughütte für die Verlader Feuer aus, das
rechtzeitig bemerkt und gelöscht werden konnte, so dass kein Schade
entstand.
Dieser Brand sollte aber zur selbstgestellten Falle werden, in der
der Thäter sich fing.
Schon einige Zeit schöpfte man Verdacht gegen den Werks-
arbeiter Wenzel Querser.
Dieser, am 27. September 1873 in Kaplitz (Böhmen) als ehelicher
Sohn des Hausknechtes Johann Querser und der Anna PÜb geboren,
besuchte bis zum 14. Lebensjahre in Kaplitz die Volksschule, kam
dann in Böhmen als Halterbub zu verschiedenen Bauern, später als
Zureicher bei Maurern mit seiner Mutter nach Wien und Innsbruck
und wurde am 11. November 1S90 als Platzarbeiter in den Dienst
des Donawitzer Hüttenwerkes aufgenommen.
Vom 11. November 1890 bis 24. Juni 1891 wohnte er im Per-
sonalhause Nr. 73 nächst der Werksrestauration, dann bis IS. Okto-
ber 1893 im Burschenzimmer Nr. 2 des Personal hauses Nr. 43, dann
bis 30. November 1893 im Puddlerhause Nr. 45. Seit 30. November
bediente er den Magazinsbeamten Ferdinand Düringer und wohnte in
der diesem zugewiesenen Villa jenseits der Endres'schen Personalhäuser.
Anfangs December wurde Düringer aushülfsweise nach Schweebat
bei Wien versetzt. Bis zu seiner am 5. Januar 1894 erfolgten Bück-
kehr bewohnte Querser allein die Villa, wohin man vom Werke
an den En dres 'sehen Häusern vorüber (Brand vom 8. Februar 1S94
Nr. 8) gelangt, den Traun wieserstadl (Brand vom 10. Februar l&Ü 4
Nr. 9) genau sieht und in wenigen Minuten erreichen kann.
In der Zwischenzeit hatte er trotz des ausdrücklichen Verbotes
Doringer's dessen Revolver zu sich gesteckt, «ohne Waffenpass herum-
getragen und auch drei Patronen verschossen. Ferner schwindelte
er am 20. Februar von Maria Radek in der Farracher Biernieder-
lage 6 halbe und l ganzen Liter Bier im Werthe von 84 kr. auf
Namen seines Herrn heraus.
An demselben Tage wurde der k. k. Staatsanwaltschaft als Schrift-
probe Querser's ein von ihm an die Arbeiterstochter Anastasia Papou-
schek gerichteter Liebesbrief, datirt Donawitz, 15. Februar 1894, über-
reicht. Die Schriftzüge verriethen auf den ersten Blick, dass sie von
derselben Hand herrührten, wie die 2 Drohbriefe an Hauttmann und
Gudera und der Drohzettel. Auch die Vorliebe für Abkürzungen
mit grossen Anfangsbuchstaben, insbesondere die Schreibweise des
W. oder M. und so viele andere charakteristische Züge sprachen fflr
die Identität der Handschriften.
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Die Donawitzer Biändo in den Jahren 1S93 und ISA4. 11
Die Sachverständigen im Sebriftfache erklärten unter ihrem Eide
auf Grund der sorgfältigsten und gewissenhaftesten Prüfung, dass
die Drohbriefe und der Drohzettel ganz unzweifelhaft von Wenzel
Quereer herrühren. Nun war der Beweis erbracht, dass Querser mit
den Bränden in Zusammenhange stehe.
An demselben Tage, 20. Februar 1894, begab ich mich mit dem
Untersuchungsrichter an Ort und Stelle nach Donawitz zur Verhaftung
Querserä und zur Vornahme einer Hausdurchsuchung. Wir trafen
Querser nicht im Werk. Er war verschwunden, angeblich in die
Stadt gegangen, nach Meinung Anderer geflohen, da er von seiner
Verfolgung Wind bekommen. Während der Untersuchungsrichter
sich mit dem Schriftführer und den Gendarmen in Querser's Woh-
nung begab, hielt ich mich in den Werksräumen auf und liess mir
den Weg zeigen, den Querser am 18. Februar zurücklegte, als er
mit der Wasserflasche bis zur Verlader-Zeughütte lief. Da trat plötz-
lich ein Arbeiter auf mich zu und meldete mir, dass Querser soeben
in das Werk zurückgekehrt sei und sich uns nähere. Ich schritt
auf ihn zu, fragte ihn nach seinem Namen, den er mir, die Mütze
in der Hand, nannte, und veranlasste seine Verhaftung.
Bei der Hausdurchsuchung fand man das gleiche liniirte Brief-
papier vor, auf dem die Drohbriefe geschrieben sind; ein Heft mit
Stilübungen und Entwürfen von Liebesbriefen, die so recht seinen
phantastischen und überspannten Charakter bloßlegten.
Durch die Aussage Doringer's sowie durch Querser's Geständnis»
igt erwiesen, dass dieser am 15. Februar, am Tage der Aufgabe der
Briefe in Leoben, thatsächlich in Leoben war und über Auftrag seines
Herrn Kleider in dem gegenüber vom Postgebäude gelegenen Ge-
schäfte des Schneiders Seimann abholen musste. Die Tinte erwies
sich als jene, die im Foyer des Postgebäudes den Parteien zur Ver-
fügung steht. Die Briefe waren von Querser, somit offenbar im Post-
gebäude selbst, geschrieben und aufgegeben worden.
Es handelte sich noch um den Beweis, dass Querser's verbre-
cherische Thätigkeit nicht auf die Drohungen beschränkt blieb, son-
dern dass er der Brandleger selbst sei.
Wie bereits erwähnt, hat Querser über ein halbes Jahr im Per-
sonalhause Nr. 73 gewohnt. In der Werksrestauration Nr. 71 war
er auf Frühstück, Mittag- und Abendessen abonnirt Zu Letzterem
erschien er gewöhnlich um 6 Uhr herum. In der Nähe dieser beiden
lläuser stand die Holzläge, in der am 21. August 1893 das erste
Feuer aufflammte.
Aus dem Drohbrief an Gudera, wo es heisst, dass noch Stal-
I
12 I. Amschl
lungen genug in Feuer stehen müssen, geht hervor, dass der Schrei-
ber des Briefes auch die Stallungen bei Nr. 70 und am Ziegelplatz,
eretere zur früher erwähnten Werksrestauration gehörig, am 16. 0c-
tober und 8. November 1893 angezündet habe. Die Zeugen Früh-
mann und Huber bestätigen, dass Quereer an diesen beiden Abenden
nicht zu Hause war.
Als Maurer, Platzarbeiter, Schickbursche und Handlanger besa&>
Querser die genaueste Localkenntniss bis in's kleinste Detail.
In der am 19. Januar und 7. Februar 1894 vom Brande
heimgesuchten Kalkhütte war Querser oft und oft beschäftigt Das
Terrain kannte er vollkommen, da die Kalkhütte in unmittelbarer
Nähe des Personalhauses Nr. 43 sich befindet
Dort hatte er, wie erwähnt, vom 24. Juni 1891 bis 18. 0c-
tob er 1890, also länger als zwei Jahre, gewohnt
Er war dort Zimmergenosse der Arbeiter Josef Wagner, Gustav
E^ger und des Maurers Wenzel Leksa.
Dieser hatte am 18. October Mittags sein Geld abgezählt, in
die Schublade gelegt, das Vorhängeschloss der letzteren zugesperrt
und den Schlüssel zu sich gesteckt
Am Abend dieses Tages, an dem Querser aus dem Hause
Xr. 43 auszog, fand Leksa das Schloss von seinem Kasten weggerissen,
diesen aufgesprengt, und von seinem Gelde 24 fl. gestohlen. Das
Burschenzimmer war versperrt gewesen, allein der Schlüssel hing an
der Wand im Vorhause. Ein Fremder konnte den Diebstahl
nicht verübt haben.
Damals wurden die Arbeiter Alois Schweighardt und Josef
Fruhmann dieses Diebstahls beschuldigt, Fruhmann sogar verhaftet.
Bald aber hatte sich ihre Schuldlosigkeit herausgestellt
Jetzt erscheint es ausser Zweifel, dass Querser diesen Diebstahl
begangen. Ueber zwei Jahre hatte er neben Leksa geschlafen. Er
kannte genau den Aufbewahrungsort des Zimmerschlüssels und de*
Geldes, hatte immer Geld, trotzdem er bei der Auszahlung oft nur
einige Kreuzer herausbekam, schlug sich gerne mit Mädchen herum:
lebte sehr flott, kam oft früh Morgens betrunken nach Hause uml
zahlte im October 1893 dem Schneider Kovatschitsch für einen neuen
Rock sammt Weste 12 fl. 50 kr. baar aus.
Schon im Herbste 1 893 war dem Josef Wagner aus versperrtem
Kasten ein Geldbetrag von 20 fl. weggekommen. Eines Tages harte
Querser Wagner's Geld beobachtet Wiederholt begab er sich von
der Schicht allein in?s Burschenzimmer und hatte dort Gelegenheit zur
Ausübung der Diebstähle, deren Niemand verdächtigt wird als Quereer
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Die Donawitzer Brände in den Jahren 1S93 und 1S94. 13
Ende September 1893 wurde dem Arbeiter Gustav Egger aus
dem gleichen Locale und, gleich wie dem Leksa und Wagner, aus
versperrtem, wahrscheinlich mittelst Nachschlüssels geöffneten Koffer,
eine Brieftasche mit 8 fl. gestohlen.
Nachdem Querser am 18. October 1893, am Tage des Diebstahls
an Leksa, das Personalhaus Nr. 43 verlassen hatte, mied er es lange.
Geraume Zeit darnach erschien er wieder dort mit seinem Freunde
Gottfried Eglauer, dessen später Erwähnung geschehen wird, um
Karten zu spielen.
Am Lichtmesstage, den 2. Februar 1894 zwischen 4—5 Uhr
Nachmittags, spielte Querser dort Karten. Der Arbeiter Heinrich
Neubauer zählte sein Geld, wobei ihn Querser in auffallender Weise
beobachtete.
Neubauer sperrte seinen Kasten ab und steckte den Schlüssel
zu sich.
Tags darauf, am 3. Februar, fand er den Kasten aufgebrochen,
den Rock herausgenommen und aufs Bett geworfen. Glücklicher
Weise hatte der Einbrecher die im Rocke verwahrte Baarscbaft von
3 fl. nicht gefunden.
Neubauer und sein Kamerad Johann Sonnberger bezeichneten
sofort Querser als den Dieb, weil er allein den Ersteren beim Geld-
zählen so verdächtig belauert hatte.
Dass Querser mit Vorliebe sich an Schlösser und fremde Schlüssel
heranmachte, beweisen folgende Mittheilungen Doringer's:
Nachdem dieser im Januar 1894 von Schwechat zurückgekehrt
war, konnte er die Thüren seiner versperrten Kästen nicht öffnen, so
dass er einen Schlosser holen lassen musste; dieser erklärte, es müsse
jemand mit Sperrwerkzeugen an den Schlössern herumprobirt haben.
Bei einer Durchsuchung der Habseligkeiten Querser's fand Do-
ringer Mitte Februar in dessen Werktagsblouse einen fremden Schlüssel,
der zu Doringer's Ueberraschung seinen zweiten Keller sperrte.
Querser gesteht, dass er sich diesen Schlüssel habe machen lassen,
angeblich um den Waschkessel säubern zu können.
Niemand konnte an Doringer's Schlössern herumprobirt haben
als Querser, der dessen Villa Monate lang allein bewohnte. Diese
Handlungsweise Querser's bestätigt den Verdacht, dass Niemand
anderer als er die Schlösser an den Kästen und Koffern Wagner's,
Egger's, Leksa's und Neubauer's erbrochen habe.
Und in der That — erwägt man, dass Querser schon als Kind
wegen Diebstahls gestraft worden; dass die Art der Verübung bei
allen diesen Diebstählen genau die gleiche war; dass Querser hierzu
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I. Amschl
die erforderliche Gelegenheit, die nötbige Kenntniss des Geldbesitzes
und des Aufbewahrungsortes der Baarechaften besass; dass er zn
jener Zeit Ausgaben machte, die seine Einnahmen weit überstiegen
und dass Niemand anderer dieser Diebstähle geziehen werden kann,
so erscheint Qnerser der Thäterschaft hinlänglich verdächtig.
Es ist höchst auffallend, dass wenige Tage nach dem Diebstahls-
versuch an Neubauer, am 8. Februar 1894 — unmittelbar hinter
dem von Querser so lange bewohnten Burschenzimmer Nr. 2 jener
Brand gelegt wurde, den die Arbeiter Wagner und Erler — Ersterer
einer der Bestohlenen — entdeckt hatten. Es bedarf wohl keiner be-
sonderen Begründung, warum man in allen diesen verbrecherischen
Handlungen, auch in dem am nämlichen Tage bei Endree ge-
legten Brande (musste doch Querser, um von der Villa Doringer's
in's Personalhaus Nr. 43 zu kommen, an den Endres'scben Häusern
vorbei j eine und dieselbe Hand erblickt — die Hand des Einzigen,
dessen Gebahren zu diesem Verdachte herausfordert, — die Hand
Quereer's.
Diesem war insbesondere das am 4. Februar eingeäscherte
Materialdepot wohlbekannt, da ihn seine Arbeit oft und oft in alle
Räume und Schlupfwinkel dieses Gebäudes rief.
In derselben Nacht schickte Gudera den Querser nach seiner
in Friedau gelegenen Wohnung. Gudera's Magd Amalia Schachner
jammerte, dass man sich jetzt jede Nacht vor Feuer fürchten müsse
und wünschte dem Thäter, dass man ihn schiesse und dann in den
Schmelzofen werfe, worauf Querser erwiderte: „Hier wäre Ihnen ja
so nichts geschehen!"' Sein wortkarges und sonderbares Benehmen
und seine Scheu, in Gudera's Wohnung einzutreten, fiel der Magd
sofort auf.
Noch auffallender war Quereer's Benehmen anlässlich des Bran-
des des Traun wieserstadel's am 10. Februar.
Der Zimmermann Josef Thonhofer hatte Feuerwache. Gegen
8 Uhr Abends besuchte ihn der Arbeiter Peter Schopitsch. In der
Nähe des Sebert'schen Hauses sahen sie am Zaun einen Mann stehen.
Als sie auf ihn zu gingen, kam er ihnen schon entgegen. Sie er-
kannten Querser, der ihnen mittheilte, dass er heute nirgend* ak
Feuerwache aufgestellt sei; erst um 10 Uhr Nachts müsse er antreten,
das passe ihm heute durchaus nicht
Unmittelbar darauf rief er: „Da ist Licht!" und wies gegen den
vulgo Gigerl am Galgenberg. Auf die Einwendung, dass dies ein
Bahnwächtersignal sei, erwiderte Querser: „Das ist weiter droben!
dort brennt's! Ich gehe melden." — Da das Licht nicht grösser
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Die Donawitzer Brände in den Jahren 1S93 und 1804. 15
war als ein Laternlicht, mahnte Thonfaofer ab, denn man dürfe die
Leute nicht in's Blaue hinausjagen.
Erst als er mit Schopitsch gegen das neue Sebert'sche Haus lief,
nahm er wirklich eine Feuersbrunst wahr, denn die Flammen schlu-
gen gerade aus den Fugen des Traunwieser'schen Stadels hinaus.
Dem Thonhofer und dem Schopitsch fiel sofort auf, dass Querser,
der merkwürdiger Weise bei den Bränden immer der Erste oder einer
der Ersten auf dem Platze war, ihnen das Feuer angekündigt hatte,
bevor es noch sichtbar schien. Sie schöpften sogleich Verdacht gegen
ihn und machten dem Feuerwehrhauptmann Gudera Mittheilung.
Dieser stellte Querser zur Rede, der sich dahin verantwortete, dass
er über Auftrag Doringer's in dessen Wohnung um einen Kock habe
gehen müssen und über die Wiese am rechten Thalbachufer an den
Zaun gekommen sei, woselbst er sich eine Cigarette angezündet habe
nachdem er unterwegs den Endres'schen Feuerwächter Ludwig Bainer
getroffen und gegrüsst
Doringer und Rainer erklären diese Verantwortung für unwahr.
Von der Cigarette hat weder Thonhofer noch Schopitsch etwas ge-
sehen.
Auf die Widersprüche zwischen seinen und den Angaben der
von ihm angerufenen Zeugen aufmerksam gemacht, erwiderte Querser,
er habe sich von Doringer weg zum Kaufmann Haspel begeben, dort
Cigaretten gekauft, im Vorübergehen den Uhrmacher Jäger gegrüsst
und sei, die neue Gemeindestrasse entlang, an jene Stelle gekommen,
wo ihn Thonhofer und Schopitsch getroffen.
Franz Jäger stellt jedoch eine Begegnung mit Querser entschieden
in Abrede. Querser's ganzes Benehmen am 10. Februar rechtfertigt
den Verdacht, dass er den Stadel Traunwieser's in Brand gesteckt
habe.
Die wider ihn erhobene Anklage wird am kräftigsten unterstützt
durch die Vorgänge des 18. Februar.
Querser erschien damals freiwillig im Feuerwehrlocale, dort
legte er die Feuerwehrmontur ab und vertauschte sie mit Civilklei-
dnng. Gegen •/♦ 10 Uhr Abends sah ihn Gudera mit einer leeren
2- Literflasche an den Generatoren der neuen Martinshütte vorüber
gegen den Hüttenplatz gehen. Der Arbeiter Heinrich Sommerauer,
beim Aufzuge des Martinofens beschäftigt, sah ihn von der Thüre
nächst der Portierloge her den Hüttenraum betreten und bis zur Kreu-
zung des Normalgeleises mit dem schmalspurigen Schienenstrange
gehen. Dort kehrte Querser plötzlich um und lief die Eisenbahn-
waggons entlang bis zur Zeughütte der Verlader.
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I. Amschl
Alsbald sah ibn Gudera mit der vollen Wasserflasche vor dem
Directionsgebäude sich |dem Feuerwehrdepot nähern. Kaum hatte
Querser es betreten, als auch die Zeughütte der Verlader schon brannte.
Gudera zweifelte nun nicht länger, dass Querser diesen Brand
gelegt habe. Querser behauptet, er wollte Wasser holen und habe
sich „vergacht" (= gäh den Weg verfehlt), sei irrthümlich zum Martin-
ofen gekommen und denselben Weg wieder zurückgegangen.
Diese Verantwortung entbehrt jeden Haltes, denn einmal ist es
ausgeschlossen, dass ein Mensch wie Querser, der sich in allen Win-
keln des Werkes genauestens auskennt, den kurzen und geraden, ihm
so wohlbekannten Weg vom Feuerwehrdepot zum Brunnen plötzlich
verfehlen und unbewusst eine ganz andere Richtung einschlagen
werde, dann aber hätten ihn Gudera und Sommerauer unfehlbar
sehen müssen, wäre er von der Martinshütte zurück heraus und längs
des Directionsgebäudes zum Brunnen gelaufen.
Seit 20. Februar befindet sich Querser in Haft.
Thatsache ist, dass die Brände seit dieser Zeit aufgehört hatten.
Das Gefühl der Sicherheit kehrte wieder und nicht ungerechtfertigt
erscheint es, wenn der Stillstand der Brände seit Querser's Festneh-
mung als sehr erhebliches Verdachtsmoment für seine Schuld in die
Wagschale geworfen wurde.
Da unterbrach am 12. April Nachts ein neuer Brand die be-
reits eingetretene Ruhe.
In der Nähe der Werksgiesserei liegt das Wohnhaus Nr. 34.
Vier Schritte davon steht die zu diesem Hause gehörige, aus Brettern
erbaute und mit Brettern gedeckte Holzläge mit 4 Abtheilungen, jede
mit einer Bretterthür verschlossen. An der nördlichsten Abtheilung
wurde gegen Mitternacht der Brand gelegt, der die Seiten wände der
Holzläge stark beschädigte, die in dieser Abtheilung befindlichen
Flaschen-, Holz- und Strohvorräthe vernichtete und die umliegenden
Häuser und das Leben ihrer Bewohner gefährdete.
Die alpine Montangesellschaft erlitt einen Schaden von 53 fl. Die
Farracher Brauerei einen solchen von 25 fl.
Am 15. April erhielt Feuerwehrhauptmann Gudera mit der Post
einen in Donawitz am 14. April aufgegebenen anonymen Drohbrief,
dessen Schreiber sich als den Brandstifter vom 12. April
bekennt.
Der Brief lautet:
„Donawitz, 13. April 1694. — Euer Wohlgeboren!
Ich mache euch aufmerksam, die Feuerwehr wieder aufzustellen, in-
dem ich und meine Collegen jetzt das Brandlegen wieder beginnen
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Die Donawitzcr Brande in den Jahren 1S03 und 1S94
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aber in grösserer Weise. Diesen kleinen Brand vom 12. auf
den 13. April habe ich um 9 Uhr Abends gelegt Lieber
Herr Feuerwehrhauptmann, die Wache aber mit Vorsicht aufstellen
und bitte Ihnen, diesen Brief in Herrn Director vorzulegen, dass ich
nicht einen zweiten Brief schreiben brauche. Ich ersuche in Herrn
Director, den 1. Mai feiern zu lassen; wenn er nicht gefeiert wird,
so werde ich einige Boraben und mehrere Sprengstoffe von mehreren
Anarchisten aus einer grösseren Stadt mit List bringen lassen und
sie auf die gefährlichsten Stellen schleudern, besonders in Herrn
Hanttmann sein Gemach hinein. Also bitte diesen Brief ihm vor-
zulegen, dass er sich zu richten weiss. Ihr habt mir es zu verdanken,
dass ich euch früher davon schreibe, denn meine Collegen sind in
wüthendem Zorn.u
Bald gelang es, den Schreiber dieses Briefes, der sich für den
Brandleger vom 12. April erklärt, zu entdecken.
Am 22. April wurde der schon früher genannte intime Freund
Querser's, Gottfried Eglauer, vom Gemeindeamte Donawitz, als
mehrerer Diebstähle verdächtig, dem Bezirksgerichte Leoben eingeliefert.
Da ich Verdacht schöpfte, dass Eglauer mit den Bränden in
irgendwelchem Zusammenhange stehen könnte, betbeiligte ich mich
an der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgerichte. Daselbst fand
sich Anlass, dem Eglauer einige Worte in die Feder zu dictiren. Die
Aehnlichkeit mit den Schriftzügen des Drohbriefes vom 13. April 1S94
schien augenfällig.
Die Folge davon war Eglauer's Ueberstellung an den Unter-
suchungsrichter. Die Vergleichung der Handschriften durch
Sachverständige ergab, dass Eglauer zweifellos der
Schreiber des Drohbriefes vom 13. April und somit auch
nach seinem eigenen Geständnisse im Briefe der Thäter
der Brandlegung vom 12. April sei.
Gottfried Eglauer, am 3. September 1S73 in Mühlthal als un-
ehelicher Sohn der Maria Eglauer, derzeit unbekannten Aufenthaltes, ge-
boren, zuständig nach Gai, wurde von 1874—1892 von seinem natür-
lichen Vater, dem Schweisser Anton Gessler in Donawitz, auferzogen
and verpflegt. Bis zum 14. Lebensjahre besuchte er in Donawitz
die Volksschule und kam dann, gleich Querser, als Maurer in's Werk.
Im Jahre 1892 erklärte er seinem Vater, dass es ihn daheim nicht
mehr freue und dass er lieber in's Burschenzimmer kommen möchte.
Er kam dann 1892 wirklich in's Personalhaus Nr. 73, in dasselbe,
worin Querser seiner Zeit gewohnt. Dort schlief Eglauer neben den
Arbeitern Ferdinand Wohlmuther und Josef Reischl.
Archiv für Krimin-danthropologi«. XII. 2
18
I. Amschl
Eine Woche vor Weihnachten 1893 wurden dem Ersteren aus
seinem Rocksacke eine Brieftasche im Werthe von 20 kr. sammt 6 fl.
Inhalt, am 31. März 1894 aus dem gleichen Rocke 5 fl. und in
der Nacht vom 17. zum IS. April 2 fl. gestohlen.
Schon zu Allerheiligen 1893 war dem Reischl, während er schlief,
aus seiner Hosentasche 1 fl., am 12. oder 13. April aus seinem Geld-
täschchen ein Betrag von 20 kr. und am 20. April 1899 sein Geld-
täschchen im Werthe von 20 kr. sammt 2 fl. 30 kr. Inhalt gestohlen
worden.
Der Verdacht fiel sofort auf Eglauer, denn ein Fremder ver-
mochte in das Burschenzimmer nicht zu dringen, weil jeder Arbeiter
einen Schlüssel dazu besass. Zudem hatte Eglauer die beste Ge-
legenheit zu diesen Diebstählen, er wusste genau, wo die beiden Ar-
beiter ihr Geld zu verwahren pflegten, sein Kasten stand neben dein
Wohlmuther's, sein Bett gegenüber dem Reischrs.
Eglauer gesteht selbst, dem Wohlmuther vor Weihnachten 6 fl.
und dem Reischl am 20. April 1S94 2 fl. 30 kr. gestohlen zu haben,
leugnet aber die übrigen Diebstähle. Nach dem vorhin Gesagten
jedoch müssen ihm auch diese zur I^ast gelegt werden, da Niemand
anderer diesfalls verdächtigt werden kann und er, der Freund Quer-
ser's, gleich diesem von der Arbeit weg ohne Grund oft in die Burschen-
zimmer lief, obwohl er dort nichts zu thun hatte, dann aber weil er
noch anderer Diebstähle verdächtig ist
Sein Vater selbst schildert ihn als einen gleichgültigen Menschen,
der sich aus dessen lehren nie etwas gemacht hat. Kleinere Dieb-
stähle hat er schon begangen, als er noch beim Vater lebte. Der
Vater selbst hatte deswegen Anstände, eine Anzeige wurde jedoch
niemals erstattet.
Vor etwa 2 Jahren hatte sich Eglauer drei dem Werke gehörige
Pinsel angeeignet. Er redet sich zwar auf Vergeßlichkeit aus, allein
er musste wissen, dass die Arbeiter derartiges Handwerksgeräth nach
der Arbeit jedesmal an den eigens hierzu bestimmten Aufbewahrungsort
abzugeben haben.
Am 10. April 1894 Nachmittags ging er in Begleitung des Franz
Reisenhofer über den Ilauptplatz in Leoben und stänkerte die Passanten
grundlos an. Vor dem Gewölbe des Kaufmanns Kipfel stahl er bei
helllichtem Tag einen Stock im Werthe von 40 kr. aus dem Auslagi-
ständer, wiewohl ihn Reisenhofer von diesem Diebstahl eindringlich
abgemahnt hatte.
Auch dieses Diebstahls ist Eglauer geständig. Was den Brand
vom 12. zum 13. April betrifft, so beruft er sich auf Alibizeugen.
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Die Donawitzcr Brände in den Jahren 1893 und 1S94. 19
In der That bestätigen die Arbeiter Wenzel Razak nnd Alois Kofier,
dass Eglauer, als der Feueralarm ertönte, in seinem Bette lag, Alois
Kotier überdies, dass er vor 10 Uhr nach Hause gekommen sei.
Es ist nun ganz gut möglich, dass Eglauer, nachdem er den
Brand gelegt — und im Drohbriefe bezeichnet er 9 Uhr als
die Stunde — nach Hause gekommen sei und sich niedergelegt
habe. Zudem war das Material ein solches, das den Ausbruch des
Brandes mehrere Stunden nach dem Anstecken gestattete. Anderer-
seits ist aber auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass Eglauer
sich, während seine Kameraden, müde von der Arbeit, fest schliefen,
entfernt, den Brand gelegt und dann sich wieder auf sein Lager be-
geben habe.
Sein Leugnen der Urheberschaft des Drohbriefes erscheint gegen-
über dem Gutachten der Sachverständigen und den vorliegenden
Schriftproben belanglos.
Am 10. Mai brannte es wieder in der Kegelstatte. Ob es sich
hier um einen Zufall, um Unvorsichtigkeit oder um ein Verbrechen,
vielleicht um einen sogenannten Deckungsbrand handelte, blieb für
immer unaufgeklärt
Qu er s er leugnet mit Ausnahme des Revolvertragens und des
Herausschwindeins von Bier alles rundweg ab.
Sein Benehmen vor dem Untersuchungsrichter ist ein halsstarriges
und freches, keineswegs das Benehmen eines Schuldlosen. Nur wenn
ihn die Wucht der Beweise drückt, wird er kleinlaut Er gehört zu
jenen exaltirten, moralisch defecten Typen, die in der kriminellen
Casuistik die Hauptrolle spielen. Eglauer selbst schildert ihn als
einen „damischen", ohne Ursache in Zorn gerathenden Menschen, der
oft grundlos nach seinen Kameraden Eisentrümmer und Holzprügel
schleuderte. Düringer erklärt ihn als lügenhaften, unverlässlichen,
Neubauer als ausgelassenen Menschen, dem nichts heilig ist, und
hörte eines Tages, wie Querser einem Knaben zurief: „Wenn ich
könnt7, möcht' ich wem was anthun!" Nach dem Zeugnisse Fruh-
mann's und anderen Kameraden war Querser vorher ein lustiger,
leichtlebiger Nachtschwärmer. Seit Herbst 1893 aber hatte er sich
auffallend verändert Still und in sich gekehrt, mied er jede Gesell-
schaft Charakteristisch ist auch die Hast und Ruhelosigkeit, das
Fahrige und Unstete seines Wesens. Leonhard Petschnig sah ihn
zweimal bei nächtlicher Beobachtung „alle Augenblicke Sprünge
machen u, Martin Peter schildert ihn als menschenscheuen Burschen,
der nirgends Rast und Ruhe hatte und immer hin und her lief. Ein
anderer Zeuge sagt von ihm, rer geht nie, sondern lauft oder stehtu.
2*
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20
I. Amschl
Einmal da, einmal dort, flackerte er wie ein Irrlicht herum. Der
Zimmeraufseher Georg Haider hat ihm nie recht getraut, weil Qncrser
ihm nie recht in's Gesicht schauen konnte. Als in den Burschen-
zimmern die Diebstähle ruchbar wurden, hegte er sofort gegen Quersei
Verdacht, schon aus dem Grunde, weil er diesen von der Schiebt
weg bald in dieses, bald in jenes Burschenzimmer gehen sah, wo er
nichts zu suchen hatte. Dem Quartiermeister Franz Leskovar fiel es
auf, dass Querser in der letzten Zeit bei jeder Begegnung immer
verdächtig zur Seite sah, als wenn er sich nicht getraut hätte, jemand
in's Gesicht zu schauen.
Was die Verbindung Eglauer's mit Querser betrifft, so kann ihnen
verabredete Zusammenrottung nicht nachgewiesen werden. Gleich-
wohl beweist die Aebnlichkeit des Inhaltes der Drohbriefe, dass sie
von einander wussten, — ihr intimer Verkehr, dass das Treiben des
Einen dem Anderen nicht verborgen war. Ein unmittelbarer Zu-
sammenhang zwischen Eglauer und den Bränden vor dem 12. April
erscheint nach dem geschilderten Sachverhalte ausgeschlossen. Das
böse Beispiel Querser's reizte ihn zum Drohbrief an und das Bestre-
ben, seinen Freund zu entlasten, zur Brandlegung vom 12. April.
Am 12. und 13. Juni 1894 fand die Hauptverhandlung vor dem
Kreis- als Schwurgerichte Leoben statt Eglauer's erinnere ich mich
heute nicht mehr; sein Benehmen bot nichts Bemerkenswerth es. Wohl
aber fiel bei Querser auch im Verhandlungssaale sein unstetes, flackern-
des Gehaben auf. Er stand nie ruhig, wiegte sich beim Sprechen
auf den Zehen, gesticulirte lebhaft und blieb niemals auf einem Fleck
stehen. Eine militärische Habt-Acht-Stellung wäre ihm unmöglich
gewesen. Er und Eglauer leugneten die Brände und Drohbriefe hart-
näckig ab und betheuerten ihre Unschuld.
Den Geschworenen wurden 26 Fragen vorgelegt, die sie folgender-
maassen beantworteten:
1. Querser, Brandlegung am Holzgebäude vor der Werksrestau-
ration am 21. August 1893: 12 Stimmen nein.
2. Querser, Brandlegung an dem zur Werksrestauration gehörigen
Schweinestallgebäude am 16. October 1893: 12 Stimmen nein.
3. Querser, Brandlegung an dem zu den Personalhäusern ge-
hörigen Schweinestallgebäuden am 8. November 1893: 12 Stimmen
nein.
4. Querser, Brandlegung an der Kalkhütte am 19. Januar IS94:
12 Stimmen nein.
5. Querser, Brandlegung im Materialmagazin der Werksmaurerei
am 4. Februar IS94: 12 Stimmen nein.
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Die Donawitzer Brände in den Jahren 1893 und 1S94. 21
6. Querser, Brandlegung in der Kalkhütte am 7. Februar 1894:
12 Stimmen nein.
7. Querser, Brandlegung an Fetzen und Sägespähnen in einer Dacb-
lucke des Personalhauses Nr. 43 am 8. Februar 1894 : 12 Stimmen nein.
8. Querser, Brandlegung in einer Holzläge im Endres'schen Per-
sonalhause am 8. Februar 1894: 12 Stimmen nein.
9. Querser, Brandlegung am Heustadl des Alois
Traunwieser am 10. Februar 1894: 12 Stimmen ja.
10. Querser, Brandlegung an der Verladerzeughütte
nächst der Directionskanzlei am 18. Februar 1894:
12 Stimmen ja.
11. Hat Querser mehr als einmal Brand gelegt? 12Stimmenja.
12. Querser, Drohung mit Brandlegung in dem am 1 1. Februar 1894
gefundenen Zettel: 12 Stimmen ja.
13. Querser, Drohung mit Brandlegung in dem am 15. Fe-
bruar 1894 an Franz Gudera gerichteten Briefe: 12 Stimmen ja.
14. Querser, Drohung mit Mord und Brandlegung in dem am
15. Februar 1894 an den Werksdirector Hauttmann gerichteten Briefe:
12 Stimmen ja, jedoch mit Auschluss der Worte „mit Mord".
1 5. Querser, Diebstahl von 20 fl. an Josef Wagner im Herbste 1893 :
12 Stimmen nein.
16. Querser, Diebstahl einer Brieftasche mit 8 fl. an Gustav Egger
Ende September 1893: 12 Stimmen nein.
17. Querser, Diebstahl von 24 fl. an Wenzel Leksa am 18. Oc-
tober 1893: 12 Stimmen nein.
18. Querser, Diebstahls versuch an Heinrich Neubauer am 2. Fe-
bruar 1894 durch Aufbrechen eines Kastens: 12 Stimmen nein.
19. Querser, Betrug durch Herausschwindeln von Bier im Werthe
von 84 kr. von Maria Rarteg am 20. Februar 1894: 12 Stimmen ja.
20. Querser, unbefugtes Tragen eines Revolvers : 12Stimmenja.
21. Eglauer, Brandlegung an der zum Hause Nr. 34 gehörigen
Holzhütte am 12. April 1894: 12 Stimmen nein.
22. Eglauer, Drohung mit Brandlegung in dem 14. April 1894
an Feuerwehrhauptmann Gudera gerichteten Briefe: 12 Stimmen nein.
23. Eglauer, Diebstahl von 3 Pinseln: 10 Stimmen ja, 2 Stim-
men nein.
24. Eglauer, Diebstahl von Geld zum Nachtheile des Josef
Reischl u. z. Anfangs November 1893 1 fl., am 12. oder 13. April 1894
20 kr, am 20. April 1894 ein Geldtäschchen im Werthe von 20 kr.
mit 2 f 1. 30 kr. Baarschaft: 11 Stimmen ja, 1 Stimme nein.
25. . Eglauer, Diebstahl von Geld zum Nachtheile des Ferdinand
22 I. Amschl
Wohlmuther u. z. um Weihnachten 1893 ein Geldtäschchen im Werthe
von 20 kr. mit 6 fl., am 31. März 1894 5 fl. und am 17. April 1S9I
2 fl.: 12 Stimmen ja.
26. Eglauer, Diebstahl eines Stockes aus dem Auslagekasten des
Kaufmanns Kipfel am 10. April 1894: 12 Stimmen ja.
Auf Grund dieses Wahrspruches wurde Wenzel Querser von
der Anklage wegen sämmtlicher Diebstahlsfacten und wegen der
Brände am 21. August, 16. October, 18. November 1893, 19. Januar,
4., 7., 8. und 9. Februar 1894 freigesprochen, dagegen schuldig er-
kannt des Verbrechens der Brandlegung am Heustadl des Alois
Traun wieser und an der Verladerzeughütte am 10. und 18. Fe-
bruar 1894, des Verbrechens der gefährlichen Drohung, der Ueber-
tretung des Betruges und des unbefugten Waffentragens ; Gottfried
Eglauer wurde freigesprochen von der Anklage wegen Brandlegung
und 'gefährlicher Drohung, sowie wegen Diebstahls von 7 fl. an
Wohlmuther, dagegen schuldig erkannt der Uebertretung des Dieb-
stahls von 3 Pinseln, dann eines Stockes, ferner von 3 fl. 70 kr. an
Reischl und von 6 fl. 20 kr. an Wohlmuther. Hierfür wurde ver-
urtheilt Querser unter Anwendung des ausserordentlichen Milde-
rungsrechtes zu 15 Jahren schweren Kerkers, ergänzt durch ein-
same Absperrung in dunkler Zelle mit Fasten am 15. Februar und
15. August jedes Jahres, Eglauer zu 14 Tagen strengen Arrestes,
verschärft durch einen Fasttag wöchentlich.
Zwei Briefe, im ersten Straf jähre Querser's aus der Strafanstalt
an einen Dona witzer Freund gerichtet, mögen hier, in lesbare Schreibart
übertragen, Baum finden. Sie mögen als Beispiel dienen, wie man
in Strafanstalten denkt und schreibt
Der erste ist von Querser selbst geschrieben und lautet: „ Bester
Freund, ich grüsse Dich vielmals und ersuche Dich schreibe mir, ob
Gottfried Eglauer schon eingerückt ist. Wissen thust es eh, wie's mir
gebt. Das einzige ist, dass Freiheit nicht ist, denn ich habe schon
alles vergessen, ich denke nicht einmal hinaus! Hier wird man ge-
scheit, die Dummheit vergeht, denn die Jahre werden bald abgebogen
sein, nachher wird man vernünftig. Mich kriegst nicht mehr dran.
Einestbeils freut es mich, dass ich eingesperrt bin. Wenn man jung
ist, ist man dumm. Mir vergehen hier ein paar Monate früher, ab
draussen 14 Tage, weil ich Arbeit genug habe. Ich bin bei der Bild-
hauerarbeit. So vergeht die Zeit; denn 8 Stunden Arbeit, 2 Stunden
Schule, und der Tag ist vorbei. So vergeht eine Minute um die
andere und die Zeit wird kommen, Gesund bin ich wie Eisen. Ich
grüsse meine Collegen. Servas! Adje! Lebe wohl!"
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I
Die Donawitzer Brände in den Jahren \<9b und 1S94. 23
Ein späterer Brief stammt von der Hand eines gewissen Alois
Schweighardt, eines 32jährigen Donawitzer Werksarbeiters, der wegen
Xotbzucht, verübt an 9 kleinen Mädchen, vom Schwurgerichte Leoben
am 21. August 1894 zu 4 jährigem schweren Kerker (gleich Querser
vom Verfasser angeklagt) verurthcilt worden war und seine Strafe
in derselben Strafanstalt (Graz) verbüsste, wie Wenzel Querser. Dieser
Brief trägt das Datum 30. December 1 894, ist an die gleiche Adresse
gerichtet wie Querser's früher wiedergegebener Brief und lautet:
„Bester Freund! Ich grüsse Dich vielmals und wünsche Dir glück-
liches Neujahr, indem wir uns schon lange von Donawitz aus kennen,
obwohl ich nicht so oft mit Dir verkehrt habe wie Dein Freund
Wenzel Querser, weil wir nicht in einem Zimmer bei einander waren
und auch nicht soviel Gelegenheit gehabt haben miteinander zu ver-
kehren, da Du weisst, in was für eine Gelegenheit ich auch gefallen
bin, indem ich es mir nicht gedacht hätte, derweil ich noch als Zeug-
wart und Maurergeh ülfe beim Czerwenka war, so muss ich Dir fol-
gendes von Deinem alten Collegen und Freunde Wenzel Querser
mittheilen, weil ich früher nicht dazu gekommen bin wie jetzt hier,
indem wir alle Tage beisammen waren. Das Geschäft, was er gehabt
bat, weisst so, indem Du ihm letzthin einen Brief geschrieben hast,
den er mir hat lesen lassen. Er hat Dir nicht zurückgeschrieben,
denn er ist den dritten Tag darauf nach St. Ruprecht oder wie es
heisst, zur Kirchenreparatur gekommen. Vorher waren wir noch bei-
sammen und hat er mir noch was geschenkt, damit ich Dir zurück-
schreiben möchte, dass er Deinen Brief erhalten hat und viele Grüsse
an Dich, an die Juliane Papouschek, halt an alle Bekannten. Weil
sich dies zugetragen hat, so bin ich hier erst dazu gekommen, zu
schreiben, indem ich nicht gern schreibe, aber weil er mich dafür be-
lohnt hat und das zugetroffen ist, muss ich Dir's schreiben, damit
ich raeine Sache ausgerichtet habe. Er ist auch zur Reparatur mit-
gekommen und wie er ein verwegener Mensch ist, hat er eine Dumm-
heit gemacht Der Betriebsführer hat ihm darauf eine Ohrfeige ge-
geben, denn er bat es schon so im Brauch gehabt. Der Wenzel aber
hat ein Messer erwischt und hat ihm's hineingestochen und hat aus
Zorn ein Viertel Spiritus ausgetrunken, was er selbstverständlich bei
der Hand gehabt hat, weil sie es beim Goldverzieren gebraucht haben.
Denselben Tag ist er in's Spital gebracht worden und gestorben. Es
hat geheissen, er ist in's Irrenhaus gekommen. Das war eine Lüge.
Der Spiritus hat ihn verbrannt, er ist seit 14. October 1894 todt, der
Betriebsführer, den er gestochen hat, ist nach 3 Tagen gestorben.
Vorher hat der Wenzel noch von seinen Collegen aus Donawitz Geld
I
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24 L Amschl, Die Donawitzer Brände in den Jahren 1S93 und 1894.
bekommen, von jedem 3 Gulden. Er hat mir die Briefe lesen lassen,
dass sie ihn schön grüssen und niemals verlassen werden und dass
einer noch bei der Feuerwehr sei. Wer sie waren, hat er mir nicht
gesagt und unterschrieben waren sie auch nicht Ich hab' ihm ge-
sagt, Du bist eh glücklich, dass Dir die Collegen auch Geld schicken!
Die von der Post die Kellnerin hat ihn auch in Graz aufgesucht
Dass er mit dem ordentlichen Mädchen im Yerhältniss war, hätte ich
nicht geglaubt, wenn ich es selber nicht gesehen hätte. Der Werk-
meister hat ihm oft gute Worte gegeben. Er hat es ihm angekannt,
dass ihm um sein Leben nichts ist Er ist und war ein gleichgültiger
Mensch. Seine Antwort war: „Hab' ich früher nicht gelebt, brauch'
ich jetzt auch nicht zu leben ; wenn ich mir nicht Belber was anthue,
so muss ich noch lange leben!" — Jetzt red' mit so einem Menschen!!
— Lassen wir ihn ruh'n! Wie er sich es gewünscht hat, ist's ge-
schehen. Vielleicht hast es schon gehört, er ist seit 14. October todt
Adje, lebe wohl! Das siebst, dass ich kein Schönschreiber bin! In
die Schule wär ich in Donawitz lange genug gegangen. Schreiben
brauchst mir nicht Hab' eh' erst einen Brief von meiner Mutter ge-
kriegt Was Neues ist, weiss ich so. Ich grüsse Dich vielmals und
alle bekannten, Zimmergenossen Wagner, halt alle Bekannten. Viel-
leicht sehen wir uns noch einmal. Adje, lebe wohl!a
Die Mittbeilungen über Querser's Tod und die Ermordung des
Betriebsführers waren vom Anfang bis zum Ende erlogen. Augen-
scheinlich hat Querser selbst diesen Brief inspirirt, sei es, dass er
sich keine Briefe mehr erwünschte; sei es, dass er sich interessant
machen; sei es, dass er seine früheren Freunde zum Besten haben
wollte. Dem I^eser der Urschriften fällt die gleiche Schreibweise
gewisser Wörter auf. In beiden Briefen wird der Buchstabe j durch
1 ersetzt: „letzt und adle" statt „jetzt und adje". Schweighardt war
ein Obersteirer, Querser ein Böhme, der nach dem Gehör den Zungen-
fehler rl" statt nj" graphisch zum Ausdruck brachte.
Mehr als 8 Jahre nach seiner Verurtheilung gestand er mir, die
Brände, wenn auch nicht alle, gelegt zu haben. Auf die Frage
warum er dies gethan, erwiderte er: „Weil mir das Ausrücken der
Feuerwehr Freude machte!"
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>
II.
Ein Beitrag zar Würdigung der Aassage eines Kindes,
das in einem Strafverfahren wegen eines Verbrechens
nach § 176 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs als Zenge ver-
nommen wurde.
Der 1859 geborene, unverheiratete Franz Bergmann arbeitete
seit dem Jahre 1 896 als Schreiner in einer Maschinenfabrik der Stadt
N. Seine Arbeitsleistungen entsprachen ; er theilte aber die üble Ge-
wohnheit vieler Arbeiter, nach der Niederlegung der Arbeit am Sams-
tage das Zechen zu beginnen, es am Sonntage fortzusetzen und den
Montag, manchmal noch den Dienstag, in Trunk und Müssiggang zu-
zubringen. Seitdem Bergmann in der Maschinenfabrik beschäftigt
war, wohnte er als Miether im Hause Nr. 6 der nur aus einigen Häu-
sern bestehenden Hofstrasse in N. Dieses Haus gehört den Kutschers-
eieleuten Bruckner. Betritt man es, so gelangt man unmittelbar vom
Hausthore weg zur linken Seite an die Stiege, die in die zwei oberen
Stockwerke des schmalgebauten Hauses führt, und man hat zur rech-
ten Hand die Thtire, die sich in das einzige Zimmer des Erdgeschosses
öffnet. Längs der dieser Thüre gegenüberliegenden Wand dieses
Zimmers stehen ein Sopha und ein Bett Das Sopha befindet sich
in der Nähe des einen der zwei auf die Strasse hinausgehenden
Fenster; das Bett ist gegen den Hintergrund des Zimmers gerückt
An der Wand über dem Sopha hingen um den Spiegel herum
mehrere Bilder. Das Zimmer des Erdgeschosses war an Bergmann
vermietbet Im ersten Stocke des Hauses wohnen die Eheleute
Bruckner, bei denen der 1892 geborene Knabe einer Schwester der
Ehefrau Bruckner lebt. An das Haus Nr. 6 der Eheleute Bruckner
stösst das Haus Nr. 8 der Hofstrasse. Auch dieses Haus hat eine
schmale Vorderseite. Betritt man es, so gelangt man links vom Haus-
thore zur Thüre des einzigen Zimmers des Erdgeschosses und man
hat rechts die Stiege, die in die oberen Stockwerke leitet Das Zimmer
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26 Ein Beitrag zur Würdigung der Aussage eines Kindes.
des Erdgeschosses des Hauses Kr. 8 ist an die Holzhauerswittwe
Schlecht vermiethet, bei der die Geliebte ihres Sohnes Johann Schlecht,
eines Holzhauers, wohnt, der in einem anderen Theile der Stadt zur
Miethe sitzt In der besseren Jahreszeit stehen auf den Aussenbrettern
der zwei Fenster des Zimmers im Erdgeschosse des Hauses Kr. t>
Holzkübel, in denen die Ehefrau Bruckner Schlingbohnen zieht, die
sich an Schnüren bis zu den FenBtern des ersten Stockwerks hinauf-
ranken. Diese Pflanzenzier fehlt den anderen Häusern der Hofstrasse:
sie fehlt auch den Häusern der Schmiedstrasse, in welche die Hof-
strasse einmündet. Nahe der Stelle der Einmündung steht das Haus
Nr. 10 der Schmiedstrasse. Im Erdgeschosse dieses Hauses betreiben
die Eheleute Eisenbeiss eine Kramerei, im ersten Stocke des Hauses
wohnt seit dem Beginne des Jahres 1898 die Arbeiterin Pauline Brod
mit ihrem am 15. October 1891 geborenen Kinde Wilhelmine. In der
Nähe der Krämerei der Eheleute Eisenbeiss befindet sich die Bier-
wirthschaft zur „Goldenen Kugel". Bergmann verkehrte viel in den
Räumen dieser Wirthschaft; er liebte es aber auch auf dem We^re
zur Fabrik in einer der ihr nahen Branntweinschänke vorzusprechen
und einige Glas ordinären Schnapses zu leeren.
Die Tochter Wilhelmine der Pauline Brod besuchte im Sommer
1898, wenn auch nicht regelmässig, einen Kindergarten; die Kinder-
gärtnerin beobachtete, dass sie geistig geweckt ist und keinen auf-
fälligen Hang zur Lüge zeigte. War Wilhelmine Brod nicht im Kinder-
garten, so stand sie, da ihre Mutter der Arbeit nachgehen mu&ste,
unter Aufsicht ihrer Mutterschwester Anna Brod. Diese konnte wäh-
rend einiger Tage in der Mitte des Juli 1898 die Aufsicht über ihre
Nichte nicht führen; es geschah daher, dass Wilhelmine Brod mit
den Kindern [der Kräraerseheleute Eisenbeiss sich ziemlich unbeauf-
sichtigt auf der Strasse umhertreiben konnte.
Bergmann arbeitete gegen seine Gewohnheit am Montage, dem
18. Juli 1898. Als er am Tage des folgenden Tages, den 19. Juli 1S9S.
auf dem Wege zur Fabrik war und in einer Branntweinschänke
mehrere Glas Schnaps vertilgte, kam ihm der Gedanke, den Tag
über zu feiern. Er kehrte in seine Wohnung zurück und traf in
seinem Zimmer die mit dem Ordnen des Bettes beschäftigte Ver-
mietherin, die Ehefrau Bruckner; er verbreitete Fuselduft und machte
den Eindruck eines etwas angetrunkenen Menschen. Auf die Frage
der Bruckner, warum er nicht arbeite, erwiderte Bergmann, es sei
sein Bruder gekommen, er wolle sich umkleiden und dann bei dem
Obermeister der Fabrik das Fernbleiben von der Arbeit entschuldigen.
Mit besserer Kleidung versehen, erschien Bergmann in dem Wohn-
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Ein Beitrag zur Würdigung der Aussage eines Kindes.
27
zimmer der Bruckner und Hess sich Ton ihr eine Tasse Kaffee ein-
schenken. Als er diesen einnahm, gerieth er mit einem anderen
Miether der Bruckner in Streit; diese Bruckner kündigte ihm daher
zum 1. August 1898 die Miethe. Bergmann machte sich dann auf
den Weg zum Obermeister der Fabrik, brachte die erlogene Ent-
schuldigung seines Fernbleibens von der Arbeit vor und verfügte
sich dann in die Wirthschaft zur „Goldenen Kugel"; er traf daselbst
zu guter Vormittagsstunde ein. Dass er in der Wirthschaft 3—4 Glas
Bier und eine Mischung aus Wein und künstlichem kohlensaurem
Wasser trank und dass er ziemlich betrunken die Wirthschaft ver-
liess, steht fest; es ist aber nicht festzustellen, zu welcher Vormittags-
stunde er in sein Zimmer zurückkehrte. — Bergmann behauptet, etwa
um ll'/i Uhr Vormittags nach Hause gekommen zu sein. Als die
Ehefrau Bruckner etwa um 1 Uhr Nachmittags von der Strasse aus
ihre Schlingbohnen begoss, sah sie durch eines der Fenster in Berg-
manns Zimmer und nahm wahr, dass er auf dem Sopha lag; er
schien zu schlafen. Um die fünfte Nachmittagstunde erscholl Feuer-
lärm; es "brannte in der nahen Neustrasse. Die Ehefrau Bruckner
eilte aus der Wohnung vor das Haus; Bergmann trat an ein Fenster
und fragte die Bruckner, wo es brenne; er verliess bald darauf sein
Zimmer und brachte den Rest des Tages in der Wirthschaft zur
..Goldenen Kugel" zu. Als am Abende desselben Tages Pauline Brod
von der Arbeit heimkam, erzählte ihr die 11jährige Krämerstochter
Eisenbeiss, dass die kleine Wilhelmine Nachmittags einmal hinter der
Hausthüre versteckt stand und weinte. Pauline Brod maass der Er-
zählung keine Bedeutung bei; es fiel ihr aber im Laufe des Abends
auf, dass ihr sonst so heiteres Kind still und in sich gekehrt und
dessen Sammtröckchen zerknittert und beschmutzt war.
Am 22. Juli 1898 zog Pauline Brod ihrer Tochter ein frisches
Hemd an; sie untersuchte, weil am abgelegten Hemde gelbe Flecken
waren, die Geschlechstheile des Kindes, und entdeckte, dass „sie ge-
rötbet, aufgekratzt und aufgeschürft sind." Das Kind erwiderte auf
die Frage, „ob ihm Jemand etwas gethan habe" mit einem „nein"
und begann zu [weinen. Da die von Pauline Brod angewendeten
sogenannten Hausmittel den Zustand der Geschlechtstheile des Kindes
nicht besserten, wurde dieses von der Tante Anna Brod am 27. Juli
zu einem JArzte geführt. Dieser tiberzeugte sich davon, dass Wil-
helmine Brod „an schwerer Gonorrhoe der Geschlechtstheile" er-
krankt sei und ordnete an, dass sie thunlichst bald in das Kinder-
hospital gebracht werde. Auf Befragen erzählte Wilhelmine Brod
der Tante, „ein Mann aus der Hofstrasse habe von seinem Zimmer
1
28 Ein Beitrag zur Würdigung der Aussago eines Kindes.
aus sie hineingerufen, damit sie ihm etwas hole, habe dann die Thüre
zugesperrt, sie aufs Bett gelegt, ihr die Röcke hinaufgeschoben, ihr
einen Stecken in den Bauch gesteckt, ihr schliesslich einen Pfennig
gegeben und gesagt, er haue sie recht, wenn sie etwas sage".
Dieselbe Erzählung machte Wilhelmine Brod ihrer Mutter und
deren Bruder, worauf diese drei Geschwister sie aufforderten sie vor
das Haus zu führen, in dem sich das Erzählte zugetragen habe. Wil-
helmine Brod führte ihre Angehörigen vor das Haus „mit den Blumen
am Fenster" und bezeichnete das Zimmer hinter den Blumen als den
Ort des Geschehnisses; sie zeigte bei diesem Vorgange, obwohl sie
unter dem Schutze der Ihrigen war, eine grosse Angst und war nicht
zu bewegen, das Haus, also das Haus Nr. 6 der Hofstrasse, zu be-
treten. Noch am Abend desselben Tages — 27. Juli — forderte
der Spähmann Kaiser die Wilhelmine Brod auf, „ihn in die Strasse
und an das Haus zu führen, wo es war" ; auch ihn führte das Kind
an das Haus Nr. 6 der Hofstrasse und sagte: „da unten im Zimmer
hat der Mann mit mir die Sache gemacht". Bergmann, der Bewohner
dieses Zimmers war nicht zu Hause; er befand sich in der Wirths-
Stube zur „Goldenen Kugel". Der Spähmann führte die Brod vor
die Fenster der hell erleuchteten Stube. In dieser sassen mehrere
Gäste; unter ihnen war einer, der eine Zeitung las. Wilhelmine
Brod bezeichnete unverzüglich den Zeitungsleser als
den Mann, der es gethan habe; dieser Zeitungsleser war
Franz Bergmann. Der Polizeibeamte rief diesen zu sich auf die
Strasse und fragte das hinter ihm sich ängstlich versteckende Kind,
ob es den Mann kenne; er erhielt die Antwort: „ja der war es".
Gegen Bergmann, der in Haft genommen worden ist wurde die
Untersuchung wegen eines Verbrechens nach § 1 76 Abs. 3 des Straf-
gesetzbuchs geführt. Er leugnete |die Begehung der That und be-
hauptete, er könne sich an die von Wilhelmine Brod behaupteten
Vorgänge nicht erinnern, weil er am 19. Juli 1898 betrunken ge-
wesen sei Das Landgericht in N. verurth eilte den Bergmann, der
bei seinem Leugnen verharrte, zu einer sehr schweren Zuchthans-
strafe. Er verbüsste einen grossen Theil der Strafe; der Rest der
Strafe wurde vom Staatsoberhaupt aus Gnade erlassen.
Es möchte nicht ohne Interesse sein, aus den Ergebnissen des
Strafverfahrens gegen Bergmann einige Umstände hervorzuheben und
an diese Umstände einige Bemerkungen anzuknüpfen:
I. I. Wilhelraine Brod wurde in den letzten Tagen des Juli 189S
in das Kinderspital aufgenommen. Die ärztliche Untersuchung stellte
fest, dass die Lymphdrüsen in den Leistengegenden des Kindes, die
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Eiu Beitrag rar Würdigung der Aussage eines Kindes.
29
äusseren Schamlippen, die Klitoris und die inneren Schamlefzen stark
geschwellt und die bezeichneten Geschlecbtstheile dicht mit einem
weisslich gelben Eiter bedeckt waren; die mikroskopische Unter-
suchung ergab das Vorbandensein von Gonokokken. Nach der An-
schauung der Aerzte stellte die Untersuchung als unzweifelhaft fest,
das» die vordem ganz gesunde Wilhelmine Brod an Gonorrhoe in
Folge von Ansteckung litt und dass „die hochgradige Anschwellung
ihrer Geschlechtstheile auf gewaltsame Manipulationen mit dem Kinde
durch Beischlafsacte seitens eines erwachsenen Mannes hinweise11.
Wilhelmine Brod wurde am 15. August 1898 als von der Gonorrhoe
geheilt aus der ärztlichen Behandlung entlassen.
2. Der Landgerichtsarzt untersuchte am 3. August 1898 den
Bergmann in Beziehung auf Gonorrhoe; er konnte bei Berg-
mann Erscheinungen von Gonorrhoe (Tripper) nicht
nachweisen.
3. Wilhelmine Brod wurde am 21. September 1898 abermals in
das Kinderspital aufgenommen, weil bei ihr „die secundären Erschei-
nungen der constitutionellen Syphilis" auftraten. Diese Erscheinungen
verschwanden nach einer vier Wochen dauernden ärztlichen Be-
handlung.
4. Der Landgerichtsarzt untersuchte am 12. November 1898 den
Bergmann auf Syphilis; er konnte keine Erscheinungen
früherer oder bestehender Syphilis finden.
5. In der Hauptverhandlung gegen Bergmann gaben der Ober-
arzt des Kinderspitals und der Landgerichtsarzt mit einer ausführ-
lichen, in die Gründe des Urtheils des Landgerichts aufgenommenen,
Begründung das Gutachten ab:
a) die festgestellte Gonorrhoe und die festgestellte Syphilis der
Wilhelmine Brod kann auf einen Ansteckungsact, die Ansteckung
kann auf einen Eingriff in das Geschlechtsleben der Brod mittelst
der kranken Geschlechtsorgane eines Mannes zurückgeführt werden;
b) die Zeit des Auftretens der Gonorrhoe und die Zeit des Auf-
tretens der Syphilis entspricht den anschauungsgemässen Incubations-
zeiten dieser Krankheiten; die Ansteckung kann also Mitte Juli 1898
erfolgt sein;
c) obwohl Bergmann am 3. August 189S Erscheinungen von
Tripper nicht zeigte, kann die eiterige Entzündung der Geschlechts-
theile des Kindes von einem Beischlafsversuche des Bergmann her-
rühren, da es möglich sei, Bergmann habe zur Zeit der Begehung
der That an einem „Nachtripper" gelitten;
d) obwohl Bergmann am 12. November 1 898 Erscheinungen von
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30
Ein Beitrag zur Würdigung der Aassago eines Kindes.
Syphilis nicht zeigte, ist immerhin die Möglichkeit gegeben, dass
diese Krankheit bei ihm zur Zeit der Begehung der That vor-
handen war.
II. Die Behauptung der Wilhelmine ßrod, dass auf sie ein gewalt-
samer unzüchtiger Angriff erfolgt sei, ist nach dem Gutachten der
Aerzte für zweifellos richtig zu halten. Das Landgericht hielt aber
auch thatsächlich für erwiesen, es habe Bergmann diesen Angriff
begangen; es schenkte der den Bergmann belastenden Behauptung
der Wilhelmine Brod Glauben, obwohl es nicht verkannte, dass die
Erzählung der Brod bezüglich der näheren Umstände des auf sie
gemachten Angriffs mit Vorsicht aufzunehmen sei. Dass diese Vor-
sicht geboten war, dürfte aus den folgenden Erwägungen zn ent-
nehmen sein.
1. Wilhelmine Brod wurde am 27. Juli 1898 von einem Arzt
untersucht Als dieser geschlechtliche Erkrankung festgestellt hatte,
erzählte die Brod der Tante und alsbald darauf der Mutter von dem
auf sie [ gemachten Angriff. Wird angenommen, dass dieser am
19. Juli erfolgte, so verstrich zwischen dem Ereigniss und den ersten
Erzählungen des Kindes hierüber eine Woche. Innerhalb dieses Zeit-
raums kann Wilhelmine ßrod die Erinnerung an das Ereigniss frisch
und rein bewahrt haben; es ist aber auch für möglich zu halten,
dass sich die Erinnerung verwischte und dass das jugendliche Ge-
hirn in die Erinnerung an dieses Ereigniss die Erinnerungen an
andere Erlebnisse verwob, dass also schon die ersten Erzählungen
und vielleicht mehr noch die späteren ein Gemenge von Wahrheit
und Dichtung enthalten.
Wilhelmine Brod konnte bei den Erzählungen gegenüber der
Tante und Mutter weder den Tag bezeichnen, an dem sich das Er-
eigniss zutrug, noch die Tageszeit Bei der Mutter kehrte auf
die Zuzählung des Kindes hier die Erinnerung an den Tag zurück,
an dem es in der Neustrasse brannte; es steht fest, dass dies am
19. Juli war. Mit dieser Erinnerung tauchte bei ihr die Erinnerung
sowohl der Thatsache auf, dass ihr an demselben Tage die 1 1 jährige
Krämerstochter Eisenbeiss berichtete, die Wilhelmine habe Nachmittag
geweint, als die Erinnerung daran, dass ihr am Abend desselben
Tages das stille Wesen ihres Kindes und der Zustand von dessen
Röckchen auffiel. Es ist möglich, dass diese oben bezeichneten Um-
stände mit dem auf Wilhelmine Brod gemachten Angriffe zusammen-
hängen; ein sicherer Beweis dafür, dass der Angriff am 19. Juli
geschah, wird durch sie wohl nicht geliefert
3. Wilhelmine Brod wurde vom Untersuchungsrichter zum ersten
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Ein Beitrag zur Würdigung der Auasage eine* Kindes. 3 1
Mal am 3. August 1 898 vernommen ; ßie sagte nach dem über • die
Vernehmung errichteten Protokoll: „am Tage, wo es in der Neu-
strasse brannte, sind die Eisenbeiss-Mädchen früh bald nach
dem Kaffeetrinken mit dem Kinderwagen in die Hofstrasse;
da bin ich auch mit". So sehr bestimmt diese Aussage den
Tag bezeichnet, an dem sich das Ereigniss zugetragen haben soll,
worüber die Brod im weiteren Verlaufe der Vernehmung berichtet,
so sehr möchte bezweifelt werden, dass die Brod diese bestimmte
Bezeichnung aus der eigenen Erinnerung schöpfte und in Folge des
Nachdenkens und Besinnens gewann; es liegt die Möglichkeit nahe
genug, dass das Kind aus den Gesprächen mit der Mutter zu der
Annahme gelangte, es sei der 19. Juli der Tag, an dem ihr Uebles
widerfuhr.
4. Wenn nun hiernach auch das Datum des 19. Juli noch nicht
für genügend sichergestellt zu halten sein dürfte, so wird man vor-
erst wenigstens das für möglich halten, dass die Brod am Tage
des Ereignisses „früh bald nach dem Kaffeetrinken" mit den
Eisenbeiss-Mädchen in die Hofstrasse ging. Nach dem Protokolle
vom 8. August leitet die Brod die Erzählung über das Ereigniss
mit der folgenden Vorgeschichte ein: „In der Hofstrasse ist ein Haus,
wo unten am Fenster Blumen sind, . . die sind am Fenster so b inauf-
gebunden. Aus dem Zimmer hat mir eine Frau gerufen, ich sollte
ihr einen Zucker holen, ich bin in's Zimmer hinein, da war eine
dicke Frau und ein Mann; die Frau hat dem Mann einen
Kaffee gebracht Die Frau sagte, ich solle ihr V* Pfund Zucker
holen und gab mir das Geld hierzu; ich weiss nicht mehr, wo ich
den Zucker holte. Ich ging in das Haus wieder zurück, die Stiege
hinauf und gab ihr den Zucker; ich bin dann die Stiege wieder
hinunter und auf die Gasse hinaus . . . Ich blieb dann mit den Eisen-
beiss-Kindern noch auf der Strasse . . . Ich war schon früher einmal
in dem Haus, da habe ich für die Frau auch etwas holen müssen;
sie sagte nur, dass sie einen Buben hat". Nach dieser Vorgeschichte
geht die Brod zum Bericht über das Ereigniss mit den Worten über:
rIch blieb noch . . . auf der Strasse ... da hat mich dann der
Mann noch einmal in's Zimmer hineingerufen". So sehr
es nun nach dem Inhalte des Protokolls vom 8. August 189$ für
wahrscheinlich gelten könnte, dass die Brod in der Hofstrasse zu
einer guten Vormittagsstunde war (bald, nachdem sie Kaffee getrunken
hatte, Zeit, da andere Leute erst zum Frühstücke schritten), so ent-
stehen doch nicht unerhebliche Bedenken, ob sich die sogenannte
Vorgeschichte am Tage des Ereignisses zutrug.
32 Ein Beitrag zur Würdigung der Aussage eines Kindes.
Wilhelmine Brod verlegt den Schauplatz der Vorgeschichte in
das Haus „wo unten am Fenster Blumen sind" und zum Theil in
das Zimmer des Erdgeschosses, zum Theil in den ersten Stock dieses
Ilauses, also in das Haus Nr. 6 der Hofstrasse. Von den Bewohnern
dieses Hauses kann nur die Ehefrau Bruckner als die in Be-
tracht kommen, auf die sich die Erzählung des Kindes bezieht Nun
ist thatsächlich richtig, dass die Bruckner am 19. Juli dem Bergmann
nach der Heimkunft von der Branntweinschänke einen Kaffee reichte,
aber das war im ersten Stockwerke des Hauses und sie brachte
ihm den Kaffee nicht in das von ihm bewohnte eben-
erdige Zimmer. Die Bruckner stellt aber mit aller Bestimmtheit
in Abrede, dass sie sich je einmal von der Wilhelmine Brod
habe Zucker holen lassen und dass sie dieses Kind je
einmal vor der Einleitung des Strafverfahrens gegen
Bergmann gesehen habe. Allerdings trifft die weitere Behaup-
tung der Brod „die Frau, für die sie den Zucker und früher anch
schon einmal etwas holte, habe ihr gesagt, dass „sie einen Buben
habe*, auf die Verhältnisse der Bruckner insofern zu, als bei ihr der
1 892 geborene Sohn einer Schwester lebt, aber da die Bruckner den
Widerspruch gegen die Behauptungen der Brod durch ihren Eid be-
kräftigte und jeder Grund zum Misstrauen in diesen Eid fehlt, so
möchte die von der Brod erzählte Vorgeschichte und der von ihr be-
hauptete Zusammenhang dieser Vorgeschichte mit dem später auf
sie gemachten Angriffe nicht unerheblichen Zweifeln begegnen. Diese
entgingen dem Landgerichte nicht ; es hielt den Widerspruch für einen
„Nebenpunkt". Diese Anschauung ist insofern richtig, als das Land-
gericht die „Hauptpunkte" der Aussage der Brod für glaubwürdig
erachtete; es möchte aber doch eines gegen diese Anschauung ein-
zuwenden sein. Die Wilhelmine Brod wurde am 10. August 1898 bei
der zweiten Vernehmung vom Untersuchungsrichter gefragt: „weisst
Du denn wirklich, ob die Frau im Hause Dich Zucker holen Hess?1:
sie erwiderte: „die dicke Frau — „damit meinte sie die Bruckner"
— hat mir's gesagt oder es könnte wo anders gewesen sein."
Nach dieser Antwort gab das Mädchen Brod die Möglichkeit zu, dass
sich die ganze Vorgeschichte zu einer anderen Zeit und an einem
anderen Orte zutrug; nach dieser Antwort läge vielleicht die Annahme
nicht fern, dass das der Zügel des Verstandes, der Erfahrung und
der klaren Begriffe von Zeit und Raum noch entbehrende jugend-
liche Hirn der Brod noch nicht im Stande war, die zeitliche
Reihenfolge der von ihr erlebten Ereignisse, die näheren Umstände
der Ereignisse und das, was die einzelnen Erlebnisse von einander
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Ein Beitrag zur Würdigung der Aussage eineB Kindes.
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unterscheidet, dauernd getreu und un verwischt festzuhalten. Fehlte
der Brod diese Fähigkeit, so fehlte sie ihr für „Neben-" und für
„Hauptpunkte*; jedenfalls läge es nicht ausserhalb des Bereichs der
Wahrscheinlichkeit, dass die Brod bei der aus dem Gedächtnisse
fliessenden Wiedergabe der sogenannten Hauptpunkte vielleicht doch
etwas von dem wirklichen Bilde abwich. Löst man im Hinblick auf
die angedeuteten Bedenken die ganze Vorgeschichte aus der Erzählung
der Wilhelmine Brod aus, so scheint höchstens der Umstand verbürgt
zu bleiben, dass sie am Tage des Ereignisses „zu guter Vormittagsstunden
in der Hofstrasse sich aufhielt und mit anderen Kindern spielte.
Das Landgericht nimmt an, dass Bergmann die That am Vor-
mittag des 10. Juli 1898 beging. An diesem Vormittag war Bergmann
in seinem Zimmer, als er sich umkleidete, um sich bei dem Obermeister
der Fabrik für den Tag abzumelden ; er war an diesem Vormittag im
ersten Stockwerke des Hauses, als er, mit der besseren Kleidung angethan,
den ihm von der Bruckner gereichten Kaffee trank; er kehrte nach einem
längeren Verweilen in der Wirthschaft zur „Goldenen Kugel", etwa um
ll'/i Uhr Vormittags, in sein Wohnzimmer zurück. Darüber, ob
Bergmann die That begangen haben soll in der Zeit, da er sich um-
kleidete, oder nachdem er den Kaffee getrunken hatte und bevor er zum
Obermeister in die Fabrik ging, oder als er vom vormittägigen Zechen
heimgekehrt war, ist aus den Acten nichts zu entnehmen. Nimmt man
an, dass die Brod zu guter Vormittagsstunde in die Hofstrasse Spielens
halber kam und berücksichtigt man, dass die Kinder beim Spielen nicht
allzu lange an einer Stelle sich aufzuhalten pflegen, so scheint fast die
Annahme näher zu liegen, es sei die That von Bergmann — wenn sie
überhaupt als von ihm verübt angenommen wird — vor dem Weg-
gange zum Obermeister als nach der neimkehr vom Gasthause verübt
worden.
5. Nach dem Protokolle vom 8. August 1898 fährt Wilhelmine
Brod in der Erzählung über die Ereignisse des fraglichen Tages in
folgender Weise fort: „ich blieb mit den . . Kindern dann noch auf
der Strasse; da hat mich dann der . . Mann noch einmal in's Zimmer
hineingerufen. Die Zimmerthüre ist gleich bei der Hausthüre und
die Stiege ist gleich nebendran, im Zimmer ist nicht am Fenster
vorn, sondern hinten im Eck ein Bett; es ist auch nur ein Bett in
dem Zimmer, auch ein Spiegel ist im Zimmer und auch Bilder. Weil
mich der Mann hineingerufen hat, bin ich hinein. Er sagte, ich soll
mich aufs Bett legen, das habe ich nicht gethan. Dann hat er mich
hinaufgeworfen, mir die Röcke hinaufgethan und in meinen Bauch
etwas hineingesteckt, was mir wehe that. Ich war nicht lange bei
Archiv für Krimiaalanthropologie. XII. $
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Ein Beitrag zur Würdigung der Aussage eines Kindes.
ihm. Der Mann sagte, ich solle nichts sagen; er schenkte mir einen
Pfennig und ein Bild. . . . Die Eisenbeiss- Kinder waren nicht mehr
auf der Strasse, als ich von dem Mann herauskam ". Aus den Grün-
den des Urtheils des Landgerichts ist zu entnehmen, dass die Brod
auch in der Hauptverhandlung dasselbe behauptete, was im Protokolle
vom 8. August 1898 niedergelegt ist, der früheren Erzählung aber
noch beifügte, „der Mann habe nach Schnaps gerochen, als
er sie auf's Bett legte".
Schaltet man aus den unter Nr. 5 dargelegten Gründen von der
Erzählung der Brod die Behauptung aus, der Mann habe sie „noch
einmal" in das Zimmer hineingerufen, so liegt in der Erzählung im
Grossen und Ganzen nichts, was den Eindruck der Unglaubwürdig -
keit oder Unwahrscheinlichkeit machen könnte. Für die Glaub-
würdigkeit der Erzählung spricht wohl der Umstand, dass die Brod
— diese weigerte sich später das Haus nochmals zu betreten; sie
gab also die früher gewonnenen Eindrücke wieder — die Lage der
Stiege und der Thüre in das Zimmer des Erdgeschosses richtig schil-
dert, dass sie ferner richtig von den Bildern des Zimmers und von
dem im Hintergrunde stehenden einzigen Bette des Zimmers spricht.
Es darf freilich nicht verschwiegen werden, dass die Brod bei der
ersten Erzählung der Mutter gegenüber auf deren Frage: „bist Du
unten hinein oder die Stiege hinauf ?u sagte: „die Stiege hinauf" und
beifügte, dass „der Mann oben über der Stiege in einem Zimmer mit
ihr die Sache gemacht habe", aber es dürfte hier ein Irrthum des
Kindes oder ein Missverständniss der Mutter vorliegen; weil die
Zimmer über der Stiege anders eingerichtet sind, als das vom Kinde
richtig beschriebene Zimmer des Erdgeschosses.
Bergmann gab, wie schon Eingangs dieser Darstellung erwähnt
wurde, am Morgen des 19. Juli den Vorsatz, zu arbeiten wieder auf :
er verbreitete, als er heimgekehrt war, „ Fuselduft". Nach den Grün-
den des Urtheils des Landgerichts sagte die Wilhelmine Brod in der
Hauptverhandlung, Bergmann habe „nach Schnaps gerochen, als er
sie aufs Bett legte". Es ist nicht ganz klar, welchen Sinneseindruck
und welche Geruchsempfindung die Brod bezeichnen wollte. Möglich
ist, dass sie den Geruch bezeichnen wollte, den Jemand nach dem
Besuch einer Branntweinschänke und nach dem Genüsse von „Schnaps"
verbreitet; möglich ist, dass sie den Geruch bezeichnen wollte, den
Jemand nach dem Besuch einer Bierstube und nach dem Genüsse
von Bier und einer Mischung von Wein und kohlensaurem Wasser
verbreitet. Wollte die Brod sagen, sie habe jenen Geruch zu haben
geglaubt, so spräche dies dafür, dass die That vor dem Weggange
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Ein Beitrag: zur Würdigung der Aassage eines Kindes.
35
des Bergmann in die Fabrik und zum Obermeister begangen wurde;
wollte die Brod sagen, sie habe die Empfindung dieses anderen Ge-
ruchs zu haben geglaubt, so spräche dies dafür, dass die That nach
der Heimkehr des Bergmann von der Gaststube zur „Goldenen Kugel"
begangen wurde. Man wird aber füglich bezweifeln können, dass
die Brod, ein Kind von noch nicht sieben Jahren, einen so erfahrenen
und entwickelten Geruchssinn hatte, dass sie die Arten des von Berg-
mann verbreiteten Geruchs unterscheiden und als Unterschiede em-
pfinden konnte. Nicht minder drängt sich die Frage auf, ob die
Brod im Stande war, in der Hauptverhandlung, die erst mehrere
Monate nach dem Ereignisse stattfand, mit Verlässigkeit einen flüch-
tigen Sinneseindruck wiederzugeben.
7. Die Brod behauptet, nach dem erlittenen Angriffe vom An-
greifer einen Pfennig erhalten zu haben; man kann das glauben. Sie
kaufte sich für den Pfennig in einem Laden der Schmiedstrasse „was
Gutes*. Ist dies wahr, so läge, scheint es, ein Schluss auf den Ein-
druck nahe, den das Ereigniss auf das Innenleben des Kindes ge-
macht hat; der Eindruck dürfte nicht besonders tief gewesen sein.
War das aber der Fall, heftete sich das Ereigniss nicht sofort und
unmittelbar in das Gedächtniss ein, dann konnte das im jugendlichen
Hirne zügellos waltende Vorstellungsvermögen um so leichter das Er-
lebniss überwuchern und in die Erinnerung an dieses fremdartige
Fäden einschlagen. Dieser Annahme steht wohl auch nicht entgegen,
dass das Kind am Nachmittage hinter einer Thüre stehend weinte
und am Abend ein stilles Wesen zeigte. Hätte die Brod den auf sie
gemachten Angriff als eine Verletzung ihres Schamgefühls empfunden,
so hätte sie wohl nicht unmittelbar nach dem Angriffe dem kind-
lichen Hange des Naschens nachgegeben. Es ist wenig wahrschein-
lich, dass der Brod erst im Laufe des Nachmittags und Abends das
Bewusstsein der Verletzung ihrer sittlichen Unversehrtheit nach und
nach aufdämmerte und dann sich in Tliränen und Verstimmung:
äusserte; man kann jene und diese vielleicht auch durch das körper-
liche Missbehagen erklären, welches das Kind in Folge des gewalt-
samen Angriffes auf die Geschlechtstheile und deren zunehmender
Entzündung empfand.
8. Die Brod behauptet, von Bergmann ausser dem Pfennig auch
ein Bild erhalten zu haben; sie zeigte dieses dem Gerichte vor. Das
Bild ist von der Sorte farbiger Druckbilder, die in Läden zu Zwecken
der Reclame verbreitet werden. Der Untersuchungsrichter nahm eine
Durchsuchung des Zimmers und der Koffer des Bergmann vor; er
fand im Koffer einen Band einer illustrirten Chronik, eine Sammlung
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36 Ein Beitrag zur Würdigung der Aussage eines Kindes.
von alten farbigen Kupferdrucken und zwei farbige Bilder moderner
Herstellungsart, aber von einer anderen Sorte, als von der, zu welcher
das von der Brod vorgezeigte gehört Aus dem Fund im Koffer
kann der Schluss gezogen werden, dass Bergmann eine gewisse Vor-
liebe für das Sammeln und die Aufbewahrung von Bildern hat; es
ist also die Behauptung der Brod, auch ein Bild von Bergmann er-
halten zu haben, nicht unglaubhaft.
9. Der gegen Bergmann erhobene Verdacht schien im Laufe de*
Verfahrens eine Zeit lang eine andere Richtung zu nehmen. Es
wurde ermittelt, dass die das Zimmer des Erdgeschosses des Hauses
Nr. 8 der Nofstrasse bewohnende Holzhauerswitwe Schlecht sich
schon öfter durch Kinder Krämereiwaaren holen Hess und dass sie
am Morgen des 19. Juli in ihrem Zimmer gemeinschaftlich mit ihrem
Sohne Johann, ehe sich beide zur Arbeit begaben, Kaffee trank; es
wurde ferner festgestellt, dass Johann Schlecht am 19. Juli 1S9S in
das Krankenhaus aufgenommen wurde, weil er zwar nicht an Go-
norrhoe, wohl aber an Syphilis litt. Nach diesen Ermittelungen und
Umständen lag die Vermuthung nahe genug, es habe Johann Schlecht
die Wilhelmine Brod geschlechtlich missbraucht. Johann Schlecht
lieferte aber einen hinreichenden Beweis dafür, dass er sich am frag-
lichen Morgen nur eine ganz kurze Zeit im Zimmer seiner Mutter
aufhielt und während des Vor- und Nachmittags des 19. Juli IIolz
in Strassen zerkleinerte, die von der Hofstrasse ziemlich entlegen
sind. Wilhelminc Brod bezeichnete weder die Witwe Schlecht als
die Frau, auf deren Geheiss sie Zucker geholt haben soll, noch deren
Sohn — es war ihr in einer unverfänglichen Weise die Gelegenheit
gegeben worden, sich den Schlecht zu besehen und dann zu äussern
ob sie ihn kenne — als den Mann, der sie angriff; sie erklärte auch
in der Hauptverhandlung, in der sie dem Bergmann und dem Schlecht
gegenüberstand, bestimmt, in Bergmann den Angreifer zu erkennen.
1 0. Nach den vorstehenden Ausführungen scheint ein erheblicher
Theil der Aussage der Brod für den Belastungsbeweis nicht verwerth-
har zu sein. Immerhin aber dürfte von dieser Aussage doch so viel
übrig bleiben, dass in dem Rest eine hinreichende Grundlage für die
Ucberzeugung von der Thäterschaft des Bergmann gefunden werden
kann.
Das Haus Nr. 6 der Hofstrasse unterscheidet sich von den an-
deren Häusern derselben Strasse und der Umgebung durch die Bio-
men vor den Fenstern, die in die Höhe ranken. Diese Erscheinung
ist ebenso auffällig als einfach; man kann daher annehmen, dass sie
sich dem Gedächtniss eines Kindes unschwer einprägt und wenig-
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Ein Beitrag zur Würdigung der Auftrage eines Kindes. 37
stens eine Zeitlang darin haftet Die Thatsache, dass die Brod die
örtlichen Verhältnisse im Erdgeschoss und die Einrichtung des eben-
erdigen Zimmers richtig beschreibt, lässt darauf schliessen, dass sie
von Dingen spricht, die sie gesehen hat Die Darstellung, die das
Kind von den Einzelheiten des unzüchtigen Angriffs giebt, enthält
nichts, was innerlich unwahrscheinlich wäre. Das der Brod nach
dem Angriffe geschenkte Bild gestattet die Annahme, dass es von
Bergmann herrührt. Die Brod bekam den Bergmann von dem Tage
des Ereignisses bis zum 27. Juli nicht mehr zu Gesicht; sie erkannte
in dem in der Gaststube sitzenden Zeitungsleser ihren Angreifer und
gerade dieser Zeitungsleser war der Miether des Zimmers, worin die
Brod vergewaltigt worden zu sein behauptete. Wollte man annehmen,
es habe sich die Brod in den von ihr erfundenen Gedanken, in
diesem Zimmer angegriffen worden zu sein, hineingelebt, so wäre
es ein kaum auszudenkendes Verhängniss, wenn die Brod gerade den
Zeirungsleser und Miether des Zimmers aus Zufall als ihren An-
greifer bezeichnet hätte. Glaubt man hiernach den Schluss auf die
Tbäterschaft des Bergmann ziehen zu können, so möchte allerdings
die Verrauthung dafür sprechen, dass die That am 19. Juli 1S98 be-
gangen wurde. Die Zeit vor diesem Tage kann Mangels aller An-
haltspunkte hierfür nicht in Betracht kommen; am 19. Juli war Berg-
mann in Zwischenpausen kürzere und längere Zeit in seinem Zimmer;
Näheres über den Zeitpunkt des Ereignisses ist nicht festzustellen.
III. Das Landgericht sprach gegen Bergmann eine sehr hohe
Zuchthausstrafe aus. Dass es ihm harte Sühne auferlegte, ist nur
zu billigen. In einem Punkte freilich scheint das Gericht bei der
Festsetzung der Strafe eine zu strenge Auffassung gehabt zu haben.
Die Aerzte gaben das Gutachten ab, dass der Körper der Brod durch
das in ihn eingedrungene Gift der Syphilis auf Lebensdauer ver-
seucht und verderbt sei. Das Gericht trug diesem Gutachten bei der
Bemessung der Strafe ausgiebig Rechnung. Vielleicht hätte aber doch
der Umstand einige Beachtung verdient, dass der Landgerichtsarzt
bei Bergmann Erscheinungen einer früheren oder bestehenden Syphi-
lis nicht feststellen konnte. Konnte der Arzt Syphilis nicht feststellen,
so möchte auch Bergmann bei der Begehung der That sich kaum
der Möglichkeit bewusst gewesen sein, dass durch sein Thun der
für die Gesundheit seines Opfers schwerschädliche Erfolg eintreten
werde, für den er vom Gericht in der vollsten Schwere verantwort-
lich gemacht wird.
HL
Ein eigentümlicher Fall eines plötzlichen Todes.
Mitg«th*üt Ton
Ernst Lohsing in Prag.
Am 23. December 1902 wurde der mehrfache Hausbesitzer und
mehrfache Millionär Dr. Johann Tockstein todt aufgefunden. Seine
Leiche lag in einer für gewöhnlich nicht in Gebrauch stehenden Kammer
im Hause Nr. 1 1 in der Havlicekstrasse in den Kgl. Weinbergen (Vor-
stadt von Prag). Neben der Leiche befand sich ein Waschtrog. Der Um
stand, dass an dem genannten Tage die zur Kammer führende Thür
ein wenig geöffnet war, erregte die Aufmerksamkeit der Haus
meisterin und veranlasste sie, die Kammer zu betreten. Zunächst ge-
wahrte sie den Waschtrog, der mit dem Boden nach aufwärts ge-
kehrt lag. Sodann aber erblickte sie daneben einen menschlichen
Körper, in welchem sie alsbald die Leiche ihres Hausherrn, des
Dr. Johann Tockstein erkannte. Sogleich sperrte sie die Kammer,
in der sie alles so belassen, wie sie es gefunden hatte, ab und holte
eiligst einen Arzt herbei.
Dieser constatirte, dass die Leiche ruhige Gesichtszüge aufwies,
dass am ganzen Körper sich keine Spur zeigte, welche auf eine etwa
verübte Gewalt hätte deuten können. Da es somit von vornherein
ausgeschlossen erschien, dass Dr. Tockstein das Opfer eines Mordes
geworden sei, eine Erklärung für einen natürlichen Tod jedoch nicht
zu finden war, kam der Gedanke auf, es liege ein Selbstmord
vor, ein Gedanke, der sich mit Blitzesschnelle noch an demselben
Tage als bestimmte Nachricht vom Selbstmorde Dr. Tockstein's in
Prag verbreitete und allenthalben grosses Aufsehen hervorrief, da
man keinen Grund dafür finden konnte, was Dr. Tockstein, der nicht
weniger als 11 Häuser sein eigen nennen konnte, in den Tod ge-
trieben haben sollte. Diese Ansicht fand übrigens eine Bestärkung
in folgenden Umständen: Am Fensterbrett stand ein Fläschchen mit
einer Flüssigkeit, weshalb man an Selbstmord durch Vergiftung
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Ein eisenthümlicher FalJ eines plötzlichen Todes.
39
glaubte. Ueberdies wurde festgestellt, dass Dr. Tockstein in der
letzten Zeit ein verstörtes Wesen zur Schau trug und diese Gemtiths-
depression wurde jetzt, da er todt war, auf misslicbe finanzielle Ver-
hältnisse zurückgeführt. Die Durchsuchung der Kleider ergab, dass
der Todte 70 K. in Gold, 200 K. in Papier und 3 K. in Silber bei
sich trug. Ausserdem fand man in einer Tasche ein Buch über Ge-
sundheitspflege. Dieses Bnch war es, das die Aufmerksamkeit des
Arztes erregte und bei ihm Zweifel ob des gemuthmaassten Selbst-
mordes aufsteigen Hess, da es denn doch etwas widerspruchsvoll, ja
geradezu paradox wäre, dass Jemand der Pflege seines Körpers eine
erhöhte Aufmerksamkeit zuwendet und schliesslich selbst Hand an
sich legt
Mit Rücksicht darauf wurde Obduction der laiche angeordnet
und dem Docenten der gerichtlichen Medicin an der czechischen
Universität, Dr. Slavik, übertragen. Dr. Slavik stellte fest, dass
ein plötzlicher natürlicher Tod eingetreten war. Die Obduction ergab
nämlich, dass der Verstorbene an einem Herzfehler mit enormer Er-
weiterung des Herzens, einer Erschlaffung des Herzmuskels und einer
gänzlichen Verkalkung der Arterien litt; dies hat seinen plötzlichen
Tod herbeigeführt.
Das erwähnte Fläschchen war ebenfalls Gegenstand gerichts-
ärztlicher Untersuchung; doch stellte es sich heraus, dass es Cognac
enthielt
Wie kam nun Dr. Tockstein in die unbewohnte und auch ander-
weitig nicht in Benutzung stehende Kammer? Dies wird ärztlicher-
seits folgendermaassen erklärt: Ein Herzfehler und eine Herzerweite-
terung bewirken von Zeit zu Zeit Anwandlungen und Anfälle von
Herzbeklemmungen, bei welchen der damit behaftete Patient eine
Todesangst aussteht Dabei wird das ßedürfniss empfunden, kühlere
und dem Zutritt anderer Personen nicht ausgesetzte Orte aufzusuchen,
um hier den Tod zu erwarten. Dr. Tockstein befand sich seit längerer
Zeit in einem Zustande sichtlicher Aufgeregtheit, welche vermuthlicb
bei ihm Herzbeklemmungen herbeigeführt haben mag, unter deren
Einwirkung in ihm der Wunsch rege geworden sein mochte, an einem
Orte, wo er sich ungestört wusste, den Tod zu erwarten.
Wozu das Fläschchen mit Cognac verwendet wurde, ist ebenso
unaufgeklärt wie der Umstand, zu welchem Zwecke der Waschtrog
in die Kammer gebracht wurde. Dies ist um so auffälliger, als trotz
der mit grösster Gewissenhaftigkeit gepflogenen polizeilichen Erhe-
bungen der Eigenthümer des Waschtroges nicht ausfindig
gemacht werden konnte. Zuerst meinte man, Dr. Tockstein habe
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40
III. Lohsing, Em eigeuthümlieher Fall eines plötzlichem Todes.
vielleicht selber den Waschtrog aus dem Keller geholt; allein in An-
betracht des Um'standes. dass Niemand von den Hansbewohnern sieb
zu dem Eigenthuni an dem Waschtroge bekennt, bleibt nichts Anderes
als die Annahme übrig, der Waschtrog sei — unbekannt, durch wen
— von auswärts dorthin gebracht worden, wo man ihn später vor-
gefunden hat.
Die Aufregung, in welcher sich Dr. Tockstein erwiesenerraaassen
vor seinem Tode befand, ist erklärlich aus folgenden Umständen:
Dr. Tockstein machte kein Hehl daraus, dass er zu seinen Bauten
Geld benöthigte, da er Bauunternehmer in dem Sinne war, dass er
Häuser auf eigene Rechnung baute mit der Absicht, sie nach Fertig-
stellung zu verkaufen. Dies war ihm jedoch in der letzten Zeit nicht
gelungen, aus Gründen, die verrauthlich einerseits in der gegenwär-
tigen wirtschaftlichen Lage, andererseits in dem Umstand zu suchen
sind, dass in Folge der Assanirung und Regulirung des V. Präger
Stadttheils der Baubewegung ein neues Feld erstanden ist. Aller-
dings erlangte Dr. Tockstein in letzter Zeit von einem Geldinstitute
die Zusage eines Darlehns von 40000 K. auf eines seiner Häuser
(und zwar gerade dasjenige, in welchem er gestorben ist) unter der
Bedingung, dass dieser Betrag als zweite Hypothek auf dieses Haus
verbüchert werde. Jedoch kam dieser Vertrag nicht zu Stande, da
Dr. Tockstein den gestellten Bedingungen nicht entsprechen konnte.
Daraus wäre allerdings auf eine finanzielle Oalamität zu schliessen,
welche Veranlassung zu Aufregungen, die bei einem Herzkranken
niemals ungefährlich sind, bieten können.
Wenn auch im vorliegenden Falle ein Verbrechen als aus-
geschlossen betrachtet werden kann, haben wir es doch mit einem
letalen Ausgange zu thun, bei welchem es von vornherein nicht
klar war, ob ein natürlicher oder ein unnatürlicher Tod vorlag. L*nd
ein derartiger Fall ist, wenn auch in concreto keiue Veranlassung
zum Einschreiten des Untersuchungsrichters vorliegt, für die Krimi-
nalistik von Interesse, da die Frage „natürlicher oder unnatürlicher
Todu zu den wichtigsten der Straf rech tspflege gehört.
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IV
Laien als Strafrichter.
Von
Hauptmann- Auditor Dr. Oeorg Lelower in Wien.
Der lawinenartig anschwellende Umfang aller Wissensgebiete hat
immer mehr die Erkenntniss gereift, dass vollkommene und wirklich er-
spriessliche Arbeit nur durch Specialisirung geleistet werden könne. Aller-
dings darf sich die Specialisirung nicht durch eine chinesische Mauer
von der ganzen übrigen Welt abschließen, sondern muss von Allem,
was mit ihrem eigenen Gebiete in irgend einem Zusammenhange
£teht, verständnissvoll Kenntniss nehmen und die Wechselwirkung
herzustellen trachten. Nur auf einem Gebiete menschlicher Thätig-
keit, und zwar auf einem der wichtigsten, hat diese Erkenntniss sich
noch nicht Bahn gebrochen, nämlich auf dem Gebiete der Strafrecht-
sprechung. Dort ist nach einer weit verbreiteten, auch bei der Be-
rathung der deutschen Militiirstrafgerichtsordnung vom l.December
ex cathedra verkündeten Anschauung der Jurist nur dazu da, um
..den formalen Standpunkt zu wahren" '). Wollte man einen Schuster
mit der Anfertigung eines Hutes oder einen Arzt mit der Reparatur
einer ühr betrauen, so fiele man jedenfalls sofort schwerwiegenden Zwei-
feln über den Vollbesitz ungetrübter Geisteskräfte anheiru. Hingegen
sind, nach allgemeiner Anschauung, Uhrmacher, Arzt, nutmacher und
Schuster wohl geeignet Urtheile zu machen, mindestens ebenso, ja
offenbar noch viel mehr als der Berufsrichter. Zum „Leisten1* des
Schusters, bei dem er nach einem alten Sprüchworte bleiben soll, ge-
hört hiernach auch die richterliche Thätigkeit. Wir sind natürlich
weit entfernt, einem der hier beispielsweise genannten oder irgend
einem anderen Berufe nahe treten zu wollen, im Gegentheile wollen
wir ihnen auch noch durch das Versprechen entgegenkommen, dass
h .Die Militärstrafgerichtsordnung vom l.December 1V>S.- Systematisch
dargestellt von Dr. Wolfgaug Mittermaier. Berlin $. 57.
42
IV. Lelewer
wir Juristen unsererseits uns jedes Eingriffes in fremde Berufssphären
enthalten wollen.
Man mache sich nur einmal klar, was dazu gehört, ein guter
Strafrichter zu sein: Eingehende Gesetzeskenntniss, rasches und sicheres
Verständnis aller im Leben vorkommender socialer, psychologischer,
natürlicher und beruflicher Verhältnisse, die Fähigkeit, aus jeder Sache
sofort den Kern herauszuschälen, die Fähigkeit, correct zu denken,
und noch vieles andere, was erschöpfend aufzuzählen uns kaum
möglich wäre. Man glaube ja nicht, dass das Vorhandensein einer
oder einiger der genannten Hauptbedingungen genüge: alle müssen
zusammentreffen, soll der Strafrichter auf seinem Platze sein. Wir
müssen zugeben, dass nicht alle Juristen allen diesen Bedingungen
entsprechen, aber es heisst den Teufel mit dem Beelzebub verjagen,
wenn man "deshalb an ihre Stelle Laien setzt, bei denen das Vor-
handensein aller dieser Bedingungen überhaupt ausgeschlossen ist.
und die der ihnen zugemutheten Aufgabe nur ein „durch keinerlei
Sachkenntniss getrübtes Unheil" entgegenbringen können. Diesem
Mangel kann vielmehr nur dadurch abgeholfen werden, dass man
das Richtermaterial verbessert, oder, da doch in hinreichender
Zahl gutes und sehr gutes Juristenmaterial vorhanden ist, da
durch, dass man das Strafrichteramt durch eine — seinem für dif
Allgemeinheit so bedeutungsvollen Werthe entsprechende — Aus-
stattung an Ehren, Ansehen und standesgemässem Einkommen so bc
gebrenswerth macht, dass eine zahlreiche Bewerbung um die Straf-
richterstellen entsteht und so die Staatsverwaltung in die Lage kommt,
eine sorgfältige Auswahl unter den Candidaten zu treffen, und niebi
gezwungen ist, jeden sich Meldenden zu aeeeptiren, um nur du
Lücken im Status ausfüllen zu können.
Von der Wissenschaft längst verworfen, nimmt die Mitwirkung
des Laienelements bei der Strafgerichtspflege de lege lata noch immer
einen breiten Raum ein und ist immer wieder eine Forderung der
Allgemeinheit Der Entwurf des österreichischen Pressgesetzes, der
aus den schlimmen Erfahrungen die Lehre ziehen und die durch die
Presse begangenen Ehrenbeleidigungen theilweise den Geschworenen
entziehen will, ist der erste Versuch einer Besserung, leider aber noeb
ganz vereinzelt geblieben. Eines der jüngsten Processgesetze, die
schon erwähnte deutsche Militärstrafgerichtsordnung, hat auch dem
Laienelemente eine, wenigstens numerisch und äusserlich dominirende
Stellung eingeräumt, die natürlich gerade in kritischen Fällen durch
blosse Ausnützung der numerischen Uebermacht zur allein ausschlag-
gebenden gemacht werden kann. Dazu kommt noch die merkwürdige
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Laien als Snafrkhter.
43
Theilung der Verhandlungsführung in Voreitz und Leitung. Vor-
sitzender ist der rangböchste an der Verhandlung theilnehmende
Officier des Soldatenstandes, Verhandlungsleiter das theilnehmende
Militärjuatizorgan oder von mehreren das ranghöchste. Für den Ver-
handlungsleiter bedeutet es eine empfindliche Zurücksetzung» dass man
ihm als dem Spiritus rector nicht auch die Ehre des Vorsitzes über-
läset, und auch der Vorsitzende kann sieb, wie jeder gewissenhafte,
intelligente und gebildete Mann auf seinem Platze nicht wohl fühlen,
den er mit bestem Willen und Eifer zufolge mangelnder Fachbildung
und Routine unmöglich voll ausfüllen kann. Das Gesetz weist dem
Vorsitzenden insbesondere die Aufgabe zu, die Ordnung in der Ver-
handlung aufrecht zu erhalten. Wir möchten glauben, dass ein rou-
tinirter Berufsrichter für diese oft überaus heikle Aufgabe viel ge-
eigneter sei, und das Militärjustizorgan wird auch den militärischen
Parteien gegenüber die erforderliche Autorität haben, wenn ihm nur
Gesetz und Vorschrift die entsprechende Stellung im militärischen
Organismus zuweisen. Dies ist freilich unmöglich, wenn das Militär-
justizorgan, wie in Deutschland, „Militärbeamter" ist, denn dem
soldatischen Auge erscheint nur ein wirklicher Officier als die
Verkörperung der Autorität1). Man kann sich leicht eine beliebig
lange Reihe von Complicationen ausdenken, die sich aus der Thei-
lung zwischen Vorsitz und Leitung in der Verhandlung ergeben
können und die dem Ansehen des Gerichtes keineswegs förderlich
sind. Ein Beispiel hierfür fanden wir kürzlich im „Neuen Wiener
Journal", das unter der Spitzmarke „Scandal bei einem Kriegs-
gerichte, Vorsitzender und Verhandlungsleiter" folgende, vom 6. Fe-
bruar 1903 datirte Meldung2) aus Braunschweig bringt:
„Vor dem Kriegsgerichte der X. Division fand gestern hier eine
Verhandlung statt, bei der ein beraerkenswerther Zwischen-
fall vorkam. Der Unterofficier H. war der Misshandlung des Husaren
L. angeklagt, wurde aber, wie gleich bemerkt sein mag, freigesprochen.
Als im Laufe der Verhandlung der Vertreter der Anklage Gründe
anführte, die die Aussage eines Zeugen als unwahr erscheinen Hessen,
erhebt sich der Vorsitzende, Major v. N., um dem Ankläger das
Recht zu bestreiten, die beschworene Aussage des Unterofficiers als
unwahr zu bezeichnen. Der Verhandlungsführer und auch der Ver-
1) Der russische Militärrichter ist ein wirklicher Officier, der österreichisch-
ungarische hat Officierstitel und Officierscharaktcr.
2) Wir übernehmen diese Meldung , für deren Richtigkeit wir die Verant-
wortung dem genannten Blatte überlassen müssen, unter Weglassung der Namen
der betheiligten Personen.
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44
IV. Lelewer
treter der Anklage suchen dem Vorsitzenden klar zu machen, dass
letzterer Redefreiheit geniesse und als Parteivertreter berechtigt sei.
seine persönliche Ansicht zu äussern. Major v. N.: „Dann bitte ich,
mich nachher näher darüber zu belehren."
Als später der Vertheidiger ausführt, er habe den Verdacht, L
wolle den Unterofficier II. lediglich aus Rache inJs Unglück stürzen,
unterbricht der Verhandlungsführer den Vertheidiger, bemerkend, nicht
L. sondern Unterofficier II. sei der Angeklagte, und er bitte, diesen
entlastende, nicht aber jenen belastende Momente vorzubringen. Der
Vorsitzende, Major v. X., weist diesen Einwurf des Verhandlungs-
führers zurück und verlangt für den Vertheidiger ebensogut volle
Redefreiheit, als sie für den Vertreter der Anklage in Anspruch ge-
nommen worden sei. Jetzt kommt es zu scharfen Controversen. Der
Verhandlungsführer will seinen Standpunkt rechtfertigen. Major v. X.
ruft: „Ich bin Vorsitzender". Kriegsgerichtsrath S. antwortet:
„Ja, und ich habe die Leitung der Verhandlung'4. Beide Herren
vertheidigen ihre Ansicht. Kriegsgerichtsrath S. bemerkt dabei, er
werde sich beim Divisionscommandeur beschweren; Major v. X
verbittet sich diese Drohung. Kriegsgericbtsrath S. erklärt, er werde,
sofern ihm noch weiter sein Recht der Verhandlungsleitung streitig
gemacht werde, die Sitzung abbrechen und dem Divisionscommandeur
sofort Meldung erstatten. Dann wurde die Verhandlung ohne weiteren
Zwischenfall zu Ende geführt."
Nun muss anerkannt werden, dass — wenn überhaupt irgendwo
in der Strafgerichtspflege — gerade bei den Militärgerichten die Her-
anziehung des Laienelements zulässig, ja sogar wünschenswerth er-
scheint, allerdings mit der von der deutschen Militärstrafgerichtsord-
nung eingeführten Beschränkung auf Oificiere (Gleichgestellte). Der
Officier (obere Militärbeamte) ist hinsichtlich der militärischen Delicte
— und nur bei solchen wäre er richtiger Weise beizuziehen — kein
Laie, sondern mit den thatsäch liehen Verhältnissen wohl vertraut und
steht mit seiner Intelligenz und Bildung hoch über dem Durch-
schnittsniveau des Civilgeschworenen, dessen Berufung hauptsächlich
vom Steuercensus abhängt.
Man wird uns vielleicht den Vorwurf machen: wir sprächen
pro domo. Wir wollen es auch gar nicht bestreiten. Aber wir sprechen
nicht so sehr und ausschliesslich im eigenen Interesse, soudern in
der aus tausendfacher praktischer Erfahrung und aus wohlüberlegter
theoretischer Erwägung geschöpften Ueberzeugung , dass die Mitwir-
kung der Laien bei der Strafrechtsprechung in dem heutigen Um-
fange den Interessen der Rechtspflege und somit den Interessen der
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Laien als Straflichter.
45
Allgemeinheit abträglich ist Den Lesern dieses Archivs sind hin-
reichend viele Beispiele hierfür bekannt, in denen die Unzulänglich-
keit des Geschworenengerichtes crass demonstrirt wird. Wir wollen
nun versuchen, an der Hand der Statistik denselben Nachweis zu
liefern. Aus dem soeben erschienenen 3. Hefte des LXI. Bandes der
österreichischen Statistik: „Die Ergebnisse der Straf rech tspflege in
den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern im Jahre
lSOS* (bearbeitet vom Bureau der k. k. statistischen Central com mission
unter Mitwirkung des k. k. Justizministeriums) entnehmen wir fol-
gende Daten über das Strafverfahren vor den Gerichtshöfen:
Die Hauptverhandlungen und deren Ergebniss:
Die Zahl der von den Gerichtshöfen erster Instanz (Erkenntniss-,
Geschworenen- und Ausnahmsgerichten) im Jahre 1898 durchgeführten
Hauptverhandlungen belief sich auf 39115, in welcher Ziffer die
vorgekommenen Einspruchsverhandlungen in Presssachen nicht ein-
gerechnet sind, wohl aber die abgesondert vorgenommenen Haupt-
verhandlungen '). 2464 Verhandlungen fanden vor dem Geschworenen-
gerichte, 36585 vor dem Erkenntnissgerichte und 66 vor Ausnahms-
gerichten (Jasto, Neu-Sandec und Tarnöw) statt.
Die Zahl der vor den Erkenntnissgerichten angeklagten
Personen betrug 52015, darunter 721, die blos wegen Uebertretung
angeklagt waren und nur wegen Zusammenhanges ihrer Uebertretung
mit Straft baten anderer Personen sich vor einem Gerichtshofe zu ver-
antworten hatten. Das Ergebniss der gegen diese 52 045 Personen
durchgeführten 36 5S5 Hauptverhandlungen (bezw. der gegen die
Lrtheile der Erkenntnissgerichte an den obersten Gerichts- als Cassa-
tionshof ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerden) bestand darin, dass
43892 Personen oder 84.3 Proc. verurtheilt, 8097 Personen oder
15.5 Proc. freigesprochen und 56 Personen nach § 261 StPO.
vor das Geschworenengericht verwiesen wurden.
Vor den Geschworenengerichten fanden 2464 Hauptver-
handlungcn statt, und die Zahl der Angeklagten belief sich auf 3256,
von denen sich 93 nur wegen des Zusammenhanges der ihnen zur
Last fallenden Strafthaten mit anderen Strafthaten vor dem Ge-
schworenengerichte zu verantworten hatten, darunter 4 nur wegen
Uebertretungen. Das Ergebniss dei durchgeführten Verhandlungen
(bezw. der gegen die Urtheile der Geschworenengerichte an den
1) §§ 57, 5S, 114, 214 St. P.O. Zur Vermeidung von Verzögerungen oder
Erschwerungen des Verfahren» oder zur Kürzung der Haft eines Beschuldigten
kann hinsichtlich einzelner strafbarer Handlungen oder einzelner Beschuldigten
das Strafverfahren abgesondert gefühlt und zum Abschlüsse gebracht werden.
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46
IV. Leleweb
obersten Gerichts- als Cassationshof ergriffenen Nichtigkeitsbeschwer-
den) bestand darin, dass von den 3256 Angeklagten 2325 oder
71.4 Proc. verurtheilt, und 931 oder 2S.6 Proc. freigesprochen
(darunter 876 nichtschuldig erklärt) wurden. Der Fall, dass eine
Strafsache nach § 332 StPO. zur nochmaligen Entscheidung vor ein
anderes Geschworenengericht verwiesen wurde, kam im Jahre 189S
nicht vor.
Nachstehende Tabelle zeigt die Ergebnisse der erkenntnissgericht-
lichen und geschworenengerichtlichen Hauptverbandlungen in den
Jahren 1888—1898:
Erkenntuisgericht: j Geschworenengericht: i|£gfc100,£&Si
Zahl der Zahl der vornrtheilt rom;
Jahr:
klagten : |
i
rtheilteu:
1 Freigespro-
chenen :
1
* E fe ••
- £>§
m
klagten : ,
rtheilten:
2 «
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t-
. S.
81t*
V
a
<
9
"8*
h _
8*1 '..st
mau
5 _
1888
40,013
34,564
5,415
3,168
2,365
802
1
86,4
744
1889
41,227
35,448
5,745
34
3,045
2,212
833
i
8<W>
72,6
1890
41,728
36,311
5,386
31 1
3,301
2,435
864
2
87,1
7*k&
1891
41,677
36,199
5,438
40
3,137
2,370
762
, W
754
1892
: 44,828
38,534
6,233
61 1
3,301
2,415
886
86,1
78,1
1803
42,048
36,039
5,995
14 1
1 3,136
2,330
806
86,0
864
744
1894
45,284
39,062
6,188
34
3,090
2,272
815
3
73*
1895
44,631
38,342
6,254
35 .
3,279
2,272
1,007
85,9
694
1896
> 44,516
47,246
37,963
6,521
7,457
32
3,116
3,011
2,261
853
2
854
724
1897
39,756
33
2,086
921
4
84^
844
«9.4
1898
52,045
43,892
8,097
56 , 3,256
2,325
931
71.4
Vor den drei Ausnahmsgerichten in Jaslo, Neu-Sandec und
Tarn6w fanden im Jahre 1S98 im Ganzen 66 Hauptverhandlungen
statt Die Zahl der vor diesen drei Gerichten angekläfften Personen
belief sich auf 936, von denen 776 oder 82.9 Proc. verurtheilt wurden
(davon 16 blos wegen einer Uebertretung), und 160 oder 17.1 Proc.
nichtschuldig erklärt wurden.
Wie diese Ziffern klar beweisen, kommen Freisprechungen
bei den Geschworenengerichten ungleich häufiger vor,
als bei den nur mit rechtsgelehrten Richtern besetzten Erkenntniss-
gerichten. Im Jahre 1 89S beispielsweise wurden von den Erkenntniss-
gerichten nur 15.7 Proc. aller Angeklagten, von den Geschworenen-
gerichten hingegen 28.6 Proc. aller Angeklagten freigesprochen oder
für nichtschuldig erklärt Fasst man die Ergebnisse des ganzen
10jährigen Zeitraumes von 1889 — 1898 zusammen, um ein von
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Laien als Strafrichter.
47
zufälligen Einflüssen freieres Durchschnittsverhältniss zu gewinnen,
so ergiebt sich, dass von den 446 258 Angeklagten, die sich vor
einem Erkenntnissgerichte (oder von einem Ausnahmsgerichte)
zu verantworten hatten, 63 339 oder 14.2 Proc. freigesprochen
wurden, während hingegen von den 31672 Angeklagten, die in
Folge der Qualification ihrer Strafthat oder wegen des Zusammen-
hanges dieser mit anderen Strafsachen vor das Geschworenen-
gericht gestellt worden waren, 8678 oder 2 7.4 Proc. frei-
gesprochen wurden. Bei manchen Geschworenengerichten wurde
auch dieser durchschnittliche Procentsatz noch überschritten, wie die
nachfolgende, aus den Ausweisen der Staatsanwaltschaften zusammen-
gestellte Uebersicht ersehen lässt:
Geschworenengericht
zu
Zahl der Ange-
klagten inner-
halb der Jahre
1889 bis 1898
Davon wurden freigesprochen
... in Proc. der
Z h 1 Zahl der
1 Angeklagten
265
85
81,1
1.163
367
31.5
1,004
32,1
668
243
36,4
833
315
87,S
549
211
88,4
483
196
40,6
830
350
42,1
635
270
42£
441
189
42,8
887
387
43,6
639
295
4<U
502
236
48,0
99
72
72,7
Fast ebenso häufig, wie die Fälle der Freisprechung, bezw. der
Nichtschuldigerklärung sind auch jene Fälle, wo die Geschworenen-
gerichte den Angeklagten zwar schuldig sprechen, jedoch in der ihm
zur Last fallenden That eine minder schwere Strafthat erblicken, als
diejenige ist, die ihm in der Anklage zur Last gelegt worden war.
In Folge der vereinigten Wirkung der Freisprechungen, der Nicht-
schuldigerklärungen und der Unterstellung mancher Strafthaten unter
ein milderes Strafgesetz sinkt die Zahl jener Wahrsprüche, die mit
der Anklage vollkommen übereinstimmen, auf nahezu die Hälfte aller
Wahrsprüche herab, wie die Ziffern der nachstehenden Tabelle er-
sehen lassen, in der die bezüglichen Daten für die Jahre 1869—1898
zusammengestellt sind:
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48
IV.
Zahl der vor dem Geschworenengerichte angeklagten Pc
bezüglich welcher
Jahr
vi* v vicovn tii^irut. ii
einen Wahrspruch
Abzugeben hat-
ten ') :
«J,Uvt>
1890
3,259
1891
3,009
1892
3.2G8
1393
3,092
1S94
3.052
1895
3,244
1896
3.OG0
1897
2,942
1898
3,201
bezüglich welcher der Wahrspruch
mit der Anklage
mit der Anklage
ganz frei-
sprechend war
guni überein*
nnr thcilw eise
stimmte .
übereinstimmte:
1,563
649
796
1,746
689
824
1,717
655
727
1,789
626
853
1,710
620
762
1,604
668
780
1,601
671
972
1,558
703
805
1,436
651
855
1,025
700
876
Nach den Ergebnissen des Jahrzehnts 1889 — 1898 stimmen somit
von 31 23 1 abgegebenen Wahrsprüchen nur 1 6 349, das ist nur 52.3 Proc
vollkommen mit der erhobenen Anklage tiberein, in 6632 Fällen
oder 21.2 Proc. der Gesammtzahl entsprach der Wahrspruch der Ge-
schworenen nur theilweise der erhobenen Anklage, und in 8250 Fallen
oder in 26.5 Proc. aller Falle wurde der Angeklagte von der An-
klage freigesprochen, bezw. für nichtschuldig erklärt Dieser ver-
hältnissmässig hohe Procentsatz von Freisprechungen, der, wie schon
bemerkt, in manchen Gerichtssprengeln sich noch erheblich steigert
ist — laut Angabe der citirten Statistik — nach den Mittheilungen
der Staatsanwaltschaften dadurch zu erklären, dass die Geschwo-
renen sich häufig aus Mitleid oder aus Scheu vordem
hohen Strafsatze bestimmen lassen, einen f reisprechen-
den Wah rspru ch abzugeben, oder dass die Geschworenen
nicht die erforderliche Urtheilskraft besitzen, um einen
Straffall richtig zu erfassen und es vorziehen, durch
1) Die Zahl der Personen, bezüglich welcher die Geschworenen einen Wahr*
spruch abzugeben habe«, ist stets kleiner, als die Zahl der Personen, gegen dit
die Verhandlung vor dem Geschworenengerichte durchgeführt wurde, weil die
Fragestellung an die Geschworenen entfallt: a) wenn sich im Laufe der Ver-
handlung herausstellt, dass das Strafverfahren ohne den Antrag des gesetzlich
berechtigten Anklägers eingeleitet oder gegen dessen Willen fortgesetzt worden
ist, oder b» dass die Strafbarkeit der dem Angeklagten zur Last gelegten Thal
durch Verjährung erloschen, oder c) die strafgerichtlichc Verfolgung aus Gründen
dos Processrcchts ausgeschlossen ist, d> wenn die Strafbarkeit der That durch
Begnadigung aufgehoben wurde. c> wenn der Ankläger nach Eröffnung der
llauptverhandlung und ehe die an die Geschworenen zu stellenden Fragen ver-
lesen wurden, von der Anklage zurücktritt (§317 St. P. O.).
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Laien als Strafrichter.
•19
einen freisprechenden Wahrspruch ihr Gewissen zu ent-
lasten.
Wir müssen den von den Staatsanwaltschaften für die unver-
hältnissmässig häufigen Freisprüche und auch für die oftmalige Un-
terstellung einer Strafthat unter ein unverdient mildes Strafgesetz
durch Laienrichter gegebenen Erklärungen noch einen weiteren hin-
zufügen. Der Laienrichter hat nämlich oft kein Verständnis» für
den Unterschied zwischen Recht und Gnade. Mit dem Augenblicke,
wo er sich auf den Richterstuhl niedergelassen bat, glaubt er ledig-
lich nach seiner Ueberzeugung urtheilen zu dürfen und übersieht
hierbei, dass er nicht nur an seine Ueberzeugung gebunden ist, son-
dern auch an das Gesetz. Dazu kommt noch, dass er häufig auch
den Berufsrichter unter das Mindeststraf ausmass hinabgehen sieht,
sich aber dabei nicht darüber klar wird, dass der Berufsrichter dies
zu Folge Anwendung des ausserordentlichen Milderungsrechtes oder
Abkürzung der Strafzeit aus Erwerbsrücksichten oder dgl. gegen An-
wendung entsprechender Verschärfungen thun durfte. So glaubt sich
dann der Laienrichter berechtigt, Gnade zu üben, wo er verpflichtet
ist, nach dem Gesetze Recht zu sprechen, und es liegt auf der Hand,
dass hierdurch die allgemeine Achtung vor dem Gesetze leiden muss.
Der „bon juge" kann im einzelnen Falle durch Güte und Gnade
nicht so viel Gutes stiften, als er durch Untergrabung des Ansehens
der Gesetze, zu deren Beobachtung er eidlich verpflichtet ist, das
allgemeine Rechtsbewusstsein schädigt
Wir haben an der Hand verlässlichen Ziffernmaterials gezeigt,
wie unverbältnissmässig gross die Anzahl der von den Geschworenen-
gerichten geschöpften Freisprüche im Verhältnisse zur Zahl der von
den Erkenntnissgerichten geschöpften ist und behaupten, daraus die
Unzulänglichkeit der Laiengerichte zu erkennen. Dagegen kann man
uns zwei Einwendungen machen, weshalb wir uns gleich mit ihnen
beschäftigen wollen.
Erstens könnte eingewendet werden, es sei immer besser, viele
Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu bestrafen.
Dies geben wir auch ohne Weiteres zu, da wir den Grundsatz: in
dubio mitius als eine der Hauptregeln der Strafrechtsprechung an-
erkennen. Dennoch halten wir es auch für ein grosses Uebel, wenn
man einen Schuldigen laufen lässt, und die Strafgerichte sind auch
nicht dazu da, möglichst viele Scluildige laufen zu lassen, sondern
im Gegentheile, um dies thunlichst zu verhindern. Ist die Bestrafung
eines Unschuldigen eines der grössten Uebel, das menschliche Un-
zulänglichkeit verschulden kann, so bedeutet doch andererseits jeder
ArchlT für Kriminalanthropologie. XIL -1
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ÖO
IV. Lelewkb
Freispruch eines Schuldigen ein Verfehlen des Zweckes der Straf-
rechtspflege, und eine staatliche Institution, die ihren Zweck häufig
verfehlt, ist auch ein Unglück für Staat und Gesellschaft. Jeder
Freispruch oder unverhältnissmässig milde Spruch Uber einen Schul-
digen ist ein Ansporn für den Verbrecher und für die Anderen zur
Begehung neuer Uebelthaten, untergräbt das Rechtsbewusstsein und
das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, das Vertrauen der durch die
Uebelthat Beschädigten und Gefährdeten in die zu ihrem Schutze
verpflichtete Staatsgewalt und lässt dagegen die rechtmässige Bestra-
fung anderer Verbrecher als eine unbillige Härte erscheinen.
Zweitens könnte man fragen: „Woraus geht hervor, dass die
Geschworenengerichte mit ihrem grösseren Procentsatze an Freisprü-
chen Schuldige freigesprochen haben? Vielleicht haben im Gegentheile
die Erkenntnissgerichte mit ihrem grösseren Procentsatze an Schuldig-
Sprüchen Unschuldige verurthcilt?" Hierauf giebt uns die Statistik
über den Gebrauch und Erfolg der Rechtsmittel Auskunft, und wir
wollen aus dem uns vorliegenden Hefte der statistischen Central-
commission die erforderlichen Ziffern herausheben.
Gegen die Urtheile der Gerichtshöfe erster Instanz (Erkennntniss-,
Ausnah ms- und Geschworenengerichte) stehen die Rechtsmittel der
Nichtigkeitsbeschwerde (an den obersten Gerichts- als Cassationshof)
und der Berufung (gegen den Ausspruch über die Strafe und Uber
die privatrechtlichen Aussprüche an den Gerichtshof zweiter Instanz)
offen (§§ 280—296 und §§ 343—351 StPO.). Die Ziffern über die Rechts-
mittel gegen den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche
werden wir, als zu unserem Zwecke nicht nöthig, übergehen. — Nach
§ 1 des Gesetzes vom 31. December 1877, RGBl. Nr. 3 ex IS 78,
hat aber schon der Gerichtshof erster Instanz die gegen ein End-
urthcil gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde zurückzuweisen, 1. wenn sie
zu spät oder von einer Person eingebracht wurde, der die Nichtig-
keitsbeschwerde nicht zukommt, oder die auf dieselbe verzichtet hat;
2. wenn nicht einer der in der Strafprocessordnung angeführten
Nichtigkeitsgründe deutlich und bestimmt bezeichnet, insbesondere
wenn der Thatumstand, der den Nichtigkeitsgrund bilden soll1, nicht
ausdrücklich oder durch deutliche Hinweisung angeführt ist; 3. wenn
die unter 2. geforderte Angabe nicht zu Protokoll oder in einer von
einem Vertheidiger unterschriebenen Eingabe erfolgt.
Die Zahl dieser schon in der ersten Instanz zurückgewiesenen
Nichtigkeitsbeschwerden betrug im Jahre 1S98 791. In 82 Fällen
wurde gegen die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde von dem
im § 2 des vorbenannten Gesetzes eingeräumten Rechtsmittel der Be-
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Laien als Strafrichter.
51
schwerde (ohne aufschiebende Wirkung) an den obersten Gerichte-
als Cassationshof Gebrauch gemacht, aber in 72 Fällen ohne Erfolg.
Die Statistik giebt allerdings keine Auskunft darüber, ob unter den
schon in erster Instanz zurückgewiesenen 791 Nichtigkeitsbeschwerden
auch von der Staatsanwaltschaft eingebrachte waren, aber ein Blick
auf die oben angeführten Gründe des § t des Gesetzes vom 31. De-
cember 1877, RGBl. Nr. 3 ex 1878 zur Zurückweisung der Nichtig-
keitsbeschwerde schon in erster Instanz, zeigt klar, dass es sich hier
ausschliesslich oder doch fast ausschliesslich um vom Verurtheilten
eingebrachte Rechtsmittel handeln muss.
Nachstehende Tabelle zeigt die betreffenden Daten der Jahre 18S9
bis 1898:
=
Jahr
Zahl der durch den
Gerichtahof zurück-
gewiesenen Nichtig-
keitsbeschwerden
Zahl der gegen dl«
eingebrachten
mit Erfolg
ise Zurückweisung
Beschwerden
ohne Erfolg
1^89
640
14
94
1890
587
10
83
1891
604
5
91
1892
656
5
64
1893
619
16
84
1894
627
6
68
1895
672
7
69
1896
722
5
53
1897
682
14
86
1898
791
10
72
Die Zahl der beim obersten Gerichts- als Cassationshofe ein-
gelangten Nichtigkeitsbeschwerden nimmt seit dem Jahre 1890 un-
unterbrochen zu und betrug im Jahre 1898 1517, darunter 1387 gegen
Urtheile der Erkenntnissgerichte und 130 gegen Urtheile der Ge-
schworenengerichte Von den 52 045 Urtheilen der Erkenntniss-
gerichte im Jahre 1898 wurden sohin 2.7 Proc, von den 3201 Ur-
theilen der Geschworenengerichte in demselben Jahre 4.1 Proc. mit
dem vor den obersten Gerichts- als Cassationshof gelangten Rechts-
mittel der Nichtigkeitsbeschwerde angefochten.
Die folgende Tabelle giebt eine Uebersicht über die Zahl und
Art der in den Jahren 1888 — 1898 eingelangten Nichtigkeits-
beschwerden :
1) Ungerechnet 59 Nichtigkeitsbesch werden zur Wahrung des Gesetzes, von
denen 20 ohne Wirkung für den Beschuldigten waren.
52
IV. Lelewer
i
!
i
Jahr
Zahl der beim Cassationshofe ein-
gelangten Nichtigkeitsbeschwerden
gegen Urtheile der
I
1
Gerichtshöfe
Geschwore-
nengerichte
Zusammen
Staats-
anwalt
1&S8
826
138
964
134
1889
883
108
991
133
1690
805
126
931
139
1891
895
111
1,006
146
1892
996
148
1,144
159
1893
1,030
114
1,144
174
1894
1,164
126
1,290
182
1895
1,203
128
l,Oöl
228
1896
1,242
137
1,379
172
1897
1,266
132
1,398
192
1898
1,387
130
1,517
211
Von den eingelangt. Nichtigkeits-
beschwerden waren ergriffen vom
geklagten
Die überwiegende Mehrzahl der eingelangten Nichtigkeits-
beschwerden, nämlich 1293 oder 85.2 Proc. war also auch diesmal,
wie in den früheren Jahren, vom Angeklagten ausgegangen.
Wenn man zu den im Laufe des Jahres 1898 eingelangten
1517 Nichtigkeitsbeschwerden die aus dem Vorjahre noch anhängig
verbliebenen 123 Nichtigkeitsbeschwerden hinzuzählt, so beziffert sich
die Summe aller Nichtigkeitsbeschwerden gegen Endurtheile, über
die der oberste Gerichts- als Cassationshof im Jahre 1S98 zu ent-
scheiden hatte, auf 1640 (wobei jedoch die Nichtigkeitsbeschwerden
zur Wahrung des Gesetzes nicht mit inbegriffen sind). Von den 217
im Jahre 1898 erledigten Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwalt-
schaft hatten 12S oder 59.0 Proc, von den 11 erledigten Nichtig-
keitsbeschwerden der Privatankläger 3 oder 27.2 Proc Erfolg, hin-
gegen hatten von den 1772 erledigten Nichtigkeitsbeschwerden der
Angeklagten nur 189 oder 10.7 Proc. Erfolg. Diese Gegenüberstellung
beweist klar, dass die Strafgerichte im Allgemeinen zu
milde judicirt haben.
Dasselbe Bild zeigt die Betrachtung der Ergebnisse des Rechts-
mittels der Berufung: Die Zahl der bei den Gerichtshöfen zweiter
Instanz eingebrachten Berufungen gegen Urtheile der Erkenntniss-
und Geschworenengerichte hinsichtlich der Strafart oder des Straf-
ausmasses, bezw. des Ausspruchs über die privatrechtlichen Ansprüche
belief sich im Jahre 1898 auf 1652. (Sie hat seit dem Jahre 1SS0,
wo sie 2290 betrug, nicht unerheblich abgenommen). Wie gewöhn-
lich, so war auch diesmal der weitaus grösste Theil der eingelangten
Berufungen, nämlich 78.7 Proc. — von den Angeklagten ergriffen
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Laien als Straf richter.
5 .'3
worden, doch nur in verhältnissmässig sehr wenigen Fällen, nämlich
7.9 Proc, mit Erfolg. Dagegen schliefst die Statistik aus dem in
der Regel sehr hohen Procentsatze der erfolgreichen Berufungen der
Staatsanwaltschaft, dass die Strafbemessung in nicht wenigen
Fällen eine zu milde war. Die folgende Tabelle giebt eine Ueber-
sicht über die Zahl der seit dem Jahre 1S88 bei den Oberlandes-
^rerichten alljährlich eingelangten Berufungen gegen die Strafurtheile
erster Instanz und über den Erfolg, den die von Seite der Staats-
anwaltschaft, bezw. von Seite der Privatankläger, sowie von Seite der
Angeklagten ergriffenen Berufungen hatte:
Jahr
Zahl der bei den Oberlandesgerichten einge-
langten Berufungen gegen Urtheile der Er-
kenntnis«' und Geschworenengerichte
Staats-
anwalt:
ergriffen vom
Privat-
ankläger :
An-
geklagten :
1888
170
3
1,435
1,608
1889
150
9
1,383
1,542
1890
157
2
1,501
1,060
1801
189
7
1,439
1,635
1S92
248
1
1,581
1,830
1893
284
6
1,475
1,765
1894
232
2
1,515
1,749
1895
230
9
1,414
1,300
1,653
1896
257
6
1,563
1897
278
4
1,476
1,758
1898
350
1
1
1,301
1,652
Von 100 Berufungen
der
73,5
74,0
70,6
60,0
68,9
70,4
72,0
77,0
81,3
84,1
74,9
6,7
7,3
6,4
6,5
7,4
7,3
6,5
6,3
5.6
5,7
7,9
Von den im Jahre 189S eingelangten 1301 Berufungen der Ver-
urtbeilten waren 1236 oder 95.0 Proc. gegen das Strafausmaass oder
die Strafart, bezw. gegen die im Strafurtheile ausgesprochene Zulässig-
keit der Stellung des Abgeurth eilten unter Polizeiaufsicht oder dessen
Anhaltung in einer Zwangsarbeitsanstalt gerichtet (und 65 oder
5.0 Proc gegen den Inhalt des Strafurtheils über die privatrechtlichen
Ansprüche). Von ersteren hatten 88 oder 7.1 Proc. den vom Ver-
urtheilten beabsichtigten Erfolg. Das procentuale Ergebniss des
Jahres 1898 stimmt mit dem Durchschnittsergebnisse des ganzen Jahr-
zehnts 1889—1898 überein, wie sich aus den Ziffern der nachstellenden
Tabelle ergiebt:
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54
IV. Lelewkb, Laien als Strafrichter.
Jahr
Zahl der bei den Oberlandesgerichten eingelangten Beru-
fungen, ergriffen vom Angeklagten ( Verurteilten) gegen
die Strafart oder da« Strnfausmass
mit Erfolg:
ohne Erfolg:
188!»
1890
1691
1892
1893
1894
1895
1896
1897
1*98
95
112
103
110
97
89
81
65
76
88
1,209
1,333
1,279
1,406
1,304
1352
1,273
1,178
1,347
1,148
1,304
1,445
1,382
1,516
1,401
1,441
1,354
1,243
1,423
1,236
Die Verurtheilten haben sohin im Jahre 1898 an Nichtigkeits-
beschwerden und Berufungen zusammen 3008 Rechtsmittel (aus-
genommen die Berufungen gegen die Stellung unter Polizeiaufsicht
oder Abgabe in die Zwangsarbeitsanstalt) an die zur Entscheidung
berufene Stelle gebracht, jedoch nur in 277 Fällen mit Erfolg, während
die nur 567 Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft in 390 Fällen erfolg-
reich waren.
Vorstehendes Ziffernmaterial über den Gebrauch der Rechtsmittel
beweist, dass im Allgemeinen zu milde judicirt wurde,
und zwar auch schon von den Erkenntnissgerichten. Die Divergenz
zwischen den Erkenntniss- und den Geschworenengerichten hinsicht-
lich des Procentsatzes an Freisprüchen ist also nicht etwa dadurch
zu erklären, dass die Geschworenengerichte richtig judicirt, hingegen
die Erkenntnissgerichte eine erhebliche Anzahl Unschuldiger ver-
urtheilt hätten, sondern dadurch, dass die Geschworenengerichte einen
erheblichen Procentsatz Schuldiger freigesprochen haben. In diesem
erheblichen Procentsatz von Fällen haben sich also die Geschworenen-
gerichte ihrer Aufgabe nicht gewachsen gezeigt, und die Anzahl
dieser Fälle ist eine so bedeutende, dass man ihr Vorkommen nicht
mehr mit der Unzulänglichkeit des menschlichen Erkenntnissvermö-
gens allein erklären kann, umsomehr als die Resultate der Thätigkeit
der Erkenntnissgerichte beweisen, dass sie thatsächlich mehr „Er-
kenntnissu besessen haben, als die Laiengerichte.
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Was ist heute noch yon der Gaunersprache im
praktischen Gebrauch?
Von
Dr. W. 8ohütae, Grichtsnssjessor in Rostock.
Ueber das Wesen der Gaunersprache, über ibre Entstehung
schreiben zu wollen, das hiesse heute, gegenüber Ave" La 11 ein an t's
grundlegender Arbeit, Eulen nach Athen tragen, aber doch bietet
dieser schwierige Gegenstand viele Seiten, die stets von Neuem sorg-
fältige Beobachtung erfordern, wenn wir nicht in's Hintertreffen ge-
rathen wollen. Da ist vor Allem zu beachten, dass wir es. mit einer
lebenden Sprache zu thun haben, mit einem Zweig unserer deutschen
Volkssprache, der wie dieser Stamm selbst und seine übrigen Ver-
zweigungen, die Jäger-, Schiffer-, Studentensprache u. s. w., jahraus
jahrein neue Schösslinge zeitigt. Ebenso ist ein fortgesetztes Ab-
sterben alter Theile bemerkbar, und dass bei diesem Werden und
Vergehen gerade die wilden Schüsse hauptsächlich in Frage kommen,
ist nur naturgemäss. Um auf diesen Vorgang übersichtlich hinzu-
weisen, habe ich aus den mir erreichbaren Sammlungen älterer und
neuerer Schriftsteller bei jedem von mir gebrachten Wort, möglichst
der Zeitfolge jener Arbeiten nach geordnet, in eckiger Klammer die
Thatsache und Art des früheren Gebrauchs vermerkt Die bei Avö
Lallemant und Kluge abgedruckten Sammlungen habe ich nach
diesen angeführt, theils weil sie auch mir meist nicht anders zugäng-
lich waren, theils, weil sie dort für jeden anderen, der vergleichen
will, am bequemsten erreichbar sind.
Schon die oberflächliche Betrachtung zeigt, dass in der Gauner-
sprache ein ungeheurer Wechsel stattgefunden hat Einzelne Worte
lassen sich allerdings bis in's 14. Jahrhundert zurück verfolgen, die
weitaus meisten aber sind wesentlich neueren, zum Theil sehr neuen
Ursprungs.
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I
56 V. Schätze
Das muss um so mehr auffallen, als fast alle meine Gewährs-
männer derselben Classe angehören, die seit jeher die Grundlage der
Gaunerwclt und damit auch ihrer Sprache gebildet hat, dem gewerbs-
mässigen Bettler- und Landstreicherthum. Diese Leute verwahren
sich zwar meist lebhaft gegen Verwechslung mit dem eigentlichen
Verbrecherthum und behaupten vielfach auch, dass die Kunden-
sprache, d. h. die der fahrenden Leute jeder Art, von der Verbrecher-
sprache grundsätzlich verschieden sei, doch ist dies m. E. viel
zu weit gegangen. Oertliche Verhältnisse werden hier natürlich ein-
wirken, der Specialist wird besondere Fachausdrücke haben, die er
sein Sondereigenthum nennen kann, auch wird der sesshafte Gross-
stadtverbreeber in seinen geschlossenen Kreisen ausser allerhand Be-
sonderheiten manche Sprachschätze conservativer bewahrt haben, als
der bewegliche Vagabund, der fortwährend unter neuen Eindrücken
steht, doch im Grossen und Ganzen dürfte die Sprache des Kunden,
gerade weil er überall hinkommt und in Herbergen, Gefängnissen und
Arbeitshäusern auch mit Verbrechern jeder Art zusammentrifft, die
Gaunersprache am vollkommensten widerspiegeln.
Da der Verbrecher für ihn der grosse Mann, der Held ist, der
ihm mit vornehmer Zurückhaltung begegnet, nimmt er bewundernd
und begierig alles von ihm auf, um selber dann wieder damit her-
vorzutreten. Ausserdem sinken besonders mit zunehmendem Alter
und mit Hülfe des Branntweins viele dieser durch's ganze Reich ge-
kannten und genannten Grössen von ihrer unnahbaren Höhe herab
und gerathen unter die Brüder von der lAndstrasse, so dass auch
dadurch wieder etwaige Sprach Verschiedenheiten einen Ausgleich er-
fahren.
Trotz dieser durch die Vorstrafen Verzeichnisse vielfach bestätigten
Erfahrungen aber, und obwohl auch mancher alte Verbrecher im
engeren Sinn mir Beiträge geliefert hat, kann ich das nachfolgende
Wörterverzeichniss nur als eine Sammlung aus der Kundenspraclie
vertreten, da sich mir in meiner Stellung als Amtsanwalt nicht hin-
reichend anderes Menschenmaterial geboten hat, um weitergehende
Behauptungen aufstellen zu können. Da aber jede Menschenclasse,
die auf unrechten Wegen wandelt, ihren Antheil zu dem unzählbaren
Heer der Landfahrer stellt, glaube ich vor der sonst sehr nahe-
liegenden Gefahr bewahrt gehlieben zu sein, Gaunerworten von all-
gemeinerer Bedeutung einen verengerten Sinn unterzulegen, wie er
vielleicht gerade einer besonderen Verbrecherciasse entspricht, mit
der man hauptsächlich zu thun hat. So sind z. B. fast alle von
Roscher in Gross' Archiv Bd. 3, S. 277 f. gebrachten Ausdrücke in
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 57
ihrer Uebersetzung auf Zuhälter und Bauernfänger zugeschnitten.
Dass solche unzutreffenden Einschränkungen in der Hand des Prak-
tikers, der sich auf sie verlässt, 'grossen Schaden anrichten können,
liegt auf der Hand. Finde ich z. B. in dem Tagebuch eines nicht
mit Arbeitsausweisen gesegneten Menschen, er habe die letzten
14 Tage Kohldampf schieben müssen und übersetze mir dies nach
Roscher dahin, dass er während dieser Zeit als Zuhälter ohne
Frauenzimmer gewesen und daher kein Geld gehabt habe, so ist der
Mann dadurch mit einer durch nichts begründeten Untersuchung auf
Zuhälterei bedroht, die ausserdem von der richtigen Spur ableitet.
Gerade darin steckt aber ein sehr wesentlicher Theil des Nutzens,
den solche Wortverzeichnisse haben, dass der Praktiker sich un-
bedingt auf sie verlassen kann.
Jeder Gensdarm und jeder staatsanwaltschaftliche Beamte muss.
wenn er seinen Pflichten gerecht werden will, vor Allem die Papiere,
(L b. auch die Briefe und die auffallend häufig anzutreffenden Tage-
bücher der ihm verdächtigen oder eingelieferten Personen sorgfältig
prüfen. Steht in diesen etwas für die Untersuchung Wesentliches,
und er verwendet es nicht, so hat er von vornherein jede Autorität
dem Gegner gegenüber verloren, der ihn schnell und fachkundig
unter die nicht sonderlich zu fürchtende grosse Gruppe der Pfuscher
und Schnellfabrikanten einreiht Das sorgfältigste Nachsehen anderer-
seits nützt nichts, wenn wie gewöhnlich viel Kundensprache drin vor-
kommt, und für diese der richtige Schlüssel fehlt Um diesem Zweck
dienen zu können muss unsere Wortkunde bei dem grossen Wechsel
in der Sprache in nicht zu grossen Zeitabständen immer wieder einer
eingehenden Prüfung unterzogen werden. Einen gewissen Werth hat
es ausserdem schon, dass man auch nur weiss, der Betreffende kennt
die Gaunersprache, wenngleich ich nicht so weitgehende Schlüsse
daraus ziehen möchte wie Gross, Handbuch 3. Aufl., S. 288, da
eine wenigstens theilweise Kenntniss der Gaunersprache sich bei deren
grosser Verbreitung unter den Handwerksgesellen zuweilen bei völlig
harmlosen Menschen findet, die thatsächlich noch nie mit dem Ge-
richt in Berührung gekommen sind und nur auf der Wanderschaft
und in den Herbergen manche Brocken aufgeschnappt haben.
Da ich erst seit wenig über ein Jahr habe sammeln können, so
kann mein Verzeichniss auf Vollständigkeit, die keiner Nachträge be-
dürfte, natürlich keinen Anspruch machen, doch glaube ich, dass icli
trotzdem die hauptsächlich gebräuchlichen Ausdrücke ziemlich er-
schöpfend kennen gelernt habe, da mir in den letzten Monaten wenig
Neues begegnet ist, obgleich die günstige Lage Rostocks auf der
D
58 V. Schütze
Durchzugsstrasse an der Küste ein ziemlich umfangreiches Menscben-
material — im Winter bis 1 4 Einlieferungen am Tag — bietet, von dem
allerdings nur ein kleiner Tbeil und auch dieser erst nach sorg-
fältigster Vorprüfung für diese Zwecke verwendbar ist
Auch bin ich zu der Ueberzeugung gelangt, dass der Reichthum
der Gaunersprache, die ihren Höhepunkt scheinbar um die Zeit vod
1820—1840 herumhatte, in der Karmayer sein Freistädter Glossar
sammelte, ganz bedeutend im Rückgang begriffen iBt, denn nur eine
verbältnissmässig kleine Zahl von Worten der früheren umfangreichen
Sammlungen ist scheinbar den heutigen Kunden noch bekannt, ob-
wohl manche unter meinen Gewährsleuten, besonders aus gebildeten
Kreisen stammende, dieser Sprache offenbar seit längerer Zeit eine
gewisse liebevolle Aufmerksamkeit hatten zu Theil werden lassen,
wie man sie etwa absterbenden heimatblichen Volksgebräuchen widmet
Bei der Zusammenstellung habe ich keinen Ausdruck berück-
sichtigt, der mir nicht mehrfach selbstständig als noch jetzt in leben-
digem Gebrauch entgegengetreten war, so dass ich vor den durchaus
nicht seltenen, theils unbeabsichtigten, theils böswilligen Täuschungen
bewahrt zu sein hoffe, andererseits habe ich auch einzelne Worte
aufgenommen, die m. A. nicht ausschliesslich der Kundensprache an-
gehören, da es für die hochwichtige psychologische Beurtheilung von
wesentlicher Bedeutung ist, zu sehen, aus welchen Gebieten der Kunde
seinen Sprachschatz zu bereichern sucht Aus diesem Grunde dürften
auch die Ableitungen und Erklärungen interessiren, die er Bich selber
für seine Redewendungen zurechtlegt, wenn auch vielfach offenbar
unrichtig. Ueberhaupt ergeben die Umformungen, die ein Wort sich
im Laufe der Zeit hat gefallen lassen müssen, sehr häufig, dass der
Verkehr sich doch gern bei den ihm unverständlichen, weil ursprüng-
lich z. B. hebräischen oder lateinischen Worten etwas hat denken
wollen, sie deshalb an ähnlich klingende meist ganz etwas anderes
bedeutende deutsche Ausdrücke angelehnt und nach deren Sinn aas-
gelegt hat Sehr bezeichnend ist in dieser Beziehung z. ß. das Wort
Socher, das nach Ave" La) lern an t a. a. 0. Bd. 4, S. 417 im Hebräischen
= Kaufmann ist und mit „Sochar* zusammenhängt, er ist umher-
gezogen, besonders in Handelsgeschäften, um zu kaufen und zu ver-
kaufen, und das auch in der Kundensprache: Kaufmann bedeutet
Statt dessen haben mir mehrere Personen, die nichts von einander
ahnen konnten, den Ausdruck „Sucher* gegeben und schliesslich
stellte sich die zweifellos gutgläubige Erklärung ein: das sei ein
Spottname auf die Noth des heutigen Provisionsreisenden, der in jedem
Nest und jedem Winkel herum suchen müsse, ob er nicht noch Be-
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 59
steller finde. Aehnlich dürfte es um das Wort „fehmern" stehen und
sicher um die Ausdrücke Kohl, Kohl reissen, Kohl pflanzen = blauen
Dunst vormachen, die nach Ave Lallemant mit unserem deutschen
Wort Kohl überall nichts zu thun haben, sondern von dem hebrä-
ischen kol, Mehrzahl kolos abzuleiten sind — die Stimme, das Ge-
rücht, der Schall, List, Finte, alles was man zum Schein thut, (Vgl.
A. L. a. a. 0. Bd. 4, S. 447, 561.) Andere Beispiele bieten die Worte
Kahn = Bett, nach Ave Lallemant — Gefängniss vom hebräischen
kaan = hier (A. L. a. a. 0. Bd. 4, S. 387, 552), Moos = Geld, Plural
vom hebräischen moo -» Steinchen, Pfennig (vgl. A. L. a. a. 0. Bd. 4,
S. 405, 575), Kies — Geld von kis — Beutel, Säckel (A. L. a. a. 0.
Bd. 4, S. 3S9, 558), schwächen — trinken von sowach — schlachten,
opfern (vgl. A. L. a. a. 0. Bd. 4, S. 607), Schmiere — Polizei von
Ischomar — er hat behütet, bewacht (vgl. A. L. a. a. 0. Bd. 4, S. 472,
596), Knast — Gefängnissstrafe, Urtheil von konas = er hat bestraft
(vgl. A. L. a. a. 0. Bd. 4, S. 449, 559), Kaff, Kaff er — Dorf, Bauer
von kephor — Dorf, kapher = Bauer (A. L. a. a. 0. Bd. 4, S. 392 unter
kophar und S. 555 unter Kefar), Katzhof — ■ Fleischer von kazow =
Fleischer (A. L. a. a. 0. Bd. 4, S. 450 unter kozaw und S. 555 unter
kazow) u. a. Wo solche Anlehnung an bekannte Worte fehlt, wird
der unverstandene Ausdruck vielfach unsicher im Gebrauch. So
findet sich z. B. Poseber (von poschat = geplündert, poschut =
Pfennig, Kleinigkeit, A. L. a. a. 0. Bd. 4, S. 438 unter poschat, S. 586
unter poschut) bald « 1 Pfennig, bald — Groschen. Ebenso herrscht Un-
sicherheit im Gebrauch, wo es sich zwar um eigentlich deutsche Worte
handelt, die aber auf den widerzugebenden Begriff nicht nothwendig
hinweisen, so wird für Hose bald Weitling, bald Streifling gebraucht.
Aus allen diesen Gründen ist eine zweifelsfreie etymologische
Ableitung oft kaum möglich; wenn sich diesbezügliche Erklärungen
bei A. L. finden, habe ich auf ihn verwiesen.
Die eingehende Bezugnahme auf frühere Quellen soll in Zweifels-
füllen dem Praktiker eine sichere Handhabe bieten und wird in ihrer
Zusammenstellung, hoffe ich, zum Verständniss der Psychologie der
Gaunersprache beitragen. In dieser Beziehung ist besonders der Ver-
gleich mit den Krämersprachen interessant, die viel Verwandtes
zeigen, in manchen Fällen aber den Worten eine völlig abweichende
Bedeutung beilegen. So heisst Gallach, das von altersher überall =■»
Priester ist, hier plötzlich Kaufmann, und massemat, das nie etwas
Anderes bedeutet hat als Diebstahl, Einbruch, heisst hier „Geschäft*.
Da auch die englische Volks- und besonders Gaunersprache bezeich-
nende Lichter auf die Internationalität mancher dieser Wortbildungen
Digitized by G(
60 V. Sc HI TZE
wirft, habe ich auch diese zum Vergleich herangezogen, soweit es
an der Hand von H. Baumann's rLondonismenu möglich war.
Die „Hauptvermittler" des Gaunerthums scheinen auch beim Vci
gleich dieser beiden Sprachen wieder die Juden gewesen zu sein.
Zum Schlüsse möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass aämint-
liche im Folgenden von mir gebrachten Worte mir im lebendigen
Gebrauch entgegengetreten sind.
Der Raumersparniss und Uebersichtlichkeit wegen habe ich fol-
gende Abkürzungen gebraucht:
Kl. — Rothwclsch. Quellen und Wortschatz der Gaunersprache und der ver-
wandten Geheimsprachen von Friedrieh Kluge, Bd. 1 Strasburg 1901 ist
stet* nur Kl. zitiert.
A. L. «= Friedrich Christian Benedict Ave La Demant. Das deutsche Gaurur-
thuui in seiner sozialpolitischen und linguistischen Ausbildung zu sein« tu
heutigen Bestände, Leipzig 1S5S— 1S02, Bde. 1—4.
Steht nur A. L. ohne Band- und Seitenangabe, so ist das Wörterbuch
in Bd. 4 S. 5 15 ff. gemeint
Gr. — Wörterbuch in Gross, Haudbuch für Untersuchungsrichter, 3. Aull
S. 21»2 ff.
I. v. — über vagatorum, 3. Teil, voeabularius bei A. L. Bd. 1 S. lSlff.
B. 0. Der Betlerorden und or Vokabular in roth welsch, 3. Teil «= Vocabu-
larius bei A. L. Bd. 1 S. 202 ff.
Deecke = Das Deecke'sche Manuskript aus dem Ende des 17. Jahrhunderts mit
Wörterbuch, letzteres bei A. L. Bd. 3 S. 24>ff.
Cbrysandcr — Grammatik bei A L. B. 3 S. 404 ff
Fr. Gl. = Gaunerglossar der Freistadter Handschrift von Kajetan Karmcur
Jennisch — Deutsch, bei Gross, Archiv B. 2 S. ^4— 112, Bd. 3 S. 129-tW.
S. 3U»— 330, Bd. 4 S. 273—300.
Fr. G.-Gl. = Dasselbe Gaunerisch-Deutsch ebendort Bd. 4 S. 301-304. Bd. <
S. 131—102.
Lindenberg ^ Berliner Polizei und Verbrecherthum von Paul Lindenberg. Lci^
1MU, Keclain.
Baumann, — Londonismen (Slang und Cant). Wörterbuch der Londoner Yolkspracfo-
sowie der üblichsten Gauner- u. s. w. Ausdrücke von II. Baumann. 2. Aufl..
Berlin 1902.
1350 = Dietmar von Meckcbach bei Kl. S. 2.
1450 = Die Baseler Betrügnisse der Gvler bei Kl. S. Sff.
1400 = Gerold Edlibach bei Kl. S. 19 f.
1516 -= Gengenbach bei Kl. S. S3.
1593 - Fischart bei Kl. S. 112 f.
1597 *= Bon. Vnlcannis bei Kl. S. 113 ff.
15«IS — Die Sprache der Lanzknechte bei Klein,- bei Kl. S. 115 f.
100b = Da» Niederländische Lied bei Kl. S. 122 ff.
1015 — V. Wallhausen bei Kl. S. 129 f.
1016 =- Andrea bei Kl. S. 130 f.
K,i0 =. Schwenter's Steganologia bei Kl. S. 132 ff.
1U23 = Speccius bei Kl. S. toi.
H;40 «=. Moscherosch bei Kl. S. 152 ff.
1052 «= Weneel Scherffer bei Kl. S. 155.
lOs; = Wahlerei des Andreas Hempel bei A. L. Bd. 4 S. 93 ff.
1091 = Ludolf bei Kl. S. 172 ff.
1711 = Gründliche Nachricht bei Kl. S. 170 lf.
1710 = Lips Tullians Leben bei Kl. S. 17»» ff.
1722 = Waldheimer Hothwelsche Lexikon bei A. L. Bd. 4 S. 113ff.
1723 = Das Duisburger Vokabular bei A. L. B. 1 S. 105f.
17:13 = Bas ler Glossar bei Kl. S. 177 ff.
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Was ist heute noch von der Gannersprache im praktischen Gebrauch? 61
1735 Die Kobnrger Designation bei Kl. S. 203 ff.
1737 — Der jüdische Baldobcr bei Kl. S. 205 ff.
1745 — Da» Hildburghausencr Worterbuch bei A. L. Bd. 4 S. 151 ff.
1747 — Das Strelitzer Glossar bei Kl. S. 213 f.
1750 a- Das Wörterbuch von St. Georgen am See bei A. L. Bd. 4 8. 131 ff.
1753/5 — Neue Erweiterungen der Erkenntniss und des Vorgangers bei Kl.
S. 235 ff.
1755 » Rothwelsche Grammatik bei Kl. S. 237 ff.
1764 — v. Rcitzenstein bei Kl. S. 237 ff.
17S7 Snlzer Zigeunerliste bei Kl. S. 250 ff.
1791 — Wörterbuch des Constanzer Hans bei A. L. Bd. 4 S. 107 ff.
1793 = Schaff er, Abriss des Jauner- und Bettel wesens in Schwaben bei A. L.
Bd. 4 S. 179 ff., bei Kl. S. 268 ff.
1S04 =» Becker, Aktenmassige Geschichte u. s. w. bei Kl. S. 275 f.
lS04a — Reichsanzeiger von 1S04 bei Kl. S. 276 ff.
1*07 Wörterverzeichniss von Mejer bei A. L. Bd. 4 S. 154 ff.
1*07 a «= Schintermichel bei Kl. 5>. 2hl.
1S12 — Pfister. Aktenmässige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern
des Mains, deren Wörterverzeichniss bei A. L. Bd. 4 S. 199 ff.
l*12a = Ein schlcsischer Räuberprozess bei Kl. S. 292 ff.
1 *?13 — Sprache der Scharfrichter bei Kl. S. 307 ff.
lM3a — v. Grolmans, Aktenmässige Geschichto u. s. w. bei Kl. S. 310 ff.
lsl4 — C. D. Christenson: Alphabetisches Verzeichuiss einer Anzahl von Räubern,
Dieben u. s. w. Wörterverzeichnis bei A. L. Bd. 4 S. 199 ff.
ISIS -= H. L. Hermann, Kurze Geschichte des Kriminalprozesscs wider den Brand-
stifter Johann Christoph Peter Horst u. s. w. Wörtcrvorzeichniss bei A. L.
Bd. 4 S. 226 ff.
1*20 » Diebs- und Räubcrsignalenient und Jauner-Wörtcrbuch, herausgegeben
zu Pfulleudorf. Wörterverzeichnis bei A. L. Bd. 4 S. 232 ff.
1*20 a — Rittlcr, Gaunerstreiche u. s. w. bei Kl. S. 346.
Is20b = Schwenken, Notizen über dio berüchtigsten jüdischen Gauner u. s. w.
bei Kl. S. 347.
lS20c =» Brünitz' Encyklopädie bei Kl. S. 34Sff.
l>20d — Spitzbtfbensprache vulgo llandthierka bei Kl. S. 353 ff.
1S21 — Puchmayer, Grammatik und Wörterbuch der Zigeunersprache bei Kl.
S. 355 f.
1>23 -» Stuhlmüller, Vollständige Nachrichten über eino polizeiliche Untersuchung
u. s. w. bei Kl. S. 359 ff.
1*2S =- Pfeiffer, Aktenmässige Nachricliten bei Kl. S. 362 f.
1*30 = Pillwein, Geschichte, Geographie und Statistik bei Kl. S. 365 f.
1*40 Ä Schlemmer. Der praktische Kriminal-Polizei-Beamtc bei Kl. S. 367 ff.
1*16 — Berliner Dirnen- und Diebssprache bei Kl. S. 371 f.
1*47 =* Zimmermann, Die Diebe in Berlin u. svw. boi Kl. S. 372 ff.
lS47a — Castelli, Wörterbuch der .Mundart in Österreich unter der Enns bei Kl.
S. 390 ff.
1^51 — Rud. Fröhlich, Dio gefährlichen Klassen Wiens bei Kl. S. 392 ff.
1*56 = v. P., Die Kunden und ihr Treiben bei Kl. S. 414 ff.
l*<56 =• Wiener Dirnenspracho boi Kl. S. 416 ff.
Kundenspr. I Wagner, Rothwelsche Studien bei Kl. S. 421.
II = Otto Bockel, Deutsche Volkslieder aus Oberhessen bei Kl. 8. 421.
HI «* Rocholl, 6 Monate Vagabund bei Kl. S. 424 ff.
— IV «■» Linke, Deutsches Handwcrksburechen-Lexikon bei Kl. S. 430 ff.
Krämerepr. I — Das Pleisslen der Killerthäler bei Kl. S. 434 ff.
— II — Die Sprache der Pfälzer Händler bei Kl. S. 437 ff.
III — Grimme und Klugo, Winterfclder Hausirersprache bei Kl. S. 439 ff.
— IV = Gundermann, Die Frickhöfer Sprache bei Kl. S. 442.
V =■ Der Schlüssel zum Krämerlatcin oder kurze Anleitung zum
11 ennese-Pleck der Breveller bei Kl. S. 446 ff.
— VI — Die schwäbische Händferspracho bei Kl. S. 476 ff.
VII — Simon Salomon, Das Jenisch der Eifler Hausirer bei Kl. S. 490 f.
labendes Rothwelsch = Höver, Uallscher Lattcherschmus bei Kl. S. 491 ff.
62
V. ScirrrzE
Acht, die (vgl. Armspangen, Bretzcl, Füchse. Man-
schetten, Rosenkranz; genauer am Bändsei gehen).
Achtgroschenjunge, der [Ldbg. 1891 = Vigi-
lant, Späher der Polizei; Gr. =» Polizeispion, Ge-
heimpolizist]
Achthalber, derdn Westpreussen, besonders Thorn,
Gollup und Umgegend)
Äff eben, das (vgl. Kadett) [Roscher in Gross, Ar-
chiv Bd. 3, S. 278: Der Dumme, der gerupft wer-
den soll — zu eng — Kundenspr. III bei Kl. S. 424:
junger Handwerksbursche in guter Kleidung]
S. 424 — um
bitten.
Affenfett, das
Anhauen [Kundenspr. III bei Kl.
etwas besonders \V ünschenswerthes
Gr.: bitten, anbetteln] (vgl. fechten)
Arbeiten (vgl. bezupfen) [1840 bei Kl. S. 372 —
Prostitution treiben — zu eng — ; A. L.: Arbeit
= Diebshand werk, stehlen, betrugen]
Arm spangen, die (vgl. Acht» [Baumann, Londo-
nisraen u. s. w.: bracclets — Handschellen. Eben-
so Gr.|
A rsch k ratzer, der (vgl. Doktor. Schaber, Schaum-
ritter, Schnauzenschlager, Verschöncrungsrath)
Asche, die. blanke, rothe, schwarze. (Vgl.
Blech, Draht, Kies, Kitt, Mesumme, Monne, Moos,
Pulver, Zaster, Zimmt, Zinsen) [Kundenspr. II bei
Kl. S. 422 Asche = Geld; ebenso Kundenspr. III
und IV dort S. 424 bezw. 430; letztere auch :
rothe, blanke, weisse Asche -» Kupfer-, Nickel-,
Silbergeld. Lebd. Kothw. dort S. 401 Asche =-
Geld, ebenso Ldbg. 1891 und Gr.] Vgl. in der
englischen Gaunersprache red clock «■ goldene,
white elock = sdberne Uhr, ruddy — Goldgeld
bei Baumann, Londonismen.
Die Asche ist verbrannt
August, blanker, auch weisser oder gelber,
wenn er weisses oder gelbes Kiemenzeug trägt
(vgl. Blitzableiter)
Baldowern [1737 bei Kl. S. 206 Baldower — An-
geber; 1747 dort S. 21 1 = Auskundschaften 1804a
dort S. 277 und 1807 Balltover dort S. 284 eben-
so; 1812 baldowern — verrathen, entdecken bei
A. L. Bd. I. S. 199; ISIS baldovern = auskund-
schaften Bd. 4, S. 220 dort: 1820c bei Kl. S. 34s
baldowern ebenso; desgl. 1S23 dort S. 359; 1828
dort S 302 Baldower = einer, der Gelegenheit
zum Diebstahl aussieht; Fr. Gl. baldowern — aus-
kundschaften . entdecken , besonders die Gelegen-
heit zu einem Diebstahl, behaupten, angeben;
1"»46 bei Kl. S 372 baldowern = auskundschaften;
1817 dort S. 373 Baldower = Kundschafter; 18."»1
baldowern = nachweisen, anweisen. Diebsgelegen-
heit erkunden und mittheilen, dort S. 391 ; A. L.,
Knndensprache III bei Kl. S. 424, Lindonberg 1*«91
und Gr.: ausbaldowern — auskundschaften; Ab-
Handschellen.
Zuträger der Polizei.
25 Pf. — V »-Groechenstfick
(angeblich Rest der alten
polnischen Guldenwah
rung).
junge unerfahrene Hand-
werksburschen , besou
der» wenn sie noch netr
und sauber angezogen
sind.
Schmalz.
betteln, als erste milde An-
frage, will der Betref
fende nicht geben, *"
bohrt man.
einbrechen, nach Andern
allgemein =» auf b"'*
Wege gehen.
Handschellen.
Barbier.
Geld.Silber-,Gold-,Knpfer-
geld.
Das Geld istdurchgebracht.
Gensdarm.
auskundschaften, wo etwas
zu raachen ist.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktichen Gebrauch? 63
leitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter aus-
baldowern.
Bankarbeit (vgl. Knacker) machen [Kundenspr.
II bei Kl. S. 422 Bankarbeit — auf der Bank
schlafen; III dort S. 424 = auch auf Tisch und
blankem Fussboden; IV dort: B. machen — auf
Bank. Tisch, blosser Diele schlafen S. 480j
beblubbert (vgl. beschmort)
Beinlinge, die [Kundenspr. II und III bei Kl.
S. 422, 424 : Beinlinge — Strümpfe]
Berg- und Thal versetzer [Kundenspr. III bei
Kl. S. 424 Benennung für die, die kein eigent-
liches Geschäft betreiben, oder das früher erlernte
vergessen haben]
Berliner, der (auch Charlottenburger, Potsdamer,
in Oesterreich Randi — Ranzen, Rande, besonders
von den Schmieden in Oesterr. gebraucht) (Kun-
denspr. II bei Kl. S. 422 „Felleisen"; III „Reise-
bündel-, dort S. 424 ; IV dort S. 430 gewöhn-
licher Ausdruck für Handgepäck jeder Art; Krä-
merspr. VI _ Ranzen S. 4S5 dort
Besch askert (vgl. beschmort (Deecke bei A. L.
Bd. 8. S. 250 schassgenen — trinken ; Chrysander
dort Bd. 3, S. 405 schasgen ebenso; desgl. 1912
dort Bd. 4, S. 216 schassgenen und Fr. Gl.: schas-
kenen, sehaskelen; 1820 c bei Kl. S. 849 : bekaskert
— besoffen, betrunken, alte Sprache beschöchert;
A. L. ausschassjenen = austrinken, auszechen,
bekaskert - betrunken; Kundenspr. III bei Kl.
S. 424 beschaskert , Krämerspr. 11 dort S.439 be-
schassnet ■= betrunken; Krämerspr. III schaskern
= trinken dort S. 447; Ableitung aus dem Jü-
dischen vgl. bei A. L.
Beschm ort (vgl. beblubbert, beschaskert. be-
schwabbelt, Blasen an den Füssen, duhn, fett, zu
schwer geladen, schicker, selig, im Tritt) lebenso
Kundenspr. III bei Kl. S. 424 ]
be sch wabbelt (vgl. beschmort) [ebenso Kunden-
spr. III bei Kl. 8. 429]
beseibeln (vgl. kaspern)
bezupfen (vgl. angeln, arbeiten, gampfen, klauen,
klemmen, mausen, mogeln, moggeln, mopsen,
stippen, zotteln) [1598 zopfen = stehlen, zugreif fen
bei Kl. S. 116; 1793 dort S. 271 — nehmen; 1920
bei A. L. Bd. 4, S. 233, 243 bezopfen = aus
plündern, stehlen; 1920c bei Kl. S. 353 zuppen —
sich jemanden zum Beischläfer nehmen; 1929 dort
S. 363 zoppen —» sich in die Häuser schleichen
und stehlen; Fr. Gl. zopfen = herausziehen, heim-
lich nehmen, erwischen, entwenden ; A. L. zupfen,
zuppen, zoppen «= ziehen, besonders aus der Tasche
stehlen; Kundenspr. II bei Kl. S. 424 — zupfen
— stehlen; Krämerspr. I dort Zopfein) — Brot
dort S. 437; Krämerspr. VI zopfen — stehlen dort
S. 486, aber dort S. 497 verhaften; Gr.: zupfen
— ziehen, zerren, aus der Tasche stehlen]
auf der Bank schlaf en ; be-
sonders im Aufenthalts-
local, das nicht eigentlich
Schlafraum ist, nach An-
dern allgemein.
betrunken.
Hose (andere kennen die-
sen Ausdruck nicht, dritte
brauchen Beinlinge für
Unter-. Weitlinge für
Oberhose).
s. Wolkenschieber.
jedes Packet, nicht nur die
ursprünglich so genannte
Wachstuchhülle. „Ber-
liner" soll das Ursprüng-
liche sein, die übrigen
Ausdrücke sollen mehr
für kleine Packete und
Bündel aller Art ge-
braucht werden
betrunken.
betrunken.
betrunken.
betrügen.
stehlen (nur vom Leichen-
fledderer).
64
V. Schütze
Bielefelder, der ivgl. Gipsverband)
Bienen tauch Bismarckkäfer, Kiennadcln oder bloss
Nadeln, Müllerflöhe. Reichskäfer — sehr allge-
mein — , Sackratten, Trichinen, — nach Knnden-
glauben haben einige ein schwarzes Kreuz auf dem
Rücken, den sogenannten -Sattel", andere einen
schwarzen Fleck am Kopf, den „Maulkorb4. Da-
nach scheidet man sie in rPomuiern" und „Bran-
denburger1-) ;Kundenspr. 11 : Bienchen; 111 und IV:
Biene - Laus bei Kl. S. 422, 424, 480)
bienen oder nachbienen
Bienenkanimer, die
Bisuiarckkafcr, der (vgl. Bienen)
Blasen au den Füssou (vgl. beschwort)
Blaue, der (vgl. Laterne — besonders in Württem-
berg — , Putz, Putsch, Schmiere) [in der englischen
Gauncrspr. findet sieh naeb Baumann, Londonismcn
S. 15 ebenfalls „blue" — Polizist)
Blech, das (vgl. Asche) [1. v. Blech = blaphart,
Blechlein — kreutzer; B. 0. : bleck — ein mathier,
bleklin = kortling; lS2<kl bei Kl. S. 354: Plech =
Groschen; Fr. Gl. Blech Geld!
Blei, das (vgl. Dittchcn)
Blei er, der (1S5G bei Kl. S. 415: Dufter Bl. — guter
Grosehen, oder süddeutscher Sechser, linker Bl. =
süddeutscher Groschen oder Silbergroschen; Kun-
densprachen II, III, IV bei Kl. S. 422, 424, 430 —
Zehnpfennigstiiek]
Blind, z. B. blinde Zahlstelle
Blitz, der (vgl. Knast, Kerns)
B 1 i t z a b I e i t e r . der — selten — (vgl. blanker August,
weisser, gelber, Fusslatseher, Klempners Karl,
i
Vorhemd, Kragen it. d^rl.
weisse Wäsche, beson-
dere wenn von Leinen,
aber auch von Papier.
Ungeziefer besonders Läuse
aoer nicht Flöhe, die zäh-
len nicht mit, währen:
bezeichnender Weise
schon die KrSmerspra-
chen eine Reihe von Aus-
drücken für den Flott
haben, so Kr. III bei Kl
S.441 Hüperlinge,Vdurt
S. 449 Gricks, VI dort
S. 4bl: Hase, Schwan-
pfitzing, Hüpferling,
bpitzvogel und sogar deo
althergebrachten Nameü
für Lau»: „Walter, üi
dieser Form und als
„Walterle" für .Floh-
verwendet. Die Benen-
nung nach Nationen fin-
det sich auch in der eng-
lischen Gaunersprache:
Scoteh-greys, eigentlich
— schottische Kavallerie
in grauer Uniform für
„Läuse* gebraucht Bao-
mann , Londonisinen.
S. 197.
auf Reinliclikeit, d. h. Un-
geziefer untersuchen, be-
sonders die Staude.
Abtheil in der Herberte
wo die Läuseverdüeh-
tigen schlafen.
Lause.
betrunken.
Polizist.
Geld.
Zeh n pf en n igst üek.
Zehnpfennigstück.
unbrauchbar, wo's nicht«
giebt, z. B. Unteretüt-
zungsstelle für die uian
schon auf der vori^
vorausbekommeu bat.
Stadtverweis, Unheil.
Gensdarm allgemein.
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Was ist hente noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 65
Schucker, Schiess, Spitzkopf, Teckel) [ebenso A.L.;
Kundensprache III bei KL S. 424: Krämerepr. IV
blitzableiterken — Gensdarm dort S. 442 ; Gr.]
Bohren (vgl. anhauen, fechten) iFr. GL: „stechen"
im selben Sinn]
Brandenburger, der (vgl. Bienen)
Brennen, die Steine, [andere A. L. Bd. 4, S. 257 —
berennen, ansprechen, fordern oder — gefangen
sitzen und Lindenberg 1891 — Erpressen der Ver-
brecher unter einander, wenn einer von ihnen Beute
gemacht hat, „brennen" ihn die andern. Kunden-
spr. IV, jedoch bei KL S. 430 hat auch : Die Steine
brennen — es ist viel Polizei am Ort, und jeder
Handwerksbursche wird arretirt]
Bretzel , die (vgl. Acht) [A. L. Bd. 4. S. 527 Brctzen
— Handschellen]
Brodfahrer, der
Brodfahrt, auf die B. gehen
Bruch, der, besonders schwerer, ursprünglich öster-
reichisch, wird mit allem zusammengesetzt, ist im
Norden neben „Dallas" eingedrungen (vgl. Schie-
bungen) iKundenspr. HI bei Kl. S. 424 : Bruch sein,
im = in Kleidung herabgekommen seinl
Bruchbinder, der (vgl. Kleistern engst)
Bruchdrucker, der
Buddel, die (auch Finne, Karline, Kilometerstein,
Thermometer. Unke, Verbandsbuch, Wegweiser)
Bude, die (vgl Schusterbudo)
Char lottenburger, der (vergL Berliner) IKunden-
spr. III bei Kl. S. 424 — Umhängetasche]
Chausseegrabentapezierer, der iKundenspr. III
bei Kl. S. 424 Berg- und Thalversetzcrl
Dachbase, der 11804a bei Kl. 8.278: Dachhafs-
Katzei
Dachstubenk rauter, der (vgl. Krauter)
Dallas 11847 bei KL 8. »75 Dalles - Geldmangel,
Armuth: Fr. Gl.—» Unglück, Garaus; Kundenspr.
IV bei KL 8. 430 im Dalles sein abgerissen,
zerlumpt sein; Lindenberg 1S91 Dalles = Geld-
mangel, Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L.
unter Dali
Dallasbrudcr, der (Bruchbruder) [Kundenspr. II
bei Kl. S. 422 — schlecht gekleidet ; III dort S. 424
ebenso, auch Dallaakrämer, Dallas u. Ko.j
Dallasbude, die (Bruchbude)
Dampf schieben (vgl. Kohl schieben) |Krämer-
spr. VI bei KL 8. 482 Dampf — Hunger]
Dittcben, das, s. Dittschen
fflr Krinioakathtopologie. XII.
Meister oder Gesellen, die
nicht rocht geben wollen,
hartnäckig bitten, dass
sie das Geschenk geben ;
nach anderen allgemein
für aufdringlich betteln.
Läuse mit schwarzem Fleck
an den Fresswerkzeugen,
dem sogenannten Maul-
korb.
es ist sehr hoiss, vgl. dort.
Handschellen.
Brodbeuteldieb.
Brodbeutel stehlen.
Es ist schlecht bestellt, z.B.
mit Schuhwerk, schwerer
Bruch auf den Trittchen.
Wetter, Herberge, Polizei
u. dgl.
Buchbinder.
Buchdnickcr.
Branntweinflasche.
Werkatättc, Geschäft
Bündel.
s. Wolkenschieber.
Dachdecker.
Meister, der ohne Gesellen
arbeitet oder bescheiden
oben in der Mansarde.
In gleicherweise wie Bruch
zu Zusammensetzungen
aller Art benutzt, um den
Begriff von unglücklich,
schlecht, verkommen u.
dgl. zu geben.
zerlumpter Kunde.
liederliche Wcrkstättc.
hungern.
Zehnpfennigstück.
5
Digitized b)
66
V. Schütze.
Dittschcn, das (vgl. Blei, Blcier). In der Weichsel-
nicdcrung, Genend von Danzig, Direchau, Marien-
burg gebräuchlich, doch wohl nur bei den A eiteren;
auch in Deutschrussland ausserhalb der Kunden-
kreise bekannt
D o h 1 e , die (vgl. Koppeschale, Külp, übermann) [ Gr. :
Dohle — Freudenmädchen]
Doktor, der (vgl. Arschkratzer) [Kundcnspr. IV bei
Kl. S 433 ebenso!
Donnergott, der
Draht, der (vgl. Asche) ]Kundenspr. II bei Kl. S. 422
Drat; III dort S. 425 Draht; Krämerspr. V dort
S. 451 Droht, VI dort S 1S1 Drat. Dröt: lebendes
Roth welsch dort S. 492 drat; Lindenberg 1891
Draht — Geld]
Der Draht wird gedehnt
Dreckschwalbe, die (vgl. Malör. Mal vasier) (1820
bei A. L. Bd 4, S. 244 Dreckschwalm =• Töpfer;
Fr. Gl., das „Schumi =* Roth, Schmutz. Dreck" bringt,
nennt den Maurer: Schundschwalbe; Kundcnspr.
III, IV bei Kl. S. 425, 434: Dreekschwalbe = Maurer]
Duft [1733 bei Kl. S. 201 Doff, 17S7 dort S. 252
tof; 1793 dortS.271 tov^gut; 1820c dort S. 349
Duft — gut, recht, richtig; Fr. Gl. Doft, Duf, Duff,
Duft — gut, angenehm, schön; 1847a bei Kl.
S. 391 Doff — fein pfiffig; 1851 dort S. 396 ebenso
und gut; A. L. tof = gut, tüchtig, lustigu.s. w.;
Kundcnspr. III bei Kl. S. 425 Duft — gut, gewiegt
u. s. w.: Krämerspr. II dort S. 437 döf. töf=>gnt;
III Doff = gut dort 8. 439; VI dort S. 481 Döf
— gut, S. 486 = schön: VII dort S. 490 doft —
lt; lebendes Roth welsch dort S. 492 duft — gut;
ir.: Duft -» zünftiger Vagabund, sicher zu eng,
denn „Duft" wird für alles mögliche gebraucht,
z. B. dufte Penne , dufter Tirach. Ableitung aus
dem Jüdischen bei A. L. unter „tof*;
Dufter Kunde
Sit
r.
Duhu (vgl. beschmort)
Element, das (vgl. Puparsch, Stoff)
Elementenfärber, der (auch Kunst- und Elc-
mentenfärber, Spezel) tKundenspr. II, III bei Kl.
S 422. 425 ebenso]
Ellenreitcr, der (vgl. Lauf mann, Heringsbändiger,
Socher, Sucher)
Erbsen kochen (vgl. raspeln, sägen)
fackeln (vgl. fehmern) [ebenso 1812 bei A. L.Bd.4,
S. 204; ISIS dort Bd. 4, S. 226; 1820 dort Bd. 4,
S. 242; 1820c bei Kl. S. 349: 1828 dort S. 362;
Fr. Gl.; 1851 bei Kl. S. 397 fachein; A. L.; Kun-
denspr. Ii bei Kl. S. 422 fackeln; ebenso III dort
S. 425; IV dort S.430; Krämerspr. VI dort S. 486
fackelen; Gr. fackeln« schreiben]
Fack ler, der , A. L.; Kundenspr. IV bei Kl. S. 434 «=
Schreiber; Gr. — Schreiber, der falsche Siegel besitzt]
Zehnpfennigstück.
jeder steife Hut, nicht nr.r
schwarze.
Barbier.
Amtsrichter.
Geld.
Das Geld wird durch^.
bracht, besonders vir.
trunken
Maler, nach Andern auf Ii
für Maurer, nach Dritte
nur für Maurer.
gut, geschickt (dasselbe wie
„zünftig", nurnochetwa*
guter Kamerad, gewiegter
Landstreicher, einer dw
sich überall zu helfen
weiss.
betrunken.
Lagerbier.
Bierbrauer.
Zeugkaufmann,
schnarchen.
schreiben (nach Einigeu be-
sonders von BebördetJ
nach Andern stets mit
Beigeschmack des Fäl-
schens).
Schreiber, auch Falscher.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 67
Falschmünzer
Fahrt, auf die F. sehen oder steigen (vgl. fechten)
iKundenspr. II bei Kl. S 422: auf die Fahrt steigen
=- losgehen zum Betteln; III dort S. 425 — die
Bettelei anfangen ; IV dort S. 430 — betteln gehen 1
Faule, der (vgl. Geheimer, Greifer, Kundenfanger,
Verdeckter)
fehmern (vgl. fackeln) durch's ganze Reich, wie
auch in Oesterreich und Ungarn verbreitet [1687
bei A.L. Bd. 4, S.93 Föhme — Hand; 1793 dort
Bd. 4, S. 182 Feme — Hand; 1812 feberen 1814
Ilhorn = schreiben, 1812 Fehme, 1814 Vehm —
Hand dort Bd. 4, S. 204; 1820 dort Bd. 4, S. 242;
febern; 1820c bei Kl. S. 340 femern = schreiben;
Fr. Gl. verfebern — vorschreiben, vorfebern —
vorschreiben: 1847 bei Kl. S. 377 fehmern: 1851
dort S. 397 fehmern und f elbern; A. L. fehmern,
febern, febbern, felbern «■ * schreiben. Gr.: Fehm
= Hand. Fehmer Schreiber, ausfehmom voll-
enden, fertig schreiben; Krämerspr. II bei Kl. 8.437
ft'were ; VI dort S. 486 pfeberen, fäeberen, feberen
= schreiben: lebendes Rothwelsch dort S. 492
fehme«» Hand. — Andererseits Kundenspr. III bei
Kl. S. 425 : femern = kochen seitens der Kunden.
Die Ableitung A. L.'s aus Fem — die Hand, her-
stammend vom schwedischen und danischen „fem"
™ 5, dürfte auch für fehmern = selbst kochen
m.ia— gehend sein, zumal das Wort in flletOWl Qfr
brauch durch alle deutsch sprechenden Gebiete
verbreitet ist, in denen man grösstenteils sicher
keine Ahnung von den Fehmarner Verhältnissen
hat. Unmöglich jedoch ist die mir von den Kun-
den gegebene Ableitung auch nicht, da Femahrn
ihr gelobtes Land ist, und sie selber durch alle
Welt wandernd, Redensarten und Gebräuche einer
vom andern lernen
fehmern oder ausfehmom besonders im Norden.
Auch dieser Gebrauch spricht wieder dafür, dass
„febniern" auf den Begriff „Hand" zurückgeht und
alle möglichen Handthätigkeiten ausdrückt. Farn =-
Hand findet sich übrigens auch in der cngli. Gau-
nersprache. Vgl. Baumann, Londonismen unter fam
fechten (vgl. anhauen, arbeiten, bohren, auf die Fahrt
gehen od.*steigen, klappern, Klinken putzen, kloppen,
Kommando schieben, Laden stossen, schaben, schmal
machen , stossen, talf en , tirachen, Zinseneinholen). In
Oesterreich angeblich fast ausschliesslich^ uns im
Norden in neuerer Zeit sehr häufig, nicht gebräuchlich
in Süddeutschland und Elsass. [1813a bei Kl. S. 311
und Kundenspr. III dort S. 425 fechten — betteln |
fett. z. B. fett sein bis zur Schande (vgl. beschmort)
|A. L. fett = reich]
Fettläppchen, das (vgl. Läppchen) [Kundenspr. III
und IV bei Kl. 5.425 und 434, sowie Gr. ebenso|
Fini, der (vgl. Schabau) verdorben aus spiritus vini <
die in den dumpfigen feuch-
ten Kellern einiger Ar-
beitshäuser— mir beson-
ders von Glückstadt be-
richtet — als Kartoffel-
schäler u. dgl. arbeiten-
den alten, siechen taute.
betteln, aber auch über-
haupt auf „Arbeit" ge-
hen ; auch als Verbrecher-
ausdruck gebraucht.
Geheimpolizist.
1. schreiben, z. B. nach
Hauso fehmern, in dieser
Bedeutung mir nur ganz
ausnahmsweise statt
„fackeln14 begegnet; da-
gegen allgemein bekannt
2. selbst kochen (Kunden-
erklärung : weil die Leute
die im Sommer nach
Fehmarn in die Ernte
gehen in eigenem Ge-
schirr selber kochen).
ausbrennen, ausräuchern,
besondere die Kleider
von Ungeziefer.
betteln.
betrunken.
Tuchmacher.
Schnaps.
68
V.
Kundenspr.
Kräraerspr.
Finne, die (vgl. Buddel) besondere in Suddeutschland
u. Oesterreich. [ A. L. Finne — Kasten, Dose, Futteral :
Gr.= Lade, Kasten ; Kundenspr. II u. IVbei Kl. 8. 422,
431 — Schnapsflasche, III dort 8. 425 — Flasche]
Flachs, der (vgl. Meter) lebenso Gr.;
II, III, IV bei Kl. S. 422, 425, 430;
VI dort S. 4S4]
Flamme, die (vgl. Kalle)
Flammer oder Flamm er (vgl. Spitzflamme) [ISIS
bei A. L.Bd.4, 8.22« Flammert; 1S20 dortBd.4,
8. 242 Flammerer; Fr. Gl. ebenso: A. I* und Gr.:
Flammert; Kundenspr. I, III, IV, lebendes Rothw.
bei Kl. S. 421, 425. 434, 492 Flammer = Schmied]
Fleppe, die [1793 bei A. L. Bd. 4, S. 1S1 Fleppe =
Brief: 1812 Heppen = Pass, Arrest dort Bd. 4,
S. 205; ISIS dort Bd. 4, S. 226 Flebbc = Pass;
1S20 dort Bd. 4, 8. 233 Fleppe — Attestat; lS20c
bei Kl. S. 349 Flebbe — Pass; lS20d dort S. 354
Flopen «= Reiscpass: 1821 dort S. 355 ebenso;
182* Flepp — « Pass, Papier: Fr. GL Fleppe, Fleppeu
= Brief, Pass, Schrift, Urkunde; A. L. Fleppe «=
jeder besondere, vorzüglich schriftliche Ausweis.
Urkunde, Pass, Zeugniss u. s. w. ; ebenso Gr. und
Roscher in Gross, Archiv Bd. 3, S. 278: Kunden-
spr. I bei KI. 8. 421 Fleppe - Wanderbuch; II
flebbe «= Pass, Papiere, dort S.422; III dort 8.425
Legitimationspapier; IV dort S.430: Wanderbuch
Arbeitsschein oder sonstige Legitimationspapiere ;
Kriimerspr. I dort S.435 flepp — Papiere zum Aus-
weis ; II flebbe, fleber — Legitimation dort 8. 437 s
VI dort S. 4S4 Flebb — Papier zum Ausweis, Pass ;
Lindenberg 1S91 Flebbe = offizielle Zeitung, auch
andere offizielle Papiere und Zeugnisse
linke Fleppe 11812 bei A. L. Bd 4, S. 205 linker
Fieppen; ISIS dort Bd. 4, S. 226 linke Fleppe;
1820 c bei Kl. S. 349 blinde Flebbe, 8. 350 linke
Flebbe - falscher Pass; 1S2S dort S. 363 Link-
fleppen => falsche Papiere; Fr. Gl. und Gr.: linke
Fleppe — falscher Pass!
Die Fleppe versudeln
f leppon. [1753 5 bei Kl. S. 236 — liebkosen; Kunden-
spr. II bei Kl. S. 422 flebben — Pass abverlangen ;
III dort S. 425 geflebbt werden — Papiere dem
Gensdarm vorzeigen müssen; IV dort S. 431 flebben
= Papiere revidiren; Koscher bei Gross. Archiv
Bd. 3 S. 27 6 fleppeu — bei Revision nach Aus-
weispapieren fragen]
Flepperei, die (vergl. Kassive)
linke Flepperei
flosscru [1450 bei Kl. S. 15 flossein mögen;
L V. Hosten — bruntzen; B. O. floslen — bissen;
1745 bei A. L. Bd. 4 S. 133 geflosselt — das
Wasser abgeschlagen ; — Kundenspr. III bei
Kl. S. 425 flossern — Wassertrinken; Krämer&pr.
Schnapsflasche
das Markstück.
Mädchen, Geliebte,
Schmied.
Ausweispapier < besonder»
aber nicht ausschliesslich
für falsche, nach Andern
sogar im
Fleppe >.
falsches Papier.
das Papier unbrauchbar
machen, z. B. ein znm
Erschwindeln von Reis*-
Unterstützung
tes durch Eintrag, das«
solche ertheilt sei.
W7enn der Gensdann die
Papiere untersucht, sagt
man: ,er fleppt"; der.
dem er sie
„wird geneppt*.
Papiere, besonders behörd-
lich beglaubigte Arbeits
scheine.
falsche Zeugnisse.
bettnässen (aber nicht aas
Krankheit, sondern au?
Betrunkenheit!
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Was ist beute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 69
V S. 45S Flossen — sein Wasser abschlagen;
VI S. 484 flösslen = mindere, f Ifaseron — Weinen
8. 488!
Flöte, die (vergl. Winde) [Kundenspr. II bei Kl.
S. 422 — Gefängniss, Krankenhaus; III dort S.
422 =■ Arbeitshaus]
Frachtbrief, der (vergl. Roller, Todtenschein)
fremd bekommen
fremd machen
Fuchs, der (vergl. rothe Asche) 11652 bei Kl. S.
159 — Dukaten; 1737 dort S. 205 — Gold;
1737 dort S. 214 ebenso; 1745 bei A. L. Bd. 4
S. 153 — Geld, Keller, Gewölb; 1753,5 bei Kl.
S. 236 — Küster oder Gold; 1755 dort 8. 240
ebenso, S. 238 — ein Küssen; 1807 dort 8. 285 —
Goldmünzen; 1820c dort S. 349 - Geld; 1847 dort
8. 377 — 1.: Friedrichsd'or.. Goldstück, 2.: Ma-
schine, auf der körperliche Züchtigungen ertheilt
werden; 1851 dort 8. 397 — Gold]
Füchse, die (vergl. Acht) nur Mehrzahl, besondere
österreichisch
Fusslappen, die (vergl. Quadratlatschen) [Kunden-
spr. III bei Kl. S. 425 eb( •DSU
Fusslatscher, der (vergl. Blitzableiter [Kundenspr.
III bei Kl. S. 425 ebenso]
Gr.: — der Ge-
Ableitung aus
Arbeitshaus.
Entlassungsschein aus Ar-
beitshaus oder Gefäng-
niss mit Reise Vorschrift.
aus der Arbeit entlassen
werden.
aus Arbeit treten.
Goldstück.
Handschellen.
Weisskohl.
Fussgensdarm.
Gralgenposamentier, der [Kundenspr. I, II, III, Seiler.
IV bei KI. S. 421, 422, 425, 434 gleichfalls]
Gallach auch schwarzer Gensdarm [1450 bei Pastor.
Kl. S. 14 Galatten = falsche Priester als Bettler;
1475 dort S. 26: Glatten =» ebenso; 1. v. galch =
pfaff; B. O. galch «■ pap; Deecke bei A. L. Bd.
3 S. 253 Gallach = Priester: 1593 bei Kl. S. 113
galch; 1597 dort S. 115 Galle — sacerdos; 1620
dort S. 134 Gallach — Rabbiner, 8. 136 Galch —
Pfaff; 1714 dort S. 177 Gallach = Geistlicher;
1733 dort S. 200 Galach — ebenso; 1745 bei A.
L. Bd. 4 S. 153 Gallach — Pfarrer; 1747 bei KL
S. 214 Galla — Priester; 1753,5 dort S. 236 Gal-
lach = ebenso; 1769 dort 8. 247 ebenso: 1791
und 1812 bei A. L. Bd. 4 8. 168 und 206 ebenso;
1^20 dort Bd. 4 S. 241 Kollach; Fr. Gl. Gallach —
Pfarrer. Pastor; 1847a bei Kl. S. 391 Galach =
Geistlicher; 1851 Gallach — Pfarrer, Prediger dort
S. 397 ; iu L ■ der Geschorene , dann christ-
licher Geistlicher überhaupt ; Kundenspr. I bei
Kl. 8. 421 Gallach; II dort 8. 422 Galach; III
dort 8. 425 Gallach; IV dort 8. 431 Galla; Krä-
merspr. III dort 8. 440 Gallak — Pfarrer; VI dort
8. 483 Gallach — Kaufmann!
schorene, katholischer Pru
dem Jüdischen bei A. L.]
gampf en (vergl. bezupfen) [1. v. von 1510 bei Kl. I stehlen.
S. 53 genffen = stellen; B. 0. von 1510 dort 8. |
76 genffen — Stelen; 1597 dort 8. 115 Genffen — |
furari ; 1598 genffen — zugreifen, Stelen, dort S.l 16 ; ,
Lindenberg 1891 ganfeu oder gannewen — stehlenl j
70
V. Schütze
Geheimer, der [Kundenspr. III bei Kl. S. 426 — Geheinipolizist(vgl.Fauler.i
Kriminalpolizist, Schutzmann in Civil ; Lindenberg
1891: Heimlicher^ ebenso]
geladen, zu schwer (vergl. beschmort) i betrunken.
Gipsverband, der (vergl. Bielefelder) | Vorhemd, Kragen u. deigl.
weisse Wilsche, stet*
wenn aus Gummi, zu-
weilen auch, wenn au*
Papier.
Geheimpolizist
der (vergl. Fauler)
426 — Geheimer; Lindenberg 1691
|Kundenspr. II bei
rg 169
sehen Slang : cop-
Lon-
Greifer
Kl. S.
Kriminalpolizist; vergl. im englisi
per — Fänger, Geheimpolizist bei
donismenl
Grfitzkasten, der (auch Theewinde) | Kundenspr
III bei Kl. S. 425 — Krankenhaus]
Gurken, die (vergl. Teppe)
hachein (vergl. picken) [1. v. ebenso 1620 bei Kl.
S. 134 acheln: 1723 bei A. L. Bd. 4 S. 105acheln;
1733 bei Kl. S. 200 acheln; 1737 dort S. 206 acheln;
1750 bei A. L. Bd. 4 S. 135; 1764 bei Kl. S. 247;
Chrysander bei A. L. Bd. 3 S. 404 ebenso; 1798
dort Bd. 4 S. 180 acheln; 1812 dort Bd. 4 S. 199
acheln; 1820 dort Bd. 4 S. 236; 1820c bei Kl.
S. 348; 1847 dort S. 373; 1851 dort S.399. A. L.;
Kundenspr. II u. III dort S. 422 bezw. 424 ebenso ;
Krämerspr. II dort 8. 437 achile; III, IV und
lebendes Roth welsch dort S. 439, 442, 491 sowie
Lindenberg 1891 und Gr.: acheln — essen. Ab-
leitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter acheln
Hachelei, die (vergl. Pickus)
Haifisch, (vergl. Schnciderkarpfon, Schwimmling,
Scekadett, Seesoldat)
Hanf, der (vergl. Legum, Torf, Twist) |so auch
Kundenspr. II und III bei Kl. S. 422, 426!
Hämerercasso; von Juden den Ausdruck gehört,
[vergl. im Worterbuch des Constanzcr Hans von
1791 bei A. L. Bd. 4 S. 172: Hamore « die
Händler; 1812 dort Bd. 4. S. 207 Hamore — Händel,
Streit, Lärmen; Gr.: Hamor — Lärm, Händel]
hämmern (vergl. picken)
Harke, die (auch Lauseharke)
Hasen machen vergl. thürmen, polnischen Urlaub
nehmen)
Heiligkeit, die (vergl. Heimath)
Heimath, die (vergl. Heiligkeit) lautet der Name
„zur Heimath", nicht „Herberge zur Heimath",
gehört sie also nicht diesem Verband an, so nennt
man sie eine „wilde Heimath"
Heiss, es ist (vergl. brennen) 1656 bei Kl. S. 416
— es ist nicht sichor wegen strenger Polizei;
Kundenspr. II dort S. 422 — beschwerlich; eben-
so III dort S. 426; IV dort S. 431 — es ist nicht
ganz so gefährlich als wenn „die Steine brennen" ;
Roscher in Gros», Archiv, Bd. 8 8. 27S: „heisser
Boden =- wenn scharfe Vigilanz auf Kuppelei aus-
Krankenhaus.
zerrissene Stiefel u. Schabe,
besonders wenn alt und
aufgebogen.
Das Essen (die Thätigkeit,
nicht das Gericht).
Hering.
Brod (nach den Meisten
allgemein, nach einigen
nur Gcfängnissbrod).
Judenunterstutzungskassc.
essen.
Kamm.
weglaufen.
Herberge zur Heimat.
Herberge zur Heimat.
die Polizei passt scharf auf.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 71
geübt wird" ist viel zu eng gefasst, kann nur als
eispiel, nicht als erschöpfende Begriffsbestimmung
in Betracht kommen]
Heringsbändiger, der (vergl. Ellenreiter) ] Kun-
denspr. III bei Kl. 8. 426 — Kaufmann; IV dort
8. 434 — Kaufleute, alle ohne Unterschiedi
H o bei h engst, det (vgl. Holzwurm)
Hobeloffizier, der [auch Kundenspr. III und IV
bei Kl. 8. 426, 434]
hochfliegen (vgl. hochgehen)
hochgehen (vgl. hochfliegen, krachen gehen, ver-
krachen , verschütt gehen) (Kundenspr. II bei Kl.
S. 422 — erwischt werden beim Fechten ; III dort
S. 426 arretirt werden |
hochnehmen, jemanden (vgl. verschütten) [Kun-
denspr. III bei Kl. S. 426 — zum Ausgeben ver-
anlassen]
Hochschutz, der (vgl. Klapperschütz, Lehmschütz,
Oschütz, Roller)
Holzwurm (vergl. Hobelhengst)
Hundefänger, der (vgl. Kundenfänger, Schlepper)
Husch ütz, der
Kadett, der
alter Kadett
Kaff, das 11620 bei Kl. S. 37 gfar, 1640 dort S. 153
Gfar; 1652 dort S. 156 und 1747 dort S. 214 Ge-
fahr; 1764 dort S. 247 Kfahr; 1804 a dort S. 27$
und lS20c dort S. 349 Gefahr, letzteres auch Gfar;
lS20d dort S. 354 Gifar; 1821 dort 8.855 Gisar.
Kundenspr. II dort S. 422 Kaf, III, IV dort S. 426
und 431 Kaff. Krämerspr. II dort S. 40$ kfär;
VI dort S. 480 GefAr; VII dort S. 490 gefor: leben-
des Rotwelsch dort S. 492, A. L. und Gr. Kaff —
letztere beide unter Kefar — — » Dorf. Ableitung
aus dem Jüdischen bei A. L. unter KefarJ
Kaff er, der iDeecke bei A. L. Bd. 3 S. 251 Käfer;
1723 dort Bd. 4 S. 105 Kaffer - Bauer; 1733 bei
Kl. S. 201 Kaffer »Mann; 1745 bei A. L. Bd. 4
S. 152 Gaffer Mann oder Bauer; 1747 bei Kl.
S. 214 Caffers — Bauern; 1753/5 dort S. 236 Kaffer
— Bauer; 1798 dort S. 271 Gaver — Mann; 1S14
bei A. L. Bd. 4 S. 208 Kaff er — Mann; 1818 dort
Bd. 4 S. 227 Kaffer — Bauer; 1820 dort Bd. 4
S. 240 Käfer — Man; 1820c bei Kl. S. 350 Kaffer,
1820 d dort S. 354 Khaffer; 1828 dort S. 363 Kaffor
= Bauer; 1847 dort S. 380 Kaffer = dummer
Mensch; 1851 dort S 400 — Bauer, Mensch, Mann ;
A. L. unter Kefar: Kaffcr «■ Bauer , Mann, Kerl,
Einfaltspinsel, der zu bestehlcndo oder zu betrü-
gende Mensch; Kundenspr. I, II, III, IV bei Kl.
S. 421, 422, 426, 431. Krämerspr. VI dort S. 47ü;
Lindenberg 1891: Kaffer — Bauor; Gr.: Kaffer «
Kaufmann , wandernder,
ganz allgemein für alle
Zweigo dieses Berufes.
Tischler.
Tischler.
verhaftet werden,
verhaftet werden.
1. festnehmen (passiv —
hochgehen u. s. w. ;
2. jemandem auf der Her-
berge das Geld abnehmen.
Windmüller.
Tischler.
Zuführer des Stellenver-
mittlers.
Wassermüller (Ruf des
Meisters, wenn das Wehr
heruntergelassen werden
soll: „Hu, schütz").
junger üandwerksbursch,
etwa ■» Aeffchcn.
alter verkommener Stromer
der nie etwas Brauch-
bares gewesen ist
Dorf.
alles was auf dem Lande
wohnt (Bauer, Tagelöh-
ner u. dorgl., männlich
und weiblich ohne Unter-
schied).
72
V.
Dorfbewohner; Ableitung aus dem Jüdischen bei
A. L. unter Kefar]
Kailoff, der |Dcecke bei A. L. Bd. 3 S. 251 Relief;
1714 Kieloff bei Kl. S. 177; 1733 bei A. L. Bd. 4
S. 106 Kilef; 1733 bei Kl. S. 201 Kohluff ; 1745
bei A.L. Bd. 4 S. 154 Kiluff; 1791 und 1793 dort
Bd. 4 S. 167 und 190 Kohluf; 1813 bei Kl. S. 308
Kalf. Kiluf : 1S20 bei A. L. Bd. 4 S. 237 Gilof -
der Hund; Fr. Gl. keilof, der — > Kutte zum Fang-
hundabrichten, kelaf = der Hund; Fr. G. Gl. klaifa
= Hundin. Stierehes — Kelof = Hühnerhund; A.
L. Kalf, Kelef, Keilef, Kolev, Kalef. Klobe, Globe;
Kundenspr. III bei Kl. S. 426 Kailoff; Krämerspr.
II dort s. 438 ki-luf; III dort S. 441 Kailaf; VI
dort 8. 482 Kailuf; Gr.: Kalf und Koluf = Hund.
Ableitung aus dem J üdischen s. bei A. L. unter Kelef]
Kaiserin, die (bayrisch)
Kalle, die (vgl. Flamme, Schickse, Spritzbüchse,
Trine) [Deecke bei A. L. Bd. 3 S. 254 Kalla —
Braut; 1753 5 Calle bei Kl. 3. 236; 1764 dort S. 247
Kallo — Braut; 1807 a dort S. 2**s Kalle —
Schlage oder Prügel ; 1*12 bei A. L. Bd. 4 S. 20S
Kalle - Messe; Fr. GL Calle, Kalle. Kallach -
Braut; 1847 bei Kl. S. 380 Kalle — Braut; 1*51
dort S. 400 ebenso; 1886 dort S. 417 - Verlobte;
Kundenspr. III dort S. 426 — Wirthatochter; Krä-
merspr. III dort S. 440 — Braut; A. L und Gr.:
Kalle für alle Schattirungcn von Braut bis Dirne.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L.
Kaltschlächter, der . vgl. Mascharus) besond. in Ost-
preussen, docli schworaofa Bpec. Kundenausdruck
Kahn, der (vgl. Klappen, Sänftchen, Sänftling,
Senftling) [A. L. Kaan oder Kahn — Gefängnis»;
Gr.: Kaan — Gefängniss]
kapores gehen (vgl. paikern) 1723 bei A.L. Bd. 4
S. 105 kapores = morden ; 1733 caporeu =* mör-
deni bei Kl. S. 201, kaporeu go — sterben müssen,
exequiret werden 202; 1820d bei Kl. 8. 354 ka-
poren — » sterben ; 1 82 1 dort S. 356 kaporn = ebenso ;
Fr. Gl. kapores — tot; Fr. G. Gl. kaporen = tot;
1851 dort S. 400 Kapporc — Verderben; A. L.
kapores =» tot unter Kappore; Gr. hat nur das
Hauptwort Kappore = Reinigung, Tod und einige
Zusammensetzungen. Ableitung aus dem Jüdischen
bei A. L. unter Kappore |
Karline, die (vgl. Buddel) 1 Kundenspr. II bei Kl.
S. 422 Karoline — Schnapsflaschel
Käppehen, das (vgl. Katzhof f) in Süd-, nach an-
dern auch in Norddeutschland
kaspern (vgl. beseibeln, mogeln) [1745 bei A. L.
Bu. 4 S. 152 — einen schlagen; 1755 bei Kl. S. 240
caspern «= ausfragen; 1793 bei A. L Bd. 4 S. 181
kaspern — einen betrügen; 1812 dort Bd. 4 8. 209
ebenso 1813 bei Kl. 8. 308 caspern «- schlagen,
caschpern ausfragen, betrügen ; 1813a dort S. 31 1
kaspern — betrügerisches Prophezeien; 1820c dort
S. 350 — auf dem Lande unihergehen und die
Bauern betrügen; IS 17 dort S. 379 = unerlaubter
Verkehr der Gefangenen mit der Aussenwelt;
1851 dort S. 400 kasspern ebenso und = heimlich
reden, sich besprechen; Fr. Gl. aufkaspern = ver-
runde Semmel.
Mädchen, Geliebte.
Frohner.
Bett.
Branntweinflasche.
Schlachter.
betrügen.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 73
führen ; A. L. caspern — schlagen , in der Schin-
de rep räch o mit Sympathie behandeln, daher
betrugen; kaspern — heucheln, tauschen; Linden-
berg 1891 kaspern mm der unerlaubte Verkehr der
Gefangenen unter einander, auch durch Klopf-
sprache u. s. w. Ableitung au» dem Judischen bei
A. L. unter Kaspern |
Kassive, die (vgl. Fleppcrei) 11814 bei A. L. Bd. 4
S. 205 Gasibe — Pass, Arrest: Fr. G. Gl. Gasibe
— Fass; 1847 Kasiber — Verständigungszettel im
Gefangniss bei Kl. S. 379, Kassiwcr =■ Kundschaft,
Pass S. 379; 1S51 bei KL S. 400 Kassiwer —
Sehleifbrief im Gefangniss, Kassiwe = Pass, Reise-
document; 1856 dort S. 415 Korsiwa — Pass, Pa-
piere überhaupt; A. L. unter kaswenen Kasiwe,
Kasiwer. KasiDer, Ksiwe, Ksiwerl = Brief, Zettel,
Schleifbrief in und aus Gefängnissen, Pass. Kund-
schaft; Kundenspr. III bei Kl. S. 426 Kassiber —
Brief; Lindenberg 1891 =■ die zur Verständigung
der Gefangenen dienenden Zettelchen u. s. w.; Gr.:
Kassiwer — heimlicher Brief, Kassiber — Brief,
besonders in und aus Gefängnissen geschmuggelt.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter
kaswenen]
Nach anderen passiven, die, nur Mehrzahl, be-
sonders in Osterreich, Rheinlanden und Süd-
deutschland
linke Kassivcn [A. L. unter kaswenen: linke
Ksiwe — falscher Passl
Katzen köpf, der |so auch Kundenspr. II bei Kl.
S. 422 und IV S. 434; III S. 426 dort Katzenkopp;
Gr. : Katzenkopf = Schlosser!
Katzhoff, der (vgl. Kappchen» 11733 bei KJ. S. 201
Katzauf f; 1764 dort S. 247 Katzof ; 1731 bei A. L.
Bd. 4 S. 171 Kazuf, ebenso dort Bd. 3 S. IST 1793;
1812 Kazuf, 1814 Katzef dort Bd. 4 S. 209; 1820
dort Bd. 4 S. 240 Kazuf; 1820 c Katzoff. alte
Sprache: Bockhartfetzer bei Kl. S. 350; Fr. G. Gl.:
Katzof, Katzef ; A. L. Kazow, Katzhoff ; Kundenspr.
II, III, IV bei Kl. S. 422, 426, 433 4: Katzoff;
Krämerspr. II dort S. 438 katzuff; III dort S. 440
katzof; IV dort S. 442 katzof f ; VI dort S. 484
Katzuff ; Gr.: Kazev und Kazuf «=- Metzger, Schläch-
ter, Fleischer, A. L. auch — Fleischhändler. Ab-
leitung aus dem Jüdischen s. bei A. L. unter
Kazow]
Kenn!, oft auch kenn Mathilde, ;iN20c bei Kl.
S. 350 Kenn — ja; 1828 dort S. 363 känu, Matthes
lia Bruder) Bejahung auf die Frage Kunde?, 1856
dort S 415 kenn «Bejahung; Kundenspr. II dort
S. 422 ken — ia, ich vcrsteh's; III kenn Kunde —
Kundengruss beim Erkennen dort S. 426; IV dort
S. 431 kenn — ja (bei den Schlächtern gebräuch-
lich — sicher zu eng — ; Krämerspr. II dort S. 438
kent = ja; III dort S. 439 Ken, S. 441 kenn = ja;
VI kenn «=• ja , kenn Mathilde — grüss Gott dort
S. 482 und 481; Kr. VII kenn = ja, dort S. 491.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L unter
Ken. Vgl. Gr.l
Kicnnadeln, die (vgl. Bienen)
Papiere, Arbeitsscheine.
Papiere allgemein.
falsche Papiere.
Schlosser.
Schlachter.
Kundengruss: .Kenn?14
odcr„Kunde?u Antwort,
wenn bejahend, dass auch
der Gefragte Kunde ist:
„Kenn!'" oder: „kenn
Mathilde". Letzteres auch
ganz allgemein ■=» „ich
hab's verstanden" bei
Fragen aller Art.
Ungeziefer (aber nicht
Flöhe).
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74
V. SCHÜTZB
Kies, der (vgl. Asche) [1714 bei Kl. S. 177 Kesoff
— Silber; 1733 dort S. 202 Keseff ; 1737 dort S. 205
Kasoff; 1745 Kisoff bei A. L. Bd. 4 S. 154; 1747
bei Kl. S. 214 Kisow; 1753/5 dort S. 236 Kisoff
— Silber; 1755 Kis = Beutel dort S. 240; 1764
dort S. 247 ebenso; 1791 bei A. L. Bd. 4 S. 168
Kies — Silber; 1793 dort Bd. 4 S. ISO Kis — Beu-
tel, Geld, Kesuv — Silber; 1812 dort Bd. 4 S. 209
Kies — Silbergeld ; ebendort 1812 und 1814, Kiss
— Sack, Beutel; 1818 dort Bd. 4 S. 226 Kisschen
= Geld in Menge, Schatz; 1820 dort Bd. 4 S. 236
Kiss «Geld; 1820c bei Kl. S. 350 Kisof; 182od
dort S. 364 Khisow; 1847 dort S. 380, 3S1 Kies;
Kiehsoff — Silber; Fr. Gl. Kis — Geld; 1851 bei
Kl. S. 401 Kies» — Geld; A. L. und Gr.: Kis,
Kies, Kiss — Beutel, besonders Geldbeutel, Geld;
1886 bei Kl. S.417 Kies — Geld; ebenso Kun-
denspr. II und III bei Kl. S. 422, 426; Krämerspr.
VI Kis — Geld bei Kl. S. 4SI; Lindenberg 1891
Kies — Geld. Ableitung aus dem Jüdischen bei
A. L. unter Kis]
Der Kies wird verschmort
Kilometerstein, der (vgl. Buddel)
Kitt, der (vgl. Asche) sächsisch
Kittchen, das [1687 Kutte = Hauss bei A. L.
Bd. 4 S. 95; 1733 bei Kl. S. 200 Kitt — Bauern-
hauss; 1750 bei A. L. Bd. 4 S. 143 Kitte, Kittgen
— Zuchthaus; 1804 a bei Kl. S. 277 Küttchen —
Zuchthaus; 1814 bei A. L Bd. 4 S. 200 Kitt =
Haus; ebenso 1812 dort Bd. 4 S. 209; 1818 dort
Bd. 4 8.227 Kitte — Gefängniss; ls20c bei Kl.
S. 350 Kittchen — Gefangenhaus; 1847 dort S. 381
ebenso; 1856 dort S. 415 desgl.; A. L. Kitt =
Sessel, Thronsessel, Dach, Haus und dann für alle
möglichen Arten von Haus, so auch Zuchthaus;
Kundcnspr. II bei Kl. S. 422 Kittchen — Arrest;
III dort S. 426 = Gefängniss; Krämerepr. II kittche
dort S. 438; VI Kittie, Kitt dort S. 479; VII kit-
chen dort S. 490; Lindenberg 1891 Kittchen — Ge-
fängniss; Gr.: Kittchen — Gefängnisszelle. Ab-
leitung aus dem Jüdischen s. bei A. L. unter Kitt.
Vgl. die englische Gaunersprache bei Baumann,
Londinismeu kidden, kidken — Herberge, Schule
für junge Diebe; thioves Kiteben = Diebesküche
braucht ferner der Volksmund für den „City Athe-
naeum Club", in dem die Finanzwelt der City sich
trifft Der Ausdruck ist dort also in weitere
Kreise gedrungen |
Kittchenpos, der [Kundenspr. III bei Kl. S. 426
Kittchenboos — Gefangenwärter!
Klappen, die (vgl. Kahn, hänftling [Klappe —
Diebskneipe, Lindenberg 1891, ist wohl zu eng,
doch dürfte Gr. : Klappe — ordinäre Kneipe, der ge-
wöhnlichere Gebrauch sein. Ich habe ihn allerdings
im mündlichen Verkehr nicht feststellen können
klappern (vgl. fechten)
Klapperschütz, der (vgl. Hochschütz) 1814 bei
A. L. Bd. 4 S. 215 Klapper-lseh — Müller; ebenso
A. L. unter Klapper; Kundenspr. IV bei Kl. S. 434
Klapperschütz — Wassermüllerl
Geld.
Das Geld wird v
verbracht
Branntweinflasche.
Geld.
Gefangen wärt er.
Schlechte Betten.
betteln.
Windmüller.
Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 76
klauen (vgl. bezupfen)
klemmen (vgl. bezupfen) [so auch in der englischen
Gaunersprache — Baumann, Londonismen — pinch
= klemmen für stehlen 1
Klempner« Karl, der (vgl. Blitzableiter) [Kunden-
sprache III und IV bei Kl. S. 426, 430 — Gens-
uarm ; Gr.: = Polizist Die englische Gaunersprache
nennt den Polizisten: Charloy — s. Baumann, Lon-
dinismen]
Kleisterhengst, der (vgl. Bruchbinder)
Klinken putzen (vgl. fechten) [Gr.: Thürklinken-
putzer Bettler]
kloppen (vgl. fechten) (Krämerspr. VI bei Kl. S. 479
klopfen » betteln]
Kluft, die (gleich Schale, vgl. Walmusch) [1450 bei
Kl. S. 16 flabot — . Kleider; 1. v. Claffot — eleidt.
B. 0. ebenso! 1597 bei KI. S. 114 Claffot — ves-
tis; 1652 Klaffot dort S. 157; 1733 dort S. 201
Klufftie; 1745 bei A. L. Bd. 4 S. 154 Klufft —
Rock; Fr. Gl. Kluft oder Klfift — Rock, Kamisol,
Kleid; Fr. G. Gl. Claffot - Kleid, Rock; 1646
bei Kl. S. 372 Kluft — Kleidung; 1847 dort S. 3S0
ebenso; 1851 Kluft — Rock, Kleid jeder Gattung
dort S.401; A.L. bei Kelef: Kluft — Oberkleid,
Kleid allgemein, Mannsrock, Frauenrock; 1886 bei
Kl. S.417 Kluft — Kleid, Kundenspr. II, III, IV
dort S. 422, 426, 431 Kluft — Anzug; Krämerspr. I
dort S. 435 Kliftle — Kleid, Anzug; VI dort S. 4S3
Kluft — Kleid; lebendes Rothwelsch dort 492 kluft
— Kleider: Lindenberg 1691 Kluft — Kleidung,
auch gestohlene Kleidung: Gr.: Kluft — Kleider.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter
Kelefl
Knast, der [1620c bei Kl. S. 350. Knast = Strafe;
Fr. G. Gl. Knass — Urtheil, Strafe; 1851 bei Kl.
S. 401 Knass, Knast — Criminalstraf e ; A. L. Knas,
Knast *= Strafe, Strafurtheil, Geldstrafe; Kunden-
spr. III bei Kl. S. 426 Knast kriegen Urtheil
empfangen; IV dort S. 431 Knast — Gefängniss-
strafe; lebendes Roth welsch dort S. 492 knast —
Strafo; Lindenberg 1S91 Knast, Knass — Krimi-
nalstrafe; Gr. Knas, Knast = harte Strafe; Ab-
leitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter Knasl
Knast, schwerer
schweren Knast schieben [Roscher in Gross,
Archiv Bd. 3 8. 278: Knast schieben - Gefang-
niss bekommen]
Knacker(vgl. Bankarbeit) machen | Kundenspr. III
bei KI. S. 426: Knacker - Schlaf auf Bank. Tisch,
blankem Fussboden; IV dort S. 431 — Bankarbeit]
Knopf, der (vgl. Zwilling) [1820a bei Kl. S. 346 —
Kreuzer, ebenso bei A. L., Kundenspr. II bei Kl.
8. 422 = Pfennig]
Kober, der (vgl. Krauter)
Koblhase, der
Kohl, der (vgl. Kohldampf)
Kohldampf oder Kohlen dampf (beides ist in
Gebrauch, vgl. Dampf, Kohl) schieben [1793 bei
A. L. Bd. 4 S. IS2 Kolcr — Hunger, kolerig —
stöhlen,
stehlen.
Reitgensdarm.
Buchbinder,
betteln.
Zeug,
UrtheiL
Zuchthaus.
schwere Strafo, besonders
Zuchthaus haben.
auf der Bank schlafen, be-
sonders in der Bienen-
kammer, aber auch sonst
in zum Schlafen bestimm-
ten Räumen.
zwei Pfennig (weil grosser
als Tupf).
Meister, Principal.
Gärtner.
Hunger.
Der Hunger, hungern.
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76
V. ScHirrze
hungerig; 1820 dort Bd. 4 S. 237 Kolter; Fr. Gl.
Kolldampf, Koller — Hunger; Kundenspr. II bei
Kl. S. 422 Kohldampf schieben — Hunger leiden;
Krämerepr. II dort S. 438 dampf — Hunger; VI
dort S. 482 ebenso ; Gr. : Kohldampfschieber —
Hunger. Roscher bei Gross, Archiv Bd. 3 S. 277:
Kohldampf schieben == „wenn der Zuhälter ohne
Frauenzimmer ist, daher kein Geld hat" ist ent-
schieden viel zu eng gefasst]
Kohl reiben, machen, pflanzen österreichisch:
Pflanz machen, vgl. dort (15s 12 bei A. L. Bd. 4 S. 210
kohlen — erzählen; 1820 dort Bd. 4 S. 236 kohlen
— erzählen, essen ; Fr. Gl. kohlen — erzählen, lügen,
scherzen, spassen: kohlreissen — Lügen an-
hangen, Spass machen ; A. L. Kohl reissen — be-
trügen, täuschen — unter Kol — ; Kundenspr. II
Cohl reissen — Lügen auftischen, Witze reissen
bei Kl. S. 422 ; III dort S. 426 - anlügen , vor-
schwindeln ; IV Kohl machen — unnothige Worte
machen, den Leuten beim Fechten Krankheiten.
Unglücksfalle u. s. w. vorechwindoln , dort S. 431;
Krämerspr. VI Kohl reissen — lügen dort S. 483.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter Koll
Kohl schieben (Kohldampf schieben vgl.)
Kommando schieben (vgl. fechten) [Kundenspr
II bei Kl. S. 422 — betteln, von einem Ort aus
abwechselnd in der Umgegend ; IV dort S. 430 =-
aus der Stadt, wo man zugewandert ist, nach
den nächsten Dörfern gehen, diese abbetteln und
in dieselbe Stadt zurückkehren]
Kommandoschieber, der |Kundenspr. III bei Kl.
S. 424: Kommandobrüder, Kommandoschieber —
Kunden, die monatelang auf einer Penne liegen
und die Dörfer ringsum nach und nach abkloppen]
Kommerzienrath, der (vgl. Regierungsrath)
Kopfschuster, der [ebenso Kundenspr. IV bei Kl.
S. 434]
Koppeschale, die (vgl. Dohle, Obermann)
kraenen gehen (vgl. hochgehen) ;Kundenspr. III
bei Kl. S. 426 — arretirt werden!
Kraut er, der (vgl. Koben [1820 c bei Kl. S. 350
— Spinnmeister, Kundenspr. 11,111 und IV bei Kl.
S. 422, 426, 431 Meister]
Kreuzspanne, die 11856 bei Kl. S. 415 Kreuz-
spann; A. L Kreuzspanne; Kundenspr. II, III, IV
bei Kl. S. 422, 426, 431 ebenso; Krämerspr. II dort
S. 48s Kreuzspann, Spanner und Kreuzspanner «=*
Weste |
Krone, die Ii. v. Kroneriu — efraw; B O. kröne-
rin = efrow; 1547 bei Kl. S. 03 Kronie — een
wijf; 1503 dort S. 112 Krenerin; 1507 Kröner —
vir dort S. 115; 1620 dort S. 186 Kn.nerin — Weib;
auf schneiden ,1 ügen,sch wi n-
deln , unter erlogenen
Umständen betteln, be-
sonders auch erlogenen
Jammerbrief schicken,
auf Grund dessen man
dann nächstens selber
vorsprechen und die Ga-
ben abholen will.
hungern.
Leute, die in einer Stadt
oder einem Dorf ihr
Standquartier haben, in
das sie Abends oder
Nachts regelmässig zu-
rückkehren, und die plan-
mässig, oft zu mehreren,
in grossen Kreisen von
da die ganze Umgegend
abfechten. Geschieht be-
sonders, wenn sie in der
Stadt etwas auf dein
Kerbholz haben, bis das
wieder in Vergessenheit
gerathen ist.
Schneider.
Hutmacher.
Hut, Kopfbedeckung,
verhaftet werden.
Meister, Prinzipal.
Weste (ganz allgemein).
Meisterin, Hausfrau, Frau.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 77
1755 dort S. 240 Krönerin, auch Krone — Ehefrau;
1S51 dort 8. 402 Krone — Gattin, Geliebte. A. L.
unter Kröne: Krone — Frau und Kreutzer; 1886
dort S. 417 Krone — Geliebte; Kundenspr. III
dort S.426 Krone — Wirthsfrau; IV dort S. 431
Krone — jode Frau, ob die eines Knechtes oder
die eines Grafen ist gleichgültig; lebendes Roth-
welsch dort S. 492 kröne — Mädchen, Geliebte,
Braut, Frau: Gr.: Krone «=« Frau, Gattin. Ab-
leitung aus dem Jüdischen s. bei A. L. unter
Kröne]
Külp, die (vgl. Dohle) [englische Gaunersprache
hat kelp — Hut, s. Baumann, Londinismcn]
Kunde, der [1828 bei Kl. S. 363 — Stromer; Kun-
denspr. II dort 8. 422 Handwerksbursch ; III
dort S. 426 Reisender; IV dort 8. 4SI: „Kunde
ist man, wenn man zum zweiten Mal in demselben
Strich reist", ist zu eng und irreführend]
Kunde? (Antwort „Kenn" oder „Kenn Mathilde",
jetzt auch oft „servus", letzteres in Oesterreich
allgemein. [Ableitung aus dem Jüdischen bei A.
L. unter Ken]
kündigen (vgl. scharfen, verkündigen) jl. v. kim-
mern; B. 0. kummern ; 1616 bei Kl. 8. 130 kimmer;
1620 dort S. 137 kümmern; 1733 dort 8. 201 kö-
nigen; 1753/5 dort S. 236 kündigen; 1764 dort
247 kaune — königen; 1793 dort 8. 271 konigen;
Fr. Gl. kindigen, kündigen; Deecke bei A. L.
Bd. 3 S. 249 kmgenen: Chrysander dort Bd. 3 8. 405
kinjen; 1820 dort Bd. 4 8.238 kimmern; A. L.
unter Kone: kanjen, kangen, kinjenen, königen,
kone sein; Kundenspr. IV oei Kl. 8. 432 kündigen;
Lindenberg 1891 kangen; Gr.: kümmern — kaufen,
erwerben. Nur Gr. bringt „kinjenen" für ver-
kaufen, was kaum zutreffen dürfte. Ableitung aus
dem Jüdischen bei A. L. unter Kone]
Kundenfänger, der (vgl. Fauler- aber auch H unde-
fänger)
Kunst, die (z.B. Kunst kriegen)
Kunst- und Elemcntenfarbcr, auch blos Ele-
mentenfärber, der (vgl. Spezcl)
Laden stossen (vgl. fechten) [Kundenspr. bei Kl.
S. 427 — nur in Läden (offenen Geschäftslocalen)
betteln)
Langschäfter, der (auch Pappenheimer, vgl.
Teppe)
Läppchen, das (vgl. Fettläppchen) [Kundenspr. III
bei Kl. 8. 427 — Berg- und Tnalvcreetzer, ursprüng-
lich gewiss unrichtig, seit Verdrängung der Hand-
weberei durch die Maschine aber vielleicht dann
und wann als gleichbedeutend gebraucht |
Laterne, die (vgl. Blaue) alt, besonders in Württem-
berg gebraucht, im Norden selten, hier dagegen
häufig Blauer, Putz, Schmiere [A. L.; Gr.: ebenso]
Laufmann, der (vgl. Ellenreitcr)
nut.
jeder „wandernde Hand-
werksbursch'* ganz all-
gemein, auch wenn er
nie ein Handwerk getrie-
ben hat, also die ganze
Bevölkerung unserer
Landstrassen und Her-
bergen ohne Unterschied
von gut und böse.
als fragender Kundeugruss
gebraucht.
kaufen (besonders vom
Brodfahrer u. dgl.Leuten,
aber auch von jeder Her-
bergsversteigerung und
sonstigem Handel.
Geheimpolizist (nach ande-
ren auch Zuführer der
Stcllenvermittlen.
Arbeit.
Bierbrauer.
nur bei Kaufleuten betteln
(um Geld oder Waare).
Schaftstiefel.
Weber.
Polizei.
Kaufmann.
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78
V. ScHÜne
LauBeharke, die lobcnso Kundenspr. III and IV
bei Kl. S. 427, 431]
ledcrn[ Kundenspr. II ausbeuten, an der Nase führen
bei Kl. S. 422 ; III dort S. 427 — einen schlafenden
Kunden oder Person besteh lenl
Leg um, Geschlecht? (vgl. Hanf) [1450 bei Kl. S. 15
Lein — brott; 1490 dort S. 20 lechein — brott; 1. v.
Lehern— Brot; Deecke bei A.L.Bd.3. S.250 lechem ;
1620 Lehern — Brodt von Lechem bei Kl. S. 134;
1637 dort S. 151 Lehern; 1652 dort S. 156 Lechem;
1687 bei A. L. Bd. 4, 8.34 Löben; 1722 dort
Bd. 4, S. 114 ebenso; 1733 bei Kl 8.200 Lechum,
Lehm ; 1747 dort S. 214 Leehem; 1755 dort S. 240
Lagum= Lochern :1 791 bei A. L. Bd. 4, S. 169. Le-
ham; 1793 dort Bd. 4, S. 180; 1807a bei Kl. S 2>9
Leben; 1812 Leagem, 1814 Lachem bei A. L.
Bd. 4, 8.211; 1820 dort Bd. 4, S. 234 Lächum;
1820 bei Kl. S. 854 Lechem - Brod; Fr. Gl.:
lieben (der spargrauo) — verschimmelte Brot,
Lechem, der — schwarze Brot, Lechum = das
schwarze Brot, der Jude; 1851 bei Kl. S. 402
Lechem — Brot; A. L. u. Gr. Lechem, Legem, Le-
Sum, Lehm, A. L. auch Lohm—Brot; Kundenspr.
I bei Kl. 8.423 Ligium; III dort 8. 427 Lcgum —
Brod; IV dort 8. 432 Legum — trockenes Brod:
Krämerepr. II dort S. 438 löchern, leagem; III dort
S. 439 Liächmen, S. 441 Lechmann, Lechmen, Laik-
men; IV dort S. 442 lechem; VI dort S. 480 Lern,
Lechem ; VII dort S. 490 lom, lern — Brot Ablei-
tung auf dem Jüdischen bei A. L.|
Leichenfledderer, der („bezupft" den Betrun-
kenen) | Kundenspr. III bei Kl. 8. 427 — Beraaber
einer eingeschlafenen Pereon; allgemeiner Gr.]
Lehm er, der (gebräuchlicher als Teigaffe, auch
Leobschütz) [1750 bei A. L. Bd. 4, S. 131 Lcgum —
Schupfer, Löben — Schütz = Beck; 1753/5 bei Kl.
S. 2S6 Lechemschicber — Becker; 1820 bei A. L.
Bd. 4, 8.234 Lemer; 1820c bei Kl. S. 351 Lchmer,
Lechemschieber; Fr. Gl. Lebennflänzer, Leben-
schieber; A. L. Lechemschieber: Kundenspr. II bei
Kl. 8. 423 Lehmer; III dort S. 427 und IV dort
8. 433 ebenso; lebendes Roth welsch dort S. 4?»2
legomschieber; Gr.: Lechemschieber Bäcker]
Lehm schütz, der (vgl. Hochschütz, aber auch
Lehmer)
Link (besonders: linker Kunde) 1755 bei Kl. S. 240
= falsch; 1812 und 1814 bei A. L. Bd. 4, S. 212,
sowie 1820 dort Bd. 4, S. 236 ~ falsch: 1820c bei
Kl. S. 351 link = die Lüge ; Fr. Gl. link — falsch,
schlecht, dumm, wild; 1851 bei Kl. S. 402 = falsch,
verfälscht, nachgemacht, unecht; A. L. = alles,
was nicht recht, nicht richtig ist; Kundenspr. II
bei Kl. 8. 423 ungeschickt, schlecht, falsch; III dort
S. 427 — falsch; lebendes Rothwelsch dort S. 492
— dumm ; Lindonberg 1 St* 1 = alles, was vordSchtig,
falsch , nachgeahmt ist; Gr.: alles, was falsch
ist. Im Englischen ist der Ausdruck „link" zwar
nicht in die Gauner- wohl aber in die Juden-
Kamm.
rupfen, sein Spiel treiben
mit Jemandem.
Brod.
der den Betrunkenen oder
Schlafenden Geld und
Sachen abnimmt.
Bikker.
mir mehrfach für Miller,
besondere Windmüller
angegeben, nach Ohigem
unter Lehmer aber wohl
eigentlich «— Bäcker.
Gegensatz von duft <z. B.
schlechter Kamerad und
dergl.), schlecht, falsch,
verfälscht, plump, ab-
schickt
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 79
spräche ubergegangen: link nicht recht, ver-
kehrt, nicht fromm — Baumann, Londonismen
Linkmichel, der [Knndenspr. II bei Kl. S. 423 —
Einfaltspinsel; III dort S. 427 schlechter Ka-
merad: IV dort S. 432 — junger Handwerksbursclie,
der den Fecht- und Tippelkommcnt noch nicht
kennt; Gr. beginnender, ungeschickter Vaga-
bund]
links machen, z. B. die Staude
Loorchen, das (vgl. Kaiserin) [Kundcnspr. III bei
Kl. S. 427 « Kaffeebrodehen; IV. dort S. 432 —
Semmel zu 2—3 Pf.; Gr. hat Lorchen und Lerchen]
los. etwas los haben, z. B. Geld
Luftschiff bremser, der
machen nach
Mal Gr, der (vgl. Dreckschwalbe) nach einigen im
Sommer Maler, im Winter Malor, wohl verdorben
aus malheur
Malväsier, der (vgl. Dreckschwalbe)
Manschetten, die (vgl. Acht)
Mascbarus, der (vgC Kaltschlüchter, Maschurus,
Meschores)
Maschurus (vgl. Mascharus)
Meschores (vgl. Mascharus) wohl das richtige.
•Deecke bei A. L. Bd. 3, S. 249 Meschores
Diener; 1737 bei Kl. S. 207 ebenso; 1750 bei A
L. Bd. 4, S. 134 und 1S07 ebendort S. 189 desgl.;
1813 bei Kl. S. 309 Maschur, Meschores = dienender
Abdecker; 1823 dort S. 360 Meschores =■ Knecht,
Bedienter; Fr. G. Gl. Maschores und Meschores
-» Knecht, Hausknecht, Diener; A. L. Maschur und
Meschores «» Abdeckerknecht, Diener, Knecht und
ähnl.; Knndenspr. III bei Kl. S. 427 Maschores =
Anstaltsaufseher: Krämerspr. II bei Kl. S. 488
ma&chores «» Knecht: Gr.: Meschores «■ Diener.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter Ma-
schur]
Matt ine, die (vgl. Tippelei) [1787 bei Kl. S. 252
Martine — ■ Land; 1793 dort S. 271 und 1S12 bei
A. L. Bd. 4, S. 212 ebenso; 1814 ebendort Mattinc;
1S18 Mertine — Landstrassc, Mahdine = platte
Land dort Bd. 4, S. 227: 1820 dort Bd. 4, 5». 239
Martini — Land; 1820c bei Kl. 6.351 Merthine:
auf der Merthine gehen = auf der Landstrasse
umhergehen, um zu stehlen — zu eng — ; 1823
Matina dort S. 360; 1840 Martine, Medine S. 368
dort Fr. G. Gl. Medine, Medino, Medina -= Land
A. L. und Gr.: Medine, Martine, Mattine, A. L.
auch Martine = Gerichtsbezirk, Land: Kundenspr.
IV bei Kl. 8. 432 Matiene — Wanderschaft ; Krä-
merspr. III dort S. 440 Mardvine •= Welt, S. 441
auf die Mardaine gehen — auf den Handel gehen.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter
Medimc]
etwa — linker Kunde, vgl.
bei link; schlechter Ka-
merad , unbeholfener,
simpler, unbrauchbarer
Mensch.
umkehren, z. B. das Hemd.
Semmel, Rundstück.
etwas los sein, durchge-
bracht haben,
s. Wolkenschieber,
wandern nach.
Maler.
Maurer, da die sich bei der
Arbeit viel Zeit lassen
und der theure Malvasier
nach Kundensage aus
ihren Schweisstropfen
destillirt wird.
Handschellen.
Frohner.
Frohnen
Frohner.
Wanderschaft.
80
V. Schütze
mausen (vgl. bezupfen) aber nicht allein Kunden-
ausdruck
Mesummc, die und mosuimmes, das [Deecke bei
A.L. Bd. 8, 8. 258 Mesumnien =- Gold; 1753 dort
Bd. 4,8. 135 Mumme, Mees-Geld: 1745 dort Bd. 4.
S. 155 Meea - Geld: 1753/5 bei Kl. 8. 236 Mesum ;
1755 dort S. 238 ebenso; 1S07 bei A.L. Bd. 4,
S. 189 Mcssummc; Fr. G. Gl. Massumme 1847 bei
Kl. S. 383 Mesumme: 1851 Measumme; dort 8. 405:
A. L. Mcsumme; Krämerepr. II massuraes) dort
8. 438: III dort S. 439 Masch um men; Gr. Mesumme
— Geld; Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L.
unter Mesummen)
Meter, der (vgl. Flachs) nicht allein Kundenaus-
druck. jKun denspr. II und Kramerspr. VI bei Kl.
b. 423. 484 ebenso)
mogeln oder moggeln (vgl. bezupfen und kaspern)
mogeln — betrügen kennt auch unsere Studenten-
sprache. Vgl. mogul —» bemogeln, begaunern, be-
schwindeln in der englischen Sportsprache bei
Baumann, Londonismen]
Mounee, das (vgl. Asche)
Moos, das (vgl. Asche) [1753/5 bei Kl. S. 236 ebenso;
1818 bei A. L. Bd. 4, S. 227 — Geld oder Geldes-
werth; 1820c bei Kl. 8. 351 Moos — Geld, alte
Sprache Mess. Ebenso 1820d dort S. 354; 1821
dort 8. 856; 1847 dort 8. 383 und Fr. G. Gl. 1S51
bei Kl. 8 405 Mooss: 1856 Moos bei Kl. 8. 417.
Kbenso A.L. 1886 dort 8.417. Kundenspr. II bei
Kl. 8. 423 und Kramerspr. VI dort 8. 481. Ab-
leitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter Moos.
Die englische Gaunersprache hat mopus(s)es und
moss — Geld, s. Baumann, Londonismen]
mopsen (vgl. bezupfen) [so auch Kundenspr. III bei
Kl. 8. 427]
Müllorflöbc, die (vgl. Bienen)
Mussspritze, die
Mutter Grün, bei M. G. schlafen (vgl. Platte
reissen) Idesgl. Kundenspr. III bei Kl. 427]
üaehbienen (vgl bienen) [Kundenspr. III bei Kl.
427 ebenso; IV dort S. 430: der Vater bient=-er
revidirt vor dem Schlafengehen, ob jemand Un-
geziefer oder Krätze hat]
Nadeln, die (vcrgl. Bienen)
Nassauer, der [vergl. A. L. unter Nass: 1847 bei
Kl. S. 383 — Liebhaber, der nicht zahlt — zu
eng —1
Naturforscher, der [Kundenspr. III bei Kl. S.
427 — Lumpensammler]
Nuntius, der
stehlen.
Geld.
Muckstück.
stehlen, auch betrügen, be-
sonders beim Spiel.
Geld.
Geld.
stehlen.
LSuse.
litpenschirm.
im Freien nfti
nftchtigen.
au/ Ungezieferuntersuchen.
Läuse.
Regen, auch Schmarotzer.
Jemand, derdieMüllhaufen
und die vor die Thüreu
gesetzten Mülleimer
durchsucht nach irgend-
wie verwerthbarem Ab-
fall.
Gerichtsdiener.
Ob
der (vcrgl. Dohle, Koppeschale) [1687 Kopfbedeckung, Hut.
D ermann, üer (vcrgl. Dome, ivoppcscnaiej [id»*
bei A. L. Bd. 4 S. 93 - Hut; ebenso 1722 dort
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Was ißt heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 81
Bd. 4 8. 116; 1783 bei Ki. S. 201 - wüllcner
oder von Stroh — ; 1745 — Hut oder Hausboden
bei A. L. Bd. 4. S. 156; 1753/5 bei Kl. S. 236
— Hut; 1804a dort S. 278 — Hut, Mütze; 1812
und 1814 bei A. L. Bd. 4 8. 214 — Hut; ebenso
1818 dort Bd. 4 S. 226; 1820 dort Bd. 4 239
Obenna — Hut; 1820c bei Kl. 8. 351 und 1847
dort 8. 384 Obermann — Hut; Fr. Gl. Obermann
= Speicher, Boden, Bühne; 1856 bei Kl. 8. 415
— Mütze; A. L. — Hut oder Boden; Kundenspr.
Ii und III bei Kl. S. 423, 427 — Hut; IV dort
8. 432 «= Kopfbedeckung; Krämerspr. VI dort
S. 482 und Lindenberg 1891 — Hut; Gr. Hut
oder Boden]
Ochsen köpf, der [1847 bei Kl. S. 378 ~ Arbeits-
haus allgemein, das trifft für den heutigen Ge-
brauch sicher nicht mehr zul
Oschütz, der
gebraucht wie Rollerl
ivergl.
Hochschütz) wird allgemein
Nur in Berlin gebräuchlich
für Arbeitshaus und zwar
jetzt nur noch für Rum-
melsburg. Der alte
„Ochsenkopf soll auf
dem Alexanderplatz ge-
standen und seinen Na-
men auf Rummelsburg
vererbt haben.
Müller.
P ach ulke, der [1847 bei Kl. — Hausarbeiter im
Gefängnis*; A. L. ebenso; Kundenspr. IV Haus-
knecht, in der Regel ein alter Kunde, der diesen
Dienst in der Penne übernimmt bei Kl. S. 432;
Lindenberg 1891 «= Kalefactor im Gefangniss, d. h.
Strafgefangener, der den andern Gefangenen Spei-
sen, Wasser zum Reinigen der Zellen u. s. w.
bringt; Gr. — Hausarbeiter im Gefängnis». Ab-
leitung vom böhmischen Pacholjk bei A. L.
paikern (vergl. kapores geben» [1764 bei Kl. S.
248 pegern — verrecken 1793 dort S. 271 Beger
— Tod: 1807a dort S. 289 pegern — umbringen;
1818 bei A. L. Bd. 4 S. 228 päkern — morden;
1820 dort S. 248 bageret — gestorben, bäkeren —
sterben; 1820c bei Kl. 8. 352 pekern — morden;
Fr. Gl. begeren, pekeren. pegern, pejern — sterben,
tödten, umbringen, beger und bekur — Tod;
1851 bei Kl. 8. 406 peigern — sterben, crepieren,
eigentlich aber crepieren machen, vergiften, be-
sonders von Hunden, auch umbringen (von Men-
schen i; A. L. unter Peger — pegern, peigern —
sterben , sterben machen , vergiften ; ebenso Gr. ;
Kundenspr. III bei Kl. 8. 427 peukern — sterben;
Krämerspr. IU bei Kl. L. S. 442 beggern — sterben ;
IV dort 8. 487 bekeren ebenso Ableitung aus
dem Jüdischen bei A. L. unter Pegcrl
Pappenheimer, der (vergl. Langschäfter, auch
Teppe)
Paragraphenmeister, der (vergl. Spiess)
Pariser, die (auch ausserhalb der Kundenkreise,
besonders in der Zusammensetzung „Filzpariscr*
gebräuchlich.
Archlr für Kriminalanthropologie. XII.
Knecht, ungebildeter, or-
dinärer Mensch.
sterben.
Schaftstiefel.
Staats- bezw. Amtsanwalt
Filzschuhe.
V.
Pech, das [1S40 bei Kl. S. 369 Pich — Silber;
1847 dort S. 384 ebenso und Pech = Unglück;
1S51 Pech - Unglück, Pich, Picht — Geld, dort
S. 406; 18S6 dort S. 417 Pich — Geld, Pech —
Unglück ; Kundenspr. II dort S. 428 Pech — Un-
glück; Krämerspr. II dort S. 43$ poch — Geld;
VI dort S. 4SI Bich, Pich - Geld]
Penne, die (vergl. wilde Penne) ISIS bei A. L.
Bd. 4 S. 227 — Gasthau»; 1820 e bei Kl. S. 352
— Haus; 1947 dort S. 884 — Herberge, Nacht-
quartier, Kneipe; A. L. — Verkehrshaus, Wirths-
haus, Schlupfwinkel; Kundenspr. I bei Kl. S. 421
Ba'mme — Herberge; II dort S. 423 Penne —
Kneipe; III dort S. 427 — Herborge; IV dort S.
432 — jede Herberge, Dorfschenke u. 8. w., in der
Handwerksburschen über Nacht bleiben. Ableitung
aus dem Jüdischen bei A. L. unter Penne!
Pennopoos,der, oder Penneboos oder Penne-
poost, auch Po os t [1 v. Boss = haus; Fr. Gl.:
Bos, Boos = Herberge, Quartier; 1856 bei Kl. S.
415 Penueboss Wirth der Penne; Kundenspr.
I dort S. 421 Bos — Herbergsvater: IU dort S.
427 Penneboos und IV dort 8. 482 Penne-Poost =
Herbergsvater; Lindenberg 1891 Bost = Sehlaf-
wirth dos Diebes — zu engl
pennen
pfeifen; verpfeifen, jemanden (vergl. zinken)
[1733 bei Kl. S. 260 pfeifen — angeben; 1807 bei
A. L. Bd. 4 S. 189 pfeifen bokennen; 1847 dort
S. 385 einräumen, gestehen; A. L. == bekennen:
Kundenspr. III dort S. 427 ebenso und verpfeifeu
— verrathen; Lindenberg 1891 pfeifen — einge-
stehen, verpfeifen => verrathen; Gr.: pfeifen -»
gesthehen, einen Andern hineinbringen; Koschor
in Gross, Archiv Bd. 3. S. 27S pfeifen — ver-
rathen]
Pferdeschuster, der (so auch Kundenspr. II bei
Kl. 8. 423]
Pflanz, die (österreichisch) [vergl. A. L. unter
Pflanzen: der Pflanz die Lüge, der Vorwand)
Pflanzen, auch Pflanz raachen, letzteres an-
geblich österreichisch i vergl. Kohl reiben |A. L.
unter Pflanzen: einen Pflanz setzen — Jemand
etwas vorlügen, weissmachonl
Pflanzer, der [vergl. A. L. unter Pflanzen ; dieser
wie Gr. und alle früheren kennen das Wort nur
in der allgemeinen Bedeutung = Verfertiger, Ar-
beiter in Zusammensetzungen. So 1687 bei A.
L. Bd. 4 S. 89 Trittlings-, Kluft - Pflantzer für
Schuster, Schneider; Fr. Gl. der inoröblische Pflan-
zer - Gelbgiesser. In der Kundensprache jedoch hat
es sich zu der feststehenden Sonderbedeutung:
Schuhmacher herausgebildet wie sich auch daraus
ergiebt, dass es so in allen Sammlungen der-
selben, aber auch nur in diesen auftritt Vergl.
Kundenspr. I. II, III, IV bei Kl. S. 421, 423, 427.
434, an dieser letzten Stelle „Flanzer* geschrieben!
Pfriemer, der
Unglück : — Geld, habe ich
es nur in der Zusammen-
setzung „Schlumnier-
pech" feststellen können.
Herberge.
Herbergsvater.
Herberge — besonders zmn
Nachtquartier — be-
ziehen.
Sattler.
Schwindel, Lügerei.
aufschneiden, lügen, beson-
ders wenn man erst später
(wenn die Saat aufge-
laufen) daraufhin Gaben
holen will.
Schuhmacher.
Schuhmacher.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 83
Pfund, halbes (vergl. Sanctus) [Kundenspr. III
bei Kl. S. 427 \t Pfund = gross. Glas Sch napsl
Piccus oder Pickus, der (vergl. Hachelei) [1847
bei Kl. S. 384 Pickus — Essen; Kundenspr. II
und III dort S. 423, 427 ebenso; IV dort S. 432
« warmes Essen; Krämerspr. VI Bickus und
Bickerei — » Essen, dort S. 480; Gr.: Pickus =»
Essen. Vergl. B. 0. pig güt = ein deff; A. L.
unter Bicken]
Picken (vergl. hachein, hammern, spachteln) [1S14
bei A. L. Bd. 4. S. 199 bicken — essen; Fr. Gl.
bicken, picken; 1847 bei Kl. S. 384 picken. A. L.
bicken und picken — essen, speisen, fressen, ge-
messen, nehmen, coire ; Kundenspr. III bei Kl. S.
427 picken — essen; Krämerspr. II dort S. 437
bicke -» essen; V dort S. 450 Pickert — Gabel,
S. 458 picken — nähen; VI bicken — essen,
dort S. 480; Lindenberg 1891 picken eason;
Gr.: bicken, picken, peckon — essen]
Piependreher, der Kundenspr. III bei Kl. S. 427
ebenso; IV dort S. 433 Pfeifendreher — Zigarren-
macher]
Piepenmaker, der
Pilger, der
Pinn er, der (vergl. Zeilenpinnor)
Platte machen, reissen, wichsen (vergl.
Mutter Grün und platt machen) [1818 bei A. L.
Bd. 4 S. 228 Platte Penne machen = unter freiem
Himmel Nachtquartier machen; ebenso A. L. unter
Platt; Kundenspr. III bei Kl. S. 427 Platte reissen
«= im Freien schlafen]
Plattfuss, der [1723 bei A. L. Bd. 4 S. 106 Plat-
voet; 1745 dort Bd. 4 S. 151 Blatte; 1753,5 bei
Kl. S. 236 Plattfuss, 1814 und 1818 bei A. L. Bd. 4
S. 206 und 227 Plattfuss; Fr Gl. ebenso; Fr. G.
Gl. und Gr.: Blatte = Gans, die sonst viel-
fach Breitfuss heisst, so 1450 bei Kl. S. 15 breit-
fuss — Gans; 1. v. und B. 0. sowie 1687 bei A.
L. Bd. 4 S. 94 ebenso — » Gans und 1755 bei Kl.
8. 239 kleine Breitfuss — Ente; 1812a dort S.
292, 293 Breitfüssel — Gänse, wahrend Fr. Gl.
Breitfuss— Ente oder Stadtthor u. 1745 bei A. L.
Bd. 4 S. 151 nur « Stadtthor braucht ; 1851 end-
lich bei Kl. S. 359 bringt Breitfuss und Kunden-
spr. III dort S. 427 Piartf uss — Gans oder Ente]
platt machen, reissen (vergl. Mutter Grün.
Platte machen, reissen, wichsen) [Kundenspr. II
und IV bei Kl. S. 423, 432 — im Freiem kam-
piren, übernachten; Lindenberg 1891 — sich ohne
Obdach herumtreiben; Gr. — • im Freien schlafen]
Polente, die [1. v. Polender — Schloss, Burg; B.
O. ebenso; 1620 bei Kl. S. 137 Polender =*
Scliloss; 1652 Polender bei Kl. S. 157;
1733 dort S. 200 Bollent — Kloster; 1750 bei A.
L. Bd. 4 S. 139 Pollent Schloss; 1812 dort Bd. 4
8. 201 Bolent — Kloster, 1820 dort Bd. 4 S. 23^
ebenso, S. 243 aber Bollent Stadt; Fr. Gl.
Schnaps innereckiger brei-
ter Flasche zu 3/» Liter.
Essen (die Speisen, nicht
die Thätigkeit).
Ci
Cigarrenmacher.
schwerer Junge (angeblich
einer, der sesshaft ist,
höchstens noch Kom-
mando schiebt, beson-
ders in Grossstädten).
Setzer.
im Freien kampiren.
im Freien kampiren.
Polizeibureau.
6*
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84
V. Schütze
Polender — Edelhof, Pallast, Schloss; 1856 bei
Kl. S. 415 Bolente — Polizei; A. L. unter Polenk
= Polente «■ Polizei; Kundenspr. II und IV bei
Kl. 8. 423, 432 Pollende, III dort S. 427 Polente
— Polizeiamt, Ortsbehörde: Lindenberg 1S91 und
Gr.: Polente — Polizei. Einen Versuch der Ab-
leitung s. bei A. L. a. a. 0.1
Polizeifinger; der [Fr. G. Gl. vergl. Galgennagel
=» gelbe Mohre; Kundenspr. III bei Kl. S. 427:
Polizeifinger — geschnittene Carotte]
polnischen Urlaub nehmen (vgl. Hasen machen)
Pommern, die (vgl. Bienen)
P o sc h e r , der (vgl. schwarze Asche, Reichsdeutscher,
Tupf) (Deeke bei A. L. Bd. 3 S. 219 Poschut —
I Pfennig; 1750 dort Bd. 4 S. 133 Posch ebenso;
1664 bei Kl. 8. 24b Poschut dgl , ebenfalls 1847 dort
S. 386 Poschen ; ferner Fr. G. Gl. Bolschet, Boscbet
und A. L. unter Poschut : Poscher, Pasche — Pfen-
nig. Ebenso Kundenspr. I bei Kl. 8. 421 Bauscher;
II dort S. 423 Poscher; HI dort S. 427 Polscher,
Purschcr; IV dort 8.432 Pooscher; Krämcrspr. 1
dort S. 434 boscher; 11 dort 8. 437 bösche; VI
dort S. 485 Boschet oder Bischer; lebendes Roth-
welsch dort 8. 492 boosch — Pfennig. Ableitung
aus dem Jüdischen bei A. L. unter Poschut In
der englischen Gaunersprache todeutet posh —
Geld — - vgl. Baumann, Londonismen 1
Potsdamer, der (vgl. Berliner). (Nach Gr. «=
Dummer, der geprellt werden soll]
Prachcr, der (vgt Schnurrer) 11847 bei Kl. 8.384
und Lindenberg 1891 — Bettler]
Pulle, die (vgl. Buddel) besonders Berlinisch [eben-
so Kundenspr. III bei Kl. 8. 4271
Pulver, das (vgl. Asche)
Puparsch, der (vgl. Element)
Putsch, der (vgl. Blauer)
Putz, der, s. Putsch [1745 bei A. L. Bd. 4 8. 156
— Bcttelvogt; 1*20 dort Bd. 4 8.235 Butz —
Bettelvogt; 1820 d bei Kl. 8. 354 Putz — zum
Schein; 1S47 dort S. 385 — Ausrede, Ausflucht;
Fr. Gl. Putz -= Bettel vogt, Wächter, Genuss; Fr.
G. Gl. — Spiessmann; 1851 bei Kl. 8. 807 Putz —
Ausrede, Ausflucht; 1856 dort S. 415 Butz — Po-
lizeidiener; A. L. Putz = Bettelvogt; Kundenspr.
bei Kl. S. 421 Butz «-Bettel vogt; II dort S. 422 —
Polizoidicner; III dort S. 427 Putz - Polizist,
Schutzmann; Kramerspr. II dort 8. 437 büts —
Polizist; III dort S. 440 Putz — Polizei; IV dort
8. 442 putz — Gensdann; VI dort 8 485 Butz —
Polizist: VII butz — Polizei, dort S. 490: Linden-
berg 1891 Putz — Ausrede, Ausflucht; Gr.: Putz
— Bettel vogt]
(Juadratlatsehen, der (vgl. Fuselappen)
Mohrrüben, rothe Wurzeln.
weglaufen, besonders
Wehrdienst, deserriren.
Läuse, mit einem schwar-
zen Kreuz auf dem
Rücke», dem
ten Sattel.
1 Pfennig, wohl das Rich-
tige, nach andern Kinder-
geld allgemein, nach
dritten
MUCK.
Bündel,
Schnurrer, Bettler, besitz-
loser Mensch.
Flasche, Schnapsflascbe.
Geld.
dunkel Bier (weil es Bläh-
ungen auslöst).
Polizist.
Polizist.
Weisskohl.
Digitized by doogl
Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 85
Rad, das [Deecke bei A. L. Bd. 4 8. 243 Rat —
Thaler; 1733 bei Kl. 8. 202 Ratt; 1750 bei A. L.
fid.4 S. 141 Ratte; 1791 dort Bd. 4 8. 16S Ratt;
ebenso 1812, 1S14, 1830 dort Bd. 4 S.215, 215,
243. Fr. Gl. Godelrat, der; 1847 bei Kl. S. 385
Rad; A. L. Rat; Kundenspr. II, III, IV bei Kl.
8. 423, 428, 432 ebenso; Krämerspr. II bei Kl.
S. 438 ratt: III dort 8. 440 ebenso; Gr.: Rad =-
Thaler. Ableitung &> bei A. L. unter Rat Die
englische Gaunersprache — Baumanu, Londonis-
men — hat coachwheell *~ ^rosne Silbermünze und
cart wheel — » Fünf8chillin£9tück]
Ramsch, der, einen guten machen ; vgl. Zottelberger
Thaler.
Rande, die (vgl. Berliner) besonders von Schmie-
den gebraucht, und
Randi, der, angeblich österreichisch. Ii. v. Rant/.
— sank; B. 0. ebenso; 1620 bei Kl. S. 137 Ranzn,
1793 dort S. 271 Rande = Sack; 1820 bei A. L.
Bd. 4 S. 235, 240 Rande = Bündel, Pack; Fr. Gl.
Rande, Randi — Pack, Sack, Tasche; Kundenspr.
IV bei Kl. 8. 432 Rande — Berliner Bündel, Reise-
tasche u. s. w. ; Kränierspr. I dort S. 437 rande —
Portemonnaie; VI 8. 485, 487 Rande — Ranzen
Tasche; Gr.: Rande — Sack]
Raspeln (vgl. Erbsen kochen)
Rauschen, Kauscher machen [1450 bei Kl. S. 16
raaschert — strowsagk; 1. v. Rauschert — Stroh-
sack; B. 0. rawschart — stroe sack; 1620 bei Kl.
3. 141 Rauschart = Strosack; 1652 dort S. 156
Rauschert; 1745 bei A. L. Bd. 4 8. 156 Rauschert
— Stroh; 1755 bei Kl. 8. 238 Raschert — Stroh,
Strohsack; 1793 dort S. 271 Rauscher — Stroh;
1807 a Rausch — Stroh, dort S. 289 ; 1612 Rauscher,
Kauschert, 1814 Rauschlin# — Stroh bei A. L.
Bd. 4 S. 215; 1820 dort Bd. 4 8. 243 Rauschet —
Stroh; 1840 bei Kl. 8. 369 Rauscher — Schiesskugel ;
Fr. Gl. Rauschert, der — Stroh; A. L. Rauschert,
Rausch ling — Stroh, in der FieseUprache; Rau-
schert — Papier; Kundenspr. II bei Kl. S. 428
Rauscher — Schiesskugel; III dort S. 428 — Stroh-
lager; IV dort S. 432 Rauscher machen — auf
Stroh schlafen ; Krämerspr. HI dort S. 441 Ruspere
— Stroh; V dort S. 451 Ruschert; VI dort S.487
Rauschert = Stroh; Gr.: Rauschert, Rauschling —
Strohdach, Papier]
Regierungsrath, der (vgl. Kommerzienrath, Stich-
ler) [1615 bei Kl. S. 130 Regimenter— Stricke, da-
mit sie jhre Hüner fangen; 1745 bei A. L. Bd. 4,
S. 156 Regierung — Strick; 1793 bei Kl. S. 271 regie- !
ren — binden; 1851 dort S. 407 Regierung — Strick ,
zum Binden der Rausbewohner bei nächtlichem Ein-
bruch ; Fr. Gl. Regierung — Schnur, Seil, Strick ; A.
L. Regierung — Seil, Strick, Schnur zum Binden und
knebeln ; Kundenspr. III bei Kl. S. 428 Regierungs-
rath — Schneider: ebenso IV dort S. 434]
Reichsboden, mit einem Fuss auf deut-
schem Reichsboden gehen
Reichsdeutscher, ein, allgemein gebräuchlich,
(vgl. Poscher)
einen guten geglückten
Diebstahl maciien.
Packet, Bündel.
schnarchen.
auf dem Dorf bleiben, auf
Stroh schlafen.
Schneider.
Stiefel mit durchgelaufenen
Sohlen haben,
ein Pfennig.
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86
V. Schütze
Reichskäfer, der (vgl. Bienen)
Religion, die [ebenso Kundenspr. II, III, IV bei
KI. S. 423, 428, 432; Gr.]
Rems, der (vgl. Blitz)
Rittmeister, der (vgl. Sanktus) [Kundenspr. III
bei Kl. S. 42S: Rittmeister — 12 Wachtmeistern
d. h. — 12 grosse Glas Schnaps)
Roller, der (vgl. Hochsehfitz) Ii. v. Roll — muH,
Rollfetzer — muller) B. 0. roll -= muH, rollvetzer
— mfiller; 166? bei A. L. Bd. 4 SS. 96 Roller —
einer, der Geld aus der Ficke zieht; 1745 dort
Bd. 4 8. 156 u. 1750 dort 8. 138 Roller = Müller;
1753/5 bei Kl. S. 236 Rolle — Mühle, Rollschütz
— Mfiller; 1604a dort S. 277 Roller: holen den
Leuten des Nacht» auf der Streu das Geld aus der
Tasche und machen sich fort; 1807a Roll -» Muhle,
dort S. 290; 1812 bei A. L. Bd. 4 S. 218 Roller —
Müller; 1818 dort Bd. 4, 8.228 Rollo; 1820 dort
Bd. 4, 8. 240 Roller; 1820a bei Kl. 8.352 Rollo,
alte Sprache: Rollfetzer; Fr. Gl. Roller, Rollerer;
Fr. G. Gl. Rollfetzer, Rollschutz — Mfiller; 1S51
Roller — Karren, besonders Schiebkarren bei Kl.
8.407; A. L. Roll, Roller, Rollschütz MGUer;
Kundenspr. II bei Kl. S. 423 Roller « Mfiller;
III dort S. 426 ebenso; IV dort 8. 434 Roller —
Windmüller ; Krämerspr. VI Roller — Apfel oder
Müller, dort S. 479, 484 ; Gr.: Roller = Müller oder
Wagen]
Roller, der, (vgl. Frachtbrief) [da mit Eisenbahn-
beförderung verbunden, soll österreichisch sein;
Gegensatz: Todtenscheinj
Rosenkranz, der (vgl. die Acht) [1818 bei A. L.
Bd. 4 8. 226 — Fusskette; A. L. — Hand- und
FuRSSchellen ; Kundenspr. III bei Kl. 8. 426 —
Kette, Schellenl
Rumtreiber, der [ebenso Kundenspr. III und IV
bei Kl. 8.428, 433; nach Gr. — Bäcker. Viel-
leicht ein Missveretändniss ?]
Rundchen, das [Kundenspr. III bei Kl. 8. 428
ebenso; IV dort 8. 432 Rundling — Pellkartoffel;
Krämerspr. IV Rundling — Wurst, dort S.488;
die englische Gaunersprache hat roudem « Knopf
— s. Baumann, Londonismen]
Sackratten, die (vgl. Bienen)
sägen (vgl. Erbsen kochen)
Sänftchen, das (vgl. Kahn)
Sänftling, der (vgl. Kahn) [1450 senfterich — Bette
bei Kl. S. 15; l.v. Scnfftrich — beth; 1620 bei
Kl. 8. 141 Senfstrich — Beth; 1652 Senfftrich
dort S. 156; 16S7 bei A. L. Bd. 4 8. 95 und 1722
dort Bd. 4 S. 113 Senfftlinge — Betten; 1745 dort
Bd. 4 8. 158 Senffte; 1747 bei KI. S. 214 Senftlin;
1753,5 dort S. 246 Sänftling; 1804a dort 8.276
Senf; 1807a dort S. 290 Senft; 1820 bei A. L-
Bd. 4, S. 234 Sanft, 1620c bei Kl. S. 353 Senft
und Senftünge = Bett; 1647 dort 8.387 Senftling
= Bett, auch Strohsack der Gefangenen ; Fr. Gl. Senft,
Senfte, die — Bett, Senftling, der — Kopfküssen ;
Ungeziefer,
Handwerk.
Stadt- und Landverweis.
Schnaps, sehr grosser ro
20 oder 25 Pfennigen.
Windmfiller, für Bäcker
nur, wenn er gleichzeitig
auch Mfiller ist, wini
aber auch allgemein für
Möller gebraucht
Entlassungschetn mit Ab
schu bbegleitung.
Handschelle«.
Böttcher, vom Herumgehen
um's Fass beim Reifen-
auftreiben.
Kartoffel.
Filzläuse,
schnarchen.
Bett, besonders wenn gut.
Bett, besonders wenn jrnr.
i
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Was ist heute noch von der Gaunerspiaehe im praktischen Gebrauch? 87
1S51 bei Kl. S. 407 Senftling, der — ein Stuck Bett.
Mehrzahl — Bettstücke, Betten; 1856 dort S 415
Sänftling — Bett; A. L. bänft, bänftling, bänftrich
= Bett; Kundenspr. II und IV bei KI. S. 423, 432
Sänftling — Bett; Krämerspr. VI bei Kl. » 489
Sonft, Saunft, bänftel. Senftling; Lindenberg 1891
sanfte — Bett, Gr.: bänft, Sänftling — Bett, Sopha,
Senftling = Bett]
Sanktus aufgiessen, Jemandem einen (vgl.
Schabau) schon in Bayern nicht mehr recht, da-
gegen im katholischen Oesterreich, da dort an-
IUI AAU1VUOVUVU VVObl.ll Villi) UVIb OU
)lich viel reiner Spiritus getrunken wird; Pa
rodie auf spiritus sanetus. iKrämerspr. V bei Kl.
S. 449 Sanktus — Wein]
Schabau. der, judisch, besonders in Süddeutsch-
land. (Vgl. Fini, halbes Pfund, Rittmeister, Sank-
tus, Sorot f, Unteroffizier, Wachtmeister) 11856 bei
Kl. S. 415 Schabau — Bier]
schaben (vgl. fechten)
Schaber, der (vgl. Arschkratzer) [Kundenspr. IV
bei Kl. S. 433 ebenso]
schaffen (vgl. schenigeln)
Schale, die (vgl. Walmusch) [Fr. Gl. — Kiste, Truhe ;
1851 bei Kl. S. 410 =- Kleidung; A. L. Kleid,
Kleidung; 1886 bei Kl. 8. 417 — Kleidung; Kun-
denspr. III bei Kl. ö. 428 und Lindenberg 1891
ebenso; Gr: — Frage, Entscheidung, Kleidung.
Nach A. L. — Rückübersetzung aus dem jüdischen
Kelef , Kluft, das vom hebräischen Kelaph - - Rinde,
Schale stammt; wohl zu gekünstelt]
Schallern [1807a bei Kl. S. 289 ebenso; 1812 bei
A. L. Bd. 4 S. 216 schaalen, schallen ; 1814 schallen
ebendort und 1820 dort Bd. 4 8. 243, sowie Fr.
Gl. schallern singen- 1851 bei Kl. S. 410 schal-
len lauten, singen; Fr. G. schallcrn ■— singen;
ebenso Kundenspr. 11 bei Kl. S. 423 und HI dort
S. 428 ; A. L. schallen (unter Schaller) — singen]
schärfen, verschärfen (vgl. kündigen, verkündigen)
[1807 bei Kl. S. 284 schärfen — gestohlene Sachen
den Dieben verkaufen; 1847 dortS. 387 gestohlene
oder erschwindelte Sachen kaufen; Fr. Gl. schärfen
— schuldig bleiben, aufschreiben lassen, Schulden
machen ; Fr. G. Gl. schärfen — mit dem Ankauf
und Verkauf gestohlener Sachen sich abgeben,
kaufen: 1851 bei Kl. S. 410 gestohlenes Gut wissent-
lich ankaufen; A. L. und Gr.: schärfen — gestoh-
lene Sachen in Bausch und Bogen ankaufen
und einzeln wieder verkaufen. A. L. nennt dies
Verkaufen: verschärfen, Gr. will scheinbar beide
gleich brauchen; Lindenberg 1891 schärfen » ge-
stohlene oder anders ergaunerte Sachen kaufen,
verschärfen — sie verkaufen. Ableitung bei A. L.
unter schärfen]
Schärfer, der (alter Verbrecherausdruck) [vgl. 1807
bei A. L. Bd. 4 S. 185 Schärfenspieler — derjenige,
der den Dieben gestohlene Sachen abkauft; Fr.
G. Gl.: Schärfenspieler und Schärfer — der ge-
stohlene Sachen kauft und verkauft, Käufer, A. L.
und Gr. Schärfenspieler — der vertraute, gewerbs-
Schnaps einschenken bezw.
verabfolgen.
Branntwein, Schnaps.
betteln (allgemein , ohne
Beigeschmack einer Spe-
cialität).
Barbier.
arbeiten.
Zeug, Anzug — Kluft
singen.
statt kündigen und ver-
kündigen, in der eigent-
lichen Verbrecher- im
Gegensatz zur Kunden-
sprache.
Judo oder dgl., der un-
rechtes Gut kauft, Heb ler,
besonders der vorher
bestellte.
88
V. Schütze
massige Ankäufer gestohlener Sachen. Vgl. auch A. L.
Bd. 1 S. XI Anm. 1, wonach schon in den Capitula-
rien die Juden als Schärfenspicler bei der heimlichen
Veräusscrung von Kirchenschätzen hervortreten 1
Schaumritter, der (vgl. Arschkratzer)
Scheerenschleifer, der 1 IS47 bei Kl. S. 3V7:
Scheere machen » den zweiten und dritten Finger
der rechten Hand Diebstahls halber in eine Tasche
stecken: Lindenberg 1891 — eine gewisse Aus-
übung des Taschcndicbstahls : Gr. — mit 2 Fingern
die Geldtasche ziehen |
schenigeln (vgl. schaffen) (1807 a bei Kl. S. 290
schinalln: 1S12 bei A. I* Bd. 4, S. 217 schineglen;
1820 dort Bd. 4, S. 233 sehinegelu arbeiten, aber
S. 236 dort schinegeln auch — Faullenzer! Fr. Gl.
schinageln und schmalen - arbeiten, werken; Kun-
denspr. II bei Kl. S. 423, III S. 428 und IV 8. 432
schenigeln; Krämerspr. I dort S. 436 schencge(n);
Kräniorspr. II dort S. 458 schenigle; VI dort 8. 479
schenigelcn, schincgelen — arbeiten. Ableitung
aus dem Judischen s. bei A. L. unter Schinl
auf's Rüb schonigeln
schicker, besonders in Schlesien (vgl. beschmort)
11755 bei Kl. S. 241 schicker = betrunken; 1847
dort S. 387 schikkern - trinken; l^oö dort S. 415
beschickert — betrunken ; Kundenspr. I schicker
= betrunken dortS.421 ; Lindenborg 1891 schickern
—» trinken, sich beschickern — sich betrinken]
Schickse, die (vgl. Kalle) [1723 bei A. L. Bd. 4,
S. 106 Schicksgen — Frau -Mensch; 1742 bei Kl.
S. 209 Schickscrlo puella; 1745 bei A. L. Bd. 4.
S. 157 Schixle, Schixen — Magd; 1753/5 bei Kl. S. 236
Schicksei — Jungfer; 1791 bei A. L. Bd. 4, S. 171
Schickse — Mägdlein; 1793 dort Bd. 4, S. 181
Schickse =»Mädcnen, Beischläferin ; 1812 dort Bd. 4,
8.217 Schickse, Schicksgen, 8chieksel = Mädchen,
1818 dort Bd. 4, S.228 ebenso; 1820 dort Bd. 4.
S. 239 Schix Mädcheu; 1820 c bei Kl. S. 352
Schickse = Mädchen ; Fr. Gl. Schix - Beischläferin,
Hure, Konkubine; 1851 bei Kl. S. 411 Schickse —
Christenmädchen niederen Standes; A. L. unter
Scbekez: Schickse, Schicksei, Schicks — Mädchen,
Grisette, Dirne, liederliche Dirne, auch die Frau,
Wirthin, Auf Wärterin ; lsso bei KI. 8. 417 Schickse
= Christenmädchen niederen Standes. Schicksei —
Mädchen, das nebenbei Prostitution treibt; Kun-
denspr. II Schick» — Mädchen, männlicher Kunde
bei Kl. 8. 423 ; III dort S. 428 Schickse — Frauen-
zimmer auf Wanderschaft, Schicksei — erwachsenes
Mädchen ; Krämorspr. III dort S. 440 Schixchcu=»
Mädchen; IV dort S. 442 ixscha ebenso; VI
dort S. 483 Schix = Mädchen: Gr. unter Schekez:
Schickse, Schicksei — » Dirne, Grisette, Frau, Wir-
thin. Ableitung aus dein Judischen bei A.L. unter
Schekez'. Vgl. im Englischen als Cant: shicksa,
shickstcr, shika — Mädchen , Weibsbild bei Bau-
mann, Londonismen
Barbier.
Taschendieb (wegen der
scheerenartigen Finger-
haltung beim Stehlen.
In der englischen G&u-
sp räche heisst der Ta-
schendieb aus gleichem
Grunde fork, Mittel- und
Zeigefinger f orks — Bau-
mann, Londonismen.
arboiten (in seinem Beruf).
arbeiten (aber nicht in sei-
nem Fach oder Beruf),
betrunken.
Mädchen(niitBeigesch
des Liederlichen).
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 89
Schiebungen, besonders
schwere Schiebungen, die (vgl. Bruch) (Kun-
denspr. IV bei Kl. S. 432 Schiebung — irgend eine
Sendnng an Geld, Kleidern u. s. w., die der Hand-
werksbursche auf der Reise nachgeschickt be-
kommt!
Schlepper, der (vgl. Hundefänger) |1. v. Bettler für
erlogene Kirchen; B. 0. ebenso: 1598 bei Kl. 8. 1 13 ;
1620 bei Kl. 8. 139 =- verlauffen Pfaff; 1847 dort
8. 386 — gewerbsmässiger Zuhälter zum Spiel ; A.
L. — allgemein Zuführer der Gauner; Kundenspr.
HI bei Kl. S. 428 = Zuhälter zum Spiel; Linden-
berg 1S91 =- Helfershelfer des Gauners, der ihm
die Opfer zufuhrt; viel zu eng auch jedenfalls
Roscher in Gross, Archiv Bd. 3, S. 278 — „der
das Aeffchen sucht und in die Wirthschaft schleppt".
Diese und die mir mitgetheilte Anwendung dürften
nur Beispiele darzustellen haben]
Schlummerkies, der [Kundenspr. U bei Kl. 8. 423
— Schlafgeld; HI dort S. 428 ebenso!
Schlummerpech, das (1687 bei A. L. Bd. 4,8.96
ScbJammerpicht — 8chlafgeld; vgl. auch 1722 bei
A. L. Bd. 4 , 8. 119; Kundenspr. III und IV bei
Kl. 8. 428, 432 Schlummerpech — Schlafgeld]
schmal machen (vgl. fechten) (Kundenspr. III — in
Gastwirt! i seh alten oder auf der Strasse betteln bei
KI. 8. 428; IV dort 8. 432 — auf der Promenade
die Spaziergänger oder in den Localen die Gaste
anbetteln; Lindenberg 1891 Schmalmacher
Bettler
Schmiere, die (vgl. Blaue) (1714 bei Kl. S. 177,
178 Schmiere, Schinere — ■ Wache; 1753/5 dort
S. 236 Schmiere; 1764 dort 8. 248 Schmirr; 1793
dort 8. 271 Schmier: 1804 dort 8. 275 Schmier
ebenso; 1807 bei A. L. Bd. 4, S. 189 Schemire»
Schildwacht, Posten : 1812 Schmier, 1814 Schmiere,
Butter «= Schildwache dort Bd. 4, S. 217; 1847
Schmiere bei Kl. 8. 886; Fr. Gl. Schmier, die «*
Ausspähe, Hülfe, Lauer, Spähe, Wache, Wächter;
1851 bei Kl. 8. 411 Schmier, Schmiere — Wache;
A. L. unter Sehammer: Schmire, Schemire, Scbmir,
Schmiere Wache, Soldat, Diebswache, Wacht-
febäude und ähnl.: 1886 Schmiere — Wächter;
rämerepr. VI Schmir — Polizei , bei Kl. S. 485.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter
Scham mer
Schmiere stehen [1714 bei KI. 8. 177 Schmehre
stehen = Wache stehen; 1716 dort S. 178 Schmiere
stehen ebenso; 1847 dort S. 386 und 1851 dort
S. 411 ebenso; 1886 dort S. 417 Schmiere stehen
— aufpassen; Kundenspr. II bei Kl. S. 423 und
HI dort S. 428 Schmier stehen «-» Wache stehen ;
Lindenberg 1891 «=» Schmiere stehen =» aufpassen
während eines Diebstahls, Wache stehen; ebenso
Schwierigkeiten , Unan-
annehmlichkeiten haben,
z. B. viel Regen beim
Wandern, Abweisungen,
Gefahr beim Geschenk-
fordern u. dgl.
Zufuhrer des Stellenver-
mittlers.
Schlafgeld.
Schlafgeld.
bei den arbeitenden Ge-
sellen, nicht Meistern,
um Unterstützung bitten
in Werkstätten und be-
sonders auf Versamm-
lungen. Nach Anderen
auf öffentlichen Plätzen.
Promenaden u. dgl. Je-
manden ansprechen und
sich dabei „klein", be-
scheiden stellen , sich
durch's Publicum schlän-
geln.
Polizei.
Wache stehen.
90
V. Schutze
Gr.: beim Stehlen Wache stehen. Das ist für den
heutigen Gebrauch ohne Frage zu eng. Wenigstens
bei uns im Norden wird es für das Aufpassen der
Helfershelfer bei jeder strafbaren Handlung ge-
braucht , besonders z. B. beim Betteln. Ganz all-
gemein daher z. B. auch A. L. unter Schummer:
Schmiere stehen, halten Wache halten, auf-
passen]
Schmiertopf, der (vgl. Schmiere) lA. L. unter
Schammer braucht Schmiere auch für Wachtge-
bäude]
schmusen [Chrysander bei A. L. Bd. 3, 8.407 —
reden; 1733 bei Kl. S. 200 — angeben: 1798 dort
S. 272 — sagen; 1812 bei A. L. Bd. 4, S. 217
schmusten — sprechen, plaudern, sagen, reden;
1814 dort Bd. 4, S. 20t schmusen -= schwatzen;
1S20 dort Bd. 4, S. 233 bezw. 243 schmusen =-
aussagen bezw. sprechen; lS20d bei Kl. S. 354
und IS21 dort 8. 356 schmosen plaudern; Kun-
denspr. IV bei Kl. 432 schmusen «* in der Kun-
densprache sprechen; Krämerspr. VI dort S. 491
— sagen; Lindenberg 1891 — reden, plaudern;
Gr. — reden, erzählen |
Schmuserei, die
Schnauzenschlager, der (vgl. Arschkratzer)
Schneiderkarpfen, der (vgl. Haifisch) [so auch
A. L. unter Schneide und Gr. für gesalzenen
Hering]
Schmeidling, der, auch Schnittling [Kunden-
spr. II, III, IV bei Kl. S. 423, 428, 433 ebenso;
Krämerspr. I schneiderte dort 8. 436; VI dort
S. 484 Schneidling Messer; s. auch A. L. unter
Schneide ^ Scheere; ebenso Gr.; Schnittling hat
Gr. für Haar)
Schnurren (vgl. fechten) [1823 bei Kl. S. 360
schnurren — betteln 1847 dort S. 386 ebenso und
schnorren; Krämerspr. VI dort S. 479 schnurren]
Schnurrer, der (vgL Pracher) 11737 bei Kl. S. 207
— Bettel jude]
Schrabiner, die 11745 bei A. L. Bd. 4 S. 157
Schrazien == Kind; 1814 dort Bd. 4 S 206 Cha-
razie Kinder; A. L. Schrabben, Schrappen,
Schrammen — Krabben, Kinder; ebenso Gr., der
der noch Schraz, Schrazen für Kinder und Schrapfen
— kleine Kinder hat. Kundenspr. III bei Kl.
S. 428 Schrabbiner — Kinder. Krämerspr. VI dort
S. 483 Schrawcner =■ Kinder, lebendes Rothwelsch
schriippchens — Kinder, dort S. 492]
Schubtreiber, der (vgl. Schucker), angeblich öster-
reichisch
schucken [Deecke bei A. L. Bd.3 8. 249: Schuck
— 1 Mark ; A. L. ebenso und schucken kosten,
wert sein, zu stehen kommen, unter Schuck, wo
Ableitung aus dem Jüdischen zu vgl. Kundenspr.
III bei Kl. S. 428 schucken -= bezahlen ; Krämer-
spr. II dort S. 439 schucken — sein]
Schucker, der (vgl. Schubtreiber) [1820 bei A. L.
Bd. 4 S. 234 Tschugger -» Bettelvogt; Fr. G. Gl.
Schucker — Landdragoner, Gens d'annes, Polizei-
soldat, Polizeidiener; Kundenspr. II bei Kl. S. 423
— Polizeidiener; Iii dort S. 428 - Polizist, Schutz-
erzählen, unterhalten, be-
sonders auf Herbergen,
wenn jemand sich an
eincnAndernheranmacht,
der etwas ausgeben soll.
Unterhaltung,
Barbier.
Hering allgemein , nicht
.Messer.
betteln.
besitzlose Mensch, Bettler.
die Kinder, nach einer mir
neuerdings gewordenen
vereinzelten Mittheilung
eines Ostpreussen: das
Schrappen— Kind, Mehr-
zahl — Schrabiner.
Polizeidiener , der den
Schub besorgt
geben, z.B. er hat mir
fünf Poscher gcachuckt
Polizeidiener, der
Schub besorgt.
den
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 91
in, Gensdarm; Krämerspr. VI dort S. 4S3 =
Landjäger; Gr. — Gensdann]
Schuppe, die
Schusterbude, die (vgl. Bude)
schwächen (1608 bei Kl. 8. 123, 124 schwechen;
1620 dort 8. 138 sch wechen = sauffen ; 1652 dort
S. 160 schwächen; 1793 dort S. 271 — trinken;
1807a dort 8. 288 schwacha = trinken; ebenso
1814 bei A. L. Bd. 4 S. 216 schwächen; 1820 dort
Bd. 4 S. 233, 240 schwächen — saufen, aussaufen;
1830 bei Kl. S. 365 schwacha; 1851 dort 8. 412
schwächen = trinken; 1856 dort S. 415 schmächen
= trinken; A. L. unter Bewachen: schwächen —
trinken; 1886 bei Kl. 8. 418 schwaichen ==* trinken;
Kundenspr. II bei Kl. 8. 423 schwächen — saufen:
III dort S. 428 ebenso — trinken ; [Krämerspr. VI
dort S. 487 schwächen, VII dort 8. 431 schwächen «=»
trinken: Gr. ebenso. Ableitung aus dem Judischen
bei A. L. unter se wachen]
schwarz sein, fahren, tigern [1851 bei Kl.
S. 405 schwarz — ohne Geld: ebenso A. L. und
Gr. diese Bedeutung habe ich nicht bestätigt er-
halten, nebenstehende, die sich auch in Kunden-
spr. III bei Kl. 8.428: „schwarz gehen = ohne
Papiere reisen" findet, dagegen vielfach gehört).
Schwarzer, Schwarzkünstler, der [Schwarz-
künstler - Schornsteinfeger auch in Kundenspr.
III und IV bei Kl. 8. 428, 434 1
Schwarzer Gensdarra (vgl. Gallach) [die englische
Gaunersprache hat den Ausdruck black brigade
— Geistlichkeit]
Schwein, das (kein specieller Kundenausdruck)
schwer (z.B. die Trittchen sind schwer, schwer im
Bruch)
Schwimmling, der (vgl. Haifisch) [Fr. Gl. Schwim-
merling — Fisch ; Kundenspr. III und IV bei Kl.
S. 428, 433 — Hering]
Seelenverkäufer, der
selig (vgl. beschmort), nicht nur Kundenausdruck.
Seekadett, der, vgl. Haifisch
Seesoldat, der, (vgl. Haifisch)
Senftchen, das (vgl. Kahn)
Silvesterpauke, die (in Berlin besonders)
85 eher, der (vgl. Ellenreiter) [Deecke bei A. L.
Bd. 3 8. 249 Zaucher 1 Kaufmann; 1745 dort
Bd. 4 8. 158 Soger; 1753/5 bei Kl. 8. 246 Soocher;
1755 dort 8. 238 Schoocher; 1764 dort S. 248 Socher ;
1791 bei A. L. Bd. 4 S. 169 Sochter; 1793 dort
Bd. 4 8. 181 ebenso; 1812 dort Bd. 4 S. 219 Socher,
Sochter — Kaufmann ; Fr. Gl. Gsochner = Kramer,
Marktsierant, Gsochner (der Grimmige) — Handels-
mann, Kaufmann, Sochner — Kaufmann, Krämer;
Fr. G. Gl. Saucher, Mehrzahl 8auchrin ebenso; A.
L. Socher, Saucher, Socherer unter Sachern • Kun-
denspr. II bei Kl. 8. 423 Sogcr; Krämerspr. II dort
S. 439 söcher; Lindenberg 1891 Zocher — Kauf-
mann; Gr.: Soger ebenso. Ableitung aus dem
Jüdischen bei A. L. unter Sachern]
altes, silbernes Zwanzig-
pfennigstück.
schlechte Arbeitsstelle, z.B.
die weniger Lohn giebt
als Verbandssatz.
trinken.
ohne Papiere sein, reisen
müssen , z. B. „er tigert
schwarz4.
Schornsteinfeger.
Pfarrer.
Glück.
zu Ende, kaput; auch allgc-
meinesVerstärkungswort.
Hering.
Stellenvermittler.
betrunken.
Hering.
Hering.
Bett.
Cylinderhut.
wandernder Kaufmann.
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92
V. Schütze
Sonnenbruder, der [Gr. — der im Freien über-
nachtet]
Sonnenschmied, der [so auch Kundenspr. III und
IV boi Kl. 8. 428, 434]
Soroff , der (vgl. Schabau) [Deeeke bei A. L. Bd. 3 j Branntwein.
8. 250 Jajen Zoref — Brandwein; 1747 bei Kl.
8.214 8uroff; 1753/5 dort 8.236 Soref; 1755 dort
S. 240; 1812 Jain Sorf, 1814 Jajem Soref bei A. L.
B. 4 8.208; 1820 dort Bd. 4 8.235 Sorof; Fr. G.
Gl. Soroff; 1851 bei Kl. 8. 410 Ssoref oderSuruf:
Kundenspr. II dort S. 423 » Branntwein ; III dort
8. 428 Soroff «=» Schnaps; IV dort S. 433 Soruff ;
Krämerepr. II dort 8. 430 sAruf ; III Jennesaurum,
sorum, soruf, dort S. 441; IV dort 8. 442 sArof;
lebendes Rothwelsch dort S. 403 Zorf — Schnaps ;
Gr.: sorof, seraf, suruf, soref, surof mit nnd ohne
jahin — Branntwein. Jüdisch]
spachteln (vgl. picken)
spannen, jemanden [1750 bei A. L. Bd. 4 S. 142 nach
einem spannen — verfolgen; 1807a bei Kl. S. 288
spanna — schauen; 1820c dort S. 353 spannen —
führen; Fr. Gl. — sehen, schauen, spähen, an*
spannen — ansehen, bespannen «= beobachten,
schauen; A. L. spannen *» lauern, belauern: Kun-
denspr. III bei Kl. 8. 429 — erblicken; IV dort
S. 433 — etwas scharf besehen ; Krämerepr. I dort
8. 436 spanne, spannen = sehen, beobachten; IV
dort 8.442 spannen — sehen; VI dort S. 486 ebenso;
lebendes Roth welsch dort S. 493 — scharf beob-
achten; Lindenberg 1891 Spanner — Schinier-
steher]
Spazierhölzer, die
Speckjäger, der
Bummler, besonders Stadt-
bummler, der sich auf
Bänken und Geländern
der öffentlichen Anlagen
herumtreibt.
Klempner.
essen.
erblicken, sehen nach Je-
mandem.
Sperling, Spatz , der |Fr. G., A. L. und Gr.: Sper-
ling — Knebel]
8pezer, der, nach andern Spezel (vgl. Elementen-
I urber)
Spielzeug, das
Spie ss, der (vgl. Blitzableiter, Paragraphenmeister)
[A. L. unter Ospcs, Spiess — Gaunerwirth ; Kun-
denspr. I bei KI. 8. 421 — Sechser; III dort S. 249
— » Fünfpfennigstück]
spinnen
Beine.
alte, besonders ort«»- und
personenkundige Nah-
rungsmittelbettler auf
dem Lande, nehmen aber
auch Geld, arbeiten nie,
saufen alle.
Fleisch, aber nur das im
Gefangniss verabfolgte.
Bierbrauer.
Handwerksgeräth.
Staatsanwalt (nach Anderen
Spitzflamme, die (vgl. Flammer)
Spitzkopf, der (vgl. Blitzableiter) Kundenspr. III
Lärm machen, fortwährend
reden, besonders in Folge
von Betrunkenheit; da
fast alle alten Kunden
dies an sich haben, und
da es schliesslich meist zu
Krakehl führt, sind we
bei den Jungen oft nicht
gern gesehen.
Nagelschmied.
Gensdarm
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 93
bei Kl. S. 429 Spitzkopp — Gensdann ; Gr. : Spitz-
kopf — Poiizistl
Spitzling, der, besonders in Süddeutschland von
fahrenden Künstlern u. dgl., die für ihr Wagen -
pferd fechten. [1. v. — habern ; B. 0. — hauern ;
1652 bei Kl. S. 156 Spitzling — Hafer; 1687 dort
S. 16S Spitzlinge — Nähnadeln; 1722 bei A. L.
Bd. 4, S. 113 Spitzling = Ale oder Pfriem; 1733
bei KL S. 201 Spitzlig — Haberen; 1755 dort S. 23S
Spitzling = Hafer; 1820 bei A. L. Bd. 4, S. 237
Spitzgib - Haber; Fr. GL: Spitzling — Nagel,
Hafer, Getreide, Messer, vorschüssige Spitzling —
grosse Messer, grosse Stilet; A. L. Spitzling —
Hafer, Nagel; Kränierepr. VI bei Kl. S. 481 Spitz
" Spitzling ~ Hafer, S. 488 — Weidenbaum;
Gr. : Spitzling «= Hafer, Nagel]
Spritzbüchse, die (vgl. Schickse)
Staude, die iL v, Hanfstaudl; B. 0. Hempstud; 1020
bei KL S. 138 Hanfstauden; 1652 dort 8. 156
ebenso; 1750 bei A.L. Bd. 4, 8. 136 Hanf-Staude;
1828 bei KL S. 363 Staude ; 1830 dort S. 365 eben-
so; 1847 dort 8. 358 ebenso; Fr. GL Hanfstaud,
der, Hanfstauden Uanöfstauden , die: Fr. G. GL
Stauden: 1851 bei Kl. 8. 408 ebenso; A. L. Staude:
1886 bei Kl. S. 418 Stauden; Kundenspr. U, 111,
IV bei Kl. S. 423, 429, 433 Staude Krämerspr. III
dort S. 441 Staudehe; IV dort 8. 442 staussem; VI
dort S.482 Hanfstaude, Staud; Gr.: Staude = Hemd)
Stenzen, der [Fr. GL: Stenz — Rock, Flock, Stange;
1851 bei KL S. 408 — Stock, Prügel; 1856 dort
S. 415 Stenze, die = Stock; A. L. und Gr.: Stenz
— Stock, Stecken, Prügel; Kundenspr. II, III, IV
bei Kl. S. 423, 429, 433 Stenz — Stab; Krämerspr.
V dort 8. 450 Stines; VI dort S. 487 und lebendes
Roth welsch dort 8. 492 Stenz — Stock]
Stichler, der (vgl. Kommerzienrath, Regierungsrath )
[1753.5 bei Kl. S. 236 Stichiings-Malochner; 1807 a
dort S. 290 Stichler; 1812 u. 1820 bei A. L. Bd. 4,
S. 220 bezw. 242, 1820c bei Kl. 8.853 ebenso; 1847
bei Kl. 8. 388 Stichlingsmelocher; Fr. GL Stichler,
Stichlein ; Kundenspr. I, II, III, IV bei KL 8. 421,
423, 429, 434 Stichler = Schneider ; dagegen Krä-
merspr. 1 und VI bei KL 8. 436 und 484 Stichler
= Metzger]
Stichling, der (vgl. Zahnstocher) [1850 bei A. L.
Bd. 4, S. 139 Stichling >= Schneider; ebenso 1745
dort Bd. 4, 8. 185 und Gr.; Fr. GL dagegen — Na-
del. Diese Bedeutung i>r auch mir entgegenge-
treten, doch habe ich sie nicht mit Sicherheit fest-
stellen können. Stichling — Schneider wurdo all-
gemein lebhaft bestritten). [Krämerspr. II bei Kl.
5. 439 hat Stichling — Messer; VI dort S. 481 —
Gabel. Der Gebrauch scheint also nach Zeit und
Bevölkerungskreisen sehr zu schwanken und für
alles mögliche was spitz ist, in Betracht zu kom-
men
Stift , der (1687 bei A. L. Bd. 4, S. 94: Ein Knäb-
gen — Ein Stifftgen ; ebenso 1722 dort Bd.4, S. 117
und 1750 dort Bd. 4, S. 137, sowie 1814 dort Bd. 4,
S. 219 Stiftche. A.L. unter stabein : Stift — Knabe,
Bursche, Handwerksbursche; Kundenspr. I bei Kl.
Stock.
Zauupfahl.
Lehrling.
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94
V. Schütze
S. 421 und II dort S. 423 Stift — Lehrjunge;
lebendes Roth welsch dort S. 493 «*» Junge]
»tippen (ver^l. bezupfen) (1087 bei Kl. S. 2S1
Stipper — Diebe, die beim Geldwechseln stehlen ;
1820 a stippen — plündern der Cossen in den I
Kaufläden vermittelst einer Leimruthe dort S. 374 ; '
1828 ff. Stipper — Dieb, der mit Leimruthen aus j
den Losungskäston der Raufleute u. s. w. stiehlt,
dort S. 365; 1847 dort S. 388 ebenso; gleichfalls
1851 dort S. 40S; Fr. Gl. aus Losungsgeldkästen
stehlen; A. L. — stehlen durch heimliches Zu — |
Hineinlangen; Krämcrspr. VI bei Kl. stibben —
betteln; Lindenberg 1891 stippen — das Geld mit
Leimruthen aus den Kassen stehlen ; Gr. — Stehlen
kleiner Gegenstände mit Leimruthen. Die eng-
lische Gaunersprache — Baumann ,
— hat dive — aus den Taschen stehlen)
Stoff, der (vergl. Element)
»tossen (vergl. fechten) [1350 bei Kl. S. 2 Stosser
= fures rerum venalium in foro ; Fr. Gl. stossen
— stehlen, nehmen; 1851 bei Kl. 8. 409 — ge-
stohlenes Gut wissentlich ankaufen; Kundenspr.
III dort S. 429 Winden stossen — einzelne gute
Häuser aufsuchen; Gr. = wissentlich Gestohlenes
ankaufen, auch — stehlen; mir vielfach, aber
nur für Betteln genannt]
Strassburger, der, rheinländisch , nach anderen
allgemein gebräuchlich; Kundenspr. III bei Kl. S.
429 — aus aufgelesenen Zigarrenstummeln ge-
schnittener Tabak]
Strassengraben tapezieren — Bayern, Württem-
berg, Baden —
St rassengrabentapezicrer, der
Streifling, der Ii. v. Streifling = Hosen; B. O.
ebenso; 1652 bei Kl. S 156 Streiffling; 1687 bei
A. L Bd. 4 S. 93 Stroiflinge — Strümpfe; 1722
dort Bd. 4 S. 120 Streiflinge — Strümpfe; 1723
dort Bd. 4 S. 106 Stroffling — Strumpf; 1745 dort
Bd. 4 8. 158 Streffling — 8trümpfe; 1747 bei Kl.
S. 214 Streifling Strümpfe; 1753 5 dort S. 236
Strefling ebenso; 1791 bei A. L. Bd. 4 S. 168
Streifling — ein Paar Strumpf; 1804 a bei Kl. S.
278 Streiflinge; 1807a dort 8. 2S8 ebonso; 1812
bei A. L. Bd. 4 S. 220 und 1820c bei Kl. 8. 353
desgl.; so auch Kundenspr. II und III bei Kl. S.
423 und 429; IV dort S. 433 hat Streiflinge oder
Beinlinge — • Strümpfe; Kriimerspr. III und VI
Streifling — Strumpf bei Kl. S. 441, 4871
Stro in er. der |1*86 bei Kl. S. 418 ebenso; Kunden-
spr. I. dort S. 421 Strömer = vagierender und
bettelnder Haudwerksbureche; II dort S. 428 Stro-
mer — Hut, auch = Kunde; IV dort S. 433 —
stehlen (als Taschendieb,
in dieser Bedeutung gaoz
allgemein üblich ; da
Stippen mit Leimrutheu
bei der modernen Aen-
derung der Ladenkasseo
wenigstens in protestan-
tischen Landen, wo man
Opferstocke fast nur
innerhalb der ausser dem
Gottesdienst nicht ge-
öffneten Kirchen hat.
nicht mehr in Uebung ist
und daher hier wenig-
stens auch der Ausdruck
dafür in Vergesaenbeh
gerathen zu sein scheint,
kann man mit Sicher-
heit auf Taschendiebstahl
schliessen, wenn man hier
im Taschenbuch oder
Briefwechsel eines Vaga-
bunden von stippen liest
Lagerbier.
betteln (allgemein).
auf der Strasse gesammelte
Cigarrenstummcl , die
meist geschnitten und
dann aus der Pfeife ge-
raucht werden.
an der Landstrasse im
Gras liegen.
s. Wolkcnschieber.
Strumpf.
Vagabund.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 95
landläufiger Ausdruck für alle Handwerksgesellen,
die nicht mehr arbeiten können und ihr Leben
nur durch Fechten fristen!
studieren
Sucher, der - Socher (vergl. Ellenreiter)
talfen, z. B. Leguni talfen (vergl. fechten) [1764
bei Kl. S. 247 dalfenen betteln; 1793 Talcher,
Talfer Landstreicher, Thalefor — „vornehmer"
Bettler dort S. 273, Gross Thalfer — Hochstappier
S. 274; 1820 bei A. L. Bd. 4 S. 232 Dalven =■
abbetteln; lS20cbei Kl. 8. 353 talften «= betteln;
1S47 dort S. 375 dalfen — betteln; Fr. Gl. ebenso;
1S51 bei Kl. 8. 396 dalfen = arm, dalfenen —
betteln; A. L. dalfen betteln; Kundenspr. I
und III bei Kl. S. 421 und 425 dalven; II und IV
dort S. 423 und 433 talfen — betteln, fechten;
Krämerepr. VI dalfen — betteln, dort S. 479;
lebendes Roth welsch dalfen stehlen dort S.
493 ; Lindenberg 1S91 dalfen — betteln; Gr. ebenso.
Ableitung aus dem Jüdischen bei A. L. unter
dalfen]
tapp sen, sehr allgemein gebräuchlich, (vergl. tigern,
tippeln, türmen)
Teckel, der (vergl. Fusslatscher) [Kundenspr. II
bei Kl. S. 422 Deckel, Deckal = berittener Gens-
darm ; III dort 8. 425, 429 Teckel und Deckel ;
IV dort S. 430 Deckel — Gensdarm; Krämerepr.
I bei Kl. 8. 435 und VI dort S. 4S3 Deckel —
Landjäger; Gr.: Teckel Dachs, Dachs-Hund,
Gensdarm. Das tec und teck der englischen Gauner-
sprache Geheimpolizist dürfte eine Ableitung
von detectiv sein und mit unserem „Teckel u nicht
zusammenhängen, Baumann, Londonismen |
Teppe, die, — besonders in Brandenburg, Berlin
— vergl. Trittchen, Trittling, auch Gurken, Lang-
schäfter, Pappenheimer)
Thee winde, die (auch Grützkasten) [Kundenspr.
III bei Kl. S. 429 ebenso]
Teigaffe, der (meist Lehmer, auch Leobschütz)
Thermometer, das (vgl. Buddel)
im Thran sein (vgl. beschmort sein) jKundenspr.
UI bei Kl. S. 429 ebenso)
tigern «vgl. tappsen) [Kundenspr. III bei Kl. S. 429
«= grosse Strecken schnell zurücklegenj
tippeln (vgl. tappsen) [Chrvsander bei A. L. Bd. 3
8. 405 tippeln = fallen; ISIS dort Bd. 4 S. 22S —
rhen; 1820c bei Kl. S. 353 ebenso: 1S46 dort
372 =» entspringen; Fr. Gl. — gehen . heran-
kommen, schleichen: 1S51 bei Kl. S. 412 — gehen,
kommen; A. L. unter tippen: tippeln, dappeln =
mit behenden Schritten hin- und hergehen, rasch
dahingehen, schlupfen; Kundenspr. II bei Kl. S. 422
dippeln, dappeln wandern; III dort S. 429 tip-
peln — gehen, reisen, wandern ; IV dort S. 433 ~=
herumstrolchen; Krämerepr. IV dort 8. 442 dippeln
=- gehen: lebendes Rothwelsch dort 8. 493 tippeln
— trippeln; Lindenberg 1S91 dabbeln, dappeln —
versetzt, verpfändet sein
(von Sachen).
betteln.
Gensdarm (zu Fuss und
Pferd, für beides).
Stiefel oder Schuh.
Krankenhaus.
Bäcker.
Branntweinflasche,
betrunken sein.
wandern.
wandern.
96
V.
wandern; Gr.: clipein laufen ; tippen, tippeln,
dappeln «= leicht anstossen, belasten, coire]
Tipp el ei, die (vgl. Mattine)
Tijbjperschickso, die [Kundenspr. II bei Kl. 8.422
Dippelschicks Mädchen auf Wanderschaft; IV
Tippelschicksel = jüdisches luderliches Frauenzim-
mer, das mit Handwerksburschen wandert, dort
S. 433 — „jüdisch- als Begriffsmerkmal ist zweifel-
los verkehrt — ; A. L. Tappclschickse , Dappel-
schickse — Metze , vorzüglich dio auf den Strich
gehende; Gr.: Tippelschickse — Bettlerini
Tirach, der, z. B. Mecklenburg ist ein dufter Tirach.
[1S18 bei A. L. Bd. 4 S. 226 Dirach — Teufel ;
unser Tirach hängt aber wohl mit Terich — Land
zusammen, dass sich schon früh findet. So 1450
bei Kl. S. 15 terich — Land; l. v.; B. 0; 1513 bei
Kl. S. 83; 1620 dort 8. 134: 1691 dort 8. 173 bat
Dirach — calceus ; 1753/5 dort S, 236 Dirach =
Weg; 1604 dort S. 276 Dirach — Landstrasse;
Kundenspr. III bei Kl. S. 429 Thierrach — Land-
strich ; vgl. auch das angeblich zigeunerische „Ti-
rach" im waldheimer rothwelschen Lexikon von
1722 bei A. L. Bd. 4 S. 119 = Schuhe und das
hebräische Derech ^*tt|
tirachen (vgl. fechten)
Torf, der (vgl. Hanf). Nach A. L. Beute, Speise,
vom hebräischen teref; Liudenberg 1891 — Geld;
Gr. das Zerrissene, rasch Beseitigte; Beutel, ge-
heime Tasche I
Todtcnschein, der (vgl. Frachtbrief), da mit Rück-
kehrverbot verbunden, allgemein gebräuchlich.
[Kundenspr. DI bei Kl. S. 423 Todtcnschein —
Marschroute in die Heimath]
Todtcnschein sterben lassen
Tretmühle, die, jemanden auf die Tretmühle
nehmen
Trichinen, die (vgl. Bienen)
Trine, die (vgl. Kalle»
im Tritt (vgl. beschmort)
Trittchen, das (vgl. Teppe)
Trittling, der (vgl. Teppe) |1. v. Dritling schuh;
B. 0. ebenso- 1620 bei Kl. S. 135 Dritling; 1652
dort S. 156 Trietling; 1687 bei A. L. Bd. 4 S. 93
Trittlinge — ein Paar Schuhe; 1722 dort Bd. 4 •
S. 119 ebenso; 1745 dort Bd. 4 S. 158, 159 Stritt-
schen, Trittling — Schuhe; 1747 bei Kl. S. 214
Trittling— Schuh, 1793 dort S. 271 Trittling «=
Fuss; lS04a bei Kl. S. 27S Trittschcn = Schuhe;
ISOTa Trittling Fuss, dort S. 288; ebenso 1812
bei A. L. Bd. 4 S. 220 Trittling; 1814 aber wieder
Trittling- Stiefel dort Bd. 4 S. 201; 1820 dort
Bd. 4 S. 421 Trittling — Schenkel, 8. 242 — Schuh;
lS20c bei Kl. S. 353 Trittling — Schuhwerk; Fr.
Gl. Trittling — Fuss, Schuh, Stiefel; Fr. G. Gl. =
Stiefel ; 1851 bei Kl. S. 396 Drittling — Fuss, Schuh,
ebenso S. 412 dort Trittling; 1856 dort S. 415
Trittlinge — Schuhe; A. L. unter Tretter: Tritt-
ling, Trittchen ~> Schuh , Stiefel, Fuss, Treppe;
Kundenspr. JI und III bei Kl. S. 423 und 429
Wanderschaft
weiblicher Kunde.
Bettelbezirk.
betteln.
Sehwarzbrod.
Entlassungsschein mit Rei-
sevorschrift, aber ohne
Schubbegleitung.
Keisevorschrift nicht innc
halten.
Jemandem schwer zusetzen
mit Worten, schimpfen.
Läuse, Ungeziefer.
Mädchen,
betrunken.
Schaftstiefel, nach Anderen
auch Stiefeletten, Schuhe
s. Trittchen.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 97
Trittchen, Trittling - Stiefel; IV dort 8. 433 =
Schuhwerk; Krämcrspr. I dort S. 436 trittling
Schuh, Stiefel, Fuss; III dort 8.441 Trittcher -
Schuh , Stiefel ; VI dort S. 4SI und 486 Trittling
~= Fuss und Schuh; lebendes Rothwelsch dort
S. 493 trittchens = Schuhe , Stiefel ; Lindenberg
1891 Trittlinge Stiefel. Mir sind Trittchen und
Trittling nur «=» Schuhwerk begegnet]. Englische
(iaunersprache: stampere — Schuhe, Baumann, Lon-
donismen,
Tupf, der (vgl. Poscher)
türmen (vgl. Hasen machen)} [1687 bei A. L. Bd. 4
S. 98 thürmen — schaffen; 1722 dort Bd. 4 S. 119
ebenso; lS47abei Kl. S.390 Durma, S.391 Duarma
— Erde; Kundenspr. III bei Kl. S 427 losthünncn
— grosse Strecken schnell zurücklegen ; A. L. unter
donnen : dünnen, thürmen schlafen, schlummern.
Bei dem völlig entgegengesetzten Sinn, in dem
ich das Wort kennen gelernt habe, und der von
Roscher (Gross, Archiv Bd. 8 S. 278): thürmen
oder einen Hasen machen — ausrücken, wenn An-
zeige erstattet und Verhaftung zu gewärtigen ist,
sowie Kundenspr. HI bestätigt wird, ist kaum an-
zunehmen, dass es mit dem alten thürmen iden-
tisch und von dormen abzuleiten ist, mag auch
die nebenstehende unter den Kunden verbreitete
Ableitung ebenfalls nicht einwandfrei sein]
Turmspitzenvergolder, der [Kundenspr. II bei
Kl. S. 423 — Bauer; III dort S. 429 — Berg- und
Thalversetzer]
Twist, der (neben Hanf, Lcgum in Hamburg ge-
bräuchlich) [Fr. G. Gl. : Twist — zweiter, andere].
Unke, die (vgl. Buddel)
Unteroffizier, der (vgl. Schabau)
Unvernunft, die [1886 bei Kl. S. 415 Unvernunft
oder Därmen —Wurst: III dort S. 429; IV dort
S. 439 Unvernunft— Wurst; ebenso Gr.]
Vater, der (vgl. Pennepos)
Verbandsbuch, das (vgl. Buddel)
verblitzen
Verdeckter, der (vgl. Fauler)
Verdonnern Kundenspr. III verdonnert werden
— das Urtheil empfangen, Kl. S. 429)
verkaboren (vgl. versenken) (1755 bei Kl. S. 240
kabern — verstecken, bergen, graben; 1820c dort
S. 353 vorkabbern verbergen , verstecken; 1847
dort S. 379 verkabohren — eine Sache sicher unter-
bringen, verstecken; Lindenberg 1891 verkabbern
=» sich verstecken]
verkohlen, Jemanden
verkrachen (vgl. hochgehen)
verkündigen (vgl. kündigen) Ii. v. verkimmern;
B. 0. verkümmern; 1722 bei A. L. Bd. 4 S. 120 ver-
kingt; 1753,5 bei Kl. S. 236 verkündigen; 1764 ver-
königen , dort S. 247 ; Fr. Gl. verkündigen ; Chry-
Archiv für Krimiiuüanthropologie. XII.
1 Pfennig.
weglaufen , weite Sätze,
grosse Schritte machen.
(Alte Landstreicherregel
ist: die Höhe eines Tur-
mes zu messen ,
ich nur gegen Mittag
durch Abschreiten seinen
Schatten multiplizi re des-
sen Länge mit 3 und
ziehe eine Manneslänge
— ö'/t Fuss ab; daher
türmen *» Turmschatten
ablaufen.
s. Wolkenschieber.
Brod.
Branntweinflasche,
kleiner Schnaps (zu fünf
Pfennig).
Wurst
H erbergs wirth.
Branntweinflasche.
Verurtheilen nach Unter-
suchung durch Gericht.
Geheimpolizist.
verurtheilen allgemein, be-
sonders ohne grosse Un-
tersuchung durch die
Polizei.
Jemandem etwas aufbinden
verhaftet werden.
Ausbieten der gestohlenen
Waare durch den Brod-
fahrer u. dgl. Leute , aber
auch verkaufen allgemein.
7
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V. SchCtzk
»ander bei A. L. Bd. 3 S. 406 verlangen; 1956 bei
Kl. S. 415 verkündigen; A. L. unter Kone: ver-
kinienen; Kundenspr. II und IV bei Kl. S. 422
und 433: Gr. verkinjenen verkaufen; 1820 bei
A. L. Bd. 4 S. 233 verkimmern «— anbieten; Kun-
denspr. III bei Kl. S. 429 verkündigen — erbettel-
tes Zeug verkaufen. Ableitung aus dem Jüdischen
bei A. L. unter Kone. An andern Zusammen-
setzungen vgl. z.B. Fr. Gl. abkinien, abkonigen;
A. L. abkinjenen, abkingen, abkunigen; Gr. ab-
kinjen = abkaufen ; Fr. Gl. dakündigen, erkim-
mern ^ erkaufen, einkündigen = einkaufen]
verpfeifen (vgl. pfeifen) [Gr.: Mitschuldige ein-
gestehen, verrathen überhaupt]
Verpflichtung nehmen, jemand verhaften, des-
sen Papiere für verdächtig oder nicht genügend
befunden und vom Gensdarm abgenommen werden
verschärfen (vgl. schärfen) 1 1 SIT bei Kl. S. 387
gestohlene oder erschwindelte Sachen verkaufen;
1856 dort S 415 =- verkaufen; Kundenspr. III bei
Kl. S. 420 =-= Gestohlenes beim Hehler verkaufen;
Lindenberg 1801 — das gestohlene Gut verkaufen
verschmieren, z. B. jemandem die Fleppe ver-
schmieren
Vcrsehonerungsrath , der (vgl. Arschkratzer)
verschütten (vgl. hochnehmen) i 1812a bei Kl.
S. 202 verschitten — gefangen ; S. 294 verschütten
gefangen werden; IM 4 bei A. L. Bd. 4 S. 203 ver-
schütten gefangen; 181s dort Bd. 4 S. 229 —
verhaften; lS20d bei KI. 354 verschüppet arre-
tirt; A. L. und Gr. verschütten — gefangen neh-
men be/.w. einsperren. Fr. Gl. dagegen — einver-
stehen, verarmen, verderben |
Verse hütt gehen (vgl. hochgehen) |1846 bei Kl.
S. 372 — verhaftet werden: 1847 dort 8. 3S0 ebenso;
desgl. 1S51 dort 8.413 und A L. Kundenspr. 11
bei Kl. 8. 424 verechitt gehen — gefangen wer-
den; III dort S. 429 verschütt gehen — arretirt
werden; IV dort S. 433 — beim Betteln abgefasst
und arretirt werden; Lindenberg 1801 — verhaftet
werden; ebenso Gr.|
Versenken (vgl. vorkaboren) z. B. einen linken
Zinken im .Nhlips versenken |l. v. versenken =•
versetten; 1507 bei Kl S. 113 versenken ebenso;
1620 dort S. 142 verseukeln ebenso; 1652 dort
S. 158 — verpfänden; 1856 dort S. 415 — ver-
graben)
Vicibus. der, allgemein gebraucht [Kundenspr. III
bei KL S. 423 Yiceboos = Hausknecht der Penne]
Wachtmeister, der (vgl. Schabau) |Knndenspr.
III bei Kl. S. 429 — grosses Glas Schnaits]
Walmusch, der (vergl. Kluft) [1747 bei Kl. S. 214
Malbusch =» Kleid; 1753 5 dort S. 230 Malusch —
Kock: 1755 dort S. 240 Malbosch und Malmsch;
1704 Malbusch dort S. 247 ; 1791 bei A. L. Bd. 4,
S. 1«S Mahlbosch; 1793 dort Bd. 4, S. 180 Mal-
verrathen.
in der Verpflegungsstation
einkehren.
gestohlene« oder sonst un-
recht erlangtes Gut ver-
kaufen.
Jemand verhaften, des^s
Papiere für verdächtig
oder nicht genügend be-
funden und vom (ien*
dann abgenommen wer-
den.
Barbier.
verhaften
verhaftet ,
werden.
verschwinde
lassen, z. B. falscher
Stempel im Shlips ver-
Schnaps,
Rock.
mpc.
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Was ist heute noch von der Gaunersprache im praktischen Gebrauch? 99
S. 212 ebenso »-* Rock :
404 — Rock, jede Art
bosch; 1812 dort Bd. 4,
1851 Malbisch bei Kl. S
Kleidungsstücke: A. L. Wallmusch, verdorben .-in-
dem Jüdischen Malbusch = Rock, Kleidung; Kun-
denspr. II bei Kl. S. 424 Walmisch ; III dort 8. 429
Walmusch. IV dort 8. 433 ebenso =- Rock : Krä-
merspr. II dort 8. 438/439 malebQsch und wall-
m üseh = Anzug, Rock; VI dort S. 485 Walmusch
— Rock : Lindenberg 1891 Wallmusch — Rock;
Gr.: Wallmusch — Rock, Kleidung, Hut Ablei-
tung aus dem Jüdischen s. A. L. a. a. 0.]
Walze: besondere „auf der W. liegen" [Kunden-
spr. III und IV bei Kl. & 429, 433 — Wander-
schaft, Reise]
walzen [Kundenspr. III bei Kl. S. 429 — gehen,
reisen, wandern |
W alz enb rüder, der [Kundenspr. III bei Kl. S. 429
= Wanderbursche]
Wegweiser, der (vgl. Buddel)
W ei d 1 inge, die (vgl. Weitchen) 11620 bei Kl. S. 138
Weidling; 1687 bei A. L. Bd. 4, 8.93 Weitlinge;
1722 dortB(L4, S. 116 Weidlinge; 1745 dort Bd. 4,
6. 159 Weitling; 1747 ebenso bei Kl. S. 214; Fr.
G. Gl. Weideling: Kundenspr. II bei Kl. 8. 424
Weitlinger: III dort 8. 429 WeitcLjn; IV dort
8. 433 ebenso; A. L. und Gr.: Weitling — Hose]
Weissling, der lGr. — Milch, Silberstück]
Weit eben, die (vgl. Weidlinge) (Gr. ebenso]
wilden Mann machen |Kundenspr. III bei Kl.
8. 429 — in der Betrunkenheit Seandal anfangen].
wilde Penne, die
Winde, die (vgl. Flöte, Theewinde, Winsel winde)
]1S56 bei Kl. 8. 415 = Haus; II dort 8. 424 ebenso;
III dort S. 429 ebenso und - Arbeitshaus |
Winselwinde, die [vgl. Kundenspr. in bei Kl.
8. 42S Schmeichel winde — Kirche]
Wolkenschieber, der (vgl. Chausseegraben-
tapezirer) [Kundenspr. U bei Kl. 8. 424 — Bauer;
Iii dort S. 430 -= Berg- und Thalverectzer]
Landstrasse, Wanderschaft,
auf den Landstrassen
herumliegen.
wandern, landstreichen.
Landstreicher.
Schnapsflasche.
Hose.
Fünfpfennigstück.
Hose.
Geisteskrankheit heucheln.
Herberge, die nicht zum
Verband der Herbergen
zur Heimath gebort, also
besonders keine Andach-
ten hat.
Arbeitshaus , aber auch
Haus überhaupt, z. B.
„das ist eine gute Winde"
heisst : „das ist ein Haus,
in dem der Betder gut
was erhält". In dieser
Wendung liegt wohl ein
Rest des ursprünglichen
Gebrauchs von Winde =
Thür. Vgl. 1*20 bei A.
L. Bd. 4, S. 243 Winde
— Thür; Fr. Gl. - Thor,
Pforte, Thüre; A. L. =-
Thür, besonders der be-
wegliche Thürfliigel: Gr.
- Thüre, Thürflügel.
Kirche.
Leute, die überhaupt kein
Geschäft oder Handwerk
gelernt haben («Arbei-
ter") und zur Zeit auf
Wanderschaft Bind, meist
mit dorn Beigeschmack
des Bummlers, der auch
keine Arbeit sucht.
7»
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100 V. Schüze, Was ist heute noch von der Gaunersprache im Gebrauch !
Z | Roscher in Gross, Archiv Bd. 3, S. 278 Z =
Zuchthaus bekommen]
Zaster, der (vgl. Asche) (lebendes Rothwelsch bei
Kl. 8. 493, ebenso i Gr. : Saster und Zaster -~ Eisen].
Vielleicht von sextarius?
Zeilenpinner, der (auch Pinner)
Zeil cnreiter, der
Zimmt, der (vgl. Asche)
Zinken, der [1722 bei A. L. Bd. 4, S. IIS - Pett-
schaft: 1793 dort Bd. 4, S. 182 - Name, Zeichen ;
1812 Zinke, 1814 Zink dort Bd. 4, S. 221 ebenso;
1818 dort Bd. 4, S. 229 Zinke — Pettschaft, Wink :
1847 bei Kl. S. 389 Zinken = Zeichen ; 1851 dort
S. 413 Zinken oder Zink — Wink, Zeichen, Be-
zeichnung: A. L. und Gr.: Zink — jede geheime
Verständigung, A. L. auch — Siegel, Wappen,
Stempel ; Fr. Gl. Zinken und Zinke — Name, Sie-
gel, Wappen, Kundcnspr. II und III bei Kl. S. 424
und 430 Zinken — Stempel ; IV dort S. 433 amt-
liches Siegel, Stempel; Lindenberg 1891 Zinken «=
Zeichen 1
zinken (vgl. pfeifen) [1745 bei A. L. Bd. 4, S. 151
bezinkt werden = verrathen werden; Kundenspr. III
bei Kl. S.430: etwas zinken — etwas zeigenl
Zinsen, die (vgl. Asche)
Zinsen einholen (vgl. Fechten) [Ebenso Kunden-
spr. III bei Kl. S.430: Zinsen holen)
Zinsen verbringen
Zöschen (vgl.Zosken) [1722 bei A. L. Bd. 4, 8. 118
ZuBsgcn: 1745 dort Bd. 4, S. 158 Sössgen: 1747
bei Kl. S. 214 Sössen ; 1753/5 dort S. 237 Zoffen
oder Zossen: 1791 bei A. L. Bd. 4. S. 167 Zusem;
1793 dort Bd. 4, S. 180 Zusim,- 1812 dort Hd 4,
S. 221 Zusem: 1812a bei Kl. 8. 292, 293 Zurgen,
Süssgen; 1813 dort S. 310 Zoffen, S. 309 Sösschen:
1818 bei A. L. Bd. 4, 8.229 Zosken; 1820 dort
Bd. 4, 8.241 Susem: 1820c bei Kl. 8.353 Zosse;
A. L. Söschen i verdorben aus sus), Zossen (sus):
Kundenspr. III Zosschen bei Kl. 8. 430 : Kramer-
spr. II süssem, zossem, zussum dort 8. 439: III dort
S. 441 Süsse, Sussem, Snsschen; lebendes Roth-
welsch dort 8. 439; Gr.: Zossen = Pferd]
Zosken (vgl. Zöschen) Geschlecht habe ich nicht
feststellen können.
Zoskenpeiker, der. Peiker wird scheinbar nur
in dieser Zusammensetzung gebraucht. [Kunden-
spr. III bei Kl. S. 430 Zosschen = Peuker; IV dort
S. 434 Zoskenpeiker ebenso]
Zottel. Zottelbruder, der
Zotteiberger, der, einen Z. (oder guten Ramsch)
machen.
zotteln (vgl. bezupfen) [Kundenspr. II und III bei
Kl. S. 424 und 430 ebenso; IV dort 8. 433 zoddeln
« stehlen; zottelen, zottele Krämerspr. I bei Kl.
8. 437 ; VI dort S. 486 zottelen — stehlen]
Zwilling, der (vgl. Knopf), schwäbisch und bay-
risch. |Nach A. L. beim Lotto für Zahlen wio 11,
22, 33 u. s. w.: ebenso Gr., der den Ausdruck aber
auch für „Auge* braucht Kundenspr. I bei Kl.
S. 421 Zwickel - 2 Pfennig
Zuchthaus.
Geld.
Schriftsetzer.
Zeitungssetzer.
Geld.
Stempelabdruck, echter wie
falscher.
verrathen, auch ein fal-
Gcld.
Geld durchbringen, beson-
dere vertrinken.
Pferdefleisch, auch Pfcnl
und PferdeÄchlachtcr.
Pferdefleisch, auch Pferd
und Pferdeschlachter.
Pferdeschlachter.
Dieb.
einen guten
Diebstahl machen.
Zweipfennigstück.
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t
VI.
Ueber Daktyloskopie1).
Ton
Camillo Wlndt,
k- k. Polizeirsth in Wien.
(Mit 17 Abbildungen.)
Die Innenseite der Hand wird nach allen Richtungen von ver-
schiedenen Linien durchquert
Bekannt sind die Furchen in der Handfläche, jene tiefen Ein-
kerbungen in der Haut, welche durch das Schliessen der Hand ent-
stehen und bei dem Zusammenziehen der Finger besonders deutlich
wahrnehmbar werden.
Bei genauerer Betrachtung sieht man jedoch andere, zahlreiche
sonst unbeachtete Linien auf der Hand.
Es sind dies die sogenannten Papillarlinien, die zarten Linien,
welche der Hautoberfläche in der Hohlhand das Aussehen eines frisch
gepflügten Feldes geben mit seinen Streifen und Furchen, oder des
Sandes, den das Meer beim Zurückweichen, bei der Ebbe rippt
Die Hypothesen näher auseinanderzusetzen, welche Bestimmung
diese Papillarlinien haben, würde uns zu sehr ablenken und sei nur
kurz erwähnt, dass nach Ansicht hervorragender Physiologen die mit
mikroskopischen Poren besetzten Papillarlinien das Ausscheiden des
Schweisses erleichtern und möglicher Weise irgendwie den Tastsinn
unterstützen sollen.
Letzteres wird dadurch bekräftigt, dass sich Papillarlinien auch
au den Händen der Affen und sogar an dem nackten inneren Theile
1) Vor Kurzem hielt der mit der Leitung des Erkennungsdienstes bei der
k. k. Polizeidirection in Wien betraute Polizeirath Windt in der Wiener Anthro-
pologischen Gesellschaft einen Vortrag „Üeber das Erkennen von Menschen an
den Abdrücken der Fingerspitzen, die sogenannte Daktyloskopie", den wir hier
ausfuhrlich und in seinen markantesten Stellen wortlich wiedergeben unter Bei-
fügung einiger der vom Vortragenden demonstrirten Bilder.
Archiv fftr KrimlnmUnthropolofi«. XII. S
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102 VI. WlNDT
des Greif Schwanzes des Heulaffen vorfinden, der diesem als fünfte
Hand dient und mit welchem er sich an den Zweigen festhält
Die nachfolgende Figur Nr. 1 zeigt sowohl die Furchen, die durch
das Schliessen der Hand deutlicher sichtbar werden, als auch die eben
erwähnten Papillarlinien. Wir entnehmen diesem schematischen Bilde
dass die Papillären in ziemlich parallelen Linien quer über die Finger
bis zum letzten Gelenk laufen. Die Linien würden offenbar, wenn der
Fingernagel nicht wäre, bis zur Fingerspitze parallel sein. Aber
das Vorhandensein des Nagels — dies dürfte die populärste, leichteste
Erklärungsart sein — stört diesen Parallelismus und drängt die
Papillarlinien theils nach aufwärts, theils nach abwärts, sodass eine
Unterbrechung, ein Zwischenraum entsteht
In diesen Zwischenraum, der sich auf dem Punkte an den
Fingern befindet, wo das Tastgefühl am stärksten ist, an den soge-
nannten Beeren der Finger, ist nun eingeschoben ein System von
Papillarlinien, ein von diesen gebildetes „Muster".
Dieses Muster ist sehr klar und einfach.
Es ist bekannt, dass ein Türke, der des Schreibens unkundig ist,
eine Urkunde nicht mit den bei uns üblichen Kreuzzeichen versieht
Er trägt bei sich eine Blechkapsel oder Holzkapsel, enthaltend
einen mit Sepiafarbe oder Tinte benetzten Schwamm.
Hat er etwas zu unterschreiben, so berührt er mit dem Zeige-
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Ueber Daktyloskopie.
103
finger der rechten Hand diesen Schwamm und druckt sodann den
dadurch braun oder schwarz gemachten Finger auf der Urkunde ab.
Und so wie wir unsere Unterschrift zu agnosciren in der I^age
sind, so ist auch der Türke im Stande seinen Fingerabdruck wann
immer wieder zu erkennen, ihn von Abdrücken des Fingers eines
Anderen zu unterscheiden.
Folgen wir dem Beispiele des Türken und drucken wir einen
Finger auf einem Blatt Papier ab.
Die Figur 2 ist die Photographie eines derartigen Finger-
abdruckes.
Suchen wir nun auf dieser Figur das interessirende Muster.
Die Figur zeigt uns zunächst die oberwähnten Papillarlinien. Ver-
folgen wir dieselben vom unteren Theile des Bildes gegen oben hin,
so sehen wir, dass die Linien bis zu dem Punkte, der auf unserer
Figur mit einem Kreis umgeben ist, ziemlich parallel (fast horizontal)
laufen. An diesem Punkte theilt (gabelt) sich eine Linie in zwei
Theile. Der eine Arm der gegabelten Linie läuft weiter horizontal,
der andere Arm zeigt eine Wölbung nach aufwärts. In dem von
diesen zwei Armen der gegabelten Linie umschriebenen Räume (Fig. 3)
befindet sich das „ Muster tt.
Der Punkt, in welchem die Gabelung eintritt, nennt man den
äusseren Terminus des Musters, die Formation der gespaltenen Linie
nennt man das Delta.
Das in diesem Zwischenräume befindliche Muster hat im vor-
liegenden Abdrucke folgendes Aussehen (Fig. 4):
Man sieht hier ein System von Linien, die sämmtlich von rechts
nach links aufwärts laufen, auf dem höchsten Punkte eine Art runder
Fig. 8.
Fig. I.
104
VI. WiMxr
Kuppe bilden und sodann nach der Ausgangsseite wieder zurück-
kehren.
Dieses Muster sieht aus wie eine Anzahl von in einander gelegten
gewöhnlichen Haarnadeln verschiedener Grösse, von welchen die
kleinste innen sich befindet und die grösste aussen, oder auch eine
Anzahl concentrisch gelagerter Spagat-
schlingen, die zum Aufhängen ron
Gegenständen an die Wand verwen-
det werden.
Mit Rücksicht auf diese Aehn-
lichkeit nennen wir das Muster
rSchlingett.
Bei dem eben besprochenen
Schlingenmuster war von der Thei-
lung (Gabelung) nur Einer Linie
auf Einer Seite des Abdruckes
die Rede.
Es kommt jedoch vor, dass anf
beiden Seiten des Abdruckes je eine
Linie sich spaltet (Fig. 5).
Fig. 5.
Fig. «.
Fig. 7.
Dadurch entsteht ein wesentlich anders gestalteter Papillarlinien-
zwischenraum (Fig. 6). Das Muster in einem derartigen Zwischenräume
hat auch ein ganz anderes Aussehen, als das früher beschriebene
Schlingenmuster.
In dem vorliegenden Fingerabdrucke (Fig. 5) sieht es folgender-
maßen aus (Fig. 7):
Es zeigt uns das Bild einer Schnecke, bezw. das Bild, welches
CjOoqIc
Ueber Daktyloskopie. 105
wir am Wasserspiegel nach Einwurf eines Steinchens sehen, — das
Bild eines Wirbels.
Dieses Muster nennt man daher „Wirbel".
Fig. 10. Fig. 11.
Eine dritte Kategorie von Mustern wird mit dem Sammelnamen
„Zusammengesetzte Muster* bezeichnet
Es sind dies Muster, welche aus zwei der vorbeschriebenen Muster
106 VI. Win dt
zusammengesetzt sind und theils die Kriterien von Schlingen, theils
jene der Wirbel aufweisen.
Das Muster Fig. S ist eine Combination von Schlinge und Wirbel.
Die Muster Fig. 9 und 10 sind Combinationen zweier Schlingen.
Den zusammengesetzten Mustern reihen sich die zufälligen
Muster an, welche mit diesen in die gleiche Kategorie eingeteilt
werden.
Der Abdruck Fig. 1 1 zeigt ein zufälliges Muster, ein Bild unaus-
gesprochenen Charakters.
Eine weitere (vierte) Kategorie von Abdrücken zeigt die Be-
sonderheit, dass die Linien von einer Seite der Zeichnung zur anderen
laufen, ohne dass auch nur eine Linie nach derselben Seite zurück-
kehrt.
Die Linien sehen so aus, wie die Indianerbogen, die Bogen,
welche die Kinder zum Abschiessen von Pfeilen benutzen.
Der Abdruck Fig. 12 zeigt ein solches Bogenmuster:
Eine Abart des Bogenmusters ist der zeltartige Bogen (Fig. 13).
In diesem Muster steigt in der Mitte eine Papillarlinie mehr oder
weniger steil aufwärts. Diese Linie bildet die Achse des Musters,
an welche sich die anderen schräg verlaufenden Papillarlinien unter
spitzen Winkeln anlehnen. Ueber dieser zeltartigen Zeichnung
wölben sich sodann die übrigen Papillarlinien in steil aufsteigenden
Bögen.
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Ueber Daktyloskopie. 107
Jeder Fingerabdruck lässt sich in Eine dieser vier gezeigten
Kategorien einreihen.
Er ist entweder: ein Bogen oder eine Schlinge, oder ein Wirbel
oder ein zusammengesetztes Muster und kann bei einiger Uebung
niemals ein Zweifel entstehen, in welche dieser vier Classen ein Finger-
abdruck einzutheilen ist
Die auf Menschenalter sich erstreckenden Forschungen von
Fig. 14.
PurkynA, Berschel, Galton u. A. haben ergeben, dass die Einzel-
heiten der Papillarlinien, welche die vorangeführten Muster bilden,
durch das ganze Leben des Menschen constant bleiben und — wie
sie an den Fingern des neugeborenen Kindes gefunden werden —
an den Fingern derselben Person auch noch im späten Alter verfolgt
werden können.
Die Dimensionen der Papillarlinien ändern sich selbstredend mit
y Google
108
VI. WlNPT
dem Wachsthum des Menschen; aber die Zeichnung:, das Dessin des
Musters bleibt immer dasselbe, so lange das Individuum lebt
Ja die Haut wächst sogar mit demselben Muster nach, wenn
die Papillarlinien etwa absichtlich oder zufällig beseitigt wurden.
Selbst an Leichen, sogar an solchen, die wochenlang im Wasser
gelegen sind, lassen sich die Papillar-
linienmuster noch vollkommen deutlich
feststellen, wie dies zahlreiche Versuche
ergeben haben.
Die obenstehende photographische
Abbildung von vier Fingern einer Mumie,
die sich im Besitze des k. k. naturhisto-
rischen Hofmuseums in Wien befindet
(Fig. 14) zeigt, dass die Papillarlinien
eventuell auch noch nach tausenden
Jahren wahrgenommen werden können.
An dem Zeigefinger auf dieser
Abbildung ist das Schlingenmuster ganz
deutlich zu sehen.
Die Papillarlinien verwischen sich
erst dann, wenn nach dem Tode des
Individuums die Zersetzung der Haut
erfolgt
Die Unveränderlichkeit der Hautzeichnungen an den Fingerspitzen
das ganze Leben hindurch, sowie die vorbeschriebene leichte Eintheil-
barkeit der Muster in nur vier Classen (Bogen, Schlingen, Wirbel und
zusammengesetzte Muster) machen es möglich, die Papillarlinien zur
Erkennung (Identificirung) von Personen zu verwenden. Man macht
in der sofort näher zu besprechenden Weise, ähnlich wie es der türkische
Analphabet thut, der sein Handzeichen auf eine Urkunde setzt, einen
Abdruck der Fingerspitzen auf einem Blatte Papier, auf einer Karte
ersichtlich.
Die gewonnene Fingerabdruckskarte wird nun dahin classificirt,
welcher der obigen vier Kategorien die Abdrücke des Daumens, des
Zeigefingers, des Mittelfingers, des Ringfingers, des Kleinfingers zunächst
der rechten Hand, dann jeden Fingers der linken Hand angehören.
Die Karte wird darauf in der eigenen daktyloskopischen Karten-
Registratur an der ihr auf Grund der Classification arithmetisch ge-
bührenden Stelle eingelegt.
Befindet sich an derselben Stelle der Registratur bereits eine Karte
mit demselben Muster, so ist die daktyloskopirte Person identificirt«
Fig. 15.
Ueber Daktyloskopie.
109
Im Detail ist der Vorgang folgender:
Um einen zn Registrirungszwecken vollkommen geeigneten Finger-
abdruck herzustellen, giebt man auf eine Metallplatte eine etwa linsen-
K*TM M*^<X« i» >^ " /
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Fig. 16.
grosse Menge gewöhnlicher Druckerschwärze und vertheilt dieselbe
mit einer ganz einfachen Walze derart, dass sich auf der Platte eine
gleichmäßige, nicht zu dicke Schichte der Farbe befindet
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110
VI. WlKDT
i
Auf der so geschwärzten Platte wird nun der Finger mit dem
vom Nagel unbedeckten Theile des obersten Fingergliedes von einer
Nagel kante zur anderen gerollt
Der so geschwärzte Fingertheil wird sodann in derselben Weise
leicht auf einem Blatte weissen Papieres gerollt und der Abdruck
ist fertig.
Man bat nur darauf zu achten, dass der Finger wedei auf die
geschwärzte Platte noch auf das Papier zu schwer drückt, da sonst
der Abdruck verwischt und undeutlich wird.
Bei uns gelangen Formularien von Fingerabdruckskarten nach
Art der in Fig. 16 ersichtlichen in Foliogrösse zur Verwendung, auf
welchen in der ersten, in 5 Spalten eingetheilten Reihe die Abdrücke
der Finger der rechten Hand in der Reihenfolge vom Daumen zum
Kleinfinger, in der zweiten, ebenso eingetheilten Reihe die Abdrücke
der 5 Finger der linken Hand in derselben Reihenfolge eingesetzt
werden.
Unter diesen zwei Reihen befindet sich ein zweigeteilter Raum,
welcher dazu dient, zu der später zu beschreibenden Controle links
den gleichzeitigen, einfachen Fingerabdruck vom Zeige-, Mittel-, Ring-
und Kleinfinger der linken Hand und rechts denselben Abdruck eben-
derselben Finger der rechten Hand aufzunehmen.
Bevor zur Beschreibung auch der Registrirmethoden der herge-
stellten Fingerabdruckskarten übergegangen wird, erscheint es not-
wendig, vorläufig über die Möglichkeit der Unterabtheilung der
Schlingenmuster zu sprechen.
Bei Beschreibung des Schlingenmusters wurde hervorgehoben,
dass sich bei diesem Muster eine Papillarlinie gabelt und dass zwischen
den beiden Armen der gegabelten Linie ein freier Raum entsteht,
in welchem das Schlingenmuster eingebettet ist.
Je nach der Fingerseite, an welcher sich dieser Gabelungspunkt
befindet, den man auch als äusseren Terminus bezeichnet, theüt man
nun die Schlingen in Radial- und in Ulnar-Schlingen ein.
Als Radialschlingen werden diejenigen bezeichnet, bei welchen der
Gabelungspunkt an der dem Kleinfinger zugekehrten Seite des Fingers
gelegen ist, sodass die Schlinge die Richtung gegen denjenigen Unter-
armknochen hat, welcher Radius genannt wird, während diejenigen
Schlingen als Ulnarschlingen bezeichnet werden, bei welchen der
Gabelungspunkt sich auf der dem Daumen zugekehrten Fingerseite
befindet, daher die Schlinge ihre Richtung gegen den Ulna genannten
Knochen nimmt.
Für die einzelnen Muster bedient man sich folgender Abkürzungen:
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Ueber Daktyloskopie
111
Bogen A (Arcus)
Zeltartiger Bogen T (Tectum)
Schlinge L (Lasso)
Ulnarschlinge U (dem Ulnarknochen zugekehrt)
Radialschlinge R (dem Radialknochen zugekehrt)
Wirbel W.
Das Vorkommen von Bogen, zeltartigen Bogen, Ulnar- und Radial-
schlingen in den beiden Zeigefingern wird mit grossen Buch-
staben, in den Übrigen Fingern mit kleinen Buchstaben ausgedrückt
Sollen aufgenommene Fingerabdruckskarten in die daktylo-
skopische Registratur eingelegt, oder soll in dieser Registratur
nach einem Prius gesucht werden, so ist folgender Vorgang einzu-
halten «):
Die Karte wird vorerst controllirt, d. h. es werden die gerollten
Fingerabdrücke mit den gleichzeitig abgegebenen „einfachen" Finger-
abdrücken der 4 Finger (Zeige-, Mittel-, Ring- und Kleinfinger) der
entsprechenden Hand dahin verglichen, ob sämratliche gerollten Finger-
abdrücke in den ihnen zukommenden Rubriken sich beAnden. Hier-
auf werden die einzelnen Fingerabdrücke classificirt, d. h. es wird
unter jedem Fingerabdruck mit voran^eführten Abkürzungen (Buch-
staben A, T, L u. s. w.) notirt, welcher der aufgezählten Arten und
Unterarten der Abdruck angehört
Aus diesem Materiale wird nun eine aus arithmetischen und
algebraischen Zahlen zusammengesetzte Formel gebildet, auf Grund
welcher die Karte nach den Regeln der arithmetischen Permutation
in die daktyloskopische Registratur einzulegen kommt. Für die Regi-
strirung bestehen verschiedene Systeme, von denen sich das System
von E. K. Henry in London für grossere Registraturen als das
praktischeste erweist
Die Formel kommt nach dem System von Henry in folgender
Weise zu Stande:
Die früher beschriebenen Abdruckmuster werden zunächst in zwei
Gruppen eingetheilt und zwar in die Gruppe L, enthaltend alle
Schlingen, Bogen und zeltartige Bogen, und in die Gruppe W, ent-
haltend Wirbel, zusammengesetzte und zufallige Muster.
Die für die Muster auf den 10 Fingern nach obiger Vorschrift
zu setzenden Zeichen werden nun in folgender Reihenfolge und
Weise niedergeschrieben:
1) Es werden an dieser Stelle nur die Grundzüge kurz angedeutet Ein
demnächst vom Polizeirath Windt gemeinsam mit Magistrats-Sekretär Kodicek
herauszugebendes Lehrbuch über Daktyloskopie wird die genauen Details bringen.
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112 VI. WlNDT
Daumen rechter Hand Zeigefinger rechter Hand
Mittelfinger rechter Hand Ringfinger rechter Hand
Kleinfinger rechter Hand Zeigefinger linker Hand Ringfinger linker Hand
Daumen linker Hand ' Mittelfinger linker Hand1 Kleinfinger link erHand.
Nachdem für diese Classification nur zwei Muster angenommen
werden, so ergeben sich für sämmtliche 5 Zähler zusammen 32 Varia-
tionen. Dieselbe Anzahl von Variationen ergiebt sich auch für die
5 Nenner. Aus der Combination der 32 möglichen Variationen in den
Zählern mit den 32 möglichen Variationen in den Nennern entstehen
für diese 5 Brüche resp. für die 10 Finger beider Hände 32 x 32 =
1024 Combinationen.
An Stelle der Zähler und Nenner der früher bezeichneten 5 Brüche
setze man nun das Zeichen für das auf dem betreffenden Finger
vorkommende Muster, also entweder ein L oder ein W. Daraufhin
wird das L sowohl im Zähler als auch im Nenner überall mit Null be-
werthet, während die in den Brüchen vorkommenden W und zwar
sowohl im Zähler, als auch im Nenner als Ziffern werth im ersten
Bruch die Zahl 16 erhalten, im zweiten Bruch die Zahl 8, im dritten
die Zahl 4, im vierten die Zahl 2 und im fünften die Zahl 1. Sodann
werden die Zähler addirt Es wird darauf 1 hinzugezählt und die so
gewonnene Summe als Nenner eines neuentstandenen Bruches angesetzt
Die Summe der Nenner der 5 Brüche plus 1 ergiebt den Zähler
des neuentstandenen Bruches.
Dieser Bruch bezeichnet diejenige der 1024 Combinationen, zu
welcher die classifizirte Karte gehört
Die vorbeschriebene Formel und die Reihenfolge der einzelnen
Combinationen entwickelte sich ans einer ursprünglich praktizirten
Deponirung der Abdruckskarten in einem Kasten mit 32 Horizontal-
fächerreihen ä 32 Fächer auf Grund des Schlüssels
L
L
W
W
L
w|
Zum besseren Verständnisse sei hier ein Beispiel angeführt.
LLWWW 0 0 4 2 J_ 11
L' W' L' W L ~ o' 8' 0' 2* 0 ™ 8*
Diese Classification zerlegt die Registratur nur in 1024 Theil«
und entfällt auf die einzelnen Theile eine sehr ungleich massige Anzahl
von Abdruckskarten.
Hieraus rcsultirt die Nothwendigkeit der Untertbeilung der ein-
zelnen Classen.
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Ueber Daktyloskopie.
113
Bei der ersten Classification wurden Ulnarschlingen, Radialschlingen,
Bohren und zeltartige Bogen unter der Sammelbezeichnung L subsumirt
Unter allen diesen Mustern kommen die Ulnarschlingen nahezu
regelmässig, die anderen Muster nur ausnahmsweise vor.
Das Vorkommen dieser selteneren Muster bildet die Grundlage für
die erste Unterteilung derjenigen Classen, welche vorwiegend
L-Muster enthalten.
Durch diese Unterteilung kann, wie später bei Besprechung des
Einlegens in die Registratur näher ausgeführt wird, jede der vorbe-
zeichneten Classen in 576 Unterabteilungen zerlegt werden.
Die Unterabtheilungen, die keine der vorbezeichneten Ausnahmen
aufweisen oder die noch immer eine grössere Anzahl von Karten ent-
halten, werden durch Zählen der Papillarlinien weiter untergetbeilt
Man zählt die Linien zwischen dem Delta und dem Mittelpunkte der
Schlinge, u. z. in den beiden Zeige- und Mittelfingern.
Schlingen mit weniger als 9 Papillarlinien im Zeigefinger und
weniger als 10 Papillarlinien im Mittelfinger werden mit i, Schlingen mit
mehr als den vorbezeichneten Papillarlinien werden mit o bezeichnet.
Die Combination dieser 4 Zahlungsresultate ergiebt 16 Unterlassen.
Erforderlichen Falles bietet noch die Anzahl der Papillarlinien,
welche die Schlinge im Kleinfinger der rechten Hand bilden, ein
weiteres Hülfemittel zu einer neuerlichen Unterteilung der einzelnen
Bei den Wirbelmustern, den zusammengesetzten Mustern und den
zufälligen Mustern wurde bereits als charakteristisch hervorgehoben, dass
sie auf jeder Seite der Musters je eine gegabelte Linie (Delta) haben.
Wird der untere Arm des linken Deltas verfolgt, so kann man
bestimmen, ob er oberhalb oder unterhalb des unteren Armes des
rechten Deltas verläuft oder direct in diesen unteren Arm einmündet
Das Verfahren zur Ausmittelung dieser Eigenschaft der W-Muster
wird „Nachfahren" genannt
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114
VI. WnciiT
linke« Delta
recutes ue\t&
Das Verlaufen des unteren Armes des linken Delta oberhalb des
unteren Armes des rechten Delta wird mit i, das Verlaufen unterhalb des
Unterarmes des rechten Delta mit o und das Einmünden in den Unter-
arm des rechten Delta mit m bezeichnet
Dieses Verbältniss der beiden Delta wird in den beiden Zeige- and
Mittelfingern berücksichtigt und dient zur Unterteilung jener Classen,
welche aus vorwiegend W-Mustern gebildet sind.
Das Vorkommen je einer dieser drei Formen in den vorbezeich-
neten vier Fingern ergiebt 8t Combinationen. Die Anzahl dieser Com-
binationen lässt sich, wenn nötbig, dadurch vervielfachen, dass ein
weiteres Fingerpaar in Combinatiou gezogen wird.
Bei der ersten Classification wurden Wirbelmuster, zusammen-
gesetzte und zufällige Muster unter der Sammelbezeichnung W zur
Classification verwendet
Es kann daher das ausnahmsweise Vorkommen von zusammen«
gesetzten und zufälligen Mustern neben den eigentlichen Wirbelmustern
auch zur Unterteilung der Classen, die vorzugsweise W-Muster ent-
halten benutzt werden.
Für Classen, in welchen sich grössere Ansammlungen ergeben
und die nahezu gleichviel Schlingen- und Wirbelmuster aufweisen,
kann das Ergebniss des Zählens der Papillarlinien und des Nach-
fahrens zum Zwecke der Unterteilung combinirt werden.
Karten, bei denen betreffs des Musters der geringste Zweifel ent-
stehen könnte, werden in zweifacher Ausfertigung hergestellt Die
eine Karte wird unter Annahme des einen Musters, die andere unter
Annahme des anderen Musters classificirt und auf beiden Karten auf
die zweite Classification hingewiesen.
Für das Einlegen in die Registratur und für das Nach-
suchen nach einem bereits einliegenden Prius bestehen folgende Regeln:
In der Registratur erliegen die Karten nach der in der obener-
wähnten Art gewonnenen Classificationsformel. Sie sind zunäch*
nach den Zählern der an der Spitze der Formel befindlichen mit
arabischen Ziffern geschriebenen Brüche in Gruppen arithmetisch von
1—32 geordnet
Innerhalb jeder Zählergruppe sind die Karten wieder nach den
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Ueber Daktyloskopie.
115
Nennern desselben Bruches in gleicher Weise geordnet Die Reihen-
folge ist also folgende:
r 2 ' i bi8 ftodann fo,gt t' h 1' u,8,w" denSchlu88bi,det
Innerhalb dieser Classen liegen die Karten wieder untergetheilt
nach den Mustern in den beiden Zeigefingern:
Diese Unterlassen sind:
AAARRRCUUtv t>.» , . ....
Ä' R' Ü' Ä' R' TT' Ä' *R' C Reihenfolge der registnrteD
Karten ist die Reihenfolge dieser 9 algebraischen Brüche res. das Alphabet.
Jede der eben genannten 9 Unterlassen ist auf Grund des Vor-
kommens von Bogenmustern in einem Finger oder in mehreren Fingern,
mit Ausschluss der beiden Zeigefinger in 64 Unterteilungen zerlegt
Die Reihenfolge der Karten in der Registratur im Hinblick auf
das Zählen der Papillarlinien in Zeige- und Mittelfmger beider Hände ist
ii ü ii ii io io io io oi oi oi oi oo oo oo oo
.. i r" I — ,J 1 ~. » —> — p — > -rri — > — .< — 1 — , t -r~t . > •
11 10 Ol OO 11 10 Ol 00 11 IO Ol OO 11 10 Ol OO
Bei Einbeziehung eines dritten Fingerpaares in diese Unterclassi-
fication wäre die Reihenfolge der Karten folgende:
iii üi jü üi in in jii üi
Iii' iio' ioi' oü' ioo' oio' ooi' ooo'
110 iio iio iio iio iio iio iio
111 HO 101 011 ioo oio ooi ooo
ioi ioi ioi ioi ioi ioi ioi ioi
iii ' iio ioi ' oii ' ioo' oio' ooi' ooo'
oii oii oü oü oü oü oii oü
iii' iio' ioi' oii' ioo' oio' ooi' ooo'
ioo ioo ioo ioo ioo ioo ioo ioo
~m > > — ; ' ~ •• • • » r~ » ♦» " i
111 110 101 011 1O0 010 OOI OOO
oio oio oio oio oio oio oio oio
— .-» n — i ■; — r> • .. i . — > — — i ;i i
III 110 101 Oll IOO 010 OOI 000
ooi ooi ooi ooi ooi ooi ooi ooi
üi' iio' ioi' oii' ioo' oio' ooi' ooV
OOO OOO OOO OOO 000 OOO 000 ooo
111 110 101 011 100 oio 001 000
Die Reihenfolge der registrirten Karten unter Berücksichtigung
der Lage der beiden Deltas in den beiden Zeige- und Mittelfingern
ist folgende:
ii
ii
ii
im '
11
mi '
ii
mm
ii
1
10
ii
01
• *
11
mo '
• »
11
om '
ii
00 '
im
IT'
im
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10
oi '
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im '
mm
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mm
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mm
— — »
10
mm
01
mm
mo '
mm
nm '
mm
00
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116
VI. WlKDT
io to _to_ io io io io
ii* "im ' mi ' mm' io ' oi ' mo
oi oi oi oi oi oi oi
Jo io
om ' oo
oi oi
nio
mo
om
im»
oo
oo
om om om om om om om
om
om
oo
om
oo
oo
oo
ii ' im ' mi ' mm' io ' oi ' mo
oo oo oo oo oo 00 oo
ii"' im* mf mm' To ' oi ' mo
om
Wird ein drittes Fingerpaar zur Bildung dieser Unterabtheilungen
zugezogen, so stellt sich die Reihenfolge der Zähler der Karten wie
folgt dar:
iii, iim, imi, mii, imm, mim, mmi, nimm, iio, ioi, oü, ioo, oio
ooi, mmo, mom, omm, moo, omo, oom, imo, iom, mio, moi, oim
omi, ooo.
Jeder dieser 27 Zähler kann dieselbe dreiziffrige algebraische
Zahl und zwar in obiger Reihenfolge zum Nenner erhalten.
Auf diese Weise ergeben sich 27x27 — 729 Unterlassen.
In allen Classen, in denen im Kleinfinger der rechten Hand ein
Schlingenmuster enthalten ist, werden die Abdruckskarten innerhalb
der einzelnen Unterabtheilungen noch nach der wirklichen Anzahl
der Papillarlinien, die diese Schlinge bilden, unterabgetheilt
Die Karten mit der geringsten Anzahl dieser Papillarlinien liegen
an erster Stelle, diesen folgen sodann die übrigen Karten in arith-
metischer Reihenfolge.
Das Nachsuchen nach einem Prius (Identificlrung) in
dieser Registratur erfolgt in folgender Weise.
Von der zu identificirenden Person wird eine Fingerabdruckskalte
hergestellt. Dieselbe wird nach der vorbeschriebenen Methode classificiii.
Auf Grund der Classificationsformel wird die Registrirung dieser
Karte eingeleitet
Befindet sich in der Registratur bereits eine Abdruckskarte mit
derselben Formel, so werden die Details in sämmtlichen Finger-
abdrucken der neu eingelegten und der alten Karte miteinander ver-
glichen. Diese Details sind in jedem Fingerabdrucke sehr zahlreich,
siehe Fig. 17.
Gabelungen bei: 1, 2, 4, 5, 7, 9, 13, 18, 20, 21, 23, 24, 28, 29.
30, 33, 34, 35, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 48.
Plötzlicher Beginn oder plötzliches Enden einer Linie: 3, 6, $•
10, 16, 17, 19, 22, 25, 31, 32, 36, 39, 47.
Einlagerung von Linien: 11—15 und 12-14, 26 und 27.
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Ueber Daktyloskopie.
117
Stimmen auch Details Uberein, dann ist die Identificirung ge-
lungen.
Selbst wenn ein oder mehrere Finger fehlen, durch Arbeit oder
absichtlich abgewetzt sind, ist die Möglichkeit vorhanden, die Finger-
alnlruckkarten nach diesem System einzureihen und zu classifiziren.
18 19 20 21
11 12 13 14 15 16 17 ; , . 22
4S 47 464544 43 42 41 4U
Fig. 17.
Als Grundsatz hierfür wurde aufgestellt: 1. Fehlt ein Finger
oder ist das Muster absolut unleserlich, so wird angenommen, dass dieser
Finger dasselbe Muster hat, wie der correspondirende Finger der
anderen Hand. 2. Fehlen dieselben Finger an beiden Händen, werden
beide Finger so behandelt, als hätten sie W-Muster und werden, falls
sie Zeige- oder Mittelfinger sind, in die Kategorie m eingereiht.
Archiv für Kriminalantliropoloifie. XII. 9
118
VI. WlSDT
Die Daktyloskopie wird praktisch schon in mehreren Ländern mit
Erfolg zu Identificirungen verschiedener Art verwendet
In Indien kam es, wie aus amtlichen Berichten hervorgeht, vor.
dass für Pensionisten, die schon längst todt waren, die Ruhegehälter
noch weiter bezogen wurden, indem sich Freunde oder Verwandte
für dieselben ausgaben.
Dermalen werden von allen Militär- und Civil-Pensionisten Finger-
abdrucke verlangt und diese Vorsichtsmassregel verhindert den Betrug.
In allen Notariats-Aemtern (Registratura-Aemtern) der Provinz
Bengalen werden Personen, die um Legalisirung von Documenten
ansuchen, genötbigt, ihre Unterschrift durch Beisetzung des Abdruckes
des Daumens der linken Hand auf dem Documente und in ein
Register, das zu diesem Zwecke geführt wird, zu authentificiren.
Wenn Jemand später seine Unterschrift verleugnet, was in diesem
Lande nicht selten vorkommt, dann kann ihn das Gericht auffordern,
seinen Daumenabdruck in öffentlicher Verhandlung zu geben und
wird dann dieser Abdruck mit dem Abdruck im Register verglichen,
wodurch der Streit gelöst ist
Vom Opiumdepartement in Bengal werden den Mohnbauern durch
Mittelspersonen Vorschüsse auf die künftige Ernte gegeben. Nach
dem die Vermittler und die Bauern hie und da ihre Unterschrift
verleugneten, oder die Vermittler eine falsche Unterschrift für
die des Mohncultivators ausgaben, werden jetzt die Fingerabdrücke
des Geldnehmers gefordert und hat dies einen Wandel herbeigeführt
den sowohl Bauern als Vermittler würdigen.
Bei grossen staatlichen Unternehmungen in Indien wird diese
Methode dazu benützt, um die Wiederbeschäftigung von Personen
hintanzuhalten, die strafweise des Dienstes enthoben wurden.
Die Daumenabdrücke der Angestellten werden registrirt und bei
strafweiser Entlassung eines Angestellten wird allen Werkführern eint
Photo-Zinkographie seines Abdruckes zugeschickt
Hierdurch wird verhindert, dass der Betreffende unter einem
anderen Namen Aufnahme finde.
Seit April 1899 wird das System von dem Generaldirektor der
Postanstalten in Indien bei allen unteren Hülfsorganen , die nach
Tausenden zählen, angewendet.
In Bengal wird auf staatsärztlichen Zeugnissen der Daumenab-
druck der ärztlich untersuchten Person beigesetzt, was sich namentlich
bei den Vorkehrungen gegen die Verbreitung der Pest durch die
Mekka-Pilger als sebr vortheilhaft erweist.
Auch die zu Staatsprüfungen erscheinenden Candidaten in Indien
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Ueber Daktyloskopie.
119
müssen Fingerabdrucke geben, um Betrügereien durch Stellvertretungen
zu verhindern.
In China werden Fingerabdrücke in Reisepässe beigedruckt und
hat der Inhaber bei Zweifel an seiner Personsidentität den Finger-
abdruck an einer anderen Stelle des Passes neuerlich beizusetzen.
In Argentina, Egypten und in England werden von den zur Haft
gebrachten Individuen gewisser Kategorien Fingerabdrücke genommen,
um späterhin solche, die ihren Namen und ihre Vorstrafen verheim-
lichen wollen, identificiren zu können.
Die für England seit 1. Juli 1902 geltenden Vorschriften sind im
Detail folgende: Es werden durch Abnahme ihrer Fingerabdrücke
registrirt alle Individuen, welche von einem Gerichtshofe zu mindestens
einmonatlichem Gefängniss wegen folgender Delicte verurtheilt wor-
den sind:
1. Kirchenraub,
2. Nächtlicher Einbruchsdiebstahl,
3. Hauseinbruch,
4. Einbruch in Läden, Waarenhäuser u. s. wn
5. Versuchter Einbruch in Häuser, Läden, Waarenhäuser u. s. w.,
6. Eindringen mit verbrecherischer Absicht,
7. Besitz von Einbrecher-Werkzeugen,
8. Raub und Angriff mit räuberischer Absicht,
9. Erpressung durch Androhung der Anzeige wegen Verbrechens,
10. Erpressung durch andere Drohungen,
11. Diebstahl von Pferden, Rindvieh oder Schafen,
12. Diebstahl von Personen,
13. Hausdiebstähle unter 5 Pfund, oder mit Drohung,
14. Diebstahl, begangen von Dienstboten,
15. Veruntreuung,
16. Unterschlagung von Postbriefen,
17. Andere schwere Diebstähle mit Strafsanction lebenslänglicher
Zwangsarbeit oder bis zu 14 Jahren,
18. Einfacher Diebstahl und geringere Diebstähle,
19. Entlockung von Eigenthum durch falsche Angaben,
20. Betrügereien von Banquiers, Agenten, Directoren u. s. w.,
21. Fälschung von Rechnungen,
22. Andere Betrügereien,
23. Hehlerei,
24. Vergehen in Verbindung mit Bankerott,
25. Mordbrennerei,
26. Brandstiftung von Anpflanzungen, Feldern u. s. w.,
y*
120
VI. WlN-TT
27. Tödtung oder Verstümmelung von Rindvieh,
28. Boshafter Gebrauch, Anfertigung oder Besitz von Explosivstoffen,
29. Boshafte Beschädigung von Schiffen,
30. Boshafte Beschädigung von Eisenbahnen,
31. Boshafte Beschädigung von Bäumen und Gebüschen,
32. Andere boshafte Beschädigungen,
33. Banknotenfälschung und Verausgabung (Verbrechen),
34. Fälschung (Vergehen),
35. Münzverfälschung,
36. Verausgaben oder Besitz von nachgemachten Münzen.
Die Abnahme der Fingerabdrücke geschieht in der Strafanstalt,
welche die Fingerabdruckskarten an die Centrale in London einschickt
In der Centrale erfolgt die Classification und die Registrirung der
Karten.
Wenn eine Polizeibehörde den Namen eines Inhaftirten oder dessen
Vorleben feststellen will, so wendet sie sich an das Gerichtsgefangniss,
in welchem der Häftling internirt ist, mit dem Ersuchen, seine Finger-
abdrucke an die Centrale in London einzusenden.
Die Centrale schlägt in ihrer Kartenregistratur nach und verstän-
digt die anfragende Behörde von dem Resultate direct. —
Ebenso wie in Indien, Egypten, Argentinien und in England, könnte
dieses System, welches von uns in Wien bereits in vielen tausenden
Fällen erprobt wurde, auf den verschiedensten Gebieten auch in
anderen Staaten Anwendung finden.
Die Vortheile sind einleuchtend:
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist einfach.
Es bedarf hierzu keiner besonderen Vorrichtungen. Eine Zinkplatte,
eine Kautschukwalze und eine Tube Druckerschwärze sind das ganze
Handwerkszeug.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist in nur wenigen Augen-
blicken durchgeführt. Jeder Gendarm, jeder Polizist, welche Sprache
er auch immer spricht, kann die Fingerabdrücke herstellen, ohne 1k-
sondere Vorbereitungen, in der Amtsstube, wie im freien Felde. Eine
halbstündige Uebung in der Mannschaftsschule ist ausreichend. Die
ganze Arbeit besteht darin, 10 Finger auf einer Platte zu schwärzen und
sodann die geschwärzten Stellen auf einem Blatte Papier abzudrücken.
Nicht nur die Aufnahme der Fingerabdrücke, sondern auch die
Identificirung auf Grund derselben, welche letztere Arbeit übrigens
wie schon erwähnt, immer nur von Einer Centraisteile zu er-
folgen haben wird, bietet keine besonderen Schwierigkeiten.
üeber Daktyloskopie.
121
Die zu behördlichen Identificirungszwecken seit einigen Jahren
verwendete Anthropometrie ist zweifellos ein untrügliches, ausgezeich-
netes Mittel zur Identificirung von Personen.
Das geschilderte neue daktyloskopische Verfahren bietet aber bei
gleicher Verlässlichkeit verschiedene 'grosse Vortheile gegenüber der
Anthropometrie.
Es werden leider viele schwere Verbrechen von jugendlichen
Personen verübt.
Die jugendlichen Abgestraften bilden den Grundstock des gewerbs-
mässigen Verbrecherthums und es gehört nicht zur Seltenheit, dass
so ein Knirps durch Wochen hartnäckig seinen Namen der Behörde
zu verschweigen trachtet.
Für jugendliche Personen ist jedoch die Anthropometrie schwer
anwendbar, da das menschliche Skelett bekanntlich erst vom 21. Le-
bensjahre an in seinen Dimensionen ziemlich unveränderlich ist.
Hier und da ereignet es sich, dass minder feinfühlige Personen
ein verblödetes Kind, einen taubstummen Analphabeten oder einen er-
wachsenen Idioten, um die Kosten seiner Erhaltung zu ersparen,
nach einer anderen Ortschaft bringen und ihn dann mitten auf der
Strasse verlassen, so dass er, da er nicht in der Lage ist Angaben
über seine Herkunft zu machen, der Aufgreifungsgemeinde zur Last
fällt
Für die vorbezeichneten unglücklichen Geschöpfe ist die Anthro-
pometrie nicht zu gebrauchen, weil man an ihnen nur schwer mit
Messinstrumenten manipuliren kann.
Weiter ist auch bei Frauenspersonen die Handhabung der Anthro-
pometrie, besonders dort, wo keine weiblichen Messorgane zur Ver-
fügung stehen, schwer durchführbar und können ferner Leichen nur
mit besonderen Schwierigkeiten der anthropometrischen Behandlung
unterzogen werden.
Es wird allseits angestrebt, dass die Insassen der Civil- und
Militärstrafanstalten der anthropometrischen Behandlung unterzogen
werden.
Nachdem die Anthropometrie die Schulung des Personals an
einer Centralstelle zur Voraussetzung hat, die Absendung von Amts-
organen der Strafanstalten zu dieser Ausbildung, sowie die Beistellung
yon Messinstrumenten und Messgeräthen mit Kosten verbunden ist,
scheitert die allgemein als nothwendig anerkannte Bertillonirung
dieser Individuen an dem Kostenpunkte.
Der Verwendung der Daktyloskopie zu allen diesen Zwecken
stehen solche Hindernisse nicht entgegen.
122
^ I. Wim vi
Bei den bisherigen Ausführungen wurde immer nur an absicht-
lich zu einem bestimmten Zwecke aufgenommene Fingerabdrucke
gedacht
In Folgendem soll noch angedeutet werden, welche Dienste zu-
weilen die Daktyloskopie zu leisten berufen sein kann, wenn sieb
irgendwo zufällig hergestellte Fingerabdrücke vorfinden.
Es kommt nicht selten vor, dass man auf dem Tbatorte eines Mordes,
eines Todtschlages auf den Bettüberzügen oder an den Kleidern einen
gewiss nicht absichtlich zurückgelassenen Abdruck eines oder mehrerer
Finger oder auch der ganzen Hand sieht, die mit Blut in Berührung
kamen und davon rothgefärbt wurden. Hier und da findet man
Fingerabdrücke eines Einschleichen, eines Einbrechers, eines Mörders
auf frisebgestrichenen Fensterbrettern, Thüren und Möbeln; auf be-
staubten Fensterscheiben, Clavierplatten und Tischtafeln, auf heissen
Lampengläsern u. s. w.
Diese Abdrücke sind oft so deutlich, wie ein Petscbaftabdruck
im Siegellack.
Durch Anwendung leicht erhältlicher Mittel, wie Graphitstaub, In-
digo, Tinte, Waschblau, Anilin, Schwefelantimon, Kreide, Tannin,
Salpeterdämpfe, Osmiumsäure, Brasilein, Sudan u. ähnl. ist es, wie wir
durch viele Experimente erprobten, möglich Fingerabdrücke auf Glas.
Papier und verschiedenen Stoffen unter entsprechenden Umständen
selbst dort deutlich nachzuweisen, wo sie sonst mit freiem Auge nicht
wahrnehmbar waren. Die Wichtigkeit auch dieser Seite der Daktylos-
kopie ist einleuchtend.
Wenn einmal decretirt sein wird, dass alle Verbrecher gewisser
Kategorien, die in Strafanstalten, Zwangsarbeits- oder Besserungs-
anstalten internirt sind, Fingerabdrücke geben müssen, dann wird es
nicht nur möglich sein, einen im Gewahrsam der Behörde befind-
lichen Verbrecher, der über seinen Namen und sein Vorleben nichts
aussagen will, sofort zu erkennen, sondern es wird auch vielleicht
das eine oder anderemal einem geschulten seine kleine, aus etwa
20 000 Karten bestehende daktyloskopische Registratur bequem mit
sich führenden Daktyloskopen möglich sein, wenn er der Thatbestands-
aufnähme bei einem Mord, einem Bombenattentat, einem Cassen-
einbruch u. s. w. beigezogen wird, sogleich zu sagen:
Dieses Fenster, dieses Fensterbrett, diesen Tisch hat der Ver-
brecher berührt, diese Brieftasche hat er durchstöbert, diese für ihn
unverwerthbaren Papiere hat er weggeworfen.
Auf allen diesen Objecten hat der Verbrecher nämlich sein nur ihn
u nd einzig ihn individuell charakterisirendes, bei keinem zweiten Menschen
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Ucber Daktyloskopie.
123
in allen diesen Details wiederkehrendes Papillarlinienmuster — oder um
es so zu nennen — seine daktyloskopische Photographie zurück-
gelassen.
Ganz dieselben Fingerabdrücke finden sich in unserer daktylo-
skopischen Registratur in der Hauptabtheilung N. so und soviel und
in der Unterabtheilung N. so und soviel vor.
„Der Verbrecher ist inhaltlich der dort erliegenden daktylo-
skopischen Karte in der Person des X. Y. zu suchen. Derselbe ist im
Jahre 18 . . zu geboren, nach zuständig und hat
zur Zeit seiner daktyloskopischen Aufnahme, d. i. am
19 . . dort und dort gewohnt". —
Schon in allernächster Zeit ist ein Kampf auf Leben und Tod
zwischen der Anthropometrie und der geschilderten Daktyloskopie zu
gewärtigen und es dürfte aller Voraussicht nach die Letztere aller-
orten als Siegerin aus diesem Kampfe hervorgehen.
Dass Bessere ist eben der Feind des Guten.
VII.
Sichtbarmachen latenter Finger- und Fngsabdrüeke.
Von
Friedrich Paul,
k. k. Gerichtwocietlr 1d Olmütz.
Francis Galton bat in seinem, bei Macmillan, And & Comp,
in London verlegten Werke nachgewiesen, dass zwei Fingerabdrücke,
sobald sie eine gewisse Anzahl von Vergleichspunkten gemeinsam
haben, identisch, also von demselben Finger herrührend, bezeichnet
werden müssen, weil jeder Mensch sein eigenes Muster an den Finger-
spitzen tragt, das sich nie verändert. Dr. Forgeot behauptet insbe-
sondere mit Recht,, dass wir Personen nach den Gesichtern vollkommen
verlässlich unterscheiden, ohne dass wir im Stande wären, des Einzelnen
Gesicht so zu beschreiben, dass wir einen Zweiten in die Lage ver-
setzen könnten, die beschriebene Person zu erkennen. Mit der Zunahme
der Uebereinsümmungen der Abdrücke potenzirt sich die Wahrschein-
lichkeit der Identität, die schliesslich bis in Hunderte von Millionen
wächst und uns gestattet, zu behaupten, dass bei einer grösseren Zahl
von Uebereinstimmungen schon vollständige Identität vorhanden ist*
Das Nähere im bezogenen Werke Galton 's, insbesondere auf S.III
und folgende. Galton hat nun überdies in seinem Werke „Deci-
pherment of blured Finger. Printe, London 1893" gezeigt, in welcher
Weise erfolgreich, selbst mehr oder weniger undeutliche Abdrücke
identificirt werden können.
Nachdem einem aufmerksamen Kriminalisten der Umstand nie ent-
gehen wird, dass Fingerabdrücke sich häufig an dem Thatorte oder an
Objecten finden, die der muthmaassliche Thäter berührt haben konnte,
erschien wohl seit jeher der Wunsch gerechtfertigt, Mittel und Wege zu
finden, um diese Abdrücke zu verwerthen. Ich beziehe mich vor
Allem auf das Handbuch von Gross, S. 549 und 482, III. Auflage,
ferner auf mein Handbuch der kriminalistischen Photographie S. 64.
Fälle der Anwendung derartiger Fingerabdrücke sind durch die
Zeitung des öfteren bekannt geworden und hat insbesondere Mark
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Sichtbarmachen latenter Finger- und Fussabdrücke.
125
Twain die Thatsache der beweismach endea Kraft der Fingerabdrucke
zu einem spannenden Roman verarbeitet
Als vor 2 Jahren in Olmütz in einem Cafe* ein Einbrach verübt
wurde, wurde von der Polizei auf dem Spiegel der Credenz der Ab-
druck einer rechten Hand gefunden, welcher in milchig trüben Linien
die Formen der Papillarlinien mühelos erkennen Hess. Der Spiegel
wurde über anerkennenswerthe Intervention der Polizei photograpbirt
und wurden mir die Photogramme eingehändigt mit dem Ersuchen,
geeignete Versuche anzustellen.
Ich hatte auch Gelegenheit, den Spiegel zu sehen und seine
Muster zu studiren, leider wurde derselbe aber in seinem Zustande
nicht belassen. Die Photographien waren recht gelungen und ge-
statteten bei einiger Mühe und Sachkenntniss eine Nachprüfung der
Linien. Ich Hess also vorerst von allen, im Gelegenheitsverhältnisse
befindlichen Personen Fingerabdrucke der rechten Hand abnehmen
und konnte sofort sagen, dass keine dieser Personen Fingerabdrücke
zeigte, deren Muster denen am Spiegel auch nur ähnlich gewesen wären.
Diese Thatsache bedeutete schon einen grossen Erfolg, da nach den Um-
ständen nur eine Person in Verdacht kommen konnte, die mit den
Räumlichkeiten vollkommen vertraut war.
Endlich verdichteten sich die Verdachtsmomente derart, dass ein
gewisser K., ein ehemaliger Bediensteter des Cafe, der auf ähnliche
Weise schon einen Einbruch dort begangen, als Thäter in Betracht
kam. Derselbe wurde ausgeforscht und die auf der Messkarte vor-
findlichen Fingerabdrücke genügten, um mich zu Überzeugen, dass
nur K. die Hand abgedrückt haben konnte.
Meine Ueberzeugung wuchs zur Gewissheit, als der Mann einge-
liefert wurde, und ich in die Lage kam, auch die Linien der Hand-
fläche zu prüfen.
Ich erinnere mich hier eines Aufsatzes des Anthropologen Welker,
welcher im Anthropologischen Archiv pro 1898 Bd. 3 die Abdrücke
seines Handtellers aus dem Jahre 1856 und 1S97 zum Abdrucke
brachte, welche volle Uebereinstimmung der Papillarlinien erkennen
lassen. Allerdings sind die Handteller-Abdrücke nicht Gegenstand
Ton Untersuchungen geworden, zuvörderst wohl deshalb, weil sie
weniger differente Formen zeigen als die Fingerbeeren.
Als K. zur Hauptverhandlung kam, gelang es mir nicht, die
Richter von dem Umstände zu überzeugen, dass der Uebereinstimmung
der Papillarlinien zwingende Beweiskraft innewohne. Ich rauss diese
Thatsache auf den Umstand zurückführen, dass in richterlichen Kreisen
die Nützlichkeit der kriminalistischen Kenntnisse noch immer nicht
126
VII. Paul
genügend gewürdigt wird, ja dass z. B. selbst die wenigsten von
dem Wesen der Anthropometrie und selbst von deren Bestand in
Oesterreich Kenntniss haben. Es ist dies um so bedauerlicher, als
dadurch nicht nur dem Einzelnen Erfolge entgehen, die spielend er-
rungen werden könnten, sondern hauptsächlich wesentliche Abkürzungen
der Untersuchungen also auch der Haft durch rechtzeitige Benützung
der Anthropometrie eintreten würde.
Der erwähnte Fall des K. gab mir Veranlassung, mich mit dem
Sichtbarmachen von Fingerabdrücken zu befassen.
Die Anregung hierzu bot mir insbesondere bald darauf ein zweiter
Fall, der kurz auf den ersten sich ereignete.
Die Polizei brachte eine (durchsichtige) Glasscheibe, auf welche
der unbekannte Thäter beim Bestreben, sie auszubrechen, Fingerab-
drücke zurückgelassen hatte. Die abgenommene Photographie war
misslungen, die Rückseite des Glases hatte durch Spiegelung neue
Linien in die vorhandenen geworfen und die Photographie war des-
halb unbrauchbar. Ich begann meine Arbeiten damit, dass ich zuerst
die Erfahrungen Dr. Forgeots in Anspruch nahm und versuchte,
seine Experimente zu wiederholen. Ich stellte mich hierbei auf den
Standpunkt, dass die einfachsten Vorschriften am ehesten zu Erfolgen
führen müssten. Ich versuchte also, in der von Dr. Forgeot ge-
wählten Reihenfolge Fingerabdrücke sichtbar zu machen.
Vor Allem versuchte ich Jod und muss das Verfahren mit Jod
als das einfachste und sicherste bezeichnen. Es ist garnicht nötbig,
wie Dr. Forgeot angiebt, Joddämpfe zu erzeugen, es genügt, wenn
man das zu untersuchende Papier mit der Seite, wo ein Abdruck ver-
muthet wird, über ein offenes Gefäss mit Jod (etwa in der Apotheke^
legt und es mit einer Glasplatte bedeckt, um in Kürze eine schone
braune Färbung der Papillarlinien zu erhalten. Ist die zu unter-
suchende Fläche grösser, dann wählt man eine Glaswanne, in welcher
man Jod aufstreut.
Forgeot beklagt sich, dass die Abdrücke wieder verschwinden,
aber ich habe gefunden, dass man sie mit Calomel einstauben kann,
welches sodann durch Schwefelwasserstoffdämpfe oder Dämpfe von
Schwefelammonium den Abdruck in schöner schwarzer Farbe er-
scheinen lässt.
Silbernitrat gab in Sproc. Lösung recht gute Resultate. Das
Papier wird mit einem Pinsel mit der Lösung bestrichen und kommt
der Abdruck, sobald das Papier dem Lichte ausgesetzt wird, in schöner
braunschwarzer Farbe zum Vorschein. Ich habe diese Abdrücke nun-
mehr mit lOproc. Lösung von Natrium hyposulphericum behandelt.
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Sichtbannachen latenter Finger- und Fussabdrücke.
127
gut gewaschen in 2proc. Lösung von Quecksilberchlorid und sodann
in eine wässerige Lösung von Ammoniak getaucht und ziemlich dunkle
und haltbare Abdrücke erhalten.
Ein sehr erfolgreiches, aber nicht immer anwendbares Verfahren
ist das mit Tinte. Forgeot streicht nämlich die zu untersuchende
Fläche mit einem Pinsel mit Tinte ein, worauf in einem lichteren
Tintenfleck die Linien des Abdruckes in dunklerer Farbe sich zeigen.
Ich habe die besten Resultate mit jenen Tinten erzielt, welche als
Eisengallustinten bezeichnet werden.
Ich nahm zwei ca. 6 cm lange und 3 cm breite Glasstreifen, legte
auf einen rechts und links längs der Iüngsseiten je einen */i cm
breiten Glasstreifen, legte die zweite Glasplatte darüber und kittete die
aufeinander hegenden Platten mit dickem Schellack, in Spiritus gelöst,
zusammen. Es entstand so eine viereckige Röhre. In die Oeffnung
wurde ein ebenso breiter als langer Flanellstreifen eingeführt, nach-
dem man ihn zuvor in Wasser getaucht und gut ausgedrückt hatte.
An einem Ende zieht man nun den Streifen so hervor, dass er um
3—4 mm herausragt Führt man nun mit einem Tropfenzähler oder
einem Federkiel oben in die Oeffnung Tinte ein so kann man bald
mit dem hervorragenden Flanellstreifen die zu untersuchenden Flächen
bestreichen, auf welchem alsbald die Abdrücke zum Vorschein kommen.
Etwas Uebung lässt das richtige anzuwendende Quantum von
Tinte bald erkennen und ist es nützlich die Fläche sofort mit einem
Löschblatt abzutrocknen. Eis ist selbstverständlich, dass nicht jedes
Papier mit jeder Methode gute Resultate giebt, allein man ist in der
Lage einige Methoden nach einander zu versuchen und kann schliess-
lich mit Hülfe der Photographie den einmal sichtbar gemachten Ab-
druck und seine Umgebung für immer fixiren.
Der eingangs erwähnte Fall regte mich an zu versuchen, ob
nicht am fetten Abdrucke des Fingers Farbstoffe haften blieben, um
so eine deutliche Photographie zu ermöglichen. Ich hatte nämlich
bei meinem Raseur zufällig einen Reismehlzerstäuber versucht und
den Spiegel bestaubt, auf welchem sich auf einmal in einem grösseren
weissen Fleck in dichterer Lage ein früher dort gemachter Finger-
abdruck zeigte. Ich versuchte nun mit Hülfe eines Bläsers, wie
solcher zur Vertilgung von lästigen Insecten benützt wird, die Ab-
drücke einzustauben, jedoch ohne Erfolg, da der feine Farbstoff Überall
an der aus der Luft niedergeschlagenen Fettschicht des Glases an
dem Abdruck aber zu wenig haften blieb.
Erst als das zufällige Verschütten des Farbstoffes mich belehrte
dass ein blosses Aufstreuen genügte, begann ich Versuche mit allerlei
128
Vn. Paul
Farbstoffen zu machen und zwar mit dem bestem Erfolg. Man streut
eine genügende Menge eher mehr als weniger auf die zu unter-
suchende Fläche und es erscheint bald der Abdruck an dessen Linien
der Farbstoff haften blieb.
Ich habe die Wahrnehmung gemacht, dass es dem Erfolge nicht
günstig ist, wenn ein zu fein pulverisirter Stoff verwendet wird.
Insbesondere giebt Calomel, welches in der Pharmakopoe fein pul-
verisirt zum Einstauben und gröber zum Einnehmen vorgeschrieben
ist, nur in letzter Form gute Resultate.
Diese Versuche sind so einfacher Natur, dass sie in jedem Ge-
birgsdorfe von jedem Gensdarm wiederholt werden können. Ich be-
nutze also Waschblau, wie es jede Wäscherin verwendet, Russ z. B.
den Russ von einem Petroleumlampencylinder, Carmin, Zinober, Anylin-
färben aller Arten, alles in Pulverform, Schwefelantimon und viele
andere Stoffe, mit bestem Erfolg Eisen in Pulverform, wie es in jeder
Apotheke erhältlich ist
Ich habe aber auch einen Stoff gefunden, der sehr einfacli zu
behandeln ist, sich überall findet und dauerhafte Resultate giebt, es
ist dies das bekannte übermangansaure Kali, wie es zum Zähne-
waschen verwendet wird und in jeder Apotheke oder Droguerie er-
hältlich ist. Man streut die Stelle des vermutheten Abdruckes mit
dem nicht zu fein pulverisirten Stoff ein, lässt das Gemisch eine Zeit-
lang lagern und fährt dann mit einem buschigen Pinsel, nachdem
man das überschüssige Pulver abgeschüttet, über das Papier, worauf
die Abdrücke in fein rosa und immer mehr nachdunkelnden Tönen
sichtbar werden. Dr. Protiwensky-Prag theilt mir mit, dass er mit
Eiweiss sehr gute Resultate erzielt habe.
Schliesslich wendete ich mich auch, wie Forgeot, den Versuchen
mit Abdrücken auf Glas zu.
Bekanntlich bedecken die Glasätzer die zu ätzenden Glasflächen
mit einer Fettschichte, in welche sie sodann die Zeichnung und zwar
bis auf das Glas eingraviren.
Hier dient die Fettschichte des Abdruckes umgekehrt dazu, die
Linien, der im Abdruck am Glase (z. B. Trinkglas) sich befindet, zu
bedecken. Die Glasätzer setzen die so vorbereitete Platte den Dämpfen
von Fluorwasserstoffsäure aus, welche an den vom Fette nicht be-
deckten Stellen das Glas angreift und so die Zeichnung im Glase
eingeätzt, zum Vorschein bringt
Das Verfahren ist einfach, bedarf aber besonderer Vorsicht und
ist wohl nur Jenen zu empfehlen, welche in solchen Dingen Uebung
haben.
i
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Sichtbannachen latenter Finger- und Fussabdrucke.
12»
Man nimmt eine 3 — 4 mm starke Bleiplatte, klopft sie mit einem
Holzhammer über einer metallenen Mörserkeule zu einer halbrunden
Schale, die oben mit einer Feile eine ebene Randfläche erhält Nun
nimmt man käuflichen Flussspat in Pulverform, rührt ihn mit concen-
trirter Schwefelsäure zu einem Brei und erhitzt nun die Schale im
Wasserbad, zweckmässig im Freien, wegen der schädlichen Dämpfe.
Das Glas bedeckt man am besten mit Unschlitt oder dünnen Speck-
streifen dergestalt, dass nur ein kleiner, am besten viereckiger Baum
um den Abdruck freibleibt und setzt nun diese Fläche so lange den
Dämpfen aus, bis ein genügend tiefes Relief entstanden ist, es er-
scheinen dann die Papillarlinien als schmale Linien und zwar durch-
sichtig, während ihre geätzten Zwischenräume matt sich darstellen.
Ich versuchte nun diese Linien, die man nur bei gewisser Auf-
merksamkeit genau verfolgen kann, dauernd in Farbe sichtbar zu
inachen und auch dieses gelang mir. Ich benutzte nämlich eine
Walze aus Buxbaumbolz, die eine sehr glatte Oberfläche haben muss,
und walze dieselbe auf einem Gelatineblock mit Druckerschwärze ein.
Die Walze muss so lang sein, dass sie über jenen Raum hinaus-
ragt, der um den zu ätzenden Abdruck frei bleiben muss.
Wird nun die Walze (in ihrem Gestell in dem sie hierbei sich
in bekannter Art um ihre Achse dreht) leicht über den geätzten
Abdruck hinweggeführt, so setzt sie an den nicht geätzten Linien des
Abdruckes Druckerschwärze ab, sodass der Abdruck sich in schwarzer
Farbe, die bald eintrocknet, repräsentirt. Gelingt dies nicht, wird zu-
viel Farbe abgesetzt, dann wäscht man das Glas mit Terpentin ab,
legt rechts und links vom Abdruck so lange einen dünnen Streifen
Papier, bis nach nochmaligem Walzen der erwünschte Erfolg eintritt
Bei Trinkgläsern muss selbstredend das Einwalzen dergestalt
vorgenommen werden, dass die Walze parallel mit der Achse des
Cylinders über die Flächen bewegt wird.
Ich veröffentliche meine Versuche, soweit sie abgeschlossen sind
und hoffe in Kürze noch Weiteres zu bringen. Nur eines möchte ich
hinzufügen, so überraschend es für den Laien sein mag, einen nicht
sichtbaren Abdruck in jeder gewünschten Farbe sichtbar gemacht zu
sehen, so skeptisch stehen wir der Sache entgegen. Es ist kein Zweifel,
dass die Versuche manchmal, vielleicht oft nach einander Erfolge
bringen; allein das sind Zufälligkeiten, die uns zu grossen Hoffnungen
nicht berechtigen. Der Zufall spielt aber im Strafverfahren eine
grosse Rolle und deshalb ist es unsere Aufgabe, ihm Gelegenheit zu
geben, seine Kraft zu bethätigen und ihn zu suchen, im gegebenen
Falle wissen wir dann zum Mindesten, wie wir uns zu verhalten haben.
VIII.
Das Reformatorium Ton Elmira.
UitgAthellt von
Dr. Witry in Bamberg.
Die „Revue de PHypnotisme" veröffentlicht unter diesem Titel
folgenden Artikel:
Sind die Verbrecher nicht einfach Kranke? Diese Frage wird
seit Langem erörtert Aber die Amerikaner allein scheinen sie in
affirmativem Sinne bejaht zu haben. Dr. August Luling hat
nämlich während einer Reise durch Nordamerika Gelegenheit gehabt,
eines der grössten Pönitentiarien der Welt zu besichtigen. Die Be-
handlungsweise der Gefangenen daselbst basirt einzig und allein anf
der Idee, dass der Mensch, welcher Böses thut, ein Kranker ist, der
in den meisten Fällen geheilt werden kann. Dr. Luling schreibt
darüber: In meiner Eigenschaft als Arzt interessirte mich dieser
Versuch des Staates New-York besonders. Ich nahm mit grosser
Freude die Erlaubniss des Directors für Gefängnisswesen entgegen,
die Strafanstalt besichtigen zu dürfen, wo die Gefangenen „gepflegt
und geheiltu werden. Man hat ihr den symbolischen Namen „Re-
formatorium" gegeben und es ist wirklich ein Werk der „Refor-
mation" welches der Staat New-York hier unternommen hat
Man erreicht Elmira von New-York aus in 11 Stunden Schnell
zugsfahrt Ich verliess den Zug um 8 Uhr Morgens am Fusse des
Hügels, auf dem das riesige, luxuriös ausgestattete Gebäude liegt
Hätte ich nicht auf den Ringmauern eine Reihe von Schildwachen
mit dem Gewehr im Arm gesehen, so hätte ich eher geglaubt, ich
träte in ein Schloss, denn in ein Gefängniss ein. Ein riesiger Pförtner
Anmerkung des Herausgebers. — Ich veröffentliche diese interessante
Mktheilung, obwohl wir durch deutsche Arbeiten (namentlich die verdienstvolle
von Hintrager, vgl. dieses Archiv 3. Bd. S. 358), schon längst wissen, wie
übertrieben die Ergebnisse der Reformatories angegeben wurden. In Frankreich
scheint man noch immer an das Evangelium von Elmira zu glauben. H. Gros*.
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Das Rcformatorium von Elmira.
131
führte mich in das Cabinett des Anstaltsdirectors, dem ich meinen
Empfehlungsbrief aus New-York überreichte. Ich stand einem jungen
kaum 30jährigen Manne gegenüber, dessen intelligente Physiognomie
einen wohlthuenden Ausdruck von Sanftheit und Güte zeigte. Er ist
selber Arzt und widmet sich seiner Mission mit heissester Ueberzeu-
gung. Er glaubt, dass die Uebelthäter Kranke sind nnd dass es von
grösserem Vortheile für die Gesellschaft ist sie zu heilen, statt sie zu
bestrafen. Ich besichtigte in seiner Begleitung und in jener des Chef-
arztes während 5 Stunden die verschiedenen Theile des Reformato-
riums. Ich verliess dasselbe voll Bewunderung "für die ruhige Kühn-
heit, mit der die Amerikaner an die anscheinend paradoxesten Pro-
bleme herantreten und für die praktische und ingeniöse Lösung der-
selben, die ihnen in manchen Fällen gelingt.
Vor Allem darf niemals das Wort „Gefängniss" oder „Gefangener"
angewandt werden. Es ist nur das „Reformatorium" mit seinen „Be-
wohnern". Es werden nur Männer aufgenommen, ungefähr 1500.
Sie können nur im Alter von 16 — 30 Jahren eintreten unter der Be-
dingung, dass sie noch keine Strafe erlitten haben, die über 20 Jahre
Zuchtbaus beträgt. Dem freien Ermessen jedes Richters ist es an-
heimgestellt einen Verurtheilten nach Elmira zu schicken. Wir wollen
nun einen Menschen, der eine Gefängnissstrafe von 20 Jahren zu ver-
bilssen hat und im „Reformatorium" ankommt, begleiten.
Nachdem er ein Bad erhalten und desinficirt worden ist, zieht
er die Uniform des Hauses an die von „neutraler Farbe" ist. Sie
ist schwarz. Der neue „Bewohner" wird dann dem Arzte vorgeführt.
Wenn er jung ist und der Arzt sieht seine Constitution als nicht ge-
nügend stark an, um andauernde Muskelthätigkeit zu ertragen, dann
wird er auf kürzere oder längere Zeit — der Arzt allein ist hierin
maassgebend — in die Turnschule geschickt. Die Turnschule, die
ca. 150 m lang ist, wird während des Winters genügend geheizt, dass
jeder in leichter Kleidung darin turnen kann. Sie bat die allerbesten
Turn-, Bewegungs- und Uebungsapparate. Der „Bewohner" bekommt
desgleichen alle Tage eine Schwiramstunde in einem grossen Bassin
mit lauem Wasser und wird darnach massirt. Bei Fettleibigen werden
mechanotherapeutische Entfettungskuren angewandt. Kurzum, man
macht aus dem Betreffenden einen widerstandsfähigen Menschen.
Wenn der Arzt die Ueberzeugung gewonnen hat, dass er arbeiten
kann, dann schickt er ihn zum Director, der ihn fragt, ob er eine
Vorliebe für irgend ein Handwerk habe. Wenn er z. B. Lust zum
Maurerhandwerk hat, dann kommt er in die Maurerriege und arbeitet
darin mit. Es werden alle möglichen Bauten aufgeführt, aber gleich
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132
VIII. WlTRY
nach ihrer Vollendung wieder niedergerissen, weil man der Privat-
industrie keine Concurrenz machen will. Das gilt auch für die an-
deren Berufszweige des Hauses. Wenn der „Bewohner" das Maurer-
handwerk ausgelernt hat, dann kommt er in die Riege der Zimmer-
leute, der Schreiner, der Metalldreher, der Anstreicher, der Flaschner,
der Blechschmiede, der Decorateure, Polsterer u. s. w.
Wenn seine Fähigkeiten und Neigungen ihm erlauben sich schwie-
rigeren und delikateren Arbeiten zu widmen, dann ist ihm Gelegen-
heit geboten, die Stenographie, die Schriftsetzerei, die Schreibmaschine,
Buchbinderei u. s. w. zu erlernen. Kurz man giebt ihm alle Mittel
zur Hand um aus sich einen brauchbaren regenerirten Menschen zu
machen. Es sei hier bemerkt, dass 85 Proc. aller „Bewohner" des
Reformatoriums von Elmira bei ihrem Austritt leicht Stellung und
Beschäftigung finden.
Das ist die professionelle Seite der „Reformation" der Ver-
urtheilten. Sehen wir nun was die Amerikaner zur Hebung ihres
moralischen Bewusstseins erdacht haben. Unser „Bewohner* hat,
wie gesagt, bei seinem Eintritt eine schwarze Uniform bekommen.
Er wird dann zur Finanzcommission geführt und dort wird- ihm im
grossen Hauptbuch der Anstalt ein eigenes Blatt eröffnet Seine täg-
liche Arbeit wird auf 2 Mk. eingeschätzt und am Ende jedes Monate
erhält er einen Auszug aus seinem laufenden Posten. Wenn er sich
gut führt, so erhält er nach 6 Monaten statt der schwarzen Kleider
blaue. Das ist die Farbe der Privilegirten. Sie giebt ihm das Recht
im Restaurant, das sich in der Anstalt befindet, auf eigene Rechnung
zu speisen, sich dort zu bestellen, was er für den anderen Tag wünscht
seine Mahlzeiten an einem weissgedeckten Tische einzunehmen und
sich mit den Mitspeisenden zu unterhalten. Natürlich muss er dabei
Acht haben, dass er sein Budget nicht überschreitet; aber selbst im
Falle eines Deficits schneidet man ihm die Lebensmittel nicht ab.
Der Director lässt ihn rufen, macht ihn darauf aufmerksam, dass
sein Schuldenmachen ihm schade, weil jeder schuldige Dollar einen
Tag längeren Aufenthalt im Reformatorium vorstellt Fast immer
folgt auf diese Mahnung eine andauernde Sparsamkeit. Es ist nicht
selten, dass ein sparsamer „Bewohner"* mit 1000 — 1200 Mk. Erspartem
die Anstalt verlässt. Uebrigens giebt die Anstalt jedem beim Aus-
tritt 50 Dollars mit, damit er zu leben habe bis er Arbeit gefunden hat.
Wenn das moralische Bewusstsein des Verurtheilten sich nicht
hebt, wenn er sicli nicht gut führt, so dass man ihm nach 6 Monaten
das blaue Kleid nicht geben kann, wenn er undisciplinirt, zerstörungs-
süchtig, aggressiv gegen das Personal ist, dann werden ihm Strafen
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Das Rcfonuatorium von Elniini.
13:5
auferlegt und zwar Geldstrafen. So sah ich z. B. im Hauptbuche
eine Strafrechnung von über 1000 Mk. Wenn die Geldstrafen nichts
nützen, dann bekommt er eine rothe Uniform, die er 6 Monate tragen
muss, ehe er wieder die „neutrale", das ist die schwarze, wieder-
bekommt. Nach weiteren 6 Monaten kann er sich dann die blaue
verdienen. Es ist klar, dass die „rothen" in strenger Zucht gehalten
werden. Kein Besuch des Restaurants, überall Stillschweigen, scharfe
Ueberwachung u. s. w. Um aber auch diese nicht ganz zu ent-
muthigen, darf der Director die sich gut führenden am 4. Juli, dem
Xationalfesttage, begnadigen.
„Ich mache hiervon den ausgedehntesten Gebrauch", sagte mir
der junge Director.
Die Kosten der Anstalt trägt der Staat New- York. Die gewöhn-
lichen vom Staate besoldeten Aufseher werden von den „Bewohnern44,
besonders bei den vorgeschriebenen militärischen Uebungen, unter-
stützt Es giebt so unter den Verurtheilten einen Oberst, Hauptleute,
Lieutenants und Unterofficiere. Sie haben eine vorzügliche Militär-
kapelle, Aber, und das ist ein Widerspruch, der Staat weigert sich
dieselben nach der Entlassung in die Armee aufzunehmen. Ich machte
diese Bemerkung dem Director gegenüber und konnte aus seiner
stummen Geste ersehen, dass er mit mir einverstanden war.
Der ärztliche Dienst erschien mir vorzüglich organisirt. Alle
Tuberculosen sind isoliit Ihre Wäsche hat eine eigene Farbe,
wird extra gewaschen und die Räume werden alle Wochen gründlich
desinficirt.
Ausser der täglichen gründlichen Waschung muss jeder „Be-
wohner" alle Woche ein Brausebad nehmen. Dieselben werden mit
lauem Wasser applicirt.
Auch sind die „Bewohner" nicht ganz von der Aussen weit ab-
getrennt Der Direcctor hat verschiedene bestimmt, welche die Zei-
tungen, illustrirten Blätter, Monatsrevuen u. s. w. zu lesen haben.
Diese publiciren dann jede Woche eine Zeitung, welche die Haupt-
ereignisse mittheilt Nur das was auf Verbrechen und Diebstahl
Bezug hat wird weggelassen.
Und das Resultat? Das „Reformatorium" giebt der Gesellschaft
75—80 Proc. seiner „Kranken" als völlig geheilt und brauchbar zu-
rück. 20—25 Proc der Eintretenden sind unheilbar. So hat mir der
Director officiell versichert.
Archiv für Kriminalanthropologie. XII.
10
IX.
Meinnngsdissonanzen der sachverständigen Psychiater.
Von
Primararzt Dr. Josef Bersa in Wien.
Gegenstand der Enquete über die Voruntersuchung im Strafver-
fahren, welche während der Monate December 1902 und Januar 1903
von der „Kulturpolitischen Gesellschaft zu Wien* veranstaltet worden
ist, war auch die Frage: Wie erklärt es sich, dass auf dem Gebiete
einzelner geistiger Erkrankungen, insbesondere auf dem Gebiete der
psychopathischen Minderwertigkeit, so häufig ein Zwiespalt in den
Meinungen der sachverständigen Psychiater zu Tage tritt? Sind es
Umstände wissenschaftlicher oder auch praktischer Natur, welche
einen Erklärungsgrund für diese Erscheinung geben? Wie ist dieser
Dissonanz der Meinungen abzuhelfen?
Wie gross schon die Schwierigkeiten rein wissenschaftlicher
Natur sind, denen der Psychiater bei der Abgabe seiner Gutachten
begegnet, wurde von einem Experten ») in überzeugender Weise aus-
einandergesetzt, wenn ihm auch die Kürze der zur Verfügung stehen-
den Zeit nicht gestattete, auf alle in Betracht kommenden Fälle näher
einzugehen. Ganz besonders hob er den Umstand hervor, dass es
sich in der grossen Mehrzahl der zu begutachtenden Fälle um Zu-
stände mangelhafter psychischer Entwicklung handle, nicht aber um
eigentliche Krankheiten der Psyche, dass es sich also zumeist um ein
Abschätzen der psychischen Capazität des betreffenden Individuums
nicht aber um eine Feststellung gewisser psychopathiscber Symptome
handle, dass somit subjective Anschauung in vielen Fällen im Gut-
achten zum Ausdrucke kommen müsse, womit schon eine ganze
Menge von Meinungsdifferenzen zur Genüge erklärt sei. Wesentlich
vermehrt werden die Differenzen dann dadurch, dass wir kern genaa
definirbares und allgemein gültiges Normalmaass der Intelligenz haben,
dass sich somit jeder Sachverständige das Normalmaass vorstellen
kann, wie es seiner eigenen Erfahrung eben entspricht.
1) Prof. Wagner v. .Tauregg.
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Meinungsdissonanzen der sachverständigen Psychiater. 135
Auch bei den in späterer Lebenszeit erworbenen Störungen, so-
weit sie forensisch in Betracht kommen, handelt es sich häufig um
psychische Schwächezustände, welche sich nicht durch bestimmte
charakteristische Symptome vom gesunden psychischen Zustande in
leicht erkennbarer und sicher feststellbarer Weise abheben, sondern
nur durch ein gewisses quantitatives Deficit charakterisirt sind, dessen
Abschätzung wieder subjectivem Ermessen anbei mgegeben ist Wie
schwer gestaltet sich ferner die sichere Feststellung der Anfangsstadien
verschiedener psychischer Krankheiten und zwar auch solcher, welche
im späteren Verlaufe auch für den Laien leicht zu erkennen sind ! Und
doch stellt sich oft schon in diesen Anfangsstadien, z. B. bei der
progressiven Paralyse, wenn auch häufig nur vorübergehend, ein die
Einsicht und die Willensbestimmung schwer schädigender psychischer
Defect ein. Schwierige, häufig zu Meinungsverschiedenheiten Anlass
gebende Verhältnisse bieten naturgemäss auch eine ganze Menge
anderer transitorischer geistiger Störungen; namentlich die verschiedene
Bewerthung der vom Untersuchten, von Angehörigen desselben oder
von Zeugen seines Verhaltens stammenden Anamnese seitens der
einzelnen Sachverständigen kann da leicht zu Dissonanzen führen.
Ausserordentlich gross und häufig, fast unübervvindbar sind dann die
Schwierigkeiten, welche sich einer sicheren Beurtheilung des Geistes-
zustandes vieler Neurasthenischen, Hysterischen, Epileptischen in den
Weg stellen, sei es, dass es sich um die dauernden Veränderungen,
welche sich bei solchen Kranken häufig einstellen, sei es, dass es sich
um episodische Zustände handelt Wie gross schliesslich die Schwierig-
keiten sind, welchen man bei den sogenannten psychopathischen Minder-
wertigkeiten begegnet, kann jeder leicht selbst ersehen, der folgende
Leitsätze Koch's berücksichtigt, die wohl nicht den Werth von
Dogmen für uns haben, die Verhältnisse aber in treffendster Weise
charakterisiren: „Die psychopathischen Minderwertigkeiten — psy-
chische Regelwidrigkeiten, welche auch in schlimmen Fällen doch
keine Geisteskrankheiten darstellen, welche aber die damit beschwerten
Personen auch im günstigsten Falle nicht als im Vollbesitze geistiger
Normalität und Leistungsfähigkeit stehend erscheinen lassen — führen
allmählich völlig zu den Geisteskrankheiten hinüber, wie sie auf der
anderen Seite ganz allmählich völlig in die Breite des Normalen sich
verlieren" ').
Auch die wichtige Frage, ob die Entscheidung über Zurechnungs-
1) Eine ausführliche Darstellung der bei Beurtheilung der Grenzzustande
in Betracht kommenden Schwierigkeiten findet sich in Uoche's Handbuch der
gerichtlichen Psychiatrie.
10*
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136
IX. Bkrze
oder Unzurecbnungsfähigheit den Sachverständigen oder dem Richter
anheimzugeben sei, wurde bei der Erörterung der „Umstände wissen-
schaftlicher Natur" berührt, insofern e der bereits erwähnte Experte
ausführte, dass man den ärztlichen Sachverständigen durch die Frage
nach der Zurechnungsfähigkeit eine Aufgabe stelle, welche man
Metaphysikern stellen sollte, wodurch der Standpunkt der Aerzte,
welche auf naturwissenschaftlicher Basis stehen, noch mehr erschwert
werde; so werde natürlich zu weiteren Meinungsdifferenzen Anlass
geboten. Der Kähmen der Enquete war zu eng, als dass diese
alte, hochwichtige Frage halbwegs erschöpfend hätte behandelt werden
können; erwähnt sei nur, dass von einem angesehenen Juristen in
schroffster Form ausgeführt worden ist, dass die Sachverständigen
nur den geistigen Zustand des Untersuchten zu beschreiben, keines-
wegs aber auf die Frage der Zurechnungsfähigkeit einzugehen hätten,
dass aber andererseits ein zweiter psychiatrischer Experte ') den Muth
gehabt hat, zu betonen, dass es verfehlt wäre, wenn man den Psychiater
nur über den Geisteszustand und nicht auch darum, ob derselbe den
vom Gesetze aufgezählten krankhaften Geisteszuständen mit excul-
pirender Wirkung entspreche, befragen würde. Es ist hier nicht am
Platze, alle die Gründe, welche für letztere Forderung sprechen, wieder
zur Sprache zu bringen. Sicher bleibt es, dass das Hereinspielen
mancher metaphysischen Frage in's Gebiet der Psychiatrie, nament-
lich der forensischen, die Aufgabe der Sachverständigen wesentlich
erschwert. Man sollte aber zunächst meinen, dass die Psychiater
heute wenigstens noch nicht berechtigt sind, sich dagegen aufzulehnen,
wenn ihnen von juristischer Seite Fragen gestellt würden, welche
das Gebiet der Metaphysik streifen, wo trotz der Versicherung mancher
Psychiater, sie kämen mit der Associations-Psychologie ohne meta-
physische Hypothesen ganz gut aus, in psychiatrischen Gutachten
Begriffe wie Apperception , Selbstbewußtsein, Wille u. s. w. noch
immer sehr häufig in Anwendung gebracht werden. Ferner ist die
Frage nach der Zurechnungsfähigkeit eines bestimmten Individuums
keineswegs eine metaphysische, wenn auch die Frage nach der Zu-
rechnungsfähigkeit an sich mit der metaphysischen Frage nach dem
freien Willen zusammenhängt; man fragt ja die psychiatrischen Sach-
verständigen nicht etwa, ob wir einen freien Willen überhaupt anzu-
nehmen berechtigt sind oder nicht, sondern ob im concreten Falle
jenes relative Maass von Willensfreiheit, welches wir beim Durch-
schnitts-Menschen zu finden pflegen und welches gemeinhin dem
1) Docent Dr. F. v. Solde r.
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Mtimiugscüssonanzen der sachverständigen Psychiater. 137
Richter zur Annahme der Zurechnungsfähigkeit genügt, vorhanden ist
oder ob diese relative Willensfreiheit im concreten Falle durch geistige
Hemmung oder Störung eine Beschränkung erfährt und wie weit
etwa diese Beschränkung geht Diese Frage ist ebensowenig eine
metaphysiche wie die Frage nach psychischer Gesundheit und Krank-
heit; die Schwierigkeit liegt vielmehr darin, dass wir ebensowenig ein
Maass für die normale Willensfreiheit wie für die normale Intelligenz
haben und dass die Uebergänge von der grössten Unfreiheit zur
grössterreicbbaren Freiheit ebenso fliessend sind, wie die von den
tiefsten zu den höchsten Intelligenzgraden. Selbst dann aber, wenn
die Psychiater zugeben müssten, dass Elemente metaphysischer Natur
bei derartigen Fragen mitspielen, kann es nicht zweifelhaft sein, dass
dort, wo es sich um die Beziehung metaphysischer Begriffe auf 'ab-
norme Seelenzustände handelt, doch wieder nur der Psychiater richtige
Auskunft geben kann. Wer mit dem Sachverständigen auf dem Ge-
biete der Psychiatrie noch einigermaassen concurriren könnte, wäre
der Sachverständige auf dem Gebiete der Metaphysik ; ob der Richter
sich nun gemeinhin das Recht vindiciren darf, als Sachverständiger auf
diesem Gebiete zu gelten, scheint mir zu mindest nicht entschieden
zu sein. Es scheint mir daher übel angebrachte Bescheidenheit zu sein,
wenn der Psychiater in der Frage der Zurechnung fähigkeit psychisch
abnormer Individuen dem Richter die Entscheidung gleichsam spontan
überlassen wollte, zumal ja der Letztere mit dem ausführlichsten, vor-
trefflichsten psychiatrischen Gutachten nichts anzufangen weiss, wenn
der Psychiater nicht doch in umschriebener Form seine Meinung über
die Zurechnungsfähigkeit der betreffenden Person andeutet und dem
Richter eigentlich nichts Anderes überlässt, als die Uebersetzung des
in der Sprache der Psychiatrie Gesagten in die Sprache, die der
Richter selbst zu sprechen gewohnt ist; es ist aber doch kaum denk-
bar, dass der Psychiater gleichsam die Rolle des Prinzen-Erziehers
nur zu dem Zwecke übernehmen soll, dass dem Richter ein Souverä-
nitätsrecht scheinbar erhalten bleibe. Wenn daher auch metaphysische
Begriffe die Arbeit der Psychiater erschweren, so sollten doch gerade
die Psychiater selbst diesen Umstand nicht in den Vordergrund schieben,
zumal die Schwierigkeiten, die aus anderen Verhältnissen erwachsen,
so bedeutend sind, dass der kleine Zuwachs, der auf Rechnung der
Metaphysik kommt, kaum in die Waagschale fällt
Relativ wenig kamen in den Sitzungen der Enquete die prak-
tischen Umstände, welche Meinungsdissonanzen begründen, zur
Sprache, obwohl gerade auf sie das Hauptgewicht zu legen ist und
auch die Fragestellung gerade auf sie zu zielen scheint
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138
IX. Bkkzk
Unter den praktischen Umständen ist gewiss die vom Experten
von S öl der betonte Tbatsache anzuführen, dass die strafgesetzlichen
Bestimmungen über die krankhaften Geisteszustände und betreffs des
Begriffes der Beraubung des Vernunftgebrauches unklar sind und zu
von einander abweichenden Auslegungen Anlass geben. Wenn auch
die Schwierigkeiten, die sich aus diesem Umstände ergeben , den
Juristen viel mehr berühren als den psychiatrischen Sachverständigen,
ist es gewiss auch vom Standpunkte des Letzteren dringendst zu
wünschen, dass die betreffenden Bestimmungen eine klarere, den Er
gebnissen der Psychiatrie mehr angepasste Fassung erfahren mögen.
Weit wichtiger scheint mir aber ein anderes, ich möchte
sagen principielles Moment zu sein: es fällt dem Sachverständigen,
angesichts der heutigen Anschauungen über die Competenzen des
Richters und des Sachverständigen, nicht nur die Aufgabe zu, den
Geisteszustand des Inculpaten zu begutachten, sondern auch die weit
schwierigere Aufgabe, den Richter von der Richtigkeit des Gut-
achtens zu überzeugen. Was die Aufgabe, einen Laien von der
geistigen Krankheit eines Individuums zu überzeugen, in manchen
Fällen bedeutet, wissen alle praktisch tbätigen Psychiater nur zu gut:
es ist geradezu staunenerregend, wie vorgeschritten die psychische
Krankheit oft sein kann, ohne dass dieselben den Angehörigen und
der sonstigen Umgebung aufgefallen wäre, mit welcher Zähigkeit
die Laien dem Arzte gegenüber, welcher die psychopathischen Sym-
ptome betont, immer wieder auf einzelne, noch ganz oder wenigstens
theüweise erhaltene psychische Functionen hinweisen und daraus die
Ansicht ableiten, es könne sich doch unmöglich um Geisteskrankheit,
sondern höchstens um Nervenschwäche oder dergleichen bandeln.
Nicht viel anders als das Laienpublicum überhaupt verhält sich aber
auch offenbar die Mehrzahl der Richter gegenüber den psychiatrischen
Sachverständigen; sie treten dem Gutachten der Letzteren mit der
grössten Skepsis gegenüber, und es kostet den Sachverständigen harte
Mühe, zu dem Ende zu kommen, dass das sachverständige Wort „zum
inneren Eigenthume des Richters" werde (Gross, citirt nach Naecke:
Richter und Sachverständiger, dieses Archiv Bd. III). Ausserordent-
lich peinlich ist es für den Sachverständigen aber, wenn es ihm
überhaupt nicht gelingt, den Richter zu überzeugen, und es ist an-
zunehmen, dass mancher Sachverständige der Gefahr, sich vom Richter
zu wiederholten Malen desavouirt zu sehen, nach Möglichkeit ans
dem Wege zu gehen trachten wird. Die Folge davon ist, dass sich
nicht selten, psychiatrische Sachverständige in ihrem Gutachten der Laien-
psychiatrie bedenklich nähern, indem sie offenbar nur dann die Mei-
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Meinnngsdiesonanzen der sachverständigen Psychiater. 139
nung, dass es sich um ein psychopathisches Individuum handle, ver-
treten, wenn sie sicher sind, auch den Richter von dieser Ahnung
überzeugen zu können. Es ist dies eine geradezu selbstverständliche
Reaction wenig selbstständiger, nachgiebiger Naturen, die es ja auch
unter den Sachverständigen giebt, auf die sonderbare Erscheinung,
dass sich der Richter als Kritiker der psychiatrischen Sachverstän-
digen in psychiatrischen Dingen bethätigen darf. Dass ein solches
Beigeben seitens der Sachverständigen ein Hindernis für die Findung
der Wahrheit setzt, ist ohne Weiteres einzusehen; denn es giebt
psychopathische Zustände, von deren Bestehen der ungläubige Laie
überhaupt nicht tiberzeugt werden kann, darunter solche, durch die
die Zurechnungsfähigkeit im höchsten Maasse beeinträchtigt, wenn
nicht völlig aufgehoben wird1). Andererseits ist es aber auch klar»
dass es aus diesem Grunde zu Meinungsdifferenzen zwischen ein-
zelnen Sachverständigen kommen muss, da den nachgiebigeren, prak-
tischen Rücksichten zugänglicheren Naturen unter ihnen solche gegen-
überstehen, denen die Vertretung der wissenschaftlichen Ergebnisse
unter allen Umständen oberstes Gesetz ist.
Der bei Weitem wichtigste Grund für die Meinungsdissonanzen der
psychiatrischen Sachverständigen ist aber in dem Umstände zu suchen,
dass das heute gültige Straf recht den psy chopathisch Minder-
werthigen nicht gerecht wird und dass der Staat seine Aufgabe,
die Gesellschaft durch entsprechende Unterbringung dieser Personen zu
schützen, nicht erfüllt Man wird nun freilich einwenden, diesen Um-
stand habe der Sachverständige gar nicht zu bedenken, und beson-
ders gewisse couservative Juristen, die dem Zuge der neuen Zeit nicht
mehr folgen können, werden wieder darauf hinweisen, dass der Sach-
verständige sich damit zu begnügen habe, das Krankhafte an dem
untersuchten Individuum nachzuweisen, unbekümmert um die Con-
sequenzen, welche das Gutachten nach sich zieht Solche Forderungen
sind aber nur theoretisch zu stellen, praktisch kaum zu erfüllen.
Zumindest wird man es dem psychiatrischen Sachverständigen nicht
verwehren können, sich eine Ansicht, eine Ueberzeugung zu bilden,
wie mit der Hauptgruppe der psychopathisch Minderwertigen unter
den heutigen, wie bereits gesagt, durchaus unbefriedigenden Bedin-
gungen zu verfahren wäre, welches Uebcl gleichsam als das kleinere
zu wählen wäre; wo aber einmal eine Ueberzeugung, also ein sub-
jectives Moment, Eingang gefunden hat, ist auch Meinungsdissonanzen
1) Sehr beherzigenswerthe Ausführungen über diesen Gegenstand sind in
dem Vortrage von Dr. Siegfried Türkei: Irrenwesen und Strafrechtepflege
enthalten.
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140
IX. Bkrze
Thür und Thor geöffnet, welche auch im Tenor der Gutachten der
einzelnen Sachverständigen zum Ausdrucke kommen müssen.
Was die Psychiater nach dem heutigen Stande der Wissenschaft
im Punkte der strafrechtlichen Behandlung und der Unterbringung
der gemeingefährlichen psychopathisch Minder wert h igen verlangen
müssen, hat bei der Enquete der Experte Regierungsrath Director
Tilkowsky kurz und bündig auseinandergesetzt. Er f Ohrte unter
Anderem aus, dass der Gegensatz zwischen Richter und Sachverstän-
digen am besten durch ein Vorkommniss charakterisirt werde, welches
Bich vor kurzer Zeit in Wien ereignet habe: in einem Processe er-
klärte ein Sachverständiger, er könne den Untersuchten weder für
zurechnungsfähig, noch für unzurechnungsfähig halten, er möchte
demselben vielmehr etwa eine 50 proc Zurechnungsfähigkeit zu-
schreiben, der Richter aber erwiderte ihm einfach, ein solches Gut-
achten könne ihm nicht genügen, weil er mit einer 50 proc. Zurech-
nungsfähigkeit nichts anfangen könne. Dies sei eben der Kern der
Frage: der Richter muss sich mit diesem Begriffe abfinden können;
denn derselbe ist keine theoretische Construction, sondern hat sieb
uns aus der Praxis ergeben, ja geradezu aufgedrängt.
DieGruppe derMinderwerthigen mit beiläufig 50proc Zurechnungs-
fähigkeit kann nicht übersehen werden ; sie verlangt eine eigene Behand-
lung, zumal die Differenz zwischen der Behandlung des Zurechnungs-
fähigen und der des Unzurechnungsfähigen eine so grosse ist und es
nicht gleichgültig sein kann, ob der ITalbzurechnungsfähige ') der einen
oder der anderen anheimfällt Diese Personen gehören weder in Straf-
noch in Irrenanstalten, sondern in besondere Anstalten : Bewahr-, Schutz-,
Besserungsanstalten, wie sie Koch schon im Jahre 1SS1 gefordert
hat In diese Anstalten sollten sie nicht zur Strafe, sondern zur
bessernden Behandlung gebracht werden. Die Dauer der Detention
sollte vom Erfolge abhängig sein, gegebenen Falls daher die Dauer der
Strafe, welche das Individuum im Falle der psychischen Vollwerthig-
keit getroffen hätte, auch bedeutend übersteigen.
Von alledem, was der genannte Experte in Uebereinstimmung
mit der überwiegenden Mehrzahl der praktischen Psychiater fordert
haben wir heute noch gar nichts erreicht; ja wir haben, wenn man
den Ausführungen einzelner Juristen, die bei der Enquete zu Worte
gekommen sind, symptomatischen Werth beilegen darf, nicht einmal
noch erreicht, dass die Juristen an die Berechtigung unserer Forde-
1) Dem gewöhnlichen Gebrauche folgend hätte ich hierauch: der Vermindert-
Zurechnungsfähige sagen können: doch halte ich diesen Begriff für einen weiteren,
hier nicht ganz passenden.
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Meinungsdissonanzen der sachverständigen Psychiater. 141
rangen glauben. Einigermaassen mag daran auch die Thatsache schuld
sein, dass der Begriff der psychopathischen Minderwerthigkeit ebenso
wie der Begriff der verminderten Zurechnungsfähigkeit in quantita-
tiver Hinsicht nicht genau abgrenzbar, nicht mit einer mathematischen
Grösse vergleichbar ist und von den vielen thatsächlich zur Beob-
achtung kommenden Graden der psychopathischen Minderwerthigkeit,
resp. der verminderten Zurechnungsfähigkeit, nicht jeder in gleichem
Maasse nach besonderer Berücksichtigung schreit, vielmehr eben
gerade nur die beiläufig in der Mitte zwischen Zurechnungsfähigkeit
und Unzurechnungsfähigkeit stehenden Personen es sind, die unser
Interesse gebieterisch herausfordern, den Juristen aber die verschie-
densten Grade vor Augen gestellt werden. Es liegt ja nahe, dass die-
jenigen Fälle von psychopathischer Minderwerthigkeit, welche nach
Koch's Ausdruck schon „zu den Geisteskrankheiten hinüberführen"
in die Irrenanstalt leidlich passen, dass andererseits diejenigen Fälle,
welche sich schon „in die Breite des Normalen verlieren", dem Straf-
gerichte überantwortet werden können, ohne dass ihnen besonderes
Unrecht widerführe; aber immer restirt dann noch eine Gruppe, für
welche ich in diesem Zusammenhange eben am liebsten die Bezeichnung:
Halbzurecbnungsfähige festhalten möchte.
Heute bleibt auch für diese Gruppe nichts Anderes übrig als die
Irrenanstalt oder die Strafanstalt Der psychiatrische Sachverständige
wird in die Zwangslage versetzt, aus dem Mulatten entweder einen
Weissen oder einen Schwarzen zu raachen. Begreiflich ist es nun,
dass dort, wo Gründe und Gegengründe einander die Waage halten,
Imponderabilien den Ausschlag geben werden, und unter diesen als
das Wichtigste die oben erwähnte Ueberzeugung des Sachverständigen,
mag dieselbe nun bewusst oder unbewusst zur Geltung kommen.
Mit dem Hinweise darauf, dass so Meinungsdissonanzen ent-
stehen müssen, will ich mich nicht begnügen, sondern auf die Ueber-
legungen, die dabei maassgebend sind, näher eingehen und auch kurz
ausführen, in welcher Richtung die Gutachten der psychiatrischen
Sachverständigen von der richtigen Linie abweichen, zumal gerade
dieser Punkt das Interesse der Juristen in einem höheren Maasse,
als sie ihm augenscheinlich nach bisher geschenkt haben, heraus-
fordert.
Eine unter Laien sehr verbreitete Ansicht ist es , dass der Psy-
chiater jeden Verbrecher, der ihm überantwortet wird, für geistes-
krank erklärt; ein grosser Theil der Richter theilt, wie man weiss,
diese Ansicht Versuchen wir einmal der Sache auf den Grund zu
gehen! Sind die Psychiater wirklich unberufene Vertheidiger?
142
IX. liKHZK
Scheinbar spricht manches für die Richtigkeit der erwähnten An-
sicht. Zunächst könnte ja vielleicht der Standes- Egoismus im
Spiele sein; der Psychiater erweitert gewissermaassen seine eigene
Einflußsphäre auf Kosten der des Richters, so oft er einen Inculpaten
für geisteskrank erklärt ')• Auch steht mancher Sachverständige, der
Uber der forensischen Beschäftigung mit kriminellen Individuen seinen
ursprünglichen Beruf nicht vergessen hat, dem psychopathisch Minder-
werth igen nebenher auch als Arzt gegenüber, in dem seinem ganzen
Entwicklungs- und Bildungsgange zu Folge die Tendenz, dem Kranken
zu helfen, rege ist; es wäre daher die Annahme nahe liegend, dass
er den psychopathisch Minderwerthigen lieber der Behandlung als
der Strafe zuführen wollte und dass dieses Streben, wenn er es auch
in der Absicht, objectiv zu urtheilen, zurückdrängen wurde, dennoch
nicht ohne Einfluss auf das Ergebniss seiner Beobachtungen und auf
sein Gutachten bliebe. Ferner wird der Psychiater feinfühliger, mancher
vielleicht sogar zu feinfühlig für psychische Defecte, bewerthet sie un-
gebührlich hoch und nimmt daher eine berücksichtigungs würdige
Schwächling der Einsicht oder Erschwerung der Willens! hätigkeit
schon in Fällen an, in denen der Laie, möglicher Weise einmal
auch mit Recht, noch unverminderte Zurechnungsfähigkeit annehmen
möchte.
Gewiss giebt es psychiatrische Sachverständige, bei welchen solche
und ähnliche Momente einen gewissen dominirenden Einfluss haben.
Weit gefehlt wäre es aber, wenn man anneinnen würde, die Gesain mtbeit
der psychiatrischen Sachverständigen sei von solchen Ideen erfüllt;
dies ist eben nicht der Fall, und gerade daraus erklärt sich die grosse
Mehrzähl der Meinungsdifferenzen der Sachverständigen.
Für eine grosse Gruppe der Sachverständigen sind nämlich rein
praktische Rücksichten von ausschlaggebendem Einfluss. Zunächst
macht ja der Sachverständige, der auf Ueberweisung des psycha-
pathisch Minderwerthigen in die Irrenanstalt hinarbeitet, so zu sagen
die Rechnung ohne den Wirth; der Sachverständige kann es wohl
erreichen, dass der psychopathisch Minderwerth ige in die Irrenanstalt
gebracht wird, er hat aber nicht den geringsten Einfluss darauf, dass
derselbe in der Irrenanstalt zurückgehalten wird. Die Anstaltsärzte
wehren sich vielmehr, wie man allmählich anzuerkennen beginnt,
mit Recht gegen die Zumuthung, die Irrenanstalt als Detentionsanstalt
1) Thatöüchlich wird in den Motiven zum Entwürfe eines Strafgesetzbuches
für den Norddeutschen Bund den Irrenärzten dieser Vorwurf gemacht , und hat,
wie bekannt, die Berliner medicinisch-psychologische Gesellschaft denselben ent-
schiedenst zurückgewiesen (Hoche's Handbuch der gerichtlichen Psychiatrie).
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Meinungsdissonanzen der sachverständigen Psychiater. 143
für gemeingefährliche Minderwertige verwenden zu lassen. Es ist
für sie in dieser Hinsicht namentlich der Umstand, dass dem Statute
der Anstalten zu Folge die Zurückhaltung nicht eigentlich geistes-
kranker, sondern nur psychopathisch minderwertiger Personen gar
nicht erlaubt ist, und die Rücksicht auf die berechtigtermaassen in
den Anstalten untergebrachten Geisteskranken maassgrebend, indem
ja das Eindringen von Llementen, welche so wie die Mehrzahl der
gemeingefährlichen Minderwertigen qualificirt sind, den Aufschwung
der freien Behandlung, das Ziel aller modernen Anstalts-Psychiater,
in jeder Beziehung aufzuhalten geeignet ißt; die Anstaltsdirectionen
warten daher nur so lange zu, bis sie die Diagnose gesichert haben,
und verfügen in dem Falle, als sich thatsächlich ergeben hat, dass
nur psychopathische Minderwertigkeit, nicht aber Psychose vorliegt,
die Entlassung des zur Detention Ueberwiesenen aus der Anstalt
Darob oft grosse Entrüstung in der Oeffentlichkeit! Man übersieht
eben, dass das Votum der Anstaltsärzte dem der Gerichtsärzte durch-
aus gleich werthig ist und dass es nicht nur Becht, sondern auch
Pflicht der Anstaltsärzte ist, Personen, die nicht als ausgesprochen
geisteskrank bezeichnet werden können, sofort zu entlassen, eine
Pflicht, von der abzugehen ein äusserst gefährliches Unternehmen
wäre. Man sieht also, dass es der psychiatrische Sachverständige
beute gar nicht in der Hand hat, psychopathisch Minderwerthige der
Behandlung in der Irrenanstalt, welche auch er gewiss nur faute de
mieux als Bewahranstalt ausersehen hat, für eine Dauer zuzuführen,
in welcher sich ein bessernder Einfluss geltend machen könnte; praktisch
ist somit dieser Standpunkt nicht, weshalb er auch von einer anderen
Gruppe von psychiatrischen Sachverständigen nicht mehr eingenommen
wird. Es kann uns gar nicht Wunder nehmen, dass einzelne Psy-
chiater vielmehr angesichts der Thatsache, dass mit der Ueberweisung
an die Irrenanstalten eine längere Detention der Minderwertigen
nicht erreicht werden kann, dass diese Ueberweisung vielmehr einer
Freilassung auf dem Wege über die Irrenanstalt gleichkommt, und
in Erwägung des weiteren Umstandes, dass eine längere Detentton
dieser oft im höchsten Grade gemeingefährlichen Individuen im In-
teresse der Gesellschaft dringen dst geboten ist, zu einer Tendenz ge-
langen, die derjenigen, welche die Laien bei der Gesammtheit der
Psychiater voraussetzen, gerade entgegengesetzt ist; da es mit der
Ueberweisung an die Irrenanstalt nicht gehen will, versuchen sie es
mit der Strafanstalt, d. h. sie fassen auch Fälle ziemlich hochgradiger
psychopathischer Minderwertigkeit nicht allzu subtil an, um dem
Richter den einzigen Weg, auf dem eine längere Detention mit
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144 IX- Berze
Sicherheit erreicht werden kann, nicht zu verrammeln. Dass zu einem
derartigen Verfahren namentlich einzelne ständige psychiatrische Sach-
verständige geneigt sind, lehrt die Erfahrung. Ob diese Sachver-
standigen durch die genauere Sachkenntnis und die eingehendere
Erwägung der Folgen, welche ihre Gutachten nach sich ziehen, allein
zu diesem Verfahren bewogen werden, oder ob nicht auch der Um-
stand, dass manche von den ständigen psychiatrischen Sachverstän-
digen in diesem Berufe nahezu ganz aufgehen und so allmählich dem
Inculpaten in einer ganz anderen Weise gegenüberstehen als der Arzt
dem Kranken, dabei eine Rolle spielt, soll hier nicht entschieden
werden; doch soll hier hervorgehoben werden, dass es unter den psy-
chiatrischen Sachverständigen ebenso wie unberufene Vertheidiger,
auch unberufene Staatsanwälte giebt, psychiatrische Sachverständige,
die sich so geriren, wie wenn es ihr wichtigstes Amt wäre, die Ge-
sellschaft vor gemeingefährlichen Individuen zu schützen, die in jedem
Falle zunächst Simulation voraussetzen und von dieser Annahme nur
dann abzubringen sind, wenn sich auch der letzte Schein, der für
Simulation spricht, als absolut unbegründet erwiesen hat, die dagegen
über Anzeichen selbst tiefster Minderwertigkeit spielend hinweg-
zugehen verstehen. Wenn auch diese Sachverständigen gerade so
wie die anderen im Bewusstsein handeln, von zwei üebeln das kleinere
gewählt zu haben, so fordert ihr Vorgehen doch die schärfste Kritik
heraus, weil sie durch ihr Gutachten das Unrecht mitverschulden,
das manchem fast unzurechnungsfähigen Inculpaten durch die Ver-
urteilung zugefügt wird, und damit eine Schuld auf sich laden, die
ihnen um so höher angerechnet werden muss, als sie sich mit ihrer
Taktik auf ein Gebiet begeben, auf dem ganz andere Factoren ihre
Wirksamkeit zu entfalten haben. Dies scheint mir die wichtigste
Consequenz der Thatsache zu sein, dass den Ergebnissen der Psy-
chiatrie in strafrechtlicher Beziehung noch nicht Rechnung getragen
worden ist, diejenige Consequenz, welcher die Juristen ihre Aufmerk-
samkeit im höchsten Maasse zuwenden sollten; gerade so wie die
Anstaltsspychiater es als eine ihrer obersten Pflichten ansehen müssen,
das Eindringen der gemeingefährlichen Minderwerthigen in die Irren-
anstalten zu verhüten, scheint es mir eine der obersten Pflichten der
Juristen zu sein, die Einlieferung dieser in ihrer Zurechnunirsfähig-
keit schwer beeinträchtigten Personen in die Strafanstalt zu verhüten.
Concentrisch muss von Psychiatern und Juristen der Kampf geführt
werden, der schliesslich zu dem ersehnten Ziele : gerechte Behandlung
des psychopathisch Minderwerthigen im Vereine mit zureichendem
Schutze der Gesellschaft, führen muss. Und nichts kann uns im Inter-
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Meinungsdissonanzen der sachverständigen Psychiater. 145
esse dieses Kampfes so bedauerlich erscheinen wie die Erscheinung,
dass es Sachverständige giebt, welche ihren Einfluss am besten in
der Weise zn verwenden glauben, dass sie Fälle höhergradiger psy-
chopathischer Minderwertigkeit förmlich für den Gebrauch des Straf-
richters appretiren, während es doch vielmehr ihr Streben sein sollte,
in jeder Weise dazu beizutragen, dass das Verständniss für die Un-
zulänglichkeit unseres Strafrechtes in Sachen der Minderwertigen
in weitere Kreise dringe, was sie dadurch am besten erreichen würden,
wenn sie jeden einzelnen Fall in seiner klaren, eindringlichen Sprache
für den Zweck einer günstigen Lösung der hochwichtigen Frage
agitiren Hessen.
Mit diesen Erörterungen bin ich wohl einigermaassen vom Haupt-
thema, das ich mir hier gestellt habe, abgekommen, wollte ich doch
zunächst nur erwiesen haben, dass sich aus Rücksichten taktischer
Natur Meinungsdifferenzen der sachverständigen Psychiater ergeben
müssen.
Wie ist dieser Dissonanz der Meinungen abzuhelfen ? wird weiter
gefragt Bevor ich auf diese Frage eingehe, möchte ich noch darauf
aufmerksam machen, dass es nicht einmal gut wäre, wenn die so
vielfach betonten Meinungsdissonanzen nicht zum Ausdruck kämen.
Es muss schon unter den heutigen Verhältnissen auffallen, dass bei
all' den subjectiven Momenten, die bei der Begutachtung des Geistes-
zustandes in Betracht kommen, so relativ selten ein Zwiespalt zu Tage
tritt, wo doch die strafrechtlichen Fälle in der Regel von zwei Psy-
chiatern untersucht werden. Mit der Zweizahl der Sachverständigen
hat es eben seine eigene Bewandtniss; sie ist von der Untersuchung
durch einen Sachverständigen nicht wesentlich verschieden. Die
beiden Sachverständigen geben zumindest ihr Gutachten nicht un-
abhängig von einander ab. Sei es, dass sie den Fall jeder für sich
oder gemeinsam untersucht haben, jedenfalls nehmen sie, namentlich
wenn der Fall Schwierigkeiten macht, in der Folge wiederholt Ge-
legenheit, sich über denselben zu besprechen; zuletzt giebt einer von
ihnen ein ausführliches Gutachten ab, während sich der zweite mit
einem mehr oder weniger belangvollen Bemerken demselben anschliesst
Dass bei einem solchen Verfahren Beeinflussung des einen Sachver-
ständigen durch den anderen nicht ausgeschlossen ist, dass vielmehr
häufig im Gutachten die Meinung des energischeren, einflussreicheren,
kurz prävalenten Sachverständigen zum Ausdrucke kommen wird, ist
leicht einzusehen. Häufig wird das Gutachten gleichsam ein Cora-
promissgutachten sein; eine derartige Entstehung bringt eine gegen-
seitige Correctur allzu radicaler Ansichten mit sich, wird daher auch
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14Ü
IX. Berze
im Ganzen noch die verlässlichsten Gutachten liefern. Relativ selten
treten wirklich unüberbrückbare Meinungsdissonanzen bei derartigen
Begutachtungen durch ein Sachverständigenpaar zu Tage ; sie zeigen
sich meist erst dann, wenn andere Sachverständige, unabhängig von
denjenigen Sachverständigen, welche das erste Gutachten abgegeben
haben, den Fall zu beurtheilen und ein neues Gutachten zu liefern
haben.
Wichtiger und bedenklicher noch als das Moment der Abhängig-
keit eines Sachverständigen vom anderen und der sich daraus trotz
der Zweizahl der Sachverständigen ergebenden relativen Unverlässlicb-
keit mancher Gutachten erscheint mir aber noch der Umstand, dass
die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass zwei Sachverständige,
welche sich die gleiche Anschauung über das gegenüber den psycho-
pathisch Minderwertigen heute einzuschlagende Verfahren gebildet
haben, zur Begutachtung eines oder mehrerer einschlägiger Fälle
herangezogen werden; denn in solchen Fällen können Gutachten
entstehen, welche einen extremen Standpunkt vertreten und dennoch
eine solche Sicherheit der Diction aufweisen, dass der psychiatrisch
weniger oder gar nicht geschulte Richter gar keinen Anlass zu irgend-
welchen Bedenken findet. Gerade solche auffällige Consonanzen sind
bedenklich, bedenklicher als manche Dissonanz! Namentlich dann,
wenn ein bestimmtes Sachverständigen-Paar auch in Fällen, in denen
die Begutachtung offenkundigen Schwierigkeiten begegnet, stets über-
einstimmt und der Tenor der Gutachten, welchen dieses Paar liefert,
noch dazu immer der gleiche ist, liegt die Annahme nahe, dass sich
zwei Sachverständige mit der gleichen subjectiven Anschauung, welche
auf ihre Erwägungen einen so richtunggebenden Einfluss ausübt, dass
kleinere oder grössere wissenschaftliche Differenzen gar nicht ernstlich
dissonanzerregend wirken können, gefunden haben. Man sollte es
nicht effecthascherischen Publicisten überlassen, auf die Uebelstände
hinzuweisen, die sich daraus ergeben, dass sich die extreme subjective
Auffassung psychiatischer Sachverständiger gelegentlich ohne Wider-
spruch geltend machen kann, wie dies da und dort in einer nicht
nur objectiv urtheilcnden Psychiatern, sondern auch dem Laien-
Publicum auffälligen Weise geschehen ist Bedauerlich sind schon
die Consequenzen, welche sich ergeben, wenn die beiden Sachver-
ständigen den extremen Standpunkt einnehmen, jede nennenswerthe
Minderwertigkeit schon als exculpirend hinzustellen; doch bietet in
solchen Fällen erfahrungsgemäss häufig die Auffassung der Richter
ein mehr als zureichendes Gegengewicht, und übt andererseits die
oben erwähnte Tendenz der Anstaltsärzte einen corrigirenden Einfluss
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Meinungsdissonanzen der sachverständigen Psychiater. 147
aas. Weitaas bedenklieber sieht aber die Sache aus, wenn die beiden
Sachverständigen der sicheren Ueberzeugung sind, dass unter den
heutigen Umständen für die Sicherheit der Gesellschaft dadurch ge-
sorgt werden müsse, dass der minderwertige Verbrecher verurtheilt
werde, zumal sie mit dieser Auffassung gewöhnlich keinem Wider-
spruche seitens der Richter begegnen.
Ebenso wie die auffällige Uebereinstimmung mancher Sachver-
ständigen in Fällen, welche bei anderen Psychiatern mit Sicherheit
Controversen hervorrufen würden, verdient die nicht minder auffällige
Sicherheit, mit welcher oft seitens der Sachverständigen Gutachten
abgegeben werden in Fällen, die sonst zu den zweifelhaftesten gezählt
werden, eine gewisse Beleuchtung. Dem Richter ist selbstverständlich
ein sicheres, jeden Zweifel ausschliessendes Gutachten erwünscht; ein
Fehler aber wäre es, wenn der Richter immer ein derartiges Gut-
achten verlangen würde, wie es andererseits ein grober Fehler der
Sachverständigen wäre, wenn sie gleichsam unter dem suggestiven
Drucke eines solchen Verlangens, sei es dass dasselbe thatsächlich
vorliegt oder nur vorausgesetzt wird, berechtigte Zweifel unterdrücken
würden. Gerade die Anstaltsärzte, welche doch Gelegenheit haben,
manchen kriminellen Psychopathen viele Jahre lang zu beobachten
und oft doch nicht zu einem sicher abschliessenden Urtheile gekommen
sind, sehen es ab und zu mit Staunen, wie klar diese Fälle den
psychiatrischen Sachverständigen liegen; man muss doch glauben,
dass dabei der erwähnte suggestive Druck und daneben vielleicht
wieder der Richtung gebende Einfluss gewisser praktischen Anschau-
ungen mit im Spiele ist.
Gewisse Meinungs-Dissonanzen und, wie ich hinzufügen möchte,
gewisse Unsicherheiten, die sich als Eolge der in manchem Falle
dringend gebotenen reservirten Haltung der Sachverständigen ab und
zu ergeben müssen, sind somit der gesunde Ausdruck der thatsächlichen
Verhältnisse und beleuchten die vorhandenen Schwierigkeiten, während
im entgegengesetzten Falle Sicherheit vorgetäuscht wird. Man sollte
aber glauben, dass das „mundus vult decipiu in einer so ernsten
Frage nicht Geltung haben sollte. Es kann sich daher garnicht um
die Frage handeln, wie die Dissonanzen vermieden werden könnten,
sondern nur darum, was angesichts der Verhältnisse, die zu solchen
Dissonanzen Veranlassung geben, zu thun wäre.
Radical könnte, wie bereits ausgeführt, den betonten Missständen
nur dadurch abgeholfen werden, dass man der psychologischen Eigen-
heit der psychopathisch Minderwerthigen in strafrechtlicher Beziehung
Rechnung trägt, also nach Professor v. Wagner's Ausdruck „durch
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IX. Berze
Schaffung eines intermediären Gebietes", nach Prof. Aschaffenbu rg's
weiterer Fassung r durch Anpassung der socialen Repression an die
Individualität des Rechtsbrechers/
Es fragt sich nur, ob wir Zeit haben zu warten, bis diese Forde-
rung erfüllt werden wird, und ob uns nicht die Möglichkeit geboten
ist, den ärgsten Unzukömmlichkeiten schon jetzt vorzubeugen.
An erster Stelle verdient da betont zu werden, dass es um jeden
Preis verhütet werden muss, dass in Folge unzutreffender Beurtheilung
des Geisteszustandes, sei dieselbe nun in wissenschaftlichen Schwierig-
keiten oder in ungerechtfertigter Berücksichtigung praktischer Um-
stände begründet, unzurechnungsfähige Personen der Straf justiz ver-
fallen, obwohl hiermit anscheinend eine Trivialität ausgesprochen wird;
denn alle Umstände wirken heute, wie oben ausgeführt, in der Richtung
zusammen, dass die Sachverständigen geradezu dazu gedrängt werden,
über selbst schwerwiegende Bedenken hinwegzugehen, wenn es sich
um die Beurtheilung des Geisteszustandes psychopathisch minder-
wertiger Verbrecher handelt, so dass diese, wenn auch ihre Minder-
wertigkeit noch so hochgradig ist und noch so deutlich ins Gebiet
des thatsächlich Psychotischen spielt, Gefahr laufen, ungerecht ver-
urtheilt zu werden.
Selbstverständlich ist es oberstes Postulat, dass zu Sachverständigen
nicht nur wissenschaftlich tüchtige, sondern auch von allen subjectiven
praktischen Anschauungen möglichst freie Psychiater gewählt werden
sollten. Selbstverständlich ist es auch, dass die Sachverständigen
unabhängig von einander ihr Gutachten abgeben sollten. Wichtig
scheint es mir auch zu sein, dass die Sachverständigen in jeder Hin-
sicht unabhängig von den richterlichen Functionären seien, und
empfehlenswerth muss es mir daher erscheinen, dass bei der Bestellung
der Sachverständigen jeder Einfluss des einzelnen Richters in Wegfall
gebracht werde.
Ausserdem sollte aber eine Einrichtung bestehen, welche es in
dem Falle, als dennoch die subjective Anschauung eines oder des
anderen Sachverständigen allzucrass zum Durchbruche gelangen sollte,
ermöglichen würde, dass auch die Einwände gegen diese Anschauung
zu Worte kommen. Als eine solche Einrichtung ist die contradic-
torische Expertise zu bezeichnen1). Man muss sich angesichts
der oben ausgeführten Verhältnisse ganz entschieden auf die Seite
1) An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ich besonders österreichische
Verhältnisse bespreche. Auch ist mir nicht bekannt, ob und inwieweit das Recht
des Angeklagten, eigene Experten vorzubringen, etwa in Deutschland thatsächlich
gehandhabt wird.
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Meinungsdissonanzen der sachverständigen Psychiater. 149
derjenigen Psychiater stellen, welche es als ein Gebot der Gerechtig-
keit erklären, dass den Incnlpaten, bezw. der Verteidigung das Recht,
in zweifelhaften Fällen Gegensachverständige zu stellen, eingeräumt
werde. Freilich fehlt es nicht an Gegnern dieser Ansicht, und hat
auch der Experte Professor Hab er da bei der Enquete die gegnerische
Ansicht in schärfster Weise vertreten; doch haben die Ausführungen
dieses Experten kaum mehr überzeugen können als die bisher bereits
von anderer Seite ins Treffen geführten Gründe. Man mag ja
vielleicht zugeben, dass auf einigen anderen, bereits mit exaeten
Methoden ausgestatteten Gebieten der gerichtlichen Medicin unter
gewissen Bedingungen, unter welchen die wichtigste die ist, dass
thatsächlich ein gediegener Fachmann als Sachverstandiger berufen
worden ist, die Stellung von Grgen sachverständigen zumindest als
überflüssig erscheint; doch wird auch für solche Fälle ein triftiger
Gegengrund gegen die Berechtigung dieser Forderung an sich kaum
anzuführen sein. Wo aber subjective Momente in dem Ausmaasse
in Betracht kommen, wie dies heute noch bei psychiatrischen Begut-
achtungen der Fall ist, müssen Vorkehrungen getroffen werden, durch
welche folgenschweren Auswüchsen der Subjektivität vorgebeugt wird.
Als Hauptgrund gegen das System der Gegensachverständigen
hat Prof. Haberda den Umstand angeführt, dass es durch dasselbe
ermöglicht würde, dass dem berufenen Gerichtsarzt ein fachmännisch
minder gebildeter Arzt gegenübergestellt werde, welcher keine
andere Mission hätte, als all das zu leugnen, was der Sachverständige
behaupten würde. Diesem Abusus ist aber ausserordentlich leicht zu
steuern ; das Mittel dazu geben diejenigen Psychiater, welche für das
System der Gegensachverständigen eintreten, auch selbst an: man
bestimme, dass bei den Gerichtshöfen officielle Listen — diese Listen
wären von der competenten Gerichtsbehörde im Einvernehmen mit
der competenten Sanitätsbehörde zu verfassen — von Psychiatern
geführt werden, welche gegebenen Falls als Gegensachverständige
gewählt werden dürfen, wie sich ja auch für die Wahl der primären
Sachverständigen selbst schon die Führung von officiellen Listen
empfehlen würde, soferne nicht ständige Sachverständige, wie etwa in
Wien, bestellt sind. Es ist nicht anzunehmen, dass man dann, wenn man
mit der Aufnahme in diese Listen vorsichtig genug zu Werke gehen
würde, noch üble Erfahrungen in dem von Professor Haberda an-
gedeuteten Sinne machen würde; zumindest würde kein in öffentlicher
Stellung stehender Psychiater es unternehmen, seinen eigenen wissen-
schaftlichen Ruf durch leichtfertige Opposition gegen die Ausführungen
der zunächst berufenen Sachverständigen aufs Spiel zu setzen.
Ästbit für KrimiMlMthropoloKi«. XU. 11
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150 IX. Berze
Es ist aucb gesagt worden, dass das Institut der Gegensachver-
ständigen deshalb unnöthig sei, weil ein gewiegter Sachverständiger die
Einwürfe, die der Gegensachveretändige machen könnte, voraus-
sehe und in seinem Gutachten berücksichtige; so sehe man ja heute
die Einwürfe der Vertheidiger voraus, mit denen man denn auch in
der Regel in der mühelosesten Weise fertig werde. Dass Letzteres
der Fall ist, beweist eben gerade, dass Gegensachveretändige da sein
sollten, weil der Vertheidiger diejenige Fachkenntnis garnicht haben
kann, welche dazu nöthig ist, die richtigen Einwürfe zu machen und
dieselben in der gebührenden Weise zu vertreten; denn die Behaup-
tung kann man doch nicht aufstellen, dass es solche falle garnicbt
gebe, in denen berechtigte Einwände gemacht werden konnten und
etwa eine genauere Beweisführung oder irgendwelche Klarstellung
gefordert werden sollte.
Auch den Einwand kann man kaum gelten lassen, dass ent-
sprechend qualificirte Aerzte in zureichender Anzahl nicht zu
finden seien. Es ist anzunehmen, dass sich Aerzte genug finden
werden, welche auf eine mehrjährige psychiatrische Thätigkeit hin-
weisenkönnen und auch alle übrigen Qualitäten, welche zu fordern wären,
aufweisen. Nimmt doch beispielsweise heute das Wiener Landesgericht,
um die Noth wendigkeit, mehr psychiatrische Sachverständige anzustellen,
zu umgehen, aus den Reihen der Aerzte, welche eben auch als
Gegensachverständige zunächst in Betracht kämen, einen Hilfs -Sach-
verständigen nach dem anderen!
Gross sind die Gefahren allerdings, die dem Gegensachverstan-
ständigen drohen. Er wird sich vor Allem hüten müssen, gewisser-
massen als Entlastungszeuge geführt zu werden, wird darauf bedacht
sein müssen, in einer dem primären Sachverständigen ebenbürtigen
Weise zur Geltung zu kommen. Er wird streng auf dem Boden der
Wissenschaft bleiben, sich aller tendenziösen Uebertreibungen, aller
Sophismen enthalten müssen, die Auslösung weitläufiger, ermüdender
und trotzdem für den vorliegenden Zweck werthloser wissenschaft-
licher Debatten nach Möglichkeit zu vermeiden haben. Wenn es ancb
sein Hauptzweck ist, das Psychopathische am Inculpaten, namentlich
in denjenigen Fällen, in denen es seitens der primären Sachverstän-
digen nicht genügend gewürdigt worden sein sollte, schärfer zu be-
leuchten, wird doch auch er das psychische Gesammtbild des Unter-
suchten stets vor Augen haben müssen.
Die contradictorische Expertise soll und würde auch nicht dam
führen, dass auffällig mehr Untersuchte für geisteskrank erklärt werden
als bisher; sie soll nur dazu führen, dass die Momente der Minder-
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Meinung-sdifrsonanaen der aachveretiimligcn Psychiater. 151
werthigkeit, welche der einzelne Untersuchte aufweist, allen denen,
die über ihn zu urtheilen haben, immer mit der nöthigen Klarheit und
Eindringlichkeit vor Augen geführt werden. Freilich würden auch
schwere Irrthümer, die unter den heutigen Umständen möglich und,
wie ich glaube, auch schon vorgekommen sind, nach Einführung der
contradictorischen Expertise, weniger leicht eintreten können. Der
Hauptgewinn aber wäre, dass sich die Ueberzeugung von der Noth-
wendigkeit einer Reform in der von den Psychiatern geforderten
Richtung schneller in allen massgebenden Kreisen durchringen würde,
wenn die Gegensachverständigen, was ja von ihnen sicher zu erwarten
ist, bei jeder Gelegenheit auf die Unnahbarkeit und Ungerechtigkeit
des heutigen Verfahrens gegenüber den psychopathischen Minder-
werthigen hinweisen würden, dass wir also der Erfüllung der zweiten
Hauptforderung, welche v. Lilienthal für das zukünftige Strafrecht
stellt: Rechtsschutz des Einzelnen gegen Vergewaltigung im Namen
der Gesellschaft, um einen Schritt näher kommen würden.
Was mit den psychopathisch Minderwerthigen, soweit sie als
vermindert zurechnungsfähig aufzufassen wären, unter den heutigen
Umständen in strafrechtlicher Hinsicht anzufangen wäre, darüber
müssen sich die Juristen klar zu werden trachten. Das eine steht
fest, dass die „mildernden Umstände" als ausreichender Ersatz für
die „verminderte Zurechnungsfähigkeit44 nicht angesehen werden können;
immerhin wird aber festzustellen sein, ob die geltenden Bestimmungen
über die Durchführung der Strafmilderung nicht etwa eine Deutung
zulassen, welche es ermöglichen würde, dass schon heute dem
Postulate der Aenderung des Strafvollzuges in qualita-
tiver Beziehung Rechnung getragen werde. Wenn eine
solche Deutung möglich wäre, so wäre schon heute viel zu erreichen,
und könnte man mit mehr Geduld die Entwicklung der Dinge ab-
warten, die sich augenscheinlich recht langsam vollziehen will.
Was schliesslich die Unterbringung der gemeingefährlichen,
kriminellen Minderwerthigen fanbetrifft, sei zunächst noch einmal
dringendst davor gewarnt, die Irrenanstalt als Stätte für ihre Ver-
wahrung auszuersehen. Es hat ja eine Zeit gegeben, wo man in
Unkenntnis der Folgen der Idee, Minderwerthige in den Irrenanstalten
zu detiniren, zugänglich war; das Experiment ist aber so schlecht
ausgefallen, dass sich heute wohl jeder Anstaltsarzt im Interesse des
Irrenwesens, das ja gewiss auch volle Berücksichtigung verdient,
gegen eine Wiederholung mit allen Kräften wehren muss. Als ganz
verfehlt müssen daher die Bestrebungen bezeichnet werden, den Anstalts-
leitungen das Recht nehmen zu wollen, Minderwerthige, welche wegen
11*
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162 IX BmzK, Meinung*dissonaiuen der sachverständigen Psychiater.
erwiesener Gemeingefährlichkeit über Gerichtsbeschluss, bezw. polizei-
liche Verfügung in Irrenanstalten rar Aufnahme gelangt sind, ohne
Genehmigung der betreffenden Behörde wieder zu entlassen '), sobald
Geisteskrankheit eben nicht besteht; denn es kann ganz und gar nicht
zugegeben werden, dass die Anhaltung in einer Irrenanstalt unter
einem anderen Titel als dem der Geisteskrankheit geschieht, und
es kann auch, selbst nur in solange eigene Heil- oder Bewahrung-
anstalten für derartige Individuen nicht bestehen, nicht zugestanden
werden, dass es der Sicherheitsbehörde überlassen werde, dieselben
„zur Unterbringung und entsprechend anhaltenden Verwahrung einer
geschlossenen Irrenanstalt zuzuweisen". Dagegen sind die Autoren,
welche sich mit diesem Gegenstande eingehender beschäftigt haben,
(vide namentlich Näcke: Unterbringung geisteskranker Verbrecher)
darin einig, dass ein grosser Theil der Minderwertigen, insolange
die wiederholt angedeutete Lösung der Frage nicht erfolgt ist, in die
Strafanstalten gehören und zwar in Adnexe derselben, in welchen
die Strafe an ihnen in so milder und sachgemäßer Weise vollzogen
werden sollte, dass damit die Behandlungsart, die einmal in den zu
erreichenden „StrafabsonderungshSnsern" gehandhabt werden soll,
gleichsam vorweggenommen würde. Dass aber die Einrichtung solcher
Adnexe auch heute schon ganz gut möglich ist, bedarf nicht mehr
des Beweises.
Die Meinungs-Dissonanzen der psychiatrischen Sachverständigen
werden auch dann beileibe nicht aufhören, wenn für die psychopathisch
Minderwerth igen in zweckdienlichster Weise vorgesorgt sein wird;
aber die Folgen der Dissonanzen werden nicht mehr so schwer-
wiegend sein, und man wird auch weniger Grund haben, dieselben
so bedenklich zu finden, wie es heute begreiflicher Weise der Fall ist
1) Diese Forderung hat u. A. Prof. Fritsch: Ueber die forensische Beur-
theilungdesAkloholismus (VIII. internationaler Congress gegen den Alkoholismns).
aufgestellt
i
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Versuch der Tödtnng eines Kindes durch ein kaltes Bad.
Von
Dr. iur. Rudolf Mothes in Dresden.
Am 2. Januar 1902 hat die Fabrikarbeitersehefrau H. im Dorfe
N. im Bezirke des Amtsgerichts M. ihr am 15. November 1901 ge-
borenes Töchterchen Lina angeblich baden wollen. Zu diesem Zwecke
hat sie einen Eimer kalten Wassers vom Brunnen geholt und nebst
etwa 4 1 Wassers aus einem Topfe , der in dem ungeheizten Ofen
stand, in die Badewanne geschüttet Die Wanne wurde damit etwa
zur Hälfte oder zu Dreiviertel gefüllt Sie stand in der ungeheizten
Schlafkammer dicht unter dem offenen Fenster. In diese Wanne hat
die H. ihr Töchterchen gelegt und sich dann, nachdem sie ihm noch
eine zusammengerollte Windel unter den Kopf geschoben hatte, ent-
fernt, um aus dem Keller Kartoffeln für das Mittagsbrod zu holen.
Während ihrer Abwesenheit ist die Fabrikarbeitersehefrau F., die in
demselben Hause wohnte, in die Wohnung der H. gedrungen, um
nach dem Kinde zu sehen. Sie glaubte schon seit einiger Zeit zu
der Annahme berechtigt zu sein, dass die H. ihr kleines Kind „um-
kriegen" wolle. Sie hat das Kind mit fast geschlossenen Augen,
wimmernd und bläulich am Körper in der Wanne liegend gefunden.
Schleunigst hat sie eine zweite Hausmitbewohnerin, die Fabrikarbeiters-
ehefrau Scb. herzugerufen. Diese hat in das Badewasser hinein-
gefasst, und es eiskalt gefunden ; es sei ihr in alle Glieder gefahren.
Sie hat den Eindruck gehabt, als wolle das Kind sterben; auch sie
hegte den Verdacht, die H. habe das Kind „umkriegen" wollen. Der
Gemeindealteste hat sich zu den Untersuchungsacten geäussert, er sei
der Meinung, die H. und ihr Mann könnten das Kind nicht leiden.
Der Gendarm ist der Ansicht, dass die H. in Tödtungsabsicht ge-
handelt habe. Die Zeuginnen F. und Sch. haben das Kind aus dem
Wasser herausgenommen und warm gerieben. Am 8. Januar 1902
ist ein Arzt zu dem Kinde gerufen worden. Er hat einen Darm-
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i
164 X. Monnss, Versuch der Tödtnnj? eines Kindes durch ein kaltes Bad.
katarrh festgestellt, der normal verlaufen ist Der behandelnde Arzt
hat bezeugt, dass die Mutter das Kind während dieser Krankheit sehr
gut verpflegt habe; ihren Bemühungen wäre es hauptsächlich zu
danken, dass das Kind die Krankheit überstanden hätte. Der Tödtungs-
absicht hält er sie darnach nicht für fähig. Der von der Staats-
anwaltschaft zugezogene medicinische Sachverständige hat ausgeführt,
dass die festgestellte Behandlung des Kindes eine plötzliche Wärme-
entziehung, eine Aenderung im Blutkreislauf und krankhafte Processe
im Gehirn, in Lunge, Herz und Nieren hätte bewirken müssen. Der
Tod hätte in Folge von Shock, Nervenschlag oder Gongestionen so-
fort oder als eine Folge der Reactionserscheinungen wie Blutungen,
Entzündungen u. s. w. eintreten können. Absolut tödtlich sei die Be-
handlung nicht Es sei anzunehmen, dass bei dem Kinde bereits
Ciroulationsstörungen, die zu Collaps und wässrigen Ausscheidungen
in den Luftwegen (Erstickung) führen konnten, vorhanden gewesen
seien. Das Eingreifen der Zeuginnen F. und Sch. habe die todtliche
Wirkung der Circulationsstörungen gehindert üeberdies sei das
Kind auch der Gefahr des Ertrinkens ausgesetzt gewesen. Die An-
klage wurde nicht auf versuchten Mord, sondern auf Körperver-
letzung mittelst einer das Leben gefährdenden Behandlung gerichtet
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XL
Beiträge
zur Begutachtung alkoholistischer Störungen in foro.
Von
Dr. Pollita,
dirigirender Ant der Irrenabtheüunj der könlgl. Strafanstalt zu MOnster L W.
Zu den schwierigsten Aufgaben der gerichtsärztlichen Thätigkeit
gehört ohne Zweifel die Begutachtung alkoholistischer Störungen.
Besonders wenn es sich in solchen Fällen um schwere Verbrechen
bandelt, hat der Gutachter stets das herrschende Vorurtheil, das gegen
den Angeklagten geht, gegen sich. Die öffentliche Meinung, der sich
auch der Richter nicht immer zu entziehen vermag, siebt auch in den
schwersten Störungen alkoholistischen Ursprunges keineswegs einen
Krankheitszustand, sondern stets einen moralischen Defect, der durch
Strafe zu bessern sei. Der Alkoholismus ist ein selbstverschuldetes
Leiden, das nach Ansicht Vieler keine mildere Beurtheilung, am aller-
wenigsten gar Straffreiheit verdient Diese Momente zwingen den
Arzt in solchen Fällen ein klares uud bündiges Gutachten abzugeben,
wenn er mit dem Nachweis einer Geistesstörung durchdringen will.
Aber die Aufgabe wird in vielen Fällen dadurch complicirt, dass
es sich um besonders schwierige Verhältnisse handelt, in denen nicht nur
die Diagnose Schwierigkeiten macht, sondern auch die gerichtsärztliche
Würdigung und Bewerthung der nachgewiesenen Symptome. Ein
Balanciren zwischen Unzurechnungsfähigkeit und einer Verminderung
der Zurechnungsfähigkeit erleichtert die Aufgabe nach keiner Richtung.
In den meisten Fällen wird der Arzt erst geraume Zeit nach der
Strafthat zugezogen, die Acten, die er erhält, sind von den untersten
Instanzen häufig mit einer Reihe wenig objectiver Angaben ausgefüllt,
die stets zu Ungunsten des Angeklagten ausfallen; insbesondere aber
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15G
XL POLLITZ
werden fast regelmässig alle Momente, die etwa für eine Geistes-
störung sprechen könnten, im Sinne einer Simulation gedeutet Da-
für lassen sich zahlreiche Beispiele anführen: Ein Epileptiker meiner
Beobachtung von 18 Jahren hatte Nachts seinen Schlaf kam eraden
mit einem Beile überfallen und in einem sogenannten r Dämmer-
zustande" schwer verletzt Er wurde mit blutigen Händen und
Kleidern in benommenem Zustande an der Thüre liegend vorgefunden.
Diese letztere Situation zeigte dem vernehmenden Gendarmen mit be-
sonderer Deutlichkeit die raffinirte Simulation des Thäters. Es gelang
ihm daher auch in kurzer Zeit einen vollständigen Liebesroman klar-
zustellen, bei dem der Thäter und der Verletzte als Nebenbuhler
betheiligt waren. — In vielen Fällen alkoholischer Störungen ist
es bekanntlich von grösster Wichtigkeit, das Benehmen eines Ange-
schuldigten vor und nach der Tbat kennen zu lernen. Die Angaben
darüber gehen aber nicht selten sehr wesentlich auseinander. In einer
Gerichtsverhandlung, in der ich vor Kurzem als Sachverständiger
mitwirkte, wurden von den verschiedenen Zeugen alle Grade von
Angetrunkenheit bei dem Angeklagten constatirt. Der Eine hatte den
Eindruck, dass der letztere vollkommen betrunken war, ein anderer
hatte nichts Auffälliges bemerkt, wieder andere hielten ihn für voll-
kommen geistesgestört Kommt nun ein solcher Fall verhältnissrnässii:
spät zur psychiatrischen Begutachtung, so können alle acuten Sym-
ptome vollkommen verschwunden sein und die Diagnose basirt auf
lückenhaften, wenig objectiven Angaben, während nachträgliche ein
gehende Erhebungen, besonders bei vagabondirenden Personen, natur-
gemäss erfolglos bleiben.
Neuerdings hat B o n h o ef f e r- Breslau der bereits eine grössere
Reihe von Arbeiten dem Delirium tremens gewidmet hat, in einer
eingehenden Studie die acuten Geistesstörungen der Gewohnheitstrinker
einer eingehenden Analyse unterworfen. Seine Arbeit stützt sich auf
das umfangreiche Material, das ihm Gefängniss und Krankenhäuser
der Stadt Breslau bieten konnten. Bonhoeffer weist nun mit Recht
darauf hin, dass die bei Alkoholisten nachgewiesenen, wohl charak-
terisirten Störungen nicht ausschliesslich auf dieser Basis der chronischen
Alkoholintoxication entstehen, sondern dass gleiche oder im Wesentlichen
ähnliche Processe auch auf anderer Grundlage ausbrechen. Gerade
dieser Umstand zeigt übrigens auch, wie viele Bedenken Gruppirungen
der Psychosen nach ätiologischen Momenten entgegenstehen. Für
1) Die acuten Geisteskrankheiten der Gewohnheitstrinker. Eine klinische
Studie von Dr. K. Bon hoeffer, Privatdocent in Breslau. Fischer, Jena 1901.
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BeitrSge zur Begutachtung alkohoüstischer Störungen in foro. 157
die forensische Praxis wird in vielen Fällen nicht nur die klinische
Diagnose, sondern auch die Entstehungsursache von grosser Bedeutung
sein, da beide Momente uns unter Umständen in Stand setzen, Schlüsse
auf den Beginn der Krankheit, etwaige frühere Anfälle, Wahrschein*
lichkeit eines längeren Bestehens u. a. m. gestatten. So wird man in
die Lage kommen, in gegebenen Fällen mit einiger Sicherheit sagen
zu können, ob der Thäter bereits bei Begehung einer zurückliegenden
strafbaren Handlung krank war, wenn er kurz nach Beginn der
Untersuchungshaft Symptome von Geistesstörung erkennen lässt. Z. B.
hatten in einem meiner Fälle eine Reihe Rowdies Nachts ein . Liebes-
parchen überfallen und das Mädchen der Reihe nach in brutalster
Weise vergewaltigt. Einer der Thäter verfiel, nachdem er in mehreren
Verhören seine Sache sehr geschickt vertreten hatte, in einen Hemmungs-
zustand, der fast ein Jahr anhielt Hier konnte mit grösster Sicher*
heit gesagt werden, dass weder das Verhalten bei noch nach der
That Symptome geistiger Störung ergeben hätte; es handelte sich um
eine acute Haftpsychose, die zur Heilung gelangte. Bei den alkoho-
1 istischen Psychosen wird die Aufgabe des Begutachters wesentlich
dadurch erschwert, dass vielfach die Krankheitsbilder eine bedeutende
Besserung erfahren und oft gänzlich zurückgegangen sind, wenn der
Kranke zur Begutachtung gelangt, besonders wenn mit der Entziehung
des Alkohols das schädigende Moment wegfällt
Bonhoeffer hat in dem genannten Werke vier verschiedene
Krankheitsbilder abgegrenzt; er unterscheidet das Delirium tremens, die
acute Hallucinose — von Kraepelin acuter hallucinatorischer Wahn-
sinn der Trinker genannt — und die acuten pathologischen Rausch-
zustände, dazwischen behandelt er, gewissermaassen auf. der Grenze
zwischen acuter und chronischer Störung stehend, das chronische
Delirium, das meist unter der Bezeichnung Korsakoff 'sehe Psychose
erörtert wird. Der Verlauf dieser Störung ist meist mehr chronischer
Natur mit Uebergang in unheilbare Geistesschwäche.
Man kann mit einigem Rechte das Delirium tremens als Prototyp
der acuten alkoholistischen Psychosen bezeichnen, da sich alle Sym-
ptome dieser Krankheit bald stärker bald schwächer bei den übrigen
wiederfinden. Als charakteristisch für das Delirium bezeichnet
Bonhoefferin Uebereinstimmung mit Wem icke1) die „totale Ver-
kennung des Bildes der Aussenwelt". Der Kranke ist über die
eigene Persönlichkeit vollständig im Klaren, er hat keine Grössen-
1) Wem icke (Grundrias der Psychiatrie), S. 2S2, bezeichnet den Zustand
als „allopsychische Desorientirtheit".
158
XI. POLLITZ
ideen und keine hypochondrischen Wahnideen, dagegen verkennt er
vollkommen die Umgebung, er ist desorientirt über Zeit und Ort
Die gesammte Situation ist für ihn verändert, aber nicht, wie man
meist annimmt, durch zahlreiche Sinnestäuschungen, sondern durch
eine Schwäche der Associationsthätigkeit bei mangelnder Aufmerksam-
keit Die Sinnestäuschungen spielen sich beim Delirium vorzüglich
auf optischem Gebiete ab und haben einen mehr „scenenhaftena
Charakter. Als weitere Symptome nennt Bonhoeffer die starke
Suggesabilität der Kranken, das Beschäftigungsdelir und die motorische
Unruhe. Für die nachträgliche Feststellung eines abgelaufenen oder
früher bestandenen Deliriums sind zwei Momente von grosser Wichtig-
keit, erstens die Dauer der Störung — sie überschreitet selten die
Zeit von einer Woche — und zweitens die Rückerinnerung des
Kranken. Vielfach besteht eine scharfe Erinnerung an die Vorgange
während des Deliriums, allerdings mit partiellen Erinnerungslücken
und falscher zeitlicher Succession der Ereignisse '). Dieser Satz gilt
zwar nicht ohne jede Einschränkung, dürfte jedoch in der weitaus
grössten Zahl von Fällen seine Geltung haben. Heil bronner2) hat
darauf hingewiesen, dass der Alkoholist besonders bei Beginn des
Deliriums eine vollkommene Krankheitseinsicht hat, die ihn — man
macht solche Beobachtungen gelegentlich in der Praxis — vor Aus-
bruch der Krankheit zum Arzte treibt. Der Kranke kennt aus früheren
Attacken den Verlauf der bevorstehenden Krankheit, ein Zeichen, da*s
ihm die Einzelheiten derselben nicht verloren gegangen sind. Er steht
auch später vielfach der Krankheit mit guter „Kritik* gegenüber.
Diese Krankheitseinsicht und Krankheitserinnerung ist ein wichtiges
Moment bei der Beurtheilung abgelaufener DeliriumfäJle. Schildert
ein Untersuchungsgefangener seine deliranteo Erlebnisse in zutreffen-
der Weise, so wird man geneigt sein, ihm Glauben zu schenken,
zumal die Erfahrung stets zeigt, dass viel eher die Neigung besteht,
Erinnerungslosigkeit auch da vorzugeben, wo solche höchst unwahr-
scheinlich ist.
Die andere nahe verwandte Form der acuten Alkoholvergiftung,
die acute Hallucinose, unterscheidet sich von dem Delirium durch
das Vorwiegen von acustischen Täuschungen gegenüber den optisch-
tactilen bei Letzterem, ferner durch die Neigung zu Erklärungs Wahn-
ideen, die meist einen systematisirenden Charakter haben.
Der nachfolgende Fall, der zu einer eingehenden Begutachtung
1) S. 55 l. c.
2) Ueber Krankheitseinsicht. Allgem.Zeiteehr. f. Psychiater. 5S.Bd.4.Hcftl90I.
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i
Beiträge zur Begutachtung alkoholistiacher Störungen in foro. 169
Anlass gab7 dürfte zeigen, dass auch längere Zeit nach Ablauf einer
hallucinatorischen Erkrankung eine Diagnose möglich ist und eine
gute Erklärung für das eigenartige Verhalten eines Angeklagten giebt
Der Irrenarzt wird somit am ersten in der Lage sein, gleichzeitig
Vorgange, die sonst unverständlich sind, psychologisch zu erklären.
Aus dem der Königlichen Staatsanwaltschaft zu D. erstatteten
Gutachten soll hier nur das Wichtigste Erwähnung finden.
Der Angeklagte wurde in der Nacht vom 12. — 13. August 1901
gegen Vil Uhr verhaftet, als er sich auf dem Dache des Besitzthums
des Kaufmanns J. in N., anscheinend in der Absicht, einen Einbruch
zu versuchen, zu schaffen machte. {Nach Angabe des J. vernahm
letzterer Nachts mehrere Hülferufe und Lärm — Hin- und Herrennen
— auf dem Dache seines Hauses. Bei dem Versuche den An-
geklagten zu verhaften, war dieser auf ein benachbartes Dach ge-
klettert. Dem Besitzer dieses Hauses schien ein Einbruchsversuch
von vornherein schwer erklärlich; da das benachbarte Terrain durch
einen wachsamen Hund bewacht wurde. Der Angeklagte bestritt im
Verhör jede verbrecherische Absicht, er sei erst spät in der Nacht in
N. angekommen und habe sich geflüchtet, weil man ihn fortgesetzt
verfolgte und ihm nachrief „der M. kommt". Ueber seine Personalien
gab er richtige Auskunft: er sei 27 Jahre alt, unehelich geboren,
war Soldat und bisher nicht vorbestraft. Unter dem von M. unter-
zeichneten Protokoll fällt die zittrige Handschrift auf. Aus den An-
gaben des Oensdarmen Langerich interessirt hier noch die Fest-
stellung, dass bei M. keinerlei verdächtige Instrumente oder Gegen-
stände bei seiner Verhaftung gefunden wurden. In einem weiteren
Verhör gab M. ferner an, er sei durch Stimmen, die seinen Namen
riefen, verfolgt worden; es seien eigenartige Geräusche um ihn ge-
wesen, so dass er in seiner Angst schliesslich auf ein Dach geflüchtet
sei Der verhörende Amtsrichter macht hier die Bemerkung in den
Acten, dass M. anscheinend geisteskrank sei. M. wurde daraufhin
einem Krankenhause überwiesen, jedoch nach zweitägiger Beobach-
tung entlassen, da er nach Ansicht des Arztes „simulire". Der Kran-
kenhauswärter fand den M. hinter seinem am Zellenfenster auf-
gerichteten Bette stehend, er gab an, dass Soldaten durch das Fenster
auf ihn sebiessen wollten. Ausweispapiere brauche er nicht mehr,
da es ihm in der nächsten Nacht doch an den Kragen gehe
Es sei schliesslich noch hinzugefügt, dass die früheren Dienstherrn
des M. auf meine Anfrage hin mittheilten, dass M. periodischer Säufer
gewesen sei. Aus den Notizen Uber die Beobachtung in der Anstalt
sei Folgendes erwähnt. M. war während der 6 Wochen dauernden
160
XI. PoLLITZ
Beobachtungszeit stets orientirt und bot keine Symptome geistiger
Störung. Bereits einige Tage vor der Tbat habe er, wie er selbst mit-
theilte, fortwährend Stimmen gehört wie: „M. hat Läuse, da ist M., den
müsst ihr verhauen, er hat keine Militilrpapiere, die Lause sitzen ihm
im Nacken". Vor Angst irrte er planlos umher und wollte einmal
sogar in den Rhein springen; immerfort hörte er Beschimpfungen
und Drohungen. Schliesslich sei er in höchster Angst auf das Dach
eines fremden Hauses geklettert Hier hörte er Rufe wie: „Wir
wollen ihm die Eier schleifen u. a. m." Der ganze Zustand habe
etwa 14 Tage gedauert — Das Outachten lautete etwa wie folgt: „Bei
der Beurtheilung des vorliegenden Falles ist a priori festzustellen,
dass M. während der ganzen Beobachtungszeit keine Symptome von
Geistesstörung dargeboten hat Es sei dabei hinzugefügt, dass
er auch niemals versucht hat, durch Simulation von Krankheits-
erscheinungen geistesgestört zu erseheinen, obgleich ihm durch Sug-
gestivfragen dies mehrfach nahegelegt worden war. Es bleibt daher
nur die Frage zu beantworten, war M. bei der Begehung jenes eigen-
artigen Einbruches geisteskrank? Nun geht aus den Angaben seiner
früheren Arbeitgeber mit Sicherheit hervor, dass M. periodischer
Trinker ist Es erscheint ferner fast absolut sicher, dass M. unter
dem Einfluss ungenügender Ernährung — er war gerade arbeitslos
— und vermehrtem AlkoholgenuBs von einem Anfall von Delirium
tremens befallen worden ist Dieser etwa 14 Tage dauernde Anfall
ist charakterisirt durch Angst, schreckhafte Hallucinationen, bedro-
hende und verspottende Stimmen, üallucinationen des Allgemein-
gefühls (Läuse), Gesichtstäuschungen (Sehen bedrohender und ver-
folgender Männer). Auch jenes Verbarrikadiren mittelst des Bettes
im Krankenhause zu N. ist als eine Abwehrmaassregel gegen ver-
meintliche Verfolger anzusehen. Die Antworten, die M. dem Arzte
des Krankenhauses gab: er brauche keine Papiere, es werde ihm
doch an den Kragen gehen, ist fast charakteristisch für die eigen-
thümliche Gefasstheit (Wernicke % mit der der Alkohoiballucinant
seiner Zukunft entgegengeht Man hat diesen Zustand mit vorzüg-
lich hallucinatorischen Symptomen ohne stärkere Trübung des Be-
wusstseins von dem bekannteren Bilde des nahe verwandten Delirium
tremens unter der Bezeichnung „acute Hallucinose" (Wernicke) ab-
getrennt Im vorliegenden Falle sehen wir den Kranken nach un-
stetem Umherreisen und Wandern in jener Nacht vor seinen ver-
meintlichen Verfolgern auf das Dach eines ihm unbekannten Hauses
1) Grundm», S. 273.
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Beitrüge zur Begutachtung alkoholistischer Störungen in fort). 161
flüchten. Der Umstand, dass er durch sein lautes Verhalten und Um-
hülferufen die Hausbewohner weckte, die Thatsache ferner, dass ihm
jedes Instrument zum Einbrüche fehlte, dürfte auch vom kriminell-
psychologischen Standpunkte gegen die Absicht eines Einbruches
sprechen. Es entspricht dem hier vorliegenden Krankheitsbilde, die so
auffällige dauernde Orienürung über die Aussenwelt und die eigene
Person, schnelle Besserung unter allmählich sich einstellender
Einsicht und andererseits eine — in's Einzelne gehende — Erinne-
rung an die Krankheitserscheinungen. Dass aber M. sich dieses
ganze, wohl charakterisirte Krankheitsbild erdichtet haben sollte, würde
ein nicht geringes Maass von psychiatrischen Kenntnissen bei ihm
voraussetzen, während hingegen die Art seines Einbruchsversuches,
den bisher unbestraften, sonst recht intelligenten Menschen als einen
überaus thörichten Verbrecher erscheinen lassen würde. M. ist daher
als geisteskrank im Sinne des 8 51 des StGB, zu erachten. Er wurde
vom Gerichte freigesprochen.
An diesen Fall dürfte sich ein weiterer anscbliessen, der das
Symptom der reinen Hallucinose sehr deutlich darbietet. Zu keiner
Zeit fehlt dem Kranken die allgemeine Orientirung über die gesammte
Situation, wie sie dem Deliranten meist verloren geht; es zeigt sich
ferner, dass auch hier die akustischen Halluzinationen im Vorder-
grunde stehen, während die optischen allerdings in weniger inten-
siver Weise dauernd mit bestehen. Wichtig für die Unterscheidung
beider Zustande ist auch die Dauer, die, wie bereits erwähnt, beim
Delirium selten die Zeit von einer Woche überschreitet, dagegen bei
der Hallucinose, wie auch im vorliegenden Falle, mehrere Monate
dauert Im nachfolgenden waren wahrscheinlich mehrere Anfälle
von Delirium vorangegangen, ehe Hallucinose sich einstellte; nicht
selten tritt jedoch statt letzterer das chronische Delir mit Uebergang
in Verblödung ein, und macht dem geistigen Leben des Trinkers ein
mehr oder weniger frühes Ende.
Der Strafgefangene W. Schmidt wurde Mitte October 1900
in die Strafanstalt aufgenommen Er ist etwa 20 mal wegen Dieb-
stahls, Hausfriedensbruchs, Betteins, Sachbeschädigung u. s. w. mit
Gefängniss und Zuchthaus bestraft Seit seinem 24. Lebensjahre —
er ist ca. 40 Jahre alt — hat er zahlreiche Aufälle von Delirium
tremens durchgemacht und mehrfach, wie eine Reihe Narben er-
kennen lassen, in diesem Zustande Selbstmordversuche gemacht.
Bei der Aufnahme ist er ängstlich und klagt über Herzbeklemmung,
sein bisheriges Durchschnittsquantum betrug ca. 1 1 Schnaps pro Tag.
Seine Arbeitsleistung war gering; ich wandte ihm mit Rücksicht auf
162
XI. POLLITZ
seinen Zustand ein grösseres Maass von Aufmerksamkeit zu und ver-
anlasste daher auch, dass ihm möglichst einfache Arbeit überwiesen
wurde. Mitte Januar 1901 — also nach etwa dreimonatlicher Straf-
verbüssung, machte Sch. am Nachmittage mittelst seines Arbeitsmessers
einen Selbstmordversuch, indem er sich an den Armen und am Halse
eine grosse Reihe oberflächlicher Hautwunden beibrachte. Als Grund
für seine That gab er hochgradige Angst an, die er in Folge fort-
gesetzter Drohungen verspüre. Es wird ihm zugerufen, dass man
ihn lebendig begraben werde, man möge ihm noch Steine auf den
Kopf legen, er sieht verdächtige Figuren, ist schlaflos, da er in jedem
Geräusche eine feindliche, bedrohende Handlung befürchtet Nachts
blieb er wach, da er nächtliche Ueberfälle seitens der anderen Kran-
ken erwartete. Im Vordergrunde standen dauernd die Gehörstäu-
schungen, während der Kranke im Uebrigen allgemein richtig orien-
tirt war, die gesammte Situation richtig auffasste und ein gewisses
Verständniss dafür besass, dass sein Zustand krankhafter Natur sei.
Dieser Zustand ängstlicher Erregung und Hallucinose hielt etwa
5 Monate an, dann trat Beruhigung, allmählich Krankheitseinsicbt
und die Fälligkeit zu regelmässiger Thätigkeit ein. Der Kranke hat
sodann den Rest seiner Strafe ohne Nachtbeil abgebüsst Auch die
Einsicht, dass sein Zustand eine Folge übermässigen Alkoholgenusses
gewesen war, fehlte ihm nicht
Gegenüber dem Delirium tremens treten hier die Unterscheidungs-
merkmale deutlich hervor: Vorherrschen der Gehörshallucinationen,
gute allgemeine Orientirung , d. h. Fehlen des deliranten Momentes
und längere Dauer der Störung als Folge der langsameren Restitution
der bereits des Oefteren erkrankten Gehirntheile. Diese Dauer be-
trägt meist nur einige Tage oder Wochen, selten Monate, Die länger
dauernden Fälle sind meist complicirter Natur, indem sich — wie
auch in unserem letzten — Gehörs- und Gesichtstäuschungen com-
biniren In beiden Fällen fand sich ein hochgradiger Angstaffect,
der auch durch Zureden in keiner Weise zu beeinflussen war; beim
letzterwähnten Kranken kleidete er sich in die stete Befürchtung, von
seiner Umgebung Nachts ermordet zu werden, so dass der Kranke
meist in Isolirstuben zu schlafen wünschte. Auch Bonhoeffer be-
zeichnet im Gegensatz zu Kraepelin diese Form des Affectes als
die charakteristische. Für forensische Zwecke ist eine Feststellung
dieses Symptomes und des von ihm abhängigen ganzen Gebabrens
eines Gefangenen von grosser Wichtigkeit und kann auch später
noch einen werthvollen Hinweis auf vorangegangene Störungen geben.
1) Nach Ilberg: Kraepelin, S. 97.
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Beiträge zur Begutachtung alkobolistischor Störungen in foro. 1 63
In unserem letzten Falle scheint es nicht ohne Interesse zu
sein, dass die acute Störung ausbrach, nachdem der Kranke bereits
mehrere Monate ohne Alkohol gewesen war. Eine gleiche Erfahrung
machten wir bei einem zur Beobachtung überwiesenen Gefangenen,
der seit Langem dem Trünke ergeben, wegen exhibitionistischer Hand-
lungen bestraft worden war. Bei dem ca. 23jährigen Burschen
stellte sich reichlich 3 Monate nach seiner Inhaftirung eine acute
Hallucinose ein, über die er später mit ausserordentlich guter Er-
innerung Auskunft geben konnte. Auch dieser kehrte nach Ablauf
der etwa 10—12 Wochen dauernden Störung in den Strafvollzug
zurück und blieb gesund.
Ich schliesse diesen Fällen die Mittheilung eines weiteren an, in
dem es sich um die Wirkung des dauernden Alkoholmissbrauches handelte.
Daneben musste die Frage aufgeworfen werden, ob es sich um einen
sogenannten pathologischen Rauschzustand bei Begehung des Ver-
brechens gehandelt habe. Aus dem umfangreichen Gutachten soll hier
nur ein orientirender Auszug folgen.
Am 25. Mai 1902 wurde der Staatsanwaltschaft zu D. berichtet,
dass der Händler Jakob B. den im gleichen Hause mit ihm wohnenden
Schneidermeister Heinrich Oeb. am Tage vorher gegen 8 Uhr Abends
durch Revolverschüsse getödtet habe. Als B. in Haft genommen
worden war, erklärte er dem Beamten mehrfach : Es ist gut, dass der
schlechte Hund kaput ist, so ein Lump, so ein schlechter Kerl, ich
mache kein Hehl daraus, ich habe ihn kaput geschossen .... ferner
nes schadet ihm nichts, er ist selber schuld, und wenn es den Kopf
kostet, es ist mir ganz gleich, ich habe es gethanu. Weiterhin findet
sich die Notiz, dass B. bei der Einlieferung in die Haft betrunken
gewesen sei. Der Polizeisergeant Müller theilt mit, dass B. am frag-
lichen Abend etwa llt Stunde vor der That zwei anderen Polizei-
beamten gegenüber die Bemerkung gemacht habe : Wenn er (sc. Oeb.)
nochmals kommt, „dann schiesse ich ihn kaput, und wenn ich meinen
Kopf dabei verliere." Der Sohn des Erschossenen, der, wie gleich
erwähnt sei, den B. kurz vorher Nachts bestohlen hatte, gab an, dass
sein Vater niemals mit B. Streit gehabt habe .... an jenem Abend
habe er ihm mitgetheilt, dass B. ihn — den Vater — des Diebstahls
bezichtige .... B. sowohl wie Oeb. sind gegen Abend in einer Wirth-
schaft zusammengetroffen, jedoch ist Ersterer Letzterem aus dem Wege
gegangen. Von Wichtigkeit sind eine Reihe Zeugenaussagen. So
hat der Wirth des nahe gelegenen Gasthauses nicht bemerkt, dass
die beiden Genannten Streit hatten, auch nicht, dass B. angetrunken
war. „Er machte auf mich einen nüchternen Eindruck", sagte dieser
164
XL POLLITZ
Zeuge. rIn den ersten Tagen des Mai bat er stark getrunken,
später ist mir das nicht aufgefallen."
Eine ganze Reihe von Zeugen bekunden, dass B. Bemerkungen
machte, er werde sich einen Revolver kaufen, um sich gegen den
Oeb., der ihm keine Ruhe lasse, zu vertheidigen. So wandte er sich
um Hfilfe an einige Polizeibeamte, denen er ebenfalls erklärte, er
werde den Oeb. todtschiessen. Diesen Beamten erschien er sowohl
am Nachmittage wie nach der Verhaftung angetrunken, ebenso machte
er auf einen Wirth den Eindruck eines Angetrunkenen, während ein
anderer ihn für vollkommen nüchtern erklärte. Es stehen sich in
dieser Hinsicht die verschiedenen Aussagen scharf gegenüber.
B. selbst giebt folgende Darstellung des ganzen Vorganges. Der
Erschossene, den er wegen des von seinem Sohne verübten Dieb-
stahls angezeigt hatte, sei ihm an dem betreffenden Mittag fortgesetzt
nachgekommen, so dass er schliesslich Angst vor ihm bekommen
habe. Da er ein Zusammentreffen mit ihm befürchtet habe, sei er
zuerst, statt in seine Wohnung, auf die Strasse gegangen, habe einige
WirthBchaften besucht und sei schliesslich auf die Polizeiwache, mit
der Bitte um Schutz, gegangen. Man habe ihn dort vermahnt und
nach einer Revision auf Waffen entlassen. Er sei nicht betrunken ge-
wesen. Ein seit mehreren Jahren geladener Revolver habe seit seinem
Einzüge in seine Wohnung auf dem Tische gelegen. Nach der Rück-
kehr in die letztere habe er sich eingeschlossen. Als es kurz
darauf klopfte und auf Befragen die Antwort „der Briefträger*' er-
folgte, habe er geöffnet und den Oeb. vor sich gesehen. Dieser sei
sofort in seine Wohnung eingedrungen, habe auf ihn losgeschlagen
er sei in ein zurückliegendes Zimmer geflüchtet und habe schliesslich
nach dem auf dem Tische liegenden Revolver gegriffen. Nach einem
ersten Schreckscbuss habe Oeb. ihm mehrere Faustschläge versetzt
er habe daher einen zweiten Schuss abgefeuert, der Jenen todt zu
Boden streckte. Nach den ergänzenden Zeugenaussagen hat B. sich
sodann eine Pfeife angezündet und versucht, in die nahe gelegene
Wirthschaft zu gelangen. Er selbst erklärt, dass er in Noth-
wehr gehandelt habe. — Ueber sein Vorleben war festzustellen, dass
er noch vor ca. 10 Jahren in sehr guten Vermögensverhältnissen ge-
lebt hat, allmählich jedoch durch den Trunk immer tiefer gesunken ist
Er war früher selbständiger Besitzer und ist jetzt Tagelöhner. Erbliche
Anlage zu Geisteskrankheiten in der Ascendenz ist nicht festgestellt
In dem erwähnten Zeitraum ist B. vielfach wegen Beleidigung, Be-
drohung, Hausfriedensbruchs und Betteins bestraft worden. Der in
der Sache zuerst vernommene Gerichtsarzt Dr. Sch. führt eine ßeihe
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Beiträge zur Begutachtung alkoholistischer Störungen in foro. 165
wichtiger Momente an, die den Verdacht einer geistigen Störung bei
B. berechtigt erscheinen lassen, insbesondere eine Erzählung des B.t
dass er zu einem bestimmten Tage sterben müsse, dass ihn die Jung-
frau Maria gewarnt habe u. a. m. Der Sachverständige beantragte
die Beobachtung des B. in einer Irrenanstalt.
B. wurde 6 Wochen lang in der Irrenabtheilung der Strafanstalt
eingehend beobachtet. Diese Beobachtung ergab folgendes Resultat.
In körperlicher Hinsicht ist B. von kleiner untersetzter Natur, mit
energischem, stechendem Blick, vollkommen ergraut Die Schädel-
bildung bietet nichts Abnormes, die Pupillen reagiren auf Lichteinfall,
es besteht kein Zittern der Hände und Zunge. Die Bewegungen er-
folgen schnell und ungestört, die Reflexe sind leicht erhöht. Ein
Fussclonus ist nicht nachweisbar. Die Sprache ist fliessend, deutlich
und in keiner Weise erschwert Der Urin ist frei von Eiweiss. B.
war dauernd über die gesammte Situation orientirt Im Allgemeinen
ruhig und fügsam, wurde er lebhaft erregt, wenn er sich über seine
Strafsache äussern musste. Niemals wurden Krampfanfälle oder An-
fälle von Bewusstseinstrübung, von Erregung oder krankhafter Angst
beobachtet. Ueber sein Vorleben gab er ohne Erinnerungslücken be-
reitwillig Auskunft; er habe in guten Verbältnissen gelebt; nachdem
sein Bruder seine Ehe hintertrieben hätte, habe er sich dem Trünke
ergeben, und es sei ihm jetzt alles gleich, da er nichts mehr zu ver-
lieren habe. Er habe oft bis 1 Liter Schnaps getrunken, sei oft
schwer betrunken gewesen, habe aber nie ein Delirium gehabt Seine
ganze Lebensführung sucht er immer wieder durch den Hinweis auf
die Intriguen des Bruders zu erklären und zu beschönigen
. . . Seine Strafsache besprach er mit absoluter Gleichgültigkeit
und ohne jede Zurückhaltung und Reue, indem er stets den Stand-
punkt vertrat, dass Ocb. ihn verfolgt und getödtet hätte, wenn er sich
nicht zur Wehre gesetzt hätte. Oeb. sei doch zu ihm in die Wohnung
eingedrungen, er, B. sei der Bestohlene. Im Uebrigen habe er nie
irgend eine Feindschaft gegen Jenen gehegt und ihn früher nicht
gekannt Gelegentlich hob er hervor, dass er stets ein guter Christ
gewesen und noch wenige Woche vor der That gebeichtet habe.
Auf Vorhalt, dass seine That von wenig Gottesfurcht zeuge, blieb B.
dabei stehen, er habe in Nothwehr gehandelt und werde im gleichen
Falle ebenso handeln. Seinen oben kurz erwähnten Traum, in dem
er die Mutter Gottes gesehen habe, bezeichnet er als eine Erzählung,
deren Wirklichkeit er nie behauptet habe, es ja nur ein Traum
gewesen sei. Es sei zusammenfassend erwähnt, dass B. weder in
seinen Aeusserungen noch in seinem ganzen Wesen den Eindruck
Archiv für Krimlnalanthropolop«. XII. 12
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166
XL POLL1TZ
eines Hallucinanten machte, auch zusammenhängende Wahnvorstel-
lungen wurden niemals — auch nicht im provocirten Affecte —
geäussert
Das Ergebniss der Beobachtung wurde in folgenden Ausfüh-
rungen zusammengefasst, die ich hier möglichst vollständig folgen
lassen muss.
Hei der Verwerthung des gesammten Materiales steht die That-
sache im Vordergrunde, dass B. notorischer Trinker ist und seit vielen
Jahren in bald stärkerem, bald geringerem Maasse dem Alkohol-
genusse ergeben war. Bei dem Alter des B. muss diese dauernde
Trunksucht zu wesentlichen Veränderungen der gesammten Persön-
lichkeiten führen. Diese Veränderungen sind dauernde; sie sind die
Folgen des chronischen Alkoholismus; wir müssen sie trennen von
den Symptomen, die an dem verhängnissvollen Abende der Alkohol
ganz acut verursacht hat. Eine regelmässige Veränderung in ersterer
Hinsicht ist die sogenannte Charakterdegeneration, die sich vorzüg-
lich durch den Verlust aller höheren Gefühle, wie Scham, Reue, Mit-
gefühl u. s. w. äussert.
Diese gemüthliche Abstumpfung erklärt den fast regelmässigen
Verlust der socialen Stellung des Trinkers, sie erklärt ferner die Häufig-
keit mancher Arten von Verbrechen bei Trinkern. Diese Symptome
finden wir in grösster Deutlichkeit bei B.: er ist vom wohlsituirten
Besitzer zum bettelnden Tagelöhner herabgesunken. Sein Verhalten
nicht nur nach jener Straf that, sondern auch später in der Anstalt,
als er lange Zeit ohne Alkohol gelebt hatte, zeigt eine geradezu bru-
tale Gleichgültigkeit und Rohheit seiner That und Lage gegenüber.
Weitere Symptome, die der Alkoholmissbrauch hervorzurufen geeignet
ist, wie das Auftreten von Sinnestäuschungen und Wahnvorstellungen,
sind nicht festzustellen. Dass B. sie während der ganzen Zeit zurück-
gehalten hätte (Dissimulation), ist bei seiner sonstigen Mittheiisamkeit
nicht wahrscheinlich. — Aber ohne Zweifel hat B. zur Zeit der That
auch unter dem Einfluss des acuten Alkoholgenusses gestanden; fast
alle Zeugen, besonders die Polizeibeamten, bezeichnen ihn als an-
getrunken, er selbst giebt eine ganze Reihe Kneipen an, in denen er
Schnäpse getrunken hatte. Man hat als die erste Folge der acuten
Alkoholvergiftung die erleichterte üebertragung von Impulsen oder
auch den Wegfall centraler Hemmungen bezeichnet; mit anderen
Worten: beim Angetrunkenen setzen sich Vorstellungen schneller und
leichter in Handlungen um. Wie im vorliegenden Falle, so finden
wir auch in den früheren Handlungen des B. diesen Mangel an
Hemmung. Eine wichtige Rolle spielt dabei der bei Alkoholisten so
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Beiträge zur Begutachtung alkoholistischcr Störungen in foro. 167
häufige Angstaffect, der ihn zu seinen zahlreichen Drohungen und
mehrfachen Bitten um Hälfe trieb und nicht zuletzt den schnellen
Act vermeintlicher Nothwehr ausloste. — Es bleibt schliesslich noch
die Frage zu beantworten, ob B.'s Handlung nicht überhaupt das
Product einer wahnhaften Auffassung der Situation oder einer hallu-
cinatorisch bedingten Angst gewesen sei. In dieser Hinsicht ist einmal
der Thatsache zu gedenken, dass B. in der That vom Sohne des Oeb.
bestohlen worden, und dass der Erschossene, wie aus seiner Lage
nach der That innerhalb der Wohnung des B. hervorgeht, thatsäch-
lich eingedrungen war. Aus diesem Grunde kann auch an eine
Handlung, die als Product eines Verfolgungswahnes zu deuten wäre,
kaum gedacht werden.
Für die gerichtsärztliche Würdigung des Falles erscheinen m. E.
folgende Erwägungen berechtigt B. ist seit Langem dem Trünke
ergeben und hat auch an jenem Abend unter dem Einfluss des
Alkohols gestanden. Aber er ist weder im eigentlichen Sinne geistes-
krank noch auch in einem Zustande des sogenannten pathologischen
Rausches gewesen. Letzteres zeigt sich am deutlichsten an seiner
ausgezeichneten Erinnerung für die Einzelheiten bei und nach jener That.
Die oben erwähnten Symptome der Alkoholintoxikation geben eine
vollkommen ausreichende psychologische Erklärung des ganzen Vor*
ganges und das gesammte Verhalten des B. vor und nach der That,
sie erscheinen aber nicht ausreichend, denselben als unzurechnungs-
fähig im Sinne des § 51 StGB, zu erachten, so lange keine präg-
nanteren Symptome geistiger Störung hinzutreten.
Im Schlusssatze wurde die Zurechnungsfähigkeit des B. unter
Betonung der Wichtigkeit der chronischen und acuten Alkoholwirkung
bei Begehung der Verbrecherischen That hervorgehoben. In gleicher
Weise äusserte ich mich in der Schwurgerichtssitzung, indem ich be-
sonders auf den erhöhten Angsteffect der Trinker, die Schnelligkeit
des Entschlusses und das Fehlen hemmender Gegenmotive hinwies,
Momente, die eine üeberlegung bei der That nicht aufkommen lassen.
Unter diesen Umständen Hess die Staatsanwaltschaft die Anklage auf
Mord fallen und B. wurde unter Zubilligung mildernder Umstände
zu 5 Jahren Gefängniss verurtheilt
Eine wichtige Frage ist in dem vorstehenden Gutachten nur
ganz kurz in die Erörterung gezogen worden, die Frage, ob
es sich bei B. um einen sogenannten pathologischen Bauschzustand
gehandelt haben kann. Unter diesem Zustand haben wir Rausch-
zustände zu verstehen, die auf einer pathologischen Grundlage oder
besser auf dem Boden krankhafter Veranlagung entstehen. Nicht
12*
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168
XL POLLITZ
jeder Rausch ist pathologisch. Cramer1) hat diese Scheidung mit
Recht betont, aber es scheint mir wenig zweckdienlich, wenn Cramer
dem Sachverständigen räth, über einen normalen Rausch ein Gut-
achten zu verweigern. Gerade die Beurtheilung, ob der Bausch in
die eine oder andere Kategorie fällt, ist Sache des Sachverständigen.
Im Allgemeinen wird sich jedoch zeigen, dass die schweren Affeet-
entladungen mit ihren kriminellen Folgen sich fast ausschliesslich bei
pathologischen Rauschzuständen finden. Der Boden für derartige
Zustände kann durch Alkoholintoleranz bei Epilepsie und Hysterie,
bei Trauma oder Neurasthenie vorbereitet sein. Cramer nennt
ferner Ueberanstrengung, Reconvaslescenz und Infektionskrank-
heiten u. a. m. Es fragt sich, ob die Kriterien eines derartigen
Zu Standes im vorliegenden Falle nachzuweisen gewesen wären.
Bonhoeffer2) unterscheidet zwei Formen des pathologischen Rau-
sches bei Gewohnheitstrinkern: eine mit delirantem und eine mit
epileptoidem Charakter. In der ersteren ist die Orientirung nicht
vollständig aufgehoben, wie Heilbronner nachgewiesen hat. Aber
sie geht überaus leicht verloren. In solchem Falle kommt es, wie
Bonhoeffer an einem Beispiele zeigt, zu brutalen Acten ängst-
licher Abwehr unter Verkennung der gesammten Situation, die
epileptoiden Zustände gehen aus den vorherigen nicht selten hervor,
charakterisiren sich als lebhafte Anfälle hochgradigen Zorn- und
Wuthaffectes bei theilweiser Desorientirung. Unter den Symptomen,
die die Diagnose dieser Zustände ermöglichen, steht die Trübung des
Bewusstseins, die mangelhafte, oft gänzlich, aufgehobene Erinnerung:
an die Vorgänge und der den Anfall fast regelmässig abschliessende
Schlaf im Vordergrund.
Von Gudden ist neuerdings auch auf die Trägheit der Pu-
pillenreaction während des Anfalles hingewiesen worden. In unserem
oben erwähnten Falle, fehlen aber gerade eine Reihe wichtiger Sym-
ptome. Von vornherein charakterisirt sich die Handlung des B.
nicht als eine unmotivirte Angriffsbandlung, denn B. wurde von dem
Erschossenen in seiner eigenen Wohnung aufgesucht Die Angst,
die B. vor Letzterem hatte, war nicht ganz unbegründet, da er
den Oeb. in der That wegen Diebstahls angezeigt und dessen
Rache zu fürchten allen Grund hatte. Aber auch nach der Hand-
lung zeigt sich dauernd eine bis in's Einzelne gehende Erinnerung
1) Officieller Bericht über die Hauptversammlung der deutschen MediciBai-
beamten in München. Sept. 1902. Zeitschr. f. med. Beamte. S. 41. Verl. Fischer^
Buchhandlung. Berlin 1902.
2) S. 209, 1. c.
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Beiträge zur Begutachtung alkoholistischer Störungen in foro. 169
an alle zeitlichen und örtlichen Momente, die mit jener That zu-
sammenfielen.
Unter diesen Umständen erschien mir die Annahme eines patho-
logischen Rauschzustandes nicht berechtigt. Dem B. wurden unter
Berücksichtigung meiner gutachtlichen Ausführungen mildernde Um-
stände bewilligt, die Anklage auf Mord wurde fallen gelassen und
statt der hohen Zuchthausstrafe des § 212 des StGB, erhielt er eine
Gefängnissstrafe, es entsprach dies ganz besonders auch der ärzt-
lichen Auffassung, die einen Menschen wie B. keinesfalls für voll-
kommen zurechnungsfähig bezeichnen kann. Die Schwierigkeiten,
die der forensischen Bewerthung solcher Fälle entgegenstehen, werden
bei der Lage der gesetzlichen Bestimmungen, nicht leicht zu be-
seitigen sein. Auch der Weg, den Schrenck -Notzing ') ein-
schlägt, indem er die Zurechnungsfähigkeit procentual abschätzt,
scheint mir wenig zweckmässig, weil die Entscheidung über die Zu-
rechnungsfahigkeit dadurch dem Richter statt dem Arzte überwiesen
wird. Ich glaube aber, dass die Interessen des Gerichtes wie der
Psychiatrie besser gewahrt sind, wenn der Arzt in solchen Fällen
ein bestimmtes Gntachten abgiebt, auf dem der Richter sein Urtheil
aufbauen kann.
1) Archiv f. Kriminalanthropologie. 8. Bd. S. 77. Jahrg. 1902.
XII.
Znr KenntnisB der Zeichen des Erhäagungstodes.
Von
Prof. BtraBsmann-Berün.
Im 10. Bande dieses Archivs bat AI bin Hab er da eine lehr-
reiche Studie über die Art des Vollzuges der Todesstrafe veröffentlicht
In dieser theilt er mit (S. 249), dass bei dem in Wien gehenkten Raub-
mörder Voboril neben Abquetscbung der beiden oberen Kehlkopfhörner
eine quere Durchquetschung des linken Kopfnickermuskels ohne Spur
von Blutunterlauf ung und eine ebenfalls ganz reactionslose Durch-
reissung der rechten Kehlkopfseingangsfalte (Plica ary-
epiglotticar) nachweisbar war, eine seines Wissens noch nie beschriebene
Verletzung.
Auch mir ist nicht bekannt, dass in der Literatur schon eine
analoge Verletzung als Folge der Erhängung mitgetheilt worden ist
Dagegen verfüge ich selbst Über eine bisher noch nicht veröffent-
lichte Beobachtung, die meines Erachtens hierher zu rechnen ist und
ein völliges Gegenstück zu dem Falle Haberda 's darstellt, nur, dass
in meinem Falle die vitale Reaction nicht fehlte.
Am 28. Nov. 1898 habe ich mit meinem Collegen Mittenzweig
die gerichtliche Obduction eines 64jährigen Mannes ausgeführt, der
einige Tage vorher todt mit einer Schusswunde in der rechten Schlafe
aufgefunden worden war. Bei der nicht eindeutigen Natur des Ob-
ductionsbefundes halte ich es für geboten, um eine objective Würdigung
des Falles und eine kritische Nachprüfung meiner Anschauung zu
ermöglichen, das von uns aufgenommene Protokoll wortgetreu wieder-
zugeben. Es lautet:
A. Aeussere Besichtigung.
1. Der Leichnam des 64 jährigen Mannes ist 168 cm lang, von regel-
mässigem Körperbau und massigem Ernährungszustande.
2. Die Haut ist an der Vortlerfläche grauweisa, am Rücken Manroth.
Bei Einschnitt zeigt sich kein frei ausgetretenes Blut im Gewebe.
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Zur Kcnntniss der Zeichen de« Erhängungstodes.
171
3. Leichenstarre ist nur noch in den unteren Gelenken vorhanden.
4. Zieht man eine horizontale Linie vom rechten äusseren Augen-
winkel nach hinten und errichtet man auf dieser 4 cm vom Ausgangspunkt
eine Senkrechte, so trifft man, wenn man letztere ebenfalls 4 cm nach oben
verfolgt, auf eine unregelmässig rundliche Hautdurchlöcherung, deren Durch-
messer 1— 1>/2 Durchmesser beträgt. Die Ränder derselben sind im All-
gemeinen bloss in einem schmalen Sanm schwärzlich vertrocknet, nur
entsprechend dem unteren Quadranten findet sich eine bis zu 2 cm reichende
vertrocknete, grauschwarze Partie und zwar wird diese Verfärbung nach
unten zu — also mit zunehmender Entfernung von der Durchlöcherung —
desto lichter; die Hauthärchen im Bereiche dieser Parthie sind versengt, zu
kurzen Stummeln verwandelt.
5. Das rechte obere Augenlid ist blutunterlaufen. Die Augenbinde-
häute sind weiss, Hornhäute wenig getrübt, Pupillen gleich mittelweit.
6. In den natürlichen Oeffnungen des Kopfes liegt viel trockenes Blut.
7. Die Zungenspitze liegt hinter den zahnlosen Kiefern.
8. Hals nicht widernatürlich beweglich, 6 cm unterhalb des rechten
Unterkieferrandes, demselben parallel, verläuft etwa 5 cm lang ein wenige
Millimeter breiter, bräunlicher, leicht vertrockneter Hautstreifen. Derselbe ist bei
Einschnitten nicht blutunterlaufen; die vorderste Spitze des Streifens ist
etwa 3 cm von der Mittellinie entfernt
9. Brust von regelmässiger Form.
10. Bauch nicht besonders aufgetrieben.
11. Im Hodensack liegen beide Hoden, Harnröhrenöffnung frei.
12. After offen. Kotli ist nicht ausgetreten.
13. Zeichen anderweitiger Verletzungen finden sich an der Leiche
nicht Am linken Unterschenkel findet sich eine ausgedehnte, bräunliche
Hautverfärbung. (Altes Fussgeschwür.)
B. Innere Besichtigung.
I. Kopfhöhle.
14. Die weichen Schädelbedeckungen sind in der Umgebung der ge-
nannten Oeffnung in grosser Ausdehnung blutunterlaufen und durch ein-
gesprengtes Pulver seil war z verfärbt.
15. Das knöcherne Schädeldach zeigt rechterseita eine kreisförmige
Durchlöcherung, deren Durchmesser 13 Millimeter beträgt. Dieselbesitztim
Stirnbein und zwar in dessen hintersten Abschnitt einige mm vor dem Treff-
punkt von Kronen- und Schuppennaht; an der Innenfläche zeigt diese
Oeffnung einen Durchmesser von 16 mm, der Rand ist hier abgeschrägt,
während er aussen scharf ist. Von dieser Durchlöcherung, deren Umgebung
ebenfalls eingesprengte Pulverkörnchen erkennen läset, geht ein feiner Spalt
nach unten ab.
16. In dem linken Scheitelbein liegt eine rundliche Durchlöcherung,
die von vorn nach hinten etwa 2, von oben nach unten etwa 1 cm misst.
Die Mitte derselben liegt 2 cm hinter der Kronennalit und etwa 3 cm
unter der halbkreisförmigen Linie Von ihr geht eine 3 cm lange, feine
Spalte nach hinten und oben ab. Sonst ist das Schädeldach unversehrt
und von regelmässiger Form. Die zweite Oeffnung erscheint nach aussen
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j
I
172 XII. Strassmaxn
abgeschrägt. Das herausgebrochene Knochenstück ist in mehrere Splitter
zerfallen, die in die weichen Schädeldecken eingesprengt sind.
17. Die harte Hirnhaut ist aussen mit dem Schädel verwachsen, innen
glatt Blutleiter und Blutgefässe fast leer. Entsprechend den beiden Löchern
im Knochen ist auch die harte Hirnhaut durchlöchert. Das rechtsseitige
Loch hat 2 cm im Durchmesser, seine Umgebung ist ebenfalls mit Pnlver-
körnchen getipfelt.
18. Weiche Hirnhaut im Ganzen zart und durchsichtig, nur an der
Convcxität stellenweise sehnig getrübt Die Venen sind schwach gefüllt
die Arterien leer, ihre Wand fleckweise verhärtet Entsprechend den
Knochenbrüchen zeigt auch die weiche Hirnhaut 2 kreisrunde Durchbohrungen,
welche canalförmig in das Innere des Gehirns führen. Die rechte derselben
sitzt in der 3. Stirn windung, am Uebergange von der Basis zur Convexität.
die linke etwa 2 cm höher und etwa ebensoweit nach hinten. In der
letzteren Stelle liegt eine an der Spitze gestauchte, etwa 1 cm im Durch
messer haltende Bleikugel, welche wir zu den Acten überreichen. In der
Umgebung dieser Oeffnungen ist die weiche Hirnhaut blutunterlaufen.
19. In den Hirnkammern liegen etwa 30 cm theils flüssigen, theiU
geronnenen Blutes. Kammern nicht erweitert die Wand ist leicht gekörnt
Adergeflechte und obere Gefässplatte blauroth.
20. Im Grosshirn findet sich ein Canal zertrümmerter Substanz, welcher
die beiden genannten Oeffnungen verbindet; derselbe verläuft durch die beiden
Stirnlappen und betrifft noch die Spitzen beider Streifenhügel, besonders rechts.
21. Sonst sind die Schnittflächen der Grosshirnhalbkugeln glänzend
weiss, feucht und enthalten eine massige Anzahl abspülbarer Blutpunkte.
Hirnrinde hellgrau.
22. Die grossen Hirnknoten,
23. das Kleinhirn,
24. Brücke und verlängertes Mark zeigen keine Herderkrankungen
und verhalten sich im Uebrigen wie das Grosshirn.
25. Die Schädclgrundf lache zeigt eine ausgedehnte, unregelmässige
Splitterung in beiden Augcnhöhlendächern. Dieselbe hängt zusammen mit
der von der rechtep Einschussöffnung ausgehenden Fissur.
II. Brust- und Bauchhöhle.
26. Die Musculatur ist ziemlich kräftig, Fettpolster an den Bauch-
decken wenige Millimeter dick.
27. Bauchfell glatt und glänzend, Baucheingeweide in natürlicher Lage,
28. Im kleinen Becken kein auffallender Inhalt. Das Zwergfell steht
beiderseits hinter der 5. Rippe.
a. Brusthöhle.
29. Die Kippenkorpel sind stark gebräunt Das Brustbein ist zwischen
den Ansätzen der 4.-5. Rippe quer durchbrochen. Die Bruchf lache verläuft
von vorne oben nach lünten unten, die Knochenhaut ist nicht durchtrennt aber
die Weichtheile vor dem Brustbein sind hier blutunterlaufen. Der Knorpel
der 4. Unken Rippe ist in seiner Verbindung mit dem Brustbein gelockert.
30. Die Brusteingeweide befinden sich in natürlicher Lage, beide
Lungen sind nicht verwachsen, in den Brustfellsäcken kein auffallender Inhalt.
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Zur Kenntnis« der Zeichen de» Erhängungstodes.
173
31. Im Herzbeutel kein auffallender Inhalt
32. Das Herz selbst rai&st von der Spitze bis zur Furche 1 3 cm, vom
linken bis zum rechten Rande 14>/2 cm; es ist reichlich mit Fett bewachsen,
enthält in sämmtlichen Höhlen mässige Mengen locker geronnenen Blutes.
Die Vorhofkammeröffnungen sind für 2 — 3 Finger durchgängig, die halb-
mondförmigen Klappen schliessen wasserdicht Herzinnenhaut zart und
unversehrt. Die Klappen des linken Herzens und der Anfangstheil der
Aorta enthalten zahlreiche verdickte, zum Theil verknöcherte und verkalkte
Stellen. Musculatur klüftig, grauroth. Das Herz wiegt leer 480 g.
33. Die linke Lunge zeigt glatten und glänzenden Ueberzug, ihre
Ränder sind ausserordentlich stark gebläht, auf die Schnittfläche der Lungen
tritt blutiger Schaum in massiger Menge. Gewebe der Lunge überall luft-
haltig, in den grossen Luftwegen liegt viel flüssiges Blut, in den grossen
Blutgefässen der Lungen kein auffallender Inhalt
34. Die rechte Lunge verhält sich wie die linke.
35. Die grossen Blutgefässe des Halses sind leer und wie auch die
Nerven unversehrt. Dagegen findet sich entsprechend dem braunen Streifen
an der Halshaut eine Blutdurchtränkung im rechten Kopfnicker etwa
1 — 2 cm im Durchmesser.
36. Mund und Rachenliöhle leer, Zunge und Mandeln nicht geschwollen.
37. Speiseröhre leer, Schleimhaut blassroth.
38. Kehlkopf und Luftröhre enthalten etwas flüssiges Blut Sclüeim-
haut blassroth. Das Skelett des Halses ist unversehrt. Dagegen findet sich
ein 1 cm langer, fetziger Einriss der Schleimhaut, welcher von der rechten
Kehldeckel-Giessbeckenknorpelfalte horizontal nach aussen zieht; die Ränder
des Sckleimhautrisscs sind zurückgezogen, stark blutunterlaufen und im
oberen Abschnitt auch derart geschwollen, dass eine fast kugelige Wölbung
entsteht.
39. Schilddrüse nicht vergrössert
b. Bauchhöhle.
40. Die Milz ist 12 cm lang, S cm breit, 4 cm dick, Kapsel glatt, etwas
verdickt Oberfläche rötlilichgrau, Schnittfläche dunkelroth, lässt etwas Blut
austreten, Gewebe ziemlich weich, Follikel undeutlich.
41. Die linke Nebenniere zeigt gelbe Rinde und braune Marksubstanz.
42. Linke Niere von der Kapsel leicht trennbar, von glatter Ober-
fläche, auf die Schnittfläche tritt wenig Blut, Zeichnung von Rinde und
Mark deutlich, erstere nicht verbreitert, nicht getrübt
43. Rechte Nebenniere und
44. Rechte Niere verhalten sich ebenso.
45. Harnblase mit flüssigem Urin trotzend gefüllt, Schleimhaut grau weiss.
46. Hoden und Nebenhoden ohne krankhafte Veränderungen.
47. Im Mastdarm sehr derbe Kothballen.
48. Derselbe Inhalt im Dickdarm. Im Dünndarm hellere weichere
Massen. Darmschleimhaut grauweiss. Drüsen nicht geschwollen.
49. Im Zwölffingerdarm galliger Inhalt. Gallengang durchgängig.
50. Im Magen etwa 100 cem dicken Speisebreies, Magenschleimhaut
grauweiss, ohne Blutungen oder Substanzverluste.
51. Die Gallenblase ist mit flüssiger Galle etwa halb gefüUt.
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174 XII. Strasbmakn, Zur Kenntniss der Zeichen des Erhängungstodca.
52. Die Leber zeigt glatten und glänzenden Ueberzug, es findet sieb
ein 8 cm langer, zackiger Riss von Kapsel und obersten Gewebe, der sich
von der Mitte des Hinterrandes des rechten Lappens schräg nach vorn und
rechts an der convexen Fläche entlang zieht Ein zweiter, sonst ebenso
beschaffener, etwa 4 cm langer Riss sitzt an der Oberfläche des linken
Leberlappens und verläuft von rechts nach links. Auf die Schnittfläche
der Leber tritt flüssiges Blut. Die Schnittfläche ist von braunrother Farbe.
Läppchenzeichnung deutlich.
53. Bauchspeicheldrüse nicht krankhaft verändert.
54. Gekröse fettreich, Drüsen nicht geschwollen.
55. Die grossen Blutgefässe vor der Wirbelsäule enthalten etwas
flüssiges Blut, die absteigende Aorta verhält sich wie der Auf angstheil.
56. Muskeln und Knochen des Rumpfes und der Glieder unversehrt
Wir haben in unserem vorläufigen Gutachten als die wahrschein-
lichste Erklärung folgende angenommen:
Der Verstorbene hat zunächst einen Selbsterhängungsversuch ge-
macht. Dieser missglückte, vielleicht durch Reissen des Strickes, der
Mann stürzte, noch bevor sich eine dauernde vollständige Strangmarke
gebildet hatte, herab und zwar auf Brust und Bauch und zog sich
dabei den Brustbeinbruch und die oberflächlichen Leberrisse zu.
Nachher hat er dann den — alsbald erfolgreichen — Selbstmordver-
such durch Schuss in den Kopf ausgeführt. Dass es sich um einen
selbstmörderischen Schuss gehandelt hat, machten die vorhandenen
Kriterien des Nahschusses uud der typische Sitz des Einschusses an
der rechten Schläfe wahrscheinlich.
Man kann freilich nicht sagen, dass eine andere Erklärung, dass
speciell die Annahme einer verbrecherischen Tödtung gänzlich ausge-
schlossen ist, aber jede andere Construction des Vorganges erscheint
uns bei weitem weniger natürlich und begreiflich.
Offenbar hat sich auch irgendein Anhalt für eine verbrecherische
Tödtung bei den polizeilichen Ermittelungen nicht ergeben ; denn wir
haben nie wieder etwas von jenem Fall gehört.
Ist unsere Annahme richtig, was ich hiernach nicht bezweifele,
so würde daraus folgen, dass auch bei der Selbsterhängung Risse in
der Schleimhaut des Kehlkopfeinganges entstehen können, wenigstens
wenn die Erhängung zusammentrifft mit einem Sturz aus gewisser Höbe.
Das ist ja überhaupt die Combination, bei der wir häufig schwere
Verletzungen am Halse: Kehlkopfbrüche, auch an den nicht typischen
Stellen, Continuitätstrennungen der Wirbelsäule u. 8. w. antreffen. —
Eine sehr naturgetreue, alsbald an der Leiche angefertigte farbige
Abbildung der seltenen Verletzung bewahrt unsere Sammlung; sie ist
kürzlich in der Section für gerichtliche Medicin des internationalen
medicinischen Congresses zu Madrid vorgelegt worden.
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XIII.
Die Technik des Stempelfälschers
and das Arbeitshans als seine technische Hochschule,
sowie einige Vorschläge zur Abhülfe ').
Von
Dr. W. Schütze, Rostock i. M.
(Mit 6 Abbildungen.)
Seitdem ich in Band 8 S. 1 ff. dieses Archivs den Lebensgang eines
Fälschers von Stempeln und Legimationspapieren geschildert habe, ist
mir eine solche Menge verschiedenartigen neuen Materials auf diesem
Gebiet unter die Hände gekommen, dass ich es für geboten halte
nochmals auf die in diesem Gewerbe liegende ungeheure Gefahr für
unsere Rechtspflege hinzuweisen. Fast jeder gewerbsmässige Stromer
fälscht oder lässt fälschen, nur haben die Fälschungen in neuerer Zeit
vielfach eine solche Vollendung erreicht, dass die Entdeckung oft recht
schwer ist Zudem verschafft sich der Kunde, besonders wenn er
auf falschen Namen reist, gern auf Grund der falschen Ausweise ein
paar echte, z. B. eine Quittungskarte und ein Wanderbuch und lässt
dann die verdächtigen verschwinden, sei es dass er sie wegwirft oder
für Bier und Schnaps an andere Bedürftige verhandelt
Um so wichtiger dürfte es sein, dass jeder praktische Krimi-
nalist die Herstellungsart und Merkmale der „linken Flebben u kennt
und so in stand gesetzt wird, wenigstens alle ihm vorgelegten als solche
zu erkennen und anzuhalten.
Am häufigsten findet sich auch heute noch die gewöhnliche Ver-
fälschung der Schrift durch Fortradiren einzelner Buchstaben und
Zahlen, an deren Stelle dann ein anderer Name, ein günstigeres Jahr
u.[s. w. gesetzt wird. So bequem sich aber auch auf diese Art ein
fremder Arbeitsschein, der über Tage lautet, in einen eigenen über
Monate und Jahre verwandeln lässt, der echte Fälscher macht von
1) Vgl. Hans Gross, Handb. f. Untersuchungsrichter 3. Aufl. S. 693 ff.
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176
XI II. Schutze
diesem Mittel kaum je Gebrauch, da die neuaufgetragene Tinte in der
rauhen Badiretelle fast immer ausläuft, zumal wenn es sich um eine
grössere Fläche handelt . Kann er die gewünschte Veränderung nicht
einfach durch Zwischenschreiben und Verwandlungen erreichen, z. B.
aus einer 1 eine 10 oder eine steife 2 machen oder dergl., ein Zweck,
zu dem manche Künstler einen ganzen Kasten verschiedener Tinten
bei sich führen, und will er doch gern den echten Schein benutzen,
so greift er zum Tintentod. In einem Blechlöffel wird eine kleine
Messerspitze Chlorkalk mit einem oder zwei Tropfen Essigsäure in
Wasser angerührt; hat sich alles schön gelöst und vermengt, so wird
mit einer Stahlfeder oder einem spitzen Streichholz die zu vertilgende
Schrift sauber mit dieser Flüssigkeit nachgezogen, und sobald ein
Strich verschwunden ist, die ätzende Feuchtigkeit mit einem weissen
Löschblatt abgetupft, damit sie das Papier selber nicht mehr angreift
Sodann wird das ganze Blatt mit Talkum und einem reinen Lappen
abgerieben, wobei natürlich die wunde Stelle besonders bedacht wird,
und möglichst mit einer weichen, nicht hackenden Feder und genau
passender Tinte der neue Eintrag gemacht, den man so lange trocknen
lässt und mit dem Löschblatt verschont, bis er die gleiche Dunkel-
heit hat, wie sie die übrige Schrift aufweist Wer ganz sicher gehen
will, fährt noch mit der feucht angehauchten Hand über den staubig-
schmutzigen Fussboden der Penne und dann Ober das Papier, dem
nun besonders nach ein paar Tagen Aufenthalts in der Rocktasche
kein Mensch mehr etwas Verdächtiges ansieht Ich habe vor meinen
eigenen Augen auf diese Art unter der Hand eines geschickten Kunden
die Schrift ganzer Quittungskarten spurlos verschwinden sehen. Diese
eignen sich bei ihrer gelben Farbe und groben Faserung allerdings
besonders gut zu solchem Verfahren, dessen Kunst vor Allem darin be-
steht, einigermaassen richtige Mischung — auf 100 g Lösung höchstens
5 g Essigsäure — und genau den Augenblick zu treffen, in dem man
nach Verschwinden der alten Schrift mit dem Löschblatt abtupfen muss.
Die Entdeckung solcher Fälschungen ist, wenn sie nicht sehr gut
gemacht sind, besonders durch die gelbliche Verfärbung der geätzten
Stellen möglich, zumal wenn nicht die einzelnen Buchstaben nach-
gezogen Bind, sondern, wie dies oft geschieht, die ganze Schreibfläche
befeuchtet ist Ferner wartet der Fälscher oft nicht, bis das Papier
völlig trocken ist, sondern macht seine ganze Arbeit in einer Sitzung,
dann quellen die neuen Buchstaben meist etwas aus und zeigen unter
der Lupe rauhe, unscharfe Ränder. Ist die Arbeit aber gut gemacht
und ist gar noch die Unterlage gelblich, wie bei den Quittuiiicskarten,
oder farbig verschieden wie bei den Versicherungsmarken, deren Ent-
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Die Technik des Stempelfälsche«.
177
werthang gern auf diese Art beseitigt wird, so ist die Entdeckung oft
kaum möglich.
Mitunter ist es' müheloser, die ganze Bescheinigung neu zu machen.
In diesen Fällen muss man sich zunächst darüber klar werden, ob
bezw. was für ein Siegel darunter gesetzt werden soll, da der Schein
mit dessen Ort und Bedeutung stimmen muss. Allerdings sind mir
auch schon oft genug Papiere vorgekommen, auf denen etwa mit dem
Siegel einer norddeutschen Steuerbehörde das angeblich von irgend
einem süddeutschen Gewerbetreibenden ausgestellte Zeugniss beglaubigt
war, und auf die der Inhaber Stadtgeschenk und Verpflegungen be-
zogen, sowie Strafen verbüsst hatte; doch gehören diese auf die Nach-
lässigkeit der Behörden und die Unaufmerksamkeit der Privaten
spekulirenden Dreistigkeiten immerhin zu den Ausnahmen. Der ge-
wiegte Kunde hat es auch nicht nöthig, sich der Gefahr auszusetzen,
dass er mit solchem Machwerk an den Unrechten kommt, da ihm
von allen Seiten genug gutes Material geboten wird.
Geht da z. B. einer in Ratzeburg auf der Strasse und sieht im
. Rinnstein einen alten Briefumschlag mit zwei grossen rothen Siegeln
liegen. Das eine Siegel ist nicht mehr sonderlich, das andere aber
zeigt in starker völlig unversehrter Prägung in einem Wappenschild
einen Pferdekopf und trägt die Umschrift: „Kreis-Kommunal-Kasse.
Katzeburg". Das ist zu brauchen. In schöner Fractur wird ein
Zeugniss hergestellt links oben: „Kreisausschuss des Kreises Herzog-
thum Lauenburg J.-No. 6708 IIU, dann folgt die Beurkundung, dass
der Inhaber dieses, Kaufmann N. N. vom 1. August 1899 bis heute im
diesseitigen Kreis-Kommunalkassen- Bureau diätarisch beschäftigt ge-
wesen ist, besonders gewissenhaft und correkt gearbeitet hat, und ent-
lassen ist, weil die höheren Orts angeordneten Revisionsarbeiten be-
endet sind und die laufenden Büreauarbeiten von den etatsmässig
angestellten Beamten weiterhin bewältigt werden. „Herr N. sei mit
diesem bestens empfohlen. Ausgefertigt Ratzeburg, den 1. Juli 1900.
v. Hellmann, Kreisdeputirter". Der Name ist zwischen Datum
und Titel mit blauer Tinte flüchtig hingeworfen und in der linken
Ecke unten prangt in starkem rothem Siegellack das Amtssiegel, das
der Künstler aus dem Briefumschlag gelöst und nach sorgfältiger
Dünnschabung der Papierunterlagerung mit Tütenkleister unter den
neuen Schein geklebt hat. Mit diesem Ausweis, der einen täuschend
echten Eindruck macht, hat er als stellensuchender Kaufmann andert-
halb Jahre bei Behörden und Privaten reichliche Unterstützungen
gefunden, die ihm auf seinen Entlassungsschein nach 21 monatigem
Arbeitshaus schwerlich gegeben wären. Solche Zeugnisse werden
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178
XIII. Schätze
selten beargwöhnt, da zu Siegellack ein Metallstempel gehört, der
heutzutage überhaupt selten ist und der schwerlich in der Kunden Hände
kommt) wenn er nicht gerade gestohlen ist. Ist das ursprüngliche
Papier unter dem Siegel sorgfältig weggeschabt und beim Aufkleben
sorgfältig verfahren, dass der Kleister die benachbarten Theile des
Scheins nicht kraus gezogen bat, was allerdings schwer zu vermeiden
ist, dann bleibt zur Prüfung nur ein Mittel, nämlich aus dem Siegel-
rand ein kleines Stück herauszubrechen, da dann eventuell die alten
Papierreste oder der Klebestoff sichtbar werden ')
Weit beliebter sind, schon weil weniger umständlich und halt-
barer, die mit irgend einem Farbstoff hergestellten Abdrücke. Am
bequemsten ist es da natürlich, wenn es gelingt, einen echten Stempel
zu stehlen, ein Unternehmen, das besonders bei kleinen Polizeiämtern
und noch mehr bei anderen kleineren Amtsstellen keine sonderlichen
Schwierigkeiten bietet Die Stempel liegen meist sorglos frei auf dem
Tisch, an den die Leute herantreten, um ihr Gewerbe vorzubringen,
sodass jede Wendung des Beamten, etwa nach einem Schrank, einem
Buch, dem mit hereingekommenen Helfershelfer des Kunden, diesem
reichliche Gelegenheit zu einem kühnen Griff bietet Oft mag sich's
auch treffen, dass überhaupt Niemand drin ist So erzählte mir kürz-
lich ein fahrender „ Kaufmann ,u dass er vor Jahren in Durlach etwa
anderthalb Stunden allein auf der Polizeistube gesessen habe, in der
alle Stempel frei auf dem Tisch herumgelegen hätten, bis der Be-
amte gekommen sei und ihm die erbetene neue Quittungskarte aus-
gestellt habe.
Das Schlimmste ist, dass in solchen Fällen der schuldige Beamte
sicher meist seine Unaufmerksamkeit und Lässigkeit lieber verdeckt,
indem er stillschweigends einen neuen Stempel machen lässt, als dass
er sofort Meldung macht, damit der alte in allen Blättern aufgerufen
und nach dem Dieb gefahndet wird. Obwohl mir wiederholt von
Kunden versichert ist, dass eine nicht unerhebliche Anzahl gestohlener
1) Anmerkung des Herausgebers: Sehr häufig wird bei der Befesti-
gung von Lucksiegeln noch viel vorsichtiger und sicherer vorgegangen. Das Siegel
wird aus dem Papier herausgeschnitten und so lange in Wasser gelegt, bis da*
Papier erweicht ist und nun mit dem Finger vollständig und gründlich abgerieben
werden kann. Mittlerweile hat man etwas Siegellack (von möglichst ähnlicher
Farbe, wie das Siegel selbst) in Spiritus gelost, mit welcher Losung das Swgel
rückwärts leicht bestrichen und dann mit Hülfe dieser Lacklosung auf dem falschen
Papicro befestigt wird. War die Farbe recht ähnlich und das Siegel rückwärt*
völlig papierfrei, so klebt es gut und unkenntlich auf dem „Document".
H. Gross.
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Die Technik des Stempelfäischen*.
179
echter Stempel unter ihnen in Cmlanf ist, habe ich noch nie von
einem solchen Aufruf gehört.
Vereinzelt finden sich auch von Kunden selber hergestellte Me-
tallstempel aus Messing, Aluminium oder Blei, doch fehlt den meisten
die Fähigkeit zur Herstellung dieser Werthgegenstände, da auch die
Uhrmacher und Gold- und Silberarbeiter, die man auf der Walze trifft,
meist zu früh aus der Lehre gelaufen sind, als dass sie es zu einer
nennenswerthen Kunst gebracht hätten, und die eigentlichen Graveure
sind dünn gesät. —
Eine geradezu erschreckende Verbreitung dagegen hat die Her-
stellung von Schieferstempeln gewonnen, die einem in der Praxis in
grosser Anzahl von den plumpsten Versuchen bis zur feinsten Aus-
arbeitung begegnen. Schuld daran dürfte neben der leichten Be-
handelbarkeit des Stoffes besonders der Umstand sein, dass dieser
auch in Arbeitshäusern und Gefängnissen jederzeit leicht zu haben
ist, da die meisten derartigen Gebäude mit Schiefer gedeckt sind,
Mindestens nach jedem Sturm rinden sich Stückchen in den Spazier-
höfen, die begierig aufgelesen werden. In den Gefängnissen treibt
die Langeweile schon zur Verarbeitung und im Zucht- und Arbeits-
haus sagt sich der Mann, dass er mit seinem Entlassungsschein all-
überall unbequeme aufmerksame Beachtung, aber schwerlich Arbeit
und noch unwahrscheinlicher eine reiche Ernte beim Fechten finden
wird. Die noch immer weitverbreitete Gemeinschaftshaft, die in den
Arbeitshäusern sogar durchweg besteht, äussert auch hier ihre schäd-
lichen Folgen. Ich besitze eine vollständige Anweisung zur Herstellung
von Schiefer- und anderen Stempeln in Form von Zettelcorrespondenz
zwischen zwei Häuslingen, nebst deren fruchtbarem Ergebniss von fünf,
zum Tbeil vorzüglich gearbeiteten, doppelseitigen Schieferstempeln.
Der frühere Kellner Adolf Mäcker aus Berlin, der schon wieder-
holt wegen Stempelfälschung, Gebrauch falschen Namens und dergl.
bestraft war und sich auch sonst auf den verschiedensten Gebieten
versucht hatte, so dass ihm auch das Zuchthaus nicht mehr neu war,
wurde im April 1893 wegen Betteins und Landstreichens in das
Güstrower Landarbeitshaus geschafft. Am 30. September 1893 fand der
Aufseher in seinem Brodkasten ein kleines, leinenes Säckchen, das
einen mit einem Wappen versehenen Knopf, mehrere Stückchen Papier
mit Stempelzeichnungen und ein Stück Oelpapier von der Grösse
eines Briefbogens enthielt, sowie einen primitiven Zirkel , der dadurch
hergestellt war, dass zwei Nägel, denen die Köpfe abgebrochen waren
in ein zu zwei Schenkeln gebogenes »Stück Hollunderholz gesteckt
und darin mit Faden befestigt waren. Der Mann bekam seine Dis-
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180
XIII. Schütze
ciplinarstrafe und wurde seitdem noch aufmerksamer beobachtet, jedoch
ohne Erfolg, bis ihn im Februar 1 894 ein Genosse verrietb. Bei aber-
maliger genauer Durchsuchung seines Brodkastens fanden sich in einer
kleinen Dose unter dem sorgfältig aufgesparten Schnupftabak neun
vollständig fertige Schieferstempel und fünf hergerichtete Schiefer-
platten nebst einem kleinen Bleistift, ferner förderte die körperliche
Durchsuchung ein spitzgeschabtes Sttlck Knochen zu Tage und ein
Holzstäbchen, das wohl als Griff für die Gravirnadel gedient hatte,
sowie — ein Taschenmesser, das mit den übrigen Sachen zwischen
Stoff und Unterfutter der Weste gesteckt hatte. Alle bisher entdeckten
Materialien will er auf dem Weg von und zur Arbeit aufgelesen haben,
das Messer habe er bei seiner Einlioferung durchgeschmuggelt; da
er ein zweites abgeliefert, habe man dies wohl nicht bei ihm ver-
muthet. Nachdem noch festgestellt war, dass er seine Kunst in den
Freistunden getrieben hatte, indem er eng an die grosse Säule gelehnt,
neben der sein Platz war, und scheinbar eifrig lesend in der linken,
auch das Buch haltenden Hand den Schiefer hielt, während die rechte
mit Grabstichel, Zirkel oder Messer arbeitete , wurde seine Nachhaft
um 3 Monate verlängert, die ihn wohl mehr geschmerzt haben als
die zehntägige gerichtliche Haftstrafe aus § 360 4 StGB. Am 6. Oc-
tober 1894 wurde er entlassen, konnte jedoch wohl seine Fälscher-
correspondenz und weitere fünf doppelseitige Schieferstempel nicht mit-
nehmen, die er in Zeitungspapier gewickelt in einem kleinen Geschirr-
schuppen versteckt hatte. Die Schriftstücke lauten:
1) „Maukisch Dresden Schützenregiment. Berlin Dresden Teplitz
Karlsbad Prag den Konsul briefl. wegen Kleidung und Aufenthalt
Wien Pest Ofen Insbruck Bozen Meran.u
2) „Freimaurer-Logen, Kellner .... steht Atteste für Kaufleute,
hrschl. Diener und Kellner besorgen in Böhmen sehr nothwendig.
In Oestreich sich als Hanoveraner nicht Berliner ausgeben Zeugnisse".
3) „Berlin . . . schreiben Unterstützung kleine Druckerei? für
Kinder — 2 Mk. 2 Satz Lettern, Typen ( £ ) Verfielfältigungs-Papier
Berlin, x Die Briefbogen passend für Hotel-Rest. Einrichtung . . .
schick, lassen unter der Adresse den Herbergsv. als Gastwirth be-
zeichnen*.
4) „x Muster für Brief bögen mit Geschäftsköpfen für Kaufl. und
Hotels. Heikendorf, Berlin S.W. 19 Kommandantenstr. 15. Stettin
Briefbogen von Druckereien besorgen, Krankenhaus-Atteste z. Op. nach
Dr.? Hamburg? Freibg. i. B.u
5) „Carl Fr. Nicoldi Laubenheim a/R., Vater Herbrich Wallstr.
letztes .... Krankenzeugniss von 3. Nov. — 11 . Mai. Die Karten
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Die Technik des Stempelfäl&chers.
181
und Briefe musst stets in den Eisenbahnpostwagen werfen da-
mit der Ort der Aufgabe nicht zu sehen ist".
6) „Brief Bezugnehm . . ersuche ich Sie mir Mu(ster) für Brief-
bogen mit (Vordruck) zur Einrichtung meines G(eschäfts) z. (?)
R(estaurants) begn (?) Auswahl gefälligst" dazwischen nebenstehende
Figur (Doppelkreis mit 34 Theilstrichen und drei durchgezogenen
Diametern), unter der die Zahl „34" steht.
7) „Bei Adresse nur das Haus der Herberge z. H. angeben z. B.
Kaufmann Mä Berlin, Köppenstr. 10. 2 Satz Typen reichen hin für
den Zweck. Wappen Schiefer" dazwischen folgende Figuren:
8) „Erst mal wegen der Typen und Lettern mich in der Buch-
druck . . erkundigen und dann auf der Druckerei für Kinder nicht
mehr als 2 Mark an(wend)en da Type billiger sind (Buchdrucker-
zeitung)" dazwischen folgende Figur:
Der Stempel trägt ebenso wie eine zweite, der unter G mitgetheilten
gleichende, Figur ein unleserliches Wort im Mittelstück. Dieser zweiten
Figur zur Seite stehen die Worte „Alles Grossschrift. Pl(atten) z(um)
St(empcln). Verschiedene Typen. Grossen Anfangsbuchstab . . ."
9) „Schief er platten so dünn wie möglich suchen. ImSchweiss-
leder des Huts einnähen blaue und schwarze Farbe. Zeugniss v. 1886
Archiv fflr KrimiMlanthiopologie. XII. 13
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XIII. Schätze
1. October bis I. August 1888 Cafe zur Oper Berlin u. „d. Linden
Concurs oder aufgelöst Geschäftsführer für Z Unterschrift
MUnunnhaltcn anzulöthen.
11) „Zwei runde Ringe von Blech beim Klempner löthen lassen,
so das die Typen passen und eingelegt werden können und auf einer
Seite zugelöthet 1 gross und 1 kleiner".
Dazwischen folgende Figur:
12) „Kreise ich will sehen wie es sich in der Grösse macht,
welche die Kreise haben".
13) „Die beiden Adler in die beiden Kreise, welche ich gezeichnet
und überschrieben habe und wenn du noch mehr Stadtwappen kennst
so zeichne dieselben in die anderen Kreise".
14) 15) usw. sind Zettel mit Kreisen, in die die richtigen oder
vermeintlichen Wappen von Magdeburg, Gollnow, Stettin, Grünberg,
Bernburg gezeichnet sind, auch sind mehrere Zeichnungen da, die die
Unterschiede zwischen dem Reichs-, dem preussischen und dem Lübecker
Adler erklären sollen, sowie der Mecklenburger Büffelskopf in der
länglichen vom Landarbeitsbaus - Siegel [entnommenen Form. Eine
Reihe von Wappen sind auf Oelpapier.
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Die Technik des Stempelfälschers.
183
Endlich findet sich noch ein aus irgend einem Journal gerissener
Zettel mit einem Rezept zu Oelfarbe für Metallstempel, das schliefst:
„Kautschukstempel würden bei Verwendung der Oelfarbe in kürzester
Zeit vollständig unbrauchbar werden".
Die schmutzigen Zettel sind z. Th. äusserst schwer zu entziffern,
da sie Jahrelang stark zerknittert in dem früher gefundenen Leinen-
sackchen aufbewahrt sind, und auf demselben Stück oft die Antwort
über die Anfrage gesetzt ist, dabei auch die Schriftzüge nur flüchtig
mit Bleistift hingeworfen sind. Unmöglich war es mir, die beiden
einander sehr ähnelnden Handschriften von einander zu trennen, so dass
ich mich, zumal auch manche Stücke fehlen, mit der obigen Wiedergabe
begnügen musste. Der Inhaltzeigt deutlich, wie gründlich undgewandtdie
beiden Subjecte, von denen Mäcker offenbar die technische Ausführung,
der andere die geistige Leitung übernahm, auf Grund der ausgetauschten
Kenntnisse zukünftige Thaten vorzubereiten wussten. Zettel 1) enthält die
zu empfehlende Heise mit einem Wink, wie der deutsche Konsul in Prag
zu benutzen sei, die übrigen besprechen mit eingestreuten guten Rath-
schlägen die Ausrüstung mit falschen Papieren und die eigentlich tech-
nische Frage der Herstellung falscher Stempel. Ueberall tritt uns das alte
Verfahren entgegen, das mit Vorliebe Briefbogen mit Vordrucken ver-
wendet Zur Herstellung etwa nicht zu beschaffender soll die Kinder-
druckerei scheinbar auch mit verwendet werden. Ferner wird das für
Stempel aus Anilinfarben wichtige Hektographenpapier in 3) erwähnt,
das unten noch näher zu besprechen ist, das Wichtigste jedoch sind die
Zeichnungen, die uns aufs Anschaulichste zeigen, wie der Fälscher auf
die möglichst dünn gewählten Schieferplatten, die er in 3) und 9) ver-
langt, die ihm von seinem Kumpan mitgetheilten Inschriften und
Wappen arbeitet. Für Schieferstempel kommen dabei jedoch nur
die Figuren von 6) 7) und 8) in Betracht, die keiner Erläuterung be-
dürfen. Diese Arbeit wird mit dem oben beschriebenen Zirkel, zwei
durch einen Faden verbundenen Nähnadeln, ja im Nothfall mit den
entsprechend gebogenen Zinken der.Hosenschnalle hergestellt Das Be-
denklichste sind die Mittheilungen in 10) und 11), für deren Aus-
führung auch die Kinderdruckerei mit Typen und zwei Sätzen Lettern
hauptsächlich bestimmt ist. Danach sollen zwei Blechstreifen etwa
von der Breite der Letternlänge kreisrund so zusammengelöthet werden,
dass der eine um die doppelte Letterndicke weniger Durchmesser hat
als der andere. Von diesen beiden Rändern wird dann der kleinere
in den grösseren hineingestellt, und damit beide Zusammenhang be-
kommen, werden auf der einen Seite zwei Blechstreifen kreuzweise
daraufgelöthet Zwischen diese Ränder werden die für die jeweils ge-
13*
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184
XIII. Schütze
wünschte Umschrift Röthigen Lettern gesteckt, in den mittleren Hohl-
raum werden ein paar Pappringe gelegt, und in deren Oeffnung die
Type oder in deren Ermangelung vielleicht auch eine Münze mit ent-
sprechendem Wappen, Adler od. dergl. gedrückt. Damit ist leicht
und billig der schönste Metallstempel fertig, der bei Verhaftung oder
sonstiger Gefahr ruhig weggeworfen werden kann, da er sich jederzeit
wieder beschaffen lässt, und der vor jedem echten Stempel den un-
schätzbaren Vorzug besitzt, dass er beliebig veränderlich ist. Da die
Lettern ja nicht ihre ursprüngliche Länge zu behalten brauchen, sondern
ihr Stiel ohne Gefahr für ihre Verwendbarkeit bis auf wenige Milli-
meter abgesagt werden kann, ist dies leichte, flache, vielfach zerleg-
bare Werkzeug ganz besonders gut zu verbergen und überall mitzu-
führen. Die ungeheure Gefährlichkeit dieser Hülfsmittel bedarf
wohl selbst für den Gleichgültigsten und Nachlässigsten keines Hin-
weises.
Wesentlich bequemer und daher äusserst beliebt ist das Abziehen
der Anilinstempel und aller Farben, die mit Glycerin angemacht sind.
Diese Farben werden für die Kautschukstempel benutzt, die die alten
Oelfarben nicht vertragen können, und deren Einführung erst die
heutige Ueberflut von Falsifikaten in die Welt gebracht hat
Allgemein bekannt ist wohl, dass mit der frischen Schnitt-
fläche einer rohen Kartoffel oder eines Apfels ganz gute klare Ab-
züge von frischen Stempeln zu haben sind, doch ist dies Verfahren
meist daran kenntlich, dasB auf beiden Papieren ein Saftrand zurück-
bleibt, der deutlich die Form der verwendeten Frucht zeigt
Häufiger nimmt deshalb der erfahrene Mann, wenn er nicht, wie die
allerdings auch nicht selten vorkommt, so frech oder gleichgültig ist, dass
er einfach den mit Schnaps befeuchteten echten Stempel auf das neue
Papier abdrückt, seine Zuflucht schon zum Ei, das er mit der schmalen
Spitze nach unten mindestens eine Viertelstunde in kochendes Wasser
hängt Dann befeuchtet er den echten Stempel, besonders wenn er
schon älter ist, auf der Rückseite so lange mit Schnaps, bis er feucht
schimmern wird, rollt das Ei, besonders wenn es sich um einen läng-
lichen Stempeln handelt, darüber und drückt damit den abgezogenen
Stempel auf das zu bescheinigende Zeugniss. Da sich hierbei jedoch
leicht die Linien verziehen« schneidet man lieber die breite Spitze des
Eies mit einem schmalen scharfen Messer glatt ab, um so eine flache
Druckfläche zu erhalten. Da der schwere Dotter beim Kochen in die
schmale Spitze gesunken ist, kann man dabei nach und nach sehr
tief gehen und durch eine grosse Anzahl von Schnitten dasselbe Ei
vielfach verwenden. Grösse des Stempels ist ausserdem kein Binder-
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I
Die Technik des Stempelfäl^here.
185
niss, da ja auch Enten- and Gänseeier zu haben sind. Das Bild wird
klar und scharf, zumal wenn man auch das Ei leicht mit Schnaps
oder Benzin bestrichen hat, und die Fälschung ist nur daran zuweilen
zu erkennen, dass zu stark gedrückt, oder das Ei schief gerollt ist,
so dass die Linien ausbuchten, oder dass der Schnitt nicht glatt war
und seine Unebenheiten im Abdruck zu Tage treten.
Alle diese Fährlichkeiten vermeidet der dufte Kunde durch An«
wendung des Hektographenpapiers, das in jeder grösseren Papier-
handlung käuflich ist und fast nirgends Verdacht erweckt Wenigstens
rauss ich ehrlich bekennen, dass ich mich in den ganzen ersten Mo-
naten meiner hiesigen Thätigkeit als Amtsanwalt oft gewundert habe,
was die Leute vielfach für merkwürdiges „Hamburger Pflaster44 bei sich
hätten, bis mir endlich die Augen aufgingen. Von diesem Papier
schneidet man ein Stück ab und bedeckt damit, nachdem man es an-
gehaucht hat, den nötigenfalls auf der Rückseite etwas beschnapsten
Stempel, legt das Ganze in ein Buch und setzt sich ein paar Minuten
darauf, dann legt man das Druckpapier auf den neuen Schein, besitzt
auch diesen ein paar Minuten, und ein tadelloser Abzug ist fertig.
Auf diese Art lassen sich von einem Stück eine ganze Anzahl Ab-
züge machen, von einem frischen fetten Stempel z. B. acht und mehr.
Sind sie sorgfältig gemacht, so sind sie überhaupt nicht von echten
zu unterscheiden, nur sind sie meist etwas matt Hat man aber das
Hektograph enpapier zu lange darauf liegen lassen, so werden die Um-
risse weich und verschwommen, war es schon schmutzig, so zeichnen
sich die Ränder ab, ebenso, wenn der benutzte Schein schmutzig war.
Besonders häufig aber findet man die Spuren an dem Stempel, von
dem der Abzug genommen ist, da die meisten die Dummheit begehen,
diesen auf der rechten Seite anzufeuchten, dann zeichnet sich fast
stets das meist viereckig geschnittene Stück Druckpapier auf diesem
Schein ab. —
Jedoch nicht nur die Farbstempel weiss des Kunden findiger
Geist auszunutzen, auch die scheinbar ganz harmlosen gepressten Pa-
pierstempel, mit denen die Amtsbriefe verklebt werden, müssen ihm
herhalten. Eine solche Verschlussmarke wird sorgfältig abgelöst, mit
Leinöl, Schmalz, einem Stück Schweinefleisch leicht angefettet unter
ein Stück dicke Pappe gelegt, aus der ein rundes Stück von der
Grösse des Stempels herausgeschnitten ist, und dann wird Walzenmasse
der Buchdruckermaschinen, die, wenn ich recht berichtet bin, aus Leim
und Syrup besteht, die man in jeder Druckerei als Abfall kaufen und
in einem Blechlöffel leicht schmelzen kann, hineingegossen. Diese
Masse, die zum Andrücken des Papiers an die Typen benutzt wird,
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186
XIII. Stm-ree
dringt in die feinsten Vertiefungen ein, und der so erzielte Stempel
ist daher von ausserordentlicher Schärfe; er ist ferner sehr haltbar,
besonders wenn auf einen Eeslöffel Masse etwa eine Messerspitze feinster
Zementgips verrührt ist Dasselbe Verfahren wird auch mit Gutta-
percha geübt, das durch Eintauchen in heisses Wasser und Kneten
derart erweicht wird, dass es sich zu solchen Abdrücken feinster Art
ebenfalls vorzüglich eignet Ja, es bietet noch den Vortheil, dass es
nach Erkalten sehr hart wird, so dass es frei in der Tasche getragen
werden kann, ohne Gefahr der Beschädigung oder Formveränderung.
Zu diesem Verfahren sind gutgeprägte fehlerlose Siegellacksiegel
als Vorlagen natürlich gleichfalls geeignet, und mit den Guttapercha-
stempeln kann man besonders schöne Lacksiegel herstellen, auf denen
alle Formen richtig erscheinen, während bei der Verwendung von
Farbe Höhen und Tiefen, d. h. gefärbte und farbfreie Theile auf dem
Abdruck natürlich verkehrt vertheilt sind. Da dies jedoch bei allen
Metall stempeln, die eigentlich für Siegellack bestimmt sind, erfahrungs-
gemäss aber vielfach auch mit dem Farbkissen benutzt werden, auch
der Fall ist, so ist das kein ausschlaggebender Nachtheil.
Trotzdem hat der Kunde auch diesen Umstand zu würdigen ge-
wusst Wenn er irgend kann, trägt er deswegen, wenn er ein Amts-
zimmer betritt, ein Stück Formwachs, geknetete Brotkrume od. dergl.
bei sich, in das er in einem unbewachten Augenblick den Kautschuk-
oder Metallstempel hineindrückt Wird er dabei bemerkt, so hat er
immer noch nichts Strafbares begangen und kann höchstens hinaus-
geworfen werden, geht die Sache aber gut, so hat er eine Matrize,
aus der er sich mit Guttapercha oder Buchdruckermasse die schönsten
Stempel abformen kann, deren Abdruck nun alles richtig giebt
Hat er etwas mehr Zeit und kann ungenirter arbeiten, so legt
er über das Petschaft ein gewöhnliches Stück Schreibpapier, falls er
keinen Formstoff bei sich hat, und klopft ein paar Mal mit einer
Bürste darauf, dann hat er ebenfalls eine vorzügliche Matrize, die sich
allerdings nur für Buchdruckermasse verwenden lässt; das Stück wird
nämlich mit grossem Band rund ausgeschnitten, der Band, nachdem
er mit einer Reihe von Einschnitten versehen ist, rundum aufgebogen
und der besseren Haltbarkeit wegen mit einem Papierstreifen umklebt
so dass eine regelrechte Form zum Einguss der Masse entsteht Für
Guttapercha bietet diese jedoch nicht genug Widerstand.
Am kostbarsten ist für diese Fälle der Besitz eines Stückes As-
besrpapier, da man in dieses sogar Letternmetall giessen, also Metall-
stempel damit herstellen kann.
Aeusserst beliebt endlich ist die Verwendung von Copirtinte. Em
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Die Technik de» Stempelfälschere.
187
echter Stempel wird am Fenster, mit Oelpapier oder dem Blaubogen
durchgezeichnet, im ersten Fall nach der Bückseite, in den letzteren
beiden wird die Schrift nachträglich in Spiegelschrift umgesetzt, dann
wird alles mit Copirtinte nachgezogen und das Abziehen kann be-
ginnen. Da diese Art der Herstellung aber leicht eine gewisse Steif-
heit und Unsicherheit der Linien mit sich bringt, die verrätherisch
werden kann, entwirft der geschickte Zeichner lieber den ganzen
Stempel frei mit Copirtinte oder zeichnet ihn gar sofort mit Tinte
oder Farbe auf das zu stempelnde Zeugniss. Ich habe z. B. eine an-
gebliche Bescheinigung der Kaiserlich deutschen Gesandtschaft zu Wien
in Händen, die mit Wappen, Vordruck und Stempel den denkbar
echtesten Eindruck macht, und doch ist alles von einem verlaufenen
Conditorgehülfen frei mit der Feder gezeichnet. Die Fälschung ist
so täuschend, dass man nur mit einer guten Lupe und grosser Auf-
merksamkeit entdeckt, dass es sich um Federzeichnung statt um Stein-
druck und Stempelung handelt
Und wo lernt der Kunde alle diese zum Thcil künstlerischen
Fertigkeiten, wo sammelt er die nöthige Belehrung und Erfahrung?
Auf der Penne, in der verwerflichen gemeinsamen Haft, besonders
wenn sie noch gar ohne Arbeit ist, und vor Allem im Arbeitshaus.
Besonders die letztere Erfahrung habe ich bei einer grossen Anzahl
von Fälschern gemacht. Zumal die Arbeitshäuser mit Druckereien
sind wahre Brutstätten für diesen alle Strafrechtspflege untergrabenden
Gewerbebetrieb. Selbst bei guter Aufsicht ist es unvermeidlich, dass
der als Giesser oder Stecher, ja auch der nur als Drucker beschäftigte
„Häusling" nicht Kenntnisse erwirbt, die er in der Freiheit zum Bösen
verwendet. Als Drucker beschäftigt diese Leute bei ihrer Vergangen-
heit und bei dem stets bedeutenden Angebot einwandsfreier Arbeits-
kräfte hinterher doch kein Mensch, er ist also durch die Beschäftigung
in der Nachhaft nicht wirtschaftlich tüchtiger, sondern höchstens zu
der sich ihm meist nur bietenden körperlich schweren Arbeit unlustiger
geworden, er hat ausserdem jetzt einen Weg kennen gelernt, auf dem
er guten Verdienst findet auch ohne Arbeit und meist auch ohne jedes
Risiko, da alle Betheiligten das lebhafteste Interesse daran haben, ihn
und seine Thätigkeit sich zu erhalten — er wird gewerbsmässiger
Stempelfälscher, und das Arbeitshaus hat ihn dazu erzogen.
So bei guter Aufsicht. Ich habe aber Grund anzunehmen, dass
es auch Arbeitshäuser mit Druckereien giebt, deren Aufsichtsführung
man mit dem Worte „liederlich44 nicht zu hart bezeichnet.
Mir waren nämlich vielfach Papiere in die Hände gekommen,
die trotz tadellos echten Eindrucks nachweisbar falsch waren, und
188
XIII. ScifUTZE
zwar wiederholte sich auf mehreren derselben der Stempel des Poli-
zeiamts Plön, das auf Befragen erklärte, dass schon häufiger wegen
dieses falschen Stempels dort angefragt sei, zuerst vor etwa zehn bis
zwölf Jahren, doch war die Quelle niemals festzustellen. Endlich fiel
es mir auf, dass die Leute mit so vorzüglich gefälschten Papieren
meist kürzlich aus einem und demselben Arbeitshause gekommen
waren, und nach monatelangem Mühen gelang es, durch vielstündige
Verhöre einen Menschen so in die Enge zu treiben, dass er das hart-
näckigst gehütete Geheimniss verrieth. Die Fabrik war ein preussisches
Arbeitshaus mit Druckerei. Nachdem die Spur einmal gefunden, er-
gab sich dann bald eine Menge von einander unabhängigen Materials,
das sowohl den staunenswertben Umfang, als auch das bedeutende
Alter dieser Misswirthschaft bewies.
Die Drucker dieses Arbeitshauses hatten danach seit Jahren viele
Hunderte von Vordrucken für Briefbogen, Quittungskarten der Alters-
und Invaliditätsversicherung und Legitimationspapieren aller Art für sich
gedruckt, die sie zumTheil erst eigens hatten setzen müssen. Ferner hatten
sie die Typen wie Adler, Wappen u. dglM die zum Bedrucken der Firmen-
Briefbögen, Tüten, Rechnungen u. s. w. dienten, benutzt, um sich damit
nach Einfügung anderer Lettern in den Umschriftsrand falsche Stempel
zu drucken, die auf weisse oder mit entsprechendem Vordruck ver-
sehene Bögen gesetzt, massenhaft als Blankets verhandelt wurdeu.
wenn nicht die so hergestellten Stempel selber einfach gestohlen und
mitgenommen wurden. Endlich ist auch die Giesserei benutzt, um
zusammenhängende Metallstempel — etwa von Thalergrösse — zu
giessen. Das alles sind nicht etwa nur Verdachtsmomente, sondern
Thatsachcn, die ich durch die in meine Hände gerathenen Stempel
und Fälschungen beweisen kann, denen allerdings durch die überein-
stimmenden Geständnisse von Leuten, die nichts von einander ahnen
konnten, noch mehr Halt und Zusammenhang gegeben wird. Das
Ausschmugeln muss nicht besonders schwer gewesen sein. Am schwie-
rigsten hatte sich's noch ein Gärtner gemacht, der sein Packet Fäl-
schungen unter einer auch von der Landstrasse erreichbaren Brücke
versteckt und es von dort später geholt hat, die meisten Anderen
haben sich dieSachen scheinbar, nachdem sie bei der Entlassung ibreigen
Zeug anbekommen, von den abschiednehmenden Genossen zustecken
lassen. Auch mögen noch andere Wege offen gestanden haben, soll docb
ein Kaufmann R. aus Rostock, der dort sass, für einen Bekannten in der
Stadt unbemerkt einen Photographenkasten gebaut und ihm den zu-
gestellt haben. Da diese Dinge meiner Ansicht nach gemeingefährlich
sind, mir auch sonst geradezu haarsträubende, allem Anschein nach
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Die Technik des Stempelfälschers.
189
wahre und jedenfalls leicht zu prüfende Vorkommnisse aus dieser
Anstalt mitgetheilt sind, habe ich vor vielen Monaten die ganze Ge-
schichte mit allen nicht wegzuleugnenden Beweismitteln eingepackt
und an den zuständigen Herrn Oberpräsidenten geschickt, um gewiss
vor die rechte Schmiede zu kommen, habe aber bisher weder eine
Empfangsbescheinigung, noch überhaupt eine Antwort oder wenigstens
die Acten zurückbekommen.
Fragen wir uns zum Schluss, ob und wie diesem Krebsschaden
abzuhelfen ist, der nicht nur dem gewerbsmässigen Verbrecher im
engeren Sinne eine bedeutende Stütze bietet, sondern auch dem nach
Hunderttausenden zählenden Bettler- und Landstreicherthum, das dem
Deutschen Reich allein, vom sittlichen Schaden ganz abgesehen,
jahrlich nach den verschiedenen Schätzungen zwischen 36 und 200
Millionen Mark kostet, überhaupt erst seine Existenz recht eigentlich
ermöglicht« so ist die Antwort eine verhältnissmässig einfache: Man
beseitige einheitlich alle bisher gebräuchlichen Stempelarten, die sicii
im Obigen erwähnt finden und führe ausschliesslich die doppelseitigen
Schlagstempel ein, die ohne Farbe und Siegellack dem Papier ein-
gepresst werden, und mit denen wir heute fast nur noch unsere Acten-
bögen stempeln1). Deren Nachahmung ist nur dem eigentlichen Graveur
möglich und verliert völlig ihre Gefährlichkeit, da solch Stempel wegen
seiner Schwere und Grösse niemals hinreichend versteckt getragen
werden kann. Dieser Vorschlag dürfte vor dem von Gross a. a. 0.
gemachten den Vorzug haben, dass dabei Grösse und Inhalt des
Stempels beliebig gewählt werden kann, ohne seine Sicherheit gegen-
über Nachahmungen zu gefährden, wie dies bei allen Farben- und
Lackstempeln der Fall sein würde, und dass hier allmähliche Ein-
führung, erfahrungsgemä8S das höchste, was man erhoffen kann, auch
schon erheblichen Nutzen brächte. Heute steckt der Stromer seinen
falschen Stempel in ein Stück Brod oder Wurst, das ihm auch bei
Festnahme meist belassen wird, trägt ihn im abschraubbaren hohlen
Holzhacken oder Stockknopf, im Stiefelschaft, in den Zeugnähten, im
Shlips, im Mund, im After, in den pomadisirten Haaren oder mit
Tuch übernäht als Rockknopf, im Hutleder und an ähnlichen möglichen
und unmöglichen Orten — das alles fällt fort, sobald von einem be-
stimmten Tage an allgemein der Schlagstempel eingeführt wird. Und
wenn das bei der bekannten Gleichgültigkeit und Schwerfälligkeit
des Gesamratorganismus vorläufig nicht zu erreichen ist, so sollte
wenigstens jede einzelne einsichtige Behörde, die nicht wünscht, dass
1) Vgl. Hans Gross, Handbuch f. Untersuchungsrichter. 3. Aufl. S. 700.
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190
XIII. Schütze, Die Technik des Stempelfälscbere.
ihr Beglaubigungszeichen beliebig gemisBbraucht wird, sich zu dieser
Aenderung entschliessen, wie es kürzlich z. B. schon der Kostocker
Rath getban hat Iiesse sich dann noch gar die Uebnng einführen,
dass die Stempel stets unmittelbar links unter die zu beglaubigende
Schrift gesetzt werden, so würde diese Neuanschaffung durch fast
vollständige Beseitigung des Stempelfälscherthums und seiner Folge-
erscheinungen sich bald alsErsparniss ungeheurer Summen herausstellen.
Daneben muss natürlich doch jeder einzelne Beamte streng seine
Pflicht thun und jedes ihm vorgelegte Papier nicht nur technisch,
sondern auch diplomatisch prüfen, d. h. sich vor Allem darüber klar
werden, ob der Mann nach seinen übrigen Verhältnissen im Besitz
solcher Papiere sein kann. Vielfach wird gerade hierin der erste An-
halt zu finden sein, da die meisten falschen Zeugnisse gleich über das
Ziel hinausschieben und den Inhaber zu gut machen. Ein verständ-
nissvolles Lesen der Vorstrafenliste kann hier, wenn man sich danach
den Lebensgang und den Charakter des Beschuldigten praktisch vor-
stellt und veranschaulicht, oft vorzügliche Dienste leisten. Ferner ist
schärfste Aufsicht über die Herbergen zu fordern, auf denen sich
heutzutage oft wochenlang der gewerbsmässige Flebbenmacher aufhält
Thut die Polizei hier ihre Pflicht und verlangt spätestens am dritten
Tag genauen Ausweis über den Erwerb seines Lebensunterhalts, so
kann er nirgends recht warm werden und keine ausgebreitete Kund-
schaft erwerben.
Aufs Allerentschiedenste endlich aber ist die Beseitigung der
Druckereien in den Arbeitshäusern zu verlangen. An Ersatz für diese
Beschäftigung ist kein Mangel. Schon Bodelschwingh hat ein-
gehend dargelegt, dass sich überall Landwirtschaft treiben lasse, und
dass es bei dem heutigen Arbeitermangel auf dem Lande dringend
geboten sei, diesem Berufe neue Kräfte zuzuführen. Verlässt der
Häusling die Anstalt als tüchtiger Landarbeiter, so kann er ausserdem
überall sein Brot finden und braucht nicht für Lebenszeit das Prole-
tariat der Landstrasse und der Grossstadt zu vermehren. Jedenfalls
wäre es dann aber ausgeschlossen, dass, wie mir kürzlich ein Fall
bekannt geworden, ein Mensch mit einem ganzen Verlag von mehreren
hundert Falsificaten die Anstalt verlässt, um von deren Verhandeln
ein faules Leben zu fristen und dann abermals in ein Arbeitsbaus mit
Druckerei zu gehen.
Endlich sei mir noch die Bemerkung gestattet, dass alle obigen
Ausführungen auf praktischen Erfahrungen beruhen, und dass ich
keine Art der Fälschung erwähnt habe, von der ich nicht reale Be-
stätigung in Händen habe.
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XIV.
Zar Frage der Voruntersuchung.
Von
Hans Gross.
Die Internationale kriminalistische Vereinigung hat sich soeben
(5. Juni 1903 in Dresden) zum dritten Mal (zuerst in Bremen, dann
in Petersburg) mit der Frage der Beseitigung der Voruntersuchung
befasst, und es darf nach den Ergebnissen dieser dreimaligen Ver-
handlung angenommen werden, dass die Aufhebung der Vorunter-
suchung in ihrer heutigen Gestalt einen Programmpunkt der I. K. V.
darstellen wird. Als einem der treuesten Anhänger dieser Vereinigung
steht es mir allerdings nicht zu, als Gegner eines solchen Programm-
punktes aufzutreten — aber einerseits muss mein „Archiv* in einer
seinen Arbeiten so überaus wichtigen Sache offen Stellung nehmen
und andererseits handelt es sich mir hier zumeist darum, die so über-
aus wichtige Frage vom sy mptomatologischen Standpunkt aus
anzusehen. —
Das erste significante Moment, welches in den drei Verhand-
lungen zu Tage trat, war die allseits empfundene Ueberzeugung, dass
man in der Frage des Vorverfahrens unbedingt eine Aenderung wünsche;
das zweite: dass man, nicht blos bei den beiden ersten Verhand-
lungen, sondern auch bei der dritten in Dresden von mehreren Seiten
rundweg erklärte: „die Sache sei noch immer nicht genügend vor-
bereitet, um zu einem endgültigen Resultate, einer Abstimmung gelangen
zu können11.
Fassen wir diese beiden symptomatischen Momente zusammen,
so ergeben sie, dass man einerseits mit den gegenwärtigen, diesfälligen
Zuständen durchaus unzufrieden ist und andererseits, dass man, zum
mindesten im Unterbewustsein empfinde: die Frage sei nicht am
richtigen Ende angepackt worden.
Das Erste wird kaum bestritten werden, es ist nur eine andere
Formulirung der festgestellten Thatsacbe — aber auch das zweite lässt
192
XIV. Gboss
sich darthun, es handelt sich um eine oft genug beobachtete und unter-
suchte psychologische Erscheinung. Es kann doch kaum bezweifelt
werden, dass jeder erwachsene Kriminalist sich längst über die Frage
der Voruntersuchung seine Gedanken gemacht hat: nicht dass er zu
einer abschliessenden Ansicht darüber gekommen sein muss, wohl
aber, dass er sich die Frage soweit zurecht gelegt hat, als er dies
zu thun vermag; er braucht daher nicht weiter vorbereitet zu werden
und die Vorbereitung der Sache besteht darin, dass Referate von
Berufenen erstattet werden; das Letztere ist geschehen und wenn
dann der Ruf laut wird, es mangle an nöthiger Vorbereitung und
wenn dies nicht blos einmal sondern zum dritten Male geschieht, 6 o
kann dies nicht inder Sache liegen, sondern es muss ein
Symptom darstellen. Fragen wir aber, auf was beide Symptome,
das der zweifellosen Unzufriedenheit mit den bestehenden Formen,
und das der Empfindung mangelhafter Vorbereitung, gedeutet werden
können, so finden wir die Antwort in vielfachen ganz ähnlichen Er-
scheinungen: in der Sache selbst liegt gewiss ein wichtiger
und grosser Fehler, aber der betreteneWeg ist nicht der
richtige um die ersehnte Abhülfe zu finden. Auf unsere
Sache angewendet: wir Alle empfinden ganz richtig, dass die heutige
Form der Voruntersuchung ihren Zwecken durchaus nicht entspricht,
es muss geändert werden, aber der vorgeschlagene Weg, die Vor-
untersuchung zu beseitigen, ist doch nicht der richtige.
Sehen wir den bis jetzt eingehaltenen Vorgang naher an, so
müssen wir zur Ueberzeugung gelangen, dass wir uns auf einem nicht
unbedenklichen Wege befinden — denn nichts ist gefährlicher
als Verbesserung am unrichtigen Orte. Angestrebt wird Ver-
besserung der Zustände durch Aenderung der dickfälligen gesetzlichen
Bestimmungen, also legislatorisches Eingreifen. Nehmen wir an, dass
das erstrebte Ziel erreicht und eine gesetzliche Aenderung im ver-
langten Sinne erreicht wird, so haben wir dann ein neues Gesetz,
welches, will man nicht geradezu Rechtsunsicherheit erzeugen, doch
auf absehbare Zeit Gültigkeit behalten muss — ein Gesetz zu er-
zwingen, dessen Grundlagen aber immer und immer wieder als „nicht
genügend vorbereitet14 bezeichnet wurden, das wäre bedenklicher Ge-
winn — ich wiederhole: der Anspruch „die Sache ist nicht genügend
vorbereitet" war nur der Ausdruck für die im Unterbewustsem
aufgetretene Empfindung: „wir sind nicht auf dem richtigen
Wege".
Sehen wir uns aber den Weg an, den man dermalen einzu-
schlagen trachtet, so will es vor Allem bedünken, als ob man nicht
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i
Zur Frage der Voruntersuchung.
193
hinlänglich erwogen hätte, ob und wie die gemachten Vorschläge in
Wirklichkeit durchgeführt werden könnten, als ob man über theo-
retischen Erwägungen die praktische Verwendbarkeit vergessen hätte;
hiermit soll sicher nicht dem theoretischen Kriminalisten ein Vorwurf
gemacht werden: auch dem erprobten und geschulten Praktiker kann
eine theoretische Anschauung überwerthig werden, wenn er nicht
Punkt für Punkt vorgeht und die Durchführbarkeit eines Gedankens
für alle erdenklichen Möglichkeiten kühl und kritisch durchprobt
Wie leicht dann eine Institution selbst für ihre Erfolge ver-
antwortlich gemacht wird, die nicht in ihr, sondern in der
Sache gelegen sind, das hat gerade in den letzten Tagen wieder der
Umstand gezeigt, dass man das Eröffnungserkenntniss für die sozu-
sagen infamirte Stellung des Angeklagten bei der Hauptverhandlung ver-
antwortlich macht; in Oesterreich giebt es keinen Eröffnungsbesch In :
wenn die Anklage überreicht ist, und der Angeklagte keinen Einspruch
dagegen erhebt, so wird die Hauptverhandlung angeordnet, und es
bat noch Niemand wahrgenommen, dass der Angeklagte in Oesterreich
deshalb, weil kein Eröffnungsverfahren vorausgegangen ist, eine bessere
Stellung geniesst als in Deutschland. Diese Situation des Angeklagten
liegt eben nicht im Verfahren, sondern in der Natur der Sache, und
kein Verfahren der Welt wäre im Stande, hieran etwas zu ändern.
Die Anklage ist eben nicht „eine Hypothese", wie neuerlich behauptet
wurde, sondern lediglich das qualifizirte Aussprechen eines dringenden
Verdachtes, mit dem Verlangen um Gelegenheit, diesen Verdacht in
processual vorgeschriebener Weise als richtig beweisen zu können.
So lange es aber ein Strafverfahren in, dem heutigen nur annähernd
ähnlichen Formen geben wird, so lange wird es eine Anklage oder
etwas der Anklage Aehnliches geben müssen; jedes dieser Anklage
ähnliche Gebilde wird dem Wesen nach etwas sein, wie ein qualifizirt
ausgesprochener Verdacht, und mit diesem untrennbar wird immer
eine den Betreffenden schädigende, ihn herabziehende Situation sein
müssen. Ebenso wie es der Heilkunde keiner Zeit gelingen wird,
grössere Operationen ganz ohne Lebensgefahr, ganz ohne Schmerz
und ganz ohne böse Folgen zu vollziehen, ebenso wird es auch keinem
Strafprocess gelingen, den Angeklagten als unbedingten, dem Staats-
anwalt völlig gleichgestellten Ehrenmann existiren zu lassen — das
liegt auch in der Natur der Sache, an der wir Menschen nichts ändern
können — wir Beben ein, dass es sehr gut wäre, wenn wir es ver-
möchten, aber es ist uns ebenso unmöglich, wie zu erreichen, dass
alle Menschen gleich gesund, gleich schön und gleich reich sein sollen,
wsis auch sehr wünschenswert!) wäre. —
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194
XIV. Gros?
Was also mit dieser Erörterung gesagt sein will, das geht dahin:
es ist erweisbar, dass die inferiore Stellung des Angeklagten in der
unabänderlichen Natur der Sache, nicht aber in dem Institute
des Eröffnungsverfahrens Hegt, und es ist deshalb wenigstens die
vorläufige Annahme gerechtfertigt, dass die unleugbaren Fehler und
Mängel unseres vorbereitenden Verfahrens nicht in der Institution
der richterlichen Voruntersuchung, sondern in ganz anderen Gründen
zu suchen sind. — Es wird vor Allem zu erwägen sein, ob man nicht
auch hier in den, bei so vielen Disciplinen und auch im gemeinen
Leben so oft begangenen Fehler verfallen ist: Eine ganze Sache zu
verwerfen, weil sie nicht richtig gemacht wurde. Wie oft das ge-
schehen ist, das weiss Jeder, die Geschichte von Methoden, von Werk-
zeugen, von Heilmitteln, von Theorien, von Institutionen zeigt dies
zur Genüge: Der Eine hat's erdacht, der Zweite schlecht versucht,
der Dritte hafs verworfen und der Vierte erfindet es von Neuem;
vielleicht geht die Sache abermals und ein zehntes Mal denselben
Weg und ob sie endlich durchdringt oder verloren bleibt, hängt oft
und oft nicht von ihrem wirklichen Werth, sondern von der richtigen
oder falschen Durchführung ab.
Sehen wir nun zu, was die Gegner des heutigen Verfahrens be-
haupten, so finden wir zwar im Aeusseren eine Anzahl grösserer oder
kleinerer Verschiedenheiten, aber im Ganzen kommt man darauf
hinaus, dass die gerichtliche Voruntersuchung fallen soll, dass der
Staatsanwalt das Material e, die Beweise für die Hauptverhandlunir.
sammeln möge, dass es Sache der Gegenpartei, des Beschuldigten
sein kann, die Gegenbeweise zu erbringen und dass Alles daran zu
setzen ist, dass es möglichst bald zur Hauptverhandlung kommt
Will man nun daran gehen, die Möglichkeit der Ausführung zu
prüfen, so hätte man es viel leichter, wenn uns irgend Jemand genau
und in den Einzelheiten gesagt hätte, wie jeder Betheiligte in einem
einfachen Falle und wie bei einem complicirten vorzugehen hätte.
Das hat uns aber noch Niemand gesagt, und so können wir nur an
dem etwas schemenhaften, allgemein gegebenen Bilde unsere Unter-
suchungen vornehmen.
Wir wollen uns also vorstellen, dafs jeder Straffall der zur An-
zeige kommt, direct an den Staatsanwalt geleitet wird, der nun den
„Fall vorbereitet", damit er zur Hauptverhandlung gelangen kann.
Bleiben wir einmal bei der Thätigkeit des Staatsanwalts in ihren
einfachsten Formen; er kann durch die Sicherheitsbehörden gewisse
Vornahmen, Feststellungen, Erhebungen u. s. w. veranlassen, er kann
bestimmte Acten beischaffen (Vorbestrafungsacten, Verhaltungszeug-
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Zur Frage der Voruntersuchung.
195
niase, Taufschein, Militäracten u. s. w.) er kann allenfalls auch im
schriftlichen Wege erheben, wo sich der Verdächtige zu einer be-
stimmten Zeit befanden hat, wie viel Geld er besass, was er getrieben
hat u. s. w. — alles das bietet keinerlei Schwierigkeiten, wohl aber
stossen wir auf solche, wenn es sich um Zeugenvernehmungen handelt
Man verlangt dermalen, dass Zeugen, womöglich das erste Mal
schon bei der Hauptverhandlung vernommen werden. Wie man sich
das denken soll, ist mir durchaus nicht erfindlich ; zweifellos richtig ist
es, dass unvermittelte Aussagen oft, aber nicht immer, die besten
sind: aber auch dieses v Beste" lässt sich mit den uns zugänglichen
Mitteln nicht erreichen. Ob Jemand ein Zeuge ist, d. h. ob er etwas
für die Sache Dienliches weiss, das wird man in der Regel nur
durch ihn selbst erfahren, d. h. er muss erst einmal als Zeuge ver-
nommen werden. Allerdings erfährt man auch durch dritte Personen
mitunter, dass Jemand z. B. einen Vorgang gesehen oder gehört hat,
aber diese Fälle sind nicht häufig, und wenn sie vorkommen, so er-
fährt man doch erst durch die Vernehmung dieser, so namhaft ge-
machten Zeugen, ob sie wirklich etwas wissen und ob ihre Ver-
nehmung die Sache nicht etwa auf einen solchen Standpunkt
bringt, welcher wieder weitere Erhebungen in ganz anderer Rich-
tung nothwendig macht. Jeder erfahrene Praktiker weiss, wie
oft eine Untersuchung durch einen nur zufällig oder nebenbei ge-
nannten Zeugen in vollständig neues Fahrwasser gebracht wird:
Solche Fälle sind so alltäglich, dass sie fast als regelmässig erwartet
werden.
Aber wir machen diesfalls auch noch eine andere, ebenso wichtige
als psychologisch leicht erklärbare Erfahrung. Es ist ja richtig, dass
halbwegs wichtige Zeugen in der Regel dreimal vernommen werden;
zuerst „eruirt" der Polizist oder Gendarm den betreffenden Auskunfts-
mann und lässt sich von ihm erzählen was er etwa weiss; der Polizist
u. s. w. theilt dies dem Untersuchungsrichter mit, dieser vernimmt den
Mann nun förmlich zu Protokoll und bei der Hauptverhandlung
äussert er sich endlich zum dritten Male. Es ist nun freilich nicht
zu leugnen, dass dies seine misslichen Folgen hat: Die Aussage wird,
wie es im Kriminalistenjargon heisst, „abgenützt", sie verliert an
Frische und Unmittelbarkeit, der Zeuge wird durch die mehrfachen
Vernehmungen molestirt, und sagt er in den drei Malen verschieden
aus, so giebt das erhebliche Schwierigkeiten — der psychologisch ge-
schulte Vorsitzende vermag es allerdings, solche scheinbar weit aus-
einandergehende Aussagen zu vereinen und die Differenz zu erklären,
aber solche kriminalpsychologisch gebildete Vorsitzende sind nicht
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196
XIV. Gross
häufig und den Andern bieten die „nicht stimmenden Aussagen*1 ärger-
liche Unannehmlichkeiten.
Aber hierbei ist noch etwas Anderes zu bemerken; abgesehen
davon, dass eben auch diese Schwierigkeiten unbeseitigbar in der
Sache selbst liegen, abgesehen hiervon ergiebt sich sogar, dafs diese
mehrfachen Wahrnehmungen, wenigstens sehr oft, dringend not-
wendig Bind. Ich habe einmal irgendwo des Genaueren ausgeführt,
dass von den drei Aussagen, die nach dem Gesagten die meisten
wichtigen Zeugen ablegen müssen, in der Regel die vor dem Unter-
suchungsrichter abgegebene die weitaus beste ist Der Grund hiervon
ist psychologisch leicht dahin zu geben, dass dem Zeugen sein eigenes
Verhör vor dem Gendarmen u. s. w. zu wenig, vor dem Vorsitzenden,
zumal im Geschworenengericht, zu viel imponirt. Nehmen wir die
Sache vor, wie sie sich zu ereignen pflegt; sagen wir, es sei auf dem
Lande irgend etwas Grosses geschehen und der erhebende Gendarm
erfährt, dass der Bauer N. von der Sache etwas weiss, und beschliesst,
den Mann, an dessen Behausung er vorübergehen muss, zu befragen.
Er findet ihn bei der Arbeit, und vor dem Stall stehend, besprechen
die zwei Männer die Sache. N. weiss allerdings Namhaftes zu sagen ;
dabei giebt er sich aber keine grosse Mühe: Die Wichtigkeit seiner
eigenen Aussage ist ihm noch nicht klar — vielleicht auch dem
Gendarmen nicht — die ganze, gewohnte Umgebung vor seinem Vieh-
stall stimmt ihn auch nicht feierlich ; mit den Gendarmen, den er gut
kennt, hat er schon oft, auch vom Allergleichgültigsten gesprochen, kurz,
seine Aussage erhält auch heute nur den Charakter des Ungefähren,
Namen werden auf Gerathewohl gesagt, Zahlen ohne weiter nachzu-
denken, ein Datum, wie es ihm gerade einfallt und was ihm nicht passt,
das dem Gendarmen so ohne Weiteres zu sagen, dazu fühlt er sieb
nicht verpflichtet — kurz : viel werth ist die Aussage vor dem Gen-
darmen, von dem man auch nicht verlangen kann, dass er ein Meister
in der Vernehmungskunst ist, gewiss nicht
Nun kommt der Zeuge zum Untersuchungsrichter; er erscheint
schon mehr in gesammelter, etwas andächtiger Stimmung, die ruhige,
stille Amtsstube erhöht dieselbe, er weiss, dass er heute etwas nennens-
werth Wichtiges zu prästiren hat. Wir wollen annehmen, dass der
Untersuchungsrichter seinem Amte gewachsen ist, er vermag dem
Zeugen klar zu machen, dass von seiner Aussage viel, vielleicht
Schuld oder Unschuld seines Nebenmenschen abhängt, er vernimmt
ruhig und sachlich, er vermag es, mit geschickten mnemotech-
nischen Kunstgriffen gewisse Aussagen z. B. über ein Datum, eine
bestimmte Situation, ein gewisses Nebeneinander oder Nacheinander,
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Zur Frage der Voruntersuchung:.
197
genau und verlässlich zu raachen, er wendet hierzu die nöthige Zeit
auf und hütet sich vor aller Suggestion, er bespricht dieselbe Ange-
legenheit mit dem schwerfälligen Manne mehrmals, macht den Leicht-
sinnigen gewissenhaft, den allzu Zaghaften vertraulicher, den zu
Schwunghaften nüchterner, kurz, wenn er seine Sache versteht, so
vermag er eine Aussage so genau und wahrheitsgetreu als möglich
zu machen. Dabei hat es der Untersuchungsrichter in so ferne leicht,
als ausser ihm, dem Gerichtsschreiber und dem Zeugen Niemand da
ist, der den Zeugen durch Zwischen fragen, Kopfschütteln oder auch
bloss durch seine Anwesenheit verwirrt oder schüchtern machen
kann, der Zeuge befindet sich in der für die Sache vortheihaften
Situation.
Nun kommt er in den Schwurgerichtssaal, der dem Zeugen
durch Grösse, Ausstattung, kirchliche Form, durch die Art des Ein-
tretens auf das Höchste imponirt — die vielen Menschen, der feierlich
adjustirte Gerichtshof, der Vorgang verwirrt den Mann, die vielen,
auf ihn gerichteten Augen nehmen ihm den letzten Rest von Fassung.
Nun kommt das Verhör; wir wollen von den so oft confuse machen-
den Zwischenfragen von Staatsanwalt und Vertheidiger ganz absehen,
es ist schon der Verkehr mit dem fragenden Vorsitzenden schwer
genug. Sogar das räumliche Verhältniss ist nicht gleichgültig; beim
Untersuchungsrichter sass Zeuge behaglich neben ihm, hier steht er
weit entfernt vor dem hoebthronenden Vorsitzenden und die so ge-
schaffene Schwierigkeit des Verkehrs ist nicht zu unterschätzen. Dann:
Der Vorsitzende hat unmöglich die Zeit, mit dem Zeugen so ein-
gebend und so lange zu verkehren, wie es beim Untersuchungsrichter
geschehen konnte, er muss die Sache kurz machen, dieses „kurz
machen*4 ist aber bei vielleicht 2/a aller Zeugen von der bösesten
Folge: sie wissen zu wenig und sagen zu viel. —
Ist nun der Zeuge vorher gar nicht vernommen, so ist sein
Nichtwissen oder seine unrichtige Aussage ein maassgebender Factor
im Process geworden, der nicht bloss einen gerechten Schuldspruch
verhindert, sondern auch einem Unschuldigen den rettenden Ent-
lastungszeugen geraubt haben kann.
Anders aber, wenn der Vorsitzende, ein von einem guten Unter-
suchungsrichter aufgenommenes Protokoll vor sich hat. Ich glaube
nicht versichern zu müssen, dass ich der Letzte bin, der ein gedanken-
loses Abfragen des schon einmal Gesagten rechtfertigen will — aber
wenn der Vorsitzende weiss, wass der Zeuge zu sagen vermag, so
wird er ihn entsprechend fragen, ihm entsprechend helfen und ihn
entsprechend corrigiren können. Ist das Protokoll gut aufgenommen,
Archiv fOr Kriminalanthropologie. XII. 14
198
XIV. Gross
und vermag der Vorsitzende gut zu leiten und zu fragen, so ist ein
Versagen, ein Fehlgehen geradezu ausgeschlossen. Was das für den
Process bedeutet, brauche ich nicht zu sagen.
Das Angegebene ist aber ein typischer, alle Tage vorkommender,
tausendfach, aber immer in derselben Richtung variirter Fall. Ans
einer deziennenlangen Praxis kann ich die bündige Erklärung ab-
geben, dass ich gerade die hier besprochene Erscheinung wiederholt
beobachtet und verfolgt habe, ja dass ich mir oft die Mühe ge-
nommen habe, gerade solche Leute, die in der Hauptverhandlung
das erste Mal vernommen wurden und nichts auszusagen wussten,
oder entschieden unrichtig deponirt hatten, später nochmals zu ver-
nehmen. Fast immer hat es sich herausgestellt, dass sie dann viel
mehr und viel richtigeres zu sagen wussten, als in dem, ihnen un-
heimlichen Gewirre des Verhandlungssaales. Und das waren nicht
bloss ungebildete Bauern, sondern auch Leute aus höher stehenden
Kreisen, die alle in der Amtsstube des Untersuchungsrichters ruhig,
sicher, genau und viel wahrheitsgetreuer zu reden wussten als im
feierlichen Verhandlungssaale. Das sind nicht theoretische Erörte-
rungen, nicht in der Studierstube gemachte Constructionen, sondern
in langer Praxis gemachte Erfahrungen auf meinem besonderen Ar-
beitsgebiete und daher wieder nicht bloss Erlebnisse eines Praktikers,
sondern auch theoretisch vielfach untersuchte psychologische Erschei-
nungen — sind aber diese Beobachtungen richtig, dann würden sie
allein es für unbegreiflich erscheinen lassen, dass man sich der so
wichtigen Vernehmung durch den Untersuchungsrichter kurzweg ent-
äussern wollte.
Aber die Zeugenvernehmungen sind noch in anderer Weise wich-
tig, nämlich dann, wenn sie wohl früher aber nicht bei der Haupt-
verhandlung geschehen konnten, wenn die Zeugen gestorben, er-
krankt, verreist, nicht aufzufinden waren; ist der Zeuge früher gar
nicht vernommen worden, oder hat man sich bloss mit einer der
jetzt so viel besprochenen „Notizen44 über das, was der Zeuge zu sagen
wusste, begnügt, so ist sie einfach werthlos und der Zeuge ist ver-
loren — man vergesse nicht, dass nicht jeder Zeuge ein Werkzeug
in der Hand des Staatsanwalts ist, dazu dienend, den Beschuldigten
zu verderben, und den Letzteren eines oft rettenden Entlastungszeugen
zu berauben, ist geradezu Gewissenssache. Namentlich wichtig sind
in dieser Kichtung die durch das Verbrechen zu Tode Verletzten, die
der Untersuchungsrichter gerade noch vor ihrem Ableben vernehmen
kann, und deren Aussage bei der Hauptverhandlung vielleicht den
Drehpunkt derselben darstellt. Und Sterbende lügen nicht, sie können
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Zur Frage der Voruntersuchung.
199
in ihrer Verwirrung unrichtig beobachtet und wiedergegeben haben,
aber dies richtig zu stellen ist Sache des guten und erfahrenen Arztes.
Niemand ist von dem unschätzbaren Werthe der Unmittelbarkeit
mehr überzeugt als ich, und das „Selbstsehen und Selbsthören44 ge-
hört für mich zu den Grundprincipien aller kriminalistischen Arbeit
Aber auch hier darf man nicht zum Schaden der Sache extrem
werden und ein Httlfsmittel von der Hand weisen, welches in äusser-
ten Fällen das grundsätzlich Anzuwendende ersetzen soll und oft
auch kann. Es sind allerdings Ausnahmefälle, in welchen Protokolle
von Zeugen verlesen werden müssen, aber so seilen sind sie
auch nicht, dass man sie vernachlässigen darf und kaum Eine grosse
Verhandlung wird es geben, in welcher nicht doch das eine oder
andere Zeugenprotokoll verlesen werden mnss. Ich wiederhole: Dass
man einem bloss verlesenen Zeugenprotokoll ganz anderen Werth bei-
legen wird, als dem persönlich vernommenen Zeugen, das ist selbst-
verständlich, aber entbehren kann man solche Ersatzmittel doch nie
vollständig.
Allmählich entsteht nun die Frage, wie wir uns eine Hauptver-
handlung ohne Voruntersuchung in einem halbwegs complicirten Falle
vorstellen sollen. Einen sogenannten „passiven* Vorsitzenden, wie in
England, können wir uns nicht denken — das dortige Verfahren ist
gewiss nicht besser als das unserige und wollten wir es einführen,
so müsste nicht bloss unser Strafverfahren total geändert, sondern
unsere ganzen Lebensanschauungen, unsere Gewohnheiten und Auf-
fassungen völlig umgestülpt werden, man müsste andere Menschen
aus uns machen, wenn wir uns in diese uns durch und durch frem-
den Verhältnisse einfinden sollten. Wir werden also, will man uns
nicht den bedenklichsten Gedanken aussetzen, noch für absehbare
Zeit unseren gewohnten Vorsitzenden vor uns haben. Will aber ein
solcher sein schwieriges und höchst verantwortungsvolles Amt richtig
und gewissenhaft versehen, so ist es seine allerwichtigste Pflicht, auf
das Peinlichste genau informirt zu sein: eine schwierige Verhandlung
zu leiten, ohne auf das Sorgfältigste davon unterrichtet zu sein, was
vorkommt und vorkommen kann, erkläre ich als grenzenlose Ge-
wissenlosigkeit Eingehendste Information des Vorsitzenden ist vor
Allem die einzige Möglichkeit, um sich für die Verhandlung einen
guten Plan zu machen: Vom richtigen Nacheinander der Beweisauf-
nahme hängt eigentlich Alles in der Verhandlung ab. Dabei giebt
es hierfür keine allgemeine, für alle Fälle passende Regel: Im einen
Fall ist nur Klarheit zu schaffen, wenn man chronologisch vorgeht;
im zweiten Falle tritt sofort Confusion ein, wenn man nicht zuerst
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XIV. Gross
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mit einem Hauptfactum beginnt und das Vorausgegangene spater
bringt; im dritten Falle müssen Beweise und Gegenbeweise stets
paarweise zusammengelegt werden; im vierten müssen, um Verständ-
lichkeit zu erzielen, zuerst alle Beweise zusammen und dann wieder
alle Gegenbeweise zusammen vorgeführt werden; im fünften Falle
entsteht volle Verwirrung, wenn man nicht in der Verführung der
Beweise eine gewisse Steigerung oder aber eine Abflachung eintreten
lässt; im sechsten Falle hängt wieder die überzeugende Deutlichkeit
allein davon ab, dass etwa zuerst die Sachverständigen und dann die
Zeugen sprechen, oder umgekehrt — kurz von dem richtigen Plane
des Vorsitzenden hängt Verständnis und Missverständniss, Mitgehen-
können oder Fremdbleiben, richtige oder falsche Auffassung, also
auch oft und oft Schuldspruch oder Freispruch ab. In langer Er-
fahrung habe ich es oft bei Anderen und mir selbst wahrnehmen
können, wie eine Processleitung einen ungefügten, wackeligen, ver-
ständnisslosen und im höchsten Grade gefährlichen Gang annehmen
kann und wie im Gegenfalle eine sichere, zielbewusste Leitung sofort
den Eindruck macht: es geht Alles geordnet, sicher, verstehbar und
logisch zu, ein Fehlgriff ist nach menschlichem Können geradezu
ausgeschlossen.
Ob aber das Eine oder das Andere der Fall ist, hängt einzig
und allein davon ab, ob der Vorsitzende einen guten Plan hatte und
dieses davon, ob er informirt war, und die Möglichkeit einer guten
Information hängt wieder nur davon ab, ob dem Vorsitzenden eine
gute, sorgfältige und correcte Voruntersuchung vorgelegen war. Ohne
eine solche ist alle Mühe umsonst, ja der Vorsitzende wird durch
eine schlechte Voruntersuchung geradezu irregeleitet
Aber nicht bloss sein Plan hängt von ihr ab. Ohne eine gute
Voruntersuchung gehen fast alle Vortheile der echten Unmittelbarkeit
verloren; nur wenn ein Zeuge schon vorher gut vernommen ist, weiss
der Vorsitzende wann, wie und um was er ihn fragen kann und
muss, nur dann wird auch der Zeuge unmittelbar und richtig wirken
können. Die gute Voruntersuchung ermöglicht es aber auch allein,
dass der Vorsitzende die Entlastungsbeweise voll und ganz kennt,
dass er sie am richtigen Orte vorbringt, nichts vergisst und die Be-
und Entlastungsmomente zu logischen Gebilden formt, deren richtige
gegenseitige Abwägung dem Richter möglich wird.
Unabsehbar gestaltet sich die Wichtigkeit der Voruntersuchung
darin, dass nur durch sie falsche Aussagen entdeckt werden können.
Der ehrliche Zeuge sagt in der Hauptsache stets gleich aus, der
lügende vergisst Einzelheiten und widerspricht sich, seine Aussage
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Zur Frage der Voruntersuchung.
passt nicht in das ganze, harmonisch gebaute Beweismaterial, und
nur wenn dem Vorsitzenden Alles, was pro and contra vorgebracht
wurde immer und deutlich vor Augen ist, wenn er ununterbrochen
während der ganzen Verhandlung vergleicht und combinirt, nur dann
kann er Widerspruche und Unwahrheiten entdecken und erweisen.
Aber auch das ist nur möglich , wenn der Vorsitzende vollkommen
fix und sattelfest ist, wenn ihn nichts aus der Ruhe bringt, nichts
verblüfft und confuse macht — und auch das ist nur möglich, wenn
beste Information auf Grund einer guten Voruntersuchung vorliegt.
Dem Vorsitzenden darf nichts neu und fremd sein, was schon be-
kannt war; dann und nur dann allein kann er das wirklich Neue
erst heute Dazugekommene als solches erkennen und sicher und
richtig in seinen sicher und fest gefügten Plan einfügen.
Freilich kennen wir Alle jene plötzlichen Ueberraschungen, die
gerade bei den grössten und schwierigsten Verhandlungen sich ein-
zustellen pflegen und alles Geglaubte und Angenommene über den
Haufen werfen — aber wehe dann dem Vorsitzenden, der sich auf
Grund einer mangelhaften Untersuchung auch nur mangelhaft infor-
nnren konnte! Wenn eine solche „Bombe-*, wie man einen wich ti gen
neuen, oder umsattelnden Zeugen, eine unerwartete Sacliverständicen-
aussage, eine ganz neue Verteidigung des Beschuldigten zu nennen
pflegt, in den Gerichtssaal fällt, dann dreht sich Alles um die Frage:
„Wie stand die Sache früher ?u und „wie steht sie jetzt?" — findet
sich der wohlinformirte Vorsitzende sofort zurecht, so hat die „Bombe*
nicht nur nicht geschadet, sondern die Erkenntniss nur gefördert,
konnte sich aber der Vorsitzende nicht gut informiren, dann ist ge-
fährliche Verwirrung auf allen Linien fertig.
Wie man sich eine, wirkliche Rechtssicherheit gewährende Haupt-
verhandlung über einen grossen Fall ohne die sichere Basis einer
guten Voruntersuchung denken soll, ist mir unerfindlich.
Kehren wir wieder zum Vorverfahren zurück, so gelangt man zu
schwierigen und unlösbaren Consequenzen bei dem dermalen vorge-
schlagenen Verfahren, wenn man diejenigen Amtshandlungen des
heutigen Untersuchungsrichters erwägt, welche entweder direct die
persönliche Freiheit des Beschuldigten angreifen (Verhaftung, Be-
schlagnahme von Briefen und Sendungen u. s. w.), oder aber end-
gültige Feststellungen enthalten (Obductionen, Localaugenscbein, Haus-
suchung, Constatirungen, Agnoscirungen u. s. w.). Hier kann man
nur zwei Wege einschlagen :
Entweder überträgt man consequenter Weise auch diese Amts-
handlungen dem Staatsanwälte, dann muss man ihn aber mit derselben
202 XIV. Gross
Gewalt und demselben richterlichen Ansehen ausstatten, wie heute den
Untersuchungsrichter. Allerdings ist dann der Sache absolut nicht
geschadet und die Untersuchungen werden gerade so gut oder
gerade so schlecht abgeführt werden, wie dies heute geschieht — aber
dann hat man nichts Anderes, durchaus nichts Anderes erreicht, als
eine Namensänderung, und der heutige Untersuchungsrichter
heisst dann eben Staatsanwalt Aber auch zu einer solchen
blossen Namensänderung ist Zeit und Sache zu ernst, geholfen ist
damit nicht das Mindeste.
Oder: man behält diese Amtshandlungen doch wieder dem
Untersuchungsrichter bevor, so zwar, dass immer dann, wenn es
sich um eine dieser Amtshandlungen dreht, der Untersuchungsrichter
in die Arbeit einspringen müsste. Den Vertretern dieser Aenderun?
ist es selbstverständlich nicht entgangen, dass dadurch die Einheit-
lichkeit des Vorganges Schaden leiden könnte — aber darin liegt
das Wichtigste der Sache gar nicht, es ist darin zu suchen, dass ein
solcher Vorgang schlechtweg unmöglich wäre, so kann eine Unter-
suchung nicht nur nicht gut, sondern überhaupt nicht geführt werden.
Freilich sagen die Gegner: „Ja, wir wollen doch überhaupt keine
Voruntersuchung44 — gut, so nennen wir es Vorbereitung, Zurecht-
legung, Beweissammlung, oder wie immer, aber das Eine muss zu-
gegeben werden, dass gewisse Amtsverrichtungen, wie etwa Obduc-
tionen, Localbesichtigungen , chemische und physikalische Unter-
suchungen, Zusammenstellungen, Tabellenanlegungen, mikroskopische
Vergleiche, Zusammensetzen von zerrissenem, verbranntem oder sonst
ruinirtera Papier, Fussspuren vergleiche, daktyloskopische Untersu-
chungen, Aufnahme von Photographien, Handschriftencntzifferangen
Untersuchung von Gaunertrics, Feststellung der tausendfach möglichen
Betrügereien u. s. w. u. s. w. — in der Hauptverhandlung nicht vor-
genommen werden können, das muss in einem Vorverfahren ge-
schehen, nenne man es wie immer und am bequemsten ist es, wenn
wir es heute noch Voruntersuchung als Wort für den Begriff der
vorausgehenden Arbeiten, nennen wollen.
Also wenden wir uns abermals dem wirklichen Vorgange zu und
denken wir uns, es handle sich um irgend ein schweres Verbrechen,
der Staatsanwalt hat begonnen seine „Beweise zu sammeln" und sich
„Notizen darüber zu machen, was die in der Hauptverhandlung zu
vernehmenden Zeugen auszusagen vermöchten", und er gelangt nun
so weit, dass irgend eine der eben genannten Amtshandlungen vor-
genommen werden soll.
Wir müssen nun selbstverständlich darüber einig sein, dass die-
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Zur Frage der Voruntersuchung.
selben Consta tirend er Natur sind, dass sie etwas feststellen, also
stets etwas in sich enthalten, was zu thun eigentlich nur
Sache des erkennenden Richters wäre, und nur weil diese
Constatirungen der Natur der Sache nach (weil sie entweder keinen
Zeitaufschub gestatten, oder zu ihrer Durchführung zu viel Zeit be-
anspruchen) nicht in der Hauptverbandlung vorgenommen werden
können, müssen sie derselben vorweggenommen und von jemand
Anderem besorgt werden. Dieser „Andere" kann aber nur eine
richterliche Person sein, denn er besorgt Geschäfte des er-
kennenden Richters, er arbeitet statt ihm, er thut etwas, was
eigentlich der erkennende Richter hätte thun müssen, und es nur be-
sonderer Umstände wegen nicht thun konnte und wenn man be-
hauptet, dies könne auch der Staatsanwalt besorgen, so begeht man
einen argen, logischen Fehler.
Wir stehen dann wieder vor der Alternative: lassen wir die ge-
nannten Besorgungen dem Staatsanwalt, so statten wir ihn mit richter-
lichen Befugnissen aus, und man nennt dann meinetwegen inconse-
quenter Weise einen, richterliche Geschäfte besorgenden Mann, aus-
nahmsweise Staatsanwalt Verlangt man aber, dass diese Dinge doch
durch den Untersuchungsrichter besorgt werden, dann kommt man
mit den praktischen Vorgängen in Widerspruch.
Wir sind nämlich dabei stehen geblieben, dass der Staatsanwalt
bei seinem „Beweisesammeln" bei einer der genannten Amtshandlungen
angelangt ist, und dass man de lege ferenda bestimmt hat, er müsse
hierzu den Untersuchungsrichter verwenden. Dass dieser Vorgang
der noch allein zu billigende wäre, muss zugegeben werden, denn der
Untersuchungsrichter handelt hier ausdrücklich im Namen des spä-
teren, erkennenden Richters. Sagen wir, es handelt sich um eine
Haussuchung nach Gift, und der Untersuchungsrichter stellt fest, dass
im Schranke des A. in der That Gift zu finden warj in dem seiner-
zeitigen Urtheile des erkennenden Richters, der den A. ob Giftmord
verurtheilt, wird es z. B. einen wichtigen Grund seines Schuldspruches
bilden, dass das Gift im Schranke des A., und nicht etwa in dem
des B. gewesen ist. Eigentlich hätte dies der erkennende Richter
selbst unmittelbar wahrnehmen müssen, dies war aber nach dem Her-
gange nicht möglich, er Hess sich für diese Wahrnehmung gewisser-
maassen a priori vertreten, und es kann somit dieser Vertreter un-
bedingt nur ein Richter und nicht der Staatsanwalt sein.
Man wird einwenden, dass eine solche Feststellung nicht unbe-
dingt durch den Richter geschehen sein müsse, es wäre ja gerade so
gut auch möglich, dass ein Zeuge das Gift im Schranke des A. ge-
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XIV. Gboss
gefunden hat, dass er darüber aussagt and dass der erkennende Richter
die Aussage dieses Zeugen zur Grundlage seines Urtheils macht.
Hierin liegt aber ein wesentlicher processualer Unterschied: hat der
Zeuge etwas gesagt, so hat der erkennende Richter stets zwei Un-
tersuchungen zumachen: 1. Ist die Sache selbst von Wichtigkeit und
von welcher? 2. Hat der Zeuge die Wahrheit sagen können und
wollen? Ist aber etwas amtlich durch einen Richter festgestellt, so
hat es dieselbe Bedeutung, als ob es der erkennende Richter selbst
wahrgenommen hätte und die Erörterung der zweiten Frage kann
nur ausnahmsweise geschehen, wenn eben von anderer Seite die
Möglichkeit eines menschlichen Irrthums behauptet wird.
Wir nehmen also an, dass der Staatsanwalt wegen einer der ge-
nannten Amtshandlungen den Untersuchungsrichter heranziehen muss.
Vor Allem giebt dies Unmengen von Zeitverlusten, die auf das Stö-
rendste einwirken, wenn der Staatsanwalt sein „Beweisesammeln* am
Orte des Gerichtshofes vornimmt, das aber zur platten Unmöglichkeit
werden muss, wenn er 6ich wegen der Wichtigkeit des Falles an Ort
und Stelle begeben hat, oder wenn die Erhebungen überhaupt — und
das ist ja die Mehrheit der Fälle — am Orte oder im Bereiche eines
entfernten Amt8-(Bezirks-)gerichtes stattfinden sollen.
Nehmen wir an, der Staatsanwalt sammelt Beweise durch Ver-
nehmung von Zeugen und es wird plötzlich die Vornahme eines
Localaugenscheines nothwendig. Was soll der Staatsanwalt thun/
Seine Amtshandlung unterbrechen, heimreisen, den Untersuchungs-
richter hinsenden — und die wichtigste Zeit verloren haben? Oder
soll der Staatsanwalt gleich jedes Mal den Untersuchungsrichter en
reserve bei sich haben, damit dieser nöthigen Falles einspringt, viel-
leicht aber gar nichts zu thun bekommt? Wenn da Jemand zusieht,
müsste es ihn nicht Wunder nehmen, dafs man lediglich um eines
Principes willen veranlasst hat: es mussten da zwei statt eines ihre
Zeit verlieren, und wenn man einen Unbefangenen fragt, welcher von
den Beiden der Ueberflüssige war, so würde doch jeder als solchen
den Staatsanwalt bezeichnen.
In schwierigen Fällen wird die Sache aber noch confuser. Es
geht allenfalls an, dass der Staatsanwalt verlangt, der Untersuchungs-
richter möge eine Obduction veranlassen oder selbst eine Haussuchung
vornehmen, um ganz bestimmt bezeichnete Gegenstände zu finden
u. s. w. Das kann der Untersuchungsrichter machen, ohne den Art
genau zu kennen, aber allerdings nur zur Not, und besser wird auch
in solchen Fällen mit bestimmter Directive der arbeiten, der in der
Sache vollends informirt ist. Aber in gewissen Fällen ist die ver-
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Zur Frage der Voruntersuchung.
205
langte Arbeit einfach nicht zu machen, wenn man den Act nicht ge-
nau kennt — sagen wir etwa, es sei ein gerichtlicher Augenschein
vorzunehmen. Ich habe wiederholt gesagt , eine solche Leistung ist
der Prüfstein für einen Untersuchungsrichter, und einen guten Augen-
schein aufzunehmen, der alles Wesentliche einfach und klar bringt,
nichts Ueberf lässiges beimengt und den erkennenden Richter wirklich
in dieselbe Lage versetzt, als ob er die Sache selbst gesehen hätte,
ein solcher Augenschein ist gewiss eine schwierige und anstrengende
Arbeit Sie kann auch absolut nur dann befriedigend geleistet werden,
wenn der Aufnehmende mit der Sache, mit dem betreffenden Falle,
bis in die allerkleinsten Einzelheiten vertraut ist, wenn er genau weiss,
um was es sich handelt, was wichtig ist und wichtig werden kann
— also eigentlich nur dann, wenn er den Fall von seinem ersten
Entstehen an kennt, d. h. wenn er ihn selbst gearbeitet hat
Dass dies richtig ist, weiss jeder Praktiker aus jenen Fällen, in
welchen er für einen fremden Richter im Requisitionswege eine der-
artige Vornahme zu pflegen hat, oder wenn er eine solche von einem
fremden Richter requiriren muss. Bei aller Mühe, die sich der Re-
quirirende gegeben hat, um den Requirirten möglichst genau zu in-
formiren, bleiben dem Letzteren fast ausnahmslos erhebliche Schwie-
rigkeiten, und das Geleistete ist regelmässig lange nicht so gut, als
wenn es in eigener Sache wäre gearbeitet worden.
In unseren Zukunftsfällen wäre der Untersuchungsrichter aber
immer in der Lage des requirirten Richters, er würde stets in fremder
Sache arbeiten, und trotzdem bei der Informirung immer sehr viel
Zeit verloren ginge, würde doch beim besten Willen auf beiden Seiten
nie etwas Ordentliches geleistet werden.
Aber es giebt noch andere Schwierigkeiten. Die eine Gruppe
wären allerdings bloss Kompetenzfragen: wer hat einzugreifen, wenn
es sich z. B. um Agnoscirungen handelt? Der Beschädigte hat z. B.
erklärt, er kenne zwar den Thäter, aber nicht dem Namen nach,
er vermöge ihn aber unter dem A, B, C, D herauszufinden. Dies ist
nicht bloss Zeugenaussage, sondern ein constatirender Vorgang,
der als die einzige Ursache zur Verhaftung des Bezeichneten führen
kann. Solche Vorgänge giebt es aber zahllose, der angeführte ist
bloss eine Type.
Dann: wer soll jene zahlreichen, so wichtigen und klärenden
Vornahmen leisten, ohne welche sich eine modern geführte Unter-
suchung nicht mehr denken läset: Tabellen, Zusammenstellungen,
Uebersichten, Vergleiche, graphische Darstellungen, Bewegungstafeln,
u. s. w. Wir wissen, dass oft nur durch eine einzige solche Darstel-
206
XIV. Gross
lung die Schuld oder Unschuld eines Menschen evident gemacht
werden kann, wir wissen, dass solche constatirende Instrumente einer-
seits unerlässlich sind, andererseits aber nicht in der Hauptverhandlung
angefertigt werden können, sie brauchen tagelange Arbeit und ge-
opferte Nächte des Untersuchungsrichters, sie sind aber unentbehrlich
im Interesse der Verfolgung des Schuldigen und Entlastung des Un-
schuldigen.
Wir fragen dann wieder: soll das der Staatsanwalt machen —
dann ist er eben der mit dem Titel eines Staatsanwalts ausgestattete
Untersuchungsrichter; soll es aber ein Untersuchungsrichter für den
Staatsanwalt verrichten, dann wissen wir, dass es für ihn schwer, fast
unmöglich ist, in fremder Sache derart heikle und verantwortliche
Dinge zu machen; wir müssen aber auch mit den normalen Erschei-
nungen im Wesen des Menschen rechnen. Nennen wir es meinetwegen
Eitelkeit. Aber es kann von Niemandem verlangt werden, dass er
seine beste Mühe für einen Anderen aufwendet. Hat der tüchtige
Untersuchungsrichter eine schwere Untersuchung, sagen wir einen
grossen Betrugsprocess, zu führen, so wird er sein Aeusserstes daran
setzen, wird keine Mühe und Arbeit scheuen und wird seine Unter-
suchung so gut führen, als es in seinen Kräften liegt — aber es ist
eben seine Untersuchung, für die er Alles einsetzt, er ist eben
ein Mensch, und von dem kann man nicht verlangen, dass er dies
für einen Anderen thut
Man wird einwenden, das sei eben das Gefährliche: gerade der
ambitionirte, temperamentvolle Untersuchungsrichter engagirt sich zu
sehr für seinen rFall", und er setzt dann Alles daran, zu positivem
Resultate zu kommen, d. h. den einmal Verdächtigten auch zum An-
geklagten und zum Verurtheilten zu machen. Dass dieser schwere
Vorwurf ungerecht ist, kann ich nicht mathematisch beweisen, ich
erkläre aber, wer dies sagt, der war nie ein wirklicher Untersuchungs-
richter. Ich war viele, viele Jahre Untersuchungsrichter und habe
mit unzähligen Untersuchungsrichtern zu thun gehabt, und ich stehe
mit meiner Ehre dafür ein: einem rechten Untersuchungsrichter ge-
währt es allerdings stets Genugthuung, einen wirklich Schuldigen
überführen zu helfen, und je schwieriger es war, desto grösser die
Befriedigung — aber tausendmal grösser ist die wahrhafte Freude,
die Empfindung wirklicher, werth voller eigener Leistung, wenn es
dem Untersuchungsrichter gelungen ist, einem unschuldig Verdächtigten
wieder zu seinem ehrlichen Namen verhelfen zu können.
Man bedenke doch, was die Behauptung heisst: ein Mensch
könnte, um eine fixe Untersuchung abgeführt zu haben, wider besseres
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Zur Frage der Voruntersuchung. 207
Wissen und Gewissen oder wenigstens in unsagbar leichtsinniger
Selbstsuggestion einen unglücklichen Unschuldigen in's Verderben
jagen, auf seine «,Schuldu zuarbeiten, obwohl er wusste oder wissen
musste, dass er unschuldig oder minder schuldig ist? So ohne Weiteres
und ohne Beweise zu haben kann man doch nicht einen Unter-
suchungsrichter oder ganze Gruppen derselben als ehr* und gewissen-
lose, gottvergessene Schufte hinstellen. Und gäbe es ja unter vielen
Untersuchungsrichtern einen solchen Elenden — dann ist wieder
nicht das Institut der Voruntersuchung schuld daran, sondern die-
jenigen, die den Menschen nicht erkannt und trotz seiner verächtlichen
Gesinnung auf den verantwortungsvollen Posten eines Untersuchungs-
richters gestellt haben.
Es ist selbstverständlich, dass man dann, wenn verlangt wird,
dass eine Partei, der Staatsanwalt, die belastenden Beweismittel für
die Hauptverhandlung sammelt, auch in irgendeiner Form auf contra-
dictonsches Vorverfahren stösst Das ist um so natürlicher, als man,
ohne die Natur der Staatsanwaltschaft als verfolgende Partei
vollständig zu ändern, nicht verlangen kann, nicht einmal zugeben
darf, dass der Staatsanwalt selbst die entlastenden Beweise zusammen-
trägt, das m uss die andere Partei, der Beschuldigte thun. Auch das klingt
überzeugend und vielverheissend, aber durchführen lässt es sich, wie
so viel Schönes auf der Welt, in der Praxis doch nicht Wir wollen
per exclusionem construiren.
Vor Allem wollen wir fragen, ob die Parteien ohne oder mit Mit-
wirkung eines Untersuchungsrichters arbeiten sollen. Ersteres stellt
man sich so vor, dass der Staatsanwalt seine Belastungsbeweise, der
Beschuldigte seine Entlastungsbeweise zusammenträgt und d ann kommt
es zur Hauptverhandlung, bei welcher das gegenseitig Vorgebrachte
geprüft wird. So ist es gewiss unmöglich, denn ein Beweis ist kein
Ding an sich, er erhält erst Existenz an der Behauptung und diese
Behauptung muss man wissen, bevor man ihr gegenüber be-
weisen kann. Freilich, wenn es sich bei jeder Beschuldigung um
eine einzige Behauptung und eine einzige Gegenbehauptung handeln
würde, dann könnte man sich ja Manches als denkbar vorstellen.
Wenn z. B. der Staatsanwalt behauptet, A. hat den B. am 1. Juli in M.
todtgeschlagen — und wenn A sagt: Ich habe es nicht gethan, ich
war am 1. Juli nicht in M., sondern in N. — dann steht die Sache
sehr einfach, dann lässt man den Staatsanwalt seine Beweise für die
Tbäterechaft des A, und den A. seine Beweise für sein Alibi sammeln,
jeder weiss, was der Andere behauptet, sie brauchen vor der Haupt-
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XIV. Gross
Verhandlung keine gegenseitige Verständigung. Aber so einfach sind
die allerwenigsten Fälle, ihre Zahl ist zuverlässig so gering, dass sie
kaum einer Berücksichtigung werth sind, fast immer handelt es sich
bei läugnenden Beschuldigten um einen zusammengesetzten Beweis,
der wieder nur mit zahlreichen Behauptungen und Beweisen wider
Gegenbehauptungen und Gegenbeweise geführt werden kann. Das
Alles liegt aber nicht auf einmal vor, es entwickelt sich nach und
nach, Eines aus dem Anderen, Eines gegen das Andere; es ist also
noth wendig, dass die Parteien von ihrem Materiale gegenseitig ver-
ständigt werden, sonst stockt die Arbeit, Alles wird erst bei der Ver-
handlung bekannt und Vertagungen über Vertagungen werden die
Hauptarbeit der Gerichte bilden.
Eine gegenseitige Verständigung während des Beweisesammelns
muss also möglich sein, und es fragt sich, wie dieselbe gedacht
werden soll. Dass man das auch wieder den Parteien überlassen
könnte, wird Niemand ernstlich vermeinen: es wäre eine geradezu
lächerliche Vorstellung, wenn man behaupten wollte, der Staatsanwalt
soll sich beim Beschuldigteu und der Beschuldigte beim Staatsanwalt
melden, wenn er wieder ein Beweisstück gefunden hat, mit der An-
frage, was Gegner nun dazu sage? Diese Vorstellung ist einfach so
unmöglich, dass wir nur daran denken könnten, dass die Verständi-
gung der Parteien einzig und allein durch Vermittelung eines Unter-
suchungsrichters geschehen könnte. Aber auch hier führt die Durch-
führung unbedingt zur Unmöglichkeit. Soll sich der Untersucbungs-
richter um das Meritorische der Sache annehmen, so arbeitet er dann
doch die Untersuchung selbst noch einmal, nachdem sie der Staats-
anwalt schon gearbeitet hat, und der Effect ist wieder der, dass nun
zwei ihre Zeit für dasselbe aufwenden, was früher einer, der Unter-
suchungsrichter, gearbeitet hat.
Soll der Untersuchungsrichter aber blos formell arbeiten, ohne sieb
um das Wesen der Sache zu bekümmern und blos dem Einen mit-
theilen, was ihm der Andere gesagt hat, dann sinkt der Untersuchungs-
richter zum Beamten eines Auskunftsbureaus herab, mit dem die Par-
teien spielen können wie sie wollen. —
Und die aufgewendete Zeit!
Man behauptet, dass durch das künftige Verfahren Zeit gewonnen
werde: es hat doch heute kein Untersuchungsrichter ein Interesse
daran, eine Untersuchung zu verzögern und triebe ihn Bequemlich-
keit und Gewissenlosigkeit dazu, so ist seine vorgesetzte Behörde
dazu vorhanden, um ihn zu rascherer Arbeit zu bewegen. Aber wenn
man sich das .,künftige" Verfahren vorstellt, in dem die Parteien selber
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Zur Frage der Voruntersuchung. 209
arbeiten sollen, nnd wenn man zugeben wollte, dass die Sache wirk-
lich anderweitig ginge, so scheitert sie zuverlässig an dem endlosen
Gange des Verkehres. —
Nnn aber zu der unübersteiglichsten Schwierigkeit Dass der
Staatsanwalt seine Beweise sammelt, das wäre ja am Ende denkbar,
er thut es ja auch heute, wenn auch meistens mit Inanspruchnahme
des Untersuchungsrichters. Aber wie denkt man sich denn das auf
Seite der Partei ? Man weiss, dass ungefähr 95 Proc. aller Angeklagten
vermögenslose Leute sind, die sich einen Vertheidiger nicht zahlen
können. Das würde auch im „künftigen" Verfahren so sein, und
es wären nur 5 Proc. aller Beschuldigten in der Lage, sich ihre Be-
weise durch einen von ihnen bezahlten Vertheidiger sammeln zu lassen.
Bleibt also das überwiegende Gros der Beschuldigten mit 95 Proc
übrig, die ohne Vertheidiger dastehen. Dass sich diese Leute, auch
die Gebildeten unter ihnen, ihre Beweise in verlässlicher Weise nicht
sammeln können, braucht nicht bewiesen zu werden — es giebt auch
Anfänger unter den Untersuchungsrichtern, die das nicht können, ein
kriminalistisch nicht Unterrichteter kann es gewiss nicht
Es erübrigt also nichts, als dass allen diesen 95 Proc es officio
Vertreter beigestellt werden müssten. Ich will zugeben, dass sich diese
95 Proc. durch die Geständigen etwas verringern, aber ganz un-
bedenklich wäre es doch nicht, diese Geständigen schutzlos zu belassen,
da für sie gar Niemand sorgt, Untersuchungsrichter giebt es ja keinen.
Aber ich will annehmen, dass sich die 95 Proc auf etwa 80 Proc.
verringern, und dann ist es noch eine nicht zu bewältigende Zahl,
für die Advokaten und Rechtsbeistände beschafft werden sollen. Man
wiege sich nicht mit dem Gedanken ein, dass man von diesen Rechts-
beiständen keine grosse Leistung verlange — die Leistung ist eine
sehr grosse, mühe- und zeitraubende, wenn sie gut gemacht sein soll,
wird sie aber schlecht gemacht, so wäre es geradezu eine Gewissen-
losigkeit, wenn man die vermögenslosen Leute schlecht vertreten zur
Hauptverhandlung kommen lässt Man braucht also gute, mühevolle
somit auch thenere Leistung. Dass die Advocaten dies umsonst thun
sollen, das kann Niemand ernsthaft verlangen. Und wenn man es
— ich weiss allerdings nicht wie — etwa durch Gewährung anderer
Vortheile erreichen könnte, dass die Advokaten die, man unterschätze
sie nicht, sehr grosse Arbeit dieses Beweisesammelns umsonst auf sich
nehmen, so dürfte man doch nicht vergessen, dass auch der beste
Rechtsanwalt nur ein Mensch ist, und ein Mensch will leben, hierzu
muss er verdienen, und wenn er etwas umsonst machen soll, so wird
er es, Heroen ausgenommen, schlecht machen.
210
XIV. GB088
Will man also nicht die Gewissenlosigkeit begeben, dem Rechts-
anwalt eine unerträgliche Last aufzubürden und die Beschuldigten
ganz unzulänglich vertreten zu sehen, so muss man die Advocaten
bezahlen. Vorerst wird der Finanzminister fragen, wie er dazu komme,
statt jedes früheren Einen Untersuchungsrichter nun 10 Advocaten
zu bezahlen und diese Unsummen werden eben nicht vorhanden
sein. —
Geht nun das Eine nicht und das Andere auch nicht, so wird
man vielleicht vorschlagen, die Unvermögenden, Rechtsunkundigen
durch den Untersuchungsrichter vertreten zu lassen. Dann sind wir
aber auf demselben Punkte wie früher. Um nicht endlose Doppel-
arbeit zu veranlassen, wird der Staatsanwalt sein „ Beweisesammeln tt
in die Form von Anträgen an den Untersuchungsrichter kleiden, der
dann für den Staatsanwalt arbeitet, und bezüglich der Beweise für
den Beschuldigten wird er es gerade so machen wie heute. Es wird
doch Niemand ernstlich glauben, dass der Untersuchungsrichter an
den beschuldigten Bauer, Arbeiter, Handwerker u. s. w. herantreten,
ihn um seine Absichten wegen des Beweisesammelns befragen, ihm
Lehren geben und dann die Sache so einleiten wird, dass scheinbar
der Beschuldigte, in Wirklichkeit aber der Untersuchungsrichter die
Beweise sammelt. Kurz wenn der Untersuchungsrichter vernünftig
ist, so wird er dann haargenau so vorgehen wie heute: er wird die
Sache mit dem Beschuldigten besprechen, ihn befragen und belehren,
und dann wird der Untersuchungsrichter thun, was er vor seinem Können
und Gewissen verantworten kann ; bekamen wir dieses künftige Ver-
fahren, so wird es je nachdem, wie man es eingerichtet hat, entwede
sofort Schiffbruch leiden, oder es kommt nach einigen Schwierigkeiten
und Verwirrungen genau wieder auf das alte Verfahren zurück.
Man hat einmal behauptet, in dem Institute des Untersuchungs-
richters liege eine gewisse Unehrlichkeit, weil man den Mann einen
Richter heisse, er habe aber nichts zu richten; ich meine, es wäre ein viel
unehrlicherer Zustand, wenn man behaupten würde, es liege wirk-
licher Parteienbetrieb vor, während in der That doch Alles der Unter-
suchungsrichter macht und machen muss.
Uebrigens ist es auch gar nicht richtig, dass die Thätigkeit des
heutigen Untersuchungsrichters nicht dem Begriffe eines Richters ent-
spricht. Schon elhymologisch liegt doch im Worte „Richter*4 nicht
der Sinn des „ EntScheidens wie man heute es gerne herausbringen
möchte — Richter und Recht hängt sprachlich und begrifflich zu-
sammen, und es heisst Richter der, der die Sache zum Rechten bringt
und wendet. Will man durchsetzen, dass jeder Richter lediglich zu
UigitiZGu uy
Zur Frage der Voruntersuchung.
211
entscheiden hätte, wer von den Streitenden recht hat, so legt man
in den Begriff etwas hinein, was gar nicht in ihm zu liegen hat und
was ganz andere Auffassungen zur Folge haben müsste — ja es ist
nicht unmöglich, dass die ganze Tendenz der Abschaffung der Vor-
untersuchung lediglich auf einer falschen Construction des Begriffes
Richter, Untersuchungsrichter, beruht Darf der Untersuchungsrichter
bloss entscheiden, dann ist seine heutige Existenz allerdings un-
berechtigt, hat er aber nach dem Rechten zu sehen und durchzusetzen,
was Recht ist, dann darf man ihn beruhigt leben lassen. Dass
Ersteres wahr ist, das steht nirgends, das Letztere liegt aber im Worte
selbst
Aber auch aus anderen Institutionen unseres Processes können
wir entnehmen, dass der Richter nicht bloss zu entscheiden hat,
namentlich aus der Stellung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung.
Dass er auf den Namen eines Richters Anspruch hat, das hat noch
Niemand bezweifelt und dass die Vorsitzenden in Deutschland und
Oesterreich ihre Pflicht erfüllen, wird auf der ganzen Welt zugegeben :
die doch gute Rechtspflege ist zum grossen Theile ihr Verdienst,
und wird im Processe ein Fehler begangen, so macht man regel-
mässig mit Recht zuletzt den Vorsitzenden dafür verantwortlich. Es
giebt ja Anglomanen, welche sich englische Vorsitzende wünschen,
die dem Kreuzverhör der Parteien zuhören und zuletzt Ja oder Nein
sagen. Aber einerseits giebt doch jeder Überlegsame Kenner der Zu-
stände zu, dass englische Verhältnisse sehr selten auf continentale
Zustände passen und andererseits dürfte kaum ein deutscher Krimi-
nalist zustimmen, wenn man ihm ernsthaft und rechtsverbindlich vor-
schlüge, den englischen Vorsitzenden gegen unsere deutschen und
österreichischen Vorsitzenden einzutauschen. Theoretisch schwärmt
man vielleicht für den englischen Zustand, aber wirklich darnach zu
greifen wagte heute doch Niemand — wir haben an dem Erwerbe
der Geschworenen gerade reichlich genug. Aber: wenn man uns
unsere Vorsitzenden als sicher zweckentsprechend belasst, so wollen
wir zusehen, ob denn ihre Thäligkeit bloss eine entscheidende ist
Nichts könnte der Gerechtigkeitspflege mehr schaden, als wenn
man statt der heute anzustrebenden materiellen Wahrheit formelle
anstreben wollte; wer noch so sehr für den Parteienbetrieb eintritt,
wird doch zugeben müssen, dass es Sache der Ilauptverhandlung ist
und sein muss, das Wirkliche, die materielle Wahrheit zu Tage zu
fördern — bedürfte es hierfür noch eines Beweises, so würde man
darauf hinweisen, dass im Gegenfalle auch ein Unschuldiger ver-
urtheilt werden könnte, obwohl der Gerichtshof von dessen Unschuld
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XIV. Gross
überzeugt war. Wird aber zugegeben, dass der Gerichtshof nach
Feststellung materieller Wahrheit streben muss, so ist auch die bloss
entscheidende Thätigkeit eines Vollzugsorgane^ als was der Vor-
sitzende angesehen werden kann, beendet Der Vorsitzende ist nach
dem Gesetze verpflichtet, fehlende Beweismittel, ob sie für Schuld
oder Unschuld sprechen, herbeizuschaffen, Zeugen und Sachverständige,
die zur Klärung des Sachverhaltes dienen könnten, vorzuladen und
nöthigen Falles die Verhandlung zu vertagen, wenn erwartet werden
kann, dass bei einer neuen Verhandlung die Wahrheit sicherer zu
Tage treten könnte. Und alle anderen Vorschriften, welche die
Thätigkeit des Vorsitzenden betreffen, gehen alle darauf hinaus, dass
er das Aeusserete daran zu setzen hat, das Rechte zu erreichen, er
hat bei jeder Vernehmung, jeder Verfügung, jedem Worte einzig da-
rauf zu sehen, dass dem Angeklagten und der Sache Recht werde
— seine Thätigkeit: zu entscheiden, tritt nur in den wenigen Fällen
einer Differenz und beim Urtheile hervor.
Wenn aber zugegeben werden muss, dass die Thätigkeit des Vor-
sitzenden der Hauptverhandlung in vieler Richtung dasselbe verfolgt,
was dem Untersuchungsrichter zu thun obliegt, so muss auch ge-
folgert werden, dass die (dermalige) Thätigkeit des Untersuchungs-
richters nichts enthält, was dem Begriffe des Richters wiederspricht,
er kann auch seine jetzige Thätigkeit fortführen , er muss es sogar
thun, denn die Vorschläge des Beweisesammelns durch Staatsanwalt
und durch den Beschuldigten sind in jeder denkbaren Form undurch-
führbar. Sie sind undurchführbar in den für die Gegner noch günstigsten
Fällen : bei ganz einfachen, am Sitze des Gerichtshofes durchgeführten
Processen, sie können aber nicht einmal theoretisch construirt werden
für grosse, langwierige Untersuchungen überhaupt und für das Vor-
gehen auf dem flachen Lande. Für diese Fälle bedarf es nicht einmal
der Praxis, um die Unmöglichkeit zu beweisen, sie kann auch ani
grünen Tische dargetban werden. —
Fassen wir das Gesagte zusammen, so kommen wir zu dem Er-
gebnisse :
dass die Unzufriedenheit mit dem Wesen der heutigen Vorunter-
suchung eine allgemeine und berechtigte ist;
dass man sich eifrig bestrebt, diesfalls eine Abhülfe zu treffen;
dass mau geglaubt bat die Abhülfe zu finden, wenn die Vorunter-
suchung beseitigt und ein contradictorisches Verfahren durch die
Parteien eingeführt wird, und endlich,
dass dieser Vorschlag praktisch und theoretisch unbedingt nicht
durchgeführt werden kann.
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Zur Frage der Voruntersuchung.
213
Hiermit wären wir allerdings nur zn negativem Resultate gelangt
und wenn wir etwas Positives einsetzen wollen, so gehen wir vielleicht
recht, wenn wir nochmals auf die Erfahrungstatsachen hinweisen,
dass so oft eine Institution als solche vollkommen ver-
worfen wird, weil man nur nicht eingesehen hat, dass
sie an sich gut ist, aber schlecht gehandhabt wird.
Dass dieser allgemeine, oft erprobte Grundsatz auch in unserer
Frage Anwendung findet, will ich nicht genauer nachweisen : es ist
hier nicht der Ort dazu und an anderen Stellen habe ich es schon
wiederholt darzuthun versucht; nur allgemein will ich darauf hin-
weisen, dass einerseits das Amt eines Untersuchungsrichters und die
damit verbundenen Thatigkeiten unläugbar sehr schwierig sind, und
dass andererseits beute kein Untersuchungsrichter Gelegenheit hat, das
Viele und Schwierige, was er in seinem Berufe braucht, systematisch
zn lernen. Niemand wird behaupten, dass für die untersuchungs-
richterliche Arbeit das genügen kann, was der Jurist auf der Uni-
versität lernt, Niemand wird sagen, dass das Bischen Tradition im
Amte Kenntnisse schaffen kann und Niemand wird es für gerecht-
fertigt halten, wenn ein Untersuchungsrichter einzig und allein durch
Fehler und Missgriffe lernen soll, Fehler und Missgriffe, begangen am
Leibe des vielleicht unschuldig verdächtigten Nebenmenschen.
Ich glaube, dass man mit völliger Sicherheit sagen kann: der
von uns gehandbabte Vorgang bei Schaffung eines Untersuchungs-
richters steht absolut einzig in der Welt da, auch nichts annähernd
Aehnliches ist aufzufinden. Der Jurist lernt auf der Universität so und
so viele hundert Paragraphen, deren Auslegung und systematische
Stellung; wie ein Verbrecher aussieht, wie es mit seiner Psyche und
seinem Handeln steht, wie ein Verbrechen im Leben begangen wird,
wie es aussieht, wie man es wahrnimmt, was dabei vorkommt, wie
es der Zeuge sieht und falsch sieht, welche innere Vorgänge im Sach-
verständigen und Richter bestehen, wie und wann man schliesst, wer
helfen kann, wie man sich um Hülfe umsieht und tausend Anderes
— Niemand sagt dem künftigen Untersuchungsrichter etwas davon,
sorgfaltig wird alles verhüllt und er kommt in die Praxis, ohne einen
Verbrecher, ohne ein Verbrechen und alles, was drum und dran hängt
auch nur gesehen zu haben. In der Praxis sieht er eine kurze Zeit
zu, zu einemt Unterrichten und Erklären hat Niemand Zeit und Lust
und dann wird der junge Mann Untersuchungsrichter, und hat die
ganze verantwortungsvolle, tief einschneidende Arbeit erst zu lernen —
ich wiederhole, ein Analogon von Kühnheit und Gleichgültigkeit gegen
das Object giebt es auf der Welt nicht. Wenn dann das Institut der
ArchiT für KrimmaUnthropologie. XII. 15
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214
XIV. Ghoss
Voruntersuchung keine Freunde gewinnt, so ist das wahrhaftig nicht
zu verwundern, wohl aber wenn man den offen zu Tage liegenden
Grund nicht sieht: Nicht die Voruntersuchung als Institut ist daran
schuld, wenn sie bankbrüchig würde, sondern die mangelhafte Aus-
bildung der Untersuchungsrichter trägt allein die Schuld. Und da
wieder kann Niemand die Untersuchungsrichter dafür verantwortlich
machen : ultra posse nemo tenetur, schuld sind die, welche die Unter-
suchungsrichter ohne Vorbereitung, ohne Ausbildung für ihr schweres
Amt in's Leben senden, schuld sind die, welche nicht wissen und
wissen wollen, wie überaus schwer die Arbeit des Untersuchungs-
richters ist und die unbegreiflicher Weise vergessen, dass alles,
was geübt werden soll, erst einmal gelernt werden muss.
Wenn daher Jemand gegen die Voruntersuchung in ihrer heutigen
Form auftritt, so hat er recht, aber nicht, weil die Idee einer
Voruntersuchung falsch ist, sondern weil die heutigen Untersuchungs-
richter keine Gelegenheit haben, sich für ihr Amt auszubilden und
vorzubereiten.
Eine Voruntersuchung mit übel unterrichteten Untersuchungs-
richtern ist nicht bloss zweckwidrig, sondern ein geradezu gefähr-
liches, die Rechtssicherheit schädigendes Institut Eine Voruntersuchung
mit gut vorbereiteten, in ihr Amt eingeführten, gründlich geschulten
und in der Zahl genügenden Untersuchungsrichtern ist die einzig
mögliche und durchführbare, wirklich entsprechende und gute Form
eines Vorverfahrens. Alles andere sind Constructionen und Ideale.
Bliebe es bei der alten Voruntersuchung aber mit wirklich guten
Untersuchungsrichtern, so wäre es dann selbstverständlich, dass die
Geschworenen gründlich und endgültig beseitigt werden. Es ist hier
nicht der Ort, um die unabsehbaren Gefahren, die bedeutende Rechts-
unsicherheit und die unehrliche, unwahre Stellung zu beleuchten,
in die wir durch das unselige Geschworeneninstitut geratben sind —
aber das Eine muss hier gesagt werden : mit einer sorgfältig wissen-
schaftlich begründeten und logisch vorbereiteten Voruntersuchung und
mit einer ebenso durchgeführten Hauptverbandlung ist der Gedanke
an Geschworene einfach unvereinbar. Einen schwierigen Fall juristisch,
logisch, psychologisch und kriminalistisch unangreifbar vorzubereiten
und dementsprechend correct und feinfühlig bei der Hauptverhandlung
vorzuführen und zu leiten ist ein grosses und schwieriges Kunst-
stück und da mitzugehen, Miss Verständnisse und unrichtiges Auf-
fassen auszuschliessen, das ist ebenso schwierig, es erfordert viel
Können und viel Wissen und ebenso viel Erfahrung und Schulung
— das haben die Geschworenen nicht und können es nicht haben.
UigitiZGu uy
Zur Frage der Voruntersuchung.
215
Wenn wir also ebenso sehnlich als dringend die Beseitigung des
Laienelementes aus der Rechtssprechung wünschen, so lautet der
Wunsch auf völlige Beseitigung, denn jedes Herumbessern und
Flicken wäre das Unerwünschteste, es vermöchte höchstens den Todes-
kampf des Institutes zum Schaden aller Betheiligten zu verlängern;
deshalb sind auch gewisse Versuche, die man z. B. in der Schweiz
diesbezüglich unternommen hat, das Allerbedenklichste. Es ist kürz-
lich (von Mittermaier) gesagt worden, dass sich das Genfer Gesetz
vom 1. October 1890 gut bewährt hätte, nach welchem der Gerichts-
präsident mit den Geschworenen über die Schuldfrage berathet und
wobei die Geschworenen an der Abstimmung über die Strafe theil-
nehmen. Dass sich ein solcher Vorgang bewährt, glaube ich ganz
gerne, aber der Grund, warum hierbei etwas Kluges her-
auskommt, liegt nicht darin, dass die Geschworenen dabei
sind, sondern darin, dass der Gerichtspräsident dabei
ist. Zu dieser Würde beruft man schon keinen Thoren, und es kann
keinem Zweifel unterliegen, dass der Vorgang bei solchen Berathungen
dahin geht: der erfahrene und unterrichtete Gerichts)) räsident schlügt
eine Entscheidung vor und giebt sich alle erdenkliche Mühe, die un-
erfahrenen und kenntnisslosen Geschworenen zur Annahme seiner
Ansicht zu bewegen, und sie von allerär^sten Fehlgriffen abzuhalten;
schliesslich wird das gelingen und das Ergebniss werden verhältntss-
mässig kluge Urtheile sein, die aber nicht die Geschworenen, sondern
der rechtsgelehrte Präsident causirt haben. Dann ist man aber glück-
lich um fast vier Jahrhunderte zurück und auf dem Standpunkte der
Carolina angelangt, nach welcher die Schöffen lediglich zu dem Ur-
theil des Richters in umständlicher Form „Ja" zu sagen hatten.
Wir sehen aus diesem Vorgange zum so und so vielten Male das
ganz unwürdige Bestreben : auf der einen Seite das „fortschrittliche und
freiheitliche41 Institut der Geschworenen einführen und aufrecht erhalten,
auf der anderen Seite aber alles Erdenkliche vorkehren, was die un-
erträglich schädlichen Wirkungen desselben aufzuheben vermöchte,
zu diesem Scheinspiel ist aber Zeit und Sache denn doch zu ernst
— an Erkenntniss mangelt es nicht, im Innersten sieht jeder erfahrene
Kriminalist Unwerth und Schädlichkeit des Geschworeneninstitutes ein
— einzig und allein die Courage fehlt, um energisch damit zu brechen :
so habe man sie doch endlich einmal!
Zum Schlüsse noch einige Worte über das Aeussere des Vorganges
für den Fall, als eine Aenderung durchgeführt werden sollte.
Die Gegner der Voruntersuchung verlangen Beseitigung des Ver-
fahrens, wie es jetzt ist, Einführung von Parteienleistung, Sammeln
15*
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2H>
XIV. Gross
der Beweise durch Staatsanwalt und Beschuldigten — also eine neue
gesetzliche Bestimmung. Eine solche, fast das ganze Gesetz durch-
ziehende Aenderung des Vorverfahrens wäre also nicht als Sonder-
bestimmung, sondern nur dann zu denken, wenn man an eine Revision,
eine Neuausgabe der ganzen Strafprozessordnung zu gehen gedächte.
Ob das in absehbarer Zeit zu erwarten steht, ist sehr zweifelhaft, und
so hätten wir für den Fall, als man in der That den neuen Vor-
schlägen gerecht werden wollte, zwei Gefahren vor uns:
1. Bis zur Neuschaffung der neuen St P.O. geschieht gar nichts
— man erwartet von dieser alles Heil und wartet daher ruhig, bis
sie erlassen wird, auch wenn das viele Jahre dauert, und wenn man
die Unerträglich keit der heutigen Zustände eingesehen hat
2. Hätte man wirklich eine neue St. P.O. und hätte man wirk-
lich den Wünschen der Gegner der Voruntersuchung entsprochen, so
hätte man die neuen Experimente auf eine voraussichtlich lange Zeit
fixirt, und wir müssten mit ihnen unser Auslangen finden, auch wenn
sie sich als undurchführbar, unbrauchbar und gemeinschädlich erweisen
werden. Eine neue St P.O. kann man nicht alle Jahrzehnte erlassen,
und bo müsste man, wenn schon auf die neue Idee eingegangen
würde, sich mit derselben auf eine erhebliche Anzahl von Jahren ab-
finden, auch wenn es noch so schwer geht Die Folge von solchen
Zuständen ist regelmässig die, dass man sich anderweitig zu helfen
trachtet, wenn man ein undurchführbares Gesetz erhalten hat : es wird
daran gedrückt und gemodelt, gepresst und geformt, bis man zu leid-
lichen, halbwegs brauchbaren Formen gekommen ist Was das aber
bedeutet, wenn man willkürlich und verschieden ein Gesetz umändert,
zu welchen, vom Gesetzgeber durchaus nie gewollten Konsequenzen
man gelangt und wie dann Rechtsunsicherheit und Rechtswiderspruch
die unausweichlichen Folgen sein müssen, das Alles ist bekannt genug.
Jedes Experiment ist um so gefährlicher, je folgenschwerer seine
Wirkungen sind, und je schwerer eine Gutmachung des Schadens, die
Beseitigung seiner Grundlagen ist; man wird sich also zu einem so
äusserst riskirten Schritt in's Ungewisse, besser geagt in das gewiss
Unrichtige, um so länger zu hüten haben, als noch ein anderes, ebenso
ungefährliches, als sicher helfendes Mittel vorhanden ist Erst wenn
auch dieses Mittel keinen Erfolg haben sollte, wird man sich zu dem
folgenschweren Mittel einer Gesetzesänderung auf Grund eines neuen,
noch nie erprobten und jedenfalls sehr bedenklichen Principe* ent-
schliessen. Zeit wird wenig verloren, unbedingtes Eingreifen ist nicht
noth wendig, und wenn wirklich eine völlige Aenderung und Verbesse-
rung nicht erreicht werden sollte, trotzdem man gut geschulte Unter-
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Zur Frage der Voruntersuchung.
217
sucbungsrichter geschaffen hat so ist hiermit nichts Uebles oder
U eberflüssiges geschaffen. Freilich: wenn man die Voruntersuchung
fallen lässt, so fallen auch die Untersuchungsrichter, ob sie nun
schlecht vorbereitet oder ausgezeichnet geschult sind; aber mag man
in dieser Richtung noch so weit greifen: auch die abenteuerlichste
St. P.O. wird vortreffliche Kriminalisten doch noch brauchen können.
Man hat vor mehr als hundert Jahren ein „sich selbst anwendendes
Strafgesetz" erfunden — heute will man eine St P.O. schaffen, die
von selber läuft, da dies aber physikalisch unmöglich ist, so wird
man stets der Leute bedürfen, die sie in Bewegung erhalten, und
wenn man daher gute Kriminalisten geschaffen hat, so könnte dies
auch unter jeder Art von St P. 0. nur von Nutzen sein. —
Der alte englische Grundsatz, dass ein guter Richter der beste
Schutz des Angeklagten ist, bleibt immer wahr, und wenn wir uns
Untersuchungsrichter im besten Sinne des Wortes denken, so haben
auch alle Beschuldigten den allerbesten Vertreter; der gute Unter-
suchungsrichter vertritt den Reichen und Armen, den Geschickten und
den Hülflosen, er sucht dem Rechte Geltung zu verschaffen, dem Un-
schuldigen zu helfen und den Schuldigen zur Strafe zu bringen —
hat man noch durch ein gutes Rechtsmittelverfahren dafür gesorgt,
dass über jeder Handlung eine höhere Instanz besteht, die jederzeit
angerufen werden kann, dann hat man überhaupt ohne Risico, ohne
Experiment und ohne Abenteuerlichkeit alles gethan, was in dieser
Richtung von Menschen und mit menschlichen Mitteln gethan werden
kann. —
Der hier gemachte Vorschlag geht also abermals dahin: man
schütte das Kind nicht mit dem Bade aus, man verwerfe nicht die
Voruntersuchung, bevor man sich nicht davon überzeugt hat, dass sie
nicht blos verbesserungsfähig sondern sogar so zu gestalten ist
wie sie unter menschlichen Verhältnissen nicht besser sein könnte.
Haben wir genug Untersuchungsrichter, die ihre Arbeit im Verhältniss
zur Zeit setzen können und nicht überhastet und überanstrengt arbeiten
müssen, haben wir diese Untersuchungsrichter, bevor sie ihr Amt an-
traten, in moderner Weise unterrichten lassen, haben wir ihnen gesagt
und gezeigt, was und wie sie arbeiten müssen, haben wir uns endlich
davon überzeugen lassen, dass es ausser dem eigentlichen Strafrecht
die für das kriminalistische Leben absolut unentbehrlichen strafrecht-
lichen Hülfswissenschaften giebt — haben wir dann einen General-
stab tüchtig geschulter Untersuchungsrichter, dann können wir uns
getrost an die Bekämpfung des Verbrechens wagen, und Niemand
wird uns sagen, dass es eine bessere Hülfe geben kann.
XV
Sind wir dem anatomischen Sitze der „Verbrecherneigung"
wirklich näher gekommen, wie Lombroso glaubt?
Von
Mediciualrath Dr. P. Nücke in Hubertusburg.
Man hat witzig seiner Zeit einmal gesagt, das arme Italien habe
eigentlich nur drei Exportartikel : Wein, Kunst und — Kriminalantbro-
pologie. Aber auch diese Artikel gehen jetzt schlecht, am schlech-
testen entschieden die Kriminalanthropologie.
Jeder, der den Verlauf der letzteren verfolgt hat, wird gesehen
haben, wie die anfängliche Begeisterung für Lombroso 's Lebren
immer mehr abgenommen hat und jetzt ausser in Italien eigentlich nur
noch in den weniger kultivirten Ländern und unkritischen Köpfen be-
steht. In Deutschland sind sie überhaupt wenig in Aufnahme ge-
kommen, eher schon in England, viel mehr leider in Amerika, wo nur
ganz wenig kritische Männer, wie Spitz ka sen., energisch dagegen
Front machten.
Den Verlauf der Dinge wird man nur natürlich finden. Lom-
broso brachte von Neuem die Untersuchung des Verbrechers —
und nicht des Verbrechens, was entschieden sein Hauptverdienst ist — ,
in FIuss, imponirte durch massenhafte Zahlen, kühne Schlüsse, grosse
Perspectiven und übte so auf [hypnotisirbare Gemtither fascinirenden
Einfluss aus. Derselbe musste natürlich verstärkt werden, als eine
Reihe begeisterter Schüler, meist Landsleute, ihn unterstützten und
seine Verdienste in allen Tonarten sangen. Die neue Schule wusste
auch sehr geschickt für sich in der Presse Tamtam zu schlagen.
Congresse zu arrangiren u. s. w.
Sehr bald aber kam der unvermeidliche Rückschlag. Ver-
schiedene klare und ruhige Geister prüften näher Lombroso 's Schrif-
ten und erkannten sehr bald ihren mehr als zweifelhaften Werth.
Man weiss, Lombroso hat eine ganze Bibliothek zusammen-
geschrieben, das Meiste ist aber fast gleicher Qualität, d.h. nn-
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Sind wir d. anatomischen Sitze der „Verbrecherneigung* näher gekommen? 219
wissenschaftlich, oberflächlich, unkritisch, roinderwerthig. Für ihn
gilt nicht das: multum, sed non ninlta, wohl aber: nnlla dies sine
linea, obgleich das Meiste lieber ungeschrieben hätte bleiben müssen.
Lombroso leidet entschieden an Schreib wuth, Graphomanie, die er
sonst nur den „Mattoiden* zuschreibt. Er glaubt überall mitreden
zu dürfen und zu sollen. Mit der grössten Seelenruhe würde er
heute über das System des Orion, morgen über das Plankton, über-
morgen über die vierte Dimension oder assyrische Archäologie
schreiben. Was hei solcher Schreibseligkeit herauskommen muss, ist
leicht erfindlich.
Das Meiste in seinem Uonio delinquente ist längst
widerlegt worden, ebenso in seinem Buche über das Genie, am
schärfsten bezüglich des letzteren, vielleicht von dem deutschen Irren-
arzt Binder. Lombroso lässt sich durch solche Kleinigkeiten aber
nicht abschrecken. Er wiederholt einfach das tausendmal Widerlegte
und versucht immer von Neuem den Leuten Staub in die Augen zu
streuen, indem er alle Augenblicke neue Ideen vorbringt, die aber meist
wieder das Schicksal der alten haben oder alte Ideen wieder aufputzt.
Es ist daher nur natürlich, dass sehr bald ernste Forscher von
der Kriminalanthropologie, wie sie Lombroso lehrte, nichts wissen
wollten und diese Wissenschaft — die ich seiner Zeit nicht als
eigene Wissenschaft, sondern nur als Hülfswissenschaft der forensen
Psychiatrie angesehen haben wollte l)> worin mir auch v. Krafft-
Ebing und Andere Recht gaben — ganz verwarfen, womit sie frei-
lich das Kind mit dem Bade ausschütteten.
Lombroso und seine Schule hat der guten Sache also,
d. h. der von den Schlacken gereinigten Kriminalanthropologie, später
nur geschadet und wäre er zur rechten Zeit von der literarischen
Bühne abgetreten, so würde die Kriminalanthropologie nur gefördert
worden sein, indem dann auch wirklich ernste und kritische Männer
aller Nationen die Ideen Lombroso's, so weit sie gesund und frucht-
bar waren, untersucht und vertieft hätten. So haben sie sich jetzt
grösstentheils von den massenhaften üebertreibungen und falschen
Behauptungen Lombroso's, dessen Werk derart nur Wahrheit und
Dichtung ist, abgestossen gefunden, dass sie mit der Disciplin nichts
mehr zu thun haben wollen.
Von Zeit zu Zeit glaubt er nun seinem verbleichendem Glänze,
den er trotz grosser Eitelkeit doch dahinschwinden sehen muss, durch
1) Nücke, 3 kriminalanlhropologischc Themen: 1. Gehört die Kriminal-
anthropologie raenr zur Anthropologie oder zur forensen Psychiatrie? u. s. w.
Archiv für Kriminalanthropologie u. s. w. 6. Bd. 3. u. 4. Heft 1001.
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220
XV. NXcke
neue paradoxe und oft geistreiche Ideen wieder auf einige Zeit auf-
zuhelfen. Kürzlich hat er sich nun in einer grösseren Arbeit >) folgenden
Passus geleistet, der freilich inhaltlich für Lorohroso nicht neu ist:
„Es ist eigentümlich, dass der Epileptiker und der Verbrecher, die
so häufig die mittlere Hinterhauptsgrube aufweisen, und in Folge
dessen eine Hypertrophie des Vermis, der, gereizt, so oft den Zwang
Böses zu thun erzeugt, auch so oft eine grosse Reizbarkeit zeigen,
mit Fehlen jeglicher Inhibition, die den Ausgangspunkt einer solchen
Neigung darstellt. Man möchte meinen, dass wir auf dem
Wege sind, die specifische Läsion der Verbrecherneigung
zu finden"2). Wie fast jeder Satz Lombroso's, so ist auch dieser
in verschiedenen Punkten anfechtbar. Da aber sein Schluss für
Lombroso von principieller Bedeutung zu sein scheint, so verlohnt
es sich wohl hier näher darauf einzugehen, freilich nur für andere,
da Lombroso bekanntlich absolut unbelehrbar ist.
Durch diese neue und grössere Arbeit ist er zunächst auf einen
seiner Lieblingsgedanken zurückgekommen, nämlich auf die angeblich
hohe Bedeutung der sogenannten mittleren Hinterhauptsgrube und
deren sichere oder sehr wahrscheinliche Erzeugung durch Hyper-
trophie des Vermis am Kleinhirne. Das hat er alles schon früher
vorgebracht, doch stammt es wiederum von AI brecht her, der zwar
ein sehr gelehrter, aber ganz excentrischer Anatom war, deshalb eben
für Lombroso gut passte. Lombroso sucht hier von Neuem zu
beweisen, dass die genannte Grube bei Verbrechern und Irren, speciell
bei Epileptikern viel häufiger als bei Normalen und deshalb, aber auch
noch aus anderen Gründen, ein schweres Stigma ist, und zwar ein
atavistisches.
Nun sind schon früher seine Angaben nicht unwidersprochen ge-
blieben, so z. B. von Benedikt, Fere, Heger, Dalleraagne.
Debierre, Sernoff u. s.w. Debierre3), ein ausgezeichneter und
kritischer Anatom, fand diese mittlere Hinterhauptsgrube bei Normalen
nur in 2—3 Proc, bei Verbrechern in 3 Proc,, also fast ebenso oft,
und will hier nichts von einem Atavismus wissen, da er bei 31 Anthro-
poiden diese Grube nie fand.
SernofP) wiederum, der grosse russische Anatom, der mit
1) Lombroso, Su) vermis ipertrofico c sulla fossetta oocipitale mediana
nei normali, dcprli alienati c nei dclinqueuti. Archivio di psichiatria etc 1903. p. 44 ff.
2> Die gesperrt gedruckten Worte sind im Texte nicht gesperr* gedruckt.
») Debierre. Le crAue des criuiinels. Lyon, ParU. Storck.
4) Sern off, Die Lehre Lombroso's und ihre anatomischen Grundlagen im
Lichte modellier Forschung. Biologisches Ccntralbl. 1S%. AprilS und 15.
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i
Sind wir d. anatomischen Sitze der „Verbrecherneignng* nähergekommen? 221
mächtiger Lanze gegen den Delinquente nato loszog, sagt ausdrücklich :
„Beim Menschen kommt sie (die wurmförmige Grube), wie zahl-
reiche Beobachtungen festgestellt haben, selten (2 — 3 Proc.) vor und
zwar bei normalen Menschen ebenso oft wie bei Ver-
brechern."
Bezüglich des Zusammenhanges mit dem Wurme sagte er weiter:
„Der mittlere läppen des Unterwurms, die sogenannte Pyramis,
welcher der Lage nach der in Bede stehenden Grube entsprechen
würde, unterliegt allerdings gewissen Grössensch wankungen, allein
diese sind so gering, dass von einem Hinausragen aus der Vallecula
gar keine Bede sein kann. Das Vorhandensein der wurmförmi^en
Grube am Hinterhauptbeine kann demnach mit einer stärkeren Ent-
wickelung thierischer Instincte (Lombroso) in keinem ursächlichen
Zusammenhange stehen/ Er hatte speciell 80 Kleinhirne auf diese
Verhältnisse hin untersucht, und ich bemerke noch ausdrücklich, dass
Sernoff einer unserer ersten Gehirnkenner ist.
Wir sehen also schon daraus, dass Lombroso 's Behauptungen
bezüglich der Fossa occipitalis mediana durchaus noch unbewiesen
sind. Seine alte Taktik hat er freilich auch hier wieder bewährt,
indem er kritiklos alle möglichen Autoren anführt, die zu seinen
Gunsten sprechen, die anderen aber einfach — wegescamotirt! So
bestehen Sernoff und Debierre für ihn nicht und ihre Beob-
achtungen und Bemerkungen ebensowenig. Wir haben es hier beim
Wurme offenbar mit G rössenunterschieden zu tbun, die nur ein sehr
genauer Gehirnkenner, wie z. B. Sernoff, richtig schätzen kann
nie aber ein Lombroso. Vor einigen Jahren erzählte mir einer der
ersten italienischen Gehirnforscher, dass Lombroso 's Gehirnkennt-
nisse nur gering seien.
Daraus sieht man schon, wie wenig vertrauenswürdig alles ist
was er uns von der Anatomie des Gehirns erzählt. Sehr wahrschein-
lich bezieht sich das aber auch auf die Pathologie, da die patho-
logisch-anatomischen Kenntnisse Lombroso's mir gleichfalls sehr zwei-
felhaft erscheinen.
Dass er sich manchmal kurz hintereinander selbst widerspricht,
stört ihn nicht So hat er z. B. durchaus selbst nicht immer bei
dieser „fosse vermienne" Hypertrophie des Wurms gesehen, wenn auch
in der Mehrzahl. Trotzdem sagt er dann ruhig in seinem oben
citirten Satze: „. .. die mittlere Hinterhauptsgrube und in Folge dessen
eine Hypertrophie des Wurms . . .a
Zur Zeit steht also nur so viel fest, dass diese Grube bei Wilden,
Normalen und Verbrechern in sehr verschiedener Häufigkeit gefunden
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222
XV. Näcke
wurde und ausser Zufall — Sernoff weist z. B. mit Recht darauf
hin, dass die Sammlungen von Verbrecherschädeln schon
ein Auslesern aterial sind, was von fundamentaler Bedeutuog
bei der Beurtheilung ist — sicher auch, wie bei vielen anderen Din-
gen, locale Differenzen bestehen. Wie steht es nun aber mit den
Irren und speciell den Epileptikern? Für Lombroso ist natürlich
die Sache absolut sicher gestellt und zwar derart, dass hier die frag'
liehe Grube viel häufiger ist als bei Normalen.
Auch hier protzt er mit Zahlen und kümmert sich nicht um deren
Qualität Ich selbst kann wohl behaupten, dass ich bei Hunderten
von Sectionen Geisteskranker, Idioten und Epileptikern mich nicht
entsinnen kann, auch nur ein einziges Mal diese abnorme Grube in
ausgeprägter Gestalt gesehen zu haben. Specielle Aufzeichnungen
darüber besitze ich allerdings nicht, aber diese Anomalie ist so frappant,
dass sie Jedem ohne Weiteres auffallen muss, der die innere Schädel-
basis auch nur oberflächlich betrachtet. Ich glaube auch nicht, dass
in Wuhlgarten, der grossen Epileptikeranstalt von Berlin, wo
ausserordentlich genaue und sachkundige Sectionen vorgenommen
werden, diese Grube besonders häufig sich vorfand. Wenigstens habe
ich hierüber in Referaten nichts gelesen. Ja, in Deutschland über-
haupt, wo in den Irrenanstalten sicher mit die genauesten Unter-
suchungen gemacht werden, liest man kaum von solchem Vorkommnis».
Also ist auch die These Lombroso 's bezüglich der Irren und Epi-
leptiker noch durchaus nicht sicher begründet und bedarf noch weiterer
Prüfung. Zum grossen Theile liegt die Verschiedenheit der Häufig-
keitsangaben wohl auch darin begründet, dass diese mittlere Hinter-
hauptsgrube ganz verschiedene Dimensionen aufweist, und der Eine
nur die ausgeprägten Grade, der Andere schon die Anfänge davon
hierher rechnet u. s. w.
Wir sahen weiter, dass es für Lombroso eine absolute Gewiss-
heit ist, dass die besagte Grube ein Rückschlag ist Viele bestreiten
das, so z. B. Debierre. So viel aber steht fest, dass in Fragen
des Atavismus nur die Anatomen und Embryologen zu-
ständig sind, nie aber Andere, am wenigsten wieder Lombroso.
Diese Fragen sind so schwierig, dass z. B. bezüglich verschiedener
Bildungen selbst diese Fachleute noch nicht im Klaren sind. Ja der
bekannte Anatom und Anthropolog Prof. Stieda leugnet überhaupt
den Begriff: „Atavismus" ganz1)!
1) Wenn Lombroso bei 1320 Europäern in 4,3 Proc. eine solche Grubt*
berechnet, so kann man streng genommen, von einem Atavismus hier deaßhalb
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i
Sind wir d. anatomischen Sitze der „Verbrecherneigung* näher gekommen? 223
Mag diese Bildung nun aber ein Atavismus sein oder nicht, so
halte ich auch sie für ein Stigma degenerationis, vorausgesetzt,
»lass sie wirklich bei den Entarteten aller Classen häufiger, als bei
Normalen ist, zumal Lombroso bei Solchen mit der beregten Grube
besonders viele andere Degenerationszeichen verzeichnet.
Bei den Irren giebt Lombroso auch einige Häufigkeitszahlen
nach der Form der Psychose an. Auch hier ist aber selbst für sein
Material Reserve geboten, da seine Psychiatrie ebenso excen-
trisch und unwissenschaftlich ist, als seine Kriminal-
anthropologie. In seinen Special fächern der Psychiatrie und
forensen Medicin hat er nichts Bleibendes geschaffen und sein Name
findet sich daher in dieser Hinsicht mit vollem Rechte wohl nirgends
in einem ausseritalienischen Lehrbuche der Psychiatrie und gericht-
lichen Medicin verzeichnet und selbst in italienischen psychiatrischen
Arbeiten bleibt sein Name meist unerwähnt Spricht er doch noch
z. B. von Monomanien und seine ganz extravaganten Ansichten über
Epilepsie, Hysterie u. s. w. sind bekannt und berüchtigt! Es stände
schlimm mit der italienischen Psychiatrie, wenn ihre Coryphäen
solche Psychiater wären. Zum Glück haben wir es hier aber mit
Männern zu thun, wie Marro, Morselli, Tanzi, Tamburini,
Sciamanna, Bianchi, d'Abundo u. s. w., Männer, die auch im
Auslande geehrt sind, weil sie in ihrer Wissenschaft ernst forschten und
Treffliches leisteten. Sie haben sich meist auch mit den specifischen
Lombroso 'sehen Ansichten nicht oder nur mit grosser Reserve be-
freundet und in ihren Reihen spielt Lombroso als Psychiater keine
grosse Rolle.
Doch kehren wir jetzt zu unserem Thema zurück. Lombroso
berichtet von verschiedenen fremden Fällen mit (angeblicher) Hyper-
trophie des Vermis, und findet hier psychischerseits eine Menge böser
Neigungen verzeichnet, z. B. Neigung zu Kindsmord (?) 1 mal, Tendenz
zu Selbstmord und Melancholie 7 mal, Immoralität und Sexualexcesse
9 mal, Neigung zum Diebstahl 3 mal, zu Alkoholismus und Vagabon-
dage 4 mal, Monomanie mit Hallucinationen 3 mal u. s. w. — folglich
— und das ist einer der unzähligen kindischen Schlüsse Lom-
broso's — hängen diese disparaten Dinge mit jenem Vermis zu-
sammen! Er selbst bringt 2 Fälle bei.
Natürlich kommt auch die Epilepsie hierbei nicht zu kurz weg.
nicht sprechen, weil diese Bildung also schon normaler Weise beim Menschen vor-
kommt, wenn auch seltener als bei vielen Thieren. Krat wenn sie beim nor-
malen Menschen so gut wie ganz verschwunden wäre und plötzlich bei einer
besonderen Claase von Leuten wieder auftauchte, könnte man von Rückschlag reden.
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224
XV. NXcke
Lucia ni erzeugte durch Reizung des Kleinhirns und des Wurms
Epilepsie. Hierbei fällt es Lombroso nicht ein 1., dass künstliche
Epilepsie mit natürlicher nichts oder nur wenig zu thun hat; 2., dass
nach einem der besten Kenner der Thier-Nervenkrankheiten, Prof.
Dexler in Prag, Epilepsie bei Thieren mit Sicherheit bis-
her noch nicht nachgewiesen ist, und 3., dass alle die bezeich-
neten Hirnexperimente Luciani's neuerdings nur mit Reserve hin-
genommen und besonders von Prof. Münk scharf kritisirt werden.
Bei Lombroso sind eben Analogien, Aehnlichkeiten ohne
Weiteres Identitäten. Lächerlich ist es ferner, dass er aus einer
Reihe von Fällen mit Atrophie des Kleinhirns mit oder ohne solche
des Wurms, Kapital für Epilepsie und Verbrechen schlägt Er über-
sieht dabei, dass man gerade diese pathologischen Veränderungen bei
beiden nur sehr selten findet und andererseits sicher solche vorkommen,
ohne dass Epilepsie oder Verbrechen bestehen. Pagano fand bei
ähnlicher Erzeugung von künstlicher Epilepsie wie Lucani: Furcht
und die Tendenz zu Bösem. Folglich — ! — Lombroso sagt dann
triumphirend : „Da es mir gelang, den Zusammenhang der .fossetta
occipitale' mit der Hypertrophie des Wurms und die grössere Häufig-
keit des einen oder beider bei Verbrechern und Irren, speciell bei
Epileptikern oder Melancholikern, nachzuweisen, so glaube ich, dass
dies von Wichtigkeit ist; zuerst, weil dies bis zu einem gewissen
Grade den von Vielen behaupteten Zusammenhang zwischen Anomalien
des Wurms und der Sexual- und motorischen Tendenzen bestätigt, da
der frühzeitige starke Geschlechtstrieb und die grosse Muskelgewandt-
heit bei Beiden häufig sind und ein neuer Beweis für die Solidarität
und Identität zwischen beiden Formen sind, wie ich sie fand ; sodann er-
klärt es die häufigen epileptischen Anfälle .... die Impulsivität, die
beiden eigenthümlich sind."
Auch dieser Satz ist voller Fehler, wie zum Theil schon aus dem
Früheren hervorgeht. Es ist nicht wahr, dass häufig frühzeitiger und
starker Geschlechtstrieb bei Epileptikern und Verbrechern vorkommt,
ebensowenig Muskelgewandtheit Es sind dies vielmehr nur Ausnahme-
zustände. Man befrage hierüber z. B. nur Baer. Ich habe früher
sehr viel Epileptiker behandelt und sah obige Eigenschaften nur sehr
selten. Von einem Zusammenhange oder gar, wie er sagt, Identität
zwischen Verbrechen und Epilepsie ist aber erst recht keine Rede!
Ein Verbrecher kann Epileptiker sein, ist es aber nur relativ selten,
und für eine epileptische Basis des Verbrecherthums — ebenso für eine
atavistische — spricht nichts. Kein bekannter Deutscher — vielleicht nur
mit Ausnahme von K urella — folgt ihm hierin; trotzdem lässt sich
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Sind wir d. anatomischen Sitze der „Verbrecherneigung* nähergekommen? 225
Lombroso die Sache nicht ausreden und ist stolz auf seine angeb-
liche Entdeckung. Lassen wir ihm also dies kleine Vergnügen!
Kürzlich erst hat einer der ausgezeichnetsten Psychiater und Kenner
der Gefangenen, Prof. Aschaffenburg1)) diese ganze Theorie
Lombroso's ad absurdum geführt und fast auch seine sämmtlichen
sonstigen Leitsätze verworfen. Nicht ein einziger forenser Psychiater
in Deutschland will von der epileptischen Grundlage des Verbrechens
etwas wissen, überhaupt von der tollen Verwaschung des Begriffes
Epilepsie, wie sie Lombroso beliebt Wohl hat sich mit der Zeit
dieser Begriff erweitert — und zwar auch ohne Lombroso — ,
wir sind aber sehr weit davon entfernt, alles Mögliche derselben auf-
halsen zu wollen. Nicht jeder Dämmerungszustand oder Impulsivität
oder Raptus ist Zeichen einer „psychischen" Epilepsie! Er kann es
möglicher Weise sein. Sicher aber nur dann, wenn vorher oder nach-
her Anfalle von grand oder petit mal bemerkt wurden. Bis dahin
ist er nur der Epilepsie verdächtig. Der sogenannte „ epileptische"
Charakter besagt sehr wenig, da er ein sehr dehnbarer Begriff ist.
Wir sehen also als das Facit unserer bisherigen Betrachtung, das«
wir trotz der Ausführungen Lombroso's noch ebensoweit
davon entfernt sind, den eigentlichen anatomischen Sitz der
Verbrecherneigung gefunden zu haben, wie vorher. Das
Kleinhirn ist uns kaum weniger räthselhaft als das Gehirn, wenn wir
nicht Lombroso sind. So wird es wohl auch noch lange bleiben!
Uebrigens hat Lombroso diese seine Ansicht, wie bereits gesagt
wurde, schon früher ausgesprochen, wiederholt sie hier einfach nur
mit Varianten, wie er dies zu thun beliebt.
Zum Schlüsse wird es vielleicht nicht tiberflüssig erscheinen, zu
zeigen, dass Lombroso auch im Jahre des Heils 1903 unwandelbar
seinen alten Ideen anhängt, unbehelligt um die Kritik der Anderen.
In seinem Archivio di psichiatria etc. 1903, p. 123 in einer Note sagt
er nämlich wörtlich Folgendes: ... ich habe sowohl den geborenen
Verbrecher, wie auch den moralisch Schwachsinnigen unter ein kli-
nisches Bild gebracht, das sehr gut durch die Schädel-, Gesichts-
Empfindungs-, Stoffwechsel- (Differenz in den Phosphaten), Bewegungs-
(Mancinismus), Sinnes- (periphere Skotome) und Seelenanomalien aus-
geprägt ist . . Dinge, die heutzutage fast nur er und seine Schüler
für wahr halten, aber meist schon längst wiederlegt sind. An den
„geborenen" Verbrecher glauben bei uns nur ganz Wenige, wie auch
1) Aschaffenburg, Das Verbrechen und seine Bekämpfung. Heidel-
berg 1903.
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220
XV. NXckjc
die meisten Deutschen und viele andere auswärtige Gelehrte von einer
moral insanity als eigener Krankheitsform nichts wissen wollen. Wohl
ist bei Gewissen — einer kleinen Classe nur — die Prädisposition zum
Verbrecher eine mehr oder weniger grosse — das sind manche Ge-
wohnheitsverbrecher speciell und viele Gewaltthätigkeitsverbrecher —
aber darum m ü s s e n sie noch lange keine Verbrecher werden, sondern
das hängt dann vom Milieu ab. Also ist der Ausdruck „geborener
Verbrecher falsch. Immerhin ist hier das endogene Moment grösser
als das exogene. Bei der Mehrzahl der Verbrecher aber ist
sicher der exogene Factor grösser als endogene. Dahin
gehören die meisten Gewohnheits-, Gelegenheits- und Affectverbrecher.
Die Psychopathen und Irre, die man ziemlich oft unter den Ver-
brechern findet, sind hauptsächlich unter den Gewohnheitsverbrechern
anzutreffen. Ein Unsinn ist es aber, ohne Weiteres jeden Ver-
brecher als krank zu bezeichnen. Nur ein kleiner Theil
ist es; der grössere sicher nicht, will man den Krankheitsbegriff
nicht in 's Ungemessene ausdehnen.
Auch der „ Verbrechertypus", der absolut nicht charakteristisch
ist, wird von den Meisten mit Recht abgelehnt Ein Typus, der nach
Lombroso's eigenem Zeugnisse nur bei etwa einem Viertel aller
Verbrecher sich findet, ist eben höchstens ein Typus — dazu noch
mit vielen Willkürlich keiten behaftet — , aber nicht der Typus, ü tipo
criminale. Baer und Andere haben nachgewiesen, dass auch obiger
Typus sogar ziemlich selten ist Für Lombroso ist ferner Stigma,
Stigma, wobei er ethnische Verhältnisse so gut wie gar nicht berück-
sichtigt
Auch die Psychologie des Verbrechers ist noch ganz
wenig bekannt, wie besonders Aschaffenburg neuerdings betont
Für Lombroso dagegen ist Alles klar! Ganz albern sind seine
Schlüsse bezüglich gewisser Stoffwechselanomalien. Ein paar Mal
fand man bei Verbrechern und „moralisch Irren" eine geringere Aus-
scheidung von Erdphosphaten im Urin und zwar — nota bene! —
nur nach wenigen Analysen. Sofort schloss Lo m bro s o , dass dies ein
Charakteristicum für sie sein sollte, was auch gewisse Experimente an
Thieren beweisen sollten ! Weil man ferner einige Male bei Verbrechern
und Epileptikern gewisse Verlagerungen von Nervenzellen-Schichten
in der Grosshirnrinde fand, sind sie für Lombroso schon typisch für
Beide! Was soll man zu solchem kindischen Gebahren sagen?
Wer ferner seine Arbeiten über Genie, Anarchismus u. s. w. kennt,
wird dergleichen Albernheiten auf Schritt und Tritt wiederfinden.
Man fragt sich nur, wie ein solcher unwissenschaftlicher Kopf die
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Sind wir d. anatomischen Sitze der „Verhrcchorneigung1- nähergekommen? 227
Menge so fasciniren konnte. Seine Verdienste sollen ihm sieber un-
geschmälert bleiben. Er brachte das ganze neuere Studium der Kri-
minalanthropologie inFluss, er betonte die Untersuchung des Verbrechers
und nicht des Verbrechens, besonders aber die wichtige Rolle des
endogenen Moments hierbei, die er freilich überschätzte, während er die
des Milieus unterschätzte und wies auf die Wichtigkeit der Stigmen hin,
die er jedoch gleichfalls sehr überschätzte. Auch dass er durch seine
Arbeiten das Studium der Psychopathen, Huren, Anarchisten, Genialen
u. s. w. neu belebte, soll ihm unvergessen sein. Sein Hauptverdienst
liegt aber vielleicht in der Anwendung dieser Lehren auf das prak-
tische Leben. Er fordert mit Recht Abschaffung des Strafmaasses
und statt Strafe den Begriff des socialen Schutzes.
Das sind sicher grosse Leistungen, die freilich durch sein wissen-
schaftliches Arbeiten leider sehr getrübt werden. Von seiner ganzen
Bibliothek wird nur wenig später dem Zahne der Zeit Stand halten,
und Lombroso wird in der Geschichte des Irrthums einen
der ersten Plätze einnehmen. Alle seine grossen Fehler im
logischen Denken würde man ihm aber verzeihen, wenn er bescheiden
seine Thesen als seine persönliche Meinung würde vortragen, statt
stets ex cathedra zu reden. Das fordert natürlich Reaction heraus!
Er leidet fast an Grösaenwahn und hält sich sicher für noch un-
fehlbarer als der Papst Seine Schüler erklären ihn orbi et urbi für
ein Genie und er hält sich gewiss auch dafür, doch zieht er wohl
schwerlich für sich die Folgen daraus, die er immer bezüglich der
Geistesverfassung des Genies predigt. Man weiss ja, dass für ihn
Genie und Irrsinn identisch oder nahezu identisch sind. Immer wieder-
holt er die alte Sache und bringt angeblich immer neue Beweise vor,
die freilich, wie fast alle Lombroso'schen Beweise, sehr
fadenscheinig sind. Wenn je einer die Statistik missbraucht, so
ist er es. Binder«) hat ihn seiner Zeit schon bezüglich des Genies
wie einen A-B-C-Schützen heruntergemacht und kürzlich erst wieder
hat ihn Löwenfeld2) widerlegt. Das nützt aber Alles nichts. Lom-
1) Binder: Das I. u. II. Capitel aus Loinbroso's Buch „Der geniale Mensch",
WürtL Medic. Correspondenzblatt 1S92, und: Das letzte Capitel des Lombroso'schen
Buches „Der geniale Mensch", nebst den Ergebnissen eigener Untersuchungen.
Ibidem, 1894. In der ganzen Literatur kenne ich wenige solche niederschmet-
ternde Kritiken. In derselben Weise sollten auch die übrigen Werke Lombroso'a
betrachtet werden und es würde davon nicht viel mehr übrig bleiben! Ganz neuer-
dings hat auch Locard (Archive» d'anthrouologie criminelle etc. 1903, 15 juui)
in milder Weise allerdings, sich gegen Loinbroso's Genie-Lehre ausgesprochen.
2) Löwenfcld: Ueber die geniale Geistesthiitigkeit u. s.w. Wiesbaden,
Bergmann, 1903.
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228 XV. Näckh, Sind wir d. anatomischen Sitee der „Verbreeherneignng* u. s. w
broso kaut seine alten Geschiebten wieder! Dasselbe gilt auch von
den Anarchisten, und hier hat ihn Spitzka sen. wiederholt tüchtig auf
die Finger geklopft
Mag man darüber streiten, ob Lombroso wirklich ein Genie
ist oder nicht Ich möchte ihn fast dazu rechnen, freilich für ein sehr
unregelmässi&es und wenig liebenswürdiges, dessen meistes Thun
später sicher der Vergessenheit anheimfallen wird. Ihn selbst über-
kommen von Zeit zu Zeit scheinbar Regungen einer Art von Selbst-
erkenntniss. Doch nur sehr selten; er tröstet sich dann gleich mit
der Zukunft und sitzt sofort wieder auf dem hohen Rosse. So fügt
er z. B. obigem Satze der Note sofort folgende Betrachtung bei:
„wenn der Moment für eine Idee in einem Lande noch nicht reif ist,
versteht sie Niemand, und um die Rathschläge der Kurzsichtigen bei-
zubehalten, erneuert sich die Fabel vom Vater, Söhnchen und EseLu
Gewiss ein sehr geschmackvoller und effectvoller Satz, der aber leider
an der undankbaren Welt abprallt!
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XVI.
Einflnss irriger RechtsanschauuDgen bei der Begehung
von Verbrechen.
Von
Dr. jur. Rudolf Mothes.
Während früher Recht war, was die Volksgenossen für Recht
hielten, ist jetzt Recht, was in den geschriebenen Gesetzen enthalten
ist Der Inhalt der geschriebenen Gesetze deckt sich aber nicht aller-
wegen mit der Rechtsüberzengung des Volkes. Der Gesetzesinhalt
ist überhaupt nicht Gemeingut des Volkes. Zutreffend weist hierauf
Krückmann (Die Entfremdung zwischen Recht und Volk. Leipzig
1899) als auf einen Missstand hin. In Deutschland ist dieser Zustand
auch ganz erklärlich. Die Rechtseinheit ist hier nur erst unvoll-
kommen und noch nicht alt Die frühere Zerrissenheit war einer
Popularisirung des Rechts gewiss hinderlich; gegenwärtig ist die ab-
stracte Sprache der Codificationen ihr sicherlich nicht förderlich. So
kommt es denn, dass im Volke mancherlei irrige Rechtsanschauungen
verbreitet, zum Theil weit verbreitet sind.
Selbst über familienrechtliche Verhältnisse besteht nicht volle
Klarheit So wird in den unteren Schichten der Bevölkerung ein
Paar nur dann für verlobt gehalten, wenn es „in der Zeitung ge-
standen" hat Wenn er nur „mit ihr geht", gelten beide nicht als
verlobt, wenn sie sich anch noch so ernsthaft die Ehe versprochen
haben. Wenn es sich daher um das Zeugnisverweigerungsrecht,
die etwaige Straflosigkeit einer Begünstigung, den Strafantrag bei
Diebstahl oder Unterschlagung handelt, darf man sich mit der blossen
Frage, ob der A. mit der B. verlobt sei, nicht begnügen, sondern
muss das zwischen ihnen bestehende Verhältniss näher erforschen.
Auch über die Ehehindernisse und ihre Bedeutung sind die Leute
zumeist nicht unterrichtet Im Herbste 1900 erschien bei mir auf dem
Amtsgerichte in L. eine Fabrikarbeiterin ledigen Standes und erklärte,
der Arbeiter H. habe ihr die Ehe versprochen, und sie geschwängert,
stehe aber jetzt im Begriffe eine andere zu heirathen; sie beantrage,
ArchiT für Kriminjüanthropoloffie. XII. Ifi
230
XVI. M0THE8
diese Ehegeh Hessling zu verhindern. In ihr lebten wahrscheinlich
Reminiscenzen an das dem modernen Rechte fremde Ehehinderniss
des anderweiten Verlöbnisses. Sie war sehr schwer zu belehren und
fast entschlossen, die etwaige kirchliche Trauung ihres ungetreuen
Liebhabers zu stören. — In Ehescheidungsprocessen begegnet es
nicht selten, dass der auf Scheidung 'verklagte Ehemann die Miss-
handlungen, die er der Frau zugefügt hat, damit zu rechtfertigen
sucht, dass er angiebt, nach I^age der Umstände hätte er sich für
befugt erachtet, von „seinem Züchtigungsrechte* Gebrauch zu machen.
Ein ehemännliches Züchtigungsrecht ist dem modernen Rechte fremd.
In manchen deutschen Particularrechten kam es jedoch vor (Stobbe-
Lehmann, Deutsches Privatrecht 3. Aufl. Bd. 4, S. 63) und lebt in
der Rechtsüberzeugung weiterer Bevölkerungskreise noch fort. Die
Körperverletzungen, die an Ehefrauen von ihren Männern begangen
werden, werden sich häufig auf dies vermeintliche Recht zurück-
führen lassen.
Das Züchtigungsrecht gegenüber dem Gesinde ist für ganz Deutsch-
land durch Art 95, Abs. 3 des EG. zum BGB. abgeschafft worden.
Doch ist mir in leteter Zeit noch manche Hausfrau und mancher
Gutsherr begegnet, die davon keine Kenntniss hatten und sich nach
wie vor für berechtigt hielten, bei ünfleiss oder Ungehorsam des Ge-
sindes mit einer levis castigatio einzugreifen. Ja von einem Ritter-
gutsbesitzer aus dem mehr östlichen Theile Deutschlands wurde mir
erzählt, er sei ausserordentlich erstaunt, förmlich in seinem Rechts-
gefühle verletzt gewesen, als er in Folge der Anzeige eines von ihm
durchgepeitschten Knechtes vor Gericht gestellt und verurtheilt worden
war. Die Fälle der Gesindemisshandlung, die zur gerichtlichen Ahn-
dung gelangen, sind ja im Verhältnisse zu denen, die vorkommen,
nicht besonders zahlreich. Dies hat seine Ursache zum guten Theile
mit darin, dass in den Gesindekreisen die Beseitigung des herrschaft-
lichen Züchtigungsrechtes noch weniger bekannt ist wie unter den
Dienstherrschaften.
Bei den Eidesdelicten spielt nicht nur der Aberglaube (zu vgl.
Sohnrey. Der Meineid im deutschen Volksbewusstsein. Leipzig 1594,
S. 23 ff.), sondern auch die Rechtsunkenntniss eine grosse Rolle. So
glaubt im Civilprocesse die Partei häufig, sie habe mit der Nonn des
ihr auferlegten Eides nicht die Wahrheit der darin bezeichneten That-
sache, sondern lediglich ihre Ueberzeugung von ihrem Rechte zu be-
schwören (Petersen- Anger. Bern. 2 zu § 445 der CPO., Stölzel, Scha-
lung. 4. Aufl., S. 51, Note 2). Es kostet dem Richter bisweilen Mühe,
die Schwurpflichtige Partei zu belehren.
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Einfluss irriger Rechtoanschauungen bei der Begehung von Verbrechen. 231
Eine eigentümliche Rechtsparömie ist mir wiederholt begegnet
sie lautet: Dreie schwören einen meineidig. Zuerst habe ich sie in
der sächsischen Lausitz gehört, dann auch von Berliner Bauunter-
nehmern und Chemnitzer Handwerkern, die vor dem Oberlandes-
gerichte in D, als Zeugen vernommen wurden. Ihr Sinn ist: „Was
ein Mensch beschworen hat, kann nur durch die eidliche Aussage
dreier glaubwürdiger Zeugen widerlegt werden.*4 Die Gefährlichkeit
des Satzes leuchtet ein. Eine Erklärung für Beine Entstehung habe
ich nicht finden können. Vielleicht enthält er eine Reminiscenz an
die zwei classischen Zeugen des gemeinen Processes.
Diese waren noch lebendig in einem Falle, der im April 1902
vor dem Amtsgerichte in D. spielte. Dort weigerte sich eine Frau
ihre Aussage zu beeiden, „weil bereits zwei geschworene Zeugen das
Gegentheil ausgesagt hätten." — Ein Irrthum eigener Art trat mir
im Januar t903 bei der Vernehmung einer Zeugin vor dem Ober-
landesgerichte in D. entgegen. Die Zeugin war bereits in einer an-
deren Sache über dieselben Thatsachen vernommen worden. Da
jedoch damals der Gegner des jetzigen Beweisführers die Beweislast
hatte, so war das Beweisthema seiner Fassung nach das contradic-
torische Gegentheil von dem im zweiten Falle vorliegenden gewesen.
Die Zeugin hatte damals das Beweisthema im vollen Umfange be-
stätigt und schickte sich auch bei der neuen Vernehmung wieder zu
einer Bestätigung an. Da dies befremden musste, bemühte sich der
mit der Vernehmung beauftragte Richter, die Sache zu ergründen.
Es stellte sich heraus, dass die Zeugin glaubte, sie müsse auf jeden
Fall das ihr nach § 377, Absatz 2, Ziffer 2 der CPO. in der Ladung
mitgetheilte Beweisthema bestätigen.
Im Offenbarungseidsverfahren begegnet es häufig, dass die Mani-
festanten ihr Vermögensverzeichniss mit dem Versprechen abschliessen,
dass sie etwa darin vergessene Sachen alsbald anzeigen wollen. Nach
der allgemeinen Gerichtsordnung für die preussischen Staaten gehört
das Versprechen der nachträglichen Anzeige in die Norm des Offen-
barungseides. Seine Nichterfüllung stellte § 162 des Reichsstraf-
gesetzbuches unter Strafe. Der Offenbarungseid nach der deutschen
Civilprocessordnung enthält das Versprechen nicht mehr. Mit ihm
beschwört der Manifestant, dass er sein Vermögen so vollständig an-
gegeben habe, als er dazu im Stande sei. Lebt er nun der Meinung,
dass die Pflicht der nachträglichen Anzeige besteht, so wird er es
mit der sofortigen Angabe des Vermögens nicht so ernst nehmen, wie
das erforderlich ist Die Folge wird eine fahrlässige Verletzung der
Eidespflicht sein. — In vielen Fällen schien es mir auch so, als
16*
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232
XVI. Moni
schwöre der Schuldner leichthin den Offenbarungseid, weil er glaubte,
er befreie sich damit von seinen Schulden.
Weit verbreitet ist der Irrthum, dass man in seinen vier Wänden
sagen könne, was man wolle, ohne in Strafe zu verfallen. Die Leute
glauben insbesondere, dass sie wegen einer Beleidigung oder einer
Majestätsbeleidigung, die sie im vertrauten Kreise in ihrer Wohnung
aussprechen, nicht verfolgt werden können. Vielleicht beruht dieser
Irrthum darauf, dass erfahrungsgemäss die Verfolgung in diesen Fallen
zu unterbleiben pflegt
Im Recht von 1902 S. 583 erwähnt Soergel eine irrige Ansiebt,
die sich gleichfalls weiter Verbreitung erfreut, nämlich, dass ein Haus-
friedensbruch erst vorliege, wenn der Hausfriedensberechtigte dreimal
zur Entfernung aufgefordert hat Den Gastwirthen will ein grosser
Theil des Publicums nur ein sehr beschränktes Hausfriedensrecht zu-
erkennen. Es besteht die Meinung, dass ein Gastwirth auf Grund
der behördlichen Schankerlaubniss verpflichtet sei, jedermann in seinen
Schankräumen zu dulden und zu bewirthen. Es geschieht daher
nicht selten, dass ein Gast auf sein vermeintliches Recht pochend,
sich weigert auf die Aufforderung des Wirthes dessen Räume zu
verlassen.
Auch in Beziehung auf die Eigenthumsverletzungen bestehen
manche unzutreffende Rechtsansichten. So weist Bartolom äus im
Recht (1900, S. 365) darauf hin, dass in nichtjuristischen Kreisen die
Meinung weit verbreitet ist, dass die Wegnahme einer werthlosen
Sache kein Diebstahl sei. Zutreffend hebt er hervor, dass es unsere
Rechtsüberzeugung nicht duldet, dass Jemand wegen Entwendung
einer Stecknadel oder einer Nussschale bestraft wird. Ich möchte
hier auch auf die Stein- und Pflanzensammler hinweisen. Steine und
Pflanzen sind wesentliche Bestandteile der Grundstücke, worauf sie
sich befinden. Dem Sammler, der eine Feuersteinversteinerung vom
Felde oder eine Blume vom Raine nimmt, kommt es sicherlich nicht
zu Bewusstsein, dass er in {fremdes Eigenthum eingreift In vielen
Gegenden ist das Privateigenthum am Walde noch nicht in seiner
vollen Bedeutung dem Volke zu Bewusstsein gekommen. Man er-
achtet es daher auch in den gebildeten Ständen nicht für Unrecht,
in fremden Wäldern ohne Zustimmung der Eigenthümer Pilze und
Beeren zu sammeln.
Nach § 69 des Militärstrafgesetzbuches für das Deutsche Reich
wird wegen Fahnenflucht bestraft, wer sich von seiner Truppe ent-
fernt, um sich seiner gesetzlichen Dienstpflicht zu entziehen. Dem
Fahneneide kommt hier keine Bedeutung zu. Ein Soldat kann fahnen-
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Einflus» irriger Rechtsanschauungen bei der Begehung von Verbrechen. 233
flüchtig werden, auch bevor er den Fahneneid geleistet hat Gleich-
wohl trifft man nicht nur bei Mannschaften, sondern auch bei Offi-
cieren häufig die Ansicht, dass vor der Leistung eines Fahneneides eine
Fahnenflucht unmöglich sei.
Zu den im Vorstehenden aufgeführten Rechtsirrthümern Hessen
sich bei sorgfältigem Sammeln und Beobachten gewiss noch manche
hinzugesellen. Aber nicht nur rechtlich, sondern auch sittlich unrich-
tige Anschauungen haben oft grosse Bedeutung bei der Begehung
von Verbrechen. So halten es bisweilen Ehebrecher für eine Art
Ritterpflicht, zur Schonung der pflichtvergessenen Ehefrau dadurch
beizutragen, dass sie den Ehebruch unter Eid in Abrede stellen. In
der deutschen Juristenzeitung (1902, S. 246), theilt Dr. Heller mit,
dass die Abtreibung im Volke für nichts Unsittliches gehalten und
demgemäss ganz harmlos vom Arzte gefordert werde.
XVII.
Zur Frage der Strafprocessreform.
Von
Hauptmann- Auditor Dr. Georg Lelewer in Wien.
Es wird seit einiger Zeit wieder viel von Strafprocessreform ge-
sprochen und geschrieben, die Frage der gerichtlichen Vorunter-
suchung steht in Discussion, Deutschland hat vor wenigen Jahren
eine neue Militärstrafgerichtsordnung bekommen, auch mit der Reform
des österreichisch-ungarischen Militärstrafprocesses scheint es ernst zu
werden, und der von Herrn J au res wieder aufgerollte Dreyfuss-
process wird gleichfalls das allgemeine Interesse auf die strafpro-
cessualen Fragen hinleiten. Es lässt sich nicht bestreiten, dass auf
dem Gebiete des Strafprocesses Vieles ganz und gar nicht so ist, wie
es sein sollte, aber ebenso sicher ist, dass Manches von diesem Vielen
nicht anders sein kann. In jener Beziehung muss zugegeben werden,
dass viele Verbrecher noch unentdeckt herumlaufen, dass hingegen
schon Mancher unschuldig verurtheilt oder wenigstens in Unter-
suchungshaft gehalten wurde oder einer minder schweren Gesetzes-
verletzung halber nicht nur die entsprechende gerichtliche Strafe,
sondern auch darüber hinaus unverhältnissmässigen Nachtheil an Ehre
oder Vermögen erlitten, ja vielleicht sogar seine Existenz eingebüsst
hat In zweiter Beziehung musB aber daran erinnert werden, dass
auch der beste Strafprocess ein Menschenwerk ist, das als solches
unausweichlich von Fehlern behaftet sein muss, und dass er vor-
äufig nur von Menschen gehandhabt werden kann, solange der
Staat in der Auswahl seiner Beamten auf diese der fehlerlosen Ver-
vollkommnung unzugänglichen Lebewesen beschränkt ist
Mehr Schutz dem Beschuldigten, mehr Schutz dem Verurtheilten !
So lautet der allenthalben ertönende Schlachtruf. An sich gewiss
eine menschlich-schöne Losung, eine bestechend schöne Losung. Aber
in dieser ihrer zweiten Eigenschaft liegt ihre Gefährlichkeit. Wir
wollen versuchen, dies zu begründen. An dem Vorgehen gegen Ver-
UigitiZGu uy
Zur Frage der Straf processreform.
235
urtheilte und Beschuldigte hat man wohl einen trefflichen Massstab
für den Geist der Zeit und für deren Humanitätsidee. Die entsetz-
lichen Strafen und die torquirende Untersuchungsmethode vergangener
Jahrhunderte passen ebenso in das geistige und seelische Milieu ihrer
Zeit, wie der Wandel zum Besseren zu dem der Aufklärungsepoche
zu Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts. Denkt man an
die vom Gesetze mit sozusagen harmloser Gemüthlichkeit als „ pein-
liche Frage" benannte Tortur zur Erzielung des Geständnisses, an die
Verbrechen der „Hexereyu und „Zauberey", für die die am 3t. De-
cember 1768 erschienene Theresianische Gerichtsordnung noch ganz
ernsthaft nicht nur den Thatbestand aufstellt, sondern auch noch „Ver-
dachtsgründe" an die Hand giebt, so muss man sich erschauernd
fragen, was eigentlich zu jenen Zeiten grösser war: die Rohheit oder
die Dummheit der Menschen. Es gehört zu den schönsten Errungen-
schaften unserer Zeit, dass wir uns bestreben, human und wohl-
wollend auch gegen jene zu sein, die gefallen und durch eigene
Schuld aus unserem Kreise ausgeschlossen sind, und dass wir nicht
ermüden, auch in der verworfensten Bestie, die uns in Menschen-
gestalt entgegentritt, noch irgend etwas Menschliches zu suchen. So-
weit sich die Humanität mit einem vernünftigen Straf zwecke, wozu
wir in erster Linie den Schutz der Gesellschaft gegen das Verbrechen
und die Verbrecher rechnen, vereinigen lässt, sind wir für ihre An-
wendung auch dem verworfensten Verbrecher gegenüber, darüber
hinaus aber müssen wir sie unbedingt ablehnen, sonst wird die Strafe
zwecklos. Jede zwecklose Strafe ist aber an sich inhuman, denn die
in jedem Strafübel liegende Humanitätswidrigkeit lässt sich nur in-
soweit rechtfertigen, als das Strafübel Mittel zur Erfüllung des Straf-
zweckes ist Dass die Strafe Selbstzweck sei, ist wohl heute ein
schon überwundener Standpunkt
Gehen wir nun über zur Frage der Behandlung des Beschul-
digten, von dem also noch nicht feststeht, ob er überhaupt ein Ver-
brecher ist Haben wir schon zugegeben, dass man auch dem über-
wiesenen Verbrecher jede mit dem Strafzwecke vereinbare Humanität
angedeihen lassen muss, so müssen wir in noch weitreichenderem
Maasse dem Beschuldigten, der ja möglicher Weise ein Unschuldiger
sein kann, dieselbe Rücksicht zubilligen. Es fragt sich nur, wie weit
diese Rücksicht gehen soll und darf. Und auf die Gefahr hin, zu
den Reactionären gezählt zu werden, müssen wir uns zu dem Grund-
satze bekennen: nicht weiter, als es der Zweck des Unter-
suchungsverfahrens, die Wahrheit und insbesondere
den wirklichen Thäter zu erforschen, gestattet Es ist ja
236
XVII. Lelewxr
unbestreitbar, dass die Untersuchungshaft eine harte Maassregel für
den Betroffenen ist, insbesondere natürlich dann, wenn er unschuldig
ist; dennoch können wir ihrer nicht entrathen. Könnte der Staat mit
seinen Machtmitteln unbedingt verhindern, dass ein auf freiem Fasse
belassener Angeklagter die Flucht ergreift, dann brauchten wir aller-
dings keine Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr, könnten wir die
Verabredung eines auf freiem Fusse befindlichen Beschuldigten mit
Complicen und Zeugen verhindern, so brauchten wir keine Unter-
suchungshaft wegen Collusionsgefahr. Die Erfüllung dieser und so
mancher anderer Bedingungen scheitert jedoch an der menschlichen
Unzulänglichkeit, und so sind wir im Strafprozesse ebenso, wie auf
vielen anderen Gebieten gezwungen, von zwei Uebeln das kleinere
zu wählen, weil wir in der Auswahl unserer Mittel eben auf „Uebelu
beschränkt sind. Dazu kommt noch, dass gerade nur die — verhältniss-
mässig wirklich sehr seltenen — Fälle in die Oeffentlichkeit dringen
und diese erregen, wo einem Unschuldigen oder weniger Schuldigen
ein nicht wieder gut zu machender Nachtheil zugefügt wurde, und
man darf sich auch nicht dadurch verblüffen lassen, dass auf die
grosse Zahl derer hingewiesen wird, die in Untersuchungshaft ge-
halten wurden und dann freigesprochen worden sind.
Nach der amtlichen Statistik über die Ergebnisse der österreichi-
schen Strafgerichtspflege im Jahre 1898 wurden im genannten Jahre
47,099 Personen aus der Verwahrungs- oder Untersuchungshaft ent-
lassen, d. h. in Freiheit gesetzt oder als Verurtheilte der Strafhaft
überwiesen. Hiervon waren: a) 23 143 Personen oder 49,1 Proc,
gegen die eine Anklageschrift wegen Verbrechen oder Vergehen gar
nicht eingebracht wurde, die also entweder nur wegen Uebertretung
dem Bezirksgerichte Übergeben oder ganz ausser Verfolgung gesetzt
wurden, und b) 23 956 Personen oder 50,9 Proc., gegen die eine An-
klageschrift eingebracht wurde. Von den zur Gruppe a) Gehörigen
waren in Haft: 11784 Personen oder 51 Proc bis zu 8 Tagen, 5256
Personen oder 22,7 Proc. von 8 — 14 Tagen, 3676 Personen oder
15,9 Proc. über 14 Tage bis zu 1 Monat, 1669 Personen oder 7,2 Proc,
über 1 bis zu 2 Monaten und 758 Personen oder 3,2 Proc. über zwei
Monate. Von den zur Gruppe b) Gehörigen waren in Haft: 7000
Personen oder 29,2 Proc. bis zu 8 Tagen, 5514 Personen oder 23 Proc
über 8 bis zu 11 Tagen, 6300 Personen oder 26,3 Proc. über 14 Tage
bis zu 1 Monat, 3319 Personen oder 13,9 Proc. über 1 bis zu 2 Mo-
naten und 1823 Personen oder 7.6 Proc. länger als 2 Monate.
Von je 100 Angeklagten waren 35 in Haft, von je 100 Ange-
klagten wurden 15,5 freigesprochen.
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Zur Frage der Strafprocessreform.
237
Eine objective Würdigung dieser Ziffern ergiebt, dass wohl ein-
zelne Härten hie und da vorgekommen sein können, dass aber die
in letzter Zeit vielfach erhobenen Klagen und Anwürfe im Grossen
und Ganzen durchaus nicht gerechtfertigt sind.
Jeder praktische Kriminalist wird uns wohl beistimmen, wenn
wir behaupten, dass ein sehr beträchtlicher Theil der Freigesprochenen
nicht freigesprochen wurde, weil sie unschuldig waren, sondern nur
darum, weil man die Thatsache ihrer Schuld nicht bis in's letzte
Detail nachweisen konnte oder, weil sie trotz schlagendster Schuld-
beweise von einer das Richteramt als Gnadenamt auffassenden Ge-
schworenenbank „begnadigt" wurden. Da finden sich dann genug
Leute, die unendlich befriedigt und erfreut sind, dass die Richter und
der Staatsanwalt „sich ärgern". Nun, wir wollen hoffen, dass sie
sich ebenso, wie alle weiter denkenden Leute über einen ungerechten
Spruch ärgern, sei er verurtheilend oder freisprechend, und wehe dem
Staate, wo den Justizorganen ein ungerechter Spruch gleichgültig
bleibt Wer leidet unter Fehlurteilen in erster Linie? Der Richter
oder die Gesellschaft? Auch sahen wir noch keinen Humanitäts-
apostel, bei dem die Befriedigung über den „Aerger" des Staats-
anwalts auch dann bei einem Freispruche vorgehalten hätte, wenn
er selbst zufällig der durch die strafbare Handlung Beschädigte, etwa
der Bestohlene oder der Vater der genothzüchtigten Tochter war.
Der unabhängigkeitsdurstige Staatsbürger, der in jeder in Sehweite
befindlichen Polizeihelmspitze eine unerträgliche Beeinträchtigung
seiner staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Freiheitsrechte erblickt,
kann sich gewöhnlich nicht genug darüber aufregen, dass „man auf
der Strasse nie einen Wachmann sieht", wenn beispielsweise ein
Automobilist seinen zu Folge vorgeschrittener Altersschwäche und
Fettsucht invalid gewordenen Mops überfahren und sich dann aus
dem Staube gemacht hat, ohne den zwei Gassen entfernten Stehposten
vorher von dem bevorstehenden Todtschlage verständigt zu haben.
Jedermann trachtet doch vernünftiger Weise, die Mittel, die er zur
Erreichung seiner Zwecke gewählt hat, nicht nur nach Möglichkeit
zu verbessern, sondern auch sie von allen ihre Anwendung beein-
trächtigenden Hindernissen freizumachen. Die Gesellschaft aber, die
Polizei und Gerichte zu ihrem Schutze organisirt hat, trachtet in
Wort und Schrift und That, den Organen der Strafverfolgung die
Hände zu binden, und, statt sich an den staatsgrundgesetzlich ge-
gebenen Schranken obrigkeitlicher Willkür für den Normalfall ge-
nügen zu lassen, will sie die Actionsfähigkeit der Strafverfolgungs-
organe so weit einengen, bis es diesen unmöglich wird, ihre Aufgabe
238
XVII. Lelewkr
zu erfüllen. Käme diese Tendenz zum Durchbruche, so wäre die
praktische Consequenz einerseits eine odiose Prämie für den reuigen
und geständigen Verbrecher, da nur noch dieser der Strafe zugeführt
werden könnte, andererseits eine Vernichtung jedes Ehrgeizes und
aller Berufsfreude der öffentlichen Organe, denn wer sollte in einer
Thätigkeit aufgehen, welcher tüchtige und fähige Mann sollte sich
einem Berufe noch zuwenden, wo die Bedingungen von Haus aus
den Erfolg ausechlicssen. Will man also den Beschuldigten vor Will-
kür und Missbrauch der obrigkeitlichen Gewalt schützen — und ein
solcher Schutz soll und muss gewährt werden — dann muss man
andere Wege und Mittel suchen, als die Lahmlegung der polizeilichen
und gerichtlichen Thätigkeit. Mit Gesetzen und Vorschriften ist da
nichts gethan. Treffend sagt Meister Gross in seinem Aufsatze „Zur
Frage der gerichtlichen Voruntersuchung" (3. Heft des 1 0. Bandes des
Archivs, S. 259), dass wir „über die Idee von dem ,sich selbst an-
wendenden Gesetze* doch schon lange hinaus sind/
Wir wiederholen in diesen Zeilen eigentlich nur das, was Gross
am eben bezeichneten Orte berufener und besser gesagt hat, aber
trotzdem wir uns dessen bewusst sind, wiederholen wir es doch, weil
man es nicht oft genug in dieser Zeit sagen kann, die wieder einmal
dabei angelangt ist, alles Heil von der Reglementirung zu erwarten.
Besonders im Kriminaldienste nützen die Mittel und Mittelchen nichts.
Wenn sich der Kriminalist nicht durch seine Kenntnisse, seinen Ehr-
geiz und sein Gewissen den rechten Weg weisen lässt, so werden
auch die schönsten Vorschriften versagen. Wohl sind gute Gesetze
und Vorschriften von grosser Bedeutung, von ungleich grösserer aber
die Qualitäten der sie anwendenden Personen. Deshalb sind es diese
in erster Linie, denen ein vernünftiger und erfolgversprechender Re-
formgedanke seine Fürsorge zuwenden muss. Man verlange einer-
seits vom Kriminalisten mit Strenge hervorragende Qualitäten in jeder
Richtung, statte andererseits die Stellung des Kriminalisten materiell
und social so aus, dass die Besten und Tüchtigsten es der Mühe und
ihrer Leistungen werth finden, diesen Beruf zu ergreifen, und man
wird — bei dem grossen Angebote juristischer Arbeitskräfte — Be-
werber in so grosser Zahl finden, dass man die Tüchtigen und Ge-
eigneten wählen kann und nicht mehr darauf beschränkt sein wird,
nur an die Besetzung der Aperturen denken zu müssen und, statt
einen wirklichen und fähigen Kriminalisten anzustellen, lediglich den
freigewordenen systeraisirten Dienstposten zu besetzen. Und nicht
nur vom Untersuchungsrichter allein gilt dies, sondern auch — mutatis
rautandis — vom Gcrichtsschreiber, von Polizeiorganen aller Dienst
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Zur Frage der Strafprocessrefonn.
239
grade und Dienststellungen, vom Gendarmen und nicht zuletzt vom
Sachverständigen, diesem alter ego des Kriminalisten.
Zum Schlüsse noch einige Worte über das Thema der Unter-
suchungshaft: Auch wir verlangen gesetzlich festgelegte Beschrän-
kungen der Anwendung dieses strafprocessualen Mittels, aber wir be-
grenzen diese Beschränkungen dahin, dass sie den Zweck des Unter-
suchungsverfahreng, die Wahrheit zu erforschen, nicht beeinträchtigen
dürfen. Auch in dieser Beziehung liegt die beste Gewähr gegen
Missbräuche und Härten in der Tüchtigkeit und Gewissenhaftigkeit
des Richters. Ein Untersuchungsrichter, der über dem Straffalle
steht, wird oft auf die Untersuchungshaft verzichten, weil er andere,
direct wirkende Mittel zur Erforschung der Wahrheit erkannt hat,
und wenn er auch die Untersuchungshaft verhängt hat, wird er
durch seine zielbewusste Arbeit die Dauer der Untersuchungshaft auf
ein möglichst geringes Maass herabdrücken. Der unsicher tastende
Richter aber, der des Falles nicht Herr werden kann, „sich nicht
auskenntu, aber doch das Gefühl hat, „dass etwas geschehen mussu,
befriedigt seinen Thatendrang mit der nächstliegenden und für den
Augenblick einfachsten Verfügung, das ist mit der Verhängung der
Untersuchungshaft. Da er naturgemäße auch länger braucht, um mit der
Untersuchung zu einem mehr oder weniger gedeihlichen Ende zu
kommen, dauert auch die Untersuchungshaft entsprechend länger. Um
solchen Missständen zu entgehen, haben wir zwei Auswege : entweder
die Untersuchungshaft abzuschaffen oder nur tüchtige Untersuchungs-
richter heranzuziehen. Die Wahl kann da nicht zweifelhaft sein.
Was schliesslich die Frage der Untersuchungshaft wegen Gefahr
der Wiederholung des Delictes anbelangt, so haben wir Kriminalisten
daran kein unmittelbares Interesse, da diese Maassregel im Wesen
lediglich polizeilicher Natur ist und mit dem eigentlichen Unter-
suchungszwecke, der Wahrheitserforechung, nichts zu thun hat Wenn
die Gesellschaft es also für human und recht findet, einem sicher-
heitsgefährlichen Individuum die Möglichkeit zur Begehung neuer
Gesetzesverletzungen und zur Erzielung noch grösserer Strafwürdig-
keit zu bewahren, den friedlichen Staatsbürger aber zugleich den An-
griffen dieses Individuums noch weiter auszusetzen, kann dies den
Kriminalisten als solchen kalt lassen. Eher wird er vielleicht sogar
gelegentlich der Untersuchung des zweiten Delictes willkommene Ver-
dachtsmomente (Aehnlichkeit der Ausführung beider Delicto u. s. w.)
für die erste Untersuchung finden. Wir verzichten also gerne auf
die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr, und wenn der
See der Ueberhumanität sein Opfer haben will, dann nehme er dieses.
XVIII
Rechtsanfänge bei den Grönländern nach Sverdrup.
Von
D. F. Baron Oefelo in Neuenahr.
Die Kriminalanthropologie muss als Einleitung einerseits die
Rechtsanschauungen der ältesten erschliessbaren Völker, andererseits
diejenigen der primitivsten Völker betrachten. Beides entspricht mehr
oder weniger den ursprünglichen Rechtsbegriffen, aus denen heraus
genetisch eine von Entwicklungsstufen durchlaufend die mo-
dernen Rechtsanschauungen der Culturmenschen entstanden sind.
Der Polarforscher Sverdrup in seinem Werke „Neues Land*
führt uns in seiner ersten Lieferung gelegentlich die Grönländer vor,
und aus seinen lebendigen Schilderungen ist zu ersehen, dass diese
Grönländer noch recht primitive Rechtsanschauungen eines Natur-
volkes besitzen. Die Belege dafür seien darum hier als Beitrag zur
Kriminalanthropologie reproducirt
Der Grönländer erscheint im Grundzug demokratisch veranlagt,
gleiches Recht zu verlangen und zu gewähren, soweit von Recht die
Rede sein kann.
Hans Edge, der einstige christliche Bekehrer Grönlands wurde
einst von einem „Grossfänger" besucht, den er durch die Forderung
blinden Glaubens an die christliche Lehre bekehren wollte. Der
Grönländer hörte aber allem, was Edge erzählte, geduldig zu und
veränderte während des ganzen langen Vortrages keine Miene. Als
Edge endlich fertig war, erhob sich jener und sagte:
„Nun will ich erzählen. Ich war hoch oben im Eise, da kam
ich an einen grossen Fjord und da traf ich einen so grossen Bären,
dass ihm ewiges Eis auf dem Rücken wuchs!"
Hans Edge, dem die Pointe dieser Erzählung nicht gefiel,
wurde böse und schimpfte den Mann in so schönen Worten aus, als
er sie nur immer gelernt hatte.
Da sagte dieser:
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Rcchtsanfftnge bei den Grönländern nach Svertlruj».
341
„Du verlangst, dass ich Dir glauben soll, so glaube auch Du
mir!"
Damit ging er.
Dies findet sich auf S. 20 und 21. Auf S. 18 sagt Sverdrup:
Diese Menschen sind von der Heidenzeit her gewöhnt, sich ge-
meinsam um ihre Nahrung abzumühen, ihren Fang zu erbeuten, wo
sie ihn finden und ihn unter sich zu theilen, ohne sich sonderlich
um Mein und Dein zu kümmern.
Einfache Gutmüthigkeit der Bevölkerung in Dänisch-Grönland
scheint der Grund zu sein, dass Mord (S. 20) zu den grössten Selten-
heiten gehört In der ganzen dänischen Zeit sind nach Sverdrup's
Erkundigungen in Dänisch-Grönland nicht mehr als zwei Mordthaten
vorgekommen. Dass aber auch die Rechtsanschauungen über das
Leben des Nebenmenschen im Allgemeinen recht primitiv unentwickelt
sind, beweisen die Zustände in Angmaksalik an der Ostküste, wo die
Leute viel streitsüchtiger sind.
Von einem Manne aus Angmaksalik, der um Tabak zu holen,
die lange Reise nach Dänisch-Grönland machte, wird erzählt, er habe
sich vorgenommen, an jedem Wohnplatze, den er südwärts längs der
Küste antreffen würde, einen Mann zu erschlagen. Dies hat er auch
mit grosser Gewissenhaftigkeit gethan. Doch als er und seine Be-
gleiter sich Dänisch-Grönland zu nähern begannen, sahen die Kame-
raden, die schon früher dort gewesen waren, ein, dass dergleichen
auf dänischem Boden nicht angehen würde. Um weiteren Unan-
nehmlichkeiten vorzubeugen, beschlossen sie daher, ihn selber todt
zu schlagen. Gesagt, gethan.
Die Beschleunigung des Todes alter oder sterbender Leute gilt
nicht als Mord, auch nicht im christlichen dänischen Grönland (S. 19).
Ein alter Glaube befiehlt, dass, wenn Jemand im Hause stirbt,
dieses abgerissen werden muss, sonst giebt es ein Unglück. Ob dieser
Glaube aus der Zeit der Kinderblattern stammt oder uralt ist, weiss
ich nicht, aber eine Thatsache ist es, dass man die Eltern, wenn sie
sehr alt geworden sind, oder einen Sterbenden ohne Weiteres lebendig
in?s Meer wirft Das Verfahren ist recht einfach. Man legt einen
Strick um den Betreffenden, zieht ihn angekleidet aus dem Hause
nach dem Strande, bindet ihm Steine an Kopf und Füsse und lässt
ihn dann untergehen.
Ebenso wie Privateigenthum und das Leben des Nebenmenschen
nicht mit Rechtssentimentalität respectirt werden, ebenso wenig ge-
schieht dies mit der Ehe, welche natürlich der Form nach christlich,
monogam ist.
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342 XVIII. Okfele, Rochteanfänge bei den Grönländern nach Sverdrup.
Der Grönländer ist in seinen Familienverhältnissen ausserordent-
lich naiv und unbefangen ; es haftet noch immer viel Heidnisches an
dem Volke.
Niemand schämt sich, Kinder ausser der Ehe zu haben. Im
Gegentheil, kann ich beinahe sagen. Unter den Verhältnissen dieses
Landes, bei der weit zerstreuten Bevölkerung und der langsamen
Vermehrung ist ein Kind ein Capital, besonders ein Knabe. Eine
Wittwe mit zwei Söhnen gilt für reich, und ein Mädchen mit einem
Kinde kann mit weit grösserer Sicherheit darauf rechnen, sich zu ver-
heiraten, als eines, das kein Kind hat
Auch in der Ehe geht es recht ursprünglich zu. Diese Menschen,
nehmen es auch in der Ehe mit dem Eigenthumsrechte nicht so
genau.
Das „Frauentauschspiel", bei dem die Lampen ausgelöscht werden
und jeder Mann im Dunkeln eine Frau hascht, ist ein Ueberrest aus
jenen rohen Zeiten.
Es ist ein ungemein weit ausgedehnter Amtskreis, den ein grön-
ländischer Prediger zu versehen hat Obwohl er sich einen KnAe-
cheten zur Hülfe hält, kommt es oft vor, dass er nicht im Stande ist,
die verschiedenen kirchlichen Amtshandlungen rechtzeitig zu ver-
richten. Der Katechet, der zugleich Lehrer und Cantor ist, besorgt
zwar die Beerdigungen, aber Trauungen und Taufen muss der Pastor
selbst vollziehen.
Daher ist es gar nicht ungewöhnlich, dass „Eheleute" in den
abgelegenen Theilen des Landes lange ungetraut bleiben; ja, es ist
vorgekommen, dass einer von Ihnen oder gar alle Beide schon todt
waren, ehe der Pastor zu ihnen kam, um sie zu trauen.
Aber es geht auch so.
Im Uebrigen sind die Grönländer nette, friedliche Leute, die
keinem Menschen etwas Böses thun.
Ihre Streitigkeiten schlichten sie durch den sogenannten Trommel-
tanz, bei dem der stärkste Ausdruck des Streites Scheltworte sind,
und als Sieger gilt der, der seinen Gegner am meisten herunter-
gemacht hat
Von bewussten Rechtsanschauungen kann hiernach eigentlich
nicht die Rede sein. Es zeigen sich nur die ersten Ansätze dazu.
Reisebeschreibungen aus anderen Gebieten könnten in gleicherweise
nach der Gestaltung der primitivsten Rechtsformen durchsucht werden.
So kann zu einer umfassenden Kriminalanthropologie einstweilen das
nöthige Baumaterial gesammelt werden. Und wenn gebaut werden
soll, so ist dies Material für das Fundament zuerst nothwendig.
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XIX.
Ueber Gedankenlesen.
Von
Hans Schneickert, Rechtepraktikant in München.
Einleitung. — Wie werden Gedanken übertragen? —
Welches sind die psychologischen Voraussetzungen zum
Gelingen der Gedankenübertragung? — Ist die Aus-
übung des Gedankenlesens eventuell strafbar? — Lassen
sich auch auf rein psychologischem Wege Gedanken
lesen? — Schluss.
Niemand kann die Gedanken eines Menschen errathen, wenn er
nicht eine untrügliche Stütze in dessen Gesten und Geberden hat,
oder wenn er nicht in mnemotechnischer Verbindung mit
einem Dritten steht, der die Person, deren Gedanken von ihm er-
rathen werden sollen, auf ganz bestimmte Gedanken lenkt So kommt
es, dass das Gedankenlesen wegen seiner grossen Unterhaltungsfähig-
keit gern in Gesellschaften aller Art geübt wird. Wie aber alle Kunst-
griffe zu erlaubten, zu guten Zwecken dienen können, so können sie
aber auch zu unerlaubten, zu schlechten Zwecken dienen. Der Kri-
minalist hatte z. B. erst in der letzteren Zeit Gelegenheit, dies aus dem
Berliner Sensationsprocess „Anna Rothe, das Blumenmedium" zu
erfahren, in dem die Behauptung aufgetaucht ist, dass dieses Medium
in mnemotechnischer Verbindung mit ihrem Impresario Jentsch
gestanden haben müsse. Näheres konnte man aber nicht nachweisen,
was vielleicht nicht in letzter Linie die Flucht des Impresarios ver-
ursacht haben mag. Ich beschäftige mich schon seit einer Reihe von
Jahren mit den Hülfsmitteln der geheimen Verständigung
und will im Nachstehenden meine auf diesem Gebiete gemachten Beob-
achtungen, insbesondere über die Kunst des Gedankenlesens, schildern.
Vor etwa zwei Jahren besuchte ich hier mehrmals die Vorstel-
lungen eines Gedankenleserpaares. Gleich hier will ich bemerken,
dass es sich bei dieser Kunst immer nur um zwei Personen handelt,
wovon die eine mit oder ohne verbundene Augen auf der Bühne oder
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XIX. ScHJTEICKERT
einem erhöhenden Podium dem znr steten „Controle" aufgeforderten
Publicum gegenübersitzt, die andere, der „Impresario" oder Gedanken-
übertrager, im Publicum umhergeht und nach Wunsch die Oedanken
des Einzelnen dem Gedankenleser — zumeist ist das „ Medium" eine
Frauensperson — überträgt Man wurde bei jenen Vorstellungen zu-
nächst aufgefordert, ein Schriftstück, eine Legitimationskarte oder
etwas Aebnliches vorzuzeigen, worauf der Impresario einzelne darin
vorkommende Wörter oder Namen zum Bewusstsein der Gedanken-
leserin brachte, die sofort die betreffenden Wörter und Namen aus-
sprach, natürlich zur Verwunderung des „verblüfften" Publicums.
Um nun den „Kunstgriff" dieser Gedankenübertragung ausfindig zn
machen, besuchte ich an verschiedenen Tagen dieselbe Vorstellung,
zeigte jedes Mal dieselbe Legitimationskarte dem Impresario vor,
der durch den kurzen Inhalt dieser Karte gezwungen war, das „Me-
dium" jedes Mal dieselben (von ihm übertragenen) Wör-
ter aussprechen zu lassen. Beim dritten Besuche der Vorstellung be-
merkte ich schon, dass der Impresario mit den ganz gleichen
Worten wie das erste und zweite Mal die Gedankenleserin auf-
forderte, die in der Hand des Impresarios befindliche, von mir
überreichte Karte nach deren Inhalt zu beschreiben. Es war mir
sofort klar, dass zwischen den beiden Gedankenlesern ein auf Ver-
abredung beruhendes Alphabet zur Anwendung kam in der
Weise, dass jeweils ein bezw. mehrere vom Impresario auszuspre-
chende, an die Gedankenleserin gerichtete Worte der „Aufforderung
zum Gedankenlesen" 1 Buchstaben (eventuell auch 2—3 Buchstaben,
z. B. 8, sp, sch), des vom Medium zu „lesenden" Wortes bedeuteten.
Diese Art der üebertragung der Gedanken bezw. der „gedachten"
Wörter und Namen der Karte erklärte sich auch daraus, dass das
Aussprechen des betreffenden Wortes durch das Medium stets
langsam und nach Silben erfolgte, woraus zu scbliessen ist, dass
auch die Gedankenübertragung, das Gedankendictat des Impresarios
grundsätzlich nach Silben geschah, was erst recht erforderlich er-
scheint durch den notwendigen Gebrauch langer, die „Aufforde-
rung zum Gedankenlesen" enthaltender Phrasen, namentlich wenn
mehrsilbige Wörter zu übertragen sind. Der Name „Hans" wurde
z. B. übertragen mit den Worten: „Nennen Sie mir schnell noch den
Namen!" Selbstverständlich kann auch die gewechselte Stellung
gewisser vereinbarter Wörter ihre Bedeutung haben, so dass z. B. die
Aufforderungen: „Noch schnell den Namen nennen Sie mir!" oder:
„Noch den Namen schnell!" wieder ganz andere Buchstaben, Silben
oder Wörter auszudrücken bestimmt werden.
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Ueber Gedankenlesen.
245
Ein weiterer Tric, bei dessen Anwendung aber gar nichts vom
Impresario gesprochen wird, diente bei folgendem Experiment als
Mittel der Gedankenübertragung: Der Impresario Hess von einem
Herrn aus dem Publicum eine Visitenkarte in eine Schatulle legen,
welche alsbald verschlossen wurde, d. h. erst nachdem der Impresario
den darauf stehenden Namen — möglichst unauffällig — gelesen
hatte. Nach einiger Zeit nannte — diesmal also ohne vorherige
mündliche Aufforderung seitens des Impresarios — die Ge-
dankenleserin den auf der erwähnten Karte stehenden Namen. Die
Gedankenübertragung ging bei diesem Experiment so von statten:
Bei lautloser Stille ging der Impresario, nachdem er den Namen
gelesen und die Karte in der Schatulle verwahrt hatte, in der
Nähe der Gedankenleserin, also unmittelbar vor dem Podium, mög-
lichstunauffällig auf und ab; das Medium brauchte nur
die einzelnen Schritte des Impresarios zu unterscheiden, zu zäh-
len, und ihr war dadurch der Name bald übertragen. Das geheime
Alphabet wurde bei dieser Verständigungsart zusammengesetzt durch
die Zahl der vor- oder rückwärts gemachten Schritte, wohl
waren auch die Schwäche oder Stärke des Auftretens, das
langsame oder schnellere Gehen, schliesslich auch ein un-
auffälliges Räuspern oder Hüsteln des Impresarios als Mittel
der geheimen Verständigung verabredet und systematisirt. Noch weitere,
aber ganz ähnliche Experimente füllten jeweils eine Vorstellung aus.
Das gleiche Princip dieser Art der Gedankenübertragung beob-
achtete ich auch zu einer anderen Zeit bei einem anderen Gedanken-
leserpaare. Damals wurde einer Dame, die, mit dem Bücken gegen
das Publicum gewendet, im Hintergrund einer Bühne an einem Cla-
viere sass und die von einzelnen Leuten aus dem Publicum ge-
wünschten Melodien spielte bezw. auch sang, natürlich nur etwa 10
bis 20 Tacte derselben, von ihrem Impresario jeweils der Name der
gewünschten, diesem in's Ohr gesagten Arie, Ouvertüre u. dergl. gleich-
falls „durch Schritte übertragen", wohl auch durch verabredete
unauffällige Gesten des Impresarios, die durch einen verborgenen,
nur für die Ciavierspielerin sichtbaren Spiegel dieser bemerklich
gemacht werden konnten. Ebenso wurde unter den gleichen Um-
ständen einem Herrn der experimentirenden Gesellschaft, einem Per-
sonenimitator, vom Impresario die Darstellung allgemein bekannter
Charaktertypen, historischer Persönlichkeiten u. A. auf Wunsch des
Publicums zur Aufgabe gestellt, die er nach geschehener Gedanken-
übertragung mit Hülfe der bekannten Imitationsraittel (Perrücken, Bärte
u. dergl.) zum allgemeinen Erstaunen des Publicums löste.
Archir fttr KriminaLinthropoIotfo. XII. 17
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XIX. SCHHEICKERT
Psychologisch bedeutsam ist bei allen diesen Arten der
Gedankenübertragung die Nutzbarmachung der geschickt ab-
gelenkten Aufmerksamkeit der Zuschauer. Die Leute,
einmal in Staunen versetzt, haben keine Zeit mehr zur Ueberlegung.
Wenn aber die Verstandesnüchternheit wieder zurückgekehrt ist, fehlt
auch die Gelegenheit, den Schwarzkünstlern „auf die Finger zu
sehen", und selten kommt einer in die Lage, dieselbe Vorstellung
noch einmal und nur zum Zwecke der Ausforschung zu besuchen.
Der Impresario versteht es sehr gut — wie jeder Taschenkünstler —
die Aufmerksamkeit der Zuschauer auf Nebensachlichkeiten zu lenken.
So verlangt er z. B., es möge sich jeder mit Schriftstücken oder Legitima-
tionskarten, deren Inhalt das Medium lesen soll, versehen, um, wenn
die Reihe an ihn komme, sie sogleich vorzeigen zu können. Wäh-
rend nun jeder Einzelne alle seine Taschen und Papiere durchsucht
nach einem geeigneten Schriftstück, geschehen die „Wunder", die
man dann nur noch in ihrem Resultat anzustaunen Gelegenheit hat
Hat aber einmal das erste Experiment die Zuschauer in Staunen ver-
setzt, so hält dieses in der Regel auch bis zum Schlüsse an, ja, es
steigert sich immer mehr und hemmt damit nothwendig die normale
Denkfähigkeit, so dass der Impresario leicht weiter arbeiten kann,
ohne ertappt zu werden.
Bewundernswerth bleibt ja immerhin die Gabe der raschen Auf-
fassung der übertragenen Gedanken; aber unerklärlich ist diese Fer-
tigkeit keineswegs. Denn durch fortgesetzte üebung gewöhnt sich
das Gehör wie an die Eigenart fremder Sprachen, so auch an ein
aus Wörtern oder Phrasen zusammengesetztes Alphabet, so dass es
sich nur noch um ein Dictat, um ein Vorbuchstabiren der ins-
geheim geäusserten Gedanken durch den Impresario bandelt
Wie sich das Gehör durch Uebung an die Bedeutung auch nicht
gesprochener Laute, Töne und Geräusche gewöhnt, wissen wir
z. B. aus der allgemein geraachten Erfahrung, dass Telegraphenbeamte
ebenso leicht als sicher den Inhalt der entstehenden Depesche
verstehen, ohne dass sie sich unmittelbar an dem in Thätigkeit ge-
setzten Telegraphen aufhalten und die dort entstehenden Schriftzeichen
ablesen. Hierher gehört auch das Verständigungsklopfen „nach
System Morse", von Gefangenen vielfach geübt (Vgl. Gross7 Handbuch
für Untersuchungsrichter, S. 28 1 f.). Und als Beispiel dafür, dass es keine
besondere Schwierigkeit ist, durch blosse Zeichen und Gebärden (auch
Mienen), die unter den Gedankenlesern verabredet werden, sich im Ge-
heimen zu verständigen, nenne ich die bekannten Finger- und Zeichen-
sprachen, wie sie namentlich unter Bauernfängern (Falschspielern) und
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Ueber Gedankenlesen. 247
Hochstaplern in Uebung sind. Wer kennt nicht anch das anf dem gleichen
Pnncip beruhende, in Gesellschaften viel geübte Unterhaltungsspiel, bei
dem eine Person sich der Knnst rühmt, unter — sagen wir beispielsweise
— drei gleichen der Reibe nach unter- oder nebeneinander gelegten
Geldstücken, das von einer dritten Person berührte Geldstück heraus-
zufinden, ohne die Berührung selbst beobachtet zu haben? Hierbei
geht die Verabredung zweier Personen dahin, dass der „ Gedanken-
leser", der sich während der Berührung des Geldstückes entfernt,
durch die mündliche Aufforderung zum Gedankenlesen oder ohne
solche durch geheime Zeichen des bei der Berührung anwesenden
„Verbündeten" auf das betreffende Geldstück aufmerksam gemacht
wird. Gewöhnlich wird dem Gedankenleser das Geheimniss so über-
tragen, dass der „Verbündete", der die Rolle des Impresarios über-
nimmt, nach erfolgter Berührung jenen herbeiruft, z. B. mit den Wor-
ten: 1) „Fertig!" 2) „Jetzt kommen Sie!" 3) „Jetzt können Sie
kommen!" Je nach der angewandten Redensart, weiss der herbei-
gerufene „Gedankenleser" genau, ob das erste (oberste, links liegende),
zweite (mittlere) oder dritte (untere, rechts liegende) Geldstück von
einem unbetheiligten Dritten aus der Gesellschaft berührt worden ist,
und wird dieses nach einer scheinbar genauen, aber nichts bedeu-
tenden Untersuchung bezeichnen. Falls die Gedankenübertragung
lautlos oder bei der „Aufforderung" durch einen Nichteingeweihten
geschehen soll, werden geheime Zeichen verabredet, so dass z.B. der „Im-
presario" ganz unauffällig mit der Hand 1) über seine Stirne oder sein
Haupthaar fahrt, 2) seine Nase berührt, 3) sein Kinn berührt, um
dem herbeikommenden „Gedankenleser" das berührte Geldstück an-
zudeuten. In noch unauffälligerer Weise wird der „Impresario" dem
„Gedankenleser" geheime Winke geben können, wenn jener z. B.
raucht und eine verschiedene, leicht wechselbare Haltung der Cigarre
(im Mund oder auch in der Hand) entscheidend sein lässt
Das sind wohl Spielereien, aber sie sind bei ihrem primitiven
Charakter doch so lehrreich für das Princip der complicirten Ge-
dankenübertragiingsarten, dass sie nicht unerwähnt bleiben dürfen,
zumal man ja stets geneigt ist, bei der Erforschung Anfangs uner-
klärlicher Dinge gleich mit den schwierigsten, complicirtesten Nuan-
cirungen alltäglicher Erscheinungen sich den Kopf zu zerbrechen.
Ich zweifle nicht, dass auch zwischen dem Blumenmedium Anna
Rothe und deren Impresario Jentsch bei ihren spiritistischen Sitzungen
eine mnemotechnische Verbindung bestand, die das Gelingen vieler
„Wunder" sicherte und die Täuschung des Publicums förderte.
Jentsch war wohl schlau genug, um in ganz geschickter, unauffälliger
17*
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XIX. SdRfEICKEBT
Weise, so en passant personliche und Familiengeheimnisse auszufor-
schen, die dann dem Medium in einer der oben geschilderten Weise
übertragen wurden, so dass dieses „Wunder wirken" und das Publi-
cum leicht in Staunen versetzen konnte.
Wenn man annimmt, dass Anna Rothe von der Unwahrheit
ihrer Behauptungen überzeugt war, so war sie gewiss straf bar
wegen Betruges; denn hierfür reicht nach der herrschenden straf-
rechtlichen Meinung auch die Vorspiegelung einer unmöglichen
Thatsache aus, z. B. die Behauptung, dass man hexen könnte ').
Ausschlaggebend war bei der Verurtheilung der Rothe wohl die
Eaffinirtheit in ihrem ganzen Vorgehen, die rücksichtslose, zum Ge-
werbe ausgeartete Ausbeutung der Unerfahrenheit, der Dummheit des
Publicums. Den gleichen Maassstab kann man daher unmöglich an-
wenden auf die Taschenkünstler und die Gedankenleser der oben ge-
schilderten Art. Diese gehen nicht so weit, zu behaupten, dass sie
sich zur Ausführung ihrer Experimente mit Geistern in Verbindung
setzen, dass sie persönliche Geheimnisse der Vergangenheit oder Zu-
kunft erforschen können, wie z. B. die Wahrsager, vielmehr machen
sie zum Theil ganz oberflächliche Kunststücke, ziehen nur ganz all»
gemeine Verhältnisse, objective Thatsachen in den Kreis ihrer Ex-
perimente und können selten nur ihre „Kunst" vertheidigen , wenn
ein Widerspruch im Publicum geltend gemacht wird, so dass jeder
gleich ahnt, dass die „Kunst* nicht weit her ist Durchweg wollen
sie das Publicum nur unterhalten und werden regelmässig nur enga-
girt durch Unternehmer von Vergnügungsetablissements, die man ja
nie mit dem Vorsatze besucht, durch die nur zur Unterhaltung ge-
botenen Kunststücke sich nicht in seinem Vermögen schädigen lassen
zu wollen. Und sieht man sich hier doch getäuscht, so ist es immer nur
eine angenehme Täuschung, der Niemand, auch bei vorheriger Kennt-
niss, ernstlich aus dem Wege gehen würde, Es thut gar nichts zur Sache,
wenn der Process Rothe in dieser Richtung auch Ausnahmen constatirt hat
Schliesslich noch einige Worte über psychologisches Ge-
dankenlesen. Darunter verstehe ich das Errathenkönnen der
Gedanken einer Person ohne mnemotechnische Verbindung.
Es ist ja bekannt, dass für den scharfen Beobachter aus den Mienen
und Gesten eines Menschen nicht bloss die jeweilige Stimmung des-
selben klar ersichtlich ist, auch sichere Schlüsse kann er oft daraus ziehen
auf die augenblicklichen Gedanken derselben. Ich denke hier gerade
an ein geeignetes Beispiel aus meiner Beobachtung: Mit einem Freunde,
den man allgemein wegen seiner vorgebeugten Körperhaltung tadelte,
1) Vgl. hierzu auch Frank, Kommentar zum K. St. G.B. ad § 263, ZifT.llL
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Ueber Gedankenlesen.
249
ging icb eines Tages über die Strasse. Plötzlich schnellte er seinen
Oberkörper zurück und nahm eine gerade, stramme Körperhaltung
an. Dies fiel mir auf, ich sah über die Strasse und erblickte einen
Officier, der in gerader Körperhaltung seines Weges ging. Die sofortige
Frage, ob ihn vielleicht die musterhafte Körperhaltung dieses Officiers
an die ihm allgemein gegebene Ermahnung, eine gerade Körperhal-
tung anzustreben erinnert habe, bejahte mir mein Begleiter.
Der Kriminalist hat in seinem Beruf bei Erforschung der augen-
blicklichen Gedanken eines Menschen ein Hauptgewicht auf die bei
der ausgesprochenen Lüge geheim gehaltenen Gedanken
der Wahrheit zu legen. Prof. H. Gross' Kriminalpsychologie ent-
hält hierüber Einschlagiges in dem Oapitel „Phänomenologisches",
S. 51 ff., worauf ich hier ausdrücklich hinweisen möchte.
Mit Prof. Gross theile ich auch die Zweifel, die er in seinem
„Handbuch für Untersuchungsrichter11 (3. Aufl.), S. 210, über die in
einer photographischen Zeitschrift erörterte Frage ausgesprochen hat,
ob nämlich ein Gedanke auf die photo^raphische Platte gebracht
werden könne und zwar in der Weise, dass ein länger in 's Auge
gefasster Gegenstand, (im speciellen Falle war es eine Brief-
marke), mit Wirkung der Wiedererkennung auf eine lichtempfindliche
Platte projicirt werden könne.
Die Kunst des Gedankenlesens kann, wie der Process Rothe darge-
than hat, leicht zu unerlaubten Zwecken ausgeübt werden, so dass es ge-
wiss nicht unnütz ist, die Kriminalisten auf dieses „Gewerbe" der Neu-
zeit aufmerksam zu machen und sie zu weiteren Forschungen aufzurufen.
Für Jedermann, insbesondere aber für den Kriminalisten, ist es
yon grosser Bedeutung, „Gedankeniesen" zu lernen und zwar in der
Weise, dass er in den verschiedensten Lagen des Lebens und Berufes
scharf beobachten lernt, dass er nie seine Aufmerksamkeit ablenken
lässt, dass er insbesondere, wenn auch nicht den Inhalt der ge-
heimen Verständigung, so doch zum Wenigsten die zweifellose Exi-
stenz einer solchen erkennt Wer sich mit Unbekannten in ein Ge-
winnspiel einlässt, muss die Augen oder den Beutel aufmachen, sonst
wird er leicht betrogen. Der Falschspieler weiss seinen „stillen Ge-
sellschafter" im Geheimen genau zu verständigen, z. B., welche Karten
er oder der Gegner in der Hand hat Hier geschieht die geheime
Verständigung entweder mit den Füssen, indem der eine Falsch-
spieler dem Anderen auf Grand eines verabredeten Alphabetes durch
Anstossen, Berühren des Fusses seines Complizen den Inhalt der
eigenen bezw. der gegnerischen Karten zur Kenntniss bringt Auch
durch gewisse verabredete Hand- und Fingerstellungen, Mienen (Augen-
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250
zwinkern) und andere, oben schon erwähnte Winke lässt sich eine
geheime Verständigung bewerkstelligen. Av6-Lallement bat in
seinem bekannten Werke „Das deutsche Gaunerthum 41 ein ganzes
Alphabet, aus verschiedenen Hand- und Fingerstellungen zusammen-
gesetzt, bildlich dargestellt Vgl. hierzu auch Gross' „Handbuch für
Untersuchungsrichter", S. 275 ff., sowie meinen Aufsatz „Geheime Ver-
ständigung durch symbolische Zeichen und Gebärden ', im „Deutschen
Hausschatz" (Pustet, Regensburg), Jahrg. 1900, Nr. 52.
Aehnlich geht der gewerbsmässige Betrüger auch vor beim Ver-
kauf angeblich werthvoller, thatsächlich aber ganz minderwerthiger
Gegenstände (namentlich Baritäten). Es liegt hier aber in der Natur
der Sache, dass die geheime Verständigung zweier Betrüger regel-
mässig in der Abwesenheit des zu betrügenden erfolgt. Zumeist
wird der Betrug so ausgeführt, dass der eine Betruger mit einem
Dritten unter Hingabe einer angeblich sehr werthvollen Rarität einen
„Trödelvertrag" abschliesst, während der andere Betrüger so zufällig
entweder während der Anwesenheit des Complicen oder später (was
die Begel ist) sich bei dem „Trödler" einfindet und ein grosses In-
teresse an der betreffenden Rarität bekundet, schliesslich eine hohe
Summe dafür bietet, wobei er aber vorläufig noch einen definitiven
Kauf geschickt vermeidet Dadurch wird auch das Interesse des
„Trödlers" geweckt, so dass der erste Betrüger, der Uebergeber, der
sich gelegentlich über die inzwischen etwa gemachten Angebote er-
kundigt, ohne Schwierigkeit die Auszahlung eines hohen Preises für
die werthlose Rarität durch den Trödler erzielt Dieser Gaunertric kommt
unter den verschiedensten Variationen thatsächlich sehr häufig vor.
Ueber andere Arten der geheimen Verständigung, insbesondere
der Gefangenen unter sich oder mit ihren nicht gefangenen Mitschul-
digen und Angehörigen, ist schon sehr vieles bekannt und veröffent-
licht worden. Auf Einzelheiten brauche ich daher hier nicht näher
einzugehen und verweise auf die in Gross' „Handbuch für Unter-
suchungsrichter" im VII. Abschnitt (S. 239 ff.) eingehend besprochenen
„Gaunerpraktiken". Wegen ihrer Neuheit ist vielleicht noch ein
Hinweis auf die in meinem Werke „Moderne Geheimschriften l/S
S. 41 f. und S. 77 ff. besprochene Nihilistengeheimschrift hier
angebracht; dieselbe bezweckt nämlich, die Aufsichtsbeamten des Ge-
fängnisses nicht nur über den Inhalt, sondern sogar über das Vor-
handensein der in einem harmlosen Briefe verborgenen geheimen
Mittheilung zu täuschen. Das Geheimniss liegt hier nicht in der An-
wendung sogen, sympathetischer (d. h. unsichtbarer) Tinten,
1 ) Verlag der Dr. Haas'echen Druckerei. Mannheim 1900.
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Ueber Gedankenlesen.
251
sondern lediglich in einer verabredeten besonderen Construction
der Schriftzeichen. A.a.O. habe ich eingehende Belehrungen
über die Möglichkeit der Entdeckung solcher geheimen Mittheilungen
gegeben. Die Beachtung der in Gross* „Handbuch für Untersuchungs-
richter", S. 273, erwähnten Vorsieh tsmaass regeln hinsichtlich des schrift-
lichen Verkehrs Gefangener mit anderen Personen verhindert aller-
dings in den meisten Fällen eine Täuschung der Aufsichtsbeamten;
doch so lange nicht ein directes Verbot jeden irgendwelche Ver-
ständigung bezweckenden Verkehrs der Gefangenen mit in der Frei-
heit lebenden Personen besteht, ist auch eine Täuschung nicht aus-
geschlossen, so dass noch mancher Gauner den Scharfsinn seiner
Aufsichtsorgane zu übertreffen Gelegenheit haben wird. Selbst die
grösste Vorsicht könnte nichts helfen, wenn zur gegenseitigen Ver-
ständigung Geheimschriftmethoden angewendet werden, die durch Ab-
schreiben- oder Vorlesenlassen, also durch Einwirkung dritter
Personen auf das Geschriebene nicht entkräftet, nicht
spurlos gemacht werden können. Vergl. in dieser Hinsicht
z. B. meine beiden neuen Geheimschriftmethoden S. 89 und 91 des
citirten Werkes. Allerdings sind dies seltene Ausnahmefälle.
Das gleiche scharfe Augenmerk ist bei der Confrontation
eines Beschuldigten mit Mitschuldigen oder Zeugen (namentlich Ent-
lastungszeugen) oder auch bei der Haupt Verhandlung auf etwaige
Versuche geheimer Verständigung zu richten. Hier sind ebenfalls
die strengsten Vorsieh tsmaassregeln geboten: die Verdächtigen dürfen
sich nicht zu nahe stehen, ihre Mienen und Bewegungen Bind scharf
zu controiiren, nie dulde man, dass der Verdächtige die Hände auf
den Rücken lege u. dergl. m. Aber auch Belastungszeugen gegenüber
ist eine geheime Verständigung seitens des Beschuldigten bezw. An-
geklagten leicht möglich. Dabei handelt es sich aber meistens um eine
unzulässige Suggerirung; denke man nur einmal an das Verhältniss
des Zuhälters zu seiner tyrannisirten, ihm auf den Wink gehorchenden
Dirne. Ich habe darauf schon einmal gelegentlich ') hingewiesen.
Es wäre sehr zu bedauern, wenn der junge Kriminalist bei der
zur Zeit leider noch herrschenden grossen Vernachlässigung des Stu-
diums der strafrechtlichen Hülfswissenschaften sich keine Mühe gäbe,
zur erfolgreichen Beobachtung und Beurtheilung dieser so wichtigen
Erscheinungen des täglichen Lebens sich einen gewissen Scharfblick
anzuerziehen, und sich schon mit der vielleicht sicher, aber doch sehr
langsam kommenden „eigenen Erfahrung" vertrösten wollte.
1) „Das Recht." 1902. S. 505.
XX
Aberglaube, Wahrsagerei und EarpfaschereL
Von
Dr. W. Bohütae, Gorichteauaessor in Rostock i. M.
Der Fall Jänicke aas Berlin, in dem ein tbörichtes junges Men-
schenkind, das Aberglaube und die Sehnsucht nach Glück und Reich-
thum einem Wahrsager, d. h. einem betrügerischen Schurken zu-
geführt hatte, seinen traurigen Wahn mit dem Leben bezahlte, dürfte
noch frisch in aller Erinnerung sein, die Tagesblätter haben ihn aus-
giebig behandelt und auch die „Gartenlaube" hat im Jahrgang 1900,
Nr. 25 eine eingehende Schilderung gebracht Alle Tiraden und
wohlgemeinten Rathschläge, die bei dieser Gelegenheit darüber in
die Welt gegangen sind, haben natürlich nichts genützt, aber doch
scheint es mir geboten, wieder und wieder alle einschlagenden Fälle
der Oeffentlichkeit vorzulegen. Vielleicht kommt die Richterwelt
dann schliesslich doch zu der Ueberzeugung, dass die berühmte Ver-
theidigung der Wabreagerzunft: sie hätten an ihre Kunst geglaubt,
eine plumpe Unverschämtheit ist, die als Bolche behandelt zu werden
verdient Die uralte Geschichte von den beiden Auguren dürfte auch
für die Wahrsager gelten.
Ganz so grausig wie die Thätigkeit des Jänicke war allerdings
die des früheren Bäckers Plessen nicht, der sich kürzlich vor dem
Rostocker Schöffengericht zu verantworten hatte, aber sie hat vl A.
doch hingereicht, einem in Ehren ergrauten Manne seinen guten
Namen zu rauben und ihn in seiner wirthschaftlichen Existenz schwer
zu treffen.
In Runow bei Crivitz brannte vor etwa l'/i Jahren eine dem
Erbpächter Rose gehörige Kornmiete ab. Die Untersuchung wurde
sofort eifrigst betrieben, da jedoch, wie gewöhnlich in solchen Fällen,
der Platz, auf dem die Miete gestanden, so sauber reingebrannt war,
als sei er mit dem Besen gefegt, und Hülfsmannschaften wie Neu-
gierige den Grund ringsum festgetreten hatten wie eine Tenne, so
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Aberglaube, Wahrsagerei und Kurpfuscherei. 263
Hess sich wohl feststellen, dass Brandstiftung vorliegen müsse, von
dem Thäter fand sich aber keine Spur. Etwa zwei Monate später
jedoch hiess es im Dorf: „Rose und sein Schwager wollen morgen
nach Rostock fahren, da wohnt einer, der kann ihnen sagen, wei^s
gethan hat.*' So geschah's. Als nach ein paar Tagen Rose und sein
Schwager zurückkehrten, tauchte erst leise und schüchtern hier und
da im Dorf das Gerücht auf: „Gastwirth S. hett't dahn". Doch bald
war es schon kein öffentliches Geheim nias mehr, das ganze Dorf
sprach laut davon, und lawinenartig anschwellend vergrößerte sich
das üble Gerede, so dass bald ganz Crivitz und Umgegend mit voller
Bestimmtheit wussten: S. hatte die Miete angesteckt Zwar war
nicht der entfernteste Grund zu entdecken, weshalb er die Uebelthat
begangen haben sollte, denn das Korn war ja nicht das Seine ge-
wesen, er war ein wohlhabender Mann mit altem, flottgehendem Ge-
schäft, und der geschädigte Eigentümer war seit mehr als 20 Jahren
sein guter Freund und lohnender Kunde, aber das machte nichts, ge-
than hatte er es trotzdem, — der kluge Mann in Rostock hatte es
ja gesagt. S. sah die Sache eine Zeit mit an, in der Hoffnung, das
alberne Gerede werde sich schon verlieren, aber Leute, die seit Jahr-
zehnten in seiner Gastwirthschaft verkehrt hatten und in seiner Schmiede
hatten arbeiten lassen, mieden ihn ängstlich und andauernd, und Rose
und sein Schwager gingen an ihm vorbei, ohne seinen Gruss zu er-
widern. Sein Haus war verpönt, sein Geschäft ging zurück. Schliess-
lich wendet sich der Mann in seiner Noth an den Staatsanwalt in
Schwerin, der, nachdem er festgestellt, dass gegen S. thatsächlich
auch nicht der geringste Verdacht bestehe, und dass Plessen der
kluge Mann in Rostock sei, mir die Sache übermittelte.
Ich suchte mich zunächst über Plessen's Betrieb zu unterrichten.
Allüberall hörte man von ihm munkeln. Er konnte nicht blos wahr-
sagen, nein, er konnte auch bei Diebstählen den Thäter aus den
Karten nennen und ihn zwingen das Gestohlene zurückbringen, er
konnte geheime Curen machen, war bald Spiritist, bald Antispiritist,
und für 6 Mk. konnte er sogar Geister erscheinen lassen, aber ob-
gleich alle Welt ihn kannte, war doch mit bestem Willen nichts Greif-
bares festzustellen.
Ich wandte mich also an unsere Polizei, die sehr bewährt und
rührig und stets sehr entgegenkommend ist. Nach etwa zwei Mo-
naten jedoch bekam ich auf Anfrage den Bescheid, dass die Ermitte-
lungen keinerlei Erfolg gehabt hätten. Da die Liste der Schutzleute
ergab, dass Drei von ihnen mit dem Beschuldigten in derselben kleinen
Strasse wohnten, einer sogar im selben Hause, Hess ich die drei
254
äa. Schutze
Leute and einen Kriminalsergeanten kommen, der früher mit Plessen
zusammengewohnt hatte, stellte ihnen unter Darlegung des Runower
Falles den Ernst der Sache vor und ersuchte sie um sorgfältigste
Nachforschungen. Auch jetzt aber erfolgte gar nichts, die wieder
vorgeladenen Beamten erklärten, sie hätten wohl viel Leute da ver-
kehren sehen, aber weiter könnten sie auch nichts berichten. Der
eine, dem ich scharf zu Leibe ging, da er als mehrjähriger unmittel-
barer Nachbar des Plessen dessen in der ganzen Stadt ruchbaren
Betrieb längst kennen müsse» meinte endlich etwas verlegen: ja, vor
Jahren sei ihm ein Fall bekannt geworden, in dem in einer hiesigen
kleinen Kneipe etwas fortgekommen sei, bezüglich dessen Plessen,
nachdem man ihn befragt, den Verdacht auf einen Verkehrten ge-
lenkt habe, doch sei die Schenkmamsell von damals ja sicher nicht
mehr zu ermitteln und der alte Gastwirth nicht mehr vernehmungs-
fähig. Auf die Frage, weshalb er die unerhörte Geschichte nicht
angezeigt habe, wie es doch seine Pflicht gewesen, folgt verlegenes
Schweigen. Ein anderer Schutzmann brachte mir endlich die Namen
von 8 Soldaten, die sich vor zwei Jahren in Pfingstmarktsstimmung
bei Plessen hatten Karten legen lassen, das blieb alles. Ich wandte
mich daher an den Aerzteverein, da der Beschuldigte u. A. im Ruf
arger Curpfuscherei steht, und bat um Mittheilung bekannt gewordener
Fälle, Von hier habe ich gar nichts erfahren. Da habe ich denn
endlich den letzten Weg versucht und unter der Hand Erkundigungen
eingezogen, auf dem fand sich endlich der Anfang des Fadens. Ein
Referendar hatte eine Tante, die hatte ein Dienstmädchen, das eine
Schwester hatte, welche wieder eine Freundin besass, und die war
bei Plessen gewesen. Natürlich waren auch damit die Schwierig-
keiten noch nicht behoben, aber nun gab doch jeder wieder seinen
Gewährsmann, so dass schliesslich eine ganze Anzahl von Fällen
zusammenkam. Alle waren natürlich äusserst verschämt und ent-
setzt, dass sie in dieser Sache vernommen werden sollten, die Frauen
hatten Angst vor ihren Männern, die nicht wissen durften, dass sie
einem solchen Menschen ihr Geld hingetragen, und fast jeder bat:
„aber ich brauche doch nicht in die öffentliche Verhandlung". Ein
Mädchen, die sich nach ihrem Zukünftigen hatte erkundigen wollen,
war die erste. Der hatte Plessen u. A. geheim niss voll gesagt: was
er könne, das könne Niemand mit Geld bezahlen, und hatte aller-
hand Erzählungen mit einfliessen lassen von gestohlenen Dingen, die
er wieder verschafft und dergl. Das Mädchen hatte denn auch,
nachdem sie für Geld und gute Worte den erwünschten günstigen
Bescheid bekommen, als neue Trompete seines Ruhmes mit geheimem
UigitiZGu uy
Aberglaube, Wahreagerei und Kurpfuscherei. 255
Schauer sein Haus verlassen. Bunt genug allerdings hatte es da aus-
gesehen. An der Hausthür prangte ein Marmorschild, das in Gold-
buch staben den Namen des Künstlers trug und darunter die Worte:
„Prof. der Magie", ein weiteres Schild trug noch die Aufschrift:
„Heilmagnetiseur". Zunächst kam man vom Flur in ein bürgerlich
einfaches Empfangszimmer, an das sich das Allerheiligste schloss.
Der aus jenem Vorgerufene hatte sich hier auf ein Sopba zu setzen, auf
dessen Lehne neben ihm ein glühüugiger ausgestopfter Kater sass,
auf dem Tisch stand ein Schädel, an der Wand hingen blosse Säbel,
Bilder mit Schlangen und einem rothen Teufel u. dergl. mehr. Der
Hexenmeister selber, ein gut gewachsener, etwas blasser Mensch, etwa
Mitte Dreissiger, mit grossem schwarzen Schnurrbart, dunklem vir«
tuosenhaftem Haarwald und melancholischem Blick, erkundigt sich
einleitend nach dem Begehr und der gewünschten Antwort, nimmt
dann Karten und Zauberstab und sagt den Leuten, was sie gern
hören. Bei einer gestohlenen Uhr weist er auch wohl auf einen
Actendeckel unbekannten Inhalts, meint : ja, die Sache sei nicht leicht,
aber er stände mit dem Gericht in Verbindung und verstehe sich auf
so was. Scheint noch mehr Hokus-Pokus nöthig, so muss die Frau
auch noch die Kette bringen, an der die Uhr gesessen hat, da der
alte Aberglaube doch auch berücksichtigt sein will, dass man zur
Entdeckung einen Gegenstand haben müsse, der bei der That vom
Schuldigen berührt sei, und endlich wird die geheime Weisheit ver-
kündet, die je nach den Angaben des Httlfesuchenden z. B. lautete:
Der grosse blonde Mann am Feuer habe es gethan — nachträglich
widerlegte sich der Verdacht gegen den Schmied, aber erst lange
nachher, und nachdem der Verletzte auf Grund dieser Weisheit Un-
tersuchung gegen ihn und Haussuchung veranlasst hatte — oder:
der Thäter sei kein Bettler oder Handwerksbursch , sondern wohne
dicht bei der Bestohlenen, auch sei es kein Mann, sondern eine Frau
und zwar schon in älteren Jahren — die Rath fragende hatte nämlich
erzählt, dass am fraglichen Morgen nur eine alte Nachbarsfrau bei
ihr gewesen sei und Kartoffeln gekauft habe; auch dieser Verdacht
traf nicht zu — u. s. w. in langer Zahl. Bis auf über zehn Jahre
Hess sich dies Geschäft zurück verfolgen. Manche der Zeugen gaben
ehrlich oder auch zögernd zu, dass sie an die Kunst des Mannes ge-
glaubt und ihn deshalb bezahlt hätten, andere meinten: „je, se seggen't
jo all, un man kann't je doch nich weeten" und nur einzelne, be-
sonders ein junger Bursche, stellten noch unter Eid in der Haupt-
verhandlung mit Entrüstung in Abrede, dass sie daran geglaubt haben
sollten, obschon sie entschieden nach dem Gegentheil aussahen. Von
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256
XX. Schütze
allen hatte er Bezahlung genommen , nnr von den beiden Runowern
nicht Die Sache war ihm doch wohl zu brenzlich gewesen; so dass
er sich mit dem Ruhm begnügt hatte, dass die Leute eine Tagereise
weit aus dem Lande zu ihm gekommen waren. Bezeichnend war
die Antwort, die er ihnen nach geschehener Aushorch ung ertheilt
hatte. Da er weder im Dorf Bescheid wusste, noch die Fragenden
irgend einen Verdacht hatten, erklärte er schliesslich, dass es Brand-
stiftung sei, doch habe es kein Fremder, noch Knecht oder Magd ge-
than, sondern ein selbständiger Mann, der dicht dabei wohne und
mehr sein wolle als andere Leute. Auf das dritte Haus im Dorf
sollten sie achten. Das hatte unglücklicher Weise alles nur auf S.
gepasst, und somit war er der Thftter. Ueberhaupt hatte er nie Namen
genannt und sich immer mit allerlei verdächtigenden Andeutungen
begnügt So z. B. auch bei einem Kellner, dem eine Geldtasche mit
30 Mk. gestohlen war, und den er auf die Hausgenossen verwies.
Auch sonst suchte er sich zu decken, indem er seine Besucher
vielfach mit Redensarten empfing, wie: Kartenlegen könne er nicht
aber wenn sie es gern wollten, so wolle er ihnen ausdeuten, was für
sie in den Karten stände.
In der Hauptverhandlung gab er rundweg zu, dass er nicht an
irgend welche übernatürlichen oder außergewöhnlichen Kräfte, die
etwa in ihm wirkten, glaube, er wolle die Leute nur unterhalten,
wenn sie zu ihm kämen, denn das Schild an seiner Thür bedeute
nicht „Professor", sondern „Profession ist der Magie" und er Bei
gerade Antispiritist Auf die Frage, was er sich denn überhaupt
unter einem Spiritisten vorstelle, vermag er nicht zu antworten und
über seinen Beruf „Heilmagnetiseur" weiss er nur zu erzählen, dass
er „Kräfte übertrage", was für welche, wodurch, zu welchem Zweck,
darüber verlieren sich seine Antworten in verlegenem, zerfahrenem
Gefasel und dem Gaudium der dichtgedrängten Zuhörerschaft Er
entwickelt aber weiter, er habe schon oft geholfen, wo kein Arzt
mehr zu retten vermocht habe, z. B. bei brandig gewordenen Wunden
und ihn ähnlichen schweren Fällen. Und wo er die Vorkenntnisse
her habe?
Er sei einmal kurze Zeit Wärter in einer „epileptischen Klinik"
gewesen und das andere habe er aus seinen Büchern, von denen er
leider keins zu nennen vermag. Aber seine Kunst ist noch nicht zu
Ende; da er früher zuweilen auf dem Lande gewesen, heilt er den
Bauern, die zu ihm kommen, auch ihr Vieh, und in den verzwei-
feltsten Fällen halfen seine Medicinen.
Dass die Praxis lohnend gewesen, ist anzunehmen, hat sie doch
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Aberglaube, Wahreagerei und Kurpfuscherei. 267
dem früheren mittellosen Bäckergesellen ein dreistöckiges eigenes
Uaus mit gut eingerichteter Wohnung eingebracht Die in alle Schich-
ten greifende 1 xji jährige Untersuchung scheint ihn allerdings ge-
schädigt zu haben, wenigstens geht sein Haus jetzt in Zwangsvoll-
streckung. Das jetzt auch von der Strafkammer bestätigte Urtheil
lautete auf 6 Wochen Gefängniss wegen Betrugs, 3 Monate waren
beantragt
Das ist ja sicher ein greifbarer Nutzen, ob aber damit all der
Schade gesühnt ist, den dieser Vielgewandte in den langen Jahren
Beiner Praxis angerichtet hat? Ich glaube kaum. Der Ruf des Kuno wer
Gastwirths z. B. ist auch jetzt nach Aufklärung des Thatbestandes
und der Verurtheilung nicht wieder hergestellt wie ehedem. Und nicht
nur der zähflüssig denkende Bauer oder der kleine Handwerker glaubt
mehr an solchen Wahrsager und Kurpfuscher, auch eine Dame in rei-
feren Jahren aus uraltpreussischem Adelsgeschlecht und ein deutscher
Doctor der Philosophie, die dem Spiritismus huldigten, sind in dunkler
Nachtstunde mit anderen Gläubigen einlassbegehrend an seiner Thür
gesehen. Wenn derartige Dinge geschehen, wenn gar in dem „auf-
geklärten" Berlin Tausende zu Fräulein Ida und Ulrike Schön pil-
gern, die in der Flott well- und der Bambergerstrasse den lukrativen
Schwindel der Gesundbeterei nach Mrs. Eddy's Methode betreiben —
von Amerika selber rede ich natürlich gar nicht — und dort die
vornehme Welt Berlins vereinigen, Leute, denen alle Mittel der Bil-
dung zur Verfügung stehen, kann es da Wunder nehmen, wenn die
Polizeimannschaft, die bei ihrer geringen Besoldung nothgedrungen
aus verhältnissmässig einfachen, ungebildeten Ständen genommen
werden muss, völlig den Dienst versagt, sobald das verfängliche Ge-
biet des Aberglaubens und der Geheimktinstelei berührt wird? Ja
von einem erfahrenen Praktiker ist mir einmal ein Fall mitgetheilt,
iu dem die unteren Polizeiorgane in einer schweren Sache, in der sie
sich nicht zu helfen wussten, um der Ungnade ihres Vorgesetzten zu
entgehen, zusammengelegt und sich an eine Zauberin gewandt haben,
deren guter Rath ihnen dann sogar auf die richtigen Wege half.
Wie verbreitet besonders der Wahrsagerschwindel noch heutzutage
ist, dafür mag sprechen, dass allein in Rostock, einer Stadt von
56000 Einwohnern, an officiell bekannten weisen Frauen und Männern
nicht weniger als 13 wohnen. Meistens alte, halbblinde und lahme
Weiber, die ihren Ernährer verloren haben und jetzt mit Ilülfe dieser ver-
botenen Kunst ihr Dasein fristen, die Meisten von ihnen mögen sich
ja im Wesentlichen auf die verhältnissmässig harmlosen Fragen nach
dem Bräutigam , dem Lotteriegewinn u. dergl. in ihrer Auskunft be-
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258 XX. Schütze, Aberglaube, Wahrsagern und Kurpfuscherei.
schränken, doch kann auch schon hierdurch allerlei Unfug und Un-
heil angestiftet werden, so dass es wünschenswert!] erscheint, wenigstens
eine Handhabe zu besitzen, um gegen sie auch einschreiten zu können,
wenn die üblichen Begleiterscheinungen ron Kuppelei u. dergL fehlen,
oder der Betrugsparagraph versagt Deshalb sollte die von den
Commentatoren noch für gültig gehaltene alte Mecklenburgische
Landesverordnung vom 28. Januar 1681 betr. „Die Bestrafung gottes-
lästerlicher, abergläubischer und unzüchtiger Dinge", die auch das
Wahrsagen verbietet, einmal praktisch wieder erprobt werden, es ist
jedoch trotz des notorisch beträchtlichen Geschäftsbetriebes dieser
Kunstgattung und trotz mehrfach angeordneter Nachforschungen nicht
möglich gewesen auch nur einen einzigen unverjährten Fall festzu-
stellen, „die Ermittelungen blieben erfolglos*4.
Das allein dürfte Beweis genug sein, Staatsanwälten und Ge-
richten darzuthun, dass energisches Einschreiten gegen dies bösartige
eingewurzelte und uncontrolirbare versteckte Gewerbe dringend ge-
boten ist.
Vor Allem aber sollten auch unsere Aerzte nicht nur auf die
Juristen schelten, sondern uns lieber das Material an die Hand geben,
das ihnen in ihrer Praxis reichlich bekannt wird, wahrend es sich
uns entzieht Iiessen sie ihre Scheu, auch vielleicht einmal als Zeuge
vor Gericht zu müssen, etwas mehr in den Hintergrund treten, so
hätten wir längst aufräumen können mit einer bedeutenden Anzahl
Wahrsager und Geheimnisskrämer, und auch eine ganze Menge grosser
und kleiner Nardenkötter wäre längst erledigt und abgethan.
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Kleinere Mittheilungen.
a) Von Näcke.
1.
Der Fall Bennert. Kürzlich hat der Erste Staatsanwalt Dr. Siefert
(Bd. XI, S. 209) in grösster Kürze den Process der Raubmörder Bennert,
Fousse und Goldschmidt berührt, leider aber nur das Vorleben des letzt-
erwähnten gegeben. Vielleicht wird er ein Gleiches auch mit dem der
anderen Raubgesellen thun und gerade hier wäre Näheres sehr erwünscht
Ich habe selten von so schaurigen Mordbuben gelesen, die mit der grössten
Kälte und Gemüthlichkeit um geringen Profit das Leben ihrer Mitmenschen
auslöschten! Da giebt es kein Fünkchen Mitleid! Das sind solche Fälle,
wo ich die Todesstrafe angewendet wissen möchte, aber erst, wenn eine
psychiatrische Untersuchung stattgefunden hat. Das ist, so viel ich weiss,
bei Bennert und Fousse nicht der Fall gewesen, offenbar weil sie dem
Richter keinen Anläse dazu boten. Immerhin hätte es geschehen sollen,
aus Princip. Beide sind vielleicht aus ihrem Milieu so herausgewachsen.
Oder gehörten sie etwa zu den sog. „moralisch Schwachsinnigen", die wir
als eigene Krankheitsspecies nicht mehr anerkennen? Wir werden das wohl
nie sicher erfahren. Jedenfalls gehörten sie nicht zu den „Primitiven*4 (Pen ta).
Der Process bot aber sonst noch viel Interessantes und Lehrreiches dar.
Fangen wir gleich mit Goldschmidt an. Schon in der Arbeitsanstalt wird
er als schwachsinnig erkannt, noch mehr dann im Dresdner Irrensiechen-
hause, wo er ca. >/4 J&hr weilte. Mehrere Jahre wird er als solcher in der
Anstalt Hubertusburg behandelt und also genugsam beobachtet Deutlich
und klar gab ich als Sachverständiger an, dass G. schwachsinnig und ver-
mindert zurechnungsfähig sei. Der 2. Experte, Prof. Bins wanger, der den
G. zum ersten Male sah, war natürlich ausser Stande, ein Verdict abzugeben,
da der Angeklagte wie gedruckt sprach und antwortete, was man bei
leicht Schwachsinnigen ja oft sieht Man muss einen solchen erst näher
kennen lernen, um die Risse seines Geistes offen daliegen zu sehen. Man
sollte aber meinen, dass, wenn zwei bekannte Irrenärzte in ihren Anstalten
so lange den G. beobachtet hatten, dies an sich hätte dem Richter genügen
sollen. Der Staatsanwalt aber unterstützte den Vorschlag Prof. Bins-
wangens, den G. erst noch in der Jenaer Klinik eventuell zu beobachten.
Als ich deshalb gleich darauf privatim den Staatsanwalt befragte, meinte
er, ich hätte mich ja nicht deutlich darüber ausgesprochen, ob der G. zu-
rechnungsfähig sei oder nicht, was aber wie alle gehört hatten, deutlich
meinerseits geschehen, vom Staatsanwalt aber wegen seiner Schwerhörigkeit
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260
Kleinere Mittheilungen.
überhört worden war! Man begreift, dass ein solches Verfahren den beiden
anderen Irrenärzten gegenüber als ein Mißtrauensvotum aufgefasst werden
konnte! Der Jenenser Begutachter ist später genau auf meinen Schlass
der verminderten Zurechnungsfühi^keit gekommen. Leider hat Dr. Siefert
in seinem Aufsatze aus meinen Darlegungen einen sehr wichtigen Passus
weggelassen. Ich hatte nämlich gesagt, G. biete ein cl assisches Beispiel
für die sog. moral insanity dar, d. h. eines leichten intellektuellen Schwach-
sinns bei tiefem ethischen Niveau. Solche Leute gehörten erfahrungsgemäss
schecht in die Irrenanstalt und schlecht in die Gefängnisse. Für sie müssten
eigene Zwischenanstalten zwischen Gefängniss und Irrenanstalt erst gebaut
werden. Diesen Satz hatten dann die Zeitungen auch als sehr wichtig er-
kannt und gesperrt gedruckt. So lange wir nun solche Anstalten nicht
haben, ist für diese Menschen das Gefängniss dem Irrenhause immer noch
vorzuziehen, doch verlangen sie einen milderen Strafvollzug, sollen sie nicht
sehr bald geistig erkranken. Goldschmidt ward zu lebenslänglichem Zucht-
hause verurtlieilt , legte aber Revision ein. Hervorheben will ich endlich
noch, dass auf meine Anfrage mir erlaubt war, auch eventuell über die
verminderte Zurechnungsfähigkeit mich auszusprechen. Das ist höchst
anerkennen8werth, da immer mehr die Notwendigkeit einer solchen Zwischen-
stufe anerkannt wird nnd ihre nominelle Wiedereinführung in unser Straf-
jzfsetz nur noch eine Frage der Zeit sein wird.
Dass solche Personen, wie G., leicht der Suggestion zugänglich sind,
ist bekannt G. schilderte das auch sehr classisch. Er und Fousse hatten
sogar versucht, in einer moralischen Anwandlung sich von Bennert einmal
zu trennen, waren aber doch wieder zu ihm gestossen. Letzterer war der
Bedeutendere, der Suggerirende. Wir haben also hier eine Coppia criminale
a tre, d. h. ein Verbrecherpaar zu drei, wie Sighele solche Vereinigung be-
zeichnet, vor uns. Bennert giebt an, die Anderen führen alles aus. Das
setzt natürlich bei ihnen auch selir geringe Moralität voraus. Auffallend
ist, dass unter den Kaubmördern und Gewalttätigen aller Art so viel
Schlosser, Fleischer, Fabrikarbeiter u.s. w. sind. So war auch Bennert Schlosser.
Diese Leute sind gewöhnt, mit schweren und scharfen Instrumenten zu
arbeiten, sie verletzen sich leicht, selten oft Blut fliessen und das alles
scheint auf das Niveau ihrer Moral sehr oft nachtheilig zu wirken. Je
schwerer die Handarbeit, um so mehr ruht andererseits aber auch der Geist,
um so schwerfälliger wird er leicht und unterdrückt feinere Regungen.
Namentlich ist die Gefühllosigkeit der Fleischer, Viehtreiber, Bergleute n. s. w.
bekannt. Die Psychologie dieser schwer arbeitenden Classen, die vielen
Gefahren ausgesetzt und gegen Schmerz abgestumpft sind, ist eben eine
andere, als bei anderen Berufsarten. Beruf und Moral stehen also sicher in
einem gewissen Zusammenhange.
2.
In Sachen des Fanatismus. Gewöhnlich spricht man nur von
religiösen Fanatikern, doch giebt es ebenso solche auf wissenschaftlichem
Gebiete und im gewöhnlichen Leben. Jeder, der sich in eine specielle Idee
verrannt hat, Belehrungen absolut unzugänglich ist, ist ein Fanatiker. Er
kann dies nun in Theorie oder l*raxis sein. Gewöhnlich geht beides Hand
Diojtized by Googl
Kleinere Mittheilungen. 261
in Hand. So lange der Mann aber still daliin lebt, den anderen seine
vermeintiiche Wahrheit nicht aufdrängen will, können wir ihn einen stillen,
harmlosen Fanatiker nennen. Anders im gegenteiligen Falle, wenn er als
Propagandist auftritt und gar zu Feuer und Schwert greift, um seiner
Meinung Geltung zu verschaffen. Die Psychologie des Fanatismus ist eine
sehr reiche und interessante. Nur einige Punkte hiervon sollen im Folgenden
besprochen werden. Nehmen wir z. B. als Typus des Fanatismus den
Abstinenzler an, wie er in seinen Schattirungen bei dem letzten Bremer Anti-
alkoholisten-Congresse sich breit machte, namentlich in seiner abstosscnden
Form des rüden Propagandismus. Abstinenzler — dasselbe gilt vom Vege-
tarianer, J&gerianer u. s. w. — wird man auf zwei Wegen. Entweder zwingt
einen ein Leiden dazu und man handelt dann nur vernünftig; oder man
wird es durch Leetüre, Nachahmung, Betrachtung der socialen Folgen u. s. w.
Das hat dann einen altruistischen Anstrich, der aber, sobald er zur Propa-
ganda übergeht, leicht einen sehr unangenehmen egoistischen Beigeschmack
erhält In idealster Form erscheint es allerdings reiner Altruismus zu sein,
doch ist ein solcher in letzter Instanz eben auch auf Egoismus zurück-
zuführen. Wir wollen unseren Willen, unsere Meinung Anderen bei-
bringen und das befriedigt uns eben, selbst wenn das höhere Ziel allein
maassgebend zu sein scheint.
Fiat justitia, pereat mnndus!
Dann aber giebt es sicher Personen, die aus Gewinnsucht, Eitelkeit u. s. w.
Fanatiker werden, eine Rolle spielen wollen. Diese sind natürlich eine sehr
verwerfliche Masse! Neben geistesgesunden — und dazu rechne ich einen
Theil der Anarchisten — giebt es aber gerade unter den Fanatikern eine
Menge geistig minderwerthiger Personen und gerade auf solche wiederum
wirken Fanatiker am meisten ein. Man gehe z. B. nur in ein Speisehaus
der Vegetarianer, um sofort solche zu entdecken. Die gefährlichsten Fana-
tiker sind natürlich die religiösen und vielleicht hat nichts soviel Blut fliessen
lassen, als gerade der fanatische Religionshass, mit dem der Aberglauben
sich gern verschwistert, wie z. B. bei den Hexenprocessen. Die anderen
Fanatiker sind scheinbar hannloser, würden ihre Gegner aber gern, wenn es
möglich wäre, mit Feuer und Schwert verfolgen, resp. in modernem Ge-
wände, ihnen allen Schimpf und Schande anthun. Stand, Bildung, Rasse,
Religion und andere Momente spielen mit. Unter den Ungebildeten wird
man vielleicht mehr Fanatiker finden, als unter den Gebildeten, weil hier
das Ich. ja ein viel einfacherer Complex ist, und der Widerstand oft ge-
ringer. Recht gefährlich sind halbgebildete Elemente, wie z. B. viele Volks-
8cliullehrer, die alles zu wissen glauben und überall „ mitmachen" wollen.
Es scheint ferner, dass auch die Rasse nicht unwichtig ist. Germanen sind
schwerfälliger, daher im Allgemeinen weniger zu Eiferern geeignet, als Ro-
manen und solchen auch weniger zugänglich. Ein Ferri, Lombroso u.s.w.
würden bei uns lange nicht den Effect machen, wie bei iliren heissblütigen
I^andslcuten, und die fanatischen, ekstatischen Heiligen u.s.w. fanden sich wohl
öfters hier. Ein merkwürdiges Gesetz beherrscht femer, wie ich glaube,
die Fanatiker, wie alle Menschen überhaupt, nämlich: Je näher die
Meinungen, die Geschmäcker, die Rassen einander stehen, um
so mehr befeinden sie sich. Der Abstinenzler hasst den Temperenzler
noch mehr womöglich, als den Trinker, was sich wieder in Bremen
Archlr fttr Kriminalanthropologie. XII. IS
262
Kleinero Mittheilungen.
zeigte. Männer oder Frauen mit sehr ähnlichem Charakter stossen
sich ab, nahestehende Rassen desgleichen, was wir z. B. zwischen
Deutschen und Engländern, Spaniern und Portugiesen, Italienern und
Franzosen , Norwegern und Schweden u. s. w. sehen , wobei allerdings noch
viele Factoren, besonders die Religion eine Rolle spielen. Auch sehr nahe-
stehende Secten befeinden sich bis auf den Tod. Man sieht das in
Russland, bei uns, im Islam u. 8. w. Wie ist dies merkwürdige Verhalten
zu erklären? Ich stelle mir vor, dass, wenn man weiss, dass der Partner
in so manchen Dingen grundverschiedene Ansichten hat, man es gleich von
vornherein als aussichtslos aufgiebt, ihn zu belehren. Anders, wenn nur
kleine Differenzen bestehen. Dann ist mehr Aussicht auf Erfolg gegeben.
Glückt es nicht, wie meist, so wird man immer gereizter, eben weil die
kleinen, unüberwindbaren Schwierigkeiten einen mehr ärgern, als die grossen.
Um zu ihren Ansichten zu bekehren, gebrauchen nicht selten Fanatiker
Uebertreibungen aller Art, absichtlich und unabsichtlich falsch gedeutete Sta-
tistiken u.s.w. Dies trat auch in Bremen hervor. Es war vorauszusehen, dass
wüste Scenen erfolgen mussten, ebenso auch war der wirkliche Erfolg schon
vorgezeichnet Der Berichterstatter sagt, darüber in der Frankfurter Zei-
tung (21. April 1903, 3. Morgenblatt) denn auch lakonisch: TDie positiven
Ergebnisse des Congresses sind ganz minimal k. Man wird sich hierbei
vielleicht erinnern, was ich über den Werth von Congressen Überhaupt s. Z.
sagte ') und man wird das Meiste auch in Bremen bestätigt finden. In
einer kürzlichen Besprechung eines Bucha von Baer (Bd. XI, S. 270),
habe ich meinen, hoffentlich von den Meisten getheilten Standpunkt in der
Alkoholfrage dargestellt und zwar auf Grund reichlicher Erfahrung. Forel,
den man wegen seines Temperaments in einer solchen Gesellschaft von
Extremen, die die grösste Übjectivität und Diplomatie der Sprache verlangt,
am liebsten in Bremen nicht hätte als Redner auftreten lassen sollen,
leistete sich z. B. den Satz, dass jeder Mensch, der einmal betrunken ge-
wesen, geisteskrank sei! Erst später, nach vielem Widerspruche, rectificirte
er sich. Es ist sicher, dass der Alkohol sehr viel schadet, aber in concreto
ist dies stets erst zu beweisen und dies ist gar nicht immer so leicht
Wenn Berauschte Verbrechen begehen, so liegt der Zusammenhang klar da.
Wenn aber ein Trinker — und was rechnen die Abstinenzler nicht alles
dazu! — delinquirt, so ist ein solcher Zusammenhang absolut noch nicht
klar. Hier können die gewöhnlichen Arten von Verbrechen stattfinden
und der Alkohol höchstens den Widerstand vermindert haben. Dies in
concreto nachzuweisen, dürfte schwer fallen, mag es auch noch so wahr-
scheinlich klingen. Wenn ferner ein Trunkenbold ein epileptische« oder
idiotisches Kind zeugt, so ist noch lange nicht bewiesen, dass der Alkohol
an der Epilepsie u. s. w. schuld ist. Tritt dasselbe beim 2., 3., 4. Kinde
ein, so wird dies allerdings immer wahrscheinlicher, aber erst nach Ausschluss
von sonstigen erblichen Belastungsmomenten bei den Eltern, etwaiger
schwerer Geburt u. s. w. fast absolut sicher. Beim Irrsinn liegt das Ver-
hältniss nur deutlich beim Säuferwahnsinn. Wenn aber ein Trinker später
an Paranoia oder Melancholie u.s. w. erkrankt, so ist nicht nothwendi?
1) Naekc. Bericht über den Amsterdamer Krimiualauthn>pologon-Congre>>
S. Bd. S. 91, gegen das Ende hin.
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Kleinere Mittheiluugcn.
263
der Alkohol daran schuld. Eis können andere Momente sein, eventuell in
Konkurrenz mit dem Alkohol. So sind also die grossen Zahlen en bloc,
welche die Abstinenzler für die Betheiligung des Alkohols und Erzeugung
von Irrsinn und Verbrechen nicht anfahren, eindeutig, sondern sehr vieldeutig.
Darum kümmern sich aber die Herren nicht ! Die besten Beweise für einen
Schaden durch Alkohol liegen vielleicht in den experimentell-psychologischen
Untersuchungen. Und gerade Forscher auf diesem Gebiete: Kräpelin,
Aschaffenburg u. s. w. sind zwar überzeugte Abstinenzler, sehen aber
die Undurchführbarkeit der allgemeinen Abstinenz ein und verlangen nur Mög-
liches. Ja in der Schweiz, wo am meisten gewühlt wird, sieht man in den Städten
nur wie bescheidene Veilchen im Dunkeln einzelne Firmenschilder mit blauem
Kreuze. Nach wie vor wird dort tapfer gezecht und ich habe nicht ge-
hört, dass die Weinbergbesitzer über Abnahme ihrer Weinlieferungen ge-
klagt hätten. Als Curiosum sei hier gleich erwähnt, dass einer der haupt-
sächlichsten „Radaufritzen14, wie der Berliner sagen würde, seine schönen
Weinberge — so ward mir dort erzählt — nicht etwa in Kartoffel- oder Ge-
treidefelder umwandeln lässt, sondern ruhig fortfährt, die Leute mit seinem
Gewächse zu vergiften. So lange Abstinenzler und MiLssigkeitler zusammen-
tagen, wird es Radau geben, so in Wien, so jetzt in Bremen. Daher haben
in Zukunft beide Parteien getrennt zu arbeiten. Die Abstinenzler sollten
mit ihrem grossem Erfolge, die Regierungen und das Publicum nachdrücklichst
auf die grossen Schäden des Alkohols aufmerksam gemacht zu haben, zu-
frieden sein und nicht nach Utopieen jagen. Schweden hat mit seinem
Götaborg- System Grossartiges geleistet, also mit der Massigkeit, gewiss mehr
als die Scheinerfolge z. B. der amerikanischen Abstinenzler. Je mehr die
Fanatiker übertreiben, um so mehr schaden sie der guten Sache. Sie werden
das aber freilich nicht einsehen, weil sie eben Fanatiker sind. Socialpolitiker
sind aus solchem Holze nicht geschnitzt!
3.
Ueber Selbstentmannung. Da die Kastration eine schmerz-
hafte und nicht ungefährliche Operation ist, zudem Niemand ohne Weiteres
sich seiner Männlichkeit begeben will, ist es nur natürlich, dass Rille von
Selbstkastration ausserordentlich selten sind und aus verschiedenen Gründen
meist nur bei Geisteskranken beobachtet werden. In Irrenanstalten kommt
solches hie und da vor und vor einigen Jahren wurde in der Irrenanstalt
zu Hubertusburg folgender interessante Fall beobachtet: Ein Paralytiker
hatte sich mit einem liegen gebliebenen Messer den Hodensack fast durch-
schnitten. Nach Zusammennähen desselben riss er den Verband ab und
wollte nochmals den Hodensack abschneiden, so dass ihm die Hände be-
festigt werden mn ästen. Befragt, warum er das gethan habe, sagte er,
Gott habe ihm befohlen das Scrotum zu entfernen und ihm ein goldenes,
ein doppeltes versprochen Tagelang wiederholte er in weinerlichem Tone:
„ Lieber Gott, gieb mir noch einen zweiten Sack, meine Frau ist mit einem
nicht zufrieden." Dieser Fall, der glücklicher Weise keine perfecte Selbst-
kastration betrifft, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert!!. Bei Para-
lytikern sind tentamina suicidii, ernstlich gemeinte, sehr selten, noch seltener
auf Gehörstäuschungen hin, abnorm selten aber Kastrationen. Die Moti-
virung in unserem Falle ist eine köstliche. Häufiger finden sich Ent-
1S«
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Kleinere Mittheilungen.
mannungen besondere bei Paranoikern und Melancholikern, auf Grand yon
Wahnideen, Befehlsstimmen, Verfolgungswahn u. 8. w.
Sonst wird wenig darüber berichtet In der Zeitschrift für Medicinal-
beamte 1902, in Heft 16 und 20 wird je ein solcher Fall von
Dr. Schmidt-Petersen und Dr. Solbrig mitgetbeilt. In dem ersten
handelt es sich um einen 40 jährigen Mann mit zeitweiligen Gemüthsver-
stimmungen. Verf. vermuthet, und wohl mit Kecht, dass der Betreffende
in einer solchen den Act vorgenommen habe. Dieser psychopathische Zu-
sammenhang erscheint dem Verf. um so klarer, als Patient „in sich das
Blut von Vater und Tochter vereinigte, bekanntlich die günstigsten Mo-
mente zur Degeneration". Letzteres ist aber nicht wahr, da selbst Incest
für die Nachkommenschaft unschädlich ist, wenn beide Eltern gesund waren,
und in obigem Falle ist dies nicht verneint Dr. Schmidt-Petersen
dagegen fand seinen Kastrirten geistig gesund und kann sich die Sache
nur so erklären, dass Patient sich dies selbst zugefügt habe, etwa zur Hei-
lung einer arg betriebenen Onanie, obgleich für Letztere absolut kein An-
haltspunkt vorlag. Patient leugnete die That, und gab vielmehr an, die
Verwundung sei durch Zufall geschehen. Hinterher gab er aber zu, dass
er sich selbst kastrirt habe und zwar aus Spielerei. Hier erwähne ich
gleich, dass mich neulich ein Imbeziller, der stark onanirte und bisher umsonst
hiergegen behandelt wurde, frug, ob er sich nicht könne kastriren lassen,
um von seinem Leiden loszukommen. Es scheint also in der That beim
niederen Volke der Erfolg einer solchen Operation gegen die Onanie ge-
rühmt zu werden. Einen ganz merkwürdig motivirten Fall von Selbst-
entmannung erfuhr ich aber kürzlich von einem Collegen. Vor einigen
Jahren ward er schleunigst zu einem Manne in der Stadt gerufen, der sich
die Testikel entfernt hatte und stark blutete. Grund : Er war ausser sich
gerathen, als er bemerkte, seine Frau, die schon mehrere Kinder hatte, sei
wieder schwanger geworden. Er hatte dem fernerhin dadurch vorbeugen
wollen ! Der Mann hatte also die That offenbar in einem Zustande acuten
Affects, der einem Raptus melancholicus ähnelt, ausgeführt! Aus religiösem
Fanatismus kann es durch eigene oder fremde Hand geschehen (Scopzen),
doch kaum je bei uns. Dann besteht z. Zt der That wohl immer eine
solche Affectlage, dass der Thäter, wenn er die Hand an sich legt meist
nicht zurechnungsfähig sein dürfte.
Für den Juristen kommen diese so Überaus seltenen Fälle von Selbst-
kastration praktisch kaum in Betracht. Man muss aber wissen, dass diese
schwere Verwundung auch durch einen Zufall, endlich von Seiten Dritter
geschehen kann. Im Falle des Todes, tiefster Benommenheit Taubstumm-
heit, bei tiefstem Blödsinn oder Verworrenheit, vielleicht auch bei fremdspra-
chigen Menschen, kann es unter Umständen schwer werden zu entscheiden,
ob eine Selbstthat vorliegt oder nicht. Erstere hat für den Strafrichter kein
Interesse, da sie nicht bestraft werden kann, anders wenn die übrigen Mög-
lichkeiten da sind. Im landwirtschaftlichen und maschinellen Getriebe
besonders können Entmannungen aus unglücklichem Zufalle leicht einmal
geschehen. Solche von Seiten Dritter aus Rache, Spielerei, Neid, Fahr-
lässigkeit u. s. w. kommen gewiss auch nicht so selten vor. Hier könnte
dann auch einmal der Fall eintreten, dass der Ueberfallene durch Schreck,
Schmerz, Blutung u. s. w. nicht im Stande war, die Attentäter zu erkennen.
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Kleinere Mittheilungen.
265
selbst wenn die That am lichten Tage geschah. Es kann aber endlich aucli
geschehen, dass ein Selbstattentäter (siehe oben) aus irgend einem Grunde
die That leugnet
Weiter möchte ich noch als hierher gehörig die Selbstverletzung der
Genitalien erwähnen, die nicht etwa alle Versuche von Kastrationen dar-
stellen. So unglaublich es klingt, so ist es doch Thatsache, dass Manche
sich solche Verletzungen zufügen, um sich geschlechtlich aufzu-
regen. So erzählt z. B. ein französischer Schriftsteller im Jahre 1901
(Notiz im Archivio di psychiatria u. s. w. 1903. S. 335), dass ein 68 jäh-
riger Bauer 30 Jahre lang zu diesem Zwecke sich den Hodensack ver-
letzte, denselben aufschnitt, ihn wieder zunähte und später Fremd-
körper unter die Haut des Scrotums brachte. Diese überaus seltenen Fülle
sind wohl eher als ein auto-sadistischer Act (Vorstellung, dass der Thäter
diese Wunden u. s. w. einem Partner zum Zwecke der geschlechtlichen Er-
regung beibrachte), als ein auto-masochistischer zu bezeichnen (Vorstellung,
dass ihnen diese Wunden von dritter Seite beigebracht würden). Darauf
beruhen vielleicht z. Th. wenigstens auch gewisse Vorkommnisse bei Geistes-
kranken, wie Umschnüren des Penis, Einführen von Fremdkörpern in die
Harnröhre u. s. w , was allerdings auch zur Beseitigung localer Reizungen
und Schmerzen, bisweilen auch auf Grund von Wahnideen und Sinnes-
täuschungen oder nur aus reiner Spielerei vorgenommen wird.
Endlich könnte einmal — der Fall ist aber bisher wohl noch nie be-
obachtet worden — eine Entmannung in einem Wuthanfall, ohne Zweck,
auch vielleicht in einem epileptischen u. s. w. Dämmerzustande vorgenommen
werden. In einer Notiz; des Archivio di psich. u. 8. w. 1903, S. 287, lese
ich nämlich eine Mittheilung aus einer spanischen Gerichtszeitung, wonach
ein leidenschaftlicher Mensch in einem Momente blinder Wuth, wo er alles
roth sah, sich selbst schwer verletzte (aber nicht an den Genitalien!), wonach
er Andere der That bezichtete. Hier treten dann also sogar noch weitere Com-
plicationen hinzu. Der Jurist wird sich auch diese Fälle merken müssen.
4.
Haschisch und Verbrechen. Man weiss wohl, dass Opium und
H.Lschisch — ein Hanfpräparat — im Orient viel in verschiedener Form
genossen werden, davon das letztere namentlich in Aegypten. Haschisch
als Droge ist für den Psychologen speciell interessant geworden durch die
dem Genüsse desselben folgenden ganz merkwürdigen Hallucinationen, wobei
namentlich der Muskelsinn, die Gleichgewichtslage so gestört erscheint, dass
was oben ist, unten, was rechts, links erscheint und umgekehrt, so dass die
HaUucinanten ob ihrer neuen Lage nicht aus dem Erstaunen gerathen. Man
weiss ferner, dass Opium die Menschen körperlich und geistig herunter«
bringt, weniger war dies vom Haschisch bekannt.
Nun hat Warneck (Insanity frora Hashesh. Journal of Mental Science
1903, jan.), Director der ägyptischen Irrenanstalt zu Cairo gezeigt, dass in
Aegypten diese Droge genau die traurige Rolle bezügl. Erzeugung von Irrsinn
und Verbrechen (vorwiegend gewaltthätige) spielt wie der Alkohol in Englaud
und dort schlimmer zu wirken scheint, als in Indien. Der Wirkung nach ähnelt
sie sehr dem Alkohol, und so unterscheidet Verf. einen Haschischrausch, ein
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I
266 Kleinere Mittheilungen.
Delirium (— = dem Delirium tremens), eine acute, chronische Manie, eine chro-
nische Dementia und die sog Cannabinomanie, die dem chronischen Alkoholis-
mus an die Seite zu setzen wäre und eine allmählich zunehmende Depravation
bedeutet, in der der Betreffende verlumpt, bettelt, flucht, sehr reizbar ist u.s.w.
Körperliche Symptome, wie beim chronischen Alkoholismus sollen nicht
auftreten. Selbstmorde sind sehr selten und specielle Symptome beim Ent-
ziehen des Haschisch in der Anstalt wurden nicht beobachtet. Eine völlige
Abstinenz hält Verf. bei Opium und Haschisch für unmöglich, wohl aber
möglichste Eindämmung. Man hat also nach Obigem auch den Hanf
als eminent krimimogenen Factor von jetzt ab anzusehen,
und energisch zu bekämpfen.
5. •
Traurige Folgen einer Suggestion bei einem Kinde. Ich
habe wiederholt mit Andern auf die gefährlichen, beabsichtigten oder un-
beabsichtigten Folgen einer Suggestion, die nicht blos durch das Gehör,
sondern auch durch das Gesicht (— Nachahmung) geschehen kann, hin-
gewiesen. Heute wird dies von Neuem durch folgenden traurigen Vorfall
erläutert, den ich dem „Thier- und Menschenfreunde" (1903, Nr. 3 und 4)
entnehme:
Lasset die Kinder nicht beim Schlachten zugegen sein!
Aus Olmütz in Mähren schrieb man uns am 4. Februar 1903: .In der
Gemeinde Morkowitz bei Lossnitz ereignete sich am vorigen Freitag ein
grässlicher Fall. Ein dortiger Bauer schlachtete in Anwesenheit seines
3 jährigen Knaben ein Schwein. Bald darauf lief das Kind in die Woh-
nung, ergriff ein Messer und schlachtete mit den Worten: „Ich ninss
doch sehen, ob die Marie auch so schreit, wie das Schwein * sein in der
Wiege liegendes halbjähriges Schwesterchen. Das Kind war sofort todt
Hier also hat das Zuschauen unwillkürlich eine schaurige That ver-
anlasst. Man weiss, dass alle minderwerthigen und unentwickelten Gehirne
— und dazu gehören vor Allem die der Kinder — besonders der Sug-
gestion, auch der unbeabsichtigten, wie oben, leicht zugänglich sind. Alles
was das Kind sieht, hört, wird mit Kameraden sofort ausgeführt, meist
allerdings nur als Spielerei, aber oft genug mit tragischem Ausgange, wie
z. B. bei dem Räuber- und Hängespiele u. s. w. Bei uns spielen die Jungen
meist Soldaten und das geht gewöhnlich harmlos ab. In Spanien spielt
alles den Stierkämpfer und das wird wahrscheinlich weniger ungefährlich
verlaufen. Ob «auf dem Lande bei uns die Kinder auch „Schweineschlachten'"
spielen, weiss ich nicht Jedenfalls liegt dies ziemlich nahe. Daraas ist die
Lehre zu entnehmen, Kinder nie bei irgendwie aufregenden
Scenen Zuschauer sein zu lassen, ihnen auch nie Leetüre
mit solchem Inhalte zu geben. Man vergiftet oft so ihre Seele und
kann gefährliche Suggestionswirkungen erleben. Gerade auf dem Lande
lässt man die Kinder ruhig dem rohen Schweineschlachten zusehen. Sie
freuen sich Über die Qualen der Thiere, wenn zunächst auch unbewusst
Dasselbe geschieht bei dem öffentlich vor sich gehenden Bespringen der
Kühe u. s. w.
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Kleinere Mittheiluogcn.
267
6.
Thierquälerei und Aberglauben. Kürzlich (1 1. Bd., S. 256) habe
ich einige interessante Facta bezüglich obigen Themas gebracht und bespro-
chen. Heute fällt mir als dazu gehöriges weiteres, instructives Beispiel fol-
gender Vorfall in die Augen, den ich gleichfalls dem „Thier- und Menschen-
freunde (1903, Nr. 3 und 4) entnehme:
Thierquälerei aus Aberglauben. Aus Bayern wird der
„Frankf. Ztg.u geschrieben: In einem Ort zwischen den Städten Fürth
und Erlangen verirrt sich ein Huhn in den Hof des Nachbarn, geräth
in den Stall nnd fliegt einer Kuh auf den Rücken. Die Bäuerin sieht's
und erbleicht bis in die Lippen; denn ihr wird es mit einem Male klar,
warum ihr in letzter Zeit dies und jenes zugestossen ist: das Thier, das
da oben auf dem Kuhrücken sitzt und sie mit starrenden Augen an-
blinzelt, ist keine Henne, das ist eine Drud ! Flugs macht sie, unterstützt
von zwei handfesten Mägden eine Attacke gegen die Drudenhenne, und nach
hartnäckigem Widerstände befindet sich schliesslich das Huhn auch in den
Händen der keuchenden Bäuerin. Um ein für alle Mal ein Ende mit dem
Verhexen zu machen, spricht diese das Todesurtheil aus: sofortiger Tod
durch Verbrennen bei lebendigem Leib ! Die Mägde heizen eigens den Ofen
ein und schieben das Huhn in die Gluth, wo es unter schmerzlichem Ge-
gacker bald verendet. Jetzt ist die Geschichte beim Gericht anhängig, weil
der Nachbar Schadenersatz für die gemarterte ,,Drud* beansprucht.
So geschehen im Jahre des Heils 1903 oder 1902 !
Und da spricht man noch von den grossartigen Fortschritten der Cultur
und sieht mit Verachten auf die abergläubischen Bauern Russlands u. s. w. !
Wer etwas mit der Volkspsychologie vertraut ist, weiss, dass es noch vielfach
finster ist, auch in unserer Volksseele. Der Hexenglauben in specie ist noch
keineswegs ausgestorben, besonders auf dem Lande. Auffällig ist es allerdings,
dass es in obigem Beispiele gerade in Franken geschalt, was eine der erleuch-
tetsten Provinzen Bayerns darstellt. Nebenbei ist es unbegreiflich, dass die An-
zeige nicht wegen der scheusslichen Thierquälerei geschah, sondern des Scha-
denersatzes halber. Vielleichtwird hier aber doch der Staatsanwalt eingreifen.
Wie aber ist die Frau zu bestrafen ? Eine gewöhnliche Henne hätte sie sicher-
lich nicht verbrannt Ihr Aberglaube wird ihr also als mildernder Umstand zu-
gerechnet werden, aber wie hoch? Würde sie auch die That gethan haben, wenn
es sich um eine eigene Henne gehandelt hätte?
7.
Wichtigkeit einer genauen psychiatrischen Expertise bei
gewissen Verbrechern. Wiederholt habe ich schon früher den Satz auf-
gestellt, dass jeder Verbrecher psychiatrisch untersucht werden sollte, um
einem Justizmorde, d. h. hier einer unschuldigen Verurtheilung im Krankheits-
falle, nach Möglichkeit zu begegnen. Leider ist dies in praxi aber undurch-
führbar und wir können nur fordern, dass bei bestimmten Verbrechen, nament-
lich Sittlichkeitsverbrechen, dann bei jedem Kapitalverbrechen, eine psychiatrische
Untersuchung stattfinde. Dies wenigstens ist durchführbar und geschieht
jetzt glücklicher Weise immer häufiger, meist allerdings vom Vertheidiger des
268
Kleinere Mittheilungen.
Angeklagten beantragt Oft liegen nun die Verhältnisse so einfach, dass
der Experte nach ein oder mehreren Besuchen beim Gefangenen diesen sicher
für geisteskrank erklären kann. Leider jedoch giebt es genug Grenzfälle,
wo selbst nach längerer Beobachtung die Meinungen der Sachverständigen
auseinandergehen, was sehr ungerechtfertigter Weise immer wieder den Medi-
cinern vorgehalten wir,d, während uns täglich wiederaufgehobene Gerichts-
urtheile zeigen, dass solches bei Juristen noch viel häufiger geschieht, was
aber weniger Eindruck auf das Publicum zu machen scheint. Zu fordern ist
nun, dass mindestens eine 6 wöchentliche Beobachtung solcher Grenzfälle,
am besten in einer renommirten staatlichen Irrenanstalt Platz greife, da
Beobachtung im Gefängnisse selbst immer etwas Unnatürliches an sich hat.
Zu obigen Bemerkungen veranlassen noch besonders die Präsidentenmörder
Guiteau und Czolgosz. In beiden Fällen war der Volkswille so peremptorisch
für eine baldige Verurtheilnng, die allgemeine Suggestion, dass es sich um
Geistesgeeunde handle, so stark, dass auch die psychiatrischen Experten
darunter litten und ihnen viel zu wenig Zeit zu genauer Untersuchung ge-
währt ward. Beide Mörder wurden bekanntlich hingerichtet, da sie als
geistesgesund angesehen wurden. Hinterher stellte es sich bei Guiteau
heraus, dass er geisteskrank war und jetzt zweifelt kein Mensch mehr daran.
Er war also unschuldig verurtheilt worden und dies scheint nun auch beim
2. Mörder, Czolgosz der Fall gewesen zu sein. Macdonald sah ihn nur
einige Male und erklärt ihn für gesund, 3 andere Sachverständige, die ihn
wiederholt nahezu fast 3 Wochen besuchten, scheinen der gleichen Ansicht
gewesen zu sein. Nun hat Channing1) sich der grossen Mühe unterzogen,
auf das Genaueste der Anamnese des Mörders nachzugehen, indem er bei
allen Verwandten, Freunden und Bekannten nachforschte. Da erscheint
dann die Sache ganz anders. Erblich belastet, von Kindheit an still, scheu,
war er seit einigen Jahren kränklich und bot geradezu kindische 3hebe-
phrenische" Züge dar, mit total verändertem Charakter u. s. w. Sehr wahr-
scheinlich trat in ihm allmählich die Wahnidee auf, eine grosse That aus-
zuführen, den Präsidenten, der dem Volkeso schade, zu tödten. Er war
sicher kein Anarchist und war auch nie von den Anarchisten als der Ihrige
anerkannt. Erst die genaue Erhebung seiner Anamnese — die den früheren
Gutachtern so gut wie unbekannt war — giebt den wahren Schlüssel zur
That und ich muss nach der Leetüre der interessanten Arbeit von
Channing sageu, dass auch ich den Czolgosz für geisteskrank halte**).
Man sieht hieraus, wie colossal wichtig, besonders in Grenz
fällen, eine genaue Erhebung der Anamnese ist, die freilich oft
genug grosse Schwierigkeiten bereitet. Der Kuriosität halber will ich noch
erwähneD, dass ein Gefängnisgeistlicher, Drahms3) den Mörder im Lom-
brosi sehen Sinne für einen echten „reo-nato" hält. Seine Arbeit ist die
pure Phantasie!
1) Channing, The mental Status of Czolgosz the assassin of president
McKiuley. American Journal of insanity. No. 2. 1902.
2) Auch Hughes, Medical aspects of the Czolgosz case (Alienist and Neu-
rologist. No. 1. 1902), hält den Mörder für geistig abnorm.
3) Drahms, Leon Czolgosz. Ibidom.
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Kleinere Mittheilungen.
8.
Ueber den Einfluss schlechten Schlafes auf die Zeugen-
aussagen. Nur selten liest man, dass bei Gerichtsverhandlungen der
Richter, eher schon der Verteidiger, der Glaubwürdigkeit eines Zeugen öffent-
lich näher tritt, wenn er dieselbe auch bei seinem Urtheile wohl mit in An-
schlag bringt. Wir wissen, dass je nach unserem Körperzustande die Auf-
nahme der Sinneseindrücke und ihre Verarbeitung nicht unwesentlich sich
ändern, ebenso später ihre Reproduction. Hier will ich nur auf einen einzigen
Punkt aufmerksam machen, auf den die Juristen schwerlich bisher ge-
achtet haben. Es ist dies der Schlaf. Nach schlechtem Schlafe, das weiss
ein Jeder, ist die Aufmerksamkeit am Tage eine geringere. Damit hängt
es zusammen, dass die Sinneseindrücke weniger scharf sind, feinere ganz
übersehen, andere geradezu falsch aufgenommen werden. Hat Jemand in
solchem Zustande etwas gesehen oder gehört, so müssen sich schon jetzt
Irrthümer einschleichen. Aber noch nicht genug. Soll der Betreffende
später als Zeuge auftreten, so ist hier Erinnerungsfäischung oder -täuschung
viel eher möglich, als bei andern. Dann macht es aber auch einen Unter-
schied aus, ob Einer nur einmal schlecht geschlafen hat, oder für gewöhn-
lich schlecht schläft In letzterem Falle ist die Sache oft noch prekärer.
Der Richter wird also unter anderem fragen müssen, wie der Zeuge ge-
schlafen hat, bevor er die That u.s. w. mit ansah, aber auch w ie am Tage vor
Auftreten als Zeuge. Consequenter Weise müsste man das auch auf viele
Thäter ausdehnen, und in dem vorangegangenen schlechten Schlafe mit der fol-
genden geringen Inhibition von Impulsen u.s.w. einen Milderungsgrund sehen.
b) Von Siefert.
9.
Ein Selbstmord. Mitgetheilt vom Ersten Staatsanwalt Siefert in
Weimar. Der Fall ist vom Gerichtsarzt Dr. Hoff mann in Elberfeld im
zweiten Hefte des laufenden Jahrganges der Vierteljalirsschrift für gerichtliche
Medicin dargestellt Mit Hecht wird gesagt, dass er wegen der Art der Aus-
führung Anspruch darauf mache, ein grösseres Interesse für sich zu erwecken.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Section der Leiche veranlasst Das
ärztliche Gutachten lautete:
Erstickungstod, die Erstickung höchstwahrscheinlich bedingt durch
Chloroform.
Es drehte sich um die Leiche eines jungen Drogisten, welche in dessen
Zimmer gefunden worden war. Die Obduction wurde nach dem Schema
für Vergiftungen ausgeführt. Die chemischen Sachverständigen stellten durch
den Geruch fest, dass in den ihnen übergebenen Leichenteilen — Gehirn,
Herz, Milz, Nieren, Leber, Blut aus dem Gehirn und aus dem Herzen —
Chloroform enthalten war. Auf dem blossen Leibe der Leiche befand sich
ein fest anliegendes Korsett Es ist zu vennuthen, dass der Drogist durch
das Anlegen dieses beengenden Kleidungsstückes seinen Tod um so sicherer
herbeiführen zu können geglaubt hat als ^»e er gewusst haben wird, beim
Chloroformiren alle beengenden Kleidungsstücke entfernt werden müssen.
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270
Kleinere MittheUungen.
Sonst war die Leiche nur mit einem weissen Hemd bekleidet, sie lag
auf dem Bette auf dem Bauche. Der Kopf war mit einem Tuche leicht
zugedeckt Die Hände lagen auf dem Rücken. Sie waren in der Weise
gefesselt, dass sie in einander gelegt und die Handgelenke von einem
Riemen umschlungen waren. Der Riemen verlief straff nach abwärts.
Nach dem Umwenden der Leiche fand man den etwa 1,30 m langen
Riemen glatt unter dem Körper liegen und dicht am Munde des Toten das
Ende des Riemens. Der Eindruck der vier oberen und unteren Schneide-
zähne war deutlich daran zu ersehen.
Das unter dem Gesichte der Leiche liegende Tuch war feucht und
roch nach Erbrochenem.
Direct unter Mund und Nase fand sich ein kleines viereckiges Papp-
schächtelchen von 5 bis 6 qcm Grösse, wie man sie beim Einkaufen von
Juwelierwaaren erhält. Dasselbe war mit rother Watte gefüllt, der Farbstoff
war ausgelaugt und hatte die untere Partie des Gesichtes und das unter
dem Gesichte liegende Tuch leicht gefärbt.
Auf einem Tische im Zimmer wurde eine Flasche zu 75 g gefunden,
die zu einem Drittel mit Chloroform gefüllt war.
Die Schalen des erwähnten Pappkästchens waren von dem Selbstmörder
mit Chloroform gefüllt worden, worauf er das Lager aufgesucht hat Mit
dem übergedeckten Tuche suchte er das Verdunsten des Chloroforms mög-
lichst zu verhindern und unbewusste Abwehrbewegungen machte er durch
die Fesselung der Arme unmöglich. Bei dem auf dem Gesichte liegenden
Menschen trat zunächst die Chloroformbetäubung und dann in Folge
mangelnden Luftzutritts der Erstickungstod ein.
Die Motive zum Selbstmorde wurden in „ Familienverhältnissen" gefunden.
c) Von Hahn.
10.
Blutiger Aberglaube. Von F. Hahn, Untersuchungsrichter in
Grodno, Russland. Die russische Zeitung „Oestlicher Bote" theilt mit, dass
in der Nähe der Stadt Port Alexandrowsk zwei den Zwangsarbeiten auf
der Insel Sachalin entlaufene Kirgisen verhaftet wurden, in deren Reise-
säcken man Stücke von Menschen fleisch fand. Die eingeleitete Untersuchung
ergab, dass diese Kirgisen zwei ebenfalls entlaufene Sträflinge getödtet
hatten, deren Leichen auch gefunden wurden. Die gerichtliche Obduction der
Leichen der Ermordeten ergab, dass an ihnen Herz, Leber und Finger fehlen.
Das citirte Blatt knüpft an diese Mittheilung die Muthmaassung, dass
man es wohl in diesem Fall mit Kannibalismus und zwar mit gewohnheits-
mässigem zu thun habe, da das Verbrechen in der Nähe eines Bergwerks
verübt worden ist und die Gegend dort absolut nicht so menschenleer sei,
dass die Kirgisen nicht hätten Nahrung erhalten können.
Man wird wohl nicht irren, wenn man voraussetzt, dass der Kanni-
balismus mit diesem Verbrechen nichts zu thun hat und dass der Doppel-
mord wohl zu abergläubischen Zwecken verübt worden ist, worauf da*
Fehlen von Herz, Leber und Fingern an beiden Leichen hinweist, denn diese
Bestandtheile des menschlichen Körpers kann man doch nicht als die ge-
eignetsten zu Nahrungszwecken ansehen.
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Besprechungen.
a) Bücherbesprechungen von Näcke.
I.
Möbins, Ueber die Wirkungen der Castration. Marhold, Halle 1903,
99 Seiten, 2 Mark.
Verf. giebt hier zwar keine eigenen Versuche oder Beobachtungen Ober
Castration, aber eine sehr gute und klare Uebersicht Ober das bisher auf
diesem Gebiete Geleistete. Seine Sprache, auch in der Polemik, ist maass-
voll, seine Urteile meist richtig, vorsichtig und kritisch. Die angehängte
Bibliographie ist dankenswerth. Geschichte und die Wirkungen der Castra-
tration an Mensch und Thier werden genau geschildert und die vielen un-
gelösten Probleme angedeutet. Es zeigt sich, dass sie nur ganz früh aus-
geführt, die Ausbildung der secundären Geschlechtsmerkmale hemmt, später
ausgeführt dagegen kaum noch. Gerade sie spricht dafür, dass das specielle
Geschlecht nicht durch die Keimdrüsen bedingt wird, sondern schon im (be-
fruchteten) Ei festgestellt ist (Sorna-Theorie), da — bis auf Zwitter — stets
die Zeichen eines Geschlechts prävaliren. Die Keimdrüsen „fördern* also
nur die secundären Geschlechtsmerkmale, machen sie aber nicht Manches
spricht für eine bisexuelle Anlage. Die Keimdrüsen wirken fördernd durch
die „innere Secretion". (Dafür spricht, meint Ref., sehr Vieles, obgleich diis
Wort jetzt ein Schlagwort geworden ist, und auf alle möglichen Drüsen
und Gewebe ausgedehnt wird. Der strikte Beweis ist aber nur dann er-
bracht, wenn der „secernirte" Stoff erst nachgewiesen ist.) Verf. fügt end-
lich noch einige sehr kurze forensische Bemerkungen bei. Ref. hätte nicht
viel auszusetzen. Er glaubt nach wie vor mit Rieger gegen Möbius,
dass man bei sehr fettem oder muskelstarkem Nacken die Configuration der
Hinterhauptsschuppe nicht genau abtasten kann. Die Beziehung von Klein-
hirn, Hinterhaupt und Geschlechtstrieb ä la Gall hat sehr Vieles gegen sich.
Wenn Möbius glaubt, dass zwischen Moralität und Keimdrüsen keine
engeren Beziehungen bestehen, so möchte Ref. ihm nicht beistimmen, da
der normale Geschlechtstrieb vielmehr die Unterlage einer gesunden Moral
abzugeben scheint.
2.
Kluge, Männliches und weibliches Denken. Marhold, Halle 1902, 35 Seiten,
1 Mark.
In äusserst geistreicher Weise behandelt Verf. sein Thema, wobei er
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272
Besprechungen.
freilich der Kritik nicht selten Blössen darbietet. Das ganze geistige Leben
läuft nach ihm in Bewegungsvorstellangen ab (immer? Ref.). Das ganze
Denken ist „auf einen Vorgang der Bewegung zurückzuführen*". Ueberau" sind
Muskeln mit thätig. „Ich denke thatsachüch mit meinem Leibe" und die
eigentlichen Sinne sind somit beim Denken in den Hintergrund gedrängt
ausser dem Gefühlsinn, der vom Bewegungssinn unzertrennlich ist Die Be-
wegungsvorstellungen bei der Frau und dem Mann sind nun verschieden,
daher auch ihr Denken, und zwar schon in die Jugend. Das Weib denkt
mehr in „ Situationsbildern % daher die Unbeständigkeit; durch lebhaftere
Empfindung verlangt sie mehr nach Neuem, ist mehr subjectiv und partei-
licher. Der Mann geht mehr nach Ursache und Wirkung, er denkt ruhiger,
objectiver, ernster, gründlicher. Ihm „schwebt eine Zielvorstellung vor,
daher ist das weibliche Denken ein entschieden minder werthi-
ge res" (? Ref.). Aber auch ganze Volker denken mehr weiblich, so z. B.
die alten Griechen (? Ref.), wenigstens später, auch die Römer; die semi-
tischen Völker. Handelsvölker denken weiblich (? Ref.). In der Stadt
denkt man mehr weiblich, auf dem Lande mehr männlich (? Ref.). Die
Frau soll nur solche Berufe ergreifen, wo sie weiblich denken kann. Mau
sieht Möbius mit seinem -physiologischen Schwachsinn beim Weibe * macht
Schule, freilich nur eine sehr einseitige und fragwürdige.
3.
v. Dohren, Das Geschlechtsleben in England u. s. w. Barsdorf, Charlotten-
burg 1902, 445 Seiten.
Merkwürdiger Weise ist in diesem Archive (Bd. X) der IL Band dieses
hochbedeutsamen Buches besprochen worden, nicht aber der I., weshalb ich
letzteres hier kurz anzeigen will. Es ist ein Buch, das jeder Gebildete
gelesen haben muss, da die Seiten, die zunächst allerdings nur das eng-
lische Leben beleuchten sollen, eben ganz allgemeine Verhältnisse betreffen.
In klarer, schöner Sprache, auf Grund umfassender Literaturkenntnisse, wird
uns erat der englische Nationalcharakter in seinen guten und bösen Seiten
geschildert und auf die speeifisch hasslichen Seiten, namentlich die Bru
talität, die 4 speeifisch englischen sexuellen Phänomene zurückgeführt, näm
lieh die Kaufehe, die Deflorationsmanie und Kinderschändung, die FTagello-
manie und die Häufigkeit und scandalöse Verhandlung der Ehebruchspro-
ces8e. Alle diese Dinge, bis auf die Flagellomanie, werden eingehend dar-
gelegt und man ist erstaunt, wie viel Mittelalterliches noch jetzt in Eng-
land fortwuchert. Ein Gegengewicht zu diesen traurigen Phänomen bietet
die Ehe dar, der im letzten Capitel allerdings die Prostitution gegenüber-
steht, die hier, als englische Prostitution, zuerst Überhaupt abgehandelt wird
und daher sehr vollkommen ist Das Verhältnis« zwischen ihr und dem
Verbrechen wird den Richter speciell interessiren. Endlich finden noch die
Magdalenenstifte, die Abolitionistenvereine u. s. w. Berührung, und ihre
Nutzlosigkeit wird richtig geschildert Der Kritiker freut sich, an diesem
Standard work nur ganz Nebensäcliliches anfechten zu müssen.
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273
4.
Lieb mann und Edel, Die Sprache der Geisteskranken nach stenographi-
schen Aufzeichnungen. Marhold, Halle 1903. 182 Seiten, 4 Mark.
Jeder Psychiater, der es mit seiner Wissenschaft ernst nimmt, hat es
gewiss oft bedauert, beim Anhören interessanter Kranken nicht ihre Reden
nächsten ographiren zn können. Selbst der schnellst Schreibende ist oft hier
zu folgen unfähig. Zum tieferen Eingehen in das Gefüge der
Rede, besonders nach psychologischer und sprachlich-for-
maler Seite hin, ist die Schnellschrift unbedingt nöthig. Es
war daher ein glücklicher Gedanke, dass ein bekannter Berliner Spracharzt
und ein Irrenarzt sich zusammenthaten und die obige Lücke ausfüllten. Es
werden uns alle möglichen Geisteskranken vorgestellt und nach kurzer
Skizzirung der besonderen Krankheitsform ihre Krankengeschichte kurz
mitgetheilt und ein oder mehrere stenographirte Gespräche mit ihnen gegeben.
Schon diese zahlreichen und meist gut gewählten Krankengeschichten sind
interessant, noch mehr aber die verschiedenen sprachlichen und grammati-
kalischen Abweichungen, namentlich bei der Paralyse, Epilepsie und Imbecilli-
tät, die dabei einem erst klar werden. So bildet denn obiges Buch eine
sehr dankenswerthe Ergänzung eines jeglichen Lehrbuches für Psychiatrie,
welches Letzteres gewöhnlich gerade die sprachlichen und stimmlichen Eigen-
heiten mehr vernachlässigt, auf alle Fälle nie so sehr darauf eingeht, am
wenigsten an der Hand von Stenogrammen, die allein das diene*
des Originals darstellen können. Die Eintheilung der Psychosen ist
wohl noch absichtlich die alte. Trotzdem sprechen die Verf. von Dementia
praecox, verwenden das Wort aber anders als Kraepelin.
5.
Politisch-anthropologische Revue. 1. Jahrgang 1902/3.
Die hier schon früher angezeigte neue Zeitschrift hat nun ihr 1 . Lebens-
jahr beendet, und voll gehalten, was sie versprach. So ist es auch kein
Wunder, dass sie in der kurzen Zeit eine relativ enorme Zahl von Abon-
nenten aufzuweisen hat, wie wohl kaum eine andere Monatsschrift Sie
verdient aber vollauf diesen Znspruch. Auch nur ein oberflächlicher Blick
auf das Inhaltsverzeichniss zeigt den Reichthum an zum Theil sehr langen
Originalarbeiten, meist von bekannten Autoren. Wie schon früher bemerkt
ward, sind endlich die vielen kurzen, angehängten Berichte über alle mög-
lichen Zweige des Wissens sehr dankenswerth.
So verschieden nun auch die Arbeiten selbst sind, so geht doch durch
die meisten hindurch wie ein rother Faden die Entwicklungslehre, speciell
in der Darwinschen Ausgestaltung. Diese wird dann in den Dienst der
Bio- Anthropologie und Politik gestellt, und zeigt so recht, wie ungeheuer
fruchtbar diese Hypothese geworden ist. Dass damit die religiösen Dogmen
unvereinbar sind, versteht sich von selbst, daher ist Religion von der Be-
trachtung ganz ausgeschlossen. So wird diese Zeitschrift in Theologen-
kreisen freilich kaum Anerkennung finden, wohl aber in naturwissenschaft-
lichen und anderen Berufszweigen. Dabei ist selbstverständlich nicht ge-
274
Besprechungen.
Bagt, dass man sich zu jedem Satze bekennen muss. Es giebt eben auch
hier Heiassporne, die mit „Identitäts-Be weisen u in Folge ihrer Affectlage
schnell bei der Hand sind. Alles in Allem genommen ist obige Zeitschrift
Jedem warm zu empfehlen, nicht am wenigsten aber dem Juristen.
6.
M. Hirschfeld, Der urnische Mensch. M. Spohr, Leipzig 1903.
196 Seiten.
Hirschfeld, der Herausgeber des verdienstvollen Jahrbuchs für sexuelle
Zwischenstufen, ist jedenfalls derjenige, der die meisten Homosexuellen —
über 1500 bereits! — kennt und zwar z. Th. seit Jahren. Darum ist er
sicher im höchsten Grade competent in Sachen der gleichgeschlechtlichen
liebe. Daher ist seine obige Monographie, die jetzt schon als Theilstöck
des diesjährigen, noch nicht publicirten, Jahrbuchs erscheint, als eine der
wichtigsten Arbeiten zu bezeichnen und ganz besonders dem Juristen
und Gerichtsarzte zu empfehlen. Jede Zeile athmet gesättigte Erfahrung, grosse
Belesenheit, scharfe Kritik und Wohlwollen. Mit den betreffenden
Büchern von v. Krafft-Ebing und Moll bildet das von Hirsch-
feld eine grundlegende Trias für alle Zeiten, zumal darin auch
die vielen Aufgaben einer künftigen Forschung genau dargelegt sind.
H. räumt mit Vorurtheilen gründlich auf. Er zeigt, dass die Juden nicht
weniger Homosexuelle (= H.) haben, als die Christen, die Germanen da-
gegen wahrscheinlich mehr als die Romanen. Die Homosexualität ist stete
angeboren, nie erworben, speciell durch Uebersättigung, Onanie oder schlechte
Leetüre ist sie nie zu erlangen. Alles spricht für bisexuelle Anlage auch
des Geschlechtstriebs. Verfasser hält die Aussagen der Homosexuellen nicht
für erlogen. Klassisch, wie wohl noch nie zuvor, wird das urnische Kind
geschildert, das gleich von vornherein anders geartet ist, anderen Liebhabereien
zeigt u. 8. w. und damit eben beweist, dass es ab ovo anders angelegt war.
Die colossale Wichtigkeit der Träume für die Diagnose der Homosexuellen
und zwar bereits in der Jugend, wird speciell hervorgehen. Auch die Dar-
stellung der Psyche des erwachsenen Urnings ist vorzüglich gelungen.
Verbrecher finden sich sehr selten unter ihnen. Es giebt keusche und lieder-
liche Homosexuelle, platonisch Liebende (? Ref.) und sehr sexuelle. Der
Trieb an sich ist unausrottbar und es giebt dagegen kein Mittel. Nur ca.
25Proc. Homosexuelle waren erblich belastet. Unter 200 Homosexellen fanden
sich nur bei 1 6 Proc. Degenerationszeichen und zwar waren diese fast alle erb-
lich belastet. Die Homosexualität hat mit Degeneration also nichts zu thun.
Verf. widerlegt die vielen Vorurtheile, Punkt für Punkt, namentlich nimmt
er Bloch scharf ins Gebet. Die Homosexualität bedeutet keinen Atavismus,
da die Zwischenstufen keinen Rückschritt zum ein-, sondern viel eher einen
Fortecln-itt zum mchrgeschlechtlichen bedeutet. (? Ref.) Ref. hat nur ganz
wenig Punkte gefunden, die discutabel wären. Ref. hat natürlich auch
nicht gewollt, das ganze Gebiet darzustellen, sondern nur die Hauptkapitel,
daher ist manches nur angedeutet.
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Besprechungen.
275
7.
Schnitze: Die Stellungnahme des Reichsgerichts zur Entmündigung wegen
Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (§ 6, Abs. I, B. G. B.) und
zur Pflegschaft (§ 1910, B. G. B.) nebst kritischen Bemerkungen.
Juristisch-psychktrische Grenzfragen, 1 Bd., H. 1. IM. Falle, Mar-
hold. 36 S.
Schnitze, der Jurist unter den Medicinern, bespricht hier klar und an-
sprechend die Entmündigung und Pflegschaft in Fällen von Seelenleiden
und zwar mit Rücksicht auf Reichsgerichtsentscheidungen. Seine daran an-
geknüpften Kritiken und Vorschläge zeigen den klaren Kopf und den er-
fahrenen Praktiker. „Geisteskrankheit" und „Geistesschwäche" sind im Ge-
setze keine psychiatrischen Begriffe, sondern nur rein juristische ; sie haben
nur civilrechtliche Bedeutung; jener Ausdruck bedeutet die schwerere,
letzterer die leichtere Art der Geistesstörung. Auch ohne speciell darnach
gefragt zu werden, soll der Sachverständige sich darüber aussprechen. Die
Form der Psychose spielt bei diesen Ausdrücken keine Rolle. Zur Ver-
meidung von Irrthümern wende der Gutachter nur neutrale Ausdrücke statt
Geisteskrankheit an, wie Seelenstörung z. B. Bez. der Pflegschaft meint
Verf., dass dieselbe sich nur auf einzelne ausdrücklich benannte Angelegen-
heiten erstrecken darf. „Die Fürsorge der Entmündigung kann sich praktisch
auch nur auf beliebige einzelne Angelegenheiten beziehen, braucht es aber
nicht, da der Vormund der gesetzliche Vertreter seines Mündels in allen
Angelegenheiten ist.* Die Pf legschaft sollte recht viel angewendet
werden; auch bei jeder Stärke geistiger Störung ist das zulässig. Wünschens-
werth ist es ferner, wenn die Anstalt von dem Erfolg der Entmündigung
und Pflegschaft in Kenntniss gesetzt wird, vielleicht am besten seitens des
.Staatsanwalts.
b) Bücherbesprechungen von Hans Gross.
8.
Zurechnung und strafrechtliche Verantwortlichkeit in posi-
tiver Beleuchtung. Zwei Vorlesungen gehalten in russischen
Hochschulen für Social Wissenschaften in Paris von A. Golden
weiser, Rechtsanwalt in Kiew. L. Prager, Berlin 1903.
Die sehr lobenswerthe Schrift zeichnet sich vor ähnlichen vortheilhaft
dadurch aus, dass sie die zum Gegenstande der Besprechung gewählten
Themen nicht in mehr oder weniger metaphysischer, sondern naturwissen-
schaftlich exacter Weise behandelt. Das Ergebniss der hochinteressanten
Arbeit geht allerdings dahin, dass sich Verf. für ein Fürsorgeprincip, ziem-
im Sinne Vargha's („zur Abschaffung der Strafknechtschaft*) entscheiden
will. Er hält es für durchführbar.
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276
9.
Fritz Hartwig, Die Rechte des Angeklagten. Ein Tinentbehrlicher Rath-
geber und Wegweiser im Strafprocesa, Rieb. Lipinski, Leipzig 1901.
Die Popularieirting der Wissensehaft hat dort ihre Grenzen, wo sie
zum Selbstpfuschen Anläse geben kann. Die vorliegende Schrift ist eine
Art kriminalistisches Naturheilverfahren, in welchem der Laie Verhaltungs-
maassregeln für den Fall erhält, als er mit dem Strafgesetz in Confükt ge-
räth. Solche Dinge sind stets bedenklich — der Jurist bedarf ihrer nicht,
und der Laie versteht sie doch nicht und setzt sich durch diese Missver-
ständnisse nur wesentlichen Gefahren aus. Zudem enthält die Schrift, die
schon in siebenter Auflage erschienen ist, recht eigenthflmtiche Verdächti-
gungen des Richterstandes: „ viele Richter bilden sich ihr Urtheil Ober den
Angeklagten vorzeitig" (S. 7); „ manchmal leitet der Vorsitzende dem
Belastungszeugen ein aufmerksames Ohr, während er den Angeklagten . . .
rauh anfährt und ihn wohl gar der Löge zeiht" (S. 8); der Angeklagte
wird vom Richter unterbrochen, zur Kürze ermahnt, vielleicht gar hart an-
gefahren" (S. 8); „die Richter halten überhaupt auf die her-
gebrachte Verhandlungsform tt (S. 27); „hat nicht ein Angeklagter, der aus
der Landeskirche ausgeschieden ist, und sich als Dissident bezeichnet, zu
befürchten, dass das Wort Dissident auf den Richter wirkt, wie auf gewisse
Thiere und Menschen die rothe Farbe V (S. 39); „politisch anrüchige
Personen dürften keine Aussiebt auf Erfolg bei einem Gnadengesuche
haben" (8. 49) u. a. w. Solche, in ihrer Allgemeinheit ausgesprochene
Angriffe erschüttern in gefährlicher Weise das Vertrauen des Volkes zu
seinen Richtern und können nur schädigend wirken.
10.
Der Vorsitz im Schwurgericht. Für den praktischen Gebrauch auf
Grund des Gesetzes und der Kcichsgerichtsentscheidungen zusammen-
gestellt von Kalau v. Hofe, Landgerichtsdirector. Franz Vahlen,
Berlin 1901.
Wir haben hier eine äusserst bequem und übersichtlich angeordnete
Znsammenstellung aller Gesetze, Entscheidungen und Literaturbehelfe , die
ein Vorsitzender des Schwurgerichtes in seiner unabsehbar schwierigen
Stellung nöthig hat. Die Schrift kann auf um so grössere Verbreitung
rechnen, als sie für jeden Richter Interesse haben muss.
11.
Mittheilungen der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpf nn g
der Geschlechtskrankheiten. Herausgegeben von Dr.
Blanchko, Arzt in Berlin; Dr. E. Lesser, Prof. a. d. Univ.
Berlin; Dr. W. N eis ser, Geh.- Med.- Rath und Prof. a„ d. Univ.
Breslau. J. A. Barth, Leipzig 1902.
Etwas Uneigennützigeres und Segensreicheres als das Bestreben der ge-
nannten Gesellschaft lässt sich nicht denken. Abgesehen davon, dass die
entsetzlich weite Verbreitung und die unabsehbare Gefahr der Geschlechts-
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Besprechungen.
277
krankheiten direct von kriminal - anthropologischer Bedeutung ist, muss es
auch als Pflicht angesehen werden, alles aufzuwenden, was zur Unter-
stützung der Bestrebungen der Gesellschaft denkbar ist Ich bitte die
Leser von diesen Mittheilungen Kenntniss zu nehmen; die Geschäftsstelle
der Gesellschaft ist Berlin W. 9, Potsdamerstrasse 20, wo jede gewünschte
Auskunft gerne ertheilt wird.
12.
Ch. Cartellani, «Das Weib am Kongo4. Deutsch von Margarethe
Bruns mit einer Einleitung nnd Anmerkungen von Max Bruns
J. C. C. Bruns, Minden i. W. Ohne Jahreszahl.
Seitdem die Kriminalpsychologie als unentbehrliche strafrechtliche
Hülfs Wissenschaft eine so grosse Rolle zu spielen beginnt, wird es uns auch
klar, das wir jene Gebiete, welche unser eigenes Seelenleben nicht direct
betreffen, nur auf Umwegen gründlich studiren können. So ist z. B. das
psychische Wesen der Frau, die uns als Verbrecherin oder als Zeugin
gegenübertritt, für uns nur dann wenigstens theilweise verstehbar, wenn
wir es in Parallelstudien zu erforschen trachten. Die Frau ist eben ein
total anderes Geschöpf wie wir; ganz verstehen werden wir sie nie; in
etwas können wir aber der Frage näher treten, wenn wir das Frauenwesen
an einfachen Personen und in einfachen Situationen beobachten. Die ge-
bildete Frau in complicirter Lage wird uns nie völlig klar werden, wir
können aber lernen und werden dann vielleicht weniger Ungerechtigkeiten
begehen, wenn wir bei dem Leichteren beginnen. Wir greifen deshalb gerne
nach einem Buche, welches uns diesfalls Aufschluss giebt; und ein solches
ist das hiermit angezeigte. Haben wir es zu Ende gelesen, so können wir
nicht genau sagen: man hätte gerade dies und jenes daraus gelernt —
aber die Schilderung der einfachen Weiber am Kongo, die so ganz anders
und doch wieder genau so sind, wie die Frauen unserer Lander, bringt
die allgemeine Erkenntniss doch um ein merkliches Stücklein vorwärts.
Die Leetüre derselben ist dem Kriminalisten um so mehr zu empfehlen, als
sich eine Frau der Mühe des Uebersetzens unterzogen hat, so dass wir eine
correcte Auffassung der oft fast mehr als heiklen Situationen voraussetzen
dürfen. Vielleicht liegt gerade dahin ein wesentliches Moment der zu er-
wartenden Belehrung.
13.
Die Staatsanwaltschaft bei den Land- und Amtsgerichten
in Preussen. Form und Inhalt der Staatsanwaltschaft nach Keichs-
und Landesrecht, mit den einschlägigen Bestimmungen im Wortlaut
und mit Verfügungsentwürfen. Von Dr v. Marek, Staatsanwalt
a.D., Professor in Greifswald und Dr. Kloss, Staatsanwaltschaf ts-
rath in Halle a. S. Zweite völlig umgearbeitete, bis auf die Jetzt-
zeit fortgeführte Auflage. Zweiter Halbband Carl Heymann,
Berlin 1903.
Das äusserst brauchbare Buch verfolgt die Thätigkeit desselben vom
Anfange eines Processes bis an dessen Ende unter Angabe aller Be-
ArehiT fftr Krimiwüanthioiwlogio. XII. 1!»
278
Besprechungen.
Stimmungen des Reichs- und Landesrechts mit s&mmtliehen unzähligen Nach-
tragsbestimmungen und giltigen Verordnungen. Ist das Buch auch in
erster Linie für preussische Staatsanwälte bestimmt, so werden es doch auch
andere deutsche und selbst österreichische Staatsanwälte mit grossem Nutzen
studiren. Das ganze Bild eines Processes tritt hierbei klar und plastisch zu
Tage, so dass das Buch auch zum Unterrichte mit Vortheil benutzt werden
kann. —
14.
Arthur Dix, Die Jugendlichen in der Social- und Kriminalpolitik.
Gustav Fischer, Jena 1902.
Diese äusseret wichtige Frage hat im Verf. eine sehr übersichtliche
und werthvolle Beachtung gefunden; mit Recht spricht er von einem
„Problem der Jugendlichen Ä und kommt in sorgsamerer Bearbeitung der
hier massgebenden einzelnen Momente zu dem Schlüsse, es sei alles daran
zu setzen, dass die verwahrloste Jugend Zwangserziehung, die der Ver-
wahrlosung ausgesetzte eine geregelte Fürsorgeerziehung und die ganze
übrige Masse gewerbliche Fortbildung, veredelnde Unterhaltung und Gelegen-
heit zur Aufwachsentwickelung erhalte.
15.
Gerichtliche Medicin. Zwölf Vorträge gehalten von Priv.-Doc Dr.
Gottschalk, Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Jolly, Prof. Dr. Israel,
Prof. Dr. Koeppen, Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Liebreich, Prof.
Dr. Mendel, Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Moeli, Geh. Med.-Rath
Prof. Dr. Olshausen, Oberarzt Privatdocent Dr. Puppe und
Gericlitsarzt Prof. Dr. Strassmann vom Centralcomite* für das
ärztliche Fortbildungswesen in Preussen, in dessen Auftrage redigirt
von Prof. Dr. R. Kutner, Schriftführer des Centralcomit^s. Mit
33 Abbildungen im Text Abdruck aus dem klinischen Jahrbuch.
Gust Fischer, Jena 1903.
Diese Vorträge wenden sich an Aerzte, die mitten in der Arbeit des
Lebens stehen, also einerseits viel zu viel zu thun haben, um sich mit
Einzelstudien zumal über gerichtliche Medicin zu befassen, die aber ander-
seits solche Kenntnisse haben müssen, weil sie zu diesfälligen Dienstleistungen
herangezogen werden können. In den Vorträgen für sie sind daher an-
erkennenswerth wenig Vorkenntnisse verlangt, so dass sie jeder Kriminalist
der sich auch nur ungefähr um seine Verpflichtungen gekümmert hat, ver-
stehen und mit namhaftem Nutzen studiren kann. Der erste Vortrag (Prof.
Israel) befasst sich mit der Feststellung des Todes und der Todesursache
— gerade ein Gebiet, auf welchem die Juristen an die Aerzte oft die
thöriehtsten und unbeantwortbare Fragen stellen, auf welchem aber auch
aus Uukenntnis8 der Thatsachen oft wichtige und klarstellbare Fragen zu
stellen unterlassen werden.
Vortreff lieh ist der zweite Aufsatz ^Sachverständigenthätigkeit und
Technik des Gerichtsarztes- und der dritte „ Gesundheitszustand in civil-
rechtlioher und strafrechtlicher Beziehungk, beide von Prof. Strassmann,
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Besprechungen.
279
in welchen scheinbar selbstverständliche aber doch wichtige und schwierige
Fragen einfach und klar zur Besprechung kommen.
Im Vortrag: „Traumatische Todesarten" von Dr. Puppe wird der
Begriff der vitalen Reaction, welcher für den zuerst dazu Gekommenen
(Gendarm, Polizist, Strafrichter) oft so wichtig ist, erklärt, dann werden die, be-
sonders zu Beginn der Erhebungen verwirrend wirkenden postmortalen Ver-
letzungen besprochen (übersehen sind die häufigen Verletzungen bei Wasser-
leichen, die durch Hineinfallen und Anschlendern durch fliessendes Wasser
entstehen); dann werden die agonalen und die Verletzungen durch ver-
schiedene Werkzeuge behandelt. Gewagt finde ich den vom Vortragenden
in einem bestimmten Falle gemachten zwingenden Schluss auf Ausschluss
von Zufall bei einer Verletzung lediglich aus den Regeln Aber die Spalt-
barkeit der Haut, zumal nur mehr die Narbe zur Beurtheilung vorlag.
Gut ist der Vortrag über „Tod durch gewaltsame Erstickung und
abnorme Temperatur u von Dr. Puppe, ausserordentlich instruetiv der
„Ueber die Beurtheilung von Vergiftungen M von Prof. Liebreich und der
von Prof. Olshausen Ober Fortpflanzungsflihigkeit, Schwangerschaft und
Geburt
Abort und Kindesmord bespricht Dr. Gottschalk in sehr vorsich-
tiger und klarer Weise, die psychischen Fragen behandeln Prof. Mendel,
Moeli, Jolly und Koeppen.
Alles in Allem muss das Buch dem Juristen namentlich mit Rückblick
auf die sozusagen populäre Form der Darstellung warm empfohlen werden
16.
Dr. Leo Müffelmann, Das Problem der Willensfreiheit in der neuesten
deutschen Philosophie. Leipzig, Job. Ambr. Barth, 1902.
Das Um und Auf unserer modernen Strafrechtswissenschaft ruht auf
dem vom Verf. besprochenen Problem. Die Arbeit ist äusserst fleissig und
sorgfältig, sie gewährt vollen Ueberblick über die gesammte Litteratur und
alle diesfalls darin vertretenen Ansichten. Verf. 'ist überzeugter Determinist
und gelangt zu dem Schlüsse: Der Determinismus bildet die Lösung des
Problems der Willensfreiheit.
Mit seiner Nominirung der Indeterministen unter den deutschen Straf-
rechtslehrern bin ich insofern nicht einverstanden, als ich Bin ding doch
für einen Deterministen halte; gesagt hat er es nie — aber ein sorgsames
vStudium aller seiner Werke lässt daran nicht zweifeln.
17.
Geschlechtskrankheiten nnd Rechtsschutz. Betrachtungen vom
ärztlichen, juristischen und ethischen Standpunkt von Prof. Dr. Max
Flesch, Frauenarzt und Dr. jur. Ludw. Wertheimer in Frank-
furt a. M. Gustav Fischer, Jena 1903.
Diese gute Zusammenstellung, welche wieder einmal die Verbreitung
und entsetzliche Gefahr der Geschlechtskrankheiten recht energisch zum Aus-
druck bringt — zu energisch kann dies nicht geschehen — befasst sich
hauptsächlich mit der privatrechtliclien Frage des Rechtsschutzes. Auf straf-
19*
280
Besprechungen.
rechtlicher Seite wird mit vollem Rechte behauptet, dass die §§ 223, 224,
226, 229, 23o, 231 RStG. genügenden Schutz gewähren würden, wenn
sie nur häufiger und nachdrücklicher zur Anwendung kämen.
In den, am Schlüsse angeknüpften ..Ethischen Betrachtungen fc kommen
die Verf. zu der zwar schönen, aber platonischen Feststellung, dass nur von
einer Umgestaltung der Sitten, Selbstzucht und gehobener Moral Besserung
der Zustände zu erwarten sei: Jeder rauss im Geschlechtsact ein folgen-
schweres, von ihm zu verantwortendes Handeln erblicken.
IS.
„Willensfreiheit und Strafrechtfe von Dr. Robert von Hippel,
o. ö. Professor der Rechte a. d. Universität Göttingen. J. Guttentag.
Berlin 1903.
In der ihm eigenen einfachen, klaren und alles eher als schwülstigen
Weise bespricht H. in einem Vortrage das so viel umstrittene Thema und
bekennt sich als Determinist: Die strafrechtlichen Grundbegriffe Verantwort-
lichkeit, Schuld, Zurechnungsfähigkeit und Vergeltungsstrafe wurden vom
Determinismus anerkannt, ja gerade der Determinismus glaubt diese Be-
griffe aHein befriedigend erklären zu können. Diese Begriffe sind nicht
bloss vom Standpunkte der Willensfreiheit haltbar, sie sind von der An-
nahme der Willensfreiheit unabhängig. Weder Determinismus noch die
Willensfreiheit ist an sich eine bestimmte Weltanschauung, auch gläubiges
Christenthum kann die Willensfreiheit leugnen (heil. Augustinus, Luther.
Kant). Sie sind aber auch keine Lebensregel, sondern lediglich verschiedene
Auffassungen über das Zustandekommen der einzelnen menschlichen Hand-
lungen.
H. beweist dann, dass gewisse Erscheinungen, wie Freiheitsgefühl.
Stimme des Gewissens, Reue, Verantwortlichkeitsgefühl u. s. w. keine Be-
weise für die Willensfreiheit sind und dass der Determinismus den Schuld
begriff des geltenden Rechtes nicht verwirft, sondern bestätigt nnd erklärt
Zur Klarstellung in der so schwierigen Frage ist kaum eine Schrift
empfehlenswerter, als die hier angezeigte.
Ii).
Ritualmord und Eid. Ein offener Brief an den Reichstagsabgeordneten
Herrn Liebcrmann von Sonnenberg in Gross-Licliterfelde de»
Rabbiner Dr. Willi. Münz in Gleiwitz. Vierte vermehrte Auflage.
16.— 20. Tausend. Neumann, Gleiwitz 1902.
Als originelles wissenschaftliches Beweismittel wendet Verf. den Eid
an und schwört feierlichst, dass die Juden keinen Ritualmord kennen. Ich
bin davon tiberzeugt, dass Verf. mit bestem Gewissen seinen Eid abgelegt
hat, er ist aber, wie es Jeder in Exstase thut, viel zu weit gegangen und
hat beschworen, was er nicht beschwören konnte. In der That konnte dabei
Münz beeiden, dass er, aus einer Rabbinerfamilie stammend und alle rituellen
Bücher der Juden kennend, nie etwas davon erfahren oder gelesen habe,
dass die Juden einen Ritualmord kennen und üben. Aber zu beschwören.
„Israel sei unschuldig an allen Blutanklagen, die man gegen dasselbe
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Besprechungen.
281
erhoben habe" — das geht zu weit. Ich wiederhole oft Gesagtes: An einen
Ritualmord der Jnden glaubt heute kein Gebildeter, aber der Blutglaube,
die abergläubische Benutzung von menschlichem Blute und von Leichen-
theüen ist pandemisch, alle Völker sind und waren demselben unterworfen
und die Juden auch.
20.
Recherches expärimentales sur la pathoge*nie de la mort par
brülure par Dr. Eugene Stockis, assistent ä l'Universite"
de Liege. Separatabdruck aus den „Archives internationales de
Pharmacodynamie et de thörapie" Vol. XI, fasc. III u. IV, Bru-
xelles, H. Lamertin, 0. Doin, Paris 1903.
Auf Grund sorgfältigster Benutzung der Literatur und ausgedehnter
Ei^enbeobachtung gelangt Verf. zu dem Ergebnisse, dass bei der Ver-
brennung eines höher organisirten thierischen Organismus nicht eine ein-
heitliche Ursache des Verbrenuungstodes bestehen kann — man müsste
unterscheiden zwischen den Ursachen eines plötzliches Todes, den unmittel-
baren Ursachen und den allgemeinen Symptomen, die sich bei einer secun-
dären Periode entwickeln. Der Tod kann durch überwältigenden Shok
(Schmerz) veranlasst werden, es kann, falls der Tod nicht sofort eintritt,
eine Lähmung durch functionelle Störungen entstehen, die zumeist vom ver-
längerten Mark ausgehen, und es kann sich auch bei verlängertem Processe
eine verminderte Widerstandsfälligkeit gegen andere Schädlichkeiten ent-
wickeln. Eine Hypothese durch Ptomainvergiftung dürfte auszuschliessen
sein. —
Die fleissige Arbeit ist für uns von Wichtigkeit, da sie für betreffende
Fälle die Frage der „ Zwischenursachen' beleuchtet
21.
Lehrbuch des gemeinen Deutschen Straf rechtes. Besonderer
Theil von Dr. Carl Binding, ordentlichem Professor der Rechte
in Leipzig. Erster Band, zweite, stark vermehrte und umgearbeitete
Auflage. WUh. Engelraann, Leipzig 1902.
8o ferne sich die Leipziger Schule leider unserer Richtung stellt, so
sehr wissen wir doch, was wir ihr zu verdanken haben, und wie wichtig
das von ihr Gelehrte ist. Richtig genommen ist der Unterschied kein allzn
grosser: wir glauben eben, dass für unsere Wissenschaft noch vieles Andere
aus Nachbargebieten wichtig ist, und wenn wir dann deren Einflüsse wahr-
nehmen, so müssen wir wohl mit ihnen rechnen; ungerecht wäre es aber,
zu behaupten, dass wir die Lehren der Anderen nicht brauchen, nicht dank-
bar hinnehmen und studiren.
Dass Bindung der Dogmatiker par excellence ist, der mit wunderbarer
Klarheit und Schärfe die schwierigsten Lehren behandelt, das wussten wir
schon lange, aber das vorliegende neue Buch hat es uns aufs Neue be-
wiesen. Namentlich die Art, wie B. die Lehren des neuen BGB. in das
materielle Strafrecht einzuflechten und zu verwerthen wusste, verdient Be-
wunderung, ich glaube, dass auch die Leute vom Privatrecht in vielfacher
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282
Besprechungen.
Richtung durch die Beleuchtung von der strafrechtlichen Seite Erkenntnis*
gewinnen müssen. Ebenso glücklich ist die Einreihung und Behandlung
des Stoffes aller seither ergangenen neuen strafrechtlichen Gesetze, und
manches, was Bindung heute anders ansieht, als er es früher gethan hat
Kurz, auch Binding s Lehrbuch in seiner neuen Gestalt ist dem modernen
Kriminalisten einfach unentbehrlich, eine gründliche, ehrliche Entscheidung
jeder wichtigen strafrechtlichen Frage, ohne Bindung zu Rathe gezogen zu
haben, ist unmöglich.
22.
Der Begriff der Gerechtigkeit im Strafrecht. Antrittsvorlesung
gehalten am 28. April 1903 an der Universität Bonn von Dr. Jos.
Heimberger, Professor der Rechte. A. Deicherts Nachfolger,
Leipzig 1903.
Joseph Heimberger hat, alter Sitte entsprechend, an die Arbeiten
seines Vorgängers angeknüpft, er hat vor Allem das „ wissenschaftliche
Testament" des unvergesslichen Hermann Seuffert klargelegt, und hat
dann so scharf, wie es vielleicht noch nie geschehen ist, den Unterschied
zwischen der classischen und der neuen Kriminalistenschule festgestellt; er
kommt zu dem Cardinalpunkte , dass Gerechtigkeit und Vergeltungsidee
nicht dasselbe ist, dass gerechte Vergeltung mit menschlichem Können
und Wissen nicht erreichbar ist, dass Vergeltung nicht Aufgabe des Staates
sein kann, dass als Zweck der staatlichen Strafrechtspflege nur die Auf-
rechterhaltung der Rechtsordnung angesehen, und dass von diesem Stand-
punkte aus der Begriff der Gerechtigkeit im Strafrecht bestimmt werden
muss. Diese grundlegenden Sätze führt Heimbergerin glänzender Weise
durch, und kommt zu dem Schlüsse, das Strafgesetz sei Erzeugnis« der
Notwendigkeit, nicht etwa der abstracten Gerechtigkeit „Warum11 fr>
Verf. in überzeugendem Tone, ., warum hebt der Staat seine Strafgesetze
nicht auf? Gewiss nicht: damit die Gerechtigkeit nicht Schaden leide, son-
dern weil dann der Staat zu Grunde ginge* — pdie eiserne Notwendig-
keit, nicht eine vage Vergeltungsidee ist es, die dem Herrscher das Richt-
schwert in die Hand drückt*. So kommt Heimberger zur Ueberaeu-
gung: gerecht ist, was zur Erhaltung der Ordnung geschehen muss, ge-
recht ist also die nothwendige Strafe.
Die bedeutsame Rede Heimberger' s ist geradezu das Programm
der neuen Schule.
23.
Vorträge und Besprechungen über „Die Krisis des Darwinis-
mus'1, „Die so cialethische Bedeutung der Muse1 —
„Zur Erkenntnisstheorie der ästhetischen Kritik*
Commission von Joh. Ambr. Barth, Leipzig 1902.
Mit Rücksicht auf die heute nothwendig gewordene naturwissenschaft-
liche Behandlung im Studium des Strafrechts ist jede der grossen Fragen
der Naturwissenschaft für den Kriminalisten wenigstens insoweit von Be-
deutung, dass er den angeblichen Stand derselben in den weitesten üm-
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Besprechungen.
283
rissen kennen muss. Selection oder Anpassung gilt niclit bloss für Thier
und Pflanze, sondern für jede Erscheinung im Leben und nicht zum Min-
desten für die verbrecherischen Momente, und so sollen wir auch hier
wenigstens ungefähr Klarheit besitzen. Die hier besprochenen Vorträge von
Kassowitz, Wettstein, v. Ehrenfels u. s. w. orientiren auch den
Laien vollständig und lassen ihn sehen, wie sich heute angeblich Darwin
zurückziehen muss, um einem Neo-Lamarckismus Raum zu geben.
Ebenso lässt der überaus interessante Vortrag des Philosophen Frhrn.
v. Ehren f eis Über die socialethische Bedeutung der Müsse und die Aus-
blicke auf die Fragen der üebervölkerung, überaus viele Erwägungen
kriminalpolitischen Inhalts zu.
24.
W. Lexis, Abhandlungen zur Theorie der Bevölkerungs- und Moral-
statistik. Mit 10 Abbildungen im Text Gust. Fischer, Jena 1903.
Unsere moderne Statistik begeht den Fehler, dass sie entweder zu früh
stehen bleibt, oder zu weit geht; ersteres thut sie, wenn sie uns bloss end-
lose, verwirrende und nicht zu verwerthende Ziffernoolonnen vorstellt,
letzteres geschieht, wenn weitgehende, allzu kühne Schlüsse gezogen wur-
den, und wirklich werthvoll arbeiten jene, welche den Mittelweg einschlagen
und vorerst untersuchen, wie denn eigentlich formell - technisch die Ziffern-
reihen verwerthet oder besser gesagt, erst einmal geordnet werden sollen,
wo die Fehlerquellen liegen und durch welche mathematischen Formeln die
Fehler unschädlich gemacht werden können. Dass für uns alles, was
Kriminalstatistik heisst, von grösstem Werth ist, dass wir überhaupt uns
den für uns heute allerwichtigsten Fragen gar nicht nähern können, ohne
mit den seltsamen und oft wunderbaren Ergebnissen der Statistik zu ar-
beiten — das bezweifelt Niemand, und so greifen wir dankbar nach einem
Buche, wie uns der geistvolle Göttinger Nationalökonom eines bietet.
Lexis kommt zu dem Ergebniss, dass die Wahrscheinlichkeits-
rechnung in ihrer Anwendung auf die Demographie und die Moralstatistik
nur den Zweck habe, ein verständliches Schema für die Vertheilung der
Fälle und andererseits einen Maassstab für die Stabilität der statistischen Ver-
hältnisszahlen zu bieten; festzustellen, dass bei der Constanz rooralstatistischer
Daten, das ihr zu Grunde liegende Ursachensystem gleich geblieben sei,
biete keine Erkenntniss, wohl aber geschehe dies, wenn man diese Zahlen
auf Verhältnisse bringt, die die Form von genetischen oder analytischen
Wahracheinlichkeitsausdrücken haben, und wenn man nun untersucht, ob
sich diese als empirische Ausdrücke einer constanten oder auch einer auf
bestimmte Art veränderlichen mathematischen Wahrscheinlichkeit ansehen
lassen. Besonders wichtig ist auch für uns die Festlegung, dass wir so oft
von Entwicklungsgesetzen sprechen, wo es sich nur um die einfache
historische Thatsache einer bestimmten Entwicklung bandelt.
Das Buch Lexis' ist niclit leicht zu lesen, man muss mit dem Blei-
stift in der Hand mühsam mitrechnen, aber der Kriminalist, der dies thut,
erhält für seine grössten Fragen Anregung und Gewinn.
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Besprechungen.
25.
Richard B roh neck, Die Arten des Masoobismus. J. G. Nissen, Ham-
burg. Ohne Jahreszahl.
Die Literatur über Perverses im Sexualleben steigt von Tag zu Tag,
sie bringt aber selten Neues und Belehrendes. Das vorliegende Buch
bringt lediglich Bekanntes oder leicht Variirtes, und am Schlosse eine
Autobiographie eines verrückten Masochisten, der, ein verkommener Student
«ich für einen Dichter hält und in ^poetischer Prosa" seinen , Schmerzens-
weg* schildert. Hierbei äfft er in blasphemischer Weise die Bibelworte
nach, identificirt sich mit Christus u. s. w. So widerlich das Ganze ist.
so ist es doch für uns interessant: wir können nie genug über die Narr
heiten der Menschheit lernen.
26.
Die Schrift bei Geisteskrankheiten. Ein Atlas mit 81 Handschrift-
proben von Dr. Rudolf Köster, kgl. Oberarzt, komdt zur psych.
Klinik der Universität Giessen. Mit einem Vorwort von Prof. Dr.
R. Sommer. J. A. Barth. Leipzig, 1903.
Die unabsehbare Wichtigkeit der wissenschaftlich, nicht laienhaft be-
triebene Kriminalgraphologie wird heute doch von jedem ernsthaft arbeitenden
Kriminalisten zugegeben, und so wie wir kaum noch ohne Hülfe exaeter
Graphologie bestehen können, so bedürfen auch alle uns verwandten Wissen
schalten unbedingt dieser ebenso wichtigen als hochinteressanten Discrplin.
Am höchsten haben sich die Psychiater für ihr Gebiet die Graphologie aus-
gebildet— Erlenraeyer, Preyer, Kr äpelin, Goldscheider, Dieh I.
Mayer, Scholz, Piper, Raggi und Sommer haben sich um die
wissenschaftliche Ausgestaltung der Lehre die allergrössten Verdienste er-
worben, und heute weiss man, dass eine correcte Untersuchung eines Geistes-
kranken, namentlich wenn es sich um sichere Frühdiagnosen handelt, kaum
gedacht werden kann, wenn nicht die Schrift des Betreffenden einer exaeten
Prüfung unterzogen wurde. Für uns Juristen hat die Frage aber in anderer
Richtung grosse Bedeutung. Das wichtigste Moment in unserer Arbeit ist
die Schuldfrage und diese theilt sich in die Thatfrage und die Zurechnungs-
frage, beide sind gleich wichtig. Zu entscheiden hat die letztere im Punkte
des Geisteszustandes allerdings der Arzt, aber zn veranlassen, dass die Sache
an ihn gelangt, dass die Frage überhaupt zur Erörterung gelangt, ist Sache
des Juristen und nirgends haben wir eine grössere, durch Jahrhunderte an-
gehäufte Schuld abzutragen, als gerade hier; zu veranlassen, dass ein Be-
schuldigter gerichtsärztlich untersucht, und sein Geisteszustand festgestellt
werde, ist Sache des Untersuchungsrichters, allenfalls noch des Vorsitzenden :
beide brauchen keine wirklichen psychiatrischen Kenntnisse zu haben, aber
so viel muss ein moderner Kriminalist hiervon sein eigen nennen, dass er
weiss, wann er den Psychiater zu fragen hat, er muss also so viel von
Psychiatrie verstehen, dass er weiss, wann ein Beschuldigter oder ein wichtiger
Zeuge verdächtig ist, nicht normal zu sein. Wer sich hierum nicht bemüht,
handelt ebenso unverantwortlich, wie die Richter vergangener Zeit, in der
ungezählte Narren für die Gewissenlosigkeit ihrer ungebildeten Richter büs*en
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mussten. Allerdings ist es leicht gesagt: „Der Kriminalist rouss erkennen,
wann er den Arzt zu fragen bat" — mehr braucht er nicht zu wissen,
es ist aber das schon viel und so muss der Jurist dankend zugreifen, wenn
ihm so ausgezeichnete und exacte Hülfe geboten wird, wie in dem an-
gekündigten Buche. Köster hat in höchst übersichtlicher Weise 81 sehr
saaber ausgeführte Faksimile von Schriften Irrer, lauter prägnante und deut-
liche Beispiele unter Voraussendung kurzer Krankengeschichten gesammelt
und überall mit wenigen Worten, aber stets leicht verständlich und bestimmt
auseinandergrenzt, worin das Significante des Anormalen liegt Besonders
wichtig sind die sogen. Frühdiagnosen, bei welchen schon aus wenigen
Fehlern der Schrift gezeigt wird, dass eine Geisteskrankheit im Anzüge ist,
obwohl sonstige Merkmale noch fehlen. Die Schrift seiner Beschuldigten
steht dem Richter immer zur Verfügung: hat er Kösters Buch durchgesehen,
so müssen ihm kennzeichnende Anomalien sofort auffallen und seinen
Verdacht rege machen. Hat er dann — aufmerksam gemacht — den
Gerichtsarzt befragt, so hat er seine Pflicht gethan, er hat nichts weiter zu
verantworten.
Ich möchte jedem Kriminalisten das Studium dieses sorgfältig aus-
gestatteten Buches dringend empfehlen.
27.
Die allgemeinen Strafverschärf ungsgründe des Deutschen
Militärstrafgesetzbuch es. Von Max Ernst Mayer, Dr. phil.
et jur. Privatdocent der Hechte a. d. Universität in Strassburg.
C. L. Hirschfeld. Leipzig 1903.
In einer Zeit, in welcher keines der bestehenden Gesetze mehr genügen
will, in der an ihnen allen geändert und gebessert wird, kann der Blick
nicht weit genng ausgedelmt werden, um Dinge wahrzunehmen, die geprüft
und vielleicht aufgenommen werden sollen. Und wenn heute vom Kriminalisten
mit Nachdruck verlangt wird, dass er auf allen Grenzgebieten seines Wissens
Umschau hält, um Dinge zu lernen, die er für seine Arbeit brauchen kann,
es muss um so mehr von ihm gefordert werden, dass er sich um legislative
Schöpfungen kümmert, die sein Fach direct berühren, wenn sie ihn auch
nicht unmittelbar angehen. Es kann uns zum Vorwurf gemacht werden,
dass wir ein modernes, noch nicht 3 Jahre altes Gesetz, die Deutsche
Militärstrafgericlitsordnung, bis jetzt ziemlich vernachlässigt haben, obwohl
es wichtige Momente enthält, die uns nicht gleichgültig bleiben dürfen und
aus denen wir viel lernen können. Wir sind daher dem Strassburger
Kriminalisten zn lebhaftem Danke verpflichtet, wenn er eine hochinteressante
Partie des genannten Gesetzes bearbeitet hat, zumal dies in mustergültiger
und höchst belehrender Weise geschehen ist. Es handelt sich um die so-
genannten allgemeinen Strafverschärfungsgründe, welche in eigentümlicher
Weise das ganze Gesetzbuch durchdringen und mit allen Vorschriften des-
selben in Bezieiiung stehen.
Mayer charakterisirt sie als schulderhöhende gesetzliche Thatumstände,
die den Richter zwingen, in gewissen Fällen einen strengeren gesetzlichen
Strafrahmen zur Anwendung zu bringen ; ihre Anwendung ist vom Gesetze
befohlen. Sie unterscheiden sich also z. B. von den „allgemeinen Erschwerungs-
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Besprechungen.
umständen" des österr. StG. dadurch, dass bei ihnen ein anderer Straf-
rahmen zur Anwendung kommt, während bei den „Allgemeinen Ersen werunga-
umständen" noch immer der gewöhnliche Strafrahmen nicht überschritten
werden darf.
Die vorliegend besprochenen Strafverschärfungen gehen vom selben
Grundgedanken aus, dass alle Handlungen besonders strenge zu strafen
sind, durch welche zugleich speeifische militärische Pflichten verletzt werden.
Im Verlaufe bespricht Verf. den ausserordentlichen Strafrahmen (§ 55), die
einzelnen Strafverschärfungsgründe und die Androhung der erhöhten Strafe
im besonderen Theil des Gesetzbuches — alles in streng wissenschaftlicher
und interessanter Weise. Ein Studium der werthvollen Schrift ist dringend
zu empfehlen.
28.
Die Reform des Straf rechtes. Von Dr. L. v. Bar, Prof. an der
Universität Göttingen. Julius Springer, Berlin 1903.
Der berühmte Göttinger Kriminalist sucht in einem in Berlin ge-
haltenen Vortrage darzuthun, dass die Grundsätze der neuen Kriminalisten-
schule für die Reform eines Strafgesetzes nicht brauchbar seien und legt
seine Vorschläge kurz zusammen; hiernach wäre das Strafensystem eines
neuen StG. ziemlich complicirt, die heutigen Bestimmungen über Analogie,
internationale Anwendung des StG., wäre ganz beqnem zum Theile bei-
zubehalten, gleichmässige Bestrafung aller Theilnehmer eines Delictes sei
falsch, für manche Fälle wäre kürzere Verjährungsfrist festzustellen, die
Bestimmungen über den Zweikampf seien zu ändern, die über Majestäts-
beleidigung einzuschränken.
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VERLAG VON F. C. W. VOGEL IN LEIPZIG
HYPERÄMIE ALS HEILMITTEL
VON
PROF. DR. AUGUST BIER
IN BONN
MIT 10 ABBILDUNGEN
Preis Mk. 10. — gebunden Mk. 11.25
Das trefflich geschriebene Buch bespricht im allgemeinen Teil die
biologische Bedeutung der Hype-
ramie, sowie die Erzeugung aktiver
und passiver Hyperämie in ein-
gehender Weise, im physiologi-
schen Abschnitte die Wirkungder
Hyperämie, und zwar deren Ein-
fluss auf den Schmerz, auf Bak-
terien, auf Resorption und Ernäh-
rung. Der spezielle Teil erörtert
die Behandlung verschiedener
Krankheiten mit Hyperämie, vor
allem der lokalen Tuberkulose, des
Ausgangspunktes der Bier'schen
■■■■■■■■T Studien, der Gelenkentzündung,
der Gelenkversteifungen, der
Neuralgien etc.
Von hervorragend prakti-
schem Interesse sind die hier
mitgeteilten reichen therapeuti-
schen Erfahrungen des Autors:
Ausser bei Gelenktuberkulose
erzielte Bier Heilungen bei go-
norrhoischen und anderweitig
bedingten Gelenkentzündungen
und Versteifungen, auch bei
akutem Gelenkrheumatismus,
schweren Phlegmonen; auch
zur Aufsaugung von lokalen
Ödemen, z. B. nach Knochen-
brflehen, und zur Beseitigung
neuralgischer Schmerzen und
von Unterschenkelgeschwflren und Ekzemen hat sich die Methode
bewährt
VERLAG VON F. C. W. VOGEL IN LEIPZIG
DIE ERSTE HILFE IN NOTFÄLLEN
FÜR ÄRZTE BEARBEITET
VON
PROF. DR. G. SULTAN
UND
PRIVATDOZENT DR. E. SCHREIBER
IN OÖTTINOEN
Mit 78 Textfiguren. Preis in elegantem Leinwandband 8 Mk.
F)as vorliegende Buch verdankt seine Entstehung lediglich dem Um-
stände, dass ein solches für Aerzte bisher nicht existierte und
weil tatsächlich ein Bedürfnis dafür vorhanden war. Die Herren
Herausgeber haben sich nicht auf das Qebiet
der Chirurgie und inneren Medizin beschrankt,
sondern durch Heranziehung von Mitarbeitern
möglichste Vollständigkeit auf allen Gebieten
der Medizin erstrebt, wie aus nachfolgender
Inhaltsangabe hervorgeht: — G. Sultan, Die
erste chirurgische Hilfe. — Hermann Palm, Die
Hilfeleistung bei plötzlich auftretenden Erkran-
kungen undKomplikatlonen auf geburtshilflich-
gynäkologischem Gebiet — Franz Scheck,
Die erste rlilfe bei akuten Erkrankungen und
Verletzungen des Auges. — G. Heermann,
Die erste Hilfe bei Verletzungen
und plötzlichen Erkrankungen
des Ohres. — E. Schreiber, Erste
Hilfe bei plötzlichen inneren Er-
krankungen. — L. W.
WEBER.Die erste Hilfe-
leistung bei plötzlich
auftretendenuehirner-
krankungen, nament-
lich bei Geistesstörun-
f'en und Krampfanfäl-
en. — E. Schreiber,
Die erste Hilfe bei
akuten Vergiftungen.
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XXL
Zur Physio -Psychologie der Todesstunde.
Von
Medicinalrath Dr. P. Nicke in Hubertusburg.
Wer je am Todesbette eines Mitmenschen stand, wird den Ein-
druck des Todeskampfes, wie er ja meist vorhanden ist, nie wieder ver-
gessen. Koch unauslöschlicher wird sich diese aufregende Scene einprä-
gen, wenn es sich um einen Familienangehörigen handelt. Um so wunder-
barer erscheint es, dass wir bezüglich der letzten Vorgänge in der
Todesstunde eines Menschen so wenig Genaues wissen, und Syste-
matisches hierüber, namentlich Psychologisches, ist mir nicht bekannt
geworden. Nur Vereinzeltes und dazu oft sehr Allgemeines, Va^es,
findet sich hie und da in der Literatur vor'). Das erklärt sich wohl
am einfachsten daraus, dass die Angehörigen in ihrem Schmerze
meist wenig zur ruhigen, psychologischen Betrachtung der Vorgänge
geeignet erscheinen, vor Allem aber selten psychologisch geschalt
sind. Den Tod sieht vielleicht am häufigsten der katholische Geist-
liche eintreten. Er ist meist aber kein Psycholog. Nach ihm sieht
gewiss der Arzt die meisten sterben, namentlich als Spitalsarzt Aber
auch er ist nicht immer Psycholog, immerhin aber ein naturwissen-
schaftlicher Beobachter. Schade, dass er so selten seine Beobach-
tungen veröffentlicht! Der Jurist endlich wird selten in der aller-
1) Aus der neuesten Literatur sind mir die leider nicht zugänglich
gewesenen folgenden Arbeiten bekannt gewesen: 1. Vaschide et Vurpas,
Contribution expenmentale ä la pbysiologie de Ia mort Compte-rendu de l'Aca-
demie des Sciences. No. 15. 1903. 2. Wilson, The aense of danger and the fear
of death. Tbe Monist April 1903. Dagegen habe ich eine hübsche orientirendc
und populäre Skizze von Dr. Giessler, Ueber das Sterben (lllustrirte Zeitung,
14. Mai 1903) mit berücksichtigen können. Auch bei unseren grossen Dichtern,
namentlich Shakespeare wird man viele feine Bemerkungen Aber das Sterben und
Beschreibungen finden, nicht weniger in manchen Komanen, obgleich oft genug
ersichtlich ist, dass die Schriftsteller nur Wenige sterben sahen und keine ge-
schulten Beobachter und Psychologen waren.
ArehiT für KrimtnaUnthropologi». XH. 20
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288
XXI. Kacke
letzten Minute gerufen und ist ausserdem, bis jetzt wenigstens, nicht
Psycholog genug, um den Feinheiten der scheidenden Psyche zu
folgen.
Nur bei einer einzigen Classe von Menschen sind wir über die letzten
Augenblicke, besonders in psychologischer Hinsicht, ziemlich gut
unterrichtet: das sind die Hingerichteten. Doch ist hier sowohl das
Individuum oft ein abnormes und monströses, als auch die Todes-
stunde eine künstlich herbeigeführte, also mit normalen Verhältnissen
schwer vergleichbar.
Vorab müssen wir unser Thema genau begrenzen. Was heisst
Todesstunde? Ich fasse das Wort hier wörtlich auf, will also nur
die Zeit betrachtet wissen, die eine Stunde vor erfolgtem
Tode liegt, nicht aber weiter hinaus. Wenn man im Allgemeinen
von „Sterbenden" spricht, so denkt man dabei gewöhnlich an einen
Zeitraum von Stunden, ja Tagen. Für diesen sind wir natürlich bezw.
der einzelnen Vorgänge besser unterrichtet In die eigentliche letzte
Stunde fällt ganz oder theil weise der „Todeskampf11, die „Agonie", der
aber einerseits sich ziemlich lang ausdehnen, andererseits auch einmal
ganz fehlen und in verschiedener Stärke auftreten kann. Es verandern
sich die Gesichtszüge, es zeigt sich die Facies hippoeratica, Röcheln auf
der Brust, Bewusstlosigkeit u. s. w. Vorher erlahmen schon mehr oder
weniger deutlich die Muskeln, sie sterben von unten nach oben ab, wie
auch die Blutcirculation. Es schwinden nach und nach die Empfindung
und die Sinnesorgane, die Haut- und Schleimhautsensibiiitat scheinbar
zuallerletzt Nach dem alten, genialen Psychologen Burdach') soll
sich unter den Muskeln die willkürliche Bewegung der Hand am
längsten erhalten; „zuletzt erscheint noch ein leises Beben der Lippen*.
Selbst wenn die äusseren Sinne bereits scheinbar geschwunden sind,
reagiren die Sterbenden noch auf Kneipen der Haut, Injectionen
u. s. w. Die Empfindlichkeit der Conjunctiva und der Hornhaut ist
die letzte Reaction. Von den Sinnesorganen vergehen zuerst der Ge-
ruch und der Geschmack, wohl weil sie beim Menschen viel weniger
ausgebildet sind, als Gesicht und Gehör. Letzteres erhält sich am
längsten. Am besten studirt sind wahrscheinlich die Temperatuner-
änderungen, am wenigsten von den psychologischen Vorgängen die
Veränderungen der Sprache und der Stimme. Merkwürdig ist es,
]) Burdach, Der Mensch nach den verschiedenen Seiten seiner Katar.
Neue Auflage. Stuttgart 1854. Nach Kosenfeld's Untersuchungen bleibt
freilich die elektrische Erregbarkeit nach 7«-3, nach Andern bis zu 6 Stunden
bestehen, zuletzt im AugenschliussmuskoL Nach ihm soll die elektrische Dia-
gnose des Todes die sicherste sein.
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Zur Physio-Psychologie der Todesstunde.
289
dass bisweilen das Herz noch kurze Zeit schlägt, wenn der Athem
schon aufgehört hat Festgestellt ist, dass auch nach erfolgtem Tode
die Flimmerzellen in den Luftwegen noch längere Zeit functioniren
und die Spermatozoon noch auf viele Stunden hin lebensfähig sind.
In den Bereich der Fabel, die leider auch Gi essler wiederholt, ge-
hört es dagegen, dass nach dem Tode Bart und Haare wachsen
sollen. Dies geschieht nur scheinbar, indem die Muskeln der Haar-
bälge in der Todesstarre sich verkürzen und so das Haar aus der
Haarecheide treiben. Nebenbei bemerkt, giebt es kein absolut sicheres
Zeichen des soeben erfolgten Todes. Nur aufgetretene deutliche
Todesflecken, Todtenstarre und Blutgerinnungen in den Adern sind
eindeutig. Bis dahin ist die Möglichkeit eines Scheintodes noch ge-
geben. Ganz Beltsara sind die merkwürdigen Stellungen, in denen
bisweilen todte Abgestürzte, Blitzerschlagene oder Krieger auf dem
Schlachtfelde gefunden wurden, wie auch Gi essler erwähnt Die
Erklärung ist eine schwierige; wahrscheinlich handelt es sich hierbei
stets um directe oder indirecte Verletzungen des verlängerten Hals-
marks. Ob das Gesicht dabei wirklich dem im Augenblick des Todes
bestehenden Gemüthazustande entspricht, erscheint mindestens sehr
fraglich. Viel häufiger sind abnorme Leichenstellungen bei Cholera
beobachtet, wo man geradezu von „FechterstelluQgen" sprach. Sie
bilden sich meist nach dem Tode aus, wohl durch einen letzten
Krampf der noch nicht ganz abgestorbenen Muskeln, welche Stellungen
dann durch die Todtenstarre nur noch mehr fixirt werden.
In der Reihenfolge, Stärke und Mischung dieser allgemeinen Er-
scheinungen zeigen sich aber gewiss auch Unterschiede, je nach der
Person, dem Alter, Geschlecht und nach der Krankheit, Unterschiede,
die freilich noch. sehr wenig bekannt sind. Erst ganz kürzlich haben
Vaschide und Vurpas1) bei 2 Fällen chronischer Chorea das
Verhalten der spontanen Muskelzuckungen in den letzten 4 Tagen
studirt. Wie sich das alles bei den vielen Nerven- und Muskelkrank-
heiten genauer verhält, wissen wir nicht; die I^ehrbucher schweigen
darüber wohlweislich.
Zu dem rein psychologischen Theile meines Themas kann ich
zwei interessante, mir hinterbrachte Mittheilungen liefern. Im ersten
Falle fällt ein schwer herzkrankes Mädchen von 22 Jahren im Beisein
der Mutter der Schwester in die Arme mit dem Ausrufe: „Mutter, mir läuft
1) Vaschide et Vurpas, Contribution a la psycho-physiologio des mou-
rante. Deux cas de choree chroniqae. Revue Ncurologique. 1902. 15. mai. in
dem einen Falle fand sich hierfür eine anatomische Begründung vor. (Revue de
Psychiatrie etc. 1903, p. 222.)
20*
290
XXL XXcke
es eiskalt über dem Rücken!" und fast unmittelbar darauf war sie eine
Leiche, ohne weiteres gesprochen zu haben. Ein Herzschlag (oder
Embolie ?) hatte sie getroffen. Das letztbekannte geäusserte Sinnes-
gefühl war also eine plötzlich aufsteigende Kälteempfindung gewesen,
und dann hatte sie momentane Bewusstlosigkeit und der Tod umfangen.
Aehnliche Aeusserungen über aufsteigende Kälte hört man öfters vor
dem Tode, doch entspricht dies dann dem allmählichen Absterben
und Erkalten der Glieder durch Rückfluss des Blutes »). Nicht selten
wird auch durch Schleim der Athem sehr erschwert und Patient
ruft dann nach Luft Der zweite Fall betrifft eine Sterbende, die
plötzlich ausrief, sie höre jetzt Kettengerassel und 5 Minuten darauf
verschied sie. Also scheint auch hier das Gehör der zuletzt schwin-
dende Sinn gewesen zu sein. Das Merkwürdige liegt darin, dass es
sich hier sehr wahrscheinlich um eine irgendwie bedingte endogene
Reizung der Hörsphäre handelte, also um eine Gehörstäuschung. —
Man begegnet ferner nicht selten den Worten: „ich muss sterben %
kürzere oder längere Zeit vor dem Tode. Andere sagen es zwar
nicht, nehmen aber von den Ihrigen Abschied. Das wird dann wohl
auch als „Todesahnung4 bezeichnet Hier aber ist es nur ein sehr
erklärliches Gefühl. Es ist der Ausdruck der Wahrnehmung, da^s
die Schwäche immer mehr zunimmt, die Sinne schwinden, die Be-
ängstigungen sich einstellen u. s. w. Ein schwer Leidender sieht so
schon seinen Tod vor Augen. Dagegen stehe ich den eigentlichen
Todesahnungen, d.h. bei Gesunden, mehr als skeptisch gegenüber.
Unter 10 Malen trifft die „Ahnung" vielleicht nur einmal ein und auch
hier Hesse sich sicher ein psychologischer Zusammenhang construiren,
wenn man genau die Person, ihre Gedanken und Gefühlswelt
in einem gegebenen Momente kennen würde, ohne also der Meta-
physik zu bedürfen. Ganz in das Bereich des Unmöglichen muss
ich aber folgenden Ausspruch Burdach 's (I.e.) bannen: „Die Macht
der Seele über das lieben zeigt sich auch auf andere Weise darin,
dass die Phantasie den Tod beschleunigen oder verzögern kann,
wenn man sich fest einbildet, zu einer bestimmten Stunde sterben zu
müssen." Nein, dazu ist selbst der stärkste Wille, die tippigste Phan-
tasie ausser Stande!
Dass das Gehör oft noch sehr lange erhalten bleibt, sieht man
in den Fällen, wo >chon umflortes Bewusstsein besteht, aber auf
starkes Anrufen bei bereits; halberloschenen Augen doch noch auf
Fragen sinngemässe Bewegungen mit dem Kopfe, den Lippen, den
1) So Ifisftt sich der sterbende Falstaff, nach der Erzählung der Frau Hurtig,
Kissen auf seine Beine legen, weil diese kalt waren.
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Zur Physio-Psycbologie der Todesstunde.
291
Händen erfolgen oder gar vernünftige Worte. Das Licht dagegen
schwindet meist früher, wohl weil die Hornhaut sich bald trübt oder
die Circnlation des Bluts nach der Netzhaut nachlässt Manche klagen
deshalb über Nebel oder Dunkelheit vor den Augen und das bekannte
Wort Goethes: „Mehr Licht!" wird wohl mit mehr Recht so inter-
pretirt, als wenn die Literarhistoriker dies Wort auf den Wunsch nach
geistigem Lichte bezieben. So ruft auch in Balzac's Meisterwerk:
„Eugenie Grandet", der sterbende Vater seine Tochter herbei, die er
nicht mehr sieht, obgleich sie vor ihm kniet
Uns interessirt aber vor Allem der Zustand der Psyche in der
Todesstunde. Nur zwei Fälle sind denkbar: Klarheit des Geistes bis
zum letzten Athemzuge oder mehr minder starke Trübung des Be-
wusstseins kürzere oder längere Zeit vor dem Tode. Ersteres soll
bisweilen stattfinden. Wie der Göttinger Kliniker Eich hörst be-
richtet ')> wird bei Cholera das Bewusstsein gewöhnlich bis zum
letzten Augenblicke erhalten. Dies dürfte sonst nur ganz ausnah ms-
geschehen*). Ich selbst sah es nie und auch Bernd t3) zweifelt
sehr an dieser Möglichkeit Bisweilen dagegen tritt Klarheit des
Geistes nach starker Trübung momentan wieder aut Häufiger sind
spontane positive und negative Bewusstseinsschwankungen bei leich-
terer ümflorung zu finden. Die Trübung selbst tritt wohl nie plötz-
lich auf, sondern mehr oder minder langsam und in verschiedener
Tiefe.
Es lassen sich dann, wie ich glaube, 2 Typen der Bewusstseins-
trübung unterscheiden. Entweder der Sterbende verfällt in eine Art
von Traumzustand. Das sind wohl die Fälle, die Burdach ohne
weiteres mit „Schlaf" identifizirt. Der Sterbende liegt ganz ruhig
da und nur einzelne abgerissene Worte, Sätze oder Gesten — soweit
letztere nicht blos unbewusste Schmerzreactionen sind — weisen auf
einen Traumin halt hin. Leider wissen wir über letzteren fast nichts.
Bisweilen nur in einem klaren Augenblicke, sagt der Moribunde, er
habe Süsses geträumt, vom Paradiese, aus seiner Jugendzeit, von den
Eltern. Namentlich wäre es interessant zu erfahren, ob das geistige
1) Eichhorn, Artikel Cholera in Eulenburg's Realencyklopädie der ge-
Hainmten Heilkunde. 1SS0.
2) Ein schöne« Beispiel hierfür bietet der berühmte französische Irrenarzt
Bai II arger dar. (Siehe: Magnan, eloge de Baillarger. Annales nu'dieo-
psychologique» etc., 1903.) Seine Tochter las ihm vor: „La lectnre achevee il
fit avec une luciditß parfaite quelques räflexions sur ce qn'il venait d'entendre,
il se retourna sur l'oreiller et s'6teignit doacement, sana agonie. .
3) Berndt, Krankheit oder Verbrechen? Wiest, Leipzig (1902?). 1. Bd.
292
XXI. Näcke
Auge mehr vor- oder rückwärts schweift. Streng von diesem ersten
Typus muss man eine sehr ähnliche Form trennen, wo nur Pseudo-
Bewusstlosigkeit herrscht Hier liegt Patient zwar auch mit ge-
schlossenen Augen da, ist aber dabei klar, kann nur vor Schwäche
nicht sprechen und sich rühren, giebt jedoch auf Anrufen jederzeit
zu erkennen, dass er alles hört und versteht
Beim zweiten Typus — wie mir scheinen will, der seltenere —
delirirt der Sterbende, träumt laut scheinbar ünzusammenbängendes,
in unbewuBstem oder halbbewusstem Zustande. Toulouse1) beschreibt
diesen Typus ziemlich gut Er glaubt, dass die Ursache davon Cir-
culationsstörung und Selbstvergiftung der Asphyxie seu Vielleicht,
meine ich, spielt auch die Inanition eine Bolle. Das Delirium ist
meist ein monotones und Hallucinationen und Illusionen treten hier-
bei auf. Es entspricht also ziemlich gut den Erschöpfungs- oder
Fieberdelirien *). Ob der Inhalt sich mehr auf die Vergangenheit oder
Gegenwart bezieht, weiss ich nicht. Es ist wohl möglich, ja wahr-
scheinlich, dass, wie alle Empfindungen, Sinne und Organe vom
Complicirten immer mehr zum Einfachen absterben, so auch hier die
jüngsten Gedächtnisschichten, d. h. also die Gegenwart, schwindet und
die alten, vielleicht schon seit Jahrzehnten ruhenden Jugenderinne-
rungen wieder auftauchen3). Dem entspricht es, dass die Muttersprache,
die in fremdem Lande vielleicht Decennien hat schweigen müssen,
so dass man glaubte, sie müsste ganz vergessen worden sein, wieder
1) Toulouse, Les cause« de la folie etc. Paris 1S96.
2) Ein ziemlich gutes Beispiel hierfür bietet das laute Delirium des „Hannele*.
Nur scheint mir der ganze Monolog zu lang und zu logisch und zusammenhangend
zu sein, um als wahr zu imponiren. Wie anders und classisch erscheint dagegen
Shakespeare! Frau Hurtig erzählt in König Heinrich V. (Act II, Sc. 4) den Tod
Falstaff's. Sie sagt da unter anderem: rund als ich ihn auf der Bettdecke her-
umtasten sah und mit Blumen spielen und seine Fingerspitzen anlächeln . . .
und er schwatzte von grünen Feldern ... da rief er Gott, Gott, Gott, drei oder
vier Mal . . .u Man sieht wie der Geist abwesend ist, Gcsichtshallucinationen
auftreten, Patient herumtastet, kurz wie ein Ficberdelirant sich verhält Ich führe
obige Worte nach der ausgezeichneten, anonymen Shakespcare-Uebersetzuug:
^Deutsche Volksausgabe, neu durchgesehen u. s. w. von Max Moltke*, Berlin 1593,
Neufeld. Sie steht weit über der Schlegel-Tiek'schen Uebersetzung und ist un-
endlich viel genauer, meist ganz wortlich, wie ich mich wiederholt am Urtexte
überzeugen konnte. Ausserdem enthalt sie noch die Sonnctte und die übrigen
Shakespeare zugeschriebenen Dramen und Dichtungen. Wenn ich den Dichter
citire, so geschieht es nach obiger Ausgabe.
8) Der gewöhnliche Traum beschäftigt sich schon gern mit der früheren
Lebenszeit, wie schon Maury (cfr. Revue de psychiatrie etc. 1903, p. ISS), be-
merkte. Ein Gleiches könnte wohl auch in jenem delirantem Zustande eintreten,
ohne, dass man zu jener oben geäusserten Hypothese greifen müsste.
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Zur Physio-Psychologie der Totlesstunde.
293
erwacht und damit die eng associirten Jugenderinnerungen. Gerade
solche Vorgänge legen die Frage nahe, ob denn wirklich ein Erleb-
lebniss, das in das Unterbewusstscin einging, ganz verloren gehen
kann? Ich glaube es nicht! Jahrelang kann es versteckt liegen, und
nicht, trotz aller Mühe, zurückgerufen werden — und siehe da, eines
Tages, z. B. auch in der Todesstunde, ersteht es in alter Kraft! Diesem
Problem haben die Psychologen leider bis jetzt zu wenig nachgeforscht.
Was aber ausser den Jugenderinnerungen noch am tiefsten haftet,
das sind die Leidenschaften, gute und böse, besonders letztere. Die
Mutterliebe bleibt fast bis zuletzt erhalten, aber auch Geiz, Habsucht,
Hass, Neid u. s. w. Der alte Geizhals Grandet in Balzac's gleich-
namigem Roman macht eine übermenschliche Anstrengung, um das
ihm vom Geistlichen zum Küssen dargebotene emaillirte Kruzifix in
seiner Goldgier zu ergreifen, eine widrige, aber wahre Scene!
Hier ist vielleicht am besten der Ort, um die Frage zu ventiliren,
ob der meist bewusstlose Zustand vor dem Tode Bewusstlosigkeit
oder echter Schlaf ist Es ist sehr schwer, hier physiologische oder
psychologische Unterschiede anzuführen, da es in beiden Zuständen %
verschiedene Gradstufen giebt, die sich ausserordentlich ähneln. Schlaf
ist freilich ein physiologischer, Bewusstlosigkeit ein pathologischer
Vorgang. Der natürliche Schlaf entsteht durch Ermüdungsproducte
im Körper, wenigstens sehr wahrscheinlich. Diese sind nun von den
pathologischen Stoffwechselproducten, wie sie bei verschiedenen Krank-
heiten und gewiss auch vor dem Tode entstehen, ferner von ein-
geführten Drogen und Giften, nur quantitativ verschieden. Jene sind
auch Gifte, wenngleich normale und milde. Nehmen wir einen Schlafenden
oder bewusstlos mit geschlossenen Augen Daliegenden her, so lässt Bich
physiologisch kein scharfer Unterschied nachweisen, da auch im Schlafe
einerseits Unregelmässigkeiten der Athmung, des Pulses u. s. w. ein-
treten können, wie in der Bewusstlosigkeit so oft, in letzterer anderer*
seits auch ruhige Athmung u. s. w. beobachtet wird. Auch psycho-
logisch besteht kein Unterschied. Wahrscheinlich besteht in der Bewusst-
losigkeit sogar auch Traum, doch wissen wir hierüber nichts. Wie es alle
Grade des Schlafes giebt, so auch solche der Bewusstlosigkeit. Auch der
Schlafende kann unter Umständen — freilich pathologischer Art — mit
geschlossenen oder offenen Augen herumlaufen und anscheinend äusser-
lich wie ein Wachender sich geberden : in der Somnambulie. Dies thut
andererseits auch der Halbbewusste in den verschiedenen Dämmerungs-
zuständen, die meist völlige Amnesie zurücklassen. Bei plötzlichem
Eintreten redet man allerdings gewöhnlich von Bewusstlosigkeit, z. B.
nach Kopfsturz oder nach Gehirnschlag, während der gewöhnliche
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294 XXL Näcke
Schlaf sich mehr „einschleicht". Kurz, man sieht, wie schwierig diese
Begriffe festzulegen sind und insofern könnte man den Zustand vor
dem Tode, auch den delirirenden, Schlaf nennen. Schliesslich kommt
auf den Namen wenig an! Gewöhnlich wird man allerdings den
delirirenden Zustand nicht Schlaf nennen, obgleich manche Schlafende
ebenso laut und unzusammenhängend sprechen. Eher könnte man
noch anführen, dass der bewusstlose Zustand, wenn er nicht zu tief
ist, leicht unterbrochen wird, der Schlaf, wenn er nicht ganz ober-
flächlich sich zeigt, aber nicht Es giebt also klinisch und psychologisch
keinen principiellen Unterschied zwischen Beiden, wohl aber bezüglich
der Genese und der Prognose. Sicher ist aber, dass auch der Sterbende
vor Ermüdung einnicken kann. Unser erster Typus steht dem Schlafe
jedenfalls sehr nahe, ist damit sogar vielleicht identisch. Einen Tod im
wirklichen Schlafe sehe ich dagegen ganz unzweideutig in denjenigen
Fällen, wo mitten im Schlafe eine Gehirnblutung, Gefässverstopfung
des Hirns, eine heftige Lungen- oder Magendarmblutung u. s. w. dem
Leben plötzlich ein Ende macht, Fälle, die freilich sehr selten sind.
Bei leichtem Umflortsein des Geistes gelangt der Sterbende wohl
öfters auf sehr kurze Zeit zur vollen Klarheit und man hört dann
oft Reden, die die Anwesenden in Erstaunen setzen ') und die Ster-
benden bisweilen geradezu in den Geruch der Prophetie gebracht
haben. Sogar eine Steigerung der Erinnerungsfähigkeit und der
Geisteskraft wird ihnen angedichtet und Burdach spricht von einer
zuweilen zu beobachtenden „eigenen Erhebung des Geistes11. Das
erklärt sich aber wiederum sehr einfach. Wenn der Kranke sich
klar geworden ist, dass er dahinscheiden soll, wenn er die kleinlichen
Sorgen des Lebens abgeschüttelt hat, wenn die Schmerzen nach-
gelassen haben, gewinnt er leicht einen freieren Blick über die Lebens-
verhältnisse und kommt dann wohl auch einmal zu Schlüssen, die
den Andern wunderbar erscheinen, es aber im Grunde nicht sind,
weil eben viel hemmende Momente, die gute Gedankencombinarionen
erschweren, wegfallen. Dasselbe sieht man vielleicht noch besser in
Träumen, wo man bisweilen über seine eigenen, fast genialen Ideen
staunt; auch hier sind alle hemmenden Vorstellungen entfernt und
zweckentsprechende und seltene Association möglich geworden. Bei
1) Ein elastisches Beispiel hierfür ist der Tod Attinghauscn's im Wilhelm
Teil. Es ist aber physiologisch fast unmöglich, dass ein Greis von 85 Jahren
unmittelbar vor Beinern Tode noch eine relativ so lange Rede hält und psychologisch
schwer glaubhaft, dass er einen so weiten Scharfblick in zukünftige Ereignisse
hat. Schiller überhaupt hat oft genug gegen psychologische Gesetze gefehlt,
Shakespeare dagegen kaum je!
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Zur Physio-Psychologie der Todesstunde.
295
leichter Trübung des Bewusstseins vor dem Sterben wird dies viel-
leicht sogar noch eher eintreten, als bei voller Klarheit, ähnlich wie
im Traum, weil dann eben die ganzen letzten Ereignisse mit der sie
bewegenden Gedanken- und Sorgenwelt verwischt wurden und ein-
fachere, natürliche, hier nur halbbewusste Gedanken -Verknüpfungen
entstehen, die die Umwelt in Erstaunen setzen und zwar noch mehr
als bei bestehender völliger Klarheit Auch könnte einmal nach starker
Uebermüdung ein kurzer Schlaf eintreten, aus dem Patient gestärkt
aufwacht und die Dinge dann klarer sieht
Es wäre freilich nicht ganz undenkbar, dass durch abnormen
Stoffwechsel vor dem Tode reizende Stoffe im Blute kreisen, die längst
schlummernde Erinnerungen aufzuwecken im Stande wären, vielleicht
auch wirklich einmal den schwindenden Geisteskräften einen kurzen
Elan verleihen können1). Näher liegt aber immer noch die Er-
klärung, dass die Anwesenden in ihrem Affectzustande den Werth der
letzten Aeusserungen eines Sterbenden zu hoch einschätzen. Es muss
aber entschieden betont werden, dass alle genannten Fälle ausser-
ordentlich selten sind. Meist wird vom Sterbenden nur Un-
bedeutendes und Gleichgültiges gesprochen, was die Be-
deutung der so fälschlich in den Himmel gehobenen „letzten Worte"
der Moribunden zu Schanden werden lässt. Auch hier sehen wir
wieder, dass starker Affect unser Gedächtnis fälscht. Eine einzige
Scene sogenannter Prophetie prägt Bich tief ein, besonders beim Un-
gebildeten, und lässt aus dem Gedächtnisse die unendlich zahlreicheren
Fälle verschwinden, wo nichts Aehnliches geschah. Der eine Fall wird
dann zu leicht verallgemeinert Dazu kommt, dass die meisten über-
haupt wenig Leute sterben sehen, also keinen rechten Vergleich haben.
Das anscheinend so überaus seltene Bekapituliren der ganzen
Jugendzeit oder einzelner Abschnitte daraus in der Todesstunde wird
auch öfters von Erhängten, Ertränkten und Abgestürzten berichtet, die
noch mit dem Leben wegkamen. Es ist hier wohl ähnlich zu erklären
wie dort, nur dass bei Erhängten und Ertränkten sicher schon Be-
wußtseinstrübung herrschte, beim Abgestürzten dagegen nicht, wie
allgemein berichtet wird. In letzterem Falle dürfte aber doch wohl
eine Art Schwindel den Menschen erfassen, wie beim Schaukeln,
schnellen Fabren u. s. f., der einer leichten Geistesumnebelung sehr
nahe kommt, und von den meisten angenehm empfunden wird. Darauf
1) Nach Före" (siehe Gicsslcr I.e.) soll die« durch den Zustand der moto-
rischen Ucberreizung, der kurz vor dem Tode in den Nerven und Muskeln ein-
tritt und dem psychische Erregung entspricht, zu erklären sein. Sicher ist dies
aber nur die Ausnahme und nicht die Regel!
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beruht wahrscheinlich auch das angenehme Gefühl des „Angeheitert-
seins'4. Auch der halbbewusste Zustand im Anfange des Erhängens
soll sehr angenehm, namentlich mit erotischen Vorstellungen verknüpft
sein, weshalb im Anfange des vorigen Jahrhunderts in London ein
„Club der Erhängten" existirt haben soll, aus alten und jungen Roul's
bestehend, die schliesslich noch auf diese Art sexuelle Kitzel im Hängen
„auf Zeit" suchten und angeblich auch fanden! Gerade mit Abge-
stürzten haben sich verschiedene Autoren näher beschäftigt, so z. B.
Heim, Sollier, Egger (siehe Giessler). Prof. Heim hat auf
Grund von Umfragen bei Abgestürzten festgestellt, dass bei ihnen
1. das Gefühl der Glückseligkeit besteht, 2. der Empfindungslosigkeit
des Tast- und Schmerzsinnes, 3. ausserordentliche Schnelligkeit der
Gedanken und der Einbildung und 4. oft ein Erscheinen ihres früheren
Lebens als einer Art von Panorama. Nr. 1 glaube ich erklärt zu
haben, durch eintretendes leichtes Schwindelgefühl. Dies scheint mir
besser zu sein, als andere Erklärungen durch Sollier, Egger u. s. w.
Nr. 2 die Tast- und Schmerzunempfindlichkeit , die sich ja nur auf
das Auffallen auf Stein, Schnee und Eis oder in eine Spalte beziehen
kann, scheint mir mehr als problematisch zu sein. Ich wilsste
sie nicht befriedigend zu erklären ! Auch Nr. 3, die ausserordentliche
Schnelligkeit in Gedanken und Phantasie scheint mir sehr fraglich
und blos eine Selbsttäuschung zu sein. Nur bei den so seltenen
„Visuellen11 wäre es allenfalls möglich. Nr. 4 wäre endlich nicht be-
sonders auffallend. Geschieht ja Rekapituliren einzelner Lebens-
ereignisse aus früherer Zeit oft genug bei Jedem in besonderen,
namentlich ernsten Zeiten, schlaflosen Stunden u. s. w. Auch beim
Kinde tritt dies sicher, wenn auch seltener und rudimentärer ein, wie
ich es beobachtete. Wahrscheinlich auch beim Wilden. Je älter man
wird, um so öfter und umfassender, eindringlicher tritt spontane Rüek-
erinnerung auf. Beim Abstürzen dürfte dies aber wohl nur selten
stattfinden, da das Abstürzen zu schnell vor sich geht, ja so schnell,
dass gewiss oft nicht einmal Schreck oder Furcht, sondern eher ein
angenehmes Scbwindelgefühl entsteht Beim Ertrinken u. s. w. dauert
die Sache länger. Ich erinnere mich, dass, als ich vor Jahren beim
Schwimmen in der Seine dem Ertrinken nahe war und ein ander
Mal über dem Rhonegletscher in der Dunkelheit mich auf der Moräne
verstiegen hatte, ich mir über die Todesgefahr sofort klar wurde,
trotzdem aber merkwürdig ruhig, resignirt war, gesammelt Ob
dabei Erinnerungen an mein früheres Leben oder an meine Familie
auftraten, weiss ich nicht mehr. Dieses Gefühl der Ruhe, Resignation
wird man aber nicht Glückseligkeit nennen.
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Zur Physio-Psychologie der Todesstande.
297
In einem Referat über eine Arbeit von Fere*1) heisst es wört-
lich „il est presque de regle dans la submersion qae les noyes aient
avant de mourir nne sorte de vision retrospective des prineipaux
6v€nements de leur vie anterieure". Dieser Satz ist widersinnig ge-
geben nnd kann natürlich nur so gedentet werden, dass die vom Er-
trinkungstode Erretteten solches erzählten. Die Fälle, wo sie kurz
darauf starben, dürften sehr selten sein. F6re* bemerkt aber weiter,
dass eine Art von „aura psychique44 vor dem epileptischen Anfalle
darin besteht, dass die Kranken, wie es im Referate heisst: „(. . un
certain nombre d'e*pileptiques) . . ont une sorte de räminiscence de leur
vie passeeu. Ich selbst habe solches nie gesehen, ebenso wenig ein
Kollege, der jahrelang mit vielen Epileptikern zu thun hatte. Auch
in der Literatur dürfte dieser interessante Vorgang, wenn überhaupt,
nur sehr selten vermerkt sein, so dass ich ihn für ganz abnorm selten
halten muss. Fere glaubt, dass dies auch beim Herannahen des
natürlichen Todes erfolge, was ich aber nur als Ausnahme erachte.
Er sah ferner bei einer grösseren Zahl von bewusstlosen Sterbenden
unter dem Eindruck von eingespritztem Aether momentan das Bewußt-
sein zurückkehren, so dass sehr genaue Auskunft über grössere, weit
zurückliegende Ereignisse ihres Lebens gegeben wurde, weshalb dies
Mittel in gewissen Fällen mit viel Nutzen nach dieser Richtung hin
gebraucht werden könnte. „Tout donne Heu de croire," heisst es in dem
betreffendem Referate, „que Pinjection d'ether ne fait ici qu'accentuer
une disposition naturelle.*1 Der Schluss scheint mir ein sehr gewagter,
wenn er vom Referenten richtig wiedergegeben wurde. Ich habe
öfters Sterbenden Aetherspritzen gegeben oder geben lassen, ohne
jemals ähnliches zu erleben.
Bemerken muss ich endlich, dass 1. die meisten Berichte über
das blitzartige Auftauchen der Jugenderinnerungen bei den erwähnten
Kategorien von Menschen aus früherer Zeit stammten, wo man im
Ganzen leichtgläubiger war als jetzt und 2. gewiss ein grosser Theil
der vom Erhängungs- und Ertrinkungstode Erretteten wenig glaub-
würdig erscheinen. Um so werthvoller sind dagegen die Berichte
Abgestürzter, weil sie meist der neuesten Zeit angehören und gewöhn-
lich Gebildete betreffen. Wer aber viel mit subjectiven Angaben zu ar-
beiten gezwungen ist, wie der Arzt, speciell der Psychiater, der Psy-
cholog, der Richter, weiss, wie vorsichtig alles erst auf Glaubwürdig*
keit hin zu untersuchen ist Auch ohne lügen zu wollen, können
1) F£re, De l'ftat mental aus approches de la mort. Soc.de Biologie.
16. fevr. 18S9. Nach Ref. im Bulletin de la Sociite" de MMecine mentale de Bel-
gique. 18S9. p. 101.
298
XXI. NXcke
sieb Erinnerun£stiiuschungen und -Fälschungen einschleichen, beson-
dere wenn längere Zeit seit dem Erlebniss vergangen ist; darum
grCsste Vorsicht!
Es wird auch öfters berichtet, dass das Gesicht Sterbender zu-
letzt sich förmlich verkläre, was gewöhnlich auf Gottseligkeit bezogen
wird. Eine andere Erklärung liegt aber näher. Wenn nach schwerem
Todeskampf mit etwa vorhergehenden physischen oder psychischen
Schmerzen, der dem Gesicht den Stempel höchster Angst aufdrückt,
ein sanfter, ja verklärter Ausdruck auf den Gesichtszügen lagert, so
wird dies durch das Nachlassen des Muskeltonus erklärlich. Dies
wird bei solchen mit vorher durchgeistigtem Gesichte noch deutlicher;
die kurz vorher noch verzerrten Muskeln kehren in ihre alte Lage
zurück, um freilich in der Todtenstarre bald wieder sich zu verändern.
Ob ein früher wirklich hässliches Gesicht durch den Tod schön wer-
den kann, ist mir sehr unwahrscheinlich. Wohl kann, wie wir sahen,
vor dem Tode der geistige Gesichtsausdruck zurückkehren und so
das Gesicht wieder verschönern. Vielleicht kann sogar, wie dies
Balzac in Eugenie Grandet bemerkt, der Tod einmal gewisse Ecken
des Gesichts verstreichen lassen, mehr abrunden. Jeder hat natür-
lich über schön und hässlich seine eigenen Ideen, und so wird
Mancher das Gesicht eines Sterbenden oder Toden schön, friedlich
finden, wenn es ein Anderer nicht sieht Hier spielt die Affectla^
der Trauernden eine grosse Rolle. Ich habe selten ein Todtengesicht
gesehen, das einem ruhig und friedlich Schlafenden geglichen hätte,
höchstens nur unmittelbar nach dem Tode. Durch seine marmorne
Blässe, Glätte und Ausdruckslosigkeit wirkt es meist wenig ästhetisch,
besonders im späteren Alter. Daher machen denn auch Photographieen
von Todten fast immer einen abstossenden Eindruck. Und nicht mit
Unrecht sagt Shakespeare (Maass für Maass): „0, der Tod ist ein
Meister im Entstellen".
Bezüglich der Todesstunde Geisteskranker wissen wir gleichfalls
wenig Näheres. Vergessen wir zunächst nicht, dass die meisten unter
ihnen, ebenso wie die Geistesgesunden, an intercurrenten Krankheiten
sterben, nur wenige an Altersschwäche oder allmählicher Auflösung
in Folge von Herzschwäche. Soweit ich nun beobachtet habe — und
auch hier besitze ich ziemliche Erfahrung — sind die physio-
und psychologischen Erscheinungen der Sterbestunde bei
Geisteskranken und Geistesgesunden sehr ähnliche. Ge-
rade ganz kürzlich habe ich hierbezüglich einen recht interessanten Fall
beobachtet. Ein Paranoiker hatte unter lebhaften Sinnestäuschungen
einen erneuten Erregungszustand bekommen und war wieder in unsere
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Zur Pbysio-Psychologie der Todesstunde.
299
Anstalt gebracht worden. Er collabirte bald und die Agone zog Bich
ziemlich lange hinaus. Schon kurz vor dem Schwächezustande war
er mit Abklingen der Erregung klarer geworden und gab passende
Antworten. Noch 3 Stunden vor dem Tode verstand er die Um-
stehenden und auf die Frage, ob er sie kenne, nickte er. Ich sah
ihn ca. ll/4 Stunde vor dem Exitus. Er röchelte, zeigte die typische
Facies hippocratica, schien absolut bewusstlos zu sein, sprach nicht
und reagirte auch nicht auf lautes Anrufen. Die Augen waren ge-
schlossen, aber die Hornhaut, wie auch die Körperoberfläche und das
Gesicht auf Berührung noch sehr empfindlich (er litt schon vorher
an Ueberempfindlichkeit der Hautdecken). Reichliches Aufträufeln
von Chinatinctur auf den Zungenrticken blieb ohne jede Reaction.
Also war der Geschmack verschwunden. Oeffnen einer Flasche mit
Schwefeläther und einer anderen mit Kampferspiritus unmittelbar vor
einem oder dem anderen Nasenloche blieb gleichfalls wirkungslos,
also war auch der Geruch abhanden. Hier bestand folglich bis zu-
letzt nur die Sensibilität der Haut und Hornhaut
Brown-Sequard (siehe die Arbeit von Ferg) berichtet, dass
Kranke mit organischer Verletzung des Gehirns im Sterben ihre
völlige Empfindlichkeit, Motilität und ihren Intellect wieder gewinnen
können; er habe solche Fälle schon 1874 veröffentlicht Wahrschein-
lich träte dies in Folge ziemlich wichtiger Veränderungen in der
Blutzusammensetzung und in der Ernährung der Organe ein. Ja,
der alte Burdach (Lc) sagt sogar: „. . wie denn auch Geisteskranke,
selbst wenn organische Fehler des Gehirns die mehrjährige Krankheit
verursacht hatten, in den letzten Stunden ihres Lebens meist zum
vollen Gebrauche ihrer Verstandeskräfte kommen." Jedenfalls dürfte
dies bloss selten eintreten und wohl nur bei functionellen, nicht aber
grob organischen Veränderungen.
Hier ist dann aber noch weiter zu unterscheiden zwischen einer
rein zufälligen Aufhellung des Geistes und einer durch die bevor-
stehende Auflösung selbst bedingten. Letzteres könnte man mit
einiger Sicherheit nur bei chronisch ganz Verworrenen oder anderer-
seits tief Blödsinnigen — in diesem Falle würde es sich aber nur
um Pseudo-Demenz handeln, nicht um wirklich organisch bedingte —
annehmen, da alle Psychosen sonst so viel grössere oder kleinere
zeitliche Schwankungen im Bewusstseinszustande und in ihrem sonstigen
Verhalten aufweisen, dass eine etwa eintretende Aufhellung des Geistes,
kurzes Freibleiben von Wahnideen, Sinnestäuschungen, Stimmungs-
anomalien u. s. w. kurz vor dem Tode eben nur eine solche Schwan-
kung bedeuten könnten, also der reine Zufall wären, mithin nichts
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XXI. NXcke
Auffälliges darbieten. So geschab dies auch sicher in dem oben
berichteten Falle. Nur wenn ein solcher Uebergang in scheinbare
Vernunft hier ganz plötzlich erfolgte, könnte man ihn als merkwürdig
registriren, obgleich dies auch sonst im Laufe einer Psychose bis-
weilen beobachtet wird. Ein College erzählte mir neulich einen
merkwürdigen Fall. Eine chronisch geisteskranke Frau fällt in Schlaf,
erwacht daraus gestärkt, klar, ruhig, sprach mit dem Arzte über ihr
vergangenes Leben, wie es ihr doch im Ganzen wohl gegangen sei,
wie nur das Schicksal ihrer minderjährigen Kinder sie etwas bedrücke,
doch würden sie gewiss gut aufgehoben sein. Sie werde wieder bald
in Schlaf verfallen und aus demselben nicht mehr aufwachen. Und
so geschah es!
Haben aber, so wird man vielleicht fragen, alle diese und ähn-
liche Untersuchungen an Geistesgesunden und Geisteskranken auch
einen gewissen praktischen Werth? Ich glaube es sicher, besonders
für Juristen. Civilrechtlich handelt es sich zunächst um Aufsetzen
von Testamenten, was freilich meist mehrere Stunden vor Eintritt des
Todes geschieht Aber auch bei Reactionslosigkeit, wie gewöhnlich
in der eigentlichen Todesstunde, müssten Arzt und Richter untersuchen,
ob diese eine wirkliche oder nur scheinbare ist und ob eine tiefe
oder oberflächliche Bewußtseinstrübung vorliegt In letzterem Falle
könnte man noch hoffen, dass momentan das Bewusstsein wieder-
kehrt und der Patient durch sinnentsprechende Gesten oder Worte
seine Zustimmung zu gewissen Testamentsbestimmungen geben kann ').
Es wäre wohl hierzu auch nach F£rä die Anwendung einer Aetber-
spritze empfehlenswert!), obgleich, wie schon gesagt, ich dem nicht
sehr traue. Es handelt sich andererseits vielleicht auch um schnelle
Eheschliessungen, Anerkennung von unehelichen Kindern u. s. wn
wozu einige klare Momente genügen können. Doch ist, wie Bernd t
richtig bemerkt, eine Suggestionswirkung gerade hier sehr nahe liegend,
1) Mir nicht recht klar ist eine hierher gehörige Entscheidung des O.L.G.
zu Stuttgart vom 25. März 1901, die ich der Schrift von Schultze (Wichtige
Entscheidungen auf dem Gebiete der gerichtlichen Psychiatrie (Marhold, Halle
1902, S. 2), entnehme: „Zugelassen ist nur eine Erklärung durch gesprochene
Worte, nicht durch Zeichen , so dass ein Testament , bei dem der Errichter sein
Einverständniss lediglich durch Kopfnicken zu erkennen gegeben hat, nichtig
ist." Psychologisch ist das Kopfnickon — wenn solches erfahrungsgemias recht-
sinnig erfolgte — dem Worte gleichzustellen. Auch bei Letzterem ist erst zu
untersuchen , ob es in richtiger Weise gebraucht wurde. Der Sterbende ist aber
oft zum Worte aus Schwäche nicht mehr zu bringen und dann sollte man sich
durchaus mit blossem Kopfnicken begnügen. Für Wort und Nicken gilt übrigens
4as im Texte gleich zu Erwähnende bezüglich einer möglichen Suggestionswirkung.
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Zur Physio-Psychologie der Todesstunde.
301
besonders wenn nicht völlige Klarheit besteht ; und so ist die Dispositions-
fähigkeit wohl nie ganz klipp und klar. Aber auch strafrechtlich
wären ein paar klare Augenblicke unter Umständen sehr wichtig.
Bei einem Morde z. B. könnte kurz vor dem Tode bei erhaltenem
Bewusstsein — wie namentlich oft bei Verblutungen — oder bei
Wiederkehr desselben vielleicht der Name oder die Beschreibung des
Mörders u. s. w. erforscht oder irgendwelche nützliche Anhaltspunkte
zu weiterer Nachforschung gegeben werden. Einige klare Momente
würden endlich auch für die Familie selbst werthvoll sein, um kurzen
Aufschluss über den Verbleib gewisser Papiere, Schlüssel u. s. w. zu er-
langen. Endlich vermöchte auch der katholische Priester einen Augen-
blick des Verständnisses für die Beichte und die letzte Oelung er-
haschen.
Ausser den vielen schon vorher aufgeworfenen Fragen Hessen
sich aber noch manche andere anführen. Worin z. B. besteht die
Todesfurcht, die schon Viele bei dem blossen Gedanken ans Sterben
erfasst und die sicher auch die Schwere des Todeskampfes oft genug
mit bedingt? Sie scheint vorwiegend ein Product der Cultur zu sein.
Der Wilde kennt sie wahrscheinlich nicht oder nur wenig, trotzdem
Beobachtungen über die Todesstunde von Wilden kaum vorliegen.
Todesfurcht wird verschieden verursacht Bald ist es Angst vor dem
Sterben •) als solchem , der mächtige Ausdruck des Selbsterhaltungs-
triebes, bald sind es Zweifel über die Vorgänge im Jenseits, besonders
Furcht vor einer künftigen Wiedervergeltung der Sünden, bald ist es
Trauer, die Seinen und sein Hab und Gut verlassen zu müssen. Bald
sind diese Motive nun entweder einzeln vorbanden, oder zusammen,
in verschiedener Stärke und Mischung, von vielen Momenten ab-
hängig. Die Hauptmotive der Todesfurcht dürften aber obengenannte
sein. Man wird leicht begreifen, dass ein Wilder davon nur wenig
berührt wird, am meisten vielleicht noch von der Trauer, die Seinen
und sein Gut zu verlassen, weniger schon der Furcht halber vor dem
Tode selbst, kaum je wegen Zweifel an ein Jenseits, selbst wenn die
1) Sehr schon heisst es in Shakespeare 's „Maass für Maass*1:
„Die schwerste Last von Lebensmüh hienieden,
Die Älter, Elend, Schmerz, Einkerkerung,
Dem Menschen auferlegt, ist ein Paradies
Verglichen mit des Todes Schrecken."
Und Edgar in Konig Lear sagt: „(denn so süss
Ist's Leben, dass wir stündlich Todesqual
Eh'r dulden, als mit Einem Male sterben)."'
Ebenso sagt Casar (Julius Casar): „Oer Feige stirbt schon vielmal, eh'
er stirbt-
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302 XXI. Näckjs
Idee an ein solches, die meist nur sehr unbestimmt ist, besteht Es
wird vielfach berichtet, dass der Neger oder chinesische Verbrecher
ruhig seinen Kopf auf den Richtblock legt, und ohne Zucken den
Todesstreich empfängt Er hat ja selten hier etwas zu verlieren!
Hinzu kommt, dass namentlich Neger und Mongolen physischen und
psychischen Schmerzen gegenüber abgestumpfter zu sein acheinen,
als die Weissen. Auch der Greis, der des Alters, der Schwäche halber
von den Wilden in das Gebüsch zum Verhungern ausgestossen wird,
nimmt diese Todesart ruhig bin; er ist mit diesen Sitten ja schon
längst vertraut und bat es mit seinen Eltern auch nicht anders ge-
than1). Der Indianer wieder geht ruhig dem Tode entgegen aus
Trotz, und weil es seine Würde verlangt, ihm winken ausserdem
die Jagdgrunde, wie dem Moslem die Houris. Der altersschwache
oder todtkranke Hindu schleppt sich mühsam zum Ganges, um ruhig
in seine heiligen Fluten zu versinken, aus religiösem Gefühle, In
den letzten Beispielen spielen aber bereits andere Motive mit, wie
man sieht. Wie die Wilden, so kennen auch die Kinder kaum Todes-
furcht. Es ist mir endlich aufgefallen, wie gleichgültig oft Leute
niederer Schichten dem Tode gegenüber, z. B. in den Krankenhäusern,
sich verhalten, ebenso aber auch in den eigenen Familien, selbst
wenn der Glaube an ein Jenseits wenig vorbanden ist Der Arme,
Gedrückte, empfindet das Verlassen dieser Erde oft als Erlösung und
vergesse man auch nicht, dass die Empfindungen und Gefühle, nament-
lich höherer Art, bei dem niederen Volke weniger ausgeprägt zu sein
scheinen, als bei den oberen Schichten.
1) Woltmann (Politische Anthropologie. 1908. Thüringische Verlagsanstalt
Eisenach und Leipzig) sagt: „Der Kannibalismus ist in Wirklichkeit nicht so
grausam, wie es nnsertn feinfühlenden Bewusstsein dünkt. In kannibalischen
Stammen wachsen die Menschen gewohnheitsmässig von Kindheit an in dem Ge-
danken auf, dass sio dem Tode und dem Pest- und Opferschmaus verfallen, wenn
sie in die Hände der Feinde geruthen. Dieselbe Empfindung herrscht bei anderen
Stämmen auch der Versklavung gegenüber. Nur so sind die Berichte der Reisen-
den zu verstehen, dass Gefangene willig der Sklaverei sich fügen und sogar,
wenn sie zu einer Siegcsschmauserei dienen sollen, sich ruhig mästen lassen und
ergeben der Abschlachtung entgegensehen.*1 Und der Aegyptolog Wiedemann
(die Todten und ihre Reiche im Glauben der alten Aegypten Hinrichs, Leipzig
1902. Der alte Orient. II. 2) sagt: „. . . die Gedanken der Aegypter sich viel
und gern mit dem Tode beschäftigten, der für sie ebensowenig wie für den
modernen Orientalen einen grossen Schrecken besass". Dasselbe wissen wir
auch im Allgemeinen von Griechen , Römern und Germanen , daher z. Th. auch
der Todesmuth im Kampfe. Ganz dem Todesgedanken gegenüber abgestumpft
erscheinen aber die Gladiatoren, wie noch heutigen Tages mehr minder die Stier-
kämpfer.
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Zur Phyaio-Psychologie der Todesstunde.
303
Mit der Cultur wächst zweifelsohne der Selbsterhaltungstrieb und
die Liebe zum Leben, weil das Leben selbst einen reicheren Inhalt
gewinnt und somit mehr Werth erhält ')• Es ist ein schlechtes Zeichen
einer Zeitperiode, wenn dieser Trieb sich abschwächt und die
Selbstmorde sich häufen. Damit hat natürlich die stoische Ruhe des
Helden, des Philosophen nichts zu thun, die ruhig dem Todesengel
in's Angesicht schauen. Hier hat der Wille den Trieb zum Leben
aus edlen Motiven oder innerer Ueberzeugung der Notwendigkeit
unterdrückt. Und wenn Gläubige dasselbe thun, so winkt ihnen
drüben die Verheissung und lässt sie das hier Zurückzulassende
leichter vermissen. Wer aber an ein Jenseits nicht glauben kann?
Dem freilich wird ein starker Trost abgehen, deshalb darf man aber
nicht den Trugschluss begehen, ein Jenseits aus der
Todesfurcht ableiten zu wollen! Es giebt genug Atheisten
und Materialisten, die ruhig sterben. Für die moharaedanische Frau
gilt das Gleiche, obgleich ihr kein Jenseits winkt wie dem männlichen
Moslem. Man sieht daraus jedenfalls so viel, dass der Glaube an
ein Jenseits nicht absolut zum ruhigen Sterben vonnöthen ist, eben-
sowenig wie zum richtigen Handeln hienieden. Wenn endlich der
Kirche jahrelang Entfremdete auf ihrem Todeslager sich bekehrten,
so ist das auch nicht ohne Weiteres für die Wahrheit eines Dogmas
zu verwerthen. „Es kann", wie Bernd t (I.e.) sehr richtig bemerkt,
„wohl auch der Schluss gezogen werden, dass vor dem Gefühl des
herannahenden Todes die Klarheit des interesselosen kühlen Erkennens
zurücktrat, dass die elementaren, in der Jugend eingeimpften reli-
giösen Empfindungen über die während des reiferen Alters mühsam
errungenen Denkresultate die Oberhand gewannen.41 Auch spricht
starke Todesfurcht noch nicht ohne Weiteres etwa für schwere Ge-
ll Damit stimmt z. Th. wenigstens auch, dass im Allgemeinen die Germanen
mehr am Leben hängen, als die weniger gebildeten Südromanen oder gar die
Slaven. Doch spielt hier die Rasse wahrscheinlich die grossere Rolle. Merk-
würdig ist, dass die Semiten dem Tode meist mit Uleichmuth entgegengehen,
der Jade aber nicht. Sollte bloss die Confession daran schuld sein? Wahr-
scheinlich ist hier der arische Einschlag von (Amoritor von Luschan) daran
Schuld. Bekannt ist, dass eben wegen Angst vor dem Tode die Juden gern
gesehene Patienten sind, da Bie die Aerzte bei jedem unbedeutendem Anlasse
rufen lassen, prompt und gut bezahlen. Die Zumischung arabischen Bluts hat
beim Spanier wahrscheinlich mit bewirkt, dass er scheinbar noch mehr dem Tode
gegenüber abgestumpft ist, als z. B. der Italiener. Doch thut auch die Gewohn-
beit an Stierkampf, Mord noch ein Uebriges, so dass in Spanien ein Menschen-
leben nicht viel werth erscheint Andere hängen wieder so zäh am Leben, dass sie
auch sogar in extremis die Hoffnung noch nicht sinken lassen, z. B. der grosse Brahms.
Archiv für KrimiMlanthropologie. XII. 21
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304
XXI. NICKE
wissensbisse, so dass die Worte Warwick's in Shakespeare 's Hein-
rich VI. (IL Tb.): „Solch' grauser Tod verräth ein grauses Leben"
durchaus nicht immer zn Recht bestehen. Furchtsame werden cet
par. schwerer in den Tod gehen, als Muthige, ja Furcht kann den
Tod beschleunigen, sogar einmal erzeugen. Richard IL (Shakespeare )
sagt schon: „Die Furcht giebt Tod" und es sind wohl hie und da
Scblagfälle und Tod in der äussersten Todesangst bekannt geworden.
Es will mir endlich auch scheinen, obgleich ich selbst Protestant bin,
dass die Katholiken dadurch, dass fast Jeder noch bei mehr oder
weniger Bewussteein die letzte Oelung erhält, dies weiss, alltäglich fast
sieht und sich so mit dem Tode schon seit Langem gewissermassen
befreundet l), oft ruhiger in den Tod gehen, als die Protestanten, von
denen viele durch das blosse Nahen des Geistlichen vor ihrem Tode
tief erregt werden, weshalb denn mit Recht in allen Krankenhäusern
ärztlich darauf gesehen wird, dass ohne speciellen persönlichen Wunsch
der Geistliche nicht gerufen werden darf.
Ist aber der Tod schmerzhaft and ist er deshalb zu fürchten?
Wenn auch das Leiden, das zum Tode führte, es war, so kann man
wohl mit absoluter Sicherheit sagen, dass bei eingetretener Bewußt-
losigkeit nichts mehr gefühlt wird, der eigentliche Tod also
schmerzlos sein muss2). Viele Analogien lassen sich dafür bei-
bringen, ebenso Aussagen von Sterbenden, die wieder einige klare
Augenblicke gewannen. Wir sahen schon, dass vor dem Tode, ja
oft meist schon vor Eintritt der Bewussüosigkeit, die Functionen des
Körpers allmählich nachlassen, damit auch die Schmerzempfindung,
letztere allerdings oft nur erst in der Bewußtlosigkeit Ermüdung
ist hierbei im Spiele, noch mehr aber die sich anhäufende Menge
von Kohlensäure, worauf die so häufige Cyanose der Gesichter deutet
Freilich, auch dann siebt man nicht selten noch Schmerzäusserungen,
ein Gesichtszucken, Stöhnen, Schreien, doch dürften dies nur Aeusse-
rungen rein reflectorischer Natur sein, die also die Hirnrinde, den
Sitz des eigentlichen Bewusstseins, nicht mehr treffen. Trotz allen
Raisonnements heschleicht aber Viele die Todesfurcht und bei Ein-
zelnen kann sich im späteren lieben geradezu eine Art von Thanato-
phore ausbilden, sobald sie nur an ihr Ende denken.
Wie steht es nun mit der Todesstunde bei Thieren? Wissen wir
schon von deren Psychologie überhaupt noch sehr wenig, so haben
wir hier ein unbeschriebenes Blatt vor uns. Prof. D ex ler (Prag)
1) In Sicilieu kann der Sterbende eventuell sogar sein eigenes Sterbe-
glockchen läuten hören:
2) Schon Shakespeare (xMaass für Maaaa) sagt sehr richtig: „Des Tode*
Schmerz Hegt in der Vorstellung.'1
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Zar Physio-Paychologio der Todesstunde.
305
sagte mir, dass bez. dieser Frage nur die Beobachtungen an frei leben-
den Thieren Werth hätten, nicht von demestizirten, deren Psychologie
eben eine andere geartete sei. Wir wissen nur, dass anch bei ihnen
ein Todeskampf eintreten kann. Nähere physiologische Daten fehlen
wohl ganz. Vielleicht besteht hie und da eine Art Todesfurcht Wir
wissen nämlich, dass Thiere, die zur Schlachtbank geführt werden,
sobald sie Blut riechen und die Kadaver sehen, am ganzen Leibe
zittern und sich dem Eintritt in das Schlachthaus sehr widersetzen;
offenbar wohl aus Todesfurcht Merkwürdig ist die Thatsache, dass
manche Thiere, z. B. Vögel, sich, wenn sie leidend sind, absondern,
gerne in die Büsche u.s.w. begeben und dort verborgen sterben.
Daher kommt es z. B., dass von den Millionen unserer Vogel so
selten einmal ein Kadaver gefunden wird. Sie sind eben versteckt!
Prof. D ex ler erzählte mir übrigens, dass auch die Australneger sich
zum Sterben in die Büsche begeben. Dies sei so bekannt, dass, als
er einen Weissen darob befrag, dieser ihm sagte: they all do like
tbe crows! Was die Tbiere zu dieser sonderbaren Absonderung, die
einem Instinkte fast gleichkommt, treibt, wissen wir nicht, ebenso
wenig, warum die meisten Thiere ihre kranken, noch mehr aber ihre
sterbenden Kameraden sohnöde verlassen. Ist es ästhetischer Abscheu
oder sind es etwa unangenehme Gerüche des Sterbenden? Wolt-
raann (1. c) berichtet, dass nach 6. Jäger kranke Thiere von ihres-
gleichen wegen ihrer üblen Ausdünstung in der Regel instinetiv ge-
mieden, nicht selten sogar mit Gewalt fortgetrieben wurden, z. B. bei
Hühnern, Rehen. Die Affen sollen kein Mitleid mit kranken und
schwachen Thieren haben. Ob übler Geruch wirklich dabei eine
Rolle spielt, ist mir sehr fraglich. Prof. De x ler sah ein wildes Pferd
in Australien, das an Strahlenpilz des Kiefers litt Die übrigen Pferde
der Heerde schlugen es sehr bald todt War es das Aussehen oder
ein gewisser Geruch, das sie dazu veranlasste? Ja, der Abscheu kann
sogar soweit gehen, dass selbst die Vogelmutter ihr krankes Kleine
aus dem Neste wirft, dasselbe sogar nicht einmal wieder annehmen
will, sobald dies von einem Menschen berührt wurde, oder, aus dem
Neste gefallen, von einer mitleidigen Hand zurückgebracht ward.
Hier haben wir kein psychologisches Verständniss mehr! Manche
Thiere beschnobern auoh ihre todten Kameraden, z. B. Hunde und
wenden sich gewöhnlich mit Abscheu ab. Ganz ähnlich, wie viele
Thiere Bich kranken und sterbenden Angehörigen gegenüber ver-
halten, handeln auch manche Wilde. Schurtz l) z. B. sagt: „. . treiben
1) Beck, Die biologischen Wurzeln der menschlichen Gemeinschaft Poli-
tisch-anthropologische Revue. 1903. IL Jahrg. Xr. 2.
21*
306
XXI. NiCKE
die Kaff cm Kranke, an deren Aufkommen sie zweifeln, in's Dickicht,
damit sie dort elend zu Grunde gehen. Alles was nicht normal und
deshalb bedenklich erscheint, ist in Gefahr durch diese innere Reak-
tion ausgeschieden zu werden: Zwillinge, Albinos, Kinder, die un-
regelmässig zahnen . . .u Vielen Völkern gilt überdies der Todte als
unrein und muss daher möglichst schnell beerdigt werden, so z. B.
bei Arabern und Juden. Abscheu vor dem entseelten Körper, Angst
vor der Wiederkehr der entflohenen Seele, Furcht vor der Verwesung
und andere Motive noch mögen hier eine Rolle spielen.
Es ist ferner bekannt, dass der Eintritt in das Leben, d. i. die
Geburtsstunde, bei den meisten in den Nachtstunden erfolgt. Warum ?
Das wissen wir nicht und nur ungenügende Hypothesen wurden
hierüber aufgestellt. Wie steht es nun aber mit der Todesstunde?
Es sind hierüber verschiedene Statistiken vorhanden. Die grösste
(57 000 Fälle) bearbeitete Schneider in Berlin. Er fand den Tod am häu-
figsten früh zwischen 4 — 7 Uhr eintreten und damit stimmen auch die
meisten anderen überein. Auch hierfür ist es schwer einen triftigen Grund
anzugeben. Sollte vielleicht die während der Nacht angesammelte
schlechte Luft im ungelüfteten Zimmer die Todesstunde beschleunigen?
Und so Hessen sich noch eine ganze Reihe interessanter Fragen
aufwerfen.
Bisher betrachteten wir den Sterbenden selbst Nicht ohne psy-
chologisches Interesse wäre jedoch auch das Studium der Anwesenden.
Alle Nuancen von der Gleichgültigkeit bis zum stillen und lauten
Schmerze würden sich vorfinden, je nach der Stellung des Menschen
zum Sterbenden und je nach seiner Gemüthsbeschaffenheit Oft wird
sich die wahre Grösse eines Menschen erst hier zeigen, und auch der
hinzugezogene Arzt wird erbaut oder entsetzt das Verhalten der
Familie beobachten. Hier will es mir gleichfalls scheinen, als ob in
den unteren Volksschichten mehr Gleichgültigkeit zur Schau getragen
würde und wahrscheinlich auch besteht, als in den oberen.
Jedoch noch andere Folgen bei den Anwesenden sind öfters vor-
handen. Bekannt ist, dass durch den physischen Schmerz der Appetit
bei Vielen kürzere oder längere Zeit darniederliegt, doch kommt auch
das Entgegengesetzte vor: vermehrter, mindestens unverminderter
Appetit, wie ich es z. B. an mir selbst wiederholt erfahren habe. Es
könnte aber weiter der heftige Affect bei Disponirten eine nervöse
Krankheit, vielleicht allein oder im Vereine mit andern Momenten,
sogar eine Psychose erzeugen, ja selbst einmal Selbstmord und andere
ünthaten. So lese ich in den Dresdner Nachrichten vom 13. Mai 190:*
folgende Notiz, die wahrscheinlich hierher gehört:
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Zur Pbysio-Psychologie der Todesstunde.
307
„Magdeburg (Priv.-TeL). Die Sdiuhmachersehefrau Bartels erdrosselte
aus Verzweiflung über den bevorstehenden Tod ihres Eliemannes ihr Töchter-
ehen und ertränkte ilir Söhnchen in einem Eimer; darauf erhängte sie sich
selbst an einer Thürklinke."
Viele schütteln sich noch vor Grausen, wenn sie an eine mit-
erlebte Todesstunde aurückdenken. Der heftige Eindruck kann bei
Vielen unruhige, schwere Träume erzeugen, aber scheinbar nur sehr
selten einen Traum auslösen, worin der Todte als solcher erblickt
wird. Das ist psychologisch hochinteressant! Vor mehreren Jahren
machte H.EI Iis1) wohl zuerst darauf aufmerksam, dass wir von
todten Freunden und Verwandten überhaupt bloss sehr
selten träumen und dann fast nur als lebend, nicht als
todt. Ich kann dies aus eigener und fremder Beobachtung nur be-
stätigen, und zwar scheint ein solcher Traum unmittelbar nach dem
Tode eines Angehörigen noch seltener einzutreten als später. Warum?
Schon von unseren lebenden Familiengliedern träumen
wirseltengenug, was zu erklären bereits schwierig ist2). Sind sie
aber todt, so erscheinen sie uns als lebend oder höchstens — und
das nur gegen die normale Zeit des Aufwachens hin — sind wir
erstaunt und fragen uns wohl im Traume, ob denn der Betreffende
wirklich lebe, nehmen aber schliesslich das Factum des Lebens ohne
weitere Kritik ruhig hin. Einmal träumte ich von meiner verstorbenen
Mutter als noch lebend und freute mich unbändig darüber, ohne aber
irgend eine kritische Frage aufzuwerfen. Hier war jedoch die durch
die Traum-Handlung selbst als solche ganz unmotivirte übermässige
Freude schon eine halbe, unbewusste Kritik gewesen. Da nun, wie
wir sagten, das Erscheinen von uns nahe stehenden Verstorbenen in
Träumen überhaupt ein sehr seltenes Ereigniss ist, so glaube ich, im
Gegensatze zu Spencer3), dass die Idee an ein anderes Leben, an
Geister, Seelen, Gespenster, die sich aus solchen Träumen ableiten
lassen sollte, schwerlich eine starke Wurzel in dieser Erscheinung
gehabt hat.
1) Havelock Ellis, On dreaming of the dead. The Psycbological Re-
view. 1S95. No. 5.
2) Sehr wahr erzählt daher G. Keller im „Grünen Heinrich" (IV. Bd.):
„Im Verlaufe der Zeit hatte sie (sc. die Mutter) . . . wiederholt, aber immer nur
nach jahrelangen Unterbrechungen vom Vater geträumt, vielleicht 2- oder 3 mal,
gleichsam zum Wahrzeichen, wie selten solche geheimnissvolle Lichtblicke tiefsten
Glückes vergönnt sind." Es wird dann beschrieben, wie sie ihn lebend als Ab-
schied winkenden Wanderer sieht, was sie sehr traurig stimmte. Hier sehen wir
ein leises, aber deutliches Erinnern an den Tod sich geltend machen.
3) Coli ins, Epitome der Spencer'schen Philosophie. Uebersetzt von
V. Carus. Neumann, Leipzig 1900.
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308
XXL Nackb, Zur Phywo-Ptychologie der Todesstunde.
Spencer spricht allerdings nur von Erscheinen der „Verstor-
benen in Träumen14, spricht sich also über deren Verwandtachafts-
beziebungen nicht ans, während Wnndt ') nnr von todten „Genossen"
spricht, also sicher auch Kameraden, Freunde darunter versteht und
darin den Ursprung des sogenannten „Animismus" sieht Aber auch
nur Freunde oder Bekannte, die gestorben sind, erscheinen meiner
Erfahrung nach selten genug im Traume und zwar fast nur lebend.
Also auch sie können keine sehr grosse Rolle spielen. Um so mehr
träumen wir von Übenden. Nun ist allerdings zweierlei nicht zu
vergessen. Erstens, dass wenn ein Wilder einmal von einem todten
Verwandten oder Genossen als lebend träumt, dies auf ihn einen ent-
schieden tieferen Eindruck machen muss, als auf uns, wie wir dies
ja schon bei unseren ungebildeten Kreisen sehen. Zweitens wird viel-
leicht cet. par. der Wilde relativ häufiger von ihnen träumen als wir,
da sein ganzer Vorstellungsinhalt dem unserigen gegenüber ja recht
armselig ist, die Wahrscheinlichkeit, dass das eine oder andere Ele-
ment daraus im Traume wiederkehrt, also eine grössere ist, als bei
uns. Spencer und Wundt haben offenbar die oben angezogenen
Sätze der Traumpsychologie nicht gekannt und so diese Wurzel des
Animismus gewiss überschätzt
Der Leser wird sich hoffentlich davon überzeugt haben, dass
auch unser engeres Thema sehr reich an physiologischen und psycho-
logischen Thatsachen ist, noch mehr freilich an Problemen, von denen
nur einige hier gezeichnet werden konnten. Er wird ferner gemerkt
haben, dass Verf. eine reiche, eigene Erfahrung mitsprechen Hess.
Dies sind allerdings aber alles nur rohe Bausteine! Wir müssen noch
viel mehr und besser auch hier beobachten lernen, alles aufzeichnen
um statistische Erhebungen zu gewinnen, die allein über die Häufig-
keit der einzelnen Symptome Rechnung ablegen und so allein uns
ein wahres Bild liefern können. Wo es möglich ist, haben wir zu
messen, zu wägen, Curven zu construiren, Zahlen beizubringen. Dann
erst stehen wir auf festem Grund und Boden und sind nicht blosse
Empiriker, wie jetzt Freilich wird es uns sicher nicht gelingen, mit
obigen Mitteln an alle psychologischen Fragen heranzugehen, ge-
schweige denn an metaphysische, aber Vieles werden wir doch so
verarbeiten können. Aus blossen „Anecdoten-Jägern", „Eindrucks-
Menschen* werden wir dann erst zu wirklich wissenschaftlichen For-
schern werden.
1) Wundt, Grundriftg der Psychologie. 3. Aufl. Engelmanii , Leipzig IS9&.
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XXII.
Die Verfolgung flüchtiger Verbrecher.
Von
Landrichter Haus an er in Zwickau.
Bei den ziemlich oft vorkommenden Anzeigen, in denen der Be-
schuldigte als flüchtig bezeichnet wird, lassen die Straf Verfolgungs-
behörden regelmässig es beim Aasschreiben des Beschuldigten bewenden
ohne erst durch Erörterungen klarzustellen, ob die Beschuldigung in
thatsächlicher Beziehung überhaupt ausreichend begründet ist
Da fast die Hälfte aller Untersuchungen erfahrungsgemäss zur
Einstellung des Verfahrens führt, hat die ohne Nachprüfung der in
der Anzeige berichteten Thatsachen erfolgte Ausschreibung des Be-
schuldigten in einer nicht geringen Anzahl von Fällen zur Folge,
tlass der auf Grund des Ausschreibens festgenommene und zur Haft
gebrachte Beschuldigte in ihr bleibt, bis durch die dann erst in An-
griff genommenen Erörterungen seine Unschuld darbet h an worden
ist oder es sich ergeben hat, dass der Schuldbeweis wider ihn nicht
geführt werden kann.
Die Verhaftung und damit eine längere Dauer der Freiheits-
entziehung kann ja nun allerdings nur verfügt werden durch den
zuständigen Richter. Da aber in einzelnen Bundesstaaten auf Grund
landesgesetzlicher Vorschriften auch die noch im Vorbereitungsdienste
stehenden Juristen mit der Wahrnehmung richterlicher Geschäfte be-
auftragt werden können und von diesem Rechte von den Justizver-
waltungsbehörden auch in weitem Umfange Gebrauch gemacht wird,
so ist thatsächlich die Erschliessung über den Erlass von Haft-
befehlen in sehr vielen Fällen in die Hände von Beamten gelegt, die
noch nicht durch Ablegung der Richterprüfung den Nachweis ihrer
ausreichenden Befähigung zu diesem Amte erbracht haben. Denn
entweder haben jene Beamten wegen ihrer Jugend noch nicht die
durch längeren Dienst erworbene Erfahrung oder sie gehören zu denen,
die zwar schon älter sind, aber trotzdem der Richterprüfung sich
noch nicht mit Erfolg unterzogen haben.
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310
XXII. Haussier
Die durch diese Verwendung von Referendaren ganz unvermeid-
lichen Missgriffe bei richterlichen EntSchliessungen werden nun zwar
manchmal dadurch vermieden, dass ein älterer richterlicher Beamter
sich den Fall vortragen lässt und sich die Entschliessung wegen des
Erlasses von Haftbefehl vorbehält. Wer aber kein richtiges Urtheil
hat, kann auch keinen richtigen Vortrag halten, denn er kann eben
nicht beurtheilen, was wesentlich, was unwesentlich ist. Es werden
deshalb auch trotz eines Vortrags an einen älteren Richter bei solcher
Verwendung der noch im Vorbereitungsdienste stehenden Juristen arge
Missgriffe mit unterlaufen müssen.
Ich selbst erinnere mich eines Haftbefehls, der wegen des Ver-
dachts des Versuchs der widernatürlichen Unzucht von einem noch
im Vorbereitungsdienste stehenden richterlichen Beamten erlassen
worden war. Unkenntniss des Gesetzes kann aber dem Beschuldig-
ten, der von einem noch nicht genügend befähigten Richter vernommen
wird, auch dadurch gefährlich werden, dass der Richter aus Unkennt-
niss des Strafprozesses von der sofortigen Erhebung der die Unschuld
des Beschuldigten darthuenden Beweise absieht
Die grösste Gefahr liegt jedoch darin, dass ein solcher unfähiger
Beamter die Wichtigkeit der vom Beschuldigten zu seiner Vertheidigung
vorgebrachten Thatsachen nicht ausreichend erkennt und deshalb nicht
in das über seine Vernehmung abzufassende Protokoll mit aufnimmt
Den Uebelständen, die durch Verwendung von noch im Vorbereitungs-
dienste stehenden Juristen bei einer so wichtigen Untersuchungshand-
lung wie der Vernehmung und Entschliessung wegen Verhaftung des
Beschuldigten entstehen müssen, kann nur durch die Justizverwaltungs-
behörden oder aber im Wege des Gesetzes abgeholfen werden. Beides
steht aber wegen der Kosten, die durch die damit nothwendig wer-
dende Vermehrung von Richtern erwachsen müssen, in absehbarer
Zeit nicht zu erwarten.
Um so dringender ergiebt sich aus dem bestehenden Zustande
für die Strafverfolgungsbehörden die Pflicht, mögüchst vor dem Er-
lasse von Ausschreiben Erörterungen darüber anzustellen, ob der in
der Anzeige geäusserte Verdacht auch wirklich thatsächlich begründet
ist. Selbst wenn durch die Erörterungen solches dargethan worden
ist, ist gleichwohl in zahlreichen Fällen noch nicht der Fluchtverdacht
begründet und ist deshalb auch ein Ausschreiben des Beschuldigten
noch nicht gerechtfertigt, denn die Thatsache der Abwesenheit des
Beschuldigten braucht durchaus noch nicht als Flucht vor drohender
Strafverfolgung ausgelegt zu werden.
Es kommen zahlreiche Fälle vor, wo nicht die Flucht zum Zwecke
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Die Verf olgung flüchtiger Verbrecher. 311
der Vereitelang der Strafverfolgung, sondern ganz andere Umstände
einen Wechsel des Aufenthalts des Beschuldigten veranlasst haben.
Es erscheint deshalb durchaus geboten, dass die Strafverfolgungsbe-
hörden, ehe sie das Ausschreiben des Beschuldigten verfügen, zunächst
alles versuchen, um den Aufenthalt des Beschuldigten mit anderen
Mitteln zu erforschen. Welche Mittel dazu geeignet sind, soll im
Folgenden dargelegt werden:
Wohl jede Anzeige enthält Angaben über die Person, den Ge-
burtsort und den Geburtstag des Beschuldigten. Fehlen sie in ihr,
so sind sie regelmässig leicht durch Erkundigung bei der Polizei-
behörde des letzten Aufenthaltsorts in Erfahrung zu bringen. Die
Kenntniss des vollen Namens, des Geburtstages und des Geburtsorts
des Beschuldigten giebt nun auch Klarheit darüber, ob der Beschul-
digte sich im militärpflichtigen Alter befindet. Ist das der Fall, steht
der Beschuldigte im Alter von 20 bis zu 39 Jahren, und das ist die
Mehrzahl aller männlichen Beschuldigten, so muss über sein Militär-
verhältniss entschieden sein. Es empfiehlt sich deshalb in solchen
Fällen an die Polizeibehörde des letzten Aufenthalts die Anfrage zu
richten, was dort über die Militärverhältnisse des Beschuldigten be-
kannt ist Sehr oft kennen die Polizeibehörden die Militärverhältnisse
sehr genau, weil der Militärpass viel zur Legitimation bei der polizei-
lichen Anmeldung benutzt wird und solches in den polizeilichen Unter-
lagen über die erfolgte Anmeldung vermerkt worden ist Kann die
Polizeibehörde aber die erbetene Auskunft nicht geben, so kann sie
doch wenigstens durch Erörterungen leicht in Erfahrung bringen, ob
der Beschuldigte Soldat war oder nicht und als was er gedient hat
Ist aber so über das Militärverhältniss des Beschuldigten Genügendes
in Erfahrung gebracht worden, so braucht bloss das für den letzten
Aufenthaltsort zuständige Bezirkskommando unter Bezugnahme auf
die über die Militärverhältnisse des Beschuldigten ermittelten That-
sachen um Auskunft über den Aufenthalt des Beschuldigten ersucht
werden und in neunzig von hundert Fällen bringt man ihn dadurch
in Erfahrung.
Es stellt der militärischen Erziehung ein glänzendes Zeugniss aus,
dass mit verschwindenden Ausnahmen die Vorschriften der militärischen
Controlle, denen die Personen des Beurlaubtenstandes unterworfen
sind, insbesondere die Meldung des Aufenthaltsortes, von ihnen be-
folgt werden.
Kommt aber wider Erwarten vom Bezirkscomraando die Auskunft
zurück, dass der Aufenthalt des Beschuldigten dort unbekannt sei,
oder ergiebt die Antwort der Militärbehörde, dass sie über den wahren
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312
XXII. Hai
Aufenthalt des Gesuchten falsch unterrichtet sein muss, so empfiehlt
es sich, in etwa einem Monate und dann in gewissen Zwischenräumen
wiederholt Nachfrage zu halten. Sind auch diese Nachfragen ergebniss-
los, so ist es rathsam, in der Zeit vor den im April oder November
alljährlich abzuhaltenden Controlversammlungen der Militärbehörde
anzuzeigen, dass der Beschuldigte gesucht werde. Da die Militär-
behörde diese Controlversammlungen auch zur Ermittelung der Per-
sonen benutzt, die sich ihrer Controle entziehen, indem sie an die zur
Controle versammelten Mannschaften die allgemeine Frage richtet, ob
der Aufenthalt dieses oder jenes Reservisten oder Landwehrmannes
etwa bekannt sei, so wird nicht selten durch frühere Arbeitsgenossen
oder Kameraden des Gesuchten dessen Aufenthalt bei der Gelegen-
heit gemeldet.
Ist aber mit Hülfe der Militärbehörde der Aufenthalt des Beschul-
digten nicht in Erfahrung zu bringen oder steht er überhaupt in keinem
Militärverhältnisse, so ermöglicht doch die Kennmiss seines Namens,
seines Geburtstags und seines Geburtsorts die Herbeiziehung der
Strafliste. Aus ihr ersieht man, ob der Beschuldigte vorbestraft ist
oder nicht In der Mehrzahl der Fälle liegen Vorstrafen vor. Dann
zieht man auf Grund der in der Strafliste angegebenen Actenzeichen
von den dort benannten Behörden die letzten oder nach Befinden
auch mehr gegen den Beschuldigten ergangene Acten herbei. Sie
liefern regelmässig ein klares Bild der gesammten persönlichen Ver-
hältnisse des Beschuldigten. Ergeben sie, dass seine Eltern noch leben,
so richtet man an die Polizeibehörde des Geburtsorts, oder aber, da-
fern in den Acten sogar der Aufenthalt der Eltern bekannt ist, an
dessen Polizeibehörde das Ersuchen, bei den Eltern des Beschuldigten
nach ihm forschen zu lassen. Sehr oft erfährt man dadurch, wo der
Beschuldigte weilt oder aber doch, ob sein Aufenthalt den Eltern
nur vorübergehend oder aber seit längerer Zeit unbekannt ist Falls
der Beschuldigte nur seit kürzerer Zeit seinen Eltern über sei en Ver-
bleib keine Auskunft hat zukommen lassen, empfiehlt es sich in einigen
Wochen und besonders zu den Zeiten nachfragen zu lassen, wo an-
nehmbar jeder sich des Elternhauses erinnert Solche Zeitpunkte sind
vor allem das Weihnachtsfest, Ostern und Neujahr. Auf gleichem
Wege kann, dafern die Eltern des Beschuldigten bereits verstorben
sein sollten, durch Vermittelung der Polizeibehörde der Aufenthalt
der Geschwister des Beschuldigten und bei denen nach ihm selber
geforscht werden. Ergeben die Voracten, dass der Beschuldigte einen
Vormund haben muss, so kann bei ihm oder beim Vormundschafts-
gerichte sehr oft der Aufenthalt des Beschuldigten in Erfahrung ge-
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Die Verfolgung flüchtiger Verbrecher.
313
bracht werden. Erhellt aus der Straf liste, dass der Beschuldigte mehr-
fach und längere Freiheitsstrafen verbüsst hat, so zieht man die Acten
der Strafanstalten herbei, die die Freiheitsstrafen vollstreckt haben.
Da wohl nur äusserst selten ein Gefangener Monate oder Jahre lang
ohne jede Beziehung zur Ausaenwelt bleibt und die während der
Gefangenschaft an ihn gekommenen Briefe bei den Anstaltsacten ver-
wahrt werden, kann man aus ihnen entnehmen, zu wem der Beschul-
digte Beziehungen unterhält Bei diesen Personen lässt man durch
die Polizeibehörde nach seinem Aufenthalte forschen. Aus der Straf-
liste des Beschuldigten ersieht man weiter aber auch, ob er Bettler
oder Landstreicher ist In solchem Falle ist von den bisher empfohlenen
Mitteln kein Erfolg zu erwarten. Dann muss neben der Steckbriefs-
nachricht auch Ausschreiben erlassen werden. Erstere ist in solchem
Falle um desswillen sehr sehätzenswerth, weil ein Bettler oder Land-
streicher in der Regel und oft rückfällig wird und seine Strafliste
wegen der wegen des Betteins in Frage kommenden Ueberweisung
zumeist von der diese Uebertretung verfolgenden Behörde herbeige-
zogen wird, wobei dann auch die Steckbrief snach riebt Erfolg hat.
Zeigt die Strafliste aber, dass der Beschuldigte auch wegen Gebrauchs
falscher Papiere verurtheilt worden ist, so ist wenig Aussicht vorhanden,
ihn mit den bisher mitgetheilten Mitteln zu erlangen. Immerhin müssen
sie in wichtigen Fällen versucht werden und darf besonders Folgendes
nicht verabsäumt werden:
Erlass der Steckbriefsnachricht.
Ausschreiben mit dem Hinweise, dass der Beschuldigte auch
falsche Papiere benutzt, und Durchsicht sämmtlicher gegen ihn er-
gangener Acten der Gerichts- und Polizeibehörden. Letztere findet
man theils aus der Strafliste, theils aus den Gerichts-, theils ans An-
staltsacten. Sie verrathen regelmässig, mit welcher Art gefälschter Pa-
piere der Beschuldigte sich auszurüsten pflegt und ob er bestimmte
falsche Namen zu wählen pflegt, was merkwürdiger Weise recht oft
der Fall ist. Oft aber macht man in den Polizeiacten Entdeckungen,
die ohne Weiteres zur Ermittelung des Beschuldigten führen. So
habe ich z. B. aus ihnen den Namen der Concubine des Beschul-
digten und durch sie dessen Aufenthalt, oder durch den Beschuldigten
betreffende Anfragen oder Ersuchen auswärtiger Behörden seinen
Aufenthalt in Erfahrung gebracht Wenn der Beschuldigte z. B. auf
der Wanderschaft erkrankt und der Öffentlichen Fürsorge zur Last
fällt, entwickelt Bich regelmässig wegen des Kostenpunktes ein von
den Polizeibehörden des Aufenthaltsorts des Beschuldigten ausgehender,
die Ermittelung des Unterstützungswohnsitzes bezweckender Schriften-
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314
XXII. Haussxkr
wecbsel. Gerichts-, Polizei- und Anstaltsacten geben aber auch oft
Auskunft über aus der vorliegenden Anzeige nicht zu entnehmende
körperliche Mängel oder besondere Erkennungszeichen des Beschul-
digten, die, wenn schliesslich sein Ausschreiben doch nicht umgangen
werden kann, doch wenigstens geeignet sind, seine Ergreifung zu
erleichtern, indem man im Ausschreiben ihrer Erwähnung thut. Öfters
findet man in den Voracten auch Bilder des Beschuldigten, die man
einem schliesslich zu erlassenden Steckbriefe beifügen kann. Bedarf
man eines Bildes, so kann man zunächst versuchen, es von den An-
gehörigen zu erlangen. Gelingt das nicht und ist oder war der
Beschuldigte verheirathet, so kann man nach Ermittelung der Eltern
der Frau und des Orts der Trauung durch sie in sehr vielen Fällen
am Orte der Trauung ein Bild des Gesuchten durch die Polizei-
behörde von dem Photograpben herbeiziehen lassen, bei dem die
Neuvermählten seiner Zeit sich haben aufnehmen lassen. Bilder solcher
Personen, die noch nicht lange vom Militär entlassen sind, erlangt
man mit Hülfe ihres früheren Feldwebels, der leicht zu ermitteln ist,
sobald man die Militärverbältnisse des Beschuldigten in Erfahrung
gebracht hat. Regelmässig lassen sich nämlich die aus dem activen
Militärverhältnisse Ausscheidenden vorher gemeinsam photographiren
und aus solchem Gruppenbilde lässt sich leicht eine Figur vergrößern.
Wer nach Ausweis über ihn ergangener Voracten Empfänger
regelmässiger Leistungen ist, kann bei ihrer Erhebung erlangt
werden. —
Bei Weibern, die gesucht werden, geben nicht selten die Voracten
Auskunft, dass sie geboren haben und wo ihr Kind weilt oder wo
über dessen Aufenthalt etwas zu erfahren ist Ist er bekannt, dann
ist damit sehr oft auch die Mutter ermittelt Diese letzterwähnten
Hülfsmittel werden sich allerdings nur dann empfehlen, wenn die
Wichtigkeit der Sache das erheischt
Anfrage bei der Militärbehörde, Herbeiziehung der Straf liste und
Prüfung etwaiger Voracten dürften aber in keinem Falle, wo der
Aufenthalt eines Beschuldigten unbekannt ist, unterbleiben. Die da-
durch verursachte Mühe ist gering. Viel grösser wird die Mühe, die
erwächst durch Feststellung des objectiven Thatbestandes und die
weitere Strafverfolgung nach Ermittelung des Aufenthalts des Be-
schuldigten. Sie darf aber nicht gescheut werden, denn das an vielen
Stellen geübte Verfahren der alsbaldigen Beilegung der Anzeige „wegen
Abwesenheit des Beschuldigten" nach Ausschreibung des Beschuldigten
erschwert zum Mindesten die Verfolgung strafbarer Handlungen, weil
nach Ermittelung des Beschuldigten also oft erst nach längerer Zeit
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Die Verfolgung flüchtiger Verbrecher.
315
angestellte Erörterungen naturlich keine so zutreffenden Ergebnisse
Hefern können, wie alsbald vorgenommene.
Es hat aber auch dieses Verfahren den weiteren ganz ausser-
ordentlichen Nachtheil, dass es die Fahndungsblätter mit Ausschreiben
überlastet und damit in den Fällen, wo das Ausschreiben als letztes
Hülfsmittel gewählt werden muss, den Fabndungsbehörden ihre Auf-
gabe erschwert. Denn wenn ihre Aufmerksamkeit auf 100 oder 200
Personen gelenkt wird statt auf 50, müssen sie ihren Eifer und ihre
Zeit zersplittern, statt ihn besser u^d deshalb annehmbar auch mit
grösserem Erfolge den gesuchten 50 Personen widmen zu können.
Endlich aber, und das ist der allerwichtigste Grund, der allein schon
die Bekämpfung jenes Verfahrens rechtfertigt, wird die Gefahr er-
heblich verringert, dass grundlos Beschuldigte eine Untersuchungs-
haft erleiden, nur um deswillen, weil die Strafverfolgungsbehörde
das Ausschreiben des Beschuldigten verfügt hat, ohne klarzustellen,
ob die in der Anzeige behaupteten Thatsachen auch zutreffend sind
und ob überhaupt die Thatsache der Abwesenheit des Beschuldigten
den Verdacht seiner Flucht rechtfertigt Würde zum Mindesten in
jedem Falle, wo der Beschuldigte in der Anzeige als abwesend ge-
meldet wird, wenigstens Beine Strafliste herbeigezogen, so könnte es
auch nicht vorkommen, dass, was nicht allzu selten geschieht, der
Amtsanwalt irrthümlich sich für zuständig hält und die endgültige
Beilegung der Anzeige wegen Verjährung verfügt, obschon die Vor-
aussetzungen des Rückfalls gegeben sind und Verjährung deshalb
noch gar nicht in Frage kommt.
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XXIII
Zur Statistik der
Ton
Medicinalrath Dr. Matthaes in Hnbertusburg.
Während meiner früheren Tbätigkeit als Arzt an der grossen Straf-
anstalt (Männerzuchtbaus) in Waldheim habe ich es versucht, die
wegen Sittlichkeitsverbrechen Verurtheilten einer eingehenden Unter-
suchung zu unterwerfen. Leider sind mir von den damals ge-
sammelten Notizen viele verloren gegangen , und wenn ich mich
dennoch entschlossen habe, die noch vorhandene Tabelle zu be-
arbeiten und zu veröffentlichen, so geschieht dies auf Rath von be-
rufener, befreundeter Seite, welche der Meinung ist, dass auch ein
Torso im Stande ist, Bausteine zum Gebäude der Kriminalpsycho-
logie und -Anthropologie zu liefern, eine Ansicht, welcher ich mich
nicht verschliessen konnte. Es ist nicht versucht worden, irgendwelche
Schlüsse aus dem vorhandenen Material zu ziehen, da dasselbe keinen
Anspruch auf Vollständigkeit machen kann und die Fragen, welche
bei einer derartigen Untersuchung sich aufdrängen, nicht erschöpfend
behandelt werden konnten.
Die Tabelle umfasst 53 Verurtheilte männlichen Geschlechtes, von
diesen waren
im Alter bis mit 20 Jahren 2
„ „ von 21-30 „ 14
„ „ „ 31-40 „ 14
n n n 41-50 „ 14
„ „ „51—60 „ 8
nun 61—70 „ 1
Am häufigsten waren also nach meinen Zahlen die Verbrecher im
Alter vom 21—50. Lebensjahre, nämlich mit je 26,4 Proc
Dem Civilstande nach waren ledig 25 «= 47,1 Proz., verheirathet
20 = 37,7 Proc, verwittwet 3 — 5,7 Proc, geschieden 4 — 7,5 Proc,
unbekannt waren die Familienverhältnisse bei 1 = 2,0 Proc
Von den Verheiratheten, Verwittweten und Geschiedenen hatten
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I
Zur Statistik der Sittlichkeitßverbrechen. 317
i
16 Kinder, von den Ledigen einer 1 Kind, die Uebrigen waren
kinderlos. Ihrem Berufe nach stammten aus dem Lehrerstand 1,
Handarbeiter, Tagelöhner, Tagearbeiter, Dienstknecht waren 13,
Schreiber, Agent je 1, Strumpfwirker 7, Seiler 1, Restaurateur, Kellner
je 1, Bäckermeister 2, Nachtwächter 1, Schuhmacher 3, Webermeister
2, Barbier 1, Käsereibesitzer 1, Markthelfer 1, Eisenhobler 1, Holz-
pantoffelmacher 1, Drahtzieher, Hadernsammler je 1, Schneider,
Tischler, Posamentirer je 1, Maurer 1, Musiker, Marionettenspieler
je 1, Glasmaler, Handelsmann je 1, Weichensteller 1, Armenhäusler,
Privatier je 1, Beruf unbekannt bei 1. Von diesen allen können wir
annehmen, dass ihre Bildung, mit Ausnahme der des Lehrers, keine
höhere war und dass nur der Privatier und vielleicht die beiden
Bäckermeister sich in besseren Verhältnissen befanden. Leider ist
darüber nichts Näheres angegeben.
Vielleicht war es auch richtig, mit der Möglichkeit zu rechnen,
dass sich der oder jener von den Verheiratheten zu dem Sittlichkeits-
verbrechen hinreissen liess, weil der Gesundheitszustand seiner Ehefrau
ihm die normale Befriedigung des Geschlechtstriebes nicht gestattete,
so zwar, dass das Versagen der normalen sexuellen Tbätigkeit ge-
wis8ermaassen zu einer explosiven Entladung in den unzüchtigen
Handlungen mit Anderen führte. In Erwägung dieses wurde, so weit
es geschehen konnte, nach dem Gesundheitszustande der Ehefrau ge-
forscht, aber es fand sich nur ein Mal in den 20 Fällen verheiratheter
Verurtheilter eine Erkrankung der Ehefrau angegeben und zwar Vor-
fall der Gebärmutter. Der Betreffende war wegen Unzucht mit Mäd-
chen unter 1 4 Jahren im Zuchthause, auch bereits wegen unzüchtiger
Handlungen mit der eigenen Pflegetochter mit Gefängnis« vorbestraft
Von Wichtigkeit wäre es auch gewesen, zu erfahren, ob in einzelnen
Fällen die Ehefrau älter war als der Mann, da man dann a priori
hätte annehmen können, dass sich der Betreffende im bejahenden
Falle leichter zu dem Excesse resp. Verbrechen verleiten Hess. Be-
dauerlicher Weise finden sich darüber keine Angaben in der Tabelle.
Die Art des Verbrechens war folgende:
versuchte Nothzucht allein 4 Mal
versuchte Nothzucht und Unzucht mit Mädchen unter 14 Jahren 1 Mal
Mord, Nothzucht und Unzucht 1 Mal
Blutschande 3 Mal
vollendete Nothzucht allein 4 Mal
vollendete Nothzucht und Unzucht mit Mädchen unter 14 Jahren 3 Mal
Unzucht mit Knaben 1 Mal
Unzucht mit Mädchen unter 14 Jahren 36 Mal.
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318
XXIII. Matthaes
Was das Vorleben der Bestraften anbelangt, so war in der
Tabelle, wie folgt, notirt: nicht vorbestraft waren 15 — ■ 28,3 Proc.
die übrigen 38 — 71,7 Proc meiner Fälle, hatten bereits Bekannt-
schaft mit dem Strafgesetz gemacht, und zwar waren bestraft wegen
Diebstahls 19, wegen Diebstahls und Unzucht 3, wegen Diebstahls und
ünzuchtsversuchs 1 , wegen Unzucht 5, wegen Unzucht und Uebertretung 1 ,
wegen Uebertretung und Ruhestörung 1, wegen Betteins und Vagirens 2,
wegen Körperverletzung 1, wegen Concubinat 1, wegen Unterschlagung
2, wegen Beleidigung 1, wegen unbefugten Branntweinschankes 1.
Hervorgehoben ist, dass 11 =28,9 Proc. bereits wegen Sittlichkeits-
verbrechen vorbestraft waren.
Ueber Art der Verbrechen und Alter der Verbrecher giebt nach-
stehende Tabelle Aufschluss:
Im Alter
Im AlU
t von
Jahren
unter
Summa
20j.
21— sn
31-40
41-50
51-6061—70
Versuchte Nothzucht . .- .
2
1
1
4
Versuchte Nothzucht u. Un-
zucht m. Mädchen unt.UJ.
1
1
Mord, Unzucht und Nothzucht
1
l
Blutschande
1
Vollendete Nothzucht . . .
2
2
=
!
Vollendete Nothzucht u. Un
- 3
zncht m. Mädchen unt. 14 J.
l
1
1
Unzucht mit Knaben . . .
■
~~
1
- 1
Unzucht mit Mädchen unter
1
11
9
10
5
36
Sa,: | 2 | 14 | ' 14 | 14 | 8 | 1 I 53
In der Stadt lebten 30 — 56,6 Proc, auf dem Lande 22 = 41,5,
unbekannt war die Herkunft bei 1 Verurtheilten.
Uebermässiger, gewohnheitsgemässer Schnapsgenuss wurde nur
in 2 Fällen zugegeben, und zur Zeit der That wollte nur einer be-
trunken gewesen sein, mässigem Schnapsgenuss waren 5 ergeben,
und man wird sicher nicht fehl gehen, wenn man auch bei den
Uebrigen gewohnheitsmässigen Alkoholgenuss annimmt, jedenfalls ist
von einer Abstinenz nichts bemerkt worden."
Die psychische Beschaffenheit der Untersuchten war in den
meisten Fällen eine normale, als „schwachsinnig", auf „niedrigem
geistigen Niveau stehend", „sehr beschränkt" finde ich im Ganzen
nur 3 angegeben, von einem über 61 Jahre alten Verurtheilten wird
direct gesagt, dass er an senilem Blödsinn leide, einer wird als
Quaerulant bezeichnet, einer als äusserst sinnlicher Mensch. Viel an
Kopfschmerzen gelitten hatten 2. Psychologisch interessant ist auch
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Zur Statisük der Sitülchkeitsvcrforechen.
319
die Bemerkung, dass einer die eigene Ehefrau zur Anzeige veranlasste
mit der Begründung, er hätte sonst keine Ruhe mehr und müsse es
dann selbst thun.
Abweichungen auf körperlichem Gebiete fanden sich folgende
vor: Asymmetrie der Gesichtshälften in 5 Fällen, progrenäer Schädel
in 1 Fall, Kurzsichtigkeit in 5 Fällen, Fernsichtigkeit in 3 Fällen,
Schwerhörigkeit in 3 Fällen, Lungenemphysem in 2 Fällen, Herz-
erweiterung in 2 Fällen, Herzfehler (ohne nähere Angahe) in 1 Falle,
Leistenbrüche in 4 Fällen, Varicocele in 1 Falle, Harnbeschwerden in
1 Falle, Phimosis in 1 Falle und Unterschenkelgeschwüre in 1 Fall.
8 Mal waren also krankhafte Veränderungen in der Nähe der Genital-
sphäre re8p. an dieser selbst vorhanden, welche vielleicht reizend auf
die Geschlechtsteile in einzelnen Fällen eingewirkt haben könnten.
Soweit reichen meine Aufzeichnungen, sie sind lückenhaft, dienen
aber vielleicht dazu, zu weiteren und erschöpfenderen Untersuchungen
anzuregen.
Archiv für Kriminalantbropologi«. XII.
I
I
I
XXIV.
Ein abscheulicher Fall.
Der Wasenraeister Ignaz Bauer1) in Neudorf ») zeigte im Ver-
kehre mit seinen Mitbürgern ein süssliches Wesen, er stand aber im
Rufe, gegen seine gutinüthige, etwas geistesbescbränkte Ehefrau Marie
die äusserste Rohheit an den Tag zu legen. Im Sommer des
Jahres 1902 verbreitete sich in Neudorf das Gerücht, dass Ignaz
Bauer gegen seine Ehefrau Handlungen vorgenommen habe, die von
einer kaum auszudenkenden sittlichen Verwilderung zeugen; das Ge-
rücht fand Glauben und veranlasste die Einschreitung eines Straf-
verfahrens gegen Ignaz Bauer. In diesem Verfahren wurden folgende
Thatsachen für erwiesen erachtet :
„Ignaz Bauer legte an einem nicht mehr näher festzustellenden
Tage des Jahres 1901 in seiner Wohnstube seine Ehefrau zu Boden,
hob ihre Röcke und ihr Hemd hinauf und suchte den in der Stube
anwesenden, einem Nachbarn gehörigen Hühnerhund männlichen
Geschlechts so auf die Frau hinzurichten, dass der Hund die Frau
geschlechtlich gebrauchen könne. Da es dem Hunde nicht gelang,
an die liegende Frau heranzukommen, führte Ignaz Bauer die Frau
in das an die Wohnstube anstossende Schlafzimmer, lehnte sie an
ein Bett, entblösste ihren Unterleib und legte wieder den Hund an
sie hin. Die Frau weinte und bat, ihr eine solche Schmach nicht
anzuthun, versuchte auch sich zu wehren, aber Ignaz Bauer drohte
ihr mit Schlägen und hielt sie fest, so dass sie sich fügte. Der Hund
merkte anfänglich nicht, was Ignaz Bauer mit ihm wolle. Dieser
ergriff daher das männliche Glied des Thieres und führte es in die
Scheide der Frau ein. Nun erfasste das Thier, worum es sich handle,
und begann an der Frau den Geschlechtstrieb zu befriedigen, es
machte sich an der Frau mehrere Minuten lang zu schaffen. Ignaz
Bauer stand während dieses Vorgangs dabei, hielt seine Ehefrau fest
1) Die Namen sind fixiert.
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Ein abscheulicher Fall.
321
und sah der Sache zu. In der Folgezeit Hess Ignaz Bauer noch etwa
fünf bis sechs Mal den Hund die gleichen Handlungen an seiner Ehe-
frau vornehmen. Diese suchte jedes Mal sich zu wehren, gab sich aber
schliesslich auf die Drohungen ihres Mannes, er schlage sie, wenn
sie sich nicht still verhalte, zu den Unzuchtshandlungen her, weil sie
glaubte, dass ihr ein weiterer Widerstand doch nichts nütze . . . . .
Der Hühnerhund nahm — nach Wahrnehmung von Leuten, die ihn
beobachteten, — um die Zeit, in die die Handlungen des Bauer gegen
seine Ehefrau fielen, — die Gewohnheit an, dass er sich mit anderen
Hunden nicht abgab, auch nicht mit den vier Hunden Bauers, unter
denen eine Hündin war.u
Es ist mit Sicherheit nicht festzustellen, ob Ignaz Bauer aus un-
säglicher Rohheit und Bosheit oder zum Zwecke der Befriedigung
seiner Sinnenlust handelte. Das aburtheilende Gericht neigte zu der
Anschauung, dass das letztere der Fall ist. Die Frage kann uner-
örtert bleiben, ob der Paragraph des Strafgesetzbuchs, auf Grund
dessen das Gericht eine Strafe gegen Bauer aussprach, auf den für
erwiesen erachteten Sachverhalt richtig angewendet wurde. Diese
Frage ist eine juristisch -technische; sie entbehrt des allgemeineren
Interesses, weil wohl gehofft werden darf, dass ein ähnlicher Straf-
fall nicht so bald wieder ein Gericht beschäftigen wird. Der Einsender
glaubte aber den Lesern des Archivs den abgeurteilten Fall deshalb
nicht vorenthalten zu sollen, weil er ein neuer Beweis dafür zu sein
scheint, dass sich auf dem Gebiete der menschlichen Verirrungen
Dinge ereignen können, die man fast für undenkbar halten möchte1).
— Der Umstand, dass das Geschlechtsleben des fraglichen Hundes
eine Ablenkung in der Zeit erfahren zu haben scheint, in der er
„heterosexuell44 verkehrte, wurde von Leuten beobachtet, die vermöge
ihres ländlichen Berufes schärfere Augen für das Geschlechtsleben
der Hausthiere haben.
1) Die berichtete Strafsache scheint gegen die Richtigkeit des Satzes „nil
novi sub boIc" zu sprechen. Dass dieser Satz aber doch auch wieder seine
Richtigkeit behält, dafür sei gestattet, darauf hinzuweisen, dass sich für den
Kriminalfall der Therese Humbert und Genossen, den man auch für eiu novum
sub sole halten möchte, ein Vorgänger findet, über den in der Zeitschrift für die
gesamrate Strafrechtswissenschaft, Bd. 1 (1SS1) S. 597, berichtet ist.
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XXV.
Genie, Dandysm und Verbrecherthum.
Einige psychologische Anregungen.
Als ich Dostojewskys „Memoiren aus einem Todtenhausen
gelesen hatte, machte ich mir darüber unter anderen die folgenden
Notizen:
Dostojewsky ist ein socialer Charakter und also ein Optimist
( — ich glaube , dies „und also" wird kaum unberechtigt sein — ) ;
das fällt am stärksten auf, das ganze Buch hindurch. Er bemangelt
an anderen Adeligen, die mit ihm im selben „Ostrog" waren: „Sie
sahen in den Ostrogsträflingen nur das Thierische und konnten
und wollten nicht einen einzigen guten Zug, nichts Menschliches
in ihnen entdecken/ — Er selbst sucht stark das Menschliche4*
und „Gute", und sucht es mit der vorgefassten Ueberzeu^ung>, dass
er es finden werde. Wo er es findet , schildert er es eingehend ;
wo er es nicht findet, ist er ziemlich wortkarg. Er giebt also
schliesslich, streng betrachtet, keine Psychologie des eigentlichen
Verbrechers, unter dem ich im rigorosen Sinne den Nihilistenmenschen
verstehe, sondern viel mehr eine Schilderung des Lehens unter
Gelegenheitverbrechcrn. Denn dies ist durchaus zu unterscheiden
(und es ist das richtige Gefühl, das Lombroso's unrichtige Bücher
entstehen Hess): Jeder Mensch kann wohl durch Gelegenheit zum
Verbrecher werden — besser gesagt: er kann bei Gelegenheit wider
das Gesetz fehlen; aber nur bestimmte Charaktere sind a priori
„verbrecherisch". — Auch solche waren natürlich mit Dosto-
jewsky im Ostrog; aber er sagt von ihnen nicht viel, kann es
übrigens auch gar nicht: denn sie sagen über sich selber nichts
aus, nehmen an nichts theil, schliessen sich Niemandem an. Dies
Eine aber — ihre stolze Zurückgezogenheit — hebt Dostojewsky
allerdings genugsam hervor — und diese Stellen waren mir fast
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Genie, Dandysm und Vcrbrechertlium.
die interessantesten und anregendsten des ganzen Buches: Sie offen-
baren den Dandy im Verbrecher! Baudelaire meint, jedem
genialen Menschen sei ein gewisser Hang zum Dandysm natürlich
— und nun sehe ich klar, dass er es auch jedem Verbrecher ist.
Es weist dies auf den gemeinsamen Entstehensgrund des Dandysm :
Antisozialität aus stolzer Verachtung der „Geringeren", die die
grosse Masse bilden; denn sie sind that.sächlich in jedem Falle ge-
ringer — einmal an Intelligenz, einmal an Thatkraft — und beide
Male hinzutretend und im tiefsten Grunde an Idealität, an Be-
geisterungfähigkeit — : an eingeborenem Hang zum Grenzenlosen,
an Durste nach Aufgehen im Unendlichen, im Uferlosen, im völlig
Unbegrenzten und Unbeschränkten. Hierin stehen Genie und Ver-
brecher nebeneinander gegen die Masse, gegen die „Gesellschaft14.
— Dostojewsky „begreift diese Menschen nicht, wie er selbst
des Oefteren sagt; nur einer, der Raubmörder Orloff, läset sich mit
ihm ein — Dostojewsky ist der Neugierige, der jenem mit
scheuen Fragen kommt, Orloff der Stolze, „Erhabene", der sich
nicht ohne Verachtung zum Antworten herablässt — : da aber ge-
steht Dostojewsky nicht ohne innerlichstes Erschauern, das sei
ein ganz aussergewöhnlicher Mensch gewesen. Was Dosto-
jewsky aber stets begreift an diesen Dandys, diesen erzverbreche-
rischen Charakteren, das ist ihre ihm unheimliche Antisocialität . .
Ich halte nicht für ausgeschlossen, dass der Ton dieser Tage-
buchnotiz von Kriminalisten sonderbar gefunden werden könnte, und
wirklich liegen ja auch wohl „Werthungenu darin angedeutet, die
objectiv stark anfechtbar sein werden. Das lasse man dem Tage-
buebe hingehen; nicht die etwa angedeutete .Werthung", nicht die
dem Tbatsäch liehen gegenüber empfundene Sympathie oder Antipathie
wolle man hier beachten, sondern einzig das Thatsächliche selber.
Und da man meinen Wortgebrauch, ich meine den Sinn, in dem ich
gewisse Worte gebrauche, nicht raiss verstehen wird, so nehme man
auch ihn — und sei er ungewohnt — eben um dieses Sinnes willen
hin. Kriminalisten, denen die Psychologie des Autors der „ Blumen
des Bö8enu, Charles Baudelaire' s , nicht fremd ist, werden
auch meine Auffassung des „ Dandysm" nicht befremdlich finden.
Wir wollen das Wort stehen lassen — denn dient es der Ver-
ständigung, so genügt es seinem Zwecke — und wollen etwa den
Sinn damit verbinden : unantastbar starrer Formalismus des äusseren
Wesens gewisser seltener Charaktere, die im tiefsten Grunde antisocial
sind und sich in jenen Formalismus aus stolzer Verachtung einkapseln.
— Diese Thatsache besteht; bezeichnen wir sie als „Dandysm*,
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324
XXV. Bbuws
so fassen wir dieses Wort, wie ich schon andeutete, in Baude-
laire's Sinne (vielleicht noch etwas prägnanter, als er es tbat, was
seiner Verständlichkeit gewiss nicht Abbruch thut), und das ist viel-
leicht gerecht: Von allen neueren Literaten, die zugleich Psychologen
waren, hat kein Anderer sich so intim mit den Nachtseiten des mensch-
lichen Lebens (speciell des Grossstadtlebens), mit dem Laster und —
mit dem Dandysm beschäftigt, wie Baudelaire (1821 — 1867\
der über diesen letzteren ein eingehendes Werk zu schreiben plante,
zu dem noch viele Notizen sich in seinem Nachlass fanden — unter
anderen zum Beispiel diese:
„Der Dandy muss ohn' ünterlass dem erhabenen Wesen sich
anzunähern streben. Er muss leben und schlafen vor einem Spiegel/
Möchte der Nachsatz den Gedanken an blosse weibische Eitelkeit
nahelegen, so steht dem eine andere Maxime starr entgegen — diese:
„Das Weib ist das Gegentheil vom Dandy." . . . „Das Weib
ist natürlich', das heisst abscheulich. Also ist es immer vulgär,
das heisst das Gegentheil vom Dandy/
Weiterhin heisst es:
„Ich habe keine Ueberzeugungen/ ... „In mir ist keinerlei
Basis für eine Ueberzeugung/ . . . „Allein die Briganten sind
überzeugt, — wovon? Dass es ihnen gelingen muss. Und also
gelingt es ihnen/
Diesen Dandysm findet man übrigens in den Schriften Oscar
Wilde 's noch weiter ausgebildet, systematisch durchgebildet muss
man wohl sagen, und zwar in ganz unverkennbarer Anlehnung an
Baudelaire. Vollkommen überein stimmen sie namentlich in dem
bezeichnenden Ausspruche aus Baudelaire's Tagebuche:
„Ein nützlicher Mensch ist mir immer als etwas recht Häss-
liches und Garstiges erschienen ;u
für welche Maxime man bei W i 1 d e eine Unmenge von Pendants findet
Noch deutlicher tritt der ausgesprochen antisociale Charakter in
einer Stelle der Baudelaire 'sehen Aufzeichnungen zu Tage, wo
er über Geister spricht,
„die gemacht sind für die Disciplin, das heisst für die Gleich-
förmigkeit, geborene Domestikenseelen, die nur in Gesellschaft
denken können."
Und dem entspricht noch dies hier:
„Die Welt setzt sich aus Leuten zusammen, die nur in Ge-
meinheit, nur in Horden denken können. So giebt es auch Leute,
die nur im Trupp sich amüsiren können. Der wahre Held ergötzt
sich ganz allein/
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Genie, Dandywn und Verbrecherthum.
325
Wer Edgar Poe, den Meister Baudelaire's, gelesen hat, wird
sich bei diesen letzten Worten der Ausführungen Poe's über den
Schwindler erinnern, in denen es heisst:
„Der echte Schwindler vollführt alles mit einem Grinsen. Dies
sieht jedoch Niemand als er selbst. Er grinst, wenn er sein Tage-
werk vollbracht — wenn er die geplanten Thaten ausgeführt hat
— Abends, in seinem Schlafzimmer, zu seiner eigenen Privatunter-
haltung. — Er geht nach Haus. Er schliesst die Thür hinter sich.
Er entledigt sich seiner Kleider. Er löscht die Kerze. Er begiebt
sich zu Bett Er senkt seinen Kopf auf das Kissen. Er grinst.
— Das ist keine Hypothese. Es liegt in der Natur der Sache.
Ich schliesse a priori, und ein Schwindel ohne Grinsen wäre kein
Schwindel."
Hier überall also das bewusste Anderssein als die Menge — das
Ueberlegenheitgeftihl über die Menge — die Verachtung der Menge,
die Antisocialität, bewusst und gepflegt — und dann also das einsame
Vergnügen : einmal das künstlerische Schaffen, bei dem der Antisociale
die Menge vergisst — einmal das Verbrechen, bei dem der Antisocialc
an der Menge „sich rächt". Die Unterschiede liegen in Bildung und
Intellect — und in der Fälligkeit und Stärke der Phantasie und dem
Scbaffensvermögen ; das Gemeinsame in der Gesinnung — ich wieder-
hole es — : in der antisocialen Charakteranlage, erwachsen aus dem
Durst nach Schrankenlosigkeit. Ich wenigstens stimme Baude-
laire—um ihn nun nochmal zu citiren — darin bei, wenn er sagt:
„Ja wahrhaftig! Die Laster des Menschen, so grauenvoll man
sie auch finden mag, enthalten die Gewähr — und sei es nur in
ihrer grenzenlosen Expansion! — für seinen Hang zum Unend-
lichen, zum Unbegrenzten; es ist das freilich ein Hang, der oft-
mals auf Irrwege geräth."
Ich wüsste nicht, warum man dieser „metaphysischen" Idee sich
verschlies8en sollte, obwohl ich häufig den Eindruck gewann, dass
Kriminalisten der Metaphysik gern entrathen. Man lasse sich nicht
durch Schlagworte mit Blindheit schlagen: Ich glaube, keine noch
so materialistische Theorie ist eng genug, dass diese B a u d e 1 a i r e 'sehe
These darin unmöglich wäre.
Noch einen Beitrag zu der in Rede stehenden Antisocialität möchte
ich hier geben, eine Stelle aus Przybyszewski, der über die
Psychologie des Genies mancherorts geschrieben hat; er gebraucht
freilich lieber die Bezeichnung „das Individuum", fasst sie aber,
wie er ausdrücklich angiebt, „im socialen Sinne, etwa gleichbedeutend
mit dem vagen und abgegriffenen Worte Genie". Er spricht von
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XXV. Bruns
der Maasslosigkeit im Empfindungleben des Individuums: „Maasslos
im Schmerz und maasslos in der Freude" — und fährt dann fort:
„Diese intense Empfindungweise ist es, welche das Individuum
darauf anweist, allein und einsam zu sein. Nicht das Individuuni
sondert sich ab, sondern es ist schon von vornherein abgesondert
Es empfindet andere als alle Menschen, es empfindet dort, wo andere
Menschen nichts empfinden, und weil die Gehirne seiner Mitmenschen
selbst nicht einmal dort in Mitschwingungen gerathen, wo das In-
dividuum sich in heftigster Vibration befindet, so ist es eben einsam
und allein.
Das Tieftragische im Individuum ist das Missverhältniss, in
welchem es zu seinen Mitmenschen steht Aus diesem Missverhält-
niss erklärt sich dann sein Menschenekel und Menschenhass, sein
Missbehagen und seine Sehnsucht, seine Selbstflucht und seine Krank-
heit, und an diesem Missverhältniss geht das Individuum zu Grunde" ').
Dieses Przybyszewski'sche „Individuum" ist thatsächlich ein
Mittelcharakter zwischen Genie und Verbrecher, oder wenigstens, es
zeigt das beiden gemeinsame Charakteristikum: die Antisocialität
Diese Antisocialität macht nun also das Genie zum Dandy: es
unterstreicht bedeutsam sein Anderssein, es vernachlässigt nichts, was
die Kluft zwischen Gesellschaft und Einzelpersönlichkeit noch ver-
stärken könnte, es pflegt — wiederum ein Baudelaire 'scher Aus-
druck — „das aristokratische Vergnügen, zu missfallen"; denn nichts
wäre ihm grässlicher, als der Beifall der Menge, der doch stets die
„nützlichen" Männer ehrt und nach dem einzig das Talent geizt:
denn dieses gehört selber der Menge an, es besitzt die Eigenschaften
der Menge in mehr oder minder starker Fotenzirung, es denkt und
wirkt also innerhalb der Menge und ihrer Gesetze — und kann, ja
muss ihr daher „nützen", was, wie wir sahen, das Genie für gemein,
ordinär, hässlich hält
Ich habe das Bedürfniss, hier nochmals die Bitte auszusprechen,
man wolle meinen Worten in dem Sinne folgen, in dem sie — wie
ich hoffe verständlich — gebraucht sind. Man fasst das Genie ja
oftmals anders auf (wie auch den Dandysm), man könnte — ich gebe
das hier zu, obschon ich es für unbewiesen und zweifelhaft halte —
man könnte sogar einwenden, dann gäbe es ja Genies erst in der
neueren Kunstgeschichte; es giebt solcher Persönlichkeiten aller-
dings in neuerer Zeit mehr, als es sie früher gegeben zu haben
1) Bei diesem Punkte würde ich einsetzen, wenn ich über die Beziehungen
von Genialitat und Verbrech orth um zum Irrsinn reden sollte.
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Genie, Dandyam und Verbrecherthum.
327
scheint Und Eins bat mein Wortgebrauch entschieden für sich —
Näcke sagte kürzlich in einer Besprechung von Löwenfeld's
Werke „Ueber die geniale Geistesthäti^keit": „Mit Recht erklärt er
das Genie dem Talent gegenüber nicht als ein absolut Neues" —
fährt dann allerdings fort: „verlangt aber für Ersteres das Hervor-
bringen eines Neuen, Originellen, für die Menschheit Nützlichen."
Dieser Nachsatz erscheint mir anfechtbar in folgender Art:
1. Wenn das Genie dem Talent gegenüber an sich nichts „Neues'*
ist, so wird es auch schwerlich ein „Neues" hervorbringen können
dem Talent gegenüber — es sei denn eben das hier mit „Genie" Be-
zeichnete ein sehr starkes Talent mit in hoher Potenz gesteigerten
Talentfähigkeiten.
2. Ist „originell" ein fest umrissener Begriff? Hat er selber
keine feste Definition, so kann er auch einen anderen Begriff nicht
definiren helfen.
3. Ist Michelangelo's David, ist Cbopin's Fis-moll-Polonaise
„ein für die Menschheit Nützliches"? — Man wird schwerlich mit
Ja antworten mögen.
Es scheint mir nicht rathsam, bei nur quantitativen Unter-
scheidungen ein neues Wort in Anwendung zu bringen, wenn man
sich dabei eines Ausdruckes für qualitative Unterscheidungen be-
raubt Warum ein sehr starkes Talent plötzlich als Genie bezeichnen,
wenn dann für ausgesprochen antisociale, in ihrem Wirken scheinbar
unnütze Künstler — wie etwa Leopardi, Swift, Poe, Baude-
laire, Flaubert, d'Aurevilly, Huysmans, Przybyszewaki,
Wilde — jegliche Bezeichnung fehlt? Dass die mit dem Worte
„Genie" bisher so häufig verbundene „Werthung" nun eine starke Ver-
änderung erfahren müsste, kann für uns hier kein Grund gegen die
Annahme des von mir gemeinten Wortsinnes sein; denn wir wollen
hier nicht werthen, wir wollen objectiv constatiren. Für den Künstler
mag der Verbrecher eine Bewunderung heischende, für den Socio-
logen eine verabscheuenswerthe Erscheinung sein — für den Psycho-
logen ist er einfach eine interessante Thatsache. Und so auch das
Genie. — Unterscheiden wir aber um der Psychologie des antisocialen
Individuums willen Genie und Talent, so müssen wir natürlich auch
um eben dieser Psychologie willen so rigoros wie irgend möglich
unterscheiden: es zeugt von erbärmlichstem Charlatanismus, wenn
Lombroso ein Werk über das Genie schreibt und selber eingestehen
muss, dass er zur Stütze für seine bezüglichen Thesen oftmals das
Talent herangezogen habe; man könnte ebensogut ein Werk über
die Physiologie des Affen schreiben und dabei in sein Beweismaterial
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I
328 XXV. Bruns
Daten ans der Anatomie der Schildkröte aufnehmen: Daa wäre
schliesslich genau dasselbe. Ist das Genie ein Mal als Degeneration-
erscheinung genommen, so hat man eben damit zwei Lager ge-
schaffen und sich selber gezwungen, auf die robusten Arbeiter am
Werke der Civilisation Verzicht zu leisten, wenn es gilt, für das
Gegentheil vom robust arbeitenden Manne, eben für den Degenerirten,
Beispiele zu bringen.
Ich führte an, dass das Genie stets einen gewissen Hang zum
Dandy8m in sich tragen solle, und dafür wäre manches Beweisende
mitzutheilen, doch gentigt mir's hier, den Grund für diesen Hang ein
wenig beleuchtet, ihn also glaubhaft constatirt zu haben, üeber den
Dandysm des Verbrechers — des Nihilistenmenschen, wie ich oben
sagte — möchte ich aber eingehender sprechen, oder vielmehr ich
möchte den darüber sprechen lassen, der diesen Dandysm, ohne
ihn freilich zu „begreifen", so offensichtlich aufgedeckt bat. Wenn
auch das Werk Dostojewsky's in jedes Kriminalisten Händen ist,
so wird es vielleicht doch nicht für uninteressant gehalten werden,
unter diesem besonderen Gesichtswinkel noch ein Mal jene Stellen —
oder auch nur eine beschränkte Auswahl der markantesten — Revue
passiren zu lassen, die den Dandy im Verbrecher charakterisiren, das
will also sagen: die uns ein im tiefsten Grunde antisociales Wesen
zeigen, das eine aufmerksame Beobachtung und peinliche Pflege ge-
wisser Formen des Benehmens erkennen lässt, mittelst deren es eine
— als imponirend beabsichtigte — Isolation, ein merkliches Abstechen
von der grossen Menge, von der „Gesellschaft", zu erreichen trachtet
Folgen wir der Recl am 'sehen deutschen Ausgabe. Schon im ein-
leitenden Capitel (1. Das Todtenhaus) finden wir (S. 18) eine höchst
charakteristische Stelle:
„Die Fähigkeit, sich über Nichts zu wundern, galt hier als die
höchste Tugend. Alle waren nur darauf versessen, wie sie sich be-
nehmen wollten; indessen änderte sich auch die aufgeblasenste
Aussenseite nicht selten mit der Schnelligkeit des Blitzes zur
allerkletnmüthigsten."
Dieser Nachsatz bezieht sich offenbar auf die „nicht seltenen"
Gelegenheitsünder. Der folgende Satz aber unterscheidet von diesen
die von mir gemeinten wahren Verbrechernaturen mit ihrer Ver-
einigung von nihilistischer Antisocialität und Dandysm:
„Es gab in der That einige in Wahrheit starke Naturen bei
uns, diese aber waren einfach und beugten sich nicht Seltsam war
jedoch das Eine, dass selbst von diesen standhaften, starken
Menschen einige bis zum äussersten Grade, fast bis zur Krank-
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Genie, Pandyun und Verbrecherthum. 329
haftigkeit der Grosssprecherei huldigten; die Prahlerei und das
Aeussere galten ihnen vor Allem.'4
Nehmen wir, wie aus allem Folgenden, die objectiven Con-
statirungen heraus, und lassen wir die sich eindrängenden subjectiven
Werthungen Dostojewsky's bei Seite — zumal sie objectiv als um
so werth loser erscheinen müssen, da der Autor selber gesteht, er
habe jene Charaktere „nicht begreifen" können. — Bald darauf spricht
er von dem „besonderen, eigenthümlichen Selbstgefühl" fast aller
Sträflinge: „Der Sträfling stellte gewissermaassen einen gesellschaft-
lichen Rang dar und besass Geltung." Dies aber bezieht sich offenbar
so ziemlich auf Alle, die zur Classe der „Gauner44 gehören, mögen
sie es durch „Gelegenheit44, mögen sie es aus „Beruf44 sein. Der wahr-
haft Antisociale sticht auch noch im Ostrog ab!
Von einem Menschen, der nach einem ausschweifenden Leben
aus Habgier seinen Vater ermordet hatte, heisst es (S. 24):
„Die anderen Sträflinge verachteten ihn, nicht wegen seines
Verbrechens, von dem keine Rede war, sondern weil er sich nicht
zu benehmen verstand."
Dem entspricht jene spätere Stelle, wo der gemeinsame Auszug
zur Arbeit geschildert wird:
„Ein Einzelner war über irgend etwas ausserordentlich froh
und aufgeräumt; er sang und hätte beinahe auf dem Wege getanzt,
bei jedem seiner Sprünge mit den Ketten klirrend . . . Seine un-
gewöhnlich heitere Stimmung erweckte natürlich sogleich bei
einigen Anderen im Trupp Unwillen; ja man fühlte sich sogar
fast beleidigt davon. ,Genug gebrüllt !' meinte einer der Arrestanten
den die Sache übrigens durchaus nichts anging44 u. s. w.
Hier ist deutlich zu bemerken, wie diese „einigen Anderen44 auch
unter dem Trupp der Gauner sich nicht wohl fühlen und sie ver-
achten als eine niedere Gesellschaft. „Der wahre Held vergnügt
sich ganz allein."
„Ich begriff entschieden nicht" — S. 121 — „warum man sich
über Skutaroff ereiferte, und überhaupt nicht, warum alle Lustigen
sich gleichsam in einer gewissen Verachtung befanden." . . . „Ihr
Zorn rührte daher, dass Skutaroff keinen strengen, hochmütbigen
Ausdruck eigener Würde zur Schau trug, von welcher der ganze
Ostrog bis zur Pedanterie angesteckt war."
Dies „angesteckt" scheint mir sehr bezeichnend. Halten wir uns
die Unterscheidung zwischen den zahlreichen blossen Maulhelden und
den wenigen „in Wahrheit starken Naturen" gegenwärtig, so werden
wir zu dem Schlüsse geführt, dass bei diesen letzteren der Dandysm
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XXV. Bau KS
ihrer Naturanlage entspringt, indess die grosse Horde der Gauner
dieses ihnen imponirende Ceremoniell nur nachäfft — um es gerade
in kritischen Augenblicken fahren zu lassen. Auch ist diese „grosse
Horde" nicht so starr in dem uns interessirenden Formalismus. So
meldet Dostojewsky von einem Sträflinge (S. 308):
„Er war stets lustig und guter Dinge^aber gleich wohl achtete
,man' ihn in Folge einer gewissen praktischen Kenntnissroutine
Dies „man" ist wohl kaum identisch mit „ausnahmelos Alle" —
und dann bliebe auch noch die Frage: Achtete „man" ihn in Folge
seiner Routine — oder achtete man an ihm die Routine?
Sehr charakteristisch ist die Stelle, wo von der bevorstehenden
Ostrogrevision erzählt wird, also einer Angelegenheit, die in dem trostlos
einförmigen Sträflingleben — wie vermuthet werden sollte — all-
gemeines Interesse erregen musste und denn auch ziemlich all-
gemeines Interesse erregte. Aber dann heisst es doch:
„Die Nachricht von dem Revisor verbreitete sich in einem
Augenblicke durch den Ostrog. Auf dem Hofe liefen die Leute
umher und theilten sich gegenseitig die Nachricht mit. Andere
schwiegen absichtlich, ihre Gleichgültigkeit bewahrend, im Versuch,
sich damit offenbar eine höhere Würde zu geben — oder ver-
harrten der Sache gegenüber völlig indifferent."
Diese Situation scheidet also mit einem Schlage die socialen
Charaktere von den antisocialen. Jene „denken im Trupp" — diese
verharren indifferent, in stolzer Würde: Nil admirari! Alles Mensch-
liche ist ihnen fremd. Sie denken und träumen einsam.
Sie denken und träumen einsam — wie die Genies. Eben die
Art ihres Denkens und Träumens ist es, die sie vereinsamt — und
diese „Einsamkeit", die ihnen als identisch gilt mit Erhabenheit, halten
sie starr fest
„Hier waren eben alle Denker" — S. 336 — „und dies sprang
in's Auge. Man empfand es schmerzhaft" — dies „manu bedeutet
also eigentlich wohl: ich — „hauptsächlich deshalb, weil dieses
Denken der Mehrzahl der Leute im Ostrog einen mürrischen und
düsteren Ausdruck verlieh, ein ungesundes Aussehen. Die un-
geheure Mehrzahl war schweigsam, bösartig bis zum Hass" —
man wird sich erinnern, dass die Sträflinge gegen Dostojewsky
speciell diese Eigenschaften hervorkehrten, weil er „ein Adliger*4 war;
diese Aeusserung hier muss also als stark subjectiv gefärbt auf-
genommen werden —
„und liebte es nicht, ihre Hoffnung zur Schau zu tragen. Einfach-
heit und Aufrichtigkeit waren verächtlich. tt
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Genie, Dandysm und Verbrecherthum.
331
^Einfachheit" heisst hier natürlich: Naivetät, Treuherzigkeit, Un-
oomplicirtheit „Einfach" nannte der Autor auch jene „wenigen in
Wahrheit starken Naturen"; da aber soll das Wort wohl bezeichnen,
dass bei ihnen das Versessensein auf „Benehmen" nicht als Aefferei,
sondern mehr als natürlich wirkt Ueber einen Sträfling äussert
Dostojewsky die bezeichnende Vermuthung (S. 348):
„Ich glaube, er würde selbst zu seiner Hinrichtung mit einem
gewissen Chic, einer Art von Cocetterie gegangen sein."
Wir hatten hier die Steigerung des Dandysm zur Paradoxie,
zur Verbindung von Cynisraus und eleganter Form. Man
findet sie, wie ich nebenher bemerken möchte, in starker Ausprägung
bei Oscar Wilde, mehr noch als in seinen Werken in seiner Per-
sönlichkeit: in seinem Auftreten vor Gericht zum Beispiel (vgl. „Der
Fall Wilde", Leipzig, Spohr). Ob die Vermuthung Dostojewsky's
sich bestätigt hätte, ist ja fraglich, aber dass er sie anstellt, dass sie
ihm kam, ist doch nicht unbedeutsam. Mir ist allerdings wenig wahr-
scheinlich, dass der verstockte Antisociale an der Pflege dieser Form
des Dandysm viel Interesse haben sollte. Vielleicht steckt zuviel
blosse Eitelkeit in ihr — und Eitelkeit nimmt von der Gesellschaft
mehr Notiz, als der Antisociale es thut: Dem Eitlen ist am Beifall
der Menge gelegen. Ich glaube, diese — Wilde'sche — Form des
Dandysm, die Paradoxie, wie ich sie oben charakterisirte (als „Ver-
bindung von Cynismus und eleganter Form") wird mehr in anderen,
gewissermaassen balbsocialen Kreisen gepflegt, etwa unter „Künst-
lern" und namentlich unter Circusleuten. Der Antisociale nimmt sich zu
ernst, ist auch wohl viel zu ernsthaft für diese Paradoxien. Ihm liegt
nichts an Eleganz — nur an Würde, an einer Würde vor sich selber.
Aus einer späteren Stelle sei schliessliph noch Folgendes hierher-
gesetzt (S. 386 ff.):
„. . . Gelächter ertönte ; einige stellten sich , als wollten sie
nichts von dem ganzen Gespräche hören Das Lachen wurde
stärker. Die Ernstgestimmten schauten mit noch grösserem Unwillen
drein Man begann zu lachen; zuerst lachten nur Wenige,
schliesslich fast Alle, mit Ausnahme einiger Ernster und Cha-
rakterfester, die unabhängig dachten und ihre Meinung nicht
durch Spott beeinflussen Hessen. Diese blickten mit Verachtung
auf die leichtsinnigen Massen und schwiegen still."
Interessant ist, was Dostojewsky über seinen Abschied aus
dem Ostrog schreibt, wo man ihn zunächst mit so starkem Miss-
trauen, ja mit Gehässigkeit aufgenommen und wo er im Laufe der
Jahre so manche mehr oder minder starke Sympathie sich errungen
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XXV. Brüns
hatte — seitens derer, die „Dicht allein denken können" und also social
sind, mögen sie auch gegen die Gesetze der Societät gefehlt haben.
„Viele von ihnen waren mir ergeben und liebten mich auf-
richtig. . . Doch es gab auch mürrische und unfreundliche Personen
bis zum letzten Augenblick, denen es wohl offenbar schwer wurde,
mir ein freundliches Wort zu sagen — Gott weiss, weshalb.44
Schon dieser naive Stossseufzer zeigt, wie unbegreiflich diese
Menschen dem Autor waren — und zeigt auch zugleich, dass sie auf
keine andere Weise begriffen werden können als durch die Annahme
einer angeborenen Antisocialität.
Und nun der Abschied selber: „Am anderen Morgen früh
durchschritt ich alle Kasernen, um von allen Sträflingen Abschied
zu nehmen. Viele schwielige, starke Hände streckten sich mir
freundlich entgegen; manche drückten mich freundschaft-
lich, doch waren ihrer nicht Viele. Andere wussten recht wohl,
dass ich im Begriff stand, wieder ein ganz anderer Mensch zu
werden als sie; sie wussten, dass ich von hier sogleich zu den
„Herren44 ging und neben diesen als ein Gleichberechtigter Platz
nehmen würde. Sie wussten es und verabschiedeten sich von mir
wohl höflich, selbst freundlich, aber bei Weitem nicht als Kame-
raden, sondern wie von einem Herrn. Manche wandten sich
mürrisch ab von mir und antworteten nichts auf meinen
Gruss; mehrere blickten mich sogar mit einem gewissen
Hasse an.u
Mir ist es zweifellos, dass alle jene im Grunde so oft gutmüthigen
Gauner, bei denen gelegentlich so viele „menschliche*4 Züge hervor-
brechen, sehr gut in der Gesellschaft möglich sind, vielleicht in einer
etwas anders gearteten Gesellschaft. Auch Dostojewsky hat sich
dieses Gedankens ja nie erwehren können, so lange er unter den
Sträflingen lebte. Es sind schliesslich „Menschen wie wir*4, und ich
wüsste nicht, wie man es anstellen möchte, ihre besondere „Psycho-
logie"4 zu schreiben, die von der Psychologie der breiten Masse oder
von der „Psychologie" bestimmter Berufe, Erwerbsarten und Lebens-
führungen wesentlich verschieden sein sollte1). Es würde so
1) Darum wohl ist es auch Gross gar nicht eingefallen, in seiner -Kriminal
Psychologie" z. B. eine Psychologie des Verbrechers zu schreiben ; er gicbt, wie
auch im „Handbuch1*, höchstens Beiträge zur Psychologie des Zigeuners, des
Pferdediebes, des berufsmässigen Einbrechers, des Landsti eichers , des „patho-
formen" Lügners, im Wesentlichen aber eine Psychologie der Kriminalität
der menschlichen Seele; und einzig darum,' scheint mir, sind keine Werke so
werth voll und — so umfassend dabei. Der „Verbrecher", vom Gauner und vom
Gelegenheitsünder psychologisch gesondert, bietet nur ein enges Feld. Weil
Lombroso umfassend sich geben wollte, darum gab er — Oberflächliches und
Werthloses.
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Genie, Dandysm und Verbrecherthum.
333
schwer halten, wie etwa eine „Psychologie des Talents" zu schreiben.
Auch hier könnte man der breiten Masse gegenüber nur graduelle
Unterschiede verzeichnen, die in dieser ihrer Gradualität ewig
fliessend sind.
Anders — und das ist natürlich — liegt's mit den Antisocialen:
dem Nihilistenmenschen (als welcher er den Socialen erscheinen
muss) und dem Genie. Wollen wir in Jenem, und nur in Jenem,
den r geborenen Verbrecher" sehen, so Hesse seine Psychologie sich
sehr wohl schreiben — wie, streng in diesem Sinne gefasst, auch
die Psychologie des Genies zu schreiben wäre. Man Hesse dann aber
wohl die Fragen, hier nach den Beziehungen zum „Irrsinn44, dort
nach jenen zur Prostitution, zunächst am besten aus dem Spiele. Statt
derer ergeben sich von selber Beziehungen zwischen „Genialität14 und
„ Verbrecherthum u. Man hat oft die künstlerische Zeugung in Be-
ziehung gebracht zur physischen, man hat gefragt, wie weit ein
Kunstwerk wohl einem unterdrückten Geschlechtsact seine Entstehung
verdanken könnte; psychologisch interessanter und bedeutsamer er-
scheint mir die Frage, ob nicht oft die künstlerische Zeugung — die
physische Zerstörung, das Verbrechen also, paralysirt. Und hier-
für müsste die Psychologie des Genies Material erbringen — und sie
erbrächte es. Ich glaube nicht, dass Johannes Brahms ein sonder-
lich feiner Psychologe war; und doch vermochte er den charakteristi-
schen Ausspruch Uber Beethoven zu thun: „Beethoven wäre
besser ein grosser Verbrecher geworden!" — zu welchen Worten ein
Musikhistoriker (Max Graf) bemerkt: „und gewiss stand Brahms
dem Kerne der Beethoven'schen Kunst näher als irgendeiner. . .u
— Man müsste Poe und Baudelaire, man müsste Przybyszewski
und Huysmans, müsste Beethoven und Michelangelo, müsste
Jonathan Swift und Scheerbart, müsste Flaubert und D'Aure-
villy studiren, um jene Beziehungen aufzudecken und überall zu
verfolgen. Und in Thomas Griffith's Wainewright würde man
dann die Synthese von Genialität und Verbrecherthum finden, in
jenem eleganten Dandy, der zugleich der feinfühligste Kunstliebhaber
und Sammler, der sensibelste Stilist in der Kunst und der empfindung-
loseste Giftmischer innerhalb seiner Familie war. (Oscar Wilde
hat in seinen „Fingerzeigen" ihm einen Essay gewidmet, betitelt:
Stift-, Gift- und Schriftthum). Und auf dem Grunde all dieser Cha-
raktere würde man den vereinsamenden unbezwinglichen Hang zur
Grenzenlosigkeit gewahren — und die Moralisten würden ihn viel-
leicht brandmarken als gemeinen Egoismus.
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XXVI.
Zur Frage vom psychopathischen Aberglauben.
Mein verehrter College, der Psychiater Gabriel Anton in Graz,
macht mich auf einen Fall der älteren Literatur aufmerksam, welcher
zu den von mir in der Abhandlung „Psychopathischer Aberglaube"
(Band IX pag. 253 ff. dieses Archivs) besprochenen Fällen zu passen
scheint, obwohl bei demselben das Mitwirken von Aberglauben aus-
drücklich nicht erwähnt ist —
Die Anamnese wurde von Gau st er im Handbuch der gericht-
lichen M ediein von Maschka „Die gerichtliche Psychopathologie*
bearbeitet von Schlager, Emminghaus, Kühn, Gauster und
K rafft- Ebing, Tübingen 1882 (pag. 489) sehr gut dargestellt; die
Krankengeschichte (von der Zeit an, als der Betreffende im Prager
Irrenhause untergebracht war), hat mir gütigst Prof essor A n t o n ver-
schafft Ich entnehme diesen beiden Quellen den Thatbestand. —
Anton Tirsch wurde etwa 1810 geboren, im Armenbause aufge-
zogen, besuchte etwas die Schule, ward Hirtenjunge und 1831 assen-
tirt Wegen Diebstahl und Disciplinarvergehen wurde er wiederholt
bestraft, darunter 4 Mal Gassenlaufen durch 300 Mann (= 1200 Hieben),
einmal 60, einmal 80 Stockstreiche. 1839 sah er ein lOjähriges Mädchen,
beschloss sie zu nothzüchtigen und der Kleider zu berauben. Er warf
sie zu Boden, stiess den Finger in die Scheide, notzüchtigte sie aber
nicht, dann stemmte er das Knie auf den Hals des Kindes und
schnitt ihr mit dem Messer den Zopf ab, um sich
daraus eine Bürste zu machen. Er wurde erwischt, zum
Tode verurtheilt und zu 20 Jahren Schanzarbeit begnadigt. —
Während seiner Strafzeit war er sehr heftig und roh, jähzornig
bis zum Wahnsinn und wurde wegen Insultirung seiner Vorgesetzten
und lebensgefährlicher Bedrohung des Profosscn bestraft
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Zur Frage vom psychopathischen Aberglauben.
335
Im Militärdienste hatte er einen starken Hufschlag gegen den
Kopf bekommen and überstand eine „mit Fieber verbundene Kopf*
krankheit*. Von da blieben ihm Schwerhörigkeit, Ohrenfluss und
grenzenlose Wuthanfälle, namentlich, wenn Jemand in seiner Gegen-
wart pfiff. Aus Wuth zerstörte er einmal ein Gärtchen, einmal rannte
er mit dem Kopfe gegen die Wand, einmal riss er alle Kleider
vom Leibe.
Nach abgebüsster Strafe kam er in ein Siechenbaus und ver-
richtete Handlangerarbeiten, benahm sich roh, finster und schamlos,
war aber ein fleissiger, guter Arbeiter. War er im Zorn, so prügelte
er Weiber, verfluchte die Mutter Gottes, spie ein Kruzifix an. Später
wollte er heirathen und da er abgewiesen wurde, gerieth er in solchen
Zorn, dass er versprach, „schlechte Wege zu betreten und das Kind
im Mutterleibe nicht zu schonen."
Am S. September 1864 verliess er seine Wohnung, mit der Ab-
sicht „irgend Jemanden, der ihm in den Weg kommt, zu tödten." Er
begegnete einem 16jährigen Mädchen, tbat ihr aber nichts, da, wie
er später sagte „damals noch nicht der Blitz in ihn gefahren wartt.
Dann begegnete ihm eine ältere Frau. Er verlangte von ihr Gestat-
tung des Beischlafes, da sie dies aber ablehnte, zog er sie in den
Wald, warf sie zu Boden und da sie sich wehrte, gerieth er in Wuth
und drückte ihr mit beiden Händen die Kehle zu, bis sie todt war.
Dann schnitt er ihr die Brüste und Geschlechtstheile ab, packte dies
und die Kleider zusammen und brachte alles nach Hause. Die Kleider
verbarg er in seiner Truhe, Brüste und Geschlechtstheile briet er und
ass davon mit saurer Brühe 3 Tage lang, angeblich ohne Ekel zu
verspüren. Das Geld, das er bei der Frau gefunden hatte, verbrauchte
er, die nächsten Tage trieb er sich in der Stadt herum, arbeitete, be-
suchte die Kirche und sprach gleichgültig von dem mittlerweile be-
kannt gewordenen Mord.
Mittlerweile wurde er verdächtig, man verhaftete ihn und er ge-
stand sofort die That mit allen Einzelheiten. Er habe die alte Frau
aus Zorn und Rache gegen die Menschen getödtet, er „habe einen
Pick gegen die Frauenzimmer44 — warum er Körpertheile der Frau
abgeschnitten und gegessen habe, wisse er nicht, „es war eine inner-
liche Gier.u Er verlange sonst nichts als den Tod, er sei immer ein
Verstossener gewesen, ihn freue nichts, er wolle sterben.
Die Gerichtsärzte erklärten den Mann für geistesgesund und zu-
rechnungsfähig, wegen Wichtigkeit des Falles wurde aber ein Fakul-
tätsgutachten eingeholt, welches Masch ka erstattet hat In demselben
wird festgestellt, dass Anton Tirsch ein in der Erziehung vernach-
Architr für KrimioalinthropoloKie. XII. 23
XXVI. Gross
lässigtes, leidenschaftliches, rohes, mehrfach bestraftes Individuum sei,
das sich für von der Gesellschaft Verstössen ansehe, mürrisch und
lebensüberdrüssig sei. Seine Verstimmung erreiche oft den Grad von
Wuth, die sich dann in heftigen Ausbrüchen Luft verschaffe; es sei
zweifellos periodische Tobsucht vorhanden, die sich auf der Basis
eines melancholischen ZuStandes entwickle und aus demselben her-
vorginge; die letzte That war gewissermaassen auf einer Stufenleiter
anderer Thaten begangen worden, Tirsch sei bei der That unzurech-
nungsfähig gewesen, aber in hohem Grade gemeingefährlich.
Gauster schliesst sich diesem Gutachten nicht völlig an, und
findet, dass jman [es auch mit einer Schwachsinnsform und Art mo-
ralischen Irrsinns zu thun habe; es liege grosse Reizbarkeit, starker
Egoismus, instinktive Handlung unmittelbar neben schwachsinnigem
Gebahren, moralische Verkehrtheit, Hyperästhesie gegen gewisse Sinnes-
eindrücke (Pfeifen u. s. w.) vor — hiermit sei allerdings nicht die
Diagnose angeborenen oder erworbenen Schwachsinns in Form mora-
lischen Irrsinns ganz unanfechtbar gesichert, jedenfalls lägen aber
viele Symptome vor, die auf das Vorhandensein einer Entartung deuten,
einer Entartung, die durch die Periodizität u. s. w. angedeutet wird.
Die Krankengeschichte der Irrenanstalt in Prag beginnt mit dem
auch in der Darstellung des Falles durch Gauster genannten Darum
des 12. März 1865 und endet mit der Notiz über den nach 11 Jahren
(28. December 1874) erfolgten Tod an doppelseitiger Lungenentzündung,
Herzhypertrophie und chronischer Meningitis. Der letztgenannte Be-
fund dürfte wohl Maschka's Diagnose als richtig hinstellen. —
Nach dieser Krankengeschichte klagte Tirsch über Schmerzen
und Sausen im Kopf, ist schwach und hinfallig; er erklärt besonders
an periodischen Kopfschmerzen zu leiden , dann sei er schwerhörig
und das Pfeifen anderer Leute bringe ihn in Wuth, weil er es nicht
vertragen könne. Es wird erzählt, dass er sich meistens ruhig ver-
halte und offen die von ihm begangenen Greuelthaten erzähle, ohne
sie zu beschönigen: „Er habe sich nicht anders helfen können."'
Durch Pfeifen eines anderen Menschen werde bei dem Patienten ein
Wuthausbruch veranlasst, der so arg sei, „dass hierseits" (also in
dem grossen Prager Irrenhause) „ein grösserer Wutausbruch kaum
bei irgend einem Kranken verzeichnet vorkomme44. Er muss rin
Jacke gelegt und gegurtet werden". Er verwünscht die Richter, weil
sie ihn nicht gehenkt haben und verlangt den Tod. Wiederholt wird
verzeichnet, dass er Kranke misshandelt habe und dass er gegurtet
werden musste, da das Pfeifen eines Kranken u. s. w. einen Wuth-
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Zur Frage vom psythopathiachen Aberglauben. 337
anfall ausgelöst habe. Sonst wird vermerkt, dass er häusliche Arbeiten,
besonders im Garten fleissig verrichtet, gegen Aerzte ist er bereitwillig
und höflich, vergreift sich aber gegen Wärter und Kranke, die seine
Werkzeuge berühren oder eine Blume pflücken; dem Director droht
er mit einer Gewaltthat, „weil er ihn anblicke, wie einen Hund". —
Im Uebrigen werden nur Symptome seines Lungen- und Herz-
leidens und sein rasches Verfallen notirt.
Sehen wir uns nun die verbrecherischen Thaten des Anton Tirsch,
soweit sie uns interessiren , näher an, so können wir wahrnehmen,
dass er in beiden Fällen etwas von seinem Opfer mitgenommen hat
Im ersten Falle (mit dem 10jährigen Mädchen) hat er das Kind
nicht getödtet, es ist aber kaum anzunehmen, dass er dies nicht
thun wollte. Wenn ein Soldat, also ein kräftiger Mann, ein Kind zu
Boden wirft und sein rechtes Knie so lange auf den Hals des-
selben stemmt, bis er ihm alle Kleider vom Leibe gezogen und
mit einem, offenbar erst zu suchenden und zu öffnenden Messer den
Zopf abgeschnitten hat, so ist es befremdlich, dass das Kind mittler-
weile nicht erstickt ist — T. musste also auch annehmen, dass seine
Handlungsweise den Tod des Kindes bewirken werde. Es scheint
auch, dass das Kind nur deshalb mit dem Leben davon kam, weil
Leute herannahten, sodass Tirsch fliehen musste.
Stellen wir diese einzelnen Thathandlungen bei dem ersten
Factum zusammen, so können wir sagen, dass doch nur ein Theil
desselben mit „Wuth" zu erklären ist. Dass er das Kind zu Boden
warf, mit dem Finger in die Scheide fuhr, auf dessen Hals kniete
und die Kleider herabriss — das Alles kann mit einem Wuthanfall
erklärt werden. Dass er aber den Zopf des Kindes abschnitt, um
sich daraus eine Bürste zu machen, dass ist mit einem Wuth-
anfall doch nicht zu erklären. Man hat den Eindruck, als ob Tiersch
zugeben musste, dass er sich des Zopfes des Kindes bemächtigen
wollte, dass er es aber nicht gestehen wollte, wozu er denselben be-
nöthigte, und so gab er, da man ihn offenbar zur Angabe eines
Grundes gedrängt hat, als Motiv seines Handelns an, er wollte sich
eine Bürste machen. Das klingt fast lächerlich, sicher unglaubwürdig.
Wir kommen also bei dem ersten Falle zu dem Schlüsse: Tirsch
wollte sich eines Theiles seines Opfers bemächtigen und
diesen mit sich nehmen, wir haben aber von ihm ein
glaubhaftes Motiv für diese Handlung nicht mitgetheilt er-
halten.
Kommen wir zum zweiten Fall, so sehen wir, dass Tirsch der
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XXVI. Gross
ermordeten Frau alle Kleider weggenommen nnd heimgetragen hat,
obwohl er diese weder verwerthen noch verkaufen konnte (allerdings
hat er auch das gefundene Geld genommen und verbraucht), und
ausserdem bat er ihr Brüste und Geschlechtstheile abgeschnitten und
mitgenommen. Wenn Tirsch sagte, er habe die That aus Zorn,
Bache und „innerlicher Gier" begangen, so mag dies angenommen
werden für das Factum des Mordes selbst und des Abschneidens der
betreffenden Theile. Aber wenn Tirech zugiebt, dass er diese Fleisch-
theile heimgebracht, umständlich zubereitet und im Laufe von drei
Tagen verzehrt habe, dann langte das angegebene Motiv nicht, ein Wuth-
anfall und sei er auch noch so lange, dauert nicht 3 Tage; ausserdem
weiss man, dass Tiersch in dieser Zeit in der Stadt herumgegangen ist,
mit Leuten verkehrt hat u. s. w. — alles das schliesst Wuthanfall aus.
Wir können also auch für den zweiten Fall sagen: Tirsch hat
sich eines Theiles seines Opfers und seiner Kleider be-
mächtigt und mit sich genommen, wir haben aber ein
glaubhaftes Motiv für diese Handlung nicht erfahren.
Dass ein Wutbanfall und die von ihm behauptete „innerliche Gier"'
drei Tage andauern und damit enden sollte, dass er die Körpert heile
sorgfältig zubereitet und im Verlaufe von drei Tagen verzehrt, dass
wird niemand, wie schon erwähnt, glauben wollen. — Legen wir nun
beide Thaten des Tiersch zusammen, so finden wir das Gemeinsame,
dass er Frauenspersonen überfällt, sie tödtet oder zu tödten versucht,
sich ihrer Kleider bemächtigt und Theile ihres Körpers mit sich
nimmt. Wenn wir nun lediglich sagen wollten : „Für diese seltsamen
Vergehen haben wir kein glaubhaftes Motiv zu hören bekommen,
folglich ist es aus Aberglauben geschehen" — so wäre dies viel zu
weit gegangen, denn es können auch andere, uns unbekannte Motive
vorgelegen sein. Aber es giebt doch gewisse Vorgänge bei mensch,
liehen Handlungen, welche schon nach ihrem äusseren Ansehen zwar
nicht unbedingt In eine grosse Kategorie von Kausierungen gehören
müssen, bei welchen aber per exclusionem die Annahme erlaubt ist,
dass sie nur von einem ganz bestimmten Beweggrunde aus veranlasst
worden sein müssen. Seine Geisteskrankheit an sich erklärt die Vor-
gänge nicht. — Sehen wir uns die Vorgänge in unserem Falle an:
Aneignung des Zopfes, um sich eine Bürste zu machen und
Aneignung von Fleischtheilen, weil eine innere Gier dazu an-
trieb, so müssen wir sagen: „Die angegebenen Gründe sind offen-
sichtlich nicht richtig, der Vorgang ist sonst so zwecklos und so auf-
fallend ähnlich mit bekannten Vorgängen des sog. Blutglaubens, dass
wenigstens vermuthet werden darf, es sei hier Aberglauben im Spiele.
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Zur Frage vom p&ychopathischen Aberglauben.
339
leb wiederhole, zum Theile schon in der Eingangs genannten
Abhandlung Gesagtes:
Aberglauben ist überaus und mehr verbreitet, als in der Regel
angenommen wird; es liegt in der Natur der Sache, dass zum Aus-
fuhren abergläubischer Manipulationen Dinge verwendet werden müssen,
welche nicht allzu leicht zu haben sind, weil sonst die Unrichtigkeit
der abergläubischen Vorschrift zu rasch erwiesen wird. Deshalb
werden so häufig Körpertheile seltsamer und nicht leicht zu erlan-
gender Thiere verlangt: vollkommen schwarzer Hund, vollkommen
schwarzer Hahn, Fledermaus, Maulwurf, Schlangen u. s. w. oder
Theile von Menschen.
Wenn nun ein Mensch sich durch eine abergläubische Handlung
einen Vortheil zuwenden will, so wird es sich stets darum handeln,
ob in ihm die ethischen Hemmungsvorstellungen stark genug sind,
um ihn von dem betreffenden Thun abzuhalten. Befindet sich der
Betreffende in gewöhnlichem Zustande und ist er normal veranlagt,
so wird der Reiz, sich den fraglichen Vortheil zuzuwenden, dann die
Oberhand gewinnen, wenn die ethischen Hemmungen keinen grossen
Widerstand zu überwinden hatten. Wenn also Einer glaubt, dass er
im Spiele gewinnt, wenn er das Herz einer Fledermaus unter der
Achsel trägt, so wird auch ein genügend einfältiger, aber geistig
normaler Mensch sich das Herz einer Fledermaus verschaffen, weil
seine ethischen Hemmungen diesfalls nicht viel zu überwinden haben.
Wenn er aber glaubt, dass er fliegen kann, oder unsichtbar wird,
wenn er das Herz eines unschuldigen Kindes gegessen hat, so wird
er sich ein solches im Wege eines Mordes nur dann verschaffen,
wenn entweder äussere, sehr gewaltige Momente, etwa alleräußerste
Noth, oder innere Momente, psychopathische Zustände die ethischen
Hemmungsvorstellungen überwinden. Ich meine: auch der normale
abergläubische Mensch glaubt, dass er fliegen kann, wenn er ein
Kinderherz isst, er glaubt daran nicht besser und nicht schlechter
als ein geistig abnormaler, er würde es auch gerne thun, um einen
solchen Vortheil zu erlangen, aber seine gesunde Psyche verbietet
ihm ein scheussliches Verbrechen wegen eines irdischen Vortheiles
zu begehen; der psychopatisch Veranlagte unterliegt aber dem Drange
und begeht das Verbrechen.
Wenn wir also zu dem Schlüsse kommen : Der absolut zweifellos
geisteskranke und unzurechnungsfähige Anton Tirsch hat vielleicht
seine beiden Verbrechen lediglich begangen um zu abergläubischen
Zwecken Theile menschlicher Körperzu erlangen — so haben wir praktisch
allerdings nicht viel erreicht, aber erkenntnisstheoretisch könnte dies
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340 XXVI. GBoee, Zur Frage vom psvchopathischen Aberglauben
nicht ganz gleichgültig sein. Vor allem: wo ist die Grenze zwischen
geistig normal und geistig abnormal — dann: wo ist die Grenze
dessen, was die ethischen Hemmungen des normalen Menschen noch
hindern? Wenn wir bei dem Vorkommen derartig grausiger Ver-
brechen einfach sagen dürften : „Das hat ein Narr gethan, den Narren
straft man nicht, sondern giebt ih n in ein Irrenhaus4* — wenn es
damit sein Genügen hätte und haben dürfte, dann hätten wir nicht
weiter zu forschen. Aber es giebt gerade der unausgesprochenen
Fälle am meisten, Fälle, die von Halbnarren begangen wurden, von
vermindert Zurechnungsfähigen, von zweifelhaft Zurechnungsfähigen
und in diesen Fällen muss vor Allem die Triebfeder zu entdecken
gesucht werden. Wir werden die Leute nicht strenger und nicht
milder strafen, wenn wir wissen, dass Aberglauben sie getrieben und
ein schwaches oder ganz fehlendes Ethos nicht abgehalten hat, aber
wissen wollen wir, ob es wirklich Aberglauben war, von dem aus-
gegangen wurde.
Schliesslich ist aber auch das praktische Moment nicht ganz
gleichgültig, weil schon aus dem objectiven Thatbestand zwar kein
Schluss gezogen, aber eine Annahme gemacht werden darf. Liegt
nämlich ein Hergang vor, bei welchem anlässlich eines Mordes Theile
vom Körper des Getödteten oder dessen mehr oder weniger werth-
losen Kleider beseitigt oder herumgelegt wurden, so darf vermuthet
werden, dass es sich um eine That aus Aberglauben handelt — leider
haben wir nicht einmal eben Anhaltspunkt dafür, welcher Art dieser
Aberglauben ist1).
Als zweites zu berücksichtigendes Motiv ist der Umstand anzusehen,
ob zur That eine aussergewöhnliche Ueberwindung dagegen stehender
ethischer Hemmungsvorstellungen nothwendig war (über grosse Grau-
samkeit, Ekelbaftigkeit u. s. w.) — ist das der Fall, so darf entweder
besonders grosser äusserer Druck (grösste Noth, Verzweiflung) oder
innerer psychischer Druck, also Geistesstörung vorausgesetzt werden.
Ueberblicken wir nun die seiner Zeit (Band IX, S. 253) und
die heute besprochenen, zusammengehörigen Fälle, so fällt es Wel-
leicht auf, dass es sich in diesen acht Fällen (und wenn man die
weiteren Thaten des Johann Hof er (Band IX, S. 260) dazu nimmt,
sogar 10 Fällen), um ein einziges männliches Opfer handelt: es
liegt die Vermuthung nahe, dass in diesem einzigen Falle neben Aber-
glauben und Geisteskrankheit auf Seite des Thäters auch sexuell
perverse Triebe mitgewirkt haben könnten.
1) Vgl. A. Nemnnitsch, -Ein Kannibale" in diesem Archiv. 7. Bd. S.SOOff.
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XXVII.
Nachtrag zu Bd. XII 8. 175 ff.
Zu meiner Abhandlung: „Die Technik des Stein pelfälschers*
u. s. w. in Band 12 S. 175ff. dieses Archivs möchte ich Folgendes
nachträglich bemerken:
Auf Ersuchen um Rückgabe der Acten und um kurzen Bescheid
am 8. Juni ist mir nach Schluss des Druckes (28. Juni d. J.) ein
eingehender Bericht von der vorgesetzten Behörde des S. 187 ff.
a. a. 0. bezielten Arbeitshauses übermittelt.
Danach hat auf meinen Vortrag vom 28. Dezember 1902 vom
3. — 5. Februar 1903 eine genaue Prüfung der fraglichen Anstalt durch
einen Strafanstaltsdirector stattgefunden. Dieser hat den Fälschungs-
betrieb bestätigt, ist jedoch — allerdings in Widerspruch mit der
Auskunft des Polizeiamts zu Plön und den Angaben der Kunden —
zu der Ansicht gelangt, dass er sich auf die Zeit von 1899 — 1901
beschränke. Die übrigen Angaben haben sich theilweise bestätigt,
theils nicht mehr nachprüfen lassen, manches ist als zu weitgehend
oder unrichtig widerlegt. Dauernde Beseitigung des Schadens ist,
wie der Bericht selbst hervorhebt, auch jetzt nicht gesichert, das dort
vorgeschlagene Aufgeben des Bedruckens von Briefbogen allein kann
nicht helfen, wie die Thatsachen bewiesen haben, nur gänzliche Auf-
hebung der Druckereien und womöglich Umwandlung der Anstalten
nach Bodelschwinghs Vorschlägen kann wirklichen Nutzen schaffen.
Wenn die Aufsicht in der Anstalt bisher im Gegensatz zu den mir
gemachten Schilderungen thatsächlich zum mindesten nicht schlecht
gewesen ist, so spricht das um so lauter und beweisender gegen die
Duldung der Druckereien, da deren Missbrauch nachgewiesenermaassen
ein ganz erheblicher gewesen ist Endlich dürften diese Vorfälle als
neuer Beweis für die Schädlichkeit der Gemeinschaftshaft gelten können.
Nebenbei ist bei dieser Gelegenheit auch wieder hervorgetreten, wie
berechtigt die Warnung Krohne's— Lehrbuch der Gefängnisskunde,
Stuttgart 1889 S. 528 f. — ist, keine Häuslinge oder Sträflinge als
Schreiber oder, wie hier geschehen, gar als Kassenschreiber zu
beschäftigen.
Rostock, 28. Juni 1903. Dr. Schütze.
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Kleinere Mittheilungen.
a) Von Medicinalrath Dr. P. Nücke.
1.
Adnexe für irre Verbrecher an Strafanstalten oder an
Irrenhäusern V In dem „Generalanzeiger für Leipzig und Umgebung"
vom 27. Juni 1903, liest man unter Berlin, den 26. Juni 1903, dass in
der Irrenanstalt Herzbcrgc bei Berlin, in dem Haus 8, wo 81 geisteskranke
Verbrecher untergebracht sind, eine schwere Revolte ausbrach, wobei Gl
Kranke gegen 18 Wärter sich wandten und 6 der letzteren mit Schlägen
tüchtig traktirt wurden. Einer davon wurde sogar ernstlich verhauen.
Solche Auflehnungen hat Herzberge in seinem Adnexe schon öfter erlebt
und Moeli in seinem Buche über irre Verbrecher bringt noch mancherlei
Material hierüber bei. Es handelt sich hierbei meist um Gewohnheits-
verbrecher, „schwere Jungen", die im Laufe ihrer langen Gefängnisscarriere
vollends verdorben wurden und dies geschieht in der Grossstadt schneller
und gründlicher als wo anders zumal sehr viele dieser Gesellen Grossstadt-
früchte sind. In Herzberge hat man sich gezwungen gesehen, immer
schärfere Massregeln und Sicherheitsvorrichtungen zu treffen, freilich, wie
das neueste Ereigniss zeigt, nicht immer mit Erfolg. Gewöhnlich gehen
solche Revolten immer nur von einzelnen, besonders Durchtriebenen und
Bösartigen aus und die Anderen „machen mit" oder werden einfach dazn
verführt. Es fragt sich nun unter solchen Umständen, ob nicht Ad-
nexe an Strafanstalten für irre Verbrecher besser sind als
an Irrenanstalten. Ich glaube es sicher! Man behalte dort alle
unbotmässigen, bösartigen Elemente zurück, bis sie harmlos geworden sind
und gebe sie dann erst, wie auch alle die übrigen — und es ist die Mehr-
zahl ! — , die es am Anfang mehr oder weniger waren, an die Irrenhäuser
ab, wo sie, in nicht zu grosser Zahl und richtig vertheilt, keinen oder nur
unbedeutenden Schaden anrichten werden.
2.
Aenderung des Charakters. Neulich erst habe ich diesen Gegen-
stand in einer kleinen Mittheilung in dieser Zeitschrift gestreift und eine
Erklärung für gewisse Fälle gegeben. Heute muss ich ein gleiches für
andere Fälle thnn. Kürzlich waren alle englischen Zeitungen von dem
Ereigniss erfüllt, dass der tapfere Generalmajor Sir Hector Mac Donald,
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Kleinere Mittheilungen. 343
der sich nie etwas hatte zu Schulden kommen lassen, wegen unzüchtiger
Handlungen angeklagt, sich entleibt hatte. Wie war dies möglich bei diesem
Abgotte seiner Soldaten, dem tadellosen Mensehen? Manche Zeitungen
wiesen aber offenbar auf den richtigen Weg hin. 30 Jahre lang hatte er
sich in den Tropen herumgeschlagen und das dürfte an sich schon genügen,
manchen Gesunden geistig und körperlich niederzuwerfen. Wer weiss, ob
der General nicht auch Malaria und Ruhr durchgemacht hatte. Die meisten
Engländer leben ausserdem in den Tropen nichts weniger als abstinent
— ob das von Mac Donald gilt, weiss ich nicht — und das muss die
Nerven noch mehr herunterbringen. Was am ehesten und meisten leidet,
sind die letzten Erwerbungen auf geistigem Gebiete d. h. die ethischen
Seiten. Die Moral sinkt und die stete Berührung mit unterworfenen und
halbwilden Völkern muss sie noch mehr zum Sinken bringen. Auch der
Kitzel des Herrschens kommt dazu. Die erste Etappe auf dem abschüssigen
Wege bietet der sogenannte „Tropenkoller^ von dem ja auch unsere jungen
deutschen Kolonieen heimgesucht wurden und werden. Es wandelt eben
niemand ungestraft unter Palmen! Dass Personen, die schon erblich be-
lastet, schneller zusammenbrechen werden, ja sogar in Geisteskrankheit
verfallen, ist natürlich.
3.
Die Kosten einer Grossstadt für ihre Verbrecher. Folgende
interessante Notizen entnehme ich dem Journal of Mental Pathology,
vol. IV., N. 1 — 3, 1903, pag. 82. New- York mit 3l/a Millionen Einwohnern
unterhält ein Heer von fast 35 000 Verbrechern. Auf den Kopf der Ein-
wolmer kommt durchschnittlich 10 Dollars — 40 Mark Unterhaltungs-
kosten für die Verbrecher, während für Erziehung, Reinigung der Strassen,
Feuerwehr, Bibliothek, Parkanlagen, Sanitätsvorrichtungen zusammen viel
weniger verausgabt wird. Allein die Poüzei kostet der Stadt mehr denn
11 Millionen Dollars jährlich. Hier sind 7000 Personen angestellt, jährlich
geschehen fast 100000 Arrestationen und fast 10000 Verbrecher werden
in Gefängnissen unterhalten (stimmt nicht mit obigen 35000. Näcke.).
Jährlich werden ausserdem 5 Millionen Dollars an Geld oder Geldesworth
gestohlen und 2 Millionen an Eigenthum und durch Brandstiftung zerstört
Ausser dem Polizeipersonale giebt es noch 2000 „watchmen" und Hunderte
von Privatdetectivs. 1 Million Dollars werden für Verbrechen bekämpfende
Gesellschaften ausgegeben; 4 Millionen für Geldschränke (safes); 3 Mil-
lionen für Advokatenkosten, 1 Million für Schlösser und mehrere Millionen
ausserdem für andere Schutzmittel. Und trotzdem wird die Stadt in ewiger
Furcht vor Verbrechen gehalten. Das sind mächtig sprechende Zahlen,
die die ganze sociale Gefahr des Verbrecherthuras in das hellste Licht setzen.
Gegenüber diesen ungeheuren Kosten und dem relativ so geringen Erfolge
wird man immer mehr an die Notwendigkeit der Reformen im Straf- und
Gefängnisssystem erinnert und energisch muss man sich gegen die Gefühls-
duselei wenden, die immer mehr das Heim der Verbrecher verschönen und
ihr Dasein daselbst so angenehm als möglich gestalten will, mit möglichst
guter Kost u. s. w., während Tausende von ehrlichen lauten drausseu am
Hungertuche nagen. _____
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344
Kleinere Mittheilungen.
4.
Immer frecheres Gebaliren auf dem sexuellen Verkehrs-
Markte. Kürzlich schickte mir ein Freund aus Holland folgende, jedenfalls
der letzten Zeit angehörige Briefkasten-Ausschnitte aus dem „Kladderadatsch*4,
die ich hier selbst zum Abdrucke bringen lasse.
1. Spandau. Z.: Im „Berliner Local- Anzeiger" (Nr. 29) liest man:
„Cavalier, 23, Mittelfigur, theatralisches Aussehen wie Goethe,
wünscht Bekanntschaft behufs Heirath mit nur sehr vermögender
Dame."
2. Z.: Im „Berliner Tageblatt4* (Nr. 21) wird angezeigt: „Junge Dame,
hier fremd, wünscht Freundin. ,Lesbos* Morgenpost, Hackescher
Markt" u. s. w.
3. In der „Vossischen Zeitung*' (Nr. 5) wird angezeigt: „Junge Wittwe,
die später nach Berlin kommt, mit heiterem Temperament, guter
Wirthschaft, einem Knaben von 8 Jahren, tadellosem Ruf und einigen
Tausend Mark, wünscht die Bekanntschaft gut skuierten, aucli älteren
Herrn mit discretem Fehler. Nur ernstgemeinte Briefe unter E. E.
1000. Altona. Postamt I, Poststrasse."
4. Berlin. L.: Im „General-Anzeiger für die Berliner Abonnenten de»
Berliner Tageblatt (sie!) und der Berliner Morgen-Zeitung" (Nr. 112)
liest man: „M an i eure, nur bessere Herrschaften. Fräulein Maso-
chisan Krerason, Unter den Linden 27, III."
Wenn man meine früher veröffentlichten Sammlungen von homo-
sexuellen Annoncen mit den hier gegebenen vergleicht, so sind letztere
den anderen allerdings „weit über" und lassen an Deutlichkeit kaum etwas
zu wünschen übrig. Während als Chiffren für Homosexuelle schüchtern
hie und da „Narcissus, Sappho u. s. w." auftreten, sehen wir hier in Nr. 2
direct den Namen „Lesbos" und in 4 wohl das erste Mal den Namen
Sacher Masochismus unter dem nur wenig veränderten Namen „Masochisan"
auftreten. Natürlich handelt es sich dabei um eine Manicure, und der
Kladderadatsch fügt obiger Annonce sehr richtig bei, dass Sacher Masoch
sich zum Schutzpatron der Manicuren und Masseusen vortrefflich eigne.
Schon früher wies ich darauf hin, wie sehr gerade dies Gewerbe der
Kuppelei aller Art, besonders für sexuell Perverse verdächtig sei, und die
Frauen sind hier verdächtiger vielleicht noch als die Männer. Aehnlich,
aber wohl nicht so schlimm, treiben es manche Barbiere der Grossstädte.
Bedauerlich ist es nur, dasa auch solide Blätter, wie die „Vossische Zeitung",
solche zweifelhafte Annoncen ruhig aufnehmen. Was unsere Nr. I mit dem
„theatralischen Aussehen" wie Goethe bezweckt, ist nicht recht klar. Wenn
nicht ausdrücklich eine reiche Heirath gesucht würde, hätte man an einen
Homosexuellen denken können, wie solche gerade unter den Schauspielern
nicht so selten sich vorfinden. Wie tief inuss aber moralisch der Betreffende
stehen, wenn er sich nicht entblödet, von Goethe als Lockvogel nur das
äussere Bild in einem gewissen I^ebensalter hinzustellen, losgelöst von allem
geistigen Inhalte, der eine ganze Welt bedeutete! In Nr. 3 intriguirt un-
willkürlich der „discrete Fehler". Was i»t wohl damit gemeint? Ich denke
an Impotenz, doch kann es auch andere sein. Jedenfalls wird dieser Fehler
durch Geld aufgewogen. Non olet!
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Kleinere Mittheihingen.
845
b) Von Hans Gross.
5.
Verdächtige Annoncen. Mein verehrter Freund und Mitarbeiter
Medicinalrath Dr. Näcke bemüht sich schon seit längerer Zeit, auf die
Zeitungsannoncen homosexuellen Inhaltes in verdienstlichster Weise auf-
merksam zu machen. Ich folge seinem Beispiele und will auf die jetzt
überaus verbreiteten Ankündigungen verweisen, welche andere Zwecke ver-
folgen.
Im Inseratenteile einer sehr grossen Zeitung (ich will dem Staats-
anwalt nicht Arbeit verursachen und nenne sie nicht) erscheinen Tag für
Tag Annoncen, in welchen Hebammen ihre Dienste anempfehlen. An
einem einzigen Tage fanden sich knapp hintereinander drei Annoncen von
fast wörtlich gleichem Inhalt, so ähnlich, dass man sie als von derselben Person
ausgehend ansehen würde, wenn nicht andere Adressen angegeben wären:
sie sind unterschrieben: «Frau L. M. X-Strasse 15, 2. Stock, Thür Nr. 15* —
.Frau H. 0. Y-Strasse 2», Mezzanin, Thür 7" — „Frau N. L. Z-Strasse 4,
2. Stock, Thür 5U — . Der Inhalt lautet mit kleinen Verschiedenheiten.
„Damen von Distinction, die des Beistandes oder der freundlichen
Information in allen discreten Angelegenheiten bedürfen, wollen
sich nur ganz vertrauensvoll an eine, an der Universität geprüfte
Hebamme von strengster Discretion und grösster Praxis wenden."
Folgt eine der obengenannten Unterschriften.
Der „Beistand" kann ja ganz programmraässig sein, aber die «freund-
liche Information in allen discreten Angelegenheiten," die den -ganz ver-
trauensvoll u sich an die Frau „von strengster Discretion" Wendenden zu
Theil werden soll — die kann sich doch einzig und allein nur auf Ab-
treibung beziehen. Offenbar haben wir da wieder etwas aus Amerika be-
zogen; es ist bekannt, dass man jenseits des grossen Häringsteiches un-
gescheut und noch viel unverblümter „freundliche Informationen" anbietet;
die meisten Zeitungen bringen derartige Annoncen, Niemand scheut sich,
ganz deutlich zu sagen, was man meint, es bedarf keiner Auslegungen.
Aber bei uns ist das bislang nicht Sitte gewesen, und wenn man auch
hier schon seit Langem in verschämter Form Derartiges ankündigte, so
war es doch nicht so deutlich, wie in Amerika und auch nicht so, wie
jetzt bei uns. Man erzählte, dass in einer anderen grossen Stadt vor
einigen Jahrzehnten ein Chirurg sich in den Blättern zur „Abtreibung von
Bandwürmern" empfahl. Aber er dachte an keinen Bandwurm und —
wurde auch verstanden.
Ich meine, dass die Zeit nicht ferne ist, in der man die Abtreibung
der Leibesfrucht nicht mehr bestrafen wird, und wenn man wüsste, wo die
Grenze zu stecken sei. d. h. bis zu welcher Zeit von der Empfängniss an
gerechnet, die Straflosigkeit bewilligt sein sollte, so wäre diese Auffassung
noch viel näher. Aber heute existirt das Gesetz noch und solange dies
der Fall ist, sollten Verspottungen des Gesetzes, wie es solche Annoncen
sind, nicht geduldet werden.
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Besprechungen.
a) Bücherbesprechungen von Näcke.
1.
Woltmann: Politische Anthropologie. Eine Untersuchung über den Ein-
fluss der Descendenzlehre auf die Lehre von der politischen Entwick-
lung der Völker. 1903. Thüringische Verlagsanstalt Eisenach und
Leipzig, G Mark, 326 Seiten.
Woltmann, Der verdienstvolle Herausgeber der „Politischen anthro-
pologischen Revueu hat soeben oben genanntes Werk, dessen Grundzug
schon in seinem ersteren Titel gegeben ist, herausgegeben. Es ist dies
ein sehr wichtiges Buch für jeden Gebildeten, da es die gesummte
Entwicklung der Menschheit in Kunst, Wissenschaft und Geschichte in einem
neuen, modernen Lichte erscheinen lässt. In 19 Kapiteln werden die Fak-
toren der organischen Entwicklung, die physiologischen Grundlagen der
Variation und Vererbung, die natürliche Variation und Vererbung beim
Menschen, die Vervollkominung und Entartung der Hassen, die biologischen
Grundgesetze der Kulturentwicklung, die Entwicklung der Familienrechte,
die sociale Geschichte der Stände und Berufe, die politische Entwicklung
der Völker, die anthropologischen Grundlagen der politischen Entwicklung
und endlich die politischen Parteien und Theorieen abgehandelt. Alles ge-
schieht in grosser Klarheit, möglichster Objectivität und auf Grund einer
grossen Belesenheit und mancher eigenen Beobachtungen. Es ist dies Werk
aber nicht bloss eine einfache Compilation, sondern ein reiflich über- und
durchdachtes Opus.
Als rother Faden ziehen sich durch das ganze Buch zwei Theorien:
I. Die Anwendung der Descendenzlehre auch auf alle sozialen, politischen
und rechtlichen Gebilde und 2. der Fundamentalsatz der Ungleichartigkeit
der Rassen. Als die einzig civili9atorische wird die indogermanische — und
hier wiederum die germanische Rasse hingestellt — die im Norden Europas
entstand. Aufblühen und Vergehen der Völker und ihre Kultur hängt
vorwiegend mit Zu- und Abnahme der germanischen Elemente zusammen.
Der reinen oder modifizirten Darwinschen Theorie in ihrer Anwendung
auch auf sociale Gebilde u. s. w. kann man gewiss, meint Referent, als
der bestmöglichen nur zustimmen. Auch ihre Anwendung auf das Recht
ist nur eine Frage der Zeit. Viel weniger gut fundirt dagegen ist der
zweite Hauptsatz des Verfassers. Ziemlich sicher ist wohl eine Ungleich-
artigkeit der Rassen, dem Werte nach, anzunehmen, aber bedenklich ist
es, und gewiss noch lange nicht über allem Zweifel erhaben, dass die Ger-
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B es p rechungen.
347
manen die aaserwählte Hasse, das Ferment der Kultur sind, noch mehr
aber, dass alle Indogermanen aus dem Norden Europas und den Germanen
entstammen. Freilich sind die dafür sprechenden Daten immerhin gewich-
tiger, als die entgegenstehenden, doch von Wahrscheinlichkeit bis
zur Sicherheit, wie es die Theorie- Fanatiker Wilser', Ammon, Penka,
L a p o u g e u. s. w. proklamiren, ist es noch ein weiterSchritt
und jedenfalls ist diese Hypothese lange nicht so gut bezeugt, wie die
Darwinsche. Gefährlich, mindestens zweifelhaft ist es ferner, gewisse
Langköpfe, blaue Augen, helle Haut u. s. w. ohne weiteres als vom ger-
manischen Typus vererbt zu erachten, da, wie Verfasser einmal richtig be-
merkt, das eine oder andere reine Keimesvariation sein kann.
Und wie soll man diese von echter Vererbung unterscheiden? Das ist ja
auch die Hauptachwierigkeit in der Vererbungsfrage, da jedes eben auch nur
Keimesvariation sein kann! Gar nach Büsten, Bildern, Manzen u. s. w. ent-
scheiden zu wollen, ob ganz oder theUweis in dem einen oder anderen
Helden, Künstler, Gelehrten germanisches Blut rollt, ist mehr als gewagt.
Von Napoleon z. B. existiren ganz verschiedene Bilder u. s. w., auch von
Goethe und Shakespeare. Welches ist das richtige ? Man nehme z. B. die
Büste Napoleons von der grossherzoglichen Bibliothek zu Weimar, welches
als absolut authentisch gilt, und man wird Napoleon nicht mehr wiederer-,
kennen! Wissenschaftlich können nur genaue Messungen
oder Gypsabdrücke verwerthet werden und auch diese
sind beziehentlich der Rassenangehörigkeit nicht
absolut eindeutig. Dass also z. B. Napoleon, Michelangelo, Lio-
nardo, Dante reine Germanen sein oder germanisches Mischblut haben sollen,
wie Woltmann meint, scheint mir absolut noch unerwiesen; nur wenn
Ahnentafeln vorhanden wären, könnte es für mich ein Beweis sein. Das
Aeussere trügt eben leicht!
Bei dem ungeheuren Material e, das Verfasser verarbeitet, ist es natür-
lich klar, dass man ihm nicht in Allem Hecht geben wird, was aber dem
ganzen sicherlich nnr wenig schadet. Ich glaube, es wird nützlich sein,
wenn ich hier Einiges davon kurz berühre. Ob der Kampf des Männchens
um das Weibchen zur Zeit der Brunst so allgemein ist, wie Verfasser
sagt, ist mir sehr fraglich, ebenso ob durch das bunte Federkleid, Stimme
u. s. w. das Weibchen wirklich gewonnen werden soll. Vielmehr scheint
mir hier folgender Causalnexus näher liegend. Durch die Brunst, durch
die Reifung und Anhäufung des Samens wird der ganze Stoffwechsel
so geändert, dass als Ausfluss derselben auch die Veränderungen an den
Federn, der Gesang u. s. w. auftreten. Letzterer ist also nur rein secundär
und wahrscheinlich auch weniger wichtig, als die E n e r g i e bei der sexu-
ellen Annäherung, die durch die Brunst erzeugt wird und dem Weibchen
eventuell als solche imponirt.
Auch möchte ich mich dagegen aussprechen, dass Drillinge ein Rück-
sclilagszeichen sind. Die von Verfasser angeführten „obstetriseben" Ent-
artungszeichen von Larger sind zum grossen Theil sieher falsch, wie ich
das früher schon in einer Kritik besprach. Ob die Gründe, warum die un-
geschlechtliche in die geschlechtliche Fortpflanzung überging, wirklich die von
Verfasser angeführten sind, möchte ich noch in dubio stellen. Das letzte:
warum? ist uns sicher unbekannt. Weismann 's Theorie vom ewigen
Besprechungen.
Keimplasma ist auch mir sehr sympathisch, dagegen ist seine Erklärung
<lurch Determinanten, Wen u.s.w eine sehr geschraubte und wird wohl nur
von wenigen ohne weiteres angenommen. Auch ich glaube nicht, dass im
allgemeinen Verletzungen vererblich sind. Aber aus Amerika sind so massen-
haft Fälle von Juden ohne Vorhaut bei der Geburt gemeldet, dass sicher
kein blosser Zufall vorliegt. Man kann hier aber recht wohl annehmen,
<lass die früh vorgenommene Operation auch die so nahegelegenen Keim-
zellen beeinflussen konnte. Ob aus den Negern wirklich sicher die Mittel
länder und Nordeuropäer stufenraässig hervorgingen, wie Verfasser sagt,
ob die „alpine Hasse4 Mongoloide sind, ist wohl kaum bewiesen oder zu
beweisen. Bei allen solchen Fragen — und dies gilt noch viel melir von
der Herkunft und der Verwandtschaft der ausgestorbenen Menschenrassen
— ist immer nur höchstens von einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu
reden, nie von einer Sicherheit, was leider nur zu oft vergessen wird.
Auch über die angebliche Unveränderlichkeit der Indices sind die Acten noch
lange nicht geschlossen und hier möchte ich auf eine wichtige Untersuchungs-
methode hinweisen, die mir gegenüber der verstorbene, ausgezeichnete An-
thropolog Mies hervorhob. Er meinte, um der obigen Frage näher zu
kommen, wäre es sehr wichtig, die Schädel in Erbgrüften zu untersuchen,
wo also mehrere, genau bekannte Generationen zusammenliegen und hier
die Ascendenz und Descendcnz auf die Indices hin zu prüfen, was bisher
leider noch nie geschehen wäre. Beziehentlich der Inzucht haben Peipers
und Pe*not - Verfasser erwähnt sie leider nicht! — nachgewiesen, dass
die Inzucht bei Menschen, wenn beide Theile gesund sind, unschädlich ist,
dass ferner viele Tabellen, welche die Gefährlichkeit darstellten, ganz ein-
seitig waren. Ob aber auch unter obigen Umständen bei Menschen die
Constitutionskraft allmählich uachlässt, wie Woltmann es sagt, das ist
wohl noch nicht bewiesen! Auch ist die Theorie der Promiskuität noch
lange nicht abgethan, wie Verfasser meint; ja nach P^not und Andern
sogar viel wahrscheinlicher , als die ursprüngliche Monogamie. Schon
die in jedem normalen Manne mehr minder latent
steckenden polygamen Neigungen sprechen sehr für eine
ursprüngliche Promiskuität. Ob nicht wirklich einmal Gynäko
kratie geherrscht hat, ist wohl immer noch zu fragen. Ueber den Effect
der Rassenkreuzung beim Menschen wissen wir zu wenig Sicheres, da sehr
viele Momente hier mit einspielen. Grösste Vorsicht ist also hier zur Zeit
noch geboten. Leider erwähnt Verfasser wieder das Märchen vom schäd-
lichen Einflüsse des Zeugungsactes im Bausche. Weder er, noch irgend
ein Anderer wird mir ein absolut sicheres Beispiel hierfür bringen, ob-
gleich ich die Möglichkeit nicht bestreite. Aus der Literatur kenne ich
keinen beweisenden Fall! Verfasser findet es gerechtfertigt, dass man
Keuschheit mehr von der Frau als vom Manne verlangt. Ich bestreite
dies und möchte eher das Gegentheil behaupten, da die Frau der schwächere
und gewöhnlich der verführte Theil ist. Die Germanen zu des Tacitus
Zeiten waren wahrscheinlich, trotz Woltmann, schon vermischt und den
Angaben von Tacitus ist bekanntlich nicht immer zu trauen. Woltmann
nimmt an, dass die modernen Staaten in allen Kreisen erblich immer mehr
entarten. Nun, auch darüber liesse sich wohl rechten, ebenso wie über
die Behauptung, dass die Leistungsfähigkeit der Beamten und Militärs im
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Besprechungen.
34 f*
Rückgang begriffen ist. Erst recht aber, wenn die Juden ursprünglich als
Ackerbauer, Gärtner, Krieger hingestellt werden und ihre Instinkte erst
nach der Vertreibung sich verändert hätten. Die Juden treten uns im all-
gemeinen in der Bibel nicht als besondere Kriegshelden entgegen und hatten
schon damals den nämlichen Charakter wie jetzt. Sie schacherten und über-
listeten sich und noch mehr die Gojims, und ihr Gott Jahwe zeigt deutlich
jüdischen Charakter. Wegen ihrer Art waren die Juden schon damals allen
Umwohnern verbatet, auch bei ihren Rasseverwandten. Das sollte man nicht
vergessen !
Schon aus Obigem ersieht der Leser, was für hochinteressante Themen
in Woltmaun's Buche abgehandelt werden. Hoffentlich erfolgt bald
eine zweite Auflage, am liebsten mit Register, das jetzt fehlt und vielleicht
finden einige hier erwähnte kritische Bemerkungen Berücksichtigung.
2.
Braunschweig, Das dritte Geschlecht (gleichgeschlechtliche Liebe).
Marhold, Halle 1903, I Mk. 2. vennehrte Auflage. 63 S.
Obiges Büchlein habe ich schon im 10. Bd. dieses Archivs S. 302 be-
sprochen. I'nterdes8 ist eine 2., etwas vermehrte Auflage erschienen. Leider
hat der Verfasser versäumt, die mancherlei IrrthUmer, die ihm die Kritik
entgegenhielt, zu beseitigen.
3.
Schultz e, 1. Wichtige Entscheidungen auf dem Gebiete der gerichtlichen
Psychiatrie. Marhold, Halle 1902, 46 S., 1 Mk. - 2. Entlassungs-
zwang und Ablehnung oder Wiederaufhebung der Entmündigung.
Marhold, Halle 1903, 63 8., 0,90 Mk.
Verfasser bespricht in der 1. Broschüre die für den Psychiater wich-
tigsten Entscheidungen aus der juristischen Fachliteratur des Jahres 1901,
und zwar das Straf-, Bürgerliche Gesetzbuch, die Strafprocessordnung, Civil-
processordnung und das Handelsgesetzbuch betreffend. Wenn der Jurist
daraus natürlich kaum Neues lernen wird, so thut es um so mehr der
Psychiater, und eine Reihe von Entscheidungelf sind für ihn geradezu
frappant. Man sieht daraus wieder, wie nöthig es ist, dass Juristen und
Psychiater gewisse Fragen gemeinsam erörtern und sich so gegenseitig
fördern und besser verstehen lernen.
In der 2. Arbeit wird eine schwierige, auch von den Gerichten ver-
schieden behandelte Frage an der Hand zahlreicher eigener oder fremder
Beispiele und auf Grund einer Enquete besprochen. Verfasser zeigt, dass
nicht jeder Staatsanwalt glaubt, dass Ablehnung der Entmündigung das
Fehlen der Anstaltsbedürftigkeit bedeutet, ebenso, dass es juristisch noch
nicht sichergestellt ist, ob ein Pfleger die Entlassung seines noch kranken
Pflegebefohlenen verlangen kanu. Zwang der Anstaltsbchandlung ist nach
Verfasser dann berechtigt, wenn d;is Interesse des Erkrankten, oder dritter
Personen zum mindesten überwiegen. Die beste Formulirung der Frage
lautet nach ihm: „Ist die Geistesstörung des dort untergebrachten X. vor-
aussichtlich unheilbar? Wenn ja, hindert sie ihn, seine Angelegenheiten zu
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Besprechungen.
besorgen ?" Mit Heclit verlangt er, dass nur iiltere, erfahrenere Juristen die
Entmündigung vornehmen. Dem Verein, worin Verfasser den Vortrag hielt,
empfahl er folgende Resolution zur Annahme: „Der Verein der Irrenärzte
der Rheinprovinz hält die Bestimmung, nach der Kranke nicht mehr gegen
ihren Willen in der Anstalt zurückbehalten werden dürfen, wenn ihre Ent-
mündigung abgelehnt oder wieder aufgehoben ist, für principiell und prak-
tisch höchst bedenklich."
4.
Möbius, Geschlecht und Kopfgrösse. Beiträge zur Lehre von den Ge-
schlechts-Unterschieden, Heft 5, Marhold, Halle 1903, 47 S., 1 Mk.
Verfasser stellt zunächst den nicht neuen Satz voraus, dass der Um-
fang des annähernd normal geformten Kopfes im Allgemeinen mit den
geistigen Kräften wächst. Unangenehm berührt in dieser reinen Dilettanten-
arbeit dabei der Ton, den er den berufenen Anthropologen gegenüber an-
schlägt. Jedenfalls sind die Gründe z. B. dafür, dass Wald ey er und
Krause den Schädel von Leibnitz gefunden zu haben glauben, sehr viel
besser gegründete, als die einfach absprechende Kritik von M. Wenn der
grosse Mensch einen etwas grösseren Kopf hat als der kleine, so hat er
dafür meist einen relativ kleineren. Natürlich kann Verfasser nicht unter-
lassen, auf seine phrenologischen Ansichten zu sprechen zu kommen und
den kleineren Kopf der Frau verwertet er implicite für ihren „physiologischen
Schwachsinn." Dabei hat aber die Frau zur Körpergrosse gewiss kaum
ein geringeres Gehirn als der Mann, und allein auf die Gehirngrösse kommt
es nicht an, meine ich. Unerfindlich ist mir, wie der Wille mehr ein grosses
Gehirn verlangt als der Intellekt Umgekehrt finden wir oft kleine I^eute
mit sicher absolut kleinerem Gehirn als grösserere recht oft mit grosser
Energie begabt. Zur Kopfgrösse genügt der Kopfumfang mit Bandmaass
oder dem Conformateur nicht. Verf. giebt die Resultate der Maasse von 600
mehr oder minder bedeutenden Männern, die ihm ein bekannter Hutmacher
geliefert hat. Die meisten waren Kurzköpfe. In Mitteldeutschland ist die
grosse Mehrzahl der Hüte 56 — 57,5 gross. Als Durchschnitt bei den sog.
besseren Ständen fand Verfasser mit dem Bandmaass 57 — 58, bei 50 „Damen"
53,15. Es ist also hier ein deutlicher Unterschied zwischen Mann und Frau.
Stets ist die Körpergrösse von der Körperlänge ziemlich unabhängig, noch
mehr von der Masse. Also auch diesen Möbius kann man nicht ganz ohne
Widerrede lesen, und ohne Hiebe rechts oder links geht es bei ihm nicht
ab, was ihm schwerlich mehr Freunde erwerben wird.
5.
Mendes-Martins, Justa defösa acerca da „Sociologia criminal". Lisboa,
Tavaies Cardoso & Irinäo 1903, 79 S.
Referent hat kürzlich über das hübsche Werkchen von Verfasser über
kriminelle Sociologie berichtet. Vorliegende Schrift ist mehr eine Streitschrift,
die aber trotzdem auch den ferner Stehenden interessirt. Prof. Borabarda
vertheidigt schon lange den Satz, dass es eine speeifische Gefängniss-
psychose giebt und solche allgemein angenommen würde. Im I. Teile dieser
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Besprechungen.
351
Schrift führt nun der erste I'sychiater Portugals: de Mattos, Bombarda
ad absurdum, ihm zeigend, dass heute wohl von Niemandem mehr eine
specifische GefängnisBpsycbose behauptet wird. Mendes-Martins setzt
sich dann gleichfalls mit Bombarda darüber auseinander, indem er zu-
gleich das Resultat der Umfragen, die die Nicht-Specifizität bestätigen, mit-
theilt Sodann wehrt er sich wieder und oft sehr scharf gegen Bom-
barda's Angriffe auf sein Buch über kriminelle Sociologic, Man kann ihm
im Allgemeinen überall nur Recht geben. Referent bedauert nur, dass
Verfasser auch jetzt noch alle irren Verbrecher einer Central-Anstalt für
solche übergeben möchte, ferner die moral insanity noch annimmt, dagegen
die verminderte Zurechnungsfähigkeit ablehnt.
6.
II och e, Ueber die leichteren Formen des periodischen Irreseins. Halle a. S,
1897, Marhold, 39 S.
Wenn obiges, schon vor längerer Zeit erschienenes Schriftchen des
Verfassers jetzt noch angezeigt wird, so liegt das daran, dass es gerade
für den Richter wichtig ist, zumal es überaus klar und überzeugend ge-
schrieben ist, und auch jetzt noch durchaus dem Standpunkt der Wissen-
schaft entspricht. Gerade die leichteren Formen des periodischen Irreseins,
von denen die reinen melancholischen die seltensten, die circulären die
häufigsten sind, werden in praxi so oft übersehen, kommen meist nicht in
Anstalten und können trotzdem den Richter beschäftigen. Die erbliche
Belastung spielt überall eine sehr wichtige Rolle und schon die Kindheit
kann die kommenden Dinge anzeigen, wenngleich hier periodische Psy-
chosen sehr selten sind. Sie beginnen erst in der Pubertät, bis zum
25. Jahre. Verf. bespricht dann kurz und prägnant die einzelnen Ver-
laufsweisen und ihre Variationen, ihre Diagnose, Prognose und Therapie.
Sehr wichtig ist der neue (Kräpelin'sche) Standpunkt, dass die meisten
Fälle von erstmaliger Melancholie und Manie der Anfang von periodischer
Geistesstörung sind. Für den praktischen Arzt sind gerade die leichteren
Fälle deshalb wichtig, weil er bei richtiger Erkenntniss viel für Patienten
machen und sein ganzes Leben entsprechend regeln kann. Bei kurzem oder
fehlendem Intervalle der circulären Form ist dauernde Entmündigung am
Platze. Bei freien Intervallen aber nicht, eventuell macht sich ein wieder-
holtes Verfahren nöthig. Nach längerem Bestehen der Krankheit kann
intellectuelle Abschwächung eintreten.
7.
R a ec k e , Die transitorischen Bewusstseinsstörungen der Epileptiker. Halle a. S.
1903, Marhold, 178 S., 3 Mk.
Es ist sehr verdienstlich vom Verfasser, dass er 150 Fälle von epilep-
tischen transitorischen Bewusstseinsstörungen bei Epileptikern der Tübinger
und Kieler Klinik einer sehr genauen Prüfung unterzieht Das ist auch
der beste Weg, um solchen ufer- und bodenlosen Behauptungen bezüglich,
der Epilepsie, wie sie besonders Lombroso vertritt, entgegenzuarbeiten.
Von solchen acuten Störungen betrachtet Verf. den classischen, den rudi-
Archlr für Krimituüaothropolojrie. XII. 24
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352
mentaren und den atypischen Anfall, die Verwirrtheit in ihren Formen,
die paranoiden Zustände, die Dämmerzustände mit Zwangsimpulsen und
die traurige, resp. heitere Verstimmung. Jedes dieser Krankheitsbilder wird
genau beschrieben. Allen acuten epileptischen Psychosen gemeinsam ist
ein veränderter Bewusstseinszustand, von der verschiedensten Intensität.
Bei der epileptischen Verwirrtheit zeigt sich besonders die Merkfähigkeit
vermindert und der Gedankengang springt immer ab, wird incohfirent.
Der Affect ist weniger betheiligt, als die AssociatkmsthätigkeiL Doch
zeigen sich bisweilen Angst oder Wuth. Bei den paranoiden Formen tritt
die Associationsstörung geordneter in Form von Wahnideen auf. Bei
traumhaften Dämmerzuständen sind Halluoination und Wahnideen selten;
Zwangsimpulse dagegen vorhanden. Die Erinnerung ist nach einer epilep-
tischen Störung meist abgebrochen, doch giebt es hier viele Varietäten, die
forensisch wichtig sind. Die Dauer der epileptischen Psychose kann von
Minuten bis zu Tagen und Wochen sich erstrecken, selten länger. Bis-
weilen entsteht eine postepileptische chronische Paranoia. Bezüglich der
Diagnose gilt noch heute das Wort Siemerling's: Ohne epilep-
tische resp. epileptoide Antecedentien giebt es keine epilep-
tische Psychose." Als sicherstes Symptom bat ein Krampf-
anfall zu dienen. Diese wichtige Schrift des Verfassers sollte jeder
Richter und Gerichtsarzt lesen und beherzigen. Auch würde Lombroso
daraus viel lernen können, wenn er sich nicht über solche Velleitäten er-
liaben fühlte!
8.
Anatole, Unter der Herrschaft der Ruthe. Hamburg 1902, Nissen. (Auf
dem äusseren Umschlage steht: 1903, 2. Aufl.), 117 S.
Es ist ein Zeichen der Zeit, dass jetzt allerhand sexuelle picante Bücher
für das grosse Publicum veröffentlicht werden, die meisten sicherlich über-
flüssiger Weise. Von obigem Büchlein möchte ich dies aber nicht ganz
behaupten. Verfasser (Pseudonym?) versichert in der Vorrede, dass es in
Deutsduand Hunderttausende J von Masochisten und Sadisten giebt, was
Referent füglich doch sehr bezweifeln möchte. Zuerst wird ein ziemlich
eingehendes Tagebuch eines ausgesprochenen Masochisten in seinem für
uns so fremden Geschlechtsempfinden veröffentlicht. Ein junger Mann tritt
in ein Geschäft ein, woselbst er sich von der Inhaberin bei jedem kleinsten
Versehen und zwar mit eigener Billigung, peitschen lässt, was ihm grosse
Befriedigung gewährt, obwohl er nicht sagt, dass es ihm sexuelle Be-
friedigung verschafft habe. Hier empfindet aber wohl auch die Peitscherin
selbst solche. Angefügt sind endlich zwei kleine, künstlerisch und litera-
risch unbedeutende Novellen Sacher-Masoeh 's: 1. Amor mit dem
Corporalstock und 2. Verkauft. Beide sind Repräsentanten des Sadismus,
die zweite wohl aber nur schwach. Cntturgeschicbtlieh sind sie nicht ohne
Interesse. Es ist fraglieh, ob man den Zug des Grausamen, der so oft
namentlich im Weihe ruht, direct als Sadismus bezeichnen soll oder nicht
Man mttsste dann auch oft die „Waschlappigkeit" mancher Männer, die
durchaus zum geordneten Loben einer energischen Frau bedürfen, schon
Miisoehisraus nennen, was wohl zu weit gegangen erscheint. Bemerken
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353
will ich endlich, das» sicher ein Theil Masochisten und Sadisten so ab ovo
geartet sind, wie auch die echte Homosexualität, dass aber bei den
Meisten wohl Masochismus nnd Sadismus nnr Ausartungen einer abgelebten
Seele sind, wenn man hier nicht etwa tardrre Formen annehmen will, wie
bei den Homosexuellen.
b) Bucherbesprechungen von Oberarzt Dr. Kellner.
9.
Burgl, Die Exhibitionisten vor dem Straf rieh ter. Allgem. Zeitsclu*. f.
Psych, und psych^geriehtl. Mediein. 1903. Bd. 60. S. 119.
Eine Verurtheilung von Exhibitionisten erfolgt leichter als die anderer
Beklagter, weil die sittliche Entrüstung meist grosser, eine gewisse Zweck-
mässigkeit der Handlung nicht zu verkennen, sinnlose Betrunkenheit, welche
für manche heterogene Vergehen als Entschuldigung gilt, nicht nachzuweisen
ist. Mehr erfahrene Richter, welche neben praktischer Erfahrung auch
psychiatrische Kenntnisse besitzen , sehen in den Beklagten dagegen anor-
male Menschen und ordnen eine Expertise an. Verf. hat sich bei den für
eine solche in Betracht kommenden Gesichtspunkten, die er in erschöpfender
Weise behandelt, die Frage vorgelegt, ob die Exhibition als schwachsinnige,
als impulsive oder Triebhandlung, als Zwangshandlung, als zufällige und
fahrlässige oder als „freigowollte eines geistig gesunden Menschen" anzu-
sehen ist.
Ab Folge des Schwachsinns kommt Exhibition vor bei den verschie-
denen Graden der Imbecillität sowie bei der senilen, paralytischen und
alkoholischen Demenz und zwar in Folge von Abschwäch ung der hemmenden
sittlichen Gegenvorstellungen bei sexuellen Erregungen, besonders da viel-
fach in solchen Fällen die normale sexuelle Befriedigung fehlt Leicht ist
die Begutachtung bei höheren Sehwachsinnsformen, schwieriger in den Fällen
von Debilität, wenn die intellectuellen Defecte gegenüber jenen auf ethi-
schem und ästhetischein Gebiet zurücktreten, wie z. B. bei den erblich
degenerativen Psychopathien und dem alkoholistischen Schwachsinn.
Unter impulsiven Handlungen versteht man solche, bei denen plötzlich
auftretende Handlungen sieh mit abnormer Energie in Handlungen um-
setzen ohne überhaupt Gegenvorstellungen aufkommen zu lassen. Zuweilen
ist die Exhibition mit ausgesprochener mit der Ausführung weichender
Angst, zuweilen auch mit directer Befriedigung verbunden. Diese impul-
siven Handlungen kommen vor bei krankliaften Bewußtseinsstörungen bei
den verschiedenartigen (epileptischen, alkoholischen, traumatischen) Dämmer-
zuständen, bei abnormer Stimmungslage, bei gleichzeitiger intellektueller
Schwäche, bei l'Sychosen und bei Entarteten. Sind die Charaktere der
Dämmerzustände — brüskes Einsetzen, Orientirungsstörungen , Hallucina-
tionen, eventuell Angst, Amnesie — vorhanden, so gewährt die Begut-
achtung keine Schwierigkeiten, eher dagegen, wenn einzelne, scheinbar be-
absichtigte, zweckmässige Handlungen beobachtet wurden (Anrufen der
weiblichen Person, Flucht vor dem Schutzmann), oder wenn gar die
Amnesie zu fehlen scheint. Es muss aber daran erinnert werden, dass die
„besonnenen'4 Handlungen im Dämmerzustand oft nur die Folge einer
24*
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354
Besprechungen.
einseitig concentrirten Gedankenrichtung sind (flberwerthige Ideen), und
dass in solcliera zuweilen weit complicirtere Handlungen unternommen
werden. Ob man den Richter vom Zutreffen des § 51 überzeugen kann,
wird unter Umständen zum Theil davon abhängen, ob die Handlung des
Beklagten besonders heterogen von seinem übrigen Leben ist und ob er
glaubwürdig erscheint, besonders bei nur partieller Amnesie. Wichtig aber
ist, dass das Eingeständnis« des Beklagten noch nichts beweist, dass eine
summarische Erinnerung vorhanden, eine anfängliche, gleich nach der That
vorhandene später schwinden kann, oder dass eine Amnesie auch durch
retrospective Associationen ergänzt zu werden vermag. Deshalb ist es
durchaus nothwendig, die Aussagen des Beklagten ebenso wie die an ihn
gerichteten Fragen möglichst wörtlich im Protokoll wiederzugeben und man
hüte sich, etwas in den Beklagten hineinzuexaminiren.
Wichtig sind die Dämmerzustände bei Personen, welche durch Kopf-
verletzungen eine traumatisch-psychopathische Constitution, eine Intoleranz
gegen Hitze, Affecte und besonders Alkohol erworben haben, und welche
schon durch kleine Mengen Alkohols in rausebartige Zustände gerathen mit
Hallucinationen , Angstzuständen und schweren Affectstörungen mit der
Neigung zu triebartigen Handlungen. Andererseits vermag schon eine ge-
ringe Alkoholaufnahme bei chronischem Alkoholismus sowohl traumartig
veränderte Bewusstseinszustände ohne gröbere Störung der Gemüthslage
sowie habituell auftretende Dämmerzustände hervorzubringen, die weder
durch Symptome hochgradiger Trunkenheit noch durch auffallendes Be-
nehmen charakterisirt sind, sondern sich nur durch eine genaue Anamnese
nachweisen lassen.
Unter Umständen kann ein Anfall periodischer Manie bei hochgradig
gesteigertem Sexualtrieb sich in exhibitionistischen Handlungen äussern.
Immerhin wird es hier wichtig sein, die Entartung nachzuweisen.
Als Zwangshandlung in Folge von Zwangsvorstellungen tritt die Ex-
hibition auf, besonders bei sexuell geschwächten (Onanie) Neurasthenikern.
Das exculpirende Moment ist vorhanden, wenn zur Vorstellung Unlust- und
Angstgefühle hinzutreten, welche zur Entladung zwingen. Die Zwangsan-
triebe sind stets Zeichen einer schweren Degeneration oder kommen vor
im Verlaufe von Psychosen.
Als zufällige oder fahrlässige Handlung ist die Exhibition nur ge-
legentlich Gegenstand ärztlicher Expertise.
Burgl unterscheidet zwischen Exhibition, der einmaligen, bei Gesunden
und Kranken vorkommenden Handlung und dem gewohnheitsmäßigen Ent-
blössen der Genitalien, dem Exhibitionismus, der vorwiegend bei anormalen
Personen vorkommt. Sowohl der Ort wie die Gleichartigkeit des Vorgangs
lassen gewisse Schlüsse auf den Geisteszustand des Thäters zu. Ein ge-
wohnheitsmässiger Exhibitionist aus krankhaften Ursachen ist als gemein-
gefährlicher Mensch zu erachten und — sofern die Handlung nicht zu selten
vorkommt, — zu intemiren.
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Besprechungen.
10.
Heil bronner, Ueber Fugue und Fugueszustände. Jahrb. f. Psych. Bd. 23.
Heft 1 und 2. 1903.
Unter Fugues versteht man Zustände, in welchen Leute plötzlich ihr
Domicil, ihre Thätigkeit, ihre Stellung verlassen, um sich längere oder
kürzere Zeit umherzutreiben. Dieselben sind auch als Fälle krankhaften
Wandertriebes beschrieben und, da häufig für die betreffende Zeit Er-
innerungsstörungen bestehen, meist den epileptischen Aequivalenten zu-
gezählt worden. Heilbronner hat nun in einer grösseren, wegen ihrer
eingehenden psychologischen und differentialdiagnostischen Beleuchtung be-
achtenswerthen Arbeit 57 (51 Männer, 6 Frauen) zum Theil aus der Lite-
ratur zusammengestellte, zum Theil selbst beobachtete Fälle untersucht
unter besonderer Würdigung einiger Symptome, welche auch forensisch
von lebhaftem Interesse sind. Einen grossen Theil dieser Fälle hat man
bisher, wie gesagt, dem Symptomencomplex der Epilepsie zugezählt, auch
wenn weitere Zeichen epileptischer Störung fehlten; eine solche Auffassung
hält Heilbronner aber nicht für begründet, auch wenn deutliche Be-
wußtseinsstörungen und Amnesie vorhanden sind, während andere epilep-
tische Kennzeichen fehlen. Nach Ausschluss jener Fälle, in denen aus-
gesprochene psychische Störungen von längerer Dauer die Fugueszustände
verursachten, konnte nur in */& der übrigen Fälle ein epileptisches
Grundleiden mit einiger Sicherheit angenommen werden; allerdings boten
auch diese nur geringe Unterschiede gegenüber jenen nicht epileptischer
Natur. Grösser war dagegen die Zahl derer, welche hysterische Sym-
ptome, eine gesteigerte Suggestibilität u. A. darboten. Die grosse Mehrzahl
kam bei Personen vor, welche eine krankhafte Reactions weise auf
irgendwelche gemüthliche Verstimmungen aufwiesen, sei es
dass diese autochthon entstanden oder, dass sie ihre Ursache in irgend-
welchen zuweilen nebensächlichen äusseren Momenten (Verweigerung eines
Wunsches, Heimweh, Furcht vor Strafe, Geldsorgen u. dergl.) hatten, unter
Umständen auch spontan auftreten, veranlasst durch irgendwelche traum-
haften Missdeutungen. Bei weiterer Untersuchung ergab sich ferner, dass
die meisten dieser Individuen auch in den Zwischenzeiten
zwischen den Fugues nicht als ganz vollwerthige anzusehen
waren, dass viele überhaupt die Symptome einer minderwerthigen An-
lage boten. Ferner konnte nicht selten nachgewiesen werden, dass dem
Eintritt der Fugues Zustände von Verstimmung, verschlossenem aber reiz-
barem Wesen voraufgingen, Symptome, welche in zweifelhaften Fällen von
diagnostischem Werthe sein könnten. Unter Umständen können diese Ver-
stimmungen einen epileptischen Charakter tragen, aus ihnen aber allein auf
ein epileptisches Grundleiden zu schliessen, ist falsch. Von anderer Seite
ist die Verwandtschaft dieser zeitweisen Vorstimmungen mit dipsomanischen
Zuständen schon betont worden. — Nicht selten entwickelt sich aus einem
einmaligen Fugueszustand die Tendenz zum Entweichen, welche dann habi-
tuell wird.
Bei der Beurtheilung der Fälle ist es noth wendig, nicht von der Sym-
ptomatologie des einzelnen Anfalles auszugehen, sondern die gesammte Per-
sönlichkeit nach ihrer atavistischen und individuellen Veranlagung undEntwick-
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35G
lung ine Auge zu fassen; es wird sich dabei zeigen, daas sich häufig eine
eigenartige gemfithliche Keaction auch in anderer Weise findet, die auf
eine degenerative Anlage hinweist Die Anknöpfung der Anfälle an
äussere Momente ist von forensischer Wichtigkeit deshalb, weil das Vor-
handensein äusserer Ursachen, die scheinbare Zweckmässigkeit einer Hand-
lung (Flucht vor Strafe, Desertion) so leicht gegen da» Bestellen geistiger
Störung einnimmt Erinnerungsdefeete für die Zeit des Fugueszustande*
besteben zwar häufig, sind aber nicht unbedingtes Erfordernias für die
positive Begutachtung. Auch ist es falsch, zu schliessen, dass wo Amnesie
herrscht, Bewußtseinsstörung während des Anfalles bestanden habe. Anderer-
seits braneht eine behauptete retrograde Amnesie durchaus nicht auf
Simulation hinzuweisen. Unterschiede in der Erinnerungsstörung bei epilep-
tischen und hysterischen Fugueszuständen Hessen sich nicht nachweisen und
sind deshalb nicht differential-diagnostisch verwerthbar.
1 1.
Boite, Ueber einige Fälle von Simulation. Allgem. Zeitschr. f. Psychiatrie
und psyclL-gerichtl. Median. Bd. 60. S. 47. 1903.
Fülle von Simulation geistiger Störung sind im Allgemeinen bei uns
nicht sehr häufig, besonders wenn die Simulation längere Zeit mit Erfolg
durchgeführt wurde oder gar zur angestrebten Exculpirung wegen Geistes-
störung führte. Von den durch Bolte hier mitgetheilten 6 Fällen war es
drei Personen gelungen, mit Erfolg schon früher Geistesstörung zu siiuu-
liren. Bolte betont mit Recht, dass die klinischen Erscheinungen besonders
bei der scheinbar sich widersprechenden und oftmals bizarren Sympto-
matologie der hebephrenischen Formen nicht selten auf die Diagnose der
Simulation hinweisen müssen, zumal wenn eine eingeheude Anamnese fehlt,
deren Fehlen andererseits aber wiederum für die Beleuchtung wirklicher
Simulanten als Psychopathen werthvoll ist Von den 6 Simulanten Bolte's
sind 4 sicher Gewohnheitsverbrecher, 2 von diesen sind ausgesprochene
Psychopathen, von denen der eine ohne genügenden Grand einen Selbstmord
versuchte; nur bei 2 von ihnen fehlen deutliche Zeichen der Degeneration;
bei 1 unter 6 ist mitgetheilt, dass er einen epileptischen Bruder besitze.
Nicht ohne Interesse ist, dass dieser seine Taschendiebstälile mit dem un-
widerstehlichen Trieb, Damen an die Genitalien zu greifen, entschuldigte.
Wenn auch ausgesprochene Psychosen bei diesen 6 Fällen nicht nach-
zuweisen waren, so geht doch aus dem kurz mitgetheilten Lebenslauf hervor,
dass ein Theil von ihnen zwar raffinirte aber moralisch defecte Menschen
waren. Die auch hier beobachtete Thatsache, dass unter den Simulanten
viele psychisch nicht intacte Personen sind, legt beim Verdacht der Simu-
lation die Nöthigung auf, auf die Ergründung der Anamnese d. h. der
anthropologischen wie individuellen Entwicklung besonderes Gewicht zn
legen ; es werden sich dann fälschliche Begutachtungen, sei es im positiven
oder negativen Sinne, eher vermeiden lassen. Es ist bedauerlich, dass wir
über das Verhalten des Körpergewichts, das nicht selten einen Fingerzeig
zu geben vermag, hier nichts erfahren.
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357
c) Bücherbesprechn n gen von Dr. Matthaes, H nbertusburg.
12.
Diebstahl im Dämmerzustand. Von Dr. Eduard Kund t in Deden-
dorf (Friedreieh s Blätter für gerichtliche Medicin nnd Sanitätspolizei,
53. Jahrgang, Heft 3, 4).
Eine 36 Jahre alte Soldnersehefrau war mehrfach wegen Dietetahls
zu Gefängnisstrafen verartheilt und als raffinirte Gewohnheitsverbrecherin
bezeichnet worden, bis ihr Vertheidiger bei dem letzten Male die ärztliche
Untersuchung vorschlug, da sie an Epilepsie leide und bei einem Anfalle
in seinem Bureau die Taschen der herumhängenden Kleider untersuchte.
Es wurde Beobachtung in der Irrenanstalt angeordnet und hier constatirt,
da» die betreffende Frau an Epilepsie litt: in den Anfällen wurden com-
plicirte Handlungen, wie das Forttragen von Gegenständen, ausgeführt,
unter anderem hatte sie am Verhantllungstage zwei Anfälle von Bewußt-
seinsstörung ohne deutliche Krampferscheinungen , in deren einem sie dem
Arzte die Uhr aus der Tasche zog und sie unter starkem Zerren an der
Kette an sich zu nehmen suchte. Das Gutachten hielt die Voraussetzungen
des § 51 des Strafgesetzbuches für gegeben und es wurde die Angeklagte
freigesprochen. Das Interessante an dem beschriebenen Falle, welcher
wiederum schlagend die grosse forense Bedeutung der epileptischen Znstande
beweist, ist das, dass eine an Epilepsie leidende Person wegen der in ihren
Dämmerzuständen begangenen Entwendungen für eine raffinirte Gewohn-
heitsdiebin gehalten wurde.
d) Büeherbesprechungen von Ernst Lohsing.
13.
1. Die Antiduellbewegung. Kritisch beleuchtet mit einem Blick auf
Mörchingen, Insterburg, Jena und Springe. Von A. von Bogus-
lawski, Generallieutenant z. D. Berlin, Verlagsbuchhandlung Alfred
Schall, Königl. preussischer und Herzog), bayrischer Hofbuchhändler
(1902, ohne Jahreszahl, 59 Seiten).
2. Für den Zweikampf. Eine Studie von Kurt Graeser. Berlin
SW. 19. Hermann Walther, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. 1902
(72 Seiten).
3. Die Verbesserung des Ehrenschutzes. Berichte, erstattet der
constituirenden Generalversammlung der allgemeinen Anti-Duell-Liga
für Oesterreich von Dr. Franz Klein, Sectionschef im K. K. Justiz-
ministerium, und Dr. Heinrich Lammasch, o. ö. Universitäts-
professor. Mit einem Anhange : Bericht über die constituirende General-
versammlung und Statut für den Ehrenrath. Wien 1903. Manz'sche
K. u. K. Hof- Verlags- und Universitätsbuchhandlung 1 1 1 0 Seiten).
4. Der Minotaur der „Ehre". Studie zur Antiduellbewegung und
Duelllüge. Von Heinrich Graf Coudenhove, Dr. jur. et. phil.
Berlin, S. Calvary & Co. 1902 (69 Seiten).
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358
Besprechungen.
Eine Schrift aus der Feder von Boguslawski's, die zur Duellfrage
und Antiduellbewegung Stellung nimmt, bleibt immerhin, wie man auch
über das Duell als solches denken mag, ein interessanter Beitrag zur Zeit-
geschichte. General Heu tenant von Boguslawski hat in dieser Frage be-
reits zu wiederholten Malen das Wort ergriffen» Trotzdem es bei ihm
vermöge seines Standes von vornherein klar ist, zu welcher Ansicht er
sich bekennt, kann ihm doch das Zeugniss nicht versagt werden, dass er
in militärischen Dingen ein sachlicher Beobachter ist, der nicht nur das
Pro, sondern euch das Contra seines Standpunktes reiflich erwägt. Von
einem seiner heftigsten Gegner ist er „ein sehr hervorragender, vielleicht
der hervorragendste Militärschriftsteller unserer Tage* genannt worden (vgl.
Bleib treu, Kriegstheorie und Praxis, S. 39). Was die vorliegende Schrift
betrifft, enthält sie lediglich eine Auseinandersetzung mit seinen Gegnern.
Abgesehen von einer Kritik der vier im Titel genannten Elirenangele<ren
heiten bringt sie nicht viel neues Material; sie ist vielmehr ein Supplement
zu desselben Verfassers Schrift „Die Ehre und das Duell'*, auf welche auch
vielfach Bezug genommen wird. Dennoch seien im Einzelnen einige Be-
merkungen gestattet. Auf Seite 4 wird bestritten, dass Männer gegen ihre
Ueberzeugung zur Duellwaffe greifen; demgegenüber sei festgestellt, dass
diesfalls von Boguslawski sich in Irrthum befindet; es sei nur auf den
durch eine Antiduellschrift bekannten Wiener Advokaten Dr. Ritter von
Ofen heim verwiesen, der trotzdem auf einige Ehrenaffairen zurückblicken
kann. Referent könnte auf Wunsch noch andere Fälle mittheilen. Wenn
von Boguslawski den Zusammenhang zwischen gerichtlichem Zweikampf
und heutigem Duell in der Weise darzuthun sucht, dass er in der Beschul-
digung der widerrechtlichen Besitznahme eines Gutes auch eine Beschimpfung
des guten Rufes erblickt (S. 7), so scheint er daran ganz zu vergessen, dass
hier gerade ein Kampf mit einem nach heutigen Begriffen Satisfaktionsun-
fähigen vorliegt, welcher daher nicht zur Begründang des angeblich ger-
manischen Ursprungs des Duells herangezogen werden kann. Schliesslich
vermissen wir jegliche Consequenz, wenn auf S. 1 3 das Duell als geeignetes
Mittel in Ehebruchsangelegenheiten bezeichnet, strenge Kritik an dem Frei-
spruche eines Ehemannes, der den in flagranti ertappten Nebenbuhler er-
sclüesst, geübt, auf S. 22 mit den in Frankreich erfolgenden Freisprüchen
von Duellanten sympathisirt und schliesslich auf S. 48 ein das Duell perhor-
rescirender und dagegen die Obrigkeit anrufender Pastor auf das Strafgesetz
verwiesen wird, welches das Duell verbietet.
Einen im Wesentlichen gleichen Standpunkt wie von Boguslawski
nimmt Graes er ein; nur ist er mehr Idealist als Forscher. Seine Abhand-
lung ist mit flammender Begeisterung geschrieben und in jungen Herzen
dürfte sie auch zünden. Seine Ansichten über den Begriff des Zweikampfes,
der Ehre, des Ehrenschutzes u. s. w. decken sich mit denen der anderen
Duellvcrfechter; nur dass bei ihm stets ein gutes Stück Idealismus mit im
Spiele ist. Am meisten äussert sich dieser darin, wenn Graeser das
Argument der Duellgegner, der Zweikampf sei ein Privileg bevorzugter
Stände und passe schon aus diesem Grunde nicht in die Struktur unserer
Zeit, damit zu widerlegen sucht, dass man dadurch, dass man sich bereit
erklärt, Jedem, insofern uur seine Ehre unbefleckt ist, „Genugüiuung zn
geben'1, „dem albernen Geschwätz von einem »Zweikampfprivileg der be-
I
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Besprechungen.
359
vorrechteten Klassen«" jeden Boden entzieht. Graeser vergisst eben,
dass die Dinge in Wirklichkeit anders liegen. Auch seine Präsumption,
jeden solange für einen Duellfreund zu halten, für ein Mitglied der .still-
schweigenden (!) Genossenschaft der Duellfreunde k anzusehen, so lange
nicht eine gegenteilige Aeusserung vorliegt, dürfte aus dem bereits oben
erwähnten Grunde unzutreffend sein. Wenngleich auch diese Schrift nichts
wesentlich Neues bringt, so hat sie doch vor anderen den Vorzug, dass
die in ihr zum Ausdrucke gebrachte Ansicht in Guss und Form dargeboten
wird; leider muss hier eine Einschränkung gemacht werden. Graeser
beruft sich auf „Ficht e s bekanntes Wort: Nichtswürdig ist die Nation,
die nicht ihr Alles einsetzt für ihre Ehre*. Nun denn, wer so für den
Gedanken des Deutschthums begeistert ist, wie Graeser, sollte doch wissen,
dass die Worte „Nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr Alles freudig
setzt an ihre Ehre" von Schiller (Jungfrau, I, 5) herrühren. Nicht un-
erwähnt soll das Verdienst der Verlagsbuchhandlung bleiben, die die
Graeser 'sehe Schrift mit einer prachtvollen Umschlagszeichnung er-
scheinen liess.
Eine ganz besondere Stellung unter allen bisher erschienenen Schriften,
welche sich mit der Duellfrage befassen, nimmt „Die Verbesserung des
Ehrenschutzes" ein. Alles Historische ist so ziemlich bei Seite geblieben
und auf die künftige Gestaltung der Dinge haben Lammasch und Klein
hauptsächlich ihr Augenmerk gelenkt. In der That ist niemand mehr be-
rufen, in Oesterreich ein Wort de lege ferenda zu sprechen als Lam-
masch, der Mitarbeiter am künftigen österreichischen Strafgesetzbuch, und
Klein, der Leiter der legislativen Section des österreichischen Justiz-
ministeriums. Lammasch formulirt seine Forderungen zur Verbesserung
des Elirenschutzes in 11 Thesen, welche er in ungemein sachlicher Weise
begründet In Vielem wird ihm denn auch rückhaltlos zugestimmt werden,
so z. B. in der Forderung nach strengerer Strafdrohung insbesondere in den
Fällen vorsätzlicher Beleidigung, in der Forderung, die derzeit nur polizei-
lich strafbaren nicht öffentlich oder nicht vor mehreren Leuten erfolgten
Beschimpfungen und Misshandlungen in den Zuständigkeitsbereich der Ge-
richte zu ziehen, in der Forderung nach Strafdrohung des Vorwurfs der
Zweikampfsunterlassung, bez. Zweikampfsverweigerung undOfficialverfolgung
dieses Delikts. Allein LammaBch stellt auch Poatulate auf, gegen welche
gewichtige Bedenken zu sprechen scheinen. Hierher gehört wohl zunächst
sein Vorschlag, Ehrenbeleidigungen im engern Sinne des österreichischen
Strafgesetzbuches auf Wunsch (auch nur) einer Partei höher qualiflcirten
Einzelrichtern — als solche hat er die Bezirksrichter am Sitze des Gerichts-
hofs im Auge — zuzuweisen. Es ist sehr fraglich, ob die gesetzliche De-
clarirung der Minderwerthigkeit der Strafrechts- gegenüber der Privatrechts-
pflege am Platze war (,Adjuncten kann das Stimmrecht in Civilsachen
nicht übertragen werden", § 30 Ger.-Org.-Ges.); aber es wäre unseres
Erachtens der ärgste Missgriff, wenn man die Bezirksrichter in Gerichts-
hofsorten höher stellen wollte als ihre Collegen ausserhalb solcher Orte,
indem man letzteren gewisse Beleidigungssachen entzieht Es könnte zu
einer grossen Erschütterung der Hechtssicherheit führen, wenn das Volk
sagen sollte: Solch ein Richter ist doch weniger als einer in der Kreis-
gerichtsstadt. Und darum scheint es uns nur wünschenswert!!, dass jegliche
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360
Differenarong zwischen Stadt und Land im Richterstand vermieden werde.
Aber auch ein anderer Vorschlag von Lammasch hat seine Schattenseiten.
Er schlägt nämlich vor, bei Ebrenbeleidigung L e. S. die Anrufung des
eben erwähnten höher quaJificirten Erazelrichtere in das Belieben des An-
klägers oder des Angeklagten zu stellen , bei Schmähungen (§ 496 österr.
St-G.) die Devolvirung der Sache vom Einzelrichter an ein (mit Zuziehung
des Laienelementes zu bildendes) Collegialgericht lediglich vom Ankläger
abhängig zu machen. Darin scheinen mehrere Gefahren zu liegen; ist an
sich die Judicatur in Uebertretungsfällen bei weitem nicht so einheitlich
wie die in andern Strafsachen — dies aus dem Grunde, weil es an einer
einheitlichen höchsten Instanz fehlt — , so wäre es geradezu eine Reformatio
in pejus, wenn die Wahl der ersten Instanz mehr minder in das Ermessen
der Parteien gestellt würde. Dadurch würde einer Decentralisirung der
Strafrechtspflege Vorschub geleistet, es würde dadurch aber auch dem Straf-
verfahren in gewissem Sinne der Charakter des Jus cogens benommen,
was bei einem Jus publicum ausgesprochener Natur nicht rathsam scheint.
Was gar das lediglich dem Ankläger zustehende Recht der Devolution
an ein Collegialgericht anlangt, läge hier eine Verletzung der als eine der
höchsten Errungenschaft des reformirten Strafprozesses gepriesenen Parteien -
gleichstellung vor; ob sich ein derartiger Schritt empfiehlt, scheint uns
zweifelhaft zu sein. — Klein befasst sich in geistreicher Weise mit der
Idee der Ehrengerichte. Seine Ausführungen sind unstreitig das Beste,
was über diesen Gegenstand bis jetzt in deutscher Sprache geschrieben
wurde, ganz abgesehen davon, dass sie sich nicht in allgemeinen Rede-
wendungen halten, sondern positive Vorschläge in Gestalt eines legislativ
geradezu meisterhaft durchdachten Ehrenrathstatuts bringen, in welchem
sich an mehr als einer Stelle der geniale Schöpfer der neuen österreichischen
Civilprocessreform verräth; letzteres gilt insbesondere von der Tendenz, stets
Vergleichsversuche zu unternehmen und so den Richterspruch als die ultima
ratio erscheinen zu lassen. De lege lata wäre nnr zu bedenken, ob eine
von vornherein gegebene VerzichterklHrung, die Ehrenrathsmitglieder aus
ihrem Spruche nicht strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, für die
Parteien verpflichtend und für den staatlichen Richter maassgebend ist.
Nach der St-P.-O. ist lediglich der (faktische oder durch die praesumptio
juris ac de jure des $ 46 fingirte) Rücktritt von der Privatanklage für den
Richter bindend; ein Rücktritt von der Anklage liegt auch dann vor, wenn
es zu einem Vergleiche kommt Nicht berechtigt zur Anklage ist der Be-
leidigte nach § 530 St.-G. abgesehen von den Fällen der Präklusion und
der Verjährung dann, „wenn er die ihm bekannt gewordene strafbare
Handlung ausdrücklich verzeiht". Aber eine Erklärung, eine etwa erst
erfolgende Beleidigung strafgerichtlich nicht zu verfolgen, mag wohl mora-
lisch verpflichten, juristisch ist sie jedoch argumento e contrario des
$ 530 St. -G. irrelevant. — Ist auch in der Schrift von Klein nnd
Laramasch direct vom Wesen des Zweikampfes nicht die Rede, so sind
doch hier mit der Duellfrage verwandte Angelegenheiten behandelt und die
Mittel angegeben, mit denen das Duell bekämpft werden soll. Die militä-
rischen Verhältnisse sind leider nur wenig berücksichtigt worden. Mag
auch hie und da noch darüber gestritten werden, ob innerhalb oder ausser
halb der bewaffneten Macht mit der Antiduellbewegung der Anfang zu
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361
machen ist, so kann diese Frage doch nicht im Mindesten zweifelhaft sein
in Anbetracht der Erwägung, dass für die Civilperson eine ablehnende
Haltung in Duellan Gelegenheiten von socialen Folgen begleitet sein kann, für
die Militärperson jedoch nicht nnr von socialen, sondern von (wenn auch
in merito bestreitbaren, so doch in fonnali wirklich vorhandenen) rechtlichen
Conseq Uenzen begleitet ist; denn dass ein officiersehren rät hü eher Sprach
formalisirtes Recht auch dann schafft, wenn er in meritorischer Hinsicht
vielleicht mit den Bestimmungen des MiHtarstrafgesetzes nicht in Einklang
zu bringen ist, lägst sich bei der gegenwärtigen Lage der Dinge schlechter-
dings nicht in Abrede stellen. Aber immerhin bedeutet die Gründung der
Antiduellliga für Oesterreich einen moralischen Erfolg: denn sie ist eine
Vereinigung von Männern, welchen man auch für den Fall, dass sie eine
Forderung zum Zweikampfe ablehnen sollten, Ehre nicht absprechen kann.
In dieser Hinsicht ist zweifelsohne ein grosses Stück positiver Arbeit ge-
leistet; verba movent, exempla trahunt
Während die Schrift von Klein nnd Lammaseh die Duellfrage
mehr vom prophylaktischen Standpunkte behandelt, geht Graf Couden-
hove mit seinen Ausführungen auf das Wesen des Zweikampfes und
seine Beziehungen zum Ehrbegriffe ein. Zum Unterschiede von anderen
Duellgegnern steht bei ihm die psychologische Seite der Duellfrage
im Vordergrund der mitunter recht lebhaften, stets aber im Grossen und
Ganzen treffenden Discussion; historische Momente haben in lediglich
subsidiärer Weise Beachtung gefunden. Was wir von vornherein — um
ganz aufrichtig zu sein — an dem Boche auszusetzen hatten, war der
Titel, der sich scheinbar etwas pompös ausnimmt; aber nur scheinbar.
Die Sachlage hätte Graf Condenhove nicht besser charakterisiren
können als mit der Bezeichnung „Der Minotaur der •Ehre»". In Oester-
reich, besonders in Böhmen, hat diese Schrift auch vermöge der Per-
sönlichkeit ihres Verfassers lebhaftes Interesse gefunden. Dr. jur. et phil.
Graf Coudenhove ist ein Vetter des Statthalters von Böhmen, Esc.
Karl Graf Coudenhove, der vermöge Geburt und Rang zu den maass-
gebendsten Persönlichkeiten Oesterreichs zählt und es trotz mitunter recht
schwierigen Verbältnissen durch seine objective Gesinnung verstanden hat,
das grösste Verwaltungsgebiet Europas im Sinne verwaltungstechnischen
Fortschrittes mit den besten Erfolgen zu leiten. Da erregte es begreif-
licher Weise grosses Interesse, als vor 3 Jahren sein Vetter, nachdem er
dem diplomatischen Dienste entsagt hatte, zum ersten Mal öffentlich an
die Kritik von Zeitfragen herantrat und eine Schrift über die österreichische
Nationalitätenfrage erscheinen Hess, der im nächsten Jahre ein Buch über die
Judenfrage folgte. So verschieden diese beiden Schriften beurtheilt wurden,
darin war die Kritik einmütlüg, dass Dr. Graf Coudenhove ein Mann
ist, der seine eigenen Wege wandelt, selbstständige Gedanken zu fassen,
zu formuliren und zu begründen versteht. Auch mit vorliegender Schrift
hat er sich einem vielfach erörterten Thema zugewandt, aber er hat es
ganz unabhängig von seinen Vorläufern zu behandeln gewusst und daher
eine alte Frage in ein ganz neues Licht gerückt. Ausgehend von einer
psychologisch fein durchgeführten Unterscheidung zwischen bürgerlicher und
sog. ritterlicher Ehre kommt der Verfasser zu dem Ergebnisse, dass erstere
verdient, letztere ertrotzt sein will. In beredter Weise wird das Missver-
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362
Besprechungen.
hältniss dargethan, welclies so oft zwischen Beleidigung und Duellansgang
obwaltet, wird nachgewiesen, dass Muth noch nicht den Ehrenmann ans-
macht und der Kummer und der Jammer geschildert, den das Duell hervor-
ruft. Sodann wird aber auf die Vorurtheile unserer Zeit hingewiesen und
nicht mit Unrecht eine Duellablehnung als .der grösste Beweis von
Heroismus, den es überhaupt geben kann/ bezeichnet. Was speciell die
militärischen Verhältnisse betrifft, wird der Widerspruch des Duells zu
Gesetz und Dienstreglement juristisch begründet. Sodann geht Graf
Coudenhove zu einer eingehenden Schilderung anderer Auswüchse des
Ehrgefühls über, nämlich des Harakiri oder Seppuku in Japan und der
indischen Wittwenverbrennung (Satti), deren Aehnlichkeiten mit dem Duell
ausgeführt werden. Und da ist es interessant, zu sehen, wie fest ein-
gewurzelt diese heute bereits der Vergangenheit an gehörigen Institutionen
vor noch nicht allzu langer Zeit im Volke waren. Insbesondere was das
Harakiri betrifft, werden Stellen aus einer parlamentarischen Debatte von
1869 citirt, aus denen hervorgeht, welche Opposition noch vor ca. 30 Jahren
gegen dessen Abschaffung bestand. Daraus wird die Folgerung gezogen,
dass das Alter einer Institution der Erkenntniss ihrer Verwerflichkeit nicht
hinderlich sein soll. So soll es auch mit dem Duell sein. Die Grün-
dung der österreichischen Antiduellliga begrüsst der Autor mit Freuden.
Von ihrem Ehrenrathe spricht er nicht, tritt vielmehr für die Anrufung
der staatlichen Gerichte ein. Nicht in letzter Linie bekämpft er das Duell
aus religiösen Gründen. Graf Coudenhove steht auf katholischer
Grundlage, jedoch nicht ausschliesslich auf ihr; sein Katholicismus ist voll-
kommen im Einklang mit den Aufgaben unserer Zeit und tolerant in der
Beurtheilung der Gefühle Andersgläubiger. Graf Coudenhove's Haupt-
waffen gegen das Duell sind die Argumente des gesunden Menschen-
verstandes, womit er sich entschieden auf dem richtigen Wege befindet
Denn was der Mensch erdacht, erfand,
Als Höchstes wird er finden:
Gesund natürlichen Verstand
Und richtiges Empfinden. (Grillparzcr.)
Nie ward besser als durch die Graf Condenhove'sche Schrift ge-
zeigt, dass es eine Ehre nicht nur ohne, sondern auch gegen den Duell-
codex giebt.
14.
Wie beurtheile ich meine Handschrift? Populäres Lehrbuch der
Graphologie von Hans H. Busse. Verlag von W. Vobach & Co.,
Berlin und Leipzig. Preis 1 Mark. (1903; ohne Jahreszahl.) —
92 Seiten.
In dieser elegant ausgestatteten und mit zahlreichen Schriftproben
versehenen Broschüre resumirt Busse die bisherigen Ergebnisse der Gra-
phologie in historischer, apologetischer, — wenn das Wort erlaubt ist —
dogmatischer und praktischer Hinsicht In letzterer Beziehung kann das
dein Buche beigegebene Verzeichniss der in ihm behandelten und durch
Schriftproben bdegteu Eigenschaften mit weit über 400 Schlagworten als
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Besprechungen.
363
werthvoller Behelf bezeichnet werden. Im Uebrigen sei auf unsere früheren
Besprechungen verwiesen. Die Graphologie kann Ergebnisse anderweitiger
Untersuchungshandlungen bekräftigen und hat in dieser Eigenschaft ein
grosses Bethätigungsgebiet. Sie als einziges oder auch nur hauptsächliches
Beweismittel heranzuziehen, scheint uns Angesichts der traurigen Erfah-
rungen eine immerhin gewagte Sache. Das soll jedoch kein Vorwurf
gegen vorliegendes Buch sein, welchem wir — im Oegentheil — die
weiteste Verbreitung wünschen.
e) Bücherbesprechungen von Hans Gross.
15.
Ueber Wahnideen im Völkerleben von M. Friedmann, Nerven-
arzt in Mannheim. (Aus Grenzfragen des Nerven- und Seelenlebens
VI/VII.) Wiesbaden, J.E.Bergmann, 1901.
Das vortrefflich geschriebene Buch bringt wirklich einmal neue Ideen,
die an zwar bekannte, aber mit ausgebreiteter Belesenheit und grosser
Präsenz des Wissens zusammengetragene Thatsachen angeknüpft werden.
Das Buch muss gelesen werden, da sein Wert in der Beweisführung liegt,
über die nicht leicht referirt werden kann. Ueber das Thun der grossen
Masse ist ja schon viel geschrieben worden und die Arbeiten von Levis,
Ferri, Despine, Martin, Pugliese, Hobbes, Bordier, du Camp,
Sergi, Tocqueville, Lacratelle, Sterne, Hol tzendorff , Tarde,
Sighele u. s. w. haben sich namentlich mit der Seele des Schopen-
hauer sehen Makroanthropos befasst; im vorliegenden Buche wird aber
zumeist gezeigt, wie durch das Erregen starker Vorstellungen das Denken
der Menschen beherrscht und ihm ein bestimmter Inhalt aufgedrängt wird ;
so erscheine die Vorstellung (nicht der Begriff) als selbstständige geistige
Macht von bedeutender Art, sie dränge, ohne dass irgend eine Reflexion
betheiligt zu sein braucht, nicht bloss zu überzeugenden Associationen und
Ideen, sondern auch zu impulsiven Handlungen. Starke Ideen wirken un-
mittelbar und ohne Motivirung und liegt zufällig grosse Suggestibilität vor,
so wirken beide Factoren, zusammen allerdings in scheinbar unerklärlicher
Machtwirkung.
Ich glaube, dass sich die Friedmann'schen Ideen auch im Kleinen
durchführen Hessen: Verführung, Ueberredung, Beispiel, Anstiftung, Ver-
leitung, — alles zu zweien oder in Bandenbildung, Complottform ; das ist
Alles, weil häufiger, vielleicht wichtiger, wenigstens für den Kriminalisten,
als die doch seltener und mehr social imponirenden grossen Narrheiten.
Die grossen Sätze, die Fried mann entwickelt hat, lassen sich auf unsere
alltäglichen und desshalb so wichtigen Erscheinungen klärend und sichernd
anwenden.
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364
Besprechungen.
16.
Ueber Geistesstörungen in der Armee zur Friedenszeit, von
Stabsarzt d. R. Dr. Georg Elberg. Zum Gebrauch für Offleiere,
Militärärzte, Milit&rgeistliche, Auditeure und Aerzte. Halle a./S. 1903,
C. Marhold.
Zweck der Schrift ist, auf das häufige und oft unerkannte Vorkommen
von Geisteskrankheiten beim Militär aufmerksam zu machen und zu ver-
hindern, dass geisteskranke Soldaten einerseits schädigend auf den ganzen
Zweck des Heeres einwirken, und andererseits gequält, misshandelt und un-
verdient gestraft werden. Aber die sehr lobenswerthe Absicht des Ver-
fassers konnte auch auf unsere Zwecke ausgedehnt werden, da verhältniss-
in aasig nicht weniger unserer Beschuldigten unverdient gestraft werden,
wie dies beim Militär der Fall ist.
Verfasser schreibt, wie der Titel sagt, auch für Offlciere, Militärgeist-
liche und Auditeure, also für medicinische Laien, er bediente sich daher
eines leicht fasslichen und einfachen Stiles und behandelt namentlich die
für uns allerwichtigsten Psychosen: Dementia präcox, Epilepsie und Paralyse
so klar und deutlich, dass ich das kleine Werk auch Kriminalisten warm
empfehle.
17.
Das dritte Geschlecht. Gleichgeschlechtliche Liebe. Beiträge
zum homosexuellen Problem von M. Braunschweig. Zweite ver-
mehrte Auflage. Verlag von Carl Marhold, Halle a/S. 1903.
Ich beziehe mich auf die Besprechung dieser Schrift im Band 10,
S. 345. Dass die Arbeit schon in 2. Auflage erscheint, ist sicher bezeich-
nend genug.
18.
Homosexuelle Probleme. Im Lichte neuester Erwerbung allgemein-
verständlich dargestellt von Dr. Ludwig E. West Berlin W. 35.
C. Wester & Co.
Wozu es noth wendig ist, „die Kenntnis« über gewisse Thatsachen,
die Eingeweihten schon lange bekannt waren, in die breite Masse des Volkes
zu tragen" — wie Verfasser zu Beginn der Einleitung sagt, das weiss ich
nicht. Aber die unzähligen Behandlungen immer wieder des alten Stoffes
machen stark den Eindruck, als ob die Päderasten (Verfasser versichert
zwar, er sei ein „Normaler") alles aufbieten wollten, um sich nicht bloss
populär, sondern auch, sagen wir, im Volke mehr sympathisch zu machen.
Das wird, die Herren mögen es glauben, nie gelingen: vielleicht wird es
möglich sein, den $ 175 D. R-St.-G. abzuschaffen, trotzdem die Pub-
licationen immer widerlicher werden, aber das ist Alles, denn im Allge-
meinen ist der Sinn des Volkes doch so gesund, dass ihm das Degenerirte,
Unnatürliche und Naturzweckwidrige der ganzen Homosexualität stets ekel-
haft bleiben wird.
Das Buch bringt nichts Neues, sondern bloss Zusammengetragenes.
Dass man uns zahlreiche Autobiographieen Homosexueller, die Briefe des
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365
unglücklichen Bayernkönigs, die Mittheilungen des Dr. Ulrichs und die
ewigen Geschichtchen von Michelangelo, Platen, Winkelmann, Shakespeare,
Andersen schon gedruckt gebracht hat, war ja ganz gut und wir haben
sie auch pflichtgetreu hinuntergewürgt — wozu man dieselben aber stets
von Neuem abdruckt, ist mir nicht begreiflich.
19.
Die Prostitution bei allen Völkern vom Alterthnm bis zur
Neuzeit von Dr. Ludwig E. West Berlin W. 35. Carl
Wesser & Co. Ohne Jahreszahl.
Das Buch bringt über das, uns allerdings wichtige Thema, zwar nichts
Neues, aber bekannte Daten (Pierre, Dufour, Hickson, Dühren,
Archenholtz, Parent, Duchatelet, Laurent, Nagour, Pall-Mull-
Gazette 1885, Lombroso, Tarn^owska, Bebel, Hirsch, Ströhm-
berff u.b.w.) in übersichtlicher Zusammenstellung.
mm- * mm) w Wf w * w m m mm mm\ mr mr m m-m m mrmmmw m mmm mmmwmm^mm*mm*m> m^mmmw m mf mm mm m m mm t
20.
Der moderne Mädchenhandel von Dr. Ludwig E. West.
Carl Wesser & Co. Berlin W. 35. 1903.
Dies Heft bringt zumeist Tb eile des vorgenannten, eine Beschreibung
eines Londoner Bordells und Mittheilungen darüber, wie Mädchen für un-
sittlichen Lebenswandel geworben werden.
21.
Die Rechts- und Straf fähigkeit der Personen veVbände, von
Dr. jur. Ernst Hafter, Privatdocent an der Universität Zürich.
Berlin, JuL Springer, 1903.
Diese, namentlich durch Gierkes berühmte Arbeiten neuerdings
wieder activ gewordene, wichtige Frage hat durch Verfasser eine ausser-
ordentlich gründliche, alle bestehende Literatur berührende Behandlung er-
fahren; hierdurch ist für eine legislatorische Verwerthung der Sache in
kriminalpolitischer Richtung alles vorbereitet, was diesfalls in Betracht kommen
kann. Verfasser sagt, seine Aufgabe gehe dahin, aus dem modernen Rechts-
bewusstsfiin und der Bewegung des modernen, socialen Lebens die Frage
zu entscheiden, ob neben dem Einzelindividuum auch Personenverbände
als Delicts- und straffähige Subjecte betrachtet werden müssen und ob sie
als reale, selbstständige Wesen oder als künstliche Fiktionen bestehen.
Das Ergebniss der schönen Arbeit geht auf Bejahung der Delicts- und
Straffähigkeit und auf die Bejahung der Möglichkeit, dass das Verbands-
delict in moderne Strafgesetze eingefügt werden könne. Am meisten ent-
spreche hier das System dei New- York Penal-Code vom 1. December 18S2.
Die vorliegende Schrift ist eine hochmoderne, echte Problemarbeit.
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3UG
Besprechungen.
22.
Laurent Montanus, Die Prostitution in Indien. Freiberg i. Br. und
Leipzig. Fr. P. Ix>renz. Ohne Jahreszahl.
Alles, was Prostitution betrifft, ist kriminalanthropologisch wichtig, und
so wird man die kleine, flüchtige Skizze mit Interesse lesen können.
23.
Derselbe, Prostitution und Entartung. Ibidem. 1903.
Verfasser geht davon aus, dass man nicht in jeder Frau, die Gewerbs-
unzucht treibt, eine geborene, prädestinirte Prostituirte erblicken dürfe.
Manche von ihnen, die in der Ascendenz Trunksucht, Epilepsie, Syphilis,
Geisteskrankheiten u. s. w. aufweise, zeigen aber intellectueüe und ethische
Defecte. Dies wird durch eine Anzahl von Lebensgeschichten verschiedener
Prostituirten zu zeigen getrachtet Mit einfachen Worten heisst also das zu
beweisen Gesuchte: „Ein Theil der I*rostituirten ist degenerirt, aber bei
allen lässt sich das nicht beweisen." Wollte man aber statt des heiklen
Wortes „Degenerirte" sagen: „übel veranlagte, schlecht erzogene, faule
Weiber, die diesen Eigenschaften nicht zu widerstehen vermögen, zumal
wenn sie geil oder in Noth sind" — so würde die Sache Einiges an
klingendem Ton verlieren, aber sie entspreche dann den Thatsachen. In
gewissen Richtungen, namentlich der hier fraglichen des Prostitutionswesens,
hat das Wort „degenerirt" manches Unheil gestiftet — man warf ein
tönendes Wort unter die I^eute, Wenige verstanden es, und Viele hielt es
von weiterem Nachdenken ab, man glaubte durch das „erlösende" Wort
bereits die Erklärung gefunden zu haben. Nehmen wir die Frage einmal
einfacher vor.
Dass es bequemer ist, nicht zu arbeiten, statt sich zu plagen; an-
genehmer, schöne Kleider zu tragen und Vergnügungen zu besuchen, als
armselig angezogen zu Hause zu sitzen; unterhaltender, seinen Trieben
nngescheut nachzugeben, als sich in immerwahrender Tugend der Keuschheit
zu üben — das Alles weiss und empfindet Jeder, Degenerirter oder Nicht-
degenerirter. Ebenso weiss Jeder, dass es ehrenhafter, für die Zukunft
sicherer und das Gewissen beruhigender ist, allen den genannten Lockungen
zu widerstehen, als ihnen nachzugehen, d.h.: wer in sich genug Gegen-
triebe besitzt, um die Triebe zum bequemen und angenehmen Leben zu
unterdrücken, der wird tugendhaft, der Andere lasterhaft werden. Aber
Tugend und Laster sind unmoderne Begriffe, zum Mindesten verlassen wir
uns auf sio nicht, wohl aber auf die Lebensklugheit der Menschen und
ich wiederhole eine von mir oft aufgestellte Definition: Klug sein heisst:
einen kleinen augenblicklichen Vortheil für einen grösseren
späten aufgeben können.
Das kluge Mädchen verzichtet auf das momentane Müssigsein zu
Gunsten späteren sorgenfreien Alters, sie verzichtet auf das kleine momentane
Vergnügen, geputzt einherzugehen, zu Gunsten des grösseren späteren Vor-
theiles: geachtet und dadurch durch Heirath versorgt zu werden u. s. w. —
Kurz wir kommen zu der sehr nüchternen , aber sicheren Wahrheit: von
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Besprechungen
367
zwei Mädchen, welche Gelegenheit hatten, sich der Prostitution zu ergeben,
und von denen Eine widerstanden hat, während die Andere gefallen ist —
war eben die Erste lebensklug, die Andere aber nicht.
Man wird sagen, manche Prostituirte sei doch sehr gescheidt — ja,
gescheidt, gebildet, fein, unterrichtet, alles kann sie sein, aber lebensklug
ist sie nicht Wenn man dann Findet, dass die Prostituirten viele Degene-
rationszeichen haben, so wäre nur bewiesen, dass Letztere den Unklugen
anhaften, ebenso wie ja die Cretins die allermeisten Degenerationszeichen
besitzen.
Aber mit dem Beweise dafür, dass die Prostituirten so viele Degene-
rationszeichen aufweisen, steht es noch schlimm. Das hiermit angezeigte
Buch schlieest mit einer Tabelle, welche nach den Untersuchungen ver-
schiedener Forscher die Anomalien Prostituirter darstellen sollen (nach
Lombroso „neue Fortschritte*;. Wie da beobachtet wurde, weiss ich
nicht, aber das „ Beweismaterial tt sieht seltsam aus. Untersucht haben:
Grimaldi, de Albertis, Andronico, Tarnowsky und Lombroso-
Ottolenghi. Es fanden dieselben bei Prostituirten z. B.:
Schädelasymmetrie: G. 23, T. 40,9 — die Anderen gar keine;
Oxycephalie: G. 26,9, alle Anderen gar keine;
Vorspringer Orbitalwinkel; G. 68,8, alle Anderen gar keine;
Vorspringende Backenknochen: L.-0. 40,17, alle Anderen keine,
Starke Protuberanz des Hinterhauptes: L.-0. 40,92, alle Anderen keine;
Prognathismu8 und Asymmetrie: L.-0. 41,21, alle Anderen keine u. s. w.
Das stimmt misstrauisch , denn solche Fluctuationen können nicht
richtig sein, oder nichts beweisen ; dazu kommt noch, dass wichtige Degene-
rationszeichen sehr selten gefunden wurden; so verzeichnet Gesichtsasym-
metrie bloss A. 1,74 (unter zusammen 549 untersuchten Prostituirten);
Submikrocephalie bloss L.-O. 3,22; eretinische und mongolische Physiognomie,
Anomalie von Nase und Lippen kommt gar nicht vor — kurz, mit dieser
Tabelle ist gar nichts bewiesen, als dass die I^eute (überhaupt) in den
verschiedenen italienischen Städten, in welchen die genannten Forscher
untersucht haben — recht verschieden sind.
24.
Medicinische Wissenschaft und Kurpfuscherei. Zur Aufklärung
des Publicum8 gemeinverständlich dargestellt von Dr. C. Reissig,
Arzt in Hamburg. 2. veränderte und vermehrte Auflage. Leipzig.
C.F.W. Vogel. 1901.
Wie das Titelblatt sagt, hat Verfasser nur den Zweck im Auge, das
Publicum aufzuklären. In der That hat er aber auch einem wichtigen
zweiten, kriminalpolitischen Zweck gedient, indem er auf die unbedingte
Notwendigkeit eines Paragraphen gegen die Kurpfuscherei hingewiesen
hat, den das StGB, für das Deutsche Reich unbegreiflicher Weise noch
immer nicht besitzt.
Die Schrift giebt zuerst eine sehr lesenswerthe, ganz kurze Geschichte
der Medicin und bespricht dann fast alle in letzter Zeit und noch heute
existirenden Kurpfuscherniethoden. Wer die gut und überzeugend zu-
ArcWv fQr Kriminalanthropologie. XII. 25
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368
Besproch uügcn.
8aininengestelltcn entsetzlichen Erfolge, die den verschiedenen Kurpfuschern
zugeschrieben werden können, durchsieht, dem muss es unbegreiflich er-
scheinen , dass Deutschland nicht einen ähnlichen Kurpfuscherparagraphen
besitzt, wie ihn Oesterreich seit Langem besessen hat Kein Land der
Welt hat bessere und gewissenhaftere Aerzte als Deutschland — ihnen
kann die Behandlung der kranken Menschheit mit Beruhigung überlassen
werden, mit Ausschluss aller Wuuderärzte, Kurpfuscher und Naturkünstler,
aber auch mit Ausschluss all des unbeschreiblichen Unheils, das diese kennt
niss- und meist auch gewissenlosen Leute angerichtet haben.
25.
Dr. Max Thal, Mutterrecht. Frauenfrage und Weltanschauung. Breslau.
Scblesische Verlagsliandlung von II. Schotthausen. 1903.
Von den Arbeiten Wilutzkys und Bachofens ausgehend, kommt
Verfasser zur Annahme, dass in den Ursachen, welche die unterechiedliche .
Stellung von Mann und Frau in der heutigen Welt bewirken, die ökono-
mischen Verhältnisse den ersten Rang einnehmen. Diese sind für Mann
und Frau nicht die gleichen, sie ändern sich langsam und hauptsächlich
durch Einwirkung der sittlichen Zeitanschauung.
26.
Das Verbrechen und seine Bekämpfung. Kriminalpsychologie für
Mediciner, Juristen und Sociologen, zugleich ein Beitrag zur Reform
der Strafgesetzgebung von Dr. G. Aschaffenburg, a. o. Professor
der Universität Halle a. S. gr. S". geheftet 6 Mk., fein Leinwandband
7 Mk. (Carl Winters Universitätsbuchhandlung in Heidelberg.)
Es ist charakteristisch für die Arbeitsmethode der modernen Zeit, das»
eigentlich Jene zu vorderet am Platz sind, welche entweder ganz eng um-
schriebene Specialgebiete bearbeiten, oder aber Jene, die sich Grenzgebiete
ausgesucht haben und daher Kenntnisse in den beiden aneinanderstossenden
Disciplinen besitzen müssen. Das Letztere zeigt sich besonders in unserem
Fach, da dasselbe ausser an Historie, Philosophie und Medicin an so viele
andere Gebiete grenzt und in sie tibergreift, dass auch in diesen Kennt-
nisse verlangt werden. So kommt es, dass heute — ein noch vor Kurzem
ganz undenkbares Vorkommniss — sich auch Aerzte mit mehr oder minder
juristischen Fragen befassen und uns in denselben Klärung schaffen, die
wir selber Mangels der betreffenden Vorkenntnisse niemals hätten finden
können.
In dieser Richtung entwickelt u.A. der Hallenser Psychiater Aschaffen-
burg eine wichtige und nützliche Thätigkeit, und das neue, hiermit an-
gezeigte Buch ist auf unserem Gebiete eine werthvolle und bedeutende
Erscheinung. A ach äff on bürg hat hierbei die Strafgesetzreform im Auge
und sucht darzuthun, dass nicht nur die Grundlagen der dassischen Schule
hierfür unbrauchbar wären, sondern, dass auch ein Compromiss derselben
mit den Modernen nicht gedacht werden kann, es sei überhaupt moderne
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Besprechungen.
360
Auffassung mit den Grundlagen unserer bestehenden GesetEgebung unver-
einbar. Seine Auffassung von der Frage hänge vom Ergebniss seiner Arbeit
ab, und diese theilt er wieder in die socialen, die individuellen Ursachen
des Verbrechens und den Kampf gegen das Verbrechen. Das Haupter-
gebni88 der Arbeit ist das Eintreten für die Abschaffung des Strafaus-
maasses.
So sehr ich mich mit der naturwissenschaftlichen Methode Aschaffen-
burg's einverstanden erkläre, so möchte ich mich doch bei der unabseh-
baren Wichtigkeit der Sache und der hohen Bedeutung der vorliegenden
Arbeit in einzelnen Punkten mit dem Verfasser auseinandersetzen. Es sind
dies nur nebensächliche Momente, da aber Aschaffenburg selbst sagt,
dass er zumeist von statistischen Daten ausgeht, so sind auch einzelne
Ausgangspunkte namentlich deshalb so wichtig, weil sowohl Materiale als
Verwendungsart statistischer Zahlen noch so unsicher sind, dass aus den-
selben Daten widersprechende Schlüsse gezogen werden
können. Die Statistik als junge Wissenschaft macht eben denselben Ent-
wicklungsgang durch, wie jede aufringende Disciplin. Zuerst begegnet sie
energischer Ablehnung — dann kommt übertriebene Werthschätzung —
dann Zweifel über das Gefundene — und endlich, nach wiederholtem Auf-
und Niederschwanken, richtige Werthschätzung. Das erste Stadium, das
der Ablehnung, ist längst überwunden; das zweite Stadium, das der über-
triebenen Werthschätzung, drückt sich aus im Herrschen des Axioms:
Zahlen beweisen* — das dritte in der Ausdehnung dieses Satzes auf:
„Zahlen beweisen, wie man sie stellt". Dass wir bereits im letzten Sta-
dium, dem der richtigen Werthschätzung, angelangt seien, hat Niemand,
auch kein Statistiker vom Fach behauptet, und so dürften wir recht thun,
wenn wir annehmen, wir stünden dermalen zwischen dem zweiten und
dritten Stadium: es giebt noch Viele, die fix erklären: „Zahlen beweisen*
und die dann der Entstehungsart, Bedeutung, Zusammenstellung und Ver-
werthung der Zahlen kein Gewicht mehr beilegen. Die Mehrzahl steht
heute im dritten Stadium, sie sagt: .Zahlen beweisen so, wie man sie
stellt", und es ist daher die eigentliche Forschung dahin aus, festzustellen,
wie man die Zahlen stellen darf und wann es sich nicht um Seheinbeweise,
sondern um wirkliche Wahrheit handelt. Dass wir das noch nicht wissen,
dass wir aus Zahlen allein sehr oft abstruse Dinge beweisen würden, wenn
wir das Wie und Warum nicht untersuchen, wird kaum bezweifelt, und
in 100 Fällen nehmen wir wahr, dass die Zahlen nur nebeneinander
stehen, dass sie aber voneinander gar nicht abhängen und keine gegen-
seitige Beziehung haben.
Bemerken möchte ich nun, der Seitenzahl folgend:
Auf Seite 2, erster Absatz, ist vor allem ein Druckfehler zu berich-
tigen (Mutter statt Schwester), da nach Osten*. StG. Blutschande bloss
in auf- und absteigender Linie begangen werden kann (mit der leiblichen
Schwester ist es bloss Uebertretung des § 501).
Auf S. 15 finden wir eine bedenkliche Verbindung zwischen Jahres-
zeit und geschlechtlichen Delikten dahin, dass vom Verfasser aus den
statistischen Daten über Sittlichkeitsdelikte (und uneheliche Geburten) auf
eine sexuelle Erregbarkeit zu gewissen Jahreszeiten geschlossen wird. Dass
ein solcher Zusammenhang besteht, mag ja richtig sein, obwohl man dann
25*
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370
Besprechungen.
viel gewaltigere Zahlen und lebhaftere Verschiedenheiten voraussetzen rodete.
Aber jedenfalls wird der genannte Zusammenhang durch die statistischen
Zahlen nicht erbracht. Wenn die Zahlen für Sittlichkeitsdelikte (und un-
eheliche Geburten) für Mai und Juni grösser sind, als für November»
December, so liegt es wühl am nächsten hierfür, die von Verfasser später,
bei Körperverletzung u. s. w. (S. 20) erwähnten vergrösserten, socialen
Reibungsflächen heranzuziehen. Ich halte es für gefährlich, wenn man
zur Erklärung von etwas auffälligen (Steigen der Kriminalität im Sommer)
wieder etwas noch nicht Bewiesenes (Steigerung der sexuellen Erregbarkeit)
herbeizieht, denn dann rechnet man mit zwei Unbekannten und verliert
den festen Boden völlig unter den (Uesen. Eis ist daher sicher viel ein-
facher und naheliegender, wenn man zur Erklärung für die Steigerung der
sexuellen Delicto im Sommer lediglich die durch die Jahreszeit gegebenen
äusseren Verhältnisse in Rechnung zieht Im Sommer sind die Leute viel
mehr im Freien, die Personen sind da viel mehr vereinzelt als zur Winters-
zeit in den Häusern, also viel weniger unter gegenseitiger Aufsicht; die
Feldarbeit, die Spaziergänge, anderweitige Thätigkeit in Feld und Flur er-
leichtert das Zusammensein zu Zweien, üeberraschungen sind viel weniger
zu fürchten, Hilferufe (Nothzucht, Schändung) sind im Freien viel weniger
wirksam als im Hause, kurz, es ist so natürlich und ungezwungen, ledig-
lich die Aufenthaltsweise im Winter nnd Sommer zur Erklärung zu ver-
wenden, dass wir hiermit reichlich unser Auslangen finden und nicht auf
Unbekanntes greifen müssen. Dies stimmt auch vollkommen mit den vom
Verfasser gebrachten Zahlen: Januar 64, Februar 66, März 78, April 103,
Mai I2S, Juni 144, Juli 149, August 130, September 108, October 90,
November 68, December 69 — und endlich auch mit der Erfahrung:
jeder lYaktiker vermag es zu bestätigen, dass die ungleich grösste Zahl
von sexuellen Delicten im Freien und nicht im Hause geschieht — Hier-
mit entfällt auch, was Verfasser S. 1 9 über Kindesmord sagt : Die meisten
Kindesmorde fallen auf Februar, März, April — Gonceptionszeit : Mai, Juni,
Juli; Kindesmord entspricht aber verborgener Liebe und dieser kann wohl
bei der leichten Bewegung im Freien um diese Zeit am leichtesten nach-
gekommen werden. Man muas die Verhältnisse eben nehmen, wie sie sind :
Der Coitus mag vielleicht oft im Hause vorgenommen werden, aber die
vorausgegangene Verführung erfolgt im Freien. Wir wissen, dass die meisten
unehelichen Geburten im Gebirge vorkommen, ebenso wissen wir, welchen
Einfluss hierbei das bekannte „ Fensterin tt hat — im December, Januar
geschieht das aber selten, häufig aber im Frühjahr und im Sommer. Aber
nicht wegen der „erhöhten Sexualität", sondern weil man in der Kälte
nicht gerne am offenen Fenster steht.
Auf S. 38 findet es Verfasser „recht schwierig" die geographische
Vertheilung des Betruges zu erklären; die zweifellos auffallende Erschei-
nung findet ihre Losung darin, dass man unter dem Begriff „Betrug" einer-
seits eine Menge verschiedenartigster Dclicte zusammenfasst, andererseits aber
wieder manche Delicte davon ausscheidet, die ihrem Wesen nach nichts
anderes sind als Betrug. Ich habe einmal ') darzuthun versucht, dass eine
unabsehbare Menge von Schwierigkeiten dadurch erzeugt wurden, dass man
1) Jt-mtätcnbetrug." Berlin 1901. S. 157.
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He*prechungi'n.
aus dem „Betrug" im Strafgesetz einen Paragraphen, statt eines
Kapitels gebildet hat; auch hier wäre eine Untersuchung der Frage,
warum z. B. Mannheim und Oberbayern durch Betrug so arg belastet ist,
•erst gestattet , wenn die Betrugsfälle in ihre einzelnen, von einander so
wesentlich verschiedenen Factoren zerlegt wären, und es ist einstweilen
noch nicht zulässig, von einem besonderen „Charakterzuga der betreffenden
Bevölkerung zu reden (S. 40). Es sei auch hier bemerkt, dass stati-
stische Daten Aber Verbrechen erst dann wissenschaftlichen Werth haben
werden, wenn die Delicto nach anthropologischen und kriminalpsycholo-
gischen Zügen geschieden und zusammengelegt werden, nicht nach sogenannten
juristischen.
Bezüglich der S. 41 ff. vorgenommenen Untersuchungen über den
Einfluss der Religion anf die Kriminalität ist es entschieden verfehlt, die
Juden als Religionsgenossenschaft aufzufassen; die Juden bilden eine
Rasse, oder wenn man lieber will, eine Nation, nnd sind nach diesem Ge-
sichtspunkte einzuteilen, sonst begeht man Fehler auf Fehler, und auch
in der Frage der Confession werden nur Verwirrungen angerichtet.
Uebrigens sind die Erhebungen über „Confession und Kriminalität *>
(namentlich S. 46 ff.), wie wir sie heute vorzunehmen vermögen, überhaupt
nahezu werthlos, weil nicht die Art des Bekenntnisses von Einfluss sein
kann, sondern die Tiefe, mit der sich einer demselben anschliesst Es wird
doch Niemand behaupten, dass es bei einem total Ungläubigen, der Mehr-
zahl der heutigen Menschen, einen Unterschied macht, ob er zum Unglauben
via Protestantismus oder Katholicismus gelangt ist — Unglaube ist etwas
Negatives, und was früher an seiner Stelle an Positivem vorhanden war,
ist gleichgültig, und ebenso auch, ob der Ungläubige ein ungebildeter Ar-
beiter oder ein Weltweiser ist. Selbstverständlich ist es für die Kriminalität
von grösster Wichtigkeit, ob einer ein wirklich Religiöser, ein überzeugt
Gläubiger ist: aber der begeht überhaupt nur ausnahmsweise eine Missethat,
und es ist beim Vorliegen wahrhafter Frömmigkeit völlig gleichgültig, ob
einer protestantisch fromm oder katholisch fromm ist So kommen wir
lediglich zu dem nicht sehr merkwürdigen Schlüsse: Der wahrhaft religiöse
Mensch begeht überhaupt kein Verbrechen, weil es ihm seine Religion ver-
bietet, — ob diese aber katholisch oder protestantisch oder jüdisch ist, ist
gleichgültig und kriminalpolitisch indifferent Beim schwach Religiösen
oder ganz Ungläubigen ist die Religion, unter der er geboren und verzeichnet
wird, aber desshalb gleichgültig, weil es sich dermalen bei ihm eben um
keine Religion handelt, was er früher für eine hatte, kann uns aber der-
malen nicht von Wichtigkeit sein. Natürlich: hätten wir statistische Auf-
zeichnungen über wahrhaft Religiöse, Halbreligiöse und totale Freigeister
— dann könnte uns die Kriminalität derselben interessiren , solche Ver-
zeichnisse kann es aber niemals geben, und die Aufzeichnungen über die
Geburtsreligion ist ganz werthlos, wir untersuchen und verwerthen etwas,
von dem wir nicht wissen, ob und in welchem Grade, in welcher Fonn
es noch vorhanden ist
Bezüglich der Alkoholfrage, welcher Verfasser (besonders S. 55 ff.) ein-
gehende und höchst interessante Erörterungen widmet, scheint mir nur, dass
noch eine Frage einer eingehenden Berücksichtigung werth gewesen wäre.
Man sagt: Jene Fälle, in welchen der Alkoholgenuss direct ein Verbrechen
372
Besprechungen.
veranlaget hat, interessiren ans nicht ; dass Betrunkene zu Streit und Scldägerei
kommen, dass der Trunkene im Rausch sein Weib misshandelt oder tödtet,
dass er sich zu Spiel und Geldverlust verleiten lässt, das ist Alles von
unserem Standpunkte aus nicht wichtig und ist natürliche Folge. Aber'
uns interessirt der allmähliche Verfall des Trinkers, seine progressive Wider-
standsunfähigkeit gegen sittliche Hemmungen, die zunehmende Leichtigkeit,
mit der er Verbrechen begeht und endlich die entsetzliche Sicherheit, dass
der Säufer untaugliche, dem Verbrechen leicht verfallende Kinder zeugt.
Das alles sind höchst wichtige Dinge und der Schluss gebt dahin : Alkohol
erzeugt Verbrechen und Verbrecher. Ob das wobl richtig ist? Ob eines
die Folge des anderen ist? Ob nicht beides, Alkoholsucht und verbreche-
risches Wesen, das Ergebniss eines, uns noch unbekannten, noch gar nicht
Bekannten ist? Wenn wir dies beiden gemeinschaftliche Dritte etwa
„mangelhafte Widerstandsfähigkeit", „fehlende ethische Hemmungen" oder
ähnlich nennen, so mttssten wir fragen — mehr behaupte ich nicht — ,
ob nicht diese mangelhafte Widerstandskraft einerseits veranlasst, dass
sich der Betreffende der Anziehungskraft des Alkohols nicht widersetzen
kann und dass er andererseits auch fällt, wenn die Anlockung zu einem
Verbrechen ihm in den Weg läuft. Wenn dann seine Kinder wieder Trinker
oder verbrecherische Naturen werden, so geschieht dies nicht, weil der
Vater Potator, sondern ein Mann war, der seine mangelhafte Widerstands-
kraft als solche seinen Kindern vererben musste.
Ob diese Frage jemals wird beantwortet werden können, und ob wir
irgendeine Erleichterung finden, wenn wir Trunkenheit und Kriminalität
nicht untereinander stellen und von einander ableiten, Bondern, wenn
wir ein Nebeneinander und Abhängigkeit beider von einem Dritten
annehmen — das ist allerdings heute noch nicht zu beantworten.
ad S. 81 glaube ich, dass Verfasser die Bedeutung von Spiel und
Aberglaube in gewissem Sinne zu gering veranschlagt. Dass das Spiel in
Deutschland „nur eine geringe kriminalistische Bedeutung1* hat, ist gewiss
nicht richtig. Welche Summen der geroeine Mann im „Kümmelblättchen'*,
„Meine Tante, deine Tante", „Riemenstechen- u. s. w., und die „goldene
Jugend" im Macao und Pharao alljährlich verliert — das darf umsoweniger
unterschätzt werden, als hierbei manches im Wege des Betruges verloren,
und durch eine Unterschlagung u. s. w. wieder wert gemacht wird. Dass
die Kriminalität durch Spiel in Oesterreich durch das Bestehen des „kleinen
Lotto" wesentlich vermehrt werde, dürfte vom kriminalpsychologischen
Standpunkte aus nicht sicher sein. Ich bin der Letzte, der es vertheidigt,
wenn der österreichische Finanzminister aus den Kreuzern des armen Mannes
Einnahmen macht — aber die Sucht des Menschen, auf leichte Art Geld
zu bekommen, ist in seinem Wesen so tief eingewurzelt, dass es in irgend-
einer Weise zu Tage treten muss. Und hat der gemeine Mann kein
„kleines Lotto", so werden KUmmelblättchen und ähnliche, noch viel ge-
fährlichere Spiele seinem Bedürfnisse nach Nervenreiz und Geldhoffnung
abzuhelfen versuchen.
Ebenso unrichtig ist es, dass „der Aberglaube seine Rolle für das
Zustandekommen von Verbrechen überall da ausgespielt hat, wo das Bil-
dungsniveau des Volkes eine grosse Höhe erreicht hat*; ich glaube, dass
die in meinem „Handbuch für Untersuchungsrichter'* und wiederholt in
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373
diesem „Archiv" gebrachten Belege deutlich genug zeigen, welch' unglaub-
lich grosse Rolle der Aberglaube auch heute noch in recht gebildeten
Kreisen auf dem Gebiete des Strafrechts spielt.
Auel» der Abstammung (S. 101 ff.) wird insoferne zu viel Wichtig-
keit beigelegt, als der alte Juristensatz „pater semper incertus" nirgends
mehr Geltung bat, als in den Kreisen echter Verbrecher; dort ist das
Ausfüllen der Rubrik „Name des Vaters" im Taufschein doch bloss Form-
sache, und für unsere Zwecke nichts Verwerthbares.
Sehr gut sagt Verfasser (S. 118), es bestünden gewisse Beziehungen
zwischen Epilepsie, Brandstiftung, Mysticismus und sexueller Erregung —
es fehlt nur das hierher gehörige Moment der Grausamkeit.
Ebenso richtig sagt Verfasser (S. 138): „Wir haben keinen Kanon
des Normalmenschen" — ich gehe aber noch weiter und wiederhole, schon
einmal irgendwo Ausgeführtes: „Wir haben uns noch nicht darüber ge-
einigt, was heisst normal V* Wir verstehen entschieden zwei völlig ver-
schiedene Begriffe darunter, und bevor hierüber nicht Verständigung er-
folgt ist, können wir nicht weiter reden. Die Einen nennen das „normal* ,
was vollkommen richtig ist (normaler Pulsschlag, normale Verdauung);
die Anderen, das die Regel bildet, also am häufigsten vorkommt; wenn
man von einem „normalen Menschen u spricht, so meinte man keinen , ab-
solut fehlerlosen Körper, denn das giebt es nicht, sondern einen Menschen
von gewöhnlicher gesunder Beschaffenheit. Das sind aber zwei ganz ver-
schiedene Bedeutungen, und wenn wir uns nicht auf Eine derselben einigen,
müssen Confusionen entstehen.
Bei der Besprechung der körperlichen Eigenschaften der Verbrecher
und namentlich bei der Behandlung von Lombroso (S. L 42 ff.) legt Verf.
m. E. zu wenig Werth darauf, wie Lombroso seine Zahlen bekommen
hat Er stellt Verbrecher gegenüber Nichtverbrechern, in Wahrheit
aber die im Kerker Befindlichen den Freiherumgehenden. Unter den
Ersteren sind aber auch alle unschuldig Bestraften und alle jene mit-
gerechnet, die durch unglücklichen Zufall, Irrthum, äusaersten Zwang zu
einer strafbaren Handlung gelangt sind, ohne das zu sein, was wir Ver-
brecher nennen. Ebenso befinden sich unter den Freiherumgehenden alle,
die schon bestraft sind, alle, die im Innern schon Verbrecher sind, aber
durch Zufall noch nicht dazu gelangt sind, ein Verbrechen zu begehen,
oder die durch Lebensstellung u. s. w. überhaupt nicht dazu kommen
werden; kriminalanthropologisch sind sie aber Verbrecher und wenn Lom-
broso und seine Leute ihre Zahlen, Messungen, Vergleiche und Schlüsse
bloss an momentan Eingesperrten und Nichteingesperrten machen und,
wohl auch nur machen können, so hat das wissenschaftlich nicht bloss
keinen Werth, sondern es können diese nicht bloss gewagten, sondern von
Haus aus falschen Schlüsse zu gefährlichen Irrthümern führen.
Befremdlich ist es , wenn Verfasser (S. 149) behauptet, „die Zeiten
sind vorüber, in denen sich das Studium der Abarten der Gaunersprache
lohnte*. Wir fangen ja damit erst an, die Sache wissenschaftlich zu be-
treiben, und erat auf Grund der neuesten Arbeiten von Kluge, Stumme,
Roscher, Schütze, dann aller der vielen, die Argot, Slang und die
slavischen Geheimsprachen behandeln, wird es möglich sein, einmal die
hochwichtige „Psychologie der Gaunersprache" zu schreiben. Die prak-
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Besprechungen.
tische Bedeutung derselben ist verschwindend, die wissenschaftliche aber
nicht leicht zu hoch zu veranschlagen.
Was nun die Schlüsse anlangt, zu denen der Verfasser dieses bedeut-
samen Werkes gelangt, so erfordert es auch hier einer Auseinandersetzung.
Verfasser gelangt zur Notwendigkeit der Abschaffung des Strafausmaßes
auf Grund eines nicht richtigen Beispieles. „Wenn ein Chirurg eine Ope-
ration vornehmen soll, so würde er weit fehlen, wenn er die verlangte
Operation vornehme, ohne sich von der Notwendigkeit zu Überzeugen/'
Dasselbe muthe man dem Strafvollzugsbeamten zu. Der Vergleich stimmt
nicht, und wollte man bei ihm verbleiben, so müsste man sagen: Die
Operation war die Verurtheilung, nicht die Durchführung der Strafe, und
von der Notwendigkeit der Verurtheilung hat sich der Richter im Laufe
des Vorverfahrens und Hauptverfahrens allerdings überzeugt Nach der
Verurtheilung handelt es sich nur etwa um ruhige Lagerung des operirten
Körpers und dafür hat der Krankenwärter zu sorgen, dieser wäre
also in Verfassers Beispiel dem Strafvollzugsbeamten zu vergleichen. Aber
der Vergleich Btimmt überhaupt nicht, denn die moderne Auffassung von
der Strafe geht in den wenigsten Fällen auf Heilung und Besserung —
daran glauben wir nicht mehr.
Verfasser findet den heutigen Zustand recht bedenklich, er zeuge von
weitgehender Hechtsansicherheit, gegen die energisch eingeschritten werden
müsse, namentlich im Wege einer socialen Hygiene, die gegen den Alkohol
und für die Sorge für Arme, Kranke und Kinder einzutreten habe. Wenn
wir diesfalls und bei den weiteren Vorschlägen dem Verfasser vollkommen
recht geben, so dürfen wir doch sagen, dass wir eine Wendung zum
Besseren wahrnehmen können, die allerdings von ganz anderer Seite an-
gebahnt wird. Wir haben durch Jahrtausende das Recht lediglich vom
rein juristischen, logischen, metaphysischen Standpunkte aus betrieben,
Paragraphen gemacht und ausgelegt, das Object des Strafrechts, den Men-
schen selbst hat Niemand studirt — heute sind wir am Anfange einer
neuen Methode, und von dieser erwarten wir mit Recht neues Heil, mit
Recht, weil wir die, bisher völlig vernachlässigte Grundlage unserer Arbeit
anzugehen bestrebt sind — Kriminalanthropologie, Kriminalsociologie,
Krimmalpsychologie , Kriminalistik, Kriminalstatistik — das sind die Ge-
biete, von denen aus wir den Kampf gegen das Verbrechen aufnehmen
wollen — aber bevor es zur eigentlichen Arbeit geht, müssen diese Gebiete
erst bebaut werden und das wird viel Mühe und viel Kopfzerbrechen geben.
Druck ron J. B. Hirsch fei d in Leipzig.
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